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Verlegung der Bushaltestelle „Rathaus Kalbach“
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2016, OF 88/12 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Rathaus Kalbach" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, zunächst keine weiteren Planungsschritte zur Verlegung der Bushaltestelle der Linie 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach zu unternehmen. Stattdessen ist zwischen dem ausführenden Amt, dem beauftragten Planungsbüro und dem Ortsbeirat ein klärendes Gespräch zu führen, um die bauliche Maßnahme und eventuell mögliche Alternativen zu erörtern. Ein Vertreter der Grundstückseigentümer des Anwesens Kalbacher Hauptstraße 34 ist bei der Erörterung der Maßnahme zu beteiligen. Begründung: Mit der ST 1214 vom 9.9.2016 teilt der Magistrat mit, dass er aufgrund des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle Rathaus Kalbach die Planung zur Verlegung der Haltestelle vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34, entgegen des Beschlusses des Ortsbeirats (OM 4990 vom 22.1.2016) weiterverfolgt. Der Ortsbeirat verweist in diesem Zusammenhang auf den Antrag NR. 109 vom 19.9.2016 "Beim Umbau von Bushaltestellen Ortsbeiräte in die Planung einbeziehen", dessen Aussagen auch auf die Situation von Kalbach übertragbar sind. Die geplante Verlegung der Haltestelle bewirkt aus Sicht des Ortsbeirats Nachteile für die Fahrgäste, die Bewohner des Wohnhauses Kalbacher Hauptstraße 34 und für den Verkehrsfluss auf der Straße. An dieser Einschätzung hält der Ortsbeirat trotz des Inhalts der Stellungnahme ST 1214 fest und bittet das Fachamt um eine gemeinsame Erörterung mit nochmaliger Prüfung der örtlichen Situation unter Erwägung möglicher Alternativen. Des Weiteren verweist der Ortsbeirat auf die ihm vorliegende Aussage des Grundstückseigentümers, der eine Bushaltestelle an seinem Wohnhaus wegen erheblicher Beeinträchtigungen der Wohnsituation ablehnt. Im Übrigen hat der Eigentümer vom Fachamt die Auskunft erhalten, dass keine Verlegung der Haltestelle vor sein Anwesen stattfinden wird. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 5 2016 Die Vorlage OF 88/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP
Weiter lesenKeine Reduzierung der schmalen Bürgersteige in Kalbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 717 entstanden aus Vorlage: OF 82/12 vom 20.09.2016 Betreff: Keine Reduzierung der schmalen Bürgersteige in Kalbach 1. Der Magistrat (Bauaufsicht und Liegenschaftsamt) wird aufgefordert, verstärkt darauf zu achten, dass die schmalen Bürgersteige im Ortskern von Kalbach durch private Baumaßnahmen nicht in Anspruch genommen und der öffentlichen Nutzung dauerhaft entzogen werden. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die bei dem Neubauvorhaben Kalbacher Hauptstraße 37, sogenannte "Kalbacher Höfe", vorgenommene Reduzierung des bisher 1,5 Meter breiten Bürgersteigs um voraussichtlich mindestens 50 Zentimeter mit Zustimmung oder Duldung der Bauaufsicht oder des Liegenschaftsamtes erfolgt ist. 3. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten darzustellen, warum im Rahmen der bauaufsichtlichen Prüfung und Genehmigung eine angestrebte bauliche Inanspruchnahme nicht zum Baugrundstück gehörender öffentlicher Verkehrsflächen nicht verhindert wird. Es ist zu erklären, warum trotz der Zweckbestimmung als öffentlicher Verkehrsfläche allein die Eigentumsverhältnisse die bauliche Nutzung von Verkehrsflächen begründen sollen. Begründung: Die 2016 fertiggestellten bzw. in Ausführung befindlichen Neubaumaßnahmen Kalbacher Hauptstraße 30 und 37 führten zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Beanstandet wurde die weitere Reduzierung der schmalen Bürgersteige vor den Gebäuden. Besonders einschränkend ist die Ausführung des Neubauprojekts Kalbacher Hauptstraße 37. Der Standort neben drei Geschäften und einer Sparkasse führt zu zahlreichem Fußgängerverkehr. Die jetzt vollzogene Bürgersteigreduzierung, durch eine stärkere Wärmedämmung und in Hüfthöhe vorstehende Fensterbänke, auf eine Breite von unter einem Meter führt zu Einschränkungen für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere wenn sie einen Rollator oder Kinderwagen mitführen. Begegnungen sind ohne Ausweichen auf die Fahrbahn nicht mehr möglich. Durch den mangelnden Erhalt öffentlicher Wegeflächen wird die Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern erhöht. In der Tat ist bei zahlreichen Grundstücken in alten Ortskernen ein schmaler Teil des Bürgersteigs vor den Gebäuden in privatem Besitz. Dies resultiert aus der Zeit des Hessischen-Nassauischen Baurechts. Die vordere Dachkante des Gebäudes durfte nicht über die Grundstücksgrenze ragen. Durch den Dachüberstand blieb die Gebäudewand zwangsläufig von der Grenze zurück. Dieser schmale Grundstücksstreifen ist zwar in den meisten Fällen noch in Privatbesitz geblieben, gleichwohl gehört er aber nach wie vor zur öffentlichen Verkehrsfläche, ist damit der privaten Nutzung entzogen und kann ausschließlich zum Zwecke des öffentlichen Verkehrs verwendet werden. Die vor einigen Jahren erfolgte Einmessung dieser geringen Teilflächen mit der Bildung separater Flurstücksnummern sollte einen Erwerb dieser Verkehrsflächen durch die Stadt ermöglichen. Auch wenn in vielen Fällen dieser Eigentumswechsel noch nicht erfolgt ist, sind daraus keine Bebauungsrechte der Eigentümer abzuleiten, denn entscheidend ist nicht die Eigentumssituation, sondern die Zweckbestimmung dieser Flächen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 43 Anregung vom 10.03.2017, OA 133 Aktenzeichen: 66 2
Altes Rathaus, Kalbacher Hauptstraße 36: Instandsetzung der Eingangstür
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2016, OF 84/12 Betreff: Altes Rathaus, Kalbacher Hauptstraße 36: Instandsetzung der Eingangstür Der Magistrat wird gebeten, an dem denkmalgeschützten alten Rathausgebäude die äußeren Oberflächen der beiden Türflügel des Haupteingangs mit einem neuen Anstrich zu versehen. Begründung: Die Oberflächen der Türflügel sind in unterschiedlichem Zustand, teils grau verwittert und teils mit Anstrichresten behaftet. Es ist der öffentlichen Nutzung des Gebäudes abträglich, wenn die im barocken Stil gestaltete Tür einen vernachlässigten Eindruck macht. Auch im Hinblick auf den Schutz des Holzes wäre ein neuer Anstrich der Außenseite angebracht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 84/12 einen Brief an die Verwaltung zu schreiben und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrsspiegel Kalbacher Hauptstraße/Neugasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 558 entstanden aus Vorlage: OF 68/12 vom 25.08.2016 Betreff: Verkehrsspiegel Kalbacher Hauptstraße/Neugasse Der Magistrat wird gebeten, nach Fertigstellung der Bauarbeiten auf dem Grundstück Kalbacher Hauptstraße Nr. 37 einen Verkehrsspiegel anzubringen, um bei Ausfahrt aus der Neugasse auf die Kalbacher Hauptstraße Einblick in den westlichen Verkehrsbereich zu erhalten. Begründung: Der Neubau in der Kalbacher Hauptstraße Nr. 30 versperrt eine einwandfreie Sicht in den westlichen Straßenverlauf. Fahrzeuge müssen sich in die Hauptstraße hineintasten. Ein Spiegel, wie er an der Parallelstraße der Neugasse, der Gickelgasse, vorhanden ist, schafft Abhilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1563 Aktenzeichen: 66 7
Vordringlicher Bedarf des Ausbaus der BAB 5 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Bad Homburger Kreuz und Nordwestkreuz
