Meine Nachbarschaft: An der Grünhohl
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Vorlagen
Kann der östliche Teil der Kalbacher Hauptstraße dauerhaft mit dem Bus erschlossen werden?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1106 entstanden aus Vorlage: OF 105/12 vom 09.04.2012 Betreff: Kann der östliche Teil der Kalbacher Hauptstraße dauerhaft mit dem Bus erschlossen werden? Die Straße An der Grünhohl war bis vor Kurzem wegen der Bauarbeiten an der Grundschule Kalbach voll gesperrt. Wegen dieser Vollsperrung wurden die ansonsten in der Talstraße verkehrenden Buslinien 28 und 29 über den östlichen Teil der Kalbacher Hauptstraße umgeleitet. Dies ist vielen Bürgerinnen und Bürgern, die im Bereich der Straßen Am Oberschlag und Im Hain wohnen, sehr entgegengekommen. Von ihnen wurde wiederholt die Frage an den Ortsbeirat herangetragen, ob ein solcher Streckenverlauf nicht dauerhaft möglich wäre. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der östliche Teil der Kalbacher Hauptstraße dauerhaft mit dem Bus erschlossen werden kann. Denkbar wäre zum Beispiel eine alternierende Streckenführung der Linien 28 und 29, bei der eine Buslinie den östlichen Teil der Kalbacher Hauptstraße bedient und die andere Buslinie die bisherige Route durch die Talstraße nimmt. Eine Streckenführung durch die Talstraße ist wegen der Arztpraxis in der Talstraße 72 aufrechtzuerhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1446 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 12 am 24.08.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 11
Aktuelle Verkehrsbelastungen im Frankfurter Norden Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.03.2012, OA 172 entstanden aus Vorlage: OF 103/12 vom 12.03.2012 Betreff: Aktuelle Verkehrsbelastungen im Frankfurter Norden Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100 In Vorbereitung der Ausweisung von großen Siedlungsflächen im Frankfurter Norden wurde im Februar 1997 vom Magistrat eine Verkehrsprognose Riedberg/Kalbach/Bonames vorgelegt. In dieser Prognose wurden die erwarteten verkehrlichen Belastungsänderungen des Straßennetzes dargestellt. Zur Vermeidung von Belastungszunahmen in Ortslagen wurden Netzergänzungen für erforderlich gehalten. Diese sind bis heute unvollständig. Nicht ausgeführt sind die Umgehungsstraße Steinbach/Weißkirchen (L 3006/L 3019), die Ortsrandstraße Bonames, die Graf-von-Stauffenberg-Allee und die Stadtstrecke D zwischen Bockenheim und Ginnheim. Die Vorlage vom 02.10.2006, B 428, über die Verkehrssituation im Frankfurter Norden vom Frühsommer 2004 und 2006 stellt erhebliche Abweichungen der Verkehrsdichte gegenüber den Prognosezahlen von 1997 fest. Den Entlastungen in den Stadtteilen stehen wesentliche Verkehrszunahmen rund um die Stadtteile Nieder-Eschbach, Bonames und Kalbach-Riedberg entgegen. Bereits ein Jahr später berichtete der Magistrat über weitere Verkehrszunahmen von durchschnittlich 7 Prozent innerhalb eines Jahres. Eine aktuelle Verkehrszählung liegt dem Ortsbeirat nicht vor. Die Bürgerinnen und Bürger im Frankfurter Norden berichten den Ortsbeiräten jedoch über zunehmende Lärmbelastungen durch den Autoverkehr und Störungen im Verkehrsfluss. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Informationen zum Sachstand des motorisierten Individualverkehrs zu aktualisieren und über die derzeitigen Verkehrsbelastungen des Straßennetzes im Frankfurter Norden zu berichten. Die Ortsbeiräte der Ortsbezirke 10 und 15 sind einzubeziehen. Insbesondere ist dem Ortsbeirat 12 darzustellen, welche Verkehrsbelastungen auf den Grundnetzstraßen Kalbacher Hauptstraße, Zur Kalbacher Höhe und Altenhöferallee bestehen und zukünftig zu erwarten sind. Es ist zu berichten, ob im Hinblick auf die zukünftige verkehrliche Entwicklung die Straßen Altenhöferallee und Graf-von-Stauffenberg-Allee zur Tempo-30-Zone herabgestuft werden können. Des Weiteren ist zu berichten, welche zukünftigen Verkehrsbelastungen auf der Autobahn A 661 mit der Lückenschließung im Bereich Riederwald entstehen und wie sowohl den regelmäßigen Staus auf der A 661 im Berufsverkehr als auch den Lärmbelastungen durch die A 661 auf die Wohngebiete im Frankfurter Norden begegnet werden kann. Gegenüberzustellen sind die verkehrlichen Auswirkungen auf die Stadtteile Kalbach-Riedberg und Bonames im Hinblick auf die Schließung bzw. Wiederinbetriebnahme der Anschlussstelle Bonames. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1275 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 28.03.2012 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.04.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 169 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 185 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 3: FREIE WÄHLER (= Annahme) 10. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.05.2012, TO I, TOP 49 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 169 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 172 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Der Vorlage OA 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage OA 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE., NPD und REP (B 100 = Kenntnis, OA 169, OA 172, OA 185 und OA 186 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Zurückweisung, OA 169, OA 172, OA 185 und OA 186 = Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.05.2012, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 169 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 172 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Der Vorlage OA 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage OA 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP Beschlussausfertigung(en): § 1747, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012 Aktenzeichen: 61 10
Gefährliche Verkehrssituation auf dem Schulweg in Kalbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2012, OM 842 entstanden aus Vorlage: OF 89/12 vom 20.01.2012 Betreff: Gefährliche Verkehrssituation auf dem Schulweg in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich einen provisorischen Zebrastreifen auf der Straße "Kalbacher Hauptstraße", auf der Höhe der Hausnummer 56 anzulegen. Dieser sollte den Schülerinnen und Schülern auch in der letzten Phase der Bauarbeiten an der Grundschule Kalbach einen ungefährdeten Schulweg zum Schulprovisorium am Kalbacher Stadtpfad und zum städtischen Hort ermöglichen. Begründung: Die Verkehrssituation an der Baustelle an der Grundschule Kalbach hat sich in der letzten Phase der Bauarbeiten durch an- und abfahrende Lieferwagen deutlich verschärft. Hinzu kommt, dass in unmittelbarer Nähe eine weitere Großbaustelle entstanden ist. Der vorgesehene Schulweg aus Kalbach Nord über die bestehende Ampelanlage an der Kalbacher Hauptstraße kann von den Kindern nicht mehr eingehalten werden. Der Gehweg ist durch den Bauzaun viel zu schmal. Zusätzlich blockieren parkende Lieferwagen den Ampelbereich und den - eigens für die Bauarbeiten eingerichteten - Zebrastreifen in der Straße "An der Grünhohl", oberhalb der Bushaltestelle. Es kam schon vor, dass Bauarbeiter den Kindern verboten haben, in diesem Bereich zu laufen, da "dies viel zu gefährlich für sie sei". Die Kinder wechseln deshalb bereits an der Evangelischen Kirche über den Zebrastreifen auf die gegenüberliegende Straßenseite. Leider führt das dazu, dass sie dann die Kalbacher Hauptstraße auf der Höhe der Hausnummer 56 überqueren. Daher sollte hier aus Sicherheitsgründen ein provisorischer Fußgängerüberweg über die Kalbacher Hauptstraße eingerichtet werden. Anlage 1 (ca. 82 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2012, ST 571 Aktenzeichen: 32 1
Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 703 entstanden aus Vorlage: OF 63/12 vom 18.11.2011 Betreff: Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße Vorgang: OA 831/09 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei der vorgesehenen Grunderneuerung der Talstraße in dem Abschnitt zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße Fahrbahnverengungen vorgenommen werden können, um die langen geraden Fahrspuren zu unterbrechen, oder zur Verkehrsberuhigung das Parken auf der Nordseite zu gestatten und die Fahrzeugnutzer durch die Fahrbahngestaltung auf die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Tempo-30-Zone hinzuweisen. Begründung: Veranlasst durch den Ortsbeiratsbeschluss OA 831 vom 13.03.2009, hat der Magistrat über die Stellungnahme ST 1117 vom 17.08.2009 dem Ortsbeirat über die im Jahr 2012 vorgesehene Grunderneuerung der Talstraße berichtet. Da in der Talstraße, bedingt durch den breiten und geradlinigen Fahrbahnausbau, die Fahrgeschwindigkeiten oft nicht der Tempo-30-Zone angemessen sind, erscheint es dem Ortsbeirat sinnvoll, bei der Grunderneuerung Fahrbahnverengungen vorzunehmen. Die durch die Talstraße führenden Buslinien sollten einer Fahrbahnverengung nicht entgegenstehen, da auch der Busverkehr nicht immer die Geschwindigkeitsbegrenzung beachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.03.2009, OA 831 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2012, ST 527 Antrag vom 24.06.2014, OF 363/12 Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 12 am 23.03.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5
Evangelische Kindertagesstätte Krambambuli Bereitstellung eines Ausweichquartiers während des Umbaus
