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Meine Nachbarschaft: Carl-Ulrich-Brücke

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung öffentl. Personennahverkehr Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des ehemals geplanten Grünzuges (ehemalige Trasse B 448)

07.11.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2025, OF 792/11 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung öffentl. Personennahverkehr Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des ehemals geplanten Grünzuges (ehemalige Trasse B 448) Vorgang: EA 13/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Umsetzung der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des ehemals geplanten Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße vorzusehen. Das Projekt ist unter dem Aspekt der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen durch motorisierten Ziel- und Quellverkehr der Arbeitnehmer:innen der im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen - allein Siemens hat hier ca. 1.900 Parkplätze - und der besseren Anbindung der Wohngebiete im südlichen Fechenheim (Konstanzer Straße, Dieburger Straße, Starkenburger Straße) schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Carl-Benz-Straße (allein 1.900 zur Zeit bei der Fa. Siemens), weitere zu erwartende Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zusammenrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich jetzt entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 13 Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Überprüfung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten im Ortsbezirk 11 - Vorschlag von Blitzerstandorten

19.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6947 entstanden aus Vorlage: OF 738/11 vom 03.05.2025 Betreff: Überprüfung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten im Ortsbezirk 11 - Vorschlag von Blitzerstandorten Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten in Absprache mit der Landespolizei zu überprüfen: - Jakobsbrunnenstraße auf Höhe des Kiosks in beide Richtungen (werktags 05:00 Uhr bis 09:30 Uhr und ab 17:00 Uhr); - Alt-Fechenheim auf Höhe der Fahrschule, auf Höhe des Netto-Marktes und auf Höhe der katholischen Kirche (werktags 05:00 Uhr bis 07:00 Uhr und ab 19:00 Uhr); - Starkenburger Straße auf Höhe der Rückseite der Kita Mainstrolche (05:00 Uhr bis 8:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr); - Starkenburger Straße/Alt-Fechenheim zwischen Schießhüttenstraße und Pfortenstraße (werktags 05:00 Uhr bis 07:00 Uhr und ab 19:00 Uhr); - Starkenburger Straße/Dieburger Straße/Alt-Fechenheim (am Wochenende, alle Uhrzeiten); - Bodenseestraße zwischen Konstanzer Straße und Max-Eyth-Straße (werktags 05:00 Uhr bis 09:30 Uhr und 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr); - Wächtersbacher Straße auf Höhe der Kita St. Hildegard (werktags 07:30 Uhr bis 10:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, sobald die Umleitung Hanauer Landstraße nicht mehr über die Cassellastraße führt; - Birsteiner Straße auf Höhe des Sportplatzes (Montag bis Freitag 06:30 Uhr bis 08:30 Uhr und ab dem späten Nachmittag - Verkehr von und zur Schule, Ferienzeit ausschließen); - Hanauer Landstraße stadtauswärts (am Parkplatz der Allessa GmbH und der Bushaltestelle, wenn die Baustelle abgeschlossen ist) zwischen der Straße Alt-Fechenheim und der Omegabrücke (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Jakobsbrunnenstraße von Westen aus kommend im Bereich der Einfahrt in die Tempo-30-Zone zwischen An der Seehecke und Konstanzer Straße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Baumertstraße zwischen der Straße Am Hennsee und Pfortenstraße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Raiffeisenstraße zwischen Johanna-Tesch-Platz und Roscherstraße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr). Begründung: Es wird vermehrt festgestellt, dass Fahrzeughalter sich nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1587

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Starkenburger Straße, verkehrsberuhigter Bereich oder Fahrradstraße

28.04.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6894 entstanden aus Vorlage: OF 716/11 vom 09.04.2025 Betreff: Starkenburger Straße, verkehrsberuhigter Bereich oder Fahrradstraße Vorgang: OM 1966/22 OBR 11; ST 1853/22 Der Magistrat wird gebeten, in der Starkenburger Straße nach dem Abzweig Dieburger Straße Richtung Süden ab Höhe Hausnummer 108 bis zum Mainufer einen verkehrsberuhigten Bereich mit Ausschilderung Verkehrszeichen 325.1 einzurichten oder diesen Straßenabschnitt als Fahrradstraße auszuweisen oder das maximale Tempo in dieser Straße auf 20 km/h zu reduzieren. Entgegen der Stellungnahme vom 15.02.2022, ST 1853, hat die Straße als Zubringer zu einem Verein und zu einer Gaststätte einen untergeordneten motorisierten Fahrverkehr. Sehr wohl ergeben sich Aufenthaltsfunktionen durch die Lage der Straße in einem Landschaftsschutzgebiet, dem in Teilen renaturierten Mainbogen, die im Frühjahr bestehenden Selbstpflück-Erdbeerfelder und die angrenzenden Kleingärten und ihre Nutzer:innen. Ziel soll in allen Fällen sein, eine Reduktion des Tempos aller Verkehrsteilnehmer in dieser Straße zu erreichen, um für Fußgänger:innen, die hier keinen Bürgersteig vorfinden, und dem Radverkehr eine deutlich höhere Sicherheit einzuräumen. Die Maßnahme ist in Absprache mit dem Ortsbeirat durchzuführen. Begründung: Es sollte selbstverständlich sein, dass in diesem Landschaftsschutzgebiet im nahen Umfeld des gestalteten naturnahen Mainbogens, in einer Sackgasse, die am Mainufer endet, eine gleichberechtigte Verkehrssituation aller Verkehrsteilnehmer auf der Straße ohne gesonderten Geh- und Fahrradweg mit langsamen Tempo (< 30km/h) unverzüglich umgesetzt wird. Überholmanöver von Fahrrädern durch den motorisierten Verkehr sollten weitestgehend unterbunden werden. Der Ortsbeirat ist in seiner Gesamtheit überzeugt, dass dies im Sinne der Mehrheit der Fechenheimer Bevölkerung und der Besucher dieses Gebietes ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1966 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1853 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1591 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und überwachungen im Ortsbezirk 11

17.03.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6613 entstanden aus Vorlage: OF 705/11 vom 23.02.2025 Betreff: Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und -überwachungen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat beschreibt, dass es bereits eine breite Datenbasis zu Kfz- und Fahrrad-Zählstellen und deren Zahlen gibt. Außerdem wird die Möglichkeit beschrieben, auf umfangreiche Daten zur Thematik auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt als Bürger, Ortsbeiratsmitglied oder Stadtverordneter zuzugreifen, um sich zu Verkehrsmengenzahlen und erfolgten Verkehrsüberwachungen zu informieren. Diese Möglichkeit ist hinsichtlich der existierenden Zahlen bisher nur in unzureichendem Maße realisiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass sich Bürger:innen, Ortsbeiräte und auch Stadtverordnete zu Verkehrsmengenzahlen vor allem der Hauptverkehrsstraßen der Stadtteile 1. Fechenheim (Starkenburger Straße, Dieburger Straße, Alt-Fechenheim, Baumertstraße, Konstanzer Straße, Adam-Opel-Straße, Carl-Benz-Straße, Hanauer Landstraße u. a.); 2. Riederwald (Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Raiffeisenstraße, Lahmeyerstraße u. a.); 3. Seckbach (Wilhelmshöher Straße, Zeuläckerstraße, Hochstädter Straße, Hofhausstraße u. a.) online, auf den Seiten des Geoportals der Stadt Frankfurt, transparent informieren können. Begründung: Aufgrund der Klagen über Raser und über den Umstand, dass auf vielen Straßen des Ortsbezirks 11 häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, ist es dringend notwendig, dass der Magistrat es ermöglicht, sich einfach Informationen über Verkehrsmengen von Kfz und Radverkehr, erfolgte Geschwindigkeitsmessungen und Geschwindigkeitskontrollen, deren Durchführungsdatum und Ergebnisse über das Internet zu informieren. Die Strukturen des Informationssystems sind schon lange vorhanden, nur wird es nicht genutzt. An dieser Stelle sollten dringend die Möglichkeiten der digitalen Informationen genutzt werden. Für die Bewertung und Bearbeitung der allermeisten Verkehrsprobleme in den Stadtteilen ist diese Datenbasis unerlässlich. (Geoportal Frankfurt - Themenkarte Verkehrsmengen Zählstellen Kfz geoportal.frankfurt.de) Die Zahlen der Carl-Ulrich-Brücke, z. B. aus Zählungen der Stadtrandzählung aus 2020, markierte Zählung: Adam-Opel-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1154

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung und Erneuerung der Carl-Benz-Straße bündeln

28.10.2024 · Aktualisiert: 18.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5956 entstanden aus Vorlage: OF 655/11 vom 23.09.2024 Betreff: Instandsetzung und Erneuerung der Carl-Benz-Straße bündeln Der Magistrat wird gebeten, bei der geplanten Sanierung der Carl-Benz-Straße zwischen Carl-Ulrich-Brücke und Adam-Opel-Straße dafür zu sorgen, dass diese nicht nur oberflächlich instand gesetzt, sondern gleich grundlegend neu gestaltet wird. Der Ortsbeirat denkt dabei an eine Verbesserung des Querschnitts, gute Bedingungen für motorisierten Verkehr, Radfahrer und Fußgänger und insbesondere an das Pflanzen von Bäumen. Begründung: Hessen Mobil ist derzeit noch Baulastträger für den genannten Abschnitt der Carl-Benz-Straße. Diese Baulast soll sinnvollerweise auf die Stadt Frankfurt übergehen, da es sich um eine "angebaute Straße mit unmittelbarer Erschließungsfunktion" handelt. Hessen Mobil muss den Straßenabschnitt vor der Übergabe in einen "ordnungsgemäßen Zustand" versetzen. Dies soll 2025 (oder später?) geschehen. Aus Sicht des Ortsbeirats wäre es schade, wenn jetzt die Chance vertan würde, die Straße gleich grundsätzlich zu sanieren. Das Problem scheint darin zu bestehen, dass Hessen Mobil für den "ordnungsgemäßen Zustand", die Stadt Frankfurt dann später für eine Verbesserung und Aufwertung verantwortlich ist. Es müsste also zwei getrennte, zeitlich versetzte Projekte geben. Das scheint weder wirtschaftlich noch technisch besonders effizient. Wünschenswert wäre vielmehr eine Zusammenarbeit und Kostenteilung der beiden Bauträger in einem einzigen Projekt. Dabei ist zu beachten, dass die Carl-Benz-Straße nicht nur eine Erschließungsfunktion für das Gewerbe hat, sondern auch eine wichtige Verbindung zwischen den Städten Frankfurt und Offenbach darstellt. Für viele Menschen im Frankfurter Osten liegt die Innenstadt von Offenbach mit ihren Versorgungsangeboten näher als die Innenstadt von Frankfurt. Das gilt auch und gerade für den Radverkehr. Mit den "Fechenheimer Fackeln" ist eine sehr schöne Lösung für den Radverkehr auf der Carl-Ulrich-Brücke ins Auge gefasst worden. Eine angenehme und einladende Gestaltung der Straßenraums Richtung Hanauer Landstraße erscheint wünschenswert. Angesichts der Überhitzung des Stadtraums durch den Klimawandel sollten so schnell wie möglich Bäume gepflanzt werden. Das gilt übrigens auch für die anderen Industriestraßen der Stadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 414 Beratung im Ortsbeirat: 11

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B 448)

17.03.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.03.2024, OF 587/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B 448) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des geplanten neuen Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße zu realisieren. Das Projekt ist unter dem Aspekt der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen durch motorisierten Ziel- und Quellverkehr der Arbeitnehmer:innen der im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen - allein Siemens hat hier ca. 800 Parkplätze - und der besseren Anbindung der Wohngebiete im südlichen Fechenheim (Konstanzer Straße, Dieburger Straße, Starkenburger Straße, geplantes Wohngebiet Nördliche Dieburger Straße - Bebauungsplan Nr. 698 ) schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße, die zu erwartende Erweiterung der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zusammenrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich jetzt entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 13 2024 Die Vorlage OF 587/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Stand der Entwicklung des Wohnbaugebietes nördliche Dieburger Straße in Fechenheim

18.02.2024 · Aktualisiert: 18.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 566/11 Betreff: Stand der Entwicklung des Wohnbaugebietes nördliche Dieburger Straße in Fechenheim Im Frühjahr 2013 begann die Beteiligung der Öffentlichkeit am Projekt Wohnbebauung nördliche Dieburger Straße. Mit dem Wohngebiet sollte dringend benötigter neuer Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Neun Jahre später - im Jahre 2022 - erläuterte der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1076, das Umlegungsverfahren sei immer noch nicht abgeschlossen. Die Situation auf dem Wohnungsmarkt stellt sich seit 2013 bis heute kaum entspannter dar. Neue Wohnungen werden weiterhin dringend gesucht und benötigt. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat - wie ist der Stand des Umlegungsverfahrens heute - 11 Jahre nach Beginn des Projektes "neuer Wohnraum in Frankfurt Fechenheim" (Entwurf des Bebauungsplans 2012)? - wann ist mit dem Ende des Verfahrens Bebauungsplan B698 zur rechnen? - gibt es bereits abgeschlossene Teil- bzw. Zwischenschritte? - wird das Projekt aktuell weiterverfolgt? - falls das Projekt zur Zeit weiterverfolgt wird, welche Schritte sind im Moment in der Ausführung? - für wann sind die Erschließungsstraßen für das Projekt geplant? - wann ist mit ersten Schritten der konkreten Bauplanung zu rechnen? - welchen Stand hat das parallel betriebene Projekt des Grünzuges Fechenheim? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 11 am 04.03.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 883 2024 Die Vorlage OF 566/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Wann werden die von der Stadt Frankfurt zur Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens in Anspruch genommenen Sportfelder des Offenbacher Rudervereins 1874 e. V. neu ausgewiesen und die Sportfelder neu aufgebaut?

