Gemeinsamer Fuß- und Radweg auf der Carl-Ulrich-Brücke
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM
4940 entstanden aus Vorlage:
OF 600/11 vom
31.07.2019 Betreff: Gemeinsamer Fuß- und Radweg auf der
Carl-Ulrich-Brücke Der Magistrat wird aufgefordert, mit Hessen Mobil zu
klären, ob der Bürgersteig des Brückenbauwerks Carl-Ulrich-Brücke als
gemeinsamer Fuß- und Radweg konzipiert wurde (Absenkungen an markanter Stelle
deuten dies an). Ist dies der Fall, so wird der Magistrat gebeten, dies auf der
nördlichen Frankfurter Rampe durch Beschilderung entsprechend ausweisen zu
lassen. Für die südliche Rampe und entsprechende Brückenseite wird der
Magistrat gebeten, die s bei der Stadt Offenbach
anzuregen. Auf der nördlichen Rampe ist zudem eine entsprechende
Fahrbahnmarkierung mit der Führung der Radfahrerinnen und Radfahrer
aufzubringen. Sollte eine Führung auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg nicht
konzipiert sein, so ist dies in Verhandlungen mit Hessen Mobil anzustreben. Im
anderen Falle sind für eine geschützte Führung des Radverkehrs auf der
Autofahrbahn entsprechende Verhandlungen mit Hessen Mobil mit dem Ziel zu
führen, Schutzstreifen für den Radverkehr aufzubringen. Begründung: Bürgersteigabsenkungen deuten an, dass eine
gemeinsame Nutzung des Bürgersteigs der Carl-Ulrich-Brücke offensichtlich
angedacht war. Die endgültige Führung des Radverkehrs wurde aber nicht zu Ende
konzipiert bzw. ausgeführt. Dies muss nun aufgrund der viel genutzten Brücke
(vermutlich 15.000 motorisierte Fahrzeuge aller Art und eine dem Ortsbeirat
nicht bekannte, aber vermutlich hohe Zahl an Fußgängerinnen und Fußgänger sowie
Radfahrerinnen und Radfahrer) dringend nachgeholt werden, bevor Menschen zu
Schaden kommen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.12.2019, ST 2374
Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 2