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Meine Nachbarschaft: Alt-Griesheim

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gestaltung westlicher Ortseingang Griesheims an der Stroofstraße - Wann erfolgt die längst versprochene Umsetzung?

16.01.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM 2587 entstanden aus Vorlage: OF 573/6 vom 31.12.2017 Betreff: Gestaltung westlicher Ortseingang Griesheims an der Stroofstraße - Wann erfolgt die längst versprochene Umsetzung? Vorgang: OM 4310/10 OBR 6; ST 1210/10; EA 34/13 OBR 6; ST 950/13; EA 48/14 OBR 6; ST 540/15; EA 66/17 OBR 6; ST 1658/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Umsetzung der Neugestaltung des westlichen Ortseingangs von Griesheim an der Stroofstraße nun ohne weiteren Verzug durchzuführen; 2. dem Ortsbeirat 6 mitzuteilen, wieso es zu der erneuten Verzögerung gekommen ist; 3. dem Ortsbeirat 6 mitzuteilen, ob die von Bürgerinnen und Bürgern in der Allgemeinen Bürgerfragestunde in der Ortsbeiratssitzung am 06.12.2017 vorgetragene Information, seitens der Stadt Frankfurt sei mitgeteilt worden, dass die Umbauarbeiten nun im Sommer 2018 durchgeführt würden, zutrifft und wieso sie seitens des Magistrats zwar Bürgerinnen/Bürgern mitgeteilt wurde, jede Information des Ortsbeirats durch den Magistrat aber bis heute unterblieben ist. Begründung: Im Mai 2010 hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, gestalterische Planungen einzuleiten, um den westlichen Ortseingang Griesheims in der Stroofstraße zu betonen und zu verschönern. Bald danach ist eine Planung erstellt worden. Mit dieser klaren, städtebaulich überzeugenden Gestaltung des Raumes kann sicherlich eine Reduktion des Tempos der von der landstraßenartigen Stroofstraße kommenden Fahrzeuge erreicht werden. Auch in der Gegenrichtung trägt diese Gestaltung des Ortsausgangs dazu bei, dass der Verkehr langsamer und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde besser eingehalten wird. Zugleich wird eine Verschönerung in diesem Straßenabschnitt erreicht. Der Magistrat hat dann in der Vorlage ST 950 angekündigt, "Realisierungskosten der Baumaßnahme ab 2015 in den Haushalt" aufzunehmen. Die Realisierung könne Ende 2017 erfolgen, wenn die Mittel in den Haushalt 2017 aufgenommen würden, so der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 30.03.2015, ST 540. Dies ist erfolgt. In seiner Stellungnahme vom 04.09.2017, ST 1658, erklärte der Magistrat weiter: "Die erforderlichen Mittel für die Umsetzung der o. g. Maßnahme stehen unter der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002746 Nahmobilität in den Stadtteilen, zur Verfügung." Doch das Jahr 2017 ist nun verstrichen, ohne dass irgendetwas in dieser Sache geschehen ist. Anwohnerinnen/Anwohner berichteten in der Ortsbeiratssitzung am 06.12.2017, ihnen sei seitens der Stadt mitgeteilt worden, es sei nun von einem Baubeginn im Sommer 2018 auszugehen. Der Ortsbeirat wurde bisher vom Magistrat in keiner Weise informiert, was so nicht akzeptabel ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4310 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2010, ST 1210 Etatanregung vom 22.01.2013, EA 34 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 950 Etatanregung vom 04.11.2014, EA 48 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 540 Etatanregung vom 14.03.2017, EA 66 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1658 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 693 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Enforcement Trailer auch im Frankfurter Westen einsetzen

15.08.2017 · Aktualisiert: 01.11.2017

Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1910 entstanden aus Vorlage: OF 431/6 vom 30.07.2017 Betreff: Enforcement Trailer auch im Frankfurter Westen einsetzen Seit Mitte Juli ist der Blitzanhänger ("Enforcement Trailer") als weitere Geschwindigkeitsmessanlage der städtischen Verkehrspolizei in Betrieb. Dabei handelt es sich um einen Autoanhänger, der für mehrere Tage an einem Ort aufgestellt werden kann, um dann ohne Personalaufwand 24 Stunden pro Tag Raser zu blitzen. Der Ortsbeirat 6 begrüßt die Intensivierung der Geschwindigkeitskontrollen und die Investitionen der Stadt in neue Blitzanlagen. Vor dem Hintergrund, dass gerade abends und nachts regelmäßig über Geschwindigkeitsüberschreitungen geklagt wird, ist die Anschaffung des Trailers, mit dem rund um die Uhr geblitzt werden kann, sehr sinnvoll. Eine Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung in die Nachstunden wurde schon oft vom Ortsbeirat gefordert, war aber aus organisatorischen und personellen Gründen leider bisher nicht umsetzbar. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, den neuen Blitzanhänger ("Enforcement Trailer") auch in den Straßen im Ortsbezirk 6 einzusetzen, für die bereits mehrfach Geschwindigkeitskontrollen auch abends und nachts gefordert wurden. Hierzu zählen bspw. die Königsteiner Straße (Höchst), die Westerbachstraße, die Oeserstraße, die Rheinlandstraße, die Stroofstraße (im Bereich des Tempo 30-Abschnitts) und der Tannenkopfweg. Ziel ist es, mithilfe der Kontrollen durch die neue Geschwindigkeitsmessanlage die Geschwindigkeit in den Straßen rund um die Uhr zu reduzieren und die Unfallgefahr zu vermindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2104

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ganz Griesheim-Süd eine Tempo-30-Zone - Schilderwald abbauen

15.08.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1921 entstanden aus Vorlage: OF 452/6 vom 31.07.2017 Betreff: Ganz Griesheim-Süd eine Tempo-30-Zone - Schilderwald abbauen Der Magistrat wird gebeten, 1. in Griesheim den Bereich südlich der Bahnlinie komplett zur einheitlichen Tempo-30-Zone zu machen und auch sonst alle überflüssigen Schilder abzubauen; 2. die Situation in der Alten Falterstraße zwischen Hartmannsweilerstraße und Fabriciusstraße schnellstens gesondert zu überprüfen. Hier fehlen wahrscheinlich Tempo-30-Schilder. Aus der Hartmannsweilerstraße kommend wird die Tempo-30-Zone aufgehoben, auf dem südlichen Abschnitt der Alten Falterstraße gilt jedoch ab der Einmündung mit der Straße Alt-Griesheim Tempo 30 und auch nach der Einmündung mit der Fabriciusstraße steht ein Schild, welches dann wieder Tempo 30 ausweist. Es ist sicher nicht beabsichtigt, dass auf dem kurzen Abschnitt dazwischen mit eng parkenden Autos, vielen Geschäften und die Straßenseite wechselnden Fußgängerinnen und Fußgängern Tempo 50 zugelassen sein soll. Unabhängig von der Umsetzung von Punkt 1. ist dies schnellstmöglich zu korrigieren. Wahrscheinlich fehlt ein Schild in der Alten Falterstraße nach der Einmündung mit der Hartmannsweilerstraße. Begründung: Lange war es angekündigt, dieses Frühjahr wurde es nun umgesetzt: In ganz Schwanheim gilt nun komplett Tempo 30. Bei dieser Gelegenheit wurden nicht nur die nun überflüssigen Tempo-30-Schilder entfernt, sondern der Schilderwald wurde insgesamt überprüft und ausgelichtet. Laut Vorstellung der Pläne durch den damaligen Verkehrsdezernenten Stefan Majer (GRÜNE) konnten in Schwanheim etwa ein Drittel der Verkehrsschilder entfernt werden. Überflüssige Schilder verursachen eine Reizüberflutung aller Verkehrsteilnehmer und vermindern damit die Verkehrssicherheit. Im Stadtteil Griesheim bietet sich nun der Bereich südlich der Bahnlinie an, das in Schwanheim erfolgreiche Vorgehen auch hier umzusetzen. Es gibt nur drei Einfallsstraßen und auch in Griesheim ist bereits heute praktisch überall Tempo 30 ausgewiesen. Gerade in der Alten Falterstraße und der Straße Alt-Griesheim, auf denen eigentlich Tempo 30 gilt und nach fast jeder Seitenstraße ein neues Tempo-30-Schild steht, trägt die derzeitige Regelung nur zur Verwirrung bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2102 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 497 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheimer Bahnhof - hat das Zugunglück Auswirkungen auf den Zeitplan des Umbaus der Bahnunterführungen?

