Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität
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Anschaffung von E- und Wasserstofffahrzeugen
Bericht des Magistrats vom 15.12.2025, B 487 Betreff: Anschaffung von E- und Wasserstofffahrzeugen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6722 - A 282/24 AfD - Stand Juni 2025 Zu 1: Wie viele E- oder Wasserstoffbusse wurden in Frankfurt in den letzten fünf Jahren auf den Buslinien neu eingesetzt? In Frankfurt am Main sind aktuell 91 E-Busse (68 x Batterie, 23 x Wasserstoff) im Einsatz. In den letzten fünf Jahren sind davon 86 E-Busse neu eingesetzt worden. Im Jahr 2025 kommen 18 weitere E-Busse (9 x Batterie, 9 x Wasserstoff) hinzu. Zu 2: Auf wie viel Euro belaufen sich die Kosten hierfür? Die Anschaffungskosten der 86 E-Busse belaufen sich auf rund 46,3 Millionen Euro. Zu 3: Wie viel Euro hiervon waren Fördergelder? Für die 86 E-Busse konnten Fördermittel in Höhe von 21,1 Millionen Euro erzielt werden. Zu 4: Wie hoch waren die Mehrkosten bzgl. der Anschaffung von E- bzw. Wasserstoffbussen im Vergleich zu Verbrennern? Die Mehrkosten für die 86 E-Busse belaufen sich insgesamt auf rund 26,8 Millionen Euro. Abzüglich der Fördermittel verbleiben somit 5,7 Millionen Euro an Mehrkosten für die Stadt Frankfurt am Main Zu 5: Wie wurden diese Mehrkosten ausgeglichen? Die Mehrkosten werden über den Wirtschaftsplan von traffiQ ausgeglichen. Zu 6: Wie viele E- oder Wasserstoff-Fahrzeuge hat die Stadt Frankfurt selbst in den letzten fünf Jahren neu durch Anmietung oder Kauf in den städtischen Gebrauch genommen? Dezernat I Beim Sportamt wurden in den letzten fünf Jahren zwei E-Fahrzeuge (VW e-up!) angeschafft. Der Kauf erfolgte im Jahr 2020. II Fehlanzeige III Für das Stadtvermessungsamt befindet sich seit 29.10.2020 je ein Plug-In-Hybrid als Leasingfahrzeug in Gebrauch. Dieses wird in regelmäßigen Abständen gewechselt (zum jetzigen Zeitpunkt ein Mal) Bauaufsicht: Im Jahr 2018 wurden durch die Bauaufsicht zwei VW E-up für die Dauer von drei Jahren geleast. 2021 wurden diese beiden Fahrzeuge in das Eigentum der Bauaufsicht übernommen. IV Fehlanzeige V Das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik hat ein E-Fahrzeug (VW Up) gekauft. VI Das Personal- und Organisationsamt hat in den letzten fünf Jahren ein Elektrofahrzeug in Gebrauch genommen. VII Zoologischer Garten: 2 Elektro-Plattformwagen Kulturamt: In den letzten fünf Jahren wurde ein E-Fahrzeug "eVito" (Lieferfahrzeug für das Institut für Stadtgeschichte) durch Anmietung in den städtischen Gebrauch genommen. VIII Vom Gesundheitsamt wurden in den Jahren 2018-2023 drei neue E- bzw. Hybrid-Fahrzeuge angeschafft. Im Jugend- und Sozialamt sind insgesamt fünf Elektrofahrzeuge im Einsatz. IX Das Ordnungsamt beschaffte seit 2019 insgesamt 16 Fahrzeuge mit Elektro- bzw. Hybridantrieben. Unter den 16 beschafften Fahrzeugen ist ein E-Fahrzeug geleast und die anderen 15 gekauft. Die 16 beschafften Fahrzeuge gliedern sich in vier reine Elektroautos und 12 Hybridfahrzeuge. Branddirektion: Der bisherige Entwicklungsstand von elektrisch oder mit Wasserstoff angetriebenen Fahrzeugen im Brandschutz und Rettungsdienst in Bezug auf Leistungsstärke, Gewicht und Sicherheit lässt eine dauerhafte Nutzung im Einsatzgeschehen derzeit noch nicht zu. Zudem wird die Krisenfestigkeit (Stichwort: Kraftstoffverfügbarkeit im Krisen- bzw. Katastrophenfall) derzeit nur durch zusätzliche Ausstattung der Einsatzfahrzeuge mit einem Dieselmotor (Abgasnorm nach Baustellenrichtlinie) erzielt. Neben dem technischen Entwicklungsstand sind weiterhin die Anschaffungskosten zu berücksichtigen. Liegen die Anschaffungskosten eines herkömmlichen Löschfahrzeugs mit Verbrennungsmotor derzeit bei rund 660.000 €, so liegen die Kosten erster vergleichbarer vollelektrischer Entwicklungen bei annähernd 2 Mio. € pro Fahrzeug. Im Logistikbereich verfügt die Branddirektion über ein E-Fahrzeug aus dem Jahr 2016. X Das Grünflächenamt hat im Rahmen der jährlich geplanten Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen in den letzten 5 Jahren 56 Fahrzeuge mit Elektroantrieb in Betrieb genommen. Davon waren 45 PKW, 6 PKW-Kastenwagen und 5 Nutzfahrzeuge. Im PKW-Bereich hat das Amt aktuell ca. 60% seiner Fahrzeuge mit Elektroantrieb im Einsatz. In den Jahren 2019 bis 2024 hat das Umweltamt, insbesondere für die Abteilung "Umweltüberwachung Abwasser, Labor", sieben Elektro-Fahrzeuge angeschafft. Davon sind sechs Fahrzeuge rein elektrisch betrieben und ein Fahrzeug mit einem Plug-in-Hybrid ausgestattet. Im Hauptamt wurde ein Elektro-Fahrzeug (Dienstwagen des Oberbürgermeisters) in den letzten 5 Jahren durch Leasing in den städtischen Gebrauch genommen. XI Neben einem Hybridfahrzeug des Dezernates wurde vom Amt 25 ein Hybridfahrzeug und ein Elektrofahrzeug und vom Kinderbüro ein E-Porter angeschafft. Seit August 2023 werden zwei Elektrofahrzeuge vom Stadtschulamt angemietet. XII Im Straßenverkehrsamt wurden in dem genannten Zeitraum zehn E-Fahrzeuge beschafft. Im Amt für Straßenbau und Erschließung wurden drei E-Fahrzeuge sowie 14 Hybrid-Fahrzeuge gekauft. Zu 7: Auf wie viel Euro belaufen sich die Kosten hierfür? Dezernat I Sportamt: Die Kosten für die zwei E-Fahrzeuge (VW e-up!) betrugen 13.667,16 € netto bzw. 15.842,31 € brutto je Fahrzeug, also 27.334,32 € / 31.684,62 € insgesamt. In diesem Betrag berücksichtigt ist bereits die seinerzeitige Umweltprämie in Höhe von 2.000 € je Fahrzeug. II Fehlanzeige III Stadtvermessungsamt: In der Vergangenheit ca. 4.000 € jährlich Bauaufsicht: Leasingkosten ab 2018: 275 € monatlich (inkl. Inspektionskosten). 2021 wurden diese beiden Fahrzeuge zu je 9.000 € in das Eigentum der Bauaufsicht übernommen. IV Fehlanzeige V Amt für Informations- und Kommunikationstechnik: 19.200 € netto für das E- Fahrzeug (VW Up) VI Für das E-Fahrzeug des Personal- und Organisationsamts wird eine monatliche Leasingrate in Höhe von 523 € bezahlt. VII Zoologischer Garten: Die Gesamtkosten belaufen sich für beide Fahrzeuge auf 79.252,90 € netto. Kulturamt: Die monatlichen Kosten belaufen sich auf 557,42 € für eine Laufzeit vom 31.01.2023 bis 30.01.2027. VIII Das Gesundheitsamt meldet Kosten in Höhe von 103.082,75 €. Beim Jugend- und Sozialamt sind 149.277,38 € für den Kauf aufgewendet worden und es werden mtl. Leasingraten von 1.038 € gemeldet. IX Die Kosten für die Fahrzeuge des Ordnungsamtes belaufen sich auf insgesamt 468.418,92 € sowie einer monatlichen Leasingrate in Höhe von 745,76 €. Im Logistikbereich verfügt die Branddirektion über ein E-Fahrzeug mit einem Anschaffungswert von rund 25.700 € aus dem Jahr 2016. X Die Kosten für die 56 Fahrzeugbeschaffungen des Grünflächenamtes beliefen sich in den 5 Jahren auf 2.485.906 €. Der Gesamtpreis der vom Umweltamt angeschafften Fahrzeuge beträgt ca. 245.000 €. Die Kosten (Leasing Rate) des Hauptamts belaufen sich auf 785,12 € netto (monatlich). XI Die Leasingkosten für das Hybridfahrzeug des Dezernates belaufen sich auf 16.850 € p.a. Als Anschaffungskosten werden vom Amt 25 57.000 € und vom Kinderbüro 27.500 € gemeldet. Das Stadtschulamt wendete in 2023 für die Anmietung der beiden Fahrzeuge 15.470 € auf. Es fallen ab 2024 773,50 € monatlich pro Fahrzeug an. XII Straßenverkehrsamt: Folgende Fahrzeuge wurden beschafft: 2022: - 1 x VW Golf (F-SV 3608E) zu 30.000 € - 1 x VW Tiguan (F-SV 3610E) zu 45.000 € - 1 x Peugeot E-Traveller Bus (F-SV 3611E) zu 50.000 € 2023: - 2 x Renault Kangoo Elektro (F-SV 3603E und F-SV 36.15E) zu je 35.000 € - 1 x Mitsubishi Eclipse Cross (F-SV 3605E) zu 30.000 € 2024: - 2 x Opel Corsa E (F-SV 3607E und F-SV 3621E) zu je 25.000 € - 2 x Opel Astra (F-SV 3616E und F-SV 3617E) zu je 35.000 € Die Preise sind Nettoangaben. Amt für Straßenbau und Erschließung: Für die 14 Hybrid-Renault Clio wurden 426.000 € brutto und für die 3 Hochdachkombi 143.000 € brutto aufgewendet. Zu 8: Wie viel Euro hiervon erhielt die Stadt Frankfurt durch Fördergelder? Dezernat I Keine Angabe II Fehlanzeige III Stadtvermessungsamt: Keine Fördergelder erhalten Bauaufsicht: Im Jahr 2018 wurden durch die Bauaufsicht zwei VW E-up für die Dauer von drei Jahren geleast und im Rahmen des Magistratsbeschlusses MB 1030 Fördergelder in Höhe von 5.000 € je Fahrzeug bezogen. 2021 wurden diese beiden Fahrzeuge in das Eigentum der Bauaufsicht übernommen; weitere Fördergelder konnten hierzu nicht bezogen werden. IV Fehlanzeige V Das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik hat für den Kauf des E- Fahrzeugs (VW Up) 5.000 € brutto Fördermittel von der Wirtschaftsförderung Frankfurt am Main erhalten. VI Es konnten keine Fördermittel für das E-Fahrzeug akquiriert werden. VII Zoologischer Garten: keine Fördermittel erhalten. Kulturamt: keine Fördermittel erhalten. VIII Das Gesundheitsamt meldet einen Zuschuss von der Wirtschaftsförderung von 6.000 €. Das Jugend- und Sozialamt hat einen Zuschuss in Höhe von 9.356,56 € gemeldet. IX Das Ordnungsamt hat keine Fördermittel erhalten. X Das Grünflächenamt hat in Eigenregie Förderanträge für die Mehrkosten von E-Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur in Höhe von 962.742,60 € gestellt. Durch die Fördergeber bewilligt wurden davon Fördergelder in Höhe von 517.356 € für die Fahrzeugbeschaffung und 50.139 € für die Installation von Ladeinfrastruktur. Das Umweltamt hat keine Fördermittel erhalten. Das Hauptamt hat keine Fördermittel erhalten. XI Das Kinderbüro hat 5.000 € an Fördermitteln angegeben. XII In einem zweiten Förderaufruf förderte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Beschaffung von Elektrofahrzeugen sowie die dazu benötigte Ladeinfrastruktur in Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft. Hierzu erhielt das Straßenverkehrsamt einen Förderbetrag in Höhe von 40.000 € im Jahr 2024. Es dient zur Kenntnis, dass in diesem Förderaufruf die Stadt Frankfurt am Main nur einen Gesamt-Förderantrag stellen konnte (pro antragstellende Organisation grundsätzlich nur ein Antrag zur Förderung möglich). Amt für Straßenbau und Erschließung: Einem Förderantrag wurde nicht zugestimmt. Zu 9: Wie hoch waren die Mehrkosten für die Stadt Frankfurt bzgl. der Anmietung oder des Kaufs von E- oder Wasserstoff-Fahrzeugen im Vergleich zu Verbrennern? Dezernat I Sportamt: kann keine Angabe über eventuelle Mehrkosten im Vergleich zu Verbrennern machen. Diesbezügliche Vergleichsangebote wurden nicht eingeholt, da die städtischen Richtlinien für die Fahrzeugbeschaffung die Wahl der jeweils aktuell verfügbaren emissionsärmsten Antriebstechnik vorgeben. II Fehlanzeige III Bauaufsicht: Ein VW UP des Baujahres 2018 mit Verbrenner-Motor kostete 2021 im Durchschnitt 14.500 €. Somit gab es bezüglich der E-Fahrzeuge keine Mehrkosten, sondern eine Ersparnis i.H.v. 5.500 € je Fahrzeug IV Fehlanzeige V Amt für Informations- und Kommunikationstechnik: Durch den Zuschuss der Wirtschaftsförderung war der Kauf des E-Fahrzeugs wirtschaftlicher als ein Verbrenner-Fahrzeug. VI Da kein Angebot für ein Verbrennerfahrzeug seitens des Personal- und Organisationsamtes eingeholt wurde, kann kein Vergleich gezogen werden. VII Zoologischer Garten: Da die Fahrzeuge nur auf dem Zoogelände genutzt werden, kommen aus Rücksicht auf die Tiere, das Publikum und die Umwelt keine Verbrenner in Frage. Somit liegen keine Vergleichspreise vor. Kulturamt: Der eVito ist nach einem aktuellen Preisvergleich knapp 12.000 € teurer als die "Verbrenner-Variante". VIII Das Gesundheitsamt gibt Mehrkosten von ca. 30 % im Vergleich zu Verbrennern an. IX Der Kaufpreis für Verbrenner-Fahrzeuge im Vergleich zu den Elektro-Fahrzeugen kann zum jetzigen Zeitpunkt vom Ordnungsamt nicht mehr ermittelt werden. X Die Mehrkosten für die o.g. Fahrzeugbeschaffungen beliefen sich beim Grünflächenamt auf 698.620 € im Vergleich zu entsprechenden Ersatzbeschaffungen mit Verbrennungsmotoren. Diese Mehrkosten konnten durch die unter Frage 8 aufgeführten Fördermittel zum größten Teil kompensiert werden. Der Kaufpreis für Verbrenner-Fahrzeuge im Vergleich zu den Elektro-Fahrzeugen kann zum jetzigen Zeitpunkt vom Umweltamt nicht mehr ermittelt werden. Das Umweltamt führt aus, dass bei einem Kostenvergleich auch andere Faktoren berücksichtigt werden sollten, wie z.B. die Verbrauchskosten. Jahrelang lagen die Kosten pro Kilowattstunde weit unter den Kosten für Benzin und Diesel. Zudem entstehen bei Elektrofahrzeugen wesentlich geringere Verschleißkosten im Vergleich zu herkömmlichen Verbrenner-PKW, dies kompensiert zusätzliche Anschaffungskosten bei Elektrofahrzeugen. In der Gesamtbilanz bedeutet das, dass bereits nach 5.000 km, im Hinblick auf die Kosten für Abschreibung, Leasing, Verbrauch und Reparaturen, ein Elektrofahrzeug günstiger ist. Diese Investition ist also sinnvoll - nicht nur aus ökologischen, sondern auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Hauptamt: Es wurden nur Angebote für E-Fahrzeuge eingeholt. XI Die Mehrkosten für die E-Fahrzeuge des Stadtschulamtes werden mit je 209,45 € pro Monat gegenüber Dieselfahrzeugen angegeben. Diese wurden durch die Reduzierung des Fahrzeugpools aufgefangen. XII Aufgrund der städtischen Richtlinien über die Beschaffung von Personenkraftfahrzeugen für die Stadtverwaltung (MB Nr. 878, geändert durch MB Nr. 953) wurden weder vom Straßenverkehrsamt noch vom Amt für Straßenbau und Erschließung Vergleichsangebote eingeholt. Zu Frage 10: Welche Ausgaben für E- oder Wasserstoff-Fahrzeuge im städtischen Gebrauch durch Anmietung oder Kauf plant die Stadt Frankfurt in den kommenden zwei Jahren? Dezernat I Keine Angabe II Fehlanzeige III Stadtvermessungsamt: Für das Leasingfahrzeug sind jährliche Ausgaben von ca. 2.500 € absehbar. Darüberhinausgehende Kosten für E-Fahrzeuge sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht planbar. Der Kauf von Neufahrzeugen richtet sich nach den städtischen Vorgaben (Mag.-Beschl. Nr. 953 vom 20.09.2019). Hiernach werden vor jeder Beschaffung die infrastrukturellen Voraussetzungen im Hinblick auf die Besonderheiten der zu beschaffenden (Nutz-)Fahrzeuge geprüft. Bauaufsicht: Eine weitere Anschaffung oder Leasing von E- oder Wasserstofffahrzeugen ist in den nächsten zwei Jahre nicht geplant. IV Fehlanzeige V Das Amt für Bürgerinnen, Digitales und Internationales sieht in den nächsten zwei Jahren die Anschaffung von zwei PKW-Transportern (Elektrofahrzeuge) vor. Die Kosten werden sich insgesamt auf ca. 100.000 € bis 150.000 € belaufen. Ab August/September 2024 wird das Dezernat ein E-Fahrzeug leasen (Dienstwagen der Dezernentin). Das bestellte E-Fahrzeug wird im Vergleich zum bisherigen Hybridfahrzeug 100,00 € pro Monat an Mehrkosten verursachen. Amt für Informations- und Kommunikationstechnik plant zur Ablösung der derzeitigen Gas-Fahrzeuge zwei E-Fahrzeuge in 2024 und zwei E-Fahrzeuge in 2025 zu kaufen. Die Kosten werden sich nach derzeitigen Schätzungen auf ca. 180.000 € belaufen. VI Es ist beabsichtigt, ein neues Elektrofahrzeug zu beschaffen. Da die Beschaffung noch aussteht und bislang keine Angebote eingeholt wurden, orientiert sich die geschätzte Leasingrate an der des vorhandenen E-Fahrzeuges. VII Zoologischer Garten: Die Neuanschaffung von drei Cargo Volt Elektro Lastendreirädern ist geplant, die Kosten belaufen sich insgesamt auf ca. 10.000 €. Kulturamt: Im Historischen Museum ist die Anschaffung eines Kastenwagens Opel Combo e-Cargo L 1 H1 "Edition" beabsichtigt. Bei Auslieferung des Wagens ist eine einmalige Zuzahlung von 12.500€ für die fünfjährige Nutzungsdauer fällig. Darüber hinaus sind zum aktuellen Zeitpunkt keine weiteren Anschaffungen im Sinne der Anfrage geplant. VIII Das Gesundheitsamt plant in den kommenden zwei Jahren die Anschaffung folgender E-Fahrzeuge: Beratungsbus psychosoziale Beratung (185.000 €), ein Minibus (68.300 €) und ein PKW (46.000 €). IX Keine Angabe X Für den weiteren Ausbau der Fahrzeugflotte auf E-Mobilität könnte das Grünflächenamt in den kommenden 2 Jahren weitere 19 Fahrzeuge auf E-Antrieb beschaffen, mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von ca. 353.338 €. Die Umsetzung dieser Ersatzbeschaffung hängt jedoch maßgeblich von der Ladeinfrastruktur der Betriebsstätten ab. Hier stoßen bereits bei dem aktuellen Ausbau die Netzbetreiber an Kapazitätsgrenzen, die nur mit erheblichen Investitionen auf deren Seite umgesetzt werden können. Vom Umweltamt sind - außer als Ersatz bei einem Ausfall eines Fahrzeuges oder größere Veränderungen in der Aufgabenerledigung - keine weiteren Anschaffungen von Fahrzeugen vorgesehen. XI Das Dezernat XI beabsichtigt, ein neues Hybridfahrzeug zu leasen. Im Stadtschulamt werden für die kommenden zwei Jahre Gesamtkosten i.H.v. 25.285,68 € für zwei neue E-Fahrzeuge ab 05/2024 gemeldet. XII In den nächsten zwei Jahren (2025/2026) sind seitens des Straßenverkehrsamtes verbindlich vier weitere Anschaffungen von E-Fahrzeugen geplant: - 1 x Renault 5 E Tech zu 30.000 € netto. - 3 x VW ID.4 Pro zu je 35.000 € netto. Amt für Straßenbau und Erschließung: Die Beschaffung weiterer Fahrzeuge ist abhängig vom Fortschritt des Ausbaus der Ladeinfrastruktur. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 20.03.2024, A 282 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 17.12.2025
