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Meine Nachbarschaft: An der Grünhohl

Vorlage

Idee

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umplatzieren des Mülleimers und der Sitzbank im Kalbacher Stadtpark

09.07.2021 · Aktualisiert: 28.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 600 entstanden aus Vorlage: OF 68/12 vom 21.06.2021 Betreff: Umplatzieren des Mülleimers und der Sitzbank im Kalbacher Stadtpark Der Magistrat wird gebeten, den Mülleimer und die Sitzbank (Parkeingang Kalbacher Hauptstraße) in der Nähe des Gehwegs im Kalbacher Stadtpark umzuplatz ieren, damit sie für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen auch erreichbar sind. Begründung: Zurzeit steht beides mitten auf der Grünfläche (Wiese). Für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen ist dieser Bereich schwer zugänglich. Deshalb sollten die Bank und der Mülleimer näher an den Gehweg platziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1797 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ortsbeirat 12 an Magistrat: Bitte mal melden! Resolution zu unerledigten Drucksachen

09.07.2021 · Aktualisiert: 03.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 585 entstanden aus Vorlage: OF 49/12 vom 28.06.2021 Betreff: Ortsbeirat 12 an Magistrat: Bitte mal melden! Resolution zu unerledigten Drucksachen Vorgang: OA 438/13 OBR 12; OM 3663/18 OBR 12; OM 4050/18 OBR 12; OM 4509/19 OBR 12; V 1450/19 OBR 12; OM 5510/19 OBR 12; OM 6222/20 OBR 12; OM 6223/20 OBR 12; OM 6224/20 OBR 12; OM 6225/20 OBR 12; OM 6248/20 OBR 2; OM 6442/20 OBR 12; V 1747/20 OBR 12; OM 6737/20 OBR 12; V 1864/20 OBR 12; OM 7057/21 OBR 12; OM 7059/21 OBR 12 Der Ortsbeirat besteht auf der Einhaltung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main seitens des Magistrats, insbesondere auf die Einhaltung der Zwölfwochenfrist bei Auskunftsersuchen (§ 4 Absatz 10 Satz 3 GOOBR). Dies gilt ausdrücklich nicht nur für den Ortsbeirat 12, sondern auch für alle anderen 15 Ortsbeiräte, mit denen sich der Ortsbeirat 12 in dieser Angelegenheit solidarisch erklärt - der Ortsbeirat 2 hat sich entsprechend schon mit der Anregung OM 6248 von 2020 geäußert. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. die unerledigten Drucksachen des Ortsbeirates 12 schnellstmöglich zu beantworten; 2. hierbei mit den am längsten zurückliegenden Beschlüssen des Ortsbeirates zu beginnen, also insbesondere mit der Anregung OA 438 vom 01.11.2013 (sic!); 3. bei der Stellungnahme zu den unerledigten Drucksachen in einem gesonderten Punkt "Gründe der verspäteten Stellungnahme" eben die Gründe detailliert aufzuführen, die für die Nichtbeantwortung innerhalb der Frist maßgeblich sind. Dies gilt für folgende Anregungen und Auskunftsersuchen: a) OA 438 vom 01.11.2013: Lärmschutz an der Autobahn A 5 im Stadtteil Kalbach b) OM 3663 vom 14.09.2018: Endgültige Standorte für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichern c) OM 4050 vom 30.11.2018: Zusätzliche Betreuungsplätze für Kalbach d) OM 4509 vom 29.03.2019: Erhalt der Kita Sonnenwind e) V 1450 vom 25.10.2019: Klarstellung zu "Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?" f) OM 5510 vom 29.11.2019: Antisemitismus in den Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks g) OM 6222 vom 19.06.2020: Fachärztezentrum Riedberg h) OM 6223 vom 19.06.2020: Ärzteversorgung auf dem Riedberg und in Kalbach (Schließung des FÄZ) i) OM 6224 vom 19.06.2020: Zukunft des Fachärztezentrums Riedberg j) OM 6225 vom 19.06.2020: Im Rahmen der Beratungen des Bedarfsplans der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen die Besonderheiten "junger" Stadtteile in Großstädten berücksichtigen k) OM 6442 vom 28.08.2020: Informationsweitergabe Fachärztezentrum Riedberg l) V 1747 vom 28.08.2020: Mehrzweckraum Kalbacher Stadtpfad m) OM 6737 vom 23.10.2020: Wegfall ärztlicher Versorgung umgehend kompensieren n) V 1864 vom 27.11.2020: Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße o) OM 7057 vom 15.01.2021: Ist ein Schulcampus westlich der A 661 und nördlich der L 3019 möglich? p) OM 7059 vom 15.01.2021: Spielgeräte in der Kita am Kalbacher Stadtpfad; 4. zu allen unter Ziffer 3. aufgeführten unerledigten Drucksachen umgehend zu berichten, an welcher Stelle im Geschäftsgang die jeweilige Drucksache derzeit hängt und seit wann sie dort hängt; 5. allgemein zum Problem und zu den Gründen der unerledigten Drucksachen Stellung zu nehmen; 6. daraus Konsequenzen abzuleiten, wie Ortsbeiräte, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat gemeinsam künftig die Nichteinhaltung der Frist gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR vermeiden können. Hierzu regt der Ortsbeirat eine gemeinsame Veranstaltung der Magistratsmitglieder und Fraktionsvorsitzenden der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und aller Ortsbeiräte an. Begründung: Die Häufung der Nichteinhaltung der Fristen bei bestimmten Themenkomplexen (achtmal Schulen und Kitas, sechsmal Fachärztezentrum) ist zudem prekär, da Spekulationen entstehen könnten, hier würden Entscheidungen bewusst verzögert oder verheimlicht. Solchen Spekulationen muss der Magistrat vorbeugen, bevor dessen Ansehen bei den Bürgerinnen bzw. Bürgern als auch bei den Mandatsträgerinnen bzw. Mandatsträgern in den Ortsbeiräten (weiter) Schaden nimmt. Es dient zur Kenntnis, dass die Anregung des Ortsbeirates 2 vom 24.06.2020, OM 6248, die dieser Anregung als Vorbild diente, ihrerseits auch schon sechsmal bei den "unerledigten Drucksachen" auftaucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 01.11.2013, OA 438 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3663 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2018, OM 4050 Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4509 Auskunftsersuchen vom 25.10.2019, V 1450 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2019, OM 5510 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6222 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6223 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6224 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6225 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6248 Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6442 Auskunftsersuchen vom 28.08.2020, V 1747 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6737 Auskunftsersuchen vom 27.11.2020, V 1864 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7057 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7059 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 242 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 12 am 14.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 10 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ruhender Verkehr im Bereich Im Kirschenwäldchen, Am Oberschlag, Kalbacher Hauptstraße

09.07.2021 · Aktualisiert: 14.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 587 entstanden aus Vorlage: OF 51/12 vom 23.06.2021 Betreff: Ruhender Verkehr im Bereich Im Kirschenwäldchen, Am Oberschlag, Kalbacher Hauptstraße Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin unter Beteiligung der zuständigen Ämter und Polizeidienststellen, der Anwohnerinnen und Anwohner sowie des Ortsbeirates 12 zu vereinbaren, um die Situation des ruhenden Verkehrs im Hinblick auf Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer , Schulwegsicherheit sowie Rettungs- und Müllfahrzeuge zu prüfen und gegebenenfalls neu zu ordnen. Begründung: Vor einigen Monaten konnte die Leerung der Mülltonnen wegen div. Baumaßnahmen sowie des ruhenden Verkehrs im Bereich der Straße Im Kirschenwäldchen nicht erfolgen. Auf Bemühen von Anwohnerinnen und Anwohnern, Ortsbeiratsmitgliedern und der FES ist es gelungen, dass nun kleinere Müllfahrzeuge für eine regelmäßige Leerung der Mülltonnen problemlos durch die Straße kommen. Mit Bau und Bezug eines neuen Wohnhauses am Ende der Kalbacher Hauptstraße ist eine Tiefgarage für die bereits vorhandenen Wohngebäude weggefallen. Ob und wie die Auslastung der Tiefgarage für den Neubau und/oder die Tiefgarage in der Straße Am Oberschlag ist, ist nicht Aufgabe des Ortsbeirates zu prüfen. Tatsache ist, dass vermehrt Anwohnerinnen und Anwohner, Familien mit Schulkindern sich beschweren, dass der Zebrastreifen nicht frei nutzbar ist, Kurvenbereiche nicht frei einsehbar sind, Halteverbotszeichen missachtet werden. Ob dies z. B. mit Markierungen, Sperrposten, Anwohnerparken oder verstärkter Kontrolle erreicht werden kann, ist unter Beteiligung interessierter Anwohnerinnen und Anwohner, zuständigen Fachbehörden und dem Ortsbeirat zu erörtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1988 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kalbacher Hauptstraße verkehrssicherer machen

09.07.2021 · Aktualisiert: 14.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 588 entstanden aus Vorlage: OF 52/12 vom 26.06.2021 Betreff: Kalbacher Hauptstraße verkehrssicherer machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Sicherheit der Fußgänger im Bereich der Kalbacher Hauptstraße mit geeigneten Mitteln zu erhöhen ist. Hier ist insbesondere der Bereich zwischen der Kirche und dem Alten Rathaus zu beachten. Immer wieder kommt es vor, dass Pkws und Busse im Bereich der Hausnummer 26 auf den Bürgersteig ausweichen. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung der Fußgänger, zumal dieser Bereich auch Teil des Schulwegs ist. Da in diesem Bereich viele Gewerbetreibende ansässig sind, sind diese unbedingt mit einzubeziehen, sodass diese keine Nachteile durch Maßnahmen erleiden. (Quelle:privat) Begründung: Immer häufiger ist zu beobachten, dass drei Fahrzeuge aneinander vorbeifahren, obwohl der Straßendurchschnitt dafür nicht ausreicht. Daher wird auf den Bürgersteig ausgewichen. Dieser ist aber in diesem Bereich sehr schmal und ein Ausweichen für Fußgänger nicht möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1987 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulwegbeleuchtung für künftige IGS Kalbach-Riedberg

