Meine Nachbarschaft: An der Bitz
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Erhalt der Filialen der Frankfurter Sparkasse in Praunheim und Hausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 614 entstanden aus Vorlage: OF 56/7 vom 07.09.2021 Betreff: Erhalt der Filialen der Frankfurter Sparkasse in Praunheim und Hausen Der Magistrat wird gebeten, in Gesprächen mit dem Vorstand der Frankfurter Sparkasse darauf hinzuwirken, dass die Standorte Alt-Praunheim 46a und Alt-Hausen 20 für die Bevölkerung erhalten bleiben. Mindestens ist zu garantieren, dass Finanzpunkte, ähnlich wie bereits in einigen Taunusgemeinden realisiert, entstehen, in denen sich unterschiedliche Finanzinstitute eine Filiale teilen können. Diese wären neben den Selbstbedienungsterminals wichtige Faktoren, um die Versorgungssicherheit für Bankdienstleistungen vor Ort, insbesondere für Seniorinnen und Senioren, sicherzustellen. Begründung: Dem Ortsbeirat wurde mitgeteilt, dass die Hausener Filiale im März 2022 und die Praunheimer Filiale im Juni 2024 geschlossen werden sollen. In Zeiten von Strafzinsen und zunehmendem Online-Banking müssen Sparkassen zweifelsohne auf ihre Finanzlage achten. Auf der anderen Seite haben die Sparkassen auch die Aufgabe, als Institutionen der Hessischen Landesbank für die Versorgung von Bankdienstleistungen zu sorgen. Gerade für Seniorinnen und Senioren, die aufgrund von Mobilitätseinschränkungen und Schwierigkeiten beim Online-Banking auf eine direkte Ansprechpartnerin/einen direkten Ansprechpartner vor Ort angewiesen sind, hat die Schließung der o. g. Filialen fatale Folgen. Die am nächsten zu erreichenden Standorte im Nordwestzentrum oder in der Radilostraße in Rödelheim sind nur schwer zu erreichen. Zumal die Filiale in Praunheim ein zentraler Anlaufpunkt war. Der Ortsbeirat bittet deshalb darum, diese Entscheidung noch einmal zu überdenken und die Grundversorgung mit Bankdienstleistungen in angemessener Entfernung sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 342 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 92 31
Der Nidda-Radweg soll sicherer werden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 349 entstanden aus Vorlage: OF 41/7 vom 15.06.2021 Betreff: Der Nidda-Radweg soll sicherer werden Der Nidda-Radweg verläuft zwischen Praunheim und Rödelheim durch den Ortsbezirk 7. Zwischen Praunheim und Hausen ist er an beiden Ufern angelegt, sodass der Verkehr etwas entzerrt wird. Der Weg wird durchgehend vielfältig genutzt von sportlichen und gemütlichen Radfahrenden, Joggenden, Spaziergehenden, Kindern, Inline-Skaterinnen und -Skatern sowie zunehmend auch von E-Scooter-Fahrenden. Wegen der überwiegenden Umsicht und Rücksichtnahme eines Großteils der Nutzerinnen und Nutzer kommt es in der Regel nicht zu Problemen. Insbesondere in Kreuzungssituationen an Brücken, auf den Schulwegen und in der Nähe von Spielplätzen sind aber zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit aller nötig. Hier möchte der Ortsbeirat durch Appelle alle Nutzerinnen und Nutzer erreichen und zu verstärkter Rücksichtnahme aufrufen. Dies ist durch kleine Bodenpiktogramme in Spielplatznähe bereits erfolgt, allerdings sind diese nur klein, unscheinbar und weitgehend abgenutzt (Bild 1). Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. im Verlauf des asphaltierten Niddawegs großflächige Piktogramme ("Gemeinsam mit Rücksicht") anzubringen (Bild 2), z. B. an der Praunheimer Brücke, am Willi-Petri-Steg, am Vereinsringhaus Rödelheim, im Bereich der abgenutzten Pikt ogramme hinter der Ludwig-Landmann-Straße und am Spielplatz an der Kullmannswiese; 2. an den Brücken im Eingangsbereich zum Brentanopark "Haifischzähne" anzubringen (Bild 3). Bild 1, Quelle: Frau Schulte-Hahn Bild 2, Quelle: A. Kempner; https://www.Ivz.de/Region/Markkleeberg/Stadt-appelliert-an-Respekt-auf-Wegen-am- Cossi Bild 3, Quelle: https://1.bp.blogspot.com/-Sz0w6T3Byel/Xojn6biw4fl/AAAAAAAAFRc/ L6iwzE9I6cw41-kiUupMXv2and1BLIf1ACLcBGAsYHQ/s1600/haif ischzaehne-e1578342161184.png Anlage 1 (ca. 411 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1917 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 2
Sicheres Fahrradfahren in der Lorscher Straße, der Thudichumstraße, der Breitlacherstraße und in AltPraunheim z. B. durch markierte Fahrradstreifen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 38/7 Betreff: Sicheres Fahrradfahren in der Lorscher Straße, der Thudichumstraße, der Breitlacherstraße und in Alt-Praunheim z. B. durch markierte Fahrradstreifen Der Magistrat wird gebeten, in der Lorscher Straße, der Thudichumstraße, der Breitlacher Straße und in Alt-Praunheim z.B. durch (rote) Fahrradstreifen auf der Fahrbahn das Fahrradfahren sicherer zu gestalten. Begründung: Die Baumaßnahmen auf der Thudichumstraße haben dazu geführt, dass die Markierungen des ehemaligen Fahrrad-Weges auf dem Bürgersteig verschwunden sind. Das führt nicht nur vor dem REWE-Markt, sondern auch im Bereich Winterstraße bis zur Post zur Annahme, dass der gesamte Bereich des Bürgersteigs für Fußgänger*innen gilt. Gleichzeitig fehlen auf der Straße die Hinweise, dass die Fahrradfahrer*innen zu Recht auf der Fahrbahn fahren. Erschwerend kommt hinzu, dass die Thudichumstraße eine Tempo-50-Straße ist. Die unschönen und z.T. beängstigenden Begegnungen mit Autofahrern, die hupen, schimpfen und unzulässig in dem engen Straßenraum überholen, zeugen davon, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Angrenzend ist die Lorscher Straße zwar eine Tempo-30-Straße, doch auch hier besteht Handlungsbedarf: auf den ehemaligen Fahrradstreifen innerhalb des Bürgersteigs parken nun Autos, deren Ausscheren oder Einparken sollte durch einen farbigen Fahrradstreifen auf der Fahrbahn zu einer besseren Aufmerksamkeit führen. Das gleiche gilt für die Breitlacher Straße sowie für Alt- Praunheim, wo überhaupt keine Fahrrad-Markierung vorhanden ist. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 7 am 07.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 7 am 18.01.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 94/7 (TOP 13.) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: die_farbechten-LINKE.
Weiter lesenDie Stationen „Hausen“ und „Große Nelkenstraße“ nicht vom U-Bahn-Netz abkoppeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7101 entstanden aus Vorlage: OF 554/7 vom 04.01.2021 Betreff: Die Stationen "Hausen" und "Große Nelkenstraße" nicht vom U-Bahn-Netz abkoppeln Die Idee, die U-Bahn-Linie U 6 ab "Industriehof" bis zur jetzigen Endstation "Hausen" abzukoppeln und als U 7 bis zur Heerstraße fahren zu lassen, stößt bei der Bevölkerung entlang der Praunheimer Landstraße auf große Ablehnung. Die stattgefundene und noch nicht abgeschlossene Verdichtung der Willi-Brundert-Siedlung, die Umwidmung des Gewerbegebietes Im Vogelsgesang in ein urbanes Mischgebiet mit Schwerpunkt Wohnen, lässt einen deutlich größeren Bedarf der öffentlichen Verkehrsmittel erwarten. Daher ist es kontraproduktiv, eine vorhandene U-Bahn-Linie zu kappen und sie durch Busse oder eine mögliche Straßenbahnlinie 13 zu ersetzen. Eine mögliche neue Linie 13 sollte, wenn möglich, besser entlang der Ludwig-Landmann-Straße bis zum Brentanobad führen. Eine Verlängerung der U 6 bis zur Praunheimer Brücke oder sogar bis zum Nordwestzentrum/Riedberg wäre zu begrüßen. Der Magistrat wird daher aufgefordert, folgende Maßnahmen für die Straßen und Stadtteile umzusetzen: 1. Zu überprüfen, ob die Tunnelanlage der U-Bahn-Linien U 6 und U 7 eine Verdoppelung der Taktung der U 7 aufnehmen kann; 2. zu überprüfen, ob die Streckenführung der U-Bahn-Linie U 7 vom Industriehof bis Heerstraße eine Erhöhung der Taktung aufnehmen kann, und wenn nicht, welche baulichen Maßnahmen hierfür notwendig wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 805 Aktenzeichen: 92 10
Elektrobusse für Alt- Praunheim vorrangig einsetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2021, OF 563/7 Betreff: Elektrobusse für Alt- Praunheim vorrangig einsetzen Der Magistrat setzt zum schnellstmöglichen Zeitpunkt ausschließlich Elektrobusse auf den Linien M72 und 73 ein, da diese durch Alt-Praunheim fahren. Ziel ist, dadurch die Luftbelastung durch CO2 zu reduzieren. Begründung: Alt- Praunheim wird im "Entwurf Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Frankfurt" als ein Straßenabschnitt genannt, in dem die Feinstaub- und Stickstoffdioxid- Belastung über den zulässigen Grenzwerten liegt, so dass für Alt- Praunheim eigentlich ein Fahrverbot für bestimmte Fahrzeuge erlassen werden müsste. Diese Teilstrecke zu sperren halten die Autoren nicht für verhältnismäßig, da die Straße zwischen Heerstraße und Graebestraße mit einer Gesamtlänge von 2 km einem Fahrverbot unterzogen werden müsste. Auf der Buslinie M60 sind bereits seit Dezember 2020 E-Busse eingesetzt. Aber auch die Linien M72 und 73 fahren durch Alt-Praunheim. Hier sollten aus den genannten Gründen baldmöglichst ebenfalls E-Busse fahren. Bislang fahren für Frankfurt nur 19 Elektrobusse, die Anschaffung von nur 11 E-Bussen von 60 insgesamt wird vom Verkehrsdezernenten in einem Artikel der Frankfurter Rundschau (23.11.2020) mit den Kosten begründet. Dabei wird ignoriert, dass nicht nur die Anschaffungs-, sondern auch die Folgekosten von Luftverschmutzung und CO2- Belastung zu bewerten sind. Die Luftqualität hat eine entscheidende Wirkung auf die Gesundheit der Menschen. Die Belastung mit Luftschadstoffen kann dazu beitragen, Krankheiten auszulösen oder zu verschlimmern und im schlimmsten Fall sogar die Lebenszeit um Jahre verkürzen. Das Gebot des schnellen Handels gebietet auch die Tatsache, dass sich im entsprechenden Abschnitt eine Altenwohnanlage und in der Nähe das Nordwest- Krankenhaus befinden. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 7 am 23.02.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 563/7 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und FARBECHTE (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenChance für Wohnungsbau im Gebiet Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang nutzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 545/7 Betreff: Chance für Wohnungsbau im Gebiet Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang nutzen Vorgang: M 73/20 Die Umwandlung des Gewerbegebietes "im Vogelsgesang" in ein urbanes Mischgebiet ist eine entscheidende Weichenstellung für die weitere Belebung des Stadtteils Hausen. Die Nähe der Nidda, des Niddaparks, der U-Bahn-Station der U6, sind gute Voraussetzungen für ein urbanes, lebenswertes Wohnen. Deshalb ist eine zügige Bebauung des Areals für den dringend benötigten Wohnraum und wohnverträgliche Gewerbenutzung angesagt, verbunden mit den Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, folgende Aspekte in die Aufstellung des B-Plans mit aufzunehmen (Aufstellungsbeschluss M73) und den B-Plan zügig aufzustellen. 1. Im südlichen, an die Autobahn angrenzenden Bereich wird Gewerbe oder ein urbanes Mischgebiet vorgesehen, in den weiteren Gebieten eine Wohnbebauung, die ggf. um eine wohnverträgliche Gewerbenutzung ergänzt werden kann. 2. Für das Gebiet sollen 50% der neu errichteten Wohnungen als geförderter Wohnraum errichtet werden. 3. Die vorgegebene Gebäudehöhe soll sich an den bereits bestehenden Mehrfamilienhäusern (3-4 Geschosse) orientieren. Im Zeichen der Klimafragen ist eine ökologische, nachhaltige Flächennutzung notwendig, deshalb soll auf Reihen- und Einfamilienhäuser verzichtet werden. 4. Die für die Gewerbenutzung vorgesehenen Gebäude im südlichen, an die Autobahn angrenzenden Bereich soll die Gebäudehöhe möglichst ein Geschoss höher sein als die Fahrbahn der Autobahn. So kann die Bebauung als Lärmschutz für das Quartier fungieren. 5. Großflächiger Einzelhandel wird als Nutzungsart ausgeschlossen, jedoch Flächen für Nahversorgung vorgesehen, möglichst in Hybridbauweise mit Wohnen und Gewerbeflächen kombiniert. Für die Versorgung wäre eine Ansiedlung der Nahversorgung im nördlichen Teil wünschenswert. 6. Für alle neu entstehenden Gebäude ist ein hoher energetischerer Standard wünschenswert. (z.B. Niedrigenergiehaus-Modelle, Photovoltaikanlagen, Dach- und Fassadenbegrünung etc.) Auch die Gewerbegebiete sollen sich nachhaltig orientieren. Synergieeffekte wie z.B. die Nutzung der Abwärme für die Heizung der Wohnbebauung sind anzustreben. 7. Die zu schaffenden Stellplätze sollten die extrem gute Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Personennahverkehr berücksichtigen und die Mobilitätskonzepte zukünftiger Generationen mitdenken. 