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.10.2011, OA 93 entstanden aus Vorlage: OF 60/12 vom 28.10.2011 Betreff: Evangelische Kindertagesstätte Krambambuli Bereitstellung eines Ausweichquartiers während des Umbaus Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Erweiterung der Evangelischen Kindertagesstätte Krambambuli am Kalbacher Stadtpfad 8 zur Errichtung von Räumen für die ersten Kalbacher Gruppen für Kinder unter drei Jahren zügig in 2012 zu beginnen. Da während der gesamten Bauphase sämtliche Kindergarten- und Hortgruppen ausgelagert werden müssen, sind als Ausweichquartier die Pavillons der provisorischen Grundschule am Kalbacher Stadtpfad, nach der Fertigstellung der Grundschulerweiterung, zur Verfügung zu stellen. Von der Inanspruchnahme der Pavillons der Grundschuldependance in der Talstraße neben der Kath. Kindertagesstätte ist Abstand zu nehmen, da diese Pavillons räumlich und bautechnisch, ohne größere Erweiterung und Umbauten, nicht für die Kita-Auslagerung genutzt werden können. Begründung: Die in der Talstraße stehenden fünf Pavillons müssten durch weitere Pavillons ergänzt werden, um die fünf Gruppen des Kindergartens, die Küche, ein Mitarbeiterzimmer und ein Büro aufzunehmen. Dafür ist auf dem Gelände kein Platz vorhanden, es sei denn, die kleine Hoffläche wird vollständig aufgegeben. Die Pavillons verfügen derzeit nur über Außentoiletten. Die Kindergartenkinder können diese Außentoiletten nur in Begleitung des Erziehungspersonals aufsuchen und müssten in der kalten Jahreszeit für jeden Toilettengang vollständig angekleidet werden. Wie der Magistrat in seinem Bericht B 422 vom 24.10.2011 berichtet, entsprechen die Pavillons in der Talstraße wärmetechnisch als auch baulich nicht den aktuellen Bestimmungen. Somit sind für die temporäre Kindergartennutzung Umbauten erforderlich. Zusätzlich ist eine Einhausung des Verbindungsgangs notwendig, um einen geschützten und temperierten Zugang zu den Toiletten zu schaffen. Der Ortsbeirat bittet, die bisherige Planung des Ausweichstandorts zu überdenken, zumal sich der Baubeginn des Kita-Umbaus vom Herbst 2011 auf den Frühsommer 2012 verschiebt und damit einer Inanspruchnahme der Pavillonanlage im Kalbacher Stadtpfad zeitlich nichts im Wege steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2012, B 64 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 02.11.2011 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung der KAV am 28.11.2011, TO II, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage OA 93 wird zugestimmt. 5. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 05.12.2011, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 93 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 939, 5. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 05.12.2011 Aktenzeichen: 40 4
Lärmschutz beim geplanten Ausbau der Bundesautobahn 661 auf drei Spuren im Bereich der Autobahnbrücken Oberer Kalbacher Weg und Unterer Kalbacher Weg/Talstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2011, OF 60/10 Betreff: Lärmschutz beim geplanten Ausbau der Bundesautobahn 661 auf drei Spuren im Bereich der Autobahnbrücken Oberer Kalbacher Weg und Unterer Kalbacher Weg/Talstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Sind beim geplanten Ausbau der A661 auf drei Spuren im Bereich der Autobahnbrücken Oberer Kalbacher Weg und Unterer Kalbacher Weg/Talstraße Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen? Wenn ja, welche? Ist ein Tempolimit vorgesehen? Werden die neuesten Grenzwerte für Lärmschutz eingehalten? Begründung: Die Lärmbelästigung ist jetzt schon unerträglich. Wie von den Anwohnern/ Betroffenen berichtet, hat der Verkehr seit dem Anschluss an die Autobahn nach Würzburg um ein Vielfaches zugenommen. Außerdem wurde das Tempolimit von 100 km/h auf 130 km/h heraufgesetzt. Der Lärm, der durch diese beiden Gegebenheiten entstehe, sei seit dieser Zeit bis zur Unerträglichkeit angestiegen. Laut der Anwohner könne man nachts kein Fenster offen lassen, weil man glaubt, man schlafe direkt neben der Autobahn. Im Garten sei es besonders zu den Hauptverkehrszeiten nicht auszuhalten. Die Betroffenen sind der Meinung, dass man wenigstens die Autobahnbrücken zum einen im Unteren Kalbacher Weg/Talstraße und zum anderen den Oberen Kalbacher Weg/ Kalbacher Hauptstraße mit Lärmschutz versehen könnte (komplett wäre natürlich besser) - damit wäre alles um einiges erträglicher. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 09.08.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 60/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 06.09.2011, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 60/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 10 am 25.10.2011, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 60/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 182 2011 Die Vorlage OF 60/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenDie Pavillons der Außenstelle der Kalbacher Grundschule als Kinderkrippe nutzen
