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Vorlagen
Parken in der Gießener Straße entlang des Hauptfriedhofs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4565 entstanden aus Vorlage: OF 746/10 vom 22.04.2019 Betreff: Parken in der Gießener Straße entlang des Hauptfriedhofs In der Gießener Straße, nahe des Marbachwegs ist das Parken nur mit Parkschein gestattet. Ein Parkschein ist dort an allen Tagen von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr erforderlich und zielt wohl insbesondere auf die Besucher des Hauptfriedhofes ab. Das Parken ist an anderen Zugangsbereichen an weniger Tagen reglementiert. So gilt das Parkscheinerfordernis, beispielsweise im Bereich der Eckenheimer Landstraße 194, nur montags bis freitags. Diese Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in dem zuvor beschriebenen Bereich der Gießener Straße, die Tage mit der Parkscheinvorgabe zu reduzieren und an die Zeiten wie am Ein- und Ausgang "Neues Portal" anzugleichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1614 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Schutz und Unterstützung der Mieter der Hebelstraße 23 und der Eckenheimer Landstraße 20 und 24 vor Entmietung und unakzeptablen Mieterhöhungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2019, OM 4495 entstanden aus Vorlage: OF 640/3 vom 13.03.2019 Betreff: Schutz und Unterstützung der Mieter der Hebelstraße 23 und der Eckenheimer Landstraße 20 und 24 vor Entmietung und unakzeptablen Mieterhöhungen Der Magistrat wird aufgefordert, zum Schutz und zur Unterstützung der Mieter in den o. g. Liegenschaften folgende Maßnahmen zum Erhalt des preiswerten Wohnraums und gegen Mietervertreibung durchzuführen: 1. Unbedingte Wahrnehmung des Vorkaufsrechts der Stadt für die Hebelstraße 23. Sollte es dennoch zu einer Abwendungsvereinbarung kommen, ist diese so zu gestalten, dass die vorgesehenen Modernisierungsmaßnahmen und Miethöhen nur in Absprache mit den Mieterinnen und Mietern, entsprechend ihren Einkommensverhältnissen, vorgenommen werden können bzw. die Mieten entsprechend erhöht werden und damit absolut akzeptabel im Sinne der Ziele der Milieuschutzsatzung und des Erhalts der Mietergemeinschaft des Hauses und damit des "Milieus" an diesem Ort sind. Es darf zu keiner "weichen" Abwendungsvereinbarung kommen; 2. Strenge Kontrolle und Begleitung eventueller Baumaßnahmen in den Häusern Eckenheimer Landstraße 20 und 24. Im Sinne der Ziele der Milieuschutzsatzung, des Erhalts preiswerten Wohnraums und zum Schutz vor Entmietung sind damit nicht vereinbare Modernisierungsmaßnahmen durch die Stadt strikt abzulehnen; 3. Volle Unterstützung aller betroffenen Mieter durch die Stabsstelle Mieterschutz und das Amt für Wohnungswesen, um jegliche ungenehmigte, ungerechtfertigte Aktivitäten in den genannten Häusern zu unterbinden und deren Wohnraum preiswert zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2019, ST 1570 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 64 0
Vorplatz Eckenheimer Landstraße 124
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2019, OF 660/3 Betreff: Vorplatz Eckenheimer Landstraße 124 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - ob ihm der versiegelte Vorplatz vor der Liegenschaft Eckenheimer Landstraße 124 bekannt ist, - ob ihm die neue Einzäunung mit einem massiven Metallzaun mit großem Tor in der Mitte (Zweck des Tores?) bekannt ist und genehmigt wurde, - ob es eine Verpflichtung für den Hausbesitzer gibt, diesen Vorplatz in einen Vorgarten umzugestalten - und ob der Magistrat dies ggf. entsprechend durchsetzen wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2019, TO II, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1229 2019 Die Vorlage OF 660/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHerstellung einer direkten ÖPNV-Verbindung zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni-Campus Westend
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2019, OF 783/2 Betreff: Herstellung einer direkten ÖPNV-Verbindung zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni-Campus Westend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, schnellstmöglich in die Planungen für eine neu zu errichtende Straßenbahnlinie vom Platz der Republik zum Uni-Campus Westend und von dort über das Holzhausenviertel zur Eckenheimer Landstraße einzutreten. Folgende Linienführung soll gebaut werden: ab Hauptbahnhof zum Abzweig Düsseldorfer Straße/Mainzer Landstraße über die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Reuterweg, Bremer Platz, Uni-Campus Westend (IG-Farben-Hochhaus), weiter über die Bremer und Holzhausenstraße zur Eckenheimer Landstraße. Diese neue Strecke soll auch in die Linienplanung des "Ebbelwoi-Express' einbezogen werden, um mehr als 30 Jahre nach der Einstellung der Straßenbahn zur Alten Oper dieses Gebäude wieder mit anderen historischen Bauwerken wie dem Hauptbahnhof und der Paulskirche zu verbinden. Begründung: Die Präsidentin der Universität Brigitta Wolff fordert seit langem einen besseren Anschluss des Campus Westend an den öffentlichen Nahverkehr. Der Anschluss des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches rund um den Reuterweg sowie des neuen Universitätsstandortes an den ÖPNV ist verbesserungswürdig, wobei ein hohes Fahrgastpotential erschlossen werden kann. Eine Querverbindung zwischen dem neuen Universitätscampus und dem Nordend fehlt bislang. Diese Linie hätte ein hohes Fahrgastpotential und eine hohe Sogwirkung auf den MIV, Pendler und Studenten. Für die aus Westen und Südwesten kommenden Straßenbahnlinien sollte zur Entlastung eine Alternative zur Altstadtstrecke geschaffen werden, die die Innenstadt berührt (hier: Opernplatz) und mit dem restlichen Netz (hier: Taunusanlage, Opernplatz, Holzhausenstraße, Eckenheimer Landstraße) verknüpft ist. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.03.2019, OF 772/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1225 2019 1. Die Vorlage OF 772/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass der Magistrat den Sachverhalt prüfen und berichten soll und als Begründung nur das Wort "Informationsbedarf" aufgeführt wird. 2. Die Vorlage OF 783/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, 2 GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: LINKE.
