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Meine Nachbarschaft: Diezer Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bushaltestelle Heddernheimer Kirchstraße

25.01.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2018, OM 2685 entstanden aus Vorlage: OF 237/8 vom 07.01.2018 Betreff: Bushaltestelle Heddernheimer Kirchstraße Vorgang: V 528/17 OBR 8; ST 2260/17 Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle "Heddernheimer Kirchstraße" - wie von der evangelischen St. Thomasgemeinde gewünscht (siehe Schreiben vom 30.12.2016) - im Zusammenhang mit dem behindertengerechten Umbau vor das Gebäude Heddernheimer Kirchstraße 2 (vor die Thomas-Wohnanlage) zu verlegen. Der Ortsbeirat 8 sieht die beim Ortstermin am 02.06.2016 von Vertretern der Stadt Frankfurt am Main und der VGF von der evangelischen St. Thomasgemeinde für die Verlegung geforderten Unterlagen als vollständig vorhanden an und somit sind die Bedingungen erfüllt. Der spätere behindertengerechte Ausbau, wie in der Stellungnahme vom 20.11.2017, ST 2260, dargestellt, wird hingenommen. Der Ortsbeirat 8 unterstützt ausdrücklich den Wunsch der evangelischen St. Thomasgemeinde auf Verlegung der Bushaltestelle vor das Gebäude Heddernheimer Kirchstraße 2. Begründung: Folgende Punkte, die zum Teil beim Ortstermin am 02.06.2016 von den Vertreterinnen und Vertretern der St. Thomasgemeinde vorgetragen wurden und in den Schreiben vom 21.03.2016 und 30.12.2016 dargelegt sind, sprechen für die Verlegung: 1. Das Portal und der Vorplatz einer Kirche ist ein öffentlicher Raum mit repräsentativer Funktion. Die Kirche steht außerdem unter Denkmalschutz. Es ist dem Charakter des Ortes nicht angemessen, direkt davor eine Bushaltestelle durch dauerhafte bauliche Veränderungen anzulegen. 2. Die Bushaltestelle direkt vor dem Eingangsbereich des Kirchengebäudes würde zu einer Erhöhung der Bordsteinkante von derzeit zehn Zentimeter auf 22 Zentimeter führen (deutlich mehr als die Höhe einer normalen Treppenstufe). Damit entsteht eine Stolpergefahr beim Zugang zur Kirche bzw. beim Weggang. Für die Kirchenbesucher (z. B. auch Konzertbesucher) mit Rollatoren oder Kinderwagen wird der Zugang erschwert. Einzelne Veranstaltungen beginnen oder enden bei Dunkelheit. Vor dem Eingangsbereich halten sich bei Veranstaltungen (z. B. Hochzeiten, Konfirmationen, Trauerfeiern, Konzerten) die Kirchenbesucher auf. Dieser Bereich würde durch die Bushaltestelle (z. B. Sitzbank, ein- und aussteigende Fahrgäste) möglicherweise eingeschränkt. 3. Über die stark erhöhte Bordsteinkante wird die Zufahrt für Fahrzeuge auf den Platz vor dem Kircheneingang erschwert oder gar verhindert. Die Zufahrt ist unter anderem für die Leichenwagen bei Trauerfeiern nötig. Ferner werden mit Fahrzeugen zum Teil kostbare und sperrige Musikinstrumente für Konzerte, die im Kirchengebäude stattfinden, angeliefert und abgeholt. 4. Die mit einer Bushaltestelle verbundenen Einrichtungen (Sitzbank, Mast mit Bushaltestellenschild und Fahrplänen, Papierkorb) müssten so aufgestellt werden, dass diese den Eingangsbereich zum Kirchengebäude nicht beeinträchtigen. Ansonsten wären Bildaufnahmen bei kirchlichen Feiern (z. B. Hochzeiten, Konfirmationen) entsprechend beeinträchtigt. 5. Die Bushaltestelle müsste dauerhaft ohne Überdachung auskommen, weil eine Überdachung direkt vor dem Kirchenportal eine unangemessene Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes der Kirche ist und der Platz für eine Überdachung an der augenblicklichen Aufstellfläche der Bank aufgrund des schmalen Fußweges nicht möglich ist. 6. Bei der Erhöhung der Bordsteinkante besteht die Gefahr, dass das Regenwasser nicht mehr Richtung Straße abläuft. Bei Erhöhung der gesamten Fläche vor dem Eingang entsteht eine Stolpergefahr wegen Verringerung der Höhe der untersten Stufe der Treppe zum Kircheneingang. 7. Als Alternative hat die Gemeinde eine Verlegung der Haltestelle einige Meter weiter vor das Gebäude Heddernheimer Kirchstraße 2, St. Thomas-Wohnanlage, vorgeschlagen. Ein Einverständnis der Gebäudeeigentümer, Gemeinde und Evangelischer Regionalverband, liegt vor. Ebenso ist die Bereitschaft gegeben, auf einem Streifen des privaten Grundstücks vor dem Kellerabgang Platz für Haltestellenschild und Wartebank zu schaffen, sodass diese nicht mehr - wie bisher - den schmalen Fußweg einschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.08.2017, V 528 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2260 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 783 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkraumkonzept und Aufwertung der Grünflächen in der Hadrianstraße

30.11.2017 · Aktualisiert: 09.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2473 entstanden aus Vorlage: OF 222/8 vom 14.11.2017 Betreff: Parkraumkonzept und Aufwertung der Grünflächen in der Hadrianstraße Der Magistrat wird gebeten, für die Hadrianstraße im Abschnitt von der Einmündung zur Straße In der Römerstadt bis zur Unterführung unter der Rosa-Luxemburg-Straße ein Parkraumkonzept mit dem Ziel zu erstellen, zusätzliche Parkplätze zu schaffen, und, wenn möglich, mit fachlicher Beteiligung der Ernst-May-Gesellschaft eine Neuanlage der Grünflächen zu prüfen, die zu einer Aufwertung dieses Straßenabschnittes führt. Begründung: Dieser obere Abschnitt der Hadrianstraße ist ein städtebaulich gesehen reizvoller Teil der Römerstadtsiedlung mit den für sie typischen Ernst-May-Häusern. Die sehr kleinen Grünzonen entlang der Straße wirken schäbig und die Parkraumanordnung ist weder sonderlich strukturiert noch ausreichend für den ruhenden Verkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 331 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5668 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzlicher Abfallbehälter im Bereich Heddernheimer Landstraße/Ecke Kaltmühlstraße

02.11.2017 · Aktualisiert: 26.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2291 entstanden aus Vorlage: OF 197/8 vom 28.08.2017 Betreff: Zusätzlicher Abfallbehälter im Bereich Heddernheimer Landstraße/Ecke Kaltmühlstraße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich Heddernheimer Landstraße/Ecke Kaltmühlstraße einen Abfallbehälter zu installieren. Begründung: Der nächste Abfallbehälter in der Heddernheimer Landstraße Richtung Alt-Heddernheim befindet sich erst wieder am REWE-Markt und in entgegengesetzter Richtung nach Niederursel erst am Restaurant "Landgasthof zum Stöffche". Dazwischen gibt es keine Möglichkeit, den Abfall loszuwerden, was zu einer Verschmutzung des Gehweges führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 122 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weiterentwicklung Archäologischer Rundweg in der Römerstadt NIDA