15.01.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 15.01.2024, OA 426 entstanden aus Vorlage: OF 534/11 vom 02.01.2024 Betreff: Wann werden die von der Stadt Frankfurt zur Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens in Anspruch genommenen Sportfelder des Offenbacher Rudervereins 1874 e. V. neu ausgewiesen und die Sportfelder neu aufgebaut? Vorgang: NR 1108/15 CDU/GRÜNE Mit der Annahme des Antrags vom 14.01.2015, NR 1108, wurde dem Offenbacher Ruderverein 1874 e. V., der auf Fechenheimer Gemarkung seinen Sitz hat, zugesagt, dass für die in Anspruch genommenen Flächen zur Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens in der näheren Umgebung neue Sportplätze für den Verein gesichert und ausgewiesen werden würden. Der Bedarf für diese Sportfelder wurde angemeldet. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Frage zu beantworten: Wann werden die von der Stadt Frankfurt zur Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens in Anspruch genommenen Sportfelder des Offenbacher Rudervereins 1874 e. V. neu ausgewiesen und die Sportfelder neu aufgebaut? Begründung: Mit der Annahme des Antrags vom 14.01.2015, NR 1108, hatte die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, für die Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens die Sportfelder des Offenbacher Rudervereins 1874 e. V. zu opfern. Es wurde eine Frist zur Räumung bis zum Ablauf des Jahres 2018 gegeben, bevor die ersten Arbeiten und Planungen zu dem Vorhaben "Renaturierung Fechenheimer Mainbogen" begannen. Der Bedarf für die neuen Flächen wurden bei der Stadt Frankfurt fristgerecht angemeldet und Folgendes war die Vereinbarung: "Für das durch die Renaturierung entfallende Sportfeld (Hockeyplatz) am südwestlichen Ende der Starkenburger Straße ist in Absprache mit dem Sportverein im Plangebiet oder in der näheren Umgebung bei Bedarf ein Ersatz zu schaffen, der vor einer Beseitigung des bisherigen Sportplatzes fertigzustellen ist. Planungsrechtlich ist ein Ersatz-Sportfeld auf jeden Fall zu sichern und auszuweisen." Auf diese Zusage aus dem Antrag NR 1108 hat sich der Verein verlassen. Der Offenbacher Ruderverein 1874 e. V. befindet sich bereits seit cirka 100 Jahren auf der Fechenheimer Gemarkung. Die Mitglieder des Vereins kommen aus Frankfurt, Offenbach und anderen Gemeinden. Das Gebiet um die Starkenburger Straße/Dieburger Straße hat vor ein paar Jahren einen Bebauungsplan bekommen, um dort eine weitere Entwicklung von Wohngebäuden zu ermöglichen. Eine Aussage von Mike Josef war, dass nur dort im Frankfurter Osten sich noch günstige Wohnungen schaffen ließen. Mit diesem geplanten Zuwachs an Bürgern ist es unerlässlich, die Sportanlagen, die "vernichtet" wurden, jetzt neu auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.01.2015, NR 1108 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1373 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 24.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.02.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 426 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 24. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.02.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 426 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4386, 24. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 15.02.2024 Aktenzeichen: 52-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Glas- und Altkleidercontainer in der Bregenzer Straße/Fachfeldstraße

24.04.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3828 entstanden aus Vorlage: OF 447/11 vom 07.02.2023 Betreff: Glas- und Altkleidercontainer in der Bregenzer Straße/Fachfeldstraße Der Magistrat wird gebeten, den Glas- und Altkleidercontainer in der Bregenzerstraße/Fachfeldstraße entweder ersatzlos wegfallen zu lassen oder in die Starkenburger Straße vor die Hausnummer 75 zu verlegen. Begründung: Die Gehwegsbreite liegt bedingt durch die Container, gemessen zu unterschiedlichen Zeiten, nur zwischen 1,20 Meter und 1,45 Meter. Der genannte Bereich ist eingetragener Teil des Schulwegs und wird zudem von Seniorinnen und Senioren viel frequentiert. Termine mit dem ASE, dem Straßenverkehrsamt und der FES ergaben, dass in unmittelbarer Nähe kein alternativer Standort zu finden ist. Da sich weitere Containerstandorte im Bereich des Parkplatzes Sedanstraße und in der Bregenzer Straße vor der Seniorenwohnanlage befinden, schlägt der Ortsbeirat vor, entweder ganz auf diesen Standort zu verzichten oder den Glas- und Altkleidercontainer im Bereich Dieburger Straße/Starkenburger Straße südlich des dortigen Beetes bzw. auf die Parkfläche vor dem Kindergarten Karibuni Bantu, Starkenburger Straße 75, neben die Litfaßsäule zu verlegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1794 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B448)

31.03.2023 · Aktualisiert: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2023, OF 413/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B448) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des geplanten neuen Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße unter dem Aspekt der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen durch motorisierten Ziel- und Quellverkehr der Arbeitnehmer:innen der im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen und der besseren Anbindung der Wohngebiete im südlichen Fechenheim (Konstanzer Straße, Dieburger Straße, Starkenburger Straße, geplantes Wohngebiet) schnellstmöglich vorzusehen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße, die zu erwartende Erweiterung der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zusammenrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich jetzt entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 16 2023 Die Vorlage OF 413/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Standortprüfung für ein potenzielles Gymnasium oder gymnasiale Oberstufe in Fechenheim

13.03.2023 · Aktualisiert: 23.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.03.2023, OA 331 entstanden aus Vorlage: OF 389/11 vom 16.02.2023 Betreff: Standortprüfung für ein potenzielles Gymnasium oder gymnasiale Oberstufe in Fechenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, frühzeitig potenzielle Standorte für ein Gymnasium oder eine gymnasiale Oberstufe in Fechenheim zu prüfen. Vorrangig soll die Prüfung folgende Gebiete umfassen: 1. Fechenheim, Bezirk 51 492, Flur 18, Flurstück 16/120; 2. die brachliegenden Gewerbeflächen entlang der Orber Straße; 3. das Gelände Wächtersbacher Straße, das aktuell noch von der Firma Wilhelm Brandenburg GmbH & Co OHG genutzt wird (eine Produktionsverlagerung ist in Planung); 4. ehemalige Willmannschule in Fechenheim. Darüber hinaus werden geeignete Vorschläge seitens des Magistrates für potenzielle Flächen für die Errichtung eines Gymnasiums oder einer gymnasialen Oberstufe in Fechenheim ebenfalls begrüßt. Begründung: Es fehlt vor allem im östlichsten Stadtteil Frankfurts ein Gymnasium oder eine gymnasiale Oberstufe. Ein Gymnasium oder eine gymnasiale Oberstufe in Fechenheim würde den Stadtteil deutlich attraktiver machen und städtisch aufwerten. Es sollte daher frühzeitig nach möglichen Standorten gesucht werden, um eine solche Bebauung zu ermöglichen. Folgende Standorte sollten geprüft werden: Das Flurstück 16/120 gehört zum Bebauungsplan Nr. 873 Ferdinand-Porsche-Straße und wird aktuell als Containerlagerplatz der FES genutzt. Es grenzt im Norden unmittelbar an den Bebauungsplan Nr. 698 Nördlich Dieburger Straße. Durch den Bebauungsplan Nr. 698 werden 250 Wohneinheiten und eine Kita entstehen. Eine Grundschule ist in unmittelbarer Nähe bereits vorhanden. Östlich davon wird der neue Fechenheimer Grünzug mit Wiese und Park inkl. Freizeit- und Sportmöglichkeiten für Kinder- und Jugendliche geplant. Entlang des Grünzugs liegt zudem noch ein frei gehaltenes Gelände für eine Straßenbahntrasse, die die Nordmainische S-Bahn über die Ernst-Heinkel-Straße mit dem Wohngebiet Dieburger Straße und einem zukünftigen Gymnasium oder einer gymnasialen Oberstufe verbinden könnte. Die Sportanlagen der Spvvg. Fechenheim 03 liegen ebenfalls in fußläufig erreichbarer Nähe. Bezüglich einer möglichen Umwidmung von gewerblichen Brachflächen hat es die Freie Christliche Schule vorgemacht und das ehemalige Fabrikgelände der Firma Max Weishaupt GmbH so umgebaut, dass darin die private Schule Platz findet. Solche Flächen könnten in der Orber Straße und zukünftig auf dem derzeitigen Gelände der Firma Wilhelm Brandenburg eruiert und langfristig erschlossen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 17 Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 3999 Antrag vom 21.12.2023, OF 536/11 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4932 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 22.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.04.2023, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 331 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.05.2023, TO II, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage OA 331 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei Beschlussausfertigung(en): § 3286, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2023 Aktenzeichen: 40 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Starkenburger Straße in Fechenheim

25.04.2022 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1966 entstanden aus Vorlage: OF 266/11 vom 01.04.2022 Betreff: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Starkenburger Straße in Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, in der Starkenburger Straße nach dem Abzweig Dieburger Straße Richtung Süden ab Höhe Hausnummer 108 bis zum Mainufer einen verkehrsberuhigten Bereich mit Ausschilderung Verkehrszeichen 325.1 einzurichten. Begründung: Es ist an der Zeit, dass im Landschaftsschutzgebiet, im nahen Umfeld des neu gestalteten, naturnahen Mainbogens, in einer Sackgasse, die am Mainufer endet, eine gleichberechtigte Verkehrssituation aller Verkehrsteilnehmer auf der Straße ohne gesonderten Geh- und Fahrradweg mit Schritttempo unverzüglich umgesetzt wird! Der Ortsbeirat ist in seiner Gesamtheit überzeugt, dass dies im Sinne der Mehrheit der Fechenheimer Bevölkerung und ihrer Besucher ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1853 Antrag vom 09.04.2025, OF 716/11 Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6894 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches (Spielstraße) Dieburger Straße 10a

25.04.2022 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1967 entstanden aus Vorlage: OF 267/11 vom 11.04.2022 Betreff: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches (Spielstraße) Dieburger Straße 10a Der Magistrat wird gebeten, in der Dieburger Straße die Einfahrt vor der Kita mit herausnehmbaren und abschließbaren Pollern zu sichern, um das Parken dort zu verhindern. Begründung: Der Straßenbereich dient als Eingangsweg zur Kita und auch als Feuerwehrzufahrt zur Kita im Notfall. Dort wird leider häufig geparkt, sodass die Einfahrt für Einsatzfahrzeuge oder mit einem Bollerwagen nicht mehr befahrbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1854 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B448)

26.02.2022 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2022, OF 212/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B448) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des geplanten neuen Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße vor allem unter dem Aspekt der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen durch Ziel- und Quellverkehr der Arbeitnehmer:innen der im Gewerbebiet ansässigen Unternehmen schnellstmöglich vorzusehen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße, die zu erwartende Erweiterung der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zusammenrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 24 2022 Die Vorlage OF 212/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Angebot für den Fuß- und Radverkehr an der Carl-UlrichBrücke

26.02.2022 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2022, OF 209/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Angebot für den Fuß- und Radverkehr an der Carl-Ulrich-Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bezugnehmend auf die Stellungnahme des Magistrats ST 1775 vom 09.09.2019, die ST1335 vom 27.07.2020 ausreichend Mittel für Planung und Bau eines vom Magistrat begrüßten verbesserten und vor allen Dingen deutlich sicheren Angebots für den Fuß- und Radverkehr an der Carl-Ulrich Brücke in den Haushalt einzustellen. Mit dem verbesserten Angebot ist außerdem die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Begründung: Nach dem nun eine auf offenbacher Seite gut geordnete Auf- und Abfahrt für alle Verkehrsträger auf die Carl-Ulrich Brücke existiert und sich bewehrt hat, ist es nun an der Zeit, dass auch auf Frankfurter Seite nach nun sieben Jahren nach der Freigabe des Brücken-Ersatz-Neubaus eine sichere Querung der Brücke für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen, ohne der Gefahr des zur Seite Drängens durch den Autoverkehr ausgesetzt zu sein, etabliert wird. Diese Verbindung ist unter anderem Schul-, Arbeits-, Einkaufs- und Arztbesuchsweg für viele Frankfurter Bürger und damit eine äußerst wichtige Verbindung in die Nachbarstadt! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 20 2022 Die Vorlage OF 209/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen 2 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 SPD