11.06.2021 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 336 entstanden aus Vorlage: OF 37/12 vom 28.05.2021 Betreff: Schulwegbeleuchtung für künftige IGS Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, rechtzeitig zur Inbetriebnahme der neuen IGS Kalbach-Riedberg Anfang 2022 dafür zu sorgen, dass für Kinder aus Kalbach ein sicherer, beleuchteter Schulweg ausgewiesen werden kann. Dies kann erfolgen durch eine Beleuchtung der Alten Riedbergstraße vom Kautenhof bis zur Einmündung in die Talstraße, ggf. durch Solarenergie gespeist. Beeinträchtigungen der Tierwelt durch nächtliche Lichtverschmutzung sollen vermieden werden, in dem die Leuchtdauer beschränkt wird auf die für Schulkinder notwendigen Zeiten, also von 06:45 Uhr bis 08:30 Uhr und 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr (sofern es dann jeweils dunkel ist). Begründung: Ausgewiesene Schulwege erfordern eine Beleuchtung für die dunkle Jahreszeit. Da ein guter Teil der Schülerinnen und Schüler der IGS Kalbach-Riedberg aus Kalbach kommt und ein Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterstützenswert ist, soll der kürzeste Weg zwischen Kalbach und beleuchteten Wegen auf dem Riedberg ertüchtigt werden. Die Beschränkung der Leuchtdauer auf die Morgen- und frühen Abendstunden reduziert Beeinträchtigungen der Tierwelt beträchtlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 589 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1676 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 965 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2690 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sonnenschutz für Spielplatz Im Hain

11.06.2021 · Aktualisiert: 06.09.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 335 entstanden aus Vorlage: OF 36/12 vom 27.05.2021 Betreff: Sonnenschutz für Spielplatz Im Hain Vorgang: OM 3665/18 OBR 12; ST 2264/18 Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz neben der Kindertagesstätte 134, Im Hain, einen Sonnenschutz aufzustellen, wie bereits vom Ortsbeirat mit Anregung OM 3665 im Jahre 2018 gefordert und vom Magistrat mit der Stellungnahme ST 2264 genehmigt. Begründung: Die Lage des Spielplatzes ist ideal, er befindet sich direkt neben der Kindertagesstätte 134 und mitten in dem Wohngebiet "Im Hain". Allerdings scheint die Sonne von morgens bis abends auf diesen Platz, sodass es bei großer Hitze für Kinder gefährlich ist bzw. eine Benutzung in der prallen Sonne im Sommer nicht möglich ist. Da an dieser Stelle auch kein Baum steht, der Schatten spenden könnte, ist ein Sonnenschutz dringend erforderlich. Die Anregung wurde bereits schon im Jahr 2018 beschlossen. In den vergangenen zwei Jahren waren die Sommer extrem heiß, die Eltern konnten mit ihren Kindern den Spielplatz zwei Sommer lang also nur sehr eingeschränkt benutzen. Die Stellungnahme ST 2264 des Magistrats sollte noch dringend vor dem kommenden Sommer erfüllt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3665 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2264 Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2021, ST 1507 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erinnerung: Ausbau der Station und des Park-and-ride-Parkplatzes „Kalbach“

11.06.2021 · Aktualisiert: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 334 entstanden aus Vorlage: OF 34/12 vom 28.05.2021 Betreff: Erinnerung: Ausbau der Station und des Park-and-ride-Parkplatzes "Kalbach" Vorgang: OM 4335/19 OBR 12; ST 1035/19; OM 5941/20 OBR 12; ST 1183/20; OM 6445/20 OBR 12; OM 6601/20 OBR 12; ST 2162/20; ST 307/21 Der Magistrat wird gebeten, die Ortsbeiräte 10 und 12 über die verschiedenen Maßnahmen rund um die U-Bahn-Station "Kalbach" zu informieren. Dies betrifft insbesondere: - Stand des Ausbaus des Park-and-ride-Platzes an der U-Bahn-Station "Kalbach" (Vorlage OM 4335 vom 22.02.2019) - Errichtung einer Toilettenanlage (Vorlage OM 6601 vom 18.09.2020) - Einrichtung einer E-Auto-Ladestation (Vorlage OM 6445 vom 28.08.2020) - Errichtung zusätzlicher Wartehallen zum Schutz vor der Krähenkolonie (Vorlage ST 1183 vom 19.06.2020) Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, über den Bauzustand der Unterführung Talstraße bzw. Unterer Kalbacher Weg unter der A 661 zu berichten. Begründung: Rund um die U-Bahn-Station "Kalbach" hat sich eine ganze Reihe von Themen angesammelt, über die anlässlich der neuen Wahlperiode gesamthaft berichtet werden sollte. Neu hinzugekommen ist der Bauzustand der Autobahnunterführung, an der großflächig Beton abgeplatzt ist und die Bewehrung freigelegt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4335 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1035 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5941 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1183 Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6445 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6601 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2162 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 307 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1677 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 807 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verschattung für die Außenstelle der Grundschule Kalbach

07.05.2021 · Aktualisiert: 06.09.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 124 entstanden aus Vorlage: OF 13/12 vom 19.04.2021 Betreff: Verschattung für die Außenstelle der Grundschule Kalbach Der Magistrat wird gebeten, über dem kleinen Schulhof an der Außenstelle der Grundschule Kalbach (Talstraße 26a) eine geeignete Verschattung, z. B. ein Sonnensegel, anzubringen. Begründung: Die Außenstelle der Grundschule Kalbach wird seit der dritten Welle der Coronapandemie täglich ganztags für die Schüler als Notbetreuung genutzt. Die freie Fläche, die als Kleinstschulhof genutzt wird, wird im Sommer ganztags von der Sonne bestrahlt. Daher ist eine Verschattung dringend erforderlich. Selbst wenn die Pandemie besiegt sein wird, bleiben die Pavillons so lange wichtige Zusatzräumlichkeiten, bis die Grundschule erweitert wird, denn die Schülerzahlen steigen weiterhin, und die Grundschule ist jetzt schon bis auf den letzten Raum belegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1364 Aktenzeichen: 40 31

OA (Anregung Ortsbeirat)

Beschlüsse des Ortsbeirats zur Talstraße und Bonifatiusstraße berücksichtigen Vortrag des Magistrats vom 11.01.2021, M 4

19.02.2021 · Aktualisiert: 20.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2021, OA 679 entstanden aus Vorlage: OF 714/12 vom 08.02.2021 Betreff: Beschlüsse des Ortsbeirats zur Talstraße und Bonifatiusstraße berücksichtigen Vortrag des Magistrats vom 11.01.2021, M 4 Vorgang: OM 6947/20 OBR 12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 4 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregung OM 6947 berücksichtigt wird und der Planungszeitraum so gestrafft wird, dass - wie im Juni 2020 avisiert - ein Baubeginn 2023 möglich bleibt (und nicht erst nach Abschluss der Planungen 2025). Begründung: Die Vorlage M 4 beinhaltet ausschließlich die bereits im Juni 2020 gezeigten Planungen und nimmt keinerlei Bezug auf den Beschluss des Ortsbeirates 12 vom 27.11.2020, weitere Baumstandorte zu prüfen. Außerdem ist unklar, warum die Planung bis zum Jahr 2025 laufen soll, wenn doch vor gut einem halben Jahr ein Baubeginn für 2023 avisiert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.01.2021, M 4 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6947 Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1296 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 24.02.2021 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 679 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme); AfD und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 4 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 679 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionberichts) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 4 = Annahme, OA 679 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (M 4 und OA 679 = Annahme) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 34 Beschluss: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 679 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionberichts) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7292, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Bahnübergänge zwischen Kalbach und dem Alten Flugplatz Bonames/Kalbach verkehrssicherer ausbauen

15.01.2021 · Aktualisiert: 18.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7052 entstanden aus Vorlage: OF 688/12 vom 29.12.2020 Betreff: Die Bahnübergänge zwischen Kalbach und dem Alten Flugplatz Bonames/Kalbach verkehrssicherer ausbauen Der Magistrat wird gebeten, die Bahnübergange westlich des Unteren Kalbacher Wegs verkehrssicherer zu gestalten. Eine zu prüfende Möglichkeit wäre die Errichtung einer Schranke oder einer Ampel. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, an dieser Stelle die Sicht durch regelmäßigen Rückschnitt der umliegenden Bäume und Sträucher frei zu halten. Begründung: Der parallel zur Talstraße verlaufende Feldweg ist die direkte Wegeverbindung zwischen dem Kalbacher Ortskern und dem alten Flugplatz Bonames/Kalbach. Dieser Weg wird dementsprechend stark von Fußgängern und Radfahrern frequentiert. In der Höhe der U-Bahn-Station "Kalbach" quert der Feldweg die Schienen der Linie U 2 und U 9, wobei dieser Übergang und auch die beiden südlicheren Übergänge nicht gesichert sind. Da teils die Einsehbarkeit an diesen Stellen stark eingeschränkt ist, sollten die Übergänge entsprechend sicherer gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1049 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 155 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 92 14