Ausweitung der Pkw-Ladestation in der Windmühlstraße
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2118 Betreff: Ausweitung der Pkw-Ladestation in der Windmühlstraße Der Magistrat legt aktuell 220 weitere Standorte für E-Ladestationen (Phase I) im gesamten Stadtgebiet fest. Diese werden Anfang 2026 nach einem Betreiberauswahlverfahren umgesetzt. Eine Erweiterung der Ladestation in der Windmühlstraße ist in der laufenden Umsetzungsphase I nicht möglich. Die vorgeschlagene Erweiterung wird jedoch in die Standortauswahl der Phase II aufgenommen, die im 2. Quartal 2026 beginnt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7305
Harheim - Anwendung des Konzeptes der 15-Minuten-Stadt
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2095 Betreff: Harheim - Anwendung des Konzeptes der 15-Minuten-Stadt Das Konzept der 15-Minuten-Stadt zielt darauf ab, Stadtviertel zu entwickeln, in denen alle wesentlichen Bedürfnisse wie Arbeit, Schulen, Freizeiteinrichtungen und Einzelhandel für die Bürgerinnen und Bürger innerhalb von 15 Minuten (Reisezeit), üblicherweise zu Fuß oder mit dem Fahrrad, erreichbar sind. Was den Radverkehr betrifft, tritt zunehmend eine Betrachtung der äußeren Stadtteile in den Fokus. Dies spiegelt sich in den vier Radverkehrskonzepten wider, welche derzeit erstellt werden (Nord, Ost), beziehungsweise bereits fertiggestellt sind (Süd, West). Hier werden in puncto Radverkehr die flächenhafte Betrachtung sowie möglichst direkte Verbindungen - also Voraussetzungen für eine 15-Minuten Stadt - explizit aufgegriffen. Zu 1: Die Linien 25 und 28 verkehren Montag bis Freitag von ca. 6 Uhr bis 9:30 Uhr sowie 13 Uhr bis 20 Uhr im 15-Minuten-Takt. Somit ist Harheim bereits tagsüber weitestgehend im 15-Minuten-Takt mit zwei Buslinien an das S-Bahn und U-Bahn-Netz angeschlossen. Zu Zeiten mit geringerem Verkehrsaufkommen, wie am Vormittag oder zu Tagesrandzeiten, verkehren die Linien 25 und 28 im 30-Minuten-Takt. Eine Taktverdichtung ist zu diesen Zeiten aufgrund der geringen Nachfrage infolge der unter anderem ländlich geprägten Siedlungsstruktur im Frankfurter Norden und der damit relativ geringen Auslastung nicht wirtschaftlich umsetzbar. Zu 2: KNUT ist ein komfortables, flexibles und schnelles Angebot, welches in der Regel nach rund 13 Minuten Wartezeit zur Verfügung steht. Seit dem 15.12.2024 wird ein neues Betriebskonzept für KNUT angewendet, welches sich auf den nachfragestarken Feierabendverkehr sowie die Bedienung in der Nacht konzentriert. Entsprechend läuft der tägliche Betrieb von 18 bis 6 Uhr. KNUT ist demnach nicht mehr zwischen 6 und 18 Uhr, wie zuvor, im Einsatz. Dabei ersetzt KNUT in Harheim die schwach ausgelasteten Nachtverkehre der Linie 28 zwischen 0 und 5 Uhr. Ab dem Fahrplanwechsel 2025/2026 wird das KNUT-Bediengebiet noch einmal erweitert und das gesamte Stadtgebiet von Bad Vilbel abgedeckt, was weitere attraktive Verbindungen von und nach Harheim schafft. Zu 3: Das Projekt wird im Amt für Bau und Immobilien schnellstmöglich bearbeitet. Derzeit läuft die Zuarbeit zur B-Plan-Entwicklung. Die Entwicklung des Gymnasium Nord ist abhängig vom B-Plan und der Umlegung. Zu 4: Im Radverkehrskonzept Nord ist die genannte Relation ausdrücklich berücksichtigt. Die Führung über den Erlenbacher Stadtweg und Harheimer Weg ist Teil des Zielnetzes des künftigen Radhauptnetzes. Das bedeutet, dass das Ingenieurbüro, welches die Konzepte erstellt, für die Relation konkret erläutert, welche Maßnahmen zur Schaffung einer attraktiven Radverkehrsführung erforderlich sind. Folglich wird der Bau eines Radweges entlang des Erlenbacher Stadtweges als erforderlich genannt werden, da im Bestand allein mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln keine Schaffung einer fahrradfreundlichen Relation möglich ist. Die Schließung der Lücken insbesondere entlang des Radhauptnetzes wird durch den Magistrat künftig schrittweise und systematisch vorangetrieben. Dieser Lückenschluss ist zudem bereits Teil des Regionalen Flächennutzungsplanes (RegFNP) und somit auch als überörtliche Lücke identifiziert. Es resultiert eine relativ hohe Bedeutung, welche in der Priorisierung von Maßnahmen mit einfließen wird. Die Planung und Umsetzung des hier thematisierten Weges sind äußerst komplex. Für diesen Bereich gibt es derzeit keinen Bebauungsplan. Folglich muss hier zunächst Baurecht geschaffen werden. Da die Flächenverfügbarkeit nicht durchgängig gegeben ist, sind lange Laufzeiten zu erwarten. Zudem ist im Streckenverlauf der Eschbach zu queren, wofür ein neues Brückenbauwerk erforderlich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5250
Quietschen der U6 in der Kurve am Industriehof beseitigen
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2078 Betreff: Quietschen der U6 in der Kurve am Industriehof beseitigen Die installierte Schienen-Benetzungsanlage am Standort entspricht dem aktuellen Stand der Technik. Durch Benetzung der Schiene mit einem geeigneten Fluid wird die Reibung zwischen Rad und Schiene und damit die Anregung von Quietsch-Geräuschen zwischen Rad und Schiene reduziert. In jedem Richtungsgleis wurde eine entsprechende Schienen-Benetzungsanlage eingebaut. Die Funktionsfähigkeit der Anlage wurde aus Anlass der Anfrage überprüft. Dabei wurde die ordnungsgemäße Funktion der Anlage bestätigt. Darüber hinaus unterliegt die Anlage fortlaufenden Kontrollen. Zugleich wurde die Schiene auf etwaige Oberflächenfehler überprüft, welche zu erhöhten Lärmemissionen führen können. Entsprechende Fehler wurden jedoch nicht festgestellt. Darüber hinaus gehende Maßnahmen können nicht benannt werden. Durch das Prinzip der Spurführung von Schienenbahnen kommt es bei Kurvenfahrt systembedingt zu Laufgeräuschen. Durch Schallabsorber an den Rädern sowie im vorliegenden Fall eine zusätzliche Einrichtung auf Seiten der Infrastruktur werden die Geräusche minimiert. Eine vollständige Eliminierung ist jedoch technisch nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1240
Verbesserungen an der Bushaltestelle Goetheturm
Antrag vom 15.12.2025, OF 1641/5 Betreff: Verbesserungen an der Bushaltestelle Goetheturm Der Ortsbeirat 5 fordert der Magistrat auf sich dafür einzusetzen, dass die Sitzbänke der Bushaltestelle Goetheturm um ca. 40cm zurückversetzt werden, damit der dortige Gehweg auch passierbar ist, wenn Fahrgäste auf den Bänken sitzen. Begründung: Die Sitzbänke an der Bushaltestelle Goetheturm sind derzeit auf dem Gehweg installiert. Der Gehweg ist an dieser stelle ca. 1,20m breit, so dass auf Höhe der Sitzbänke noch ca. eine Restbreite von 80cm vorhanden ist. Im Falle der Nutzung der Sitzbänke verkleinert sich die nutzbare Breite weiter auf unter 60cm. Dies führt dazu, dass der Gehweg für Rollstuhlfahrende oder Kinderwagen oft nicht passierbar ist. Um die Situation zu verbessern ist es daher dringend erforderlich die Sitzbänke nach hinten, um ca. 40cm an den Rand des Gehweges auf die dortige Grünfläche, zu versetzen. Dies sollte vor dem Hintergrund, dass der an der Bushaltestelle installierte Abfallbehälter sich ebenfalls bereits auf der Grünfläche befindet, auch in Abstimmung mit den zuständigen Ämtern und der VGF möglich sein. Fotos: privat Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
Gehweg von der Straße Kupferhammer zur U-BahnStation „Zeilweg“ gegen parkende Autos sichern
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2062 Betreff: Gehweg von der Straße Kupferhammer zur U-Bahn-Station "Zeilweg" gegen parkende Autos sichern Der Magistrat hat die Situation vor Ort geprüft und einen Lösungsansatz erarbeitet, um das Zuparken des Gehwegs zu verhindern: Aufgrund der Nähe zur U-Bahn-Station bietet sich eine Absicherung mit Radbügeln an. So wird nicht nur der Gehweg freigehalten, sondern es werden auch weniger Fahrräder behindernd oder gefährdend an den Geländern der Treppen und Rampen der U-Bahnstation angeschlossen. Die Maßnahme wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2026 ausgeführt. Anlage 1 (ca. 94 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6609
Realisierung BiciBus im Gallus
Antrag vom 12.12.2025, OF 1831/1 Betreff: Realisierung BiciBus im Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die seit Oktober 2025 bestehende Kooperation zwischen Mobilitäts-, Bildungsdezernat, Stadtschulamt und der Initiative BiciBus Frankfurt aufgreifend, gezielt auf die Ackermann-, Emma-Kann-, Günderroder-, Hellerhof- sofern der Paul-Hindemith-Schule im Gallus zuzugehen, um basierend auf den Erfahrungen der bereits existierenden Projekte in Sachsenhausen (Textor- und Willemerschule) und im Nordend (Comenius-, Schwarzburg- und Merianschule), gemeinschaftlich mit BiciBus Frankfurt, dem Schutzmann vor Ort, dem Ortsbeirat und dem Quartiersmanagement die Installation eines Bici-Busses im Gallus in einem wöchentlichen Turnus spätestens ab Frühjahr 2026 umzusetzen. Zum besseren Verständnis: "BiciBus Deutschland initiiert bundesweit Radfahren in Gruppen, die ähnlich dem ÖPNV-Busliniennetz zu vorbestimmten Zeiten auf vordefinierten Strecken zu Gruppenzielen - in diesem Fall Schulen - rollen. Hierbei werden auch teilnehmende Kinder in die Bici-Bus-Formation integriert und durch Erwachsene nach außen gegen den Kfz-Verkehr abgeschirmt und geschützt." (Zitat von der Website www.bicibus.de) Begründung: Fahrradbusse bieten zahlreiche Vorteile wie Verbesserung der Gesundheit und des Klimas, Steigerung der sozialen Interaktion und der körperlichen Fitness und der Verringerung von Verkehr und Lärm, sowie Verbesserung der Verkehrssicherheit. Der BiciBus (ursprüngliche Idee aus Katalonien aus dem Jahr 2020) ist ein Projekt, dass das Fahrradfahren schon bei kleinen Kindern populär machen soll. Die Kinder fahren gemeinsam mit Eltern und Geschwistern in abgesperrten Straßenbereichen unter Schutz der Polizei zur Schule. Das ist auch ein wirksames Mittel gegen die "Elterntaxis" und fördert mittelfristig die Selbstständigkeit der Kinder. Abbildung: BiciBus Deutschland Foto: Frankfurter Rundschau vom 28.10.2025, ADFC/Helga Hofmann Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktbereich: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Ausbau ParkandRideParkplatz U-Bahn-Station „Kalbach“
Etatanregung vom 05.12.2025, EA 115 entstanden aus Vorlage: OF 643/12 vom 16.10.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktbereich: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Ausbau Park-and-Ride-Parkplatz U-Bahn-Station "Kalbach" Vorgang: OM 4335/19 OBR 12; ST 1035/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden Planungsmittel für den Ausbau des Park-and-Ride-Parkplatzes an der U-Bahn-Station "Kalbach" in den Haushalt 2026 eingestellt. Begründung: In der Stellungnahme vom 27.05.2019, ST 1035, bestätigt der Magistrat, dass der Park-and-Ride-Parkplatz ausgebaut werden soll. Bisher ist noch nichts geschehen. Nun hat der Magistrat am 25. September 2025 ein neues Park-and-Ride-Konzept vorgestellt. Das Park-and-Ride-Konzept für Frankfurt am Main sieht Maßnahmen zur kurz-, mittel- und langfristigen Erhöhung der Park-and-Ride-Kapazitäten im Stadtgebiet vor. Dort wird auch die U-Bahn-Station "Kalbach" genannt, die verkehrlich günstig liegt und schon erschlossen ist. Durch den Ausbau und die Erweiterung des Standortes Kalbach könnte die Park-and-Ride-Kapazität relativ schnell an dieser Stelle erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4335 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1035 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 05.01.2026
Umsetzungsagenda für das Frankfurter Logistikkonzept