8. Die Nähe zum Volkspark Niddatal mit seinen Natur- und Landschaftsschutzzonen ist bei der Planung zu berücksichtigen. Das Gebiet soll aber auch zum Niddapark hin geöffnet werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.05.2020, OF 471/7 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.05.2020, M 73 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 471/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 545/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen FDP und fraktionslos (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenStau Alt Praunheim bis Heerstraße, Ampelanlage im Bereich Alt-Praunheim verlegen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 552/7 Betreff: Stau Alt Praunheim bis Heerstraße, Ampelanlage im Bereich Alt-Praunheim verlegen Bürger im OBR7 haben angeregt, die Ampelanlage, die z.Zt. vor der Bushaltestelle platziert ist, hinter die Bushaltestelle in Höhe des kleinen Zentrums Alt Praunheim zu verlegen. Der Grund: Die Ampelphasen für Fußgänger decken sich nicht mit der Taktung der Busse. Es kommt permanent zu Autostaus, da der Verkehr durch unterschiedliche Ampelphasen und Bus-Stopps nicht abfließen kann. Dies wiederum belastet die Luftqualität. Eine Verlegung der Ampelanlage hat mehrere Vorteile: 1. Die Straße ist dort ca 3m schmaler als an der aktuellen Stelle, eine Überquerung entsprechend schneller. 2. Es gibt dort mehrere kleine Geschäfte, für die eine Überquerung der Straße von Vorteil wäre. 3. Der Autostau kann sich vor der großen Kreuzung besser und schneller auflösen. Daher fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, zu prüfen und zu berichten, ob eine Verlegung der Ampelanlage vor die Bushaltestelle möglich ist und wenn nein, welche Gründe dagegen sprechen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 552/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen FDP und fraktionslos (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenBebauungsplan Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2020, OF 542/7 Betreff: Bebauungsplan Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang Urbanes Leben wird nicht nur durch bezahlbares Wohnen gestaltet, zur Attraktivität und Urbanität einer Stadt gehört auch ein breites Angebot an verfügbaren und bezahlbaren Waren- und Dienstleistungsangeboten. Um diese Angebote auch Quartiersnah anbieten zu können, sind kleine Gewerbetreibende und Handwerker auf günstige, Wohngebietsnahe Gewerbegebiete angewiesen. Durch Nachverdichtung und Erweiterungen bestehender Wohnquartiere wird der Druck auf Gewerbetreibende und Handwerker immer stärker, da auch und insbesondere aus diesen Gebieten, die mit ihrer Wohnbebauung an bestehende Gewerbegebiete heranrücken, immer wieder Klagen gegen Gewerbetreibende bekannt werden, die sich gegen die Emissionen dieser Unternehmungen richten. Trotz Bestandsschutz kommt es dann oft zu Auflagen, die nur schwer zu erfüllen sind und für die Handwerker existenzbedrohend sind. Damit dies im fraglichen Gebiet nicht auch geschieht und für die Handwerker Planungssicherheit geschaffen wird, bittet der Ortsbeirat den Magistrat auf das Stadtplanungsamt zuzugehen und aufzufordern, folgende Punkte bei der Neufassung des Bebauungsplans zu beachten: Im fraglichen Bebauungsplan wird ein Vorrang für Kleingewerbe und Handwerker festgeschrieben. Es wird für das Gebiet eine Veränderungssperre ausgesprochen. Bei der Neuordnung der Flächen wird auf die Belange der existierenden Gewerbe eingegangen und einer spekulative Entmietung der Flächen durch klare und frühzeitige Kommunikation einer Kleingewerbefreundlichen Strategie gegenüber den Besitzern der Flächen entgegengewirkt. Großflächiger Einzelhandel wird als Nutzungsart ausgeschlossen. Das Konzept der Gewerbehöfe wird als mögliches Nutzungsszenario in Erwägung gezogen und eine Umsetzbarkeit untersucht. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 7 am 24.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 470/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 536/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 471/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 537/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 542/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 542/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 558/7 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenVerlängerung der vorgesehenen Straßenbahnlinie 13 nach Praunheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6297 entstanden aus Vorlage: OF 503/7 vom 31.07.2020 Betreff: Verlängerung der vorgesehenen Straßenbahnlinie 13 nach Praunheim Durch den Zuzug weiterer potenzieller Fahrgäste in den Nordwesten Frankfurts und durch die begrüßenswerten Bemühungen für einen größeren Anteil des ÖPNV am Verkehrsaufkommen wird u. a. die Stadtbahnlinie U 7 an ihre Kapazitätsgrenze stoßen. Lobenswert ist die vorgesehene Wiederbelebung der Straßenbahn vom Hauptbahnhof über die Schloßstraße zum Industriehof. Eine weitere Entlastung der U-Bahn-Linie 7 käme zustande, wenn die Straßenbahnlinie 13 vorerst bis zur Praunheimer Brücke, perspektivisch bis "Am Stockborn", verlängert würde und die U-Bahn-Linie 6 zunächst bis zum "Gewerbegebiet Praunheim" und später (optional) bis nach Steinbach fahren würde. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, 1. die vorgesehene Straßenbahnlinie 13 nicht am Industriehof, sondern an der Praunheimer Brücke bzw. Am Stockborn enden zu lassen; 2. die U-Bahn-Linie U 6 vom Industriehof weiter gemeinsam mit der U-Bahn-Linie 7 zum "Gewerbegebiet Praunheim" zu führen und ggf. die U-Bahn-Linie 6 nach Steinbach und die U-Bahn-Linie 7 ins Nordwestzentrum zu verlängern; 3. durch diese Maßnahmen eine bessere Taktung und einen effizienteren ÖPNV zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 298 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 11
Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6292 entstanden aus Vorlage: OF 489/7 vom 02.06.2020 Betreff: Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob folgende Straßen in Fahrradstraßen umgewandelt werden können: der Breidensteiner Weg zwischen Einmündung des nordöstlichen Weges von der Nidda (kurz hinter Ecke Breitlacherstraße) und der Einmündung des Weges von der Nidda in die Verlängerung der Straße In der Au (zusätzlich den nordöstlichen Weg von der Nidda zum Breidensteiner Weg durch Verkleinerung des westlich gelegenen Grundstückes verbreitern), Biedenkopfer Weg, Schenckstraße, Assenheimer Straße, Praunheimer Hohl, Eberstadtstraße, Graebestraße, Hausener Obergasse, Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (zwischen Bachmannstraße und Am Industriehof); 2. ob nach einer Prüfphase die entsprechenden Straßen dauerhaft in Fahrradstraßen umgewandelt werden können; 3. ob Formen kooperativer Demokratie unter Einbezug von Ortsbeirat, Bürgerinnen und Bürgern, politischen und zivilgesellschaftlichen Initiativen und Künstlerinnen und Künstlern angewandt werden können, die sich mit der weiteren Nutzung bzw. Umgestaltung der entsprechenden Straßen beschäftigen und ein Konzept erarbeitet werden kann , sodass neben dem verkehrlichen auch ein kultureller Mehrwert entsteht. Begründung: In manchen Bereichen wirkt die Corona-Krise als Entwicklungsbeschleuniger. Momentan merken viele Bürgerinnen und Bürger die Vorzüge an verkehrsberuhigten Straßen, die außer für den Autoverkehr auch für andere Zwecke gebraucht werden können. Doch auch bereits zuvor wurden vermehrt Stimmen laut, Frankfurt fahrradfreundlicher zu gestalten. Gegipfelt hat dies im Radentscheid und dem anschließenden Magistratsbeschluss. Darin war auch die Forderung nach fahrradfreundlichen Nebenstraßen enthalten. Das Konzept der Fahrradstraße liefert dabei einen wertvollen Beitrag. Dieses besagt, dass hier Fahrräder nebeneinander fahren dürfen und der Fahrradverkehr Vorrang gegenüber dem Autoverkehr hat. Dieser wird aber nicht ausgeschlossen, muss sich nur unterordnen. Dies bedeutet, dass die Anwohnerschaft nach wie vor nur wenige Einschränkungen hat, wenn sie diese Straßen benutzen muss. Gleichfalls trägt es aber auch zur Beruhigung der Verkehrslage bei, was insbesondere vor Schulen von großem Vorteil ist. Ein Frankfurter Beispiel für eine Fahrradstraße ist die Goethestraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.09.2020, OA 608 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 476 Aktenzeichen: 32 1
Erhaltung der gewerblichen Nutzung - Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang -
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2020, OF 509/7 Betreff: Erhaltung der gewerblichen Nutzung - Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang - Der Magistrat wird aufgefordert die vorhandene gewerbliche Nutzung die im Planungsgebiet Praunheimer Landstraße/im Vogelgesang ausgewiesen ist zu schützen. Die Ausweisung weiterer Wohnflächen ist zu vermeiden. Begründung: Der gesamte Bereich des Planungsgebietes ist als Gewerbegebiet festgesetzt. Trotz festgesetzten Gewerbegebiet wurden in der Vergangenheit gemäß Planunterlagen eine Wohnbebauung durchgeführt. Da die Wohnbebauung genehmigt wurden genießen Sie Bestandsschutz, müssen also nicht gesichert werden. Gemäß Bebauungsplan Nr. 933 (M 73) ist zu befürchten, dass weitere Gewerbeflächen zu Wohnzwecken ausgewiesen werden sollen. Eine weitere Ausweisung der Gewerbeflächen in Wohnflächen ist zu vermeiden, da das Gebiet sich von seiner Lage her sehr gut für Handwerksbetriebe, wie auch die nach der Zielsetzung des neuen B-Plans gewünschten kleinen Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, wie auch für Einzelhandel zur wohnortnahen Versorgung entlang der Praunheimer Landstraße eignet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 509/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 509/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 7 am 27.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 509/7 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenUmfassendere Informationen zu Covid-19-Fällen auf der Website der Stadt Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6228 entstanden aus Vorlage: OF 573/12 vom 27.04.2020 Betreff: Umfassendere Informationen zu Covid-19-Fällen auf der Website der Stadt Frankfurt Seit dem Beginn der Corona-Pandemie stellt die Stadt Frankfurt am Main und das städtische Gesundheitsamt über die überarbeitete Website der Stadt viele Informationen für die Bevölkerung zur Verfügung. Auf der Seite finden sich jedoch keine tagesaktuellen Informationen zum Covid-19-Infektionsgeschehen in der Stadt. Die Stadt verweist dafür lediglich auf die Website des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration. Darüber hinaus weist die FNP in ihrem Interview vom 02.06.2020 mit dem Frankfurter Gesundheitsdezernenten Stefan Majer darauf hin, dass das Gesundheitsamt nicht vollständig über einen Covid-19-Ausbruch in einem Altenheim in Alt-Praunheim informiert hat. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Onlineangebote des städtischen Gesundheitsamtes bzw. der Stadt Frankfurt zeitnah so zu überarbeiten, dass folgende Informationen abgerufen werden können: 1. Aktuelle Zahlen zu den Covid-19-(Neu-)Infektionen, insbesondere zu initialen Fällen, die außerhalb eines bekannten Clusters auftreten, stationär behandelten Personen, Genesenen und Verstorbenen in der Stadt Frankfurt sowie deren Altersverteilung; 2. Anzahl der an den zentralen Teststellen der Stadt durchgeführten Tests und die Quote der positiven Tests; 3. Angaben darüber, ob die unter 1. genannten Infektionen im Zusammenhang mit Alten-/Pflegeheimen (§ 36 IfSG), Kitas/Schulen (§ 33 IfSG) oder Krankenhäusern/Arztpraxen (§ 3 IfSG) stehen; 4. weitere Informationen darüber, in welchem Kontext die Infektionen stattgefunden haben könnten, sofern diese vorliegen. Eine Aktualisierung wird fortlaufend vorgenommen (zu 1. täglich, ansonsten wöchentlich). Idealerweise wird (grob) geografisch gegliedert. Begründung: Im Zuge der Corona-Pandemie gibt es deutlich mehr Zugriffe auf öffentliche Onlineangebote und ein großes Informationsbedürfnis der Bevölkerung. Die umfassenden Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten sollten von einem Höchstmaß an Transparenz durch die Verwaltung begleitet werden, um eine hohe Akzeptanz zu erreichen. Je stärker die Pandemie-Maßnahmen in das Alltagsleben eingreifen, desto klarer muss die Notwendigkeit durch belastbare Fakten belegt werden. Auch nachdem die Pandemie schon mehrere Wochen andauert, veröffentlichen weder Landes- noch Bundesbehörden Informationen darüber, in welchem Kontext Covid-19-Neuinfektionen stattfinden, also z. B. am Arbeitsplatz, in der Familie oder in der Schule. Ebenso wird nicht angegeben, ob neu gemeldete Infektionen in einem dem Gesundheitsamt bereits bekannten Umfeld (z. B. einem bereits aufgedeckten Cluster) oder ohne erkennbare Verbindung zu bisherigen Fällen aufgetreten sind. Eine Auskunft darüber würde aber dabei helfen, das Gefährdungspotenzial und Gefährdungssituationen im eigenen Alltag besser abschätzen zu können, insbesondere da abzusehen ist, dass die Pandemie die Stadt noch monatelang beschäftigen wird und möglicherweise im Herbst wieder mit deutlich steigenden Fallzahlen zu rechnen ist. Die Covid-19-Pandemie-Maßnahmen müssen in Zukunft vermutlich deutlich zielgerichteter auf kleinere regionale Bereiche ausgerichtet werden. Umso wichtiger sind lokale Zahlen und Daten sowie deren transparente Veröffentlichung. Als gutes Beispiel könnte hier die Website der Stadt Dortmund genannt werden. Dort findet sich ein News-Ticker mit aktuellen Informationen, z. B. über verstorbene Personen und wo sich diese infiziert haben, sowie eine umfassende digitale Statistik. Auf der Website der Region Hannover werden z. B. genaue Statistiken auch nach betroffenen Ortsteilen und Altersstruktur gegliedert veröffentlicht. Die Stadt Frankfurt sollte als fünftgrößte deutsche Stadt eigenständig über das Infektionsgeschehen informieren und nicht nur auf das Ministerium in Wiesbaden verweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2020, ST 1885 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 53 1