02.11.2017 · Aktualisiert: 09.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2295 entstanden aus Vorlage: OF 208/8 vom 16.10.2017 Betreff: Weiterentwicklung Archäologischer Rundweg in der Römerstadt NIDA Der Magistrat wird gebeten, den Archäologischen Rundweg in der Römerstadt NIDA unter anderem wie folgt erneuert zu ernennen: 1. Überprüfung der bestehenden Tafeln hinsichtlich der Darstellungen (Texte und Abbildungen); 2. Sanierung der bestehenden Tafeln und Beseitigungen von Schäden sowie Ersetzen von fehlenden Tafeln (z. B. NIDA Hafen) und ggf. Aufstellung an einem besseren Ort; 3. Aufstellung einer neuen Tafel zu den Ausgrabungsergebnissen im Bereich der neuen Feuerwache 21; 4. Aufstellung einer neuen Tafel zu den Ausgrabungsergebnissen im Bereich der Erweiterung der Römerstadtschule; 5. Aufstellung einer Tafel im nordwestlichen Bereich der Römerstadt NIDA; 6. textlicher Hinweis auf den bestehenden Tafeln zu den Mauerresten (z. B. im Bereich Erich-Ollenhauer-Ring/Titusstraße, vor dem Schutzbau der Töpferöfen und In der Römerstadt 110/gegenüber Eingang Friedhof) und dem Römerbrunnen (unterhalb der Bastion An der Ringmauer 33 - 39) oder Aufstellung entsprechender weiterer Tafeln; 7. Einbeziehung des Schutzgebäudes mit den Töpferöfen in der Nähe der Feuerwache 21 in den A rchäologischen Rundweg; 8. Einbeziehung der Ausstellung auf dem Gelände der Römerstadtschule und 9. Herausgabe einer neuen Broschüre mit den Texten und den Standorten der einzelnen Tafeln und Darstellung im Internet (wie z. B. der Geopfad). Begründung: Seit der Erstellung der Tafeln im Jahr 2000 und insbesondere aufgrund der Ausgrabungen im Bereich der Römerstadt NIDA und im Umfeld haben sich sicherlich neue Erkenntnisse ergeben. Deshalb sollten die Darstellungen auf den vorhandenen Tafeln überprüft werden. In jedem Fall sollten zu den beiden Ausgrabungsergebnissen im Bereich Erich-Ollenhauer-Ring (Feuerwache 21) mit der Stadtmauer und dem Stadttor sowie In der Römerstadt zwischen 118 und 120 (Erweiterungsgebiet Römerstadtschule) mit dem Tempelbezirk neue Tafeln aufgestellt werden. Mit der Aufstellung der Tafeln im Bereich der Römerstadt NIDA und mit der Darstellung des jeweiligen Standortes bezogen auf die damaligen und heutigen Straßenverhältnisse wird der Nutzer darauf hingewiesen, welche Ausdehnung NIDA hatte. Der überwiegende Teil der Tafeln befindet sich im mittleren bzw. östlichen Teil von NIDA. Mit einer Tafel im nordwestlichen Bereich, in dem keine Tafel vorhanden ist, würde für den Nutzer die Ausdehnung der Römerstadt NIDA beim Aufsuchen dieser Tafel erlebbar werden. Die unter Punkt 6. aufgelisteten Standorte der Mauerreste (vermutlich römischen Ursprungs) lassen sich möglicherweise noch um den Standort der Trinkhalle neben dem Gebäude In der Römerstadt 110 erweitern, vor der sich ebenfalls ähnliche Steine befinden. Mit jeweils einem Hinweis auf diese Mauerreste (z. B. den Tafeln auf der Brücke In der Römerstadt über die Rosa-Luxemburg-Straße und vor dem Schutzbau für die Töpferöfen) würde eine Erklärung für diese Mauerreste gegeben werden. Mit einem Hinweis auf der Tafel im Durchgang zwischen Am Forum 49 - 51 und Im Heidenfeld 94 - 96 und der Tafel "Hafen NIDA" auf den Römerbrunnen unterhalb der Bastion An der Ringmauer 33 - 39 würde der Brunnen in die Darstellung des römischen Erbes mit aufgenommen. Mit den jeweiligen textlichen Hinweisen würde auch dazu beigetragen, dass die Anzahl der Tafeln begrenzt bleibt und im Fall des Römerbrunnens keine Tafel in einem Bereich aufgestellt wird, der nicht der sozialen Kontrolle unterliegt. Unter dem Gesichtspunkt der sozialen Kontrolle sollte die fehlende Tafel zum Hafen NIDA im Bereich der Hadrianstraße mit Wohnbebauung (z. B. Hadrianstraße/Ecke An der Ringmauer) neu aufgestellt werden. Mit einer neuen Broschüre, die die Inhalte der Tafeln wiedergibt, würde unter anderem auch Unterrichtsmaterial geschaffen werden. Mit der Darstellung im Internet wird der Archäologische Rundweg in der Römerstadt NIDA für jeden Interessierten weltweit abrufbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 341 Auskunftsersuchen vom 22.10.2020, V 1782 Aktenzeichen: 41 31

OA (Anregung Ortsbeirat)

Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176

02.11.2017 · Aktualisiert: 07.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.11.2017, OA 195 entstanden aus Vorlage: OF 205/8 vom 12.10.2017 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotenzial für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können, da die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragrafen 35 BauGB in Einklang zu bringen wäre. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, beispielsweise für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrats sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S. 4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die Bauern aus Steinbach, Oberursel-Weißkirchen und Niederursel gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirates schützenswert ist. Dem Vernehmen nach wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A 5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst die Ankündigung des Magistrats sei, zuerst die Infrastruktur und dann die Wohnungen schaffen zu wollen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren Tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rushhour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße/In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach, ein Eingriff in das Urselbachtal und eine Vernichtung der wertvollen und sehr fruchtbaren Ackerböden jenseits der A 5 ("Auf der Steinritz", "In der Goethegewann", "Auf dem Geiersberg" usw.) wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion frei zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 464 = Ablehnung, NR 463 = Annahme, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 176, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, NR 464 = Annahme ohne Zusatz, OA 195 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 463 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Stock, Tafel-Stein, Mund, Dr. Römer, Yilmaz, Zieran und Baier sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION zehn Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL übertragen hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 2080, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Umbau/Verlegung Bushaltestelle Heddernheimer Kirchstraße

01.08.2017 · Aktualisiert: 23.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2017, OF 178/8 Betreff: Umbau/Verlegung Bushaltestelle Heddernheimer Kirchstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen zu bitten: a) Warum wird die Bushaltestelle entsprechend dem Wunsch der evangelischen Kirchengemeinde St. Thomas nicht verlegt? b) Müssen noch weiteren Bedingungen erfüllt werden, damit eine Verlegung erfolgen kann? c) Welche Hindernisse bestehen bzw. müssen beseitigt werden, damit die Haltestelle an den von der Kirchengemeinde gewünschten Ort verlegt und dann behindertengerecht errichtet werden kann? Der Ortsbeirat 8 unterstützt den Wunsch der evangelischen Kirchengemeinde St. Thomas Frankfurt am Main - Heddernheim hinsichtlich der Verlegung der Bushaltestelle vor das Gebäude der Thomas-Wohnanlage. Begründung: Beim Ortstermin am 02. Juni 2016 wurde von Seiten der Vertreter der Stadt Frankfurt am Main den Vertretern der Kirchengemeinde St. Thomas in Aussicht gestellt, die Bushaltestelle im Rahmen der Umbauarbeiten (Erhöhung der Einsteigkante - Barrierefreier Ausbau - Bushaltestellenprogramm E3/2017) um einige Meter in Richtung Kreuzung zur Heddernheimer Landstraße zu verlegen. Als Bedingung zur Verlegung wurde genannt, dass der angrenzende Grundstückseigentümer zum neuen Standort sein Einverständnis erteilt. Mit Schreiben der evangelischen St. Thomasgemeinde Frankfurt am Main -Heddernheim vom 30.12.2016 wurde mitgeteilt, dass die Gesellschafterversammlung der Thomas-Wohnanlage der Verlegung der Bushaltestelle vor ihr Gebäude zugestimmt hat. Der Ortsbeirat 8 wurde mit E-Mail vom 27.06.2017 darüber unterrichtet, dass keine Verlegung der Bushaltestelle vorgesehen ist und dass es mit dem Ausbau der Haltestelle am jetzigen Standort zu erheblichen Erschwernissen für die Kirchenbesucher kommt. Die Schwierigkeiten sind in der oben genannten E-Mail und im Schreiben ausführlich dargelegt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 17.08.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 528 2017 Die Vorlage OF 178/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Parkplatznot reduzieren

27.07.2017 · Aktualisiert: 04.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2017, OF 187/8 Betreff: Parkplatznot reduzieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in der Hadrianstraße ab Ecke "In der Römerstadt" bis zur Straße Im Burgfeld rechtsseitig Schräg-Parkplätze eingerichtet werden können. Begründung: In der Hadrianstraße herrscht chronische Parkplatznot. Die rechte Seite mit Grünstreifen und Bürgersteig ist überdurchschnittlich breit angelegt. Es bietet sich an dort zwischen den Bäumen Parkplätze einzurichten. Es bleibt auch für einen Fahrradstreifen und Gehweg ausreichend Raum. Da der Grünstreifen fast ausschließlich als Hundetoilette dient, hätte die Umgestaltung auch noch den Vorteil, daß Schmutz- und Geruchsbelästigung entfallen. Antragsteller: REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 17.08.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 187/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 187/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 187/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 187/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: REP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitskontrollen und Speed-Display im Straßenzug In der Römerstadt zwischen Kastellstraße und Alt-Heddernheim

18.05.2017 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1621 entstanden aus Vorlage: OF 160/8 vom 02.05.2017 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen und Speed-Display im Straßenzug In der Römerstadt zwischen Kastellstraße und Alt-Heddernheim Der Magistrat wird beauftragt, im Straßenzug zwischen Bunker/Einmündung Kastellstraße und Alt-Heddernheim 1. in der zweiten Jahreshälfte regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und dem Ortsbeirat über die Ergebnisse zu berichten; 2. die Anbringung eines Speed-Displays als stationäre Geschwindigkeitsanzeige in der Straße In der Römerstadt zwischen Wenzelsweg und Alt-Heddernheim zu prüfen. Begründung: Bei einer Quartiersbegehung von Ortsbeiratsmitgliedern wurde von Anwohnern beklagt, dass die durchfahrenden Autos und Lastwagen in dem genannten Straßenabschnitt, der zwischen Einmündung Wenzelsweg und Alt-Heddernheim auch als Spielstraße ausgewiesen ist, viel zu schnell und verkehrsgefährdend für Fußgänger und Radfahrer unterwegs sind. Durch Geschwindigkeitskontrollen erhofft sich der Ortsbeirat konkrete Informationen und eine Verbesserung im Sinne der Anwohner. Eine signalartige Geschwindigkeitsanzeige kann zudem die Verkehrssicherheit langfristig verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1654 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 426 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grundstück sichern - für einen Römerpark an historischer Stelle der Stadt NIDA

