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Vorlagen
Installation eines Ballfangzaunes am östlichen Ende der Festwiese Villa Bonn
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1467 entstanden aus Vorlage: OF 401/5 vom 03.04.2017 Betreff: Installation eines Ballfangzaunes am östlichen Ende der Festwiese Villa Bonn Der Magistrat wird gebeten, am östlichen Ende der Festwiese Villa Bonn einen Ballfangzaun zu installieren. Begründung: Auf der Festwiese Villa Bonn sind zwei Tore aufgestellt worden. Der Bolzplatz wird von den Kindern und Jugendlichen im Stadtteil Oberrad gut angenommen. Am östlichen Ende grenzt die Festwiese Villa Bonn unmittelbar an den Hansenweg. Wird das Tor verfehlt, landet der Ball auf dem Hansenweg und rollt wegen des Gefälles in Richtung Offenbacher Landstraße. Der Ortsbeirat hält daher die Installation eines Ballfangzaunes für geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1238 Antrag vom 03.08.2019, OF 1348/5 Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5017 Aktenzeichen: 67 0
Umgestaltung der westlichen Offenbacher Landstraße hier: Aufstellen von Fahrradbügeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1461 entstanden aus Vorlage: OF 394/5 vom 03.04.2017 Betreff: Umgestaltung der westlichen Offenbacher Landstraße hier: Aufstellen von Fahrradbügeln Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo im Bereich der umzugestaltenden Offenbacher Landstraße Fahrradb ügel montiert werden können. Begründung: Nach der Informationsveranstaltung zur Umgestaltung der westlichen Offenbacher Landstraße - 2. Teilabschnitt haben sich Bürgerinnen und Bürger mit dem Wunsch nach Fahrradbügeln gemeldet. Da in den dem Ortsbeirat vorliegenden Planungsunterlagen keine Fahrradbügel eingezeichnet sind, bittet der Ortsbeirat - soweit noch nicht geschehen - um Prüfung des Sachverhaltes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1946 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit für spielende Kinder und Fußgänger im oberen Bereich des Hansenweges, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2017, OF 405/5 Betreff: Geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit für spielende Kinder und Fußgänger im oberen Bereich des Hansenweges, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen im oberen Bereich des Hanseweges darauf hinzuwirken, dass in diesem verkehrsberuhigten Bereich, der erst kürzlich gut ausgebaut wurde, wie in der Planung vorgesehen, spielende Kinder und Fußgänger Vorrang vor Kraftfahrzeugen haben und dem entsprechend die Straße gefahrlos nutzen können. Begründung: Anwohner berichten, dass die aktuelle Situation, an deren Planung und Umsetzung der Ortsbeirat beteiligt war, unbefriedigend und äußerst gefährlich ist. Die Straße ist breit und gut ausgebaut und bietet Kraftfahrzeugen die Gelegenheit, zügig mit bis zu 50 km/h durchzufahren, obwohl das dem Konzept der verkehrsberuhigten Zone, in der sogar auf Bürgersteige verzichtet werden kann, grundlegend widerspricht. Nur ein wenig auffälliges Verkehrsschild weist überhaupt auf die "verkehrsberuhigte Zone" hin. Spielende Kinder und Fußgänger genießen keineswegs Vorrang, wie es vorgesehen war. Ein "Anlieger frei"- Schild wurde nach dem Umbau nicht mehr montiert. Das Schild "Verkehrsberuhigter Bereich" ist nicht zentral und auffällig genug angebracht, um unübersehbar wahrgenommen zu werden. Anders als in anderen Gemeinden wurde auch kein Zusatzschild montiert, welches die Verkehrsregeln für diesen Bereich kurz zusammenfasst. Das scheint aber dringend erforderlich zu sein, da nicht nur Autos des Pflegedienstes oder LKW, sondern sogar Streifenwagen der Polizei ohne im Einsatz zu sein, die Regeln missachten, sodass befürchtet werden muss, dass diese gar nicht bekannt sind. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 5 am 21.04.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 405/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme)
Partei: LINKE.
Weiter lesenSchaffung von zusätzlichem Parkraum hier: Offenbacher Landstraße 522 bis 528
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2017, OM 1344 entstanden aus Vorlage: OF 376/5 vom 19.02.2017 Betreff: Schaffung von zusätzlichem Parkraum hier: Offenbacher Landstraße 522 bis 528 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der südlichen Seite der Offenbacher Landstraße zwischen der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 522 und Offenbacher Landstraße 528 unter Berücksichtigung von einer verbleibenden Gehwegbreite von 1,5 Metern Parkplätze auf dem Bürgersteig eingerichtet werden können. Begründung: Im o. g. Bereich der Offenbacher Landstraße werden zusätzliche Parkplätze benötigt. Der Ortsbeirat schlägt für die Schaffung von zusätzlichem Parkraum diese Fläche vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1051 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2017, OF 342/5 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in den neuzubeschließenden Haushalt 2017 einzuplanen. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: 1. Die Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. 2. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. 3. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. 4. Die Straße ist zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist - ebenso wie der westliche Teil der Offenbacher Landstraße - dringend sanierungsbedürftig. Nach der bevorstehenden Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 5 am 10.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 26 2017 Die Vorlage OF 342/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP
Weiter lesenHaushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neuordnung des westlichen Bürgersteigs des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2017, OF 343/5 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neuordnung des westlichen Bürgersteigs des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Neuordnung des westlichen Bürgersteigs des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20 in den neuzubeschließenden Haushalt 2017 miteinzuplanen. Begründung: Im Hansenweg existiert zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und Hansenweg 20 kein durchgehender Bürgersteig. Kommt man aus Richtung der Offenbacher Landstraße, so endet der Bürgersteig nach der Liegenschaft Hansenweg 8 und man gelangt über eine Treppe dann auf die Höhe der Festwiese Villa Bonn. Hier herrscht keine Barrierefreiheit. Da die Mauer, die den Höhenunterschied zwischen Festwiese Villa Bonn und Hansenweg ausgleicht ohnehin sanierungsbedürftig erscheint, hält es der Ortsbeirat für das Beste, dass die Mauer zurückgebaut und in westliche Richtung verschoben wird. Auf der somit freiwerdenden Fläche soll ein durchgängiger Bürgersteig geführt werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 5 am 10.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 27 2017 Die Vorlage OF 343/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP
Weiter lesenEntwicklung des Grundstücks Offenbacher Landstraße 468
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1219 entstanden aus Vorlage: OF 330/5 vom 20.01.2017 Betreff: Entwicklung des Grundstücks Offenbacher Landstraße 468 1. Der Ortsbeirat begrüßt die ihm vorgelegten Pläne zur Entwicklung des Grundstücks Offenbacher Landstraße 468. 2. Der Magistrat wird gebeten, a) die Planung positiv zu begleiten und b) eine Baugenehmigung zu erteilen. Begründung: Die Versorgung der Oberräder Bürgerrinnen und Bürger ist mangelhaft. Im Stadtteil Oberrad selbst gibt es einen größeren Einkaufsmarkt am Buchrainplatz. Daher ist es geboten, an der genannten Stelle einen Supermarkt zu errichten. Zudem befinden sich in der Nähe dieses Grundstücks zwei Altenwohnanlagen, das REHA-Zentrum. Im sog. Roten Haus (Offenbacher Landstraße 501 - 507) wohnen auch viele Seniorinnen und Senioren. Viele der Bewohnerinnen und Bewohner sind gesundheitlich eingeschränkt und können nicht bis zum REWE-Markt am Buchrainplatz laufen bzw. die steil ansteigende Wiener Straße zum Nahkauf hinauflaufen. Für viele ist die Fahrkarte mit der Straßenbahn hin und zurück zu teuer. Der neue Penny-Markt hingegen wäre fußläufig zu erreichen und ist im unteren Preissegment angesiedelt. Der nächste Discounter befindet sich am Lokalbahnhof in Sachsenhausen (Aldi) bzw. der Lidl zwei Haltestellen davor. Aus diesen Gründen begrüßt der Ortsbeirat die Entwicklung dieses Grundstücks und bittet den Magistrat, diese positiv zu begleiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 877 Aktenzeichen: 63 0
Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Gestaltung des westlichen Bürgersteigs der Speckgasse zwischen Kochstraße und Speckgäßchen
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2017, OF 341/5 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Gestaltung des westlichen Bürgersteigs der Speckgasse zwischen Kochstraße und Speckgäßchen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Gestaltung des westlichen Bürgersteigs der Speckgasse zwischen Kochstraße und Speckgässchen in den neuzubeschließenden Haushalt 2017 miteinzuplanen. Begründung: Der Straßenbelag der Speckgasse zwischen der Einmündung Kochstraße und der Einmündung Speckgässchen ist bereits saniert worden. Bedauerlicherweise ist die westliche Fläche neben der Fahrbahn der Speckgasse zwischen Einmündung Kochstraße und Speckgässchen bislang nicht neu geordnet worden. Die Fläche ist mit Schotter aufgefüllt. Es herrschen weder Barrierefreiheit noch eine nachvollziehbare Anordnung von möglichen Parkplätzen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 5 am 10.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 25 2017 Die Vorlage OF 341/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP
Weiter lesenBewohnerparken in der Straße Auf dem Mühlberg im Bereich zwischen Offenbacher Landstraße und Am Mühlkanal
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1178 entstanden aus Vorlage: OF 288/5 vom 13.12.2016 Betreff: Bewohnerparken in der Straße Auf dem Mühlberg im Bereich zwischen Offenbacher Landstraße und Am Mühlkanal Der Magistrat wird aufgefordert, in der Straße Auf dem Mühlberg im Bereich zwischen Offenbacher Landstraße und Am Mühlkanal das Bewohnerparken einzuführen. Begründung: Der genannte Bereich ist durch parkende Pkws mittlerweile überlastet. Es wird auf beiden Seiten der Straße auf den Bürgersteigen geparkt, sodass es für sich begegnende Pkws nur sehr schwierig ist, aneinander vorbeizukommen. Außerdem wird der Bereich von Nichtanwohnern wegen der nahe liegenden S-Bahn-Stationen als Park-and-ride-Parkplatz überstrapaziert. Auch kommt es immer öfter vor, dass Pkws von Flughafennutzern über mehrere Tage abgestellt werden. Das Gleiche gilt für Transporter vom Sprintertyp, die durch ihre Fahrzeugbreite die Nutzung des Bürgersteigs erheblich erschweren oder gar unmöglich machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 622 Aktenzeichen: 32 1
Durchgangsverkehr durch die Straße An der Goetheruh verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 286/5 Betreff: Durchgangsverkehr durch die Straße An der Goetheruh verhindern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Schleichverkehr in der schmalen Straße "An der Goetheruh" mit einer Sperre entweder am Anfang in Höhe Wendelsweg oder an geeigneter Stelle im Verlauf zu verhindern. Begründung: Dieser Weg wird besonders nachmittags und abends als Zufahrt von Sachsenhausen zu den Sportplätzen am Scheerwald genutzt. Leider wird er aber auch als Schleichweg nach Oberrad und Offenbach zunehmend in Anspruch genommen. Er ist für den Zweirichtungsverkehr von Kraftfahrzeugen jedoch nicht ausgelegt, da auf Grund der mangelnden Breite schwer ausgewichen werden kann. Fußgänger und Radfahrer müssen dann den unbefestigten Seitenstreifen benutzen, was auf der unbeleuchteten Strecke bei Dunkelheit besonders gefährlich ist. Da sich in diesem Bereich keine Wohnhäuser und kein Gewerbe befinden, ist die Sperrung für den Kfz-Verkehr zumutbar. Ab Frühjahr 2017 ist durch die Sperrung der Offenbacher Landstraße mit zusätzlichem Schleichverkehr zu rechnen. Daher besteht jetzt dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 5 am 10.02.2017, TO I, TOP 9 Der Ortsvorsteher wird einvernehmlich beauftragt, im Sinne der Vorlage OF 286/5 einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Fachamtes zu vereinbaren. Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 10.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 5 am 21.04.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenInstallation von Auffindesignalen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 695 entstanden aus Vorlage: OF 167/5 vom 20.09.2016 Betreff: Installation von Auffindesignalen Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerampeln in der Offenbacher Landstraße/ Ecke Wiener Straße mit Auffindesignalen (für sogenannte Blindenampeln) auszustatten. Begründung: An diesen Ampeln überqueren die Bewohner der nahe gelegenen Altenwohnanlagen (Wiener Straße 128 und Wiener Straße 132) sowie die Bewohner der REHA-Werkstatt (Wiener Straße 124 und 134) die Straße, denen die akustischen Signale eine Hilfe beim Überqueren wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 117 Aktenzeichen: 32 1
Zweirichtungsradweg zwischen der Wellengasse und der Wehrstraße (erneuter Versuch)
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.07.2016, OA 36 entstanden aus Vorlage: OF 98/5 vom 15.06.2016 Betreff: Zweirichtungsradweg zwischen der Wellengasse und der Wehrstraße (erneuter Versuch) Vorgang: M 172/13; OM 3902/15 OBR 5; ST 242/16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße einen Zweirichtungsradweg zwischen der Wellengasse und der Wehrstraße in der Bau- und Finanzierungsvorlage zu berücksichtigen. Die in der Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 242, angeführten Argumente für dessen Verwerfung sind nochmals zu überdenken. Begründung: Der Magistrat befürwortet in seiner oben angeführten Vorlage die Einrichtung einer Nordparallele zur Offenbacher Landstraße, für die ein Lückenschluss zwischen der Wellengasse und der Wehrstraße gefunden werden muss. Leider greift der Magistrat nun wieder auf die jahrzehntealte Planung für das Grundstück Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485, zurück. Das entscheidende Hindernis für diese Wegführung ist jedoch die Tatsache, dass das Grundstück nach wie vor bebaut ist, wie dies der Magistrat völlig richtig in seinem Vortrag vom 20.09.2013, M 172, dargestellt hat. In dieser Vorlage hat der Magistrat daher folgerichtig den Lückenschluss über die Offenbacher Landstraße befürwortet. Als Hindernis für den Zweirichtungsradweg betrachtet der Magistrat das Konfliktpotenzial zwischen dem links fahrenden Radverkehr und den ein- und ausfahrenden Kraftfahrzeugen von und zum Grundstück des Getränkemarktes. Konflikte mit dem einfahrenden Kraftfahrzeugverkehr dürften eher gering sein, da Radfahrende auf dem Radweg gut sichtbar sind. Ausfahrende Fahrzeugführer können durch Bodenmarkierungen und zusätzliche Schilder gewarnt werden. Insgesamt handelt es sich um den Verkehr für knapp 20 Parkplätze. Das Konfliktpotenzial erscheint daher beherrschbar. Dagegen würde der Verzicht auf den Radweg die Konflikte nicht verhindern, da Radfahrende erfahrungsgemäß verbotswidrig den Fußweg benutzen, wenn keine verkehrsgünstigen Verbindungen angeboten werden. Der Verzicht auf die Parkplätze erscheint dem Ortsbeirat hinnehmbar, zumal ein Teil der Parkplätze auch in der jüngeren Vergangenheit gar nicht bestand. Die fehlende Weiterführung des Radwegs in die Wasserhofstraße sollte der Magistrat zum Anlass nehmen, diese nun zu errichten, da diese auch erforderlich wäre, wenn der Magistrat die Radwegführung über das oben genannte Grundstück Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485, realisieren würde. Auch in der Informationsveranstaltung des Ortsbeirats am 09.06.2016 anlässlich der Verkehrsplanung zum Umbau der westlichen Offenbacher Landstraße lehnte der Magistrat erneut den vom Ortsbeirat favorisierten Zweirichtungsradweg ab. Dieser mag nicht der reinen Lehre über die optimale Gestaltung von links geführten Radwegen entsprechen, der dringend benötigte Lückenschluss über den Zweirichtungsradweg ist jedoch kurzfristig realisierbar. Dagegen besteht in den nächsten Jahrzehnten keine aussichtsreiche Chance, einen Radweg über das bebaute Grundstück zu verwirklichen. Die Stadtverordnetenversammlung darf daher nicht die Chance verstreichen lassen, kurzfristig eine erhebliche Verbesserung für die Nahmobilität von Fußgängern und Radfahrern zu erwirken, und sollte daher den Magistrat anweisen, die vom Ortsbeirat gewünschte Planung des Zweirichtungsradwegs umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 242 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.07.2016 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.09.2016, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 36 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Ablehnung) 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.09.2016, TO II, TOP 22 Beschluss: 1. Der Vorlage M 138 wird im Rahmen der Vorlage OA 36 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 36 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 521, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.09.2016 Aktenzeichen: 32 1
Installation eines Blinklichtes an der Einmündung des Lettigkautweges in die Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 308 entstanden aus Vorlage: OF 118/5 vom 26.06.2016 Betreff: Installation eines Blinklichtes an der Einmündung des Lettigkautweges in die Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Lichtsignalanlage über den Lettigkautweg ein Blinklicht zu installieren, das die von der Offenbacher Landstraße kommenden und nach rechts in den Lettigkautweg fahrenden Fahrzeugführer auf die Fußgängerinnen und Fußgänger hinweist. Begründung: Schülerinnen und Schüler, die zum neuen Standort der Mühlbergschule am Länderweg auf der "Gartenseite" der Offenbacher Landstraße laufen, müssen an dieser Stelle den Lettigkautweg überqueren, wobei Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Rechtsabbieger von der Offenbacher Landstraße zeitgleich Grün haben. Daher erscheint eine Warnung der Autofahrerinnen und Autofahrer als vorbeugende Maßnahme sinnvoll. Der Umzug der Schule findet im Herbst 2016 statt, daher kommt dieser Wunsch aus den Reihen des Schulbeirates. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1387
Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 302 entstanden aus Vorlage: OF 104/5 vom 13.06.2016 Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße Der Magistrat wird gebeten, im Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll- und Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung ). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße derart zugeparkt wird, dass es für aus der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße einfahrende Fahrzeugführer nicht möglich ist, in einem Zug hineinzufahren. Besonders problematisch stellt sich dieses Parkverhalten für Rettungsfahrzeuge oder die Müllabfuhr dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1300 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellen von zusätzlichen Fahrradbügeln auf dem Buchrainplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 301 entstanden aus Vorlage: OF 103/5 vom 13.06.2016 Betreff: Aufstellen von zusätzlichen Fahrradbügeln auf dem Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob - und wenn ja, an welcher Stelle - es möglich ist, zusätzliche Fahrradbügel auf dem Buchrainplatz aufzustellen. Begründung: Die Etablierung des Restaurants in der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 357 hat erfreulicherweise zu einer weiteren Belebung des Buchrainplatzes beigetragen. Bürgerinnen und Bürger haben nun geäußert, dass es auf dem Buchrainplatz nicht ausreichend viele Fahrradbügel gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1299 Aktenzeichen: 66 2
Erneuerung der Verkehrsinsel an der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Darmstädter Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 289 entstanden aus Vorlage: OF 83/5 vom 09.06.2016 Betreff: Erneuerung der Verkehrsinsel an der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsinsel für die Fußgängerüberquerung der Darmstädter Landstraße an der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Darmstädter Landstraße zu erneuern. Begründung: Aktuell stellt die Verkehrsinsel für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere mit Kinderwagen oder Fahrrad, eine Gefährdung bei der Überquerung der Straße dar. Die Breite der Verkehrsinsel ermöglicht kein sicheres Überqueren der Straße. Es fehlt eine Abgrenzung der Verkehrsinsel zur Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1342 Aktenzeichen: 66 0
Benennung einer Straße im Stadtteil Oberrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2016, OF 272/5 Betreff: Benennung einer Straße im Stadtteil Oberrad Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gem. § 3 (3) 2 1 GOOBR auf, die ost-westliche parallel zur Offenbacher Landstraße und zur Gräfendeichstraße zwischen Flaschenburgstraße und Erbacher Straße liegende Verbindung in Ludwig-Gallmeyer-Straße zu benennen. Begründung: Durch eine Neuordnung des Gebietes zwischen Erbacher Straße, Gräfendeichstraße, Flaschenburgstraße und Offenbacher Landstraße wird eine zusätzliche Straße zur Erschließung des Gebietes benötigt. Der Ortsbeirat hält Ludwig-Gallmeyer für eine geeignete Persönlichkeit. Antragsteller: CDU SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Initiative OI 6 2017 Die Vorlage OF 272/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, LINKE.
Weiter lesenGelbes Blinklicht für Fußgängerquerung Kreuzung Offenbacher Landstraße/Darmstädter Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 145 entstanden aus Vorlage: OF 39/5 vom 16.05.2016 Betreff: Gelbes Blinklicht für Fußgängerquerung Kreuzung Offenbacher Landstraße/Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Offenbacher Landstraße/ Darmstädter Landstraße ein gelbes Blinklicht anzubringen. Begründung: Fußgänger, welche die Darmstädter Landstraße überqueren, und Rechtsabbieger, die von der Offenbacher Landstraße kommen und in Richtung Norden in die Darmstädter Landstraße abbiegen, haben gleichzeitig eine Grünphase. Für die Autofahrer ist die Grünphase der Fußgänger nur sehr schwer einsehbar. Durch das Anbringen eines gelben Blinklichts werden die Autofahrer auf die parallele Grünphase der Fußgänger aufmerksam gemacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1063 Aktenzeichen: 32 1
Schaffung von zusätzlichem Parkraum hier: Nördliche Seite der Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.02.2016, OM 4991 entstanden aus Vorlage: OF 1211/5 vom 24.01.2016 Betreff: Schaffung von zusätzlichem Parkraum hier: Nördliche Seite der Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der nördlichen Seite der Offenbacher Landstraße zwischen der Liegenschaft Offenbacher Landstraße Nr. 219 und der gegenüberliegenden Liegenschaft Offenbacher Landstraße Nr. 212 zwischen den Bäumen Parkplät ze einzurichten. Begründung: Im o. g. Bereich der Offenbacher Landstraße werden zusätzliche Parkplätze benötigt. Der Ortsbeirat schlägt für die Schaffung von zusätzlichem Parkraum die Fläche zwischen den Bäumen vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 808 Antrag vom 05.11.2018, OF 1082/5 Anregung an den Magistrat vom 23.11.2018, OM 3969 Aktenzeichen: 32 1