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.09.2016, OA 60 entstanden aus Vorlage: OF 63/12 vom 20.08.2016 Betreff: Vordringlicher Bedarf des Ausbaus der BAB 5 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Bad Homburger Kreuz und Nordwestkreuz Am 3. August 2016 hat das Bundeskabinett den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 beschlossen. In diesem BVWP ist in den vordringlichen Bedarf der achtspurige Ausbau der BAB 5 zwischen dem Bad Homburger Kreuz und dem Nordwestkreuz aufgenommen worden. Der vordringliche Bedarf dient der Engpassbeseitigung und ist zeitnah umzusetzen. Für Kalbach und Teile des Riedbergs heißt dies, dass nunmehr mit den seit Jahrzehnten geforderten Lärmschutzmaßnahmen durch den Ausbau zu rechnen ist. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gegenüber Hessen Mobil dafür einzutreten, dass die notwendigen beiden Fahrspuren im Rahmen der jetzt eingeleiteten Projektentwicklung im Bereich von Kalbach und Riedberg auf der nördlichen Seite der BAB 5 geführt werden, damit der schon eng an die Autobahn gebaute Stadtteil nicht durch eine höhere Lärmbelastung unnötig beeinträchtigt wird. Begründung: Nach der Entscheidung des Bundeskabinetts werden nun auf Grundlage des BVWP die Bedarfspläne für die einzelnen Verkehrsträger entworfen. Diese werden als Anlage der jeweiligen Ausbaugesetze in den Deutschen Bundestag eingebracht und von diesem verbindlich beschlossen. In den nachfolgenden Planungsstufen werden die einzelnen Projekte des BVWP bzw. der Bedarfspläne von den jeweiligen Vorhabenträgern vertieft. Hierbei werden je nach Erfordernis Raumordnungsverfahren, Linien- bzw. Trassenbestimmungsverfahren und Planfeststellungsverfahren den Bundesverkehrswegeplan 2030 VI durchlaufen. Zeitpunkt und Reihenfolge der Projektumsetzungen hängen letztlich von deren Priorisierung im VB/VB-E, dem Planungsstand sowie den verfügbaren Finanzmitteln ab. An dieser Stelle ist gerade in diesem jetzigen frühen Planungsstadium, welches dem Ortsbeirat bereits im Rohentwurf in den Jahren 2012 und 2013 vorgestellt wurde, Einfluss auf die Errichtung der neuen Fahrstreifen zu nehmen. Damals gab es eine Favorisierung zur Errichtung je einer Fahrspur nördlich und südlich. Die Wohnbebauung an der Graf-von-Stauffenberg-Allee im Ortsteil Riedberg ist nur 160 Meter vom derzeitigen Verlauf der BAB 5 entfernt. Für die randständigen Häuser Kalbachs (Am Weißberg, Im Wiesengrund) beträgt die Entfernung weniger als 250 Meter. Die vorherrschende Westwindlage führt zu einer zusätzlichen Verstärkung des Verkehrslärmes in beiden Ortsteilen. Hinzu kommt der nicht lineare (quadratische) Zusammenhang zwischen Abstand und Lärmpegel. Eine Annäherung um 10 Prozent (14 Meter) führt zu einem 20-prozentigen Anstieg. Das ist den Bewohnern des Stadtteils nicht mehr zuzumuten. Der Ortsbeirat ist nicht grundsätzlich gegen einen Ausbau der BAB 5. Allerdings führt ein Ausbau regelmäßig zu einem Zuwachs des Verkehrsaufkommens und erzeugt somit noch mehr Lärm. Dies ist ein weiterer Grund, dass eine Annäherung der BAB 5 an den Ortsbezirk nicht hingenommen werden kann. Daher ist bei der Erweiterung der BAB 5 auf die Nordwestseite auszuweichen. Da dem Ortsbeirat keine abschließende Entscheidung bekannt ist, sind zur Vermeidung von weiterem Verkehrslärm in Kalbach und Riedberg beide Fahrspuren nördlich der vorhandenen Trasse zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 14.09.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.10.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 60 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 5. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.11.2016, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 60 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2016, TO II, TOP 57 Beschluss: Der Vorlage OA 60 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 769, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 Aktenzeichen: 61 12
Ausbau der Bonifatiusstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 284 entstanden aus Vorlage: OF 49/12 vom 18.06.2016 Betreff: Ausbau der Bonifatiusstraße Vorgang: M 208/91; M 124/16 Der Magistrat wird gebeten, den 1991 geplanten Ausbau der Bonifatiusstraße zwischen der Talstraße und der Kalbacher Hauptstraße entsprechend den Planunterlagen der Vorlage M 208 vom 30.08.1991 mit beidseitigen Bürgersteigen und Parklängsstreifen und einer Fahrbahnbreite von 6,5 Metern unter Berücksichtigung von Fahrradstreifen herzustellen und damit eine für den öffentlichen Nahverkehr der Buslinien 24 und 29 angemessene Fahrstraße zu schaffen. Begründung: Die derzeit nur einseitig bebaute Bonifatiusstraße mit einseitigem Bürgersteig von 1,6 Metern und einer Fahrbahn von 5 Metern ist in keiner Weise geeignet, um die parkenden Autos, den sich begegnenden Busverkehr und die Zufahrt zum Stadtteil Kalbach einschließlich des Gewerbegebiets um die ehemalige "Carbone" aufzunehmen. Nach Aussagen im Magistratsvortrag M 124 vom 10.06.2016 entstehen durch die Fahrverzögerungen der Buslinie 29 jährlich nicht unerhebliche Mehrkosten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.06.2016, M 124 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1213 Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 Aktenzeichen: 66 2
Freie Ein- und Ausfahrt in die Gickelgasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 156 entstanden aus Vorlage: OF 19/12 vom 20.05.2016 Betreff: Freie Ein- und Ausfahrt in die Gickelgasse Der Magistrat wird gebeten, in der Gickelgasse die Ein- und Ausfahrtsituation durch die Aufstellung von Pollern sowohl neben dem Gebäude Talstraße 7 als auch Kalbacher Hauptstraße 24 zu sichern und damit das Parken von Pkw unmittelbar in der Ein- und Ausfahrt der Gasse zu verhindern. Begründung: Die Einfahrt in die Gickelgasse von der Talstraße ist nur möglich, wenn kein Fahrzeug unmittelbar im Eckbereich der Gickelgasse steht. Das angeordnete absolute Halteverbot wird leider regelmäßig ignoriert. Auch die nördliche Ausfahrt in die Kalbacher Hauptstraße ist erschwert, soweit im Ausfahrtsbereich ein Fahrzeug parkt. Nicht nur Notfallfahrzeuge haben dann keine Zufahrt, auch die Müllabfuhr kann dann die Gickelgasse nicht anfahren und die Mülltonnen bleiben ungeleert. Bis zur Fertigstellung der Baustelle sollten zumindest im Eckbereich zur Talstraße Poller aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1086 Aktenzeichen: 32 1
Umgestaltung der Haltestellen der Buslinien 28 und 29 am Riedberg und in Kalbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4990 entstanden aus Vorlage: OF 535/12 vom 22.01.2016 Betreff: Umgestaltung der Haltestellen der Buslinien 28 und 29 am Riedberg und in Kalbach Vorgang: OM 4378/15 OBR 12 Der Magistrat wird in Abstimmung mit traffiQ und der VGF gebeten, 1. die mit traffiQ vereinbarte Verlegung der Haltestelle der Buslinie 29 "Uni Campus Riedberg" in den südwestlichen Bereich des Riedbergplatzes, wie anlässlich einer gemeinsamen Ortsbesichtigung am Riedberg im Protokoll vom 02.07.2015 dokumentiert und durch Beschluss des Ortsbeirats 12 mit der Vorlage OM 4378 vom 10.07.2015 bestätigt, zu vollziehen. Die nördlich des Kreisverkehrsplatzes liegende Haltestelle an der Riedbergallee, die im Zuge des aktuellen Fahrplanwechsels von "Uni Campus Riedberg" in "Riedbergzentrum" umbenannt wurde, ist als Bedarfshaltestelle zu erhalten und zur Vermeidung von Irritationen mit einer Namensbezeichnung ohne Bezug zum Zentrum zu versehen; 2. die Pläne, die Haltestelle der Buslinien 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach aufzulösen und eine Verlegung vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 vorzunehmen, einzustellen. Die Haltestelle "Rathaus Kalbach" ist direkt vor dem Gebäude in der derzeitigen Positionierung barrierefrei auszubauen. Zwischen Oberkante Bürgersteig am Gebäudesockel und der Fahrbahn liegt ein Gefälle von circa 10 Zentimeter . Um die fehlenden Zentimeter für die Bordsteinanhebung zu erzielen, ist