Bushaltestelle Heddernheimer Kirchstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2018, OM
2685 entstanden aus
Vorlage: OF 237/8 vom
07.01.2018 Betreff: Bushaltestelle Heddernheimer Kirchstraße Vorgang: V 528/17 OBR 8; ST 2260/17 Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle
"Heddernheimer Kirchstraße" - wie von der evangelischen St.
Thomasgemeinde gewünscht (siehe Schreiben vom 30.12.2016) - im Zusammenhang mit
dem behindertengerechten Umbau vor das Gebäude Heddernheimer Kirchstraße 2 (vor
die Thomas-Wohnanlage) zu verlegen. Der Ortsbeirat 8 sieht die beim Ortstermin am
02.06.2016 von Vertretern der Stadt Frankfurt am Main und der VGF von der
evangelischen St. Thomasgemeinde für die Verlegung geforderten Unterlagen als
vollständig vorhanden an und somit sind die Bedingungen erfüllt. Der spätere
behindertengerechte Ausbau, wie in der Stellungnahme vom 20.11.2017,
ST 2260, dargestellt, wird hingenommen. Der Ortsbeirat 8 unterstützt
ausdrücklich den Wunsch der evangelischen St. Thomasgemeinde auf Verlegung
der Bushaltestelle vor das Gebäude Heddernheimer Kirchstraße 2. Begründung: Folgende Punkte, die zum Teil beim Ortstermin am
02.06.2016 von den Vertreterinnen und Vertretern der St. Thomasgemeinde
vorgetragen wurden und in den Schreiben vom 21.03.2016 und 30.12.2016 dargelegt
sind, sprechen für die Verlegung: 1. Das Portal und der Vorplatz einer Kirche ist ein
öffentlicher Raum mit repräsentativer Funktion. Die Kirche steht außerdem unter
Denkmalschutz. Es ist dem Charakter des Ortes nicht angemessen, direkt davor
eine Bushaltestelle durch dauerhafte bauliche Veränderungen anzulegen. 2. Die Bushaltestelle direkt vor dem Eingangsbereich
des Kirchengebäudes würde zu einer Erhöhung der Bordsteinkante von derzeit
zehn Zentimeter auf 22 Zentimeter führen (deutlich mehr als die Höhe
einer normalen Treppenstufe). Damit entsteht eine Stolpergefahr beim Zugang zur
Kirche bzw. beim Weggang. Für die Kirchenbesucher (z. B. auch
Konzertbesucher) mit Rollatoren oder Kinderwagen wird der Zugang erschwert.
Einzelne Veranstaltungen beginnen oder enden bei Dunkelheit. Vor dem Eingangsbereich halten sich bei
Veranstaltungen (z. B. Hochzeiten, Konfirmationen, Trauerfeiern,
Konzerten) die Kirchenbesucher auf. Dieser Bereich würde durch die
Bushaltestelle (z. B. Sitzbank, ein- und aussteigende Fahrgäste)
möglicherweise eingeschränkt. 3. Über die stark erhöhte Bordsteinkante wird die
Zufahrt für Fahrzeuge auf den Platz vor dem Kircheneingang erschwert oder gar
verhindert. Die Zufahrt ist unter anderem für die Leichenwagen bei Trauerfeiern
nötig. Ferner werden mit Fahrzeugen zum Teil kostbare und sperrige
Musikinstrumente für Konzerte, die im Kirchengebäude stattfinden, angeliefert
und abgeholt.
4. Die mit einer Bushaltestelle
verbundenen Einrichtungen (Sitzbank, Mast mit Bushaltestellenschild und
Fahrplänen, Papierkorb) müssten so aufgestellt werden, dass diese den
Eingangsbereich zum Kirchengebäude nicht beeinträchtigen. Ansonsten wären
Bildaufnahmen bei kirchlichen Feiern (z. B. Hochzeiten, Konfirmationen)
entsprechend beeinträchtigt. 5. Die Bushaltestelle müsste dauerhaft ohne
Überdachung auskommen, weil eine Überdachung direkt vor dem Kirchenportal eine
unangemessene Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes der Kirche ist und der
Platz für eine Überdachung an der augenblicklichen Aufstellfläche der Bank
aufgrund des schmalen Fußweges nicht möglich ist. 6. Bei der Erhöhung der Bordsteinkante besteht die
Gefahr, dass das Regenwasser nicht mehr Richtung Straße abläuft. Bei Erhöhung
der gesamten Fläche vor dem Eingang entsteht eine Stolpergefahr wegen
Verringerung der Höhe der untersten Stufe der Treppe zum Kircheneingang.
7. Als Alternative hat die Gemeinde eine Verlegung
der Haltestelle einige Meter weiter vor das Gebäude Heddernheimer Kirchstraße
2, St. Thomas-Wohnanlage, vorgeschlagen. Ein Einverständnis der
Gebäudeeigentümer, Gemeinde und Evangelischer Regionalverband, liegt vor.
Ebenso ist die Bereitschaft gegeben, auf einem Streifen des privaten
Grundstücks vor dem Kellerabgang Platz für Haltestellenschild und Wartebank zu
schaffen, sodass diese nicht mehr - wie bisher - den schmalen Fußweg
einschränken. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen vom 17.08.2017, V 528
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.11.2017, ST 2260
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.04.2018, ST 783
Aktenzeichen: 92 13