Weiter lesenEckenheimer Landstraße im Bereich Karl-von-Drais-Straße und Hügelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4372 entstanden aus Vorlage: OF 719/10 vom 04.03.2019 Betreff: Eckenheimer Landstraße im Bereich Karl-von-Drais-Straße und Hügelstraße Der Magistrat wird gebeten, für die Eckenheimer Landstraße im Bereich Karl-von-Drais-Straße und Hügelstraße folgende Maßnahmen zu veranlassen: 1. Geschwindigkeitsmessung der Verkehrsteilnehmer an möglichst unterschiedlichen Tagen und zu unterschiedlichen Tageszeiten; 2. sicherere Gesta ltung der teils unübersichtlichen Fußgängerüberwege an der Ecke zur Karl-von-Drais-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1205 Aktenzeichen: 32 1
Hundeauslaufflächen schaffen - für ein hundefreundliches Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4344 entstanden aus Vorlage: OF 587/3 vom 15.11.2018 Betreff: Hundeauslaufflächen schaffen - für ein hundefreundliches Nordend Hundebesitzer haben es im Frankfurter Nordend schwer. Es gibt nur eine kleine Auslauffläche im nördlichen Günthersburgpark, die von Joggern und Radfahrern genutzt wird. Nötig ist eine weitere zentral gelegene Fläche, auf der Hunde frei laufen und spielen können. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, eine weitere Hundeauslauffläche zu schaffen und die Grünanlage inmitten der Nibelungenallee (im Wenderondell zwischen der Händelstraße und der Eckenheimer Landstraße, nördlich ist der Hauptfriedhof) als Hundeauslauffläche einzuzäunen und mit Bänken zu versehen. Diese Maßnahme ist nach Abschluss der Verlegung der Fernwärmeleitung der Mainova einzuplanen und umzusetzen, da die Gartenanlage in mitten der Nibelungenallee, mit Ausnahme der während der Baumaßnahmen geschützten und erhaltenen Bäume, danach in jedem Falle neu angelegt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1090 Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2169 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 883 Aktenzeichen: 67 0
Hundeauslaufflächen schaffen - für ein hundefreundliches Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4344 entstanden aus Vorlage: OF 587/3 vom 15.11.2018 Betreff: Hundeauslaufflächen schaffen - für ein hundefreundliches Nordend Hundebesitzer haben es im Frankfurter Nordend schwer. Es gibt nur eine kleine Auslauffläche im nördlichen Günthersburgpark, die von Joggern und Radfahrern genutzt wird. Nötig ist eine weitere zentral gelegene Fläche, auf der Hunde frei laufen und spielen können. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, eine weitere Hundeauslauffläche zu schaffen und die Grünanlage inmitten der Nibelungenallee (im Wenderondell zwischen der Händelstraße und der Eckenheimer Landstraße, nördlich ist der Hauptfriedhof) als Hundeauslauffläche einzuzäunen und mit Bänken zu versehen. Diese Maßnahme ist nach Abschluss der Verlegung der Fernwärmeleitung der Mainova einzuplanen und umzusetzen, da die Gartenanlage in mitten der Nibelungenallee, mit Ausnahme der während der Baumaßnahmen geschützten und erhaltenen Bäume, danach in jedem Falle neu angelegt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1090 Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2169 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 883 Aktenzeichen: 67 0
Fahrradstellplätze Keplerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM 4202 entstanden aus Vorlage: OF 552/3 vom 11.10.2018 Betreff: Fahrradstellplätze Keplerstraße Der Magistrat wird gebeten, die Straßenecken Keplerstraße/Eckenheimer Landstraße mit Fahrradbügeln zu bestücken. Begründung: Die wenigen Fahrradbügel an dieser Stelle reichen bei Weitem nicht aus für die vielen Fahrräder, die dort täglich abgestellt werden. Erschwert hat sich an dieser Stelle die Situation durch Umwandlungen von privaten Hauseingängen und Verbotsschilder an den Zäunen bezüglich des Abstellens von Fahrrädern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 865 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Reinigung der Außenanlage Musterschule zur Eckenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM 4207 entstanden aus Vorlage: OF 613/3 vom 10.01.2019 Betreff: Reinigung der Außenanlage Musterschule zur Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wer für die Reinigung des Außengeländes der Musterschule im Bereich über der Tiefgaragenzufahrt zuständig ist, und eine ständige Reinigung/Müllsammlung zu veranlassen. Es handelt sich um den Bereich hinter der ehemaligen U-Bahn-Haltestelle, also die Front entlang der Eckenheimer Landstraße bis zum Oberweg. Das ist die Überdachung der Tiefgaragenzufahrt mit teilweise begrünten Abschnitten. Begründung: Der Bereich ist ständig vermüllt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 830 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 23 20
Fahrradweg Alleenring vor der Deutschen Nationalbibliothek
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4041 entstanden aus Vorlage: OF 590/3 vom 05.11.2018 Betreff: Fahrradweg Alleenring vor der Deutschen Nationalbibliothek Der Magistrat wird gebeten, vor der Deutschen Nationalbibliothek eine Markierung aufzubringen, die auf den dort verlaufenden Radweg hinweist. Begründung: Die Radwegmarkierung auf der südlichen Seite des Alleenrings endet an der Einmündung der Schlosserstraße und beginnt wieder kurz vor der Ampel an der Einmündung der Eckenheimer Landstraße. Dazwischen gibt es keine Markierung, dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen im Bereich des Eingangs zur Deutschen Nationalbibliothek. Die Markierung sollte hier entsprechend ergänzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 466 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6079 Aktenzeichen: 32 1
Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.11.2018, OA 344 entstanden aus Vorlage: OF 579/3 vom 15.11.2018 Betreff: Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen Vorgang: M 224/14; M 170/18; M 171/18; M 175/18 Die Stadtverordnetenversammlung hat den Aufstellungsbeschluss für das Nordend im Jahr 2015 gefasst, um die Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung zu verhindern. Seitdem hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt und der Aufwertungsdruck im Nordend weiter verschärft. Das könnte zu einer Neubewertung des Milieuschutzes in den Teilbereichen des Nordends führen, die in den räumlich enger gefassten Satzungsbeschlüssen vom 08.11.2018 außen vor geblieben sind. Im Einzelnen betrifft dies folgende Teilbereiche (Tb): a) Tb des Stadtbezirks (StB) 201, Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße; b) Tb des StB 203, Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße: Holzhausenviertel; c) Tb des StB 212, Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße; d) Tb des StB 222, Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. für die Teilbereiche des 2015 räumlich umfassenderen Aufstellungsbeschlusses für die Erhaltungssatzung Milieuschutz für das Gebiet Nordend III (entsprechend der Vorlage M 224, Erhaltungssatzung Nr. 50), die nicht in die aktuellen Satzungsbeschlüsse (M 170, M 171 und M 175) aufgenommen wurden, die erneute Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen; 2. für den Stadtbezirk 202 die Aufstellung einer Milieuschutzsatzung zu prüfen; 3. dafür Sorge zu tragen, dass bei der Vergabe der einzuholenden Gutachten auch auf hinreichende Ortskenntnisse der Bewerber geachtet wird und dass die Ortskenntnisse der zuständigen Stadt- und Sozialbezirksvorsteherinnen und -vorsteher erhoben und in die Gutachten einbezogen werden. Begründung: Zu 2.: Der Stadtbezirk 202 (nördlich Adickesallee) war nicht Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses aus dem Jahr 2015. Die hier in den letzten Jahren neu errichtete Frankfurt School of Finance & Management hat mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem StB deutlich verschärft. Deshalb sollte untersucht werden, inwieweit aufgrund der veränderten Situation auch für diesen StB eine Milieuschutzsatzung aufgestellt werden kann. Zu 3.: In der Begründung zur Erhaltungssatzung Nr. 50 finden sich teilweise nicht nachvollziehbare Bewertungen, die vermutlich auch auf mangelnde Ortskenntnis zurückzuführen sind. Als Beispiel sei der westliche Teilbereich des StB 201 genannt. Diesem Quartier wird nach den Ergebnissen der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt - was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (jüngste Beispiele sind die Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße). Auch die in diesem Gebiet behauptete Bebauung mit Einfamilienhäusern und Stadtvillen trifft nicht zu. Zu dieser Bewertung kommt es, weil dieser Teilbereich des StB 201 unzulässigerweise zu dem nördlich gelegenen Holzhausenviertel (zum Stadtbezirk 203 gehörend) subsumiert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 224 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 170 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 171 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 175 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Antrag vom 02.01.2020, OF 775/3 Anregung vom 20.02.2020, OA 535 Bericht des Magistrats vom 21.09.2020, B 472 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 5 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung der KAV am 14.01.2019, TO II, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird zugestimmt. 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 344 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 77 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 344 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen der Vorlage E 11 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen der Vorlage E 11 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 344 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 3785, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 § 4396, 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.08.2019 Aktenzeichen: 60 10