zu prüfen, ob durch eine leichte Fahrbahnabfräsung mit geringer Erhöhung des Bürgersteigs das notwendige Niveau erreicht werden kann. Begründung: In einer geringfügigen Bürgersteiganhebung von wenigen Zentimetern sieht der Ortsbeirat keine Beeinträchtigung des Kulturdenkmals Altes Rathaus. Das derzeitige Bürgersteigniveau ist neuzeitlich und entspricht nicht dem historischen Zustand. Erst kürzlich wurde auf der Gebäuderückseite, mit Zustimmung der Denkmalpflege, der Gebäudesockel wesentlich verändert und erhöht. Eine Haltestellenverlegung vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 bewirkt für die Bewohner erhebliche Nachteile und findet nach Kenntnis des Ortsbeirats nicht deren Zustimmung. Der Bürgersteig ist an dieser Stelle mit 2 Metern Breite zu schmal für eine überdachte Wartehalle. Wartende Fahrgäste dürften vor den Wohnungsfenstern mit 1,25 Meter Brüstungshöhe die Wohnsituation in der Erdgeschosswohnung erheblich belasten. Durch die bei diesem Standort schmale Fahrbahnbreite der Kalbacher Hauptstraße wird eine Anordnung der Bushaltestellen für beide Fahrtrichtungen auf gleicher Höhe verkehrstechnisch als äußerst ungünstig beurteilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.07.2015, OM 4378 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 795 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1214 Initiative vom 04.11.2016, OI 5 Aktenzeichen: 92 13
Landwirtschaftliches Wegenetz im Zuge der Verbreiterung der BAB 5 im Stadtteil Kalbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4979 entstanden aus Vorlage: OF 520/12 vom 09.01.2016 Betreff: Landwirtschaftliches Wegenetz im Zuge der Verbreiterung der BAB 5 im Stadtteil Kalbach Der Magistrat wird gebeten, Hessen Mobil aufzufordern, in die im November 2015 vorgelegte Vorentwurfsplanung zur Verbreiterung der BAB 5, eine durchgehende Wegeverbindung auf der Südostseite des geplanten Lärmschutzwalls im Bereich des Stadtteils Kalbach zwischen den Brückenbauwerken Nr. 9 und Nr. 11 aufzunehmen. Diese Wegeverbindung ist als asphaltierter Wirtschafts- und Fußweg entsprechend der Planausweisung in dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 840 - Lärmschutz an der A 5 westlich Kalbach - in die Vorentwurfsplanung aufzunehmen. Begründung: Entgegen der Ausweisung in dem Bebauungsplan Nr. 840 der Stadt Frankfurt ist in der Vorentwurfsplanung von Hessen Mobil keine durchgehende Wegeverbindung am Fuße des zu errichtenden Lärmschutzwalls auf der Seite zum Stadtteil Kalbach dargestellt. Diese Wegeverbindung wird als Wirtschaftsweg zur Instandhaltung des Lärmschutzwalls für erforderlich angesehen und sollte auch durch Hessen Mobil hergestellt werden. Durch den geplanten Wegfall des Brückenbauwerks Nr. 10 in Fortsetzung der Straße Zum Bergwerk wird eine parallele Wegeverbindung entlang des Lärmschutzwalls zum Brückenbauwerk Nr. 9 im Zuge des Hölderlinwegs für notwendig erachtet. Das Beispiel des bestehenden Wirtschafts- und Spazierwegs entlang des Lärmschutzwalls am Riedberg zeigt, dass ein Spazierweg im Schutz des Lärmschutzwalls für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer sehr attraktiv ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 761 Aktenzeichen: 61 12
Straßenbeschilderung Riedberg und Kalbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2016, OF 528/12 Betreff: Straßenbeschilderung Riedberg und Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief an das Straßenverkehrsamt mit folgendem Inhalt zu schreiben: Sehr geehrte Damen und Herren, von Anwohnern des Riedbergs und auch Kalbachs wurden der Ortsbeirat 12 angesprochen, dass das Schild Stiftung-Waisenhaus-Weg mit den Haunummern 1-43 versehen ist, aber eine Nr. 43 nicht existiert und daher in 41 zu ändern ist. Ferner steht an der Kreuzung "Am Hopfenbrunnen" gegenüber der Straße "In der Wink" das Straßenschild "Am Brunnengarten Nr. 25" sowie "18?-20" (s. Anlage). Da es keine Hausnummer 25 sowie 18?- 20 Richtung Bezirkssportanlage Kalbach gibt, ist dieses zu entfernen. Ferner steht an der Kreuzung "In der Wink"/"Am Brunnengarten" das Straßenschild "Am Brunnengarten 18 + 25" (s. Anlage). Auch hier gibt es die Anschrift nicht und ist zu entfernen. Weiterhin ergibt sich aus dem letzten Schild "Am Brunnengarten 11-15". Da die Straße jedoch mit dem Kinder- und Jugendhaus unter der Nr. 19 endet, ist das Schild abzuändern in "Am Brunnengarten 11-19" Begründung: Straßenschilder dienen der Orientierung und sollten korrekt sein. Wenn diese Adressen nicht existieren, sind sie abzuändern oder zu demontieren. Auf der anderen Seite sind seit Jahren bestehende Einrichtungen auch aufzuführen. Dies ermöglicht auch Rettungsdiensten, deren Navigationssysteme auch Ungenauigkeiten aufweisen können, das Ziel schnellstmöglich zu erreichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 12 am 22.01.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass sich die zuständige Stadtbezirksvorsteherin bereit erklärt hat, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFahrbahnmarkierungen in Kalbach erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4500 entstanden aus Vorlage: OF 475/12 vom 23.08.2015 Betreff: Fahrbahnmarkierungen in Kalbach erneuern Vorgang: OM 3724/14 OBR 12; ST 282/15 Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen entlang der innerhalb Kalbachs befindlichen Straße Am Weißkirchener Berg und im weiteren Verlauf der Kalbacher Hauptstraße auszubessern. Hierbei sind insbesondere die unterbrochenen Wartelinien der untergeordneten Straßen Schwalbenweg, Am Hopfenbrunnen, Zum Bergwerk, Grubweg und Am Oberschlag, die Haltelinie Kalbacher Hauptstraße/An der Grünhohl, die Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote vor dem alten Rathaus Kalbach sowie der Fußgängerüberweg an der Langen Meile wiederherzustellen. Dies gilt ebenso für den Fußgängerüberweg auf der Kalbacher Hauptstraße in Höhe der Hausnummer 141 (nähe Getränke Retzlaff). Im Zuge der bereits mit der Stellungnahme vom 20.02.2015, ST 282, entsprochenen, aber noch nicht umgesetzten Anregung "Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach" (OM 3724 vom 05.12.2014) könnten die Ausbesserungen umgesetzt werden. Begründung: Um Gebote und Verbote von Markierungen zu beachten, müssen sie auch erkennbar sein. Insbesondere bei den nicht vorfahrtsberechtigten Straßen mit Gefälle, wie z. B. Schwalbenweg, Grubweg und Am Oberschlag, dienen die Markierungen der Verkehrssicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2014, OM 3724 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 282 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1640 Aktenzeichen: 66 7
Fußgängerampel an der Grundschule Kalbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2015, OF 467/12 Betreff: Fußgängerampel an der Grundschule Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten folgenden Brief an das Straßenverkehrsamt der Stadt Frankfurt am Main zu senden: "Sehr geehrte Damen und Herren, in der Regel wird die Lichtsignalanlage vor der Grundschule Kalbach von Schülerinnen und Schülern der Schule und den umliegenden Kindertagesstätten zur Überquerung der Kalbacher Hauptstraße genutzt. Bedauerlicherweise ist festzustellen, dass die Grünphase für die Fußgänger nicht ausreicht um die Kalbacher Hauptstraße zu queren. Daher werden Sie gebeten, die Schaltung zugunsten der Fußgänger zu verlängern, um einen gefahrlosen Übergang zu gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen" Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 10.07.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 467/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, BFF und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenÖffentlicher Spielplatz Kalbacher Hauptstraße Errichtung einer Tischtennisplatte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4234 entstanden aus Vorlage: OF 456/12 vom 12.05.2015 Betreff: Öffentlicher Spielplatz Kalbacher Hauptstraße Errichtung einer Tischtennisplatte Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Spielplatz Kalbacher Hauptstraße eine Tischtennisplatte errichtet werden kann, um den Kindern der Grundschule Kalbach eine sportlich-spielerische Betätigung zu ermöglichen, die auf dem Schulhof nicht möglich ist. Begründung: Die Prüfung zur Errichtung einer Tischtennisplatte auf dem Schulhof der Grundschule führte zu einem negativen Ergebnis, da auf dem Schulhof für eine Tischtennisplatte kein ausreichender Bewegungsraum zur Verfügung steht beziehungsweise für eine Tischtennisplatte zu viel Fläche beansprucht würde. Da die Grundschulkinder auch den angrenzenden Spielplatz nutzen, wäre dort eine Tischtennisplatte eine sinnvolle Ergänzung des Spielangebots. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2015, ST 1174 Aktenzeichen: 67 2