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 478 Betreff: Umsetzungsagenda für das Frankfurter Logistikkonzept Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6403 - NR 1301/25 CDU - Der Magistrat hat bereits unmittelbar nach Erarbeitung und Veröffentlichung des Logistikkonzepts erste Maßnahmen mit dem Ziel aufgegriffen, das gutachterliche Konzept zur umsetzungsorientierten "Teilstrategie Logistik" im Sinne des Masterplans Mobilität weiterzuentwickeln. Hervorzuheben sind hier zunächst die Schaffung und Besetzung der Stelle des Logistikbeauftragten. Das hat insofern zentrale Bedeutung, als dass bereits die Erarbeitung des Logistikkonzepts deutlich gemacht hat, dass zahlreiche Maßnahmen nur im vertrauensvollen Miteinander zwischen der Stadt und den Logistikakteur:innen erfolgreich geplant und umgesetzt werden können. Der Logistikbeauftragte ist der zentrale Ansprechpartner für Logistikakteur:innen. Seine Netzwerkarbeit basiert einerseits auf themenübergreifenden und teilnehmeroffenen Formaten (Runder Tisch Logistik) als auch auf themenspezifischen Arbeitskreisen (z.B. zu Mikrodepots). Das schafft eine gemeinsame Wissensbasis, aber auch das notwendige gegenseitige Vertrauen, das wiederum Voraussetzung ist, um konkrete Projekte mit einzelnen Akteur:innen angehen zu können. Gleichzeitig dient der Austausch dem Realitätscheck der im Logistikkonzept vorgeschlagenen Maßnahmen. Zu 1. und 2.: Der Einrichtung von Mikrodepots für einzelne Logistiker:innen und (vorzugsweise anbieteroffenen) Paketstationen im öffentlichen Raum sind aufgrund der Flächenknappheit und der daraus resultierenden Regelungen der Sondernutzungssatzung enge Grenzen gesetzt. Der Fokus bei der Flächensuche richtet sich hier vorrangig auf nicht-öffentliche Flächen städtischer und stadtnaher Institutionen - vorzugsweise mit verkehrlichem Bezug (VGF, PBG), aber auch von privaten Dritten, beispielsweise vermittelt über das bei der Wirtschaftsförderung angesiedelte Leerstandsmanagement. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Flächensuche dabei nicht "auf Vorrat", sondern nur im Zusammenhang mit konkret interessierten Betreiber:innen sinnvoll ist, damit sich Anforderungen und Gegebenheiten aufeinander abstimmen lassen. Ziel ist insofern immer ein konkretes (Modell-)Projekt und nicht nur eine bloße Machbarkeitsstudie. Bislang gab es zwei Musterstandorte für Mikrodepots auf öffentlichen Flächen. Dies sind abgeschlossene Modellversuche. Die Flächen stehen nicht mehr zur Verfügung, weil dort gebaut wird. Neue Anträge von Paketdienstleistern liegen nicht vor. Zu 3. Neben Aufbau und Pflege des externen Netzwerks arbeitet der Logistikbeauftragte auch an der verwaltungsinternen Netzwerkbildung. Alle potentiell mit Fragen der nachhaltigen Stadtlogistik befassten Organisationseinheiten sollen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten mit den Belangen der Logistikakteure und den Zielen der Stadt vertraut gemacht werden. Das schließt eine Weiterentwicklung der Stelle des Logistikbeauftragten zu einer Koordinierungsstelle nicht aus, es sollen aber keine Zuständigkeiten auf eine neue monothematische Organisationseinheit Logistik verlagert werden. Zu 4. Die Digitalisierung von Ladezonen umfasst die unterschiedlichsten Themenbereiche. Der Magistrat konzentriert sich zunächst darauf, die Informationen zur Lage von Ladezonen und ihre jeweiligen Regelungsinhalte zu digitalisieren und Interessierten zur Verfügung zu stellen. Als nächste Stufe ist für einen Teil der Ladezonen auch eine Detektion und Information zum Belegungsstatus sinnvoll. Einschlägige Pilotvorhaben haben gezeigt, dass sich weitergehende Schritte zur Reservierung von Ladezonen für bestimmte Nutzer:innen bzw. Buchung von Lieferzeitfenstern aktuell nicht praxisgerecht umsetzen lassen. Hier bleibt die weitere rechtliche, technische und konzeptionelle Entwicklung abzuwarten. Zu 5. In der Tat leidet die Logistik unter der Diskrepanz, dass sie für Ver- und Entsorgung der Stadt unentbehrlich und lebensnotwendig ist, hinsichtlich ihrer Bedürfnisse im öffentlichen Straßenraum aber nur geringe Akzeptanz erfährt. In Abstimmung mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain und den Logistikakteuren strebt der Magistrat die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie an. Die Aktivitäten zur umsetzungsorientierten Weiterentwicklung des Logistikkonzeptes werden in die im Aufbau befindliche Evaluations- und Fortschrittsberichterstattung zum Masterplan Mobilität integriert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.06.2025, NR 1301 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 10.12.2025
Sauberkeit und Instandhaltung unterirdischer U-Bahn-Stationen
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 477 Betreff: Sauberkeit und Instandhaltung unterirdischer U-Bahn-Stationen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6400 - NR 1116/25 CDU - Zu 1. Kontrolle der Reinigungsintervalle An den Stationen Hauptwache, Konstablerwache, Habsburgerallee und Holzhausenstraße wurden bereits Intensivreinigungen durchgeführt. Dazu gehören unter anderem die Reinigung von Decken, Wänden, Geländern, Glasflächen, Lampen, Säulen, Mobiliar und Vitrinen sowie die Treppenabgänge, Fahrtreppen und die Entfernung von Graffiti. Als nächste Station folgt die Seckbacher Landstraße. Weitere Grundreinigungen sind bereits in Planung, um die allgemeine Sauberkeit und die Aufenthaltsqualität dauerhaft zu verbessern. Parallel dazu erfolgt derzeit eine systematische Zustandserfassung zum Thema Reinigung für sämtliche Stationen im Netz. Auf Grundlage der dabei ermittelten Ist-Zustände werden die bestehenden Reinigungsintervalle regelmäßig überprüft und angepasst, um eine bedarfsgerechte Reinigung sicherzustellen. Diese Maßnahmen dienen der kontinuierlichen Optimierung der Reinigungsstandards und einer transparenten Kontrolle der Reinigungsleistungen. Zu 2. Sofortmaßnahmen bei kleineren Mängeln Bekannte Mängel werden, soweit möglich, unverzüglich instandgesetzt. Aufgrund der Vielzahl alterungsbedingter Schäden an den Stationen kann jedoch nicht überall sofort der gewünschte Zustand hergestellt werden. Beispielhaft wurden zuletzt die blinden Glasbrüstungen an der Hauptwache zwischen der A-Ebene und der A1-Ebene erneuert. Zu 3. Schnelle Instandsetzung Die Fachabteilungen arbeiten mit großem Engagement daran, spontan auftretende Beschädigungen, insbesondere durch Vandalismus, so schnell wie möglich zu beheben. Maßnahmen zur Entfernung von Aufklebern, Postern, Schmierereien und Tags werden umgehend eingeleitet. Zudem erfolgt eine laufende Erfassung des optischen Zustands aller Stationen. Festgestellte Mängel werden systematisch dokumentiert und behoben, um die Aufenthaltsqualität für Fahrgäste zu verbessern und das Erscheinungsbild der Stationen nachhaltig aufzuwerten. Zu 4. Kleinere Sanierungsarbeiten Mit der Einführung des neuen ÖDA wurde die VGF mit entsprechenden finanziellen Mitteln ausgestattet, um die bisher bei der Stadt angesiedelte Kostenträgerschaft zu übernehmen. Dadurch können nun kleinere Sanierungsmaßnahmen eigenständig umgesetzt und effizienter realisiert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.01.2025, NR 1116 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 8 Versandpaket: 10.12.2025
Verlegung Sportanlage Mainwasen: ÖPNV-Anbindung verbessern
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 480 Betreff: Verlegung Sportanlage Mainwasen: ÖPNV-Anbindung verbessern Vorgang: l, Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6475 - NR 1053/24 CDU, B 173/25 - Zwischenbericht: Der Sachstand ist unverändert. Im Rahmen der ständigen Überprüfung des ÖPNV-Netzes bzw. der Vorarbeiten für eine Neufassung des Nahverkehrsplanes Frankfurt am Main wird rechtzeitig zur Verlegung der Sportanlagen geprüft werden, ob und wie die Anbindung der verlegten Sportanlagen verbessert werden kann. Die nächsten Ergebnisse hierzu werden im zweiten Halbjahr 2026 erwartet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.11.2024, NR 1053 Bericht des Magistrats vom 12.05.2025, B 173 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 4, 5 Versandpaket: 10.12.2025
Gesamtverkehrsplan Schiene Frankfurt am Main 2035+ (GVP-Schiene 2035+)
Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 210 Betreff: Gesamtverkehrsplan Schiene Frankfurt am Main 2035+ (GVP-Schiene 2035+) Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6090 (M 56) I. Der Gesamtverkehrsplan Schiene Frankfurt am Main 2035+ (Ergebnisbericht) wird zustimmend zur Kenntnis genommen. II. Der Magistrat wird beauftragt, 1. vertiefende Untersuchungen / Detailplanungen zu folgenden Maßnahmen einzuleiten: · Verlängerung der Straßenbahn zum Sportcenter Bornheim T-010 · Verlegung der Straßenbahn in die Straßburger Straße Schwanheim T-030 · Straßenbahnverbindung Lokalbahnhof - Alte Brücke - Börneplatz T-034 · Mainquerung der Straßenbahn T-091 · Stadtbahnverlängerung bis Bergen U-016+U-027 · Stadtbahnverlängerung bis Sachsenhäuser Warte U-018 · Stadtbahnverlängerung bis Leuchte U-022 · Stadtbahnverlängerung Eckenheim U-093 2. mit den regionalen Aufgabenträgern vertiefende Untersuchungen inkl. Kostenschätzungen durchzuführen zu: · Neue S-Bahn-Station Ludwig-Landmann-Straße S-002 3. unter Berücksichtigung der Ergebnisse der laufenden Untersuchungen zur Straßenbahnverlängerung Zuckschwerdtstraße - Bf. Höchst die folgenden Maßnahmen zu optimieren und neu zu bewerten: · Zeilsheim T-013c+d · Main-Taunus-Zentrum T-014 4. eine vergleichende Variantenuntersuchung zur Bestimmung der besten Trasse zur Schienenanbindung von Bergen und Enkheim durchzuführen, da der GVP-Schiene dazu unterschiedliche Schienenerweiterungen vorschlägt. 5. zur Verbesserung der ÖPNV-Verbindung Oberrad - Ostend Lösungen in einer gesonderten Untersuchung zu erarbeiten. III. Es dient zur Kenntnis, dass die für die vertiefenden Untersuchungen benötigten Mittel in Höhe von 250 T€ p.a. für die Jahre 2026-2029 in Höhe von 100 T€ in der PG 16.02, SKT 6120 0000, zur Verfügung stehen. Die darüber hinaus jährlich benötigten Mittel in Höhe von 150 T werden 2026 aus dem vollbudgetierten Bereich der PG 16.03, Kontenkreise 60, 61, 67 - 69. gedeckt. Die Mittel stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zum Haushalt 2026. Für die Haushaltsjahre ab 2027 bis 2029 sind in der PG 16.02, KGr 60, 61, 67 - 69, aus dem Dezernatsbudget entsprechende Ansätze in den jeweiligen Haushaltsplänen einzustellen. IV. Es dient zur Kenntnis, dass für die Umsetzung der einzelnen investiven Maßnahmen zu gegebener Zeit jeweils eine gesonderte Beschlussfassung erfolgen wird. Begründung: A. Zielsetzung Das dynamische Bevölkerungs- und Beschäftigtenwachstum, zunehmende Pendlerverkehre sowie rechtliche Vorgaben und Beschlüsse zum Klimaschutz und zur Luftreinhaltung bedingen einen deutlichen Ausbau der Infrastruktur des ÖPNV. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit, Attraktivität und Zukunftsfähigkeit des ÖPNV-Systems zu sichern und zu verbessern. Mit diesem Anspruch wurde der Gesamtverkehrsplan Schiene Frankfurt am Main 2035+ (GVP-Schiene) erarbeitet. Der GVP-Schiene konkretisiert die Ziele des Masterplans Mobilität im ÖPNV durch geeignete potentielle Maßnahmen. Damit ist er maßgebliches Element der Teilstrategie "Öffentlicher Nahverkehr" des Masterplans Mobilität Frankfurt und leistet seinen Beitrag zur Erfüllung der EU-Vorgaben (TEN-VO 2024) zur Erstellung eines Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP). Der GVP-Schiene legt den strategischen Rahmen für die zukünftige Entwicklung des schienengebundenen ÖPNV in Frankfurt am Main mit Prognosehorizont 2035 fest. Er dient als Entscheidungs- und Orientierungsgrundlage für Politik und Verwaltung sowie als fachliche Basis für nachfolgende Planungs- und Förderverfahren. B. Alternativen Keine C. Lösung Der GVP-Schiene betrachtet das ÖPNV-System bis 2035 und darüber hinaus. Er identifiziert mittels einer umfassenden Analyse Optimierungspotentiale und entwickelt aufbauend darauf gezielt die zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit des ÖPNV erforderlichen Schienenmaßnahmen. So beurteilt die Analyse beispielsweise die Erreichbarkeit von Siedlungsflächen und wichtigen sozialen Einrichtungen (Krankenhäuser, kulturelle Einrichtungen, Universitätsstandorte) sowie die Attraktivität und die Leistungsfähigkeit des ÖPNV. Zusätzlich wurden insgesamt 56 Maßnahmen zum Straßenbahn-, U-Bahn- und S-Bahn-Netz untersucht, die aus dem kontinuierlichen Planungsprozess durch die Stadtgesellschaft und die politischen Gremien eingebracht wurden. Die Maßnahmen wurden in einer mehrstufigen Bewertung in Anlehnung an die Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs 2016+ geprüft, um die Aussicht auf Förderwürdigkeit nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzt (GVFG) zu ermitteln. Im Ergebnis empfiehlt der GVP-Schiene 11 prioritäre Schienenmaßnahmen zur Weiterverfolgung sowie weitere, außerhalb der GVP-Schiene betrachtete Projekte - insbesondere zur Optimierung der Umlandanbindungen. Damit bietet der GVP-Schiene einen umfassenden Überblick über die weiterzuverfolgenden Schienenmaßnahmen. Die methodische Herleitung, die Wirkungen sowie die jeweiligen Varianten sind dem Ergebnisbericht (Anlage) zu entnehmen. Der GVP-Schiene wurde von den Gutachtern Intraplan Consult GmbH (ITP) und Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH (SPI) erarbeitet. Die Untersuchungen wurden unter der Federführung des Amtes für Straßenbau und Erschließung (ASE) von einem Arbeitskreis begleitet, dem Vertreter des Dezernats Mobilität, des Stadtplanungsamts, der Straßenverkehrsbehörde, der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF), der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH sowie der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) angehörten. Der GVP-Schiene stellt eine zukunftsorientierte, fachlich fundierte und förderfähige Grundlage für die Weiterentwicklung des Frankfurter Schienennetzes dar und stärkt die Stadt in ihrer Rolle als Vorreiterin einer nachhaltigen Mobilität. Beihilferechtliche Bewertung: Die strategische Planung und die daraus abgeleiteten Maßnahmen gelten als beihilferechtlich unbedenklich, da keine unmittelbare Begünstigung einzelner Marktteilnehmer erfolgt. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): Es wird eine rein informative Ergebnisvorstellung im Rahmen der Ortsbeiratssitzungen vorgeschlagen und eine Online-Bereitstellung der Unterlagen. c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten 1. Finanzierungsbedarf: Die Kosten für die vertiefenden Untersuchungen der empfohlenen Maßnahmen können derzeit nicht belastbar beziffert werden. Aufbauend auf Erfahrungswerten aus vergleichbaren Studien werden für die Haushaltsjahre 2026, 2027, 2028 und 2029 je 250 T€ für die Machbarkeitsstudie benötigt. Die Finanzierung erfolgt 2026 zu 100 T€ aus den in der PG 16.02, SKT 6120 0000, veranschlagten Mitteln, die Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel erfolgt 2026 aus dem vollbudgetierten Bereich der PG 16.03 Kontenkreise 60,61,67-69. Für die Jahre ab 2027 bis 2029 sind entsprechende Ansätze in der PG 16.02 in der Höhe von 250 T€ in den jeweiligen Haushaltsplänen bereitzustellen. Genaue Kostenaussagen (Investitionen und Folgekosten) zu den im GVP-Schiene empfohlenen Maßnahmen sind erst nach Abschluss der vertiefenden Untersuchungen und konkretisierenden Planungen möglich. Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen wird zu gegebener Zeit jeweils eine gesonderte Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung herbeigeführt, die die konkreten Kosten- und Finanzierungsangaben enthält. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Die geschätzten Planungskosten (Ergebnishaushalt) betragen für 2026 ca. 250.000 € 2027 ca. 250.000 € 2028 ca. 250.000 € 2029 ca. 250.000 € 3. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen Für die Planungsbetreuung des GVP-Schiene wird beim ASE eine unbefristete Stelle (Techn. Ang., TVöD-E12/finanzielle Auswirkungen: 110.000 € pro Jahr) eingerichtet. b) Sachkosten Sachkosten fallen für die Planung keine an. c) Kapitalkosten Kalkulatorische Kosten und Abschreibung fallen durch die Planung nicht an. 4. Jahreserträge: Es fallen keine Gebühren, Entgelte und dgl. an. 5. Leistungen Dritter: Können erst nach Planungsabschluss beantragt werden. GVFG-Zuschüsse werden angestrebt. 6. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Die Stellenmäßige Auswirkungen ergeben sich aus Punkt 3 a) Personalaufwendungen. Anlage _Ergebnisbericht (ca. 42,4 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2005, M 32 Vortrag des Magistrats vom 21.03.2025, M 56 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.12.2025