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.06.2011, OA 35 entstanden aus Vorlage: OF 15/12 vom 19.05.2011 Betreff: Die Pavillons der Außenstelle der Kalbacher Grundschule als Kinderkrippe nutzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Pavillons der Außenstelle der Grundschule Kalbach in der Talstraße 26a nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus der Grundschule im Jahr 2012 nicht abzubrechen, sondern in den Pavillons eine Betreuungseinrichtung für Kinder unter drei Jahren einzurichten. Begründung: Die Pavillons der Außenstelle gehören ebenso wie das Grundstück in der Talstraße 26a der Stadt Frankfurt. Die Pavillons sind nach Aussagen des Hochbauamtes in einem guten Zustand und verursachen nur geringe Erhaltungskosten. Andererseits ist festzustellen, dass im Frankfurter Norden Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren (Krippenplätze) fehlen, in Kalbach gibt es nur ein geringes Angebot durch Tagesmütter. Mit der Nutzung der Pavillons nach Fertigstellung der Grundschulerweiterung könnte hier eine kostengünstige Lösung zur Behebung dieses Mangels gefunden werden, zumal die in der Maßnahme für den Erweiterungsbau der Grundschule Kalbach enthaltenen Abbruchkosten in Höhe von 70.000 Euro eingespart werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.10.2011, B 422 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Versandpaket: 15.06.2011 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 15.08.2011, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 35 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Bunte (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 453, 2. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 15.08.2011 Aktenzeichen: 40 4
Bessere verkehrstechnische Absicherung des Anwesens in der Talstraße 34
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2011, OM 4964 entstanden aus Vorlage: OF 415/12 vom 10.01.2011 Betreff: Bessere verkehrstechnische Absicherung des Anwesens in der Talstraße 34 Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit dem Eigentümer das in der Talstraße 34 gelegene Anwesen sowie den davorliegenden Bürgersteig durch bauliche Maßnahmen (Poller oder durchgehendes Geländer) vor dem aus der Grünhohl kommenden (abbiegenden) Verkehr zu schützen. Begründung: Das oben beschriebene Anwesen ist in der Vergangenheit schon oft durch den in das Grundstück fahrenden Verkehr aller Art in Mitleidenschaft gezogen worden. Verschärft wird die Situation gegenwärtig an dieser Stelle durch den Neubau der Grundschule, deren Baustellenzäune teilweise im öffentlichen Straßenraum stehen und damit zusätzlich Ausweichflächen einschränken und zum Ausweichen auf das angrenzende Grundstück zwingen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2011, ST 524 Aktenzeichen: 66 0
Bürgersteige der Kalbacher Hauptstraße nur für Fußgänger
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2010, OM 4561 entstanden aus Vorlage: OF 390/12 vom 04.09.2010 Betreff: Bürgersteige der Kalbacher Hauptstraße nur für Fußgänger Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch bauliche Änderungen an den nördlichen Bürgersteigflächen der Kalbacher Hauptstraße, zwischen den Straßen An der Grünhohl und Am Oberschlag, und in der Straße Am Weißkirchener Berg eine Befahrung unterbunden werden kann. Begründung: Da auf der Fahrbahnfläche einseitig geparkt werden darf, verbleibt eine 4,5 bis 5,0 Meter breite Fahrbahn für den Autoverkehr. Obwohl diese Breite bei mäßiger Geschwindigkeit völlig ausreichend für den Begegnungsverkehr von PKW ist, weichen PKW-Fahrerinnen und Fahrer über die niedrigen Bordsteine auf den Bürgersteig aus. In der Regel geschieht dies, um eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit zu vermeiden und zügig den Straßenabschnitt zu befahren. Dies gefährdet Fußgänger und insbesondere Kinder, die von den steilen Grundstückseinfahrten und Treppenanlagen den Bürgersteig betreten. Sowohl Fußgänger wie auch Autofahrer haben durch die Stützmauern und die Hangbepflanzung keinen rechtzeitigen Sichtkontakt. Von Anwohnern wird deshalb gefordert, eine Befahrung des Bürgersteigs mit Fahrzeugen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2011, ST 446 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 4
Wohnbebauung an der Bonifatiusstraße ermöglichen