Parkplätze am Friedhof Kalbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2015, OF 454/12 Betreff: Parkplätze am Friedhof Kalbach Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Amt für Straßenbau und Erschließung zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer Stellungnahme vom 28.1.2013 (ST 130) haben Sie der Anregung des Ortsbeirats (OM 1694 vom 2.11.2012) zur Errichtung zusätzlicher Parkplätze am Friedhof entsprochen und eine Fertigstellung bis Ende des Jahres 2014 in Aussicht gestellt. In der 31. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung hat Herr Stadtrat Stefan Majer am 26.6.2014 den Baubeginn für die Parkplätze für den Oktober 2014 angekündigt. Der Ortsbeirat hoffte, dass zumindest mit der in diesem Jahr begonnenen umfangreichen Erneuerung der Straße Am Hopfenbrunnen, auch endlich mit dem Bau der Parkplätze begonnen wird. Leider mussten wir erfahren, dass zwar eine Grunderneuerung der Straße erfolgt, die Parkplätze aber erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut werden können. Auch wenn es Gründe für die erneute Verzögerung geben mag, den Bürgerinnen und Bürgern wird dieses Verwaltungshandeln nicht erklärbar sein. Es entsteht unzweifelhaft der Eindruck, dass die Verwaltung nicht in der Lage ist die verhältnismäßig kleinen Bauarbeiten intern zu koordinieren. Der Ortsbeirat bittet Sie zu prüfen, ob es doch möglich ist beide Maßnahmen zusammen auszuführen, damit nach Abschluss der Straßenbauarbeiten nicht erneut weitere Baumaßnahmen begonnen werden müssen, zumal die Arbeiten für die Parkplätze nicht erheblich sind und aus Sicht des Ortsbeirats leicht gemeinsam ausgeführt werden können. Auch bitten wir zu bedenken, dass die Arbeiten praktisch unter dem Wohnzimmerfenster des Oberbürgermeisters stattfinden und schon deshalb auf ein positives Verwaltungshandeln Wert gelegt werden sollte. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 29.05.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 454/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Schreibens gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
Weiter lesenStraßenkreuzung Bonifatiusstraße/Am Zedernholz mit der Kalbacher Hauptstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2015, OM 3983 entstanden aus Vorlage: OF 421/12 vom 25.02.2015 Betreff: Straßenkreuzung Bonifatiusstraße/Am Zedernholz mit der Kalbacher Hauptstraße Vorgang: M 208/91; OM 1693/12 OBR 12 Der Ortsbeirat begrüßt die positive Beantwortung seiner jahrelangen Bemühungen um eine Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames/Kalbach im Bereich Bonifatiusstraße/Am Zedernholz und nimmt den für Oktober 2015 geplanten Baubeginn erfreut zur Kenntnis. Da durch diese aktivierte Radwegeverbindung der kritische Einmündungspunkt der Straße Am Zedernholz in die Kalbacher Hauptstraße einer Umgestaltung bedarf, wird der Magistrat entsprechend der Anregung vom 02.11.2012, OM 1693, gebeten, diesen Kreuzungspunkt unter Beachtung des Planungsinhalts der Vorlage vom 30.08.1991, M 208, mit einem Zebrastreifen und einer Mittelinsel umzubauen. Anlage Anlage 1 (ca. 125 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1693 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 718 Auskunftsersuchen vom 01.12.2017, V 685 Aktenzeichen: 32 1
Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2014, OM 3724 entstanden aus Vorlage: OF 404/12 vom 22.11.2014 Betreff: Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden, aber kaum noch sichtbaren Fahrbahnmarkierungen mit der großen Ziffer 30 in den Einfahrtsbereichen Am Weißkirchener Berg und Talstraße zu erneuern. Während die Fahrbahnmarkierung im Einfahrtsbereich Kalbacher Hauptstraße noch sehr gut erhalten ist, wurde es versäumt, nach der Erneuerung der Oberfläche der Straße Lange Meile eine entsprechende Fahrbahnmarkierung im Einfahrtsbereich aufzubringen, weshalb diese Markierung nachträglich auszuführen ist. Begründung: Der Stadtteil Kalbach ist vollständig als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Ursprünglich wurden die Einfahrtsbereiche mit den sogenannten "Stellvertretern" (inzwischen entfernt) und der Ziffer 30 auf der Straßenoberfläche markiert. Drei Einfahrtsbereiche zweigen von der Landesstraße L 3019 ab, auf der eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 70 gilt. Da im Bereich Am Weißkirchener Berg aufgrund der Gefällstrecke und in der Talstraße durch die Fahrbahnbreite die Neigung zu höheren Geschwindigkeiten besteht, bittet der Ortsbeirat um die Erneuerung beziehungsweise Ergänzung der Fahrbahnmarkierung. Eine Unzulässigkeit dieser straßenbehördlichen Anordnung dürfte aufgrund der früheren Anordnung der Kennzeichnung ausgeschlossen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 282 Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4500 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5639 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssicherheit erhöhen: Ampelschaltung Weißkirchener Berg auf die Stadtbahn ausrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2014, OF 490/8 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen: Ampelschaltung Weißkirchener Berg auf die Stadtbahn ausrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob es der Entschärfung der Unfallgefahr an der Kreuzung der L3004 (Rosa-Luxemburg-Straße)/ Am Weißkirchener Berg / Stadtbahnstrecke U3 dienlich sein könnte, den kompletten Autoverkehr anzuhalten, wenn die Stadtbahn das Signal "Fahrt" erhält, oder den Bahnübergang zu beschranken. Der Magistrat wird auch gebeten, gegebenenfalls andere Alternativen zur Lösung der Problematik zu suchen und dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Immer wieder kommt es an der genannten Kreuzung, die gerade noch im Frankfurter Stadtgebiet ist, zu Unfällen zwischen der Stadtbahn und dem Individualverkehr. Nicht selten sind es Rechts- oder Linksabbieger, die parallel zur Stadtbahn kommen und in die Straße Am Weißkirchener Berg einbiegen wollen, dabei die grüne Ampel für Geradeausfahrer (und Abbieger in die Urselbachstraße) als für sie gültig missinterpretieren und die parallel kommende Stadtbahn übersehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 10.07.2014, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 490/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErtüchtigung der Straße In der Wink