25.04.2017 · Aktualisiert: 28.01.2020

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1512 entstanden aus Vorlage: OF 355/6 vom 03.04.2017 Betreff: Griesheimer Bahnhof - hat das Zugunglück Auswirkungen auf den Zeitplan des Umbaus der Bahnunterführungen? Vorgang: V 8/16 OBR 6; ST 926/16 Der Magistrat wird gebeten, bei der Deutschen Bahn AG in Erfahrung zu bringen, ob sich beim Zeitplan bezüglich des barrierefreien Umbaus des Bahnhofs Griesheim (vgl. ST 926) Änderungen aufgrund des Zugunglücks ergeben. Begründung: Im Zuge des barrierefreien Umbaus des Bahnhofs Griesheim wird sowohl die bahnsteigverbindende Personenunterführung der Deutschen Bahn AG neu gebaut als auch die stadtteilverbindende Personenunterführung Alte Falterstraße saniert und barrierefrei erschlossen. Leider hat sich vor Wochen ein Zugunglück am Bahnhof ereignet, dessen Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind. Da zumindest einer der Aufzüge, welcher zum barrierefreien Ausbau benötigt wird, eventuell im Gefahrenbereich gelegen hatte, könnten Verzögerungen eintreten. Die bisherige Presseberichterstattung hat keine Aufklärung bieten können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.05.2016, V 8 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 926 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1460 Antrag vom 25.03.2018, OF 641/6 Auskunftsersuchen vom 10.04.2018, V 802 Aktenzeichen: 92 14

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Haushalt 2017 Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseinganges von Griesheim

13.03.2017 · Aktualisiert: 16.03.2017

Antrag vom 13.03.2017, OF 347/6 Betreff: Haushalt 2017 Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseinganges von Griesheim Vorgang: EA 34/13 OBR 6; ST 950/13; EA 48/14 OBR 6; ST 540/15 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2017 werden Finanzmittel zur Umsetzung der vorliegenden Planung zur Gestaltung des Ortseingangs von Griesheim in der Stroofstraße eingestellt. Begründung: Im Mai 2010 hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, gestalterische Planungen einzuleiten, um den westlichen Ortseingang Griesheims in der Stroofstraße zu betonen und zu verschönern. Inzwischen ist eine Planung erstellt worden. Mit dieser klaren, städtebaulich überzeugenden Gestaltung des Raumes kann sicherlich eine Reduktion des Tempos der von der landstraßenartigen Stroofstraße kommenden Fahrzeuge erreicht werden. Auch in der Gegenrichtung trägt diese Gestaltung des Ortsausgangs dazu bei, dass der Verkehr langsamer wird und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km pro Stunde besser eingehalten wird. Zugleich wird eine Verschönerung in diesem Straßenabschnitt erreicht. Der Magistrat hat in der ST 950 (2013) bereits selbst angekündigt, "Realisierungskosten der Baumaßnahme ab 2015 in den Haushalt" aufzunehmen. Die Realisierung könne Ende 2017 erfolgen, wenn die Mittel in den Haushalt 2017 aufgenommen würden, so der Magistrat in ST 540 vom 31.03.2015. Für die Umsetzung dieser Planung sind die notwendigen Finanzmittel in den Haushalt 2017 einzustellen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2013, EA 34 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 950 Etatanregung vom 04.11.2014, EA 48 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 540 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 66 2017 Die Vorlage OF 347/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beschilderung an der Kreuzung Alte Falterstraße/Alt-Griesheim prüfen

17.01.2017 · Aktualisiert: 12.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1085 entstanden aus Vorlage: OF 280/6 vom 02.01.2017 Betreff: Beschilderung an der Kreuzung Alte Falterstraße/Alt-Griesheim prüfen Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung und die Markierungen an der Kreuzung Alte Falterstraße/Alt-Griesheim zu prüfen und im Hinblick auf mehr Sicherheit bei Bedarf anzupassen. Begründung: Die Verkehrsführung weist an dieser Kreuzung eine abknickende Vorfahrtsstraße aus, d. h., Fahrzeuge auf der Straße Alt-Griesheim, die nach links in die Alte Falterstraße abbiegen, haben demnach Vorfahrt gegenüber entgegenkommenden Fahrzeugen, die auf der Straße Alt-Griesheim geradeaus in Ost-West-Richtung fahren. Diese Regelung besteht schon lange. Es handelt sich auch um keinen Unfallschwerpunkt. Dennoch kommt es vor, dass diese abknickende Vorfahrtsstraße nicht wahrgenommen wird und Fahrzeuge in der Straße Alt-Griesheim in Richtung Westen fahren, ohne den aus Richtung Westen kommenden und nach links abbiegenden Fahrzeugen Vorfahrt zu gewähren. In die Prüfung soll mit einbezogen werden, ob eine deutlichere Beschilderung und/oder Markierung auf der Fahrbahn bzw. eine andere Maßnahme zu mehr Sicherheit führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2017, ST 643 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Sitzgelegenheiten am Bahnübergang in der Elektronstraße

17.09.2016 · Aktualisiert: 12.10.2016

Antrag vom 17.09.2016, OF 189/6 Betreff: Sitzgelegenheiten am Bahnübergang in der Elektronstraße Der Magistrat möge prüfen und berichten ob es möglich ist, am Bahnübergang in der Elektronstrasse in Griesheim auf beiden Seiten Sitzgelegenheiten zu installieren. Begründung: In einer der letzten Sitzungen des Ortsbeirates haben BürgerInnen darauf aufmerksam gemacht, dass die Schranke am Bahnübergang Elektronstrasse oft länger geschlossen ist und es zu Wartezeiten kommt, die es für mobilitätseingeschränkte Menschen schwierig macht zu warten, weil keine Sitzgelegenheiten vorhanden sind. Da dieser Bahnübergang auch für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen für den Besuch der in der Nähe angesiedelten Discounter wichtig ist, wären Sitzgelegenheiten zu beiden Seiten der Schranke hilfreich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2016, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 164 2016 Die Vorlage OF 189/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Griesheim: Verbesserung der Querungsverbindungen im geteilten Stadtteil

05.06.2016 · Aktualisiert: 06.07.2016

Antrag vom 05.06.2016, OF 101/6 Betreff: Griesheim: Verbesserung der Querungsverbindungen im geteilten Stadtteil Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen, zu berichten : 1. welche Möglichkeiten es gibt, um eine barrierefreie Verbindung wenigstens für Fußgänger und Fahrradfahrer unter den Eisenbahngleisen in der Elektronstraße zu schaffen, 2. welche Möglichkeiten bestehen, um die die Griesheimer Bürger benachteiligende und den Stadtteil trennende Verbindung Griesheim-Mitte und Griesheim-Nord über die Mainzer Landstraße zu beseitigen bzw. zu minimieren. Der Magistrat wird weiter aufgefordert, in die Planungen interessierte Bürger und Vertretern des Ortsbeirates einzubeziehen. Begründung: Zu 1: Die bestehende Gleisanlage wird nicht nur von Zügen der Deutsche Bahn AG, sondern auch von privaten Anbietern benutzt. Oft finden nur Rangiertätigkeiten statt. Für diejenigen Bürger, die von Alt Griesheim nach Griesheim-Mitte und weiter möchten, egal ob als Autofahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, hat das zur Folge, dass sie teilweise 20 Minuten an der Schranke stehen, um den anderen Stadtteilteil zu erreichen. Da es jedoch keine andere Möglichkeit gibt, um hier die Gleisanlage zu überqueren, ist es dringend erforderlich, dass wenigstens für die Fußgänger und Radfahrer eine Möglichkeit geschaffen wird, an dieser Stelle eine schnelle und barrierefreie Querung vorzufinden. Das neben der Omegabrücke/Unterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße für die Griesheimer Bevölkerung dies die einzigen beiden Möglichkeiten sind, von einem Teil in den anderen Teil Griesheims zu gelangen, spricht schon für eine bessere Verbindungsmöglichkeit in der Elektronstraße. Zu 2.: Durch die Gestaltung der Mainzer Landstraße so, wie wir sie heute vorfinden, wurde Griesheim nochmals in zwei weitere Teile geteilt. Diese Gestaltung hat auch bewirkt, dass man als Griesheimer Bürger- egal ob mit Auto, Fahrrad oder zu Fuß - lange Wege und Wartezeiten in Kauf nehmen muss, damit der Verkehr auf der Mainzer Landstraße schnell vorwärts kommt. Diese Teilung und Förderung einer Schnellstraße mitten durch einen Stadtteil ist heute nicht mehr zeitgemäß. Das Augenmerk sollte auf den Bewohner eines gesamten Stadtteils liegen und nicht auf der ungehinderten Durchfahrbarkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 101/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Fahrbahnabsenkungen an der Kreuzung Lärchenstraße/Elektronstraße beseitigen

31.05.2016 · Aktualisiert: 29.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 99 entstanden aus Vorlage: OF 4/6 vom 17.04.2016 Betreff: Griesheim: Fahrbahnabsenkungen an der Kreuzung Lärchenstraße/Elektronstraße beseitigen Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnabsenkungen im Kreuzungsbereich Lärchenstraße/Elektronstraße, insbesondere die im Bereich der Rechtsabbiegespur von der Lärchenstraße (in westlicher Fahrtrichtung) in die Elektronstraße, zu beseitigen. Begründung: Die o. g. Rechtsabbiegespur weist erhebliche Fahrbahnabsenkungen auf. Bei Regen füllen sich diese mit Wasser, das mangels Gefälle nicht zu einem Kanal abfließt. Daher steht dort noch lange nach einem Regenfall das Wasser. Fußgänger, die an der Lichtsignalanlage auf Grün warten, werden von Spritzwasser getroffen, weil abbiegende Fahrzeuge die Wasseransammlung in den Senken zu spät bemerken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 923 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Schulgebäude in der Linkstraße 25 für öffentliche Schule nutzen