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.07.2010, B 431 Betreff: Wohnbebauung an der Bonifatiusstraße ermöglichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Grundstücke zwischen der Kalbacher Hauptstraße, der Bonifatiusstraße und der Talstraße, die eine Tochtergesellschaft der Deutschen Carbone AG vor einigen Monaten an die Stadt veräußert hat, städtebaulich neu zu beordnen. Zu diesem Zweck ist 1. ein Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel einzuleiten, eine Wohnbebauung auf dem oben genannten Areal zu ermöglichen, die sich im Rahmen der Bebauung "Im Kirschenwäldchen" bewegt, und 2. von einer gewerblichen Zwischennutzung abzusehen, die der beabsichtigten Wohnbebauung zuwiderläuft. Begründung: Die Grundstücke zwischen der Kalbacher Hauptstraße, der Bonifatiusstraße und der Talstraße eignen sich hervorragend für eine Wohnbebauung. Sie befinden sich in einer attraktiven Lage und sind verkehrlich sehr gut an den ÖPNV angebunden; die U-Bahn-Station Kalbach ist nur wenige Gehminuten entfernt. Sie grenzen an die Wohngebiete "Im Kirschenwäldchen" und "In den Seewiesen" an, die sich großer Beliebtheit erfreuen. Eine Verlängerung der Wohnbebauung über die Bonifatiusstraße hinweg in Richtung Osten ist daher nur konsequent. Überdies hat sich in den vergangenen Monaten gezeigt, dass es kaum Nachfrage für eine gewerbliche Nutzung der Flächen gibt, da das nahegelegene Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" aufgrund der besseren verkehrlichen Anbindung für den Schwerlastverkehr für gewerbliche Nutzer attraktiver ist. Deshalb ist eine städtebauliche Neuordnung dieses Areals angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.01.2011, B 11 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 25.08.2010 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.09.2010, TO I, TOP 63 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1179 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Annahme) und LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 8735, 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 20.09.2010 Aktenzeichen: 61 0
Erneuerung der Talstraße zwischen Neugasse und Kalbacher Hauptstraße im Programm .Schöneres Frankfurt.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2010, OM 4060 entstanden aus Vorlage: OF 341/12 vom 06.03.2010 Betreff: Erneuerung der Talstraße zwischen Neugasse und Kalbacher Hauptstraße im Programm "Schöneres Frankfurt" Vorgang: E 206/10 CDU/GRÜNE Der Magistrat wird gebeten, entsprechend dem gemeinsamen Etatantrag der CDU-Fraktion und der GRÜNEN IM RÖMER vom 10.03.2010 mit dem Betreff "Schöneres Frankfurt" eine Ausbauplanung für den Teilabschnitt der Talstraße zwischen Neugasse und Kalbacher Hauptstraße noch im Jahr 2010 zu beauftragen. Die mit Stadtverordnetenbeschluss vom 14.12.2006, § 1227, beschlossene Maßnahme zur Umgestaltung des Talstraßenabschnitts zum verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß dem o. g. Etatantrag im Jahr 2012 auszuführen. Zur Realisierung der Maßnahme bedarf es der Erstellung eines Planungskonzeptes, das nach Erörterung mit den Bürgerinnen und Bürgern und dem Ortsbeirat und nach Ermittlung der Baukosten im Haushaltsplan für 2012 anzumelden ist. Der dadurch bedingte Verwaltungsablauf bedarf der rechtzeitigen Planungsbeauftragung, um die Ausbaukosten für die Beantragung im Haushalt zu ermitteln. Begründung: Die Gestaltung des zentralen Ortsmittelpunktes mit wesentlichen Einkaufsläden bedarf seit Jahren der Erneuerung. Trotz der starken fußläufigen Inanspruchnahme des Straßenabschnitts sind die Bürgersteige zugunsten des Autoverkehrs auf ein Mindestmaß reduziert. Für die in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen ist das Einkaufen erschwert. Der Ausbau des Straßenabschnitts zur niveaugleichen Verkehrsfläche für alle Verkehrsteilnehmer ist seit Jahren überfällig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2010, ST 856 Aktenzeichen: 60 10
Mit Schallschutzmaßnahmen die Lärmbelastungen des Stadtteils Kalbach/Riedberg durch die Autobahn A 661 reduzieren
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2009, OA 882 entstanden aus Vorlage: OF 274/12 vom 08.04.2009 Betreff: Mit Schallschutzmaßnahmen die Lärmbelastungen des Stadtteils Kalbach/Riedberg durch die Autobahn A 661 reduzieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, mit welchen Maßnahmen und mit welchen Kosten eine Lärmminderung in den an die A 661 angrenzenden Wohnbereichen des Stadtteils Kalbach/Riedberg erreicht werden kann. Dabei sind sowohl Maßnahmen für die Verbesserung der bestehenden Lärmschutzeinrichtungen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 820 Am Bonifatiusbrunnen, sowie für die erstmalige Anlage von Lärmschutzvorkehrungen an der A 661 von dem Bereich Am Bonifatiusbrunnen bis zur Talstraße vorzusehen. Begründung: Nachdem der Hessische Verkehrsminister im Jahr 2000 das Geschwindigkeitslimit von 100 km/h auf der A 661 aufgehoben hat, sind alle Bemühungen der Stadt Frankfurt, zur Lärmminderung wieder eine Geschwindigkeitsbegrenzung einzufordern, erfolglos geblieben. Die Verkehrsbelastung auf der A 661 hat sich in den vergangenen Jahren