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2014, OM 3014 entstanden aus Vorlage: OF 332/12 vom 03.02.2014 Betreff: Ertüchtigung der Straße In der Wink Der Magistrat wird aufgefordert, den Fahrbahnbelag des westlichen Teils der Straße In der Wink zwischen Am Hopfenbrunnen und Am Brunnengarten zu sanieren. Aufgrund der begrenzten Verkehrsflächenbreite empfiehlt der Ortsbeirat den Verzicht auf eine durchgängige Verbreiterung. Der Magistrat wird gebeten, die derzeitige Verkehrsfläche niveaugleich auszubauen und als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Begründung: In Folge der begrüßten Ertüchtigung der Straßen Lange Meile und Am Brunnengarten in 2013 sowie der vom Ortsbeirat begrüßten Ansiedlung des REWE-Marktes in der Langen Meile in 2013, wird die Straße In der Wink verstärkt von Fußgängern, Radfahrern und Kraftfahrzeugen jeder Art als Verbindung zwischen der Langen Meile/Umgehungsstraße L 3019 und der Straße Am Hopfenbrunnen mit dem Fußballgelände des FC Kalbach genutzt. Der Zustand der Straße trägt weder dem Verkehrsaufkommen noch der gleichzeitigen Nutzung der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer Rechnung. Insbesondere Fußgänger sind gefährdet. Im Sinne aller Verkehrsteilnehmer und der Anwohner sind hier bauliche Maßnahmen erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1006 Etatanregung vom 17.01.2020, EA 25 Aktenzeichen: 66 5
Verkehrssituation Kalbacher Hauptstraße/Ecke An der Grünhohl
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2723 entstanden aus Vorlage: OF 302/12 vom 29.10.2013 Betreff: Verkehrssituation Kalbacher Hauptstraße/Ecke An der Grünhohl Der Magistrat wird aufgefordert, die Sichteinschränkung von der Kalbacher Hauptstraße in die Straße An der Grünhohl durch die Holzlatten im Bereich der Mülltonnen in der Grundschule Kalbach zu beseitigen. Dies kann durch die Aufstellung eines Verkehrsspiegels oder sonstiger geeigneter Maßnahmen erfolgen. Begründung: Im oben genannten Bereich ist oft festzustellen, dass Fahrzeuge unter Nichtbeachtung der Vorfahrtsregelung die T-Kreuzung überqueren. Damit ist seit der Errichtung der Mülltonneneinzäunung eine größere Verkehrsgefährdung gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 434 Beratung im Ortsbeirat: 12
Legale Graffitiflächen in Kalbach-Riedberg bereitstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2013, OM 2658 entstanden aus Vorlage: OF 298/12 vom 18.10.2013 Betreff: Legale Graffitiflächen in Kalbach-Riedberg bereitstellen Vorgang: OM 600/06 OBR 12; B 241/13 Der Magistrat wird gebeten, zur Reduzierung beschmierter Flächen im Stadtteil - wie an der Mauer im Bonifatiuspark und am Riedbergplatz geschehen - geeignete Flächen für das legale Anbringen von Graffiti bereitzustellen und in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendhaus Kalbach, dem Jugendhaus Riedberg und dem Gymnasium Riedberg gestalten zu lassen und damit diese künstlerische Ausdrucksform als Teil der Jugendkultur anzuerkennen. Aus Sicht des Ortsbeirats wären die Betonmauern am Riedbergplatz, die Stützmauer des Gymnasiums zum Kätcheslachpark, die Unterführung unter der Stadtbahntrasse am Prozessionsweg und die Unterführung unter der L 3019 in Höhe der Bezirkssportanlage Am Hopfenbrunnen geeignet. Begründung: Obwohl der Ortsbeirat schon im Jahr 2006 (OM 600) auf geeignete Flächen für legale Graffitigestaltungen hingewiesen hat, wurden im Stadtteil bisher keine Flächen zur Gestaltung zur Verfügung gestellt. Da der Magistrat mit dem Bericht B 241 vom 13.05.2013 bestätigt hat, dass es gängige Praxis der Stadt ist, geeignete Flächen für Graffiti zur Verfügung zu stellen, bittet der Ortsbeirat, auch im Stadtteil Kalbach-Riedberg entsprechende Regelungen zu treffen. Die Aktivitäten von Herrn Oberbürgermeister Feldmann, der mit gutem Beispiel selbst zur Sprühdose griff (FR vom 17.10.2013) und auf die Bereitstellung legaler Flächen verwies, sollten Anstoß sein, auch in seinem Heimatstadtteil geeignete Flächen bereitzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2006, OM 600 Bericht des Magistrats vom 13.05.2013, B 241 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 25 Aktenzeichen: 23 20
Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2013, OM 2436 entstanden aus Vorlage: OF 262/12 vom 18.08.2013 Betreff: Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach verbessern Der Magistrat wird gebeten, das Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach zu verbessern. Hierzu soll geprüft werden, ob die Pflegeverträge, die der Magistrat mit Privatunternehmern abschließt, in ausreichendem Maße und mit entsprechender Häufigkeit erfüllt werden. Begründung: Es ist vermehrt zu beobachten, dass im Stadtteil Kalbach einzelne Grünflächen und Straßenzüge augenscheinlich nicht hinreichend gepflegt werden. Die Grünflächen, aber auch Treppen und Straßen, wirken durch den starken Bewuchs mit Unkraut äußert ungepflegt und verwahrlost. Beispielhaft seien hier der Wendehammer in der Straße Zum Bergwerk, die Treppen An der Wellenburg und Am Schlittenberg, der Eingang zum Kalbacher Stadtpark von der Kalbacher Hauptstraße und die Ecke Kalbacher Hauptstraße/Lange Meile genannt. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher zu prüfen, ob die beauftragten Firmen den Pflegeauftrag gemäß ihrer Verträge erfüllen beziehungsweise ob die Pflegeintervalle verkürzt werden müssen, um ein gepflegtes Ortsbild zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1637 Aktenzeichen: 67 0
Neubau eines separaten Radweges .Am Weißkirchener Berg.
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2013, OF 341/8 Betreff: Neubau eines separaten Radweges "Am Weißkirchener Berg" Vorgang: B 998/09 Die Stadtverordnetenversammlung und der Magistrat befürworten den Bau eines Radweges an der Straße " Am Weißkirchener Berg". Sie verweisen in diesem Zusammenhang auf die Baulastverantwortlichkeit des Landes Hessen. Das Projekt wurde in eine Bewertungsliste von "Hessen Mobil" aufgenommen. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragen gebeten: 1. Auf welchem Platz der Bewertungsliste innerhalb der Gesamtprojektliste von Hessen Mobil befindet sich aktuell dieser Radweg ? 2. Wann ist mit dem Bau des Radweges zu rechnen ? 3. Sind die Verzögerungen auch damit erklärbar, dass innerhalb der Planungen der Ortsumfahrung Steinbach/Weißkirchen eine Veränderung des Straßenverlaufes der Straße "Am Weißkirchener Berg" eine mögliche Option ist ? Begründung: Der benachbarte Stadtteil Stadtteil Riedberg wächst stetig. Eine sichere Wegebeziehung für Radfahrer auf dieser von LKW und PKW stark genutzten Straße ist dabei weiterhin aktuell. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.12.2009, B 998 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 20.06.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 341/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8 am 29.08.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 809 2013 Die Vorlage OF 341/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBaumaßnahmen im Schwalbenweg und in der Bachstraße endlich abschließen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2246 entstanden aus Vorlage: OF 237/12 vom 11.05.2013 Betreff: Baumaßnahmen im Schwalbenweg und in der Bachstraße endlich abschließen Im Frühjahr vergangenen Jahres wurde mit umfangreichen Kanalbauarbeiten im Bereich der Kalbacher Hauptstraße, des Schwalbenwegs und der Bachstraße begonnen. Infolge dieser Arbeiten waren weite Teile der genannten Straßen - verständlicherweise - über einen längeren Zeitraum gesperrt. Ein Teil davon - und das indes ist nur schwer nachvollziehbar - ist dies bis heute, obwohl die Arbeiten ausweislich der Baustellenbeschilderung bereits im Januar dieses Jahres beendet sein sollten. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, auf einen zügigen Abschluss der vorgenannten Baumaßnahme hinzuwirken. Da es so scheint, als würde nur noch die Instandsetzung der Asphaltdecke ausstehen, dürfte dies in kürzester Zeit zu ermöglichen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1109 Aktenzeichen: 90 33
Wo und bis wann entstehen Kitaplätze für unter Dreijährige in Kalbach?