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 auf dem Riedberg

15.01.2021 · Aktualisiert: 07.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7064 entstanden aus Vorlage: OF 703/12 vom 17.12.2020 Betreff: Tempo 30 auf dem Riedberg Vorgang: OM 5933/20 OBR 12; ST1248/20 Seit nunmehr rund 24 Jahren hat Kalbach Tempo 30, was allseits bekannt ist und sich bewährt hat. Mit der Umsetzung von Tempo 30 haben sich die Verkehrsschilder stark reduziert. Der Rad- und Fußgängerverkehr wurde deutlich sicherer, Personenschäden traten nicht mehr ein. Die Kalbacher Hauptstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und ihres Ausbaustandards entgegen der Stellungnahme des Magistrats zum Riedberg (ST 1248 vom 26.06.2020) mit regelmäßig verkehrenden Buslinien eine Tempo-30-Straße. Auch Kalbach-Riedberg leidet wie weite Bereiche von Frankfurt unter Feinstaub, da sich eine A 661 mit 80.000 und einer A 5 mit 150.000 täglichen Fahrzeugbewegungen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Stadtteil befinden. Daher müssen alle Möglichkeiten der Reduzierung in Betracht gezogen werden. Daher sollte der Magistrat nicht verkehrspolitische Aspekte über gesundheitliche Risiken stellen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Riedbergallee, die Graf-von-Staufenberg-Allee sowie die Altenhöferallee künftig mit Tempo-30- Streckenanordnungen zu versehen. Begründung: Mit großer Mühe gelingt es der Stadt Frankfurt nur durch ein Tempolimit von 40 km/h, die Umweltbelastungen durch Feinstaub zu reduzieren. Daher sollte in einem hauptsächlich zum Wohnen und Leben bestimmten Ortsbezirk Tempo 30 flächendeckend gelten. Nach § 45 Absatz 1 c StVO ordnen die Straßenverkehrsbehörden ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30 im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Besonderer Fokus liegt dabei auf dem Schutz der Bevölkerung vor Lärmbelästigungen und Schadstoffbelastungen. Die Entscheidung obliegt dann den Straßenverkehrsbehörden aufgrund der eigenen Ermessensgrundlage nach § 45 StVO (bes. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3 und 5). Anders als in der Stellungnahme ST 1248 erwähnt, besteht durch die Verwaltungsvorschrift zur StVO die Möglichkeit von Verkehrsbeschränkungen, wenn diese dem Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen dienen. Dabei muss eine Zustimmung der obersten Straßenverkehrsbehörde des Landes Hessen erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5933 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 980 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2396 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kinderzentrum Kalbacher Stadtpfad (KIZ 10)

10.01.2021 · Aktualisiert: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2021, OF 706/12 Betreff: Kinderzentrum Kalbacher Stadtpfad (KIZ 10) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Was war der Grund für den Auszug der Kinder und Erzieher*innen aus dem Kinderzentrum (KIZ 10)? 2. Wie lange dauert die Sanierung bzw. Renovierung? 3. Was ist an Maßnahmen und Ausweichquartieren geplant und in welchem Zeitfenster? 4. Wo und wie sollen diese errichtet bzw. gefunden werden? 5. Wie erfolgen in Zeiten des Lockdowns die Verteilung der Kinder und deren Erzieher*innen, um allen eine höchstmögliche Kontaktreduzierung unter Einhaltung der Hygienevorschriften zu gewährleisten? 6. Welche zusätzlichen Räumlichkeiten (z.B. zur Essensversorgung, Toiletten, Waschräume, etc.) werden an den drei aufnehmenden Einrichtungen (KIZ Im Hain 134, KIZ Magda-Spiegel-Weg, KIZ Ernst-Balser-Straße), geplant und/oder errichtet, um die Kinder aus den Turnräumen wieder in kindgerechten Gruppenräumen unterzubringen? 7. Wie soll der überschaubare Außenbereich der drei KIZ weitere Kinder aufnehmen? 8. Wie wird zeitnah sichergestellt, dass es nicht in allen drei aufnehmenden Einrichtungen eine Überbelegung gibt, die nun durch die zusätzlichen Kinder eingetreten ist? Begründung: Nach Auskunft einer Elternvertreterin des KIZ 10 erhielten die Eltern am Freitag, den 11.12.20 eine Information, dass ihre Kinder ab Montag, den 14.12.20 in drei verschiedenen Kitas (KIZ Im Hain, KIZ Magda-Spiegel-Weg, KIZ Ernst-Balser-Straße) ausgelagert werden müssen. Es stehen dringende Sanierungsmaßnahmen an, um eine sichere Betreuung der Kinder zu gewährleisten. Bei einer Ortsbegehung im KIZ 10 wurden so gravierende Mängel festgestellt, dass diese Entscheidung getroffen werden musste. Seit dieser Zeit befinden sich in jeder der drei Kindergartengruppen des KIZ Im Hain je 5 zusätzliche Kinder und im Hort weitere 24 Kinder. Im KIZ Magda-Spiegel-Weg wird eine Kindergartengruppe mit 26 Kindern im Turnraum betreut und im KIZ Ernst- Balser-Straße werden 29 Kinder in einem Turnraum betreut. Dieser Zustand ist - gerade in der jetzigen Zeit - nicht zu akzeptieren und muss von Seiten der Stadt Frankfurt unverzüglich geändert werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1895 2021 Die Vorlage OF 706/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Bäume für Talstraße und Bonifatiusstraße

27.11.2020 · Aktualisiert: 11.04.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6947 entstanden aus Vorlage: OF 676/12 vom 16.11.2020 Betreff: Mehr Bäume für Talstraße und Bonifatiusstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Planung für die Sanierung der Talstraße und den Ausbau der Bonifatiusstraße deutlich mehr Bäume und Begrünung einzuplanen, als es in den aktuellen Plänen der Fall ist. Folgende Standorte sollen geprüft und nach Möglichkeit bepflanzt werden: - Fünf Bäume auf der südöstlichen Seite der Bonifatiusstraße, z. B. an den in der Skizze vorgeschlagenen Standorten. - Drei weitere Bäume im südöstlichen Bereich der Talstraße (zwischen Alter Riedbergstraße und Bonifatiusstraße). Je einen Baum vor den Häusern 80/82, 88/90 und 100/100a soll gepflanzt werden. - Einen Baum vor den Hausnummern 64 und 66. - Zwei Bäume oder eine andere Form von Begrünung an der Talstraße vor den Hausummern 48 und 50 zur Auflockerung der geplanten Folge von sieben Stellplätzen. An dieser Stelle bitte auf die Sicht der Busfahrerinnen und Busfahrer achten. - Je einen Baum vor den Hausnummern 44, 46, 54 sowie 56 - die Planung sieht dort bislang nur Grünflächen vor. Falls Bäume dort nicht möglich sind, soll eine andere Form von möglichst großer Bepflanzung gewählt werden. (Bildquellen: Karten aus dem Handout der Ortsbeiratssitzung vom 19.06.2020 mit eigener Bearbeitung) Begründung: Aktuell gibt es im Bereich der Talstraße wenige Bäume und wenig Begrünung insgesamt. Gerade der nordwestliche Teil ist durchgängig versiegelt. In den Planungen für eine Sanierung sind mehr neue Stellplätze als eigentlich benötigt für Pkw vorgesehen. Die meisten Anwohnerinnen und Anwohner verfügen bereits über Stellplätze auf dem eigenen Grundstück. Stellplätze im öffentlichen Raum werden zwar weiter benötigt, aber nicht in der geplanten Zahl. Die Talstraße ist mit der Buslinie 29 sehr gut an den ÖPNV angeschlossen, sodass nicht alle Anwohnerinnen und Anwohner auf das Auto angewiesen sind. In Zeiten des Klimawandels und immer extremeren Wetterphänomenen muss ein größerer Fokus auf Begrünung gelegt werden. Bäume reduzieren nicht nur den CO2-Gehalt der Luft, sie sorgen über Verdunstung von Wasser für eine spürbare Abkühlung. Eine dichte Baumbepflanzung kann die Temperatur eines Quartiers in Sommernächten um mehrere Grad Celsius senken. Als Nebeneffekt schluckt Begrünung Schall und wertet eine Straße auch ästhetisch auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.02.2021, OA 679 Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 690 Auskunftsersuchen vom 14.07.2023, V 727 Antrag vom 02.02.2024, OF 479/12 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5172 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung

27.11.2020 · Aktualisiert: 12.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6939 entstanden aus Vorlage: OF 666/12 vom 12.11.2020 Betreff: Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung Vorgang: OM 557/16 OBR 12; ST 1564/16 Der Magistrat wird gebeten, den Verkehrsspiegel an der Einmündung Talstraße in die Straße Am Hasensprung durch einen doppelten Spiegel mit Blick in beide Richtungen zu ersetzen. Begründung: Die bereits vom Ortsbeirat im August 2016 gestellte Anregung zum Austausch des vorhandenen, einseitigen Verkehrsspiegels durch einen Verkehrsspiegel, der den Verkehrsteilnehmern, Autofahrern und Radfahrern aus beiden Richtungen Einsicht in die Straße Am Hasensprung gewährt, wurde vom Magistrat mit der Stellungnahme vom 21.11.2016, ST 1564, aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt. Wer dort täglich entlangfährt, ist sicher kompetent genug, die gefährliche Situation einzuschätzen. Der bereits vorhandene Verkehrsspiegel ist nur für die Verkehrsteilnehmer sinnvoll, die von Osten kommend in die Straße Am Hasensprung einbiegen wollen. Die Verkehrsteilnehmer, auch die Radfahrer, die von Westen kommen, können in die Straße Am Hasensprung nur einsehen, wenn sie bis zur Mitte der Fahrbahn der Straße Am Hasensprung vorfahren. Um einem entgegenkommenden Fahrzeug auszuweichen, muss man rückwärts über den Zebrastreifen fahren. Diese Straßen sind der offizielle Schulweg der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Kalbach, von daher ist eine vorausschauende Fahrweise hier besonders wichtig. Zusätzlich befinden sich in der Nähe drei Kindertagesstätten. Um die Verkehrssicherheit hier nochmals zu erhöhen, wird um den Austausch des Spiegels gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 557 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1564 Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 689 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße

12.11.2020 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 665/12 Betreff: Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten unabhängig vom laufenden Prüfverfahren für zwei Standorte für die Johanna-Tesch-Schule im Ben-Gurion-Ring sowie in der Talstraße zu berichten, ob Kalbach als Standort in Betracht kommt. Begründung: Für alle Beteiligten ist es notwendig zu wissen, ob es grundsätzlich vereinbar ist, einen Schulbetrieb oder einen Interimsschulbetreib in Nachbarschaft zu zwei produzieren Industriebetrieben zu betreiben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1864 2020 Die Vorlage OF 665/12 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, unabhängig vom laufenden Prüfverfahren für zwei Standorte für die Johanna-Tesch-Schule im Ben-Gurion-Ring sowie in der Talstraße oder eine andere Schule zu berichten, ob es grundsätzlich vereinbar ist, einen Schulbetrieb oder einen Interimsschulbetrieb in Nachbarschaft zu zwei produzierenden Industriebetrieben zu betreiben." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Planung von Elektroladesäulen bei der Grundsanierung der Talstraße

18.09.2020 · Aktualisiert: 20.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6599 entstanden aus Vorlage: OF 628/12 vom 03.09.2020 Betreff: Planung von Elektroladesäulen bei der Grundsanierung der Talstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo bei der Grundsanierung der Talstraße Elektroladesäulen errichtet werden können. Begründung: Wenn die Talstraße grundsaniert wird, ist mit aufwendigen Bodenarbeiten zu rechnen. Bei dieser Gelegenheit könnte man Elektroladesäulen installieren und so die Akzeptanz von alternativen Antriebsformen erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 24 Anregung vom 19.02.2021, OA 680 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Querung der Kalbacher Hauptstraße im Kreuzungsbereich Bonifatiusstraße/Am Zedernholz verbessern

13.03.2020 · Aktualisiert: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5940 entstanden aus Vorlage: OF 553/12 vom 29.01.2020 Betreff: Querung der Kalbacher Hauptstraße im Kreuzungsbereich Bonifatiusstraße/Am Zedernholz verbessern Vorgang: M 208/91; OM 1693/12 OBR 12; ST 129/13; OM 3938/15 OBR 12; ST 718/15 Der Magistrat wird gebeten, entsprechend früherer Ortsbeiratsbeschlüsse und der Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 718, den kritischen Kreuzungsbereich Am Zedernholz/Bonifatiusstraße/Kalbacher Hauptstraße so umzugestalten, dass eine sichere Querung der Kalbacher Hauptstraße für Rad- und Fußverkehre ermöglicht wird. Begründung: In 2019 wurde der vom Ortsbeirat begrüßte Lückenschluss der Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames/Kalbach im Bereich Am Martinszehnten/Am Zedernholz fertiggestellt und somit die gewünschte Nutzung der Straße Am Zedernholz für den Radverkehr spürbar verbessert. Diese optimierte Streckenführung endet jedoch in Höhe der Kalbacher Hauptstraße, da hier keine Querungshilfen bestehen. Auch nutzen nach wie vor viele Sportlerinnen und Sportler des Sport- und Freizeitzentrums Kalbach, die mit der U-Bahn an- und abreisen, den kürzeren Weg über den Eingang an der Straße Am Zedernholz und wechseln dadurch an dieser ungesicherten Stelle die Kalbacher Hauptstraße, was eine erhebliche Gefährdung darstellt. Mit der Stellungnahme ST 718 wurde dem Ortsbeirat die Aufnahme der Kreuzung Kalbacher Hauptstraße/Bonifatiusstraße/Am Zedernholz in das Lückenschlussprogramm Radverkehr mit dem Ziel, die Querbarkeit der Kalbacher Hauptstraße zu verbessern, mitgeteilt und eine Umsetzung der Maßnahme für 2016 in Aussicht gestellt. Der Ortsbeirat begrüßt die Aufnahme in das Lückenschlussprogramm sehr. Der Ortsbeirat erkennt in einer Umgestaltung des kritischen Bereiches nicht nur eine Erhöhung der Verkehrssicherheit an dieser Stelle, sondern auch eine generelle Förderung des Fuß- und Radverkehres und bittet um Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1639 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 129 Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3938 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 718 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1247

OF (Antrag Ortsbeirat)

Straßen- und Bürgersteigsperrung Bachstraße Ecke Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchner Berg nach 1,5 Jahren beenden

01.03.2020 · Aktualisiert: 18.03.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2020, OF 562/12 Betreff: Straßen- und Bürgersteigsperrung Bachstraße Ecke Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchner Berg nach 1,5 Jahren beenden Vor rund 1,5 Jahren wurde der obige Abschnitt in Kalbach gesperrt, um einige Neubauten zu errichten. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat 1. wird gebeten nach nunmehr rund 1,5 Jahren den obigen Abschnitt Bachstraße Ecke Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchner Berg wieder für den Fuß, Rad-und Kraftfahrverkehr zugänglich zu machen und die Sperrung zu beenden und 2. mitzuteilen, welche Gründe dem entgegenstehen die Straße wieder für den öffentlichen Verkehr freizugeben, da das Bauvorhaben schon weit fortgeschritten ist. Begründung: In der Stadt Frankfurt am Main werden an unzähligen Ecken im Stadtgebiet Neubaumaßnahmen im Rahmen von Ausnutzung von Baulücken durchgeführt. Wenn für jede Neubaumaßnahme 1,5 Jahre Straßen (teilweise), Kreuzungen, Bürgersteige gesperrt werden würden, wäre mit erheblichen Beschwerden der Bewohnerinnen und Bewohner zu rechnen. Da sich seit einem halben Jahr diese Beschwerden gegenüber den Mitgliedern im Ortsbeirat häufen, die Vertreter des Ortsbeirates diesen Zustand nicht beenden können, muss dies nun zeitnah durch die Stadt Frankfurt am Main öffentlich erklärt oder beendet werden. Nur abschließend ist zu erwähnen, dass dieser Bereich auch ein Schulweg in einem gefährlichen Kurvenbereich ist, der allein aus Sicherheitsgründen keine weitere Schließung rechtfertigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 562/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Prüfung des Bedarfs und der Schulraumkapazitäten in Kalbach

17.01.2020 · Aktualisiert: 21.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5643 entstanden aus Vorlage: OF 535/12 vom 15.01.2020 Betreff: Prüfung des Bedarfs und der Schulraumkapazitäten in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, den konkreten Bedarf und die Kapazitäten von Schulräumlichkeiten in Kalbach zu prüfen und hierüber zu berichten. Dabei sind auch die Containeranlage in der Talstraße 26a und potenzielle weitere Erweiterungsflächen zu berücksichtigen. Bezüglich des Bedarf s ist eine detailliertere und aktuellere Aufstellung als die des Schulentwicklungsplans wünschenswert und notwendig. Begründung: In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass sich die Kapazitäten der Grundschule Kalbach am Limit bewegen. Im wachsenden Stadtteil Kalbach-Riedberg ist der Bedarf an Schulplätzen stark ansteigend, dieser Tatsache ist mit detaillierteren Daten Sorge zu tragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1427 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Markierungen der Tempo-30-Zone in Kalbach und temporäre Geschwindigkeitsanzeigetafeln

17.01.2020 · Aktualisiert: 15.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5639 entstanden aus Vorlage: OF 525/12 vom 06.01.2020 Betreff: Markierungen der Tempo-30-Zone in Kalbach und temporäre Geschwindigkeitsanzeigetafeln Vorgang: OM 3724/14 OBR 12; ST 282/15 Der Magistrat wird gebeten, entsprechend seiner Stellungnahme vom 20.02.2015, ST 282 (zur OM 3724 vom 05.12.2014), die zugesagte, aber noch nicht umgesetzte Anbringung einer Fahrbahnmarkierung "Tempo 30" im Einfahrtsbereich von der Umgehungsstraße L 3019 in die Straße Lange Meile auszuführen. Da die Beachtung der Tempo-30-Zone in Kalbach leider schwindet, sollen mobile Geschwindigkeitsanzeigetafeln vorübergehend in den vier Einfahrtsbereichen Kalbachs aufgestellt werden. Begründung: Während in den engen Straßen des Ortskerns zwangsläufig mit verminderter Geschwindigkeit gefahren wird, sind besonders in den Straßen Am Weißkirchener Berg, Lange Meile, Talstraße und in Teilbereichen der Kalbacher Hauptstraße Fahrgeschwindigkeiten deutlich über Tempo 30 festzustellen. Um auf die Geschwindigkeitsanordnungen aufmerksam zu machen, sind zeitlich befristete, mobile Geschwindigkeitsanzeigetafeln in den oben genannten Straßenbereichen zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2014, OM 3724 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 282 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 708 Antrag vom 29.09.2023, OF 344/4 Auskunftsersuchen vom 17.10.2023, V 771 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Erneuerung der Talstraße

03.01.2020 · Aktualisiert: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2020, OF 518/12 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Erneuerung der Talstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Haushaltsmittel, welche im aktuellen Haushaltsentwurf für die Grunderneuerung der Talstraße in Kalbach vorgesehen sind, werden in den Haushalt eingestellt. Begründung: Die Talstraße beschäftigt den Ortsbeirat 12 schon seit Jahrzehnten. Es ist zu begrüßen, dass die Grunderneuerung im Haushaltsentwurf vorgesehen ist, mit diesem Antrag bekräftigt der Ortsbeirat dieses Anliegen nochmals. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 21 2020 1. Die Vorlage OF 518/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin (möglichst Montag- oder Freitagnachmittag) mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spender für Hundekottüten im Kalbacher Freizeitpark und im Bonifatiuspark aufstellen

