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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einführung einer Expressbuslinie im Ringsystem für eine schnelle und sichere Beförderung der Schülerinnen und Schüler des zukünftigen Gymnasiums Nord zwischen Wohnort und Schule

07.06.2016 · Aktualisiert: 08.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 183 entstanden aus Vorlage: OF 14/7 vom 07.06.2016 Betreff: Einführung einer Expressbuslinie im Ringsystem für eine schnelle und sichere Beförderung der Schülerinnen und Schüler des zukünftigen Gymnasiums Nord zwischen Wohnort und Schule Vorgang: OM 178/16 OBR 13 Der Magistrat wird aufgefordert, für die Schülerinnen und Schüler des zum neuen Schuljahr 2016/2017 startenden Gymnasiums Nord eine Expressbuslinie im Ringsystem vom Frankfurter Norden ohne Zwischenstopp nach Westhausen einzurichten. Die Buslinie soll die Schülerinnen und Schüler aus den Stadtteilen Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Harheim, Bonames und Berkersheim in regelmäßigen, an dem Stundenplan des Gymnasiums ausgerichteten Abständen, schnell und sicher zum neuen Gymnasium befördern. Um auch den Heimweg sicherzustellen, soll die Linie in einem Ringsystem verkehren. Dabei soll die Buslinie mindestens zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn einer Schulstunde ankommen und zehn Minuten nach dem Ende einer Schulstunde wieder abfahren. Hierbei soll eine enge Abstimmung zwischen den beteiligten Ortsbeiräten und der Betreibergesellschaft traffiQ stattfinden. Begründung: Zum neuen Schuljahr 2016/2017 wird das Gymnasium Nord den Schulbetrieb auf dem Interimsstandort in Westhausen mit einer Schüleranzahl von 210 aufnehmen. Das insbesondere für die Schülerinnen und Schüler aus den nördlichen Frankfurter Stadtteilen (Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Harheim, Bonames und Berkersheim; derzeit 24 Schülerinnen und Schüler, Tendenz steigend) benötigte und in Anspruch genommene Gymnasium ist zwar mit den öffentlichen Verkehrsmitteln über die Haltestellen "Heerstraße" bzw. "Friedhof Westhausen" zu erreichen. Der Fahrtweg aus dem Frankfurter Norden beträgt allerdings über 45 Minuten (einfache Strecke) und beinhaltet bis zu drei Umstiege. Es ist daher davon auszugehen, dass viele Schülerinnen und Schüler in privaten Pkws zur Schule gebracht werden, was zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in Westhausen führen wird. Die Verkehrssituation vor Ort ist durch die bestehenden beiden Schulen Liebiggymnasium sowie Lycée Victor Hugo (Französische Schule) bereits angespannt. Zudem sollen mit dieser Buslinie insbesondere die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern entlastet werden, welche entgegen ihres Erstwunsches keinen Platz an ihrer Wunschschule bekommen haben. Ein wie oben beschriebener Expressbus schafft eine Möglichkeit, das Verkehrsaufkommen mit privaten Pkw zu vermindern und gleichzeitig die Fahrtdauer für die betroffenen Schülerinnen und Schüler zu verkürzen sowie den Fahrtweg sicherer zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 178 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 286 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1316 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einführung einer Expressbuslinie im Ringsystem für eine schnelle und sichere Beförderung der Schülerinnen und Schüler des zukünftigen Gymnasium Nord zwischen Wohnort und Schule

07.06.2016 · Aktualisiert: 10.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 178 entstanden aus Vorlage: OF 21/13 vom 06.06.2016 Betreff: Einführung einer Expressbuslinie im Ringsystem für eine schnelle und sichere Beförderung der Schülerinnen und Schüler des zukünftigen Gymnasium Nord zwischen Wohnort und Schule Vorgang: OM 183/16 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass für die Schülerinnen und Schüler des zum neuen Schuljahr 2016/2017 startenden Gymnasiums Nord eine Expressbuslinie im Ringsystem vom Frankfurter Norden ohne Zwischenstopp nach Westhausen eingerichtet wird. Die Buslinie soll die Schülerinnen und Schüler aus den Stadtteilen Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Harheim, Bonames und Berkersheim in regelmäßigen, an dem Stundenplan des Gymnasiums ausgerichteten Abständen, schnell und sicher zum neuen Gymnasium befördern. Um auch den Heimweg sicherzustellen, soll die Linie in einem Ringsystem verkehren. Dabei soll die Buslinie mindestens zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn einer Schulstunde ankommen und zehn Minuten nach dem Ende einer Schulstunde wieder abfahren. Hierbei soll eine enge Abstimmung zwischen den beteiligten Ortsbeiräten und der Betreibergesellschaft traffiQ stattfinden. Begründung: Zum neuen Schuljahr 2016/2017 wird das Gymnasium Nord den Schulbetrieb auf dem Interimsstandort in Westhausen mit einer Schüleranzahl von 210 aufnehmen. Das insbesondere für die Schülerinnen und Schüler aus den nördlichen Frankfurter Stadtteilen (Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Harheim, Bonames und Berkersheim; derzeit 24 Schülerinnen und Schüler, Tendenz steigend) benötigte und in Anspruch genommene Gymnasium ist zwar mit den öffentlichen Verkehrsmitteln über die Haltestellen "Heerstraße" bzw. "Friedhof Westhausen" zu erreichen. Der Fahrtweg aus dem Frankfurter Norden beträgt allerdings über 45 Minuten (einfache Strecke) und beinhaltet bis zu drei Umstiege. Es ist daher davon auszugehen, dass viele Schülerinnen und Schüler in privaten Pkws zur Schule gebracht werden, was zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in Westhausen führen wird. Die Verkehrssituation vor Ort ist durch die bestehenden beiden Schulen Liebiggymnasium sowie Lycée Victor Hugo (französische Schule) bereits angespannt. Zudem sollen mit dieser Buslinie insbesondere die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern entlastet werden, welche entgegen ihres Erstwunsches keinen Platz an ihrer Wunschschule bekommen haben. Ein wie oben beschriebener Expressbus schafft eine Möglichkeit, das Verkehrsaufkommen mit privaten Pkw zu vermindern und gleichzeitig die Fahrtdauer für die betroffenen Schülerinnen und Schüler zu verkürzen sowie den Fahrtweg sicherer zu gestalten. Dieser Antrag wird parallel auch im Ortsbeirat 10 eingebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 183 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 286 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1317 Aktenzeichen: 92 11

OA (Anregung Ortsbeirat)

Schöneres Praunheim Heerstraße - vorne hui, hinten pfui?

07.06.2016 · Aktualisiert: 13.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2016, OA 28 entstanden aus Vorlage: OF 9/7 vom 10.05.2016 Betreff: Schöneres Praunheim Heerstraße - vorne hui, hinten pfui? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die städtische Liegenschaft Heerstraße 155 bis 157 - Hintergrundstück (Zugang von der Eberstadtstraße) so zu gestalten, dass sie nicht mehr überörtlich zur Müllentsorgung einlädt. Begründung: Während die Heerstraße hervorragend saniert wurde, sammeln sich hinter der ersten Häuserreihe auf einer städtischen Liegenschaft Sperrmüll, Hausrat und Gartenabfälle. Auch wenn von Zeit zu Zeit der gröbste Dreck beseitigt wird, lockt die Gestaltung der Fläche auch Ortsfremde an, hier ihren Müll zu deponieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2016, ST 1486 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 15.06.2016 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 30.06.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 28 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.07.2016, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 28 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 332, 2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 04.07.2016 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehweglücke schließen

19.01.2016 · Aktualisiert: 14.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4929 entstanden aus Vorlage: OF 615/7 vom 02.01.2016 Betreff: Gehweglücke schließen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die unbefestigte Lücke im Gehweg zwischen dem Brennerblock in der Straße Am Ebelfeld und dem kleinen Einkaufszentrum geschlossen wird. Begründung: In dem Verbindungsweg zwischen Am Ebelfeld und dem kleinen Einkaufszentrum zur Heinrich-Lübke-Siedlung ist eine unbefestigte Lücke von ca. zwei Metern. Schon bei geringem Niederschlag verwandelt sich diese in ein reines Schlammloch. Diese Pfütze ist nicht nur unangenehm wegen der Verschmutzung, sondern auch eine Gefahrenquelle, da besonders ältere Personen leicht ausgleiten können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST 565 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wohnbebauung und Schulbauten im Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße

04.01.2016 · Aktualisiert: 05.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2016, OF 614/7 Betreff: Wohnbebauung und Schulbauten im Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße Der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße wurde im Ortsbeirat 7 mit Änderungswünschen bzgl. der Emissionsobergrenzen beschlossen, da der Ortsbeirat die umliegenden Bewohner schützen möchte. Dies vorweggeschickt fragen wir den Magistrat: Welche gewerblichen Betriebe können sich trotz der geplanten Beschränkung nördlich der Heerstraße ansiedeln? Bzw. wird die beschlossene Emissionsgrenze zwangsläufig zu mehr Einzelhandel oder Büroraum führen? Inwieweit sieht der Magistrat die Möglichkeit produzierendes Gewerbe im Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße anzusiedeln, da laut des Masterplans "Industrie" vor allem Industrieflächen benötigt werden? Wie bewertet der Magistrat die Nutzung der gut angebundene Fläche (U6/RTW) für Wohnbebauung und Schulbauten bzw. was spricht aus Sicht des Magistrat gegen diese Nutzung? Wann kann der Ortsbeirat 7 mit einem gültigen Bebauungsplan für den Teilbereich II rechnen? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2016, TO I, TOP 19 Auf Wunsch der GRÜNEN wird über die Fragen der Vorlage getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1560 2016 1. Die Fragen 1 und 2 der Vorlage OF 614/7 werden abgelehnt. 2. Die Fragen 3 und 4 der Vorlage OF 614/7 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: SPD, FARBECHTE und GRÜNE gegen CDU, BFF, FDP und REP (= Annahme) zu 2.: Frage 3: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, Frage 4: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