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Produktbereich 16 Naheverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Die Frankfurter Rampe der Carl-Ulrich-Brücke an das Restbauwerk anpassen und verbreitern

23.02.2022 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2022, OF 208/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Naheverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Die Frankfurter Rampe der Carl-Ulrich-Brücke an das Restbauwerk anpassen und verbreitern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die Herstellung und Verbreiterung auf der nördlichen Seite der Carl-Ulrich-Brücke die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Die Carl-Ulrich-Brücke wurde fast komplett erneuert und auf eine normale Breite gebracht. Auf Frankfurter Seite ist allerdings nichts passiert. Die Fahrbahn verengt sich für Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge zur Frankfurter Seite hin und wirkt dort wie ein Trichter. Es entsteht einem der Eindruck, die Zeit sei dort seit den 50er Jahren stehen geblieben. Die Brücke ist die wichtigste Verkehrsverbindung im Frankfurter Osten über den Main. Es besteht dort den alten Bestand eine wesentlich höhere Gefährdung für alle Verkehrsteilnehmer. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 19 2022 Die Vorlage OF 208/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorstellung der Planung eines Fuß- und Radweges, Arbeitstitel „Fechenheimer Fackeln“, Carl-Ulrich-Brücke Nordrampe

10.01.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1302 entstanden aus Vorlage: OF 150/11 vom 12.12.2021 Betreff: Vorstellung der Planung eines Fuß- und Radweges, Arbeitstitel "Fechenheimer Fackeln", Carl-Ulrich-Brücke Nordrampe Der Magistrat wird gebeten, die existierende Planung eines Fuß- und Radweges für die Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke in Fechenheim im Ortsbeirat 11 vorzustellen. Begründung: Am 4. Dezember 2014 wurde der Ersatzneubau der Carl-Ulrich-Brücke dem Verkehr übergeben. Offenbach hat dem Neubau der Brücke Rechnung getragen und eine den Anforderungen des Fuß-, Rad- und motorisierten Verkehr adäquate Anbindung über die Südrampe realisiert. Frankfurt hat nach sieben Jahren weiterhin eine unzulängliche Anbindung über die Nordrampe an diese für Frankfurterinnen und Frankfurter sowie Pendlerinnen und Pendler wichtige Brücke. Über eine nur zehn Meter breite Trasse werden hier 15.000 Pkw, Lkw und Busse und der gesamte Fuß- und Radverkehr dieser viel genutzten Brücke abgewickelt. Schon heute ist aus Sicherheitsgründen die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h eingeschränkt. Eine Überprüfung der selten eingehaltenen Geschwindigkeitsbeschränkung findet bis heute nicht statt. Die Neuorganisation und Abwicklung des Fuß- und Radverkehrs ist überfällig und muss zeitnah realisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1368 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2754 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 23.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 6

OF (Antrag Ortsbeirat)

Umlegungsverfahren im Rahmen des Beschlusses der SVV vom 26.06.2014 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 698 nördliche Dieburger Straße für ein neues Wohn- und Mischquartier und den Grünzug Fechenheim

12.12.2021 · Aktualisiert: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 161/11 Betreff: Umlegungsverfahren im Rahmen des Beschlusses der SVV vom 26.06.2014 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 698 nördliche Dieburger Straße für ein neues Wohn- und Mischquartier und den Grünzug Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann mit dem Abschluss des oben genannten Umlegungsverfahrens mit Umlegungsbeschluss vom 14.09.2018 und einer anschließenden Beplanung und Bebauung des zukünftigen Wohngebietes nördliche Dieburger Straße in Fechenheim zu rechnen ist. Außerdem möge der Magistrat Auskunft dazu erteilen, wann mit der Realisierung des am 02.10.2015 beschlossenen Grünzugs Stadtteilpark Fechenheim zu rechnen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 269 2022 Die Vorlage OF 161/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradwege 11 - Wiederherstellung der Fahrrad-Straßenmarkierungen und -Piktogramme auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke

25.10.2021 · Aktualisiert: 11.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 846 entstanden aus Vorlage: OF 101/11 vom 29.08.2021 Betreff: Fahrradwege 11 - Wiederherstellung der Fahrrad-Straßenmarkierungen und -Piktogramme auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke Der Magistrat wird gebeten, alle Fahrbahnmarkierungen und Piktogramme für den Fahrradverkehr auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke aus dringlichen Sicherheitsgründen zeitnah wiederherzustellen bzw. zu erneuern. Begründung: Die von den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern, aber auch von den städtischen Behörden übereinstimmend für den Fahrradverkehr als gefährlich eingestufte Situation auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke ist durch die Wiederherstellung der Markierungen und Piktogramme auf ein absolutes Mindestmaß sicherer zu gestalten. Keine der Markierungen und Piktogramme ist noch klar zu erkennen, allein schon deshalb, weil der Autoverkehr alle Markierungen permanent überfährt und die Markierungen mittlerweile durch Reifenspuren überdeckt oder abgetragen sind. Die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist dort durch das Fehlen einer Überwachung von Geschwindigkeitsbeschränkung und keine in Aussicht gestellte Verbesserung der Situation in einem hohen Maße gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1367 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 11 am 25.04.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 11 am 23.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit auf der nördlichen Rampe der Carl-Ulrich-Brücke

05.07.2021 · Aktualisiert: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 501 entstanden aus Vorlage: OF 40/11 vom 24.05.2021 Betreff: Sicherheit auf der nördlichen Rampe der Carl-Ulrich-Brücke Der Magistrat wird aufgefordert, die Sicherheit für Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer und Fußgängerinnen bzw. Fußgänger im Bereich der nördlichen Brückenrampe der Carl-Ulrich-Brücke auf Fechenheimer Seite deutlich zu erhöhen. Dadurch, dass Busse und große Lkws die Brücke befahren, sind Fußgängerinnen und Fußgänger allein durch den Luftzug dieser großen Fahrzeuge, die den Gehweg teilweise in einem Abstand von weniger als einem Meter passieren, extrem in ihrer Unversehrtheit gefährdet. Der Magistrat wird gebeten, die oft überschrittene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h im Bereich der Rampe zu überwachen. Außerdem wird der Magistrat aufgefordert, an der Rampenauffahrt in südlicher Fahrtrichtung auf der westlichen Seite die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer davor zu schützen, dass der Auto- und Lkw-Verkehr am Übergang vom kombinierten Rad- und Fußweg auf die Fahrbahn in den Straßenraum des Radverkehrs einfährt. Diese Maßnahmen sind nur als kurzfristige Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit zu betrachten und ersetzen nicht die zeitnah einzuleitende Planung und Bau eines vollwertigen Rad-und Fußweg zur Überquerung des Mains an dieser Stelle. Begründung: Rund 15.000 Pkws und Lkws befahren pro Tag die Carl-Ulrich-Brücke zwischen Offenbach und Frankfurt-Fechenheim. Durch die Enge des Straßenraums im Bereich der nördlichen Brückenrampe auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt sind Fußgängerinnen bzw. Fußgänger und Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer einer permanenten Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt. Die in diesem Bereich geltende Geschwindigkeit von 30 km/h wird weder von dem Gros des motorisierten Verkehrs eingehalten noch wird die Einhaltung überwacht. Die wenigsten Fahrzeuge bleiben hinter dem Radverkehr, versuchen zu überholen und geraten so in "Tuchfühlung" mit dem Radverkehr, fahren immer wieder in die Spur des Radverkehrs ein. Entgegenkommende Fußgängerinnen bzw. Fußgänger und Personen mit Kinderwagen kommen auf dem Gehweg kaum aneinander vorbei. Eine Person muss in der Folge auf die Fahrbahn ausweichen. Busse fahren oft mit einem Abstand unter einem Meter am Fußgängerverkehr vorüber - alles ein unzumutbarer und zudem gefährlicher Zustand, dem mittlerweile seit Jahren tatenlos zugesehen wird. Die nördliche Fußgänger-Rampe muss dringlich in einen Zustand versetzt werden, der das sichere Queren der Brücke auch für die schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gefahrlos und sicher ermöglicht. (Quelle: T. Dorn) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2148 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 6

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kinderbetreuungssituation für Fechenheim, Riederwald und Seckbach - Erläuterung der Zahlen, Einschätzungen und genannten Maßnahmen im Bericht sowie Schaffen von Transparenz zu weiteren relevanten Kennzahlen

27.05.2021 · Aktualisiert: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 84/11 Betreff: Kinderbetreuungssituation für Fechenheim, Riederwald und Seckbach - Erläuterung der Zahlen, Einschätzungen und genannten Maßnahmen im Bericht sowie Schaffen von Transparenz zu weiteren relevanten Kennzahlen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. In Seckbach ist laut Information des Stadtschulamts der Betreuungsbedarf für 0-3 Jährige nach Umbau der städtischen Kita am Atzelberg aktuell gedeckt. Gibt es Pläne, um den Versorgungsgrad (0-3 Jährige) in Fechenheim und Riederwald weiter zu erhöhen? 2. Im Bericht wird auf einen in Planung befindlichen Kindergarten in Fechenheim verwiesen. Dabei handelt es sich nach unseren Informationen um Projekte in der Dieburger Straße und in der Lauterbacher Straße. Können Sie bitte weitere Informationen zum Zeithorizont, Träger etc. geben? Wie ist der Stand des Auslegungsverfahrens für das Wohngebiet in der Dieburger Straße? 3. Für Riederwald und Seckbach wird in Bezug auf die Betreuung der 3-6 Jährigen ein hoher Handlungsbedarf festgestellt - Welche Lösungsansätze gibt es hier? 4. Im Bericht erfolgt eine Einschätzung des Versorgungsgrads mit Ganztagsplätzen für 6-10 Jährige in den einzelnen Stadtteilen. Der angegebene Versorgungsgrad ist z. T. etwas irreführend, da bestimmte Betreuungsformate (z. B. Ganztagesschule in Seckbach) nicht eingerechnet sind. Können Sie bitte für Fechenheim, Riederwald und Seckbach Quoten zur Verfügung stellen, die die Betreuung durch Profil 1-3 Schulen und Pakt für den Nachmittag berücksichtigen? 5. Welche konkreten Pläne gibt es für Riederwald und Fechenheim, um den Versorgungsgrad für 6-10 Jährige zu erhöhen? 6. Gibt es darüber hinaus Bau- oder Umbauprojekte oder andere Maßnahmen für Krippen, Kitas, Grundschulen in Seckbach/Fechenheim/Riederwald, die im Zuge der Verbesserung der Betreuungssituation angedacht sind? 7. Liegt die Zielgröße des Versorgungsgrads für Grundschulen bei 80 oder 85%? Im Bericht tauchen aktuell beide Zielgrößen auf. 8. Bitte schaffen Sie Transparenz zu weiteren relevanten Kennzahlen: Wie lange ist aktuell die Wartezeit in Wochen bei der Anmeldung für einen Betreuungsplatz in Krippe, Kindergarten und Grundschule (Ganztagesplatz) in den genannten Stadtteilen? Wie soll sich diese bis 2026 entwickeln? Wie ist die Abweichung vom gegebenen Wunschtermin in Wochen sowie die Abweichung vom gewünschten Betreuungsplatz (z. B. Teilzeit statt der gewünschten Vollzeit)? Es wird zudem angeregt, diese Kennzahlen im nächsten Bericht direkt zu ergänzen. Begründung: In den Anlagen zu B67 werden differenzierte Kennzahlen (siehe Tabelle unten) zur Betreuungssituation in Fechenheim, Riederwald und Seckbach für die jeweiligen Altersgruppen vorgelegt, die aus unserer Sicht deutlichen Handlungsbedarf signalisieren. Betreuung der 0-3 Jährigen: Zielgröße der Stadt: Versorgungsgrad 2026 bei 53% (aktuell 49%). Aktuelle Situation im Frankfurter Osten: Fechenheim 36%, Riederwald 39%, Seckbach 33%. Laut Bericht existiert in Fechenheim und Riederwald kein Handlungsbedarf, um den Bedarf zu decken. In Seckbach ist die Versorgung bedarfsdeckend, wenn geplantes Projekt realisiert ist. (Anmerkung: Umbau des städt. Horts am Atzelberg ist inzwischen erfolgt, 10 zusätzliche Plätze) Kindergarten (3-6 Jährige): Zielgröße der Stadt: Versorgungsgrad 2026 bei 100% (aktuell 95%). Aktuelle Situation im Frankfurter Osten: Fechenheim 89%, Riederwald 73%, Seckbach 68%. Laut Bericht in Riederwald und Seckbach hoher Handlungsbedarf - in Fechenheim ist das Angebot dann bedarfsdeckend, wenn geplantes Projekt realisiert ist. Grundschule (6-10 Jährige): Zielgröße der Stadt: Versorgungsgrad 2026 bei 80 bzw. 85% (aktuell 59%). Aktuelle Situation im Frankfurter Osten: Fechenheim 50%, Riederwald 51%, Seckbach 25%. Laut Bericht priorisierter Handlungsbedarf in Fechenheim und Riederwald (Freiligrathschule, Pestalozzischule), aber keine Priorisierung in Seckbach aufgrund der bereits vorhandenen Betreuung in der Ganztagesschule (wurde nicht in die 25% einkalkuliert). (Anmerkung: Rechtsanspruch auf einen Ganztagesplatz in 2026) Dem Ortsbeirat ist es sehr wichtig, dass der Frankfurter Osten ein lebenswertes Umfeld für Familien bietet. Dazu gehört u.a. auch eine verlässliche Betreuungssituation für Kinder. Die vorausschauende Planung des Magistrats bis 2026 wird begrüßt und gleichzeitig sollten sehr frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um bei Betreuungsengpässen entgegenzusteuern. Daher bitten wir um Transparenz zu bereits in Planung befindlichen Maßnahmen sowie den vorgenommenen Ableitungen. Neben dem Vorhandensein von Betreuungsplätzen gehört zur Verlässlichkeit in der Kinderbetreuung auch, dass die Platzvergabe in einem definierten Zeithorizont und idealerweise zum gewünschten Zeitpunkt erfolgt und sich nicht über Monate in die Länge zieht. Letzteres wirkt sich sonst stark auf die berufliche Situation von betroffenen Müttern und Vätern aus. Ein beruflicher Wiedereinstieg oder die Aufstockung des Stundenumfangs werden sonst wenig planbar oder müssen deutlich später stattfinden als gewünscht. Auch eine unterbrechungsfreie Fortführung der Berufstätigkeit (insbesondere bei Kindern im Kindergarten- oder Grundschulalter) ist gefährdet, wenn die Betreuungssituation der Kinder nicht planbar ist. Deshalb sollten nach unserer Meinung folgende Kennzahlen künftig im Bericht ergänzt und nun bereits für Fechenheim, Riederwald und Seckbach zur Verfügung gestellt werden: Wartezeit auf den Betreuungsplatz (in Wochen), Abweichung vom Wunschtermin in Wochen, Abweichung vom gewünschten Betreuungsplatz (z. B. Teilzeit statt der gewünschten Vollzeit). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.05.2021, OF 50/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 50/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 84/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 168 2021 1. Die Vorlage OF 50/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 84/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Kinderbetreuungssituation für Fechenheim, Riederwald und Seckbach - Erläuterung der Zahlen, Einschätzungen und genannten Maßnahmen im Bericht sowie Schaffen von Transparenz zu weiteren relevanten Kennzahlen