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2013, OF 235/12 Betreff: Wo und bis wann entstehen Kitaplätze für unter Dreijährige in Kalbach? Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, bis wann durch welchen Träger in Kalbach mit der Schaffung von Kitaplätzen für Unter-Dreijährige (U3-Plätze) zu rechnen ist. Begründung: Kalbach ist einer der wenigen Stadtteile Frankfurts, die bislang keine U3-Plätze anbieten können. Mehrere Projekte befinden sich derzeit in der Planung oder im Bau, so z. B. die Sanierung der evangelischen Kita Krambambuli, die Nutzung der Liegenschaft Zum Bergwerk 6 (ehemaliger Nahkauf), aber auch die Einrichtung einer Krippe des VzF e. V. in einer Reitanlage. Während teilweise frühzeitig über den Beginn von Projekten öffentlich informiert wird, bleibt, bedingt durch verwaltungsinterne, politische aber auch bauliche Schritte, der Zeitrahmen für die Umsetzung der Maßnahmen für nicht am Verfahren direkt Beteiligte oftmals unbekannt. Nicht zuletzt aufgrund des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz ab dem 1. August 2013 häufen sich bei den Mitgliedern des Ortsbeirats die Anfragen von Bürgern danach, wann und wo eine Anmeldung ihrer Kinder erfolgen kann. Der Ortsbeirat möchte, nicht zuletzt um gegenüber den interessierten Bürgern handlungs- bzw. auskunftsfähig zu sein, über die Planungsstände sämtlicher Projekte in Kalbach detailliert informiert sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 24.05.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 750 2013 Die Vorlage OF 235/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSicherung eines Parkverbots in der Kalbacher Hauptstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2160 entstanden aus Vorlage: OF 231/12 vom 06.04.2013 Betreff: Sicherung eines Parkverbots in der Kalbacher Hauptstraße Der Magistrat wird gebeten, ein dauerhaftes Parken von Fahrzeugen unter Inanspruchnahme des Bürgersteigs vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 13 und 15 durch geeignete Maßnahmen wie Poller zu unterbinden, um sicherzustellen, dass Fußgänger diesen Bürgersteigbereich auch mit Kinderwagen und Rollatoren benutzen können. Begründung: An dieser Engstelle der Kalbacher Hauptstraße mit Bürgersteigbreiten von 1,10 und 1,20 Metern und einer Fahrbahnbreite von 5,20 Metern parken trotz des Verkehrszeichens Nr. 286 (eingeschränktes Halteverbot) dauerhaft Pkw und Lieferfahrzeuge. Wegen der schmalen Fahrbahn werden die Fahrzeuge unter Benutzung des Bürgersteigs geparkt. Fußgänger sind oft gezwungen, auf die Fahrbahn oder die andere Straßenseite auszuweichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1037 Aktenzeichen: 66 0
Natursteinmauer - Am Martinszehnten im Bereich Am Hopfenbrunnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2013, OF 230/12 Betreff: Natursteinmauer - Am Martinszehnten im Bereich Am Hopfenbrunnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die terrassenförmig angelegten Natursteinmauern im Bereich des Sportplatzes "Am Hopfenbrunnen" in Richtung Rechenzentrum dauerhaft instand zu setzen. Begründung: Die vor mehreren Jahren aufwändig gestalteten Mauern haben durch ihre unbefestigte Bauweise Haltbarkeit eingebüßt. Zahlreiche Steine fallen aus dem Mauerverbund und die Natursteinmauer wird instabil. Umliegende Steine erschweren die landschaftspflegerischen Maßnahmen, die in diesem Bereich notwendig sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 19.04.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 230/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenErrichtung eines offenen Bücherschranks Kalbacher Hauptstraße 36
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2013, OF 229/12 Betreff: Errichtung eines offenen Bücherschranks Kalbacher Hauptstraße 36 Der Magistrat wird gebeten, auf dem mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung abgestimmten Standort neben dem ehemaligen Rathausgebäude, Kalbacher Hauptstraße 36, einen offenen Bücherschrank aufzustellen und dafür Finanzmittel in Höhe von 6000,- € aus dem Budget des Ortsbeirats zu verwenden. Die erforderliche Patenschaft für die Betreuung des Bücherschranks ist gesichert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 19.04.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 160 2013 Die Vorlage OF 229/12 wird als interfraktioneller Antrag in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, an den mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung abgestimmten Standorten neben dem ehemaligen Rathausgebäude, Kalbacher Hauptstraße 36, und dem Riedbergplatz je einen offenen Bücherschrank aufzustellen und dafür Finanzmittel in Höhe von zwei Mal 6.000 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats zur Verfügung zu stellen. An beiden Standorten sind Bücherschränke in der Ausführung Stahl, grau lackiert, zu errichten. Eine Ausführung in Cortenstahl mit rostiger Oberfläche neben dem Fachwerkgebäude des ehemaligen Rathauses wird als nicht angemessen empfunden und daher vom Ortsbeirat abgelehnt. Im Ortsbeiratsbudget ist die Vorlage OIB 258 "Errichtung von Spielgeräten auf dem Schulhof der temporären Pavillonanlage Grundschule Kalbach" zu streichen. Diese Maßnahme wurde nicht ausgeführt und ist jetzt gegenstandslos, da die Grundschule nach der Fertigstellung ihres Gebäudes den temporären Standort am Stadtpfad wieder verlassen hat. Das zur Verfügung stehende Budget ist dementsprechend um 5.500 Euro zu erhöhen. Die Vorlage OIB 121 "Das Kunstwerk im Kalbacher Stadtpark reinigen" mit veranschlagten Kosten in Höhe von 800 Euro ist ebenfalls zu streichen, da die Maßnahme nicht zur Ausführung gelangte. Die erforderlichen Patenschaften für die Betreuung der Bücherschränke sind gesichert. Der Ortsbeirat bittet den genauen Standort neben dem Rathausgebäude bei einem Ortstermin mit dem Ortsbeirat und der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr festzulegen. Neben dem Bücherschrank sind eventuell zusätzlich Poller gegen widerrechtliches Parken erforderlich." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWinterdienst im Baugebiet Kalbach-Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2013, OM 2076 entstanden aus Vorlage: OF 222/12 vom 15.03.2013 Betreff: Winterdienst im Baugebiet Kalbach-Süd Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass wenigstens eine der drei steilen Zu- und Ausfahrtsstraßen des Baugebiets Kalbach-Süd von und zur Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchener Berg im winterlichen Räum- und Streudienst in die höchste Prioritätsstufe (Kategorie A) aufgenommen und damit eine sichere Befahrung bei winterlichen Straßenverhältnissen ermöglicht wird. Vorzugsweise sollte eine frühe Räumung der Straße An der Bergstraße erfolgen. Begründung: Das Baugebiet Kalbach-Süd ist mittlerweile dicht besiedelt. Es kann nur über die Straßen Am Hasensprung, An der Bergstraße und Schwalbenweg erreicht und verlassen werden. Alle drei Straßen haben Steigungen von über 10 Prozent. Dies führt im Winter bei starkem Schneefall oder Straßenglätte zu teilweise sehr gefährlichen Situationen. So ist zuletzt am 12.03.2013 gegen 11 Uhr vormittags ein die Bergstraße nach oben fahrender 7,5-Tonner nach Erreichen der Kreuzung Am Hasensprung/Fasanenweg rückwärts die Straße hinuntergerutscht und beschädigte dabei mehrere am Fahrbahnrand parkende Pkw. Eine Bergung dieses und weiterer beteiligter Fahrzeuge konnte erst nach Eintreffen des durch die Polizei angeforderten Räumdienstes der FES vorgenommen werden. Es war nur der Uhrzeit zu verdanken, dass keine Fußgänger (Schulkinder) durch das Unfallgeschehen gefährdet wurden. Bis in die Mittagsstunden dieses Tages war das Baugebiet Kalbach-Süd durch die Straßenglätte für Notfallfahrzeuge nicht anfahrbar. Im Notfall hätten weder Feuerwehr noch Notarzt eine Zufahrtsmöglichkeit gehabt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 654 Aktenzeichen: 79 4