REWE-Center Eugen-Hartmann-Straße 7 - Keine Zufahrt von der Heerstraße

16.11.2015 · Aktualisiert: 08.12.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 595/7 Betreff: REWE-Center Eugen-Hartmann-Straße 7 - Keine Zufahrt von der Heerstraße Der Magistrat wird gebeten die Zufahrt auf das Gelände des REWE-Centers von der Heerstraße wirkungsvoll zu verhindern, die bereits gebaute Einfahrt zu sperren und vom Bauträger zeitnah zurückbauen zu lassen. Begründung: Die Zufahrt zum REWE-Center war immer und ausschließlich über die Eugen-Hartmann-Straße geplant. Eine direkte Anbindung mit Abbiegeverkehr von der Heerstraße sollte dauerhaft ausgeschlossen werden. Der erfolgte Bau einer Einfahrt von der Heerstraße lässt nur den Schluss zu, dass bereits jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt eine Zufahrt über die Heerstraße erfolgen soll. Dieses Ansinnen ist wirkungsvoll zu verhindern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 7 am 01.12.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 595/7 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

RTW-Abzweig in den Frankfurter Norden/Linie 2

26.08.2015 · Aktualisiert: 15.09.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2015, OF 631/8 Betreff: RTW-Abzweig in den Frankfurter Norden/Linie 2 Vorgang: ST 885/15 Viele Jahre gab es die unveränderte Planung, die Linie 2 der Regionaltangente West bis zur Station Nordwestzentrum zu führen. Vor kurzem war dann eine Variante entlang der BAB5 und die Anbindung an die U3 bei Niederursel im Gespräch. Doch nun endet Linie 2 der RTW -weit entfernt- in Praunheim Nord. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Durch welche konkreten Gründe kam es zu der vorläufigen Entscheidung, die Linie 2 in Praunheim Nord enden zu lassen? Warum ist dies nicht frühzeitig dem zuständigen Ortsbeirat 8 mitgeteilt worden? 2. 52,9 % der Planungskosten der RTW werden durch den Gesellschafter Stadt Frankfurt geleistet. Wie steht die Stadt Frankfurt zum Nutzwert der Weiterführung der Strecke von Praunheim/Nord Richtung NWZ ? 3. Wann fällt eine Entscheidung in der Planungsgesellschaft, ob und wann die Linie 2 bis zum NWZ gebaut wird? Begründung: Die RTW ist unzweifelhaft ein zukunftsweisendes Projekt im ÖPNV-Bereich. Umso mehr ist es wirklich bedauerlich, dass die RTW im Frankfurter Nordwesten anscheinend nicht näher an die Wohnbebauung und deren wichtige ÖPNV-Verkehrsknoten geführt wird. Der Straßenneubau Gewerbegebietserschließung Heerstraße ("Praunheimer Umfahrung") soll weiterhin gebaut werden. Und die neue ÖPNV-Verbindung RTW wird eingekürzt. Dies ist ein fatales Signal. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 885 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 10.09.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1446 2015 Die Vorlage OF 631/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Europäische Schule im Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße

30.07.2015 · Aktualisiert: 16.09.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2015, OF 553/7 Betreff: Europäische Schule im Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße Das Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße läßt lt. Baunutzungsverordnung Schulen als Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke ausnahmsweise zu. Warum wurde vom Magistrat dieser Ersatz-Standort der Europäischen Schule nicht geprüft und nicht vorgeschlagen? Welche "planungsrechtlichen Gründe" lassen angeblich eine Bebauung mit einer Schule nicht zu? Begründung: Nach Durchsicht der St 363, B273 und B275 ergeben sich zwangsläufig die o.g. Fragen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 7 am 08.09.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1433 2015 1. Die Vorlage OF 553/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage B 273 wird zurückgewiesen. 3. Die Vorlage B 275 wird zurückgewiesen. Abstimmung: zu 1. SPD, FARBECHTE, BFF, FDP, REP und fraktionslos gegen CDU und GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. SPD, FARBECHTE, BFF, FDP, REP und fraktionslos gegen CDU und GRÜNE (= Kenntnis) zu 3. SPD, FARBECHTE, BFF, FDP, REP und fraktionslos gegen CDU und GRÜNE (= Kenntnis)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ansiedlung Europäische Schule prüfen

19.05.2015 · Aktualisiert: 15.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4193 entstanden aus Vorlage: OF 538/7 vom 04.05.2015 Betreff: Ansiedlung Europäische Schule prüfen Vorgang: ST 363/15 In der Stellungnahme ST 363 berichtet der Magistrat, dass eine Umwidmung des Gewerbegebiets Heerstraße in ein Mischgebiet keine Voraussetzung für die Ansiedlung einer Schule ist. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass eine Ansiedlung "ausnahmsweise" zulässig wäre und einer "genaueren Prüfung" bedarf. Zudem muss auch die Abbildung des Platzbedarfs der Schule im Gebiet genau geprüft werden. Unter diesen Voraussetzungen wird der Magistrat gebeten, die in der Stellungnahme ST 363 genannten Prüfungen ohne weitere Aufforderung durchzuführen, sobald feststeht, dass der Platzbedarf der Europäischen Schule am bisherigen Standort nicht abgedeckt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 363 Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2015, ST 1286 Aktenzeichen: 40 33

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsbehinderung durch die Bushaltestelle Haingrabenstraße muss beseitigt werden

21.04.2015 · Aktualisiert: 08.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4050 entstanden aus Vorlage: OF 512/7 vom 07.04.2015 Betreff: Verkehrsbehinderung durch die Bushaltestelle Haingrabenstraße muss beseitigt werden Vorgang: ST 73/15 Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrshindernis Bushaltestelle in der Haingrabenstraße zu beseitigen. Dazu sind folgende Schritte notwendig: 1. Der alte Zustand einer Haltebucht für drei Busse wird wieder hergestellt. Dabei könnte beispielgebend die neue Bushaltestelle an der Heerstraße am Praunheimer Kreisel sein. 2. Es muss ein Fahrkartenautomat aufgestellt werden, um die Zeitverzögerungen, die durch den Ticketverkauf durch den Busfahrer entstehen, zu reduzieren. Begründung: Entgegen der Stellungnahme ST 73 des Verkehrsdezernates ist die Verkehrsbehinderung und die Belastung der Anwohner durch die neue Bushaltestelle erheblich. Besonders in den Morgenstunden, aber auch in den Nachmittag- und Abendstunden kommt es durch die haltenden Busse zu erheblichen Staus, die es vorher nicht gab. Diese werden nach der Sanierung der Heerstraße noch zunehmen. Die Verweildauer der Busse an der Haltestelle wird durch den Fahrkartenverkauf durch den Busfahrer noch ungewollt verlängert. Einsatzfahrzeuge der Rettungsdienste werden durch die Staus massiv behindert. Aber auch die frühere Möglichkeit des direkten Umsteigens zwischen den gemeinsam wartenden Bussen ist weggefallen. Dies alles sind Erkenntnisse, Kritiken und Anregungen, die Bürger bei einem Ortstermin vorgetragen haben. Die Bürger sehen in der neuen Bushaltestelle eine massive Verschlechterung ihrer Situation gegenüber vorher. Die neue Haltstelle nutzt wahrscheinlich nicht einmal der Beschleunigung des ÖPNV, und wenn, dann auf Kosten der Anwohner. Was durch diese Art der Haltestellengestaltung sicherlich erreicht wurde, ist die massive Behinderung des Individualverkehrs einschließlich der Rettungsfahrzeuge im Einsatz, einhergehend mit einer erheblichen Belastung der Anwohner durch stehenden Verkehr. Ein mehr als zweifelhaftes Ergebnis, welches der Ortsbeirat nicht akzeptieren kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 73 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1117 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behindertengerechter Umbau der Treppe vom Damaschkeanger zur Adlerwiese

21.04.2015 · Aktualisiert: 12.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4049 entstanden aus Vorlage: OF 510/7 vom 01.04.2015 Betreff: Behindertengerechter Umbau der Treppe vom Damaschkeanger zur Adlerwiese Der Magistrat wird gebeten, die Treppe vom Damaschkeanger zur Adlerwiese (zwischen den Hausnummern 89 und 91) behindertengerecht umzubauen. Begründung: Diese Treppe verbindet das Naherholungsgebiet an der Nidda mit dem Damaschkeanger und war bis vor einigen Jahren auch für behinderte Menschen oder Personen mit Kinderwagen problemlos nutzbar. Im Zuge einer Sanierung wurde die Treppe baulich verändert, sodass nunmehr für die genannten Personengruppen ein langer und nicht zumutbarer Umweg nötig geworden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1087 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verlegung der Europäischen Schule vorsorglich prüfen