18.05.2017 · Aktualisiert: 11.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1618 entstanden aus Vorlage: OF 149/8 vom 06.04.2017 Betreff: Grundstück sichern - für einen Römerpark an historischer Stelle der Stadt NIDA Schon seit vielen Jahrzehnten versucht der Ortsbeirat 8 gemeinsam in seinen unterschiedlichen Zusammensetzungen und mit verschiedenen Antragstellern einen Römerpark vor Ort entstehen zu lassen. Die Stadt ist dem Projekt manchmal mehr oder dann wieder weniger gewogen. Der Ortsbeirat seinerseits ist seiner Auffassung treu geblieben. Nachdem eine Ausgrabungsfläche nunmehr der Erweiterung der Römerstadtschule zugewiesen wurde, bleibt nicht mehr viel Gelände übrig, wo es gelingen kann, den lang gehegten Wunsch eines Römerparks an historischer Stätte verwirklichen zu können. Der Magistrat wird gebeten, mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die Gespräche zum Erwerb des Geländes gegenüber In der Römerstadt 152, mit den Schutzhütten für die römischen Ausgrabungen, zu führen. Ziel soll es sein, dort perspektivisch einen Römerpark zu errichten. Begründung: Sicherlich gibt es viele gute Gründe, die aktuellen städtischen Erfordernisse in den Vordergrund zu stellen. Doch wenn auch noch die letzte Freifläche bebaut ist, ist auch die letzte Chance vergeben, die Römer aus NIDA würdig und dauerhaft an historischer Stelle darzustellen. Die informativen Schautafeln und die angemessene Ausstellung in der Innenstadt reichen da nach Meinung des Ortsbeirates, nicht aus. Er ist sich sehr wohl bewusst, dass das "Projekt Römerpark" kein leichtes Unterfangen sein wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1685 Antrag vom 02.11.2017, OF 218/8 Anregung vom 30.11.2017, OA 206 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Gas-Umrüstungsmaßnahmen - was passiert in der Gerningstraße?

02.05.2017 · Aktualisiert: 29.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 163/8 Betreff: Gas-Umrüstungsmaßnahmen - was passiert in der Gerningstraße? Vorgang: B 16/17 Im Magistratsbericht B 16 vom 13.01.2017 wird über den Stand der Umrüstung von Gasleuchten gemäß Grundsatzbeschluss zur M 69 / 2014 berichtet. Es wird mitgeteilt, dass vorhandene Gasleuchten bislang "vorrangig wegen mangelnder Standsicherheit (...) ausgetauscht" werden und der Umbau "aus wirtschaftlichen Gründen (...) auch im Rahmen von in Ausführung befindlichen Baumaßnahmen der Stadt oder anderer Versorgungsträger" erfolgt. Nach der zum Bericht vorliegenden Tabelle "Übersicht Gas-Umrüstungsmaßnahmen" sind im Ortsbezirk 8 derzeit folgende Straßenzüge für eine Umrüstung vorgesehen: An der Sandelmühle, Gerningstraße und Zeilweg. Im Falle der Gerningstraße ist festzustellen, dass diese erst vor drei Jahren komplett saniert wurde (neue Straßendecke, neue Bürgersteige, neue Leistungssysteme). Eine erneute, sehr aufwendige und für die Anwohner erneut belästigende Baustelle mit Öffnung der Straße zum Zwecke der Entfernung des beliebten Gaslichts und der Erneuerung mit LED-System im historischen Leuchtendesign erscheint dem Ortsbeirat nicht sehr wirtschaftlich im Sinne des oben genannten Berichts. Stattdessen gibt es im Ortsbezirk 8 Straßen mit Gaslicht wie die Kreuzerhohl, deren Umrüstung aus Gründen verkehrssicherer Lichtverhältnisse durchaus dringlicher geboten erscheint. Wie zu vernehmen ist, beklagen die Bewohnerinnen und Bewohner der Altenwohnanlage des St. Katharinen- und Weißfrauenstifts, dass die Sichtverhältnisse in dieser am Ortsrand befindlichen Straße in den Abendstunden für ältere Mitbürger schlecht sind. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche konkreten Planungen bestehen aktuell für die Gerningstraße und gegebenenfalls wann werden diese umgesetzt? 2. Ist der Magistrat bereit, die Umrüstung der Gerningstraße aus wirtschaftlichen Gründen an den Schluss des Umrüstprojektes zu verschieben? 3. Zieht der Magistrat in Erwägung, statt der Gerningstraße zunächst die Umrüstung der Straße Kreuzerhohl in Niederursel in Angriff zu nehmen? 4. Welche konkreten Maßnahmen sind wann für die Straßen An der Sandelmühle und Zeilweg geplant? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2017, B 16 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 459 2017 Die Vorlage OF 163/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, REP und FREIE WÄHLER gegen 1 LINKE. (= Ablehnung) bei einer Enthaltung LINKE.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wegerneuerung zwischen Stiftsgarten und Nidda

20.04.2017 · Aktualisiert: 08.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1430 entstanden aus Vorlage: OF 141/8 vom 04.04.2017 Betreff: Wegerneuerung zwischen Stiftsgarten und Nidda Der Magistrat wird gebeten, 1. den Fußweg zwischen dem Spielplatz am Stiftsgarten (gegenüber Alt-Heddernheim 30) und den Niddauferwegen durch neues, stabilisierendes Straßenmaterial (Schotter, Kies, Feinsplitt usw.) instand zu setzen; 2. zwischen der Begrenzungsmauer des Spielplatzes am Stiftsgarten und dem Verbindungsweg zur Nidda einen Abfalleimer anzubringen. Begründung: Bei der Instandsetzung der teils durch die Kleingärten führenden Zuwege zum Heddernheimer Niddaufer wurde dieser Weg anscheinend vergessen. Bei anhaltendem Regenwetter ist der Weg kaum noch passierbar, wie Bürgerinnen und Bürger dem Ortsbeirat mitteilen. Dazu wurde vor circa einem halben Jahr ein Papierkorb ersatzlos entfernt, der aber dringend benötigt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1239 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsproblem Einmündung Am alten Schloss/In der Römerstadt

09.03.2017 · Aktualisiert: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.03.2017, OM 1332 entstanden aus Vorlage: OF 119/8 vom 21.02.2017 Betreff: Verkehrsproblem Einmündung Am alten Schloss/In der Römerstadt Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie den Verkehrsproblemen im Bereich des Fußgängerüberweges in der Straße Am alten Schloss an der Einmündung in die Straße In der Römerstadt entgegen gewirkt werden kann. Begründung: Von Anwohnern der Straße Am alten Schloss wird bemängelt, dass es zwischen Radfahrern, die den Fahrradweg in der Straße In der Römerstadt in Richtung Praunheim benutzen, und Verkehrsteilnehmern (Kraftfahrzeugen, Radfahrern), die die Straße Am alten Schloss Richtung der Straße In der Römerstadt befahren, am Fußgängerüberweg immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Durch die Hecke vor dem Haus 236 (Weinladen, Café) und durch aufgestellte Werbeschilder der beiden Gewerbetreibenden ist die Sicht in dem oben genannten Bereich stark eingeschränkt. Teilweise werden diese Werbetafeln auch auf dem Fahrradweg aufgestellt. Von den Radfahrern wird der Zebrastreifen auch als "Vorfahrberechtigung" für die Überquerung der Straße Am alten Schloss angesehen. Durch den abschüssigen Streckenverlauf sind die Radfahrer in dem oben genannten Bereich zum Teil mit größerer Geschwindigkeit unterwegs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1059 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 22 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Gaslaternen-Umrüstung - Mut zur Revision!

