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Meine Nachbarschaft: An der Gruckau

Vorlage

Idee

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bürgersteig in der Marktstraße zwischen den Hausnummer 56 und 58 bzw. Einfahrt in die Straße am Königshof

15.10.2019 · Aktualisiert: 19.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2019, OF 271/16 Betreff: Bürgersteig in der Marktstraße zwischen den Hausnummer 56 und 58 bzw. Einfahrt in die Straße am Königshof Der Ortsbeirat 16 - Bergen Enkheim möge beschließen Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird beauftragt, zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen. Der Magistrat möchte bitte prüfen, ob der Bürgersteig auf der Südseite Marktstraße zwischen den Hausnummern 56 und 58 (Einfahrt in die Straße Am Königshof) durchgezogen werden kann, ähnlich der Lösung für die Einfahrt in den Heinrich-Zinß-Weg von der Vilbeler Landstraße. Begründung: Bei dieser Lösung sind die Autofahrer die von der Marktstraße in die Straße "Am Königshof" einfahren gehalten, den Bürgersteig zu überfahren, dieses bringt für die Fußgänger auf diesem Bürgersteig eine Verbesserung der Sicherheit, auch ist dann die Anfangsgeschwindigkeit der Fahrzeuge in der Straße "Am Königshof geringer. Den die Autofahrer rechnen nicht beim Einfahren in die Straße mit Fußgängern und oder Radfahrer, die ihnen auf der Straße entgegenkommen. Blick aus dem Heinrich-Zinß-Weg Richtung Vilbeler Landstraße Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 271/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Tempo-30 für den Schleichweg Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring und mobile, den Standort wechselnde Radarkontrollen entlang der Talfahrt zwischen An der Pfaffenmauer und Schwimmbad

30.09.2019 · Aktualisiert: 19.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2019, OF 277/16 Betreff: Tempo-30 für den Schleichweg Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring und mobile, den Standort wechselnde Radarkontrollen entlang der Talfahrt zwischen An der Pfaffenmauer und Schwimmbad Der Ortsbeirat wolle beschließen, angesichts der noch wenigstens 2 Jahre andauernden Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten am Berger Rathaus wird der Magistrat gebeten, 1. ab der Abbiegung Marktstraße/Am Königshof bis zum Schwimmbad/ Ecke Fritz-Schubert-Ring/Riedstraße Tempo 30 bei der Talfahrt auszuweisen, um die Raser und Drängler - man kann die Ampelphasen an den mit nicht ausreichendem Abstand bergabwärts rasenden Autokolonnen gut erkennen - und 2. die Einhaltung dieser Geschwindigkeitsbegrenzung werktags insbesondere zwischen 7.30 und 9.30 Uhr regelmäßig mit Radar zu kontrollieren und auch zu sanktionieren Begründung: Der Fritz-Schubert-Ring gehört zum Schulweg der Schule am Ried und wird von den hier wohnenden Kindern auch so genutzt. Durch den ampelgesteuerten Engpaß am Berger Rathaus staut sich, insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten der Anlieger- und vor allem der Schleichverkehr, der bei roter Ampel, oder auch nach der Bushaltestelle Marktstraße/Nikolauskapelle die Abkürzung über den Fritz-Schubert-Ring zur U-Bahn-Haltestelle Enkheim (Tarifgrenze) nimmt. Dazu kommen Elterntaxis zur Schule am Ried, Schwimmbadbesucher, Hessencenter-Kunden, Beschäftigte aus dem Industriegebiet, Arztbesucher usw., die täglich Enkheim vollparken, was jeder an den Nummernschildern der Dauerparker in ganz Enkheim feststellen kann. Mit dem Beginn der Arbeiten am Lückenschluss der A66 im Riederwald wird sich der Schleichverkehr noch erheblich ausweiten, weil jeder das Loch suchen wird, wo es zur Innenstadt oder wenigstens zur U-Bahn geht. Deshalb muss diese Rennstrecke durch reine Wohngebiete unbedingt verlangsamt werden und die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auch in unregelmäßigen Abständen überwacht und Überschreitungen sanktioniert werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 277/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD und LINKE. gegen GRÜNE, BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Vermehrter Rattenbefall in Bergen

22.09.2019 · Aktualisiert: 19.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2019, OF 276/16 Betreff: Vermehrter Rattenbefall in Bergen Der Ortsbeirat 16 - Bergen Enkheim möge beschließen Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird beauftragt, zu prüfen und für Abhilfe zu schaffen, zum Schutz der Bevölkerung ist in dem Carré -"Landgraben, Marktstraße, Schelmenburg Platz an der Gruckau bzw. Am weißen Turm" der Bestand von Ratten zu überprüfen. Begründung: In diesem Gebiet liegen ein städtischer Kindergarten, ein öffentlicher Spielplatz und es grenzt eine Grundschule an. Für viele Schul- oder Kindergartenkinder führt der tägliche Weg durch diesen Bereich. Selbst tagsüber sind hier Ratten zu beobachten die sich auf ihren Wanderungen nicht durch Passanten stören lassen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 276/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, sich beim Magistrat dafür einzusetzen, dass zum Schutz der Bevölkerung der Bestand von Ratten im Ortsbezirk Bergen-Enkheim überprüft und bekämpft wird. Abstimmung: WBE, CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme ohne Änderung) bei Enthaltung LINKE.

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Konsole vor dem Haus im Neuen Weg 64 in Bergen-Enkheim

28.08.2019 · Aktualisiert: 05.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2019, OF 263/16 Betreff: Konsole vor dem Haus im Neuen Weg 64 in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, was die Konsole vor dem Haus "Neuer Weg Nr. 64" siehe https://goo.gl/maps/FrfrShkZ7UmuBQQg8 bewirken soll. Zudem ist zu prüfen, ob dieses Bollwerk welches den Fußgänger verkehr extrem gefährdet entfernt werden kann. Begründung: Seit vielen Jahren steht diese Konsole vor diesem Haus und kein Mensch weiß warum. Ist dieser Vorbau Stützwerk für das Haus oder Schikane für Verkehrsteilnehmer. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 17.09.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 263/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 263/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1513 2019 Die Vorlage OF 263/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, SPD und GRÜNE gegen CDU, BFF und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.

Partei: WBE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuer Weg vom Rebstockpark in das Planungsgebiet „Am Römerhof“

19.08.2019 · Aktualisiert: 01.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4963 entstanden aus Vorlage: OF 871/2 vom 31.07.2019 Betreff: Neuer Weg vom Rebstockpark in das Planungsgebiet "Am Römerhof" Der Magistrat wird gebeten, in der weiteren Planung zur Erschließung des Baugebiets "Am Römerhof" einen neuen Weg für Fußgänger und Radfahrer vom Rebstockpark in das Baugebiet vorzusehen und umzusetzen. Namentlich soll diese neue Wegeverbindung in das Baugebiet "Am Römerhof" zwischen dem Sportplatz des "DJK Schwarz-Weiss Griesheim e. V." (Bezirkssportanlage) und dem Kleingartenverein "Gartenfreunde 1947 e. V." ausgehend vom Rebstockpark südlich der Max-Pruss-Straße in südlicher Richtung verlaufend geschaffen werden. Begründung: Erkenntnisse nach Bürgergesprächen in der öffentlichen Vorstellung der Planung zum Baugebiet "Am Römerhof" im Juli 2019. Ein solcher Weg wäre insbesondere für Kinder und Jugendliche hilfreich, die über den Rebstockpark einen (sicheren) Verkehrszugang zu den öffentlichen Einrichtungen (Schule, Kita, Sportstätten etc.) im Planungsgebiet hätten. Die Bewohner des Planungsgebietes würden vom (weiteren) Zugang in den Rebstockpark profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2264 Antrag vom 19.06.2021, OF 67/2 Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 99 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mögliche Maßnahmen zur Regulierung der Parksituation auf dem Lohrberg/Berger Weg sowie der Situation im Lohrpark