24.05.2021 · Aktualisiert: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 50/11 Betreff: Kinderbetreuungssituation für Fechenheim, Riederwald und Seckbach - Erläuterung der Zahlen, Einschätzungen und genannten Maßnahmen im Bericht sowie Schaffen von Transparenz zu weiteren relevanten Kennzahlen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: Im Bericht wird auf eine in Planung befindliche Krippe in Seckbach verwiesen - Bitte geben Sie dazu weitere Informationen (Standort, Zeithorizont, Träger etc.)? 1. Was genau ist geplant, um den Versorgungsgrad (0-3Jährige) in Fechenheim und Riederwald zu erhöhen? 2. Im Bericht wird auf einen in Planung befindlichen Kindergarten in Fechenheim verwiesen - Bitte geben Sie dazu weitere Informationen (Standort, Zeithorizont, Träger etc.)? 3. Sofern der Kindergarten im neuen Baugebiet "Dieburger Straße" entstehen soll, wird zusätzlich um eine Information zum Stand des Umlegungsverfahrens gebeten. 4. Für Riederwald und Seckbach wird in Bezug auf die Betreuung der 3-6 Jährigen ein hoher Handlungsbedarf festgestellt - Welche Lösungsansätze gibt es hier bereits? 5. Gibt es darüber hinaus Bau- oder Umbauprojekte oder andere Maßnahmen für Krippen, Kitas, Grundschulen in Seckbach/Fechenheim/Riederwald, die im Zuge der Verbesserung der Betreuungssituation angedacht sind? 6. Außerdem erfolgt in dem Bericht eine Einschätzung des Versorgungsgrads mit Ganztagsplätzen in den Grundschulen in den einzelnen Stadtteilen. Der Versorgungsgrad in Seckbach liegt aktuell bei 25%, der Ausbau ist hier im Gegensatz zu anderen Ortsteilen aber nicht priorisiert - Bitte geben Sie weitere Erläuterungen, warum keine Priorisierung erforderlich ist und was genau getan wird, um den Versorgungsgrad zu erhöhen. 7. Liegt die Zielgröße des Versorgungsgrads für Grundschulen bei 80 oder 85%? Im Bericht tauchen aktuell beide Zielgrößen auf. 8. Bitte schaffen Sie Transparenz zu weiteren relevanten Kennzahlen: Wie lange ist aktuell die Wartezeit in Wochen bei der Anmeldung für einen Betreuungsplatz in Krippe, Kindergarten und Grundschule (Ganztagesplatz) in den genannten Stadtteilen? Wie soll sich diese bis 2026 entwickeln? Wie ist die Abweichung vom gegebenen Wunschtermin in Wochen sowie die Abweichung vom gewünschten Betreuungsplatz (z. B. Teilzeit statt der gewünschten Vollzeit)? Es wird zudem empfohlen, diese Kennzahlen im nächsten Bericht direkt zu ergänzen. Begründung: In den Anlagen zu B67 werden differenzierte Kennzahlen (siehe Tabelle unten) zur Betreuungssituation in Fechenheim, Riederwald und Seckbach für die jeweiligen Altersgruppen vorgelegt, die aus unserer Sicht deutlichen Handlungsbedarf signalisieren. Betreuung der 0-3 Jährigen: Zielgröße der Stadt: Versorgungsgrad 2026 bei 53% (aktuell 49%). Aktuelle Situation im Frankfurter Osten: Fechenheim 36%, Riederwald 39%, Seckbach 33%. Laut Bericht existiert in Fechenheim und Riederwald kein Handlungsbedarf, um den Bedarf zu decken. In Seckbach ist die Versorgung bedarfsdeckend, wenn geplantes Projekt (?) realisiert ist. Kindergarten (3-6 Jährige): Zielgröße der Stadt: Versorgungsgrad 2026 bei 100% (aktuell 95%). Aktuelle Situation im Frankfurter Osten: Fechenheim 89%, Riederwald 73%, Seckbach 68%. Laut Bericht in Riederwald und Seckbach hoher Handlungsbedarf - in Fechenheim ist das Angebote dann bedarfsdeckend, wenn geplantes Projekt (?) realisiert ist. Grundschule (6-10 Jährige): Zielgröße der Stadt: Versorgungsgrad 2026 bei 80 bzw. 85% (aktuell 59%). Aktuelle Situation im Frankfurter Osten: Fechenheim 50%, Riederwald 51%, Seckbach 25%. Laut Bericht priorisierter Handlungsbedarf in Fechenheim und Riederwald (Freiligrathschule, Pestalozzischule), aber keine Priorisierung in Seckbach, obwohl die aktuelle Quote hier bei 25% liegt und zudem wohl ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagesplatz kommen wird. Dem Ortsbeirat ist es sehr wichtig, dass der Frankfurter Osten ein lebenswertes Umfeld für Familien bietet. Dazu gehört u.a. auch eine verlässliche Betreuungssituation für Kinder. Die vorausschauende Planung des Magistrats bis 2026 wird begrüßt und gleichzeitig sollten sehr frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um bei Betreuungsengpässen entgegen zu steuern. Daher bitten wir um Transparenz zu bereits in Planung befindlichen Maßnahmen sowie den vorgenommenen Ableitungen. Neben dem Vorhandensein von Betreuungsplätzen gehört zur Verlässlichkeit in der Kinderbetreuung auch, dass die Platzvergabe in einem definierten Zeithorizont und idealerweise zum gewünschten Zeitpunkt erfolgt und sich nicht über Monate in die Länge zieht. Letzteres wirkt sich sonst stark auf die berufliche Situation von betroffenen Müttern und Vätern aus. Ein beruflicher Wiedereinstieg oder die Aufstockung des Stundenumfangs werden sonst wenig planbar oder müssen deutlich später stattfinden als gewünscht. Auch eine unterbrechungsfreie Fortführung der Berufstätigkeit (insbesondere bei Kindern im Kindergarten- oder Grundschulalter) ist gefährdet, wenn die Betreuungssituation der Kinder nicht planbar ist. Deshalb sollten nach unserer Meinung folgende Kennzahlen künftig im Bericht ergänzt und nun bereits für Fechenheim, Riederwald und Seckbach zur Verfügung gestellt werden: Wartezeit auf den Betreuungsplatz (in Wochen), Abweichung vom Wunschtermin in Wochen, Abweichung vom gewünschten Betreuungsplatz (z. B. Teilzeit statt der gewünschten Vollzeit). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 84/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 50/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 50/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 84/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 168 2021 1. Die Vorlage OF 50/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 84/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Abschluss eines Immobilien-Rahmenvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) über bereits genutzte Liegenschaften und Verlängerung eines Erbbaurechtes mit der Rhein-Main Biokompost GmbH Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 152

26.10.2020 · Aktualisiert: 24.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.10.2020, OA 622 entstanden aus Vorlage: M 152 vom 25.09.2020 Betreff: Abschluss eines Immobilien-Rahmenvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) über bereits genutzte Liegenschaften und Verlängerung eines Erbbaurechtes mit der Rhein-Main Biokompost GmbH Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 152 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 152 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Planung und Realisierung des Wohngebiets südliche Dieburger Straße durch einen Immobilien-Rahmenvertrag mit der FES für das Gelände Ferdinand-Porsche-Straße 47 nicht beeinträchtigt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 152 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.01.2018, NR 523 Vortrag des Magistrats vom 17.05.2019, M 76 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 219 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.10.2020 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.11.2020, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage M 152 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 2. Die Beratung der Vorlage OA 622 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. AfD (= Ablehnung) LINKE. und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 622) FDP (= Annahme) CDU, SPD, GRÜNE und BFF (= Votum im Plenum) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 152 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 152 = Ablehnung) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2020, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. a) Den Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage M 152 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Entscheidung über die Ziffer 2. der Vorlage M 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 2. Die Beratung der Vorlage OA 622 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 622) sowie FDP und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz); BFF (= Enthaltung) b) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Ziffer 2. der Vorlage M 152 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1343 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1343 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 622 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 622); AfD und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION; AfD und BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF und FRAKTION (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (M 152 Ziffer 2. = Annahme im Rahmen OA 622, NR 1343 = Votum im Plenum, OA 622 = Annahme) FRANKFURTER (M 152 Ziffer 2. = Annahme ohne Zusatz, OA 622 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 152 Ziffer 2., NR 1343 und OA 622 = Ablehnung) 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2020, TO II, TOP 21 Beschluss: 1. Der Ziffer 2. der Vorlage M 152 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1343 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1343 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 622 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 622) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); AfD und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); AfD und BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6658, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.11.2020 § 6822, 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2020 Aktenzeichen: 91 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Benutzung der Carl-Ulrich-Brücke für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer

22.06.2020 · Aktualisiert: 30.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6240 entstanden aus Vorlage: OF 740/11 vom 07.06.2020 Betreff: Sichere Benutzung der Carl-Ulrich-Brücke für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer Vorgang: V 1272/19 OBR 11; ST 1775/19 Bezug nehmend auf die Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1775, wird der Magistrat gebeten, den Stand der Planung einer attraktiven und sicheren Mainquerung basierend auf einem durch das Umweltamt initiierten Wettbewerbs (so in der Vorlage ST 1775) dem Ortsbeirat vorzustellen. Außerdem wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat eine zeitliche Perspektive für das Ende der prekären Sicherheitssituation des Radverkehrs auf der Carl-Ulrich-Brücke - die nun mindestens seit der Eröffnung der Ersatzneubrücke im Dezember 2014 andauert - zu nennen. Begründung: Schon seit vielen Jahren ist die Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke ein Nadelöhr für die Abwicklung des Verkehrs mehrerer Verkehrsträger zwischen Frankfurt-Fechenheim und Offenbach. Noch nie war diese Rampe so ausgelegt, dass sie das Befahren mit dem Fahrrad sicher gewährleistet hat. Allzu nah kommen sich hier Fahrrad, Pkw und Lkw. Im Zweifelsfall zieht dabei immer der Radverkehr den Kürzeren. 1,5 Meter Abstand zwischen Fahrrad und Auto - von den Fahrradverbänden gefordert, von Verkehrsexperten unterstützt, mittlerweile Gesetz - konnte hier noch nie realisiert werden. Spätestens nach der Eröffnung des Ersatzneubaus der Carl-Ulrich-Brücke im Jahr 2014 wurde das Problem erneut fokussiert und benannt. Gerade die Zunahme des Radverkehrs - durchaus von einer breiten Mehrheit in der Bevölkerung und Institutionen für gut geheißen - machte die gefährliche Situation in diesem Bereich überaus deutlich. Es ist nicht die Zeit, eine dringend benötigte Neuordnung des Verkehrs in diesem Bereich ob der bestehenden Verkehrsprobleme in eine entfernte Zukunft zu verlegen! Eine schnelle Lösung ist dringend notwendig! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1775 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1790 Aktenzeichen: 66 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung Rechtsabbieger Radweg in die Dieburger Straße und farblich markierter Radweg Carl-Benz-Straße/Dieburger Straße