29.11.2019 · Aktualisiert: 23.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2019, OM 5513 entstanden aus Vorlage: OF 505/12 vom 17.11.2019 Betreff: Spender für Hundekottüten im Kalbacher Freizeitpark und im Bonifatiuspark aufstellen Der Magistrat wird gebeten, im Freizeitpark Kalbach und im Bonifatiuspark auf dem Riedberg Spender für Hundekottüten aufzustellen und dabei zu prüfen, ob es plastikfreie Varianten der Beutel gibt. Im Freizeitpark Kalbach bieten sich Stationen am Zugang von der Kalbacher Hauptstraße oder vom Kalbacher Stadtpfad an. Im Bonifatiuspark sollten die Spender im Bereich der neu ausgewiesenen Hundefreilauffläche angebracht werden. Begründung: In diesen Parkanlagen werden viele Hunde ausgeführt, und es gibt immer wieder Beschwerden von Anliegern, dass der Kot nicht von den Hundebesitzern entfernt wird. Sie hoffen, dass diese Situation sich mit dem Aufstellen von Hundekottütenspendern verbessert. Es haben sich auch schon Hundehalter bereit erklärt, als Pate zur Verfügung zu stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 187 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Baumaßnahme Am Hopfenbrunnen

15.11.2019 · Aktualisiert: 05.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2019, OF 511/12 Betreff: Baumaßnahme Am Hopfenbrunnen Mit der Mitteilung über Straßenumbau-bzw. Ausbaumaßnahmen vom 05.11.2019 berichtet das Amt für Straßenbau und Erschließung über die Erneuerung der Fahrbahn und des Gehwegs im nördlichen Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen. Dies soll im August 2020 geschehen. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, was diese Baumaßnahme notwendig macht, da die Straße in diesem Bereich gut erhalten scheint. Andere Bereiche im Stadtteil (wie z.B. die Talstraße oder In der Wink) haben eine Sanierung zumindest augenscheinlich deutlich nötiger. Falls sich die Straße in einem schlechten Zustand befindet, wird der Magistrat gebeten dies dem Ortsbeirat detailliert mitzuteilen. Begründung: Da die Mittel für Straßenbau und -erhaltung endlich sind, gilt es diese sinnvoll einzusetzen. Da die oben genannte Straße in einem guten Zustand scheint, wäre es eventuell sinnvoller andere Bereiche mit einer höheren Priorität zu versehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1502 2019 Die Vorlage OF 511/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sportflächen zwischen Kalbach und Bonames möglich?

25.10.2019 · Aktualisiert: 19.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5275 entstanden aus Vorlage: OF 489/12 vom 14.10.2019 Betreff: Sportflächen zwischen Kalbach und Bonames möglich? Vorgang: B 85/09 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich durch den Rückbau der Autobahnauf- und -abfahrt "Frankfurt-Kalbach" (BAB 661) die Möglichkeit ergibt, zwischen der Golf-Range Frankfurt, der BAB 661, dem Sport- und Freizeitzentrum Kalbach und den Gebäuden an der Kalbacher Hauptstraße 131 bis 143 (siehe Skizze) eine weitere Sportfläche (z. B. für Leichtathletik oder andere Sportarten) einzurichten. Hierbei soll auch der bereits 2009 festgestellte Bedarf berücksichtigt werden (siehe B 85 vom 06.02.2009), der bislang nicht befriedigt werden konnte. Quelle: OpenStreetMap, (c) OpenStreetMap-Mitwirkende Begründung: Der Rückbau der Autobahnzufahrt schafft eine zusammenhängende rechteckige Fläche von circa 290 mal 180 Metern, was zahlreiche neue Angebote ermöglichen könnte. Falls es für die 2009 betrachtete kleinere Fläche Probleme gab, die eine Umsetzung verhinderten, so kann die Sachlage sich nun deutlich verändert darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.02.2009, B 85 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 95 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7057 Aktenzeichen: 52 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erweiterung der Grundschule Kalbach durch benachbarte Gebäude?

14.10.2019 · Aktualisiert: 29.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 486/12 Betreff: Erweiterung der Grundschule Kalbach durch benachbarte Gebäude? Es war zu vernehmen, dass die Stadt Frankfurt Gespräche mit den Eigentümern der Häuser "Kalbacher Hauptstraße" 50 und 52 geführt hat mit dem Ziel, durch einen Erwerb dieser Gebäude zusätzliche Flächen für die Grundschule Kalbach zu erschließen. Der Ortsbeirat begrüßt dies ausdrücklich. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, über den Stand der Gespräche hierzu zu berichten und ggf. über weitere Planungen in diesem Zusammenhang zu berichten. Begründung: Eine Erweiterung der Grundschule Kalbach durch unmittelbar benachbarte Gebäude würde die Raumprobleme der Schule wirksam lindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 10 Vor der Beschlussfassung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 486/12 dahin gehend ab, dass im letzten Satz des Tenors nach dem Wort "Zusammenhang" das Wort "vertraulich" eingefügt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 486/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und 3 SPD gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung der Talstraße mit hellem Asphalt

13.09.2019 · Aktualisiert: 22.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5102 entstanden aus Vorlage: OF 476/12 vom 02.09.2019 Betreff: Sanierung der Talstraße mit hellem Asphalt Vorgang: V 1077/14 OBR 12; B 182/15; EA 263/18 OBR 12; ST 1044/19 Im Bericht B 182 bestätigt der Magistrat die vielen Vorteile von hellem Asphalt sowohl für die Sicherheit und Haltbarkeit als auch für die Aufheizung von Straßen und deren Umfeld. Für die seit Jahren geforderte Sanierung der Talstraße (siehe z. B. V 1077) sind 3,24 Millionen Euro für die Haushalte 2020 bis 2023 angemeldet (siehe ST 1044). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, bei der Sanierung der Talstraße und deren Umfeld zwischen der Straße An der Grünhohl und Bonifatiusstraße hellen Asphalt verwenden zu lassen, sofern sich dadurch die Ausführung nicht verzögert. Im Übrigen wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat die Planungen für die Sanierung und Umgestaltung der Talstraße vorzustellen. Begründung: Bislang existieren in Kalbach-Riedberg keine Erfahrungen mit hellem Asphalt. Die Sanierung der Talstraße bietet eine gute Gelegenheit, dies nachzuholen und ein kleines Zeichen gegen die Aufheizung von Straßenzügen gerade in den Sommermonaten zu setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Bericht des Magistrats vom 24.04.2015, B 182 Etatanregung vom 30.11.2018, EA 263 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1044 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2333 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Voraussichtlicher Beginn Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium Nord

05.08.2019 · Aktualisiert: 22.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2019, OF 462/12 Betreff: Voraussichtlicher Beginn Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium Nord Vorgang: V 624/17 OBR 12; ST 1122/19 Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: 1. Wann rechnet der Magistrat in Anbetracht des derzeitigen Planungsstandes für den Bebauungsplan Nr. 923 - "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" frühestens mit dem Baubeginn und der Fertigstellung für das im Bereich dieses Bebauungsplans vorgesehene Gymnasium Nord? 2. Aus welchen Gründen ist der Magistrat zu dem Ergebnis gekommen, dass andere Flächen, insbesondere die derzeit vorgesehene Fläche innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" dem vom Magistrat in der Talstraße intensiv geprüften Standort vorzuziehen sind? Welche Rolle spielt bei der Bewertung die zeitliche Komponente, d.h. der mögliche Fertigstellungstermin am endgültigen Standort? Begründung: Der Magistrat hat in der Stellungnahme ST 1122 vom 07.06.2019 mitgeteilt, dass als geplanter Standort für das Gymnasium Nord eine Fläche innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße", vormals Bebauungsplangebiet Nr. 516 "Bonames Ost", vorgesehen ist. Mindestens dieser Standort sei einem intensiv geprüften Grundstück in der Talstraße als finaler Standort vorzuziehen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 923 - "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" wurde am 13.12.2018 beschlossen. Weitere Details zur Zeitplanung sind derzeit nicht bekannt. Daher wird der Magistrat um die Beantwortung der gestellten Fragen gebeten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.11.2017, V 624 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1122 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 16.08.2019, TO I, TOP 14 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Änderungsantrag, die Ziffer 2. des Tenors zu streichen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1369 2019 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 462/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu 2.: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach ausbessern, Umlaufsperre entfernen

10.05.2019 · Aktualisiert: 24.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4630 entstanden aus Vorlage: OF 425/12 vom 18.03.2019 Betreff: Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach ausbessern, Umlaufsperre entfernen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Zugangsweg zum Freizeitpark Kalbach, im Abschnitt zwischen den Gebäuderückseiten Talstraße 10 und 12, den schadhaften Oberflächenbelag auszubessern und die an dieser Stelle stehende enge Umlaufsperre ("Drängelgitter") barrierefrei umzubauen. Begründung: In einem Teilabschnitt des Weges bestehen Unebenheiten und Löcher im Belag. Die Umlaufsperre steht in einem Wegeabschnitt ohne Einmündungen oder kreuzende Wege. Sie schafft keine Sicherheit, sondern behindert die Nutzung mit Rollstühlen, Zwillingskinderwagen und Fahrrädern mit Kinderanhängern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1483 Antrag vom 18.11.2019, OF 509/12 Auskunftsersuchen vom 29.11.2019, V 1501 Antrag vom 14.10.2021, OF 105/12 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bushaltestelle „Schule Kalbach“ schneller und günstiger verbessern, Lärm- und Schadstoffbelastung der Grundschulkinder vermeiden