Sauberer Fußweg Buchbornstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6116 entstanden aus Vorlage: OF 486/7 vom 13.03.2020 Betreff: Sauberer Fußweg Buchbornstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Wegabschnitt am Ende der Buchbornstraße zur Adlerwiese in Praunheim mit Sand, Kies oder anderen Stoffen zu einem bei jedem Wetter begehbaren Fußweg aufgebaut wird. Begründung: Dieses Stück Weg wird bei Regen und Schnee zu einer fast unüberwindbaren Schlamm- und Pfützenlandschaft. Für Radfahrende, Spaziergängerinnen und Spaziergänger, besonders ältere oder gehbehinderte Personen, wird die Benutzung zu einem schwierigen, gefährlichen und schmutzigen Abenteuer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2020, ST 1524 Aktenzeichen: 66 2
Mehr Sicherheit für Radfahrer auf der Praunheimer Landstrasse
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2020, OF 487/7 Betreff: Mehr Sicherheit für Radfahrer auf der Praunheimer Landstrasse Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, die Radwege der Praunheimer Landstrasse durch eine Strichmarkierung zwischen den markierten Radsymbolen sicherer zu machen. Begründung: Derzeit werden weiterhin die bisherigen Radwege neben dem Fußgängerweg genutzt. Ein Wechsel der Radfahrer zur Praunheimer Landstraße ist bisher nicht zu erkennen. Mit einer Strichmarkierung könnte hier ein Wechsel auf die neuen Radwege erfolgen. . . Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 487/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und Frau Lämmer gegen CDU und Herr Richter (= Annahme); Herr Leitzbach (= Enthaltung)
Partei: fraktionslos
Weiter lesenStadterweiterung Nordwest klimagerecht und ausgewogen gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2020, OF 467/7 Betreff: Stadterweiterung Nordwest klimagerecht und ausgewogen gestalten Die Beschlüsse der Regionalversammlung vom 13.12.2019 stellen einen Wendepunkt für die Stadterweiterung Frankfurt-Nordwest dar. Es hat sich gezeigt, dass sich Stadtentwicklung nur schwer entlang von Stadtgrenzen definieren und besser regional denken lässt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Neben dem dringend benötigten Wohnraum im Ballungsgebiet Frankfurt Rhein-Main ist der menschengemachte Klimawandel DIE Herausforderung unserer Zeit. Um die Probleme gerade im Bereich Bevölkerungswachstum, Mobilität und Klimawandel erfolgreich angehen zu können, braucht es eine gute, lösungsorientierte Zusammenarbeit über die regionalen Grenzen hinweg. Der Ortsbeirat begrüßt daher die Anregung einer verstärkten regionalen Kooperation des Consilium-Vorsitzenden bei der weiteren Entwicklung des Gebiets, möglicherweise im Rahmen einer Internationalen Bauausstellung (IBA). Stadtentwicklungsprojekte müssen heute mehr denn je das Mikroklima berücksichtigen. Die zukünftigen Planungen müssen der "Belüftung" der Stadt, auch unter der perspektivischen Entwicklung klimatischer Verhältnisse, Rechnung tragen. Dazu gehören auch die Einhaltung von Landschaftsschutzzonen und die Vermeidung von Versiegelung wertvoller Böden. Es ist bereits notwendig geworden, sich an den Klimawandel anzupassen. Städtisches Grün speichert CO2, spendet Schatten, hält die Luft rein und erzeugt Verdunstungskühle. Das bedeutet, dass der Urselbach, Steinbach, Lachgraben mit möglichst ausgeweiteten Grünzügen dauerhaft erhalten und in die weitere Planung eingebettet werden müssen. Statt einer autogerechten brauchen wir eine menschengerechte Stadt. Auf einer Fläche mit begrenztem Platz muss der Autoverkehr deutlich reduziert werden, damit mehr Platz für ÖPNV, Fahrräder und Fußwege entsteht. Die Verkehrserschließung neuer Baugebiete soll autoarm erfolgen, um die bereits bestehenden Straßen und anliegenden Stadtteile nicht über Gebühr zu belasten. Auch Pilotprojekte für autofreie Wohngebiete dürfen nicht ausgeschlossen werden. Auf jeden Fall muss die Anbindung vorrangig über den ÖPNV und Radverkehr realisiert werden. Das kann z.B. eine Weiterführung der U7, die Verlängerung der U6 bis zur Praunheimer Brücke sowie ein Haltepunkt der Regionaltangente West bedeuten. Weiterhin ist die Förderung von E-Ladestationen und Wasserstofftankstellen, sowie Car-Sharing Projekten zu priorisieren, z.B. durch die Ausweisung von kostenlosen Parkflächen, welche nur für diese Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bietet die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme eine große Chance. Für den freien Wohnungsmarkt muss daher, wie im Baulandbeschluss vom 20.12.2019 festgelegt, die Quote von mindestens 30% gefördertem Wohnungsbau, 15% gemeinschaftlicher und genossenschaftlicher Wohnprojekte nach Konzeptverfahren und 15% für freifinanzierten Mietwohnungsbau gelten. Insbesondere die Quote für den sozialen Wohnungsbau muss jedoch deutlich erhöht werden. Vor allem Wohnungen im 1. Förderweg werden dringend benötigt, dies sollte sich auch deutlicher im Verhältnis der Förderung zwischen den beiden Förderwegen ausdrücken. Bei ersten und zweitem Förderweg zusammen ist ein Anteil von mindestens 50% zu erreichen. Dies kann z.B. auf Kosten der festgelegten Quote für den preisreduzierten Eigentumswohnungsbaus geschehen. Zudem ist auf öffentliche Wohnungsbaugesellschaften, wie z.B. die ABG Holding und die Nassauische Heimstätte, einzuwirken um bei diesen einen Anteil von mindestens 50 % an geförderten Wohnungen zu erreichen. Außerdem wollen wir keine neue Siedlung, sondern einen lebendigen und vielfältigen Stadtteil, der zur Aufwertung der umliegenden Stadtteile beiträgt. Dazu gehört auch, dass die vorhandene Infrastruktur und Sozialstruktur Praunheims in die Entwicklung des neuen Stadtteils einbezogen wird und damit beide Seiten profitieren können, z.B. durch Belebung der Zentren Niederursels und Alt - Praunheims. Damit dies möglich ist, darf es keine baulich harte Trennung zu den bestehenden Stadtteilen geben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.02.2020, OF 455/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 7 Es besteht Einvernehmen, dass über die Vorlage OF467/7 ziffernweise abgestimmt wird. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 455/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 467/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 467/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 4 im sechsten Satz der Vorlage nach den Worten "eine Weiterführung der U7" die Worte "die Verlängerung der U6 bis zur Praunheimer Brücke" gestrichen werden. 3. Die Vorlage OF 468/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffer 1: SPD, GRÜNE, FDP, Herr Leitzbach und Herr Richter gegen CDU und Frau Lämmer (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) Ziffer 2: Annahme bei Enthaltung FARBECHTE Ziffer 3: SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) Ziffer 4: SPD, CDU, GRÜNE, FDP und Herr Richter gegen Frau Lämmer und Herr Leitzbach (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) Ziffer 5: SPD, GRÜNE und Herr Leitzbach gegen CDU, FDP, Frau Lämmer und Herr Richter (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) Ziffer 6: SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) zu 3. SPD, CDU, GRÜNE und FARBECHTE gegen FDP (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenStadterweiterung Nordwest klimagerecht und ausgewogen gestalten - dazu Schaffung einer Ortsumfahrung Niederursel
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2020, OF 468/7 Betreff: Stadterweiterung Nordwest klimagerecht und ausgewogen gestalten - dazu Schaffung einer Ortsumfahrung Niederursel Um den motorisierten Individualverkehr im voraussichtlich entstehenden neuen Stadtteil zu reduzieren, ist es erforderlich, den übergeordneten und den entstehenden Verkehr auf übergeordnete Straßen zu lenken. Deshalb wird eine Ortsumfahrung Niederursel benötigt, die sinnvoller Weise zwischen der Rosa-Luxenburg-Straße und der Heerstraße/Guerickestraße verlaufen soll. Auch der spätere Busverkehr für den neuen Stadtteil kann nur funktionieren, wenn der Verkehr abfließt. Ein aktuelles Negativ-Beispiel ist die Situation auf der Westerbachstraße. Die Busse können sich dort nur Stop-and-Go fortbewegen. Eine frühzeitige Einsicht des Magistrats, die Problematik anzuerkennen und durch Schaffung einer Autobahnabfahrt z.B. über das Nordwestkreuz zu reduzieren, wäre hier dringend geboten. Deshalb fordert der Ortsbeirat 7 neben den Forderungen in der OF 455/7 den Magistrat auf, bei der Planung des neuen Stadtteils die Ortsumfahrung Niederursel zu berücksichtigen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.02.2020, OF 455/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 7 Es besteht Einvernehmen, dass über die Vorlage OF467/7 ziffernweise abgestimmt wird. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 455/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 467/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 467/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 4 im sechsten Satz der Vorlage nach den Worten "eine Weiterführung der U7" die Worte "die Verlängerung der U6 bis zur Praunheimer Brücke" gestrichen werden. 3. Die Vorlage OF 468/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffer 1: SPD, GRÜNE, FDP, Herr Leitzbach und Herr Richter gegen CDU und Frau Lämmer (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) Ziffer 2: Annahme bei Enthaltung FARBECHTE Ziffer 3: SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) Ziffer 4: SPD, CDU, GRÜNE, FDP und Herr Richter gegen Frau Lämmer und Herr Leitzbach (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) Ziffer 5: SPD, GRÜNE und Herr Leitzbach gegen CDU, FDP, Frau Lämmer und Herr Richter (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) Ziffer 6: SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) zu 3. SPD, CDU, GRÜNE und FARBECHTE gegen FDP (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenBebauungsplan Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2020, OF 470/7 Betreff: Bebauungsplan Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang Der Bebauungsplan Nr. 933 (M 73), der am 15. Mai vom Magistrat verabschiedet wurde, weist für das Gebiet Praunheimer Landstr./ Im Vogelsgesang einen Erhalt der Aufteilung zwischen Gewerbe und Wohnbebauung aus. Zusätzlich sollen die brachliegenden Flächen im südlichen Bereich gewerblich und im nördlichen Teilbereich, in untergeordnetem Umfang, für Wohnbebauung genutzt werden. Dies ist unterstützenswert, obwohl eine prioritäre Behandlung des Wohnungsbaus besser gewesen wäre. Für die Entwicklung des Wohnungsbestandes müssen jedoch Kriterien gelten, die für eine sozialverträgliche und ökologisch nachhaltige Entwicklung des Planungsgebiets notwendig sind. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Realisierung der im Bebauungsplan festgeschriebenen Maßnahmen folgende Punkte zu beachten: Vermeidung von weiteren Reihen- und Einfamilienhäusern inkl. neuer Tiefgaragen, wie sie bereits im nordöstlichen Teil realisiert wurden. In Zeiten der Klimakrise ist eine ökologisch nachhaltige Flächennutzung unabdinglich. Entlang des südlichen Verlauf der Straße" Im Vogelsgesang" gibt es mehrere Mehrfamilienhäuser. Im Sinne einer flächenschonenden, mehrgeschossigen und kompakten Bauweise muss eine neue Wohnbebauung diesen Prinzipien folgen. Damit geht auch die bei Nachverdichtung sinnvollen Geschossflächenzahl von 2,5 einher. Gleichwohl ist ein hoher energetischer Standard essenziell. Dies bedeutet Anwendung von Passivhausstandard, Niedrigenergiehaus-Modellen, eine ausreichende Ausstattung mit Photovoltaikanlagen, Dach- und Fassadenbegrünung. Der Bau der Wohnungen soll aus ökologischen Bau- und Dämmmaterialien erfolgen (z.B. Holzmodulbauweise mit Dämmung aus Baustroh mit Lehmputz). Gleichzeitig muss heutige Bebauung die Mobilitätskonzepte zukünftiger Generationen mitdenken. In keinem Fall dürfen nur hochpreisige Eigentumswohnungen entstehen. Es gilt sozialverträglich zu bauen und auf ein ausgewogenes Verhältnis im Sinne des Baulandbeschlusses zu achten. Optimal wäre ein Schwerpunkt auf den sozialen Wohnungsbau und bei Realisierung der zusätzlichen Wohnbebauung einen Anteil von mindestens 50 % sozial geförderten Wohnungen zu erreichen. Beachtung der gegebenen Natur- und Landschaftsschutzzonen inklusive der gebotenen Anfordernisse am Rande des Niddaparks. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.05.2020, M 73 Nebenvorlage: Antrag vom 10.11.2020, OF 536/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 10 Die FDP-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage M 73 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlagen OF 470/7 und OF 471/7 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag der FDP-Fraktion wird abgelehnt. b) Der Vorlage M 73 wird zugestimmt. 2. a) Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 470/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. a) Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 471/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. zu a): SPD, CDU, FARBECHTE und Herr Richter gegen GRÜNE, FDP und Frau Lämmer (= Annahme); Herr Leitzbach (= Enthaltung) zu b): Annahme bei Enthaltung GRÜNE und Herr Leitzbach zu 2. SPD, CDU, FARBECHTE und Herr Richter gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung); Frau Lämmer und Herr Leitzbach (= Enthaltung) zu 3. SPD, CDU, FARBECHTE und Herr Richter gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung); Frau Lämmer und Herr Leitzbach (= Enthaltung) 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 470/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 470/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 7 am 27.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 470/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 7 am 24.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 470/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 536/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 471/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 537/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 542/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 470/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 536/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 558/7 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKeine Nutzungsmöglichkeit des Bürgersteigs an einem Grundstück der Praunheimer Landstraße durch ausgedehnten Bewuchs
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2020, OF 485/7 Betreff: Keine Nutzungsmöglichkeit des Bürgersteigs an einem Grundstück der Praunheimer Landstraße durch ausgedehnten Bewuchs Zwischen den Grundstücken Praunheimer Landstraße 201 und 211 gibt es eine Reihe unbebauter Grundstücke, wobei bei einem Grundstück seit mehreren Jahren die massive Ausdehnung des Grünbewuchses auch im Bereich des Bürgersteiges geduldet und durch eine entsprechende Absperrung geschützt wird. Dadurch ist der Bürgersteig nicht nutzbar und die Fußgänger sind gezwungen in diesem Bereich auf den Fahrradweg auszuweichen, was zu einer erheblichen Gefährdung führt. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, in dem beschriebenen Bereich eine ungehinderte Nutzung des Bürgersteigs herzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 485/7 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenChance für Wohnungsbau im Gebiet „Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang“ nutzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2020, OF 471/7 Betreff: Chance für Wohnungsbau im Gebiet "Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang" nutzen Der Ortsbeirat möge unter Berücksichtigung folgender Punkte der M73 zuzustimmen: 1. Die Aufstellung des B-Plans Nr. 933 soll zügig erfolgen, um insbesondere der Realisierung von dringend benötigtem Wohnraum Rechnung zu tragen. 2. Die bereits vorhandene Wohnbebauung mit Mehrfamilienhäusern sollte durch ähnlichen Wohnungsbau ergänzt werden. 3. Das D-Zentrum Hausen ist ca. 600 bis 1000 Meter vom geplanten Gebiet entfernt. Nicht nur die Willi-Bundert-Siedlung, auch die Siedlungsgebiete links und rechts der Praunheimer Landstr. bis zur Niddabrücke Praunheim sind in allen Bereichen des täglichen Bedarfs unterversorgt. Deshalb sollte der B-Plan unbedingt Flächen für Nahversorgung aufweisen. 4. Der Ortsbeirat 7 bittet um eine verstärkte Begleitung und Beteiligung an der B-Plan-Realisierung. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.05.2020, M 73 Nebenvorlage: Antrag vom 04.01.2021, OF 545/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 10 Die FDP-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage M 73 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlagen OF 470/7 und OF 471/7 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag der FDP-Fraktion wird abgelehnt. b) Der Vorlage M 73 wird zugestimmt. 2. a) Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 470/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. a) Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 471/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. zu a): SPD, CDU, FARBECHTE und Herr Richter gegen GRÜNE, FDP und Frau Lämmer (= Annahme); Herr Leitzbach (= Enthaltung) zu b): Annahme bei Enthaltung GRÜNE und Herr Leitzbach zu 2. SPD, CDU, FARBECHTE und Herr Richter gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung); Frau Lämmer und Herr Leitzbach (= Enthaltung) zu 3. SPD, CDU, FARBECHTE und Herr Richter gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung); Frau Lämmer und Herr Leitzbach (= Enthaltung) 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 471/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 471/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 7 am 27.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 471/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 7 am 24.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 470/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 536/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 471/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 537/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 542/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 471/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 545/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen FDP und fraktionslos (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenRahmenplan Praunheim bevorzugt umsetzen
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2020, OA 542 entstanden aus Vorlage: OF 457/7 vom 25.02.2020 Betreff: Rahmenplan Praunheim bevorzugt umsetzen Der Rahmenplan Praunheim wurde als Ergebnis einer Planungswerkstatt bereits im Jahr 2013 verabschiedet. Leider wurden bislang keine sichtbaren Schritte zur Umsetzung des Rahmenplans eingeleitet. Mittlerweile ist davon auszugehen, dass sich der Charakter Praunheims durch neue Wohnbaugebiete in den kommenden Jahren stark verändern wird. Es ist daher umso wichtiger, die Funktionsfähigkeit des alten Ortskerns zu erhalten und seine Attraktivität zu steigern. Zudem kann eine rasche Umsetzung des im breiten Bürgerdialog beschlossenen Rahmenplans als vertrauensbildende Maßnahme im Hinblick auf die zu erwartenden Siedlungsflächenerweiterungen betrachtet werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Der beschlossene Rahmenplan Praunheim wird bevorzugt umgesetzt. 2. In einem ersten Schritt wird die Graebestraße im Sinne des Rahmenplans saniert und im Bereich des Gemeindehauses eine Platzsituation geschaffen, die durch den bevorstehenden Abriss eines kleinen Gebäudes ermöglicht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2020, ST 1484 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1191 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2185 Antrag vom 06.03.2022, OF 108/7 Etatanregung vom 22.03.2022, EA 150 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1922 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 58 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 18.03.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 93 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 542 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage OA 542 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5623, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 Aktenzeichen: 61 0
Stadterweiterung Nordwest klimagerecht und ausgewogen gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2020, OF 455/7 Betreff: Stadterweiterung Nordwest klimagerecht und ausgewogen gestalten Die Beschlüsse der Regionalversammlung vom 13.12.2019 stellen einen Wendepunkt für die Stadterweiterung Frankfurt-Nordwest dar. Die Annahme von führenden Persönlichkeiten der Stadt Frankfurt, Frankfurt dürfe auf seinem Gebiet bauen wo und so viel es will, hat sich als unwahr erwiesen. Stattdessen hat sich gezeigt, dass sich Stadtentwicklung nur schwer entlang von Stadtgrenzen definieren und besser regional denken lässt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: 1. Neben dem dringend benötigten Wohnraum im Ballungsgebiet Frankfurt Rhein-Main ist der menschengemachte Klimawandel DIE Herausforderung unserer Zeit. Um die Probleme gerade im Bereich Bevölkerungswachstum, Mobilität und Klimawandel erfolgreich angehen zu können, braucht es eine gute, lösungsorientierte Zusammenarbeit über die regionalen Grenzen hinweg. Der Ortsbeirat begrüßt daher die Anregung einer verstärkten regionalen Kooperation des Consilium-Vorsitzenden Uli Hellweg bei der weiteren Entwicklung des Gebiets, möglicherweise im Rahmen einer Internationalen Bauausstellung (IBA). 2. Stadtentwicklungsprojekte müssen heute mehr denn je das Mikroklima berücksichtigen. Die zukünftigen Planungen müssen der "Belüftung" der Stadt, auch unter der perspektivischen Entwicklung klimatischer Verhältnisse, Rechnung tragen. Dazu gehören auch die Einhaltung von Landschaftsschutzzonen und die Vermeidung von Versiegelung wertvoller Böden. 3. Es ist bereits notwendig geworden, sich an den Klimawandel anzupassen. Städtisches Grün speichert CO2, spendet Schatten, hält die Luft rein und erzeugt Verdunstungskühle. Das bedeutet, dass der Urselbach, Steinbach, Lachgraben mit möglichst ausgeweiteten Grünzügen dauerhaft erhalten und in die weitere Planung eingebettet werden müssen. 4. Statt einer autogerechten brauchen wir eine menschengerechte Stadt. Auf einer Fläche mit begrenztem Platz muss der Autoverkehr deutlich reduziert werden, damit mehr Platz für ÖPNV, Fahrräder und Fußwege entsteht. Die Verkehrserschließung neuer Baugebiete soll autoarm erfolgen, um die bereits bestehenden Straßen und anliegenden Stadtteile nicht über Gebühr zu belasten. Auch Pilotprojekte für autofreie Wohngebiete dürfen nicht ausgeschlossen werden. Auf jeden Fall muss die Anbindung vorrangig über den ÖPNV und Radverkehr realisiert werden. Das kann z.B. eine Weiterführung der U7, die Verlängerung der U6 bis zur Praunheimer Brücke sowie ein Haltepunkt der Regionaltangente West bedeuten. Weiterhin ist die Förderung von E-Ladestationen und Wasserstofftankstellen, sowie Car-Sharing Projekten zu priorisieren, z.B. durch die Ausweisung von kostenlosen Parkflächen, welche nur für diese Fahrzeuge zur Verfügung stehen. 5. Für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bietet die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme eine große Chance. Für den freien Wohnungsmarkt muss daher, wie im Baulandbeschluss vom 20.12.2019 festgelegt, die Quote von mindestens 30% gefördertem Wohnungsbau, 15% gemeinschaftlicher und genossenschaftlicher Wohnprojekte nach Konzeptverfahren,15% für freifinanzierten Mietwohnungsbau und 10 % für preisreduzierte Eigentumswohnungen gelten und wenn möglich ausgebaut werden. Zudem ist auf öffentliche Wohnungsbaugesellschaften, wie z.B. die ABG Holding und die Nassauische Heimstätte, einzuwirken um bei diesen einen Anteil von mindestens 50 % an geförderten Wohnungen zu erreichen. 6. Außerdem wollen wir keine neue Siedlung, sondern einen lebendigen und vielfältigen Stadtteil, der zur Aufwertung der umliegenden Stadtteile beiträgt. Dazu gehört auch, dass die vorhandene Infrastruktur und Sozialstruktur Praunheims in die Entwicklung des neuen Stadtteils einbezogen wird und damit beide Seiten profitieren können, z.B. durch Belebung der Zentren Niederursels und Alt - Praunheims. Damit dies möglich ist, darf es keine baulich harte Trennung zu den bestehenden Stadtteilen geben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 31.05.2020, OF 467/7 Antrag vom 31.05.2020, OF 468/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 10.03.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 455/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 7 Es besteht Einvernehmen, dass über die Vorlage OF467/7 ziffernweise abgestimmt wird. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 455/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 467/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 467/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 4 im sechsten Satz der Vorlage nach den Worten "eine Weiterführung der U7" die Worte "die Verlängerung der U6 bis zur Praunheimer Brücke" gestrichen werden. 