Neuordnung der Parkplätze in der Eckenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4057 entstanden aus Vorlage: OF 556/9 vom 15.11.2018 Betreff: Neuordnung der Parkplätze in der Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Parkplatzregelung in der Eckenheimer Landstraße zwischen der Zum-Jungen-Straße und der Kaiser-Sigmund-Straße aufgrund der gefährlichen Situation für Radfahrende unter Berücksichtigung der folgenden Vorgaben neu zu ordnen: 1. Einrichtung von Längsparkständen halb auf der Fahrbahn und halb auf dem Bürgersteig (es verbleiben ca. 3,5 Meter Restfahrbahnbreite zwischen Gleisbereich und parkenden Fahrzeugen); 2. Sicherung des Radweges gegen Beparken durch das Aufstellen von Fahrrad-Abstellbügeln in allen Baumzwischenräumen. Begründung: Die Parkplätze, wie sie jetzt genutzt werden, sind nicht angeordnet bzw. nicht StVO konform. Durch die Querparker wird der Radweg zum Teil komplett versperrt und stellt eine Gefährdung für Radfahrende und Fußgänger dar. Mit der o. g. Maßnahme können 24 Parkplätze eingerichtet werden, die nicht nur StVO-konform sind, sondern auch keine Behinderung mehr für den Radverkehr darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 376 Aktenzeichen: 32 1
Areal des Evangelischen Regionalverbandes für den Stadtteil öffnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 586/3 Betreff: Areal des Evangelischen Regionalverbandes für den Stadtteil öffnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit dem Evangelischen Regionalverband als Eigentümer des Grundstücksareals zwischen Eckenheimer Landstraße, Weber-, Neuhof- und Marschnerstraße zu verhandeln mit dem Ziel einer Konzeptvergabe für - eine gemischte Nutzung; - 30% geförderte Wohnungen; - 15% genossenschaftliche Wohnungen; - eine Kita; - Begegnungs- und/oder Kulturstätten für den Stadtteil; Die bestehenden Wohnhäuser sollen mit Hilfe der Erhaltungssatzung geschützt werden und zeitgemäß renoviert werden. Begründung: Die bisher von der evangelischen Kirche genutzten Räume bieten eine Chance, auf dem großen Areal ein für die Bewohnerinnen und Bewohner attraktives und bezahlbares Wohnen und soziales Zentrum mit guter Infrastruktur zu schaffen. Die Stadt Frankfurt sollte hier alle Möglichkeiten ausloten und mit dem Eigentümer verhandeln. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 29.11.2018, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage OF 586/3 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSitzbank am Bücherschrank Glauburgstraße/Ecke Eckenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3652 entstanden aus Vorlage: OF 538/3 vom 13.09.2018 Betreff: Sitzbank am Bücherschrank Glauburgstraße/Ecke Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob zwischen dem Bücherschrank Glauburgstraße/Ecke Eckenheimer Landstraße und den Autoparkplätzen eine Sitzbank mit Blickrichtung auf den Bücherschrank und den Baum direkt an der Begrenzung des Autoabstellplatzes aufgestellt werden kann. Begründung: Das Aussuchen von Büchern kostet Zeit. Viele Menschen können zum Aussuchen der Bücher nicht so lange stehen oder wollen Probelesen. An den meisten Bücherschränken im Nordend steht bereits eine Bank. Die Sitzbank direkt an der Begrenzung des Autoparkplatzes beendet auch das falsche Einparken in Richtung Bücherschrank, und hier ist der größte Abstand zum Bücherschrank. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2273 Aktenzeichen: 67 0
Verbotswidriges Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.08.2018, OM 3573 entstanden aus Vorlage: OF 499/3 vom 02.08.2018 Betreff: Verbotswidriges Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße Der Magistrat wird gebeten, wieder wie vor dem Bau der U 5-Haltestelle "Glauburgstraße" ein Hinweisschild für die auf der Eckenheimer Landstraße von Norden kommenden Fahrzeuge aufzuhängen, auf dem die Linksabbiegemöglichkeit über die Marschnerstraße in die Glauburgstraße gezeigt wird, um so das gefährliche direkte Linksabbiegen in die Glauburgstraße (bei gleichzeitigem parallelem Fußgänger-Grün) zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2154 Aktenzeichen: 32 4
Verbreiterung des Anna-Seghers-Pfades
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.08.2018, OM 3568 entstanden aus Vorlage: OF 472/3 vom 04.05.2018 Betreff: Verbreiterung des Anna-Seghers-Pfades Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der kürzlich neu benannte Anna-Seghers-Pfad möglichst so verbreitert werden kann, dass er seiner Funktion als Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Adickesallee und Feldgerichtstraße künftig besser gerecht wird. Dazu soll neben dem Fußweg auch die Einrichtung eines gegenläufigen Radwegs geprüft werden. Gegebenenfalls sind mit Anrainern Gespräche über die Möglichkeit einer Verbreiterung zu führen. Die Führung des Anna-Seghers- Pfades ist dabei in geeigneter Weise in den Bogen der de-Bary-Straße zu integrieren, wobei Fuß- und Radweg auf einer Höhe geführt werden sollten. Begründung: Der relativ schmale Anna-Seghers-Pfad wird insbesondere in den Stoßzeiten stark von Fußgängern und Radfahrern in beiden Richtungen genutzt. Dabei kommt es wegen der geringen Breite immer wieder zu gegenseitigen Behinderungen und gefährlichen Situationen. Zusätzlich schafft die derzeitige Führung des Pfades im Bereich der de-Bary-Straße auf zwei Ebenen weitere Risiken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2206 Aktenzeichen: 66 0
Mobilitätsmanagementkonzept am Beispiel des Baugebiets „Nördlich Adickesallee/Frankfurt School of Finance“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.08.2018, OM 3575 entstanden aus Vorlage: OF 502/3 vom 02.08.2018 Betreff: Mobilitätsmanagementkonzept am Beispiel des Baugebiets "Nördlich Adickesallee/Frankfurt School of Finance" Im Projektabschlussbericht des Konzepts zum Mobilitätsmanagement bei Bauvorhaben in Frankfurt am Main, das im Auftrag von traffiQ erarbeitet wurde, wird beispielhaft das Baugebiet "Nördlich Adickesallee/Frankfurt School of Finance" aufgeführt. Unter anderem aus diesem Beispiel werden dann im Konzept allgemeine und grundsätzliche Ergebnisse und Empfehlungen für Bauvorhaben in Frankfurt abgeleitet. Der Magistrat wird gebeten, das Mobilitätsmanagementkonzept am Beispiel des Baugebiets "Nördlich Adickesallee/Frankfurt School of Finance" mit allen Rahmenbedingungen, Analysen, Folgerungen, Problemen, Umsetzungen etc. für dieses Baugebiet sowie mit den daraus abgeleiteten allgemeinen und grundsätzlichen Ergebnissen und Empfehlungen für Bauvorhaben in Frankfurt im Ortsbeirat vorzustellen. Dabei wird insbesondere darum gebeten, zu erläutern, 1. welche Schlüsse aus den Ergebnissen des Mobilitätsmanagementkonzepts für das Bauvorhaben "Innovationsviertel" gezogen werden können/müssen, welche Ergebnisse relevant und übertragbar sind und wie das Mobilitätsmanagement für das "Innovationsviertel" konkret aussieht; 2. warum es bei den Mobilitätsmanagement-Maßnahmen keine Beteiligung von Bürgern oder dem Ortsbeirat als den lokal kundigen Betroffenen (siehe Kapite l 3.4.10 des Konzepts) gab/gibt und ob das so beibehalten werden soll oder ob das geändert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 566 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1944 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1020 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 21.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 10
Miquelallee ist keine Rennstrecke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3504 entstanden aus Vorlage: OF 565/2 vom 24.05.2018 Betreff: Miquelallee ist keine Rennstrecke Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Der Mittelstreifen (Leitplanken) der Miquelallee wird ab der Kreuzung Hansaallee/Miquelallee bis zur einsetzenden Begrünung Richtung Autobahn begrünt. 2. Auf der Miquelallee wird von der Adickesallee kommend, bis zur Höhe Bushaltestelle Grüneburgpark, Tempo 30 in der Nacht eingeführt, entsprechend den erfolgreichen Testverläufen beispielsweise in der Nibelungenallee/Rothschildallee. 3. Die Maßnahme zu 2. wird durch vermehrte Geschwindigkeitsmessungen in der Anfangszeit flankiert. 4. Der Magistrat spricht einen Ortstermin mit dem Ortsbeirat ab und lädt hierzu auch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ein. Begründung: Immer wieder erreichen den Ortsbeirat Beschwerden über Raser speziell auf dem Teilstück Miquelallee/Hansaallee bis zur Autobahn und dies vor allem in der Nacht. Die Ergebnispräsentation vom 25.01.2017 (http://frankfurt.de/sixcms/media.php/738/abschlussergebnisse_tempo30_nachts_220 17.pdf) kommt zu dem Schluss, dass die Geschwindigkeiten generell vor allem aber über 50 km/h deutlich reduziert werden konnten. Entsprechend deutlich fiel der Rückgang der Lärmbelästigung aus. Die Begrünung des Mittelstreifens hat eine weitere Lärmminderung zur Folge und ist zudem ökologisch sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2113 Aktenzeichen: 32 4
