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Thema

Fußverkehr

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Stolperfallen im Herchenhainer Weg

02.09.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7256 entstanden aus Vorlage: OF 1095/10 vom 18.08.2025 Betreff: Stolperfallen im Herchenhainer Weg Der Magistrat wird gebeten, die durch Wurzelwerk entstandenen Stolperfallen auf dem Fußweg des Herchenhainer Wegs zu beseitigen. Begründung: In der Mitte des Herchenhainer Wegs haben sich durch Wurzelwachstum Stolperfallen gebildet, die eine Gefährdung für Fußgänger:innen und Radfahrende darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Neugestaltung Fläche Alte Falterstraße/Alt-Griesheim

02.09.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7279 entstanden aus Vorlage: OF 1269/6 vom 09.08.2025 Betreff: Neugestaltung Fläche Alte Falterstraße/Alt-Griesheim Der Magistrat wird gebeten, die zum Fußgängerbereich gehörende Fläche Alte Falterstraße/Alt-Griesheim, auf der sich Schildpfosten, Strom- oder Postkasten sowie Flaschencontainer befinden, einladender umzugestalten. Dabei soll geprüft werden, a) ob die Flaschencontainer in den Boden versenkt; b) der Strom- oder Postkasten versetzt und ansehnlicher gestaltet; c) die Schilderpfosten auf das Minimum reduziert werden können. Begründung: Dieser Platz ist unansehnlich und lädt zu weiterer Ablagerung von Müll ein. Er ist zurzeit ein toter Raum, der mit ein wenig Ordnung und eventuellem Grün mit Bank zu einem Gewinn an Lebensqualität in diesem Kreuzungsbereich als Eingang in die Geschäftsstraße Alte Falterstraße entwickelt werden könnte. Die Maßnahme könnte jetzt im Zuge der geplanten Baustellen im Straßenbereich Alt-Griesheim/Alte Falterstraße umgesetzt werden. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Maßnahmen gegen das Zuparken des abgesenkten Bordsteins an der Ecke KurtBlaumStraße/Werner-Bockelmann-Straße

02.09.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7282 entstanden aus Vorlage: OF 1275/6 vom 18.08.2025 Betreff: Nied: Maßnahmen gegen das Zuparken des abgesenkten Bordsteins an der Ecke Kurt-Blaum-Straße/Werner-Bockelmann-Straße Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Zuparken des abgesenkten Bordsteins im Bereich der Litfaßsäule an der Ecke Kurt-Blaum-Straße/Werner-Bockelmann-Straße zu verhindern. Begründung: Im genannten Bereich befindet sich ein abgesenkter Bordstein, der regelmäßig durch falsch parkende Fahrzeuge blockiert wird. Dies stellt insbesondere für ältere Menschen aus der nahegelegenen Altenwohnanlage ein erhebliches Hindernis dar. Viele von ihnen sind mit Rollatoren unterwegs und müssen bei zugeparktem Bordstein auf höher gelegene Bordsteinkanten ausweichen und/oder sich zwischen geparkten Autos hindurchzwängen, was gefährlich und unzumutbar ist. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit sollten Maßnahmen wie Bodenmarkierungen, Poller oder Ähnliches geprüft und umgesetzt werden, um das Zuparken dauerhaft zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Barrierefreier Zugang zum Steinbachtal in Praunheim

02.09.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7263 entstanden aus Vorlage: OF 534/7 vom 17.08.2025 Betreff: Barrierefreier Zugang zum Steinbachtal in Praunheim Vorgang: OM 1419/17 OBR 7; ST 803/ 18; V 1812/20; ST 368/21 Der Verbindungsweg zwischen den Straßen Alt-Praunheim und In der Römerstadt entlang des Steinbachs ist eine günstige Verbindung für Radfahrende zwischen Nidda, Fritz-Lennig-Anlage und Haingrabenstraße. Der nördliche Ein- und Ausstieg erfolgt aber über eine Treppe, die so steil ist, dass trotz Rampe Fahrräder über die Treppe getragen oder geschoben werden müssen; von Menschen mit Rollator und Kinderwagen kann die Treppe nur sehr erschwert genutzt werden. Die Schaffung eines barrierefreien Zugangs hatte der Ortsbeirat bereits im April 2017 angeregt (OM 1419). Mit der ST 803 wurde der Ortsbeirat darüber informiert, dass der Anregung entsprochen wird und konkrete Planungen zeitnah nach Ostern 2018 erfolgen. Auf die Anfrage des Ortsbeirats vom 27.10.2020, V 1812, über den aktuellen Sachstand hat der Magistrat in der Stellungnahme vom 12.02.2021, ST 368, auf die Komplexität der Situation hingewiesen. Eine Stellungnahme zur Machbarkeit wurde für Ende 2021 angekündigt Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Erstellung einer zügigen Stellungnahme zur Machbarkeit eines barrierefreien Zugangs; 2. zügige Umsetzung der möglichen Maßnahmen und, falls dies nicht erfolgen kann, 3. Schaffung einer alternativen Lösung für den Radverkehr zwischen Niederursel und Praunheim, z. B. durch bessere Anbindung der Augustenburgstraße von der Straße Alt-Praunheim aus und sicherer Einstieg in den Hochbordradweg in der Römerstadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1419 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 803 Auskunftsersuchen vom 17.08.2020, V 1712 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 368

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Kaiserstraße zwischen Gallusanlage und Neuer Mainzer Straße

02.09.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7294 entstanden aus Vorlage: OF 1678/1 vom 12.08.2025 Betreff: Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Kaiserstraße zwischen Gallusanlage und Neuer Mainzer Straße Der Magistrat wird gebeten, den Straßenabschnitt der Kaiserstraße zwischen Gallusanlage und Neuer Mainzer Straße so umzugestalten, dass ein Fußgängerstreifen eingerichtet werden kann, um den Fußgänger*innen auf dem stark frequentierten Weg durch die Wallanlage von der Alten Oper zum Willy-Brandt-Platz und umgekehrt Vorrang vor dem Autoverkehr zu geben. Zudem soll der Fußgängerüberweg im Zuge der Umgestaltung eingerichtet werden. Begründung: Die Kaiserstraße durchschneidet die Wallanlagen, die als grüne Lunge eine wichtige Funktion für Frankfurts Klima hat. Dementsprechend wird sie von Fußgänger*innen und Fahrradfahrenden stark frequentiert, vor allem als Verbindung zwischen Alter Oper und Willy-Brandt-Platz. Daher sollte diese Personengruppe auch Vorrang haben. An der beschriebenen Stelle muss man häufig warten, um die Straße überqueren zu können. Erschwerend kommt hinzu, dass dieser Straßenabschnitt auch als Rennstrecke von Taxifahrer*innen genutzt wird, um die Grünphase der Ampel an der Neuen Mainzer Straße noch zu erreichen, was die Überquerung zusätzlich gefährlich macht. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 1

Tempo 30 bei der Baustelle auf der Mainzer Landstraße

02.09.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.09.2025, OA 566 entstanden aus Vorlage: OF 1697/1 vom 12.08.2025 Betreff: Tempo 30 bei der Baustelle auf der Mainzer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - die Baustelleneinrichtung bei der Baustelle auf Höhe der Mainzer Landstraße 137 auf ihre Zulässigkeit und die Umsetzung vor Ort im Hinblick auf die verbleibende Gehwegbreite zu überprüfen; - entlang der Baustelle auf der Mainzer Landstraße folgerichtig die Höchstgeschwindigkeit stadteinwärts, mindestens auf Tempo 30, beschildern zu lassen. Begründung: Seit Monaten wird der Gehweg auf der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 137 aufgrund einer immer weiter expandierenden Baustelle eingeengt. Mehrere Beschwerden haben es nicht vermocht, dass eine ausreichende Gehwegbreite dauerhaft vorgehalten wird. Direkt nebenan brausen die Fahrzeuge mit Tempo 50 an den zu Fuß Gehenden vorbei. Weder zu den Gehwegnutzenden noch zu Radfahrenden können die Mindestabstände eingehalten werden. Mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl besteht kein Durchkommen. Zu Fuß Gehende müssen bei Entgegenkommenden auf die Straße treten. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 566 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6709, 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 27.10.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Verbesserung des Fußgängerüberwegs auf Höhe der Hanauer Landstraße 507

01.09.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7238 entstanden aus Vorlage: OF 755/11 vom 29.07.2025 Betreff: Verbesserung des Fußgängerüberwegs auf Höhe der Hanauer Landstraße 507 Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit a m Fußgängerüberweg auf Höhe der Hanauer Landstraße 507 umzusetzen: 1. Gefahrloser Zugang vom nördlichen Rand der Hanauer Landstraße an die in Richtung Schießhüttenstraße fahrende Straßenbahn. Eine Ampelschaltung ist entsprechend einzurichten. 2. Umstellung der Fußgängerampel auf eine schnellere Schaltzeit und längere Übergangszeiten für Fußgänger oder ein zügiges, bedarfsabhängiges Signal, um die Querung sicherer zu gestalten. Die Grünphase für die Fußgänger ist zu kurz und sollte um mindestens 15 Sekunden verlängert werden. 3. Bessere Beleuchtung des Überwegs, um die Sichtbarkeit bei Dunkelheit zu erhöhen. 4. Deutlichere Markierung des Überweges. Begründung: Der Fußgängerüberweg auf Höhe der Hanauer Landstraße 507 stellt derzeit für viele Passanten - darunter auch Kinder, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen - eine erhöhte Gefahrenstelle dar. Die Haltestelle "Cassellastraße" stellt eine wichtige Verbindung zwischen Fechenheim-Nord und Alt-Fechenheim dar, insbesondere nach dem Abriss der Fußgängerbrücke, welche über das Cassella-Gelände führte. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der oft überhöhten Geschwindigkeiten der Fahrzeuge ist die Querung der Straße an dieser Stelle für Fußgänger*innen mit einem erhöhten Risiko verbunden. Fahrzeuge übersehen und erkennen die querenden Fußgänger sehr oft viel zu spät. Der zurzeit noch gesperrte südliche Fortsatz der Cassellastraße wird weiteren Fußgängerverkehr an diese Kreuzungsmöglichkeit bringen. Eine neue S-Bahn-Station mit Zugang aus der Cassellastraße wird dort ebenfalls gebaut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Einbindung des sogenannten „Aldi-Wegs“ zwischen südlichem Ende der Konstanzer Straße und der FerdinandPorscheStraße in Fechenheim in die jährliche Pflege für Wegeverbindungen in Grünbereichen

