Reihung von Großbaustellen verhindern durch bessere Zusammenarbeit? - Baustelle am Scheffeleck
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM
1867 entstanden aus
Vorlage: OF 248/3 vom
18.05.2017 Betreff: Reihung von Großbaustellen verhindern durch bessere
Zusammenarbeit? - Baustelle am Scheffeleck Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu
berichten, ob die erneute Baustelle am Scheffeleck nicht zu verhindern gewesen
wäre, indem im Zuge des Baus der Hochbahnsteige eventuell veraltete Leitungen
ersetzt worden wären und warum das nicht geschehen ist. Im Einzelnen ist zu prüfen: 1. Warum sind veraltete Gasleitungen nicht während
des Monate dauernden Baus der Hochbahnsteige aufgefallen, vor allem weil die
Begründung der langen Fristüberschreitung der Baustelle immer war, dass der
Untergrund allerhand Überraschungen für die Baufirma bereithielt, neben
Telefonkabeln auch noch veraltete Gasleitungen. 2. Ob konkrete Aussagen darüber getroffen werden
können, wie lange die Baustelle dort bleiben wird. Der Presse ist lediglich zu
entnehmen, dass die Baustelle einige Wochen dauern wird. 3. Wie eine bessere Information der Anwohner und der
anliegenden Geschäfte erfolgen kann (Zufahrt zur Eckenheimer Landstraße wieder
gesperrt). 4. Wie in Zukunft eine derartige
Reihung von Baustellen verhindert werden kann. Begründung: Die Straße und der Bürgersteig wurden an der unteren
Eckenheimer Landstraße/Ecke Anlagenring erneut aufgerissen. Der Presse ist zu
entnehmen, dass es sich um ein Gasleck aufgrund veralteter Leitungen handelt
und dass die Baustelle einige Wochen bleiben werde. Abgesehen von der
offensichtlichen Verkehrsbehinderung ist die Belastung für die Anwohner und
anliegenden Geschäfte kaum noch hinnehmbar. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2277
Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 3
am 02.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 12