30.03.2015 · Aktualisiert: 04.05.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 580/8 Betreff: Verlegung der Europäischen Schule vorsorglich prüfen Vorgang: M 22/12; ST 363/15 In den kommenden Wochen wird die Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Europäischen Schule (ESF) erwartet. Von der Schulleitung der Europäischen Schule Frankfurt (ESF) gegebene Informationen, die auch Ortsbeiratsmitgliedern bekannt wurden, deuten darauf hin, dass die ESF nach Möglichkeit ihren Standort im Frankfurter Norden behalten möchte, da er verkehrsmäßig sehr günstig mit den Wohnorten der Schüler und der vergleichsweise jungen Lehrkräfte, die ihrerseits mit Familien in der Umgebung wohnhaft geworden sind, verknüpft ist. Ob die zur Zeit am Standort Praunheimer Weg zur Verfügung stehenden Flächen für einen Ausbau der Schule ausreichen, der fast eine Verdoppelung der Schülerzahlen binnen 5 bis 10 Jahren vorsieht, erscheint aus Sicht des Ortsbeirates unter Würdigung der verkehrsinfrastrukturellen Rahmenbedingungen äußerst fraglich. Insofern sollte aus rein praktischen Erwägungen eine Verlegung der Schule innerhalb des Frankfurter Nordens nicht kategorisch ausgeschlossen sein. Unabhängig von der Haltung des Magistrats in der ST 363 v. 06.03.2015, die sich auf den zukünftig verdichteten Bereich des östlichen Teilgebietes des Gewerbegebietes nördlich der Heerstraße bezieht, stellt sich die Frage, ob diesbezüglich einmal geprüft wurde, ob die ESF genügend Entwicklungsfläche auf dem ca. 10.000 m2 großen Areal des im nördlichen Teil des im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 696 (Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Teilbereich 2) befindlichen, nicht mehr genutzten landwirtschaftlichen Hofes hätte. Die verkehrliche Erschließung könnte über die A66 und die einmal fertig ausgebaute Ludwig-Landmann-Straße stattfinden. Soziale Einrichtungen sind laut Beschluss zur M 22 v. 13.02.2012 im gesamten Plangebiet ausnahmsweise möglich. Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob er - unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie - zur Erweiterung der ESF eine Verlegung der ESF auf die o.a. Fläche des ehemaligen Hofgutes im nördlichen Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 696 (Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Teilbereich 2) prüfen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 22 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 363 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 23.04.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1336 2015 Die Vorlage OF 580/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "ca. 10.000 m2 großen" gestrichen werden. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Erarbeitung einer Härtefallregelung für die Vorgartensatzung

10.03.2015 · Aktualisiert: 13.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2015, OA 610 entstanden aus Vorlage: OF 397/7 vom 03.06.2014 Betreff: Erarbeitung einer Härtefallregelung für die Vorgartensatzung In der Ortsbeiratssitzung am 13.05.2014 wurde mit Vertretern städtischer Ämter und zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern der Heerstraße intensiv über die Probleme bezüglich der Mülltonnenstellplätze gesprochen. Einerseits besteht die Vorschrift, die Mülltonnen auf der Liegenschaft stehen zu haben, andererseits dürfen sie laut Vorgartensatzung nicht im Vorgartenbereich stehen. Angesichts des Umbaus der Heerstraße und der nicht einfachen örtlichen Rahmenbedingungen wurde in der Sitzung u. a. die Einrichtung eines Runden Tisches unter der Leitung des Ortsvorstehers angeregt, um Lösungsmöglichkeiten für diese schwierige Konfliktsituation zu finden. Als Ergänzung eines geplanten Runden Tisches scheinen aber auch Überlegungen über rechtliche Änderungen an der Vorgartensatzung sinnvoll und notwendig. Dabei geht es nicht um das generelle Erlauben des Abstellens von privaten Mülltonnen im öffentlichen Raum oder im Vorgarten, sondern um eine einzelfallbezogene und den jeweiligen örtlichen und baulichen Gegebenheiten angepasste Härtefallklausel , die dem Magistrat und den zuständigen Ämtern in eng begrenzten Ausnahmefällen die notwendige Flexibilität und den erforderlichen Handlungsspielraum eröffnet. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, einen Änderungsvorschlag für die Einfügung einer Härtefallklausel in die Vorgartensatzung zu erarbeiten, die in eng begrenzten Ausnahmefällen unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen und baulichen Gegebenheiten ein Abweichen von der generellen Regelung der Vorgartensatzung zum Abstellen von Mülltonnen ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1108 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 18.03.2015 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.04.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage OA 610 wird auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.04.2015, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 610 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und Piraten (= Annahme) 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2015, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 610 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2015, TO II, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OA 610 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, Piraten, NPD und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5925, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2015 Aktenzeichen: 63 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Anfrage an den Magistrat zur Entscheidung bzgl. des Ankaufs der Gewerbefläche Eschborner Landstraße

04.01.2015 · Aktualisiert: 28.01.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2015, OF 482/7 Betreff: Anfrage an den Magistrat zur Entscheidung bzgl. des Ankaufs der Gewerbefläche Eschborner Landstraße Das öffentlich zugängliche Expose zum Gewerbegebiet Eschborner Landstraße / Gaugrafenstraße (http://picture.immobilienscout24.de/files/video001/N /321/470/85/321470085-0.pdf?1136921789) in Verbindung mit dem Beitrag der FNP vom 2.12.2014 (http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Kein-Kaeufer-fuer-Areal-an-der-Gaugrafenstr asse;art675,1155124) wirft einige Fragen auf, die der Ortsbeirat den Magistrat bittet zu beantworten: 1. Die FNP behauptet, der Kauf des Areals durch die Stadt wäre nicht zustande gekommen, da das Risiko der Stadt zu groß sei. "Es handle sich um kontaminiertes Gelände, dessen Sanierung einen Millionenbetrag kosten könne." Das Expose sagt in Kapitel 7 aus: "Das Areal wurde hinsichtlich möglicher Boden- und Grundwasserbelastungen umfangreichen um-welttechnischen Untersuchungen mittels Boden-, Bodenluft- und Grundwasserbeprobungen unterzogen. Im Ergebnis sämtlicher Untersuchungen ergibt sich nach Auffassung der Oberfinanzdirektion Niedersachsen (Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz) kein weiterer Handlungs-bedarf. Es wurden vereinzelt lediglich lokale, eng begrenzte Bodenverunreinigungen meist in versiegelten Bereichen vorgefunden, die jedoch keine Gefährdung für das Grundwasser darstellen. Es liegt kein hinreichender Verdacht auf eine schädliche und damit sanierungsbedürftige Bodenveränderung bzw. auch keine relevante Grundwasserverunreinigung vor, so dass sich insgesamt auf Grundlage der durchgeführten Untersuchungen kein weiterer Handlungsbedarf für vertiefende umwelttechnische Untersuchungen ergibt." a. Welche über das Gutachten hinausgehenden Informationen liegend der Stadt vor, die die oben zitierte Aussage rechtfertigen? b. Diese Informationen sind dem Ortsbeirat zugänglich zu machen. c. Wenn keine weiteren Informationen vorliegen, wie kommt das Stadtplanungsamt zu dieser Einschätzung? 2. Weiterhin ist in Kapitel 7 ausgeführt " Bietern, die ein verhandlungsfähiges Angebot abgeben, wird bei Bedarf Einblick in die vorliegenden Gutachten gegeben." a. Warum sind die vorliegenden Gutachten nicht öffentlich einsehbar? b. Diese Gutachten sind dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu bringen. 3. Kapitel 7, .Sonstiges' Die Stadt Frankfurt am Main hat die Bereitschaft erklärt, diese Flurstücke im Zuge des Veräußerungsverfahrens der Gesamtliegenschaft zu veräußern. Interessenten werden gebeten, sich in dieser Angelegenheit mit dem Liegenschaftsamt der Stadt Frankfurt am Main in Verbindung zu setzen. a. Wann wurde diese Entscheidung gefällt? b. Von Wem? c. Hat diese Entscheidung einen endgültigen Charakter, was den Erwerb des Geländes durch die Stadt angeht ? d. Weiterhin wird im Expose ausgeführt, der Westerbach solle renaturiert werden, die zum Verkauf angebotenen Flurstücke betreffen aber die ehemaligen Bachläufe. Geht der Magistrat davon aus, dass ein Investor diese Flurstücke erwirbt um auf diesen einen Bach wiederherzustellen? e. Oder ist doch eher anzunehmen, dass nach Veräußerung der Grundstücke zugunsten des Investors auf eine Renaturierung des Westerbach verzichtet wird? 4. Kapitel 6 .Erschließung' "Erschließungsbeiträge sind gemäß der Auskunft des Amtes für Straßenbau und Erschließung für die Flurstücke, die im Eigentum des Bundes stehen, für die Erschließungsanlagen Eschborner Landstraße und Gaugrafenstraße nicht mehr zu zahlen." a. Bedeutet dies, dass ein Investor keine Beiträge zu den nicht unerheblichen Aufwendungen für eine bedarfsgerechte Verkehrsanbindung zu leisten hat? b. Wie stellt der Magistrat sicher, dass eine belastbare Bedarfsabschätzung in Abhängigkeit des endgültigen Käufers / angesiedelten Gewerbes vorgenommen werden kann? c. Hat der Magistrat, das Stadtplanungsamt oder das Amt für Straßenbau und Erschließung zu diesem Thema bereits Gutachten erstellt? d. Wenn C) Ja, so sind diese Gutachten und Abschätzungen dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu bringen. Wenn C) Nein, warum nicht? e. Hat der Magistrat oder eins der beteiligten Ämter bereits Kontakt zu Hessen Mobil aufgenommen, um die Möglichkeiten einer Erschließung des Grundstücks über eine eigene Autobahnanbindung zur A5 zu eruieren? f. Wenn E) Ja, mit welchem Ergebnis? g. Wenn E) Nein, warum nicht? Ist dieses geplant? 5. Generelles a. Warum muss der Ortsbeirat sich die notwendigen Informationen mühsam aus der Presse zusammensammeln und wird nicht umfassend und zeitnah vom Magistrat informiert? b. Gibt es überhaupt ein zusammenhängendes Konzept für die Gewerbeentwicklung im Bereich des OBR7? c. Es drängt sich der Gedanke auf, bei der Gewerbeentwicklung würde eher reagiert als agiert. Die Entwicklung des Gewerbegebiets Heerstraße scheint zu keinem Zeitpunkt mit der Entwicklung des in Frage stehenden Gebiets verknüpft worden zu sein. Insbesondere was die entstehenden Verkehrsströme angeht, scheinen beide Gebiete isoliert betrachtet zu werden. Oder gibt es übergreifende Konzepte? Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1232 2015 Die Vorlage OF 482/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: fraktionslos