Fußgängerzugang zum REWE-Markt Lange Meile durch Absenken von Bordsteinkanten verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2013, OM 1897 entstanden aus Vorlage: OF 210/12 vom 25.01.2013 Betreff: Fußgängerzugang zum REWE-Markt Lange Meile durch Absenken von Bordsteinkanten verbessern Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die den abgesenkten Bordsteinkanten an der Ecke Am Brunnengarten/Lange Meile und an der Kurve Lange Meile vor dem Haus Lange Meile Nr. 11 gegenüberliegenden Bordsteinkanten ebenfalls abgesenkt werden, um einen barrierefreien und gefahrlosen Zugang für alle Fußgängerinnen und Fußgänger zu schaffen. Begründung: Für Fußgängerinnen und Fußgänger, die mit Rollator, Kinderwagen o. Ä. von Kalbach auf dem linken Bürgersteig der Langen Meile oder die Straße Am Brunnengarten heraufkommen, beginnt die zum Erreichen des REWE-Markts notwendige Überquerung der Langen Meile auf einer ordnungsgemäßen Bürgersteigabsenkung und trifft auf der gegenüberliegenden Seite jeweils auf eine unabgesenkte Bordsteinkante. Um ohne hohe Stufe zu dem abgesenkten Fußgängerzugang im Süden des Marktgeländes zu gelangen, müssten sie die Fahrbahn in Richtung Umgehungsstraße benutzen, was gefährlich und unzumutbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2013, ST 549 Aktenzeichen: 66 2
REWE-Markt Lange Meile - fehlender Zugang für Fußgänger
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2013, OF 201/12 Betreff: REWE-Markt Lange Meile - fehlender Zugang für Fußgänger Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an die Bauaufsicht zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, die am 14.12.2012 erfolgte Neueröffnung des REWE-Marktes im Stadtteil Kalbach, Lange Meile, hat bei den Kalbachern Bürgerinnen und Bürgern eine breite Zustimmung gefunden. Allerdings wurden bereits am Eröffnungstag Fragen nach dem fehlenden fußläufigen Zugang von der Südseite aus Richtung Am Brunnengarten/Lange Meile gestellt. Da ein Teil der Marktkunden zu Fuß kommen und dabei der Zugang aus Richtung Brunnengarten eine größere Bedeutung erlangt hat, stößt die bestehende Absperrung zu dieser Seite mit einem Metallzaun auf große Unverständnis. Um den Eingang zu erreichen, sind die Kunden gehalten ca. 95 m entlang des Grundstücks und über den Parkplatz zu laufen, dabei können sie durch rückwärts ausparkende Fahrzeuge gefährdet werden. Im Ergebnis führte das dazu, dass quer durch die dichte Thujaheckenpflanzung bereits ein Trampelpfad entstanden ist. Nach Auskunft der Firma REWE untersagt die Bauaufsicht die Beseitigung des Metallgitterzauns und die Anlegung eines Fußgängerzugangs an der Südseite des Grundstücks. Der Ortsbeirat bittet seitens der Bauaufsicht diesen Sachverhalt zu prüfen und falls keine baurechtlichen Belange dem entgegenstehen, an der südöstlichen Gebäudeecke des REWE-Marktes, im Bereich der überstehenden Dachkante, einen Fußgängerzugang zu gestatten. Da im Bereich des Dachüberstandes keine Heckenpflanzung besteht, wird die Eingrünung des Gebäudes durch einen weiteren Zugang nicht verringert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 25.01.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 201/12 wird als gemeinsamer Antrag von GRÜNE und LINKE. in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDokumentation archäologischer Grabungen Entfernung der defekten Telefonzelle am Kulturdenkmal Altes Rathaus
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2013, OF 199/12 Betreff: Dokumentation archäologischer Grabungen Entfernung der defekten Telefonzelle am Kulturdenkmal Altes Rathaus Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Denkmalamt zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, der Ortsbeirat regt an zu prüfen, ob die archäologischen Befunde, die in den zurückliegenden Jahren bei archäologischen Grabungen im Bereich Riedberg, am Martinszehnten und auch in Kalbach, u. a. beim Bau der Grundschule "An der Grünhohl" festgestellt wurden, in einer schriftlichen Darstellung, etwa in Form einer kleinen Stadtteilbroschüre, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Mit dieser Zusammenstellung könnte dem starken Interesse der Bevölkerung an der geschichtlichen Entwicklung eines der ältesten Frankfurter Ortsteile entsprochen werden. Des Weiteren bittet der Ortsbeirat, unter Verweis auf seinen Beschluss OM 1775 vom 30.11.2012 (siehe Anlage), zu prüfen, ob die an der Giebelwand des Kulturdenkmals Kalbacher Hauptstraße 36 (ehemalige Schule und Rathaus) stehenden Reste einer Telefonzelle durch eine denkmalrechtliche Verfügung beseitigt werden können. Auch wenn die Telefonzelle wohl rechtmäßig vor dem erstmaligen Erlass des Hessischen Denkmalschutzgesetzes errichtet wurde, dürfte durch die 2009 erfolgte Aufgabe der Nutzung als Telefonzelle, der rechtliche Bestandsschutz erloschen sein. Mittlerweile stellt die zerstörte und nicht wieder für einen ordnungsgemäßen Betrieb gedachte Restzelle eine dauerhafte erhebliche Beeinträchtigung des historischen Erscheinungsbildes des Kulturdenkmals dar. Der Ortsbeirat würde es begrüßen, wenn durch Unterstützung des Denkmalamtes die seit vier Jahren laufenden Bemühungen des Ortsbeirats zur Beseitigung der zerstörten Telefonzelle zum Erfolg führen würden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 25.01.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 199/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenParkplätze am Friedhof Kalbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1694 entstanden aus Vorlage: OF 181/12 vom 21.10.2012 Betreff: Parkplätze am Friedhof Kalbach Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wann die zusätzlichen Parkplätze am Friedhof in Kalbach (gegenüber des Haupteingangs) erstellt werden. Begründung: Bei der Fläche in der Straße Am Hopfenbrunnen soll es sich um Eigentum der Stadt handeln. Die darauf geplanten Stellplätze wurden aber noch nicht erstellt. Häufig finden Besucher des Friedhofes keinen Parkplatz. Auch ist die jetzige Parksituation Angehörigen und Gästen bei Beerdigungen und Besuchen der Trauerhalle nicht länger zuzumuten. Daher sollten die geplanten Stellplätze zeitnah erstellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 130 Aktenzeichen: 66 2
Rot-weiße Kraftfahrzeug-Sperrpfosten vor Rad- und Fußwegen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1695 entstanden aus Vorlage: OF 182/12 vom 09.10.2012 Betreff: Rot-weiße Kraftfahrzeug-Sperrpfosten vor Rad- und Fußwegen Der Magistrat wird gebeten, die den Kfz-Verkehr von Rad- und Fußwegen ausschließenden grauen bzw. dunkelblauen Sperrpfosten mit rot-weißer (möglichst reflektierender) Beschichtung zu versehen. An folgenden Stellen besteht Handlungsbedarf: - Weg von der Straße Am Burghof zum Towercafé - Kalbachbrücke: Weg zwischen dem Park-and-ride-Parkplatz an der U-Bahn-Haltestelle Kalbach und dem Kalbacher Niddapfad - Im Brombeerfeld: Querweg zu dem entlang der Umgehungsstraße verlaufenden Weges - Parallelweg zur Straße Am Weißkirchener Berg in Höhe Am Markstein - alle Zugänge zum Käthcheslachpark - Torzugang zum Weg zwischen Cézanneweg und Lärmschutzwall zur A 661 - Cézanneweg zwischen Zur Kalbacher Höhe und Gauguinweg - südliches Ende Matisseweg Begründung: Sperrpfosten ohne die gemäß § 43 StVO vorgeschriebene rot-weiße Warnfarbgebung sind bei Dämmerung oder gar bei Dunkelheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für Radfahrerinnen und Radfahrer, auch mit intakter Fahrradbeleuchtung, kaum sichtbar und stellen eine Unfallgefahr dar. Besonders gefährlich sind die "unsichtbaren" Hindernisse, wenn sie in Kombination mit ordnungsgemäß rot-weißen Sperrmitteln auftreten, wie am östlichen Zugang zum Käthcheslachpark, wo eine rot-weiße Schranke den halben Weg sperrt und ein dunkelgrauer Pfosten den Rest oder am unteren Ende des Matissewegs, wo an den Seiten rot-weiße Poller stehen und in der Mitte, also dem eigentlichen Sperrbereich, aber dunkelgraue. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2013, ST 185 Aktenzeichen: 66 7
