Auch Zirkusunternehmen müssen sich an geltende Gesetzte halten
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM
5445 entstanden aus
Vorlage: OF 431/7 vom
24.11.2019 Betreff: Auch Zirkusunternehmen müssen sich an
geltende Gesetzte halten Vorgang: OM 4660/19 OBR 7; ST 1542/19 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Einhaltung der Auflagen und Vorgaben der Stadt
Frankfurt zur Nutzung von Landschaftsschutzzonen - und insbesondere der
Forderungen der Ziffern 1. und 2. der Vorlage OM 4660 - beim derzeit auf der Niddawiese an der Praunheimer
Brücke "gastierenden" Zirkus regelmäßig zu überprüfen und ggf. Nachbesserungen
einzufordern; 2. zu prüfen, ob der Zirkus gegen
eine Gebühr legal Strom von der benachbarten Einrichtung AP2 erhalten kann, um
den Einsatz mobiler Stromerzeuger zu unterbinden; 3. bei Nichtbeachtung der Umweltauflagen eine Räumung
des Geländes zu veranlassen und auch durchzusetzen; 4. dafür Sorge zu tragen, dass das Gelände maximal
zwei Mal im Jahr für jeweils zwei Wochen für Gastspiele genutzt wird und nicht
mehr als Winterquartier dient; 5. bis zum Sommer 2020 endlich das angekündigte
Konzept für den Umgang mit dieser Nutzergruppe vorzulegen. Begründung: Seit Mitte Oktober hat wieder ein Zirkus auf der
Niddawiese an der Praunheimer Brücke seine Zelte aufgeschlagen. Da nun
Vorstellungen für die Weihnachtszeit angekündigt sind, ist davon auszugehen,
dass der Zirkus wieder einmal illegal sein Winterquartier im
Landschaftsschutzgebiet aufschlagen wird. Dies ist bereits im Winter 2017/2018
der Fall gewesen.
Anwohner berichten von nicht
unerheblichen Verstößen gegen Umweltschutzauflagen (z. B. parkende Autos
auf den Grünflächen), Lärmbelästigungen durch mobile Stromerzeuger (Diesel) und
Beleidigungen durch die Nutzer des Geländes. In der Stellungnahme ST 1542 berichtet der Magistrat:
"Die Grünanlagen werden immer wieder von Zirkusunternehmen ohne vorherige
Anfrage und ohne Sondernutzungserlaubnis des Grünflächenamtes für Gastspiele,
Wohn- und Lagerzwecke oder als Winterquartier genutzt. Dies ist auch bei der
hier betroffenen Grünanlage in Praunheim an der Nidda der Fall. Bei
ungenehmigten Nutzungen werden Auflagen und Vorgaben der Stadt Frankfurt am
Main oftmals nicht eingehalten. Dies liegt teilweise an den nicht vorhandenen
Einrichtungen (z. B. Strom- und Wasseranschluss etc.) und an der
mangelnden Bereitschaft der Zirkusunternehmen, die Vorgaben einzuhalten. Die
Flächen können seitens des Magistrates nicht geräumt werden, da es an
Ausweichflächen mangelt, auf die das geräumte Zirkusunternehmen umziehen kann."
Die Nutzung der Niddawiese als
Winterquartier für einen Zirkus kann aus Sicht des Ortsbeirates nur geduldet
werden, wenn die Auflagen der Stadt Frankfurt eingehalten werden und von der
Nutzung keine Beeinträchtigungen für die Umwelt und keine Belästigungen für die
Anwohnerinnen und Anwohner - z. B. durch mobile Stromerzeugung - ausgehen.
Bei Nichteinhaltung der Auflagen
sollten dem Zirkus eine angemessene Möglichkeit von ein bis zwei Wochen zur
Nachbesserung eingeräumt werden. Sollten die Auflagen danach immer noch nicht
eingehalten werden, sollte der Zirkus geräumt werden und an einen anderen
geeigneteren Standort verlagert werden. Auch sog. Zirkusunternehmen müssen sich an geltendes
Recht halten und verwirken durch dauerhafte Verstöße die sehr großzügig
ausgelegte Duldung bei der illegalen Nutzung öffentlicher Grünflächen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 14.05.2019, OM 4660
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.08.2019, ST 1542
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.03.2020, ST 466
Antrag vom
24.10.2022, OF
460/10
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3089
Aktenzeichen: 67 0