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rasen in der Sandplackenstraße unterbinden

02.12.2014 · Aktualisiert: 31.03.2015

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3700 entstanden aus Vorlage: OF 466/7 vom 15.11.2014 Betreff: Rasen in der Sandplackenstraße unterbinden Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Rasen in der Sandplackenstraße wirkungsvoll zu unterbinden. Begründung: In der Sandplackenstraße klagen Anwohner seit vielen Jahren über zu schnell fahrende Verkehrsteilnehmer. Die Kölner Teller in Höhe der Einmündung der Straße Am Ebelfeld haben zumindest in diesem Bereich zu einer Reduzierung der Geschwindigkeit geführt. Mit der Entfernung der letzten Reste dieses ungeliebten Hindernisses ist nun offensichtlich das Signal für ungenierte Geschwindigkeitsübertretungen gegeben worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 528

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Satzung zur Straßenreinigung konkretisieren - das Beispiel Heerstraße zeigt Handlungsbedarf

02.12.2014 · Aktualisiert: 23.02.2015

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3701 entstanden aus Vorlage: OF 467/7 vom 17.11.2014 Betreff: Satzung zur Straßenreinigung konkretisieren - das Beispiel Heerstraße zeigt Handlungsbedarf Der Magistrat wird gebeten, die Satzung zur Straßenreinigung in folgenden Punkten zu konkretisieren: - Gebühren werden nur dann erhoben, wenn eine Gegenleistung erbracht wurde; - Gebühren werden für den Fall zurückerstattet, wenn keine Leistung erbracht wurde. Begründung: Anwohner der Heerstraße sind mit Recht darüber verärgert, dass sie Straßenreinigungsgebühren bezahlen sollen, obwohl dafür monatelang keine Gegenleistung erbracht werden konnte. Grund dafür war die Sanierung der Straße (FNP vom 30.10.2014). Es kann nicht sein, dass die Satzung der Straßenreinigung so unkonkret gehalten ist und dadurch beliebig ausgelegt werden kann. Das muss dringend geändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 309

OF (Antrag Ortsbeirat)

Praunheimer Kreisel verkehrstechnisch richtig konzipiert?

17.11.2014 · Aktualisiert: 10.12.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2014, OF 468/7 Betreff: Praunheimer Kreisel verkehrstechnisch richtig konzipiert? Der Magistrat wird gebeten den Ortsbeirat darüber zu informieren, ob der Praunheimer Kreisel verkehrstechnisch richtig konzipiert wurde. Begründung: Am Praunheimer Kreisel kommt es gehäuft vor, dass größere Lastkraftwagen sich dort festfahren. In der FNP vom 13.11.2014 wurde über den jüngsten Vorfall dieser Art berichtet. Daraus ergibt sich die Frage, ob der Praunheimer Kreisel dauerhaft den verkehrstechnischen Anforderungen gewachsen ist. Auch nach Abschluss der Sanierung der Heerstraße wird man an dieser Straßenverbindung mit großen Fahrzeugen (z.B. Baufahrzeugen) rechnen müssen. Die Situation scheint sehr bedenklich zu sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 02.12.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 468/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, FARBECHTE und fraktionslos gegen CDU und REP (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE, FREIE WÄHLER und FDP

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ortsumfahrung Praunheim/Planungsmittel (auch Gewerbegebietsanbindung Heerstraße genannt)

06.11.2014 · Aktualisiert: 26.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2014, OF 541/8 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ortsumfahrung Praunheim/Planungsmittel (auch Gewerbegebietsanbindung Heerstraße genannt) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die dafür vorgesehenen Mittel werden gestrichen. Begründung: Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich bis zu 65 Millionen Euro. Die Sinnhaftigkeit dieses Straßen- und Brückenneubaus ist äußerst fraglich, da mit diesem "vergifteten Geschenk" der zukünftig ansteigende, motorisierte Verkehr aus Praunheim und dem neuen Gewerbegebiet nunmehr auch auf angrenzende Stadtteile (Nordweststadt, Heddernheim) verteilt werden soll. Die angestrebte Baumaßnahme zementiert somit die Verkehrsproblematik im Frankfurter Nordwesten dauerhaft. Gerne kann dieses Geld beispielsweise für die Instandsetzung von zahlreich vorhandenen, maroden Ingenieurbauwerken im Ortsbezirk 8 verwendet werden -oder für den gesamtstädtischen Schuldenabbau. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 06.11.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 76 2014 Die Vorlage OF 541/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2

04.11.2014 · Aktualisiert: 13.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.11.2014, OA 571 entstanden aus Vorlage: OF 453/7 vom 17.10.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 696 erneut durchzuführen mit dem Ziel, das reine Gewerbegebiet in seinem östlichen Teil als Mischgebiet auszuweisen und somit die Ansiedlung von Schulen oder Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Wohngebäuden zu ermöglichen. Begründung: Der Satzungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren ist noch nicht erfolgt, gleichzeitig haben sich neue Argumente für die Ausweisung eines Mischgebiets ergeben. Zum einen werden händeringend geeignete Flächen für den Wohnungsbau gesucht, zum anderen ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein neuer Standort für die Europäische Schule zu finden. Da im Geltungsbereich des Bebauungsplans noch keine Gewerbebetriebe angesiedelt sind, sind keine Nachteile für bestehende Betriebe zu erwarten. Bestehende bzw. im Bau befindliche Gewerbebetriebe im benachbarten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 854 dürften ebenfalls nicht im Konflikt mit einem Mischgebiet stehen. Das Mischgebiet könnte sich auf einen Teilbereich im Osten des Gesamtgebiets beschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 363 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 12.11.2014 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.12.2014, TO I, TOP 60 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 571 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD und FDP gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Ablehnung) RÖMER und Piraten (= Annahme) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.12.2014, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 571 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.12.2014, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OA 571 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, RÖMER, Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5415, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2014 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat)

Satzung zur Straßenreinigung konkretisieren - das Beispiel Heerstraße zeigt Handlungsbedarf

04.11.2014 · Aktualisiert: 12.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2014, OF 460/7 Betreff: Satzung zur Straßenreinigung konkretisieren - das Beispiel Heerstraße zeigt Handlungsbedarf Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Satzung zur Straßenreinigung so zu konkretisieren, dass es nicht zu Gebührenbescheide kommt, für die keine Gegenleistungen erbracht wurden. Begründung: Anwohner der Heerstraße sind mit recht darüber verärgert, dass sie Straßenreinigungsgebühren bezahlen sollen, obwohl dafür Monate lang keine Gegenleistung erbracht werden konnte. Grund dafür war die Sanierung der Straße. (s. FNP v. 30.10.2014) Es kann nicht sein, dass die Satzung der Straßenreinigung so unkonkret gehalten ist und dadurch beliebig ausgelegt werden kann. Das muss dringend geändert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 7 am 04.11.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 460/7 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrskonzept für das Gewerbegebiet Eschborner Landstraße erarbeiten

18.10.2014 · Aktualisiert: 12.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2014, OF 455/7 Betreff: Verkehrskonzept für das Gewerbegebiet Eschborner Landstraße erarbeiten Der Magistrat wird gebeten für die Verkehrsanbindung des Gewerbegebiets Eschborner Landstraße ein Konzept zu erstellen und dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Die jetzige Verkehrssituation auf den Verbindungen des Gewerbegebiets zu den Autobahnen (insbesondere Guerikestrasse, Gaugrafenstrasse,Westerbachstrasse) ist bereits jetzt sehr unbefriedigend. Durch die politische Entscheidung der Ansiedlung neuer Gewerbe wird die Situation weiter verschärft. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens kann von der bestehenden Anbindung nicht verkraftet werden und führt insbesondere im Bereich der Westerbachstrasse zu einer nicht mehr zumutbaren Belastung der Anwohner. Damit steht die Stadt in der Pflicht, sich mit den Folgen eines weiter zunehmenden Verkehrsaufkommens auseinanderzusetzen. Mit der Besiedlung des Gewerbegebiets nördlich der Heerstraße kommen zusätzliche Verkehrsströme hinzu. Deshalb sieht der Ortsbeirat hier dringenden Handlungsbedarf. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 7 am 04.11.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 455/7 wurde zurückgezogen.