10.05.2019 · Aktualisiert: 02.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4633 entstanden aus Vorlage: OF 431/12 vom 29.04.2019 Betreff: Bushaltestelle "Schule Kalbach" schneller und günstiger verbessern, Lärm- und Schadstoffbelastung der Grundschulkinder vermeiden Vorgang: OM 3386/18 OBR 12; ST 649/19 Der Magistrat wird gebeten, gegenüber dem mit der Stellungnahme ST 649 mitgeteilten Stand zu prüfen und zu berichten, ob eine hinreichende Verbesserung der Barrierefreiheit der Bushaltestelle "Schule Kalbach" nicht auch an der aktuellen Position der Haltestelle erreicht werden kann. Insbesondere soll hierbei geprüft werden, ob eine nur teilweise Erhöhung des Bussteigs auf der Ostseite möglich ist, sodass die Ausfahrt des Grundstücks An der Grünhohl 3 gesichert bleibt und dennoch zumindest an der hinteren und ggf. mittleren Tür des Busses ein barrierefreier Ein- und Ausstieg möglich wird. Begründung: Wenn die Bushaltestelle weiter bergab (südwestlich) verlegt wird, werden die Busse genau vor den Klassenräumen halten. Dies bedeutet dann im Schnitt alle fünf Minuten einen haltenden Bus mit laufendem Dieselmotor und anschließendem lauten Anfahren. Dazu kommen ggf. noch die Unterhaltungen wartender Fahrgäste. Die Klassenräume befinden sich dort schon heute unterhalb des Straßenniveaus. Eine Erhöhung der Fußwege für barrierefreie Bussteige dort würde diese Klassenräume noch weiter unter das umgebende Wegeniveau sinken lassen (siehe Bilder). Eine nur teilweise Erhöhung eines (Bahn-) Steiges wird in Frankfurt bereits erfolgreich an den U-Bahn-Haltestellen "Musterschule" und "Glauburgstraße" genutzt. Neben der Schonung der Grundschulkinder wäre diese Lösung vermutlich auch günstiger und schneller umzusetzen, da kein Rückbau der aktuellen Haltestelle und ein kompletter Neubau erforderlich wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3386 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 649 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1683 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5106 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grunderneuerung der Containeranlage der Grundschule Kalbach (Talstraße 26a)

30.11.2018 · Aktualisiert: 27.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2018, OM 4051 entstanden aus Vorlage: OF 386/12 vom 30.11.2018 Betreff: Grunderneuerung der Containeranlage der Grundschule Kalbach (Talstraße 26a) Der Magistrat wird gebeten, die Containeranlage der Grundschule Kalbach zeitnah und grundlegend nach aktuellen Standards zu erneuern. Ebenso sind die Außen- und Sanitäranlagen in diese Erneuerung mit einzubeziehen. Begründung: Die Containeranlage der Grundschule Kalbach wurde viele Jahre als Außenstelle genutzt. Die Anmeldezahlen für das Schuljahr 2019/20 zeigen, dass die Schülerzahlen bereits ab diesem Zeitpunkt auch in Kalbach so wachsen werden, dass bereits ab dem Schuljahr 2019/20 und auch in Zukunft hier über Jahre wieder regulärer Unterricht stattfinden wird. Die Container sind mittlerweile so alt, dass sie keinen energetischen Standards mehr genügen und die Kinder im Winter frieren und im Sommer schwitzen. Die Außenanlagen müssen wiederhergestellt werden, ebenso ist die Sanitärsituation entscheidend zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 619 Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 799 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 12 am 29.03.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 40 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg

30.11.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2018, OM 4047 entstanden aus Vorlage: OF 378/12 vom 04.11.2018 Betreff: Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg Der Magistrat wird gebeten, sämtliche Lichtsignalanlagen im Stadtteil Kalbach-Riedberg mit akustischen Elementen für sehbehinderte und blinde Menschen auszustatten. Begründung: Viele Lichtsignalanlagen im Stadtteil wie z. B. Am Martinszehnten/Heinrich-Lanz-Allee, Kalbacher Hauptstraße/Am Martinszehnten, Lange Meile/Josef-Bautz-Straße/L 3019 sowie Am Weißkirchener Berg/L 3019 sind nicht behindertengerecht ausgestattet. Elemente der Blindensignalisierung sind Taster mit einem Orientierungston und einem Vibrationssignal sowie auch Lautsprecher. Ein Orientierungston erleichtert das Auffinden des Ampelmastes. Daneben gibt es die Vibration am Taster und einen Freigabeton aus dem Lautsprecher, die das Grünsignal auch für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2019, ST 590 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.3 Verkehrsanlagen Grunderneuerung Talstraße

15.11.2018 · Aktualisiert: 06.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 369/12 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.3 Verkehrsanlagen Grunderneuerung Talstraße Vorgang: B 699/09; V 1077/14 OBR 12; ST 1475/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Grunderneuerung der Talstraße werden neben den Planungsmitteln von 560.000,00 € auch die weiteren voraussichtlich 2,5 Millionen Baumittel in den Haushalt eingestellt, damit die Grunderneuerung der Talstraße endlich erfolgt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden könne, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2010 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Seit 2009 ist der schlechte Zustand der Talstraße Thema im Ortsbeirat 12 und den städtischen Ämtern hinreichend bekannt. Hierzu wird auf die B 699 vom 24.08.2009 verwiesen. Weitere Berichte und Stellungnahmen liegen vor, V 1077 vom 11.07.2014 Da im Haushaltsentwurf lediglich Planungsmittel eingestellt wurden, sind nunmehr nach 10 Jahren Mittel für die Umsetzung dieser Maßnahme einzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2009, B 699 Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1475 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 263 2018 Die Vorlage OF 369/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "Haushalt 2010" durch die Worte "Haushalt 2020" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Treppe in der Straße Am Hang barrierefrei

26.10.2018 · Aktualisiert: 05.02.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3835 entstanden aus Vorlage: OF 358/12 vom 10.10.2018 Betreff: Treppe in der Straße Am Hang barrierefrei Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main die Treppe in der Straße Am Hang so umzugestalten, dass diese künftig auch für Menschen, die mit Rollatoren unterwegs sind, nutzbar ist. Begründung: Diese Treppe dient zum einen dazu, um zu den Bushaltestellen "Alte Riedbergstraße" zu gelangen und weiterhin auch die dort ansässige Arztpraxis zu erreichen. Auch sind viele Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Bereich des Kirschenwäldchens bzw. der Kalbacher Hauptstraße zum Umgehen dieser Treppe gezwungen, weite Umwege bzw. andere Transportwege wie das Taxi zu nutzen, um direkt auf kurzem Wege zu der Allgemeinarztpraxis zu gelangen. Daher sollte vonseiten der Stadt Frankfurt für Abhilfe gesorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 274

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2019 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Förderung der Altenhilfe Zuschuss Umbau „Tagespflege“

14.10.2018 · Aktualisiert: 06.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2018, OF 359/12 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Förderung der Altenhilfe Zuschuss Umbau "Tagespflege" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Für den Umbau der Tagespflege ist ein Betrag von 5.000,00 € in dem Haushalt für 2019 dem TrotzDem-Aktiv gemeinnützigen Unternehmen gUG (haftungsbeschränkt) mit Sitz "An der Grünhohl 9" in 60437 Frankfurt am Main einzustellen. Begründung: Der gemeinnützige Träger ist seit inzwischen knapp 4 Jahren in Kalbach am obigen Standort vertreten. Seine Aufgabe ist, sich um demenzkranke Menschen zu kümmern, und damit die Angehörigen bei der täglichen Versorgung für wenige Stunden bis einen Tag zu entlasten. Das Angebot wird von pflegenden Angehörigen sehr gut angenommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 359/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 260 2018 Die Vorlage OF 359/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sonnenschutz für Spielplatz

14.09.2018 · Aktualisiert: 06.09.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3665 entstanden aus Vorlage: OF 341/12 vom 24.08.2018 Betreff: Sonnenschutz für Spielplatz Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz neben der Kindertagesstätte 134, Im Hain, ein Sonnensegel aufzustellen. Begründung: Die Lage des Spielplatzes ist ideal, er befindet sich direkt neben der Kindertagesstätte 134 und mitten in dem Wohngebiet "Im Hain". Allerdings scheint die Sonne von morgens bis abends auf diesen Platz, sodass es bei großer Hitze für Kinder gefährlich bzw. nicht möglich ist, in der prallen Sonne dort zu spielen. Da an dieser Stelle auch kein großer Schatten spendender Baum steht, ist ein Sonnensegel dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2264 Antrag vom 27.05.2021, OF 36/12 Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 335 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung des Stichweges Talstraße

14.09.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3664 entstanden aus Vorlage: OF 340/12 vom 20.08.2018 Betreff: Sanierung des Stichweges Talstraße Der Magistrat wird gebeten, den Stichweg Talstraße, vor dem katholischen Kindergarten und zu den Pavillons der Grundschule hin, instand zu setzen. Begründung: Der Stichweg Talstraße, vor dem katholischen Kindergarten und zu den Pavillons der Grundschule hin, ist in einem sehr schlechten Zustand. Der Asphalt ist aufgebrochen und Löcher und Geröll machen den Weg unsicher. Wenn nicht so schnell wie möglich der Weg in einen begehbaren Zustand gebracht wird, wird er für Fußgänger immer gefährlicher, der Schaden größer und die Sanierung teurer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 41 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit erhöhen - Zusätzliche Verkehrsspiegel in der Talstraße anbringen

15.06.2018 · Aktualisiert: 17.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3390 entstanden aus Vorlage: OF 319/12 vom 04.06.2018 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen - Zusätzliche Verkehrsspiegel in der Talstraße anbringen Der Magistrat wird vor dem Hintergrund zunehmenden Verkehrs gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an folgenden Einmündungen in die Talstraße zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Verkehrsspiegel jeweils ein weiterer Verkehrsspiegel wie folgt angebracht werden kann: 1. an der Einmündung der Straße Am Hasensprung in die Talstraße von Süden kommend, um den aus Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können sowie 2. an der Einmündung der Straße An der Grünhohl in die Talstraße von Norden kommend, um den aus Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können. Begründung: An den Einmündungen der Straßen An der Grünhohl und Am Hasensprung in die Talstraße ist jeweils ein Verkehrsspiegel vorhanden, um den aus Richtung Osten von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können. Um den jeweils aus Richtung Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können, fehlt dagegen jeweils ein Verkehrsspiegel. Umgekehrt gilt die mangelnde Einsehbarkeit in gleicher Weise für den aus Richtung Westen von der Talstraße kommenden Verkehr hinsichtlich der Einsehbarkeit der Straße Am Hasensprung beziehungsweise für den aus Richtung Norden von der Straße An der Grünhohl kommenden Verkehr hinsichtlich der Einsehbarkeit der Talstraße. Da der Verkehr an den jeweiligen Einmündungen zuzunehmen scheint, wird der Magistrat darum gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob insoweit jeweils ein Verkehrsspiegel angebracht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2018, ST 2045 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlegung der Bushaltestelle „Schule Kalbach“