01.09.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7239 entstanden aus Vorlage: OF 756/11 vom 16.08.2025 Betreff: Einbindung des sogenannten "Aldi-Wegs" zwischen südlichem Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim in die jährliche Pflege für Wegeverbindungen in Grünbereichen Vorgang: OM 3160/18 OBR 11; ST 1651/18 Die mittlerweile erfolgte Ausbesserung des sogenannten "Aldi-Wegs" - einer Verkehrsfläche in der Qualität eines einfachen Privatweges im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main - hat zu einer erfreulich hohen Nutzung durch Fuß- und Radverkehr geführt. Die Verbindung zwischen der südlichen Konstanzer Straße (Wohnbebauung) und der Ferdinand-Porsche-Straße (Gewerbegebiet Carl-Benz-Straße) verkürzt zahlreiche Wege und macht für viele Nutzerinnen und Nutzer den Pkw überflüssig. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, diese Wegeverbindung in das jährliche Pflegeprogramm der Stadt Frankfurt aufzunehmen, um die Verkehrsfähigkeit durch regelmäßigen Rückschnitt von begleitendem Pflanzengrün (Bäume, Brombeerhecken, Brennnesseln etc.) dauerhaft zu gewährleisten. Begründung: Auch ohne die Umsetzung eines geplanten Wohnbaugebietes und des neuen geplanten Grünzuges Fechenheim wurde an dieser Stelle ein ehemals bestehender Trampelpfad zwischen Wohngebiet und Gewerbegebiet mit Einzelhandel zu einem echten Weg aufgewertet. Die Maßnahme hat sich bewährt: Der Weg wird intensiv genutzt, reduziert überflüssigen Pkw-Verkehr und verbessert die Nahmobilität. Mit geringem Pflegeaufwand kann diese positive Entwicklung dauerhaft gesichert werden Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3160 Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2018, ST 1651 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1846

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Mehr Sicherheit in der Straße An der Mainkur durch mehr Licht

01.09.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7237 entstanden aus Vorlage: OF 754/11 vom 04.08.2025 Betreff: Mehr Sicherheit in der Straße An der Mainkur durch mehr Licht Der Magistrat wird gebeten, eine auskömmliche Beleuchtung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrzeuge in der Straße An der Mainkur sicherzustellen. Begründung: Gerade in der dunklen Jahreszeit und am Abend ist eine auskömmliche Beleuchtung wichtig, um Angsträume zu vermeiden. Aktuell ist im Eingangsbereich der Straße An der Mainkur nur eine einzige Straßenlaterne vorhanden. Für Anwohner der Straße An der Mainkur und Fahrgäste, die den Bahnhof "Mainkur" benutzen, ist die aktuelle Beleuchtung bei Weitem nicht ausreichend. Es sollten auf dem Weg zum Bahnhof "Mainkur" mindestens noch zwei weitere Straßenlaternen installiert und zeitnah in Betrieb genommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Sichere Überquerung der Hintergasse zur Zentgrafenstraße an der unteren Hofhausstraße

01.09.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7236 entstanden aus Vorlage: OF 753/11 vom 10.08.2025 Betreff: Sichere Überquerung der Hintergasse zur Zentgrafenstraße an der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 7/24 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation an der unteren Hofhausstraße zu prüfen und Vorschläge vorzulegen, die eine sichere Überquerung der Straße von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße und zurück ermöglichen. Die Ampelanlage in der Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße scheidet als Option aus, da der Gehweg dorthin zum größten Teil nur als Schrammbord existiert (siehe auch Vorlage EA 7). Begründung: Die Überquerung zwischen der Hintergasse und der Zentgrafenstraße gestaltet sich im Berufsverkehr sehr schwierig und ist für die Anwohnenden gefährlich. Die Hofhausstraße verläuft an dieser Stelle als S-Kurve - dadurch ist die Sicht sehr eingeschränkt. Es braucht eine Lösung, die für die Autofahrenden und Radfahrenden auf der Hofhausstraße gut sichtbar und für die Personen, die die Straße überqueren möchten, ungefährlich ist. Die Ampel an der Kreuzung zur Wilhelmshöher Straße kann nur über ein Schrammbord erreicht werden und scheidet als Alternative aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 7

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

„Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen - Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt“, Artikel 20: Persönliche Mobilität

30.08.2025 · Aktualisiert: 11.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2025, OF 544/7 Betreff: "Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen - Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt", Artikel 20: Persönliche Mobilität Fragen an den Magistrat Begründung: Es fällt auf, dass unter diesem Titel das Thema "Fußgänger" fehlt. Behinderung von Menschen, ob im Rollstuhl oder Sehbehinderte, haben es in unserem Ortsbezirk schwer, da die Bürgersteige zu schmal oder vollgestellt sind, da Bodenschwellen (u.a. Niddauferweg Kuhlmannswiese) mit einem Schild angezeigt, aber nicht beseitigt werden oder in einer verkehrsberuhigten Straße (Biedenkopfer Weg, Alt Hausen - Shared Space) Blindenleitsysteme fehlen. Daraus ergeben sich folgende Fragen: Ist das Dezernat II in die Entwicklung der Fußverkehrsstrategie des Mobilitätsdezernats involviert? Welche Maßnahmen ergreift das Dezernat konkret, um diese Lücke zu schließen? Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 233 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 544/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Annahme)

Partei: die_farbechten-Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 13

Betrieb der Fußgänger- und Radfahrerampel L 3008

24.08.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2025, OF 212/13 Betreff: Betrieb der Fußgänger- und Radfahrerampel L 3008 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, HessenMobil aufzufordern, die Fußgänger- und Radfahrerampel auf der L 3008 zwischen Nieder-Erlenbach und Bad Vilbel-Massenheim auch während der Nachtstunden in Betrieb zu halten Begründung: Der Radweg von Nieder-Erlenbach nach Massenheim sowie Bad Vilbel wird an einer unbeleuchteten Stelle über die Landstraße L 3008 geführt, wo eine Bedarfsampel angefordert werden kann. Diese wird jedoch in den Nachtstunden vollständig abgeschaltet, so dass ein Überqueren der Landstraße, auf der an dieser Stelle Tempo 70 zulässig ist, nur mit großem Risiko möglich ist. Da dieser Weg auch in den Nachtstunden oft von Fußgängern und Radfahrern auf dem Heimweg genutzt wird, muss auch nachts ein gefahrloses Passieren der Landstraße durch eine Bedarfsschaltung möglich sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 13 am 09.09.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 212/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 13 am 28.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 212/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Beleuchtung Gehweg Europaviertel instand setzen

17.08.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2025, OF 1711/1 Betreff: Beleuchtung Gehweg Europaviertel instand setzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Beleuchtung des gemeinsamen Geh- und Radwegs zwischen Straße der Nationen, Römischer Ring und Pariser Straße instand zu setzen. Begründung: Die defekte Beleuchtung wurde bereits mehrfach gemeldet, ohne dass sie innerhalb der letzten 6 Monate instand gesetzt wurde. Die Verkehrssicherungspflicht ist unbedingt einzuhalten. Zur Vermeidung von Angsträumen ist eine funktionierende Beleuchtung obligatorisch. Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 1711/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1711/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1760/1 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Markierungsknöpfe Mainzer Landstraße anbringen

16.08.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1696/1 Betreff: Markierungsknöpfe Mainzer Landstraße anbringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entlang der weißen Fahrbahnbegrenzungsmarkierung neben der ebenerdig verlaufenden Gleisanlage entlang der Mainzer Landstraße auf dem Abschnitt zwischen Platz der Republik und Krifteler Straße für beide Fahrtrichtungen überfahrbare Markierungsknöpfe mit weißem Reflektor anbringen zu lassen. Begründung: Bei in der Mitte der Fahrbahn verlaufenden Straßenbahngleisen kann es zu gefährlichen Situationen kommen, insbesondere wenn Autofahrer unbeabsichtigt in den Gleisbereich einfahren, beim Linksabbiegen/Wenden die Gleise unzulässig überquert werden, Fußgänger oder Radfahrer schlecht zwischen Fahrbahn und Gleisbereich unterscheiden können, es bei Dunkelheit oder Regen zu schlechter Sicht kommt. In solchen Fällen können überfahrbare Reflektoren / Markierungsknöpfe die seitliche Abgrenzung des Gleisbereichs visuell und haptisch durch Lichtreflexion und leichte Vibration beim Überfahren unterstützen und die Aufmerksamkeit erhöhen, insbesondere bei Dunkelheit oder schlechter Witterung, indem sie das Überfahren erschweren oder bewusst machen, ohne den Straßenbahnverkehr zu behindern. Entlang dieses Abschnitts der Mainzer Landstraße ist es bereits mehrfach zu Unfällen gekommen. Daher kann diese Maßnahme einen wichtigen Beitrag leisten, um Unfälle möglichst zu vermeiden und besser auf die Gefahrensituation hin zu sensibilisieren. Quelle: Ultra Reflex GmbH Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1696/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Korrekturen am Holbeinkreisel