Partei: fraktionslos

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrshindernis Bushaltestelle Haingrabenstraße

07.10.2014 · Aktualisiert: 23.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3533 entstanden aus Vorlage: OF 443/7 vom 23.09.2014 Betreff: Verkehrshindernis Bushaltestelle Haingrabenstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sich mit der VGF ins Benehmen zu setz en, damit die Bushaltestelle in der Haingrabenstraße so umgebaut wird, dass sie nicht weiterhin ein Verkehrshindernis, besonders für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und Rettungsdienste, darstellt. Der Umbau hat so zu erfolgen, dass keine öffentlichen Parkplätze verloren gehen. Begründung: Aus der Bürgerschaft und von Vertretern von Hilfsdiensten kommt der nachvollziehbare Einwand, dass die Bushaltestelle in der Haingrabenstraße nach ihrem Umbau zu einem erheblichen Verkehrshindernis geworden ist. Die Grundfläche der Bushaltestelle ist so angelegt, dass haltende Busse den Straßenraum so weit blockieren, dass nicht einmal mehr Einsatzfahrzeuge von Hilfsdiensten, die mit Sondersignal auf Dienstfahrt sind, überholen können. Dies muss geändert werden. Dabei dürfen aber keine öffentlichen Parkplätze verloren gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 73 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuen ausbaufähigen Standort für die Europäische Schule Frankfurt nördlich der Heerstraße frei halten

07.10.2014 · Aktualisiert: 24.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3534 entstanden aus Vorlage: OF 446/7 vom 04.10.2014 Betreff: Neuen ausbaufähigen Standort für die Europäische Schule Frankfurt nördlich der Heerstraße frei halten Der Magistrat wird beauftragt, einen möglichen Neubau der Europäischen Schule im Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße zu berücksichtigen. Die Machbarkeitsstudie - eine Studie zum zukünftigen Flächenbedarf der Schule für 2.500 Schüler (derzeit ca. 1.500) - wird voraussichtlich Anfang 2015 vorliegen. Das Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße ist ideal für einen Neubau der Schule. Es garantiert eine bestmögliche Verkehrsanbindung und ausbaufähige Flächen und bietet Gewähr, Verkehrskonflikte zu vermeiden. Begründung: Ein Gespräch mit der Leitung der Europäischen Schule lieferte die Information, dass es spätestens Anfang 2015 feststehen wird, ob die Europäische Schule einen neuen Standort benötigt, da der jetzige nur begrenzt erweiterungsfähig ist. Das Ziel muss es sein, die Schule im Frankfurter Nordwesten zu halten. Das Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße ist hierfür ideal, da es nicht nur genügend Platz für eine ausreichend konzipierte Schule bietet, sondern zudem Raum lässt für ein künftiges Wachstum der Schule und für Schülerinnen und Schüler eine optimale Verkehrsanbindung bietet. Eine eventuelle Verlagerung wäre darüber hinaus ein Beitrag zur Lösung des bestehenden Verkehrsproblems auf dem Praunheimer Weg. Mit dem neuen Standort könnte man somit eine Win-win-Situation für die Schule einerseits und die Bürgerinnen und Bürger anderseits erzielen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2015, ST 99 Aktenzeichen: 40 33

OF (Antrag Ortsbeirat)

Vorgartensatzung für die Stadt Frankfurt vom 22. März 1979

04.10.2014 · Aktualisiert: 15.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2014, OF 445/7 Betreff: Vorgartensatzung für die Stadt Frankfurt vom 22. März 1979 1. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, überprüfen zu lassen, in wie vielen Siedlungen im Ortsbezirk 7 allein auf Grund der baulichen Gegebenheiten eine Einhaltung der Vorgartensatzung (ausschließlich gärtnerische Nutzung!) überhaupt zu realisieren ist, da z. B. keine andere Möglichkeit für das Abstellen der Mülltonnen besteht. 2. Des Weiteren wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, die besagte Vorgartensatzung - letztmalige Aktualisierung im Frühjahr 1979! - zu überarbeiten, den Realitäten anzupassen und sie danach als verbindliche Grundlage für Planung und Ausführung von Neubauten auszuweisen. Begründung: Ein Bestehen seitens der Stadtverwaltung auf die Einhaltung der Vorgartensatzung stellt zahlreiche Eigenheimbesitzer vor bautechnische und finanzielle Probleme, zumal Anzahl und Größe der Mülltonnen sich seit 1979 massiv verändert haben und höchstwahrscheinlich weiteren Veränderung unterliegen, es mit einer einmaligen baulichen Maßnahme deshalb kaum getan ist. Den aktuell betroffenen Bewohnern in der Heerstraße sollte die Möglichkeit gegeben werden, eine Abstellfläche auf ihrer Liegenschaft einzurichten und diese gärtnerisch ansprechend zu gestalten. Für die Zukunft kann eine Lösung nur darin bestehen, dass bei Neuplanungen von Liegenschaften und Siedlungen ein Abstellplatz für Mülltonnen von vornherein berücksichtigt wird. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 07.10.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 445/7 wurde zurückgezogen.

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Tempo 30 in der Haingrabenstraße?

22.09.2014 · Aktualisiert: 15.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2014, OF 442/7 Betreff: Tempo 30 in der Haingrabenstraße? Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Einführung einer Geschwindigkeits-begrenzung von 30 Kmh auf der gesamten Länge der Haingrabenstraße zu prüfen. Begründung: Die Anwohner der Haingrabenstraße werden vom Durchgangsverkehr stark belastet. Die Situation ist mir der in der Straße "Alt-Praunheim" vergleichbar, in der bereits eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 07.10.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1130 2014 Die Vorlage OF 442/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FARBECHTE, GRÜNE, FREIE WÄHLER und FDP gegen REP (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Möglichkeiten eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick prüfen

16.09.2014 · Aktualisiert: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2014, OM 3479 entstanden aus Vorlage: OF 431/7 vom 01.09.2014 Betreff: Möglichkeiten eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick prüfen Vorgang: B 62/14 Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob eine Verlängerung der U-Bahn-Linie U 6 bis ins Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße und die Errichtung eines Park-and-ride-Platzes südöstlich der A 5 möglich ist unter Sicherstellung, dass keine Anbindung des Individualverkehrs an die Ludwig-Landmann-Straße erfolgt. Eine Vorplanung und eine Kosten-Nutzen-Analyse sowie die Prüfung einer Anbindung an die Regionaltangente West (RTW) wären begrüßenswert. Im Rahmen der Untersuchungen der Verlängerung der U 6 bis Steinbach wurde diese "kleine" Lösung leider nicht betrachtet (B 62). Begründung: Der Bericht B 62 (Verlängerung der Stadtbahnlinie U 6 nach Nordwesten) lässt vermuten, dass eine Verlängerung der U 6 ins Gewerbegebiet und ein Park-and-ride-Platz Taunusblick eine sinnvolle Ergänzung des Verkehrsnetzes wären. Eine Anbindung an die RTW würde die Attraktivität sicherlich noch weiter erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 72 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baustellen-Schleichweg unterbinden

15.07.2014 · Aktualisiert: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.07.2014, OM 3332 entstanden aus Vorlage: OF 422/7 vom 15.07.2014 Betreff: Baustellen-Schleichweg unterbinden Vorgang: ST 750/14 Der Magistrat wird gebeten, 1. umgehend Maßnahmen einzuleiten, die den Schleichverkehr durch den Damaschkeanger (von der Heerstraße, den "Garagenberg" gegen die Einbahnstraße kommend) und Am Ebelfeld unterbinden und 2. eine Geschwindigkeitskontrolle im Damaschkeanger ab dem Kreisel durchzuführen. Begründung: Trotz Zusage des Magistrats in der Stellungnahme ST 750, dass es keine Baustellenumleitung durch das Wohngebiet Damaschkeanger/Am Ebelfeld geben wird, und der bereits eingeleiteten zusätzlichen Maßnahmen etabliert sich zusehends ein Schleichverkehr durch die Siedlung. Nicht nur das erhöhte Verkehrsaufkommen ist für die Anwohner eine Belastung, sondern auch die gefahrenen Geschwindigkeiten, welche die vorgeschriebenen 30 km/h bei Weitem überschreiten. Dabei ist festzustellen, dass gerade die Anlieger durch überhöhtes Tempo auffallen. Dies führt besonders für Kinder zu einer eklatanten Gefährdung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 750 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1577 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Informationstafel am Praunheimer Kreisel aufstellen

13.05.2014 · Aktualisiert: 27.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2014, OM 3137 entstanden aus Vorlage: OF 381/7 vom 28.04.2014 Betreff: Informationstafel am Praunheimer Kreisel aufstellen Der Magistrat wird gebeten, eine Informationstafel in unmittelbarer Nähe des Praunheimer Kreisels nach dessen Fertigstellung aufzustellen. Die Informationen sollten die dargestellten Motive des Praunheimer Kreisels (Heerstraße und Ziegelei-Industrie) beinhalten. Begründung: Der Praunheimer Kreisel wird nach seiner Fertigstellung sowohl an die Geschichte der römischen Straßen als auch an die Ziegelei-Industrie erinnern. Eine Informationstafel könnte den interessierten Bürgern hierbei eine Hilfe sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1087 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 223 Aktenzeichen: 67 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Rahmenplan Ortsmitte Praunheim