3. Die Vorlage OF 468/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffer 1: SPD, GRÜNE, FDP, Herr Leitzbach und Herr Richter gegen CDU und Frau Lämmer (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) Ziffer 2: Annahme bei Enthaltung FARBECHTE Ziffer 3: SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) Ziffer 4: SPD, CDU, GRÜNE, FDP und Herr Richter gegen Frau Lämmer und Herr Leitzbach (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) Ziffer 5: SPD, GRÜNE und Herr Leitzbach gegen CDU, FDP, Frau Lämmer und Herr Richter (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) Ziffer 6: SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) zu 3. SPD, CDU, GRÜNE und FARBECHTE gegen FDP (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenToilette am Wasserhäuschen „Auf der Insel“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5624 entstanden aus Vorlage: OF 440/7 vom 03.01.2020 Betreff: Toilette am Wasserhäuschen "Auf der Insel" Der Magistrat wird gebeten , am Wasserhäuschen "Auf der Insel" wieder die Möglichkeit der Benutzung einer Toilette sicherzustellen. Zu prüfen ist, ob die Toilette von den Pachtbetreibenden gepflegt werden kann, wie dies beispielsweise auch im Praunheimer Brückencafé erfolgreich durchgeführt wird. Begründung: Bis vor wenigen Monaten gab es am genannten Standort die Gelegenheit, Dixi-Toiletten zu benutzen. Leider wurden diese entfernt. Der Toilettenstandort ist allerdings nicht nur für die Gäste des Wasserhäuschens, sondern auch für die Besucherinnen und Besucher der angrenzenden Parks (Solmspark und Brentanopark) sowie vorbeikommende Radfahrende und zu Fuß Gehende im Grüngürtel von Bedeutung. Sollten die Pachtbetreibenden die Pflege und Wartung der Toilette übernehmen, kann von einer erhöhten Hygiene im Sinne aller Benutzerinnen und Benutzer ausgegangen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2020, ST 900 Antrag vom 22.08.2022, OF 184/7 Auskunftsersuchen vom 04.10.2022, V 499 Aktenzeichen: 91 22
Die Zeit ist gegeben - Vorstellung der Planungen zur Umsetzung des Rahmenplans Praunheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2019, OA 508 entstanden aus Vorlage: OF 430/7 vom 11.11.2019 Betreff: Die Zeit ist gegeben - Vorstellung der Planungen zur Umsetzung des Rahmenplans Praunheim Vorgang: OM 643/16 OBR 7; ST 12/17; EA 16/17 OBR 7; ST 1732/17; OM 4661/19 OBR 7; ST 1474/19 Zwischenbescheide des Magistrats vom 20.04.2020, 10.07.2020, 19.11.2020, 27.05.2021, 14.10.2021 und 21.02.2022 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die Planungen und Überlegungen zur Umsetzung des Rahmenplans Praunheim abzuschließen. 2. Der Magistrat wird gebeten, darzulegen, wofür die 50.000 Euro verwendet wurden, die für das Jahr 2018 zweckgebunden für die Umsetzung des Rahmenplans Praunheim in den städtischen Etat eingestellt wurden. 3. Der Magistrat wird gebeten, ein Grüngürteltier an dieser exponierten Stelle des Grüngürtels aufzustellen. Begründung: In der Stellungnahme ST 1474 berichtet der Magistrat: "Um dem in der Anfrage angesprochenen Rahmenplan des Stadtplanungsamts nicht vorzugreifen, soll dieser Ort zum momentanen Zeitpunkt zurückhaltend gestaltet werden. Das Grüngürteltier wurde bisher nur an exponierten Stellen im Grüngürtel künstlerisch dargestellt, um einen besonderen Ort zu markieren. Der Magistrat wird zu gegebener Zeit auf den Ortsbeirat zugehen, um weitere Planungen vorzustellen." Offensichtlich ist dem Magistrat bei der Beantwortung der Anregung OM 4661 völlig entfallen, dass der Rahmenplan Praunheim bereits existiert und die Bürgerinnen und Bürger nun endlich auf konkrete Umsetzungsschritte warten. Die Anregung OM 4661 sollte lediglich dem Magistrat die Möglichkeit geben, ein kleines sichtbares Signal zu setzen, um damit zu dokumentieren, dass tatsächlich irgendwann mit einer Umsetzung des Rahmenplans zu rechnen ist. Bereits in der Stellungnahme vom 09.01.2017, ST 12, berichtet der Magistrat u. a., dass für die im Rahmenplan vorgesehene Umgestaltung der Graebestraße eine gestalterische Konkretisierung in Arbeit ist. In der Stellungnahme vom 08.09.2017, ST 1732, befürwortet der Magistrat die Anregung des Ortsbeirats, 50.000 Euro in den Haushalt 2018 einzustellen. Der Magistrat kündigt in dieser Stellungnahme an, dass das Stadtplanungsamt diese Mittel für eine "vertiefte Konzeptbearbeitung im Hinblick auf die konkrete Umsetzung der Gestaltungsmaßnahmen, ggf. auch für ein Gutachterverfahren", verwenden möchte. Leider ist davon auszugehen, dass der Magistrat weiterhin ausweichend reagieren wird. Daher hat sich der Ortsbeirat nunmehr entschlossen, den Magistrat durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung dazu zu verpflichten, den Ankündigungen auch Taten folgen zu lassen. Der Ortsbeirat bedauert es, dass dieser Schritt notwendig ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 643 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 12 Etatanregung vom 07.03.2017, EA 16 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1732 Anregung an den Magistrat vom 14.05.2019, OM 4661 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1474 Bericht des Magistrats vom 20.06.2022, B 252 Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 04.12.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 16.01.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 508 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 51 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 508 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 508 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.08.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 508 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 508 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 508 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 3. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 30.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 508 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 508 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 5092, 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 20.01.2020 § 5833, 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 25.05.2020 § 6170, 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 24.08.2020 § 7233, 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.02.2021 § 573, 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.09.2021 § 963, 3. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 30.11.2021 § 1633, 7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 03.05.2022 Aktenzeichen: 61 0
Auch Zirkusunternehmen müssen sich an geltende Gesetzte halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5445 entstanden aus Vorlage: OF 431/7 vom 24.11.2019 Betreff: Auch Zirkusunternehmen müssen sich an geltende Gesetzte halten Vorgang: OM 4660/19 OBR 7; ST 1542/19 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Einhaltung der Auflagen und Vorgaben der Stadt Frankfurt zur Nutzung von Landschaftsschutzzonen - und insbesondere der Forderungen der Ziffern 1. und 2. der Vorlage OM 4660 - beim derzeit auf der Niddawiese an der Praunheimer Brücke "gastierenden" Zirkus regelmäßig zu überprüfen und ggf. Nachbesserungen einzufordern; 2. zu prüfen, ob der Zirkus gegen eine Gebühr legal Strom von der benachbarten Einrichtung AP2 erhalten kann, um den Einsatz mobiler Stromerzeuger zu unterbinden; 3. bei Nichtbeachtung der Umweltauflagen eine Räumung des Geländes zu veranlassen und auch durchzusetzen; 4. dafür Sorge zu tragen, dass das Gelände maximal zwei Mal im Jahr für jeweils zwei Wochen für Gastspiele genutzt wird und nicht mehr als Winterquartier dient; 5. bis zum Sommer 2020 endlich das angekündigte Konzept für den Umgang mit dieser Nutzergruppe vorzulegen. Begründung: Seit Mitte Oktober hat wieder ein Zirkus auf der Niddawiese an der Praunheimer Brücke seine Zelte aufgeschlagen. Da nun Vorstellungen für die Weihnachtszeit angekündigt sind, ist davon auszugehen, dass der Zirkus wieder einmal illegal sein Winterquartier im Landschaftsschutzgebiet aufschlagen wird. Dies ist bereits im Winter 2017/2018 der Fall gewesen. Anwohner berichten von nicht unerheblichen Verstößen gegen Umweltschutzauflagen (z. B. parkende Autos auf den Grünflächen), Lärmbelästigungen durch mobile Stromerzeuger (Diesel) und Beleidigungen durch die Nutzer des Geländes. In der Stellungnahme ST 1542 berichtet der Magistrat: "Die Grünanlagen werden immer wieder von Zirkusunternehmen ohne vorherige Anfrage und ohne Sondernutzungserlaubnis des Grünflächenamtes für Gastspiele, Wohn- und Lagerzwecke oder als Winterquartier genutzt. Dies ist auch bei der hier betroffenen Grünanlage in Praunheim an der Nidda der Fall. Bei ungenehmigten Nutzungen werden Auflagen und Vorgaben der Stadt Frankfurt am Main oftmals nicht eingehalten. Dies liegt teilweise an den nicht vorhandenen Einrichtungen (z. B. Strom- und Wasseranschluss etc.) und an der mangelnden Bereitschaft der Zirkusunternehmen, die Vorgaben einzuhalten. Die Flächen können seitens des Magistrates nicht geräumt werden, da es an Ausweichflächen mangelt, auf die das geräumte Zirkusunternehmen umziehen kann." Die Nutzung der Niddawiese als Winterquartier für einen Zirkus kann aus Sicht des Ortsbeirates nur geduldet werden, wenn die Auflagen der Stadt Frankfurt eingehalten werden und von der Nutzung keine Beeinträchtigungen für die Umwelt und keine Belästigungen für die Anwohnerinnen und Anwohner - z. B. durch mobile Stromerzeugung - ausgehen. Bei Nichteinhaltung der Auflagen sollten dem Zirkus eine angemessene Möglichkeit von ein bis zwei Wochen zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollten die Auflagen danach immer noch nicht eingehalten werden, sollte der Zirkus geräumt werden und an einen anderen geeigneteren Standort verlagert werden. Auch sog. Zirkusunternehmen müssen sich an geltendes Recht halten und verwirken durch dauerhafte Verstöße die sehr großzügig ausgelegte Duldung bei der illegalen Nutzung öffentlicher Grünflächen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.05.2019, OM 4660 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1542 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 466 Antrag vom 24.10.2022, OF 460/10 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3089 Aktenzeichen: 67 0
Straßenschäden in der Graebestraße beseitigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2019, OF 425/7 Betreff: Straßenschäden in der Graebestraße beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Instandsetzung der Straßenschäden vor dem Eingangsbereich des Gemeindehauses umgehend zu veranlassen. Begründung: Das Gemeindehaus der evang. Lydia Gemeinde ist Anlaufstelle für mehrere Gemeindeaktivitäten. Jeden Mittwoch findet hier ein Seniorentreff der Gemeinde statt, der von Senioren mit Gehbehinderungen (Rollator) und anderen Gehhilfen besucht wird. Hier sollte durch Beseitigung der Straßenschäden vor dem Eingangsbereich ein gefahrloser Zugang gewährleistet werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 425/7 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
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S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2019, OF 396/7 Betreff: Halteverbot an der Straßeneinfahrt Graebestraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu beauftragen,an der Einfahrt in die Graebestraße ab dem Haus Nr. 12 ein absolutes Halteverbot mit Markierung anzubringen Begründung: Das Verkehrsaufkommen ist durch den Neubau von 2 Mehrfamilienhäuser in der Graebestraße(Sackgasse) deutlich angestiegen. Durch parkende Autos auf einer Straßenseite ist nur eine Fahrbahn vorhanden. Fahrzeuge mit Fahrtrichtung Alt Praunheim müssen hier auf halber Strecke bis zum Gemeindehaus zurückweichen. Durch eine markierte Halteverbotfläche ab Haus Graebestraße 12 wäre ein Ausweichen der Fahrzeuge mit Richtung Alt Praunheim möglich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 10.09.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 396/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); GRÜNE und FARBECHTE (= Enthaltung)
Partei: BFF
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4871 entstanden aus Vorlage: OF 329/7 vom 07.01.2019 Betreff: Radwege Praunheimer Landstraße sichtbar machen Der Magistrat wird aufgefordert, die Radwege entlang der Praunheimer Landstraße durch Markierung erkennbar zu machen. Begründung: Die Rad- und Gehwegflächen entlang der Praunheimer Landstraße enthalten keine trennende Markierung und unterscheiden sich nur durch Bepflasterung bzw. Teerbelag. Das Erkennen als Radweg ist nicht möglich. Hier sollte eine Markierung den Radweg sichtbar machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2159 Aktenzeichen: 32 1