16.05.2016 · Aktualisiert: 03.06.2016

Antrag vom 16.05.2016, OF 37/6 Betreff: Schulgebäude in der Linkstraße 25 für öffentliche Schule nutzen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Das im Jahr 1880 errichtete Schulgebäude in der Linkstraße 25 war für viele Schulformen Standort. Ursprünglich war vor der Koedukation dort die Griesheimer Volksschule für Mädchen beheimatet. Das Abendgymnasium und die Dependance der Helene-Lange-Schule folgten. Nachdem das Schulgebäude nicht mehr benötigt wurde, war es sinnvoll, es an eine private Schule zu vermieten. Aktuell gibt es im Bezirk der Boehleschule, einer öffentlichen Grundschule, starken Raumbedarf sowohl für schulische Zwecke als auch für die erweiterte schulische Betreuung (ESB). Dafür sind bereits auf dem Schulhof der Boehleschule Container aufgestellt worden. Spätestens bei Baubeginn des Erweiterungsbaus auf dem Schulhof wird die Raumsituation an der Boehleschule noch angespannter sein. Daher wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Gibt es im fraglichen Schulgebäude, das aus zwei Gebäuden besteht, noch einzelne tatsächlich ungenutzte Räume? 2. Wie lautet die Laufzeit des mit der Privatschule abgeschlossenen Mietvertrages? 3. Welche Möglichkeiten einer Kündigung sind im Vertrag vereinbart worden? 4. Kann das Schulgebäude Linkstraße 25 während der Baumaßnahmen für den Erweiterungsbau der Boehleschule als Raumreserve genutzt werden? 5. Wie bewertet der Magistrat die Chancen einer Verlagerung dieser nicht ortsgebundenen Privatschule? Begründung: Zum Zeitpunkt der Vermietung an die Privatschule bestand kein Bedarf an den Räumen dieser recht großen Schule und die Vermietung war sinnvoll. Inzwischen hat sich die Situation sehr geändert. Die Schülerzahlen an der Boehleschule nehmen stark zu und der Bedarf an Ganztagsangeboten lässt die ESB an Kapazitätsgrenzen stoßen. Daher ist es angemessen darüber nachzudenken, ob die Vermietung eines in der Nähe der Boehleschule gelegenen Schulgebäudes an eine Privatschule noch sinnvoll ist. Bereits einzelne Räume in dieser Schule, die aus zwei Schulgebäuden und einer Turnhalle besteht, könnten weitere Plätze in der ESB schaffen. Die Errichtung von Containern im Schulhof der Boehleschule schafft nicht genug Plätze, um den Bedarf zu decken. Insbesondere während der Bauarbeiten am Erweiterungsbau werden möglicherweise die Container sogar vom jetzigen Standort entfernt werden müssen. Dann wäre es sehr nützlich, wenn das nahegelegene Schulgebäude mitgenutzt werden könnte. Die Privatschule verfügt über die Jahrgangsschufen 1 bis 12. Aufgrund des Schulprofils der Schule kommen die Schüler sogar aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet. Daher ist diese Schule im Gegensatz zu einer Grundschule nicht an Griesheim gebunden. Sie war auch bis 2005 in dem Gebäude der Eichendorffschule mit ansässig. Daher gibt es Chancen dafür, dass der Magistrat zusammen mit der Privatschule einen neuen Standort sucht und im Einvernehmen mit der Privatschule die für Griesheimer Grundschüler notwendigen Räume zur Verfügung stellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 26 2016 Die Vorlage OF 37/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Griesheimer Stadtweg 56: Bürgersteigsperrung wegen marodem Haus

15.05.2016 · Aktualisiert: 03.06.2016

Antrag vom 15.05.2016, OF 38/6 Betreff: Griesheimer Stadtweg 56: Bürgersteigsperrung wegen marodem Haus Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat: 1. Wann und wieso wurde der Bürgersteig vor dem Haus Griesheimer Stadtweg 56 abgesperrt? 2. Wie lange soll die Absperrung aufrecht erhalten werden? 3. Welche Möglichkeiten bestehen, auf den Hausbesitzer einzuwirken, damit das Haus wieder als Wohnhaus genutzt werden kann? 4. Was wurde bisher in dieser Sache unternommen? Begründung: Die Absperrung besteht laut Anwohnern schon mehrere Wochen, das Haus sei seit Jahren marode. Es seien Steine von der Fassade gefallen, deswegen sei die Absperrung vorgenommen worden. Durch die Absperrung werden die Fußwegeverbindungen aber erheblich eingeschränkt. Außerdem ist es äußerst bedauerlich, dass in Zeiten großer Wohnungsnot ein großes Wohnhaus offensichtlich jahrelang leer steht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 27 2016 Die Vorlage OF 38/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wegweiser am Radweg über die Autobahnbrücke bei Griesheim aufstellen

06.10.2015 · Aktualisiert: 23.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4581 entstanden aus Vorlage: OF 1481/6 vom 21.09.2015 Betreff: Wegweiser am Radweg über die Autobahnbrücke bei Griesheim aufstellen Der Magistrat wird gebeten, Wegweiser im Griesheimer Stadtweg im Bereich der Autobahnbrücke aufzustellen, die auf den Radweg über die Brücke in Richtung Goldstein, Schwanheim und Niederrad verweisen. Begründung: Ortsunkundige übersehen sehr leicht, dass man an dieser Stelle mit dem Fahrrad auf die Brücke fahren und die Stadtteile auf der gegenüberliegenden Mainseite sehr gut erreichen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 55 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung in der Lärchenstraße: Mögliche Maßnahmen besprechen

30.06.2015 · Aktualisiert: 11.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4302 entstanden aus Vorlage: OF 1381/6 vom 12.06.2015 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Lärchenstraße: Mögliche Maßnahmen besprechen Der Magistrat wird gebeten, in einem Gespräch mit Mitgliedern des Ortsbeirates 6 Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der beiden Richtungen der Lärchenstraße im Abschnitt zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße zu erörtern. Denkbar sind z. B. Schutzstreifen für Radfahrer und eine Variation des geraden Straßenverlaufs durch Einrichten von Schrägparkplätzen. Begründung: Die verkehrlichen Ziele, welche den gegenwärtigen Ausbauzustand dieser Straße ergeben haben, bestehen inzwischen nicht mehr. Tatsächlich hat sich insbesondere die nördliche Straßenseite zu einem Wohngebiet entwickelt. Wichtige soziale Einrichtungen, wie ein Altersheim und eine Kindertageseinrichtung, befinden sich dort. Weder die Straßenführung in Form einer langen Geraden noch die enorme Breite der Lärchenstraße sind den gegenwärtigen Erfordernissen angemessen. Die Einrichtung von Schutzstreifen für Radfahrer in diesem Bereich ist sinnvoll. Sie verlängern die vorhandenen Schutzstreifen für Radfahrer in der Espenstraße in westlicher Richtung. Schrägparkplätze sind eine kostengünstige Möglichkeit, den Straßenverlauf so zu variieren, dass keine lange Gerade mehr vorhanden ist, die zu Geschwindigkeitsüberschreitungen verleitet. So wird ein Beitrag zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung geleistet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1381 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Planerische Studien für den Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke

19.05.2015 · Aktualisiert: 16.11.2020

Anregung vom 19.05.2015, OA 628 entstanden aus Vorlage: OF 1340/6 vom 02.05.2015 Betreff: Planerische Studien für den Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke Vorgang: ST 190/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, planerische Studien für den Bereich der Waldschulstraße vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Beginn der Omegabrücke zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Zu bearbeitende Themen sollten u. a. sein: - Fahrbahn mit geschwindigkeitsreduzierenden Aufpflasterungen auf das gleiche Niveau wie die Bürgersteige bringen; - Verzicht auf Lichtsignalanlagen; - Gestaltung des Taxenstandes als Fahrstreifen direkt am Straßenrand. Begründung: Inzwischen ist für das Jahr 2018 der Baubeginn für die Sanierung der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße, die auch die Barrierefreiheit des Bahnhofs Griesheim herstellen wird, vorgesehen. Daher ist es sinnvoll, sich mit Varianten zur Anpassung der Gestaltung im Bereich des nördlichen Endes der Unterführung zu befassen, weil sich durch den Bau und die andere Ausführung der Treppen sowieso die Notwendigkeit einer Umgestaltung ergibt. Am Südfuß der Omegabrücke hat sich die Aufpflasterung der Fahrbahn und der Verzicht auf eine Lichtsignalanlage im Alltag bewährt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h wird gut befolgt und der Verkehr fließt ruhig. Daher ist zu prüfen, ob eine ähnliche Gestaltung auch am Nordfuß der Omegabrücke umgesetzt werden kann. Die gegenwärtige Ausführung des Taxenstandes mit Abtrennung der Haltebucht von der Fahrbahn mit einem schmalen Grünstreifen verbraucht viel Platz und hat dennoch keine wesentlichen Vorteile. Eine Ausführung als Fahrstreifen direkt neben der Fahrbahn würde die Fläche vor dem Bürgerhaus vergrößern und eine sinnvolle Nutzung, sei es als Grünfläche oder als breiterer Bürgersteig, ermöglichen. Nach Ansicht des Ortsbeirats trifft die in der Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190, vorgenommene Einschätzung, dass wegen des guten Allgemeinzustandes der Waldschulstraße in diesem Bereich keine Umgestaltung erforderlich sei, nicht zu. Die aktuellen Pläne zur Sanierung der Unterführung sehen andere Treppenaufgänge vor, die deutlich in den heute als Wiese angelegten Bereich führen werden. Von dort sind auch neue Wege zu den vorhandenen Bürgersteigen erforderlich. Insofern wird eine Neugestaltung dieser südlich der Waldschulstraße gelegenen Fläche erforderlich sein. Um ein städtebaulich ansprechendes Erscheinungsbild zu erhalten, ist auch eine Anpassung der deutlich kleineren Fläche nordwestlich der Waldschulstraße (also zwischen Straße und Bürgerhaus) notwendig. Sinnvollerweise wird diese Gestaltung in die Planungsgespräche zur Unterführung einbezogen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 252 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 27.05.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.07.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 628 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, BFF und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 01.12.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6095, 41. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.07.2015 Aktenzeichen: 91 8