19.08.2019 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4932 entstanden aus Vorlage: OF 588/11 vom 01.08.2019 Betreff: Mögliche Maßnahmen zur Regulierung der Parksituation auf dem Lohrberg/Berger Weg sowie der Situation im Lohrpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die beim Ortstermin am 18.07.2019 mit dem Amt 79 vereinbarten Maßnahmen umgesetzt werden können: 1. Die Beschränkung der Zufahrt und die Bankettbefestigung sollen rollenden und ruhenden Verkehr derart regeln, dass Rettungsfahrzeuge wie auch der Shuttle-Bus ungestört verkehren können. 2. Die Regelung eines beschränkten Zugangs zum Gelände soll lediglich für Wochenenden und Feiertage (derzeit noch offen, ob Wochenendregelung freitags oder samstags startet) in der Zeit von Ostern bis Ende Oktober gelten. 3. Die beschränkte Zufahrt für den Individualverkehr über eingeschränkte Zugangsberechtigung soll mit einem entsprechenden Angebot an ÖPNV/Shuttle-Bussen gekoppelt werden. Die Buslinie 83 könnte zu diesem Zweck als Ringbuslinie konzipiert werden (Friedberger Warte - Lohrberg - Klingenweg - Vilbeler Landstraße - Wilhelmshöher Straße - Heinz-Herbert-Karry-Straße - Seckbacher Landstraße - Dortelweiler Straße - Friedberger Warte). Dazu müssten die beiden möglichen Zufahrten zum Lohrberg gesperrt und nur noch für Berechtigte zugänglich sein. D. h. der Berger Weg im Westen und der Klingenweg im Süden müssten entsprechende Vorrichtungen bekommen - Zugang für Radfahrer uneingeschränkt. 4. Eine Lösung mit möglichst geringem Personaleinsatz (insbesondere auch für die Stadtpolizei) soll favorisiert werden. 5. Die Erreichbarkeit der Lohrberg-Schänke bedarf einer gesonderten Lösung (Privatinitiative: z. B. Abholung Gehbehinderter mittels Golf Caddy). 6. Personen mit berechtigtem Anliegen sollen eine Zufahrtsberechtigung erhalten: Anwohner, MainÄppelHaus, Lohrberg-Schänke, Kleingärtner, Landwirte, Streuobstwiesenbetreiber, Freizeitgärtner, eventuell weitere Personen. 7. Für die Saison 2019 sollen die Baumstämme liegen bleiben. Bis zur Lösungsfindung (spätestens 15. Mai 2020) sollen die Baumstämme entfernt und die Bankette mit Granitstelen bestückt werden. Bei Lösungsangeboten soll stets das Einvernehmen des Ortsbeirates 11 eingeholt werden. Zusätzlich zu den vorgenannten Maßnahmen wird der Magistrat beauftragt, geeignete Flächen für neu anzulegende Grillplätze festzulegen, um zur Saison 2020 das Grillen im Lohrpark verbieten zu können. Begründung: Auf Einladung des Amtes 79 fand am 18. Juli 2019 ein Treffen am Parkplatz des Lohrparks statt. Hintergrund: Im Dezernat X wird die Notwendigkeit gesehen, die kurzfristige Lösung zur Problematik Parken im Berger Weg/Lohrberg (seit Ostern 2019 mithilfe von Baumstämmen entlang des Weges) in eine langfristig wirksame Lösung zu überführen. Der ämterübergreifende Termin vor Ort sollte die Grundlage für eine nachhaltig wirkende Lösung legen. Die Ablage von Baumstämmen entlang des Berger Weges - auf Privatgrundstücken abgelegt - hat seit Ostern 2019 an der Kernproblematik des illegalen Parkens und der nicht vertretbaren Verkehrssituation bei hohem Ansturm auf das Gelände nichts Grundlegendes geändert; zudem verhindern die Baumstämme vielerorts den Zugang der Pächterinnen und Pächter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer zu ihren Streuobstwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.01.2020, OF 707/11 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 124 Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1565 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Linie 83 als Ringlinie

19.08.2019 · Aktualisiert: 06.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.08.2019, OA 442 entstanden aus Vorlage: OF 587/11 vom 30.07.2019 Betreff: Linie 83 als Ringlinie Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Linie 83 (Lohrbergbus) als Ringlinie einzusetzen. Begründung: Der Lohrberg erfreut sich jedes Jahr immer größerer Beliebtheit. In den vergangenen Jahren sogar so stark, dass insbesondere an sonnigen Wochenenden ein desaströses Verkehrschaos auf den Straßen und Wegen auf dem Lohrberg herrscht. Folgerichtig hat der Magistrat erkannt, dass Handlungsbedarf besteht, und versuchte, mit ersten Maßnahmen den Berger Weg zu befrieden. Allerdings nicht mit dem angestrebten Erfolg. Insbesondere der Lohrbergbus, die Linie 83, ist eine Linie mit Potenzial. Sie wird aber aus den folgenden Gründen kaum genutzt: Der Berger Weg ist eng und wird häufig verkehrswidrig zugeparkt. Es kommen kaum noch Pkws hindurch, geschweige denn ein Kleinbus. Durch die Tatsache, dass der Bus nur zwischen Lohrberg und Friedberger Warte pendelt, muss er, nachdem er sich durch den Berger Weg gekämpft hat, in einem unnötigen und aufwendigen Manöver wenden und durch den immer noch verstopften Berger Weg zurückfahren. Den Zeitplan hält er dadurch schon ab der ersten Fahrt nicht mehr ein. Der Magistrat muss doch genauso wie der Ortsbeirat erkennen, dass eine Ringbuslinie daher mehr Vorteile bietet. Der Bus muss nicht mehr durch den verstopften Berger Weg zurück, sondern fährt über den Klingenweg in Richtung Bergen ab. Die dortige Schranke bedient nur der Busfahrer. Sie wird umgehend wieder geschlossen, um ein unberechtigtes Befahren zu verhindern. Nun erreicht der Bus weitere umliegende Stadtteile und kann aus einem viel größeren Bereich nicht mobile Menschen umweltfreundlich zum beliebten Ausflugsziel bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.12.2019, B 495 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 28.08.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 17.09.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OA 442 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.09.2019, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 442 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4566, 33. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.09.2019 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verwendung der Stellplatzablösemittel 2018 hier: Bushaltestelle in der Marktstraße/Am Landgraben mit Fahrscheinautomaten ausstatten

18.06.2019 · Aktualisiert: 21.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4836 entstanden aus Vorlage: OF 252/16 vom 16.06.2019 Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel 2018 hier: Bushaltestelle in der Marktstraße/Am Landgraben mit Fahrscheinautomaten ausstatten Vorgang: B 197/19 Der Magistrat wird aufgefordert, in Kooperation mit dem RMV und der VGF aus Mitteln der Stellplatzablöse einen Fahrscheinautomaten an der Haltestelle in der Marktstraße/Am Landgraben (Linien 42 und 43) zu installieren, um dem Kundenservice gerecht zu werden. Dieser Mangel ist zeitnah zu beheben. Begründung: Seit der Einrichtung der benannten Bushaltestelle in der Marktstraße/Am Landgraben gibt es dort keinen Fahrscheinautomaten. Die Fahrgastmenge in den Stoßzeiten ist von den Fahrerinnen und Fahrern der Busse nur zeitaufwendig zu bewältigen. Ein Fahrscheinautomat würde zu einem erheblichen Zeitgewinn beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2019, B 197 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1754 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht hier: Hinweis auf entgegenkommende Radfahrer in der Taschnerstraße

18.06.2019 · Aktualisiert: 21.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4835 entstanden aus Vorlage: OF 250/16 vom 28.05.2019 Betreff: Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht hier: Hinweis auf entgegenkommende Radfahrer in der Taschnerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, den Hinweis auf entgegenkommende Radfahrer in der Taschnerstraße (Einbahnstraße) von der Triebstraße bis zur Vilbeler Landstraße vollständig herstellen zu lassen und durch entsprechende Fahrbahnmarkierungen auszuweisen. Begründung: Nach Aufbringen der neuen Fahrbahndecke in der Taschnerstraße fehlt die entsprechende Markierung für entgegenkommende Radfahrer auf der Fahrbahn. Die erfordert gerade für die zahlreichen, Rad fahrenden Schülerinnen und Schüler eine geordnete, für Radfahrer möglichst sichere Verkehrsführung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1790 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Blindenampel Vilbeler Landstraße/Marktstraße