Beseitigung der Gefährdung für Anwohner, Fußgänger und Radfahrer in der Wehrstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2016, OF 1213/5 Betreff: Beseitigung der Gefährdung für Anwohner, Fußgänger und Radfahrer in der Wehrstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um die Beseitigung der Gefahrensituation für Anwohner und Fußgänger in der Wehrstraße durch geeignete Maßnahmen. Diese wären zum Beispiel: · ein Schild, das auf die Doppelkurve hinweist; · eine Bedarfsampel, die nur dann auf Rot für die Autofahrer schaltet, wenn Fußgänger am Übergang stehen. Begründung: Überwege über die die Wehrstraße gibt es nur an der der Ecke zur Offenbacher Landstraße und der Gerbermühlstraße. Dazwischen liegt ein halber Kilometer ohne sichere Querungsmöglichkeit. Fußgänger und Radfahrer überqueren deshalb die Straße überall. Autofahrer missbrauchen die Wehrstraße als Rennstrecke und schon mehrmals sind in der Vergangenheit Autos im Vorgarten des Hauses Nr. 31 gelandet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 5 am 12.02.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1213/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenFreigabe der Einbahnstraße Speckgasse für den Radverkehr von Offenbacher Landstraße bis Kochstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4964 entstanden aus Vorlage: OF 1189/5 vom 05.01.2016 Betreff: Freigabe der Einbahnstraße Speckgasse für den Radverkehr von Offenbacher Landstraße bis Kochstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. den kurzen Abschnitt der Speckgasse südlich der Kochstraße für den Radverkehr zu öffnen; 2. den Bordstein an der Einmündung der westlichen Kochstraße in die Speckgasse niveaugleich abzusenken. Das Drängelgitter ist gegebenenfalls zu versetzen oder zu entfernen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Beschilderung an der Ecke Kochstraße/Speckgasse, die das Rechtsabbiegen für Lkws verbietet, aufgehoben werden kann. Begründung: Die Speckgasse ist auf einem kurzen, ca. 50 Meter langen Abschnitt zwischen der Offenbacher Landstraße und der Kochstraße als Einbahnstraße in Richtung Süden ausgewiesen und für den Radverkehr nicht in der Gegenrichtung freigegeben. Was für den Autoverkehr aufgrund der Breite sinnvoll erscheint, ist für den Radverkehr nicht notwendig. Der Abschnitt ist übersichtlich und ein Begegnungsverkehr unproblematisch. An der Einmündung des von Westen kommenden Fuß- und Radweges in die Kochstraße ist der Bordstein nicht abgesenkt. An der Einmündung der von Osten kommenden Kochstraße in die Speckgasse ist es für Lkws über 2,8 Tonnen verboten, nach rechts abzubiegen. Gewerbebetriebe, die die in den Feldern befindlichen Grundstücke erreichen wollen, müssen größere Umwege fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 739 Antrag vom 17.10.2017, OF 587/5 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2322 Aktenzeichen: 66 0
Einrichtung von Sperrflächen und Setzen von Fahrradbügeln in der Kinzigstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4622 entstanden aus Vorlage: OF 1151/5 vom 24.08.2015 Betreff: Einrichtung von Sperrflächen und Setzen von Fahrradbügeln in der Kinzigstraße Der Magistrat wird gebeten, die Grenzmarkierungen bzw. Zickzacklinien an der Einmündung der Kinzigstraße in die Kochstraße rechts und links in vier Sperrflächen umzuwandeln. Auf diese vier Sperrflächen sollten jeweils zwei Fahrradbügel gesetzt werden, und zwar mittig, wie die Poller an der Einmündung der Offenbacher Landstraße in den Hansenweg (s. Foto). Begründung: Schon mehrmals konnten die Mülltonnen der anliegenden Häuser in der Kochstraße nicht geleert werden, weil der Müllwagen nicht in die Kochstraße einbiegen konnte, da auf den Grenzmarkierungen Autos geparkt wurden (s. Foto). In Notfällen würden auch Rettungsfahrzeuge an der Einfahrt gehindert (z. B. Feuerwehr, Notarzt, Krankentransporte). Zudem wird oftmals auch der Bürgersteig von der Kinzigstraße zur Kochstraße versperrt - sehr zur berechtigten Verärgerung von Eltern mit Kinderwagen, Senioren mit Rollatoren oder Rollstuhlfahrern. Durch die Umwandlung in Sperrflächen und das Setzen von Fahrradbügeln wäre das Parken unterbunden und das Problem mit der Einfahrt gelöst. . Zugeparkte Sperrfläche Einmündung Hansenweg Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 244 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 741 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Überprüfung der Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4623 entstanden aus Vorlage: OF 1152/5 vom 23.09.2015 Betreff: Überprüfung der Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Oberrad auf den brachliegenden Feldern, die sich in der Nähe von Wohngebieten befinden, Unkrautvernichtungsmittel eingesetzt werden, die gesundheitsschädlich sind. Es sollte auch die Verwendung von Glyphosat geprüft werden. Von diesem Stoff wird vermutet, dass er gesundheitsschädlich ist, vor allem, wenn der Stoff ins Trinkwasser gelangt. Begründung: Die Felder für den Gemüseanbau befinden sich nicht nur nördlich der Gräfendeichstraße und der Kochstraße zum Main hin und südlich der Wiener Straße und dem Goldbergweg zum Wald hin, sondern auch mitten im Oberräder Wohngebiet. So gibt es zum Beispiel zwischen der Bleiweißstraße und dem Wildgäßchen Felder, auf denen nichts angebaut wird. Auf diesen Feldern wächst aber auch gar nichts, was auf die Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln schließen lässt. Schädliche Pestizide landen dann auf den Balkonen der anliegenden Wohnungen sowie insgesamt im Grundwasser. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 62 Aktenzeichen: 79 2
Schleichverkehr Oberräder Grüngürtel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4620 entstanden aus Vorlage: OF 1149/5 vom 21.09.2015 Betreff: Schleichverkehr Oberräder Grüngürtel Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo auf der Wegeverbindung entlang der Bahn Strahlenberger Weg - Im Bärengarten - Wehrstraße eine Sperre eingerichtet werden kann, um den unerwünschten und illegalen Schleichverkehr zu unterbinden. Begründung: Die oben genannte Wegeverbindung ist nur für Anwohner oder den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben. Diese Wege werden gern von Erholungssuchenden genutzt. Leider ist immer wieder zu beobachten, dass Autofahrer diese Wegeverbindung als Abkürzung von bzw. zum Autohaus im Strahlenberger Weg oder zur Schule im Länderweg benutzen. Dadurch werden Fußgänger erheblich belästigt und gefährdet. Derzeit ist lediglich der Strahlenberger Weg als Zufahrt zu den Büro- und Gewerbebetrieben entweder über den Länderweg oder von der Offenbacher Landstraße in Höhe der Freiwilligen Feuerwehr vorgesehen. Durch eine Sperre mittels Poller oder Findlingen im Bereich der Straße Im Bärengarten könnte dem abgeholfen werden, ohne die Erreichbarkeit der Grundstücke zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 29 Auskunftsersuchen vom 15.09.2017, V 589 Aktenzeichen: 32 1
Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südlicher Hansenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4505 entstanden aus Vorlage: OF 1128/5 vom 23.08.2015 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südlicher Hansenweg Der Magistrat wird gebe ten, im südlichen Hansenweg zwischen Goldbergweg und erstem Wirtschaftsweg Messungen mittels ViaCount-Geräten durchzuführen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner des südlichen Hansenweges zwischen Goldbergweg und erstem Wirtschaftsweg beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 43 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 4
Gewerbliche Nutzung in den Kleingärten südlich der Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2015, OF 1132/5 Betreff: Gewerbliche Nutzung in den Kleingärten südlich der Offenbacher Landstraße Aus der Presse und Ortsbesichtigung ist offenkundig festzustellen, dass in dieser Kleingartenanlage Rockkonzerte und andere gewerbliche Veranstaltungen stattfinden. Der Ortsbeirat bittet deshalb den Magistrat, alle zuständigen Ämter oder/und Fachdienste, unter anderem das Umweltamt, das Grünflächenamt, das Ordnungsamt sowie die Bauaufsicht und die Stadtplanung aufzufordern, eine inhaltliche Stellungnahme zu diesen Veranstaltungen abzugeben. Eine Beurteilung nach dem Kleingartengesetz sowie der Lärmemissionen ist erforderlich. Begründung: Eine Kleingartenanlage dient der Erholung und Freude Kleingärtner/innen. Sicher gehört dazu auch ein Treffpunkt wie eine kleine Gaststätte. Die Nutzung dieses Areals geht über einen Treffpunkt im Einzugsbereich der Kleingärtner oder der im Umkreis lebenden Bevölkerung erheblich hinaus und hat - schon aufgrund der bekannten Zeitungsanzeigen - überörtlichen Charakter. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 11.09.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1132/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 09.10.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1132/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 06.11.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1132/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1132/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1132/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenSetzen von Pollern auf den Sperrflächen in der Kinzigstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2015, OF 1131/5 Betreff: Setzen von Pollern auf den Sperrflächen in der Kinzigstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf der Einmündung der Kinzigstraße in die Kochstraße rechts und links auf den vier Sperrflächen jeweils zwei Poller zu setzen und zwar mittig wie an der Einmündung der Offenbacher Landstraße in den Hansenweg (s. Foto) Begründung: Schon mehrmals konnten die Mülltonnen in den anliegenden Häusern der Kochstraße nicht geleert werden, weil der Müllwagen nicht in die Kochstraße einbiegen konnte, da auf den Sperrflächen Autos geparkt haben (s. Foto). In Notfällen würden auch Rettungsfahrzeuge an der Einfahrt gehindert (z.B. Feuer- wehr, Notarzt, Krankentransport ) Zudem wird oftmals auch der Bürgersteig von der Kinzigstraße zur Kochstraße versperrt - sehr zur berechtigten Verärgerung von Eltern mit Kinderwagen, Senioren mit Rollatoren oder Rollstuhlfahrer. Wenn dort auf der halben Fläche Poller gesetzt werden (wie an der Einmündung in den Hansenweg), wäre das Parken unterbunden und das Problem mit der Einfahrt gelöst. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 11.09.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1131/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 09.10.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1131/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenEntschärfung der Kreuzung an der Osthafenbrücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4257 entstanden aus Vorlage: OF 1122/5 vom 25.06.2015 Betreff: Entschärfung der Kreuzung an der Osthafenbrücke Vorgang: OM 2838/14 OBR 5; OM 3357/14 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die gefährliche Situation für zu Fuß Gehende und Radfahrende auf dem südlichen Brückenkopf der Osthafenbrücke zu entschärfen. Dazu gehören Geschwindigkeitsbegrenzungen, die Einfärbung der Überwege, die Installation eines Trixi-Spiegels, die Überprüfung der Ampelschaltung, der Bau einer Rampe zum Tiefkai auf der Ostseite der Brücke, die Freigabe des westlichen Radwegs der Osthafenbrücke für den Fahrradverkehr in Richtung Norden und die Ausschilderung auf dem Tiefkai. Begründung: Am 22. Juni wurde auf dem südlichen Brückenkopf eine Radfahrerin durch einen abbiegenden Lkw lebensgefährlich verletzt. Der Unfallhergang ist der Zeitungsberichterstattung nicht in allen wichtigen Details zu entnehmen. Es scheint aber festzustehen, dass der Lkw-Fahrer beim Abbiegen weit ausscheren musste. Der Lkw-Fahrer könnte durch den schnell fahrenden Kraftfahrzeugverkehr abgelenkt worden sein, sodass eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Erwägung zu ziehen ist. Dem Ortsbeirat ist nicht bekannt, auf welcher Strecke die Radfahrerin tatsächlich gefahren ist. Vom Tiefkai kommende Radfahrende sind jedoch gezwungen, diese Querung in Fahrtrichtung Offenbach genauso wie die Verunglückte zu benutzen, um legal die Osthafenbrücke zu überqueren. Daher soll erneut der Bau einer Rampe und die Freigabe des westlichen Radweges geprüft werden, wie dies der Ortsbeirat schon mit seinen Anregungen an den Magistrat OM 2838 und OM 3357 gefordert hat. Durch entsprechende Ausschilderung kann verhindert werden, dass vom Tiefkai kommende Radfahrende in Richtung Ostend die Rampe der Osthafenbrücke hinauffahren und so auf die falsche Seite des Brückenkopfes gelangen. Stattdessen ist die Auffahrt Mainwasenweg/Speckweg zu benutzen, wodurch die Querung der gefährlichen Kreuzung vermieden werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2014, OM 2838 Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3357 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 282 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 06.