25.02.2014 · Aktualisiert: 08.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.02.2014, OA 476 entstanden aus Vorlage: OF 368/7 vom 11.02.2014 Betreff: Rahmenplan Ortsmitte Praunheim Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 09.09.2014 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Vorschläge und Anregungen des Ortsbeirats zum Rahmenplan Ortsmitte Praunheim bei der Erstellung des angekündigten Magistratsberichts zu berücksichtigen und die notwendigen Maßnahmen einzuleiten. 1. Handlungsbaustein 1 - Umgestaltung Graebestraße und Platzgestaltung a) Durch die baldige Fertigstellung des neuen Gemeindezentrums und der anstehenden Neubebauung im Bereich des alten Gemeindezentrums kommt dem Handlungsbaustein 1 eine hohe Priorität zu. Der Ortsbeirat begrüßt die Zielsetzung, einen attraktiven Platzraum mit "Dorfplatz-Charakter" zu schaffen. b) Es sollten zeitnah konkrete Planungen für die Umgestaltung erarbeitet und entsprechende Haushaltsmittel für deren Umsetzung eingestellt werden. Dies schließt den Ankauf und anschließenden Abriss des alten straßenseitigen Baus auf dem Grundstück Graebestraße 9 ein, um eine echte Platzsituation zu schaffen. Bei der Detailplanung ist insbesondere auch auf die Parkplatzsituation einzugehen. c) Der langfristige Vorschlag einer neuen Randbebauung im Bereich Graebestraße 9 bis 11 wird nicht weiterverfolgt. 2. Handlungsbaustein 2 - Bebauung des Grundstücks südlich des ehemaligen Pfarrhauses/neuen Gemeindehauses Sofern noch keine Baugenehmigung erteilt wurde, sollte der Magistrat darauf achten, dass die Planungen den Ergebnissen der Planungswerkstatt weitestgehend entsprechen. 3. Handlungsbaustein 3 - Anbindung der südlichen Graebestraße an die Nidda und Steg über den Nidda-Altarm a) Im Zuge der Arbeiten zum Handlungsbaustein 1 sollten auch diese Vorschläge umgesetzt werden. Maßgeblich hierfür ist insbesondere die Zielsetzung, neue Sichtachsen zum Praunheimer Ortskern sowie eine bessere Erreichbarkeit von den Rad- und Fußwegen an der Nidda hin zum Ortskern zu schaffen. b) Sofern ein Steg naturschutzrechtlich zulässig ist, bittet der Ortsbeirat um den raschen Bau dieses Stegs. 4. Handlungsbaustein 4 - Umnutzung der Praunheimer Werkstätten a) Der Ortsbeirat unterstützt die Bestrebungen, das denkmalgeschützte Ensemble zu erhalten und einer neuen kulturellen/künstlerischen Nutzung zuzuführen. Der Magistrat wird gebeten, in Gesprächen mit der Waisenhausstiftung für eine angemessene Miete bzw. Pacht zu sorgen. b) Das Umnutzungskonzept sollte Räume für den Jugendclub Praunheim sowie ein gastronomisches Angebot (privater Pächter oder Gesamtpächter) beinhalten. c) Der Saal muss zu angemessenen Konditionen von Vereinen, Initiativen und Einzelpersonen, auch ohne Nutzung des gastronomischen Angebots, angemietet werden können. d) Der Hof sollte sich zur Nidda öffnen und - ggf. im Rahmen des gastronomischen Angebots - frei zugänglich sein. 5. Handlungsbaustein 5 - Schaffung einer Auftaktsituation und Attraktivierung des Außenbereichs der Praunheimer Werkstätten Die Pläne finden die Zustimmung des Ortsbeirats und sollten nach Beendigung der Baumaßnahmen aus Handlungsbaustein 2 zeitnah umgesetzt werden. Entsprechende Planungen sind zu konkretisieren und Mittel für die Umsetzung in den Haushalt einzustellen. 6. Handlungsbaustein 6 - Umgestaltung des Platzes im Bereich des Senioren- und des Ladenzentrums Die Vorschläge finden die Zustimmung des Ortsbeirats. Die Planungen sollten zeitnah konkretisiert und Mittel für die Umsetzung in den Haushalt eingestellt werden. 7. Handlungsbaustein 7 - Umgestaltung des Straßenraums Alt-Praunheim a) Der Ortsbeirat begrüßt die Vorschläge, die unabhängig vom Bau der Ortsumfahrung zügig umgesetzt werden sollten. Spätestens nach Abschluss der Sanierungsarbeiten an der Heerstraße sollte mit der Umsetzung begonnen werden. Die Planungen sind entsprechend zu konkretisieren und Mittel für die Umsetzung einzustellen. b) Die verkehrsmäßigen Auswirkungen sind dabei zuvor gesondert zu überprüfen. Dies gilt auch für die in den Plänen enthaltene Verlegung der Ampel in Richtung des Ladenzentrums. Insbesondere ist unverändert eine eigene Haltebucht für den Bus vorzusehen. 8. Handlungsbaustein 8 - Umgestaltung des Dalles a) Bezüglich des Handlungsbausteins 8 erfolgt mittelfristig eine ergebnisoffene Prüfung, insbesondere hinsichtlich der verkehrsmäßigen Auswirkungen und der Schaffung eines Mehr an öffentlicher Fläche für Fußgänger und ortskernbelebende Nutzungen. b) Die Variante "Umleitung Bus und Einbahnstraße in der Römerstadt" wird nicht weiterverfolgt. 9. Handlungsbausteine 9/10 a + b - Fritz-Lennig-Anlage/Hermann-Luppe-Schule Die Maßnahmen finden die Zustimmung des Ortsbeirats und sind zu konkretisieren. Denkbar wären zur besseren Ausstattung und Gestaltung des Spielplatzes beispielsweise mehr Schatten spendende Bäume, ein Holzspielhaus, eine weitere Schaukel, ein Wasserspielplatz. 10. Handlungsbaustein 11 - Perspektive Praunheimer Mühle Der Handlungsbaustein hat keine Priorität und kann nur im Einvernehmen mit den bisherigen Nutzern angegangen werden. Es ist nicht im Interesse des Ortsbeirats, dass die Wohnanlage für behinderte Menschen aufgegeben wird. 11. Handlungsbaustein 12 - Gestaltung des Randbereichs der Fritz-Lennig-Anlage Die Variante "Randbebauung der Fritz-Lennig-Anlage" wird nicht weiterverfolgt, da die Maßnahmen im rechtlichen Konflikt mit der Grüngürtel-Satzung stehen. 12. Handlungsbausteine 13 bis 16 Die Handlungsbausteine finden die Zustimmung des Ortsbeirats. 13. Handlungsbaustein 17 - Gründung einer Standortgemeinschaft Der Ortsbeirat begrüßt die Idee der Gründung einer Praunheimer Standortgemeinschaft. Die Wirtschaftsförderung wird gebeten, die entsprechenden Firmen und Betriebe mit dieser Zielsetzung anzusprechen und die Gründung eines Gewerbevereins zu koordinieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.02.2015, B 75 Antrag vom 19.09.2016, OF 60/7 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 643 Antrag vom 23.04.2018, OF 279/7 Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3141 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 05.03.2014 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung der KAV am 17.03.2014, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 476 wird zurückgestellt. 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.03.2014, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 476 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 17. Sitzung der KAV am 05.05.2014, TO II, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage OA 476 wird zugestimmt. 29. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.05.2014, TO I, TOP 50 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 476 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 476 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.07.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 476 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffer 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Rest der Vorlage: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 10.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 476 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 4802, 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.07.2014 § 5252, 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 10.11.2014 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 906 hier: Lärmbelastung

30.01.2014 · Aktualisiert: 28.02.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2014, OF 412/8 Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 906 hier: Lärmbelastung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten Auskunft darüber zu erteilen, in welcher Form die Lärmbelastung durch A5, sowie die geplanten Trasse der Regionaltangente West für die künftigen Anwohner im Bereich des Bebauungsplans 906 -westlich der Nordweststadt- gering gehalten werden soll. Auch soll darüber informiert werden ob und gegebenenfalls inwieweit hierdurch die Frischluftschneisen beeinträchtigt werden. Begründung: Die Erfahrung aus autobahnnahen Baugebieten, (z.B. westliche Heerstraße in Praunheim) zeigt, dass Verkäufer Besichtigungs- und Ortstermine gerne bei niedriger Geräuschlage (Ostwind etc.) durchführen. Nach Einzug beschweren sich Bewohner dann sehr schnell über den ihrer Ansicht nach unerträglichen Verkehrslärm und erwarten politische Abhilfe. Erst recht gilt dies, wenn kurz nach Einzug zusätzliche Belastungen wie hier die neu angedachte Trasse der Regionaltangente West Richtung Niederursel eintreten. Hier gilt es, rechtzeitig vor zu planen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 18 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 957 2014 1. a) Die Vorlage M 18 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 412/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 414/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 1. das Wort "geplante" durch das Wort "zugesagte" ersetzt und die Frage "Welche Auswirkungen sind mit dem Ausbau der A5 auf das Baugebiet des Bebauungsplans Nr. 906 verbunden?" als neue Ziffer 2. eingefügt wird und der erste Satz der Ziffer 6.(alt) entfällt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klarheit zur Baustellen-Verkehrsführung bei der Sanierung der Heerstraße

28.01.2014 · Aktualisiert: 29.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.01.2014, OM 2854 entstanden aus Vorlage: OF 356/7 vom 12.01.2014 Betreff: Klarheit zur Baustellen-Verkehrsführung bei der Sanierung der Heerstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann ist mit dem Beginn des Bauabschnittes Eberstadtstraße/Damaschkeanger zur Sanierung der Heerstraße zu rechnen? 2. Ist die geplante Verkehrsführung mit Ampelregelung weiterhin aktuell? 3. Kann eine Umleitungsregelung durch das Wohngebiet Damaschkeanger/Am Ebelfeld definitiv ausgeschlossen werden? Zudem bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die Planung der Verkehrsführung während der Bauphase in enger Absprache mit dem Siedlerverein durchzuführen und den Ortsbeirat frühzeitig zu informieren. Begründung: Immer wieder kommt bei Anwohnern und bei Baustellen-Beteiligten die Möglichkeit einer Umleitung durch das Wohngebiet ins Gespräch. Es ist zu wünschen, dass durch eine verbindliche Aussage des Magistrats diese Gerüchte endgültig verstummen und die angekündigte Verkehrsführung bestätigt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 750 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken entlang der Ludwig-Landmann-Straße