22.06.2020 · Aktualisiert: 07.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6235 entstanden aus Vorlage: OF 726/11 vom 22.02.2020 Betreff: Einrichtung Rechtsabbieger Radweg in die Dieburger Straße und farblich markierter Radweg Carl-Benz-Straße/Dieburger Straße Der Magistrat wird gebeten, einen Radweg für Rechtsabbieger von der Carl-Benz-Straße aus Richtung Offenbach kommend in die Dieburger Straße einzurichten. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, den Radweg auf der Carl-Benz-Straße an der Einmündung Dieburger Straße farblich rot zu kennzeichnen. Quelle: Geoinfo.frankfurt.de Begründung: Die Einmündung ist stark frequentiert. Immer häufiger wird beobachtet, dass Radfahrer nicht bis zur Einmündung Dieburger Straße vorfahren, sondern über den Gehweg abkürzen. Dies ist aus zwei Gründen gefährlich. Zum einen müssen die Radfahrer kurz auf der Carl-Benz-Straße halten, um das Fahrrad über den Bordstein zu heben, um auf dem Gehweg weiterzufahren. Hinter den Fahrrädern fahrende Pkws können aufgrund des Gegenverkehrs und der engen Fahrbahnbreite nicht an den Radfahrern vorbei, weshalb Auffahrkollisionen unnötig provoziert werden. Zum anderen ist der Gehweg durch ein kleines Wäldchen schlecht einsehbar, wodurch sich die Radfahrer auf dem noch dazu relativ schlecht befestigten Gehweg selbst und dortige Fußgänger gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1788 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Angebot für den Fuß- und Radverkehr an der Carl-Ulrich-Brücke

31.12.2019 · Aktualisiert: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2019, OF 665/11 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Angebot für den Fuß- und Radverkehr an der Carl-Ulrich-Brücke Vorgang: V 1272/19 OBR 11; ST 1775/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bezugnehmend auf die Stellungnahme des Magistrats ST 1775 vom 09.09.2019, ausreichend Mittel für Planung und Bau eines Angebots für den Fuß- und Radverkehr an der Carl-Ulrich Brücke in den Haushalt einzustellen. Der Neubau der muss an die aktuellen Erfordernisse des Fußgänger-, Fahrrad- und Autoverkehrs in gleicher Weise angepasst werden. Die Mittel sollten in besonderem Maße auch dazu genutzt werden, die Situation für Fußgänger und Radfahrer gegenüber dem heutigen Zustand deutlich zu verbessern und Gefahrenpotenziale zu beseitigen. Mit dem Neubau ist außerdem die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Begründung: Nach dem nun eine auf Offenbacher Seite gut geordnete Auf- und Abfahrt für alle Verkehrsträger auf die Carl-Ulrich Brücke existiert und sich bewährt hat, ist es nun an der Zeit, dass auch auf Frankfurter Seite eine sichere Querung der Brücke für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen, ohne der Gefahr des zur Seite Drängens durch den Autoverkehr ausgesetzt zu sein, etabliert wird. Diese Verbindung ist unter anderem Schul-, Arbeits-, Einkaufs- und Arztbesuchsweg für viele Frankfurter und damit eine äußerst wichtige Verbindung in die Nachbarstadt! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.05.2019, V 1272 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1775 Etatanregung vom 20.01.2020, EA 63 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 63 2020 Die Vorlage OF 665/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B 448)

30.12.2019 · Aktualisiert: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2019, OF 669/11 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B 448) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des geplanten neuen Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße vor allem unter dem Aspekt der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen schnellstmöglich vorzusehen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße, die zu erwartende Erweiterung der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zusammenrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 67 2020 Die Vorlage OF 669/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gemeinsamer Fuß- und Radweg auf der Carl-Ulrich-Brücke

19.08.2019 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4940 entstanden aus Vorlage: OF 600/11 vom 31.07.2019 Betreff: Gemeinsamer Fuß- und Radweg auf der Carl-Ulrich-Brücke Der Magistrat wird aufgefordert, mit Hessen Mobil zu klären, ob der Bürgersteig des Brückenbauwerks Carl-Ulrich-Brücke als gemeinsamer Fuß- und Radweg konzipiert wurde (Absenkungen an markanter Stelle deuten dies an). Ist dies der Fall, so wird der Magistrat gebeten, dies auf der nördlichen Frankfurter Rampe durch Beschilderung entsprechend ausweisen zu lassen. Für die südliche Rampe und entsprechende Brückenseite wird der Magistrat gebeten, die s bei der Stadt Offenbach anzuregen. Auf der nördlichen Rampe ist zudem eine entsprechende Fahrbahnmarkierung mit der Führung der Radfahrerinnen und Radfahrer aufzubringen. Sollte eine Führung auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg nicht konzipiert sein, so ist dies in Verhandlungen mit Hessen Mobil anzustreben. Im anderen Falle sind für eine geschützte Führung des Radverkehrs auf der Autofahrbahn entsprechende Verhandlungen mit Hessen Mobil mit dem Ziel zu führen, Schutzstreifen für den Radverkehr aufzubringen. Begründung: Bürgersteigabsenkungen deuten an, dass eine gemeinsame Nutzung des Bürgersteigs der Carl-Ulrich-Brücke offensichtlich angedacht war. Die endgültige Führung des Radverkehrs wurde aber nicht zu Ende konzipiert bzw. ausgeführt. Dies muss nun aufgrund der viel genutzten Brücke (vermutlich 15.000 motorisierte Fahrzeuge aller Art und eine dem Ortsbeirat nicht bekannte, aber vermutlich hohe Zahl an Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer) dringend nachgeholt werden, bevor Menschen zu Schaden kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2374 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sichere Benutzung der Carl-Ulrich-Brücke für Fußgängerinnen und Fußgänger Radfahrerinnen und Radfahrer

28.04.2019 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2019, OF 558/11 Betreff: Sichere Benutzung der Carl-Ulrich-Brücke für Fußgängerinnen und Fußgänger Radfahrerinnen und Radfahrer Vorgang: ST 1718/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, in seiner Stellungnahme ST 1718 vom 08.09.2017 erkennt der Magistrat den Handlungsbedarf bezüglich der Sicherheit für Radfahrer*innen auf der Carl Ulrich Brücke an. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Ist nun im intensiven Austausch mit Hessen Mobil eine Lösung für die sichere Querung der Carl Ulrich Brücke für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen erarbeitet worden? Bei starkem Autoverkehr ist eine Begegnung von Fußgänger*innen auf der nördlichen Rampe kaum gefahrlos möglich. Wie sieht hier die Lösung aus? Beim Übergang der Brücke in die nördliche Brückenrampe wird der Fahrradverkehr in Richtung Nord auf die Fahrbahn geleitet. Eine Anhaltemöglichkeit für den Fahrradverker an dieser Stelle besteht nicht. Die dort geltende Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h wird von nur wenigen Kfz eingehalten und die geringe Breite an dieser Stelle ist eine ständige Bedrohung für alle Radfahrer*innen. Wann und wie wird diese Situation zeitnah entschärft und verbessert? Bezogen auf die ST1781 vom 08.09.2017 bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Auskunft, ob die Möglichkeit der Verbreiterung der nördlichen Rampe der Carl-Ulrich Brücke im Grüngürtel mit den zuständigen Ämtern des Grüngürtels kommuniziert und auf die Dringlichkeit dieser Maßnahme aus Sicherheitsgründen hingewiesen wurde? Begründung: Nach der Öffnung der neuen Carl-Ulrich-Brücke und der teilweisen Umgestaltung der Rampen ist die Querung für den Radverkehr an dieser Stelle nach wie vor äußerst gefährlich und Fußgänger*innen, Radfahrerinnen und Radfahrer kaum zuzumuten. Dringlich ist hier die Erarbeitung und Umsetzung eine alternativen Lösung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1718 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1272 2019 Die Vorlage OF 558/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke

17.11.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 476/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Mittel für die Prüfung, die Planung und den Bau einer neuen Auffahrrampe, nördlich der Carl-Ulrich-Brücke, innerhalb der Gemarkung Fechenheim, in den Haushalt eingestellt. Die Neubau der Rampe muss an die aktuellen Erfordernisse des Fußgänger-, Fahrrad- und Autoverkehrs in gleicher Weise angepasst werden. Die Mittel sollten in besonderem Maße auch dazu genutzt werden, die Situation für Fußgänger und Radfahrer gegenüber dem heutigen Zustand deutlich zu verbessern und Gefahrenpotenziale zu beseitigen. Mit dem Neubau der Rampe ist außerdem die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Begründung: Nach dem nun eine auf Offenbacher Seite gut geordnete Auf- und Abfahrt für alle Verkehrsträger auf die Carl-Ulrich-Brücke existiert und sich bewehrt hat, ist es nun endgültig an der Zeit, dass auch auf Frankfurter Seite eine sichere Querung der Brücke für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen, ohne der Gefahr des zur Seite Drängens durch den Autoverkehr ausgesetzt zu sein, etabliert wird. Diese Verbindung ist unter anderem Schul-, Arbeits-, Einkaufs- und Arztbesuchsweg für viele Frankfurter und damit eine äußerst wichtige Verbindung in die Nachbarstadt! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 288 2018 Die Vorlage OF 476/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11

17.09.2018 · Aktualisiert: 09.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3673 entstanden aus Vorlage: OF 404/11 vom 01.09.2018 Betreff: Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird gebeten, - alle Zusammenführungen von Fahrradstreifen/-wegen und Autofahrspuren - ähnlich der Fahrstreifensituation Battonnstraße/Kurt-Schumacher-Straße - hinsichtlich ihrer Sicherheit zu überprüfen und den Erfordernissen bezüglich der Sicherheit anzupassen. Als Beispiele seien hier genannt: Fechenheim: Carl-Ulrich-Brücke, nördl. Rampe, Fahrtrichtung Norden (überhöhte Geschwindigkeit des Autoverkehrs, keine Einhaltung des Sicherheitsabstandes). Fechenheim: Alt-Fechenheim/Kleestraße, Fahrtrichtung Süden (gefährliche Kurvensituation, in der Regel keine Einhaltung des Sicherheitsabstandes der Kfz); - Fahrbahn, Fahrbahnrand (vor allem Bordsteinaufsätze/Frankfurter Hut) und Fahrbahnraum von Fahrradwegen zu überprüfen und in einen verkehrssicheren Zustand zu überführen. Schilder jeder Art, die in den Fahrbahnraum ragen, sind zu entfernen bzw. an anderer Stelle sicherheitsunbedenklich zu installieren. Dies gilt insbesondere in Gewerbegebieten, in denen das Zusammentreffen von Lkw- und Fahrrad-Verkehr eine besondere Gefahr darstellt; - das unerlaubte Parken auf Fahrradwegen stärker zu kontrollieren, dies insbesondere auch in den Gewerbegebieten Carl-Benz-Straße, Seckbach-Süd (u. a. Fries-, Kruppstraße). Begründung: Fahrradstreifen sind dort, wo sie von allen Verkehrsteilnehmern akzeptiert werden, ein probates Mittel, den Fahrradverkehr sicherer zu machen. Leider wird das Parken auf Fahrradstreifen und das unerlaubte Befahren von Fahrradstreifen nicht ausreichend geahndet, sodass ein permanenter Missbrauch stattfindet. Wenn dann auch noch Fahrbahnzusammenführungen mit dem Pkw-Verkehr an unübersichtlicher Stelle oder bei Überschreitung der Regelgeschwindigkeit durch den Pkw-Verkehr stattfindet, werden diese zur Gefahr. Dies muss abgestellt werden. Fahrradwege, die in schlechtem Zustand sind, deren Fahrbahnraum mit Schildern verstellt ist, deren Fahrbahnränder gekennzeichnet sind durch halb oder ganz abgerissene Bordsteinaufsätze stellen eine Gefahr dar und sind nicht zielführend für einen sicheren und sich ausweitenden Fahrradverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 15 Antrag vom 19.11.2022, OF 349/11 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3212 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ auch in Fechenheim, Seckbach und Riederwald umsetzen