Produktbereich: 30 Büro OB/Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.04 Stadtmarketing Stromanschluss Kerbeplatz
Etatanregung vom 05.12.2025, EA 120 entstanden aus Vorlage: OF 648/12 vom 23.11.2025 Betreff: Produktbereich: 30 Büro OB/Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.04 Stadtmarketing Stromanschluss Kerbeplatz Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Kerbeverein Kalbach e. V. werden im Haushalt 2026 Mittel in Höhe von 5.000 Euro zur Verfügung gestellt, um auf dem Kalbacher Kerbeplatz einen festen Stromanschluss, der auch die Stromversorgung für andere Veranstaltungen dort gewährleisten soll, und Ladesäulen für Elektrofahrzeuge einzurichten. Begründung: Dieser Ort steht seit Jahren für die Kalbacher Giggelkerb zur Verfügung, und es ist gut vorstellbar, dass dort auch unterjährig andere Veranstaltungen stattfinden könnten. Dazu bedarf es eines Stromanschlusses mit ausreichender Leistung. Auch ist im Zuge des Ausbaus der E-Mobilität eine Ladeinfrastruktur im Zentrum von Kalbach nicht nur wünschenswert, sondern auch erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 05.01.2026
Digitales Register für Taxis und Mietwagen
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 440 Betreff: Digitales Register für Taxis und Mietwagen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6498 - NR 1193/25 CDU, B 271/25 - Dem Ordnungsamt ist die Bedeutung eines zentralen digitalen Registers für Taxi- und Mietwagenkonzessionen als nachhaltige Lösung zur Verbesserung von Transparenz und regulatorischer Durchsetzung bewusst. Seit dem 15.Juli 2025 erfolgt die Überprüfung von Neuregistrierungen von Mietwagen bzw. Mietwagenunternehmen bei Vermittlungsplattformbetreibern. Die Daten werden mittels eBox21 ausgetauscht. Im Oktober 2025 wurden die Gesamtdatenbestände überprüft und die Ergebnisse der Überprüfung am 30.11.2025 an die Plattformvermittler übermittelt. Als Nächstes ist geplant, dass das Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit den Plattformbetreibern sowie weiteren relevanten Akteuren auf die Umsetzung eines digitalen Registers für Frankfurt am Main im Laufe des Jahres 2026 hinarbeitet. Soweit die personelle Situation es zulässt, soll noch ab 2025 eine gemeinsame Arbeitsgruppe aller Beteiligter initiiert und vom Ordnungsamt koordiniert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.04.2025, NR 1193 Bericht des Magistrats vom 28.07.2025, B 271 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 10.12.2025
Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Verlängerung der Vertragslaufzeit des Bündels G um zwei Jahre
Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 212 Betreff: Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Verlängerung der Vertragslaufzeit des Bündels G um zwei Jahre Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 23.08.2018, § 3027 (M 93) Der Magistrat wird beauftragt, die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zu ermächtigen, den bestehenden Verkehrsvertrag über die Busverkehrsleistungen im Linienbündel G mit dem derzeitigen Betreiber transdev Rhein-Main GmbH mit Laufzeit bis zum 9. Dezember 2028 gemäß den vertraglichen Regelungen um zwei Jahre bis zum 14. Dezember 2030 zu verlängern. Die für den Zeitraum 12.2028 - 12.2030 benötigten Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung von traffiQ zum Wirtschaftsplan 2026 enthalten und für die Haushaltsjahre 2029 und 2030 aus dem zuständigen Dezernatsbudget sicherzustellen. Begründung: A. Zielsetzung Zum Ende des Fahrplanjahrs 2028 läuft der Verkehrsvertrag mit der Firma transdev Rhein-Main GmbH für den Linienbusverkehr des Bündels G regulär aus. Der Verkehrsvertrag sieht jedoch vor, dass die Laufzeit des Vertrages unter ansonsten unveränderten Bedingungen zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden kann. Eine einmalige Verlängerung um 24 Monate ist ebenfalls möglich, da sie keine wesentliche Änderung des Auftrags i.S.d. § 132 Abs. 1 GWB darstellt und somit eine vergaberechtlich zulässige Änderung ist. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009, § 5543 (M 19), i.V.m. dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.08.2018, § 3027 (M 93), ist die Verkehrsleistung von Bündel G in einem wettbewerblich ausgeschriebenen Verkehrsvertrag zu erbringen. Die Verkehrsbedienung der betroffenen Linien soll sichergestellt und effizient gestaltet werden. B. Alternativen Alternative zu einer Verlängerung des Verkehrsvertrags wäre eine reguläre Neuvergabe der Busverkehrsleistung im Bündel G ab Dezember 2028. Dies würde nach Schätzung auf Basis von Kostensatzprognosen anderer wettbewerblicher Bündel mit einer Kostensteigerung von ca. 29 % einhergehen. C. Lösung Der Verkehrsvertrag von Bündel G mit dem derzeitigen Betreiber transdev Rhein-Main GmbH wird um zwei Jahre bis zum 14. Dezember 2030 verlängert. Die Verlängerung erfolgt unter unveränderten Bedingungen, die aktuellen günstigen Konditionen bleiben erhalten. Die Vertragsverlängerung geht im Vergleich zu einer Neuausschreibung des Bündels mit einer Ersparnis für die Jahre 2029 und 2030 von ca. 8,59 Mio. € einher. Die Busverkehrsleistung des Bündels G wird bei Verlängerung für 2030 neu ausgeschrieben. Die Neuvergabe fällt damit mit den Neuvergaben von Bündel A und C zusammen, dadurch besteht die Chance, die Bündelzuschnitte frei zu gestalten und dabei Maßnahmen der Bus-Netz-Strategie umzusetzen. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): Der Vortrag durchläuft die Ortsbeiräte der betroffenen Stadtteile. c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Eine Finanzierung ist für die zusätzlichen beiden Vertragsjahre 2029 und 2030 erforderlich. Die jährlichen Kosten ergeben sich aus der vertraglich festgelegten Fortschreibung der vor Vertragsstart in 2020 vom Betreiber vorgenommenen Preiskalkulation für die Erbringung der Verkehrsleistung von Bündel G. Für 2029 wurden im Linienbündel G Kosten in Höhe von 15,33 Mio. € eingeplant; unter Berücksichtigung der geplanten Herausnahme der Linie 25 aus dem Linienbündel G ab dem Jahr 2029 - es handelt sich um eine Kleinbuslinie mit fünf Fahrzeugen, die mit der vorgesehenen Neu-ausschreibung eines Kleinbuslinienbündels ab dem Jahr 2029 dem Linienbündel H zugeordnet wird - reduzieren sich die Kosten für 2029 auf 14,41 Mio. €. Für das Jahr 2030 werden dann Kosten in Höhe von 15,05 Mio. € erwartet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.01.2009, M 19 Vortrag des Magistrats vom 28.05.2018, M 93 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 15 Versandpaket: 10.12.2025
Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Neuvergabe Linien des Bündel H für die Jahre 2028 bis 2036
Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 211 Betreff: Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Neuvergabe Linien des Bündel H für die Jahre 2028 bis 2036 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.06.2024, § 4866 (M 38) 1. Der Magistrat wird beauftragt, die Busverkehrsleistungen im Linienbündel H mit den Buslinien 25, 57, 81, 82, 83 und voraussichtlich der neuen Linie 85 zwischen Niederrad Bahnhof und Niederrad Poloplatz für den Zeitraum vom 10.12.2028 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036 auf der Grundlage des § 119 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu vergeben. 2. Die in der Anlage enthaltenen Anforderungen stellen eine Konkretisierung der Vorgaben des Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ (Beschluss der StVV vom 04.03.2021, §7285) dar und bilden die aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main "Ausreichende Verkehrsbedienung" für das Linienbündel H ab. 3. Der Magistrat wird beauftragt, die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zu ermächtigen, die Vorabbekanntmachung der Ausschreibung zu veröffentlichen. Die für den Zeitraum 12.2028 - 12.2030 benötigten Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung von traffiQ zum Wirtschaftsplan 2026 enthalten und für die Haushaltsjahre 2029 und 2030 aus dem zuständigen Dezernatsbudget sicher zu stellen. Begründung: A. Zielsetzung Der bestehende Verkehrsvertrag für den Linienbusverkehr des Bündels H mit der Firma Urberacher Omnibusbetrieb Emil H. Lang GmbH läuft seit Dezember 2018 und endet nach einer Verlängerung um zwei Jahre im Jahr 2024 endgültig zum Fahrplanwechsel 2028. Die vertraglich vorgesehenen Verlängerungsoptionen sind ausgeschöpft und die nach EU-VO 1370/2007 maximale Laufzeit von 10 Jahren ist erreicht. Gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 26.02.2009, § 5543 (M 19) i.V.m. den Stadtverordnetenbeschlüssen vom 13.12.2012, § 2525 (M 252), und vom 13.10.2016, § 632 (M 165), und vom 13.06.2024, § 4866 (M 38), ist das Bündel H wettbewerblich auszuschreiben, bei Auslaufen des Vertrags wird das Bündel daher turnusgemäß neu ausgeschrieben. Die Verkehrsbedienung der betroffenen Linien soll sichergestellt und effizient sowie nachhaltig gestaltet werden. B. Alternativen Ein Beibehalten der Bündelung des laufenden Bündels H würde durch die fehlenden Synergien bei Fahrzeugbeschaffung und -betrieb Mehrkosten bedeuten. Wenn die Linie 83 im Bündel D verbleibt, kostet sie jährlich ca. 80 T € mehr als im neuen Bündel H. C. Lösung Das Bündel H wird in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren zum Fahrplanwechsel im Jahr 2028 neu vergeben. Die Vorabbekanntmachung der Vergabe im EU-Amtsblatt muss im Mai 2026 erfolgen, das Vergabeverfahren startet im Mai 2027, die Zuschlagserteilung erfolgt im Oktober 2027. Im neuen Bündel H werden alle bestehenden und geplanten Kleinbuslinien zusammengeführt. Dies betrifft die Linien 57, 81 und 82 aus dem aktuellen Bündel H, die Linie 25 aus Bündel G, die Linie 83 aus Bündel D, sowie voraussichtlich eine neue Linie zur Erschließung des Poloplatzes. Die Herausnahme der Linien 25 und 83 aus den laufenden Verkehrsverträgen ist vergaberechtlich möglich, die Herausnahme der Linie 25 fällt zeitlich zusammen mit der geplanten Verlängerung von Bündel G im Dezember 2028. Die Maßnahme ermöglicht Effizienzgewinne durch die Bündelung des technisch anspruchsvollen Fahrzeugtyps Kleinbus, der besondere Anforderungen an Wartung und Betrieb stellt, bei einem Betreiber. Die Verkehrsunternehmen, die aktuell nur eine Kleinbuslinie betreiben, werden entlastet. Mit fünf bis sechs Linien bleibt ein kleines Bündel erhalten, dadurch werden Angebote von kleinen und mittleren Unternehmen ermöglicht. Die Linie 25 soll bei Ertüchtigung der Niddabrücke in Harheim auf einen Einsatz von Solobussen umgestellt werden und scheidet damit perspektivisch aus dem Kleinbusbündel aus, für diesen Fall wird im Verkehrsvertrag eine ausreichend große Möglichkeit für Änderungen der Leistung vorgesehen. Das neue Bündel H mit einer Flotte aus 11 Kleinbussen wird 100 % emissionsfrei ausgeschrieben und übererfüllt damit die Anforderungen der Clean Vehicles Directive. Von einer Verfügbarkeit passender Fahrzeuge am Markt wird ausgegangen. Der Verkehrsvertrag des Bündels H soll eine Laufzeit von 8 Jahren haben. Diese Laufzeit passt zu der erwarteten Lebensdauer der Elektrokleinbusse und der Garantielaufzeit der Batterien der Fahrzeuge. Eine Verlängerungsoption wird nicht vorgesehen, da das Kostenrisiko für Instandhaltung oder Ersatzfahrzeuge bei einer längeren Laufzeit nicht in die Angebotskalkulationen einbezogen werden soll. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): Der Vortrag durchläuft die Ortsbeiräte der betroffenen Stadtteile. c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Eine Finanzierung ist über den gesamten Zeitraum der Vertragslaufzeit von Dezember 2028 bis Dezember 2036 erforderlich. Die Kosten für das neue Bündel H im Jahr 2029 werden auf 2,5 Mio. € geschätzt. Für das laufende Bündel H werden für das letzte Vertragsjahr 2028 Kosten von 915 T € geplant. Die Kostensteigerung ergibt sich hauptsächlich aufgrund der Mehrleistung des neuen Bündels H, die Leistungsmenge wird ca. das 2,6-fache der Leistung des laufenden Bündels H betragen. Zudem wird aufgrund der höheren Fahrzeugkosten bei elektrischen Kleinbussen im Vergleich zu den aktuell im Bündel H eingesetzten dieselbetriebenen Kleinbussen und der benötigten Ladeinfrastruktur eine Kostensteigerung erwartet. Dem gegenüber steht eine Ersparnis durch die bei Elektrobussen geringeren Energiekosten. Anlage _Ausreichende_Verkehrsbedienung (ca. 478 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.01.2009, M 19 Vortrag des Magistrats vom 02.09.2016, M 165 Vortrag des Magistrats vom 08.04.2024, M 38 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4, 5, 6, 10, 11, 13, 14 Versandpaket: 10.12.2025
Ausweitung der Pkw-Ladestation in der Windmühlstraße
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2118 Betreff: Ausweitung der Pkw-Ladestation in der Windmühlstraße Der Magistrat legt aktuell 220 weitere Standorte für E-Ladestationen (Phase I) im gesamten Stadtgebiet fest. Diese werden Anfang 2026 nach einem Betreiberauswahlverfahren umgesetzt. Eine Erweiterung der Ladestation in der Windmühlstraße ist in der laufenden Umsetzungsphase I nicht möglich. Die vorgeschlagene Erweiterung wird jedoch in die Standortauswahl der Phase II aufgenommen, die im 2. Quartal 2026 beginnt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7305
Nach Aussage des Bundesumweltamtes ersetzt ein stationsbasiertes Car-Sharing-Fahrzeug je nach örtlichen Verhältnissen vi
Frage vom 04.12.2025, F 3711 Nach Aussage des Bundesumweltamtes ersetzt ein stationsbasiertes Car-Sharing-Fahrzeug je nach örtlichen Verhältnissen vier bis teilweise mehr als zehn Fahrzeuge, da die Nutzer vielfach ihr eigenes Auto beziehungsweise den Zweitwagen abschaffen. In Frankfurt-Sossenheim existiert keine einzige Car-Sharing-Station. Car-Sharing-Stationen würden den sehr großen Parkdruck insbesondere in der Dunant- und Carl-Sonnenschein-Siedlung mindern. Ich frage den Magistrat: Wann ist endlich auch in Sossenheim mit Car-Sharing-Stationen zu rechnen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Roger Podstatny Vertraulichkeit: Nein
Der Rufbus KNUT soll Fahrten in den Nachtstunden der Buslinien 39 und 63 in den nordöstlichen Stadteilen ersetzen. KNUT
Frage vom 04.12.2025, F 3731 Der Rufbus KNUT soll Fahrten in den Nachtstunden der Buslinien 39 und 63 in den nordöstlichen Stadteilen ersetzen. KNUT scheint vor Ort nicht richtig angenommen zu werden. Unter anderem belasten Zusatz-Kosten sowie wohl auch das Handling. Vor Ort wird gerade in Berkersheim und Preungesheim ein akzeptables Bus-System benötigt. Ich frage den Magistrat, welche Erkenntnisse nebst detaillierten Zahlen aktuell zu KNUT beziehungsweise den Buslinien jeweils in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10 vorliegen und wie dazu das Angebot künftig verbessert werden soll? Antragstellende Person(en): Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein
E-Scooter werden in der gesamten Stadt oft so abgestellt, dass sie Fußgänger oder Radfahrer behindern. In der Innenstadt