deutlich stärker als ursprünglich prognostiziert erhöht. Damit ist die Lärm- und Schadstoffbelastung kontinuierlich gestiegen. Mit dem Ausbau der Ostumgehung und dem Bau des Riederwaldtunnels in einigen Jahren ist mit einem weiteren Verkehrsanstieg auf der A 661 zu rechnen. Schon jetzt erfordert die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtende Lärmminderungsplanung auch für den Ortsbezirk 12 weitere Maßnahmen. Sofern die Verantwortlichen in der Bundes- und Landesregierung nicht davon zu überzeugen sind, dass die Schutzmaßnahmen für die Menschen im Stadtteil Kalbach verbessert werden müssen, sollte der Magistrat eine vorbereitende Planungskonzeption ausarbeiten, um Wege zur Lärmminderung aufzuzeigen. Lärmschutz dient der Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung. Lärmschutz stellt somit eine nachhaltige Zukunftsinvestition dar, die zudem Arbeitsplätze sichert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2009, ST 1262 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2010, ST 475 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2011, ST 598 Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1169 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 694 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 12 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 29.04.2009 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 19.05.2009, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 882 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler (= Annahme) 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.05.2009, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 882 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 37. Sitzung der KAV am 22.06.2009, TO II, TOP 135 Beschluss: Der Vorlage OA 882 wird zugestimmt. 40. Sitzung des OBR 12 am 16.04.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 46. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2011, TO I, TOP 9 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6020, 31. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.05.2009 Aktenzeichen: 61 12
Grunderneuerung der Talstraße zwischen der Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.03.2009, OA 831 entstanden aus Vorlage: OF 263/12 vom 27.02.2009 Betreff: Grunderneuerung der Talstraße zwischen der Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fahrbahn der Talstraße zwischen der Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergstraße grundhaft erneuern zu lassen. Die Maßnahme ist in die einschlägige Prioritätenliste aufzunehmen. Begründung: Die Fahrbahndecke der Talstraße befindet sich in dem oben genannten Bereich in einem sehr schlechten Zustand. Die tiefen Wintertemperaturen haben weitere Schäden verursacht. Diese können nur durch eine grundhafte Erneuerung der Fahrbahn nachhaltig behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1117 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 703 Antrag vom 24.06.2014, OF 363/12 Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 18.03.2009 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.04.2009, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 831 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5819, 30. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 28.04.2009 Aktenzeichen: 66 5
Die Hecken an der Kalbacher Hauptstraße zurückschneiden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2006, OM 598 entstanden aus Vorlage: OF 73/12 vom 23.10.2006 Betreff: Die Hecken an der Kalbacher Hauptstraße zurückschneiden Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 10 die Hecken entlang der Kalbacher Hauptstraße beginnend an der Autobahnbrücke der BAB 661 bis zum Bahnübergang der U-Bahn-Station Kalbach zurückzuschneiden und damit die gesamte Gehwegbreite wieder benutzbar zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2007, ST 204 Aktenzeichen: 67 0
Erneuerung eines Teilabschnitts der Talstraße in Kalbach Erarbeitung eines Konzepts zur Straßengestaltung als Mischfläche mit Aufenthaltsqualitäten für Fußgänger
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.11.2006, OA 222 entstanden aus Vorlage: OF 77/12 vom 21.10.2006 Betreff: Erneuerung eines Teilabschnitts der Talstraße in Kalbach Erarbeitung eines Konzepts zur Straßengestaltung als Mischfläche mit Aufenthaltsqualitäten für Fußgänger Vorgang: OA 586 OBR 12; ST 925/02 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für den Straßenbereich der Talstraße zwischen der Kalbacher Hauptstraße und der Neugasse ein Konzept für die Umgestaltung der Verkehrsfläche zur Mischfläche (verkehrsberuhigter Bereich) zu erstellen. Durch Verzicht auf die räumliche Zonierung von Gehwegen ist eine barrierefreie Straßennutzung vorzusehen, ohne den PKW-Verkehr oder das Parkplatzangebot