18.06.2019 · Aktualisiert: 21.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4834 entstanden aus Vorlage: OF 249/16 vom 03.06.2019 Betreff: Blindenampel Vilbeler Landstraße/Marktstraße Vorgang: OM 2102/17 OBR 16; ST 2236/17 Der Magistrat wird aufgefordert, die mit der Stellungnahme vom 20.11.2017, ST 2236, angekündigte Umrüstung der Lichtsignalanlage an der stark frequentierten Kreuzung Vilbeler Landstraße/Marktstraße zu einer Lichtsignalanlage mit Blindenakustik kurzfristig umzusetzen. Begründung: Die Umgestaltung dieser Ampelanlage in eine Lichtsignalanlage mit Blindenakustik an der sehr stark befahrenen Vilbeler Landstraße ist für die Anlieger, die zum Einkaufen ins Ortszentrum wollen, endlich umzusetzen. Behinderte und ältere Menschen, aber auch Kinder sind an dieser Durchgangsstraße ganz besonders gefährdet. Der Bevölkerung ist nicht zu vermitteln, wieso die Umgestaltung dieser Ampelanlage so lange dauert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2102 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2236 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1794 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Einrichtung eines Verkehrskreisels: Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße/Bebraer Straße

17.06.2019 · Aktualisiert: 21.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.06.2019, OA 432 entstanden aus Vorlage: OF 575/11 vom 23.05.2019 Betreff: Einrichtung eines Verkehrskreisels: Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße/Bebraer Straße Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße, Kilianstädter Straße, Bebraer Straße durch einen Verkehrskreisel zu verbinden. Begründung: Auf die Ampelanlage könnte völlig verzichtet werden. An der Kreuzung Kilianstädter Straße, Bebraer Straße, Vilbeler Landstraße herrscht ein hohes Verkehrsaufkommen. Der Verkehr würde flüssiger laufen und es gäbe weniger Verkehrsunfälle. Durch die dort herrschende Ampelschaltung kommt es regelmäßig zu Unfällen. Es sind Menschen nicht unerheblich verletzt worden und erhebliche Sachschäden sind entstanden. Um den gesamten Bereich sicherer zu machen und zu entspannen, ist es sinnvoll, die drei Straßen durch einen Verkehrskreisel zu verbinden. Der Verkehrskreisel sollte so konzipiert werden, dass von Maintal aus kommend zwei Spuren befahren werden können, wobei die rechte Spur nur für rechts abbiegenden Verkehr sein sollte. Dem von Enkheim kommenden Verkehr sollte weiter zwei Spuren zur Verfügung stehen, damit von dort flüssig rechts in die Bebraer Straße eingefahren werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 71 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 85 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 432 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AFD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4350, 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.08.2019 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Buslinie 551, neuer Streckenverlauf

12.06.2019 · Aktualisiert: 21.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2019, OF 255/16 Betreff: Buslinie 551, neuer Streckenverlauf Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge prüfen und berichten ob der Streckenverlauf der Buslinie 551 in Richtung Bad Vilbel, wie bei der Umleitung während der Bauarbeiten Anfang des Jahres 2019 über den Florianweg und Vilbeler Landstraße in die Marktstraße und dann wieder wie bisher über den Landgraben zurück, geändert werden kann. Begründung: Der Verkehr auf dem Neuen Weg war immer wieder Thema von Bürger*innen im OBR 16. Mal ging es um die Parksituation oder den Busverkehr. Hier wurde auch immer Tempo 30 gefordert, was stets abgelehnt wurde. Begründet wurde es damit, dass der Bus bei der Bergauffahrt keine 30 kmh fahren könne. Auch kommt es zu Beschwerden von Anwohnern im oberen Bereich des Neuen Weges von Hausnummer 17 bis 27, wegen des schmalen Bürgersteigs, und die einseitig dort parkenden Autos auf der nördlichen Seite. Hier fahren häufig Fahrzeuge und Busse bei Begegnungsverkehr sehr gefährlich über den schmalen Bürgersteig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 20.08.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 255/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, BFF und LINKE. gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung WBE

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Feuerwerksverbot an Silvester rund um den Weißen Turm, Altes Rathaus und Nikolauskapelle

12.06.2019 · Aktualisiert: 21.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2019, OF 256/16 Betreff: Feuerwerksverbot an Silvester rund um den Weißen Turm, Altes Rathaus und Nikolauskapelle Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat soll veranlassen, ein Feuerwerksverbot an Silvester rund um das Alte Rathaus, Weißer Turm und Nikolauskapelle anzuordnen. (siehe Skizze) Begründung: Das Alte Rathaus ist nun schon seit einiger Zeit eingerüstet, der Weiße Turm saniert und die Nikolauskapelle ist ebenfalls besonders schützenswert. Am Weißen Turm kam es schon zum letzten Silvester auf der Turmkrone zu etlichen Schmauchspuren, die durch Feuerwerksraketen verursacht wurden. Quelle: Google-Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 20.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 256/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen WBE, SPD und BFF (= Annahme)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Umwidmung der Altstadtgasse „Am Königshof“ in Bergen, der Zweite

24.04.2019 · Aktualisiert: 22.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2019, OF 242/16 Betreff: Umwidmung der Altstadtgasse "Am Königshof" in Bergen, der Zweite Nachdem die schmale Altstadtgasse "Am Königshof" durch das Regierungspräsidium Darmstadt ohne Hinzuziehung des Ortsbeirates zu einer inner- und überörtlichen Durchgangsstraße um- gewidmet wurde, wolle der Ortsbeirat 16 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Erlaubnis zum Fahren gegen die Einbahnstraße für Radfahrer in der Gasse "Am Königshof" aufzuheben und die entsprechenden Fahrbahnmarkierungen zu entfernen sowie den von der Straße "Im Sperber" kommenden Radverkehr mittels entsprechender Beschilderung auf das erlaubte Fahren gegen die Einbahnstraße in Richtung Marktstraße durch die Conrad-Weil-Gasse zu leiten und/oder auf die allgemein geltende Fahrtrichtung über den "Sperber" und die "Röhrborngasse" hinzuweisen. Begründung: Die enge und im Verlauf zur Marktstraße hin ansteigende Gasse "Am Königshof" mit starkem Durchgangsverkehr über den gesamten Tagesverlauf hinweg (Schleich- und Pendlerverkehr aus dem Umland zur U-Bahnstation Enkheim, sowie Verkehr mit den Zielen Riedbad, Schule am Hang, Schule am Ried, Sportplatz sowie Anliegerverkehr zum Hessencenter und dem Unterzentrum an der "Victor-Slotosch-Straße", ist für das Radfahren gegen die Einbahnstraße denkbar ungeeignet. Radfahrer kommen aufgrund der Steigung dem KfZ-Verkehr im Zick-Zack-Kurs entgegen und können häufig nicht ausweichen. Hinzu kommt, dass die westliche Ecke Marktstrasse/Am Königshof zumeist bis an die Bordsteinkante zugeparkt ist, so dass Radfahrer durch vom Westen kommende Autofahrer erst beim Einbiegen in die Straße wahrgenommen werden können. Diese äußerst gefährliche Gemengelage sollte schnellstens unterbunden werden, zumal es zwei zumutbare, weniger gefährliche Streckenalternativen für Radfahrer gibt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 14.05.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 242/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, 1 CDU, SPD und GRÜNE gegen 2 CDU, BFF, LINKE. und FDP (= Annahme)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Umwidmung der Altstadtgasse „Am Königshof“ in Bergen, der Erste