Frage vom 04.12.2025, F 3658 E-Scooter werden in der gesamten Stadt oft so abgestellt, dass sie Fußgänger oder Radfahrer behindern. In der Innenstadt wurde durch Abstellflächen für E-Scooter dieses Problem vermindert. Ich frage den Magistrat: Wann werden diese Abstellflächen für E-Scooter auch im Frankfurter Westen eingeführt? Antragstellende Person(en): Stadtv. Roger Podstatny Vertraulichkeit: Nein
Der geplante U5-Ausbau zum Frankfurter Berg soll die Buslinie 39 erheblich einschränken und den 63-er faktisch entfallen
Frage vom 04.12.2025, F 3689 Der geplante U5-Ausbau zum Frankfurter Berg soll die Buslinie 39 erheblich einschränken und den 63-er faktisch entfallen lassen. Die Linie 39 soll künftig eine Taktteilung nach Berkersheim Mitte und zum Gravensteiner-Platz erfahren. Dies kommt vor Ort nicht gut an. Zudem ist für den Gravensteiner-Platz künftig auch noch eine Takt-Teilung der Straßenbahnanbindung nicht auszuschließen. Kundenfreundliche und zukunftsweisende Angebote im ÖPNV sind hier leider derzeit nicht in Sicht. Zu viele etwaige Umsteigeerfordernisse stärken leider den ÖPNV auch nicht. Ich frage den Magistrat, ob, und wenn ja, ab wann, wo und welche Verbesserungen er künftig für den ÖPNV von und nach Berkersheim sowie den Frankfurter Bogen vorsieht. Antragstellende Person(en): Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein
Der Magistrat hat jüngst die Rückkehr des U-Bahn-Angebots auf Vorkrisenniveau gefeiert. Gleichzeitig warten die Fahrgäst
Frage vom 04.12.2025, F 3687 Der Magistrat hat jüngst die Rückkehr des U-Bahn-Angebots auf Vorkrisenniveau gefeiert. Gleichzeitig warten die Fahrgäste seit Jahren auf die angekündigte Angebotsausweitung im Straßenbahnnetz, "Tramnetz 2025+", die maßgeblich von der Inbetriebnahme der neuen T-Wagen abhängt. Ich frage den Magistrat: Welche konkrete Zeitplanung mit klaren Meilensteinen liegt ihm für Abnahme, Zulassung und Inbetriebnahme der T-Wagen sowie für die vollständige Umsetzung des Straßenbahnkonzepts "Tramnetz 2025+" vor und welches alternative Betriebskonzept, "Plan B", mit welchen Maßnahmen und Terminen verfolgt er, falls die Inbetriebnahme der T-Wagen nicht möglich sein sollte? Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Vertraulichkeit: Nein
Die Einführung von Mindestpreisen für Fahrdienste verzögere sich laut FNP vom 25.11.2025 auf unbestimmte Zeit. Diese Ver
Frage vom 04.12.2025, F 3679 Die Einführung von Mindestpreisen für Fahrdienste verzögere sich laut FNP vom 25.11.2025 auf unbestimmte Zeit. Diese Verzögerung sei laut dem Vorsitzenden der Frankfurter Taxivereinigung angesichts der Lage nicht mehr vertretbar, dies gefährde die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des gesamten Personenverkehrs. Weil die Vergabestelle im Ordnungsamt überlastet sei, habe Ordnungsdezernentin Rinn jüngst eine weitere Verzögerung angekündigt. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat die Auffassung, dass diese Verzögerung auf unbestimmte Zeit die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des gesamten Personenverkehrs gefährden kann? Antragstellende Person(en): Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein
Am 14. Dezember tritt der neue Fahrplan des RMV in Kraft, mit einer Ausdünnung des Angebots im regionalen Schienenverkeh
Frage vom 04.12.2025, F 3663 Am 14. Dezember tritt der neue Fahrplan des RMV in Kraft, mit einer Ausdünnung des Angebots im regionalen Schienenverkehr. Gleichzeitig steigt ab 2026 der Preis des Deutschlandtickets erneut an. Hinzu kommen die zahlreichen Verzögerungen und Ausfälle im S-Bahnverkehr, zum Beispiel durch Baustellen oder nicht besetzte Stellwerke. Es wäre nicht überraschend, wenn sich viele Pendler*innen angesichts dieser Entwicklung wieder für den privaten Pkw entscheiden. Ich frage den Magistrat: Welche Auswirkungen des neuen Fahrplans sieht der Magistrat für Frankfurt und wie kommuniziert er diese an den RMV? Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin Frederick Huber Vertraulichkeit: Nein
Produktbereich:16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe:16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Triebstraße/Leuchte in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte
Etatanregung vom 02.12.2025, EA 102 entstanden aus Vorlage: OF 335/16 vom 11.11.2025 Betreff: Produktbereich:16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe:16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Triebstraße/Leuchte in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte Vorgang: OA 191/17 OBR 16; B 64/18; OA 270/18 OBR 16; ST 1949/18; OM 1381/22 OBR 16; EA 112/22; ST 908/22; EA 96/23; EA 130/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Produktgruppe 16.03 werden die erforderlichen Mittel für die Neuplanung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Triebstraße/Leuchte in Enkheim in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte eingestellt. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908, hat der Magistrat mitgeteilt, dass es bereits eine ältere, mit den städtischen Ämtern abgestimmte Planung gäbe, die bei einer Neuaufnahme überarbeitet werden müsste. Wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität könne dies aber derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Da mittlerweile mehr als vier Jahre vergangen sind und die konkurrierenden Projekte abgearbeitet sein sollten, bittet der Ortsbeirat 16 um Neuaufnahme der Planung und Umsetzung des Umbaus. Seit 2017 weist der Ortsbeirat regelmäßig darauf hin, dass es wegen des Baugebiets Leuchte zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen kommen wird und die nicht dafür ausgelegten Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße mehr belastet werden als andere Straßen, obwohl mit der Leuchte eine große, breite Straße zur Verfügung steht, die dafür auch ausgelegt ist. Seit Beginn der Erschließungsmaßnahmen und der jetzt laufenden Bebauung im Baugebiet Leuchte ist genau dies der Fall. In der Barbarossastraße und der Riedstraße drängeln sich die Baustellenfahrzeuge, Lkw und Pkw aneinander vorbei. Auch nach Abschluss der Bebauung wird sich am Verkehrsaufkommen nicht viel ändern, da dann die Neu-Enkheimer aus dem Neubaugebiet Leuchte die beiden Straßen nutzen werden und da in der heutigen Zeit viele Familien mehr als ein Auto haben, ist davon auszugehen, dass der Verkehr nicht weniger wird. Zusätzlich zum normalen Verkehr kommen noch die Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden, da es sich in erster Linie um Anwohner handelt). Mit einem Kreisverkehr an der o. g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte werden die Barbarossastraße und Riedstraße entlastet. Der Magistrat wird gebeten, seine Prioritäten der aktuellen Situation anzupassen und den benötigten Kreisel schnellstmöglich einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1381 Etatanregung vom 22.03.2022, EA 112 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908 Etatanregung vom 02.05.2023, EA 96 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026
Glasfaser für Nieder-Erlenbach
Auskunftsersuchen vom 02.12.2025, V 1335 entstanden aus Vorlage: OF 220/13 vom 16.11.2025 Betreff: Glasfaser für Nieder-Erlenbach Es wurde bekanntgegeben, dass weitere Stadtteile von der Deutschen Telekom an das Glasfasernetz angeschlossen werden. Dazu sind in Frankfurt weitere Unternehmen unterwegs, die Glasfaser verlegen. Diese Unternehmen tun dies im Rahmen der Gigabitregion FrankfurtRheinMain, in der auch die Stadt Frankfurt Mitglied ist. Die von Stadträtin Eileen O'Sullivan groß angekündigte Glasfaseroffensive als "Teil der kommunalen Daseinsversorgung" in Eigenregie der Stadt Frankfurt bleibt jedoch aus oder wurde stillschweigend aufgegeben. Nieder-Erlenbach wartet darauf, in den stadtweiten Ausbau von Infrastruktur aufgenommen zu werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Welche Telekommunikationsunternehmen sind im Frankfurter Norden derzeit beschäftigt, Glasfaser zu verlegen? 2. Mit welchen Unternehmen gibt es grundsätzliche Vereinbarungen für den Ausbau von Glasfaser im Stadtgebiet? 3. Welche Unternehmen handeln nach dem Rahmenvertrag, den die Gigabitregion FrankfurtRheinMain den Mitgliedskommunen zur Verfügung stellt? 4. Baut die Stadt Frankfurt eigenwirtschaftlich Glasfasernetze als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge Glasfasernetze aus? 5. Wann ist damit zu rechnen, dass auch in Nieder-Erlenbach Glasfaserkabel verlegt werden und der Netzausbau flächendeckend im Stadtteil getätigt wird? 6. Welche Unternehmen kommen hierfür in Frage? 7. Wann wird die Isolation Nieder-Erlenbachs beim Ausbau der Infrastruktur endlich beendet? 8. Wann können die Nieder-Erlenbacher Bürgerinnen und Bürger damit rechnen, nicht mehr an der letzten Stelle von Ausbaumaßnahmen zu stehen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein
Kommunikation Baumaßnahmen
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2025, OM 7839 entstanden aus Vorlage: OF 219/13 vom 16.11.2025 Betreff: Kommunikation Baumaßnahmen Der Magistrat wird gebeten, alle Ämter, die für die Genehmigung sowie die Durchführung von Baumaßnahmen im öffentlichen Raum verantwortlich sind, anzuweisen, diese mit einem Vorlauf von mindestens zwei, bestenfalls vier Wochen zu kommunizieren. Diese Kommunikation soll umfassen: a) Anschreiben an die unmittelbar und mittelbar betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner; b) Aushänge an öffentlichen Orten; c) Nachricht an den Ortsbeirat; d) Aushänge an den Bushaltestellen, falls diese von den Maßnahmen betroffen sind und e) Baustellenschilder mit Beschreibung der Maßnahme und Zeitablauf. Begründung: Ende Oktober herrschte plötzlich Verkehrschaos in Nieder-Erlenbach. Neben einer rechtzeitig angekündigten und bekannten Maßnahme der Stadtentwässerung wurde eine zweite Baustelle errichtet, die aufgrund einer Sperrung von Straßenbereichen eine weitreichende Änderung der Verkehrs- und Wegebeziehungen im Stadtteil zur Folge hatte. Weder wurden die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner rechtzeitig informiert, noch wurde der Ortsbeirat vorher in Kenntnis gesetzt. Da die Busse andere Routen fahren mussten, standen Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV unverrichteter Dinge an nicht mehr angefahrenen Haltestellen und warteten vergeblich. Gleiches Spiel zeigte sich erneut, als die Maßnahme beendet war und die regulären Bushaltestellen wieder angefahren wurden, an der provisorischen Haltestelle jedoch kein Aushang bezüglich des Wegfalls zu sehen war. Leider ist es nicht das erste Mal, dass öffentliche Baumaßnahmen oder private, aber von der öffentlichen Hand genehmigte Maßnahmen im öffentlichen Raum schlecht bis gar nicht kommuniziert wurden. Dies verstärkt den Eindruck einer nicht reibungslos laufenden Verwaltung und schafft Politikverdrossenheit durch schwindendes Vertrauen in die staatlichen Strukturen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein
Errichtung einer E-Ladeinfrastruktur am Parkplatz des Riedbades in Bergen-Enkheim
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2025, OM 7837 entstanden aus Vorlage: OF 343/16 vom 18.11.2025 Betreff: Errichtung einer E-Ladeinfrastruktur am Parkplatz des Riedbades in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass auf dem Parkplatz des Riedbades in Bergen-Enkheim eine E-Ladeinfrastruktur mit zunächst mindestens drei, gegebenenfalls auch mehr, Ladestationen für E-Autos errichtet wird. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, Flächen auf dem genannten Parkplatz dafür zur Verfügung zu stellen. Da der Magistrat nach eigener Aussage derzeit keine eigenen Ladestationen auf öffentlichen Flächen errichtet, wird er gebeten, alternative Wege zu nutzen, um die Ladeinfrastruktur an diesem Standort zu realisieren. Hierzu zählen insbesondere: - die Ansprache von Unternehmen, mit denen der Magistrat bereits im Bereich der Ladeinfrastruktur kooperiert; - die Information weiterer potenzieller Betreiber von E-Ladestationen über die Verfügbarkeit geeigneter städtischer Flächen auf dem genannten Parkplatz. Begründung: Der Osten von Bergen-Enkheim verfügt bisher über keinerlei öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Um die Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt zu erreichen und die Umstellung auf klimaneutrale Mobilität zu fördern, ist der Auf- und Ausbau von Ladeinfrastruktur in bislang unterversorgten Stadtteilen zwingend notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein
Standort für die Stadtteilbibliothek im ehemaligen fischer’s LAGERHAUS prüfen
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2025, OM 7838 entstanden aus Vorlage: OF 344/16 vom 18.11.2025 Betreff: Standort für die Stadtteilbibliothek im ehemaligen fischer's LAGERHAUS prüfen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob das ehemalige fischer's LAGERHAUS an der Borsigallee (Röntgenstraße 2) in Bergen-Enkheim als Standort für die geplante vergrößerte Stadtteilbibliothek geeignet ist. Sollte das Gebäude grundsätzlich infrage kommen, wird der Magistrat gebeten, die notwendigen weiteren Schritte zu veranlassen, um einen Umzug der Stadtteilbibliothek an diesen Standort zu ermöglichen. Begründung: Nachdem sich die Planungen für einen Umzug der Stadtteilbibliothek in das Hessen-Center vor einigen Monaten zerschlagen haben, besteht weiterhin dringender Bedarf an einer geeigneten, größeren Fläche. Das Gebäude des ehemaligen fischer's LAGERHAUS bietet aus Sicht des Ortsbeirats einen idealen Standort für die Nutzerinnen und Nutzer der Stadtteilbibliothek im Osten Frankfurts und insbesondere in Bergen-Enkheim. Der Standort ist verkehrsgünstig gelegen, verfügt durch die gegenüberliegenden Parkflächen am Hessen-Center über ausreichende Parkmöglichkeiten und ist zudem sehr gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein
Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Verbesserung der Beleuchtung an Einrichtungen der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main
Etatanregung vom 01.12.2025, EA 107 entstanden aus Vorlage: OF 1286/2 vom 17.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Verbesserung der Beleuchtung an Einrichtungen der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main Vorgang: OM 5129/24 OBR 2 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Haushaltsjahr 2026 werden Haushaltsmittel bereitgestellt, um die Beleuchtung an folgenden Standorten deutlich zu verbessern: 1. im Bereich des Ignatz Bubis-Gemeindezentrums, Savignystraße 66; 2. im Bereich der Jüdischen Grundschule, Westendstraße 45 bis 47; 3. im Bereich des Verwaltungsgebäudes der Jüdischen Gemeinde, Westendstraße 43. Dies umfasst insbesondere die Überprüfung der bestehenden Beleuchtungssituation und - wo erforderlich - - die Installation zusätzlicher Leuchten; - die Erhöhung der Leuchtstärke vorhandener Beleuchtung; - die Instandsetzung defekter Leuchten; - eine Optimierung der Beleuchtungsintervalle und der technischen Steuerung. Begründung: Die genannten Einrichtungen liegen in Bereichen, die in den Abend- und frühen Morgenstunden unzureichend ausgeleuchtet sind. Die Wege werden stark genutzt - von Gemeindemitgliedern, Schulkindern, Besuchern und Beschäftigten. Eine bessere Beleuchtung erhöht das Sicherheitsempfinden, reduziert Angsträume und verbessert das objektive Sicherheitsniveau. Jüdische Einrichtungen sind traditionell besonders schutzbedürftig. Eine gute Ausleuchtung der Zugangsbereiche gehört zu den grundlegenden und seit vielen Jahren bewährten Sicherheitsstandards. Die derzeitige Beleuchtungssituation wird diesem Anspruch nicht gerecht. Zudem ist die Dunkelheit schlicht gefährlich. Besonders ältere Menschen und Personen mit Einschränkungen, die diese Wege regelmäßig nutzen, sind erhöhten Risiken ausgesetzt. Unebenheiten oder Bordsteine sind bei schwacher Beleuchtung schwer erkennbar - Stürze sind absehbar. Von einer besseren Ausleuchtung profitieren alle: Bürger, Besucher und Anwohner des gesamten Quartiers. Die Maßnahme erhöht die allgemeine Sicherheit und verbessert die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Der Ortsbeirat 2 hat das Thema bereits in den vergangenen Jahren aufgegriffen und z. B. mit der Anregung OM 5129 auf die Agenda gesetzt. Trotz dieser Vorstöße ist die Situation bis heute nicht zufriedenstellend gelöst. Eine erneute und verbindliche Befassung ist daher erforderlich. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen sind entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5129 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026
Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Erweiterung Spielstraße Harheim
Etatanregung vom 01.12.2025, EA 99 entstanden aus Vorlage: OF 257/14 vom 13.10.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Erweiterung Spielstraße Harheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 wird für die Erarbeitung eines Konzepts zur Aufwertung der Spielstraße und dessen anschließende Umsetzung ein Betrag in Höhe von 300.000 Euro eingestellt. Begründung: Die Spielstraße bildet für Menschen aus dem Stadtteil Harheim und den umliegenden Stadtteilen einen Anziehungspunkt für die Freizeitgestaltung. Spielmöglichkeiten für Kinder jeden Alters, Basketballkörbe, eine Skateanlage und der angrenzende Freiluft-Fitnessparcours ziehen die Menschen an. Das soll auch in Zukunft so bleiben und möglichst noch verbessert werden. Die Skateanlage ist deutlich in die Jahre gekommen. Eine zeitgemäße Erweiterung der Anlage ist aus Sicht des Ortsbeirats erforderlich, um eine sinnvolle Ausübung der Sportart zu ermöglichen und die Akzeptanz der Anlage bei den Skatern zu erhalten. Darüber hinaus sollen die Chancen für eine weitere Aufwertung der Spielstraße (z. B. bauliche Ermöglichung weiterer Sportarten) durch die zur Verfügung gestellten Mittel geschaffen werden. Der Ortsbeirat freut sich auf konzeptionelle Vorschläge der Fachämter. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026
Harheim - Anwendung des Konzeptes der 15-Minuten-Stadt
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2095 Betreff: Harheim - Anwendung des Konzeptes der 15-Minuten-Stadt Das Konzept der 15-Minuten-Stadt zielt darauf ab, Stadtviertel zu entwickeln, in denen alle wesentlichen Bedürfnisse wie Arbeit, Schulen, Freizeiteinrichtungen und Einzelhandel für die Bürgerinnen und Bürger innerhalb von 15 Minuten (Reisezeit), üblicherweise zu Fuß oder mit dem Fahrrad, erreichbar sind. Was den Radverkehr betrifft, tritt zunehmend eine Betrachtung der äußeren Stadtteile in den Fokus. Dies spiegelt sich in den vier Radverkehrskonzepten wider, welche derzeit erstellt werden (Nord, Ost), beziehungsweise bereits fertiggestellt sind (Süd, West). Hier werden in puncto Radverkehr die flächenhafte Betrachtung sowie möglichst direkte Verbindungen - also Voraussetzungen für eine 15-Minuten Stadt - explizit aufgegriffen. Zu 1: Die Linien 25 und 28 verkehren Montag bis Freitag von ca. 6 Uhr bis 9:30 Uhr sowie 13 Uhr bis 20 Uhr im 15-Minuten-Takt. Somit ist Harheim bereits tagsüber weitestgehend im 15-Minuten-Takt mit zwei Buslinien an das S-Bahn und U-Bahn-Netz angeschlossen. Zu Zeiten mit geringerem Verkehrsaufkommen, wie am Vormittag oder zu Tagesrandzeiten, verkehren die Linien 25 und 28 im 30-Minuten-Takt. Eine Taktverdichtung ist zu diesen Zeiten aufgrund der geringen Nachfrage infolge der unter anderem ländlich geprägten Siedlungsstruktur im Frankfurter Norden und der damit relativ geringen Auslastung nicht wirtschaftlich umsetzbar. Zu 2: KNUT ist ein komfortables, flexibles und schnelles Angebot, welches in der Regel nach rund 13 Minuten Wartezeit zur Verfügung steht. Seit dem 15.12.2024 wird ein neues Betriebskonzept für KNUT angewendet, welches sich auf den nachfragestarken Feierabendverkehr sowie die Bedienung in der Nacht konzentriert. Entsprechend läuft der tägliche Betrieb von 18 bis 6 Uhr. KNUT ist demnach nicht mehr zwischen 6 und 18 Uhr, wie zuvor, im Einsatz. Dabei ersetzt KNUT in Harheim die schwach ausgelasteten Nachtverkehre der Linie 28 zwischen 0 und 5 Uhr. Ab dem Fahrplanwechsel 2025/2026 wird das KNUT-Bediengebiet noch einmal erweitert und das gesamte Stadtgebiet von Bad Vilbel abgedeckt, was weitere attraktive Verbindungen von und nach Harheim schafft. Zu 3: Das Projekt wird im Amt für Bau und Immobilien schnellstmöglich bearbeitet. Derzeit läuft die Zuarbeit zur B-Plan-Entwicklung. Die Entwicklung des Gymnasium Nord ist abhängig vom B-Plan und der Umlegung. Zu 4: Im Radverkehrskonzept Nord ist die genannte Relation ausdrücklich berücksichtigt. Die Führung über den Erlenbacher Stadtweg und Harheimer Weg ist Teil des Zielnetzes des künftigen Radhauptnetzes. Das bedeutet, dass das Ingenieurbüro, welches die Konzepte erstellt, für die Relation konkret erläutert, welche Maßnahmen zur Schaffung einer attraktiven Radverkehrsführung erforderlich sind. Folglich wird der Bau eines Radweges entlang des Erlenbacher Stadtweges als erforderlich genannt werden, da im Bestand allein mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln keine Schaffung einer fahrradfreundlichen Relation möglich ist. Die Schließung der Lücken insbesondere entlang des Radhauptnetzes wird durch den Magistrat künftig schrittweise und systematisch vorangetrieben. Dieser Lückenschluss ist zudem bereits Teil des Regionalen Flächennutzungsplanes (RegFNP) und somit auch als überörtliche Lücke identifiziert. Es resultiert eine relativ hohe Bedeutung, welche in der Priorisierung von Maßnahmen mit einfließen wird. Die Planung und Umsetzung des hier thematisierten Weges sind äußerst komplex. Für diesen Bereich gibt es derzeit keinen Bebauungsplan. Folglich muss hier zunächst Baurecht geschaffen werden. Da die Flächenverfügbarkeit nicht durchgängig gegeben ist, sind lange Laufzeiten zu erwarten. Zudem ist im Streckenverlauf der Eschbach zu queren, wofür ein neues Brückenbauwerk erforderlich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5250
Quietschen der U6 in der Kurve am Industriehof beseitigen
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2078 Betreff: Quietschen der U6 in der Kurve am Industriehof beseitigen Die installierte Schienen-Benetzungsanlage am Standort entspricht dem aktuellen Stand der Technik. Durch Benetzung der Schiene mit einem geeigneten Fluid wird die Reibung zwischen Rad und Schiene und damit die Anregung von Quietsch-Geräuschen zwischen Rad und Schiene reduziert. In jedem Richtungsgleis wurde eine entsprechende Schienen-Benetzungsanlage eingebaut. Die Funktionsfähigkeit der Anlage wurde aus Anlass der Anfrage überprüft. Dabei wurde die ordnungsgemäße Funktion der Anlage bestätigt. Darüber hinaus unterliegt die Anlage fortlaufenden Kontrollen. Zugleich wurde die Schiene auf etwaige Oberflächenfehler überprüft, welche zu erhöhten Lärmemissionen führen können. Entsprechende Fehler wurden jedoch nicht festgestellt. Darüber hinaus gehende Maßnahmen können nicht benannt werden. Durch das Prinzip der Spurführung von Schienenbahnen kommt es bei Kurvenfahrt systembedingt zu Laufgeräuschen. Durch Schallabsorber an den Rädern sowie im vorliegenden Fall eine zusätzliche Einrichtung auf Seiten der Infrastruktur werden die Geräusche minimiert. Eine vollständige Eliminierung ist jedoch technisch nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1240
Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Sportplatz Beckerwiese an das Busnetz anbinden
Etatanregung vom 28.11.2025, EA 80 entstanden aus Vorlage: OF 1578/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Sportplatz Beckerwiese an das Busnetz anbinden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Mittel für die Anbindung des Sportplatzes Beckerwiese an das Busnetz in den Haushalt 2026 eingestellt. Begründung: Die Einrichtung der Buslinien 81 und 82 haben sich für Oberrad äußert positiv ausgewirkt. Bedauerlicherweise wird der Sportplatz Beckerwiese weiterhin nicht angefahren. Insbesondere in den Wintermonaten müssen zahlreiche Kinder und Jugendliche im Dunkeln entlang des Stadtwalds laufen, um zu ihren Trainingsplätzen zu kommen. Die Anbindung des Sportplatzes an das Busnetz könnte hier Abhilfe schaffen. In den Wintermonaten wird der Parkplatz am Scheerwald praktisch nicht genutzt, sodass dieser als Wendemöglichkeit für den Kleinbus genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026
Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr ÖPNV-Angebot von Niederrad nach Neu-Isenburg
Etatanregung vom 28.11.2025, EA 77 entstanden aus Vorlage: OF 1575/5 vom 05.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr ÖPNV-Angebot von Niederrad nach Neu-Isenburg Vorgang: B 416/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden ausreichend Mittel eingestellt, um ein Angebot des ÖPNV zu schaffen, dass es Bürger*innen ermöglicht, von Niederrad direkt nach Neu-Isenburg zu kommen, um die dortige Infrastruktur (Ärzte, Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten) zu nutzen. Begründung: Frankfurt-Niederrad und Neu-Isenburg liegen nah beieinander. Deshalb nutzen viele Bürger*innen aus dem Frankfurter Stadtteil die Infrastruktur Neu-Isenburgs. Sie haben Ärzte dort, gehen schwimmen im Waldschwimmbad oder kaufen im Isenburg-Zentrum ein. Der bequemste Weg ist die Nutzung des Pkws, da das Angebot des ÖPNV nicht optimal ist. Die Menschen müssen oft umsteigen, was ein Hinderungsgrund ist, die umweltschonendere Mobilität zu nutzen, da man mindestens doppelt so lange braucht wie mit dem Auto. Eine Verlängerung der Straßenbahnlinie 17, wie im Bericht des Magistrats vom 18.11.2019, B 416, beschrieben, würde nicht zu einer besseren Nutzung des ÖPNV führen. Es ist daher sinnvoll, Niederrad und Neu-Isenburg besser per öffentlichem Personennahverkehr zu verbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.11.2019, B 416 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026
Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Gestaltung des Riedhofkreisels
Etatanregung vom 28.11.2025, EA 96 entstanden aus Vorlage: OF 1594/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Gestaltung des Riedhofkreisels Vorgang: OM 5295/19 OBR 5; ST 302/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Kreuzungsbereich der Stresemannallee/Mörfelder Landstraße einschließlich des sogenannten Riedhofkreisels ist unter Einbeziehung interessierter Bürgerinnen und Bürger bei der Planung neu zu gestalten. Hierfür sind ausreichend Mittel in den Haushalt 2026 einzustellen. Begründung: Der Wunsch nach einer Neugestaltung des Kreuzungsbereiches Mörfelder Landstraße/Stresemannallee in Sachsenhausen (sogenannter Riedhofkreisel) wird seit Jahren vehement von den Bürgerinnen und Bürgern des Stadtteils geäußert. Auch der Ortsbeirat 5 hat sich wiederholt dafür ausgesprochen. In der Stellungnahme vom 17.02.2020, ST 302, begrüßt der Magistrat dieses Anliegen ausdrücklich, teilt jedoch mit, dass die Maßnahme bislang nicht in das Arbeitsprogramm des Magistrats aufgenommen wurde, entsprechend also auch noch keine Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5295 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 302 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026
Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung des Heimatrings
Etatanregung vom 28.11.2025, EA 72 entstanden aus Vorlage: OF 1570/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung des Heimatrings Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung des Heimatrings werden Planungsmittel in Höhe von 20.000 Euro in den Haushalt 2026 eingestellt. Begründung: Der Heimatring ist teilweise in einem desolaten Zustand und muss dringend saniert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026
Ergänzung des Park-and-Ride-Konzepts Frankfurt am Main um Standorte im Frankfurter Süden
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7825 entstanden aus Vorlage: OF 1620/5 vom 30.10.2025 Betreff: Ergänzung des Park-and-Ride-Konzepts Frankfurt am Main um Standorte im Frankfurter Süden Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie das im Juli 2024 vorgelegte "P+R-Konzept Frankfurt am Main" um mögliche Standorte im Frankfurter Süden ergänzt werden kann, insbesondere im Bereich Gateway Gardens/Anschlussstelle A3; 2. wie im Rahmen der Fortschreibung des städtischen P+R-Konzepts sichergestellt werden kann, dass der Frankfurter Süden als eigenständiger Such- und Priorisierungsraum in die Gesamtstrategie aufgenommen wird, insbesondere mit Blick auf die verkehrliche Entlastung bei Großveranstaltungen im Stadtwald- und Stadionbereich sowie auf den Pendlerverkehr aus dem Umland. Begründung: Das im Jahr 2024 vorgelegte "P+R-Konzept Frankfurt am Main - Gesamtbericht" verfolgt einen verkehrsstrategischen Ansatz, bei dem neue P+R-Anlagen vor allem an den Pendelkorridoren mit hohem Nachfragepotenzial und in Nähe zu schienengebundenen ÖPNV-Angeboten entstehen sollen. Die Auswahl und Priorisierung der Standorte orientiert sich dabei an den Kriterien Erreichbarkeit über das überörtliche Straßennetz (z. B. Autobahnanschlüsse), ÖPNV-Anbindung, Umfeldverträglichkeit und Flächenverfügbarkeit. Obwohl die Autobahnen A3 und A5 zentrale Zufahrtsachsen in die Stadt darstellen und der Frankfurter Süden ein wesentliches Einfallstor für den Pendler- und Veranstaltungsverkehr ist, wurde dieser Raum im Konzept nicht als vorrangiger Such- oder Ausbauraum berücksichtigt. Gerade im Frankfurter Süden ist jedoch ein Abfangen des motorisierten Individualverkehrs vor Erreichen der Innenstadt besonders sinnvoll. Die Stadtteile Sachsenhausen, Niederrad und Oberrad sind durch dichte Bebauung und hohe Verkehrsbelastung geprägt, während die Innenstadt zunehmend verkehrsberuhigt wird. Hinzu kommen Großveranstaltungen im Stadion- und Messebereich, die regelmäßig zu Überlastungen im lokalen Straßennetz führen. Im Sinne der im Konzept genannten Ziele - insbesondere der Reduzierung des innerstädtischen Pkw-Verkehrs, Förderung intermodaler Mobilität und Stärkung der verkehrlichen Resilienz - erscheint eine strategische Ergänzung um Standorte im Frankfurter Süden erforderlich. Geeignete Flächen bieten sich entlang der Darmstädter Landstraße (z. B. ehemalige Binding-Brauerei, Areale südlich Louisa/Stadtgrenze Neu-Isenburg) sowie insbesondere im Bereich Gateway Gardens mit unmittelbarer Anbindung an die A3, A5 und S-Bahnlinien S8/S9 an. Diese Standorte entsprechen der im P+R-Konzept beschriebenen Zielsetzung für P+R-Anlagen, sind stadtrandnah und mit direkter Schienenanbindung zu realisieren. Die Einbindung des Frankfurter Südens in das P+R-Gesamtkonzept würde somit nicht nur eine bessere regionale Vernetzung, sondern auch eine spürbare Entlastung der innerstädtischen Verkehrsachsen und Wohngebiete bewirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
