Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Angebot für den Fuß- und Radverkehr an der Carl-Ulrich-Brücke
Begründung
ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Angebot für den Fuß- und Radverkehr an der Carl-Ulrich-Brücke Vorgang: V 1272/19 OBR 11; ST 1775/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bezugnehmend auf die Stellungnahme des Magistrats ST 1775 vom 09.09.2019, ausreichend Mittel für Planung und Bau eines Angebots für den Fuß- und Radverkehr an der Carl-Ulrich Brücke in den Haushalt einzustellen. Der Neubau der muss an die aktuellen Erfordernisse des Fußgänger-, Fahrrad- und Autoverkehrs in gleicher Weise angepasst werden. Die Mittel sollten in besonderem Maße auch dazu genutzt werden, die Situation für Fußgänger und Radfahrer gegenüber dem heutigen Zustand deutlich zu verbessern und Gefahrenpotenziale zu beseitigen. Mit dem Neubau ist außerdem die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Begründung: Nach dem nun eine auf Offenbacher Seite gut geordnete Auf- und Abfahrt für alle Verkehrsträger auf die Carl-Ulrich Brücke existiert und sich bewährt hat, ist es nun an der Zeit, dass auch auf Frankfurter Seite eine sichere Querung der Brücke für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen, ohne der Gefahr des zur Seite Drängens durch den Autoverkehr ausgesetzt zu sein, etabliert wird. Diese Verbindung ist unter anderem Schul-, Arbeits-, Einkaufs- und Arztbesuchsweg für viele Frankfurter und damit eine äußerst wichtige Verbindung in die Nachbarstadt!