Ortstermin an der Einmündung Holzhausenstraße in die Eckenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2018, OF 498/3 Betreff: Ortstermin an der Einmündung Holzhausenstraße in die Eckenheimer Landstraße Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin an der Einmündung Holzhausenstraße / Eckenheimer Landstraße einzuberufen, um Lösungen gegen das Rechtsabbiegen von Fahrzeugen bei Rot aus der Holzhausenstraße in die Eckenheimer Landstraße zu besprechen. Dabei sollte auch nochmals die Querungssituation insgesamt für alle Verkehrsteilnehmer über diese Kreuzung mit Eckenheimer Landstraße thematisiert werden. Bei diesem Ortstermin sollte weiterhin das behindernde Parken von Fahrzeugen im Verlauf der gesamten Holzhausenstraße begutachtet werden, das insbesondere den Bus 36 immer wieder in seiner Fahrt aufhält. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 16.08.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 498/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 13.09.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 498/3 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenUmfangreiche Baumaßnahmen für eine Fernwärmetrasse auf dem Grünstreifen des Alleenrings für Qualitätsverbesserungen nutzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3363 Betreff: Umfangreiche Baumaßnahmen für eine Fernwärmetrasse auf dem Grünstreifen des Alleenrings für Qualitätsverbesserungen nutzen Vorgang: M 232/17; OM 3185/18 OBR 3 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 17.05.2018, OM 3185, durch die Vorlage OM 3633 ersetzt wird. 2. Im Rahmen der Verlegung einer Fernwärmetrasse im Bereich Adickesallee/Nibelungenallee kommt es zu umfangreichen Baumaßnahmen in diesem Grünstreifen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen der Baumaßnahmen, bei der Wiederherstellung der Grünfläche, Verbesserungen eingeplant werden können, wie zum Beispiel mehr Blühpflanzen und niedrige Hecken zur Verbesserung der Diversifikation und Artenvielfalt. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, a) für die gefällten Bäume gleichwertige Ausgleichspflanzungen an anderer Stelle vorzunehmen und dem Ortsbeirat über Ort und Pflanzzeitpunkt dieser Ausgleichspflanzung zu berichten. b) mitzuteilen, warum die westlich gelegenen Bäume, die im Übrigen nicht in den Plänen der Anlage zur M 232 verzeichnet waren, gefällt wurden, obwohl es genügend Platz für die Trasse gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.11.2017, M 232 Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3185 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1923 Aktenzeichen: 91 50
Bereitstellung von Toiletten durch das bulgarische Konsulat
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3362 entstanden aus Vorlage: OF 490/3 vom 01.06.2018 Betreff: Bereitstellung von Toiletten durch das bulgarische Konsulat Der Magistrat wird gebeten, mit allen Mitteln darauf hinzuwirken, dass auf dem Gelände oder im Gebäude des bulgarischen Konsulats in der Eckenheimer Landstraße so schnell wie möglich Toiletten zur Versorgung der wartenden Personen aufgestellt oder installiert werden. Begründung: Es kann nicht angehen, dass vor dem Gebäude oft dutzende von Personen über längere Zeit auf die Erledigung ihrer Angelegenheiten im Konsulat warten und es vonseiten des Konsulats für diese Menschen keinerlei Angebot und Möglichkeit gibt, eine Toilette zu benutzen. Stattdessen sind die Betroffenen darauf angewiesen, in benachbarten Geschäften, Gastronomiebetrieben und Einrichtungen oft gegen ein erhebliches Entgelt um eine Toilettennutzung zu bitten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1880 Aktenzeichen: 91 22
Verkehrszählung auf dem Oeder Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3190 entstanden aus Vorlage: OF 473/3 vom 30.04.2018 Betreff: Verkehrszählung auf dem Oeder Weg Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst eine Verkehrszählung auf dem Oeder Weg, der Eckenheimer Landstraße und der Friedberger Landstraße durchzuführen. Die Zählung sollte Spitzenzeiten (morgens und abends) aber auch die Zeiten unter Tage abbilden. Begründung: Seit dem Umbau der Hochbahnsteige auf der Eckenheimer Landstraße berichten Anwohnerinnen und Anwohner über ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf dem Oeder Weg. Um hier belastbare Zahlen der aktuellen Situation zu erhalten, sollten aktuelle Werte erhoben werden. In diesem Zuge sollten auch die Nachbarstraßen Friedberger Landstraße und Eckenheimer Landstraße betrachtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1910 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 638 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 13.09.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 10
Bewohnerparken südlich der Heinrich-Kleyer-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3184 entstanden aus Vorlage: OF 346/3 vom 23.11.2017 Betreff: Bewohnerparken südlich der Heinrich-Kleyer-Schule Der Magistrat wird gebeten, im Bereich südlich der Heinrich-Kleyer-Schule bis zum Alleenring (Feldgerichtstraße, Malapertstraße, de-Bary-Straße) Bewohnerparken einzurichten. Zugleich wird der Magistrat gebeten, gemeinsam mit der Leitung der Frankfurt School of Finance & Management ein Konzept für die Entlastung der Parksituation zusätzlich auch im Bereich südlich des Alleenrings zu erarbeiten. Es wird darauf geachtet, dass bei der Einrichtung des Bewohnerparkens zahlenmäßig insgesamt keine Parkplätze verloren gehen. Begründung: Nach der Inbetriebnahme der Frankfurt School of Finance & Management hat sich die Parksituation für die Bewohner des oben genannten Bereichs noch einmal drastisch verschlechtert. Davon betroffen ist auch der Bereich südlich des Alleenrings (z. B. Frauensteinstraße), wo zunehmend das Bewohnerparken missachtet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1443 Aktenzeichen: 32 1
Umfangreiche Baumaßnahmen für eine Fernwärmetrasse auf dem Grünstreifen des Alleenrings für Qualitätsverbesserungen nutzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3185 entstanden aus Vorlage: OF 408/3 vom 01.02.2018 Betreff: Umfangreiche Baumaßnahmen für eine Fernwärmetrasse auf dem Grünstreifen des Alleenrings für Qualitätsverbesserungen nutzen Vorgang: M 232/17; OM 3363/18 Im Rahmen der Verlegung einer Fernwärmetrasse im Bereich Adickesallee/Nibelungenallee kommt es zu umfangreichen Baumaßnahmen in diesem Grünstreifen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen der Baumaßnahmen, bei der Wiederherstellung der Grünfläche, Verbesserungen eingeplant werden können. Zum Beispiel mehr Blühpflanzen und niedrige Hecken zur Verbesserung der Diversifikation und Artenvielfalt. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, für die gefällten Bäume gleichwertige Ausgleichspflanzungen an anderer Stelle vorzunehmen und dem Ortsbeirat über Ort und Pflanzzeitpunkt dieser Ausgleichspflanzung zu berichten. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 14.06.2018, OM 3363, die Vorlage OM 3185 ersetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.11.2017, M 232 Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3363 Aktenzeichen: 67 0
Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2018, OF 503/10 Betreff: Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen (insbesondere der VGF und der TraffiQ) gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob entgegen der Stellungnahme 186 des Magistrats vom 05.02.2018 die zwei Fahrstreifen an der Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße in Höhe der U5-Haltestelle doch neu ausgerichtet werden können. Die geradeaus (Richtung Westen respektive Dornbusch) fahrenden Fahrzeuge sollen nach Möglichkeit nicht mehr über den rechten Fahrstreifen, sondern über den linken Fahrstreifen fahren. Begründung: Die in der Stellungnahme erwähnte ausgeglichene Nutzung der beiden Fahrspuren wird erfahrungsgemäß eher selten erreicht. Die beantragte neue Regelung würde insbesondere den ÖPNV-Nutzern der Buslinie 39 zu Gute kommen, zumal so Rückstaus auf dem Marbachweg vermieden werden, die durch die wartenden, rechtsabbiegenden fahrenden Fahrzeuge bei zeitgleichem "Grün" für die die Eckenheimer Landstraße querende Fußgänger entstehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.02.2018, OF 455/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 10 am 08.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 855 2018 1. Die Vorlage OF 455/10 wird durch die Annahme der Vorlage OF 503/10 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 503/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBegrünung Randstreifen Eckenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3063 entstanden aus Vorlage: OF 457/3 vom 05.04.2018 Betreff: Begrünung Randstreifen Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den unbefestigten Randstreifen auf der östlichen Seite der Eckenheimer Landstraße direkt vor der Einmündung der Nordendstraße baldmöglichst zu begrünen und gegen unberechtigtes Parken zu sichern (siehe Bild). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1450 Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 188 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0
