Geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit für spielende Kinder und Fußgänger im oberen Bereich des Hansenweges, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist
Begründung
Gewährleistung der Sicherheit für spielende Kinder und Fußgänger im oberen Bereich des Hansenweges, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen im oberen Bereich des Hanseweges darauf hinzuwirken, dass in diesem verkehrsberuhigten Bereich, der erst kürzlich gut ausgebaut wurde, wie in der Planung vorgesehen, spielende Kinder und Fußgänger Vorrang vor Kraftfahrzeugen haben und dem entsprechend die Straße gefahrlos nutzen können. Begründung: Anwohner berichten, dass die aktuelle Situation, an deren Planung und Umsetzung der Ortsbeirat beteiligt war, unbefriedigend und äußerst gefährlich ist. Die Straße ist breit und gut ausgebaut und bietet Kraftfahrzeugen die Gelegenheit, zügig mit bis zu 50 km/h durchzufahren, obwohl das dem Konzept der verkehrsberuhigten Zone, in der sogar auf Bürgersteige verzichtet werden kann, grundlegend widerspricht. Nur ein wenig auffälliges Verkehrsschild weist überhaupt auf die "verkehrsberuhigte Zone" hin. Spielende Kinder und Fußgänger genießen keineswegs Vorrang, wie es vorgesehen war. Ein "Anlieger frei"- Schild wurde nach dem Umbau nicht mehr montiert. Das Schild "Verkehrsberuhigter Bereich" ist nicht zentral und auffällig genug angebracht, um unübersehbar wahrgenommen zu werden. Anders als in anderen Gemeinden wurde auch kein Zusatzschild montiert, welches die Verkehrsregeln für diesen Bereich kurz zusammenfasst. Das scheint aber dringend erforderlich zu sein, da nicht nur Autos des Pflegedienstes oder LKW, sondern sogar Streifenwagen der Polizei ohne im Einsatz zu sein, die Regeln missachten, sodass befürchtet werden muss, dass diese gar nicht bekannt sind.