24.04.2019 · Aktualisiert: 22.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2019, OF 239/16 Betreff: Umwidmung der Altstadtgasse "Am Königshof" in Bergen, der Erste Nachdem die schmale Altstadtgasse "Am Königshof" vom Regierungspräsidium Darmstadt ohne Hinzuziehung des Ortsbeirates zu einer inner- und überörtlichen Durchgangsstraße umgewidmet wurde, wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten den lediglich durch eine gegenläufige Pflasterung kaum wahrnehmbar markierten Bürgersteig ab der alten Stadtmauer mit rotem Verbundpflaster erhöht aufzupflastern und mit abgerundeten Bordsteinen (wie bei Einfahrten) deutlich erkennbar gegen den Straßenraum abzugrenzen (Weitere Poller zur Sicherung von Fußgängern, Rollstuhl- und Rollatorfahrer sowie Müttern und Vätern mit Kinderwagen können aufgrund der Erfordernis der Durchfahrt für Einsatz-fahrzeuge der Feuerwehr an dieser Stelle nicht gesetzt werden. Die abgerundeten Bordsteine können im Notfall von diesen überfahren werden.) auf der östlichen Seite der Gasse "Am Königshof" ein absolutes Halteverbot einzurichten, dessen Einhaltung regelmäßig zu überwachen und hartnäckige "Bürgersteigparker" am Pfarrhaus entsprechend zu sanktionieren den Fußweg an der Nikolauskapelle östlich zur Marktstraße vorbeizuführen und entsprechend mittels abgesetzter Pflasterung oder ebenerdiger Markierung zu kennzeichnen und ggf. auszuschildern Begründung: Der Bürgersteig der schmalen Altstadtgasse "Am Königshof", die zur Evangelischen Kirche mit ihren entsprechenden sozialen Einrichtungen, dem Hotel-Restaurant "Zur Schönen Aussicht", der Grundschule am Hang mit Hort und auch zum Riedbad führt, muss nach der Umwidmung zur Durchgangsstraße zum Schutz der Fußgänger besser kenntlich gemacht und das Parken auf selbigem mittels der Einrichtung einer absoluten Halteverbotszone unterbunden werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 14.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 239/16 wird abgelehnt. Abstimmung: 2 WBE, CDU und SPD gegen GRÜNE, BFF, LINKE. und FDP (= Annahme) bei einer Enthaltung WBE

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße und ein Zebrastreifen zwischen den Häusern 5-7

01.02.2019 · Aktualisiert: 27.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2019, OF 236/16 Betreff: Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße und ein Zebrastreifen zwischen den Häusern 5-7 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten in der viel befahrenen Victor-Slotosch-Straße, einem Unterzentrum mit inzwischen sehr vielen Supermärkten, Getränkehändlern und weiteren Einzelhandelsgeschäften, ab dem Kreisel Vilbeler Landstraße bis zur Röntgenstraße eine Tempo-30-Zone einzurichten und die Fußgänger, insbesondere aus dem großen Wohngebiet zwischen Vilbeler Landstraße und Bessemer Straße und die Kunden der Geschäfte und Angestellten der anliegenden Gewerbebetriebe, entweder durch eine Querungshilfe oder durch einen zweiten Zebrastreifen zwischen den Häusern 5 + 7 abcd besser zu schützen. Da diese Strecke, mit einem KFZ-Kilometerzähler gemessen ca. 400 m lang ist, wäre ein leicht aufzubringender Zebrastreifen sicher kostengünstiger, weil nach Aussage des Straßenbauamtes eine Querungshilfe erst gebaut werden kann, wenn die Straße grundsaniert wird, da eine Querungshilfe eine Gründung im Straßenuntergrund voraussetzt. Begründung: Da, auch bedingt durch die Bauarbeiten am Hessencenter, die Victor- Slotosch-Straße den ganzen Tag über stark befahren und nach wie vor auch zu schnell gefahren wird, ist das Queren dieser zudem einseitig dicht beparkten Straße mit vielen Ausfahrten gefährlich und mühsam. Zudem wurde in der Victor-Slotosch-Straße nur ein Zebrastreifen zwischen Aldi und Rewe/Lidl angelegt. Zwischen diesem Zebrastreifen und der Vilbeler Landstraße gibt es aber inzwischen eine Reihe von Getränkehändlern, den dm-Drogeriemarkt, Denn's Bio-Supermarkt, einen asiatischen Supermarkt NRS und auch eine Reihe weiterer Wohnblöcke auf der Nordseite der Victor-Slotosch-Straße. Niemand aus der großen Wohnsiedlung wird erst bis zum Übergang bei Rewe gehen, dann wieder zurücklaufen, damit er in den genannten Geschäften einzukaufen kann. Die Bewohner der nördlich gelegenen neuen Wohnbebauung, die zur U-Bahn oder ins Hessencenter wollen, nehmen den kürzesten Weg zur Volkshausstraße und der ist über die Victor-Slotosch-Straße. Wenn die Leute zu Fuß einkaufen wollen und die U-Bahn nutzen sollen, sollte der Magistrat daher bemüht sein, die Fußgänger in der Victor-Slotosch-Straße besser zu schützen. Bis zur ungewissen Sanierung der Victor-Slotoschstraße wäre deshalb ein Zebrastreifen sicherlich die preiswerteste Lösung. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 26.03.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 236/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU und LINKE. gegen BFF und FDP (= Annahme) bei Enthaltung SPD und GRÜNE

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße und ein Zebrastreifen zwischen den Häusern 5  7

01.02.2019 · Aktualisiert: 20.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2019, OF 225/16 Betreff: Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße und ein Zebrastreifen zwischen den Häusern 5 - 7 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten in der viel befahrenen Victor-Slotosch-Straße, einem Unterzentrum mit inzwischen sehr vielen Supermärkten, Getränkehändlern und weiteren Einzelhandelsgeschäften, ab dem Kreisel Vilbeler Landstraße bis zur Röntgenstraße eine Tempo-30-Zone einzurichten und die Fußgänger, insbesondere aus dem großen Wohngebiet zwischen Vilbeler Landstraße und Bessemer Straße, durch einen zweiten Zebrastreifen zwischen den Häusern 5 + 7 abcd besser zu schützen. Begründung: In der Victor-Slotosch-Straße wird nach wie vor zu schnell gefahren und das Queren dieser zudem einseitig dicht beparkten Straße mit vielen Ausfahrten ist gefährlich und mühsam. Zudem wurde in der Victor-Slotosch-Straße nur ein Zebrastreifen zwischen Aldi und Rewe/Lidl angelegt. Zwischen diesem Zebrastreifen und der Vilbeler Landstraße gibt es aber inzwischen eine Reihe von Getränkehändlern, den dm-Drogeriemarkt, Denn's Bio-Supermarkt, einen asiatischen Supermarkt NRS und auch eine Reihe weiterer Wohnblöcke auf der Nordseite. Niemand aus der großen Wohnsiedlung wird erst bis zum Übergang bei Rewe gehen, dann wieder zurücklaufen, damit er in den genannten Geschäften einzukaufen kann. Die Bewohner der nördlich gelegenen Wohnbebauung , die zur U-Bahn oder ins Hessencenter wollen, nehmen den kürzesten Weg zur Volkshausstraße und der ist über die Victor-Slotosch-Straße. Wenn die Leute zu Fuß einkaufen wollen und die U-Bahn nutzen sollen, sollte der Magistrat daher bemüht sein, die Fußgänger in der Victor-Slotosch-Straße besser zu schützen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 19.02.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 225/16 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Gefährlicher Murks beim Umbau der Bushaltestelle Landgraben

22.12.2018 · Aktualisiert: 05.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2018, OF 223/16 Betreff: Gefährlicher Murks beim Umbau der Bushaltestelle Landgraben Der Ortsbeirat 16 - Bergen Enkheim möge beschließen Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird beauftragt, zu prüfen und umgehend Abhilfe schaffen und auch keine weiteren Haltestellen in Bergen Enkheim in dieser Art umbauen. Evtl. Planungen sind zu stoppen bzw. die Ausbauart zu korrigieren. Begründung: Bei dem Umbau der Haltestelle Am Landgraben (Ostseite gegenüber Nr 5) wurden neue weiße Bordsteine eingebaut, bei denen die Busse nicht mehr direkt an die Haltestelle anfahren können. Es bleibt eine Lücke von mindestens 15 cm. Die Folge Rollstuhlfahrer benötigen weiter als Einstieghilfe das Ausklappen der Rampe. Für Fahrgäste mit Einkaufswagen besteht die Gefahr das der Einkaufswagen in dem Spalt hängen bleibt und die Person stürzt, gerade Senioren bedürfen der Hilfe da sie den Einkaufswagen nicht über den Spalt heben können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 16 am 22.01.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 223/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF, LINKE. und FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Profit vor Sicherheit - gefährlicher Murks beim Umbau der Bushaltestelle Landgraben

