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Gemeinsamer Fuß- und Radweg auf der Carl-Ulrich-Brücke

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4940 entstanden aus Vorlage: OF 600/11 vom 31.07.2019 Betreff: Gemeinsamer Fuß- und Radweg auf der Carl-Ulrich-Brücke Der Magistrat wird aufgefordert, mit Hessen Mobil zu klären, ob der Bürgersteig des Brückenbauwerks Carl-Ulrich-Brücke als gemeinsamer Fuß- und Radweg konzipiert wurde (Absenkungen an markanter Stelle deuten dies an). Ist dies der Fall, so wird der Magistrat gebeten, dies auf der nördlichen Frankfurter Rampe durch Beschilderung entsprechend ausweisen zu lassen. Für die südliche Rampe und entsprechende Brückenseite wird der Magistrat gebeten, die s bei der Stadt Offenbach anzuregen. Auf der nördlichen Rampe ist zudem eine entsprechende Fahrbahnmarkierung mit der Führung der Radfahrerinnen und Radfahrer aufzubringen. Sollte eine Führung auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg nicht konzipiert sein, so ist dies in Verhandlungen mit Hessen Mobil anzustreben. Im anderen Falle sind für eine geschützte Führung des Radverkehrs auf der Autofahrbahn entsprechende Verhandlungen mit Hessen Mobil mit dem Ziel zu führen, Schutzstreifen für den Radverkehr aufzubringen. Begründung: Bürgersteigabsenkungen deuten an, dass eine gemeinsame Nutzung des Bürgersteigs der Carl-Ulrich-Brücke offensichtlich angedacht war. Die endgültige Führung des Radverkehrs wurde aber nicht zu Ende konzipiert bzw. ausgeführt. Dies muss nun aufgrund der viel genutzten Brücke (vermutlich 15.000 motorisierte Fahrzeuge aller Art und eine dem Ortsbeirat nicht bekannte, aber vermutlich hohe Zahl an Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer) dringend nachgeholt werden, bevor Menschen zu Schaden kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2374 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 2