01.12.2016 · Aktualisiert: 27.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.12.2016, OA 99 entstanden aus Vorlage: OF 83/8 vom 15.11.2016 Betreff: Gaslaternen-Umrüstung - Mut zur Revision! Vorgang: M 69/14; Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Gaslaternen im Ortsbezirk 8 gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832 (M 69), bislang entfernt oder umgerüstet wurden. 2. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, gegliedert nach Straßen, wann die Gaslaternen im Ortsbezirk 8 zuletzt gewartet wurden. 3. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832 (M 69), wird einer Revision unterzogen mit dem Ziel, stadtweit historisch wertvolle "Gaslicht-Viertel" in Betrieb zu halten und damit das Lichtspektrum und die das Stadtbild prägende Originalität der Gaslaternen besonders in historischen und älteren Stadtvierteln dauerhaft als erhaltenswert für die Stadt Frankfurt am Main einzustufen. 4. Der Magistrat wird daraus folgend beauftragt, im Gebiet des Ortsbezirks 8 bestehende Gaslaternen in Betrieb zu halten: a) im Bereich innerhalb der Erhaltungssatzung Heddernheim, der den geschichtlich ältesten Teil der Gemeinde Heddernheim umfasst. Das sind die folgenden Straßen: Brühlstraße 6 bis Ende und 11 bis Ende, Heddernheimer Landstraße von Dillgasse bis Hessestraße, Bendelgasse, Gerningstraße, Cohausenstraße von Mark-Aurel-Straße bis Domitianstraße, Diezer Straße, Habelstraße von Oranienstraße bis Antoninusstraße, In der Römerstadt 1-48, Alt-Heddernheim 1-75 (Ost) bzw. 2-80 (West), Nistergasse, Oranienstraße, Wörbachstraße, Wenzelweg 24/29 bis Ende, Kastellstraße, Nassauer Straße Anfang bis Dillenburger Straße, Heddernheimer Kirchstraße, Severusstraße, Mark-Aurel-Straße, Antoninusstraße Anfang bis Habelstraße, Augustusstraße und Domitianstraße, Cohausenstraße bis Habelstraße. Als beispielhaft für den Siedlungsbau der frühen 30er- Jahre wird auch die Georg-Wolff-Straße als typisch für eine Wohnstraße mit Gaslicht bewertet. Der dortige Gaslaternen-Bestand bleibt ebenfalls in Betrieb. b) im denkmalgeschützten Teil von Niederursel, dem alten Ortskern. Das sind die folgenden Straßen: Kirchgartenstraße, Schüttgrabenstraße, Erbsengasse, Hennegasse und Alt-Niederursel. Begründung: Mit großem Aufwand hat der Magistrat 2014 ein Programm zum Austausch und zur Umrüstung von sämtlichen Gaslaternen im Gebiet der Stadt Frankfurt auf den Weg gebracht - gegen den Widerstand vieler Bürgerinnen und Bürger, die das besondere Licht sowie speziell die sehr schönen Aufsatzleuchten unter den Gaslaternen schätzen und für ihre Wohnviertel erhalten wollen. Bis 2025 soll das Programm zur Umrüstung von insgesamt 5.500 Gaslaternen abgeschlossen sein. Bislang ist in den Jahren 2015 und 2016 jedoch nur ein Bruchteil der Haushaltsmittel für das Umrüstprogramm ausgegeben worden, die Umsetzung geht Medienberichten zufolge nur schleppend voran. So sind nach Angaben des Straßenbauamts bisher nur 334 Leuchten in 33 Straßen ersetzt worden, darunter auch Leuchten im Zeilweg in Heddernheim. Die Bürgerinnen und Bürger fragen sich mittlerweile, ob die Maßnahme tatsächlich so dringlich ist, wie immer mitgeteilt wurde, stets begründet mit einer angeblich mangelhaften Standfestigkeit der Masten, zu hohem Wartungsaufwand und angeblich schlechter Verfügbarkeit thoriumfreier Glühstrümpfe. Da mittlerweile bekannt ist, dass auch thoriumfreie Glühstrümpfe lieferbar sind, unternimmt der Ortsbeirat noch einmal den Versuch, einen Bestandsschutz der im Ortsbezirk 8 vorhandenen historischen Gasbeleuchtung zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 822 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 07.12.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.01.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2017, TO II, TOP 42 Beschluss: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 981, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2017 Aktenzeichen: 91 52

OA (Anregung Ortsbeirat)

Informationen zur antiken Stadt NIDA in den Neubau der Römerstadtschule integrieren

06.10.2016 · Aktualisiert: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.10.2016, OA 67 entstanden aus Vorlage: OF 53/8 vom 15.09.2016 Betreff: Informationen zur antiken Stadt NIDA in den Neubau der Römerstadtschule integrieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Vorplanung zur Erweiterung und zum Neubau der Römerstadtschule dahin gehend zu erweitern, dass innerhalb des Schulgeländes in geeigneter Weise auf die römische Vergangenheit des Schulstandortes hingewiesen wird. Das kann zum Beispiel durch folgende Maßnahmen geschehen: 1. ein Raum mit schülergerechten Informationen zum Thema "Römer/Römisches Reich", der öffentlich zugänglich sein soll; 2. ein aufgezeichneter Grundriss, der auf den an Ort und Stelle gefundenen Tempelbezirk hinweist; 3. im zentralen Bereich des Schulhofs: Anbringen einer originalgetreuen Replik, zum Beispiel der im Archäologischen Museum Frankfurt aufbewahrten Dendrophoreninschrift, die bei Grabungen 1961 gefunden wurde und im Schriftzug den Namen der Stadt NIDA enthält; 4. schülergerechte ergänzende Hinweistafeln zu der im Jahr 2000 angebrachten Schauwand an der Zufahrt zur heutigen Römerstadtschule (Wendehammer In der Römerstadt 120/122); 5. ein zweisprachiges Schulschild am Haupteingang - in Deutsch und Latein - oder ein Schulschild mit dem Namen "Römerstadtschule" in stilisierten lateinischen Großbuchstaben; 6. bildhafte Darstellung römischen Lebens an der Schulfassade in Mosaikform. Begründung: Die Erweiterung der Römerstadtschule sollte als Chance genutzt werden, auf die römische Geschichte des Stadtteils Heddernheim an einem zentralen Ort der ehemaligen Stadt NIDA hinzuweisen. Das kann mit einigen wenigen Elementen geschehen. Ganz besonders sollten dabei auch kindgerechte Informationen angeboten werden, die Familien neugierig machen, sich auf die Spuren der Römer im Rhein-Main-Gebiet zu begeben (u.a. Saalburg). Die gut 150 Besucher beim Tag des offenen Denkmals, die zum Ausgrabungsgelände Ernst-Kahn-Straße/Ecke In der Römerstadt gekommen waren, belegen zudem das große Interesse der Heddernheimer an "ihrer" römischen Geschichte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.10.2017, OF 207/8 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2294 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Kultur- und Freizeitausschuss Versandpaket: 12.10.2016 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 03.11.2016, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage OA 67 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 5. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 07.11.2016, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 67 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2016, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 67 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2016, TO II, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage OA 67 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 770, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 Aktenzeichen: 41

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulwegsicherheit/Verkehrssicherheit an der Heddernheimer Kirchstraße

06.10.2016 · Aktualisiert: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.10.2016, OM 670 entstanden aus Vorlage: OF 57/8 vom 10.09.2016 Betreff: Schulwegsicherheit/Verkehrssicherheit an der Heddernheimer Kirchstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Heddernheimer Kirchstraße folgende Maßnahmen zu veranlassen, um die Querung der Straße insbesondere für Schulkinder verkehrssicherer zu gestalten: 1. An der Kreuzung zur Gerningstraße ist ein weiterer Fußgängerüberweg einzurichten, weil viele Kinder auch dort über die Straße gehen; 2. der Gehweg vor allen Fußgängerüberwegen ist zu verbreitern, um die Querung zu verkürzen; 3. vor den Fußgängerüberwegen ist der gesetzlich geforderte Abstand von fünf Metern z. B. mit Pollern einzufordern, sonst nützt der Fußgängerüberweg nichts; 4. die Beschilderung des Fußgängerüberwegs ist auf Augenhöhe mit blau-weißen Reflektoren auffälliger zu kennzeichnen; 5. die Piktogramme sind zu erneuern und durch weitere Markierungen, die auf die Fußgängerüberwege/die Schulkinder hinweisen, zu ergänzen und/oder es ist eine Fahrbahnverengung aufzutragen; 6. regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen sind durchzuführen. Begründung: - Gerade diese Straße queren viele Kinder jeden Tag mehrfach an verschiedenen Stellen auf ihrem Hin- und Rückweg zu den vielen Einrichtungen: Robert-Schumann-Schule, Sporthallen der Turnerschaft, Hort "Dinos Freunde", Kita "Sunshine", Thomas-Kita, "Klub für Kids". - Vor der Grundschule müssen die Kinder hinter parkenden Autos hindurch, um auf den Zebrastreifen zu gelangen. Sie selbst überblicken das Verkehrsgeschehen erst, wenn sie bereits auf der Fahrbahn sind. Als kleinere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sind die Kinder aus dem Blickfeld der Autofahrer und werden schlecht gesehen. - Die Beschilderung der Fußgängerüberwege ist aus Autofahrerperspektive nicht optimal sichtbar. - Der Streckenverlauf der Durchgangsstraße Heddernheimer Kirchstraße lädt viele Auto- und Busfahrerinnen und Busfahrer zum Gas geben ein. An Tempo 30 halten sich längst nicht alle. - Erst vor Kurzem ist ein Schulkind von einer Autofahrerin gestreift worden. Weder Kind noch Autofahrerin konnten einander sehen. Zum Glück fuhr sie nicht zu schnell. Der erste Zebrastreifen vor dem Hort "Dinos Freunde": Der zweite Zebrastreifen vor der Grundschule: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1837 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wettbüros und Spielcasino in Praunheim

