Lärmmessungen U 5 - was tut der Magistrat?
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM
1395 entstanden aus Vorlage:
OF 194/3 vom
01.03.2017 Betreff: Lärmmessungen U 5 - was tut der
Magistrat? Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig Lärmmessungen
zur U 5 in der unteren Eckenheimer Landstraße zu veranlassen. Begründung: Anwohner der unteren Eckenheimer Landstraße klagen
noch immer über eine erhöhte Lärmbelastung nach dem Bau der Hochbahnsteige
Musterschule und Glauburgstraße der U 5. Es ist daher verwunderlich, dass offensichtlich noch
immer keine Lärmmessungen durchgeführt wurden, wie sie den Anwohnern und dem
Ortsbeirat zugesichert wurden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.09.2017, ST 1641
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.09.2018, ST 1725
Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3
am 24.08.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 79 3