05.08.2025 · Aktualisiert: 26.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2025, OF 1497/5 Betreff: Korrekturen am Holbeinkreisel Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf zu prüfen und zu berichten, ob folgende Änderungen bei der Neugestaltung des Holbeinkreisels vorgenommen werden können: 1. An der Ostseite wird eine direkte Gehwegverbindung zur Oppenheimer Landstraße geschaffen. 2. An der Ostseite des Holbeinplatzes wird die Grünfläche vergrößert, indem man sie nach außen hin zum Kreisel ausweitet. Begründung: An der Ostseite des neugestalteten Holbeinkreisels besteht keine direkte Gehwegverbindung für Fußgänger, die in die Oppenheimer Landstraße weitergehen möchten. Vielmehr ist zunächst nach links und dann mit einer Rechtsbiegung um eine Grünfläche herum zu laufen. Hier besteht die Gefahr, dass Fußgänger über die Grünfläche laufen, da oftmals die direkte Gehwegverbindung angestrebt wird. Die äußere Grünfläche ist relativ klein geraten. Westlich davon befindet sich eine großflächig betonierte Fläche, die aber selbst keinen Nutzen aufweist. Hier wäre es möglich, die Grünfläche zu erweitern, zumal dieser Bereich auch keine Gehwegverbindung darstellt. Foto: Privat Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OF 1497/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, Linke und BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Schutz der Fußgänger am südlichen Mainufer

27.06.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7217 entstanden aus Vorlage: OF 1450/5 vom 01.06.2025 Betreff: Schutz der Fußgänger am südlichen Mainufer Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern auf der Promenade am Mainufer unterhalb des Schaumainkais umzusetzen: 1. Anbringung von deutlichen Hinweisschildern, die auf die gemeinsame Nutzung und die Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme gemäß § 1 StVO hinweisen; 2. Einrichtung von Zonen mit reduzierter Geschwindigkeit für Radfahrende an besonders stark frequentierten Abschnitten (z. B. im Bereich von Ruderclubs und gastronomischen Angeboten); 3. Bodenmarkierungen und Piktogramme, die die gemeinsame Nutzung verdeutlichen und zur Achtsamkeit aufrufen; 4. Aufklärungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Radfahrbüro zur Förderung eines rücksichtsvollen Miteinanders; 5. Verstärkte Präsenz des Ordnungsamts/Straßenverkehrsamts an Wochenenden und Feiertagen zur Sensibilisierung. Begründung: Am Tiefkai am südlichen Mainufer mit Blick auf die Skyline ist ein stark frequentierter Fußweg, der bei Einheimischen wie Touristen gleichermaßen beliebt ist. Aufgrund der hohen Fluglärmbelastung im Stadtwald stellt er ein wichtiges, wohnortnahes Naherholungsgebiet dar und wird insbesondere auch von Familien mit Kindern sowie älteren Menschen gerne genutzt. Gleichzeitig ist dieser Weg als Bestandteil eines überregionalen Fernradweges (zwischen Offenbach und Darmstadt) ausgeschildert, was zu einer hohen Frequenz und oft auch zu erhöhter Geschwindigkeit von Radfahrenden führt. Diese doppelte Nutzung führt zunehmend zu Gefährdungen und Beinahekollisionen, da der zur Verfügung stehende Raum von beiden Gruppen beansprucht wird. Das Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) an den Rampen verlangt zwar vom Radverkehr bei Begegnungen mit dem Fußverkehr Schrittgeschwindigkeit, dies wird jedoch oft eklatant verletzt. Ein besonderes Augenmerk sollte auf dem Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden, insbesondere Kindern und älteren Menschen, liegen. Gemäß § 1 StVO ("Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht") sowie im Sinne der Satzung über die Benutzung der Grünanlagen in Frankfurt (§ 5 Abs. 1: "Die Benutzung der Anlagen darf andere nicht gefährden oder erheblich behindern") sind hier zusätzliche Maßnahmen dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1805 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Verkehrssicherheit für Menschen mit Sehbeeinträchtigung erhöhen - Straßenquerung durch akustische Signale sichern

27.06.2025 · Aktualisiert: 27.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7205 entstanden aus Vorlage: OF 1432/5 vom 03.06.2025 Betreff: Verkehrssicherheit für Menschen mit Sehbeeinträchtigung erhöhen - Straßenquerung durch akustische Signale sichern Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlage Adolf-Miersch-Straße/Melibocusstraße mit akustischen Signalen auszustatten, um blinden und sehbehinderten Menschen eine sichere Querung der Fahrbahn zu ermöglichen. Begründung: Die oben genannte Ampelanlage ist nicht mit einem akustischen Signal ausgestattet. Blinde und sehbehinderte Menschen (ohne Begleitung) können so die Straße nicht eigenständig queren. Das Installieren eines akustischen Signals ist dringend geboten. Mit dieser Maßnahme wird ein wichtiger Beitrag zu mehr Inklusion im Straßenverkehr geleistet und blinde bzw. sehbehinderte Menschen erhalten die Möglichkeit, selbstständig und sicher am öffentlichen Leben teilzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1781 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Niederrad: Entsiegelung Hahnstraße/Ecke Goldsteinstraße

27.06.2025 · Aktualisiert: 14.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7208 entstanden aus Vorlage: OF 1437/5 vom 12.06.2025 Betreff: Niederrad: Entsiegelung Hahnstraße/Ecke Goldsteinstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten , ob die große, versiegelte Fläche an der Goldsteinstraße/Ecke Hahnstraße gegenüber der Polizeiwache entsiegelt und begrünt werden kann. Begründung: An der oben genannten Kreuzung befindet sich eine übermäßig große versiegelte Fläche, die überwiegend keine Funktion für den Fußverkehr hat. Bei der Umsetzung der Maßnahme ist eine weiterhin genügend große Fläche für den Fußverkehr beizubehalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1732 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Heddernheimer Steg mit zweiter Schiene und zweitem Handlauf ausrüsten

26.06.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7233 entstanden aus Vorlage: OF 588/8 vom 05.06.2025 Betreff: Heddernheimer Steg mit zweiter Schiene und zweitem Handlauf ausrüsten Der Magistrat wird gebeten, den neuen Heddernheimer Steg mit einer zweiten Schiene, parallel zur links hochlaufenden Schiene, auszurüsten, sodass Kinderwagen und Buggys hochgeschoben werden können. Außerdem ist ein zweiter Handlauf für die breite Treppenanlage notwendig, der Erwachsenen und Kindern, die sich festhalten müssen, das Aufsteigen ermöglicht. Begründung: Bei der vorherigen Fahrstuhl-Anlage ist es durch mutwillige Beschädigungen oder technische Mängel sehr oft zu Ausfällen gekommen. Es steht nach dem Neubau weiterhin nur ein Fahrstuhl zur Verfügung. Da nicht auszuschließen ist, dass der neue Fahrstuhl trotz guter Überwachung ausfallen kann, ist es notwendig, dass ein für alle Personengruppen sicherer Aufgang/Abgang über den Heddernheimer Steg jederzeit zur Verfügung steht. Eine zweite Schiene ermöglicht dies allen Personen mit Kinderwagen und Personen mit Rollator. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1863 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Parken auf dem Bürgersteig der Kurhessenstraße

26.06.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7178 entstanden aus Vorlage: OF 1047/9 vom 11.06.2025 Betreff: Parken auf dem Bürgersteig der Kurhessenstraße Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, sodass in dem Abschnitt der Kurhessenstraße zwischen Lindenring und Höllbergstraße auf der Straße und nicht auf dem Gehweg geparkt wird. Dort werden seit einiger Zeit unzulässig auf dem Bürgersteig Fahrzeuge abgestellt. Begründung: Durch das Parken auf dem Bürgersteig wird dieser deutlich schmaler und steht nicht mehr in der notwendigen Breite dem Fußverkehr zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1849 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Mindestgehwegbreite in der Schwalbacher Straße sicherstellen

24.06.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7160 entstanden aus Vorlage: OF 1651/1 vom 09.06.2025 Betreff: Mindestgehwegbreite in der Schwalbacher Straße sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, durch bauliche Maßnahmen (z. B. Pflanzenkübel, Radbügel, Abstellzonen für Elektroroller und Poller) das Parken von Pkws in der Schwalbacher Straße vor der Hausnummer 47 in Höhe der Straßenbeleuchtung (Leuchtstellennummer 2186-0015) dauerhaft unmöglich zu machen. Begründung: Position von Leuchte Nr. 2186-0015 in der Schwalbacher Straße Quelle: OpenStreetMap/SRM-Rhein-Main.de Durch das Parken auf dem Gehweg ist die Fläche für zu Fuß Gehende in der Schwalbacher Straße häufig nicht ausreichend. Durch die Straßenbeleuchtung wird die Genwegbreite auf etwa 90 Zentimeter, je nach Geschick der Autofahrenden beim Einparken auch weniger, verringert. Gleichzeitig ist dieser Abschnitt der Schwalbacher Straße hoch frequentiert und es kommt immer wieder zu Behinderungen. Fotos: K. O. Tiffany Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1889 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 4