13.08.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3512 entstanden aus Vorlage: OF 386/11 vom 18.07.2018 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch in Fechenheim, Seckbach und Riederwald umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-Vers., § 1314/17 Der Magistrat wird in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017, § 1314, zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" aufgefordert, an folgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke sowie ausreichende Abfallbehälter aufzustellen: - Mainufer Fechenheim, Ende Starkenburger Straße, rechts zur Carl-Ulrich-Brücke - vor der Trauerhalle Fechenheim, Einbiegler Weg, vor der Tür zur Trauerhalle - Wächtersbacher Straße, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - gegenüber des Fechenheimer Schwimmbads, Konstanzer Straße - Anlegestelle Primusline in Fechenheim - Fechenheim, direkt am Mainufer, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - Ende der Steinauer Straße, am Eingang zum Wald - Fechenheim-Nord, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - Riederwald, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - alte Straßenbahnstrecke (Kirchbergweg) nach Bergen, zwischen Bitzweg und Wilhelmshöher Straße - vor dem Eingangstor der Pestalozzischule, bei den Fahrradständern (mindestens zwei Bänke) - Gustav-Behringer-Straße, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - Am Sausee an geeigneter Stelle; laut Beschluss - Galerie Seckbach, an geeigneter Stelle. Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten sowie Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbstständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 11 weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Die genannten Standorte wurden von Bürgern bei einer von der CDU-Stadtverordnetenfraktion durchgeführten Befragung vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2098 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn über Verlängerung der Trasse der B 448

01.01.2018 · Aktualisiert: 29.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2018, OF 291/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn über Verlängerung der Trasse der B 448 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des geplanten neuen Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße vorzusehen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße, die zu erwartende Erweiterung der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zueinanderrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 60 2018 Die Vorlage OF 291/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke

01.01.2018 · Aktualisiert: 29.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2018, OF 289/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel für Planung und Bau einer neuen Auffahrrampe nördlich der Carl-Ulrich Brücke, die den Erfordernissen des Fußgänger-, Fahrrad- und Autoverkehrs in gleicher Weise gerecht wird, in den Haushalt einzustellen. Die Mittel sollten in besonderem Maße auch dazu genutzt werden, die Situation für Fußgänger und Radfahrer gegenüber dem heutigen Zustand deutlich zu verbessern und Gefahrenpotenziale zu beseitigen. Mit dem Neubau der Rampe ist die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Begründung: Nach dem nun eine auf offenbacher Seite gut geordnete Auf- und Abfahrt für alle Verkehrsträger auf die Carl-Ulrich Brücke existiert und sich bewehrt hat, ist es nun endgültig an der Zeit, dass auch auf Frankfurter Seite eine sichere Querung der Brücke für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen, ohne der Gefahr des zur Seite Drängens durch den Autoverkehr ausgesetzt zu sein, etabliert wird. Diese Verbindung ist unter anderem Schul-, Arbeits-, Einkaufs- und Arztbesuchsweg für viele Frankfurter und damit eine äußerst wichtige Verbindung in die Nachbarstadt! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 58 2018 Die Vorlage OF 289/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316

06.11.2017 · Aktualisiert: 06.06.2018

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.11.2017, OA 198 entstanden aus Vorlage: OF 249/11 vom 19.10.2017 Betreff: Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Antrag auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 im Bereich der Bebraer Straße/Wächtersbacher Straße bis zur Schlitzer Straße erneut, unter Beantwortung, Beachtung und Bewertung der nachstehend aufgeführten Punkte, zu prüfen: Im Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316, sind drei Argumente angeführt, die zu einer negativen Entscheidung der Anregung führen könnten: Erstes Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Aufgrund (...) des hohen Schwerlastverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs ist die Einrichtung einer Tempo-30 Zone nicht möglich." Der Straßenabschnitt, auf dem zukünftig eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeregt wird, hat keinen erhöhten Schwerlastverkehr. Schwerlastverkehr fährt dort zurzeit noch in einem akzeptablen und normal üblichen Rahmen. Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr morgens ist dort jeglicher Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen komplett verboten. 1. Würde bei erhöhtem Schwerlastverkehr ein weiterer Grund vorliegen, um neue Maßnahmen zu ergreifen? 2. Wäre damit nicht die Verkehrssicherheit in diesem Bereich unverzüglich zu erhöhen? 3. Bereits im Jahr 2003 gab es seitens des Magistrats Planungen, den Bereich, inklusive der Wächtersbacher Straße und der Bebraer Straße, in eine großflächige Tempo-30-Zone umzuwandeln. Eine Umsetzung war damals noch als rechtlich möglich eingeschätzt worden. Welche Vorschriften lassen dies heute nicht mehr möglich erscheinen? 4. Warum ist auf den typgleichen Verkehrswegen mit Personennahverkehr im selben Stadtteil eine Umsetzung mit reduzierter Geschwindigkeit möglich und im Gegensatz dazu auf der Wächtersbacher Straße nicht (z. B. Dieburger Straße, Starkenburger Straße, Straße Alt-Fechenheim)? In der Straße Alt-Fechenheim, vom Ortskern in Richtung zum Cassella-Industriegelände, ist die letzte Reduzierung auf Tempo 30 im Jahr 2016 umgesetzt worden. 5. Was war im Jahr 2016 der Unterschied in der Betrachtung der Einrichtung von Tempo 30 zur Wächtersbacher Straße und Alt-Fechenheim? 6. Gab es hier unfallbedingte Zahlen oder handelte es sich um eine Unfallhäufungsstelle, die von der Unfallkommission behandelt wurde? Zweites Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Unfallzahlen aufgrund überschrittener Geschwindigkeiten liegen nicht vor." In dem Bereich darf zurzeit Tempo 50 gefahren werden. Es hat im Jahr 2017 mindestens zwei Unfälle mit Schwerverletzten auf der Wächtersbacher Straße gegeben. 7. Wenn es keine Unfälle aufgrund überschrittener Geschwindigkeit von 50 km/h gab, ist es dann richtig, dass die bereits erlaubten 50 km/h in diesem Bereich als zu hoch einzustufen sind und eine geringere Geschwindigkeit durchaus Sinn macht? Die dem Ortsbeirat bekannten schweren Unfälle im Jahr 2017 sind alle bei einer Geschwindigkeit unter 50 km/h erfolgt. Es war trockenes Wetter und helllichten Tag. 8. Wären diese Unfälle auch passiert, wenn die Fahrzeuge nur 30 km/h gefahren wären? Die Aufzählung der schützenswerten Bereiche sind nachfolgend festgehalten. Dazu kommt noch Frankfurts größter Supermarkt, der für viele kreuzende Fußgänger sorgt und das Straßenbild dort merklich verändert hat. Die Struktur des Stadtteils hat sich in den Jahren 2016 und 2017 drastisch verändert. Weitere Projekte sind geplant. Es gibt ein städtisches Planungsprojekt, das Industriegebiet zu revitalisieren und dort mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Der kreuzende Fußgängerverkehr hat hier erheblich zugenommen und wird in der Zukunft noch weiter ansteigen, da dort zusätzlich eine S-Bahn-Station geplant ist. 9. Wie viele Tote oder Schwerverletzte reichen aus, um eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit rechtfertigen zu können? Drittes Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Auch schützenswerte Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten oder Altenheime finden sich auf dem genannten Abschnitt nicht." Am Ende des Bereichs sind die Praunheimer Werkstätten (Behindertenwerkstatt) direkt an der Wächtersbacher Straße gelegen. Ein weiterer großer kultureller Veranstaltungsort ist die "Klassikstadt". Sie liegt direkt an der Wächtersbacher Straße mit Veranstaltungen wie dem Streetfood Festival und vielen anderen, nicht nur automobilzentrierten Veranstaltungen. Eine besonders an den Wochenenden immer wieder für chaotische Verkehrsverhältnis sorgende Lokalität. Ein schwerer Unfall mit einem Fahrradfahrer ereignete sich 2017, während eine solche Veranstaltung stattfand. Es befinden sich direkt an der Straße weitere besonders schützenswerte Anlieger: - Eine Schule - Gymnasium, Realschule und Grundschule (FCSF) - Ein Kinderhort mit Kindergarten (Eröffnung 2018) - Eine Kindertagesstätte (St. Hildegard, Caritas) - Zwei Sporthallen, die von Kindern genutzt werden (Fabriksporthalle und FCSF) Weniger als 100 Meter davon in den Seitenstraßen gelegen: - Eine Haupt-, Real- und Grundschule (KHS) - Ein Kindergarten mit Hort (Sonnenschein) Fuldaer Straße Weniger als 150 Meter davon in der Seitenstraße gelegen: - Kindertagesstätte 75 - Lauterbacher Straße Der größte Supermarkt Frankfurts, mit sehr großem kreuzenden Verkehr von Radfahrern und Fußgängern, befindet sich in dem Bereich. Die Schüler und Kindergartenkinder müssen auf weiten Strecken des Bereichs auf die gegenüberliegende Seite der Wächtersbacher Straße kreuzen, um von/zu den Kindergärten und Schulen, unter anderem zu den Bushaltestellen oder der beidseitigen Wohnbebauung zu gelangen. 10. Sind diese schützenswerte Orte bei der Prüfung übersehen oder nicht bekannt gewesen? Zur notwendigen Verbesserungen der Kreuzungsmöglichkeiten gab es in letzter Zeit bereits fünf Anträge für diesen Bereich. Diese Kreuzungsmöglichkeiten waren zum Teil explizit für die Schüler und Kindergartenkinder vor ihren eigenen Einrichtungen an der Wächtersbacher Straße vorgesehen. Keine ist bisher umgesetzt worden. 11. Besteht aufgrund der geschilderten Sachlage Hoffnung, diese vorhergehenden Anträge nun erneut zu prüfen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen? Begründung: Bereits heute ergeben sich in dem Bereich Wächtersbacher Straße täglich sehr gefährliche Situationen. Im Jahr 2017 hat es bei Unfällen auf der Wächtersbacher Straße bisher mindestens vier Schwerverletzte gegeben. Schnelles Überholen von Bussen und das Umfahren von Querungshilfen auf der Gegenfahrbahn (Verkehrsinseln mit Zebrastreifen) sind mittlerweile an der Tagesordnung. Mit den Beschränkungen im südlichen Fechenheim hat man sehr gute Erfahrungen gemacht und sie haben zu einer merklichen Verbesserung der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer geführt. Weshalb auf den typgleichen Verkehrswegen Dieburger Straße und Starkenburger Straße im selben Stadtteil eine solche Umsetzung mit reduzierter Geschwindigkeit möglich ist und auf der Wächtersbacher Straße nicht möglich sein soll, ist den Bürgern nicht zu vermitteln. Es gibt bereits in der Verwaltungsvorschrift zur StVO zu Zeichen 274 aus gutem Grund folgende Öffnungsklausel: "Geschwindigkeitsbeschränkungen können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden." Wenn Kinder und Erwachsene von Querungsstellen, die beleuchtet und gut markiert sind, von Fahrzeugen "weggefegt" werden, ist davon auszugehen, dass hier Fahrzeuge zu schnell fahren. So mehrfach in 2017 geschehen. Wenn man Schwerverletzte oder tödlich verunglückte Kinder und Erwachsene nur zählt, bis man Sicherungsmaßnahmen durchführt, ist dies sehr bedauerlich. Auf und an der Wächtersbacher Straße ist es gefährlich. Wie viele schwerverletzte Menschen mit an ihre Unfälle erinnernden bleibenden Schäden oder sogar Toten bedarf es, um Maßnahmen zu ergreifen? Man sollte präventiv arbeiten und solche Unfälle bereits im Vorfeld vermeiden. Jeder Unfall mit verletzten Menschen ist einer zu viel. Alle Unfälle dieses Jahr hätten schon nicht passieren sollen und wären vermeidbar gewesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 163 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 15.11.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 316 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 198 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 316 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 198 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 18. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.02.2018, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 316 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 316 = Zurückweisung, OA 198 = Annahme) 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2018, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Die Vorlage B 316 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2402, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge im Ortsbezirk 11

02.09.2017 · Aktualisiert: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2017, OF 240/11 Betreff: Fahrverbote für Dieselfahrzeuge im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in den Straßen Am Erlenbruch, der Wilhelmshöher Straße, der Wächtersbacher Straße, der Straße Alt Fechenheim, der Baumertstraße, der Starkenburger Straße und der Dieburger Straße - stark befahrenen Straßen im Ortsbezirk 11, die auch durch viele Wohnungen gekennzeichnet sind - ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge zu verhängen. Ausgenommen sind Dieselfahrzeuge der Euro 6 Norm oder auf Euro 6 umgerüstete Fahrzeuge, wenn diese nachweislich auch die Euro 6 Norm und ihre Vorgaben einhalten. Begründung: "Rund 38 000 Menschen sind einer Hochrechnung zufolge wegen nicht eingehaltener Abgasgrenzwerte bei Dieselfahrzeugen allein im Jahr 2015 vorzeitig gestorben. 11 400 dieser Todesfälle entfallen auf die EU, wie ein wissenschaftliches Team um Susan Anenberg von der Environmental Health Analytics in Washington berichtet. Die Gesamtzahl vorzeitiger Todesfälle durch Stickoxide aus Dieselabgasen lag demnach für die elf größten Automärkte der Welt bei 107 600" - so die FAZ im Mai 2017. Auch wenn die Zahlen nicht als absolut angesehen werden, sagen selbst Kritiker dieser Zahlen, das vorbelastete und alte Menschen und auch Kinder unter den Folgen der NOX Belastung stark leiden. Lungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die Folge. Da die Autoindustrie kein Interesse zeigt ihre durch Betrug in den Handel gebrachten Diesel-Fahrzeuge effizient auf ihre Kosten nachzurüsten, und eine Belastung älterer Dieselfahrzeuge stattfindet, ist ein Fahrverbot in hoch belasteten Gebieten alternativlos um Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 240/11 wird abgelehnt. Abstimmung: Annahme gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrschaos in Fechenheim und auf den Zufahrten nach Frankfurt