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung der Griesheimer Omegabrücke

10.03.2015 · Aktualisiert: 20.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3946 entstanden aus Vorlage: OF 1300/6 vom 28.02.2015 Betreff: Sanierung der Griesheimer Omegabrücke Der Magistrat wird gebeten, bei der anstehenden Sanierung der Omegabrücke die Einhaltung von Tempo 30, insbesondere im Bereich der Stroofstraße, u. a. mittels eines dauerhaft eingerichteten Geschwindigkeitsanzeigegeräts zu überwachen und zu überprüfen. Begründung: Am 27.01.2015 wurden die Planungen zur Sanierung der Omegabrücke vorgestellt. Sie konnten bis zum 26.02.2015 eingesehen werden. An diesem Tag fand dazu ein abschließendes Gespräch in Griesheim statt. Die Sanierung der Brücke wurde von allen wohlwollend aufgenommen. Jedoch sprachen sich viele Bürger gegen die Einbahnstraßenregelung über die Omegabrücke in Nord-Süd-Richtung aus. Aus diesem Grunde wird der Magistrat gebeten, die Einbahnstraßenregelung zu beobachten und gegebenenfalls zu drehen. Des Weiteren wurde schon auf die heutige Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Stroofstraße hingewiesen. Da durch die Sanierung der Omegabrücke mit einem verstärkten Verkehrsaufkommen zu rechnen ist, baten die Bürger um Überwachung der Geschwindigkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 728 Aktenzeichen: 66 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausfahrt von der Froschhäuser Straße in die Elektronstraße sicherer gestalten

13.01.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2015, OM 3758 entstanden aus Vorlage: OF 1225/6 vom 15.12.2014 Betreff: Ausfahrt von der Froschhäuser Straße in die Elektronstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Ausfahrt von der Froschhäuser Straße in die Elektronstraße sicherer zu gestalten. Dazu sind ein absolutes Haltverbot (Verkehrszeichen 283) in der Elektronstraße im der Einmündung der Froschhäuser Straße gegenüber liegenden Teil einzurichten sowie die Aufstellung von Verkehrsspiegeln zu prüfen. Begründung: Bei der Ausfahrt von der Froschhäuser Straße in die Elektronstraße ist die Vorfahrt zugunsten der Elektronstraße zu achten. Die Einsicht in die Elektronstraße ist verbesserungsfähig, insbesondere behindern haltende Fahrzeuge auf der gegenüber der Ausfahrt liegenden Seite der Elektronstraße den Verkehr in der Elektronstraße und erschweren die Sicht in die Elektronstraße zusätzlich. Die Ladetätigkeit ist dort erlaubt und die Fahrzeuge verweilen während der Be- und Entladevorgänge. Ein Haltverbot würde erreichen, dass die volle Fahrbahnbreite der Elektronstraße zur Verfügung stünde und die Einsicht erschwerenden großen haltenden Fahrzeuge verschwänden. Damit wäre die Voraussetzung für zu prüfende Verkehrsspiegel geschaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 809 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Haushalt 2015/2016 Sanierung der Omegabrücke: Finanzmittel im Haushalt ausweisen

15.10.2014 · Aktualisiert: 12.11.2014

Antrag vom 15.10.2014, OF 1148/6 Betreff: Haushalt 2015/2016 Sanierung der Omegabrücke: Finanzmittel im Haushalt ausweisen Vorgang: ST 877/06; ST 1436/12 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2015/16 werden Finanzmittel zur Sanierung der Omabrücke als eigene Haushaltsstelle ausgewiesen. Begründung: Nach rund 40 Jahren Betrieb bedarf die Omegabrücke einer umfassenden Sanierung. Dies ist hat der Magistrat mehrfach bestätigt (ST 877, ST 1436 u.a.). Insbesondere die an beiden Fahrstreifen jeweils erhöhten Seitenstreifen sind in so schlechtem Zustand, dass sich ständig Baumaterial löst und auf der Fahrbahn liegt. Diese Betonbrocken sind eine Gefahr für Radfahrer, weil sie Stürze und plötzliche Ausweichmanöver auslösen können, und für Fußgänger, wenn sie den äußeren Seitenstreifen, der als behelfsmäßiger Fußgängerweg ausgestaltet ist, benutzen, weil die Steinbrocken beim Überfahren durch Fahrzeuge hin- und wieder zur Seite geschleudert werden und dann Personen treffen können. Die Omegabrücke ist für Griesheim eine sehr wichtige Verkehrsanbindung in östlicher Richtung (Innenstadt) und nach Norden. Der beschrankte Bahnübergang Elektronstraße hat wegen der engen Zugfolge nicht die verkehrliche Leistungsfähigkeit, um eine gute Alternative zu sein und der Weg über die Stroofstraße ist ein erheblicher Umweg. Zudem ist bei der Sanierung nach Mitteilung des zuständigen Verkehrsdezernenten Majer bei einer Veranstaltung in Griesheim vorgesehen, dass die behelfsmäßigen Bürgersteige ausgebaut werden. Dieser Bürgersteig der Omegabrücke wird bis zum Umbau der Unterführung die einzige barrierefreie Verbindung zwischen den beiderseits der Bahnlinie befindlichen Teile Griesheims sein. Wegen der Wichtigkeit der Baumaßnahme erscheint eine gesonderte Aufnahme in den Haushalt sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2006, ST 877 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1436 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 47 2014 Die Vorlage OF 1148/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Haushalt 2015/2016 Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseinganges von Griesheim

15.10.2014 · Aktualisiert: 12.11.2014

Antrag vom 15.10.2014, OF 1149/6 Betreff: Haushalt 2015/2016 Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseinganges von Griesheim Vorgang: ST 950/13 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2015/16 werden Finanzmittel zur Umsetzung der vorliegenden Planung zur Gestaltung des Ortseingangs von Griesheim in der Stroofstraße eingestellt. Begründung: Im Mai 2010 hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, gestalterische Planungen einzuleiten, um den westlichen Ortseingang Griesheims in der Stroofstraße zu betonen und zu verschönern. Inzwischen ist eine Planung erstellt worden. Mit dieser klaren, städtebaulich überzeugenden Gestaltung des Raumes kann sicherlich eine Reduktion des Tempos der von der landstraßenartigen Stroofstraße kommenden Fahrzeuge erreicht werden. Auch in der Gegenrichtung trägt diese Gestaltung des Ortsausgangs dazu bei, dass der Verkehr langsamer wird und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km pro Stunde besser eingehalten wird. Zugleich wird eine Verschönerung in diesem Straßenabschnitt erreicht. Der Magistrat hat in der ST 950 (2013) bereits selbst angekündigt, "Realisierungskosten der Baumaßnahme ab 2015 in den Haushalt" aufzunehmen. Für die Umsetzung dieser Planung sind die notwendigen Finanzmittel in den Haushalt 2015/16 einzustellen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 950 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 48 2014 Die Vorlage OF 1149/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahnhof Griesheim: Neue Planung zum barrierefreien Umbau der Unterführung vorstellen

09.09.2014 · Aktualisiert: 13.01.2015

Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3386 entstanden aus Vorlage: OF 961/6 vom 02.03.2014 Betreff: Bahnhof Griesheim: Neue Planung zum barrierefreien Umbau der Unterführung vorstellen Der Magistrat wird gebeten, die neue Planung zum barrierefreien Umbau der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße einschließlich des Zugangs zu den Gleisen 2 und 3 (in Richtung Höchst) mit der Deutschen Bahn AG in einer öffentlichen Veranstaltung in Griesheim vorzustellen. Dabei ist auch ein Zeitplan mit eindeutigen Projektschritten und Meilensteinen (z. B. Terminierung des Einreichens des Plans bei der zuständigen Anhörungsbehörde) bekannt zu machen. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 18. Februar 2014 hat der Magistrat durch einen Vertreter des Dezernats VI - Verkehr - zum Sachstand bezüglich des vorgesehenen barrierefreien Umbaus der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße berichtet, dass die bisherigen Pläne, die insgesamt drei Aufzüge, eine Verlegung von Bahngleisen und eine Anpassung der Oberleitungen vorsahen, nun wieder grundsätzlich zur Diskussion stünden. Stattdessen würden nun Vorschläge wieder aufgegriffen, die ohne eine Gleisverlegung auskämen. Dies überrascht, weil Ortsbeirat und Öffentlichkeit bisher davon ausgingen, dass die Planungen umgesetzt würden, die im Jahr 2011 öffentlich vorgestellt wurden und denen zugestimmt wurde. Daher ist es von großem Interesse, welche neuen/alten Vorschläge nun verfolgt werden. Die große Bedeutung dieser Unterführung, welche die Verbindung zwischen den südlich und nördlich der Bahnlinie gelegenen Teilen Griesheims schafft, bedarf hier keiner weiteren Begründung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 26 Beratung im Ortsbeirat: 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünanlage Am Gemeindegarten: Einfassungen wiederherstellen