zu reduzieren. Das Neugestaltungskonzept soll entsprechend den Planungsvorschlägen der von 1995-1997 erstellten Rahmenplanung auf das historische Prinzip der niveaugleichen Dorfgasse als Fläche für verschiedene und gleichberechtige Nutzer zurückgreifen. Dies dient der Weiterentwicklung der Verkehrsberuhigung und der städtebaulich funktionsgerechten Aufwertung eines Teilbereichs der Stadtteilnahversorgung. Die angrenzende Gickelgasse ist in die Umgestaltung mit einzubeziehen. Der Magistrat möge nach der Erstellung eines Ausbaukonzepts den Ortsbeirat und die Bürgerinnen und Bürger Kalbachs - insbesondere die Anwohner - informieren und evtl. Anregungen möglichst berücksichtigen. Unter Bezug auf die Vorlage OA 586 vom 08.02.2002 und die darauf erfolgte Stellungnahme vom 05.06.2002, ST 925, wird die Erneuerung eines Teilabschnitts der Talstraße im Stadtteil Kalbach zur Aufnahme in das Sonderprogramm "Schöneres Frankfurt" beantragt. Begründung: Im zentralen Stadtteilbereich mit wesentlichen Nahversorgungsfunktionen (Metzger, Bäcker, Gaststätten, Reisebüro, Zeitungskiosk, Poststelle) bestehen schmale Bürgersteige, deutlich unter dem Mindestbreitenmaß und mit hohen Bordsteinen. Da dieser Straßenbereich sehr stark als Einkaufsbereich dient, werden Fußgänger und erst recht Personen mit Kinderwagen auf die Fahrbahn gedrängt. Eine Straßenoberflächengestaltung mit einer entsprechenden Altstadtpflasterung würde eine barrierefreie Nutzung ermöglichen ohne den PKW-Benutzer einzuschränken, da eine geringere Fahrgeschwindigkeit allen Verkehrsteilnehmern mehr Sicherheit bietet. In der angrenzenden Gickelgasse ist in nächster Zeit eine Grunderneuerung notwendig. Dieser Straßenbereich ist deshalb in die Umgestaltung mit einzubeziehen. Die vor Jahren erfolgte niveaugleiche Oberflächenerneuerung der angrenzenden Straße Hullach sollte als Beispiel für die Neukonzeption dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2007, B 133 Bericht des Magistrats vom 09.07.2007, B 501 Vortrag des Magistrats vom 11.01.2021, M 4 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 08.11.2006 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2006, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE.WASG gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und ÖkoLinX/E.L. (= Prüfung und Berichterstattung) BFF und REP (= Annahme) NPD (= vereinfachtes Verfahren) 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2006, TO I, TOP 66 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG und BFF gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= vereinfachtes Verfahren) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2006, TO II, TOP 50 Beschluss: Der Vorlage OA 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, BFF und REP gegen FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie NPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX/E.L. (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1227, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006 Aktenzeichen: 66 0
Das Schmutzloch Autobahnunterführung in der Talstraße beseitigen Ein Thema für ein Kunstprojekt gegen Schmierereien und Graffiti
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2006, OM 600 entstanden aus Vorlage: OF 80/12 vom 21.10.2006 Betreff: Das Schmutzloch Autobahnunterführung in der Talstraße beseitigen Ein Thema für ein Kunstprojekt gegen Schmierereien und Graffiti Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Autobahnamt den Schmuddelzustand der Autobahnunterführung unter der A 661 in der Talstraße zu beseitigen. Die verschmierten grauen Betonwände sollten zumindest einen helleren Anstrich erhalten. Um zukünftig Schmierereien illegaler Sprayer zu vermeiden und Reinigungskosten zu sparen, hält es der Ortsbeirat für sinnvoll, in Zusammenarbeit mit einem Anti-Graffiti-Projekt mit Schülern, Jugendlichen oder künstlerisch tätigen Gruppen eine großflächige Wandbemalung anzubringen. Als Motive schlägt der Ortsbeirat statteilprägende Gebäude sowie das Stadtteilwappen und den Schriftzug Kalbach vor. Darüber hinaus sollten die Wände mit einem Graffitischutz versehen werden. Die positive Wandgestaltung des Mainova-Umspannwerks am Eschersheimer Bahnhof, des Internationalen Jugendzentrums, der S-Bahn-Station Galluswarte und an einigen U-Bahn-Stationen zeigt Wege auf, wie mit künstlerischen Darstellungen der öffentliche Raum angenehm gestaltet werden kann. Sollte es zu einer Erarbeitung eines künstlerischen Gestaltungskonzeptes kommen, wünscht der Ortsbeirat beteiligt zu werden. Begründung: Die Autobahnunterführung in der Talstraße stellt im derzeitigen Schmuddelzustand für jeden mit der U-Bahn ankommenden Bewohner oder Besucher Kalbachs eine Zumutung dar. Da oft der erste Eindruck entscheidend die menschliche Vorstellung beeinflusst und damit das Bild des Stadtteils prägen kann, hält es der Ortsbeirat für erforderlich, den hässlichen Zustand der Autobahnunterführung dauerhaft zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2007, ST 215 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2013, OM 2658 Aktenzeichen: 66 2