U2-Verbindung Nieder-Eschbach - Gonzenheim
Auskunftsersuchen vom 28.11.2025, V 1325 entstanden aus Vorlage: OF 390/15 vom 12.10.2025 Betreff: U2-Verbindung Nieder-Eschbach - Gonzenheim Die Ausbaumaßnahmen der Linie U2 in Bad Homburg von der Station "Gonzenheim" zum Bahnhof "Bad Homburg" stehen an. Die Station "Ober-Eschbach" soll während der gesamten Bauphase als Endstation der Linie U2 dienen. Dazu wird (wahrscheinlich) ab dem 12.01.2026 mit dem Einbau eines sogenannten Weichentrapezes vor der Station "Ober-Eschbach" (von Nieder-Eschbach aus) begonnen, Dauer circa sieben Wochen, in denen auch diese Station nicht anfahrbar sein wird. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: - Wird in der Einbauphase des Weichentrapezes ein Bus-Ersatzverkehr nach Nieder-Eschbach eingerichtet? Von beziehungsweise bis zu welcher Haltstelle in Bad Homburg? - Welcher Takt ist dafür vorgesehen? - Werden dazu Gelenkbusse benötigt? - Sind die Bushaltestellen an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" (Prager Straße, Deuil-La-Barre-Straße (Berufsverkehr) für diese zusätzliche Belastung ausgelegt? - Wird eventuell auch über die gesamte Ausbaumaßnahme Gonzenheim - Bahnhof Bad Homburg ein Ersatzverkehr nach Nieder-Eschbach eingerichtet werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein
Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Verlängerung der Straßenbahn ab der Stadtgrenze bis nach Offenbach
Etatanregung vom 28.11.2025, EA 79 entstanden aus Vorlage: OF 1577/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Verlängerung der Straßenbahn ab der Stadtgrenze bis nach Offenbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden Planungsmittel für die Verlängerung der Straßenbahn ab der Stadtgrenze in Richtung Offenbach in den Haushalt 2026 eingestellt. Begründung: Die Straßenbahnstrecke zwischen dem Offenbacher Marktplatz und Frankfurt wurde bis 1996 von den Frankfurter Verkehrsbetrieben bedient und dann auf dem Offenbacher Abschnitt stillgelegt. Die Strecke wurde zuvor gerne und häufig von der Bevölkerung genutzt. Eine Wiederaufnahme der Strecke würde beide Städte weiter zusammenwachsen lassen und die gute Zusammenarbeit unterstreichen. Außerdem würde dies insbesondere für ältere Bürgerinnen und Bürger eine erhebliche Erleichterung darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026
Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Verlängerung der U-Bahn-Linie bis zur Sachsenhäuser Warte und Einrichtung einer ParkandRideAnlage
Etatanregung vom 28.11.2025, EA 78 entstanden aus Vorlage: OF 1576/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Verlängerung der U-Bahn-Linie bis zur Sachsenhäuser Warte und Einrichtung einer Park-and-Ride-Anlage Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden Planungsmittel für den Ausbau des U-Bahn-Netzes in Richtung Sachsenhäuser Warte und die Einrichtung eines Park-and-Ride-Parkplatzes an der Sachsenhäuser Warte in den Haushalt 2026 eingestellt. Begründung: In den Neunzigerjahren wurde die U-Bahn bis nach Neu-Isenburg geplant. In den letzten Jahren wurde dieses Projekt immer weiter nach hinten verschoben, bis es letztendlich verschwand. Der Ausbau des U-Bahn-Netzes in Richtung Sachsenhäuser Warte und die gleichzeitige Anbindung eines Park-and-Ride-Systems ist aber nach wie vor dringend erforderlich. Durch das neu entstandene Neubaugebiet auf dem alten Henninger-Areal wird die Verkehrssituation und die Parkplatznot weiter verschärft. Eine Station am Henninger-Areal und der Sachsenhäuser Warte mit gleichzeitigem Park-and-Ride-System an der Sachsenhäuser Warte würde diese Situation mit der Anbindung an den ÖPNV und der Schaffung eines Parkplatzes für Sachsenhausen deutlich entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026
Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Änderung der Verkehrsführung von Linienbussen um die Haltestelle „Triftstraße“ in Niederrad
Etatanregung vom 28.11.2025, EA 76 entstanden aus Vorlage: OF 1574/5 vom 08.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Änderung der Verkehrsführung von Linienbussen um die Haltestelle "Triftstraße" in Niederrad Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden ausreichend Mittel eingestellt, um die Verkehrsführung von Linienbussen um die Haltestelle "Triftstraße" in Niederrad so zu ändern, dass zumindest die Buslinien 61, 78 und N12 künftig über die Haltestelle der Straßenbahnen geführt werden. Hiermit soll erreicht werden, dass es stadtauswärts nicht mehr zu Verkehrsstockungen kommt, wenn zwei Busse hintereinander halten müssen. Weiterhin soll erreicht werden, dass Menschen nicht mehr bei Rot über die Fußgängerampel rennen, weil sie eine Straßenbahn erreichen wollen. Dies betrifft beide Straßenseiten. Stadteinwärts ergäbe sich der Vorteil, dass der Fahrradweg nicht mehr von wartenden Menschen blockiert wird. Begründung: Um die Haltestelle "Triftstraße" gibt es derzeit diverse Herausforderungen: von Verkehrsstockungen, weil zwei Busse hintereinander an die Bushaltestelle anfahren und die Abzweigung aus der Bruchfeldstraße blockieren, bei Rot über die Straße laufende Menschen, die eine Straßenbahn erreichen wollen, sowie Ärger über viele Menschen auf dem Fahrradweg. Die Haltestelle ist schon jetzt für zwei Fahrzeuge ausgelegt und müsste nicht umgebaut werden. Somit hätte eine Führung der genannten Buslinien viele Vorteile. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026
Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Bau einer weiteren Straßenbahnhaltestelle auf der Lyoner Straße in Höhe der Hahnstraße in Niederrad
Etatanregung vom 28.11.2025, EA 75 entstanden aus Vorlage: OF 1573/5 vom 08.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Bau einer weiteren Straßenbahnhaltestelle auf der Lyoner Straße in Höhe der Hahnstraße in Niederrad Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden ausreichend Mittel für den Bau einer weiteren Straßenbahnhaltestelle auf der Lyoner Straße Höhe Hahnstraße eingestellt. Die Umsetzung der Haltestelle soll unter Berücksichtigung des Radverkehrs stattfinden. Außerdem sollen die westlichen und östlichen Anschlussbereiche mit einplant werden sowie die angrenzenden Verkehrsflächen (Fahrbahn, Gehwege, Fußgängerüberwege). Begründung: Seit einigen Jahren ist bekannt, dass auf der Lyoner Straße auf Höhe der Hahnstraße eine weitere Haltestelle der Linie 12 geplant ist. Allerdings ist zum aktuellen Stand der Planungen nichts bekannt. Die Haltestelle wird dringend benötigt. Die Situation an der dortigen Wendemöglichkeit, die auch von Fußgänger*innen genutzt wird, ist weiterhin angespannt. Laut den bisherigen Antworten des Magistrats auf Anfragen des Ortsbeirates löst nur die geplante Haltestelle die Lage an dieser Stelle. Diese muss daher dringend eingeplant und gebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026
Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausbau des Weges Letzter Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen
Etatanregung vom 28.11.2025, EA 74 entstanden aus Vorlage: OF 1572/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausbau des Weges Letzter Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Ausbau und den Anschluss an das Kanalnetz des Letzten Hasenpfades zwischen dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Ersten Wartegäßchen werden Mittel in den Haushalt 2026 eingestellt. Begründung: Damit der Letzte Hasenpfad zwischen dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Ersten Wartegäßchen als Schulweg ausgewiesen werden kann, muss dieser ausgebaut und an das Kanalnetz angeschlossen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026
Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße
Etatanregung vom 28.11.2025, EA 73 entstanden aus Vorlage: OF 1571/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung der Mörfelder Landstraße zwischen der Isenburger Schneise und der Oppenheimer Landstraße werden in den Haushalt 2026 Planungsmittel eingestellt. Begründung: Die Mörfelder Landstraße ist in dem genannten Abschnitt teilweise in einem desolaten Zustand und muss dringend saniert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026
Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Kennedyallee hier: Parallelstrecke zur Kennedyallee (B 43) zwischen Abzweigung von der Kennedyallee und PaulEhrlichStraße
Etatanregung vom 28.11.2025, EA 71 entstanden aus Vorlage: OF 1569/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Kennedyallee hier: Parallelstrecke zur Kennedyallee (B 43) zwischen Abzweigung von der Kennedyallee und Paul-Ehrlich-Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung des als Parallelstraße zur Kennedyallee als B 43 verlaufenden Teils zwischen der Abzweigung von der Kennedyallee bis zur Einmündung in die Paul-Ehrlich-Straße werden Planungsmittel in Höhe von 20.000 Euro in den Haushalt 2026 eingestellt. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich über die Oberfläche des als Parallelstraße zur Kennedyallee als B 43 verlaufenden, zwischen der Abzweigung von der Kennedyallee bis zur Einmündung in die Paul-Ehrlich-Straße, Teils der Kennedyallee beschwert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026
Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung deNeufvilleStraße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach
Etatanregung vom 28.11.2025, EA 70 entstanden aus Vorlage: OF 1568/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in Höhe von 20.000 Euro eingestellt. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: 1. Die Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. 2. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. 3. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. 4. Die Straße ist zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist dringend sanierungsbedürftig. Nach der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026
Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung und Umgestaltung der Schweizer Straße
Etatanregung vom 28.11.2025, EA 69 entstanden aus Vorlage: OF 1567/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung und Umgestaltung der Schweizer Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden Planungsmittel in Höhe von 50.000 Euro für die Sanierung der Schweizer Straße eingestellt. Begründung: Die Schweizer Straße ist teilweise in einem desolaten Zustand und muss dringend saniert werden. Auch ist eine bessere Aufteilung der Verkehrsfläche unter den Verkehrsteilnehmern unbedingt erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026
Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausbau der Golfstraße in Niederrad
Etatanregung vom 28.11.2025, EA 68 entstanden aus Vorlage: OF 1566/5 vom 08.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausbau der Golfstraße in Niederrad Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2026 werden ausreichend Mittel für den Ausbau der Golfstraße in Niederrad eingestellt. Die Straße soll so verbreitert werden, dass Gegenverkehr künftig problemlos aneinander vorbeifahren kann. Eingeplant werden soll zudem ein Gehweg. Der Ausbau soll der besseren Nutzung der Golfstraße für alle Verkehrsteilnehmenden dienen. Begründung: Die Golfstraße in Niederrad befindet sich in keinem guten Zustand. Sie ist an einigen Stellen so eng, dass Gegenverkehr nicht ohne Probleme aneinander vorbeifahren kann. Außerdem ist kein befestigter Gehweg vorhanden. Mindestens bis zur Abzweigung Am Poloplatz soll die Straße daher ausgebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026
Produktbereich: 14 Geoinformation und Grundstücksordnung Produktgruppe: 14.02 Geoinformation Mittel für die Erarbeitung von Kartenvorlagen, den Druck der Karten und die Anbringung an den Bus- und UBahnHaltestellen im Ortsbezirk 8
Etatanregung vom 27.11.2025, EA 130 entstanden aus Vorlage: OF 646/8 vom 06.11.2025 Betreff: Produktbereich: 14 Geoinformation und Grundstücksordnung Produktgruppe: 14.02 Geoinformation Mittel für die Erarbeitung von Kartenvorlagen, den Druck der Karten und die Anbringung an den Bus- und U-Bahn-Haltestellen im Ortsbezirk 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erstellung von neuen Umgebungskarten (oder "Orientierungskarten") durch das Stadtvermessungsamt mit Hilfe von Geodaten für jede Haltestelle des ÖPNV (Bus und U-Bahn) im Gebiet des Ortsbezirks 8 werden ausreichend Mittel eingestellt. Die Karten sollen die Straßennamen, Hausnummern, Gebäudeanordnungen, städtische Einrichtungen und ÖPNV-Angebote im Umkreis der Haltestellen zeigen. Sie sollen eine schnelle Orientierung ermöglichen, farblich gestaltet sein und mindestens die Größe von festen DIN-A3/DIN-A2-Folien haben. Die Karten sollen sichtbar und getrennt von Fahrplänen an/in den Stationen angebracht werden. Begründung: Bisher gibt es an den Haltestellen im Ortsbezirk nur die hinter Glas weit oben hängenden, oft vom Wetter beschädigten DIN-A4-"Umgebungsblätter" des RMV, die schwer zu erkennen sind, kaum Straßennamen enthalten und sich vorrangig auf die Umrisse der Station beschränken. Die schnelle Orientierung ist ein Service für die Fahrgäste, sie ist anderenorts schon längst üblich. Wer die Station verlässt, soll schnell seine/ihre Richtung finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026
Ideen
Verbindung nach Neu-Isenburg
Mich ärgert schon seit langem die umständliche und somit mangelhafte Verbindung im ÖPNV von Niederrad nach Neu-Isenburg. Kann man nicht die bestehende Buslinie 84 vom Oberforsthaus nach Neu-Isenburg verlängern, vielleicht mit Zwischenstation Oberschweinstiege, um eine direkte Verbindung zu bekommen? Entsprechende Haltestellen (Oberforsthaus + Neu-Isenburg) sind ja bereits vorhanden.
Straßenbahn-Sonderlinie 10 beibehalten
Sie wurde exklusiv für die Bauarbeiten eingerichtet und fährt von Ginnheim über Bockenheim, den Hauptbahnhof, die Altstadt, die Konstablerwache, Bornheim Mitte, Eissporthalle bis zur Hugo-Junkers-Straße. Die Straßenbahn-Sonderlinie 10 ist eine bereischerung für Frankfurt und zur Mobilitätswende und sollte auch nach der Sommerbaustelle beibehalten werden. Sie wäre eine Entlastung für die immer zu vollen U 4 und U5
Abschaffung Bargeld Zahlung in den Linienbussen bzw stadtbus komplett in Frankfurt Main
Abschaffung Bargeld Zahlung in den Linienbussen bzw stadtbus komplett in Frankfurt main.nur Vorteile beim Verzicht auf das Bargeld im Bus. Die Pandemie habe das Kartenzahlen bereits zur Regel gemacht, es sei hygienischer und die Busfahrerinnen und -fahrer müssten keine Angst mehr vor Überfällen haben. Außerdem spare es Zeit, wenn das Abkassieren wegfalle. auch bessere planbare Zeitpläne und mehr Gewährleistung bei denn Anschlüssen, wenn nicht mehr 1000 Personen in Bussen darauf warten, das eine person ihr geld vorne im Portemonnaie findet oder auch nicht. zb.: hat Berlin BVG oder auch die HVV Hamburg, Das Bargeld Zahlung in den Linienbussen abgeschaltet.