08.07.2014 · Aktualisiert: 24.03.2020

Anregung an den Magistrat vom 08.07.2014, OM 3270 entstanden aus Vorlage: OF 1041/6 vom 23.06.2014 Betreff: Grünanlage Am Gemeindegarten: Einfassungen wiederherstellen Der Magistrat wird gebeten, die Einfassungen der Grünanlage Am Gemeindegarten, insbesondere im Bereich der Kreuzung der Straßen Am Gemeindegarten und Am Brennhaus, wieder herzustellen, gegen Überfahren zu sichern und die beschädigten Flächen der Grünanlage wieder gärtnerisch zu gestalten. Begründung: Durch langjähriges Überfahren sind die Bordsteine in den Boden gedrückt worden. Insbesondere im Bereich der oben genannten Kreuzung sind die Bordsteine quasi höhengleich zur Farbbahndecke. Dies führt dazu, dass diese Bereiche der Grünanlage noch häufiger befahren werden und die Schäden in der Grünanlage nicht verschwinden. Schon das Wiederherstellen der Bordsteine auf eine übliche Höhe wird das Überfahren erschweren. Wo es sinnvoll erscheint, können auch Findlinge oder andere Gestaltungselemente erreichen, dass die Fahrzeuge nur noch auf der Fahrbahn fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1238 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behinderungen durch große Autotransporter an der Straßenkreuzung Elektronstraße/Mainzer Landstraße

06.05.2014 · Aktualisiert: 07.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3079 entstanden aus Vorlage: OF 994/6 vom 20.04.2014 Betreff: Behinderungen durch große Autotransporter an der Straßenkreuzung Elektronstraße/Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die regelmäßigen und schwerwiegenden Behinderungen sowohl des Radverkehrs als auch des Autoverkehrs und der Fußgänger durch große Autotransporter, die Anlieferungen bei der Firma Fiat an der o. a. Straßenkreuzung vornehmen, abgestellt werden. Die Firma soll angewiesen werden, die Entladevorgänge nicht im öffentlichen Raum, sondern auf dem Firmengelände vorzunehmen. Begründung: Es ist tägliche Praxis, dass große Autotransporter sowohl den Bürgersteig, den Radweg als auch eine Fahrspur rund um die Firma Fiat in Griesheim blockieren. Im Prinzip nutzt die Firma den gesamten öffentlichen Raum als Betriebsgelände. Dabei könnten die Transporter auch auf das Firmengelände fahren und dort abladen, dies scheint aber als zu umständlich empfunden zu werden. Die Belästigungen und Gefährdungen, die so entstehen, sind erheblich. Blockierter Bürgersteig und Radweg Mainzer Landstraße am 17.03.2014 Ähnliche Situation am 18.06.2013 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1038 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gestaltung westlicher Ortseingang Griesheims an der Stroofstraße

18.03.2014 · Aktualisiert: 24.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2954 entstanden aus Vorlage: OF 960/6 vom 23.02.2014 Betreff: Gestaltung westlicher Ortseingang Griesheims an der Stroofstraße Der Magistrat wird gebeten, sowohl über den aktuellen Stand hinsichtlich der Umsetzung der vorliegenden Planung zur Gestaltung des Ortseingangs von Griesheim im Bereich der Stroofstraße als auch über die folgenden Projektschritte zu berichten und die Entwurfsplanung bis Juni 2014 vorzulegen. Begründung: Seit der Beauftragung einer Planung für den westlichen Ortseingang Griesheims im Mai 2010 ist einige Zeit vergangen. Im Dezember 2012 wurde dem Ortsbeirat die Vorplanung zugeleitet, die eine klare, städtebaulich überzeugende Gestaltung des Raumes vornimmt und geeignet ist, die auf diesem Abschnitt der Stroofstraße tatsächliche gefahrene Geschwindigkeit mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 zu reduzieren. Im Januar 2013 wurde dieser Vorplanung zugestimmt. Mit einer Etatanregung hatte der Ortsbeirat Mittel für die Umsetzung beantragt. Ein wesentliches Ziel dieser Gestaltung ist die Reduktion der in der Stroofstraße tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten. Ohne eine Umgestaltung wird dies kaum gelingen, weil die erfolgten Geschwindigkeitskontrollen keinen dauerhaften Erfolg zeigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1052 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baumnachpflanzung am Griesheimer Mainufer

21.01.2014 · Aktualisiert: 25.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2781 entstanden aus Vorlage: OF 897/6 vom 06.01.2014 Betreff: Baumnachpflanzung am Griesheimer Mainufer Der Magistrat wird gebeten, für die aufgrund von Pilzbefall und Fäule gefällte Pappel am westlichen Griesheimer Ufer, Baum-Nr. 55, eine Ersatzpflanzung in der kommenden Pflanzperiode vorzunehmen. Begründung: Laut Mitteilung des Grünflächenamts vom 10.12.2013 (als Pressemitteilung versendet) sei eine Nachpflanzung an dieser Stelle nicht möglich (zu dichter Bestand). Hier muss ein Irrtum vorliegen. Wie die Fotos zeigen (siehe Anlage), ist mehr als genügend Platz für einen neuen Baum. Anlage 1 (ca. 278 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 527 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahnhof Griesheim: Barrierefreier Umbau so schnell wie möglich

26.11.2013 · Aktualisiert: 26.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2692 entstanden aus Vorlage: OF 885/6 vom 24.11.2013 Betreff: Bahnhof Griesheim: Barrierefreier Umbau so schnell wie möglich Vorgang: ST 800/13 Der Magistrat wird gebeten, einen aktualisierten Zeitplan mit eindeutigen Projektschritten und Meilensteinen (z. B. Termin zur Einreichung des Plans bei der zuständigen Anhörungsbehörde) für den barrierefreien Umbau der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße einschließlich des Zugangs zu den Gleisen 2 und 3 (in Richtung Höchst) mit der Deutschen Bahn AG zu erstellen und dem Ortsbeirat zu übermitteln. Zudem wird der Magistrat gebeten, sich bei der Deutsche Bahn AG dafür einzusetzen, dass eine Umsetzung des Projektes möglichst nahe am bisher vorgesehenen Termin 2015 erreicht wird. Begründung: Noch im Sommer 2013 ging der am Projekt beteiligte Magistrat davon aus, dass ein Baubeginn im Jahr 2015 erfolgen würde (siehe Vorlage ST 800). Seitens der Deutschen Bahn AG werden nun für Anfang 2014 der Abschluss eines Finanzierungsvertrages und eine anschließende dreijährige Planungsphase angekündigt. Damit ergeben sich ein Abschluss der Planung im Jahr 2017 und eine Umsetzung im Idealfall ab 2017, vermutlich aber erst ab 2018 oder an einem noch weiter in der Zukunft liegenden Zeitpunkt. Da die zuständigen Stellen der Deutschen Bahn AG schon seit vielen Jahren mit dem Projekt befasst sind und schon mehrfach Vorplanungen vorgelegt wurden, erscheint es möglich, die angekündigte dreijährige Planungsphase zu verkürzen. Dieses Ziel möge der Magistrat gegenüber der Deutschen Bahn AG anstreben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2014, ST 456 Aktenzeichen: 92 13

OA (Anregung Ortsbeirat)

Planerische Studien für Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke

27.08.2013 · Aktualisiert: 12.11.2020

Anregung vom 27.08.2013, OA 411 entstanden aus Vorlage: OF 793/6 vom 06.08.2013 Betreff: Planerische Studien für Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, planerische Studien für den Bereich der Waldschulstraße vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Beginn der Omegabrücke zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Zu bearbeitende Themen sind u. a.: - Fahrbahn auf gleichem Niveau wie Bürgersteige mit geschwindigkeitsreduzierenden Aufpflasterungen; - Verzicht auf Lichtsignalanlagen; - Gestaltung des Taxenstandes als Fahrstreifen direkt am Straßenrand. Begründung: Für das Jahr 2015 ist der Baubeginn für die neue Unterführung zwischen Alte Falterstraße und Waldschulstraße, die auch die Barrierefreiheit des Bahnhofs Griesheim herstellen wird, vorgesehen. Daher ist es sinnvoll, sich mit Varianten zur Anpassung der Gestaltung im Bereich des nördlichen Endes der Unterführung zu befassen, weil sich durch den Bau und die neue Ausführung der Treppen sowieso die Notwendigkeit einer Umgestaltung ergibt. Am Südfuß der Omegabrücke hat sich die Aufpflasterung der Fahrbahn und der Verzicht auf eine Lichtsignalanlage im Alltag bewährt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h wird gut befolgt und der Verkehr fließt ruhig. Daher ist zu prüfen, ob eine ähnliche Gestaltung auch am Nordfuß der Omegabrücke umgesetzt werden kann. Die gegenwärtige Ausführung des Taxenstandes mit Abtrennung des Fahrstreifens von der Fahrbahn mit einem schmalen Grünstreifen verbraucht viel Platz und hat dennoch keine wesentlichen Vorteile. Eine Ausführung als Fahrstreifen direkt neben der Fahrbahn würde die Fläche vor dem Bürgerhaus vergrößern und eine sinnvolle Nutzung, sei es als Grünfläche oder breiteren Bürgersteig, ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 411 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 411 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme); SPD und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.10.2013, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 411 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage OA 411 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 3740, 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.10.2013 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung der Omegabrücke