29.09.2016 · Aktualisiert: 15.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2016, OF 72/7 Betreff: Wettbüros und Spielcasino in Praunheim Der Ortskern in Praunheim soll langfristig aufgewertet werden, so sieht es ein entsprechender Rahmenplan vor, der gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet wurde. Leider werden aber auch in Praunheim zunehmend bestehende Ladenlokale in Wettbüros und Spielcasinos umgewandelt. So wurde auch in einer Liegenschaft der städtischen FAAG ein Wettbüro eingerichtet - und zwar offensichtlich unter Täuschung des Vermieters. Nun gibt es Gerüchte, dass dieses Wettbüro in die Liegenschaft "In der Römerstadt 255" ziehen möchte. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Möglichkeiten bestehen, um eine Vermietung von Ladenlokalen an Spielcasinos/Wettbüros durch städtische Gesellschaften wirkungsvoll zu verhindern und auch nachträgliche Kündigungen bei falschen Angaben auszusprechen? 2. Sieht der Magistrat eine Chance private Vermieter, z. B. über die Wirtschaftsförderung, davon zu überzeugen, dass eine Vermietung an Wettbüros oder Spielcasinos langfristig ein Nachteil für den Wert der Immobilie ist? 3. Gibt es die Möglichkeit, auch in Praunheim die weitere Ansiedlung von Wettbüros und Spielcasinos durch einen Bebauungsplan zu verhindern, der in diesem Bereich derzeit nicht existiert und von der Stadtplanung bislang immer abgelehnt wurde? Antragsteller: SPD CDU die farbechten - LINKE. GRÜNE FDP BFF REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 183 2016 Die Vorlage OF 72/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, FDP, BFF, REP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherstellung der Leerungszyklen der Altkleidercontainer an der U-Bahn-Station „Heddernheim“ und an der Busstation „Habelstraße“

01.09.2016 · Aktualisiert: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 513 entstanden aus Vorlage: OF 39/8 vom 31.07.2016 Betreff: Sicherstellung der Leerungszyklen der Altkleidercontainer an der U-Bahn-Station "Heddernheim" und an der Busstation "Habelstraße" Der Magistrat wird gebeten, für die Sondernutzungsrechte der Altkleidercontainer an der U-Bahn-Station "Heddernheim" und an der Busstation "Habelstraße" im öffentlichen Verkehrsraum vertraglich sicherzustellen, dass eine regelmäßige Leerung erfolgt und ein Überlaufen der Container verhindert wird. Darstellung des Allgemeinzustandes Begründung: In den letzten Monaten ist es regelmäßig (fast immer) vorgekommen, dass diese beiden Altkleidercontainer überfüllt waren. Die Altkleider wurden in Säcken oder lose vor den Containern abgestellt. Die Säcke wurden aufgerissen und der Inhalt hat sich über eine geraume Fläche verteilt. Dies ist nicht nur unschön, sondern kommt auch der Intension der Altkleiderabgeber nicht nach. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1565 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulwegsicherheit in der Gerningstraße

21.01.2016 · Aktualisiert: 24.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4942 entstanden aus Vorlage: OF 668/8 vom 05.01.2016 Betreff: Schulwegsicherheit in der Gerningstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass 1. die Schulwegsicherheit in der Gerningstraße (zwischen Mark-Aurel-Straße und Heddernheimer Kirchstraße) erhöht wird, 2. Flächen gegen unberechtigtes Parken geschützt werden, 3. die Markierungen der Parkflächen vervollständigt werden und 4. bestehende oder genutzte Parkflächen hinsichtlich Verkehrssicherheit überprüft werden. Begründung: Zu 1.: Im Kreuzungsbereich Mark-Aurel-Straße/Gerningstraße wird auf der Fahrbahnerhöhung geparkt und damit bewirkt, dass die in die Gerningstraße einfahrenden Fahrzeugführer sehr nah an den in Fahrrichtung befindlichen linken Bürgersteig heranfahren. Durch die Fahrbahnerhöhung hebt sich der Bürgersteig gegenüber der Fahrbahn mit nur wenigen Zentimeter Höhe ab. Da der Bürgersteig in diesem Bereich sehr schmal ist, sind die Fußgänger (insbesondere Kinder auf dem Schulweg) gefährdet. Bei dem Ortstermin wurde vonseiten von Mitgliedern des Ortsbeirats auf diese Gefahrenstelle hingewiesen. Die ausgeführten Umbaumaßnahmen habe bisher keine Besserung bewirkt. Der Bürgersteig zu Beginn der Gerningstraße (in Fahrrichtung links) sollte besser gesichert werden. Zu 2.: Das Parken auf der Fahrbahnerhöhung sollte durch mobile Hindernisse unterbunden werden, damit die von der Mark-Aurel-Straße kommenden Fahrzeugführer besser in die Gerningstraße einbiegen können und nicht bis an den linken Bürgersteig heranfahren müssen. Zu 3.: Einzelne Markierungen der Parkflächen im oben genannten Bereich sind unvollständig. Der Beginn der Parkfläche wird mit einer entsprechenden Markierung dargestellt, während das jeweilige Ende durch fehlende Markierung unklar ist. Zu 4.: Im Kreuzungsbereich Gerningstraße/Heddernheimer Kirchstraße wird bis an den Kreuzungsbereich geparkt. Durch die begrenzte Straßenbreite in der Gerningstraße werden die erlaubterweise gegen die Einbahnstraße fahrenden Radfahrer immer wieder gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2016, ST 603 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Übungsräume für das frankfurter blues forum e. V.

03.12.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4805 entstanden aus Vorlage: OF 641/8 vom 20.10.2015 Betreff: Übungsräume für das frankfurter blues forum e. V. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er die Möglichkeit sieht, die ehemaligen Army-Baracken an der Straße In der Römerstadt dem frankfurter blues forum e. V. unentgeltlich als Übungsraum und Geschäftsstelle zur Verfügung zu stellen, bis eine Nutzung des Geländes für Wohnungsbau oder als Ausstellungsgelände für das "Ärchäologische Forum NIDA" möglich ist. Dabei soll sichergestellt werden, dass dem Lärmschutz in vollem Umfang Rechnung getragen wird. Im Ausgleich würde sich der Verein verpflichten, für den Unterhalt und die Pflege des Areals zu sorgen. Hierzu müsste sich die Stadt mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Verbindung setzen. Begründung: In den 20er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts begann Frankfurt, sich als die Hauptstadt des Jazz in Deutschland zu entwickeln. Der Höhepunkt dieser Entwicklung war in den 50er-Jahren. Dieser musikalischen Tradition wie auch dem sozialen Engagement fühlen sich die Musiker verpflichtet. Das frankfurter blues forum e. V. veranstaltet u. a. ehrenamtlich Konzerte in Haftanstalten und führt regelmäßig Workshops durch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 431 Aktenzeichen: 23 20

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erweiterung Römerstadtschule

17.11.2015 · Aktualisiert: 09.12.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2015, OF 660/8 Betreff: Erweiterung Römerstadtschule Den Aushängen am Grundstück Ecke In der Römerstadt / Ernst-Kahn-Straße war in den letzten Tagen zu entnehmen, dass die Rodungsarbeiten auf dem Grundstück für die Erweiterung der Römerstadtschule ausgeführt wurden. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu bitten, zu folgenden Fragen Auskunft zu geben: 1. Wann wird mit den Baumaßnahmen begonnen und über welchen Zeitraum werden sich diese hinziehen? 2. Welche Bauten werden errichtet? 3. Wird im Zusammenhang mit der Erweiterung auch die Turnhalle erneuert, bzw. wann sind diese Baumaßnahmen vorgesehen? 4. Wird das gesamte Grundstück dem Schulgelände der Römerstadtschule zugeschlagen? Begründung: Die Erweiterung der Römerstadtschule wird vom Ortsbeirat begrüßt. Es wäre aber wünschenswert, rechtzeitig darüber unterrichtet zu werden und nicht von Rodungsarbeiten überrascht zu werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.12.2015, OF 662/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 8 am 03.12.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1541 2015 1. Die Vorlage OF 660/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, Vertreter des Stadtschulamtes in die Sitzung des Ortsbeirates 8 am 18. Februar 2016 einzuladen, um die Machbarkeitsstudie zum Ausbau des Römerstadtschule vorzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Lärmminderung durch Geschwindigkeitsreduktion auf der Rosa-Luxemburg-Straße

17.11.2015 · Aktualisiert: 09.12.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2015, OF 658/8 Betreff: Lärmminderung durch Geschwindigkeitsreduktion auf der Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu folgenden Fragen Auskunft zu geben: 1. Wann der Beschluss § 10464 der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2005 (Tempo 60 km/h mit dem Hinweis "Lärmschutz" im Bereich der Hadrianstraße) umgesetzt wird? 2. Ob bei der Umsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 60 km/h der Bereich Nordweststadt ebenfalls auf 60 km/h reduziert werden kann, damit eine einheitliche Geschwindigkeitsvorgabe vorhanden ist und in diesem Bereich der Lärm ebenfalls reduziert wird? 3. Ob im Bereich zwischen Bunker und Brücke In der Römerstadt die Fahrbahn der Rosa-Luxemburg stadtauswärts erneuert werden kann, damit durch die Unebenheiten insbesondere an den Kanaldeckeln die Lärmbelastung gemindert wird? Begründung: Es ist schwer nach zu vollziehen, warum ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nach so langer Zeit (10 Jahre) immer noch nicht umgesetzt wurde und die Anwohner und die Schüler/innen der Geschwister-Scholl-Schule einem erhöhten Lärm ausgesetzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 8 am 03.12.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1540 2015 Die Vorlage OF 658/8 wird in der mit der Maßgabe beschlossen, das Frage 2. durch folgenden Frage ersetzt wird: "Welche Lärmschutzmaßnahmen sind zwischen Ab-/Zufahrt Nidda und der Ab-/Zufahrt Mertonviertel geplant?" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Konsequenzen aus dem Segregationsmonitoring - wie geht es weiter im Stadtbezirk 432?