Barrierefreier Fußweg und Überquerung der Throner Straße

24.06.2025 · Aktualisiert: 27.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7130 entstanden aus Vorlage: OF 520/4 vom 05.05.2025 Betreff: Barrierefreier Fußweg und Überquerung der Throner Straße Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Überquerung der Kreuzung Throner Straße entlang der Rendeler Straße barrierefrei zu ermöglichen. Begründung: Die Ecke ist dauerhaft von Rollern und Fahrrädern verstellt, sodass Personen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen Schwierigkeiten haben, die Straße ungehindert zu überqueren. Der Überweg könnte mithilfe eines Fußgänger-Piktogramms markiert werden, gleichzeitig könnte auf dem an dieser Stelle breiten Fußweg ein Roller-Piktogramm aufgebracht werden, sodass Roller zukünftig dort geparkt werden. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1774 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 4

Überquerung der Berger Straße zwischen Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichen

24.06.2025 · Aktualisiert: 07.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7131 entstanden aus Vorlage: OF 522/4 vom 02.06.2025 Betreff: Überquerung der Berger Straße zwischen Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichen Vorgang: NR 482/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; OM 6168/24 OBR 4; ST 523/25 Der Magistrat wird erneut gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Berger Straße im Abschnitt der Hausnummern 152 bis 174 auch vom östlichen Gehweg aus überquert werden kann. Die oben genannte Stellungnahme weist der Ortsbeirat zurück. Neben der Querungsmöglichkeit wird darum gebeten, den im benannten Abschnitt befindlichen Briefkasten für Nutzer*innen zugänglich zu machen. Begründung: Die verabschiedete Vorlage NR 482 ‚Sondernutzung für die Außengastronomie' stellt klar: "...ist zu gewährleisten, dass 1. die Sondernutzung den öffentlichen Charakter der Flächen nicht beeinträchtigt und ausreichend Platz für den Aufenthalt zu Fuß gehender verbleibt. Zudem müssen Barrierefreiheit und Querungsmöglichkeiten weiterhin uneingeschränkt gegeben sowie die allgemeine Verkehrssicherheit gewährleistet sein; ...". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.09.2022, NR 482 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6168 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 523 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1708

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Fuß- und Radweg an der nördlichen Seite der Main-Neckar-Brücke endlich barrierefrei und sicher gestalten

24.06.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7168 entstanden aus Vorlage: OF 1674/1 vom 24.06.2025 Betreff: Fuß- und Radweg an der nördlichen Seite der Main-Neckar-Brücke endlich barrierefrei und sicher gestalten Vorgang: OM 2043/17 OBR 1; ST 2349/17; OM 2778/18 OBR 1; ST 959/18 Der Ortsbeirat hat bereits im Jahr 2017 den Magistrat aufgefordert den Fuß- und Radweg an der nördlichen Seite der Main-Neckar-Brücke umzugestalten (siehe Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2043), da die Rampe an dieser Stelle viel zu steil und damit nicht barrierefrei ist. In einem weiteren Antrag im Jahr 2018 bat der Ortsbeirat den Magistrat, die Planungen für den Umbau dem Ortsbeirat vorzustellen (Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2778). In der Stellungnahme vom 28.05.2018, ST 959, antwortet der Magistrat, dass es noch keine Planungen gebe. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, nun umgehend mit den Planungen zu beginnen und den Ortsbeirat zu gegebener Zeit über den Stand zu informieren. Begründung: Auf der südlichen Seite der Main-Neckar-Brücke wurde vor einigen Jahren eine flache, barrierefreie Rampe für Fußgänger und Radfahrer installiert. Diese ermöglicht eine einfache und komfortable Nutzung für alle. Allerdings besteht auf der gegenüberliegenden Seite der Brücke ein Problem: Die dortige Rampe ist sehr steil und stellt für Menschen mit eingeschränkter Mobilität - etwa Rollstuhlfahrer, Nutzer von Rollatoren oder Kinderwagen - eine große Herausforderung dar. Viele können diese Rampe kaum ohne Hilfe bewältigen. Es ist daher dringend notwendig, eine bauliche Lösung zu finden, die sicherstellt, dass wirklich jeder die Brücke von beiden Seiten problemlos und sicher überqueren kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.06.2025, OF 1660/1 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2043 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2349 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2778 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 959 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1891 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 4

Verkehrszählung in der Weißmüllerstraße

24.06.2025 · Aktualisiert: 27.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7139 entstanden aus Vorlage: OF 533/4 vom 05.06.2025 Betreff: Verkehrszählung in der Weißmüllerstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Weismüllerstraße (im Bereich der Hausnummer 36) eine aktuelle Verkehrszählung vorzunehmen, um zu klären, ob hier inzwischen eine erhöhte Anzahl an Fußgängern für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs sprechen. Begründung: Nach jüngsten Schilderungen in der Bürgerfragestunde hat sich das Personenaufkommen gegenüber der letzten Messung von 2019 spürbar erhöht. Vor diesem Hintergrund sollte eine aktuelle Messung von städtischer Seite Klarheit schaffen, ob nun die Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg erfüllt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1775 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Blockaden beseitigen - Gehwege freihalten: Absperrpfosten an der Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger Straße im Gallus

24.06.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7154 entstanden aus Vorlage: OF 1645/1 vom 03.06.2025 Betreff: Blockaden beseitigen - Gehwege freihalten: Absperrpfosten an der Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger Straße im Gallus Vorgang: OM 5994/24 OBR 1; ST 447/25 Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger Straße 1. die in der Stellungnahme vom 21.03.2025, ST 447, bezeichneten "größeren baulichen Maßnahmen" schnellstmöglich umsetzen zu lassen; 2. eine schnelle Zwischenlösung zum Schutz der zu Fuß Gehenden vor falsch parkenden Pkws einrichten zu lassen; 3. kurzfristig an Freitagabenden und Samstagabenden durch die städtische Verkehrspolizei oder die Landespolizei falsch geparkte Pkw konsequent abschleppen zu lassen. Begründung: Mutwillig falsch parkende Fahrzeuge in den Abendstunden blockieren regelmäßig den Gehweg. Ein Durchkommen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl ist unmöglich. Das ist völlig inakzeptabel! Der "Hinweis" aus der Stellungnahme vom 21.03.2025, ST 477, in dieser Sache Ordnungsamt und Landespolizei herbeizurufen, erwies sich erwartungsgemäß aufgrund fehlender Kapazitäten als völlig wirkungslos. Der Magistrat wird aufgefordert, endlich zu handeln. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5994 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 447 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Gehweg durch den KGV Rebstock e. V. prüfen und ermöglichen

24.06.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7155 entstanden aus Vorlage: OF 1646/1 vom 03.06.2025 Betreff: Gehweg durch den KGV Rebstock e. V. prüfen und ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zwischen der Schmidtstraße 16 und der Anspacher Straße 63 ein Wegerecht durch den KGV Rebstock e. V. gemäß beiliegender Grafik besteht oder ein solches eingerichtet werden kann. Sofern eine Durchwegung möglich ist, möge der Magistrat diese zu gewöhnlichen Tageszeiten ermöglichen. Begründung: Anwohnende in der Anspacher Straße müssen derzeit bis zur Hausnummer 9 einen Umweg gehen, bevor sie auf den Fußweg in Richtung Schmidtstraße einbiegen können. Damit umrunden sie weite Teile des Kleingartenvereins. Ein Fußweg zwischen Anspacher Straße 63 zur Schmidtstraße würde eine Abkürzung von bis zu 250 Meter bedeuten. Von der Schmidtstraße betrachtend gibt es zwei potentielle Wege, die den KGV durchqueren. Der erste beginnt 30 Meter nach der Schmidtstraße und führt mit einer Abbiegung auf einer Strecke von 100 Metern an der Kantine des KGV vorbei. Der andere beginnt 80 Meter nach der Schmidstraße und quert ca. 35 Meter durch den KGV. Es wäre für die Anwohnenden wünschenswert, wenn wenigstens einer dieser Wege zu gewöhnlichen Tageszeiten als Abkürzung zur Verfügung stehen würde. Bild: Google Maps mit eigener Ergänzung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1459

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Barrierefreie Querung rund um den Rohmerplatz gewährleisten

