Meine Nachbarschaft: Eiserne Hand
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Vorlagen
Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Flaschencontainer
Antrag vom 14.03.2022, OF 236/3 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Flaschencontainer Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten in o.g. Haushaltstelle EUR 150.000,00 einzustellen für im Boden versenkbare Flaschencontainer im Ortsbezirk 3. Begründung: Die bestehenden Flaschencontainer sind teilweise überfüllt, sodass sich das Leergut auf der Straße ansammelt. Im Boden versenkbare Flaschencontainer bieten sowohl hinsichtlich des äußeren Erscheinungsbildes als auch hinsichtlich der geringeren Lautstärke beim Einwurf der Flaschen bewährt. Versuchsweise sollten auf der Bergerstraße (Ecke Bornheimer Landstraße), auf der Friedberger Landstraße (Ecke Vogelsbergstraße) sowie auf der Glauburgstraße (Ecke Lenaustraße) im Boden versenkbare Flaschencontainer installiert werden. Die Kosten pro Flaschencontainer belaufen sich auf 26.000,00 Euro, hinzu kommen pro Flaschencontainer ca. 50-70.000,00 Euro Einbaukosten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 230 2022 Die Vorlage OF 236/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Versetzung der Fahrradständer Koselstraße/Ecke Weberstraße
Antrag vom 20.02.2022, OF 269/3 Betreff: Versetzung der Fahrradständer Koselstraße/Ecke Weberstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Straßenecke Koselstraße/Weberstraße die Fahrradständer vor dem Eiscafé zu versetzen. Ein geeigneter Standort wäre im Straßenraum an der Kreuzung. Begründung: Die je 2 Fahrradbügel befinden sich auf dem Bürgersteig. Sie werden rege genutzt und sind grundsätzlich an dieser Stelle richtig platziert. Allerdings engen sie den Gehweg stark ein. Im Verlauf der Koselstraße sogar im Bereich von taktilen Leitstreifen für Sehbehinderte. An beiden Stellen ragen die Fahrradständer in den Bereich der Außengastronomie des Eiscafés hinein. Das erscheint störend und ungemütlich. Eine Aufstellung im Straßenraum an der Ecke der Koselstraße oder der Weberstraße wäre wohl eine bessere Lösung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 269/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 269/3 wurde zurückgezogen.
Studie zum Bedarf von Fahrradgaragen
Antrag vom 20.02.2022, OF 283/3 Betreff: Studie zum Bedarf von Fahrradgaragen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Studie zu Fahrradgaragen in Auftrag zu geben. Mögliche Institute zur wissenschaftlichen Durchführung einer derartigen Studie sind die Fachgruppe Neue Mobilität der UAS (University of Applied Sciences) oder die Arbeitsgruppe Mobilitätsforschung am Institut für Humangeographie der Goethe-Universität. Untersucht werden sollen folgende Punkte: - Bedarf an Fahrradgaragen - Vor- und Nachteile bezüglich unterschiedlicher Verwahrung von Fahrrädern - Aufstellungsorte - Aussehen und Gestaltung der Fahrradgaragen - Nutzer- und Vergabekonzepte - mögliche Pilotierung eines erarbeiteten Konzepts Begründung: Im Nordend wurde in der Hebelstraße eine erste Anlage als Fahrradgarage aufgestellt. Diese Anlage wurde einer interessierten Hausgemeinschaft gegen Gebühren überlassen. Den Ortsbeirat erreichen eine Vielzahl von weiteren Anfragen. Die sichere, gegen Diebstahl und Vandalismus geschützte Einstellung von Fahrrädern, scheint attraktiv zu sein. Bewohnerinnen und Bewohner sind zu Finanzierungen und Mietzahlungen bereit. Selbstverständlich wird es weiterhin öffentliche und frei nutzbare Fahrradbügel geben. Fahrradgaragen greifen allerdings in den öffentlichen Raum ein. Mit wenigen Ausnahmen (z.B. Hamburg) scheint es hierzu noch wenige Erfahrungen zu geben. Fahrradgaragen sollen sich idealerweise gut in den öffentlichen Raum einfügen. Ist es nötig viele kleine Anlagen dezentral aufzustellen, oder können es größere Anlagen an zentralen Punkten im Stadtteil sein? Fahrradgaragen treten dabei sicher in Konkurrenz zum PKW-Stellraum in den Straßen. Fußgängerbereiche sollen nicht belegt werden. Ein wesentlicher Punkt der Untersuchungen soll herausarbeiten, wie eine Vergabe der Fahrradstellplätze erfolgen kann. Aspekte hierbei sind Fragestellungen, wie die zur Privatisierung des öffentlichen Raums, aber auch die Berücksichtigung von einzelnen Interessierten versus Bewerbungen ganzer Hausgemeinschaften. Die Forschungsergebnisse sollen in einem zweiten Schritt direkt anschließend umgesetzt werden und im Rahmen der Erstellung einer weiteren Pilotanlage evaluiert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 283/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 283/3 wurde zurückgezogen.
Private Baustellenflächen im öffentlichen Raum
Antrag vom 05.01.2022, OF 187/3 Betreff: Private Baustellenflächen im öffentlichen Raum Erfreulicherweise gibt es viele private Eigentümer, die Baumaßnahmen an ihren Häusern durchführen. Oftmals ist es in den Innenstadtlagen erforderlich dazu zeitweise öffentliche Flächen für Andienung und Lagerung zu nutzen. In den letzten Monaten gab es dazu Anfragen aus der Bürgerschaft zu Baustellen, die über Monate öffentliche Flächen nutzen, teilweise ohne erkennbare Baumaßnahmen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: a) Mit welchem zeitlichen Rahmen werden private Nutzungen des öffentlichen Raums für Baumaßnahmen genehmigt? b) Wie hoch sind die Kosten für diese Nutzungen? c) Wie oft werden die Genehmigungen verlängert? Ändert sich der Kostensatz bei Verlängerungen? Gibt es eine maximale Laufzeit für die Genehmigung? d) Gibt es Auflagen z.B. bzgl. Reinigung der genutzten Fläche? e) Ist vorgesehen an der gesperrten öffentlichen Fläche einen entsprechenden Hinweis über Dauer und Nutzerdaten analog des vorgeschriebenen Baustellenschildes anzubringen? f) Wie erfolgt die Kontrolle über die entsprechenden öffentlichen Flächen und ihre fristgemäße Freiräumung? g) Wie ist der aktuelle Stand bzgl. der gesperrten Fläche im Bereich des öffentlichen Platzes in der Hebelstraße hinter der U-Bahnhaltestelle Musterschule stadtauswärts? Wann wird der Platz wieder der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 294 2022 Die Vorlage OF 187/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Begrünung Rappstraße
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1290 entstanden aus Vorlage: OF 157/3 vom 16.11.2021 Betreff: Begrünung Rappstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Rappstraße Baumpflanzungen oder zumindest eine Begrünung durch Hochbeete vorzunehmen. Begründung: Die Rappstraße ist eine kurze, enge Straße, die sich bei Sonneneinstrahlung stark erwärmt. Es gibt keine Vorgärten oder irgendeine Begrünung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 782 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0
Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1280 entstanden aus Vorlage: OF 126/3 vom 08.10.2021 Betreff: Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage Vorgang: OM 4735/19 OBR 3; ST 1818/19; OM 6986/20 OBR 3; ST 624/21 Erneut wird der Magistrat aufgefordert, unverzüglich für mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer bei der Überquerung der Kreuzung Eckenheimer Landstraße mit Scheffelstraße und Eschenheimer Anlage zu sorgen. Begründung: Durch die Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs kommt es erwartungsgemäß zu größerem Verkehrsaufkommen in anderen Straßen, so auch in der Eckenheimer Landstraße und dem Anlagenring. Die Kreuzung am Ende der Eckenheimer Landstraße mit der Scheffelstraße und der Eschenheimer Anlage ist schon lange eine Gefahrenquelle. Mit dem erhöhten Verkehrsaufkommen sind die Gefahren noch gestiegen, es ist besonders brisant, dass die gestiegene Zahl der Autos mit dem Schulbeginn in Hessen zusammengefallen ist. Viele Grundschülerinnen und Grundschüler aus dem Nordend müssen diese Kreuzung überqueren, um in die Liebfrauenschule zu kommen. Der Ortsbeirat hat nun schon zweimal den Magistrat gebeten, eine für Fußgängerinnen und Fußgänger sichere Überquerung zu ermöglichen sowie die vollkommen unübersichtliche Situation für Radfahrerinnen und Radfahrer deutlich zu verbessern. Beide Anregungen sind bisher entweder unbeantwortet geblieben oder unbefriedigend beantwortet worden, was angesichts der Tatsache, dass es sich bei der Kreuzung um einen Schulweg handelt, bei dem von Grundschülerinnen und Grundschülern eine vierspurige Straße zu überqueren ist, erstaunt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4735 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1818 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6986 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 624 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 810 Antrag vom 28.09.2022, OF 398/3 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2363 Auskunftsersuchen vom 13.10.2022, V 526 Antrag vom 20.04.2023, OF 513/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Eklatante Verstöße bei Nachverdichtung in Gaußstraße