Abwassersystem Praunheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2019, OF 380/7 Betreff: Abwassersystem Praunheim Am 23.05.2019 hatten viele Bewohnerinnen und Bewohner des Praunheimer Wohngebiets Jean-Albert-Schwarz. Str. / Kracauer Straße / Praunheimer Landstraße wieder einmal mit einem massiven Wassereinbruch in den Kellern zu kämpfen, der zum Teil erhebliche Schäden beim Hausrat und am Gebäude verursacht hat. Nach den bisher vorliegenden Informationen ist dieser Wassereinbruch auf eine Verstopfung der Abwasserleitung zurückzuführen. Bisher waren in der Regel starke Regenereignisse für die Wassereinbrüche verantwortlich, dabei ist es in den vergangenen Jahren bereits mehrfach zu Rückstauungen, Überflutungen und Schäden gekommen. Wenngleich das Ereignis am 23.05.2019 ganz offensichtlich nicht mit den bisherigen Ereignissen vergleichbar ist, wurden bei einer Nachbarschaftsversammlung Zweifel am Wartungszustand und der Dimensionierung des Abwassersystems geäußert. Brauchwasser und Regenwasser werden in diesem Gebiet ungetrennt abgeleitet. Das Abwassersystem muss zudem an zwei Stellen das Brauchwasser der Wohngebiete der nördlichen Niddaseite aufnehmen. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Was war die genaue Ursache für die Probleme am 23.05.2019 und lassen sich diese Probleme auf eine mangelhafte Wartung des Abwassersystems zurückführen? 2. Wann wurde letztmals eine Überprüfung der Ableitungen per Videobefahrung durchgeführt und konnten alle festgestellten Schäden bereits beseitigt werden? 3. Ist die Dimensionierung der Abwasserleitungen ausreichend, wenn berücksichtigt wird, dass das Brauchwasser von der nördlichen Niddaseite - wo einige neue Bauprojekte/Nachverdichtungen realisiert wurden - in das Abwassersystem eingespeist wird? 4. Gibt es neue Hinweise darauf, dass der Grundwasserspiegel in diesem Bereich seit 2010 (ST 528/2010) angestiegen ist? Ein Mitarbeiter der SEF soll sich am 23. Mai entsprechend geäußert haben. 5. Gibt es weitere Bereiche in Praunheim, aus denen regelmäßig Wassereinbrüche gemeldet werden? Falls ja, welche Gegenmaßnahmen werden in diesen Bereichen unternommen? Antragsteller: SPD CDU GRÜNE die farbechten - LINKE. FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 13.08.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1360 2019 Die Vorlage OF 380/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, BFF, fraktionslos
Weiter lesenStopp-Markierung an der Praunheimer Brücke sichtbar machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2019, OM 4659 entstanden aus Vorlage: OF 348/7 vom 05.03.2019 Betreff: Stopp-Markierung an der Praunheimer Brücke sichtbar machen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Straßenüberquerung an der Praunheimer Brücke sicherer wird. Hier sollte zumindest eine erk ennbare markante Markierung auf eine Straßenüberquerung hinweisen und ein verblichenes STOP ablösen. Begründung: Die Überquerung des Niddawegs an der Praunheimer Brücke wurde mit sieben Doppelschilderhinweisen (14 Schilder) an der Brücke für Radfahrer versehen. Leider bleibt ein ca. 15 Meter entfernter Zebrastreifenübergang für eine Straßenüberquerung völlig unbeachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1442 Aktenzeichen: 66 7
Ein Grüngürteltier für Praunheim - Aufwertung des Umfelds der ehemaligen Praunheimer Werkstätten im Sinne des Rahmenplans Praunheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2019, OM 4661 entstanden aus Vorlage: OF 356/7 vom 29.04.2019 Betreff: Ein Grüngürteltier für Praunheim - Aufwertung des Umfelds der ehemaligen Praunheimer Werkstätten im Sinne des Rahmenplans Praunheim Vorgang: OM 4139/19 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, die dreieckige Grünfläche zwischen Graebestraße, Niddaradweg und Altarm gärtnerisch neu zu gestalten, ein bis zwei Sitzbänke zu installieren und das Aufstellen eines Grüngürteltiers zu prüfen. Begründung: Leider ist es noch nicht zur Umsetzung des Rahmenplans Praunheims, der aus der Planungswerkstatt Praunheim entstanden ist, gekommen. Zu den lokalisierten Handlungsfeldern gehörte die Gestaltung der Graebestraße ebenso wie eine Öffnung des Geländes der ehemaligen Praunheimer Werkstätten zur Nidda. Aufgrund der derzeitigen Zwischennutzung als Unterkunft für geflüchtete Menschen wurde der bisherige - eher introvertierte - Charakter der Außenanlagen nicht verändert. In Zukunft soll sich der Hof des Gebäudeensembles entsprechend des Rahmenplans nach Süden öffnen. "Die Zugangssituation von der Praunheimer Brücke her soll neu geordnet werden und die derzeit unübersichtliche, wenig einladende Situation soll platzartig umgestaltet werden, sodass Fußgänger und Radfahrer von den Niddaradwegen leichter in den Ortskern gelangen können. Je nach Nutzungskonzept des Gebäudes sollte der Hof auch direkt von Süden aus zugänglich sein. Eine öffnende Geste, wie beispielsweise die Öffnung der das Gelände umgebenden Mauer und eine pergolaartige Überdachung, könnte die Wirkung zusätzlich verbessern. Mit der Schaffung von attraktiven Aufenthaltsmöglichkeiten und Zugängen zur Nidda und zum Altarm kann der Ort im Zusammenhang mit einer attraktiven Nutzung der Praunheimer Werkstätten insgesamt eine Attraktion innerhalb des Grüngürtels Frankfurt darstellen" (vgl. Publikation "Im Dialog 11" des Stadtplanungsamtes, Februar 2014, Seite 25). Der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten als Träger der Unterkunft für geflüchtete Menschen, der Verein Kunstwerk Praunheim e. V. und der Jugendclub Praunheim versuchen schon jetzt, immer wieder mit Aktionen im Stadtteil zu wirken. Am 18. Mai 2019 wird mit einem gemeinsamen interkonfessionellen Fastenbrechen auf der Graebestraße die nächste Aktion stattfinden, die zudem mit einem Kunstevent gekoppelt ist. Die Kunstaktion soll dabei ganz besonders den Bezug zur Nidda im Sinne des Rahmenplans Praunheim verdeutlichen. Da aufgrund der aktuellen Gegebenheiten eine baldige Umsetzung des oben skizzierten Handlungsfeldes nicht absehbar ist, möchte der Ortsbeirat zumindest mit kleinen Maßnahmen zur Aufwertung der Gesamtsituation beitragen. Dazu gehört u. a. der Auftrag an den Magistrat, die Nutzung von Grünflächen als Parkflächen wirkungsvoll zu unterbinden (vgl. OM 4139). Die oben genannten Maßnahmen würden ebenfalls zu einer Aufwertung dieser wichtigen Eingangssituation von Alt-Praunheim beitragen. Zudem sind sie schnell und kostengünstig umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4139 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1474 Anregung vom 26.11.2019, OA 508 Aktenzeichen: 67 0
Parksituation in der Graebestraße kurzfristig ordnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4139 entstanden aus Vorlage: OF 328/7 vom 29.12.2018 Betreff: Parksituation in der Graebestraße kurzfristig ordnen Vorgang: OM 3141/18 OBR 7; ST 1558/18 In der Stellungnahme ST 1558 berichtet der Magistrat, dass er die Auffassung des Ortsbeirats teilt, dass mit dem Ende der Baumaßnahmen auf dem Grundstück südlich des ehemaligen Pfarrhauses ein guter Zeitpunkt wäre, die Aufwertung der Graebestraße in die Umsetzung zu bringen. Der Magistrat erläutert, dass nach Klärung der Rahmenbedingungen eine vertiefende Konzeptbearbeitung in Auftrag gegeben werde, die dem Ortsbeirat unaufgefordert vorgestellt werden soll. Leider hat sich mittlerweile eine Änderung der Situation ergeben, die aus Sicht des Ortsbeirats eine kurzfristige Beordnung der Situation erforderlich macht. In der Verlängerung der o. g. Bebauung - gegenüber der Unterkunft für geflüchtete Menschen - wurden die Begrenzungen zur Grünfläche entlang des Altarms entfernt. Es ist unklar, ob dies illegal oder geplant geschehen ist. Nunmehr parken Fahrzeuge regelmäßig bis in die Grünfläche hinein. Zudem wurden bereits zwei Mal Abgrenzungen zum Niddauferweg entfernt, um Fahrzeugen die direkte Einfahrt in die Graebestraße von der Praunheimer Landstraße zu ermöglichen. Dies ist schon jetzt keine schöne Gesamtsituation und würde in Zukunft auch die im Rahmenplan verabredete Aufwertung des Bereichs erschweren. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Begrenzung zur Grünfläche wiederherzustellen und provisorisch legale Parkplätze in Absprache mit dem Ortsbeirat zu kennzeichnen. Zudem wird der Magistrat gebeten, die Abgrenzung zum Niddauferweg so zu gestalten, dass eine illegale Entfernung zumindest erschwert wird und lediglich Fußgänger, Radfahrer und Personen mit motorisierten Zweirädern direkt in die Graebestraße gelangen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3141 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1558 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 892 Anregung an den Magistrat vom 14.05.2019, OM 4661 Aktenzeichen: 66 3
Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.10.2018, OA 316 entstanden aus Vorlage: OF 348/8 vom 09.10.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Vorgang: OA 170/12 OBR 8; OA 713/16 OBR 8; B 240/16; OA 140/17 OBR 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - in der Fassung der gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt vom 07.08.2018 erfolgten öffentlichen Auslegung soll bezüglich folgender Punkte zu überarbeiten: 1. Die zum genannten Bebauungsplan in der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20.04.2017, OA 140, enthaltenen Punkte bezüglich einer weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschossen einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche, einer Straßenfront Am Stockborn mit drei Vorsprüngen und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen sind zu berücksichtigen. 2. Die GRZ darf 0,4 nicht überschreiten. 3. Es wird nicht für mehr als 100 Wohnungen geplant. 4. Die in der Hessischen Bauordnung vorgesehenen Abstandsflächen sind von den Gebäuden auf dem Bebauungsplangebiet auch untereinander einzuhalten. Begründung: Zunächst wird auf die Begründung der Anregung des Ortsbeirates 8 vom 20.04.2017, OA 140, verwiesen und an die Anregungen des Ortsbeirates 8 vom 22.03.2012, OA 170, und vom 21.01.2016, OA 713, erinnert. Mit den beiden zuletzt genannten Anregungen wurden eine Begrenzung auf 50 Wohnungen, eine aufgelockerte, der Umgebung angepasste Bebauung und eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 gefordert. Die vorgesehene Blockrandbebauung an zwei Seiten des geplanten Straßenblocks entspricht in keiner Hinsicht der umliegenden Bebauungsstruktur und entspricht entgegen der Ausführungen im offengelegten Entwurf auch nicht der Struktur der Nordweststadt, die als Raumstadt erfolgreich geplant wurde. Für eine Neubebauung Am Stockborn sind deshalb größere Rücksprünge in der Straßenfront vorzusehen. Die quer zur Blickachse verlaufende Riegelbebauung darf nicht mehr als vier Geschosse inklusive Dachgeschoss aufweisen. Dies entspricht im Übrigen der Bauhöhe der meisten Gebäude der Nordweststadt, soweit diese eine größere Breite als Höhe aufweisen. Die unmittelbare Nachbarschaft ist nur mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bebaut. Eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 entspricht der Höchstgrenze für diesen Wert gemäß § 17 der Baunutzungsverordnung. Es gibt keine Veranlassung, von diesem Wert abzuweichen, wie es auch im Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240, zugesichert wurde. Die in der Offenlegung entworfene Planung für eine Bebauung entspricht nicht dem Umfeld. Eine verdichtete Bebauung mit 130 Wohnungen weicht erheblich von der umliegenden Bebauung ab. Weiterhin scheinen die Baufenster auf dem Bebauungsplangebiet so dicht zueinander geplant zu sein, dass ihre Distanzen untereinander die Abstandsflächen der Hessischen Bauordnung nicht einhalten. Unabhängig von der Frage, ob solche Abstandsflächen untereinander baurechtlich einzuhalten sind, sind sie gleichwohl erforderlich, um Spannungen der zukünftigen Nachbarn untereinander und darüber hinaus zu vermeiden. Die Baudichte geht erheblich über das Maß hinaus, das in anderen Baugebieten mit einer entsprechenden Entfernung zur Innenstadt derzeit vorgesehen wurde oder beabsichtigt ist (vgl. Bebauungspläne Nr. 889 - Sandelmühle, Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang und Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring). Mehr als 12.000 Quadratmeter sollten daher nicht zugelassen werden, eher weniger. Angesichts der zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die von einem neuen Laden oder einem anderen Gewerbebetrieb ausgehen würde, darf der Bebauungsplan eine solche Nutzung nicht zulassen. An dieser Stelle besteht bereits jetzt eine hohe Verkehrsbelastung. Das Gebiet ist derzeit mit dem Nordwestzentrum, dem Laden auf der Bernadottestraße sowie den Läden in Alt-Praunheim, in der Römerstadt und auf der Heerstraße bestens versorgt. Allenfalls könnte ein kleiner Laden, der Anwohner (z. B. das Seniorenwohnheim) in Laufweite versorgen könnte, zugelassen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.03.2012, OA 170 Anregung vom 21.01.2016, OA 713 Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240 Anregung vom 20.04.2017, OA 140 Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1074 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 665 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 31.10.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3401, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 03.12.2018 Aktenzeichen: 61 00