21.10.2015 · Aktualisiert: 11.11.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2015, OF 645/8 Betreff: Konsequenzen aus dem Segregationsmonitoring - wie geht es weiter im Stadtbezirk 432? Die Fortschreibung des Monitorings zur Sozialen Segregation und Benachteiligung 2013 stellt für den Stadtbezirk 432 in der Zusammenschau der sozialen Benachteiligung in allen Frankfurter Stadtbezirken seit 2009 eine negative Entwicklung und eine sehr hohe soziale Benachteiligung fest. Begründungen finden sich im Monitoring nur andeutungsweise: So ist die Arbeitslosendichte deutlich höher als im Nachbarbezirk 431, die Alleinerziehendenhaushalte haben einen besonders starken Anteil an den Familienhaushalten und die Anzeichen für Kinderarmut sind in diesem Stadtteil überdurchschnittlich. Ein Teilbereich des Bezirks rund um die Bernadottestraße befindet sich als nachbetreutes Quartier im Unterstützungsmanagement des "Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft". Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Was genau hat sich im Stadtteil seit 2009 verändert? 2. Welche kleinräumigen Analysen - etwa zu bestimmten Straßen wie der Bernadottestraße, In der Römerstadt, Konstantinstraße oder Antoninusstraße - kann der Magistrat dem Ortsbeirat zusätzlich zu den im Monitoring gemachten, insgesamt stadtteilspezifischen, Angaben zu den Ursachen dieser Entwicklung (S. 218) zur Verfügung stellen? 3. Welche Strategien hat der Magistrat, die Situation zu verändern? 4. Gedenkt er das Programm "Aktive Nachbarschaft" fortzusetzen und auf den ganzen Bezirk 432 auszudehnen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 05.11.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1505 2015 Die Vorlage OF 645/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Schulwegsicherung im Bereich vor den Häusern In der Römerstadt 133 - 141

21.09.2015 · Aktualisiert: 11.11.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2015, OF 636/8 Betreff: Schulwegsicherung im Bereich vor den Häusern In der Römerstadt 133 - 141 Der Ortsbeirat 8 möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass 1. vor den Häusern In der Römerstadt 133 - 141 bzw. an der Ampelanlage In der Römerstadt / Ernst-Kahn-Straße ein durch einen Unfall beschädigter und danach entfernter Absperrbügel wieder aufgestellt wird und 2. baldmöglichst ein Ortstermin unter Beteiligung der zuständigen städtischen Dienststellen und den interessierten Eltern und Elternvertretern mit dem Ziel der Gestaltung des Bürgersteigs des oben genannten Bereichs für einen sicheren Schulweg durchgeführt wird. Dabei soll die Tatsache der geringen freien Parkplätze nicht unberücksichtig bleiben. Begründung: Der oben genannte Bereich wird wegen der geringen freien Parkplätze insbesondere über Nacht als Parkplatz genutzt. Gleichzeitig befindet sich auf dem Bürgersteig ein Fahrradweg, der zum Teil zugeparkt wird. Durch das Abfahren der Fahrzeuge kommt es in den Morgenstunden oft zu gefährlichen Situation für die Kinder der Römerstadtschule (1. bis 4. Schuljahr), deren Schulweg über diesen Bereich verläuft. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 08.10.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 636/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 8 am 05.11.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 636/8 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reparatur Fahrradweg in der Straße In der Römerstadt

10.09.2015 · Aktualisiert: 23.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4496 entstanden aus Vorlage: OF 626/8 vom 24.08.2015 Betreff: Reparatur Fahrradweg in der Straße In der Römerstadt Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Fahrradweg in der Straße In der Römerstadt (von Praunheim in Richtung Heddernheim) zwischen den Hausnummern 85 und 117 repariert wird. Begründung: Die Fahrbahn des Fahrradweges im oben genannten Bereich ist sehr uneben. Diese Unebenheiten werden auch noch durch nicht notwendige Bürgersteigkantenabsenkungen (vor Hausnummer 99 und 117) verstärkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 118 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5073 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gestaltungsfragen rund um die Kirche St. Sebastian: Sanierung der Treppe und Grünflächenpflege

10.09.2015 · Aktualisiert: 25.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4493 entstanden aus Vorlage: OF 620/8 vom 25.08.2015 Betreff: Gestaltungsfragen rund um die Kirche St. Sebastian: Sanierung der Treppe und Grünflächenpflege Der Magistrat wird gebeten, 1. den Treppenaufgang von der Stichstraße Ernst-Kahn-Straße 1-53 auf den Kirchplatz vor der katholischen Kirche St. Sebastian zu sanieren; 2. für eine bessere Grünpflege und für mehr Sauberkeit in den Büschen auf den rein städtischen Flächen rund um den Kirchturm von St. Sebastian, Ernst-Kahn-Str. 45-49, zu sorgen; 3. zu prüfen, ob und wie ein barrierefreier Zugang an dieser Stelle realisiert werden kann. Begründung: Der Treppenaufgang wie auch der Fußgängerweg in Richtung Ernst-Kahn-Straße 53/In der Römerstadt 118 wird als Zuwegung zum Nordwestzentrum sehr stark genutzt. Ältere Gottesdienstbesucher, teils mit Mobilitätseinschränkungen, beklagen den baulichen Zustand der Treppe zusätzlich. Eine Sanierung der Treppe erscheint dem Ortsbeirat angemessen. Rund um das Kirchengebäude übernimmt die Pfarrei als Eigentümerin die Grünpflege, die Flächen rund um die Mauer, die den Glockenturm eingrenzen, sind nach Informationen des Ortsbeirates städtisch. Die dortigen Büsche sind immer wieder vermüllt und wirken sehr ungepflegt. Eine regelmäßigere Pflege der Flächen ist aus Sicht des Ortsbeirates erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1705 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2017, OM 2120 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradständer Titusstraße/Ecke Habelstraße

26.08.2015 · Aktualisiert: 15.09.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2015, OF 632/8 Betreff: Fahrradständer Titusstraße/Ecke Habelstraße Mit der Erneuerung von Straße und Gehwegen in diesem Bereich wurden direkt an der Titus-Straße, neben einer Reihe von Pollern, auch vier Fahrradbügel aufgestellt. Diese stehen dort nun seit dieser Zeit - und werden andauernd nicht genutzt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Frage zu beantworten: Mit welchem Hintergrund kam es zu der Entscheidung, gerade an diesem Ort Fahrradbügel aufzustellen ? Begründung: Effektiver wäre es, Fahrradbügel dort aufzustellen, wo auch wirklich die Chance besteht, dass sie von der Bevölkerung angenommen werden. Wie schon die ST 384/13 ausdrückt, dient dieser Bereich vorrangig dem Durchgang und besitzt an sich keine Aufenthaltsfunktion. Also nur wenn dieser Bereich zum Bleiben einlädt, haben Fahrradbügel auch eine Berechtigung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 10.09.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1447 2015 Die Vorlage OF 632/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP, Herr Caspar und Herr Hofacker gegen 2 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 SPD

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausstellung von archäologischen Funden

