Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Lärmmessungen U 5 - was tut der Magistrat?

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1395 entstanden aus Vorlage: OF 194/3 vom 01.03.2017 Betreff: Lärmmessungen U 5 - was tut der Magistrat? Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig Lärmmessungen zur U 5 in der unteren Eckenheimer Landstraße zu veranlassen. Begründung: Anwohner der unteren Eckenheimer Landstraße klagen noch immer über eine erhöhte Lärmbelastung nach dem Bau der Hochbahnsteige Musterschule und Glauburgstraße der U 5. Es ist daher verwunderlich, dass offensichtlich noch immer keine Lärmmessungen durchgeführt wurden, wie sie den Anwohnern und dem Ortsbeirat zugesichert wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1641 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1725 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 24.08.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 79 3