23.06.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7145 entstanden aus Vorlage: OF 1162/2 vom 03.06.2025 Betreff: Barrierefreie Querung rund um den Rohmerplatz gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob zur Gewährleistung einer barrierefreien Querungsmöglichkeit am Rohmerplatz auf Höhe der Hausnummer 35 (Bordsteinabsenkung gegenüber dem Postgebäude) die Aufstellung von Pflanzkübeln oder vergleichbaren Objekten zulässig und realisierbar ist; 2. sofern die Prüfung ergibt, dass die Aufstellung von Pflanzkübeln möglich ist, eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme vorzunehmen. E s dient der Kenntnis, dass für die Pflanzkübel bereits eine Patenschaft organisiert wurde; 3. die verkehrliche Situation rund um den gesamten Rohmerplatz - insbesondere mit Blick auf die Aufenthaltsqualität, Barrierefreiheit und Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs - insgesamt zu überprüfen und etwaige bestehende Mängel oder Gefahrenlagen zu beheben. Dabei soll insbesondere berücksichtigt werden, a) ob Zu- und Abwege rund um den Platz durch parkende Fahrzeuge oder andere Hindernisse blockiert werden; b) ob alle Übergänge über abgesenkte Bordsteine verfügen; c) ob die vorhandenen Wegeführungen für mobilitätseingeschränkte Personen geeignet sind. Begründung: Die Umgestaltung des Rohmerplatzes wurde von Anwohnenden positiv aufgenommen. Nach wie vor wird jedoch die barrierefreie Querungsmöglichkeit an der Bordsteinabsenkung auf Höhe des Postgebäudes durch parkende Fahrzeuge blockiert, obwohl dieser Bereich eigentlich freigehalten werden müsste. Da Poller oder Radbügel laut Verkehrsamt aufgrund eines unterirdischen Bauwerks nicht installiert werden können, wäre die Aufstellung von Pflanzkübeln ggf. eine alternative Lösung. Eine Pflegepatenschaft für derartige Kübel ist bereits organisiert. Gleichzeitig zeigen aktuelle Fotos, dass die Situation am Rohmerplatz nicht nur an einer Stelle problematisch ist. Viele Zu- und Abwege sind nicht barrierefrei zugänglich. Daher sollte eine umfassende Prüfung erfolgen, um den Platz dauerhaft barrierefrei und sicher zugänglich zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1885 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse:

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 14

Fußgänger- und Radfahrersicherheit Eschbachbrücke

23.06.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7127 entstanden aus Vorlage: OF 242/14 vom 05.06.2025 Betreff: Fußgänger- und Radfahrersicherheit Eschbachbrücke Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer an der Brücke zwischen den Straßen An der Pfarrwiese und Harheimer Stadtweg beim Verlassen der Brücke auf den Harheimer Stadtweg durch Rückverlegung der Gehwegabsenkung wiederherzustellen. Es handelt sich um einen ausgewiesenen Schulweg zur Harheimer Grundschule. Begründung: Die im Zuge der blindengerechten Ausführung der Brücke angebrachten Bordsteinabsenkungen sind so weit von der eigentlichen Einmündung auf den Harheimer Stadtweg entfernt angelegt worden, dass sie sich direkt an den dort parkenden Autos befinden. Dies schränkt die Sicht beim Einbiegen auf die Straße ein und stellt aus der Sicht des Ortsbeirats ein Sicherheitsrisiko insbesondere für fahrrad- oder rollerfahrende Grundschulkinder dar. Foto:privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1821 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Achse zwischen Westbahnhof - Kurfürstenplatz - Leipziger Straße für den Fußverkehr realisieren

23.06.2025 · Aktualisiert: 01.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7142 entstanden aus Vorlage: OF 1158/2 vom 02.06.2025 Betreff: Achse zwischen Westbahnhof - Kurfürstenplatz - Leipziger Straße für den Fußverkehr realisieren Vorgang: B 166/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. den aktuellen Stand der Planungen zur Umgestaltung der Kurfürstenstraße vom Westbahnhof über den Kurfürstenplatz bis zur Leipziger Straße als städtebauliche Achse für den Fußverkehr sowie die Gestaltung des Überwegs Schloßstraße darzustellen und mitzuteilen, ob und wann mit einer konkreten Umsetzung zu rechnen ist; 2. zu bestätigen, dass die im Magistratsbericht B 166 genannten Vorhaben - insbesondere die Einbindung der Achse in den "Stadtspaziergang Fußverkehr" sowie die angestrebte Förderung durch die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen - weiterhin verfolgt werden; 3. zu erläutern, ob es im Zusammenhang mit Haushaltskürzungen oder Priorisierungen in der Stadtverwaltung zu einer Veränderung der Planungs- oder Umsetzungsabsicht gekommen ist. Begründung: Die Achse Westbahnhof - Kurfürstenplatz - Leipziger Straße wurde bereits 2021 vom Ortsbeirat als zentrale Verbindung für den Fuß- und Radverkehr hervorgehoben. Der Magistrat hat daraufhin im Jahr 2022 zugesichert, die Anregungen des Ortsbeirats aufzugreifen und die Achse im Rahmen des Programms "Stadtspaziergang Fußverkehr" gemeinsam mit Bürger*innen und dem Ortsbeirat zu begutachten und planerisch weiterzuentwickeln. Trotz erfolgtem Stadtspaziergang im Jahr 2022 ist bisher keine konkrete Planung bekannt. Zur Wiedervorlage des Themas im Sinne einer nachhaltigen Mobilitäts- und Stadtgestaltung ist eine erneute Befassung durch den Magistrat notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2022, B 166 Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1438

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Markierung eines behindertengerechten Zugangs zur evangelischreformierten Gemeinde Frankfurt am Main

23.06.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7150 entstanden aus Vorlage: OF 1170/2 vom 19.06.2025 Betreff: Markierung eines behindertengerechten Zugangs zur evangelisch-reformierten Gemeinde Frankfurt am Main Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der derzeitigen Straßenbauarbeiten dafür Sorge zu tragen, dass der Bereich vor dem Haupteingang der evangelisch-reformierten Kirche des Gemeindezentrums in der Freiherr-vom-Stein-Straße 8 (siehe Fotos in der Begründung) mit entsprechender Straßenbeschilderung sowie entsprechender Schraffierung so ausgewiesen wird, dass dieser für alle Verkehrsteilnehmer sichtbar ist und zukünftig nicht mehr von parkenden Autos blockiert wird. Begründung: Vor dem Eingang der Kirche/des Gemeindezentrums gibt es zwar eine Abschrägung des Bordsteins, um mit einem Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen ungehindert die Rampe nutzen zu können, aber leider wird diese Stelle immer wieder mit parkenden Autos blockiert. Die Aussparung der aufgezeichneten Parkplätze auf der Straße stellen auch kein Hindernis dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1886 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse:

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Unterhaltspflege im unteren Bereich des Zugangs auf den Atzelbergplatz von der Haltestelle „Atzelberg Ost“ (nicht sanierter Bereich) kommend

16.06.2025 · Aktualisiert: 14.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7095 entstanden aus Vorlage: OF 751/11 vom 14.05.2025 Betreff: Unterhaltspflege im unteren Bereich des Zugangs auf den Atzelbergplatz von der Haltestelle "Atzelberg Ost" (nicht sanierter Bereich) kommend Der Magistrat wird gebeten, eine Unterhaltspflege der Treppenanlage und der Wege zum Atzelbergplatz (östlicher Bereich von der Haltestelle "Atzelberg Ost", nicht sanierter Bereich) durchzuführen. Dabei ist darauf zu achten, dass gerade die Entwässerungsrinnen gereinigt werden, sodass diese wieder funktionsfähig sind. Die eingefassten Blumenbeete sowie Platzbegrenzungen aus Beton sollten grundgereinigt und gestrichen werden. Begründung: Der östliche Zugang zum Atzelbergplatz befindet sich in einem sehr ungepflegten Zustand (siehe auch nachstehendes Bildmaterial). Die Treppenstufen sind mit Moos bewachsen, sodass diese bei Regen schmierig und glatt werden und dadurch eine Unfallgefahr vorliegt. Die Regenwasserrinnen sind zugewachsen und nicht mehr funktionsfähig. Bei Starkregenwasserereignissen kann das Regenwasser nicht mehr aufgefangen werden und fließt auf die Atzelbergstraße in Richtung Altebornstraße. Die Fugen des Pflasters sowie die Randbereiche der aufgehenden Betonwände sind mit Unkraut durchsetzt. Die eingefassten Blumenbeete sowie Platzbegrenzungen aus Beton sind mit Moos bewachsen und sehen daher unsauber aus. Treppenstufen vermoost Zugewachsene Entwässerungsrinne Unkraut an Treppenstufen und Randbereichen Vermooste Wand Unkraut in den Fugen des Pflasters Randbereiche mit Unkraut versetzt Lampenmast im unteren Bereich mit Unkraut verwachsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1720 Beratung im Ortsbeirat: 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Bedarfsampel zur Überquerung der Atzelbergstraße

16.06.2025 · Aktualisiert: 07.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7089 entstanden aus Vorlage: OF 743/11 vom 23.05.2025 Betreff: Bedarfsampel zur Überquerung der Atzelbergstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Atzelbergstraße, vor der Einmündung in die Arolser Straße, eine Bedarfsampel zu installieren. Sollte die Installation einer Bedarfsampel durch den Magistrat abgelehnt werden, so wird der Magistrat um einen Vorschlag gebeten, wie die Querung der Straße für Fußgänger/innen risikoarm bewerkstelligt werden kann. Begründung: Durch die Rechtskurve von der Arolser Straße in die Atzelbergstraße ist der Verkehrsfluss für Fußgänger/innen nicht einsehbar. Es kommt daher im oben genannten Bereich immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgänger/innen und Autofahrern. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1695 Beratung im Ortsbeirat: 11

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Ein Lebensmittelmarkt, der zu Fuß erreichbar ist