28.05.2015 · Aktualisiert: 09.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2015, OM 4220 entstanden aus Vorlage: OF 608/8 vom 28.05.2015 Betreff: Ausstellung von archäologischen Funden Vorgang: EA 1025/03 OBR 8; ST 1722/07; B 883/09 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, archäologische Funde aus den Grabungen am zukünftigen Standort der Feuerwache 21 an der Rosa-Luxemburg-Straße im Nordwestzentrum auszustellen; 2. in Weiterführung seiner Stellungnahme vom 13.11.2007, ST 1722, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob er zwischenzeitlich erneut an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit dem Ziel herangetreten ist, auch das Grundstück Heddernheim, Flur 5 - 81/83, zu erwerben; 3. darzulegen, welche Entwicklung er für das unter Ziffer 2. genannte Grundstück favorisiert und anstrebt: Geschosswohnungsbau wie im Bebauungsplan NW 83 d Nr.1 vorgesehen oder Gestaltung einer teilweise mit Repliken von Ausgrabungsfunden gestaltete Grünfläche. Begründung: Der Ortsbeirat hat Kenntnis davon, dass das Center-Management Interesse daran hat, Relikte aus der Römerzeit der ehemaligen Römischen Siedlung Nida an Ort und Stelle im Nordwestzentrum auszustellen und auch die Kosten zu übernehmen. Der Ortsbeirat würde es sehr begrüßen, wenn Funde aus der Siedlung Nida, welche sich im Ortsbezirk befunden hat, erhalten und vor Ort öffentlich ausgestellt würden. Durch das Interesse des Center-Managements des Nordwestzentrums könnte sich hierzu eine einmalige Gelegenheit im gegenseitigen Interesse von Stadt und Center ergeben. Auf der Grundlage der Etatanregung vom 06.11.2003, EA 1025, hat der Ortsbeirat den Magistrat um Übernahme von früher durch die Amerikaner genutzten Grundstücken entlang der Straße In der Römerstadt ersucht, u. a. mit dem Ziel, Erweiterungsflächen für die Römerstadtschule zur Verfügung zu haben und die Einrichtung eines "Römer-Parks" zur Erinnerung an Nida zu prüfen. Die Bedenken des Magistrats bezüglich der Realisierung des Parks hat der Ortsbeirat zurückgewiesen (Bericht des Magistrats vom 19.10.2009, B 883). Der Ortsbeirat hält an seiner Idee einer "einfache" Gestaltung mit einigen anschaulichen Repliken als durchgehende Fläche zwischen Römerstadtschule (Wendehammer) und dem Haus In der Römerstadt 152 fest. Zugangswege zu den Schutzgebäuden über Resten der provinzialrömischen Häuser bzw. Töpferöfen könnten dabei u. a. für Führungen Bestandteil der auch zur Naherholung dienlichen Anlage sein. Will der Magistrat davon absehen, wird er gebeten, seine Planungen auf der Grundlage des Bebauungsplanes dem Ortsbeirat zu erläutern, da auf der Fläche alternativ bis zu drei Wohnblocks mit vier bis sieben Geschossen sowie eine zusätzliche Tiefgarage entstehen könnten. Zudem ist der gegenwärtige Zustand der Fläche mit den hässlichen alten Baracken, von Gestrüpp umwildert, sehr unansehnlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 06.11.2003, EA 1025 Stellungnahme des Magistrats vom 13.11.2007, ST 1722 Bericht des Magistrats vom 19.10.2009, B 883 Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2015, ST 1281 Anregung vom 18.05.2017, OA 156 Aktenzeichen: 41 31

OF (Antrag Ortsbeirat)

Möglicher Unfallschwerpunkt im Kreuzungsbereich In der Römerstadt/Alt-Praunheim/Praunheimer Weg in Richtung Ohlengarten

17.11.2014 · Aktualisiert: 10.12.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2014, OF 469/7 Betreff: Möglicher Unfallschwerpunkt im Kreuzungsbereich In der Römerstadt/Alt-Praunheim/Praunheimer Weg in Richtung Ohlengarten Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat darüber zu informieren, ob es in diesem Straßenbereich vermehrt zu Unfällen oder auch Beinahe-Unfällen kommt. Begründung: Anwohner berichten glaubwürdig darüber, dass es in diesem Bereich häufig zu Unfällen bzw. Beinahe-Unfällen kommt. Auslöser hierfür seien besonders Fahrzeuge aus Richtung Heddernheim. Offensichtlich konzentrieren sich die Fahrzeugführer zu sehr in Richtung Ohlengarten und vernachlässigen so den Blick nach links in die Straße Alt Praunheim. Es sei ein Wunder, dass bisher keine schweren Unfälle mit Personenschaden passiert sind. Der Ortsbeirat hält es daher für notwendig, dass der Magistrat sich mit diesem Sachverhalt näher beschäftigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 02.12.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1189 2014 Die Vorlage OF 469/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen FARBECHTE (= Ablehnung) bei Enthaltung fraktionslos

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Standplätze für Kleinzirkus?

23.10.2014 · Aktualisiert: 26.08.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2014, OF 540/8 Betreff: Standplätze für Kleinzirkus? Viel zu oft ist ist von Unregelmäßigkeiten zu hören, wenn sich Kleinzirkusse auf städtische Liegenschaften stellen. Da wird anscheinend öfter mal ohne Genehmigung der Platz besetzt und "vergessen", bei der Abreise Müll und Mist ordnungsgemäß zu entsorgen. Auch die Grünanlagen müssen dann wohl nicht selten wieder mit einigen Kosten auf Vordermann gebracht werden. Nun hatte diesmal, im vergangenen Sommer, auch in Alt-Heddernheim ein Klein-Zirkus Station gemacht (auf der Wiese Heddernheimer Landstr./Alexander Riese Weg/ unterhalb der Maybachbrücke). Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Lag zur Benutzung dieser Wiese eine Genehmigung vor? Wenn ja,warum wurde dieses Grundstück bereitgestellt? Wenn nein, warum wurde nicht dagegen vorgegangen? 2. Gibt es im Ortsbezirk 8 ausgewiesene Liegenschaften, auf denen Kleinzirkusse temporär ihren Geschäften nachgehen dürfen? Wenn ja, gibt es eine maximale Aufenthaltsdauer für den jeweiligen Standort ? Werden die wieder freigewordenen Flächen nach der Abreise zeitnah kontrolliert? Werden eventuell angefallene Müllentsorgungskosten und und Kosten zur Wiederherstellung der Grünflächen dem Verursacher in Rechnung gestellt? 3. Sind städtische Flächen an privat verpachtet - dürfen dann diese Pächter die Flächen an Kleinzirkusse zeitweise weitergeben? Begründung: Unsere Grünflächen sind ein wertvolles Gut. Alle sollten sich bei deren Benutzung an Recht und Gesetz halten müssen. Da darf auch für Kleinzirkusse kein Auge zugedrückt werden. Dieser subjektive Eindruck von städtischem Handeln besteht zurzeit. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 06.11.2014, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1169 2014 Die Vorlage OF 540/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz der Begründung entfällt und folgende Ziffer 4. angefügt wird: "Ist die Stadt Frankfurt grundsätzlich verpflichtet, in Frankfurt angemeldeten Zirkus-Unternehmern Stellflächen bereitzustellen?" Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Arzneimittelversorgung in Alt-Heddernheim

20.10.2014 · Aktualisiert: 26.08.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2014, OF 532/8 Betreff: Arzneimittelversorgung in Alt-Heddernheim Zum 31.10.2014 schließt die "Merkur Apotheke" in der Heddernheimer Landstr. 27, in Frankfurt-Heddernheim. Eine Weitergabe / Übernahme der Apotheke an gleicher Stelle soll aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht möglich gewesen sein. Insofern steht zu befürchten, dass ein weiteres Ladengeschäft in Alt-Heddernheim leer stehen wird und die Beschaffung von Arzneimitteln aufwendiger wird, da sich die betreffende Apotheke in unmittelbarer Nähe zu einer allgemeinmedizinischen Praxis befindet. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit im Rahmen der Wirtschaftsförderung a) einem Leerstand des Ladengeschäfts entgegengewirkt werden kann und b) ob zielgerichtet für einen neuen Apothekenstandort in diesem Einzugsbereich geworben werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 06.11.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1163 2014 Die Vorlage OF 532/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bürgersteigreparatur im Wendehammer „In der Römerstadt 148 - 156“

22.09.2014 · Aktualisiert: 26.08.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2014, OF 520/8 Betreff: Bürgersteigreparatur im Wendehammer "In der Römerstadt 148 - 156" Der Ortsbeirat 8 möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu veranlassen, dass an zwei Stellen der Bürgersteig im Wendehammer In der Römerstadt 148 - 156 (in Richtung des Wendehammers der rechte Bürgersteig) repariert wird bzw. die Stolperfallen beseitigt werden. Begründung: In dem Wendehammer gegenüber dem Hauseingang In der Römer 156 (vom jeweiligen Hauseingang aus gesehen auf der Rückseite der Häuser 148 / 150 sowie 152) ist an zwei Stellen (im Bereich von zwei Bäumen) der Belag des Bürgersteigs unterbrochen. Durch den Baumbewuchs in der Straße ist die Beleuchtung der beiden Gefahrenstellen eingeschränkt. Somit ergibt sich insbesondere bei Dunkelheit eine Gefahrenquelle durch die beiden Unterbrechungen der Bürgersteigfläche. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 09.10.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 520/8 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Alt-Heddernheim als Umrüstungsgebiet auf neue LED-Leuchten in Gestalt der alten Gasleuchten aufnehmen - (weitgehend) innerhalb der Erhaltungssatzung (Nr. 23) von Heddernheim Vortrag des Magistrats vom