Situation an zugeparktem Fahrradweg verbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2018, OF 451/9 Betreff: Situation an zugeparktem Fahrradweg verbessern Auf der westlichen Straßenseite der Eckenheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Bundenweg und Kaiser-Siegmund-Straße wird der Radweg immer wieder durch parkende Autos blockiert. Ein kurzfristiges Verteilen von Strafzetteln brachte nicht den gewünschten Erfolg, deswegen erscheint eine bauliche Lösung nötig. Der Ortsvorsteher wird daher gebeten, einen Ortstermin mit den verantwortlichen Ämtern zu organisieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.04.2018, OF 450/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 19.04.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 450/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 451/9 für erledigt erklärt. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 451/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenParksituation Holzhausenstraße zwischen Eckenheimer Landstraße und Oeder Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3065 entstanden aus Vorlage: OF 394/3 vom 15.01.2018 Betreff: Parksituation Holzhausenstraße zwischen Eckenheimer Landstraße und Oeder Weg Der Magistrat wird gebeten, wieder ein absolutes Park- und Halteverbot auf der nördlichen Fahrbahn der Holzhausenstraße zwischen Eckenheimer Landstraße und Oeder Weg einzurichten. Begründung: Nach den Bauarbeiten an den Hochbahnsteigen der U 5 ist das vorübergehende Parkrecht auf der rechten Fahrbahnseite von der Eckenheimer Landstraße zum Oeder Weg in der Holzhausenstraße einfach bestehen geblieben. Dadurch wird die rechte Fahrbahn bis kurz vor die Ampelkreuzung zugeparkt und es entsteht eine gefährliche Situation, weil die Autofahrer bis weit über den Mittelstreifen ausweichen müssen, um sich in die Wartschlange vor der Ampel einzureihen und damit den entgegenkommenden Autos im Weg stehen. Für Fahrradfahrer ist der Zustand völlig unmöglich, weil sie nicht zwischen den parkenden und den wartenden Autos durchkommen und entweder auf den Bürgersteig ausweichen müssen oder aber auf die Gegenfahrbahn in den entgegenkommenden Verkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1329 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsbelastung durch das Innovationsviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2018, OF 450/3 Betreff: Verkehrsbelastung durch das Innovationsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: - Wie lange dauert nach heutigem Stand eine Autofahrt von der Friedberger Landstraße, Einmündung Gießener Straße, zu folgenden Punkten (jeweils (im Berufsverkehr von 07:00 -10:00 Uhr und von 16:00 - 19:00 Uhr): a) Innenstadt (Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße/Battonnstraße b) Autobahnanschluss Miquell-Adickesallee in Höhe des Grüneburkparks c) Kreuzung Habsburger-/Wittelsbacherallee d) Autobahnanschluss Friedberger Landstraße - Wie lange werden sich diese Fahrzeiten darstellen, wenn zusätzlicher Verkehr durch die Bewohner des Innovationsviertels hinzukommt (auf Basis statistischer Zahlen prognostiziert und unter der Annahme von bis zu 1500 Wohnung und entsprechend großer Anzahl von Parkplätzen/Tiefgaragen im Innovationsviertel)? - Sieht der Magistrat Möglichkeiten die Auswirkungen zusätzlichen Autoverkehrs durch die Bewohner des Innovationsviertel abzumildern, durch zum Beispiel ein weitgehend autofreies Quartier, ein Quartier mit reduzierter Autoverfügbarkeit oder durch schwerpunktmäßigen Carsharing-Einsatz? Begründung: Anlässlich der Vorstellung der Pläne für das Innovationsviertel in der Dezembersitzung des Ortsbeirates 3 wurde deutlich auf die Verkehrsprobleme rund um das zu errichten Quartier hingewiesen. Die einzig mögliche Andienung über die Friedberger Landstraße hat nur eine sehr begrenzte Kapazität. Die Lösung kann eigentlich nur sein, ein wirklich weitgehend autofreies Quartier zu errichten. In diesem Sinne sollten auch dezentrale Tiefgaragen vermieden werden, um möglichst nur eine Zu- und Abfahrt zum Viertel zu haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 831 2018 Die Vorlage OF 450/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgende vierte Frage angefügt wird: "Wie schätzt der Magistrat damit verbundene Auswirkungen auf die Nachbarwohngebiete (Beispiel Postareal) ein?" Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKreuzung Marbachweg / Eckenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2018, OF 455/10 Betreff: Kreuzung Marbachweg / Eckenheimer Landstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob auf dem Marbachweg in Höhe der U5-Haltestelle die vorhandenen zwei Fahrstreifen wie folgt neu ausgerichtet werden können: die geradeaus (Richtung Westen respektive Dornbusch) fahrenden Fahrzeuge sollen nach Möglichkeit nicht mehr über den rechten Fahrstreifen, sondern künftig über den linken Fahrstreifen fahren. Begründung: Diese neue Regelung würde den ÖPNV-Nutzern der Buslinie 39 zu Gute kommen, zumal so vermeidbare Rückstaus auf dem Marbachweg vermieden werden, die durch die wartenden, rechtsabbiegenden, Richtung Norden fahrenden Fahrzeuge für die bei zeitgleichem "Grün" die Eckenheimer Landstraße querende Fußgänger entstehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.04.2018, OF 503/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 455/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 10 am 13.03.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 455/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 10 am 17.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 455/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 10 am 08.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 855 2018 1. Die Vorlage OF 455/10 wird durch die Annahme der Vorlage OF 503/10 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 503/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFahrspuränderungen auf dem Anlagenring vor dem Metropolis
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2018, OF 395/3 Betreff: Fahrspuränderungen auf dem Anlagenring vor dem Metropolis Der Ortsbeirat möge daher beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob folgende Änderungen der Verkehrsführung möglich sind: - die Einrichtung einer kombinierten Bus- und Fahrradspur von der Einmündung Eckenheimer Landstraße bis zur Einmündung Oeder Weg, die im letzten Teil für in den Oeder Weg einbiegende Kraftfahrzeuge freigegeben wird - die Möglichkeit der Weiterfahrt für Fahrradfahrer geradeaus über die Eschersheimer Landstraße hinaus mit entsprechenden Markierungen auf der Fahrbahn - die zweite Spur von rechts als kombinierte Geradeausspur und Abbiegespur in die Eschersheimer Landstraße einzurichten. Die linken Spuren werden als Geradeaus- und Linksabbiegespuren belassen. Begründung: Die Behinderung des Busses 36 beim Abbiegen in den Oeder Weg wird durch den Rückstau der Abbieger in die Eschersheimer hervorgerufen. Die Verlagerung dieses Abbiegeverkehrs in die Spur links daneben entschärft die Situation. Die Benutzung und Weiterführung der Spur für Fahrradfahrer macht für diese die Situation übersichtlicher und subjektiv sicherer als eine Führung zwischen den Autospuren. Abbieger in den Oeder Weg und in die Eschersheimer müssen natürlich die geradeausfahrenden Radfahrer beachten. Eine farbliche Markierung der Spur wäre dafür sehr hilfreich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.11.2017, OF 348/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 348/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 395/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 348/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 395/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 348/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 395/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. a) Die Ortsvorsteherin wird gebeten, bezüglich der Verkehrsführung am Eschenheimer Turm einen Ortstermin zu organisieren. b) Die Vorlage OF 348/3 wird bis nach dem Ortstermin zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 395/3 wird bis nach dem Ortstermin zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 14.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 348/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 395/3 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenQuartiersgarage planen im Zuge eines Erweiterungsbaus der Deutschen Bibliothek auf dem Gelände Alleenring/Eckenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2017, OF 358/3 Betreff: Quartiersgarage planen im Zuge eines Erweiterungsbaus der Deutschen Bibliothek auf dem Gelände Alleenring/Eckenheimer Landstraße Die Parkplatznot in dem Quartier hinter dem genannten Standort wurde dem Ortsbeirat durch Anwohner gerade in der letzten Sitzung wieder sehr deutlich gemacht. Nachhaltige Abhilfe würde hier nur eine Quartiersgarage schaffen. Eventuell könnten in diesem Zusammenhang neben Parkplätzen für die Anwohner auch weitere Parkplätze für das benachbarte Bürgerhospital geschaffen werden. Denn auch hier herrscht Parkplatznot. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der Verhandlungen über die Pläne eines Erweiterungsbaus der Deutschen Bibliothek auf dem Gelände Alleenring/Eckenheimer Landstraße (Tankstelle) die Möglichkeit des Baus einer Quartiersgarage gemeinsam mit dem Bauherrn zu prüfen. Eventuell besteht die Möglichkeit, das auch noch in den aktuellen Architektenwettbewerb "Campusmeile" einzubringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 358/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 358/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 358/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 358/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 358/3 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annehme)