27.08.2013 · Aktualisiert: 02.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM 2381 entstanden aus Vorlage: OF 794/6 vom 08.08.2013 Betreff: Sanierung der Omegabrücke Vorgang: ST 877/06; ST 1436/12 Der Magistrat wird gebeten, sowohl eine inhaltliche als auch eine zeitliche Planung für die Sanierung der Omegabrücke zu erstellen und dem Ortsbeirat vorzulegen. Das Ergebnis der im Jahr 2012 vorgenommenen Rechnungen zum Thema "Spannungsrisskorrosion älterer Spannstähle" sowie eventuell vorgenommene weitere Untersuchungen und Beprobungen sind zu übermitteln. Der Magistrat wird darüber hinaus um Auskunft gebeten, zu welchem Zeitpunkt die Einbringung der Bau- und Finanzierungsvorlage vorgesehen ist und wann entsprechende Haushaltsmittel beantragt werden. Bis zum Beginn der Arbeiten ist für eine angemessene Entfernung der sich lösenden Betonbrocken zu sorgen. Begründung: Nach rund 40 Jahren Betrieb bedarf die Omegabrücke einer umfassenden Sanierung. Dies hat der Magistrat mehrfach bestätigt (vgl. Vorlagen ST 877, ST 1436 u. a.). Insbesondere die an beiden Fahrstreifen jeweils erhöhten Seitenstreifen sind in so schlechtem Zustand, dass sich ständig Baumaterial löst und auf der Fahrbahn liegt. Diese Betonbrocken sind eine Gefahr für Radfahrer, weil sie Stürze und plötzliche Ausweichmanöver auslösen können. Sie sind auch eine Gefahr für Fußgänger, wenn diese den äußeren Seitenstreifen, der als behelfsmäßiger Fußgängerweg ausgestaltet ist, benutzen, weil die Steinbrocken beim Überfahren durch Fahrzeuge hin und wieder zur Seite geschleudert werden und dort Personen treffen können. Die Omegabrücke ist für Griesheim eine sehr wichtige Verkehrsanbindung in östlicher Richtung (Innenstadt) und nach Norden. Der beschrankte Bahnübergang Elektronstraße hat wegen der engen Zugfolge nicht die verkehrliche Leistungsfähigkeit, um eine gute Alternative zu sein, und der Weg über die Stroofstraße stellt einen erheblichen Umweg dar. Daher ist die Sanierung der Omegabrücke sehr wichtig. Sie sollte so erfolgen, dass eine lange Vollsperrung vermieden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2006, ST 877 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1436 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 166 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 6

OA (Anregung Ortsbeirat)

Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen

27.08.2013 · Aktualisiert: 12.11.2020

Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3

OA (Anregung Ortsbeirat)

Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Ergebnisse aus der Vorstellung des Stadtplanungsamtes

16.05.2013 · Aktualisiert: 12.11.2020

Anregung vom 16.05.2013, OA 377 entstanden aus Vorlage: OF 700/6 vom 19.04.2013 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Ergebnisse aus der Vorstellung des Stadtplanungsamtes Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen: 1. In welchen Straßenzügen wurde die illegale Nutzung von Grundstücken festgestellt? 2. Welche illegalen Nutzungen der Grundstücke wurden bei der Bestandsaufnahme im Einzelnen festgestellt? 3. Seit wann bestehen ggf. diese illegalen Nutzungen, und was wird unternommen, um die Grundstücke wieder in einen legalen Zustand zu überführen? 4. Was unternimmt der Magistrat, um die zugunsten der Allgemeinheit bereits im Bebauungsplan von 1967 eingetragenen Flächen wieder der Allgemeinheit zuzuführen? 5. Welche Anstrengungen hat der Magistrat im Einzelnen in den letzten fünf Jahren unternommen, um Gewerbe in der Eichenstraße bzw. Lärchenstraße zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße anzusiedeln? 6. Hat der Magistrat für Griesheim ein Gewerbecluster entwickelt bzw. entwickeln lassen oder plant er, schnellstmöglich ein solches zu entwickeln/entwickeln zu lassen? 7. Wurde verstärkt nach Betrieben der neuen Technologien oder mit Verwaltungs- und Bürobedarf gesucht, um so zur Qualifizierung und Modernisierung der Industrie- und Gewerbegebiete in Griesheim beizutragen? Wie waren die Ergebnisse? 8. Wie beurteilt der Magistrat angesichts einiger Firmeninsolvenzen und leer stehender Grundstücke die Chancen, zukunftsträchtiges Gewerbe schnellstmöglich hier anzusiedeln? 9. Hält es der Magistrat angesichts des trostlosen Zustandes vieler dortiger Grundstücke nicht auch für geboten, über eine andere Nutzung der Grundstücke ernsthaft und schnell nachzudenken? Als Beispiel sei hier die Bebauung mit dringend notwendigen Wohnungen genannt. Begründung: Die Vorstellung der Planungen des Stadtplanungsamtes in der Ortsbeiratssitzung am 09.04.2013 brachte Erkenntnisse zutage, die dringend einer Aufklärung des Ortsbeirates und auch der Bürger Griesheims bedürfen. Ferner wird von der Griesheimer Bevölkerung die weitere Nutzung der Gewerbegebiete insbesondere im Bereich Eichen- und Lärchenstraße zwischen Waldschul- und Elektronstraße als durchaus fraglich angesehen. Um die Eignung der bestehenden Gewerbegebiete als solche objektiv beurteilen zu können, wird der Magistrat um Beantwortung der vorgenannten Fragen gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2013, ST 1448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.06.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 377 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3303, 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 24.06.2013 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Nied: Bahnübergang Oeserstraße Vorfahrtsregelung Oeserstraße/Birminghamstraße

24.03.2013 · Aktualisiert: 17.04.2013

Antrag vom 24.03.2013, OF 681/6 Betreff: Nied: Bahnübergang Oeserstraße Vorfahrtsregelung Oeserstraße/Birminghamstraße Der Magistrat wird gebeten, zu den folgenden Fragestellungen zu berichten: Ausstattung des beschrankten Bahnübergangs mit einer Lichtzeichenanlage Änderung der Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Oeserstraße / Birminghamstraße dergestalt, dass die Vorfahrtsstraße abknickend von der Birminghamstraße in die östliche Oeserstraße verläuft Begründung: Zur Zeit wird die Schließung der Schranken nicht gesondert vorab signalisiert und wird nur durch das Absenken der Schranken selbst sichtbar. Insbesondere zu Beginn dieses Vorganges sind die Schranken noch fast in einer 90 Grad Position zur Straße und die anfängliche geringe Neigung ist kaum erkennbar. Daher fahren dann noch Fahrzeuge in den Bereich zwischen den Schranken und sind auch gelegentlich an den sich dann weiter schließenden Schranken hängen geblieben. Eine Lichtzeichenanlage, die wie z.B. am Bahnübergang Elektronstraße bereits vorab ein Rotsignal gibt, würde dies vermeiden. Nach Ansicht von Beobachtern fließt mehr Verkehr über die Strecke Birminghamstraße - östliche Oeserstraße als von der östlichen Oeserstraße über den Bahnübergang in die westliche Oeserstraße. Eine Änderung der Vorfahrtsregelung im vorgeschlagenen Sinne würde eine Anpassung an die tatsächlichen Verkehrsströme darstellen und die Staus vermindern. Aus östlicher Richtung kommende Fahrzeuge könnten ohne wie bisher als Linksabbieger warten zu müssen direkt in die Birminghamstraße einfahren und zur Mainzer Landstraße gelangen. Beide Fragestellungen wurden auch auf der Veranstaltung zur Bahnunterführung Oeserstraße angesprochen und erscheinen nicht offenkundig unsinnig zu sein. Daher wird der Magistrat um eine fachliche Einschätzung gebeten. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.04.2013, OF 696/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 16 Auf Wunsch der SPD wird über die Vorlage OF 681/6 absatzweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 699 2013 1. Die Vorlage OF 681/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 696/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Erster Absatz: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (= Ablehnung) Zweiter Absatz: Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (= Annahme)

Parteien: CDU FDP
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße?

27.11.2012 · Aktualisiert: 09.01.2014

Anregung vom 27.11.2012, OA 292 entstanden aus Vorlage: OF 561/6 vom 03.11.2012 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße? Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 18.04.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, 1. ob die Stadt Frankfurt am Main in dem im Betreff benannten Bereich Eigentümerin von Grundstücken ist, und wenn ja, von welchen; 2. ob er in Anbetracht von fehlenden Flächen für Wohnraum und soziale Einrichtungen, wie z. B. Kinderbetreuungsplätze oder senioren- und behindertengerechte Wohnungen in Griesheim, auch hier seine Möglichkeiten auszuschöpfen gedenkt, um durch Überarbeitung des Bebauungsplans und Schaffung neuer Erschließungsflächen Platz für Wohnungsbau und soziale Einrichtungen zu gewinnen. Begründung: Angeblich besitzt die Stadt Frankfurt am Main Grundstücke im oben genannten Bereich. In Griesheim werden dringend Plätze zum Wohnen in allen Lebenslagen als auch für Betreuungsmöglichkeiten für Kinder gesucht. Wenn die Stadt Eigentümerin von Grundstücken mitten in Griesheim sein sollte, ist es doch nahe liegend, diese für den Bedarf der Griesheimer zu nutzen und Möglichkeiten zu schaffen, um die fehlenden Einrichtungen oder Wohnungen mitten in Griesheim bauen zu können. Hiermit würde die Stadt nicht nur ihrer sozialen Verpflichtung nachkommen, sondern mit brachliegenden Flächen auch noch Einnahmen erzielen. Sicherlich wäre in diesem Fall auch der ein oder andere Privateigentümer bereit, wenn die notwendigen Erschließungsmöglichkeiten vorhanden sind, brachliegende Grundstücke einer Nutzung zuzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 05.12.2012 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 292 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 292 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 2590, 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.01.2013 § 3188, 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.05.2013 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Blumenwiese neben der Stroofstraße etablieren