26.11.2013 · Aktualisiert: 25.03.2014

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2717 entstanden aus Vorlage: OF 337/7 vom 10.11.2013 Betreff: Parken entlang der Ludwig-Landmann-Straße Der Magistrat wird gebeten, für die Zeit von 20:00 Uhr bis 0 7:00 Uhr eine Erweiterung der Parkmöglichkeiten auf der rechten Fahrspur der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Heerstraße und Am Ebelfeld stadteinwärts zu prüfen. Begründung: Im genannten Abschnitt der Ludwig-Landmann-Straße ist das Parken auf der rechten Fahrspur bereits teilweise legal möglich. In den Nachtstunden könnte aufgrund des geringeren Verkehrsaufkommens der Streckenabschnitt, in dem das Parken erlaubt ist, verlängert werden. Gerade in den Abendstunden ist in diesem Bereich der Parkdruck hoch und faktisch wird der Fahrstreifen schon jetzt häufig illegal als Parkplatz genutzt. Diese Situation könnte zumindest für die Nachtstunden legalisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 448 Beratung im Ortsbeirat: 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsentlastung für Praunheim

29.10.2013 · Aktualisiert: 26.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2608 entstanden aus Vorlage: OF 322/7 vom 14.10.2013 Betreff: Verkehrsentlastung für Praunheim Die Heerstraße wird derzeit schrittweise saniert und der Verkehr ist gezwungen, eine Umleitung zu nutzen. Diese Umleitung über die Ziegelei-Allee, die Christa-Maar-Straße und die Stierstädter Straße hat die Strecke offensichtlich für den Durchgangsverkehr unattraktiv gemacht, denn die Staus auf der Heerstraße haben deutlich abgenommen. Nach der Sanierung der Heerstraße und bis zur endgültigen Fertigstellung der kompletten Ortsumfahrung Praunheim könnten verschiedene Maßnahmen dazu beitragen, dass ein Teil des Verkehrs auf die bisherige Umleitung gelenkt und in der Summe der Durchgangsverkehr auf der Heerstraße reduziert wird. Ein Schleichverkehr durch di e Straßen Am Ebelfeld/Eberstadtstraße ist dabei wirkungsvoll zu verhindern. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher um die Prüfung des folgenden Vorschlags: Auf der Heerstraße wird durchgehend nur Tempo 30 gestattet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 446 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrssicherheit an der Praunheimer Brücke verbessern

07.10.2013 · Aktualisiert: 10.01.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2013, OF 324/7 Betreff: Verkehrssicherheit an der Praunheimer Brücke verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit an der Fußgängerquerung an der Praunheimer Brücke zu verbessern. Begründung: Das Stadtplanungsamt hat in seinem Rahmenplan für die Ortsmitte Praunheim unter B 5 Verkehr, mit Bild unter dem Text Ungünstige Lage der Fußgängerquerung an der Praunheimer Brücke auf eine gefahrvolle Überquerung der Straße Alt-Praunheim hingewiesen. Hier sollte ein Warnhinweis mit farbigem Untergrund entstehen, wie er bereits bei Fußgängerüberquerungen an den Haltestellen Heerstraße, Gr. Nelkenstraße und Industriehof vorhanden ist. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.05.2013, OF 302/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 324/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 324/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, FARBECHTE, REP und fraktionslos gegen CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und FDP(= Annahme)

Partei: FREIE_WÄHLER

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Sanierung Heerstraße zwischen Eberstadtstraße und Damaschkeanger Vortrag des Magistrats vom 14.06.2013, M 104

24.09.2013 · Aktualisiert: 27.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.09.2013, OA 421 entstanden aus Vorlage: OF 313/7 vom 08.09.2013 Betreff: Sanierung Heerstraße zwischen Eberstadtstraße und Damaschkeanger Vortrag des Magistrats vom 14.06.2013, M 104 Vorgang: OM 969/02 OBR 7; ST 843/02 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Sanierung des oben genannten Streckenabschnitts der Heerstraße folgende Wünsche zu berücksichtigen: 1. Es ist sicherzustellen, dass der alte Baumbestand vor dem Hofgut erhalten bleibt und durch die Sanierungsmaßnahmen keinen Schaden nimmt. 2. Entsprechend der OM 969 sollte im Rahmen der Heerstraßensanierung der "Garagenweg" zwischen Damaschkeanger und Heerstraße ebenfalls saniert und als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden. Eine Zusage für diese Maßnahme ist in der ST 843 erfolgt. 3. Im Zuge der Maßnahmen sollte auch die Straße Am Hofgut saniert werden. 4. Während der Baumaßnahmen ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der Schleichverkehr durch den Damaschkeanger möglichst verhindert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.06.2013, M 104 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2002, OM 969 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2002, ST 843 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 29 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 25.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 104 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 421 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); LINKE. (= Votum im Verkehrsausschuss) zu 2. SPD, Piraten und RÖMER; FREIE WÄHLER (= Enthaltung); CDU, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Verkehrsausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 104 = Annahme, OA 421 = vereinfachtes Verfahren) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 104 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 421 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. CDU und GRÜNE gegen LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 104 = Annahme, OA 421 = vereinfachtes Verfahren) Piraten (M 104 und OA 421 = Annahme) 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.10.2013, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 104 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 421 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten und REP (M 104 und OA 421 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 104 = Enthaltung, OA 421 = Ziffern 1., 2. und 4. Annahme, Ziffer 3. Ablehnung) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.10.2013, TO II, TOP 17 Beschluss: 1. Der Vorlage M 104 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 421 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten, RÖMER und REP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 104 = Enthaltung, OA 421 = Ziffern 1., 2. und 4 Annahme, Ziffer 3. Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3782, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.10.2013 Aktenzeichen: 61 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Umfahrung der Heerstraße hat sich bewährt . Einbahnstraße prüfen

09.09.2013 · Aktualisiert: 10.01.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2013, OF 316/7 Betreff: Umfahrung der Heerstraße hat sich bewährt - Einbahnstraße prüfen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob nach der erfolgten Sanierung des Streckenabschnitts zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Eberstadtstraße die Heerstraße in diesem Streckenabschnitt als Einbahnstraße ausgewiesen werden kann. Die Erreichbarkeit der Geschäfte direkt nach der Kreuzung zur Eberstadtstraße ist dabei von beiden Seiten sicherzustellen. Begründung: Die Sanierung bringt große Belastungen für die Anwohner mit sich. Gleichwohl hat sich die Nutzung der eingerichteten Umfahrung prinzipiell bewährt und hat zu keinen zusätzlichen Staus geführt. Es erscheint sinnvoll nach der Sanierung die Heerstraße in diesem Abschnitt nur für den Verkehr nach Westen zu nutzen. Für den Verkehr nach Osten (Praunheim / Nordweststadt) könnte auch weiterhin die bisherige Umleitung genutzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 7 am 24.09.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 316/7 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bitte um Bericht des Verkehrsdezernenten zum Stand „Praunheimer Umfahrung“

13.08.2013 · Aktualisiert: 26.08.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2013, OF 355/8 Betreff: Bitte um Bericht des Verkehrsdezernenten zum Stand "Praunheimer Umfahrung" Der Ortsbeirat möge beschließen, den Ortsvorsteher zu bitten, Verkehrsdezernenten Herrn Stefan Majer einzuladen um in einer Sitzung des Ortsbeirats noch im laufenden Jahr über den Stand der Erschließung Gewerbegebiet und der Möglichkeit der von uns abgelehnten Anbindung an den Praunheimer Weg und dem generellen Stand zur "Praunheimer Umfahrung" zu berichten und für die Fragen der Bürger und Ortsbeiräte zur Verfügung zu stehen. Begründung: Das Gewerbegebiet Praunheim "Nördliche Heerstraße" liegt zwar außerhalb des Ortsbezirks 8, doch wäre dieser durch eine Anbindung der im Bau befindlichen Erschließung an den Praunheimer Weg direkt betroffen, was die Diskussion dieser Erschließungsmaßnahme im Ortsbeirat 8 unserer Ansicht nach erforderlich macht. Da die Ortsumfahrung Praunheim seit 2006 beschlossen ist, aber ein Tunnel unter der Europäischen Schule z.Z. nicht finanzierbar erscheint, besteht die Gefahr das es mittelfristig doch zu einem Anschluss der Gewerbegebietserschließung an den Praunheimer Weg als "Sparlösung" zur Entlastung der Heerstraße kommt, mit den erwarteten negativen folgen für die betroffenen Bereiche des Ortsbezirks 8. Auch wenn die Verbindung zum Praunheimer Weg aktuell nicht im Bebauungsplan enthalten ist, lässt sich dieser auch nachträglich ändern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 29.08.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 355/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterstützung für die .abgeschnittenen. Geschäfte an der Heerstraße