Partei: CDU
Weiter lesenQuartiersgarage Nähe Feldgerichtstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2017, OF 347/3 Betreff: Quartiersgarage Nähe Feldgerichtstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo in dem Quartier Feldgerichtsstraße, De-Bary-Straße, Malapertstraße zusätzliche Parkflächen geschaffen werden können, z.B. eine Quartiersgarage oder ein Parkhaus. Begründung: Parkraum ist in dem benannten Quartier Feldgerichtsstraße, De-Bary-Straße, Malapertstraße sehr knapp. Die Schüler und Lehrer der Heinrich von Kleyer-Schule, die Mitarbeiter des Hessische Rundfunk, Sportler und Besucher des Sportverein 1880 und nun zusätzlich die Studenten und Wohnheimbewohner der Frankfurt School of Finance konkurrieren neben den Bewohnern des Quartiers um die vorhandenen Parkflächen. Insbesondere Anwohner leiden unter der Dauerbeparkung ihres Quartiers durch die temporären Parkplatznutzer. Neben der Frankfurt School of Finance mit ca. 175 Stellplätzen verfügt nur der Sportverein über ca. 60 eigene Parkplätze. Die große Parkfläche Bertramswiese -Bertramstraße, die hauptsächlich von Mitarbeitern des Hessischen Rundfunks genutzt wird, ist ständig überlastet, was an der zum Teil anarchistischen Parkverhalten der Nutzer erkennbar ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 347/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 347/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 347/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 347/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 347/3 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annehme)
Partei: FDP
Weiter lesenBaustellenverkehr Umbau/Neubau Areal Marienkrankenhaus
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2017, OF 355/3 Betreff: Baustellenverkehr Umbau/Neubau Areal Marienkrankenhaus Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass sowohl der zu- als auch der abfahrende Baustellen-, insbesondre Schwerlastverkehr bei der geplanten Bebauung des Geländes des Marienkrankenhauses ausschließlich über den Alleenring erfolgt. Die Zu- und Abfahrt zu der Baustelle soll über den an die Kreuzung Nibelungenallee/Richard-Wagner-Straße/Brahmsstraße am nächsten anliegenden Grundstücksteil direkt auf den breit ausgebauten Alleenring erfolgen. Begründung: Die bislang vorgesehene Verkehrsableitung über den Nordendplatz, die Nordendstraße, Richard-Wagner-Straße und Weberstraße ist im Hinblick auf die Straßenbreite aber auch die tatsächliche Parksituation für Schwerlastverkehr und dessen notwendige Rangiernotwendigkeit nicht geeignet. Insbesondere die durch den Neubau der U-Bahn Station Glauburgstraße erschaffene Straßenverengung an den beiden Einmündungen Nordendstraße/Eckenheimer Landstraße sowie Holzhausenstraße/ Eckenheimer Landstraße und die dadurch hervorgerufene Parksituation erschwert bereits heute mit langen Stauungen und in der Folge Fußgänger gefährdendem Fahrverhalten den aus dem Quartier abfließenden Autoverkehr. Zusätzlich abfahrender Schwerlastverkehr würde zu nicht mehr kontrollierbaren Verkehrssituationen führen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2017, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 17.05.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenWirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhalle
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 427/2 Betreff: Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhallen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Für das von Erhaltungssatzungen erfasste Areal im Bereich des Bockenheimer Kerngebiets ist zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Bereich wird begrenzt durch folgende Straßen: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung) - Gräfstraße - Hamburger Allee - Varrentrappstraße - Hermann-Wendel-Straße - Emser Straße - Kasseler Straße/ Salvador-Allende-Straße - An den Bangerten - Main-Weser Bahn zwischen der Straße An den Bangerten und der Verlängerung der Sophienstraße auf Höhe der Sportfabrik bis zur Bahnlinie. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen bzw. der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre - wegen des Milieuschutzes nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen und die Bebauung von Garagenhöfen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind zu erhalten. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros) durch Verbot der in Bebauungsplangebieten ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlegung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird nach dem Aufstellungsbeschluss im Bereich des Bebauungsplangebietes Kerngebiet Bockenheim eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen und von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Für das Gebiet des zu beschließenden Bebauungsplans wurden Erhaltungssatzungen, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen sollen, erlassen. Damit diese Erhaltungssatzungen die notwendige Schutzwirkung entfalten können, ist es notwendig, dass sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Dieses Gebiet ist nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten. Die für die Wahrung des Milieuschutzes und der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung wichtige bestehende Bebauung aus den 50er und 60er Jahren ist ebenfalls erhaltenswert. Der Erhalt wurde auch für vergleichbare Frankfurter Wohngebiete mit der NR 299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR 133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplans östlich der Günderrodestraße bereits beschlossen. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken, zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading - Down - Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten geht regelmäßig eine Steigerung des Mietpreisniveaus einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße und die teilweise bereits aufgetretenen Leerstände - anfällig für die beschriebenen negativen Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung der Nutzung von Vergnügungsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81/2012 Bebauungsplan Nr. 465 - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, M 229/2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/südliche Innenstadt, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist nach dem Aufstellungsbeschluss für das Gebiet des Bebauungsplans eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB und in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufige Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, die die Dringlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzungen deutlich machen. So wurde für das Gebiet Friesengasse 13 / Kaufungerstraße 4 (ehemaliges Tibethaus ) der Bau eines fünfgeschossigen Gebäudes direkt neben dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem Hülya-Platz beantragt für die Realisierung hochpreisigen Wohnungsbaus, was sowohl der städtebaulichen Erhaltungssatzung zum Erhalt der dörflichen Struktur wie auch der Milieuschutzsatzung widerspricht. Direkt beben dem Café Exzess soll anstelle eines zweigeschossigen Gebäudes ein viergeschossiges Gebäude mit fünf Wohnungen von je 100 qm Wohnfläche zum Verkaufspreis von 7000 €/qm erbaut werden. Auch dies widerspricht der Milieuschutzsatzung. Dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Leipzigerstraße 68, das durch Überbelegung und Verwahrlosung nun einsturzgefährdet ist, droht der Abriss. Dieses Haus zählt zu den Gebäuden, die wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut wurden und damit Gegenstand der städtebaulichen Erhaltungssatzung sind. Nach dem Abriss könnte aufgrund von § 34 Baugesetzbuch ein viergeschossiges Gebäude mit hochpreisigen Wohnungen errichtet werden. Auch hier wird demnach die Milieuschutzsatzung verletzt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen öffentlichen Rundgang mit Vertretern des Baumamtes zu organisieren, um so den Bedarf eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung darzustellen. Der Rundgang sollte vor der Sitzung im August 2018 stattfunden. 2. Die Vorlage OF 427/2 wird zurückgestellt, bis der öffentliche Rundgang stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur Sitzung am 25.03.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird so lange zurückgestellt, bis die Terminabstimmung zu einem Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: LINKE.