30.10.2012 · Aktualisiert: 20.01.2020

Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1625 entstanden aus Vorlage: OF 527/6 vom 15.10.2012 Betreff: Blumenwiese neben der Stroofstraße etablieren Der Magistrat wird gebeten, die Pflegearbeiten für den Grünstreifen neben der Stroofstraße zwischen der Fritz-Klatte-Straße und der Schwanheimer Brücke so anzupassen, dass dort im Laufe der Jahre eine Blumenwiese entstehen kann. Nur auf den Flächen, auf denen ein Wiederbewuchs mit Robinien oder anderen Bäumen und Sträuchern zu befürchten ist, ist das Gras entsprechend kürzer zu halten. Begründung: Hin und wieder konnte man bereits sehen, wie sich Blumen auf dem Grünstreifen entlang der Stroofstraße etablieren. Dann kam allerdings immer wieder die Firma, die mit den Pflegearbeiten beauftragt ist, und mähte die Wiese in so kurzen Abständen, dass sie wieder auf Golfrasenqualität degradiert wurde. Nachfragen beim Grünflächenamt ergaben, dass ein häufiger Schnitt einiger Bereiche dieser Flächen notwendig ist, um ein Wiederaustreiben der dort noch im Boden befindlichen Wurzeln von Robinien, die bereits vor der Sanierung der Altlasten in der Stroofstraße standen, zu verhindern. Auch um ein Nachwachsen von Sträuchern auf der Fläche unterhalb des Hangs zu verhindern, muss häufiger geschnitten werden. Es gibt jedoch auch große Flächen im oberen Bereich, auf denen durch selteneren Schnitt die Ausbreitung von blühenden Pflanzen gefördert werden könnte, ohne dass derartige Nachteile, die wegen der Altlast nicht hinnehmbar sind, zu befürchten wären. Dies würde Schmetterlingen und Vögeln Lebensraum bieten, und die Aufenthaltsqualität entlang der Stroofstraße für die dort zahlreichen Radfahrer und Spaziergänger deutlich steigern. Ganz nebenbei müsste sich eine Reduzierung des Schnitts in Teilbereichen der insgesamt doch sehr großen Fläche auch finanziell spürbar positiv auswirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 144 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Bewohnerparken im Gebiet Griesheim-Süd

10.09.2012 · Aktualisiert: 02.10.2012

Antrag vom 10.09.2012, OF 493/6 Betreff: Bewohnerparken im Gebiet Griesheim-Süd Der Ortsbeirat 6 bittet den Magistrat, in Griesheim südlich der Bahnlinie auf folgenden Straßenzügen Anwohnerparken einzurichten: Autogenstraße zwischen Alter Falter Straße und Taläckerstraße, Fabriciusstraße und die Linkstraße zwischen Obere Rützelstraße und Taläckerstraße, Hartmannsweilerstraße zwischen Alte Falterstraße und Auf der Beun, Am Gemeindegarten komplett, Obere Rützelstraße zwischen Linkstraße und Am Gemeindegarten, Jungmannstraße und Auf der Beun zwischen Hartmannsweilerstraße und Autogenstraße, Taläckerstraße zwischen Linkstraße und Autogenstraße Begründung: Die Idee wurde von einem Anwohner an den Ortsbeirat heran getragen. Dieser kritisiert, dass durch den Wegfall kostenloser Parkflächen am Bahnhof der Parkdruck durch Pendler, die ihr Auto in der Nähe des Bahnhofs abstellen, um mit der S-Bahn weiter zu fahren, zugenommen hat. Diese Beobachtung kann durch den Antragsteller bestätigt werden. Die Anwohner haben es zunehmend schwer, noch einen Parkplatz für ihr Auto zu finden. Der Griesheimer Bahnhof liegt mitten in einem Wohngebiet und ist als "Park and Ride" Station aus diesem Grund ungeeignet. Die Einführung von Anwohnerparken hat sich in anderen Gebieten, zum Beispiel in Höchst, sehr gut bewährt und ist dort nicht mehr wegzudenken. Man sollte diese Regelung auch in Griesheim einführen. Die aufgeführten Straßen liegen im Umfeld des Bahnhofs. Der Anwohner hat hier offensichtlich sehr gut beobachtet und recherchiert. Man kann sich diesen Beobachtungen nur anschließen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 25.09.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 493/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung REP und FDP

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stadtteilentwicklung Griesheim Ausgangssituation, Entwicklungschancen und -risiken Konzepte und Maßnahmen für die Zukunft Griesheims

21.08.2012 · Aktualisiert: 08.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1393 entstanden aus Vorlage: OF 470/6 vom 20.07.2012 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim Ausgangssituation, Entwicklungschancen und -risiken Konzepte und Maßnahmen für die Zukunft Griesheims Das ehemalige Bauerndorf Griesheim wurde durch seine Nähe zur Großstadt Frankfurt und der Lage am nördlichen Mainufer im 19. Jahrhundert ein von der Industrie bevorzugter Standort. In dieser Ära erweiterte sich Griesheim nordwärts. Die chemische Industrie expandierte aufgrund des großen Flächenbedarfs direkt angrenzend sowie nördlich bis über die Bahngleise in Richtung Mainzer Landstraße. Ab den 50er-Jahren entwickelte sich Griesheim weiter nach Norden über die Mainzer Landstraße sowie nordwestwärts in Richtung Autobahn mit eigenständigen, großen Wohnsiedlungen. Dieser Entwicklungsschub veränderte die Erwerbs- und Bevölkerungsstruktur und war in ihrer Vielfalt bzw. Uneinheitlichkeit typisch für den kernstadtnahen Stadtteil. In den letzten Jahren hat sich das Erscheinungsbild verändert. Im Bereich südlich der Bahnlinie (Alt-Griesheim) entsteht auf ehemaligen Gewerbeflächen Wohnungsbau. Trotzdem hat sich der Einzelhandel mit seinen kleinen Läden zurückgezogen, wie zuletzt der Metzger in der Jungmannstraße. Es gibt seit Jahren Leerstand bei Ladenlokalen und Gastronomieräumen. Der als Mischgebiet gekennzeichnete Bereich hat sich immer stärker in ein Wohngebiet gewandelt. Die in der Vergangenheit gewachsenen Gewerbeflächen nördlich der S-Bahn wurden in den letzten Jahren zunehmend anderweitig genutzt. Hinzu kommen insolvente Unternehmen. Flächen liegen bereits jetzt brach und verkommen, weitere werden hinzukommen. Teilweise sind diese Flächen mit Altlasten belastet. Obwohl die Veränderungen bekannt sind, hat sich die Stadtentwicklung dieser Gebiete noch nicht neu angenommen. Noch immer gelten die vor Jahrzehnten verabschiedeten Flächennutzungs- und Bebauungspläne wie auch die beschlossene Gebietseinteilung. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die noch gültige Bauleitplanung und das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm für Griesheim hinsichtlich der heutigen Anforderungen zu überprüfen und zu überarbeiten und dabei folgende aktuelle Problemstellungen, die von besonderer Dringlichkeit sind und einer schnellen Lösung bedürfen, zu berücksichtigen: 1. Die weitere Entwicklung der Gewerbegebiete wird durch die Waldschulstraße, die Eichenstraße, die Lärchenstraße und die Mainzer Landstraße begrenzt. 2. Die Möglichkeit, wenigstens Teile der Gewerbeflächen für die Wohnnutzung zu gewinnen, ist zu untersuchen. 3. Eine unkontrollierte Verwendung nicht mehr genutzter Gewerbeflächen ist zu unterbinden. 4. Der Schutz der Wohnnutzung in den Mischgebieten ist zu erweitern, dies besonders im älteren Teil Griesheims südlich der S-Bahn. Der Magistrat wird ferner gebeten, dem Ortsbeirat über die Ergebnisse der Prüfung zu berichten und den Entwurf der Neufassungen öffentlich vorzustellen. Begründung: Die Gewerbegebiete im Westen Griesheims befinden sich seit vielen Jahren in einer Phase der Nutzungsänderung. Die mittleren und größeren Gewerbebetriebe, die hier ihren Sitz hatten, verschwanden nach und nach. Für zwei Firmen, die noch größere Flächen nutzen, sind aktuell Insolvenzverfahren in unterschiedlichen Stadien anhängig. Die künftige Nutzung auch dieser Flächen ist unklar. Neue gewerbetreibende Firmen haben sich in letzter Zeit nicht mehr angesiedel. Dies entspricht nicht mehr den Absichten, die vor vielen Jahrzehnten mit der aktuell noch gültigen Bauleitplanung für dieses Gebiet verfolgt wurden. Es ist Zeit, erneut über die künftige Entwicklung der Gewerbegebiete in Griesheim-West zu diskutieren und wieder Leitsätze für diese Entwicklung zu formulieren und zu beschließen. Die Entwicklung der Mischgebiete im Bereich Alt-Griesheim gibt ebenfalls Anlass zur Sorge. Viele kleine Einzelhandelsgeschäfte haben in den letzten Jahren aufgegeben. Auch hier voll-ziehen sich Nutzungsänderungen, die das Wohnen im Stadtteil beeinträchtigen. Der Magistrat ist aufgefordert, hier tätig zu werden. Er ist ferner aufgefordert, möglichst schnell dort, wo es notwendig ist, regulierend einzugreifen. Viele Bürgerinnen und Bürger Griesheims sind besorgt über die Entwicklung und erwarten Maßnahmen. Auch möchten die Bürger über die Veränderungen, die stattfinden, rechtzeitig informiert sowie angehört und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1858 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheimer Stadtweg