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Anbringung einer zusätzlichen Haltelinie an den Lichtsignalanlagen an den Verkehrsknotenpunkten Offenbacher Landstraße/Nonnenpfad und Offenbacher Landstraße/Schafheckstraße (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4251 entstanden aus Vorlage: OF 1110/5 vom 26.05.2015 Betreff: Anbringung einer zusätzlichen Haltelinie an den Lichtsignalanlagen an den Verkehrsknotenpunkten Offenbacher Landstraße/Nonnenpfad und Offenbacher Landstraße/Schafheckstraße (II) Vorgang: OM 1992/13 OBR 5; ST 673/13 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 673, zugesagten Haltelinien an der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Nonnenpfad in Richtung Offenbach vor der Einmündung des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße und an der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Schafheckstraße in Richtung Offenbach vor der Einmündung der Schafheckstraße in die Offenbacher Landstraße anzubringen. Begründung: Derzeit ist es vor allem während der Hauptverkehrszeit schwierig, aus dem Nonnenpfad bzw. aus der Schafheckstraße in die Offenbacher Landstraße einzubiegen. Sobald die Lichtsignalanlage Rot anzeigt, fahren die Verkehrsteilnehmer bis an die Haltelinie direkt vor der Lichtsignalanlage heran, sodass es nicht möglich ist, von dem Nonnenpfad bzw. der Schafheckstraße in die Offenbacher Landstraße einzubiegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2013, OM 1992 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 673 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1399 Aktenzeichen: 32 1
Erneuerung eines Piktogramms in der Mathildenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4253 entstanden aus Vorlage: OF 1112/5 vom 08.06.2015 Betreff: Erneuerung eines Piktogramms in der Mathildenstraße Der Magistrat wird gebeten, ein in der Mathildenstraße vorhandenes Piktogramm "Vorsicht Kinder" in Höhe der Kindertagesstätte zu erneuern. Begründung: Im Laufe der Zeit hat das Piktogramm "Vorsicht Kinder" sehr stark gelitten, sodass es kaum noch sichtbar ist. Da sich in unmittelbarer Nähe eine Kindertagesstätte befindet, sollte hier schnellstens Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1404 Aktenzeichen: 66 7
Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und Wehrstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2015, OM 3902 entstanden aus Vorlage: OF 1028/5 vom 03.02.2015 Betreff: Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und Wehrstraße Vorgang: OA 460/14 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, die Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße dazu zu nutzen, auf der nördlichen Straßenseite zwischen Wellengasse und Wehrstraße angemessene Angebote für Fußgänger und Radfahrer herzustellen, indem auf diesem Abschnitt der Gehweg verbreitert und ein baulicher Radweg angelegt wird. Begründung: Zurzeit läuft das Planfeststellungsverfahren zur Erneuerung der Gleisanlagen in der Offenbacher Landstraße westlich der Wehrstraße. In diesem Rahmen sind umfangreiche Veränderungen des Straßenraumes in Oberrad vorgesehen, jedoch nicht im hier benannten Abschnitt, obwohl sich gerade dort eklatante Defizite für den Fuß- und Radverkehr bündeln. Der Gehweg hat in diesem Bereich eine für die intensive Geschäftsnutzung völlig unzureichende Breite von nur eineinhalb Metern. Für den Radverkehr reicht gemäß vorliegender Planung die Breite nicht einmal für die Anlage von Radfahrerschutzstreifen aus. Der geplante Mischverkehr Kfz/Tram/Rad ist zwar für routinierte Radfahrende geeignet, für Ungeübte steht in diesem Abschnitt aber nicht einmal eine verkehrsarme Parallelverbindung zur Verfügung. Mit der Anlage eines baulichen Radweges könnte einerseits ein sicheres Angebot für den Radverkehr im Zuge der Offenbacher Landstraße geschaffen werden und außerdem die Nordparallele Kochstraße - Wellengasse - Gräfendeichstraße geschlossen werden. Der Ortsbeirat hatte mit seiner Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 24.01.2014, OA 460, eine solche Nahmobilitätsverbindung im Rahmen der Neubebauung des Grundstücks Offenbacher Landstraße/Wehrstraße angeregt. Dessen Realisierung ist jedoch derzeit nicht absehbar, sodass die hier vorgeschlagene Erschließung wünschenswert erscheint. Anlage 1 (ca. 89 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.01.2014, OA 460 Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2015, ST 777 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 242 Aktenzeichen: 32 1
Absenkung von Bordsteinen hier: Einmündung Offenbacher Landstraße/Auf dem Mühlberg (II)
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2015, OF 1031/5 Betreff: Absenkung von Bordsteinen hier: Einmündung Offenbacher Landstraße/Auf dem Mühlberg (II) Vorgang: ST 619/14 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann mit der Umsetzung der Anregung gerechnet werden kann. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2014, ST 619 teilt dieser mit, dass der "Anregung [...] im 3. Quartal 2014 entsprochen [wird]". Leider ist dies bislang nicht geschehen und seitens der Bevölkerung wird gefragt, wann mit der Umsetzung zu rechnen sei. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2014, ST 619 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 20.02.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1273 2015 Die Vorlage OF 1031/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVersetzung der Lichtsignalanlage an der Ecke Offenbacher Landstraße/Nonnenpfad