22.12.2018 · Aktualisiert: 05.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2018, OF 222/16 Betreff: Profit vor Sicherheit - gefährlicher Murks beim Umbau der Bushaltestelle Landgraben Der Ortsbeirat 16 - Bergen Enkheim möge beschließen Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird beauftragt, zu prüfen wer innerhalb der Stadtverwaltung für die Planung und die Genehmigung für den Einbau der weißen Bordsteine verantwortlich ist. Warum wird für eine schlechte und mangelhafte Lösung mehr bezahlt. Wer verdient an diesem Einbau? Ging hier Profit vor Sicherh eit? Begründung: Die neuen weißen Begrenzungssteine stellen eine Gefahr und Behinderung für die Benutzer der Buslinien dar. Anscheinend hat hier vor der Beschaffung keine Prüfung der Tauglichkeit stattgefunden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 16 am 22.01.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 222/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF, LINKE. und FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation auf der Nordumgehung

27.11.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 3991 entstanden aus Vorlage: OF 211/16 vom 03.10.2018 Betreff: Verkehrssituation auf der Nordumgehung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Verkehrsfluss auf der Nordumgehung Bergen und damit verbunden auf der Vilbeler Landstraße im Teilgebiet Bergen durch die Errichtung von folgenden zwei Verkehrskreiseln verbessert werden kann: a) Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße - Nordumgehung Bergen; b) Kreuzungsbereich Nordumgehung Bergen - Erlenseer Straße. Begründung: Auf allen angesprochenen Straßen kommt es verkehrsbedingt im morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr zu langen Rückstaus. Der Kreisel im Bereich Nordumgehung - Vilbeler Landstraße war schon in den ursprünglichen Planungen enthalten und sollte mit der Errichtung der Westumgehung von Bergen gebaut werden. Die Westumgehung wurde nie gebaut (Einspruch aus Seckbach), für Bergen-Enkheim blieb das tägliche Problem des Rückstaus auf der Vilbeler Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 405 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Heimat nicht verstummen lassen

30.10.2018 · Aktualisiert: 02.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2018, OM 3884 entstanden aus Vorlage: OF 215/16 vom 30.10.2018 Betreff: Heimat nicht verstummen lassen Der Magistrat wird aufgefordert, das Schlagwerk der Turmuhr auf der Schule am Landgraben umgehend wieder im gewohnten Regelbetrieb in einem 24-Stunden-Rhythmus in Betrieb setzen zu lassen. Dieser Regelbetrieb soll auch im Konfliktfall mit allen juristischen Mitteln gegen mögliche Einsprüche verteidigt werden. Begründung: Die Turmuhr schlägt seit 106 Jahren den Einwohnern des Stadtteils die Zeit. Sie ist zu einem unverzichtbaren, identitätsstiftenden Bezugspunkt der Bewohner geworden. Der helle, klare Ton des Schlagwerkes wird seit einigen Wochen von Nachbarn und Einwohnern schmerzlich vermisst. Die im Vergleich zu Schlagwerken von Kirchturmuhren sehr moderate Lautstärke der Glocken wurde seit über 100 Jahren noch nie als störend empfunden. Kulturhistorisch gehört das Schlagwerk zu den wenigen erhaltenen, säkularen Turmuhren, die im Frankfurter Stadtgebiet ihren Dienst tun. Auch aus diesem Grund ist sie nicht nur instand, sondern auch in Betrieb zu halten. Eine im Stadtteil mit großer Beteiligung angelaufene Unterschriftensammlung der Anwohner erbrachte innerhalb einer Woche 500 Unterschriften und macht deutlich, dass dieser Beschluss dem Willen der Bürgermehrheit entspricht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 359 Aktenzeichen: 40 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen eines Hinweisschildes (Achtung - Wohngebiet Seckbach - gesperrt für Lkw über 7,5 t  Anlieger frei) in der Vilbeler Landstraße

17.09.2018 · Aktualisiert: 11.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3679 entstanden aus Vorlage: OF 412/11 vom 03.09.2018 Betreff: Aufstellen eines Hinweisschildes (Achtung - Wohngebiet Seckbach - gesperrt für Lkw über 7,5 t - Anlieger frei) in der Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, ein Hinweisschild (Achtung - Wohngebiet Seckbach - gesperrt für Lkw über 7,5 t - Anlieger frei) in der Vilbeler Landstraße an geeigneter Stelle aufstellen zu lassen. Begründung: Auf der Seckbacher Landstraße befindet sich derzeit das unten als Lichtbild angefügte Verkehrshinweisschild. Es steht zusätzlich bald noch ein Schild in der Heinz-Herbert-Karry-Straße, Höhe Hausnummer 1. Nun muss auch der östliche Durchfahrtsverkehr nach Seckbach bedacht werden. Zu diesem Zweck ist es notwendig, ein gleiches Schild (ggf. andere Pfeilrichtung für den verbotenen Verkehr) ebenfalls in der Vilbeler Landstraße aufzustellen, um den Lkw-Verkehr ordnungsgemäß in Richtung Bergen weiterzuleiten, sowie die unzähligen Fahrzeugführer von Lkws über 7,5 Tonnen rechtzeitig zu warnen, nicht durch das Wohngebiet Seckbach zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2274 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2297

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entfernter Altglascontainer in der Straße Am Landgraben gegenüber Hausnummer 7

11.09.2018 · Aktualisiert: 21.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3633 entstanden aus Vorlage: OF 208/16 vom 06.09.2018 Betreff: Entfernter Altglascontainer in der Straße Am Landgraben gegenüber Hausnummer 7 Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, warum der Altglascontainer in der Straße Am Landgraben gegenüber Hausnummer 7 ersatzlos entfernt wurde und zu veranlassen, dass er wieder aufgestellt wird. Sollte das nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, einen geeigneten Ersatzstandort vorzuschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2018, ST 2327 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Linksabbiegen von der Vilbeler Landstraße in den Klingenweg

11.09.2018 · Aktualisiert: 21.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3632 entstanden aus Vorlage: OF 206/16 vom 26.08.2018 Betreff: Linksabbiegen von der Vilbeler Landstraße in den Klingenweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, das Linksabbiegen von der Vilbeler Landstraße in den Klingenweg zu ermöglichen. Eventuell wäre ein Kreisverkehrsplatz als Lösung zu erwägen. Begründung: Um in das Neubaugebiet zwischen Klingenweg und Kirchgasse zu gelangen, können Anwohner lediglich von Bad Vilbel kommend ungehindert in den Klingenweg und in die Kirchgasse einfahren. Alle Kraftfahrzeuglenker aus Richtung Süden kommend müssen gezwungenermaßen Umwege durch Bergen in Kauf nehmen, was zusätzlich Umwelt und Gebiet belastet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2350 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße

13.08.2018 · Aktualisiert: 11.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.08.2018, OA 292 entstanden aus Vorlage: OF 388/11 vom 16.07.2018 Betreff: Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße Vorgang: V 291/16 OBR 11; ST 601/17 Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.12.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 (Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses sind die Kreuzungsbereiche auszubauen. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. 2. einen standortfesten Blitzer in der Wilhelmshöher Straße im Bereich des Fußgängerüberwegs Zentgrafenschule/ev. Kirchengemeinde sowie im Bereich des Fußgängerüberwegs Höhe Hausnummer 69 installieren zu lassen. 3. die für den fließenden Verkehr zuständige Landespolizei aufzufordern, das Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen im Wohngebiet Seckbach kontinuierlich zu kontrollieren. Lediglich im Rahmen der Streifen Kontrollen durchzuführen, ist nicht ausreichend (wie in der Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 601, ausgeführt). Begründung: Die Wilhelmshöher Straße wird täglich von mindestens 12.000 Kraftfahrzeugen befahren. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. Außerdem kommt es, vorzugsweise in den Zeiten außerhalb der Berufsverkehrszeiten, immer wieder zu deutlichen Überschreitungen der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h. Weiterhin sind die verbotswidrig durch Seckbach fahrenden Lastkraftwagen in der engen Wilhelmshöher Straße mit ihren schmalen Bürgersteigen ein Problem. Eine konsequente Durchfahrtskontrolle könnte hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2016, V 291 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 601 Antrag vom 13.11.2018, OF 453/11 Etatanregung vom 03.12.2018, EA 268 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165 Anregung vom 07.02.2022, OA 140 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.08.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.09.2018, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 292 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 28. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 292 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3111, 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.09.2018 § 3720, 28. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.02.2019 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schaffung begrünter Mittelstreifen und einer einspurigen Verkehrsführung auf der Vilbeler Landstraße zwischen der Einmündung Taschnerstraße und der Einmündung Florianweg

07.08.2018 · Aktualisiert: 20.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3415 entstanden aus Vorlage: OF 196/16 vom 16.07.2018 Betreff: Schaffung begrünter Mittelstreifen und einer einspurigen Verkehrsführung auf der Vilbeler Landstraße zwischen der Einmündung Taschnerstraße und der Einmündung Florianweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Teilstück der Vilbeler Landstraße zwischen der Einmündung Taschnerstraße und der Einmündung Florianweg weitere begrünte Mittelstreifen angelegt werden können, wie sie im südlichen Verlauf bereits vor einiger Zeit geschaffen wurden. Im genannten 300 Meter langen Teilstück könnten so fünf Grünstreifen (Inseln) von mindestens circa acht Metern Länge im Abstand von circa 40 Metern angelegt werden, die sich mittig auf der Fahrbahn befinden würden. In diesem Teilstück müsste die Verkehrsführung dann einspurig erfolgen, wobei der bestehende Radweg, der derzeit an der Einmündung Taschnerstraße endet, beidseitig bis zur Einmündung Florianweg fortgesetzt werden müsste. Jeder Grünstreifen (Insel) soll mit zwei Bäumen bepflanzt werden, analog zu den bereits bestehenden Grünstreifen. Begründung: Auch Verkehrsräume sollten - wenn dies der Zweck zulässt - attraktiv gestaltet werden. Dies steigert die Lebensqualität im betroffenen Bereich. Die Schaffung der Grünstreifen würde hier einen sehr positiven Beitrag leisten. Durch den derzeitigen vierspurigen Ausbau der Vilbeler Landstraße im betroffenen Abschnitt hat sie momentan den Charakter einer Schnellstraße, was auch Auswirkungen auf das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer hat. Der Schnellstraßencharakter lädt quasi zum Rasen beziehungsweise zum unnötigen Überholen ein. Gerade solche Überholvorgänge in Fahrtrichtung Bergen (also auf ansteigender Straße) sind laut und tragen zur Lärmbelastung im Stadtteil signifikant bei. Sie sind gleichzeitig unsinnig, weil durch die anschließende Verengung auf wieder nur eine Fahrspur und die folgenden Ampelanlagen der Zeitgewinn praktisch gleich Null ist. Gerade auch für Radfahrer würde eine Weiterführung der Radwege eine Entlastung bedeutet, denn durch die starke Steigung fahren diese oft langsam, werden aber von Kraftfahrzeugen häufig sehr eng überholt. Hier wäre zu prüfen, ob mittelfristig die Vilbeler Landstraße möglichst durchgehend mit Radwegen ausgestattet werden könnte. Die mit Bäumen bepflanzten Grünstreifen würden also einen positiven Beitrag zum lokalen Stadtklima erbringen, sie würden unnötiges Rasen vermindern und somit einen Beitrag zum Energiesparen leisten. Die Bäume würden der Verkehrssicherheit dienen, die Lärmbelastung reduzieren und die Vilbeler Landstraße optisch aufwerten. Quelle: OpenStreetMap Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2178

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Defekte Fahrbahnen bei allen Fußgängerüberwegen im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Triebstraße, Leuchte und Borsigallee sowie Vilbeler Landstraße/PhillipPuthStraße

07.08.2018 · Aktualisiert: 20.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3414 entstanden aus Vorlage: OF 194/16 vom 30.06.2018 Betreff: Defekte Fahrbahnen bei allen Fußgängerüberwegen im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Triebstraße, Leuchte und Borsigallee sowie Vilbeler Landstraße/Phillip-Puth-Straße Der Magistrat wird gebeten, die defekten Fahrbahnen an allen Fußgängerüberwegen im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Triebstraße, Leuchte und Borsigallee sowie Vilbeler Landstraße/ Phillip-Puth-Straße zu erneuern. Begründung: Bei den o. g. Fußgängerübergängen ist die Fahrbahn schon mehrfach aufgebrochen und dann nur notdürftig wieder verschlossen worden. Durch den täglich hohen Durchgangsverkehr haben sich an den ausgebesserten Stellen gefährliche Risse und zum Teil schon große Löcher gebildet (siehe Bilder). Für Fußgänger, Behinderte und Frauen mit Kinderwagen stellen diese Löcher eine große Gefahr dar. Diese Fußgängerüberwege sollten schnellstens grunderneuert (nicht ausgebessert) werden. Links Überweg an der Phillip-Puth-Straße Überweg an der Phillip-Puth-Straße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2177

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spurrillen an der Bushaltestelle „Marktstraße/Landgraben“

07.08.2018 · Aktualisiert: 05.02.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3416 entstanden aus Vorlage: OF 197/16 vom 30.06.2018 Betreff: Spurrillen an der Bushaltestelle "Marktstraße/Landgraben" Der Magistrat wird gebeten, die Spurrillen an der Bushaltestelle "Marktstraße/Landgraben" zu beseitigen. Begründung: Durch die schweren Busse, die alle 15 bis 20 Minuten an der Haltestelle halten - meistens noch beide Linien 42 und 43 hintereinander -, haben sich in diesem Bereich Spurrillen (siehe Bilder) gebildet. Diese stellen für den Verkehr sowie für Personen, die eventuell die Fahrbahn überqueren, eine Gefahr dar. Scheinbar ist die Asphaltdecke für diese Belastung nicht ausgelegt. Hier sollte die Fahrbahn nicht ausgebessert, sondern von Grund auf erneuert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 61 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 16 am 22.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

OF (Antrag Ortsbeirat)

Einfahrtsberechtigungen Lohrpark (Zufahrt über Parkplatz Friedrich-Heyer-Weg und Klingenweg/Auf dem Lohr)

29.07.2018 · Aktualisiert: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2018, OF 391/11 Betreff: Einfahrtsberechtigungen Lohrpark (Zufahrt über Parkplatz Friedrich-Heyer-Weg und Klingenweg/Auf dem Lohr) Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Wie viele Zufahrtsgenehmigungen wurden im Jahr 2018 zur Einfahrt in die Grünanlage ausgestellt? 2. Wie viele Genehmigungen werden dauerhaft / zeitlich begrenzt ausgestellt? 3. Sind die Genehmigungen Personen oder KFZ bezogen? 4. Wie viele Personen / Gruppen wurden offiziell über den Code zur Öffnung der Schranke ( sofern nicht durch Vandalismus zerstört) informiert 5. Wie wird der "neue" Poller bedient werden? 6. Wird der elektr. Poller technisch erfassen können, wie oft und durch wen er bedient wurde? 7. Wie kann sichergestellt werden dass die Poller nur durch die tatsächlich Berechtigten bedient werden? Begründung: Der Lohrpark ist ein beliebtes Naherholungsgebiet. Die Zufahrten über den Parkplatz (Schranke) und Klingenweg (Poller) sind nur mit Genehmigung des Grünflächenamtes erlaubt. Dennoch nutzen Besucher beide Zufahrten um benötigtes Freizeitequipment bequem mitzunehmen oder dort zu parken. Durch Befragung der Mitbürger, die im Zeitraum März - Juli mit ihren KFZ einfuhren, ergeben sich die obigen Punkte. Im Hinblick auf die Erhaltung der Grünanlage ist das Befahren mit KFZ auf das absolute Minimum zu beschränken. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 959 2018 Die Vorlage OF 391/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sanierung Bürgersteig im Bereich Kirchbergweg/Klingenweg