15.05.2012 · Aktualisiert: 29.11.2019

Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1193 entstanden aus Vorlage: OF 374/6 vom 29.04.2012 Betreff: Griesheimer Stadtweg Der Magistrat wird gebeten, auf dem Griesheimer Stadtweg vor den Einmündungen der Zuwege zu den Häusern Nummern 48 und 50 Sperrflächen abzumarkieren, um zu verhindern, dass diese Einmündungen zugeparkt werden. Begründung: Die genannten Wege bilden nicht nur die Hauptverbindung zur gegenüberliegenden Straßenseite mit Zugang zum Mainufer und zur Bushaltestelle, sie bilden auch im Falle eines Notfalls den einzigen Zugang für die Rettungskräfte. Leider werden sie momentan aber oft so eng zugeparkt, dass kein Zugang mehr möglich ist. Anstelle der Nutzung des betonierten Fußwegs kann man sich manchmal einen Weg über den Grünstreifen durch eine Lücke zwischen den parkenden Autos bahnen. Dies führt aber dazu, dass das Gras auf dem Grünstreifen praktisch kaputt getreten wird. Bei Feuchtigkeit über blanke Erde zu gehen, bedeutet eine zusätzliche Rutschgefahr - auch für Rettungskräfte -, und hat für die Anwohner natürlich auch den ständigen Nachteil der Verschmutzung der Schuhe. Ursächlich hierfür sind die Autos, die genau vor der Mündung des für die Fußgängerinnen und Fußgänger extra gemachten Betonwegs stehen, statt einen Meter davor oder dahinter. Da es ausreichen würde, nur die Breite des Weges, also etwa zwei Meter an jedem der beiden Wege, zu sichern, ist kein nennenswerter Verlust von Parkplätzen zu befürchten. Es geht nur darum, die Ordnung des Parkens den Bedürfnissen der Fußgängerinnen und Fußgänger anzupassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1161 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung der Omegabrücke

15.05.2012 · Aktualisiert: 29.11.2019

Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1192 entstanden aus Vorlage: OF 373/6 vom 24.04.2012 Betreff: Sanierung der Omegabrücke Vorgang: OM 163/06 OBR 6; ST 877/06 Der Magistrat wird gebeten, eine inhaltliche und zeitliche Planung für die Sanierung der Omegabrücke zu erstellen, und bis zum Beginn der Arbeiten für eine angemessene Entfernung der sich lösenden Betonbrocken zu sorgen. Begründung: Nach rund 30-jähriger Nutzung bedarf die Omegabrücke einer umfassenden Sanierung. Dies hat der Magistrat mehrfach bestätigt (u. a. ST 877/06). Insbesondere die an beiden Fahrstreifen jeweils erhöhten Seitenstreifen sind in so schlechtem Zustand, dass sich ständig Baumaterial löst und auf der Fahrbahn liegt. Diese Betonbrocken sind eine Gefahr für Radfahrer und für Fußgänger, wenn Sie den äußeren Seitenstreifen, der als behelfsmäßiger Fußgängerweg ausgestaltet ist, benutzen, weil die Steinbrocken beim Überfahren hin und wieder zur Seite geschleudert werden und Personen treffen können. Die Omegabrücke ist für Griesheim eine sehr wichtige Verkehrsanbindung in östlicher Richtung (Innenstadt) und nach Norden. Der beschrankte Bahnübergang Elektronstraße besitzt wegen der engen Zugfolge nicht die verkehrliche Leistungsfähigkeit, um eine gute Alternative zu sein. Der Weg über die Stroofstraße stellt einen erheblichen Umweg dar. Daher ist die Sanierung der Omegabrücke sehr wichtig. Sie sollte so erfolgen, dass eine lange Vollsperrung vermieden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1436 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 6

OA (Anregung Ortsbeirat)

Haushalt 2012 Planungsmittel für Erweiterungsbau am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Griesheim

17.04.2012 · Aktualisiert: 25.09.2012

Anregung vom 17.04.2012, OA 179 entstanden aus Vorlage: OF 335/6 vom 02.04.2012 Betreff: Haushalt 2012 Planungsmittel für Erweiterungsbau am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Griesheim Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 42 vom 10.02.2012, Haushalt 2012 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2012 - 2015. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012, § 1720, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die für die Planung des Erweiterungsbaus am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Griesheim, Jungmannstraße 6, notwendigen Mittel sind in den Haushalt 2 012 einzustellen. Begründung: Im Dezember 2010 hat die Stadt Frankfurt am Main das unmittelbar neben dem Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr gelegene Grundstück gekauft und es als Erweiterungsfläche für das vorhandene Gerätehaus vorgesehen. Für die Nutzung dieses Erweiterungsgeländes sind Finanzmittel zur Planung einer Erweiterung des bestehenden Gerätehauses vorzusehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1277 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 25.04.2012 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 21.05.2012, TO I, TOP 26 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 179 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und Stv. Ochs (= Annahme) Aktenzeichen: 37 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung Lärchenstraße - Ortstermin durchführen!

17.04.2012 · Aktualisiert: 04.07.2012

Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1076 entstanden aus Vorlage: OF 341/6 vom 31.03.2012 Betreff: Verkehrsberuhigung Lärchenstraße - Ortstermin durchführen! Vorgang: OM 617/11 OBR 6; ST 259/12 Der Ortsbeirat 6 bat den Magistrat mit seiner Anregung vom 29.11.2011, OM 617, in der Lärchenstraße in Griesheim verschiedene Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung durchzuführen. In seiner Stellungnahme vom 10.02.2012, ST 259, antwortete der Magistrat, dass sich dies so, wie vom Ortsbeirat gewünscht, nicht verwirklichen lasse, da die Straße zu schmal sei. Wörtlich heißt es: "Im betroffenen Straßenbereich sind die benötigten Mindestmaße für zwei Radfahrstreifen und Zweirichtungsverkehr nicht gegeben. Aufgrund der vielen Bauminseln kann auch eine Änderung der Parkordnung keinen zusätzlichen Parkgewinn bringen. Aus o. g. Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden." Der Magistrat wird gebeten, genauere Überlegungen anzustellen, wie die unterbreiteten Vorschläge zumindest teilweise umgesetzt werden können, beispielsweise dadurch, dass das versetzte Parken nur in bestimmten Bereichen oder nur ein Fahrradstreifen auf einer Seite (immer noch besser als gar keiner) realisiert werden. Zur besseren Beurteilung der Situation ist ein Ortstermin mit Vertretern der zuständigen Ämter und des Ortsbeirates 6 durchzuführen. Begründung: Die Lärchenstraße ist im Bereich zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße breit und gerade. Dies verführt zum Rasen. Wenn es nicht möglich sein sollte, die vom Ortsbeirat 6 vorgeschlagenen Maßnahmen komplett umzusetzen, müsste es doch möglich sein, zumindest kleinere Maßnahmen durchzuführen. Die Straße einfach so zu lassen, wie sie ist, wäre jedenfalls die schlechteste Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1021

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Altlastensanierung Stroofstraße - Besitzverhältnisse

14.02.2012 · Aktualisiert: 22.02.2012

Antrag vom 14.02.2012, OF 288/6 Betreff: Altlastensanierung Stroofstraße - Besitzverhältnisse Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat: Befindet sich das in der M31 erwähnte Grundstück entlang des Anwesens Stroofstraße 49 im Besitz des Industrieparks Griesheim bzw. im Besitz einer im Industriepark Griesheim ansässigen Firma? Wenn ja, sieht der Magistrat irgendwelche Möglichkeiten, in Gesprächen mit dem Besitzer zu erreichen, dass dieser sich an der Sanierung der Altlast beteiligt? Begründung: Verursacher der Altlast ist, das ist unstrittig, die chemische Fabrik. Aufgrund des für die Gemeinde Griesheim sehr unglücklich formulierten Vertrags aus den 1920iger Jahren musste aber die öffentliche Hand die komplette Altlastensanierung der Stroofstraße und der Grundstücke entlang der Stroofstraße auf der südlichen Seite (Mainseite) tragen. Dies waren ganz erhebliche Mittel, die den Steuerzahler sehr belasten. Nun soll laut M 31 auch noch ein deutlich kleineres Stück nördlich der Stroofstraße saniert werden. Es wäre moralisch nur schwer zu vermitteln, wenn dieses Stück im Besitz einer Firma der chemischen Industrie - in der Nachfolge des ehemaligen Werkes Griesheim - wäre. Sollte dies der Fall sein, sollte wenigstens der Versuch unternommen werden, mit dem Industriebetrieb zu reden, mit dem Ziel, aus Kulanz wenigstens einen finanziellen Beitrag zur Sanierung zu erhalten. Es war schon schlimm genug, dass die öffentliche Hand komplett die Altlast der Chemieindustrie auf öffentlichem Gelände sanieren musste, dies nun auch noch auf dem Gelände der Chemieindustrie zu tun, wäre des Schlechten zu viel! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.01.2012, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2012, TO I, TOP 48 Beschluss: Auskunftsersuchen V 273 2012 1. Der Vorlage M 31 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 288/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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