Erhaltung der gewerblichen Nutzung - Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang
Antrag
Der Magistrat wird aufgefordert die vorhandene gewerbliche Nutzung die im Planungsgebiet Praunheimer Landstraße/im Vogelgesang ausgewiesen ist zu schützen. Die Ausweisung weiterer Wohnflächen ist zu vermeiden.
Begründung
Der gesamte Bereich des Planungsgebietes ist als Gewerbegebiet festgesetzt. Trotz festgesetzten Gewerbegebiet wurden in der Vergangenheit gemäß Planunterlagen eine Wohnbebauung durchgeführt. Da die Wohnbebauung genehmigt wurden genießen Sie Bestandsschutz, müssen also nicht gesichert werden. Gemäß Bebauungsplan Nr. 933 (M 73) ist zu befürchten, dass weitere Gewerbeflächen zu Wohnzwecken ausgewiesen werden sollen. Eine weitere Ausweisung der Gewerbeflächen in Wohnflächen ist zu vermeiden, da das Gebiet sich von seiner Lage her sehr gut für Handwerksbetriebe, wie auch die nach der Zielsetzung des neuen B-Plans gewünschten kleinen Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, wie auch für Einzelhandel zur wohnortnahen Versorgung entlang der Praunheimer Landstraße eignet.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme
Die Vorlage OF 509/7 wurde zurückgezogen.