Sichere Benutzung der Carl-Ulrich-Brücke für Fußgängerinnen und Fußgänger Radfahrerinnen und Radfahrer
Begründung
Carl-Ulrich-Brücke für Fußgängerinnen und Fußgänger Radfahrerinnen und Radfahrer Vorgang: ST 1718/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, in seiner Stellungnahme ST 1718 vom 08.09.2017 erkennt der Magistrat den Handlungsbedarf bezüglich der Sicherheit für Radfahrer*innen auf der Carl Ulrich Brücke an. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Ist nun im intensiven Austausch mit Hessen Mobil eine Lösung für die sichere Querung der Carl Ulrich Brücke für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen erarbeitet worden? Bei starkem Autoverkehr ist eine Begegnung von Fußgänger*innen auf der nördlichen Rampe kaum gefahrlos möglich. Wie sieht hier die Lösung aus? Beim Übergang der Brücke in die nördliche Brückenrampe wird der Fahrradverkehr in Richtung Nord auf die Fahrbahn geleitet. Eine Anhaltemöglichkeit für den Fahrradverker an dieser Stelle besteht nicht. Die dort geltende Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h wird von nur wenigen Kfz eingehalten und die geringe Breite an dieser Stelle ist eine ständige Bedrohung für alle Radfahrer*innen. Wann und wie wird diese Situation zeitnah entschärft und verbessert? Bezogen auf die ST1781 vom 08.09.2017 bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Auskunft, ob die Möglichkeit der Verbreiterung der nördlichen Rampe der Carl-Ulrich Brücke im Grüngürtel mit den zuständigen Ämtern des Grüngürtels kommuniziert und auf die Dringlichkeit dieser Maßnahme aus Sicherheitsgründen hingewiesen wurde? Begründung: Nach der Öffnung der neuen Carl-Ulrich-Brücke und der teilweisen Umgestaltung der Rampen ist die Querung für den Radverkehr an dieser Stelle nach wie vor äußerst gefährlich und Fußgänger*innen, Radfahrerinnen und Radfahrer kaum zuzumuten. Dringlich ist hier die Erarbeitung und Umsetzung eine alternativen Lösung.