Antrag vom 06.07.2021, OF 81/3 Betreff: Eklatante Verstöße bei Nachverdichtung in Gaußstraße Vorgang: V 1592/20 OBR 3; ST 1303/20 In der Gaußstraße 12 wurde ein Bauvorhaben genehmigt, dass bereits in den ersten Schritten überdimensioniert schien. Der Ortsbeirat hat darauf aufmerksam gemacht und um Klärung gebeten (OF 822/3). In der Stellungnahme des Magistrats ST 1303 vom 20.07.2020 heißt es, dass sich ein Teil des Vorhabens, zu dem auch die Adresse Merianstraße 39h gehört, noch in der Genehmigung befände. Mittlerweile ruhen die Arbeiten seit einigen Monaten - das Hinterhaus der Merianstraße 33, das an die ausgehobene Baugrube grenzt, musste wegen Einsturzgefahr innerhalb weniger Stunden von den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie der kleinen Werkstatt im Erdgeschoss geräumt werden und darf nicht mehr betreten werden. Dies vorausgestellt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie konnte es trotz Warnungen so weit kommen? Wer ist dafür zuständig, die Bewohnerinnen und Bewohner sowie den/die Besitzer/in der Werkstatt des Hinterhauses Merianstraße 33 angemessen zu versorgen und zu entschädigen? 2. Ist das Hinterhaus überhaupt zu retten? Von zwei Seiten wird es durch Eisenträger gestützt - bleibt nur noch der Abriss dieses Hauses oder werden die Bewohnerinnen und Bewohner das Haus jemals wieder beziehen können? 3. Was ist der Sachstand der Räumung? Wie wird es nun weitergehen, was ist der Zeitrahmen für die Bewohnerinnen und Bewohner, die seit Monaten provisorisch untergebracht sind? 4. Was ist der Sachstand bzgl. der Bebauung, die derzeit ruht? Wird die Bebauung wie ursprünglich geplant, weiter durchgeführt? 5. Sollten die Bewohnerinnen und Bewohner ihre Wohnungen nicht wieder beziehen können, werden sie bei der Suche nach neuen Wohnungen der gleichen Preisklasse unterstützt? Werden die Besitzer/innen der Werkstatt im Erdgeschoss bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten in gleicher Lage unterstützt? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.02.2020, V 1592 Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2020, ST 1303 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 50 Beschluss: Auskunftsersuchen V 120 2021 Die Vorlage OF 81/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und ÖkoLinX-ARL
Fragen zur Neuplanung des Clementinen Kinderkrankenhauses
Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 281 entstanden aus Vorlage: OF 48/3 vom 24.05.2021 Betreff: Fragen zur Neuplanung des Clementinen Kinderkrankenhauses Im Spätsommer 2020 wurden Anwohnern und den Mitgliedern des Ortsbeirats 3 die Pläne für den Neubau des Clementinen Kinderkrankenhauses entlang der Richard-Wagner-Straße vorgestellt. Die Baumaßnahme sollte im Frühjahr 2021 beginnen. Das Bauprojekt umfasst die Errichtung eines Neubaus sowie den Umbau des Bestandsgebäudes an der Richard-Wagner-Straße/Ecke Weberstraße (ehemalige Palliativstation des Marienkrankenhauses). Im Rahmen der Entwurfsplanung und den damit einhergehenden Prüfungen wurden nun Baumängel in besagtem Eckgebäude Richard-Wagner-Straße/Weberstraße entdeckt. Diese fallen so schwerwiegend aus, dass eine Sanierung nicht möglich ist. Es besteht die Notwendigkeit, das Gebäude abzureißen. Dies wurde den Anwohnern und dem Ortsbeirat vor einigen Wochen mitgeteilt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wird seitens der Stadtplanung nach Abriss des Bestandsgebäudes inkl. dort vorhandener Parkplätze auf die ausreichende, mindestens im bestehenden Umfang stattfindende Schaffung von unterirdischen Parkmöglichkeiten für Mitarbeiter, Patienten und Besucher geachtet? 2. Wird bei der nun vergrößerten Baustelle nochmals das Thema Baustellenlogistik überprüft? Es gab und gibt berechtigte Zweifel an der geplanten Führung des abfließenden Baustellenverkehrs über die Weberstraße und/oder die Richard-Wagner-Straße in die Eckenheimer Landstraße. 3. Verfolgt die Stadtplanung bzw. das Amt für Straßenbau und Erschließung mit Bezug auf das Ziel "Fahrradstadt Frankfurt" einen wünschenswerten Umgestaltungsplan des Straßenraums für die Richard-Wagner-Straße? 4. Plant das Amt für Straßenbau und Erschließung bereits die nach den jahrzehntelangen Baumaßnahmen notwendige Grundsanierung von Straßen und Bürgersteigen der Richard-Wagner-Straße im Abschnitt Nibelungenallee bis Eckenheimer Landstraße? 5. Plant das Amt für Straßenbau und Erschließung im Abschnitt Nibelungenallee bis zur Weberstraße auf der Richard-Wagner-Straße die Einrichtung von Gehwegnasen, Fahrradständern sowie eine Fortführung der für das Mikroklima im dicht bebautem Nordend wichtigen Baumreihen auf dem unteren Abschnitt der Richard-Wagner-Straße sowie geeignete Maßnahmen, den mit dem Krankenhausstandort verbundenen Autoverkehr zu verlangsamen? 6. Wird seitens der baugenehmigenden Stadtplanung darauf geachtet, dass die Planung des Neubaus des Clementinen Kinderkrankenhauses klimafreundliche Dach- und Fassadenbegrünungen berücksichtigt? Begründung: Die Richard-Wagner-Straße gleicht im Abschnitt zwischen den Kreuzungsbereichen mit der Brahmsstraße im Nordosten und der Eckenheimer Landstraße im Südwesten einer Dauerbaustelle. Bürgersteige wurden auf der nördlichen Straßenseite teilweise nur notdürftig wieder hergestellt und sind durch die Baustelleneinrichtung von der Einmündung der Brahmsstraße bis zur Einmündung der Weberstraße auf der südlichen Seite komplett gesperrt. Es ist zum einen erforderlich, für die sicherlich nun länger andauernde Baustellenphase eine vernünftige Zwischenlösung zu finden, und anschließend die Richard-Wagner-Straße weiterzuentwickeln, auch im Sinne einer Verbindung des Radverkehrs an die Eckenheimer Landstraße und den Oeder Weg als Verbindung in die Innenstadt. Gleichzeitig sollte die erforderliche Umplanung dazu genutzt werden, um nun das Gesamtgebäude auch vor dem Hintergrund von Klimaaspekten neu zu überdenken. Dach- und Fassadenbegrünungen kühlen Gebäude im Sommer und tragen zu einem angenehmen Mikroklima in der Umgebung bei. Da sich die bebauten Städte bzw. Stadtquartiere schneller aufheizen, sollte dies bei großen privaten wie öffentlichen Bauprojekten beachtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1814 Aktenzeichen: 53 0
Erweiterungsfläche Maingau-Krankenhaus
Antrag vom 24.05.2021, OF 47/3 Betreff: Erweiterungsfläche Maingau-Krankenhaus Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten Trägervertreter*innen des Maingau Krankenhauses in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen einzuladen um die aktuellen Pläne des Krankenhauses für die aktuell als Parkplatz genutzte Fläche an der Mercatorstraße vorzustellen. Begründung: Das freie Gelände des Maingau Krankenhauses hat den Ortsbeirat schon häufiger beschäftigt (letztmalig 2016), stets mit dem Ziel das Grundstück einer sinnvolleren Nutzung als nur als Parkfläche zu zuführen. Bislang hatten die Rotkreuz Kliniken als Träger des Maingau Krankenhauses immer auf den Bedarf nach Erweiterungsflächen hingewiesen. Eventuell gibt es hier mittlerweile konkrete Pläne für eine neue Nutzung des Geländes. Deshalb sollte der Ortsbeirat erneut das Gespräch mit dem Krankenhausträger aufnehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 47/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Neue Fahrradbügel im Bereich Gaußstraße
Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 92 entstanden aus Vorlage: OF 4/3 vom 20.04.2021 Betreff: Neue Fahrradbügel im Bereich Gaußstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in folgenden Bereichen Fahrradbügel zu installieren: 1. Gaußstraße/Ecke Baumweg im Kurvenbereich auf der östlichen Seite; 2. Gaußstraße/Ecke Merianstraße auf dem letzten Parkplatz auf der südlichen Seite der Merianstraße vor der Einmündung in die Gaußstraße. Begründung: Die Bürgersteige sind in diesem Bereich eng, und es gibt keine Fahrradabstellmöglichkeiten. Zusätzlich wird damit die Einsehbarkeit der Kreuzungen und damit die Verkehrssicherheit verbessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1551 Antrag vom 19.05.2022, OF 293/3 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2280 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Hinterhofbebauung in der Eisernen Hand
Antrag vom 02.02.2021, OF 1054/3 Betreff: Hinterhofbebauung in der Eisernen Hand Auf dem Grundstück hinter dem Haus Eiserne Hand 15 finden seit einigen Monaten Bauarbeiten statt. Laut Bauschild ist hier geplant: "Aufstockung eines Mehrfamilienhauses um ein Dachgeschoss mit Herstellen von 2 WE im DG und Ausbau im KG zu 2 WE (Vorderhaus) und Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 36 Wohneinheiten (Hinterhaus) mit einer Tiefgarage mit 32 Stellplätzen". Dies ist nun ein weiteres Hinterhof-Bauprojekt im Nordend, das wie z.B. die Projekte im Bäckerweg und in der Gaußstraße Dimensionen umfasst, die einen Teil der vorhandenen Häuser einengen. Daher wird der Ortsbeirat aufgefordert, den Magistrat zu bitten, folgende Fragen zu beantworten: - Wie ist es möglich, dass in diesem eng bebauten Teil des Nordends ein solch großdimensioniertes "Hinterhaus" erstellt wird? - Werden die notwendigen Abstände zu den bestehenden Häusern eingehalten? Welche Bauhöhe ist hier geplant? - Dem Vernehmen nach war der Platz vorher weitestgehend versiegelt, aber z.T. niedrig bebaut. Gibt es Pläne, hier Grün zu pflanzen? Wie steht es um die Luftzirkulation? - Handelt es sich bei den Wohnungen um Miet-oder Eigentumswohnungen? Gibt es einen geförderten Wohnanteil und wenn ja, nach welchem Förderweg? - Welche Folgen ergeben sich aus dem Ausbau des Vorderhauses für die schon vorhandenen Wohnungen? Ist hier nicht auch zu erwarten, dass diese Art des Ausbaus zu der schleichenden Gentrifizierung des Stadtteils beiträgt? - Inwiefern lässt sich der Bau dieser Wohnungen und dieses neuen Wohnhauses mit der Erhaltungssatzung und mit der Milieuschutzsatzung vereinbaren? Begründung: Das Nordend gehört zu den am dichtesten bebauten Stadtteilen Frankfurts. Natürlich ist dem Ortsbeirat klar, dass bei dem hohen Bedarf an Wohnungen in der Stadt auch hier überall geschaut wird, wo noch gebaut werden kann. Bei der sog. Nachverdichtung sollte es jedoch immer auch darum gehen, die Bebauung der Umgebung anzupassen, die Lebensqualität der Anwohner zu erhalten und bezahlbaren Wohnraum für den Durchschnittsverdiener zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO II, TOP 16 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 1054/3 dahin gehend ab, dass im Antragstenor der Fragenkatalog an vorletzter Stelle um die Frage 6. (neu) mit nachfolgendem Wortlaut ergänzt wird: "6. Wo wird in der Nähe ein Ersatz für die wegfallenden Carsharing-Parkplätze geschaffen?" Die Frage mit der Ziffer 6. (alt) erhält nunmehr die Ziffer 7. (neu). Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 1054/3 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1931 2021 Die Vorlage OF 1054/3 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. Und 7.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF Ziffern 2. Bis 6.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF
Planungen für den Neubau im Karree Marschnerstraße/Weberstraße
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7167 entstanden aus Vorlage: OF 1033/3 vom 04.01.2021 Betreff: Planungen für den Neubau im Karree Marschnerstraße/Weberstraße Vorgang: OM 6082/20 OBR 3; ST 1457/20 Am 28.05.2020 war der Magistrat gebeten worden, dem Ortsbeirat "baldmöglichst [...] die gegenwärtigen Planungen für den Neubau und den Bestand im Karee Marschnerstraße/Weberstraße/Neuhofstraße/Eckenheimer Landstraße zusammen mit dem Bauherrn vorzustellen". In seiner Stellungnahme vom 21.08.2020, ST 1457, teilte der Magistrat dem Ortsbeirat mit, dass ihm "die gegenwärtigen Planungen für eine Bebauung [ ...] noch nicht bekannt" seien. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob "die Abstimmungen mit der Bauherrschaft" nunmehr "einen konkreten Stand erreicht haben" und, wenn nein, was für Gründe es dafür gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6082 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2020, ST 1457 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1126 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2168 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0
Neue Fahrradspur auf der Friedberger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7149 entstanden aus Vorlage: OF 931/3 vom 25.08.2020 Betreff: Neue Fahrradspur auf der Friedberger Landstraße Leider wurden die Mitglieder des Ortsbeirates 3 in die konkreten Umsetzungsmaßnahmen der Fahrradspur auf der Friedberger Landstraße zwischen Friedberger Tor und Friedberger Platz nicht eingebunden. Deshalb werden nun Nachbesserungen angeregt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob im Bereich der Einmündung mit der Scheffelstraße der zweite Parallelradweg dem Bürgersteig zugeschlagen, die zweite Pollerreihe entfernt und die Pollerreihe am Fahrbahnrand geschlossen werden kann; 2. ob im Bereich der Einmündung mit der Merianstraße die aktuelle Situation neu gestaltet werden kann. Die geänderte Markierung sorgt für noch mehr Verwirrung. Nach wie vor ist der Begegnungsverkehr in diesem Bereich ungeklärt; 3. wann die Radumfahrung über die Rotlintstraße eingerichtet wird; 4. wie in diese Planung der Ortsbeirat 3 eingebunden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1151 Aktenzeichen: 32 1
Schnelleres Fußgänger-Grün
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6987 entstanden aus Vorlage: OF 1004/3 vom 16.11.2020 Betreff: Schnelleres Fußgänger-Grün Der Magistrat wird gebeten, bei der Fußgängerampel über die Eckenheimer Landstraße an der Einmündung Nordendstraße/Holzhausenstraße das Umschalten auf Grün nach Anforderung durch Fußgänger genauso schnell zu gewährleisten, wie dies bei der völlig analogen Ampel über die Eckenheimer Landstraße an der Einmündung Koselstraße/Hermannstraße der Fall ist. Begründung: Die Fußgängerampel über die Eckenheimer Landstraße in Höhe der Einmündung Nordendstraße/Holzhausenstraße ist dafür bekannt, dass es sehr lange dauert, bis sie für die Fußgänger auf Grün umschaltet. Und das, obwohl sie eine reine Anforderungsampel für Fußgänger ist. Das hat zur Folge, dass viele Passanten die Eckenheimer Landstraße dort überqueren, ohne die Ampel zu drücken, oder sie sie bei Rot überqueren, insbesondere wenn sie die U-Bahn an der Haltestelle noch erreichen wollen. Das ist angesichts der ohnehin komplizierten Fahrbeziehungen an dieser Kreuzung sehr gefährlich. Die Situation bei der Ampel über die Eckenheimer Landstraße in Höhe der Einmündung Koselstraße/Hermannstraße ist bezüglich Fahrbeziehungen und Ampelstandort völlig analog, inklusive der angrenzenden U-Bahn-Haltestelle und der auch dort bestehenden Vorrangschaltung für ankommende U-Bahnen. Diese Ampel schaltet bei der Anforderung durch Fußgänger sehr schnell um, was dazu führt, dass sie von allen querenden Fußgängern genutzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 735 Aktenzeichen: 32 1
Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6862 entstanden aus Vorlage: OF 932/3 vom 10.06.2020 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstraße und Rotlintstraße wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 315-70 bis 315-73 StVO) nur noch in einer Länge von zwei Metern bis maximal zweieinhalb Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstraße zwischen Gluckstraße und Lenaustraße) geschützt; 2. für die vier Stellplätze zwischen Rotlintstraße und Hallgartenstraße 57 wird zur Vereinheitlichung des gesamten Straßenabschnittes das eingeschränkte Halteverbot mit Ausnahmeregelung für Bewohner durch das ab der Hausnummer 57 (ostwärts) gültige Bewohnerparken ersetzt. Gleichzeitig wird das Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg dann auf dem gesamten Straßenabschnitt zwischen Rotlintstraße und Martin-Luther-Straße nur noch in einer Länge von zwei Metern bis maximal zweieinhalb Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter Ziffer 1.) geschützt; 3. der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Straße und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten; 4. d urch Tempo-30-Piktogramme werden die Verkehrsteilnehmer in angemessenem Abstand und in Nähe zu Kreuzungsbereichen/Einmündungen auf der Hallgartenstraße auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. Zusätzlich wird an der Kreuzung Hallgartenstraße/Rotlintstraße ein Piktogramm mit "Vorsicht Kinder" auf dem Straßenbelag aufgebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen Anwohnerinnen und Anwohner, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 Meter) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustraße) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 315-70 bis 315-73 StVO). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die deutlich verbreiterten Gehwege vor Autos schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 155 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (XI) Kreuzungsbereich Lenaustraße/Zeißelstraße
Antrag vom 15.10.2020, OF 963/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (XI) Kreuzungsbereich Lenaustraße/Zeißelstraße Der Kreuzungsbereich Lenaustraße / Zeißelstraße ist tagsüber häufig und abends regelmäßig verbotswidrig zugeparkt. Das führt zu Sichtbehinderung und gefährdet dadurch Radfahrende und kreuzende FußgängerInnen. Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken im Kreuzungsbereich durch Abpollern oder Radbügel verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 963/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 963/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Aufwertung der Glauburgstraße: Verbesserte Aufenthaltsqualität und größere Verkehrssicherheit
Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6666 entstanden aus Vorlage: OF 912/3 vom 14.08.2020 Betreff: Aufwertung der Glauburgstraße: Verbesserte Aufenthaltsqualität und größere Verkehrssicherheit Der Magistrat wird gebeten, in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat ein Konzept zu entwickeln, wie Schritt für Schritt die Schrägparkplätze für Pkw in der Glauburgstraße zwischen Friedberger Landstraße und Oeder Weg in Parallelparkplätze umgewandelt werden können. Folgende Ziele sollen dabei verfolgt werden: 1. Höhere Aufenthaltsqualität für zu Fuß Gehende auf den dann breiteren Bürgersteigen; 2. mehr Platz für Geschäftsauslagen, Bummeln, Außengastronomie und Kultur (Stärkung der Glauburgstraße als Einzelhandels- und Freizeitstandort); 3. größere Sicherheit für Radfahrende durch das Parallelparken angesichts der im Ostteil der Glauburgstraße verlegten Straßenbahnschienen; Folgende Vorgaben sollen zudem gelten: 1. Die Durchführung aller Einzelschritte soll insgesamt nicht länger als ein Jahr dauern; 2. die 50:50-Regelung beim Bewohnerparken muss grundsätzlich gewahrt bleiben; 3. die erste Maßnahme soll wegen der dort vorhandenen Gefährdung der Radfahrenden die Umwandlung des Schrägparkens in Parallelparken auf der Nordseite der Glauburgstraße zwischen Friedberger Landstraße und Spohrstraße sein. Die weiteren Abschnitte sollen ab der Lenaustraße nach Westen bis zum Oeder Weg folgen. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob über die Glauburgstraße ein Fußgängerüberweg markiert werden könnte; - ob die noch vorhandenen Flächen zwischen den Schienen asphaltiert und vom Kopfsteinpflaster befreit werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 151 Antrag vom 19.10.2021, OF 121/3 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1038 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60 10
Straßen zum Spielen und Bewegen freigeben
Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6663 entstanden aus Vorlage: OF 858/3 vom 13.05.2020 Betreff: Straßen zum Spielen und Bewegen freigeben Die aktuelle Situation erfordert in vielen Bereichen kreative, zeitlich befristete Lösungen, die den Menschen das Leben erleichtern. Kinder und Jugendliche leiden in der aktuellen Situation gerade in innerstädtischen Wohnlagen unter einem sehr begrenzten und oft überfüllten Angebot an Spiel- und Bewegungsflächen, zumal der Radius aktuell möglichst eng um den eigenen Wohnort eingeschränkt ist und die Kontakte auf ein Minimum in einer möglichst konstanten Gruppe begrenzt sein sollen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Bedingungen es in der aktuellen Situation möglich ist, geeignete Straßen ohne Durchgangs- und Quartiererschließungsverkehr, ggf. auch nur zu bestimmten Tageszeiten, während der aktuellen Pandemie als zusätzliche Flächen zum Spielen und zur Bewegung freizugeben. Konkret würde sich im östlichen Nordend die Rotteckstraße zwischen Bäckerweg und Friedberger Landstraße anbieten. Hierbei sollten keine baulichen Maßnahmen erfolgen und die Fläche sollte sich auf die aktuell zur Verfügung stehende Fahrbahn beschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 966 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Unübersichtliche Kreuzung Gaußstraße/Bäckerweg
Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6667 entstanden aus Vorlage: OF 928/3 vom 12.08.2020 Betreff: Unübersichtliche Kreuzung Gaußstraße/Bäckerweg Wenn man auf dem Bäckerweg auf die Kreuzung mit der Gaußstraße zufährt, besteht die Gefahr, weder ankommende Autos von rechts (Rechts-vor-Links-Regelung ) noch Fahrradfahrer von links zu sehen. An dieser Kreuzung wird in der Regel bis zum Rand hin geparkt, also sowohl an beiden Seiten der Gaußstraße als auch auf der linken Seite des Bäckerweges vor der Kreuzung. Gleichzeitig fehlen in diesen Straßenabschnitten Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, die Flächen an der beschriebenen Kreuzung zur Sichtverbesserung und damit zur Sicherheit aller so zu gestalten, dass dort nicht mehr geparkt werden kann. Zu prüfen wäre darüber hinaus, ob dort Fahrradbügel aufgestellt werden können. Begründung: Anwohner weisen immer wieder darauf hin, wie unübersichtlich und damit auch gefährlich diese kleine Kreuzung ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 152 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Einrichtung einer Ladezone in der Schwarzburgstraße
Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6433 entstanden aus Vorlage: OF 919/3 vom 14.08.2020 Betreff: Einrichtung einer Ladezone in der Schwarzburgstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Schwarzburgstraße im Abschnitt zwischen der Eckenheimer Landstraße und der Weberstraße eine elf Meter lange Ladezone auf der Seite der freien Parkplätze einzurichten. Begründung: Zur verkehrssicheren Anlieferung für die Gastronomiebetriebe, die bisher auf der Ecke Weberstraße/Schwarzburgstraße erfolgte, ist eine Ladezone eine geeignete Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2021 Aktenzeichen: 32 1
Zugestellte Blindenleitstreifen
Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6429 entstanden aus Vorlage: OF 887/3 vom 10.06.2020 Betreff: Zugestellte Blindenleitstreifen Vorgang: OM 1629/17 OBR 3; ST 1765/17 An der Ecke Koselstraße/Weberstraße, besonders vor dem Café Strandcafé und gegenüber dem Gemüseladen Bettinas, ist immer wieder zu beobachten, dass auf den Gehwegnasen und Blindenleitstreifen Fahrräder und E-Roller, aber auch Motorräder abgestellt oder auch Autos geparkt werden. Vergleichbares ist auch an der Ecke Merianstraße/Bäckerweg zu sehen. Leider tritt dieses Phänomen der zugestellten Leitstreifen an vielen weiteren Stellen auf. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, 1. nach Lösungen zu suchen, wie gerade auch die Blindenleitstreifen, die in den Bürgersteig hineinreichen, so geschützt werden, dass sie nicht von Fahrzeugen (Rädern, E-Rollern, auch Motorrädern) zugestellt werden können und 2. in Ergänzung zu den Maßnahmen von 2017 (siehe Vorgang OM 1629 und Stellungnahme ST 1765) weitere Poller setzen zu lassen, um die breiten Blindenleitstreifen am Straßenrand vor parkenden Autos zu bewahren. Begründung: Die Gehwegnasen wurden geschaffen, um den Fußgängern den Überweg über die Straßenkreuzungen zu erleichtern, deshalb wurden sie auch mit Blindenleitstreifen versehen. Wenn diese aber immer wieder zugestellt werden können, haben sie ihren Zweck verfehlt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1629 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1765 Antrag vom 15.10.2020, OF 971/3 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2022 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7152 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (II) Kreuzungsbereich Wielandstraße/Lenaustraße
Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6426 entstanden aus Vorlage: OF 877/3 vom 14.05.2020 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (II) Kreuzungsbereich Wielandstraße/Lenaustraße Der Kreuzungsbereich Wielandstraße/Lenaustraße ist häufig auf allen schraffierten Ecken verbotswidrig zugeparkt. Das hat gravierende Sichtbehinderungen zur Folge für Radfahrende und für Fußgängerinnen und Fußgänger, die die Wielandstraße und die Lenaustraße überqueren wollen. Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken im Kreuzungsbereich durch Abpollern oder Radbügel verhindert wird. Vor der Umsetzung soll die Planung dem Ortsbeirat zur Entscheidung vorgelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2019 Aktenzeichen: 32 1
Weitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen
Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6284 entstanden aus Vorlage: OF 901/3 vom 10.06.2020 Betreff: Weitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen Der Magistrat wird aufgefordert, weitere Fahrradständer im Nordend zu installieren, 1. an folgenden Kreuzungen auf den bestehenden schraffierten Sperrflächen: a) Burgstraße im Einmündungsbereich zur Bornheimer Landstraße vor dem Zebrastreifen, b) Sandweg vor der Ampel am Alleenring, c) Weberstraße im Kreuzungsbereich mit der Eisernen Hand, d) Bornwiesenweg im Kreuzungsbereich mit der Fichardstraße; 2. im Bereich von Baumreihen vor den Bäumen straßenseitig oder fußwegseitig: a) Bornheimer Landstraße zwischen Burgstraße und Friedberger Landstraße, b) Egenolffstraße. Beide Standorte wurden bereits 2011 vorgeschlagen und 2012 auch zugesagt. Begründung: Der Bedarf nach Fahrradabstellmöglichkeiten steigt auch im Nordend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1851 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradfalle vor dem Glauburg Café?
Antrag vom 09.06.2020, OF 886/3 Betreff: Fahrradfalle vor dem Glauburg Café? Mindestens einmal jede Woche sind Betreiber*in und Besucher*innen des Glauburg Cafés an der Glauburgstraße 28 Zeugen von leichten und schweren,Unfällen mit Radfahrer*innen, wobei letztere von Notfallwagen ins nächste Krankenhaus transportiert werden müssen. Hauptursache für den Unfallschwerpunkt sind die verlegten Straßenbahnschienen und die schräg geparkten PKWs, manchmal sogar LKWs, die die Fahrmöglichkeit zwischen den Schienen und den geparkten Autos derart verengen, dass die Radfahrer*innen beim Ausweichen in die Schienen geraten und stürzen. Diese für Radfahrer*innen gefährliche Verkehrssituation bedarf dringend einer Änderung. Darum wird der Ortsbeirat gebeten den Magistrat aufzufordern zu prüfen und zu berichten, ob er folgende Maßnahmen zeitnah durchführen kann 1. zwei Autoparkplätze zum Schräg-parken umzuwidmen in Parkmöglichkeiten für Fahrräder; 2. die restlichen Autoparkplätze zwischen Lenaustraße und Weberstrasse in Längsparkplätze umwandeln kann; 3. zur Querung der Glauburgstraße Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) einrichten kann. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 886/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 886/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 886/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 912/3 (s. TOP 12./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Vorstellung der Planungen im Karree rund um die Gethsemanekirche
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6082 entstanden aus Vorlage: OF 861/3 vom 14.05.2020 Betreff: Vorstellung der Planungen im Karree rund um die Gethsemanekirche Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst in einer der nächsten Sitzungen dem Ortsbeirat die gegenwärtigen Planungen für den Neubau und den Bestand im Karree Marschnerstraße/Weberstraße/Neuhofstraße/Eckenheimer Landstraße zusammen mit dem Bauherrn vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2020, ST 1457 Antrag vom 04.01.2021, OF 1033/3 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7167 Aktenzeichen: 66 0
Parkplatzsituation im unteren Bäckerweg zwischen Gaußstraße und Mauerweg
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6086 entstanden aus Vorlage: OF 869/3 vom 14.05.2020 Betreff: Parkplatzsituation im unteren Bäckerweg zwischen Gaußstraße und Mauerweg Der Magistrat wird gebeten, auf der Ostseite der Kreuzung Gaußstraße/Bäckerweg (Einbahnstraße Richtung Mauerweg) das 2018 entfernte Halteverbotsschild wieder anzubringen und so die frühere Regelung, die das Parken auf der östlichen Seite des Bäckerwegs untersagte, wieder in Kraft zu setzen und damit die Situation insbesondere für Radfahrende Richtung Norden wieder zu verbessern. Begründung: Im unteren Bäckerweg war das Parken bis 2018 so geregelt, dass auf der Westseite durchgehend Bewohnerparken zugelassen war und auf der Ostseite Halteverbot galt. Für Radfahrende, die aus dem Mauerweg (Fahrradstraße) über den Bäckerweg Richtung Norden unterwegs waren, bot der Bäckerweg gute Bedingungen, weil das Autoparken nur auf einer Seite, der Westseite, erlaubt war. Ein Piktogramm in Höhe Mauerweg (Fahrrad mit Pfeil nach Norden) weist den Bäckerweg als fahrradfreundliche Straße aus. Im Zuge eines größeren Wohnungsneubauvorhabens auf der Ostseite des Bäckerwegs, im hinteren Teil der Hausnummer 10, wurde dort 2018 eine Baustellenzufahrt eingerichtet. Das Halteverbot wurde aufgehoben und das Bewohnerparken zum Teil von der westlichen auf die östliche Seite des Bäckerwegs verlegt, um Platz für die ein- und ausfahrenden Lkws zu schaffen. Nach Fertigstellung des Wohngebäudes und Schließung der Baustellenzufahrt wurde versäumt, das Halteverbotsschild auf der Ostseite wieder anzubringen. Deshalb wird seither gewohnheitsmäßig weiter auf beiden Straßenseiten geparkt, obwohl der Parkraum auf der Westseite genügt, um dem Parkbedarf für Bewohnerparken und auch allgemeines Parken zu genügen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1708 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 3
Vorgartensatzung im Nordend
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6088 entstanden aus Vorlage: OF 875/3 vom 14.05.2020 Betreff: Vorgartensatzung im Nordend Der Magistrat wird gebeten, bei den folgenden Vorgärten die geltende Vorgartensatzung durchzusetzen: 1. Gluckstraße 37 (grober Kiesbelag); 2. Lenaustraße 78 (Steinplattenbelag); 3. Schwarzburgstraße 39 (nicht bepflanzt, gärtnerisch nicht gestaltet); 4. Kreutzerstraße 10 bis 14 (grober Kiesbelag). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1642 Antrag vom 04.01.2021, OF 1037/3 Auskunftsersuchen vom 21.01.2021, V 1920 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 67 1