15.06.2018 · Aktualisiert: 20.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3386 entstanden aus Vorlage: OF 315/12 vom 22.05.2018 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Schule Kalbach" Der Magistrat wird gebeten, über den geplanten barrierefreien Ausbau im Rahmen des Programmes E 3/2018 der Haltestelle "Schule Kalbach" in der Straße An der Grünhohl umfassend zu berichten. Neben dem Ortsbeirat sind auch die angrenzenden Anlieger, hier insbesondere die Grundschule Kalbach, in die Planung einzubeziehen, da neben dem barrierefreien Ausbau auch eine Verlegung der Haltest elle in südlicher Richtung des Straßenverlaufs vorgesehen ist. Begründung: Per E-Mail vom 14.05.2018 wurde der Ortsbeirat unter dem Titel "Information des Ortsbeirates 12 über Bushaltestellenprogramm E 3" darüber informiert, dass die Haltestelle "Schule Kalbach" in der Straße An der Grünhohl barrierefrei ausgebaut werden soll. Die der E-Mail beigefügte Entwurfsplanung des barrierefreien Ausbaus sieht dabei vor, dass die Haltestelle in südlicher Richtung des Straßenverlaufs verlegt werden soll. Dies führt gegebenenfalls zu nachteiligen Veränderungen für die Anlieger. So befindet sich dem Plan nach die neue Haltestelle zukünftig direkt vor den Fenstern der Klassenräume der Grundschule Kalbach. Das Halten und Anfahren kann zu Lärmwirkungen in den Klassenräumen führen. Insofern sind die Anlieger, insbesondere die Grundschule Kalbach, zu hören, ihre Aussagen zu berücksichtigen und diese dem Ortsbeirat mitzuteilen. Die Verengung der Straße An der Grünhohl wurde Ende der Neunzigerjahre verwirklicht, um die haltenden Busse nicht überholen zu können. Diese Haltestelle hat sich nun seit fast zwei Jahrzehnten bewährt. Es ist eine Notwendigkeit für eine Verlegung - auch für Barrierefreiheit - nicht erkennbar. Selbst leichtes Gefälle sollte nicht zur Verlegung beider Haltestellen vor Klassenräume unter gleichzeitiger Entstehung hoher Kosten führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1959 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 649 Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4633 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5106 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erosion des Kalbach-Ufers

15.06.2018 · Aktualisiert: 26.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3388 entstanden aus Vorlage: OF 317/12 vom 24.05.2018 Betreff: Erosion des Kalbach-Ufers Der Magistrat wird gebeten, der Erosion des Ufers des Kalbachs - insbesondere zu sehen südlich der Grundstücke Talstraße 44 bis 50 - durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Begründung: Insbesondere nach starken Regenfällen führt der Kalbach deutlich mehr Wasser als gewöhnlich. Hierdurch kommt es auch in den hohen Uferlagen regelmäßig zu Überschwemmungen. Diese führen zur Abtragung des Ufers und letztendlich dazu, dass das Wasser nicht mehr geführt wird und im umliegenden Gelände versickert. Zusätzlich verlieren Bäume den nötigen Halt. Anbei zwei Fotos, welche die Situation südlich der Talstraße 48 verdeutlichen. (Fotos privat, farbig im PARLIS online). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2018, ST 1767 Aktenzeichen: 79 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sitzbank Kalbacher Hauptstraße Nr. 36

29.03.2018 · Aktualisiert: 23.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2018, OF 294/12 Betreff: Sitzbank Kalbacher Hauptstraße Nr. 36 Der Ortsbeirat bittet die Ortsvorsteherin, folgenden Brief an den Magistrat zu senden: Mit der Ortsbeiratsinitiative OIB 65/2017 vom 17.2.2017 wurde der Magistrat u. a. gebeten, die Schäden an der Sitzbank am alten Rathaus Kalbach zu beseitigen. Dafür hatte der Ortsbeirat Mittel aus seinem Budget zur Verfügung gestellt. Leider ist diese Bank immer noch reparaturbedürftig, da ein Brett der Sitzfläche stark beschädigt ist. Der Ortsbeirat bittet, diese Reparatur zeitnah auszuführen, da die Bank, bedingt durch die Bushaltestelle, intensiv genutzt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 294/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Keine Filialschließung der Frankfurter Sparkasse in Kalbach

01.12.2017 · Aktualisiert: 04.06.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2487 entstanden aus Vorlage: OF 245/12 vom 30.11.2017 Betreff: Keine Filialschließung der Frankfurter Sparkasse in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, Gespräche mit der Landesbank Hessen-Thüringen - Girozentrale - als Träger der Frankfurter Sparkasse und den Mitgliedern im Verwaltungsrat der Sparkasse zu führen, um die für den 25.01.2018 geplante Schließung der Frankfurter Sparkasse Filiale Kalbach in der Kalbacher Hauptstraße 26 rückgängig zu machen. Die Aufstellung eines Geldautomaten und Briefkastens für Überweisungsträger an zentraler Stelle in Kalbach stellt keinen Ersatz für die in der Filiale angebotenen Dienstleistungen dar. Begründung: Die Schließung der Filiale der Frankfurter Sparkasse in der Kalbacher Hauptstraße ist für den 25.01.2018 angekündigt. Nach dem Gesetz vom 14.05.2007 zur Errichtung der Frankfurter Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts ist diese eine "Landesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts". Die Aufgaben der Frankfurter Sparkasse ergeben sich aus § 2 dieses Gesetzes. Demnach ist sie ein dem gemeinen Nutzen dienendes Wirtschaftsunternehmen. Sie erledigt im Interesse ihrer Kunden Dienstleistungen nach Maßgabe der Satzung. Hierzu gehört, dass in Kalbach Kunden diese Dienstleistungen angeboten werden. Weiterhin ist festzustellen, dass viele ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger in Kalbach wohnen, die nicht in der Lage sind, mit dem ÖPNV die nächste Filiale zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 572 Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3156

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

SB-Terminal und Geldautomat für die Post-Partnerfiliale in der Kalbacher Hauptstraße 12

01.12.2017 · Aktualisiert: 22.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2479 entstanden aus Vorlage: OF 237/12 vom 10.11.2017 Betreff: SB-Terminal und Geldautomat für die Post-Partnerfiliale in der Kalbacher Hauptstraße 12 Der Magistrat wird beauftragt, bei der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Post AG anzuregen, in der Post-Partnerfiliale in Frankfurt-Kalbach, Kalbacher Hauptstraße 12, ein SB-Terminal und einen Geldautomaten der Deutschen Postbank AG bzw. Cash Group für Bankgeschäfte und zur Bargeldversorgung aufzustellen. Begründung: Während Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen eine kostenfreie und nahe Bargeldversorgung im Stadtteil vorfinden, ist die Nutzung dieser Geldautomaten für Nichtkunden mit deutlichen Gebühren versehen. Auch die Versorgung mit Bargeld über den örtlichen REWE-Markt ist an eine Mindesteinkaufssumme gebunden. Kunden der Geschäftsbanken finden indes kein kostenfreies Angebot vor und besonders für ältere Menschen sind die Wege sehr weit. Ein SB-Terminal und ein Geldautomat in der Post-Partnerfiliale Kalbach mit Auszahlungs-, Überweisungs- und Umbuchungsfunktion würde die kostenfreie Bargeldversorgung sicherstellen, Bankgeschäfte auch ohne PC ermöglichen und zudem der Festigung der Post-Partnerfiliale dienen, da es für ein zusätzliches Angebot und mehr Kundenfrequenz der Filiale sorgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 555 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pavillons im Kalbacher Stadtpfad - zeitweiliges Ausweichquartier für die Kita 134 „Im Hain“

03.11.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2303 entstanden aus Vorlage: OF 226/12 vom 02.10.2017 Betreff: Pavillons im Kalbacher Stadtpfad - zeitweiliges Ausweichquartier für die Kita 134 "Im Hain" Der Magistrat wird gebeten, die Pavillons im Kalbacher Stadtpfad für die Kinder der Kita 134 "Im Hain" im Sommer 2018 für ca. 12 Wochen als Ausweichquartier zur Verfügung zu stellen, da umfangreiche Brandschutzmaßnahmen in der Kita vorgenommen werden müssen. Begründung: In den Pavillons am Kalbacher Stadtpfad sind zurzeit noch immer Kinder untergebracht, in deren Bonameser Kita die Sanierungsmaßnahmen andauern. Die Kita 134 "Im Hain" soll voraussichtlich wegen der anstehenden Brandschutzmaßnahmen während der Sommerferien 2018 komplett geschlossen werden, was für viele Familien ein Betreuungsproblem geben wird. Auch die angedachte Möglichkeit, die Kinder für die Dauer von 12 Wochen täglich mit dem Bus in ein Ausweichquartier zu fahren, ließe sich durch eine Nutzung der deutlich näheren Anlage im Kalbacher Stadtpfad verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 589 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 40 4

OA (Anregung Ortsbeirat)

Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34

10.03.2017 · Aktualisiert: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2017, OA 133 entstanden aus Vorlage: OF 138/12 vom 24.02.2017 Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Vorgang: OM 717/16 OBR 12; ST 43/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, inwieweit die Rechtsauffassung und Handlungsweise der Bauaufsicht zutrifft, durch die Stadt hergestellte und unterhaltene öffentliche Verkehrsflächen, sofern sie sich im Privatbesitz befinden, ohne Entwidmungsverfahren beseitigen und bebauen lassen zu können, oder ob diese Handlungsweise im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht, nach der auch im privaten Besitz befindliche Verkehrsflächen zum öffentlichen und zu erhaltenden Verkehrsraum zählen, sofern sie aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung des Verfügungsberechtigten zur Benutzung durch jedermann zugelassen sind. 2. Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, mit welchen Begründungen das Erwerbsrecht der Stadt nach § 3 des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht in Anspruch genommen wurde, um die Erhaltung der für den öffentlichen Verkehr notwendigen Bürgersteigflächen vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 37 und Weißkirchener Weg 34 zu sichern. Begründung: In Beantwortung einer Anregung des Ortsbeirats 12 mit Stellungnahme vom 09.01.2017, ST 43, erklärt die Bauaufsicht, dass die Bebauung einer bisher der Öffentlichkeit zugänglichen und von der Stadt hergestellten und instand gehaltenen Bürgersteigfläche zulässig ist, da diese Fläche nicht im öffentlichen Eigentum ist und somit nicht den Status eines öffentlichen Bürgersteigs erfüllt. Infolge wurde der bisher 1,5 Meter breite Bürgersteig auf eine Breite von 1,0 Meter und stellenweise auf 0,60 Meter reduziert. Im Weißkirchener Weg 34 stehen vor dem Geschäft eines Altgerätehändlers auf dem öffentlichen Bürgersteig Schrottgeräte. Auch in diesem Fall, der zur Gefährdung von Passanten führt, erkennt die Bauaufsicht keine Funktion als Verkehrsfläche, da sich der betreffende Teil des Bürgersteigs im Privatbesitz befindet. In den alten Ortsteilen kommt es durch früher geltende Baugesetze nicht selten vor, dass die vor den bebauten Privatgrundstücken liegenden Verkehrsflächen, meist Bürgersteige, zum Teil in Privatbesitz sind. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stützt die Auffassung, dass es sich dabei um öffentliche Verkehrsflächen handelt, die nicht zur freien Verwendung der Eigentümer stehen. Um die Nutzungsrechte dieser Flächen zu regeln, wurde 2001 das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz als Bundesgesetz erlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 717 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 43 Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 262 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage OA 133 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.04.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 133 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1353, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen

20.01.2017 · Aktualisiert: 03.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1164 entstanden aus Vorlage: OF 122/12 vom 09.01.2017 Betreff: Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung auf den Zufahrtsstraßen nach Kalbach-Riedberg dahin gehend zu verbessern, dass beide Teile des Stadtteils ausgeschildert sind und hierzu, soweit erforderlich, Gespräche mit Nachbarkommunen sowie der Straßenverkehrsverwaltung beziehungsweise Hessen Mobil aufzunehmen. Insbesondere schlägt der Ortsbeirat folgende Anpassungen der Beschilderung vor: - Vor und an der Kreuzung "Kalbacher Hauptstraße/Am Martinszehnten" zum einen von Bonames kommend für den Geradeausverkehr sowie für den Linksabbiegeverkehr von Kalbach kommend und für den Rechtsabbiegeverkehr vom Martinszehnten kommend zusätzlich zu "F-Niederursel" und "Oberursel" auch "F-Riedberg" zu ergänzen; - an der Kreuzung "Rosa-Luxemburg-Straße/Am Weißkirchener Berg" bzw. "Frankfurter Landstraße" zusätzlich zu "F-Kalbach" auch "F-Riedberg" auszuweisen; - an der Kreuzung "Am Weißkirchener Berg/L 3019" aus Kalbach kommend für den Linksabbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen; - an der Kreuzung "Lange Meile/L 3019" aus Kalbach kommend für den Links abbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen sowie - auf den Ausfahrttafeln der Abfahrt 6 (Heddernheim) der BAB 661 aus Süden kommend den Schriftzug "F-Riedberg" zu ergänzen. Begründung: Zahlreiche Hinweisschilder auf den Zufahrtsstraßen zum Stadtteil enthalten unvollständige und teilweise irreführende Angaben zu den beiden Teilen des Stadtteils. Dies kann dazu führen, dass Ortsfremde fehlgeleitet werden. Darüber hinaus trägt dies besser dem gewachsenen Stadtteil Rechnung. Daher wird der Magistrat gebeten, im Sinne einer Verbesserung der Beschilderung selbst tätig zu werden beziehungsweise zur Verbesserung der Beschilderung mit den zuständigen Nachbarkommunen beziehungsweise den zuständigen Straßenverkehrsbehörden Kontakt aufzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 684 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1828 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstraße 26a

20.01.2017 · Aktualisiert: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2017, OF 130/12 Betreff: Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstraße 26a Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Maßnahmen ergriffen werden, damit die Pavillons, die bis zu Beginn des Schuljahres 2012-13 von der Grundschule für die Betreuung der Kinder und Arbeitsgemeinschaften genutzt wurden, für eine weitere Verwendung durch die Grundschule bzw. die Kalbacher Jugendeinrichtungen instandgehalten werden. Begründung: Die Bürger in Kalbach interessieren sich zunehmend für den Verwendungszweck der Pavillons der Grundschule Kalbach. Seit diese Pavillons nicht mehr regelmäßig benutzt werden, befinden sich Pavillons und Grundstück in einem ziemlich verwahrlosten Zustand. Zwar sind vor Wochen einige Pavillons gereinigt und wieder benutzbar gemacht worden, es gibt aber keinerlei Informationen über eine zukünftige Verwendung. Das Thema wurde im Ortsbeirat schon mehrfach angesprochen und seitens des Magistrats mit der ST 765 vom 9.5.2016 dahin gehend beantwortet, dass die Schule die Räume evtl. für die Einrichtung von Intensivklassen braucht. Mit der ST 1118 vom 29.8.2016 hieß es, eine Reaktivierung der Container der früheren Außenstelle Talstraße ist nicht sinnvoll, da eine abgetrennte Beschulung von Intensivklassen nicht zielführend sei. Es ist außerdem festzustellen, dass keine Intensivklassen eingerichtet wurden. Die steigende Schülerzahl an der Grundschule - nicht zuletzt durch die Beschulung der auf dem Gelände des Alten Flugplatzes untergebrachten Kinder - und der weiterhin bestehende Bedarf der Kinder- und Jugendeinrichtungen (z. B. Bandübungsraum, Töpferwerkstatt, Schulgarten) lassen die Instandhaltung der Pavillonanlage wünschenswert erscheinen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.11.2016, OF 114/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 320 2017 1. Die Vorlage OF 114/12 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 130/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Annahme) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Gefährliche Kanaldeckel

03.01.2017 · Aktualisiert: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 128/12 Betreff: Gefährliche Kanaldeckel Der Ortbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, sich mit der zuständigen Firma in Verbindung zu setzen, die für den Einbau der Kanalkästen verantwortlich ist, die sich auf der Kalbacher Hauptstraße vor dem Alten Rathaus und auf der anderen Straßenseite, sowie auf dem Bürgersteig gegenüber der Straße Am Schlinkenborn befinden. Diese Firma ist aufzufordern, die Abdeckungen dieser Kästen so einzubauen, dass keine Kanten hervorragen. Begründung: Die Kanaldeckel stehen zwischen zwei und fünf Zentimeter hervor und sind gefährliche Stolperfallen. Dieser Antrag ist so dringend, weil bereits am 29. Dezember eine Seniorin aus Kalbach an einem herausragenden Kanaldeckel gestolpert und hingefallen ist. Sie hat sich eine Schulterverletzung zugezogen, so dass ein Krankenwagen angefordert werden musste. Sie ist über einen der Kanaldeckel, der nicht einmal sehr hoch hervorsteht, gestolpert, Nicht auszudenken wenn jemand über den unverantwortlich hochstehend Kanaldeckel an der Bushaltestelle vor dem Alten Rathaus stolpert und hinfällt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 128/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstaße 26a

20.11.2016 · Aktualisiert: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2016, OF 114/12 Betreff: Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule in der Talstaße 26a Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, zu welchem Zweck stehen die Pavillons, die vorübergehend die Kinder der Frühbetreuung der Grundschule Kalbach aufnahmen, noch auf dem Grundstück Talstraße 26a. Begründung: Die Bürger in Kalbach interessieren sich zunehmend für den Verwendungszweck der Pavillons der Grundschule Kalbach. Seit diese Pavillons für die Kinder der Frühbetreuung nicht mehr gebraucht werden, befinden sich die Pavillons und das Grundstück in einem ziemlich verwahrlosten Zustand. Vor Wochen sind einige Pavillons gereinigt und wieder benutzbar gemacht worden. Die Bürger fragen sich zurecht, was hat die Stadtverwaltung mit den Pavillons vor, und wer wird diese künftig nutzen. Das Thema wurde im Ortsbeirat schon mehrmals angesprochen und seitens des Magistrats mit der ST 765 vom 09.05.2016 dahingehend beantwortet, dass die Schule die Räume eventuell für die Einrichtung von Intensivklassen braucht. Mit der ST 1118 vom 29.08.2016 hieß es, eine Reaktivierung der Container der früheren Außenstelle Talstraße ist nicht sinnvoll, da eine abgetrennte Beschulung von Integrationsklassen-Kinder nicht zielführend wäre. Die Pavillons stehen noch immer unbenutzt auf dem Grundstück. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.01.2017, OF 130/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 114/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 320 2017 1. Die Vorlage OF 114/12 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 130/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Annahme) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: CDU

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