29.07.2018 · Aktualisiert: 05.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2018, OF 390/11 Betreff: Sanierung Bürgersteig im Bereich Kirchbergweg/Klingenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, den Bürgersteig im oben genannten Bereich in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen und die gefahrlose Nutzung durch die Bürger zu ermöglichen. Begründung: Im oben genannten Bereich ist der Bürgersteig durch das tägliche überfahren mit Kfz / Lkw / Bussen vollständig Plan zur Straße. Der Bürgersteig bietet keinerlei Sicherheitsbereich für Fußgänger, da er problemlos als Straßenersatz genutzt werden kann. Durch das häufige Befahren des Bürgersteigs haben sich Verschiebungen des Pflasters ergeben. Eine Nutzung mit Kinderwagen / Rollator / Rollstuhl ist nicht mehr gegeben. Daher muss in diesem Bereich auf die Straße ausgewichen werden, was ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt. Da der Bürgersteig im Nahbereich einer Seniorenwohnanlage verläuft ist umgehend eine Instandsetzung nötig. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 390/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 11 am 17.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 390/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 390/11 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64

05.06.2018 · Aktualisiert: 17.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.06.2018, OA 270 entstanden aus Vorlage: OF 184/16 vom 16.05.2018 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Vorgang: OA 191/17 OBR 16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64, heißt es unter anderem: "Anmeldungen investiver Bedarfe sind nur zulässig, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind, das heißt, sie müssen der Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht gegeben." Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Antrag vom 24.10.2017, OA 191, sehr wohl gegeben, denn durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Vergrößerungspläne des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel- und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Die in Bergen-Enkheim ansässige Ingenieurgesellschaft für Verkehr und Stadtplanung mbH hat Mitgliedern des Ortsbeirates 16 klar aufgezeigt, dass a) ein Kreisverkehr an dieser Stelle sehr wohl möglich sowie sinnvoll ist und b) dort ein Kreisverkehr auch mit kleinerem Budget implantiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.06.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 270 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154/17) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 64 = Zurückweisung, OA 270 = Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 270 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154/17) Beschlussausfertigung(en): § 2866, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Einrichten einer Bedarfsampel auf der Vilbeler Landstraße auf Höhe Hausnummer 174

27.05.2018 · Aktualisiert: 18.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2018, OF 382/11 Betreff: Einrichten einer Bedarfsampel auf der Vilbeler Landstraße auf Höhe Hausnummer 174 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Bedarfsampel für Fußgänger auf der Vilbeler Landstraße auf Höhe der Hausnummer 174 einzurichten. Begründung: Alternativ ist der Ortsbeirat auch mit der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs einverstanden. Die Vilbeler Landstraße hat in dem Abschnitt Abfahrt nach Seckbach bis zur Abfahrt nach Bergen weder Ampel noch Fußgängerüberweg. Dennoch befindet sich mittig in diesem genannten Abschnitt die beidseitige Bushaltestelle Vilbeler Landstraße der Linie 43. Um es den Anwohnern und Nutzern des öffentlichen Personennahverkehrs sicherer zu ermöglichen, die jeweilige Bushaltestelle zu erreichen, muss eine Bedarfsampel, bzw. ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.06.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 382/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen CDU (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Änderung der Verkehrsführung auf dem Lohrberg

29.04.2018 · Aktualisiert: 22.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2018, OF 369/11 Betreff: Änderung der Verkehrsführung auf dem Lohrberg Vor dem aktuellen Hintergrund des Verkehrschaos auf dem Lohrberg, insbesondere an den Wochenenden, und des fehlenden Konzeptes, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrsführung der Straßen auf dem Lohrberg wie folgt zu ändern: - Einrichten der Einbahnstraße auf dem Berger Weg in dem Abschnitt Friedberger Landstraße bis zur Einmündung Berger Weg/ Klingenweg. Mit der Fahrtrichtung in Richtung Klingenweg - Einrichten der Einbahnstraße auf der Nußgartenstraße in dem Abschnitt Berger Weg bis zum Seckbacher Kreuzweg. Mit der Fahrtrichtung in Richtung Seckbacher Kreuzweg. - Einrichten der Einbahnstraße auf dem Seckbacher Kreuzweg in dem Abschnitt Auf dem Lohr und Berger Weg. Mit der Fahrtrichtung Berger Weg. - Einrichten der Einbahnstraße auf dem Klingenweg in dem Abschnitt Berger Weg und Einmündung Klingenweg Nr. 102. Mit der Fahrtrichtung in Richtung Klingenweg 102. - Einrichten eines absoluten Halteverbots entlang des Berger Weg durch Z. 267 in dem Abschnitt Friedberger Landstraße bis zur Einmündung Berger Weg/ Klingenweg ggf. unter Aufstellen von Baumstümpfen und/ oder Findlingen Begründung: Durch die beantragte Änderung der Verkehrsführung entsteht ein gleichmäßig volatiler und sich nicht gegenseitig behindernder Verkehrsfluss. Also ganz das Gegenteil von der momentanen Situation. Ein absolutes Halteverbot einzurichten, ist gefahrenabwehrtechnisch sinnvoll, denn bislang parkten PKW den Berger Weg so dermaßen zu, dass die extra eingerichtete Buslinie am Wochenende zum Lohrberg ihren Sinn verfehlte, weil die Busse stecken blieben und nicht weiterkamen, obwohl die Idee grundsätzlich gut war, die Linie einzurichten. Ganz zu schweigen von Rettungswagen, die in einem etwaigen Notfalle zu den hilfebedürftigen Menschen auf dem Lohrberg dringend eilen müssen. Glücklicherweise kam es noch nicht zu Engpässen, was allerdings nur dem Zufall überlassen blieb. Weiterhin muss bedacht werden, dass die auch heute schon widerrechtlich parkenden PKW Teile der hiesigen Felder derart beschädigen, dass Pächtern hier ein nicht unerheblicher Schaden entsteht. Hier muss dringend gehandelt werden, denn so wie es ist, darf es nicht weitergehen. Nicht nur im Sinne von erfolgreichen und hoffentlich nicht notwendigen Rettungseinsätzen, sondern auch für ein geordnetes Miteinander der Menschen, die ihre kostbare Freizeit auf dem schönen Lohrberg verbringen wollen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 369/11 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung der Wirtschafts-/Wanderwege in der Berger Gemarkung

20.02.2018 · Aktualisiert: 11.06.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2788 entstanden aus Vorlage: OF 164/16 vom 29.01.2018 Betreff: Sanierung der Wirtschafts-/Wanderwege in der Berger Gemarkung Der Magistrat wird gebeten, die befestigten Wirtschafts-/Wanderwege in der Berger Feldgemarkung nördlich der Bundesstraße 521 Richtung Bad Vilbeler Wald zu sanieren. Betroffene Wege: Landgraben, Nördlicher Höhenweg, Erzenweg, Frohen-Grund-Weg bis zur Gemarkung Bad Vilbel, Weg durch die Flur Die Baumloh, Weg durch die Flure An der Eisernen Hand, Am Hohen Stein, Bei der Heckl oh und Dorfelder Weg, Gronauer Weidweg und Diebsweg ab der Bundesstraße 521 in Richtung Bad Vilbel. Begründung: Nach den starken Regenfällen ist die Befestigung vom Nördlichen Höhenweg und vom Erzenweg erneut abgeschwemmt worden und somit von Wanderern, Radfahrern und den örtlichen Landwirten nicht mehr nutzbar. Die anderen oben genannten Wege sind in einem sehr schlechten Zustand, es sind etliche Schlaglöcher, abgebrochene Ränder und gerissene Fahrbahndecken zu finden. Dort sammelt sich immer wieder Wasser und macht es unmöglich, zu wandern oder Rad zu fahren. Dieser Zustand lädt nicht zu schönen Ausflügen in das Naherholungsgebiet von Bergen-Enkheim ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1024

