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Verbesserung des Fußgängerüberwegs auf Höhe der Hanauer Landstraße 507

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. : Der in Rede stehende signalisierte Übergang ist von 2016-2024 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschaden und Fußverkehrsbeteiligung. Im näheren Umfeld ereignete sich im oben genannten Zeitraum ein Unfall am
  2. August 2024, bei dem ein:e Fußgänger:in beim Aussteigen aus der Tram von einem Fahrzeug erfasst und leicht verletzt wurde; als Unfallursache kann ein Rotlichtverstoß gegen die Zeitinsel-Signalisierung im Haltestellenbereich angenommen werden. Es wird daher kein dringender Handlungsbedarf gesehen beziehungsweise nicht für erforderlich gehalten, vor einem ohnehin notwendigen barrierefreien Ausbau der Haltestelle Maßnahmen zu ergreifen. Zu 2.: Die Grünphase für die Fußgänger:innen der Lichtsignalanlage (LSA) Hanauer Landstraße / Cassellastraße über die Hanauer Landstraße beträgt 10 Sekunden. Bevor feindliche Verkehrsströme ihre Freigabezeit erhalten, sind die Fußgänger:innen mit den Zwischenzeiten (Schutzzeiten) gesichert. Das heißt, dass die Fußgänger:innen nach dem Ende der Freigabezeit noch mindestens 14 Sekunden haben, um die Straße sicher überqueren zu können. Eine Verlängerung der Grünphase für Fußgänger auf 15 Sekunden würde sowohl den abfließenden Verkehr aus der Cassellastraße als auch die Beschleunigung des öffentlichen Nahverkehrs erheblich beeinträchtigen und die Verkehrssituation vor Ort deutlich verschlechtern. Die Verlängerung der Grünzeit wird daher abgelehnt. Zu 3.: Im Rahmen des turnusmäßigen Tauschs der Leuchten auf der Hanauer Landstraße wurde das Beleuchtungsniveau angehoben. Der Bereich des signalisierten Überwegs ist daher entsprechend der DIN ausgeleuchtet. Eine Errichtung weiterer Masten ist aus Abstands- und Wartungsgründen nicht möglich. Zu 4.: Der Magistrat wird die Markierung zeitnah erneuern.