18.06.2013 · Aktualisiert: 26.06.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2013, OF 306/7 Betreff: Unterstützung für die "abgeschnittenen" Geschäfte an der Heerstraße Der Ortbeirat begrüßt die Tatsache, dass die von ihm lange geforderte und seitens der Stadt mehrfach versprochene Sanierung der Heerstraße nun endlich angepackt wird. Es ist erfreulich, dass der vorhandene Abschnitt der Erschließungsstraße zum Gewerbegebiet Praunheim als Umleitung für den in Sanierung befindlichen Straßenteil der Heerstraße genutzt werden kann - dies bedeutet auch eine gewisse Entlastung für die Wohnstraßen rund um die Heerstraße. Allerdings sind während der Sanierung einige Geschäfte direkt an der Heerstraße, neben der Eberstadtstraße gelegen, vom Verkehr abgeschnitten. Speziell in den davon betroffenen Restaurants sind bereits Umsatzeinbußen zu verzeichnen - über eine (hoffentlich nur) temporäre Schließung wird bereits nachgedacht. Viele ältere Menschen und Familien frequentieren diese Geschäfte gerade deshalb, weil sie über direkt vor den Eingängen gelegene Parkplätze verfügen bzw. gegenüber auf der Heerstraße bisher Parkraum vorhanden war. Alle diese Parkplätze sind nun legal nicht mehr anzufahren. Seitens des Bauamtes erhielten die Geschäftsinhaber die Auskunft, die Sperrung werde voraussichtlich bis Mai 2014 andauern. Besondere Maßnahmen seien bisher nicht vorgesehen. Da die Infrastruktur in den Stadtteilen gepflegt werden muss und insbesondere der dezentrale Einzelhandel und die Gastronomie auch in Praunheim als erhaltenswert gelten dürfen, bitten wir den Magistrat, Folgendes zu prüfen: 1. Ist es der Stadt möglich, während der Sperrung auf die derzeitige Anbindung der Geschäfte mit besonderer Beschilderung hinzuweisen? (z.B. auf der Heerstraße beidseitig vor dem gesperrten Abschnitt und auf der Ludwig-Landmann-Straße) 2. Hat die Stadt ein diesbezügliches Parkkonzept entwickelt und falls nicht, kann sie eines entwickeln? Könnte man auch hier potenziellen Besuchern mit Hinweisschildern den Weg weisen? (z.B. temporäre Nutzung des noch nicht gebauten Rewe-Parkplatzes quer gegenüber den Geschäften) 3. Ist es denkbar, dass während der Sperrung Ersatz-Parkplätze in der Eberstadtstraße (am Bunker) für die Geschäfte ausgewiesen werden? 4. Ist die Wirtschaftsförderung, laut eigenem Bekunden nicht nur für große, sondern gerade für kleinere Geschäfte zuständig, über den Sachverhalt informiert? Was empfiehlt sie? 5. Welche Angebote wurden den Geschäftsinhabern bisher gemacht? Wann haben sich welche städtischen Ansprechpartner mit ihnen in Verbindung gesetzt und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt? Gab es eine Art "Runden Tisch" mit allen Beteiligten? 6. Können die Geschäfte mit irgendeiner finanziellen Unterstützung seitens der Stadt rechnen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 18.06.2013, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 764 2013 Die Vorlage OF 306/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Benennung der Straße Nr. 8555 im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 854 in Praunheim

04.06.2013 · Aktualisiert: 18.07.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2013, OF 293/7 Betreff: Benennung der Straße Nr. 8555 im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 854 in Praunheim Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, die in Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße von der Heerstraße nach Norden führende Erschließungsstraße (unbenannte Straße Nr. 8555) im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 854 - Gewerbegebiet nördlich Heerstraße (Teilbereich 1), in Ziegelei-Allee zu benennen. Begründung: Mit Vortag M 131 des Magistrats vom 25.05.2012 wurde der Ortsbeirat 7 gebeten, vier im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 854 - Gewerbegebiet nördlich Heerstraße (Teilbereich 1) gelegene neue Straßen zu benennen. Drei Straßen wurden daraufhin bereits vom Ortsbeirat benannt. Die bis jetzt noch unbenannte Straße Nr. 8555 dient zum einen der Erschließung der Baugrundstücke im neuen Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße, ist zum anderen aber gleichzeitig auch der Anfang der künftigen Praunheimer Ortsumfahrung. Die Trasse der Ortsumfahrung wird nördlich der Heerstraße um Praunheim herum in Richtung Nordweststadt geführt werden und liegt damit in einem Gebiet, das zu Beginn des 20. Jahrhunderts von Ziegeleien und Tongruben geprägt war. Die überörtliche Bedeutung der Straße sowie der historische Bezug zur Umgebung soll durch den Namen Ziegelei-Allee zum Ausdruck gebracht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 131 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 18.06.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Ergänzend zu den Beschlüssen vom 26.06.2012, § 1831, 26.09.2012, § 2080, und 30.10.2012, § 2252, zur Vorlage M 131 wird beschlossen, dass die unbenannte Straße Nr. 8555 in Ziegeleiallee benannt wird. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) 2. Die Vorlage OF 293/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3265, 25. Sitzung des OBR 7 vom 18.06.2013

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gestaltungsvorschläge für den Praunheimer Kreisel

14.05.2013 · Aktualisiert: 16.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2013, OM 2185 entstanden aus Vorlage: OF 291/7 vom 14.05.2013 Betreff: Gestaltungsvorschläge für den Praunheimer Kreisel Vorgang: OM 327/11 OBR 7; ST 789/11 In seiner Sitzung am 6. September 2011 hat der Ortsbeirat 7 einstimmig die Vorlage OM 327 beschlossen. Die Anregung, die sich mit der Gestaltung des damals neuen Praunheimer Kreisels beschäftigt, hat folgende Fassung: "Leider hat der Ortsbeirat 7 auf seine mit großer Mehrheit beschlossene Anregung OM 4412, den neuen Praunheimer Kreisel durch die Aufstellung einer Skulptur von Hans Steinbrenner optisch besonders ansprechend zu gestalten, mit der Stellungnahme ST 789 eine Ablehnung erhalten. Daher wird nun der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat einige unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten für dieses neue Entrée in den Stadtteil vorzustellen, die über eine reine Ansammlung von Gewächsen hinausgeht. Prinzipiell ist der Ortsbeirat auch gerne bereit, sich bei der Gestaltung der Kreiselmitte mit Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget zu beteiligen, wenn dadurch ein besonderer Blickfang sichergestellt werden kann." Allerdings wurden dem Ortsbeirat vonseiten des Magistrats bislang leider keine neuen Gestaltungsvorschläge vorgelegt. Dies vorausgeschickt, wird folgender Beschluss gefasst: 1. Der Ortsbeirat bekräftigt seinen Beschluss aus dem Jahr 2011 und fordert den Magistrat auf, zeitnah Vorschläge für eine Neugestaltung des Praunheimer Kreisels vorzulegen. Praunheim hat es verdient, endlich eine optisch ansprechende Kreiselgestaltung zu erhalten. 2. Weiterhin bittet der Ortsbeirat den Magistrat, in diese Überlegungen folgende Gestaltungsideen für den Kreisel aufzunehmen, die in den vergangenen Monaten von zahlreichen Praunheimer Bürgerinnen und Bürgern geäußert wurden: a) Darstellung der Geschichte Praunheims als ein Zentrum der Ziegeleiindustrie mit zahlreichen Ziegeleistandorten; b) Visualisierung des Praunheimer Wappens; c) Erinnerung an die historische römische "Heerstraße" (Elisabethenstraße); d) Errichtung von vier Stelen, die in vier unterschiedliche Richtungen auf markante Punkte der Umgebung hinweisen (z. B. Zehntscheune, Frankfurter Innenstadt, Taunus, das alte Nida, Saalburg, Main, Römerstadt, Nordwestkrankenhaus). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2011, ST 789 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2011, OM 327 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1267 Aktenzeichen: 60 10

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsgefährdung in der Sandplackenstraße reduzieren

19.04.2013 · Aktualisiert: 01.10.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2013, OF 283/7 Betreff: Verkehrsgefährdung in der Sandplackenstraße reduzieren Die Verkehrssituation in der Sandplackenstraße hat den Ortsbeirat bereits mehrfach beschäftigt. Leider berichten Anwohner nach wie vor über gefährliche Situationen, die insbesondere durch zu schnell fahrende Autos verursacht werden. Während sich die Situation im oberen Teil der Straße durch die Bodenschwelle zum Kreisel und eine versetzte Anordnung der Parkplätze deutlich verbessert hat, wird ab der Einmündung der "Am Ebelfeld" wieder kräftig auf das Gaspedal gedrückt. Zu besonders gefährlichen Situationen kommt es wenn Autofahrer in der Kurve den abmarkierten Radweg schneiden und entgegenkommende Radfahrer gefährden. Ein aktueller Fall ereignete sich am 11. April 2013. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat die folgenden Maßnahmen zu ergreifen: 1. Die fast gänzlich verschwundenen "Kölner Teller" vor der Einmündung "Am Ebelfeld" werden durch eine niedrige Bodenschwelle mit farblicher Markierung ersetzt. 2. Ähnliche Bodenschwellen werden auch vor den Einmündungen der untergeordneten Straße "Buchbornstraße" und "An der Bitz" aufgebracht. 3. Die Benutzung der Sandplackenstraße entgegen der Einbahnstraße wird erst nach der Kurve erlaubt. Über den Niddauferweg und einen bestehenden Durchstich besteht eine direkter Zuweg zur Sandplackenstraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.12.2012, OF 250/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 14.05.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 250/7 wird durch die Vorlage OF 283/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 283/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 7 am 18.06.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 283/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 7 am 27.08.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 283/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7 am 24.09.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 283/7 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsschild .Durchfahrtsverbot für Lastwagen. Ecke Oberhöchstädter Weg/Heerstraße

05.03.2013 · Aktualisiert: 02.08.2013

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2013, OM 2015 entstanden aus Vorlage: OF 270/7 vom 04.02.2013 Betreff: Verkehrsschild "Durchfahrtsverbot für Lastwagen" Ecke Oberhöchstädter Weg/Heerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, ein Verkehrsschild "Durchfahrtsverbot für Lastwagen" Ecke Oberhöchstädter Weg/Heerstraße aufzustellen und an der Kurve im Oberhöchstädter Weg schraffierte Flächen auf dem Boden aufzutragen. Begründung: Navigationsgeräte zeigen den Oberhöchstädter Weg als kürzeste Strecke zum Nordwest-Krankenhaus an. Leider können viele Lastwagen aber die scharfe Kurve nicht fahren; dies führt zu einer Blockade der Straße. Diese Straße wird auch von Rettungsfahrzeugen genutzt! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 925 Aktenzeichen: 66 3

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