Standplätze für Kleinzirkus?
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Viel zu oft ist ist von Unregelmäßigkeiten zu hören, wenn sich Kleinzirkusse auf städtische Liegenschaften stellen. Da wird anscheinend öfter mal ohne Genehmigung der Platz besetzt und "vergessen", bei der Abreise Müll und Mist ordnungsgemäß zu entsorgen. Auch die Grünanlagen müssen dann wohl nicht selten wieder mit einigen Kosten auf Vordermann gebracht werden. Nun hatte diesmal, im vergangenen Sommer, auch in Alt-Heddernheim ein Klein-Zirkus Station gemacht (auf der Wiese Heddernheimer Landstr./Alexander Riese Weg/ unterhalb der Maybachbrücke). Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Lag zur Benutzung dieser Wiese eine Genehmigung vor? Wenn ja,warum wurde dieses Grundstück bereitgestellt? Wenn nein, warum wurde nicht dagegen vorgegangen?
- Gibt es im Ortsbezirk 8 ausgewiesene Liegenschaften, auf denen Kleinzirkusse temporär ihren Geschäften nachgehen dürfen? Wenn ja, gibt es eine maximale Aufenthaltsdauer für den jeweiligen Standort ? Werden die wieder freigewordenen Flächen nach der Abreise zeitnah kontrolliert? Werden eventuell angefallene Müllentsorgungskosten und und Kosten zur Wiederherstellung der Grünflächen dem Verursacher in Rechnung gestellt?
- Sind städtische Flächen an privat verpachtet - dürfen dann diese Pächter die Flächen an Kleinzirkusse zeitweise weitergeben? Begründung: Unsere Grünflächen sind ein wertvolles Gut. Alle sollten sich bei deren Benutzung an Recht und Gesetz halten müssen. Da darf auch für Kleinzirkusse kein Auge zugedrückt werden. Dieser subjektive Eindruck von städtischem Handeln besteht zurzeit.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 23.10.2014,
OF 540/8 Betreff: Standplätze für Kleinzirkus? Viel zu oft ist ist von Unregelmäßigkeiten zu hören,
wenn sich Kleinzirkusse auf städtische Liegenschaften stellen. Da wird
anscheinend öfter mal ohne Genehmigung der Platz besetzt und "vergessen",
bei der Abreise Müll und Mist ordnungsgemäß zu entsorgen. Auch die Grünanlagen
müssen dann wohl nicht selten wieder mit einigen Kosten auf Vordermann gebracht
werden. Nun hatte diesmal, im vergangenen Sommer, auch in Alt-Heddernheim ein
Klein-Zirkus Station gemacht (auf der Wiese Heddernheimer Landstr./Alexander
Riese Weg/ unterhalb der Maybachbrücke). Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat
beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung
folgender Fragen gebeten: 1. Lag zur Benutzung dieser Wiese eine Genehmigung
vor? Wenn ja,warum wurde dieses Grundstück bereitgestellt? Wenn nein, warum
wurde nicht dagegen vorgegangen? 2. Gibt es im Ortsbezirk 8 ausgewiesene
Liegenschaften, auf denen Kleinzirkusse temporär ihren Geschäften nachgehen
dürfen? Wenn ja, gibt es eine maximale Aufenthaltsdauer für den jeweiligen
Standort ? Werden die wieder freigewordenen Flächen nach der Abreise zeitnah
kontrolliert? Werden eventuell angefallene Müllentsorgungskosten und und Kosten
zur Wiederherstellung der Grünflächen dem Verursacher in Rechnung gestellt?
3. Sind städtische Flächen an
privat verpachtet - dürfen dann diese Pächter die Flächen an Kleinzirkusse
zeitweise weitergeben? Begründung: Unsere Grünflächen sind ein wertvolles Gut. Alle
sollten sich bei deren Benutzung an Recht und Gesetz halten müssen. Da darf
auch für Kleinzirkusse kein Auge zugedrückt werden. Dieser subjektive Eindruck
von städtischem Handeln besteht zurzeit. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8
am 06.11.2014, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1169 2014
Die
Vorlage OF 540/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz der
Begründung entfällt und folgende Ziffer 4. angefügt wird: "Ist die Stadt
Frankfurt grundsätzlich verpflichtet, in Frankfurt angemeldeten
Zirkus-Unternehmern Stellflächen bereitzustellen?"
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (=
Ablehnung)