10.06.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 586/8 Betreff: Ein Lebensmittelmarkt, der zu Fuß erreichbar ist Der Magistrat wird beauftragt, innerhalb des Wohngebietes der Nordweststadt einen Standort zu finden und festzulegen, der für die Ansiedelung eines Lebensmittelmarktes für den alltäglichen Bedarf geeignet ist. Dabei sollten die Bernadottestraße und ihre Stichstraßen, die Straße In der Römerstadt und ihre Stichstraßen sowie die Grünflächen, die sich über den Tiefgaragen befinden darauf geprüft werden, ob sie einen Standort bieten, der für einen Laden im Stadtteil geeignet ist. Begründung: Die Bewohner:innen der Nordweststadt, links und rechts der Bernadottestraße und der Straße in der Römerstadt, einschließlich der Ernst May Siedlung, müssen die Brücken über den Erich Ollenhauer Ring ins NWZ zweimal überqueren, auch wenn sie nur einen kleinen Einkauf brauchen. Eine Alternative bietet nur der türkische Markt in der Bernadottestraße. Eine älter werdende Bevölkerung ist auf kurze unkomplizierte Wege für die eigene Versorgung angewiesen, ebenso die Mütter, die oft mit mehreren Kindern diesen aufwendigen Weg nehmen müssen, ganz abgesehen von der Last schwerer Tüten. Beide Bevölkerungsgruppen scheuen zunehmend den Aufwand, mit dem Auto in die nahe Tiefgarage des NWZs zu fahren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 586/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme); 2 SPD und Linke (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Wartefrist ade - sicher und zügig zu Fuß über die Europa-Allee

27.05.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7076 entstanden aus Vorlage: OF 1638/1 vom 06.05.2025 Betreff: Wartefrist ade - sicher und zügig zu Fuß über die Europa-Allee Der Magistrat wird gebeten, 1. die beiden hintereinanderliegenden Fußgängerampeln auf Höhe der Europa‐Allee 147 so zu synchronisieren, dass zu Fuß Gehende die gesamte Fahrbahn in einem Zug überqueren können; 2. die Synchronisation aller weiteren zu Fuß Gehenden-Ampelquerungen entlang der Europa-Allee nach gleichem Prinzip anzupassen. Begründung: Zur Überquerung der Europa‐Allee müssen zu Fuß Gehende derzeit zwei getrennte Grünphasen abwarten. Wer nach der ersten Ampel die Mittelinsel erreicht, steht anschließend vor der zweiten Ampel, die bereits wieder Rot zeigt. Diese Situation provoziert Rotlichtverstöße. Mit der bevorstehenden Eröffnung der Grundschule Europaviertel werden viele dieser Übergänge Teil des täglichen Schulwegs. Kinder sind dann besonders gefährdet. Eine längere Grünphase für zu Fuß Gehende an allen Ampeln entlang der Europa-Allee beseitigt die Zwangspause, senkt Rotlichtverstöße und erhöht so die Sicherheit für alle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1622

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 4

Throner Straße - Gehwegbreite und Begrünung

27.05.2025 · Aktualisiert: 02.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7047 entstanden aus Vorlage: OF 516/4 vom 04.05.2025 Betreff: Throner Straße - Gehwegbreite und Begrünung Vorgang: OM 6019/24 OBR 4; ST 364/25 Der Magistrat wird gebeten, die grundhafte Erneuerung der Throner Straße zu priorisieren, um dann in diesem Zuge eine Neuaufteilung des Straßen- und Fußwegraumes, eine Entsiegelung und Begrünung vornehmen zu können. Eine Umsetzung sollte in absehbarer Zeit avisiert werden. Um bis dahin zumindest in minimalem Umfang eine zumutbare Nutzung eines Gehweges zu gewährleisten, sollte nach vorheriger Vorstellung im Ortsbeirat auf einer Straßenseite das Quer- in Längsparken verändert werden. Begründung: Der Magistrat hat in der Stellungnahme vom 17.03.2025, ST 364, deutlich gemacht, dass die Straßengestaltung und Straßenaufteilung in der Throner Straße verbesserungsbedürftig sind. Für eine notwendige grundständige Erneuerung fehlten aber die Ressourcen. Die Anwohnenden und Passanten sollten dennoch mindestens einen der beiden Gehwege anständig nutzen können; eine rasche Veränderung der Parkordnung als Voraussetzung sollte machbar sein - auch mit knappen Personalressourcen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6019 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 364

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Sonntags frei für zu Fuß Gehende: Gehwege in Sondershausenstraße und Herxheimer Straße sichern

27.05.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7072 entstanden aus Vorlage: OF 1631/1 vom 10.05.2025 Betreff: Sonntags frei für zu Fuß Gehende: Gehwege in Sondershausenstraße und Herxheimer Straße sichern Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen eine regelmäßige Kontrolle des ruhenden Verkehrs sowie die konsequente Entfernung von verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeugen in der Sondershausenstraße (insbesondere im Abschnitt zwischen Mainzer Landstraße und Steuernagelstraße) sowie in der Herxheimer Straße sicherzustellen. Begründung: An Sonntagen sind in beiden Straßenabschnitten immer wieder Gehwege, Zebrastreifen und Kreuzungsbereiche vollständig zugeparkt. Für Menschen im Rollstuhl, mit Rollatoren oder Kinderwagen ist das nicht nur ein Hindernis - es ist ein Ausschluss. Sie können weder sicher die Straße queren noch ihre Wohnung verlassen. Dies stellt eine unhaltbare Situation dar, die grundlegende Rechte auf Teilhabe und Mobilität verletzt. Dabei ist der Bereich hervorragend an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Es besteht keinerlei Notwendigkeit, Fahrzeuge in ein Wohngebiet zu lenken, in dem es kaum Parkraum gibt. Die Stadt muss hier für Ordnung sorgen - zugunsten aller, die sich zu Fuß, mit Mobilitätshilfen oder Kinderwagen fortbewegen. (Quelle: privat) (Quelle: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1788 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Überqueren der Miquelallee während der Brückensperrung

26.05.2025 · Aktualisiert: 03.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2025, OF 1155/2 Betreff: Überqueren der Miquelallee während der Brückensperrung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Zeit der baubedingten Sperrung der Fußgängerbrücke über die Miquelallee eine Bedarfsampel einzurichten, in Höhe der Lücke im Grünstreifen (den die Polizei gelegentlich für Geschwindigkeitsmessungen nutzt). Begründung: Seit die Brücke gesperrt ist, wurden immer wieder Personen gesehen, die die Miquelallee unweit der Brücke ebenerdig überqueren, was beim Verkehrsaufkommen auf diesem Autobahn-Zubringer lebensgefährlich ist. Besonders an der Nordseite (zur Bundesbank hin) gibt es keinen Hinweis, wie man weiterkommt, was Passanten ratlos läßt - und eben einige dazu bewegt, statt irgendeinen Umweg zu suchen, lieber schnell über die Straße zu hetzen. (Hinweis von Bürgern.) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.05.2025, OF 1152/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1152/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1155/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen BFF (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Baustellenschild an der Fußgängerbrücke über der Miquelallee lesbar aufstellen

26.05.2025 · Aktualisiert: 19.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7059 entstanden aus Vorlage: OF 1151/2 vom 12.05.2025 Betreff: Baustellenschild an der Fußgängerbrücke über der Miquelallee lesbar aufstellen Der Magistrat wird aufgefordert, das Informationsschild an der Baustelle so aufzustellen, dass es auch lesbar ist. Begründung: Das Schild ist derzeit mitten auf der Baustelle montiert, die die Bürger nicht betreten dürfen. Es ist nur lesbar, wenn man das Verbot missachtet oder ein Fernglas benutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1390

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Homburger Straße gewährleisten

26.05.2025 · Aktualisiert: 02.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7054 entstanden aus Vorlage: OF 1129/2 vom 08.04.2025 Betreff: Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Homburger Straße gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, 1. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende entlang der Homburger Straße durchgängig zu gewährleisten. Insbesondere ist die Breite der Gehwege zu überprüfen und - wo erforderlich - zu verbreitern. Zudem sind Maßnahmen zu ergreifen, um das Zuparken der Gehwege durch Pkws wirksam zu unterbinden. Auch sind barrierefreie Querungen sicherzustellen - insbesondere bei Starkregen und stehender Nässe; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die Fahrbahnbreite durchgängig den geltenden "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen" (RASt 06) entspricht. Begründung: Es handelt sich um die Anregung einer Bürgerin. Die Gehwege entlang der Homburger Straße sind an vielen Stellen sehr schmal. Für zu Fuß Gehende - insbesondere Personen mit Rollator, Kinderwagen oder Rollstuhl - ist ein barrierefreies Passieren häufig nicht möglich. Zusätzliche Hindernisse wie Strom- und Verteilerkästen oder temporäre Baustellenschilder verschärfen die Situation. Wird dann auch noch auf den Gehwegen geparkt, ist das Durchkommen vielerorts vollständig blockiert. Ergänzend sollte überprüft werden, ob die Fahrbahnbreite entlang der Straße durchgängig den Anforderungen für sicheren Begegnungsverkehr entspricht - sowohl zwischen zwei Pkws als auch zwischen Pkws und Zweirädern. An einzelnen Stellen scheint der Abstand zwischen den schräg- und den längsparkenden Fahrzeugen sehr knapp bemessen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Bauliche Umgestaltung Überweg zwischen Grünfläche Eckenheimer Landstraße und KaiserSigmundStraße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

