Mobilitätsmanagementkonzept am Beispiel des Baugebiets „Nördlich Adickesallee/Frankfurt School of Finance“
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 16.08.2018, OM
3575 entstanden aus Vorlage:
OF 502/3 vom
02.08.2018 Betreff: Mobilitätsmanagementkonzept am Beispiel des
Baugebiets "Nördlich Adickesallee/Frankfurt School of Finance"
Im
Projektabschlussbericht des Konzepts zum Mobilitätsmanagement bei Bauvorhaben
in Frankfurt am Main, das im Auftrag von traffiQ erarbeitet wurde, wird
beispielhaft das Baugebiet "Nördlich Adickesallee/Frankfurt School of Finance"
aufgeführt. Unter anderem aus diesem Beispiel werden dann im Konzept allgemeine
und grundsätzliche Ergebnisse und Empfehlungen für Bauvorhaben in Frankfurt
abgeleitet. Der Magistrat wird gebeten, das
Mobilitätsmanagementkonzept am Beispiel des Baugebiets "Nördlich
Adickesallee/Frankfurt School of Finance" mit allen Rahmenbedingungen,
Analysen, Folgerungen, Problemen, Umsetzungen etc. für dieses Baugebiet sowie
mit den daraus abgeleiteten allgemeinen und grundsätzlichen Ergebnissen und
Empfehlungen für Bauvorhaben in Frankfurt im Ortsbeirat vorzustellen. Dabei wird insbesondere darum gebeten, zu erläutern,
1. welche Schlüsse aus den
Ergebnissen des Mobilitätsmanagementkonzepts für das Bauvorhaben
"Innovationsviertel" gezogen werden können/müssen, welche Ergebnisse relevant
und übertragbar sind und wie das Mobilitätsmanagement für das
"Innovationsviertel" konkret aussieht; 2. warum es bei den Mobilitätsmanagement-Maßnahmen
keine Beteiligung von Bürgern oder dem Ortsbeirat als den lokal kundigen
Betroffenen (siehe Kapite l 3.4.10 des Konzepts) gab/gibt
und ob das so beibehalten werden soll oder ob das geändert wird. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des Magistrats
vom 08.03.2019, ST
566
Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1944
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.05.2021, ST 1020
Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 3
am 24.01.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3
am 21.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 10