Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 906 hier: Lärmbelastung
Begründung
Nr. 906 hier: Lärmbelastung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten Auskunft darüber zu erteilen, in welcher Form die Lärmbelastung durch A5, sowie die geplanten Trasse der Regionaltangente West für die künftigen Anwohner im Bereich des Bebauungsplans 906 -westlich der Nordweststadt- gering gehalten werden soll. Auch soll darüber informiert werden ob und gegebenenfalls inwieweit hierdurch die Frischluftschneisen beeinträchtigt werden. Begründung: Die Erfahrung aus autobahnnahen Baugebieten, (z.B. westliche Heerstraße in Praunheim) zeigt, dass Verkäufer Besichtigungs- und Ortstermine gerne bei niedriger Geräuschlage (Ostwind etc.) durchführen. Nach Einzug beschweren sich Bewohner dann sehr schnell über den ihrer Ansicht nach unerträglichen Verkehrslärm und erwarten politische Abhilfe. Erst recht gilt dies, wenn kurz nach Einzug zusätzliche Belastungen wie hier die neu angedachte Trasse der Regionaltangente West Richtung Niederursel eintreten. Hier gilt es, rechtzeitig vor zu planen.