22.05.2025 · Aktualisiert: 12.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6984 entstanden aus Vorlage: OF 1015/9 vom 10.05.2025 Betreff: Bauliche Umgestaltung Überweg zwischen Grünfläche Eckenheimer Landstraße und Kaiser-Sigmund-Straße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Vorgang: OM 3687/23 OBR 9; ST 1574/23; OM 5032/24 OBR 9; ST 883/24 Der Magistrat wird gebeten, die Querungssituation für Fußgänger*innen von der Grünfläche der Eckenheimer Landstraße in die Kaiser-Sigmund- Straße baulich und barrierefrei umzugestalten. Hierbei soll/sollen insbesondere - abgesenkte Bordsteinkanten auf beiden Seiten der Querung geschaffen werden, um einen barrierefreien Zugang zum Gehweg zu ermöglichen; - die Position der Fahrradbügel so angepasst werden, dass diese nicht direkt im Querungsbereich stehen und damit den Weg versperren; - eine Lösung für den Schutz der Grenzmarkierungen entwickelt werden, sodass auch in diesem Bereich das Falschparken verhindert wird. Begründung: Das regelmäßige Falschparken auf den Grenzmarkierungen in diesem Straßenabschnitt - häufig durch große Transporter - blockiert nicht nur den Kurvenradius, sondern nimmt auch Fußgängerinnen und Fußgängern die Sicht, was zu gefährlichen Situationen führt. Die vom Magistrat angekündigte Intensivierung der Kontrollen hat keine dauerhafte Verbesserung gebracht, wie in der Anregung vom 25.01.2024, OM 5032, bereits festgehalten wurde. Nur eine umfassende bauliche Umgestaltung kann das Problem nachhaltig lösen und die Verkehrssicherheit in diesem stark frequentierten Bereich des Ortsbezirks 9 erhöhen. Die Schülerinnen und Schüler der nahe gelegenen Schulen sowie alle Anwohnerinnen und Anwohner sind auf sichere und barrierefreie Querungsmöglichkeiten angewiesen. Die alternativen Wegebeziehungen erfordern große Umwege und kommen nicht in Frage, um tatsächlich für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen. Das beigefügte Bild aus dem Geoportal zeigt die genaue Stelle, um die es geht. Bild: Geoportal Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3687 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1574 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5032 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 883 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1338

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Optimierung der Ampelanlagen für FußgängerInnen an der Eschersheimer Landstraße

22.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6998 entstanden aus Vorlage: OF 1030/9 vom 11.05.2025 Betreff: Optimierung der Ampelanlagen für FußgängerInnen an der Eschersheimer Landstraße Diese Ampelanlagen ermöglichen nicht nur das sichere Überqueren der Eschersheimer Landstraße, sondern stellen an mehreren Stellen den direkten Zugang zu den U-Bahn-Haltestellen sicher. Insbesondere die Ampelanlagen Am Weißen Stein, Lindenbaum und Fritz-Tarnow-Straße werden zu Stoßzeiten von zahlreichen SchülerInnen genutzt. Diese stehen dann oft dicht gedrängt zwischen Fahrbahn und U-Bahn-Strecke, während sie auf ihr grünes Signal warten. Diese Situationen bergen zusätzliche Sicherheitsrisiken und erhöhen den Stress für die jungen VerkehrsteilnehmerInnen. Aktuell müssen FußgängerInnen für das Überqueren der Hauptstraße zwei Straßenampeln und zusätzlich eine U-Bahn-Ampel passieren. Dies führt aufgrund der unkoordinierten Schaltung und langen Wartezeiten nach Knopfdruck häufig zu Wartezeiten von mehreren Minuten. In der Praxis führt dies regelmäßig dazu, dass rote Ampeln missachtet werden, was die Verkehrssicherheit gefährdet. Außerdem entstehen unnötige Stausituationen, wenn Autos an grünen Fußgängerampeln halten müssen, obwohl keine FußgängerInnen mehr anwesend sind. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Schaltung der Fußgängerampeln so zu optimieren, dass durch Verkürzung der Wartezeiten nach Betätigung des Signalknopfes der Verkehrsfluss für FußgängerInnen verbessert und die Sicherheit erhöht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1543

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 10

Fußgängerüberwege anstatt nur „farbliche Markierung“ Vortrag des Magistrats vom 05.05.2025, M 80

20.05.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.05.2025, OA 556 entstanden aus Vorlage: OF 1063/10 vom 15.05.2025 Betreff: Fußgängerüberwege anstatt nur "farbliche Markierung" Vortrag des Magistrats vom 05.05.2025, M 80 Der Magistrat teilt in seinem Vortrag M 80 mit, dass "die Ergebnisse der Beteiligungen vollständig in die Planung eingearbeitet wurden". Dieser Auffassung schließt sich der Ortsbeirat 10 nicht an. Während des Planergespräches am 17.09.2024 wurde vom Ortsbeirat bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die Fußgängerüberwege (im Bestand) 1. in der Höhe des Ben-Gurion-Rings 52 (ersetzt durch Fahrbahnanhebung mit Einfärbung, s. 1.2); 2. in der Höhe der Hausnummer 90 (nicht im Plan enthalten); 3. in der Höhe der Hausnummer 124 (nicht im Plan enthalten); 4. in der Höhe der Hausnummer 128 (entfällt, s. 1.1.2); 5. in der Höhe der Hausnummer 156 (ersetzt durch Fahrbahnanhebung mit Einfärbung, s. 1.7.1) alle Bestandteil des aktuell gültigen Schulwegplans sind. Es liegen umfangreiche Erfahrungen und Erkenntnisse vor, dass Fußgängerüberwege auch auf Fahrbahnanhebungen selbst in Tempo-30-Zonen zunehmend durch Fahrzeugführende nicht StVO-konform, dafür aber gefährdend befahren werden. Eine in ihrer Funktion unbekannte nur rote Einfärbung wird nicht als sichere, rechtswirksame Querungshilfe wahrgenommen! Kinder sowie Jugendliche müssen auf ihren Schulwegen größtmöglichen Schutz erhalten. Gleiches gilt für sich oftmals nur langsam fortbewegende ältere und/oder bewegungseinge-schränkte Menschen. Deshalb kann nicht auf das Verkehrszeichen 293 und das Verkehrsschild 350 (Fußgängerüberweg) verzichtet werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 05.05.2025, M 80, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. im Teilraum 1.1.2 Süd-Ost auf der neuen Fahrbahnanhebung mit Anrampung das Verkehrszeichen 293 aufgebracht und beidseitig das Verkehrsschild 350 aufgestellt wird; 2. im Teilraum 1.2 Nord-Ost, Ladenzeile, auf der neuen Fahrbahnanhebung anstelle der Einfärbung das Verkehrszeichen 293 aufgebracht und beidseitig das Verkehrsschild 350 aufgestellt wird; 3. im Teilraum 1.7.1 Süd I auf der neuen Fahrbahnanhebung anstelle der Einfärbung das Verkehrszeichen 293 aufgebracht und beidseitig das Verkehrsschild 350 aufgestellt wird; 4. sichergestellt wird, dass insbesondere auch mit Blick auf das angrenzende Kinderzentrum 71 das bestehende Verkehrszeichen 293 sowie beidseitig das Verkehrsschild 350 in Höhe des Ben-Gurion-Rings 90 wenigstens erhalten bleiben oder der Fußgängerüberweg ggf . durch eine Fahrbahnanhebung aufgewertet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.05.2025, M 80 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1815 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.05.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 80 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 556 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 80 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 556 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 80 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 556 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 80 und OA 556 = Annahme) FRAKTION (M 80 = Annahme, OA 556 = Ablehnung) Gartenpartei (M 80 = Ablehnung, OA 556 = Annahme) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 80 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 556 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6273, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Griesheim/Nied: Barrierefrei über den Lachegraben

20.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6980 entstanden aus Vorlage: OF 1224/6 vom 04.05.2025 Betreff: Griesheim/Nied: Barrierefrei über den Lachegraben Der Lachegraben trennt Griesheim und Nied. An einer Stelle überspannt eine Fußgängerbrücke den Lachegraben. Der Weg zur Brücke von Nieder Seite ist in Höhe Mumm-von-Schwarzenstein-Straße 120 bis 122 barrierefrei angelegt. Dann mündet die Brücke in einen Trampelpfad Richtung Rebhuhnstraße 31 bis 35 in Griesheim (Gemarkung 494, Flurstücksnummer 16/1). Dieser Trampelpfad ist bei schlechtem Wetter in einem beklagenswerten Zustand, insbesondere für Menschen mit Rollatoren, Rollstühlen und Kinderwagen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der bestehende Trampelpfad (mittlerer Pfad auf dem beigefügten Foto) mit einer wasser-gebundenen Decke, analog zu den Wegen auf Nieder Seite, versehen werden kann. Diese Verbindung würde älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen den Weg in den parkähnlichen Bereich inklusive Spielplatz in Nied deutlich erleichtern und die Grünanlage auf Nieder Seite zugänglich und nutzbar machen. So können mit verhältnismäßig geringem Aufwand selbstständige Fortbewegung, unabhängige Lebensführung, Teilhabe sowie Begegnungen im Alltag ermöglicht werden. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1571

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Schulweg für die beiden neuen Gymnasien umgehend sichern