Weiter lesenGeradeausverkehr an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Marbachweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2017, OF 389/10 Betreff: Geradeausverkehr an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Marbachweg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Verkehrsfluss an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/ Marbachweg verbessert werden kann, indem die linke Fahrspur in Richtung Innenstadt auch für den Geradeaus-Verkehr in Richtung Dornbusch/Eschersheim freigegeben wird. Begründung: Die beiden Fahrspuren im Marbachweg zwischen Gießener Straße und Eckenheimer Landstraße wurden, zumindest optisch, durch die Anbringung von Fahrradschutzstreifen verengt. Die rechte Fahrspur ist dem Verkehr in Richtung Eckenheim und dem Geradeaus-Verkehr vorbehalten. Nur ein Rechtsabbieger pro Ampelphase genügt, um den Geradeaus-Verkehr zu behindern. Die linke Fahrspur steht ausschließlich dem Verkehr in Richtung Innenstadt zur Verfügung. Insbesondere im Berufsverkehr und wenn Busse die rechte Fahrbahn befahren, bildet sich an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/ Marbachweg ein langer Rückstau. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 10 am 07.11.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 661 2017 Die Vorlage OF 389/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenLärmbelästigung durch die U-Bahn in der Eckenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2017, OF 329/3 Betreff: Lärmbelästigung durch die U-Bahn in der Eckenheimer Landstraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, Ist die Nachrüstung der U-Bahnwagen soweit erledigt, dass auf der Eckenheimer Landstraße nur noch Wagen mit der neuen Technik eingesetzt werden, die weniger Lärm verursachen? Wurden die angekündigten Lärmmessungen jetzt durchgeführt? Wenn ja, wo, wann und mit welchem Ergebnis? Begründung: Gerade im Bereich der Musterschule ist die Lärmbelästigung immer noch sehr hoch. Deshalb muss sich der Magistrat dem Thema nochmals widmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 3 am 02.11.2017, TO II, TOP 3 Beschluss: Auskunftsersuchen V 626 2017 Die Vorlage OF 329/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFahren und Parken auf den Gehwegen in der Eckenheimer Landstraße verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2061 entstanden aus Vorlage: OF 268/3 vom 05.06.2017 Betreff: Fahren und Parken auf den Gehwegen in der Eckenheimer Landstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, durch Setzen von Pollern, jeweils zehn Meter von der Ecke entfernt zwischen dem Geh- und Radweg, die Nutzung des Gehwegs durch Autofahrer (vor allem Lieferverkehr) im Bereich Glauburgstraße/Schwarzburgstraße auf östlicher Seite und Schwarzburgstraße/Hansteinstraße auf der westlichen Seite der Eckenheimer Landstraße zu unterbinden. Begründung: Seit dem Umbau der Eckenheimer Landstraße werden im Bereich der Haltestelle "Glauburgstraße" die Gehwege sehr gerne und regelmäßig von Autofahrern zum Parken, Halten und auch einmal Durchfahren benutzt. Der Außenbereich vor dem Schaufenster der Schamlos-Friseure wird hierbei besonders gerne als Haltebucht genutzt, ebenso wie der Lieferverkehr des Getränkemarkts gerne über den Gehweg in die Hansteinstraße wieder hinausfährt. Dies ist so nicht tragbar und hat auch schon zu Beschwerden von Geschäftstreibenden geführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2352 Aktenzeichen: 66 0
Einrichtung von Bewohnerparkplätzen im Bereich Hebelstraße/Eckenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2060 entstanden aus Vorlage: OF 267/3 vom 06.06.2017 Betreff: Einrichtung von Bewohnerparkplätzen im Bereich Hebelstraße/Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zusätzliche Bewohnerparkplätze im Bereich Hebelstraße/Eckenheimer Landstraße eingerichtet werden können . Begründung: Durch den Umbau der unteren Eckenheimer Landstraße sind zahlreiche Parkplätze unter anderen im Bereich Hebelstraße/Eckenheimer Landstraße weggefallen. Der Parkdruck ist nach Angaben von Anwohnern unerträglich geworden, sodass die Einrichtung von zusätzlichen Bewohnerparkplätzen geprüft werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2351 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2063 entstanden aus Vorlage: OF 266/3 vom 05.06.2017 Betreff: Fahrradparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, nach dem abgeschlossenen Umbau der Haltestellen entlang der Eckenheimer Landstraße Fahrradbügel zu setzen. Dies könnte unter anderem an folgenden Stellen geschehen: 1. In der Koselstraße vor dem Schaufenster des Optikers sowie im Bereich gegenüber. 2. Im Bereich der Musterschule. 3. An den Gehwegecken der Schwarzburgstraße auf beiden Seiten. Vor einer Umsetzung ist der Ortsbeirat zu informieren. Begründung: Im Bereich der neuen Haltestellen mangelt es an Fahrradabstellmöglichkeiten. Diese fehlen sowohl den Leuten, welche in die U-Bahn umsteigen wollen, als auch den Kunden der dort ansässigen Geschäfte, welche keine Fahrradabstellmöglichkeiten mehr haben. Darum sollten an allen sich hierfür anbietenden Stellen Fahrradständer aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2454 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradweg auf der Eckenheimer Landstraße sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2015 entstanden aus Vorlage: OF 351/10 vom 02.08.2017 Betreff: Fahrradweg auf der Eckenheimer Landstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg auf der westlichen Seite der Eckenheimer Landstraße im Bereich südlich des Bundenwegs wie folgt sicherer zu gestalten: 1. Durch Einrichtung von Längsparkständen halb auf der Fahrbahn und halb auf dem Bürgersteig (es verbleiben ca. 3,50 Meter Restfahrbahnbreite zwischen Gleisbereich und parkenden Fahrzeugen); 2. d urch Sicherung gegen Beparken des Radweges mittels Abpollerung zwischen den Bäumen (eventuell punktuell ergänzt durch Fahrradabstellbügel). Begründung: Die Einrichtung eines völlig neuen Fahrradwegs wäre in diesem Bereich aufgrund der unzureichenden Fahrbahnverhältnisse nicht geeignet, eine Verbesserung für Fahrradfahrer zu erreichen. Somit sollte der bisherige Fahrradweg auf dem Bürgersteig sicherer gestaltet werden, bis bessere Fahrbahnverhältnisse in diesem Bereich erreicht werden können. Derzeit ist dort das Fahrradfahren auf der Straße gefährlich, insbesondere durch Bodenwellen und Unebenheiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1682 Aktenzeichen: 66 2
Fehlende Begrünung im Bereich der neuen Haltestellen der U 5 auf der Eckenheimer Landstraße Station „Glauburgstraße“
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2017, OF 288/3 Betreff: Fehlende Begrünung im Bereich der neuen Haltestellen der U 5 auf der Eckenheimer Landstraße Station "Glauburgstraße" Der OBR 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten Werden und wenn ja, wann und wie, die durch den Bau der Hochbahnsteige an der Haltestelle Glauburgstraße entstandenen freien Flächen begrünt? Begründung: An der neu gestalteten Haltestelle sind einige unbefestigte Flächen entstanden, die aktuell noch nicht erkennbar gestaltet sind. Der Ortsbeirat 3 - Nordend setzt sich für eine Begrünung dieser Flächen ein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 24.08.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 288/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 599 2017 Die Vorlage OF 288/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wann die dem Ortsbeirat bei einem Ortstermin zugesagte Begrünung auf den durch den Bau der Hochbahnsteige an der Haltestelle Glauburgstraße entstandenen freien Flächen erfolgt." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenParkplätze vor dem Basic-Supermarkt an der Eckenheimer Landstraße außer Betrieb nehmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM 1863 entstanden aus Vorlage: OF 221/3 vom 05.04.2017 Betreff: Parkplätze vor dem Basic-Supermarkt an der Eckenheimer Landstraße außer Betrieb nehmen Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der Situation vor dem Basic-Supermarkt dringend Abhilfe zu schaffen, und die Parkplätze vor dem Basic-Supermarkt außer Betrieb zu nehmen. Begründung: Nach wie vor wird der Platz vor dem Basic-Supermarkt zum Abstellen von Pkws genutzt. Dies führt immer noch dazu, dass es immer wieder zu brenzligen Situationen kommt, da nach dem Umbau der Haltestellen die Autofahrer (oft sehr rücksichtslos) über den Ampelzugang und den Gehweg auf die Parkplätze fahren, ohne Rücksicht auf die Fußgänger zu nehmen. Es gibt seit dem Umbau keine Zufahrt zu den Parkplätzen, außer über den Gehweg, daher müssen sie dringend "außer Betrieb" genommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1992 Aktenzeichen: 32 4
