Kommunikation Baumaßnahmen
Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 13
Anregung
Der Magistrat wird gebeten, alle Ämter, die für die Genehmigung sowie die Durchführung von Baumaßnahmen im öffentlichen Raum verantwortlich sind, anzuweisen, diese mit einem Vorlauf von mindestens zwei, bestenfalls vier Wochen zu kommunizieren. Diese Kommunikation soll umfassen: a) Anschreiben an die unmittelbar und mittelbar betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner; b) Aushänge an öffentlichen Orten; c) Nachricht an den Ortsbeirat; d) Aushänge an den Bushaltestellen, falls diese von den Maßnahmen betroffen sind und e) Baustellenschilder mit Beschreibung der Maßnahme und Zeitablauf.