20.05.2025 · Aktualisiert: 30.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6967 entstanden aus Vorlage: OF 485/7 vom 25.02.2025 Betreff: Schulweg für die beiden neuen Gymnasien umgehend sichern Vorgang: V 1000/24 OBR 7; ST 14/25 Der Magistrat wird gebeten, den Schulweg von der Haltestelle "Industriehof" zu den beiden neuen Gymnasien in der Börsenstraße umgehend durch folgende sichernde Maßnahmen auszustatten: - Die Kreuzung Trakehner Straße/Neue Börse wird umgehend mit vier Zebrastreifen als Querungshilfen ausgestattet. - Die bestehenden Fußgängerüberwege an den großen Kreuzungen Tilsiter Straße/Königsberger Straße und Tilsiter Straße/Insterburger Straße werden jeweils um zwei weitere Fußgängerüberwege ergänzt. - Vor der Tilsiter Straße Nr. 8, einer KfZ-Werkstatt, ist eine Fußgängermarkierung einzurichten, da ein reger betrieblicher Verkehr herrscht und die Gehwege häufig zugeparkt sind. - Eine Ausweitung der Straßenmarkierung und ausgiebige Beschilderung mit "Achtung, Kinder!" ist im gesamten Bereich dringend erforderlich. - An allen Parkhaus- und weiteren Einfahrten auf dem Schulweg werden Fußgängerpiktogramme markiert. - Die Beleuchtung von Kreuzungen in der Winterzeit ist relevant und bedarf einer zeitnahen Verbesserung. Die Schulzeiten an dem Neuen Gymnasium beginnen um 07:45 Uhr, im Winter ist es dann noch lange dunkel. - Der Hecken- und Baumrückschnitt ist an den Kreuzungen zu gewährleisten; die Schüler:innen werden aufgrund der Bepflanzungshöhe zum Teil zu spät erkannt. Zudem wird der Magistrat gebeten, die Frage 10 der Anfrage V 1000, ob geplant ist, für den Zugang von der Rossittener Straße einen ÖPNV-Anschluss auf der Ludwig-Landmann-Straße zu schaffen, sachgerecht zu beantworten. Begründung: Ein sicherer Schulweg für Schülerinnen und Schüler ist aus Sicht der Eltern bisher nicht gewährleistet. Der Ortstermin hat nicht dazu geführt, dass die Sorgen der Eltern und die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern Gehör gefunden haben. Die Vorschläge der Eltern wurden mehrfach mit dem Hinweis auf das Gewerbegebiet abgelehnt. Zwei Schulen in einem Gewerbegebiet haben ein Anrecht auf Schulwegsicherung, zumal der Straßenverkehr auch durch die Baumaßnahmen erheblich ist. Ein sicherer Zugang von der Seite der Rossittener Straße könnte zur Entlastung des Schulwegs vom Industriehof führen. Deshalb sollte dieser Zugang geprüft und gut an den ÖPNV angeschlossen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.09.2024, V 1000 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 14 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Straßenmarkierungen an den beiden Bordsteinabsenkungen im Kreuzungsbereich WernerBockelmannStraße/MummvonSchwarzensteinStraße anbringen

20.05.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6975 entstanden aus Vorlage: OF 1211/6 vom 05.05.2025 Betreff: Nied: Straßenmarkierungen an den beiden Bordsteinabsenkungen im Kreuzungsbereich Werner-Bockelmann-Straße/Mumm-von-Schwarzenstein-Straße anbringen Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Werner-Bockelmann- Straße/Mumm-von-Schwarzenstein-Straße die beiden Bordsteinabsenkungen gleich am Beginn der Mumm-von-Schwarzenstein-Straße durch Markierungen deutlich zu kennzeichnen, damit ersichtlicher wird, dass dort Parken verboten ist. Begründung: In dem benannten Kreuzungsbereich gibt es zwei Bordsteinabsenkungen, damit Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren sowie Rollstuhlfahrer ungehindert den Kreuzungsbereich überqueren können. Leider werden diese Stellen laut Aussagen von Bürgern oftmals zugeparkt. Es wurde der Wunsch geäußert, diese Bordsteinabsenkungen durch deutlich sichtbare Markierungen kenntlich zu machen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das Parken an diesen kritischen Stellen unterbunden und die Sicherheit sowie Barrierefreiheit für die betroffenen Verkehrsteilnehmer verbessert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1645

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen

19.05.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6946 entstanden aus Vorlage: OF 737/11 vom 04.05.2025 Betreff: Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen Vorgang: OM 3346/23 OBR 11; ST 1119/23; OM 5639/24 OBR 11; ST 2016/24 1. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die in den Stellungnahmen ST 1119 und ST 2016 vom Magistrat selbst beschriebenen, beschlossenen und angeordneten Umsetzungsschritte zu einer sichereren Kreuzung An der Mainkur umgehend initiiert werden. Die Situation ist unverändert gefährlich. 2. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat einen Realisierungstermin für dieses Jahr zu nennen, an dem die Umsetzung erfolgt und die beschriebenen Anpassungen durchgeführt werden. Begründung: Die Situation An der Mainkur im Bereich des gesicherten Überwegs in der nach Süden von der Hanauer Landstraße abbiegenden Straße Alt-Fechenheim ist für Fußgängerinnen, Fußgänger und den Radverkehr unverändert gefährlich. Die Umsetzung der Maßnahmen, welche in der Stellungnahme ST 1119 angekündigt und mit der ST 2016 mittlerweile geplant und angeordnet wurden, ist unerlässlich, um dort eine sicherere Situation zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3346 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1119 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5639 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2016 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1840 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Fußgängerüberweg Hanauer Landstraße/An der Mainkur: Gelbe Warnblinker anbringen

19.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6944 entstanden aus Vorlage: OF 717/11 vom 08.03.2025 Betreff: Fußgängerüberweg Hanauer Landstraße/An der Mainkur: Gelbe Warnblinker anbringen Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich präventive Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer am Fußgängerüberweg Hanauer Landstraße/An der Mainkur zu reduzieren. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, ein gelbes Warnblinklicht und/oder zusätzliche Lichtsignalgeber direkt vor dem südöstlichen Fußgängerüberweg anzubringen. Begründung: An der Kreuzung Hanauer Landstraße/An der Mainkur kommt es stadtauswärts gehäuft dazu, dass Autofahrer über den Fußgängerüberweg fahren, obwohl die Fußgängerampel bereits Grün zeigt. Dies geschieht vor allem dann, wenn es einen Rückstau von der Hanauer Landstraße stadtauswärts links auf der U-Abbiegespur um die Mainkur gibt, um wieder auf die Fahrspur stadteinwärts der Hanauer Landstraße zu kommen. Es wird dann stark beschleunigt und nicht auf den bereits Grün habenden und schon kreuzenden Fuß- und Radverkehr geachtet. Lösungsvorschlag: Die entsprechende Fußgängerampel verfügt derzeit nicht über ein gelbes Blinklicht. Durch die Anbringung von je einem gelben Blinklicht an den beiden Pfosten der Fußgängerampel könnte das Problem gelöst werden. Das gelbe Blinklicht sollte bereits ein bis zwei Sekunden bevor die Fußgängerampel auf Grün schaltet, aktiviert werden. Zwei Lichtsignalgeber jeweils links und rechts von der südlichen Überquerungsmöglichkeit. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1586

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Fußgängerbrücke über der Miquelallee sofort wieder öffnen - Baustelle auf die Ferien verschieben

12.05.2025 · Aktualisiert: 03.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2025, OF 1152/2 Betreff: Fußgängerbrücke über der Miquelallee sofort wieder öffnen - Baustelle auf die Ferien verschieben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die wegen der vorgesehenen Renovierung und Ertüchtigung gesperrte Fußgängerbrücke über die Miquelallee sofort wieder zu öffnen und die vorgesehenen Arbeiten auf die Ferienzeit nach dem 7. Juli 2025 zu verschieben. Begründung: Für Schüler des Adornogymnasiums und der Holzhausenschule, die nördlich der Miquelallee wohnen, ist die Brücke die wichtigste Schulwegverbindung. Der Weg über die ampelgesteuerte Kreuzung Miquelallee / Hansaallee ist weit und mit zusätzlichen Gefahren verbunden: mangelhafter Platz für Fußgänger an der Ampel, dort direkte Kollission mit dem flächenmäßig deutlich bevorzugten Radverkehr, Gefährdung durch rücksichtslos abbiegenden Autoverkehr. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.05.2025, OF 1155/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1152/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1155/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen BFF (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Fußgängerüberweg Heerstraße

06.05.2025 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2025, OF 516/7 Betreff: Fußgängerüberweg Heerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Heerstraße wird oft von Bewohnern der Heinrich-Lübke-Siedlung und der Siedlung Praunheim überschritten, die das Rewe-Einkaufszentrum besuchen wollen. Sie kommen aus dem Gartenweg der Siedlung und streben zur (Feuerwehr-) Zufahrt des Centers. Bei ruhiger Verkehrslage wird von den Fußgängern oft die hohe Geschwindigkeit der noch verkehrenden Autos unterschätzt. In der Rush Hour kommt der Verkehr fast zum Stillstand. Schlängeln sich nun die Kaufwilligen zwischen den stehenden Autos durch, so besteht für sie eine hohe Gefahr durch die noch fahrenden Autos der Gegenfahrbahn. Ein Fußgängerüberweg würde mehr Sicherheit bedeuten, da auch die Autofahrer mit querenden Fußgängern rechnen müssten. Für den Berufsverkehr wäre dies keine Behinderung, da die Fahrzeuge durch die Verkehrsführung in Alt-Praunheim einerseits und durch den Engpass der Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße sowieso schon im Stau stehen. In verkehrsarmen Zeiten würde der Überweg für eine Dämpfung von zu hoher Geschwindigkeit sorgen. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen, ob 1. ein Fußgängerüberweg in Höhe der Häuser Heerstraße 197/199 eingerichtet werden kann? 2. Wie auf andere Weise die Anwohner sicher die Heerstraße queren können? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 7 am 20.05.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 516/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1205 2025 Die Vorlage OF 516/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, BFF und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung); farbechte/Linke und fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: CDU

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