22.05.2017 · Aktualisiert: 03.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1679 entstanden aus Vorlage: OF 200/11 vom 07.05.2017 Betreff: Verkehrschaos in Fechenheim und auf den Zufahrten nach Frankfurt Der Magistrat wird aufgefordert, sofort Maßnahmen zu ergreifen, um die Verkehrssituation im Frankfurter Osten in den Griff zu bekommen. Bauarbeiten müssen zügig durchgeführt werden und der Verkehr darf nicht über Gebühr behindert werden. Die Baustellen auf den Hauptverkehrsadern müssen 24 Stunden am Tag sowie an Sonn- und Feiertagen in Betrieb sein. Begründung: Der Frankfurter Osten ist zum Erliegen gekommen. Stadtteile lassen sich zum Teil mit dem Kraftfahrzeug nicht mehr verlassen, ohne sich in ewigen Staus anzustellen. In Fechenheim und dem Riederwald stehen Fahrerinnen und Fahrer mit ihren Kraftfahrzeugen zu den Hauptverkehrszeiten in den Wohnvierteln Schlange, verpesten die Luft und kommen nicht "vom Fleck". Seckbach ist ebenfalls davon betroffen. Besonders betroffen sind die Hanauer Landstraße, die Dieburger Straße, Alt-Fechenheim zur Hanauer Landstraße, die Wächtersbacher Straße, der Erlenbruch und die Borsigallee. Ortsansässigen Betrieben in den Industriegebieten entsteht immenser Schaden, sei es durch Kundinnen und Kunden, die nicht zu den Betrieben kommen, oder die eigenen Angestellten, die wertvolle Arbeitsstunden im Stau stehen. Fahrzeiten aus Fechenheim in die Stadt oder auf die Autobahn sind in einen nicht mehr akzeptablen Zeitrahmen gerutscht. Betriebe werden ihren Standort in Frankfurt überdenken müssen, wenn die Situation sich nicht bald verbessert, und erhebliche Steuereinnahmen könnten dadurch der Stadt verloren gehen. Diese betriebswirtschaftlichen Schäden für sämtliche Unternehmen und die verlorenen Zeiten, die Menschen von außerhalb Frankfurts und die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger im stehenden Verkehr verbringen, sind nicht mehr akzeptabel. Von den Umweltaspekten einmal ganz zu schweigen. Die Situation wird sich zum Winter hin noch dramatischer verschärfen, wenn nicht gehandelt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1779 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Carl-Ulrich-Brücke Fechenheim

22.05.2017 · Aktualisiert: 03.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1681 entstanden aus Vorlage: OF 205/11 vom 06.05.2017 Betreff: Carl-Ulrich-Brücke Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die aus Sicherheitsgründen eingerichteten und installierten Tempo-30- beziehungsweise Tempo-50-Schilder auf und im Bereich der Brücke zu entfernen; 2. die in Richtung Norden, am Beginn der nördlichen Fechenheimer Rampe, aus Sicherheitsgründen aufgestellten Baustellenbaken entweder durch fest installierte Baken zu ersetzen oder den gesamten Baustellencharakter an dieser Stelle aufzuheben und durch eine für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer für mehr Sicherheit sorgende Regelung im Übergangsbereich des Fahrradweges auf die Fahrbahn zu ersetzen; 3. den provisorischen Charakter der gesamten Anlage am Übergang der Rampe zur Brücke (Spanplatten als Verbindungselement zwischen Rampen und Brückengeländer, offen liegende Versorgungsleitungen in Form schwarzer flexibler Rohre etc.) zu beenden und die Provisorien in einen "Abschluss-der-Bauarbeiten-Zustand" zu überführen; 4. zu prüfen, ob eine Verbreiterung der nördlichen Rampe der Carl-Ulrich-Brücke durch Aufschüttung der Böschung möglich ist, um so einen barrierefreien Fußweg von Offenbach nach Frankfurt-Fechenheim zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1781 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 6

OA (Anregung Ortsbeirat)

Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße

22.05.2017 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.05.2017, OA 160 entstanden aus Vorlage: OF 206/11 vom 07.05.2017 Betreff: Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für den Bereich der Bebraer Straße und der Wächtersbacher Straße bis zur Schlitzer Straße Tempo 30 einzuführen. Begründung: Die Tempo-30-Zone in Fechenheim-Süd auf der Starkenburger Straße und der Dieburger Straße sowie die gerade erweiterte Tempo-30-Zone für Alt-Fechenheim sind positive Beispiele für gute innerörtliche, sichere und durch die Bürgerinnen und Bürger akzeptierte Konzepte. Die Wächtersbacher Straße zerschneidet den Stadtteil Fechenheim-Nord in zwei Teile. Im Norden der Wächtersbacher Straße befindet sich umfangreiche Wohnbebauung der Deutschen Wohnen AG, Nassauischen Heimstätte und der Wohnheim GmbH sowie weiterer Wohnbestand, eine große Sportanlage von mehreren Vereinen, die Vogelschutzwarte, zwei Kindergärten, Spielplätze, eine Grund-, Haupt- und Realschule, die evangelische Glaubenskirche und das Jugendzentrum. Im Süden der Wächtersbacher Straße befinden sich nicht unerhebliche Wohnbebauungen sowie neu entstandene Wohnbebauungen. Ein Flüchtlingsheim/Obdachlosenheim, circa zehn Glaubensgemeinschaften und Kirchen, Ärzte, Apotheke, zwei Supermärkte (davon einer der größte Supermarkt Frankfurts), diverser Einzelhandel, die zukünftige S-Bahn-Station, zwei neue Kindergärten/Hort, eine neue große Schule (Grund-, Realschule und Gymnasium), Klassikstadt, Gastronomie, Theater, Werkstätten, Handwerksbetriebe sowie umfangreiche Arbeitsplätze bei z. B. der Fleischwarenfabrik Brandenburger oder dem Zoll. Im Bereich Wächtersbacher Straße gibt es nach wie vor Forderungen nach besseren und sichereren Querungsmöglichkeiten zwischen der nördlichen und der südlichen Straßenseite. Es gibt dort im gesamten Bereich umfangreichen Querungsverkehr. In der Vergangenheit hat es mehrfach Anträge gegeben, um die Situation auf der Wächtersbacher Straße sicherer zu gestalten. Es gab bereits Anträge für 1. Zebrastreifen an der Meerholzer Straße/Ecke Bebraer Straße; 2. Fuldaer Straße - Antrag für eine Ampelanlage; 3. Cassellastraße - Antrag für eine Änderung der Ampelanlage; 4. Kaufland - Antrag für eine Ampelanlage; 5. Schlitzer Straße - Antrag für eine Ampelanlage. Die Wächtersbacher Straße wird zu schnell befahren. Bevorzugt werden Verkehrsinseln auf der Gegenspur umfahren, wenn der Bus an der Haltestelle hält und Menschen vor dem Bus die Straße kreuzen. In den zwei letzten Monaten hat es auf der Wächtersbacher Straße zwei Unfälle mit Personenschaden gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 163 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 31.05.2017 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.06.2017, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 160 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 160 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme), FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 160 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1575, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Aufstellung einer Lichtsignalanlage und Einrichtung eines Fußgängerinnen- und Fußgängerüberwegs

02.04.2017 · Aktualisiert: 26.06.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2017, OF 202/11 Betreff: Aufstellung einer Lichtsignalanlage und Einrichtung eines Fußgängerinnen- und Fußgängerüberwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung einer Lichtsignalanlage an der Einmündung der Dieburger Straße in die Carl-Benz-Straße zu veranlassen und zugleich einen Fußgängerüberweg zur Überquerung der Carl-Benz-Straße für Fußgänger, die rechtsseitig die Dieburger Straße aus Richtung Starkenburger Straße kommend, die Carl-Benz-Straße überqueren wollen, markieren zu lassen. Begründung: Die Carl-Benz-Straße wird in beiden Fahrtrichtungen stark in Anspruch genommen, wobei die Fahrzeuge, trotz der 30 km/h - Zone, meist mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sind. Das macht es für Fahrzeuge, die von der Dieburger Straße kommend, meist links in Richtung Offenbach fahrend, sehr schwierig und nicht ungefährlich, in die Carl-Benz-Straße einzubiegen. Davon sind auch die Busse der Linie 551 betroffen. Die Überquerung der Carl-Benz-Straße in diesem Bereich ist für Fußgänger aus den oben genannten Gründen schwierig und gefährlich, die nächsten markierten Überwege sind weit entfernt. Davon sind außer den Anwohnern der Dieburger Straße auch die Mitarbeiter des Siemens-Werkes betroffen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln reisen und die Bushaltestellen in der Dieburger Straße nutzen und die Carl-Benz-Straße auf dem Wege zum/vom Arbeitsplatz überqueren müssen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn über Verlängerung der Trasse der B448

26.02.2017 · Aktualisiert: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2017, OF 162/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn über Verlängerung der Trasse der B448 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2017 werden ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn einzustellen. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des geplanten neuen Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße vorzusehen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße,die zu erwartende Erweiterungen der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zueinanderrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach lassen es zwingend notwendig erscheinen die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich entscheidend zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 95 2017 Die Vorlage OF 162/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Fußgänger- und Radfahrerbrücke zwischen Fechenheim - Starkenburger Straße und dem Isenburger Schloss in Offenbach

05.09.2016 · Aktualisiert: 08.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.09.2016, OA 59 entstanden aus Vorlage: OF 57/11 vom 11.08.2016 Betreff: Fußgänger- und Radfahrerbrücke zwischen Fechenheim - Starkenburger Straße und dem Isenburger Schloss in Offenbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Vorhaben Offenbachs zu unterstützen, beim Bund im Rahmen des Programms "Nationale Projekte des Städtebaus" Fördermittel für den Bau einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke zwischen Offenbach und Fechenheim zu beantragen. Der Magistrat wird beauftragt, ebenfalls Fördermittel für den Bau einer solchen Brücke mit dem Ziel, dieses Projekt zu realisieren und die Infrastruktur der Verbindungen beider Städte Frankfurt und Offenbach zu modernisieren und weiter auszubauen, zu beantragen. Begründung: Die Verbindung Frankfurts, des Stadtteil Fechenheims, und Offenbachs an dieser Stelle existierte erfolgreich über Jahrzehnte hinweg durch eine Fährverbindung. Die Carl-Ulrich-Brücke hat es durch ihre Gegebenheiten, einer nur mäßigen Anbindung an Fechenheim durch eine enge Rampe, nie geschafft, für die Fußgänger und Radfahrer beider Städte eine adäquate Verbindung zu sein. Auch nach dem Ersatzneubau der Carl-Ulrich-Brücke ist vor allem die Überquerung der Brücke für Radfahrer nach wie vor äußerst gefährlich. Es ist auch mittelfristig nicht absehbar, dass hier für Abhilfe gesorgt wird. Eine reine Fußgänger- und Radfahrerbrücke, die die Anbindung beider Städte zudem an attraktiver Stelle realisiert, wäre für beide Städte ein großer Gewinn. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.12.2016, B 332 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 14.09.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.10.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 59 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 8. Sitzung der KAV am 31.10.2016, TO II, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage OA 59 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 570, 4. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 04.10.2016 Aktenzeichen: 66 6

OF (Antrag Ortsbeirat)

Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main -.Fortschreibung 2015 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren

16.11.2015 · Aktualisiert: 23.11.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 375/11 Betreff: Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2015 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, inwieweit räumliche Überkapazitäten in Kindertagesstätten von anderen Einrichtungen wie Grundschulen genutzt werden können. Speziell an Überkapazitäten in der Kindertagesstätte Fechenheim, in der Dieburger Straße und die räumliche Enge in der Freiligrathschule in der Fachfeldstraße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.10.2015, B 379 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 16.11.2015, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1518 2015 1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 375/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Grünzug Fechenheim als multifunktionalen Stadtteilpark für Fechenheim entwickeln Vortrag des Magistrats vom 02.10.2015, M 161

16.11.2015 · Aktualisiert: 27.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.11.2015, OA 691 entstanden aus Vorlage: OF 373/11 vom 16.11.2015 Betreff: Grünzug Fechenheim als multifunktionalen Stadtteilpark für Fechenheim entwickeln Vortrag des Magistrats vom 02.10.2015, M 161 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der Grünzuggestaltung für angrenzende Kindertagesstätten ausreichend Grünflächen zur Verfügung zu stellen und in Abstimmung mit dem Stadtschulamt Zugänge zu den Kindertagesstätten vom Grünzug aus zu schaffen, insbesondere für die Kindertagesstätte in der Dieburger Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.10.2015, M 161 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 233 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 18.11.2015 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.11.2015, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 161 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 691 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 161 und OA 691 = Ablehnung) REP (M 161 und OA 691 = Annahme) Stv. Krebs (M 161 = Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.11.2015, TO II, TOP 22 Beschluss: 1. Der Vorlage M 161 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 691 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, REP und Stv. Krebs gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6534, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.11.2015 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausweisung von Tempo 30 auf der Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke

17.11.2014 · Aktualisiert: 05.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.11.2014, OM 3652 entstanden aus Vorlage: OF 287/11 vom 02.11.2014 Betreff: Ausweisung von Tempo 30 auf der Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke Bezug nehmend auf langjährige Beobachtungen der Verkehrssituation vor Ort, immer wieder umgefahrene Warnbarken, schmalem Geh- sowie Radweg und 25.000 Kraftfahrzeuge täglich, wird der Magistrat aufgefordert, bis zum Umbau beziehungsweise der Sanierung der Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke die Rampe mit Tempo 30 auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 80 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Ferdinand-Porsche-Straße/Carl-Benz-Straße

17.11.2014 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.11.2014, OM 3649 entstanden aus Vorlage: OF 284/11 vom 30.10.2014 Betreff: Kreuzung Ferdinand-Porsche-Straße/Carl-Benz-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen umzusetzen: - Abpollerung vor dem Spiegel gegenüber der Einmündung Ferdinand-Porsche-Straße; - Parkverbot (VZ 286) tagsüber (von 06:00 bis 18:00 Uhr) in der Carl-Benz-Straße von der Carl-Ulrich-Brücke kommend auf der rechten Seite ab der Kurve bis zur Einmündung der Ferdinand-Porsche-Straße; - Sperrflächenmarkierungen an beiden Seiten der Einmündung Ferdinand-Porsche-Straße. Begründung: An der Kreuzung Ferdinand-Porsche-Straße/Carl-Benz-Straße kommt es immer wieder zu Staus und zu sehr heiklen Situationen beim Einfahren aus der Ferdinand-Porsche-Straße in den dichten Verkehr auf der Carl-Benz-Straße. Um diese Situation zu entschärfen, werden die genannten Maßnahmen als dringendst umzusetzen erachtet. Der Spiegel wird regelmäßig von Transportern so zugeparkt, dass er nicht mehr sichtbar ist, ebenso die Einmündungsbereiche. Dies erschwert die Sicht in die Carl-Benz-Straße erheblich. Ebenso verhält es sich mit dem Bereich vor der Einmündung, hier stehen regelmäßig große Lkws über Tage hinweg und erschweren die Sicht beim Ausfahren. Die Ferdinand-Porsche-Straße selbst ist von ihrer Breite her so schmal, dass bei beidseitiger Beparkung Gegenverkehr nicht möglich ist, es kommt daher regelmäßig zu Verzögerungen bei der Durchfahrt. Aus diesem Grund ist im vorderen Bereich das Parken einseitig zu untersagen. Anlage 1 (ca. 2,1 MB) Anlage 2 (ca. 1,4 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 385 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bushaltestelle „Starkenburger Straße“ in das Wartehallenprogramm aufnehmen

20.01.2014 · Aktualisiert: 28.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2014, OM 2773 entstanden aus Vorlage: OF 225/11 vom 04.01.2014 Betreff: Bushaltestelle "Starkenburger Straße" in das Wartehallenprogramm aufnehmen Der Magistrat wird aufgefordert, die Bushaltestelle "Starkenburger Straße" in der Dieburger Straße, Richtung Enkheim, in das Wartehallenprogramm aufzunehmen und zu prüfen, in welcher Art und Weise eine Überdachung für diese Haltestelle zu realisieren ist. Begründung: Der Bus der Linie 551 ist verkehrsbedingt oft nicht pünktlich. So muss oft mit einer Wartezeit von 15 Minuten gerechnet werden. Das Warten bei Niederschlag oder starkem Wind ist sehr unangenehm. Zu den Hauptverkehrszeiten ist diese Haltestelle trotz des schmalen Bürgersteiges stark frequentiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 533 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radfahrstreifen auf der Starkenburger Straße

25.11.2013 · Aktualisiert: 25.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2013, OM 2679 entstanden aus Vorlage: OF 220/11 vom 09.11.2013 Betreff: Radfahrstreifen auf der Starkenburger Straße Vorgang: ST 1353/11 Bezugnehmend auf die ST 1353 vom 09.12.2011 wird der Magistrat aufgefordert, in der Starkenburger Straße zwischen Dieburger Straße und Schießhüttenstraße auf beiden Seiten der Straße einen Fahrradschutzstreifen auf der Straße einzurichten. Auf der westlichen Straßenseite kann das Parken statt auf der Straße auf dem dann entwidmeten Fahrradweg eingerichtet werden. Begründung: In vielen Studien zeigte sich, dass die Ausweisung von Fahrradschutzstreifen in optimaler Form zum Schutz des Fahrradverkehrs beiträgt. So wurde in der neu angelegten Dieburger Straße verfahren. Ein Konzept für die Ausweisung von Fahrradschutzstreifen macht aber nur dann Sinn und wird akzeptiert, wenn so in allen dafür geeigneten Straßen verfahren wird. Ein pro Straße wechselndes Konzept der Fahrradwege trägt lediglich zur Verunsicherung der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer und damit zu deren Gefährdung bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1353 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1487 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 535 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 17.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2014 Produktbereich: Produktgruppe: Änderung des Städtebaulichen Entwurfs des .Bebauungsplan Nr. 698 - Nördliche Dieburger Straße., so dass ein größerer und zusammenhängender Grünbereich entsteht. Sowie Installation geeigneter Spielgeräte für grö

28.09.2013 · Aktualisiert: 08.10.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2013, OF 211/11 Betreff: Haushalt 2014 Produktbereich: Produktgruppe: Änderung des Städtebaulichen Entwurfs des "Bebauungsplan Nr. 698 - Nördliche Dieburger Straße", so dass ein größerer und zusammenhängender Grünbereich entsteht. Sowie Installation geeigneter Spielgeräte für größerer Kinder. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sollen Mittel bereitgestellt werden, den derzeitigen Städtebaulichen Entwurf so abzuändern, dass der "Park" und der "Spielpunkt" einerseits durch einen möglichst breiten "Grünflächenkorridor" mit dem "Quartiersgarten" andererseits verbunden werden, so dass ein größerer zusammenhängender Grünflächenbereich entsteht. In diesem Bereich sollen auch Obstbäume und -sträucher gepflanzt werden. Ebenso sollen Planungsmittel bereitgestellt werden, wie dieser zusammenhängende Grünflächenbereich am Besten mit Spielgeräten für Kinder bis 14 Jahre sowie mit Fitnessgeräten für Erwachsene ausgestattet werden kann. Im Bereich des Quartiergarten sollen Wasserspiele installierbar werden. Durch diese Maßnahmen wird der oben genannte Bebauungsplan auch besser an den wohngebietsnahen Teil des ebenfalls geplanten Fechenheimer Grünzugs angepasst. Begründung: Auch für Kinder bis 14 Jahre ist ein großer Spielbereich und ein vielfältiges Angebot an geeigneten Spielgeräten in direkter Nähe der Wohngebiete erforderlich. Ebenso ist es gerade für ältere Kinder dringend geboten, dass der Fechenheimer Grünzug vom Quartiersgarten aus über Grünflächen erreichbar ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 30.09.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 261 2013 Die Vorlage OF 211/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Ideen

Idee
2

Sanierung der Carl-Benz-Straße und der Adam-Opel-Straße, nördliches Ende der Carl-Ulrich-Brücke

12.09.2014

Die Carl-Benz-Straße und die Adam-Opel-Straße sind Teil der L3001 und haben eine zentrale Erschließungsfunktion für den Verkehr von Offenbach (Kaiserstraße) zur Hanauer Landstraße. Sie sind die zentralen Verkehrsadern des Gewerbegebiets Fechenheim-Süd sowie des Osthafens (Oberhafens, um genau zu sein). Die Carl-Ulrich-Brücke wird zz. aufwendig erneuert, auf ihrer Südseite entsteht auf der Offenbacher Hafeninsel ein neues Wohn- und Geschäftsgebiet. Sowohl die Carl-Benz-Straße nordwestlich der Ferdinand-Porsche-Straße als auch die Adam-Opel-Straße sind seit Jahrzehnten (!) in einem bedauernswerten Zustand aus marodem Kopfsteinpflaster. Die Straßen sind stark zugeparkt und die Schlaglöcher so tief, dass insbesondere der (zz. durch die Baufälligkeit der Hanauer Landstraße) noch besonders starke Schwerlastverkehr kaum noch 30 km/h dort fahren kann. Das Straßensystem ist zu Verkehrsspitzenzeiten überlastet und wegen des schlechten Zustands fahren viele Pendler statt über durchs Industriegebiet eher durch das Fechenheimer Wohngebiet. Die nördliche Brückenauf- und -abfahrt der Carl-Ulrich-Brücke ist marode, uneben und eng; ein Fahrradweg kann aus Platzgründen nicht angelegt werden, obwohl dieser durch den Fechenheimer und Offenbacher Mainbogen als Erschließung des Naherholungsgebiets Grüngürtel besonders wünschenswert wäre. Sowohl der Zustand der Straßen als auch der Brückenauffahrt ist seit vielen Jahren bekannt - und dennoch tut sich nichts. Wer das Fechenheimer Gewerbegebiet gerade nach der Schließung von Neckermann für neue Investoren und Betriebe attraktiv machen will und gleichzeitig das Erholungspotenzial des Fechenheimer Mainbogens erschließen möchte, sollte den Straßenzug und die Brückenverbindung attraktiv gestalten.

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6

Prüfung einer Verzweigung der U7 nach Fechenheim

12.09.2014

Die Anbindung des östlichsten Frankfurter Stadtteils Fechenheim an den öffentlichen Personennahverkehr ist verbesserungsfähig. Zwar hat man mit der Straßenbahnlinie 11 eine Anbindung an die Innenstadt und den Hauptbahnhof, aber Fahrtzeiten von über 25 Minuten zum Bahnhof machen die Bahn nicht gerade attraktiv. Die geplante nordmainische S-Bahn wird sicher auch nicht kurzfristig realisiert - und dann wird sie an einem Ort halten, der im Gewerbegebiet liegt und für die Menschen aus Fechenheim wie auch für Pendler nicht attraktiv ist (eine Busanbindung mit Umsteigezeiten und vielen Haltestellen macht die Verbindung wiederum nicht attraktiv). Der Ortsbeirat 11 hat - meines Wissens ohne eine detaillierte Antwort zu erhalten - zu Beginn des Jahres angefragt, ob eine Verzweigung der U4/U7 von der Strecke nach Enkheim durch die Wächtersbacher Straße, den künftigen S-Bahn-Halt nach Fechenheim (Süd-West) durch einen aktuellen Grundstücksverkauf behindert würde. Dies ist eine Option, die man einmal ernsthaft prüfen sollte. Im Westen Fechenheims ist die Neuordnung eines Grünzugs mittelfristig geplant - und bei dieser Gelegenheit könnte man die dort vorgesehene Trasse für den Nahverkehr zur Dieburger Straße realisieren. Eine derartige Lösung hätte mehrere Vorzüge: - Die Anbindung an die S-Bahn-Haltestelle erschließt diese durch eine schnelle Verbindung in die westlichen Wohngebiete von Fechenheim. - Die Fahrtzeiten in die Innenstadt (Hauptwache/Konstablerwache) verkürzen sich um ca. 8 Minuten gegenüber der Straßenbahn. - Wenn das ehemalige Neckermann-Gelände längerfristig nicht (voll) ausgenutzt wird, könnte man z.B. auf dem alten Neckermann-Parkplatz ein P&amp;R-Parkhaus zur Entlastung des überfüllten Parkhauses an der Borsigallee mit attraktiver Anbindung an die Innenstadt schaffen. - Die südwestlichen Teile Fechenheims werden endlich besser an den ÖPNV angebunden. - Ein Haltepunkt in der Wächtersbacher Straße würde zumindest ein wenig Erschließungswirkung für Fechenheim-Nord entfalten. In diesem Fall genügt es nicht, z.B. auf die Auslastung der derzeitigen Buslinie 44 zu schauen und zu konstatieren, dass für eine derartige Verbindung kaum Bedarf existiert. Eine sorgfältige Prüfung sollte das ganze künftige Netz umfassen. Außerdem ist eine solche Linie nicht als Ersatz für die Straßenbahnlinie 11 gedacht, sondern als Ergänzung, denn eine Erschließung der Hanauer Landstraße ist ja weiterhin notwendig. Die Verlagerung von Verkehr (sowohl Straßenbahn als auch MIV durch Pendler auf der Hanauer Landstraße) auf die U-Bahn könnte die Hanauer Landstraße entsprechend entlasten.