17.07.2014 · Aktualisiert: 02.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.07.2014, OA 538 entstanden aus Vorlage: OF 497/8 vom 17.07.2014 Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Alt-Heddernheim als Umrüstungsgebiet auf neue LED-Leuchten in Gestalt der alten Gasleuchten aufnehmen - (weitgehend) innerhalb der Erhaltungssatzung (Nr. 23) von Heddernheim Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Der Bereich innerhalb der Erhaltungssatzung Heddernheim, der den geschichtlich ältesten Teil der Gemeinde Heddernheim umfasst, wird Umrüstungsgebiet für LED-Leuchten in Gestalt der alten Gaslampen (Dieses Gebiet beinhaltet gemäß der Vorlage M121/2009 die folgenden Straßen: Brühlstraße 6 bis Ende und 11 bis Ende, Heddernheimer Landstraße von Dillgasse bis Hessestraße, Bendelgasse, Gerningstraße, Cohausenstraße von Mark-Aurel-Straße bis Domitianstraße, Diezer Straße, Habelstraße von Oranienstraße bis Antoninusstraße, In der Römerstadt 1-48, Alt-Heddernheim 1-75 (Ost) bzw. 2-80 (West), Nistergasse, Oranienstraße, Wörbachstraße, Wenzelweg 24/29 bis Ende, Kastellstraße, Nassauer Straße Anfang bis Dillenburger Straße, Heddernheimer Kirchstraße, Severusstraße, Mark-Aurel-Straße, Antoninusstraße Anfang bis Habelstraße, Augustusstraße und Domitianstraße, Cohausenstraße bis Habelstraße). 2. Zur Abrundung des Umrüstungsgebietes und im Interesse eines einheitlichen Straßenbildes werden auch folgende kurze Straßen und Straßenabschnitte am Rande der Erhaltungssatzung mit aufgenommen: Dillgasse, Brühlstraße bis zur Einmündung auf die Dillgasse, Heddernheimer Landstraße ab 1 und bis zur Domitianstraße, Domitianstraße zwischen Heddernheimer Landstraße und Cohausenstraße, Herborner Straße, Georg-Wolff-Straße. 3. Nach Ablauf ihrer Lebenszeit werden auch die wenigen im oben genannten Gebiet aufgestellten Stromleuchten auf die nachempfundenen Gasleuchten mit LED-Licht umgerüstet. Dabei geht es insbesondere um den Bereich der ehemaligen Durchgangsstraße Heddernheimer Landstraße. 4. Die im Pilotprojekt Nistergasse (Heddernheim) gewonnen Erkenntnisse finden Berücksichtigung. Insbesondere geht es darum, dass das LED-Licht nur den Verkehrsraum beleuchtet, nicht den Wohnbereich der angrenzenden Bebauung. Begründung: Nahezu konzentriert auf den Bereich der fest umrissenen Erhaltungssatzung in Alt-Heddernheim mit seiner harmonischen Bebauung, sollte dort auch die typische Formensprache der Straßenbeleuchtung dauerhaft erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 270 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 23.07.2014 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.07.2014, TO I, TOP 26 Der Geschäftsordnungsantrag FDP, ELF Piraten und RÖMER, die Beratung der Vorlage M 69 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU und GRÜNE abgelehnt. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 69 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 974 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 941 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 974 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 976 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 983 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 987 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OA 506 wird abgelehnt. 8. Der Vorlage OA 507 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass . . 9. Die Vorlage OA 512 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage OA 532 wird abgelehnt. 12. Der Vorlage OA 534 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 536 wird abgelehnt. 14. a) Der Ziffer 2. Vorlage OA 537 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. b) Die Ziffern 1. und 3. bis 6. der Vorlage OA 537 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 15. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 538 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 16. Die Vorlage OA 539 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme im Rahmen OA 512) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. erster Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme im Rahmen OA 512) Ziffern 1. bis 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD = Prüfung und Berichterstattung sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) und ELF Piraten (Annahme im Rahmen OA 512) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 941) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER gegen FDP und ELF Piraten (= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme) zu 9. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FDP (= Ablehnung) sowie ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 10. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 11. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 12. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme) zu 13. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 14. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 15. a) CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) zu 16. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 69, NR 941, NR 974, NR 976, OA 506, OA 507, OA 512, OA 522, OA 532, OA 534, OA 536, OA 537, OA 538 und OA 539 = Enthaltung) REP (NR 941, NR 976, OA 506, OA 537 und OA 539 = Annahme, NR 974 und OA 522 = Ablehnung, OA 507, OA 512, OA 532 und OA 538 = Prüfung und Berichterstattung, OA 534 und OA 536 = vereinfachtes Verfahren) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.07.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 69 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 974 zugestimmt. Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 69 auf Antrag der FREIEN WÄHLER- und RÖMER-Fraktion: Stadtverordneter Amann Nein Stadtverordnete Arslaner-Gölbasi Ja Stadtverordnete auf der Heide Ja Stadtverordnete Ayyildiz Nein Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordnete Barbosa de Lima Ja Stadtverordneter Dr. Betakis Nein Stadtverordnete Brein Ja Stadtverordneter Brillante Ja (im Rahmen OA 512) Stadtverordnete Burkert fehlt Stadtverordneter Burkhardt Ja Stadtverordnete Busch Nein Stadtverordnete Czerny Ja Stadtverordneter Daum Ja Stadtverordnete David Ja Stadtverordneter Deusinger fehlt Stadtverordnete Diallo Ja Stadtverordnete Ditfurth fehlt Stadtverordnete Dörhöfer Ja Stadtverordneter Dr. Dürbeck Ja Stadtverordneter Emmerling fehlt Stadtverordnete Fischer Ja Stadtverordneter Förster Ja (im Rahmen OA 512) Stadtverordneter Dr. Gärtner Nein Stadtverordneter Gerhardt Ja Stadtverordnete Hanisch Ja Stadtverordneter Dr. Harsche Ja Stadtverordneter Heimpel Nein Stadtverordneter Heuser Ja Stadtverordneter Homeyer Ja Stadtverordneter Hübner Nein Stadtverordneter Josef Nein Stadtverordnete Kauder Ja Stadtverordneter Kirchner Ja Stadtverordneter Kliehm Ja (im Rahmen OA 512) Stadtverordneter Klingelhöfer Nein Stadtverordneter Knudt Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Ja Stadtverordneter Krebs Enthaltung Stadtverordnete Lang Ja Stadtverordneter Lange Ja Stadtverordneter Langer Nein Stadtverordnete Latsch Nein Stadtverordneter zu Löwenstein Ja Stadtverordnete Loizides Ja Stadtverordneter Maier Ja Stadtverordnete Meister Ja Stadtverordnete Momsen fehlt Stadtverordnete Moussa Nein Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Münz Ja Stadtverordnete Nazarenus-Vetter Ja Stadtverordneter Ochs fehlt Stadtverordneter Oesterling Nein Stadtverordnete Pauli Nein Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pawlik Nein Stadtverordneter Podstatny Nein Stadtverordneter Popp Ja Stadtverordnete Purkhardt Ja Stadtverordneter Quirin Ja Stadtverordneter Dr. Dr. Rahn Nein Stadtverordneter Reininger Nein Stadtverordneter Reiß Ja Stadtverordnete Rinn Nein Stadtverordneter Dr. Römer Nein Stadtverordneter Schenk Nein Stadtverordnete Scheurich Nein Stadtverordneter Dr. Schmitt Ja Stadtverordnete Schubring Ja Stadtverordneter Serke Ja Stadtverordneter Dr. Seubert Ja Stadtverordneter Siefert Ja Stadtverordneter Siegler Ja Stadtverordneter Stapf Ja Stadtverordneter Stock Ja Stadtverordnete Streb-Hesse Nein Stadtverordnete Tafel-Stein Nein Stadtverordneter Taskin Ja Stadtverordnete Dr. Teufel Ja Stadtverordnete Thiele Nein Stadtverordnete Triantafillidou Ja Stadtverordneter Trinklein fehlt Stadtverordneter Tschierschke Nein Stadtverordneter Ulshöfer Ja Stadtverordneter Vielhauer Ja Stadtverordneter Freiherr von Wangenheim Nein Stadtverordneter Arnold Weber Nein Stadtverordnete Sylvia Weber Nein Stadtverordnete Weil-Döpel Nein Stadtverordnete Werner Ja Stadtverordnete Dr. Weyland Ja Stadtverordnete Dr. Wolter-Brandecker Nein Hinweis: Die Zustimmung zur Vorlage M 69 erfolgt unter Berücksichtigung der Ergänzung durch die Vorlage NR 974. 2. Die Vorlage NR 941 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 974 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 976 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 983 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 987 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OA 506 wird abgelehnt. 8. Der Vorlage OA 507 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. 9. Die Vorlage OA 512 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage OA 532 wird abgelehnt. 12. Der Vorlage OA 534 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 536 wird abgelehnt. 14. a) Der Ziffer 2. Vorlage OA 537 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. b) Die Ziffern 1. und 3. bis 6. der Vorlage OA 537 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 15. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 538 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 16. a) Die Vorlage OA 539 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten zu Löwenstein, Rinn, Podstatny, Dr. Dr. Rahn, Maier, Müller, Pauli, Oesterling und Förster sowie von Stadtrat Majer dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. erster Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme im Rahmen OA 512); NPD (= Enthaltung) Ziffern 1. bis 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Ablehnung) und ELF Piraten (Annahme im Rahmen OA 512); NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 941) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER gegen FDP und ELF Piraten (= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und REP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) zu 9. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD und REP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FDP (= Ablehnung) sowie ELF Piraten und RÖMER (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 10. CDU, GRÜNE, ELF Piraten und REP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 11. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie REP (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD und REP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 12. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung), ELF Piraten (= Annahme ohne Zusatz) sowie REP (= vereinfachtes Verfahren); NPD (= Enthaltung) zu 13. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie REP (= vereinfachtes Verfahren); NPD (= Enthaltung) zu 14. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 15. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und REP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 16. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) 37. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 12.02.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4832, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 Aktenzeichen: 91 52

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