E-Ladestationen in der Quartiersgarage in der Lenaustraße
Anregung vom 28.05.2020, OA 568 entstanden aus Vorlage: OF 849/3 vom 05.03.2020 Betreff: E-Ladestationen in der Quartiersgarage in der Lenaustraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, der städtischen Parkhausbetriebsgesellschaft (PBG) die Installation von Ladestellen für Elektroautos in der Qu artiersgarage in der Lenaustraße anzuordnen. Begründung: Entsprechende Anfragen bzgl. Ladestationen aus der Öffentlichkeit an die Parkhausbetriebsgesellschaft wurden lapidar mit "ist nicht vorgesehen" beantwortet. Es wird im dicht besiedelten Nordend viel über CO2-Belastung etc. gesprochen. Hier wäre eine Initiative gegeben, um überhaupt Grundlagen zu schaffen, die dem entgegenwirken und der Realität Rechnung tragen (Wandel zur E-Mobilität). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 03.06.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 53 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 568 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 55 Beschluss: Der Vorlage OA 568 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6061, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 32 1
Klare Haltelinie auf der Eckenheimer Landstraße Höhe Haltestelle „Musterschule“
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6093 entstanden aus Vorlage: OF 846/3 vom 01.03.2020 Betreff: Klare Haltelinie auf der Eckenheimer Landstraße Höhe Haltestelle "Musterschule" Die Rappstraße ist eine wichtige Ost-West-Verbindung. Insbesondere im morgendlichen Berufsverkehr drängen sich hier die Autos in langer Schlange und dazwischen fahren mit Fahrrädern die Schülerinnen und Schüler der benachbarten Musterschule. Die Ausfahrt an der Rappstraße stadteinwärts auf den Radweg und in den Oberweg ist oftmals nicht möglich. Pkws, die an der Ampel Höhe Musterschule halten, blockieren die Einfahrt in den Oberweg. Gleichzeitig ist die Ausfahrt aus dem Oberweg in die Eckenheimer Landstraße nicht möglich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durch geeignete Maßnahmen die vorgezogene Haltelinie vor der Ampel für Pkws deutlicher zu machen, z. B. durch eine klare Haltelinie und/oder ein Hinweisschild "Bei Rot hier halten". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1830 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13
Immobilie Koselstraße 53
Antrag vom 03.03.2020, OF 845/3 Betreff: Immobilie Koselstraße 53 Bewohner*innen des Hauses Koselstraße 53 berichten, dass ihr Haus kürzlich von der Immobilienfirma Franconofurt erworben wurde. Diese teilte ihnen mit, dass das Haus modernisiert werden soll, was zu einer erheblichen Erhöhung der Mieten führen würde, wie die Erfahrungen mit dieser Immobilienfirma gezeigt haben. Die Bewohner*innen befürchten, dass sie ihre Wohnungen dann aufgrund der hohen Mieten verlassen müssten. Dies vorausgeschickt wird der Ortsbeirat gebeten, den Magistrat aufzufordern zu prüfen und zu berichten: Ist dem Magistrat der geschilderte Besitzwechsel bekannt und hat er versucht, von seinem Vorkaufsrecht im Milieuschutzgebiet Gebrauch zu machen? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1655 2020 Die Vorlage OF 845/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
ST 1798 vom 16.09.2019
Antrag vom 03.03.2020, OF 848/3 Betreff: ST 1798 vom 16.09.2019 Vorgang: V 1290/19 OBR 3; ST 1798/19 In der Anfrage des Ortsbeirats (siehe oben) war der Magistrat aufgefordert worden zu prüfen und zu berichten 1. wann zuletzt der "Zustand" der Häuser Berger Straße 6 und 8 sowie des Hauses Rappstraße 6 überprüft wurde und 2. ob (und wann) sich die an einem Ankauf der Liegenschaften interessierte ABG Holding unterdessen mit den Eigentümer*Innen ins Benehmen gesetzt hat und zu welchem Ergebnis man dabei gekommen ist. In seiner vorläufigen Stellungnahme bedauerte der Magistrat jedoch, " die dezernatsübergreifenden Fragestellungen innerhalb der vorgegebenen Frist nicht beantworten zu können." Angesichts der Tatsache, dass unterdessen weitere 4 Monate vergangen sind, bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob und wie die zitierten Fragen unterdessen beantwortet werden konnten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.05.2019, V 1290 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1798 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 848/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 848/3 wird durch die Stellungnahme ST 432/20 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsberuhigung Nordendstraße/Kinderspielplatz
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5844 entstanden aus Vorlage: OF 788/3 vom 09.01.2020 Betreff: Verkehrsberuhigung Nordendstraße/Kinderspielplatz Die Nordendstraße, eine Verbindung zwischen Nibelungenallee und Eckenheimer Landstraße, führt am Nordendspielplatz nördlich um diesen herum. Der Nordendspielplatz ist zu jeder Tageszeit sehr gut besucht. Viele Kinder spielen nicht nur auf dem Spielplatz, sondern auch auf dem Gehweg außerhalb des Spielplatzes. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Schwarzburgschule, Kinderkrippen, Kitas und Schülerinnen- und Schülerhorte. Die Nordendstraße ist im gesamten den Spielplatz umgebenden Verlauf zwischen Lenaustraße und Gluckstraße als verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen 325.1 StVO) ausgewiesen. Vor der Kreuzung Nordendstraße/Lenaustraße und in der Zufahrt aus der Brahmsstraße sind entsprechende Verkehrszeichen angebracht. Die meisten Autos fahren jedoch mit überhöhter Geschwindigkeit um den Nordendspielplatz herum. Dies stellt ein erhöhtes Risiko für die spielenden Kinder dar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, den bestehenden verkehrsberuhigten Bereich (Verkehrszeichen 325.1 StVO) durch Geschwindigkeiten drosselnde Maßnahmen sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 985 Aktenzeichen: 32 1
Umfeldplanung ehemaliges Marienkrankenhaus
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5845 entstanden aus Vorlage: OF 833/3 vom 20.02.2020 Betreff: Umfeldplanung ehemaliges Marienkrankenhaus Vorgang: OM 1053/16 OBR 3; ST 1956/17 Die Bauarbeiten auf dem Gelände des ehemaligen Marienkrankenhauses schreiten zumindest äußerlich zügig voran. Der Bauherr hat Verpflichtungen zur Wiederherstellung der Straßendecken und Seitenräume (ST 1956/17). Diese Maßnahmen sollten genutzt werden, um die Gesamtsituation der Straßengestaltung zu verbessern. Die Aufenthaltsqualität sollte durch mehr Grün und Bänke erhöht werden. Radbügel und E-Ladestationen sollten geschaffen werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, eine Planung zur Umgestaltung der Brahmsstraße/Richard-Wagner-Straße/Weberstraße/Nordendstraße angrenzend an das Neubauprojekt auf dem Gelände des ehemaligen Marienkrankenhauses zu erstellen und mit dem Ortsbeirat 3 abzustimmen. Hierbei sollte berücksichtigt werden: a) den Kreuzungsbereich Nibelungenallee/Brahmsstraße/Richard-Wagner-Straße komplett neu zu gestalten. Die Fuß- und Radwegebeziehungen neu zu ordnen, auch im Hinblick darauf, dass an dieser Kreuzung eine Kindereinrichtung entsteht; b) den Kreuzungsbereich Richard-Wagner-Straße/Nordendstraße so umzugestalten, dass die dortige Spielstraße für die Verkehrsteilnehmer deutlich wahrnehmbar wird; c) es sollten mindestens zwei Parkplätze mit Ladestation im Bereich der Richard-Wagner-Straße oder der Brahmsstraße eingerichtet werden; d) im gesamten Bereich sollten mögliche Baumstandorte ermittelt und bepflanzt werden; e) es sollten im gesamten Bereich Fahrradbügel montiert werden; f) in den Kreuzungsbereichen sollten mögliche Standorte für Sitzbänke aus dem Programm "Ausgeruht mobil" geprüft werden; g) Standorte für ein bis zwei Niederflurglascontainer sind zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2016, OM 1053 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1956 Antrag vom 09.01.2020, OF 788/3 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 829 Aktenzeichen: 67 0
