Lärmmessungen U 5 - was tut der Magistrat?
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Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1395 entstanden aus Vorlage: OF 194/3 vom 01.03.2017
Betreff: Lärmmessungen U 5 - was tut der Magistrat? Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig Lärmmessungen zur U 5 in der unteren Eckenheimer Landstraße zu veranlassen. Begründung: Anwohner der unteren Eckenheimer Landstraße klagen noch immer über eine erhöhte Lärmbelastung nach dem Bau der Hochbahnsteige Musterschule und Glauburgstraße der U 5. Es ist daher verwunderlich, dass offensichtlich noch immer keine Lärmmessungen durchgeführt wurden, wie sie den Anwohnern und dem Ortsbeirat zugesichert wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3