Umsetzung des Rahmenplans Praunheim unter Berücksichtigung der zukünftigen Nutzung der ehemaligen Praunheimer Werkstätten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3141 entstanden aus Vorlage: OF 279/7 vom 23.04.2018 Betreff: Umsetzung des Rahmenplans Praunheim unter Berücksichtigung der zukünftigen Nutzung der ehemaligen Praunheimer Werkstätten Vorgang: OA 476/14 OBR 7; OM 4792/15 OBR 7; OM 643/16 OBR 7; ST 12/17; EA 16/17 OBR 7; ST 1732/17 In der Stellungnahme vom 09.01.2017, ST 12, berichtet der Magistrat u. a., dass für die im Rahmenplan Praunheim vorgesehene Umgestaltung der Graebestraße eine gestalterische Konkretisierung in Arbeit ist. In der Stellungnahme vom 08.09.2017, ST 1732, befürwortet der Magistrat die Anregung des Ortsbeirats, 50.000 Euro in den Haushalt 2018 einzustellen. Der Magistrat kündigt in dieser Stellungnahme an, dass das Stadtplanungsamt diese Mittel für eine "vertiefte Konzeptbearbeitung im Hinblick auf die konkrete Umsetzung der Gestaltungsmaßnahmen, ggf. auch für ein Gutachterverfahren" verwenden möchte. Mittlerweile sind die Bauarbeiten für das Grundstück südlich des ehemaligen Pfarrhauses abgeschlossen und die Graebestraße befindet sich durch den Baustellenverkehr in einem sehr schlechten Zustand. Zudem sind mittlerweile in die ehemalige Räume der Praunheimer Werkstätten, die derzeit im Wesentlichen als Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzt werden, der Jugendclub Praunheim und vier Künstlerinnen bzw. Künstler eingezogen. Diese zusätzliche Nutzung entspricht dem ausdrücklichen Wunsch des Ortsbeirats, die er in der Anregung vom 01.12.2015, OM 4792, dargelegt hat. Aus Sicht des Ortsbeirats wäre nun der ideale Zeitpunkt, Teile der im Rahmenplan Praunheim und in der Anregung vom 25.02.2014, OA 476, formulierten Ziele umzusetzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die gestalterische Konkretisierung für die Umgestaltung der Graebestraße und die Gestaltung des Platzes vor dem neuen Gemeindezentrum zeitnah vorzustellen (Handlungsbaustein 1, OA 476) und dabei bereits Überlegungen für die Schaffung einer Auftaktsituation und Attraktivierung des Außenbereichs der ehemaligen Praunheimer Werkstätten (Handlungsbaustein 5, OA 476) einzubeziehen. Zudem wird der Magistrat um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Nachnutzung der ehemaligen Werkstätten als ein Zentrum für Kunst und Kultur gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.02.2014, OA 476 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4792 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 643 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 12 Etatanregung vom 07.03.2017, EA 16 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1732 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1558 Antrag vom 29.12.2018, OF 328/7 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4139 Aktenzeichen: 61 0
Straßenüberquerung an der Praunheimer Brücke sicherer machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2018, OF 267/7 Betreff: Straßenüberquerung an der Praunheimer Brücke sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Straßenüberquerung an der Praunheimer Brücke sicherer zu machen. Begründung: Eine verwitterte "Stop" Markierung ist hier auf dem Niddaweg nur schwer erkennbar. Die Straßeneinsicht Alt Praunheim ist auf dem Niddaweg von Hausen kommend durch die dortige Bußhaltestelle Alt Praunheim auf dem vielbefahrenen Radweg stark eingeschränkt. Ein mehr an Sicherheit durch eine sichtbare markierte Kennzeichnung dieser Überquerung ist an dieser Stelle dringend geboten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 10.04.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 267/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 08.05.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 267/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung REP und fraktionslos
Partei: BFF
Weiter lesenKonzept für ehemalige Praunheimer Werkstätten
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2018, OF 266/7 Betreff: Konzept für ehemalige Praunheimer Werkstätten Laut Frankfurter Rundschau wird mittlerweile die Liegenschaft der ehemaligen Praunheimer Werkstätten in Alt-Praunheim 2 (Graebestraße) auch von Künstler genutzt. Die Planungswerkstatt Praunheim hat eine kulturelle Nutzung u. a. für Kunst, Gewerbe und Gastronomie empfohlen. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Liegenschaft der ehemaligen Praunheimer Werkstätten in Altpraunheim ein Konzept zu erarbeiten, bei dem Künstlerateliers, Gastronomie, Gewerbe sowie Versammlungsräume berücksichtigt werden. Die Verwaltung der Versammlungsräume soll von der Saalbau GmbH durchgeführt werden, damit jedermann die Nutzungsmöglichkeit hat. Begründung: Die Umsetzung der Neugestaltung des Ortskerns von Praunheim soll möglichst zeitnah und daher in Einzelschritten erfolgen. Sobald die Stadt wieder frei über den Gebäudekomplex verfügen kann, sollte die Liegenschaft für die neue Nutzung umgewandelt werden. Ein Warten auf das Programm "Schöneres Frankfurt", um den Ortskern in einem Zuge neu zu gestalten, würde sicherlich die Maßnahmen auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 10.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 266/7 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenWohn- und Mischbebauung im Gewerbegebiet Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2018, OF 253/7 Betreff: Wohn- und Mischbebauung im Gewerbegebiet Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang Dem Ortsbeirat wurde von dem Planungsbüro "Lyson" Entwürfe für die Bebauung im Gebiet Praunheimer Landstraße / Im Vogelgesang vorgelegt. Die Entwürfe sehen für das Gebiet eine Wohn- und Mischbebauung vor. Der Ortsbeirat teilt dem Magistrat mit, dass er positiv zu der Umnutzung des Gebiets steht. Über die Planungen und Auflagen möchte der Ortsbeirat frühzeitig informiert und gehört werden. Begründung: Vor dem Hintergrund des hohen Wohnbedarfs in Frankfurt und dem seit Jahren zum teil leer stehenden Areal, begrüßt der Ortsbeirat die Planung für das Gebiet und sieht diese als Chance für den Stadtteil Hausen. Der Stadtteil Hausen kann durch die neue Bebauung mit weiteren Einkaufsmöglichkeiten und der Öffnung zum Niddapark neu belebt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 13.03.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 253/7 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenNeuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2455 entstanden aus Vorlage: OF 221/7 vom 13.11.2017 Betreff: Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen In Frankfurt wird dringend bezahlbarer Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese Entwicklung befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt, was nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen kann. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, im Zuge der weiteren Planungen folgende Forderungen und Anregungen zu berücksichtigen und umzusetzen. Dem Ortsbeirat ist einmal jährlich ein detaillierter Bericht über den Stand der Planungen zu geben. Sobald eine Entscheidung gegen eine der Forderungen des Ortsbeirats im Magistrat gefallen ist, ist der Ortsbeirat unverzüglich zu informieren: A. Forderungen zum Schutz der Lebensqualität in den benachbarten Stadteilen 1. Entlang der Autobahn 5 vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ist ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung, wie sie z. B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der Autobahn 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung). 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren, bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass die Erschließung bevorzugt von Norden über die Rosa-Luxemburg-Straße erfolgt. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung geprüft. 5. Bei der Bebauung des Baugebiets ist ein Konzept zu entwickeln, welches dafür sorgt, dass die Frischluftschneisen nicht komplett zugebaut werden und somit die herabfallenden Taunuswinde ihre Wirkung für Frankfurt weiterhin entfalten können. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. 6. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann, um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 7. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26 bis 28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 8. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben. 9. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U-Bahn-Linie U 6 und über eine Tunnelanbindung bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U-Bahn-Linie U 6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der Linie U 3 einbiegt. 10. Folgende weitere Möglichkeiten der Erschließung sind zu prüfen: Zusätzlicher S-Bahn-Haltepunkt, Linie U 6-Verlängerung bis Steinbach, direkte Buslinien über den neuen Stadtteil nach Steinbach/Eschborn/Weißkirchen. 11. Im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzliche Anschlussstelle zur Autobahn 66 oder Bundesautobahn 648 geschaffen, um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsfluss über die Guerickestraße und die Heerstraße zu minimieren. 12. Die Verkehrsplanung ist so zu gestalten, dass eine Verkehrszunahme auf der Heerstraße und der Ludwig-Landmann-Straße vermieden wird. 13. Eine zusätzliche Ausfahrt von der Autobahn 5, z. B. in Höhe des Rastplatzes Taunusblick, birgt die große Gefahr, dass diese Ausfahrt als Einfallstor in die Stadt genutzt wird und der Verkehr über die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße abfließt. Der Ortsbeirat lehnt eine solche Abfahrt daher ab, sofern nicht plausibel nachgewiesen werden kann, dass eine solche Abfahrt nur der Erschließung des neuen Stadtteils dient und zusätzliche Belastungen, insbesondere für die Ludwig-Landmann-Straße und die Heerstraße, ausgeschlossen werden. Auch im Falle der Errichtung einer Park-and-ride-Anlage ist sicherzustellen, dass kein zusätzlicher Verkehr durch Praunheim oder Rödelheim geführt wird. B. Anregungen zur Gestaltung des neuen Stadtteils 1. Die Planungen für den neuen Stadtteil sollten von einem Expertengremium begleitet werden (Consilium), dabei sind neben externen Experten auch Interessenvertreter der benachbarten Stadtteile zu berücksichtigen. 2. Der neue Stadtteil sollte nach den aktuellen Grundsätzen einer nachhaltigen Stadtentwicklung geplant werden. Dies schließt unter anderem eine klimafreundliche Bauweise, die Reduzierung des Individualverkehrs, die Nutzung und Erzeugung regenerativer Energien und den Bau getrennter Systeme für Trink- und Brauchwasser ein. 3. Bei der Planung sind Carsharing-Stationen, Ladestationen für E-Autos und E-Bikes sowie die Erschließung durch einen Radschnellweg (Frankfurt- Oberursel/Bad Homburg) zu berücksichtigen. 4. Die öffentliche Infrastruktur für den neuen Stadtteil (Schule, Kitas etc.) muss parallel mit dem Einzug der ersten Bewohnerinnen und Bewohner in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen. 5. Als ein weiterer Beitrag zur Aufwertung des neuen Stadtteils ist die Erweiterung des Grüngürtels rund um den neuen Stadtteil zu prüfen. 6. Es sollten möglichst innovative und vielfältige Architekturkonzepte gefördert werden. 7. Es sollte eine reduzierte Vergabe der Grundstücke an Großinvestoren angestrebt werden. Damit kann man eine kreativere und individuellere Architektur erreichen. Eine monotone Blockbebauung wie im Europaviertel ist auf jeden Fall zu vermeiden. 8. Die Vergabe der Grundstücke sollte in der Regel aufgrund einer Konzeptvergabe erfolgen. Dabei sollten gemeinschaftliche Wohnprojekte und Genossenschaften angemessen berücksichtigt werden. 9. Es ist sicherzustellen, dass auch bei privaten Investoren mindestens 30 Prozent der Wohnungen als geförderte Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg entstehen. Mit den angrenzenden Nachbargemeinden ist eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 10. Mit den von der Baumaßnahme betroffenen Landwirten ist ebenfalls eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 11. Die Planungen für den neuen Stadtteil und die Ausbauplanungen für die Autobahn 5 sollten eng miteinander abgestimmt werden, um Zeitverzögerungen und Doppelarbeiten zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2018, ST 657 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 1
Keine Betonburg am Stadtrand – für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten!