Hinterhofbebauung in der Gaußstraße
Antrag vom 03.02.2020, OF 822/3 Betreff: Hinterhofbebauung in der Gaußstraße Auf dem Grundstück Gaußstraße 12 steht der Abriss der bestehenden Bebauung und ein Neubau an. Zurzeit befinden sich zwei kleinere zweistöckige Häuser mit Schrägdach und etliche Parkplätze dort. Die umliegenden Höfe sind begrünt. Nach den Erfahrungen mit einem Neubau in einem Hinterhof im Bäckerweg, wo ein Gebäude mit drei Stockwerken und einem Staffelgeschoss sowie einer Tiefgarage errichtet wurde, das durch seine Dimensionen einen Teil der bestehenden Häuser einengt, muss es bei der sog. Nachverdichtung immer auch darum gehen, die Lebensqualität der Anwohner zu erhalten. Daher wird der Ortsbeirat aufgefordert, den Magistrat zu bitten, folgende Fragen zu beantworten: - Gibt es für das Grundstück einen Bebauungsplan? Kann er dem OBR vorgestellt werden? - Welche Bauhöhe ist geplant? Oder wird hier kleinteilig gebaut? - Ist daran gedacht, das Grundstück, auf dem es z.Zt. praktisch kein Grün gibt, in geeigneter Weise zu bepflanzen? - Handelt es sich bei den Wohnungen um Miet-oder Eigentumswohnungen? Wie viele der Wohnungen sind nach dem ersten oder dem zweiten Förderweg geplant? - Inwiefern lässt sich der Bau mit der Erhaltungssatzung und mit der Milieuschutzsatzung vereinbaren? Begründung: Das Nordend gehört zu den am dichtesten bebauten Stadtteilen Frankfurts. Natürlich ist dem Ortsbeirat klar, dass bei dem Bedarf an Wohnungen in der Stadt auch hier überall geschaut wird, wo noch gebaut werden kann. Bei jedem Bauprojekt sollte es jedoch darauf ankommen, die vorhandene Bebauung zu beachten und dem Bedarf an bezahlbarem Wohnraum für den Durchschnittsverdiener gerecht zu werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO II, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1592 2020 Die Vorlage OF 822/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
„Stellvertreter“ im Nordend durch Fahrradbügel ersetzen
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5650 entstanden aus Vorlage: OF 756/3 vom 19.11.2019 Betreff: "Stellvertreter" im Nordend durch Fahrradbügel ersetzen Vorgang: OM 3813/18 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die schraffierten Flächen sowie die "Stellvertreter" an der Kreuzung Lenaustraße/Neuhofstraße durch Fahrradbügel ersetzt werden können. Wenn möglich, sollte das für alle ähnlich ausgewiesenen Straßenecken im Nordend geschehen. Begründung: Nach wie vor herrscht an vielen Stellen ein eklatanter Mangel an Fahrradbügeln. Die Anbringung auf den schraffierten Flächen brächte eine ungeheure Abhilfe. Für den Bereich Schwarzburgstraße/Weberstraße wurde dies bereits verfügt (s. OM 3813). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3813 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 832 Aktenzeichen: 66 2
Bettina’s Obst-, Gemüse- und Feinkostgeschäft erhalten und ökologisch modernisieren
Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5365 entstanden aus Vorlage: OF 720/3 vom 05.09.2019 Betreff: Bettina's Obst-, Gemüse- und Feinkostgeschäft erhalten und ökologisch modernisieren Der Magistrat wird gebeten, dem eingeführten Lebensmittelgeschäft Bettina's die Möglichkeit zu eröffnen, ein kleines, ökologisches Kühlaggregat zwischen Bürgersteig und Vorgarten in der Weberstraße aufzustellen, dieses zu genehmigen und somit die Existenz des Geschäftes zu erhalten. Insbesondere sind folgende Maßnahmen zu prüfen: 1. Herstellung einer Teilfläche als Vorgarten durch Entsiegelung des Bodens und Bepflanzung. 2. Aufstellung eines Kühlaggregates, ähnlich eines Marktstandes, unter dem Wasser im Boden versickern kann. Begründung: Das Lebensmittelgeschäft Bettina's versorgt einen Teil des westlichen Nordends mit frischen, teilweise regionalen Produkten. Es ist Teil der Nahversorgung und bildet damit einen Gegenpol zu den immer weiter sich ausbreitenden Discountern und großen Lebensmittelmärkten. Ein lebendiger Stadtteil wie das Nordend lebt von dieser Mischung kleiner Geschäfte und Wohnungen. Da die bisherigen Kühlräume des Lebensmittelgeschäftes bis weit in den Vorgarten Weberstraße hineinreichen, gibt es eine Verfügung des Magistrats zum Rückbau. Dies unterstützt auch der Ortsbeirat, er bittet den Magistrat jedoch gleichzeitig, ein deutlich verkleinertes Kühlaggregat, evtl. mit Solarbedachung, zu gestatten, da hiervon die Existenz des Ladens abhängt. Eine Ortsbesichtigung hat ergeben, dass in dem gründerzeitlichen Gebäude kein Platz für ein Kühlaggregat vorhanden ist, dies gleichzeitig aber notwendiger Bestandteil des Geschäftes ist. Die Wirtschaftsförderung Frankfurt hat deshalb eine finanzielle und beratende Unterstützung für den Fall der ökologischen Optimierung in Aussicht gestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 429 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0
Endlich Schutz für Fußgänger (insbesondere Kinder) im Bereich Scheffelstraße/Eiserne Hand/Maria-Ward-Platz
Anregung vom 19.09.2019, OA 474 entstanden aus Vorlage: OF 715/3 vom 29.08.2019 Betreff: Endlich Schutz für Fußgänger (insbesondere Kinder) im Bereich Scheffelstraße/Eiserne Hand/Maria-Ward-Platz Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 27.01.2020 Im Bereich der Scheffelstraße/Eiserne Hand/Maria-Ward-Platz wird der Fußgängerweg von vielen Radfahrenden als Abkürzung zur Umgehung der Ampel im Bereich Friedberger Landstraße/Scheffelstraße genutzt. Hierdurch kommt es ständig zu gefährlichen Situationen mit Fußgängern, insbesondere auch Kindern der nahe gelegenen zahlreichen Kindereinrichtungen, aber auch an der Einmündung der Eisernen Hand in die Scheffelstraße mit Radfahrern, die regelkonform den Weg über die Ampel nutzen. Das Thema wurde seitens des Ortsbeirates schon mehrmals aufgegriffen, es gab auch schon Ortstermine. Alle Vorschläge des Ortsbeirates wurden seitens der Straßenverkehrsbehörde abgelehnt. Leider kamen aber auch keine Alternativvorschläge. Diese Untätigkeit bei der Lösung dieses für die Bürgerinnen und Bürger so wichtigen Themas ihrer Sicherheit nimmt der Ortsbeirat so nicht länger hin. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, endlich wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Fußgänger im Bereich Scheffelstraße/Eiserne Hand/Maria-Ward-Platz vor Radfahrenden auf dem Fußweg zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.08.2020, B 406 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 51 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 474 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) 38. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 474 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 4732, 34. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 29.10.2019 § 5831, 38. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.05.2020 Aktenzeichen: 32 1
Begrünung des rückwärtigen Zaunes des Spielplatzes Weberstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4738 entstanden aus Vorlage: OF 664/3 vom 02.05.2019 Betreff: Begrünung des rückwärtigen Zaunes des Spielplatzes Weberstraße Der Magistrat wird gebeten, noch in dieser Saison den rückwärtigen hohen Zaun des Spielplatzes hinter den Häusern Weberstraße 36 bis 40 mit einer dauerhaften, dichten und strapazierfähigen Bepflanzung zu begrünen und den Spielplatz und insbesondere den hinteren Aufenthaltsbereich für Besucher und Anwohner so attraktiver und ökologisch wertvoller zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1778 Aktenzeichen: 67 0
Radentscheid-Projekte im Nordend
Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4681 entstanden aus Vorlage: OF 623/3 vom 07.02.2019 Betreff: Radentscheid-Projekte im Nordend Die Frankfurter Regierungsparteien haben Vertreter des Radentscheids zu Gesprächen eingeladen. In mehreren Runden, die noch andauern, werden einvernehmliche Lösungen gesucht, um einen Bürgerentscheid abzuwenden und maßgebliche Forderungen der Initiative direkt vom Magistrat umsetzen zu lassen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, in diesen Gesprächen folgende Fahrrad-Projekte im Nordend mit einzubringen und für deren Umsetzung verbindliche Zusagen zu geben und verschiedene Gestaltungsvarianten zu entwickeln: 1. Einrichtung durchgehender Fahrradspuren auf der gesamten Friedberger Landstraße; 2. Einrichtung einer Fahrradspur entlang des gesamten Anlagenrings, sowohl als von Fußgängerwegen getrennte Spur in den Grünanlagen als auch abgetrennter Bereich auf der mehrspurigen Ringstraße (wo machbar, zusammen mit einer Busspur). Zu dieser Radroute soll es gute Querungsmöglichkeiten und Anbindungen an allen Anschlussstellen im Nordend geben (Eschenheimer Anlage/Friedberger Anlage, Anschluss Sandweg, Palmstraße, Fichtestraße, Berger Straße, Friedberger Landstraße, Mercatorstraße, Scheffelstraße, Eckenheimer Landstraße, Unterweg, Sternstraße, Blumenstraße, Oeder Weg und Eschersheimer Landstraße). Die Finanzierung dieser Projekte kann aus Mitteln der Stellplatzablöse erfolgen. Die Verwendung dieser Mittel für Fahrradprojekte erfolgte in den vergangenen Jahren nur in bescheidenem Umfang. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1758 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 638 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 auf dem Teilabschnitt der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Holzhausenstraße/Nordendstraße
Anregung vom 16.05.2019, OA 407 entstanden aus Vorlage: OF 621/3 vom 05.02.2019 Betreff: Tempo 30 auf dem Teilabschnitt der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Holzhausenstraße/Nordendstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auf der Eckenheimer Landstraße im Streckenabschnitt zwischen Scheffeleck und Holzhausenstraße/Nordendstraße stadtaus- und -einwärts Tempo 30 umgesetzt werden kann. Begründung: Auf dem circa 900 Meter langen Teilabschnitt zwischen Scheffelstraße und Holzhausenstraße/Nordendstraße liegen zwei Schulen (Musterschule und Lichtigfeldschule) und drei Kindertageseinrichtungen, ferner zwei U-Bahn-Haltestellen ("Musterschule" und "Glauburgstraße") mit jeweils zwei räumlich versetzten Hochbahnsteigen (stadtaus- und -einwärts) mit einer Länge von jeweils circa 100 Metern. Seit Anfang der 90er-Jahre gilt in Frankfurt Tempo 30 vor Schulen und Kitas in einer Länge von jeweils 100 Metern vor und hinter der Einrichtung. Allerdings ist im Bereich der drei Kitas, die in der Eckenheimer Landstraße relativ nahe beieinander liegen (Haus Nr. 66-68, 72 und 80), die Einrichtung von Tempo 30 bisher versäumt worden. Schon jetzt sind im genannten Streckenabschnitt nicht weniger als vierzehn die jeweils geltende Höchstgeschwindigkeit (Tempo 30 und Tempo 50) anzeigende Verkehrsschilder aufgestellt. Sie gelten für den Bereich der U-Bahn-Haltestellen/Hochbahnsteige und für die beiden Schulen, die im Bereich der Haltestelle "Musterschule" liegen. Um auch vor den Kitas Tempo 30 einzurichten, müssten mindestens vier weitere Tempo-30/Tempo-50-Schilder aufgestellt werden. Der in kurzen Abständen aufeinanderfolgende Wechsel von Tempo 30 auf Tempo 50 auf Tempo 30 usw. konterkariert das Ziel, die Verkehrssicherheit für Kinder vor Kitas und Schulen zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 05.02.2020, OF 820/3 Auskunftsersuchen vom 20.02.2020, V 1591 Antrag vom 15.10.2020, OF 984/3 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7155 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 72 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 407 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019, TO II, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage OA 407 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4270, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019 Aktenzeichen: 32 1
Leerstand von Wohnraum beseitigen
Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4691 entstanden aus Vorlage: OF 652/3 vom 13.03.2019 Betreff: Leerstand von Wohnraum beseitigen Trotz angespannter Wohnsituation stehen im Nordend Wohnungen leer. Aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen (das Zweckentfremdungsverbot gibt es seit 2004 nicht mehr) ist der Prozentsatz dieses Leerstandes nicht exakt erfassbar. Es weisen aber von außen erkennbare Indizien darauf hin, dass der Leerstand mehr zu- als abnimmt. Markante Beispiele sind unter anderem die Wohnhäuser Berger Straße 6 - 8 sowie Rappstraße 6, die seit vielen Jahren leer stehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, sich bei der Landesregierung für die Wiedereinführung des Zweckentfremdungsverbots einzusetzen, denn es untersagt auch den dauerhaften Wohnungsleerstand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1498 Aktenzeichen: 63 0
Schutz und Unterstützung der Mieter der Hebelstraße 23 und der Eckenheimer Landstraße 20 und 24 vor Entmietung und unakzeptablen Mieterhöhungen
Anregung an den Magistrat vom 28.03.2019, OM 4495 entstanden aus Vorlage: OF 640/3 vom 13.03.2019 Betreff: Schutz und Unterstützung der Mieter der Hebelstraße 23 und der Eckenheimer Landstraße 20 und 24 vor Entmietung und unakzeptablen Mieterhöhungen Der Magistrat wird aufgefordert, zum Schutz und zur Unterstützung der Mieter in den o. g. Liegenschaften folgende Maßnahmen zum Erhalt des preiswerten Wohnraums und gegen Mietervertreibung durchzuführen: 1. Unbedingte Wahrnehmung des Vorkaufsrechts der Stadt für die Hebelstraße 23. Sollte es dennoch zu einer Abwendungsvereinbarung kommen, ist diese so zu gestalten, dass die vorgesehenen Modernisierungsmaßnahmen und Miethöhen nur in Absprache mit den Mieterinnen und Mietern, entsprechend ihren Einkommensverhältnissen, vorgenommen werden können bzw. die Mieten entsprechend erhöht werden und damit absolut akzeptabel im Sinne der Ziele der Milieuschutzsatzung und des Erhalts der Mietergemeinschaft des Hauses und damit des "Milieus" an diesem Ort sind. Es darf zu keiner "weichen" Abwendungsvereinbarung kommen; 2. Strenge Kontrolle und Begleitung eventueller Baumaßnahmen in den Häusern Eckenheimer Landstraße 20 und 24. Im Sinne der Ziele der Milieuschutzsatzung, des Erhalts preiswerten Wohnraums und zum Schutz vor Entmietung sind damit nicht vereinbare Modernisierungsmaßnahmen durch die Stadt strikt abzulehnen; 3. Volle Unterstützung aller betroffenen Mieter durch die Stabsstelle Mieterschutz und das Amt für Wohnungswesen, um jegliche ungenehmigte, ungerechtfertigte Aktivitäten in den genannten Häusern zu unterbinden und deren Wohnraum preiswert zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2019, ST 1570 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 64 0
Überquellende Altglascontainer
Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4350 entstanden aus Vorlage: OF 632/3 vom 31.01.2019 Betreff: Überquellende Altglascontainer Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob an folgenden Standorten die Leerungshäufigkeit der Altglascontainer erhöht werden kann: a) Sandweg/Mousonstraße, b) Berger Straße/Bornheimer Landstraße, c) Koselstraße Höhe St. Bernhard Kirche; 2. ob alternativ an den Standorten Sandweg und Koselstraße ein weiterer Altglascontainer aufgestellt werden kann; 3. zu welchen Bedingungen Gaststätten zusätzliche Altglascontainer erhalten können. Begründung: Die regelmäßig auftretenden Probleme bei der Leerung der Altglascontainer müssen endlich gelöst werden. Die Altglascontainerstandorte werden häufig als Schandfleck im öffentlichen Straßenraum wahrgenommen. Eine Platzierung der Container unter der Erde würde die Probleme (auch die Lärmbelästigung der Anwohnerinnen und Anwohner) minimieren, allerdings im Hinblick auf Kosten und Leitungstrassen sicherlich nur an wenigen Standorten die Lösung sein. Deshalb muss eine tragfähige Lösung auch für die oberirdischen Container gefunden werden. Es zeigt sich, dass Standorte in direkter Nachbarschaft von Gaststätten besonders betroffen sind von der bestehenden Problematik. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 993 Aktenzeichen: 79 4
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