Öffentlichen Bücherschrank am Holzhausenpark an der Ecke Glauburgstraße/Eckenheimer Landstraße verlegen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2017, OF 282/3 Betreff: Öffentlichen Bücherschrank am Holzhausenpark an der Ecke Glauburgstraße/Eckenheimer Landstraße verlegen Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf: den öffentlichen Bücherschrank am Holzhausenpark an die Ecke Glauburgstraße/Eckenheimer Landstraße vor dem Schuhgeschäft, zwischen den Fußgängerüberweg und die Autoparkplätze in der Glauburgstraße zu verlegen. Die Kosten dafür werden aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert. Begründung: Der öffentliche Bücherschrank am Holzhausenpark steht in einer abgelegenen, dunklen Ecke mit wenig sozialer Kontrolle. Vandalismus ist schon öfter vorgekommen. Auch die Nutzung dieses Bücherschranks als Tauschbörse ist im Verhältnis zu anderen Bücherschränken sehr eingeschränkt. Manchmal ist der Bücherschrank bis zu wochenlang nur halb gefüllt. Die zentrale Kreuzung Ecke Glauburgstrasse/ Eckenheimer Landstrasse, die auch ein Einkaufszentrum im Nordend ist, der optimale Platz für das Tauschen von Büchern und die soziale Kontrolle ist bis in die Nacht hinein sehr groß. Antragsteller: ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 22.06.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 282/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3 am 24.08.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 282/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 132 2017 1. Die Vorlage OF 282/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Es wird folgender Satz an den Tenor der beschlossenen Vorlage angefügt: Die Kosten, die vor der Umsetzung der Maßnahme dem Ortsbeirat mitzuteilen sind, werden aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert." Abstimmung: zu 1.: SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2.: 3 CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU
Partei: ÖkoLinX-ARL
Weiter lesenVorschlag zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM 1869 entstanden aus Vorlage: OF 247/3 vom 18.05.2017 Betreff: Vorschlag zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern Vorgang: M 210/16 Dem Vorschlag zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpflegern, gemäß dem Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210, wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: 1. Die Anzahl der Sozialbezirke im gesamten Nordend - entsprechend die Anzahl der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher - bleibt bei sechs. 2. Im Sinne einer gerechten Aufteilung der Sozialbezirke sollen von der Verwaltung, in Zusammenarbeit mit den Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern, handhabbare Kriterien für die Art der ehrenamtlichen Arbeit entwickelt werden. 3. Mit diesen Kriterien soll auch eine Grundlage dafür geschaffen werden, Informationen aus dem Sozialbezirk in geeigneter Weise an den Ortsbeirat weiterzugeben. Begründung: Das Nordend versteht sich als ein Stadtteil, dessen Grenze in West und Ost - die Trennlinie ist hierbei die Friedberger Landstraße - so nicht existiert. Es besteht allerdings in der Zuordnung der Sozialbezirke zu den Sozialrathäusern eine Trennung. Mitten durch die Hermannstraße verläuft die Grenze zwischen zwei Sozialrathäusern. Der nördliche Teil der Straße sowie die weiter nördlich folgenden Bezirke westlich der Eckenheimer Landstraße (Sozialbezirk 201/202/203) gehören zum Sozialrathaus Dornbusch, der südliche Teil der Straße (Sozialbezirk 120) sowie alle anderen (211/212, 130, 230 sowie 221/222) gehören zum Sozialrathaus Ost/Bornheim. Bei der Aufstellung zur Anzahl der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialvorsteher wurde in der Magistratsvorlage M 210 vorgeschlagen, einen Sozialbezirk in Nordend-Ost - also östlich der Friedberger Landstraße - einzusparen, dies allein aufgrund der Einwohnerzahl. Dies entspricht nicht dem Anspruch, mit dem die Änderung der Satzung begründet worden ist, nämlich nicht nur die Einwohnerzahl zu berücksichtigen, sondern auch die Fallzahlbelastung. Für eine sinnvolle, handhabbare Erfassung dieser Belastung müssen die Kriterien erst noch erarbeitet werden. Auch kann - nach der neuen Satzung - die Aufteilung der Zuständigkeitsbereiche verschoben werden, die Friedberger Landstraße ist nicht zwangsläufig eine Grenze. Dies wäre ebenfalls zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2017, ST 2037 Antrag vom 13.05.2020, OF 867/3 Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6277 Aktenzeichen: 51
Reihung von Großbaustellen verhindern durch bessere Zusammenarbeit? - Baustelle am Scheffeleck
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM 1867 entstanden aus Vorlage: OF 248/3 vom 18.05.2017 Betreff: Reihung von Großbaustellen verhindern durch bessere Zusammenarbeit? - Baustelle am Scheffeleck Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die erneute Baustelle am Scheffeleck nicht zu verhindern gewesen wäre, indem im Zuge des Baus der Hochbahnsteige eventuell veraltete Leitungen ersetzt worden wären und warum das nicht geschehen ist. Im Einzelnen ist zu prüfen: 1. Warum sind veraltete Gasleitungen nicht während des Monate dauernden Baus der Hochbahnsteige aufgefallen, vor allem weil die Begründung der langen Fristüberschreitung der Baustelle immer war, dass der Untergrund allerhand Überraschungen für die Baufirma bereithielt, neben Telefonkabeln auch noch veraltete Gasleitungen. 2. Ob konkrete Aussagen darüber getroffen werden können, wie lange die Baustelle dort bleiben wird. Der Presse ist lediglich zu entnehmen, dass die Baustelle einige Wochen dauern wird. 3. Wie eine bessere Information der Anwohner und der anliegenden Geschäfte erfolgen kann (Zufahrt zur Eckenheimer Landstraße wieder gesperrt). 4. Wie in Zukunft eine derartige Reihung von Baustellen verhindert werden kann. Begründung: Die Straße und der Bürgersteig wurden an der unteren Eckenheimer Landstraße/Ecke Anlagenring erneut aufgerissen. Der Presse ist zu entnehmen, dass es sich um ein Gasleck aufgrund veralteter Leitungen handelt und dass die Baustelle einige Wochen bleiben werde. Abgesehen von der offensichtlichen Verkehrsbehinderung ist die Belastung für die Anwohner und anliegenden Geschäfte kaum noch hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2277 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 3 am 02.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 12
Flüsterasphalt Glauburgstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM 1865 entstanden aus Vorlage: OF 241/3 vom 04.05.2017 Betreff: Flüsterasphalt Glauburgstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob nach dem Abschluss der Kanalarbeiten in der Glauburgstraße das noch zum Teil vorhandene Kopfsteinpflaster entfernt und Flüsterasphalt verlegt werden kann . Begründung: Nach wie vor besteht ein großer Teil des Straßenbelags der Glauburgstraße zwischen Eckenheimer Landstraße und Friedberger Landstraße aus Kopfsteinpflaster, das erheblichen Lärm verursacht, wenn Pkws und Lkws darüber rollen. Durch höheres Verkehrsaufkommen in der Glauburgstraße, vermutlich im Zusammenhang mit dem Bau der Hochbahnsteige, hat die Lärmbelästigung noch zugenommen. Das gilt vor allem auch nachts, wenn sich Autofahrer nicht an das vorgeschriebene Tempolimit halten und mit erhöhter Geschwindigkeit durch die Glauburgstraße fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2212 Antrag vom 20.12.2017, OF 386/3 Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2018, ST 1178 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 3 am 02.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
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