Die Schulwegsicherheit auf der Straße Am Hasensprung endlich herstellen
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.05.2006, OA 16 entstanden aus Vorlage: OF 13/12 vom 05.05.2006 Betreff: Die Schulwegsicherheit auf der Straße Am Hasensprung endlich herstellen Seit geraumer Zeit weist der Ortsbeirat 12 (Kalbach/Riedberg) auf die mangelnde Schulwegsicherheit auf der Straße Am Hasensprung hin. Insbesondere der fehlende Gehweg im Bereich Kalbach-Süd zwischen den Straßen Über den Gartenwiesen und Kalbacher Stadtpfad stellt ein Gefahrenpotential dar. Dem Ortsbeirat wurde zuletzt mitgeteilt, dass die Gespräche mit dem Eigentümer des für den Bau des Gehwegs benötigten Grundstücks vielversprechend verlaufen seien. Getan hat sich bislang leider nichts! Deshalb möge die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fertigstellung des oben genannten Gehwegs mit Nachdruck zu betreiben, um die Schulwegsicherheit für die Kinder aus dem Baugebiet Kalbach-Süd zu gewährleisten. Aus dem gleichen Grund wird der Magistrat beauftragt, einen Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich der Straßen Am Hasensprung und Kalbacher Stadtpfad einrichten zu lassen. Ein weiterer Fußgängerüberweg soll Schul- und Kindergartenkindern das Queren der Straße Am Hasensprung im Bereich der Einmündung in die Talstraße erleichtern. Der Fußgängerüberweg vor dem katholischen Kindergarten (Talstraße 24) sollte im Rahmen dieser Maßnahme instand gesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.10.2006, B 471 Bericht des Magistrats vom 05.03.2007, B 138 Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 626 Vortrag des Magistrats vom 11.01.2021, M 4 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 10.05.2006 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.06.2006, TO I, TOP 61 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 16 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und LINKE.WASG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.06.2006, TO II, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage OA 16 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. gegen SPD und LINKE.WASG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 381, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.06.2006 Aktenzeichen: 32 1
Die während des Unwetters Ende Juli 2005 irreversibel beschädigten oder infolgedessen gefällten Bäume in Kalbach schnellstmöglich ersetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2005, OM 3733 entstanden aus Vorlage: OF 384/12 vom 27.08.2005 Betreff: Die während des Unwetters Ende Juli 2005 irreversibel beschädigten oder infolgedessen gefällten Bäume in Kalbach schnellstmöglich ersetzen Ende Juli 2005 wurde der Frankfurter Norden von einem ungewöhnlich starken Unwetter getroffen. Besonders starke Schäden richtete es in Kalbach an. Dutzende Bäume wurden beschädigt, manche gar entwurzelt. Viele Bäume mussten aufgrund ihrer Schäden gefällt oder radikal zurückgeschnitten werden. Im Freizeitpark Kalbach steht "kaum noch ein Baum" (Zitat: Holger Alt, Grünflächenamt). Die drei großen Linden, die das Kreuz an der "Kalbacher Hauptstraße" (Ecke "An der Bergstraße") gesäumt haben, sind gefällt worden. Auf dem Kalbacher Friedhof stehen nur noch wenige Bäume. Die Aufzählung könnte fortgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, 1. den Ortsbeirat im Rahmen eines Ortstermins durch das zuständige Amt über das genaue Ausmaß der Schäden informieren zu lassen und das weitere Vorgehen mit ihm abzustimmen, 2. Mittel für adäquate Ersatzpflanzungen in der Kalbacher Gemarkung bereitzustellen und - sofern die erforderlichen Mittel nicht zeitnah von der Stadt Frankfurt am Main zur Verfügung gestellt werden können - eine alternative Finanzierungsmöglichkeit (bspw. durch Landesmittel oder ein Baumpatenprogramm) aufzuzeigen, 3. die Ersatzpflanzungen schnellstmöglich zu veranlassen, 4. die Wiederaufstellung der demontierten Röhrenrutsche auf dem Abenteuerspielplatz Fasanenweg, die offensichtlich auch ein Opfer des Sturms wurde, zu veranlassen. Begründung: Die Fällung respektive Kappung vieler großer und markanter Bäume hat das Ortsbild Kalbachs nachhaltig geschädigt. Daher ist es notwendig, möglichst rasch neue Bäume nachzupflanzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2005, ST 1146 Antrag vom 07.01.2022, OF 145/12 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1483 Aktenzeichen: 67 0
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