Frontkameras an den Linienbusse auch in Frankfurt
Wiesbaden hat es vorgemacht, Frankfurt sollte es nachmachen. 311 Falschparker an 19 Tagen in Wiesbaden zeigen, dass es nötig ist. https://www.hessenschau.de/panorama/eswe-verkehr-wiesbadener-busse-sollen-falschparker-auf-busspuren-fotografieren-v1,wiesbaden-busse-eswe-falschparker-kameras-100.html
Wasserstoffstraßenbahn am Mainkai vom Osthafen zum Hauptbahnhof
ich möchte Ihnen hiermit einen Vorschlag für eine innovative und umweltfreundliche Verbindung auf den vorhandenen Gleisen der Hafenbahn in Frankfurt am Mainkai unterbreiten. Mein Vorschlag beinhaltet den Einsatz einer Wasserstoffstraßenbahn, die zwischen dem Hauptbahnhof und dem Osthafen verkehrt. Die Wasserstoffstraßenbahn ist eine zukunftsweisende Technologie, die es ermöglicht, den öffentlichen Nahverkehr nachhaltig zu gestalten. Wasserstoff als Energieträger bietet zahlreiche Vorteile: Er ist umweltfreundlich, da bei der Verbrennung von Wasserstoff lediglich Wasser als Abfallprodukt entsteht. Zudem ist Wasserstoff nahezu unbegrenzt verfügbar und kann aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Die Strecke entlang des Mainkais zwischen dem Hauptbahnhof und dem Osthafen ist bereits mit Gleisen ausgestattet und bietet somit eine ideale Grundlage für die Einführung einer Wasserstoffstraßenbahn. Die Straßenbahn könnte die bestehenden Haltestellen der Museumsbahn nutzen.Weitere Haltepunkt könnten jeweils an den Brückenunterfahrungen gebaut werden. Ein wesentlicher Vorteil wäre, dass keine Oberleitung benötigt wird, und somit das Stadtbild nicht verschandelt wird. Zusätzlich auf halber Strecke könnte ein überholgleis gebaut werden, somit könnten zwei Züge die Strecke gegenläufig befahren. Die Vorteile einer Wasserstoffstraßenbahnverbindung auf dieser Strecke wären vielfältig. Zum einen würde der Einsatz von Wasserstoff als Energieträger dazu beitragen, die CO2-Emissionen im öffentlichen Nahverkehr erheblich zu reduzieren und somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Zum anderen würde die Wasserstoffstraßenbahn eine leise und komfortable Alternative zum Individualverkehr bieten und somit zur Entlastung des Straßenverkehrs beitragen. Darüber hinaus könnte die Einführung einer Wasserstoffstraßenbahnverbindung entlang des Mainkais auch touristische Potenziale erschließen. Die Strecke führt entlang vieler Sehenswürdigkeiten und Attraktionen, wie beispielsweise dem hafenpark , EZB, Römerberg oder dem Museumsufer. Diese umweltfreundliche und attraktive Verkehrsanbindung könnte sogar bis nach Offenbach weitergeführt werden. Ein wichtiger Punkt wäre das die Kosten geringer wären als eine neue herkömmliche Straßenbahn Verbindung. Wahrscheinlich gibt es noch fördergelder vom Staat. FOTOS aus dem Internet von einer Wasserstoffstraßenbahn und die Streckenkarte der Museumsbahn Frankfurt
Verlängerung der S6
Hey und zwar mach ich mir Gedanken darüber unser Frankfurt ÖPNV zu verbessern. Und zwar geht es darum aktuell ist ja eine direktverbindung der S7 Von Riedstadt in die Frankfurter City wegen Überlastung nicht möglich. Ich habe mir gedacht wäre es denn möglich die in am Südbahnhof endende S6 zu verlängern und zwar über die Stresemannallee - Abzweig Louisa - Stadion nach Riedstadt somit wäre eine Direktverbindung geschaffen und zu dem eine Verstärkung auf der Riedbahn der Einbau einer Weiche bei Louisa ist vorallem finanziell günstiger als eine ganze Strecke .außerdem gebe es auf diesem Weg auch die option die S5 zum Airport oder Rüsselsheim zu verlängern um somit eine Direktverbindung vom Norden zu schaffen und die Entlastung der S8/S9 kommt es außerdem zu gute.
Neuer Wandanstrich U Bahn Station Willy-Brand-Platz
Schmuddeligen gesamteindruck des Eingangsbereich mit etwas Farbe beseitigen! Die ehemas weißen Wände, insbesondere im großen Rolltreppen Auf- und Abgangsbereich, sind alle sehr schmutzig. Die Wände der gesamten Station sollten mal geistreichen worden! Vielleicht könnte mann bei den Umliegenden Firmen(Banken) einen Paten für den U-Bahnhof finden, der regelmäßig für einen neuen Anstrich sorgt.
Optimierung der Busverbindungen
Die Anbindung der Busverbindungen M34/M72 an die Tram (Leonardo-Da-Vinci-Allee), S-Bahn (Bahnhof Rödelheim) und die U-Bahn (Industriehof) sollten besser auf die Abfahrtszeiten / Ankunftszeiten abgestimmt werden. Ebenfalls sollten die Abstände der Busse optimiert werden, damit diese in einem regelmäßigerem Abstand kommen.
Vergünstigte Zehnerkarten für Frankfurt
Frankfurt soll um 20 % vergünstigte Zehner-Einzelfahrkarten anbieten, die man im Kiosk oder bei der VGF im Vorverkauf kaufen dann nutzen kann, wenn man sie benötigt. Sie sollen übertragbar sein, sodass man sie auf Vorrat kaufen und auch in der Familie oder für Freunde, Verwandte und Besucher nutzen kann. Sie sollen modern auf einer Chipkarte angeboten werden und nicht auf einer Smartphone-App. Ich möchte nämlich mein Handy nicht an andere weitergeben. Frankfurt ist unter den 20 größten Städten in Deutschland die einzige Stadt, wo solche Mehrfahrtenkarten nicht angeboten werden. Die neue Sparkarte des RMV ist dafür nicht geeignet. Man muss 10 Euro investieren und nach einem Monat verfällt der Betrag und man muss neu buchen. Der Rabatt von 25 % hört sich gut an, aber um den Grundpreis von 10 Euro wieder reinzuholen, muss man mindestens 12 Fahrten innerhalb 30 Tagen machen. Und dann ist man erst pari. Um wirklich etwas zu sparen, muss man viel häufiger fahren. Dann kommt bald das 49 Euro-Ticket und dieses lohnt sich dann schon bei 15 Fahrten allein innerhalb Frankfurt, seit die Stadt den Einzelpreis auf 3,40 € erhöht hat. Somit ist die Sparkarte des RMV eigentlich Augenwischerei und nicht wirklich zum sparen geeignet. Für Menschen mit Frankfurt-Pass gibt es nur vergünstigte Zeitkarten. Man könnte eine Zehnerkarte für diese Menschen mit wenig Geld auch noch günstiger anbieten, z. B. 50 % billiger. Warum gibt es in Wiesbaden solche günstigeren Sammelkärtchen und in Frankfurt nicht? Auch Berlin, Stuttgart, Hamburg, München Dresden, Hannover und viele andere deutsche Städte bieten so eine Mehrkartenkarte an. Warum Frankfurt nicht? Bitte unterstützt das Anliegen rege. Vielen Dank. Claudia (aus Überzeugung ohne Auto)
Bus 25 bis Preungesheim leiten solange die S6 umgebaut wird
Im Moment wird der 25er Bus an den Wochenenden und in den Ferien durchgezogen bis zur Endhaltestelle der U5. Da im Moment die S6 unter der Woche oft sehr unzuverlässig fährt wäre mein Vorschlag den 25er Bus auch unter der Woche den Weg, mit einen Schlenker zur S6 zB, fahren zu lassen.Die Verbindung wäre für uns Harheimer, aber auch für zB Bonameser Einwohner sehr vorteilhaft.
Maskenpflicht im Frankfurter ÖPNV abschaffen
Für die offizielle Abschaffung der Maskenpflicht im Frankfurter ÖPNV seitens der Stadt Frankfurt.
U-Bahn Anbindung über Seckbach nach Bergen
Damit die Anwohner von Seckbach und Bergen schneller in die Stadt kommen, könnten die beiden Stadtteile mit einer U- Bahn Linie angeschlossen werden. Zum Beispiel könnte die U4 bei der Haltestelle Gwinnerstraße abbiegen, die Gwinnerstraße langfahren und über die ehemalige Straßenbahnstrecke von Seckbach nach Bergen zur ehemaligen Wendeschleife an der vilbeler Landstraße.
Energiesparen durch bessere Isolierung bei Bussen/Bahnen
Die Trams, U- und S-Bahnen und Busse werden alle beheizt, dürften aber ziemlich schlecht isoliert sein gegen Kälte (einglasige Seitenscheiben und einfache Plastikverkleidungen). Hier könnte man prüfen, wie man die Dämmungen verbessern kann und bei Neuausschreibungen für neue Fahrzeuge auch Vorgaben zu Dämmwerten vorschreiben. Im Sommer gilt für die Klimaanlage natürlich genau dasselbe Problem.
Endlich die Maskenpflicht im ÖPNV kontrollieren
Es wird immer wieder darüber gesprochen, dass man in der Pandemie die vulnerable Personengruppen schützen will. Im ÖPNV wird das nicht gemacht. Obwohl hier eine Maskenpflicht besteht, sieht man mittlerweile in JEDER Bahn Personen die sich nicht daran halten. Im Berufsverkehr weniger, aber trotzdem noch genug, in den Abend- und Nachtstunden wirklich viele. In Bahnen zu Fußballspielen oder der Dippemess scheint die Maskenpflicht gänzlich aufgehoben. Es gibt leider Menschen, die auf den ÖPNV angewiesen sind. Ja, diese können sich durch eine FFP2-Maske ganz gut selber schützen, aber der beste Schutz ist nun mal, wenn sich alle daran halten. Insbesondere weil die Fallzahlen jetzt steil nach oben zeigen. Ich nutze täglich den ÖPNV und habe noch nie eine Maskenkontrolle erlebt. Selbst Kontrolleure weisen eventuelle nur darauf hin. Die Maske verschwindet dann aber genauso schnell wie der Kontrolleur. In den S-Bahnen gibt es abends einen Sicherheitsdienst, der leider selber oft genug die Maske nicht richtig trägt, geschweige denn mal durch den Wagen gehen würde um die Personen zu ermahnen. RMV VgF Ordnungsamt und Polizei versagen hier auf ganzer Linie. Alle diese, könnten kontrollieren, aber sie wollen es anscheinend nicht. Menschen werden allein gelassen und nicht geschützt. es geht hier nicht um Eigenverantwortung, da andere gefährdet werden, es geht um Sicherheit. Bitte tun sie etwas! MASKENKONTROLLE JETZT
Stadtbusse verbessern
Bei der Beschaffung neuer Busse, die für die VGF fahren, sollten künftig vielleicht Busse angeschafft werden (sofern Dieselbetrieben) die ihren Auspuff nicht allen Rad- und Autofahrern entgegepusten, sondern die Abgase der Busse oberhalb des Daches abführen. Solche Busse gibt es.
U-Bahn Verlängerung nach Bergen
Um Seckbach und Bergen besser an die öffentlichen Verkehrsmittel anzubinden, wäre es sinnvoll die Straßenbahnstrecke zwischen Gwinnerstraße und Bergen zu reaktivieren. Wenn zum Beispiel die U-Bahnlinie 4 oder 7 an der Gewinnerstraße abbiegt, diese entlang fährt bis nach Bergen wäre nicht nur Bergen an die U-Bahn angeschlossen, sondern auch Seckbach und das Industriegebiet. Außerdem könnten die Buslinien verkürzt werden. Zumal der Verkehrsweg der ehemaligen Straßenbahn noch gesichert ist.
U-Bahn Lärm (Eckenheimer Landstraße) unterbinden
Um das Quietschen der U-Bahnen oberirdisch zu unterbinden sollten die Bahnen mit Schallabsorbern ausgestattet werden bzw. eine Schmieranlage angebracht werden. Weiterhin sollten die Bahnen deutlich langsamer fahren um den Lärm zu reduzieren!!
Schutznetze gegen Tauben analog zum südlichen Eingang Galluswarte
Die Aufenthaltsqualität an der Bushaltestelle Nordeingang S-Bahnstation Galluswarte leidet erheblich unter Taubenkot. Nach dem Vorbild des Südeingangs sollten auch hier Schutznetze installiert werden.
Rampe am Mühlberg
An der SBahn Haltestelle Mühlberg fehlt eine Alternative (nach unten und oben) zur Rolltreppe, da der Aufzug entweder dauerhaft defekt ist oder wie aktuell dauerhaft repariert wird. Schienen, Rampe neben oder oder über den Treppen, um Räder leichter runter oder nach oben schieben oder tragen zu können. Das wäre toll. Dankeschön
Öffentlicher Verkehr
Es war auch eine Idee Frankfurt Griesheim wieder eine Straßenbahn zu erschließen so könnte zum Beispiel die Linie 13 über nehmen bis zum Industriehof und müsste dadurch nicht über den Hauptbahnhof fahren da angeblich zu viel Verkehr werde
U-Bahn zwischen Flughafen, Niederrad und Hauptbahnhof/Gallus
Der Flughafen Frankfurt und die Bürostadt Niederrad sind die größten Arbeitgeber in Frankfurt. Aktuel sind sie an die Stadt Frankfurt in nur 15-Minuten Takt angebunden, oft mit Verspätungen. Das ist zu wenig für so viele Menschen (inkl. Touristen). Eine höhere Frequenz ist wahrscheinlich aktuell nicht möglich, nicht zuletzt wegen der begrenzten Kapazität der Niederradbrücke. Also schlage ich vor, eine U-Bahn mit 5-7 Minuten Takt zwischen Flughafen, Niederrad und Hauptbahnhof (alternativ: Gallus) zu bauen. Die Linie darf ruhig weiter nördlich ausgebaut werden in Richtung Messe/Rödelheim/Bockenheim. Als Motivation: wenn in einer Stadt der Flughafen nur schwer erreichbar ist und nach einem Flug auf eine überfüllte S-Bahn gewartet werden muss, soll was getan werden.
T-Wagen mit WLAN ausstatten
Man sollte die neuen T-Wagen der VGF und alle dann nachfolgenden Generationen der Straßenbahn Frankfurt mit kostenlosem WLAN ausstatten.
Maskenverkauf an Bahnhöfen - Situation derzeit unzumutbar
Es gilt die gesetzliche Maskenpflicht in Bus und Bahn. Ohne Fahrkarte und ohne Maske kann man nicht mitfahren. Das Ticket kann man am Bahnhof kaufen und wenn man das Jahresticket vergisst muss man 7 Euro Beareitungsgebühr zahlen. Wenn man als Pendler hingegen die Maske vergisst, die es dazu auch nicht an jedem Bahnhof zu kaufen gibt (was nach zwei Jahren Pandemie durchaus mal vorkommt), darf man gleich 50 Euro Strafe hinlegen. Das ist unverhältnismäßig und die Stadt muss endlich dafür sorgen, dass es an den Bahnhöfen Automaten gibt zum Kauf von Masken. Man stelle sich mal vor es gäbe keine Fahrkartenautomaten an den Stationen und man müsse erst zum Lidl gehen um eine Fahrkarte zu kaufen. Bei den Masken macht man das aber genauso, obwohl sie zur Mitfahrt genauso benötigt werden wie die Fahrkarten.
Energie sparen bei der VGF
Aktuell wird auf Grund der von Russland ausgehenden Energiekrise zum Energiesparen aufgerufen. Die VGF muss dazu ihren Beitrag leisten. a) sofortige Reduzierung der Beleuchtungsintensität in allen U- und S-Bahnstationen. Auf dem kombinierten S- und U-Bahnsteig der Konstablerwache ist es hell wie im Filmstudio. Die Hälfte der Lampen in Betrieb reicht völlig; funktionierte während des Umbaus auch. b) sofortiger Verzicht auf das Heizen der unterirdischen Stationen und B Ebenen, auch im Winter! Oberirdische Stationen werden ja auch nicht geheizt.
S-Bahn oder U-Bahn von Ostbahnhof bis Hauptbahnhof
Guten Tag. Ich bitte die Stadt. Eine S-Bahn oder U-Bahnlinie einzurichten, die direkt vom Ostbahnhof zum Hauptbahnhof fährt. Die Straßenbahn Linie 11 braucht sehr lange und ist immer voll.