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schaffung von zusätzlichem Parkraum im Klingenweg

20.02.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2792 entstanden aus Vorlage: OF 170/16 vom 31.01.2018 Betreff: Schaffung von zusätzlichem Parkraum im Klingenweg Der Magistrat wird gebeten, auf beiden Seiten des hinteren Klingenweges in Richtung Lohrberg, vor dem Spielplatz, durch Entfernen von Hecken und Gebüsch sowie das Befestigen der Seitenstreifen auf beiden Seiten neuen Parkraum zu schaffen. Dies könnte durch sogenannten Feuerwehrrasen ohne Flächenversieglung durchgeführt werden. Begründung: Der Ortsbeirat ist seit Jahren bemüht, mehr Parkmöglichkeiten für Anwohner und Besucher zu schaffen. In Ortsterminen wurden diese Möglichkeiten erörtert und als umsetzbar angesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1030 Aktenzeichen: 66 3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsführung Am Weißen Turm (Gangstraße/Am Weißen Turm)

01.02.2018 · Aktualisiert: 21.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2018, OF 173/16 Betreff: Verkehrsführung Am Weißen Turm (Gangstraße/Am Weißen Turm) Der Ortsbeirat 16 - Bergen Enkheim möge beschließen Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten: Das Straßenstück der Straße "Am Weißen Turm" zwischen Ludwig-Klemann-Weg und Gangstraße wieder als Einbahnstraße von West Richtung Ost, wie während der Renovierungsphase des weißen Turmes einzurichten. Begründung: Das Straßenstück ist für einen Begegnungsverkehr zu schmal, die Einbahnregelung während der Renovierungsphase hat sich bewährt und wird von den Anwohnern gewünscht. Die Verbindung wird auch als Schulweg zur Landgrabenschule genutzt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 173/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU und SPD gegen GRÜNE, BFF, LINKE. und FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Eingeschränktes Halteverbot vor Liegenschaft Marktstraße 103

23.01.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2680 entstanden aus Vorlage: OF 156/16 vom 05.01.2018 Betreff: Eingeschränktes Halteverbot vor Liegenschaft Marktstraße 103 Der Magistrat wird aufgefordert, ab der Liegenschaft Marktstraße 103, 50 Meter in Richtung Osten, ein eingeschränktes Halteverbot einzurichten, um einen reibungsloseren Begegnungsverkehr der Buslinien 42 und 43 zu ermöglichen. Begründung: Die einzige Möglichkeit, zwischen den Haltestellen "Haingasse" und "Karl-Wessendorf-Straße", an der zwei Busse passieren können, ist in Höhe der Einmündung Erlenseer Straße. Kommt ein Bus aus Richtung Bergen Ost, kann der Fahrer die Marktstraße bis zum Alten Rathaus einsehen. Kommt ein anderer Bus aus dieser Richtung, wartet der Fahrer vor der Einmündung Erlenseer Straße und blockiert diese. Da Fahrzeugführer, welche aus der Erlenseer Straße in die Marktstraße einbiegen wollen, dieses Manöver nicht durchschauen können, kommt es an der Stelle nicht selten zu Hupkonzerten. Wenn alles funktioniert, kann der in östliche Richtung fahrende Bus den Wartenden an der Stelle passieren und letztgenannter kann ebenfalls seine Fahrt fortsetzen. Wenn allerdings der aus Westen kommende Bus an der Haltestelle Haingasse während seines Stopps noch von Pkws, die in die Erlenseer Straße einbiegen wollen, überholt wird, kommt es vor der Einmündung regelmäßig zu einer Patt-Situation. Die Pkws können nicht abbiegen, weil die Einmündung durch Bus A blockiert ist. Und Bus B wird durch die Pkws am Vorbeifahren von Bus A gehindert. Vor dem Haus Marktstraße 105 befinden sich zwei Garagen und eine Hofeinfahrt. Würde man zusätzlich vor der Liegenschaft Marktstraße 103 das Parken untersagen, wäre genügend Raum, damit der aus Richtung Bergen-Ost kommende Bus noch vor der Einmündung Erlenseer Straße warten könnte, ohne diese zu blockieren zu müssen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 789 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Landschaftsschutzverordnung in Bergen-Enkheim

20.01.2018 · Aktualisiert: 25.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2018, OF 163/16 Betreff: Landschaftsschutzverordnung in Bergen-Enkheim Vorgang: ST 1589/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Was soll in Zukunft mit den betroffenen Grundstücken geschehen? Sollen dort tatsächlich, wie im Maßnahmenplan beschrieben, Feuchtwiesen und Auenwälder entstehen, direkt anschließend der Vilbeler Landstraße und einem Wohngebiet? Wenn geplant wird, innerstädtische Grundstücke zu fluten. Was für Folgen hat das für die Anwohner? 2. Wer sorgt in Zukunft für die Pflege und Sicherheit dieser Grundstücke? 3. Wie und in welcher Form gedenkt die Stadt Frankfurt im Falle einer Durchsetzung der Pläne die Besitzer zu entschädigen, bzw. Ersatzgrundstücke bereitzustellen. Begründung: Die schon über Jahrzehnte (mehr als 90 Jahre) gewachsene Struktur der Wiesen und Gärten "Am Weimerhaus/Voltenseeweg" und die damit verbundene Lebensqualität der Besitzer der Gärten und der Bürger in Bergen-Enkheim ist zu erhalten, wird aber aktuell durch die Bestimmung dieses Gebietes als FFH-Gebiet und die daraus resultierenden Maßnahmen der unteren Naturschutzbehörde gegenüber einzelnen Eigentümern gefährdet, wenn nicht gar zerstört. Antragsteller: WBE CDU SPD GRÜNE BFF LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1589 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 739 2018 Die Vorlage OF 163/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF, LINKE., FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fußgängerbedarfsampel mit Zusatzeinrichtung für Blinde und sehbehinderte Menschen in Höhe der Bushaltestelle „Vilbeler Landstraße“ der Buslinie 43 installieren

02.01.2018 · Aktualisiert: 29.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2018, OF 271/11 Betreff: Fußgängerbedarfsampel mit Zusatzeinrichtung für Blinde und sehbehinderte Menschen in Höhe der Bushaltestelle "Vilbeler Landstraße" der Buslinie 43 installieren Vorgang: ST 1716/17 Gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1716 war der Baubeginn, der im Betreff genannten Fußgängerbedarfsampel, für Anfang Oktober 2017 geplant und die Inbetriebnahme der Lichtsignalanlage für das Ende des 4. Quartals 2017 vorgesehen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Wann ist mit dem Baubeginn der Ampelanlage zu rechnen 2. Für wann ist die voraussichtliche Inbetriebnahme der Anlage geplant Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1716 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 728 2018 Die Vorlage OF 271/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Areal zwischen der Vilbeler Landstraße, L 521, Landgraben und der nördlichen Bebauung Nordring

11.11.2017 · Aktualisiert: 08.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2017, OF 146/16 Betreff: Areal zwischen der Vilbeler Landstraße, L 521, Landgraben und der nördlichen Bebauung Nordring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dem Ortsbeirat folgende Frage in Bälde zu beantworten: Welche Nutzung bzw. Bebauung ist in diesem Areal möglich und vorgesehen und liegen bereits Bauvoranfragen vor? Antragsteller: WBE CDU SPD GRÜNE BFF LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 28.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 683 2017 Die Vorlage OF 146/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF, LINKE., FDP

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße

24.10.2017 · Aktualisiert: 17.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.10.2017, OA 191 entstanden aus Vorlage: OF 138/16 vom 20.09.2017 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten; 2. den Durchgangs- und Pendlerschleichverkehr im Verlauf Leuchte/Fritz-Schubert-Ring/Im Sperber/Röhrborngasse/Marktstraße bzw. Marktstraße/Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring/Leuchte durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Begründung: Durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Aktivitäten des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Antrag vom 16.05.2018, OF 184/16 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 532 Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.11.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 191 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2042, 16. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.12.2017 Aktenzeichen: 66 0

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