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2015, OF 1029/5 Betreff: Versetzung der Lichtsignalanlage an der Ecke Offenbacher Landstraße/Nonnenpfad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Lichtsignalanlage an der Einmündung Nonnenpfad / Offenbacher Landstraße (Hausnummer 378) nach Westen zu versetzen (auf die Höhe der Liegenschaft 381) und ggf. ein Verkehrsschild anzubringen, das die nach links abbiegenden Autofahrer auf diese Ampel hinweist. Diese Umsetzung der Ampel müsste noch vor dem Beginn der Bauarbeiten an der Liegenschaft Offenbacher Landstraße / Ecke Nonnenpfad geschehen. Die Kosten sollten dem Bauherren der neuen Baustelle auferlegt werden. Begründung: An der Ecke Nonnenpfad / Offenbacher Landstraße wird zurzeit das Eckhaus abgerissen und es entsteht ein Neubau mit der entsprechenden Absperrung für den Baustellenverkehr. Die Ampel, die sich jetzt auf der Höhe der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 381 (Kindertagesstätte Tausendfüssler) befindet und der Sicherheit der Kinder dient und auch zum sicheren Schulweg gehört, ist dann wegen der Baustelle auf der anderen Seite nicht mehr sicher. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 20.02.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1029/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrsspiegel an der Kreuzung Goldbergweg/Hansenweg (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2015, OM 3829 entstanden aus Vorlage: OF 1010/5 vom 01.01.2015 Betreff: Verkehrsspiegel an der Kreuzung Goldbergweg/Hansenweg (II) Vorgang: ST 820/02 Der Magistrat wird gebeten, aus Sicherheitsgründen einen Verkehrsspiegel auf dem südwestlichen Teil des Bürgersteigs der Kreuzung Goldbergweg/Hansenweg anzubringen, so dass die vom Goldbergweg aus östlicher Richtung kommenden Auto- und Radfahrer die nördliche Einmündung des Hansenweges in den Goldbergweg einsehen können. Begründung: Da der Goldbergweg Teil einer Tempo-30-Zone ist, gilt rechts vor links. Wenn man nun aus östlicher Richtung kommend den Goldbergweg in westliche Richtung fährt, muss man den von rechts aus dem Hansenweg in den Goldbergweg einbiegenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren. Um jedoch erkennen zu können, ob ein Autofahrer von rechts gefahren kommt, muss der Auto- und Radfahrer sehr weit in die Kreuzung einfahren. Wenn man dann einen Einblick in den Hansenweg hat, steht man schon so weit auf der Kreuzung, dass man entweder den Rückwärtsgang einlegen kann oder auf gut Glück durchfährt. Daher ist diese Kreuzung nicht nur eine Gefahr für den Autoverkehr, sondern besonders für die Radfahrer, denn sie besitzen keinen Airbag oder Seitenaufprallschutz. Die in der Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2002, ST 820, geäußerte Einschätzung teilt der Ortsbeirat nicht. Vielmehr ist erneut der Wunsch aus der Bevölkerung an den Ortsbeirat herangetragen worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2002, ST 820 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 525 Aktenzeichen: 66 7
Ausbesserung des Hansenwegs hier: Zwischen Altebergsweg und drittem Wirtschaftsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3662 entstanden aus Vorlage: OF 987/5 vom 10.11.2014 Betreff: Ausbesserung des Hansenwegs hier: Zwischen Altebergsweg und drittem Wirtschaftsweg Der Magistrat wird gebeten, den Hansenweg zwischen der Einmündung des Altebergswegs und des dritten Wirtschaftswegs derart auszubessern, dass ein Befahren desselben wieder ohne Weiteres möglich ist. Begründung: Der Hansenweg befindet sich zwischen der Einmündung des Altebergswegs und des dritten Wirtschaftswegs in einem schlechten Zustand. Da sich auf der Liegenschaft in diesem Abschnitt ein Reiterhof befindet, muss dieser Weg wieder in einen befahrbaren Zustand gebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 343
Genehmigung einer mobilen Reithalle für den .Scheerwood Reitclub. im Hansenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3663 entstanden aus Vorlage: OF 988/5 vom 10.11.2014 Betreff: Genehmigung einer mobilen Reithalle für den "Scheerwood Reitclub" im Hansenweg Der Magistrat wird gebeten, durch behördliches Entgegenkommen den "Scheerwood Reitclub" im Hansenweg zu unterstützen und das Aufstellen einer mobilen Reithalle auf dem Außengelände des Reitklubs vorübergehend zu genehmigen. Begründung: Im Pferdehof im Hansenweg ist ein neuer Reitklub eröffnet worden. Analog zum vorherigen Reitklub hält es der Ortsbeirat für wünschenswert, dass der Trainings- und Therapiebetrieb auch im Winter fortgeführt werden kann und bittet daher um eine Genehmigung zum Aufstellen einer mobilen Reithalle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 308
Sicherung des Weiterbetriebes des .Scheerwood Reitclubs.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3664 entstanden aus Vorlage: OF 999/5 vom 28.11.2014 Betreff: Sicherung des Weiterbetriebes des "Scheerwood Reitclubs" Der Magistrat wird gebeten , 1. keine Schließung des "Scheerwood Reitclubs" im südlichen Hansenweg zu veranlassen und 2. den "Scheerwood Reitclub" bei seinen Bemühungen durch die beteiligten Ämter der Stadt Frankfurt am Main derart zu unterstützen, dass der Reitbetrieb fortgesetzt werden kann. Begründung: Im südlichen Hansenweg befindet sich ein Areal, auf dem schon seit mehr als 40 Jahren wechselnde Reitklubs untergebracht waren. Die vorherige Pächterin hat ihren Reitklub an eine andere Stelle verlegt, und das Areal im Hansenweg ist an den "Scheerwood Reitclub" verpachtet worden. Die neue Pächterin hat in kurzer Zeit viel Arbeit in das Gelände investiert. Mittlerweile ist der Fortbestand des "Scheerwood Reitclubs" gefährdet, da Auflagen nicht erfüllt seien. Da der Betrieb über viele Jahre reibungslos an dieser Stelle verlief, wünscht sich der Ortsbeirat für die dort trainierenden Kinder und Jugendlichen einen Fortbestand. Aus der Sicht des Ortsbeirates stellt der "Scheerwood Reitclub" eine Bereicherung für die Bevölkerung dar, die es zu erhalten gilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 222
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