Zweirichtungsradweg zwischen der Wellengasse und der Wehrstraße (erneuter Versuch)
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 01.07.2016, OA 36 entstanden aus Vorlage:
OF 98/5 vom 15.06.2016
Betreff: Zweirichtungsradweg zwischen der Wellengasse und der
Wehrstraße (erneuter Versuch) Vorgang: M 172/13; OM 3902/15 OBR 5; ST 242/16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, im
Zuge der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße einen
Zweirichtungsradweg zwischen der Wellengasse und der Wehrstraße in der Bau- und
Finanzierungsvorlage zu berücksichtigen. Die in der Stellungnahme des
Magistrats vom 01.02.2016, ST 242, angeführten Argumente
für dessen Verwerfung sind nochmals zu überdenken. Begründung: Der Magistrat befürwortet in seiner oben angeführten
Vorlage die Einrichtung einer Nordparallele zur Offenbacher Landstraße, für die
ein Lückenschluss zwischen der Wellengasse und der Wehrstraße gefunden werden
muss. Leider greift der Magistrat nun wieder auf die jahrzehntealte Planung für
das Grundstück Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485, zurück. Das
entscheidende Hindernis für diese Wegführung ist jedoch die Tatsache, dass das
Grundstück nach wie vor bebaut ist, wie dies der Magistrat völlig richtig in
seinem Vortrag vom 20.09.2013, M 172, dargestellt hat. In dieser Vorlage
hat der Magistrat daher folgerichtig den Lückenschluss über die Offenbacher
Landstraße befürwortet. Als Hindernis für den Zweirichtungsradweg betrachtet
der Magistrat das Konfliktpotenzial zwischen dem links fahrenden Radverkehr und
den ein- und ausfahrenden Kraftfahrzeugen von und zum Grundstück des
Getränkemarktes. Konflikte mit dem einfahrenden Kraftfahrzeugverkehr dürften
eher gering sein, da Radfahrende auf dem Radweg gut sichtbar sind. Ausfahrende
Fahrzeugführer können durch Bodenmarkierungen und zusätzliche Schilder gewarnt
werden. Insgesamt handelt es sich um den Verkehr für knapp 20 Parkplätze.
Das Konfliktpotenzial erscheint daher beherrschbar. Dagegen würde der Verzicht
auf den Radweg die Konflikte nicht verhindern, da Radfahrende erfahrungsgemäß
verbotswidrig den Fußweg benutzen, wenn keine verkehrsgünstigen Verbindungen
angeboten werden.
Der Verzicht auf die Parkplätze
erscheint dem Ortsbeirat hinnehmbar, zumal ein Teil der Parkplätze auch in der
jüngeren Vergangenheit gar nicht bestand. Die fehlende Weiterführung des Radwegs in die
Wasserhofstraße sollte der Magistrat zum Anlass nehmen, diese nun zu errichten,
da diese auch erforderlich wäre, wenn der Magistrat die Radwegführung über das
oben genannte Grundstück Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485, realisieren
würde. Auch in der Informationsveranstaltung
des Ortsbeirats am 09.06.2016 anlässlich der Verkehrsplanung zum Umbau der
westlichen Offenbacher Landstraße lehnte der Magistrat erneut den vom
Ortsbeirat favorisierten Zweirichtungsradweg ab. Dieser mag nicht der reinen
Lehre über die optimale Gestaltung von links geführten Radwegen entsprechen,
der dringend benötigte Lückenschluss über den Zweirichtungsradweg ist jedoch
kurzfristig realisierbar. Dagegen besteht in den nächsten Jahrzehnten keine
aussichtsreiche Chance, einen Radweg über das bebaute Grundstück zu
verwirklichen. Die Stadtverordnetenversammlung darf daher nicht die Chance
verstreichen lassen, kurzfristig eine erhebliche Verbesserung für die
Nahmobilität von Fußgängern und Radfahrern zu erwirken, und sollte daher den
Magistrat anweisen, die vom Ortsbeirat gewünschte Planung des
Zweirichtungsradwegs umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des Magistrats vom
20.09.2013, M 172
Stellungnahme
des Magistrats vom 01.02.2016, ST 242
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.07.2016 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 06.09.2016, TO I, TOP 19
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage OA 36 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER
gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
BFF (= Ablehnung) 6. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 15.09.2016, TO II, TOP 22
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 138 wird im Rahmen der Vorlage OA 36 zugestimmt.
2. Der Vorlage
OA 36 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Annahme im Rahmen des
Revisionsberichts)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER
gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): § 521, 6. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 15.09.2016 Aktenzeichen: 32 1