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2017, OF 201/7 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten! Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Magistratsvortrag 176 und damit die Voruntersuchung für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit dem Ziel, westlich und südlich der Nordweststadt und darüber hinaus auch westlich der A 5 bis zu den Stadtgrenzen von Steinbach und Oberursel eine Großsiedlung für bis zu 30.000 Menschen zu bauen, wird abgelehnt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die M 176 ebenfalls abzulehnen. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zur Fortsetzung der Wohnbaulandentwicklung im Frankfurter Nordwesten und auf der Basis eines konventionellen Bebauungsplanverfahrens zügig eine maßvolle Erweiterung Praunheims im derzeitigen Außenbereich rund um die frühere Ziegelei am Steinbach (Steinbacher Hohl 150) zu verwirklichen. Eine Nutzung von Flurstücken, die innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B696 (Gewerbegebiet nördlich Heerstraße, Teilbereich 2, M 22 v. 13.01.2012) zu Wohnbauzwecken ist dabei nicht vorzusehen. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotential für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen und von Teilen des Gewerbegebietes Heerstraße nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits, und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können. Denn die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung wäre nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragraphen 35 BauGB in Einklang zu bringen. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, bspw. für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrates sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S.4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die in dem Untersuchungsgebiet tätigen Bauern gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirats schützenswert ist. Zugleich zielt die Voruntersuchung darauf ab, bereits gesicherte Gewerbeflächen nördlich der Heerstraße für Wohnzwecke nutzbar zu machen. Gewerbeflächen sind in Frankfurt knapp und werden speziell in Praunheim benötigt. Der Ortsbeirat lehnt eine Aufweichung des Beschlusses zum Bebauungsplan B696 aus diesem Grund ab. Dem Vernehmen nach, wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auch auf dem Gebiet des Ortsbezirks 7 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst gemeint die Ankündigung des Magistrats ist, zuerst die Infrastruktur schaffen zu wollen, dann die Wohnungen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rush Hour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße / In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Folgerichtig soll sich die Untersuchung wohl auch deshalb auf sogenannte "Anpassungsbereiche" außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebietes beziehen, in denen aus "verkehrlichen" und "infrastrukturellen" Gründen bauliche Maßnahmen erforderlich sein können. Diese Anpassungsbereiche enthalten das Urselbachtal zwischen Autobahnbrücke und Spielsgasse, den Großteil des denkmalgeschützten Alt-Niederursel, den Weißkirchener Weg und alle Stichstraßen westlich der Hauptstraße des Gerhart-Hauptmann-Rings. Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft weiter entlang des Praunheimer Weges über die Haingrabenstraße zur Heerstraße. Damit ist klar, in welcher Weise diese Trabantenstadt an Frankfurt vor allem in verkehrlicher Hinsicht angebunden werden soll. Aus Praunheimer Sicht bergen diese "Anpassungsbereiche" erhebliche Risiken für die bestehende Lebensqualität in Straßenzügen wie bspw. der Steinbacher Hohl, Oberhöchstädter Weg, Haingrabenstraße und Alt-Praunheim. Der Ortsbeirat plädiert für eine vernünftige Stadtplanung, die auf intelligent konzipierte Arrondierungen und Verdichtungen mit attraktivem neuen Wohnraum setzt. Die Entwicklung des früheren Ziegeleigeländes und des großen Grundstücks zwischen dem Steinbach und den Behelfsheimen an der Steinbacher Hohl ist deshalb aus Sicht des Ortsbeirats voranzutreiben. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion freizuhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 201/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 202/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenStandort der Parkbank in der Grünanlage Alt-Hausen verlegen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2104 entstanden aus Vorlage: OF 194/7 vom 28.08.2017 Betreff: Standort der Parkbank in der Grünanlage Alt-Hausen verlegen Der Magistrat wird gebeten, die Parkbank (mit Rückenlehne) zusammen mit dem Abfallbehälter in der kleinen Grünanlage in Alt-Hausen, welche derzeit direkt neben dem Vereinsgelände des TuS Hausen steht, in die Nähe der Praunheimer Landstraße zu verlegen und auch zukünftig dort zu belassen. Begründung: Der derzeitige Standort der Bank führt zu vielfältigen Belästigungen, insbesondere auch der angrenzenden Gaststätte. Bei einem Ortstermin wurde besprochen, dass die Parkbank zusammen mit dem Abfallbehälter von dem Vereinsgelände weg und in die Nähe der Praunheimer Landstraße verlegt wird. Bei diesem Standort ist auch eine bessere Einsehbarkeit von der Straße aus gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2422 Aktenzeichen: 67 0
Tempo-30-Regelung in Alt-Praunheim verlängern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1418 entstanden aus Vorlage: OF 148/7 vom 03.04.2017 Betreff: Tempo-30-Regelung in Alt-Praunheim verlängern Vorgang: OM 116/11 OBR 7; ST 963/11 Der Magistrat wird erneut beauftragt, im Ortskern von Praunheim die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wie folgt zu verlängern: Alt-Praunheim Richtung Norden bis zur Einmündung Augustenburgstraße. Begründung: Mit der Vorlage OM 116 hatte der Ortsbeirat den Magistrat beauftragt, die Tempo-30-Regelung im Ortskern von Praunheim auszuweiten. Mit der Stellungnahme ST 963 teilte der Magistrat mit: "Die Anregung wurde zwischenzeitlich umgesetzt." Leider entspricht dies nicht der Wahrheit. Von den drei Forderungen der Anregung OM 116 wurden nur zwei umgesetzt. In Alt-Praunheim Richtung Norden hängt das Tempo-50-Schild direkt hinter dem Abzweig zur Römerstadt. In diesem Teil von Alt-Praunheim ist die Fahrbahn sehr eng, und es gibt keinen Fahrradweg oder Fahrradstreifen. Daher ist Tempo 30 unbedingt notwendig, um die Radfahrerinnen und Radfahrer, die die Fahrbahn benutzen müssen, zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 116 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 963 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1220 Aktenzeichen: 32 1
Bessere Ausschilderung Praunheims
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1415 entstanden aus Vorlage: OF 141/7 vom 02.04.2017 Betreff: Bessere Ausschilderung Praunheims Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass 1. auf der Ludwig-Landmann-Straße, etwa in Höhe der Gemarkungsgrenze, eine Ortsteiltafel (Zeichen 313-50 StVO) mit der Aufschrift "Praunheim" aufgestellt wird; 2. die Hinweistafeln (Nordweststadt, Praunheim, Krankenhaus Nordwest) an der Ludwig-Landmann-Straße innerhalb Praunheims (gegenüber Stephan-Heise-Straße und vor Ludwig-Landmann-Straße 31) dahin gehend geändert werden, dass der Name "Praunheim" entfällt; 3. die Ortstafel (Zeichen 310 StVO) an der Autobahnabfahrt aus Richtung Wiesbaden in Richtung Praunheim statt mit dem Zusatz "Hausen" mit dem Zusatz "Praunheim" versehen wird. Begründung: Ortsunkundige werden, obwohl sie sich schon in Praunheim befinden - die Siedlungen Westhausen, Praunheim und Heinrich-Lübke-Siedlung gehören zu Praunheim -, in Richtung Alt-Praunheim geleitet. Sie müssen wieder zurückfahren, wenn sich ihr Ziel im westlichen Praunheim befindet. Unnötiger Kfz-Verkehr sollte vermieden werden. Die Ortstafel an der Autobahnabfahrt befindet sich gerade noch in der Gemarkung Hausen, die Ludwig-Landmann-Straße befährt die Autofahrerin/der Autofahrer jedoch in Praunheim. Hausen könnte sie/er direkt nur durch Rückwärtsfahren erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1269 Aktenzeichen: 66 7
Tempo 30 in der Buchbornstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1417 entstanden aus Vorlage: OF 146/7 vom 23.03.2017 Betreff: Tempo 30 in der Buchbornstraße Vorgang: OM 658/11 OBR 7; ST 1459/12 Die Buchbornstraße ist faktisch eine verkehrsberuhigte Zone, die sich allerdings in einem sehr schlechten Zustand befindet und in der keine Parkplätze ausgewiesen/eingezeichnet sind. Formal ist die Straße bisher nur "provisorisch ausgebaut" (ST 1459). Der Charakter als verkehrsberuhigte Zone ist insbesondere für Auswärtige schwer zu erkennen. In der oben genannten Stellungnahme wird berichtet, dass die Planungen zur endgültigen Herstellung aufgenommen wurden. Diese Maßnahmen hat aber - verständlicherweise - keine hohe Priorität. Leider wird die Buchbornstraße auch als Zufahrt zu einer größeren Kleingartenanlage genutzt. Es häufen sich die Beschwerden über den Andienungsverkehr, der im Glauben ist, dass auf der Buchbornstraße Tempo 50 gilt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Buchbornstraße am Ende und am Beginn mit je einem Schild zur Geschwindigkeitsbeschrä nkung auf Tempo 30 auszustatten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 658 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1459 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1271 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 für die Straße „Alt-Praunheim“ auf der gesamten Länge
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2017, OF 147/7 Betreff: Tempo 30 für die Straße "Alt-Praunheim" auf der gesamten Länge In einem Teil der Straße "Alt-Praunheim" - zwischen "Ohlengarten" und "Augustenburgstraße" - gilt weiterhin eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Im restlichen Teil der Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits auf 30 km/h reduziert. Es wäre konsequent und im Sinne der Anlieger, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung auf die gesamte Straßenlänge ausgeweitet wird. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat auch im restlichen Teil der Straße "Alt-Praunheim" eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auszuweisen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 147/7 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenRahmenplan Ortsmitte Praunheim - Aktueller Sachstand
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 643 entstanden aus Vorlage: OF 60/7 vom 19.09.2016 Betreff: Rahmenplan Ortsmitte Praunheim - Aktueller Sachstand Vorgang: OA 476/14 OBR 7; B 75/15 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat zeitnah einen aktuellen Sachstandsbericht über die Umsetzung des Rahmenplans Ortsmitte Praunheim zu geben. Dieser Bericht sollte so rechtzeitig vorliegen, dass der Ortsbeirat ggf. Etatanträge für den Haushalt 2017 einbringen kann. Die letzte Möglichkeit dafür ist gemäß Schreiben des Stadtverordnetenvorstehers am 07.04.2017. Begründung: Der Rahmenplan Ortsmitte Praunheim wurde unter großer Bürgerbeteiligung zwischen Ende 2012 und Mitte 2013 erarbeitet. Der Ortsbeirat hat am 25.02.2014 in der Anregung OA 476 den vorgelegten Rahmenplan grundsätzlich bestätigt und weitere Anregungen formuliert. In der Folge hat der Magistrat am 20.02.2015 die Vorlage B 75 vorgelegt. In diesem Bericht wird dargelegt, dass der Magistrat aktiv an der Umsetzung des Projekts arbeitet. So wird beispielsweise berichtet, dass eine gestalterische Konkretisierung der Entwurfsvorschläge aus dem Rahmenplan für die Umgestaltung der Graebestraße vorbereitet wird und die verkehrlichen Auswirkungen sowie die Umsetzbarkeit der Maßnahmen zur Umgestaltung des Straßenraums Alt-Praunheim und des "Dalles" geprüft werden. Seither hat es leider keinen neuen Sachstandsbericht gegeben, sodass die Bürgerinnen und Bürger sich die berechtigte Frage stellen, ob die Planungswerkstatt eine reine Showveranstaltung gewesen ist. Der Ortsbeirat hat ein großes Interesse, dass mit der Umsetzung des Rahmenplans schrittweise begonnen wird und beabsichtigt ggf. entsprechende Etatanträge für den Haushalt 2017 einzubringen. Dafür ist ein aktueller Sachstand unerlässlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.02.2014, OA 476 Bericht des Magistrats vom 20.02.2015, B 75 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 12 Etatanregung vom 07.03.2017, EA 16 Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3141 Anregung vom 26.11.2019, OA 508 Aktenzeichen: 61 0
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