Schutz und Unterstützung der Mieter der Hebelstraße 23 und der Eckenheimer Landstraße 20 und 24 vor Entmietung und unakzeptablen Mieterhöhungen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.03.2019, OM
4495 entstanden aus Vorlage:
OF 640/3 vom
13.03.2019 Betreff: Schutz und Unterstützung der Mieter der
Hebelstraße 23 und der Eckenheimer Landstraße 20 und 24 vor Entmietung und
unakzeptablen Mieterhöhungen Der Magistrat wird aufgefordert, zum Schutz und zur
Unterstützung der Mieter in den o. g. Liegenschaften folgende Maßnahmen zum
Erhalt des preiswerten Wohnraums und gegen Mietervertreibung durchzuführen:
1. Unbedingte Wahrnehmung des Vorkaufsrechts der
Stadt für die Hebelstraße 23. Sollte es dennoch zu einer Abwendungsvereinbarung
kommen, ist diese so zu gestalten, dass die vorgesehenen
Modernisierungsmaßnahmen und Miethöhen nur in Absprache mit den Mieterinnen und
Mietern, entsprechend ihren Einkommensverhältnissen, vorgenommen werden können
bzw. die Mieten entsprechend erhöht werden und damit absolut akzeptabel im
Sinne der Ziele der Milieuschutzsatzung und des Erhalts der Mietergemeinschaft
des Hauses und damit des "Milieus" an diesem Ort sind. Es darf zu keiner
"weichen" Abwendungsvereinbarung kommen; 2. Strenge Kontrolle und Begleitung eventueller
Baumaßnahmen in den Häusern Eckenheimer Landstraße 20 und 24. Im Sinne der
Ziele der Milieuschutzsatzung, des Erhalts preiswerten Wohnraums und zum Schutz
vor Entmietung sind damit nicht vereinbare Modernisierungsmaßnahmen durch die
Stadt strikt abzulehnen; 3. Volle Unterstützung aller betroffenen Mieter durch
die Stabsstelle Mieterschutz und das Amt für Wohnungswesen, um jegliche
ungenehmigte, ungerechtfertigte Aktivitäten in den genannten Häusern zu
unterbinden und deren Wohnraum preiswert zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.08.2019, ST 1570
Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 64 0