Zebrastreifen zwischen U-Bahn-Haltestelle Kalbach und Sporthalle Am Martinszehnten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1693 entstanden aus Vorlage: OF 180/12 vom 21.10.2012 Betreff: Zebrastreifen zwischen U-Bahn-Haltestelle Kalbach und Sporthalle Am Martinszehnten Der Magistrat wird gebeten, entsprechend früherer Ortsbeiratsbeschlüsse im Kreuzungsbereich der Kalbacher Hauptstraße/Bonifatiusstraße und der Straße Am Zedernholz einen Zebrastreifen auf der Fahrbahn aufzubringen. Begründung: Das Sportzentrum Am Martinszehnten wird von vielen Schulklassen genutzt, die z. B. vom Gymnasium Riedberg mit der U-Bahn zur Sporthalle fahren. Diese müssen von der U-Bahn bis zur Ampelanlage an der Kreuzung Am Martinszehnten laufen, um die Straße zu überqueren. Viele kürzen den Weg aber ab, nutzen den Eingang an der Straße Am Zedernholz und wechseln dadurch an einer ungesicherten Stelle die Straße, was eine erhebliche Gefährdung darstellt. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass das Fußgängeraufkommen im Tagesmittel eher gering ist. Da bei Sportveranstaltungen aber ein deutlicher Bedarf besteht, hält er den Zebrastreifen dennoch für erforderlich. Anzumerken ist, dass nachmittags zu beobachten ist, wie viele Sportler zu Fuß oder mit dem Rad diese Abkürzung nutzen, um so von der Rückseite zur Sporthalle zu gelangen. Auch bei Großveranstaltungen im Sportzentrum wird immer wieder darauf hingewiesen, mit der U-Bahn anzureisen. Aus Unkenntnis der Örtlichkeiten wird dann ebenfalls häufig die Straße an dieser ungesicherten Stelle überquert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 129 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2015, OM 3983 Aktenzeichen: 32 1
Ampelanlage Am Weißkirchener Berg - L 3019
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2012, OF 165/12 Betreff: Ampelanlage Am Weißkirchener Berg - L 3019 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Ampelanlage an der L 3019 / Kreuzung "Am Weißkirchner Berg" so einzustellen und zu optimieren, dass es nach kürzerer Wartezeit wieder möglich ist, für Fußgänger die Landesstraße zu überqueren. Begründung: Vor Monaten waren die Kontaktschwellen in diesem Bereich über einen längeren Zeitraum nicht funktionstüchtig und die Ampelphasen wechselten ohne Kontaktschwellen unabhängig vom Verkehrsfluss. Seit der Reparatur ist festzustellen, dass trotz des Betätigens der Fußgängerampel diese erst nach extrem langen Wartezeiten grün bekommen. Da es sich um eine unabhängig vom Verkehrsfluss eingerichtete Fußgängerampel handelt, die ausschließlich dazu dient die Fußgänger sicher über die stark befahrene L 3019 zu bringen, ist hier eine Überprüfung und Optimierung erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 28.09.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 165/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenRadweg zwischen An der Sandelmühle und der Autobahn 661
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2012, OF 237/8 Betreff: Radweg zwischen An der Sandelmühle und der Autobahn 661 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es unüberwindbare Hürden gibt, die ausschließen, dass ein Rad- und Gehweg zwischen der Straße An der Sandelmühle und dem nördlichen Ende der Olaf-Palme-Straße angelegt wird. Dessen Verlauf sollte östlich parallel zu den Stadtbahngleisen der U2 sein und im Norden kurz vor dem Ende der Olaf-Palme-Straße mit dem vorhandenen Wegenetz verbunden sein. In der Breite wird der Weg begrenzt durch das westliche Ende des Naturschutzgebiets Riedwiesen. Mit wie viel Grundstückseigentümern hat man es auf der vorgeschlagenen Strecke zu tun? Begründung: Die Olaf-Palme-Straße ist eine wesentliche Zubringerstraße zur Autobahn 661. Es gibt im angrenzenden Mertonviertel kein ausgebautes Radwegenetz auf dem Weg von Heddernheim nach Alt-Kalbach und Nieder-Eschbach. Es ist lebensmüde, auf der stark befahrenen und mit nur 6,20 m breiten gegenläufigen Fahrbahn, also viel allzu zu engen Olaf-Palme-Straße, mit dem Fahrrad zufahren. An die angeordneten 30-km/h-Beschränkungen hält sich wegen der fast gradlinigen Straßenführung nicht einmal der Linienbus. Es wird davon ausgegangen, dass das Neubaugebiet An der Sandelmühle eine Straßenverbindung zur Straße Kaltmühle erhält. Somit hätten die geplanten 500 Neubürger auch einen direkten Zugang zum angrenzenden Landschaftsschutzgebiet und könnten, eingedenk des vorgeschlagenen Wegs die grüne Oase zwecks Freizeitgestaltung großräumig umrunden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 27.09.2012, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 237/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenNatur im Stadtteil erhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1467 entstanden aus Vorlage: OF 149/12 vom 10.08.2012 Betreff: Natur im Stadtteil erhalten Der Magistrat wird gebeten, mit der Mainova eine Vereinbarung zu treffen, die den Naturschutzverbänden BUND und NABU gestattet, an der Transformatorenstation an der Straßenkreuzung Am Weißkirchener Berg/An der Bergstraße künstliche Schwalbennester als Nisthilfen für Schwalben anzubringen. Begründung: Die Nistmöglichkeiten an den Gebäuden schwinden infolge der Hausmodernisierungen zusehends. Schon jetzt ist der Schwalbenbestand in Kalbach gegenüber früheren Jahren deutlich reduziert. Nisthilfen können neue Unterschlupfmöglichkeiten schaffen. Die eigenen Bemühungen des BUND für die Anbringung von Nisthilfen an dem o. g. Gebäude vor einiger Zeit blieben erfolglos. Deshalb wird der Magistrat um Vermittlung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2012, ST 1740 Aktenzeichen: 91 5
Aufstellung öffentlicher Bücherschränke im Stadtteil Kalbach/Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2012, OM 1359 entstanden aus Vorlage: OF 132/12 vom 10.06.2012 Betreff: Aufstellung öffentlicher Bücherschränke im Stadtteil Kalbach/Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung von öffentlichen Bücherschränken an geeigneter Stelle am Riedbergplatz und am alten Rathaus, Kalbacher Hauptstraße 36, planend vorzubereiten. Vor einer Standortfestlegung ist vorab mit dem Eigentümer des Riedbergzentrums zu klären, ob die Aufstellung eines Bücherschranks im Riedbergzentrum möglich ist. Mit der Deutschen Telekom ist abzuklären, ob die am alten Rathaus stehende und seit drei Jahren nicht mehr genutzte Telefonzelle als öffentlicher Bücherschrank genutzt werden kann. Sollten beide Prüfungsergebnisse negativ ausfallen, bittet der Ortsbeirat um Vorschläge zweier geeigneter Standorte im öffentlichen Bereich am Riedbergzentrum und am alten Rathaus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1584 Aktenzeichen: 66 5
Bauarbeiten Kalbacher Hauptstraße - Umleitung der Buslinien 28 und 29
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2012, OF 120/12 Betreff: Bauarbeiten Kalbacher Hauptstraße - Umleitung der Buslinien 28 und 29 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten kurzfristig schon jetzt die Buslinien 28 und 29 für die Dauer der Bauarbeiten der Kalbacher Hauptstraße auf die Umgehungsstraße, die L 3019, zu führen. Hierbei sollte die Haltestelle Hopfenbrunnen mit dem Wendehammer Am Weißkirchner Berg als Haltestelle genutzt werden, weiterhin kann bei der Einfahrt nach Kalbach über die Lange Meile die Haltestelle Kalbacher Rathaus am Ende der Langen Meile eingerichtet werden. Begründung: Die Kalbacher Hauptstraße ist für rund ein Jahr im Rahmen von Bauarbeiten nur eingeschränkt und in Teilen nutzbar. Schon für den ersten Bauabschnitt ist die jetzige Busführung problematisch. Die Kreuzungen Am Hopfenbrunnen/Zum Bergwerk und Zum Bergwerk/Kalbacher Hauptstraße sind so eng, dass es für die Buslinien mit ihrer engen Taktung schwierig ist, den Zeitplan einzuhalten. Da die Hauptstraße bald in genau diesem Bereich eine Baustelle sein wird, ist eine Verlegung der Buslinien über die L 3019 eine Lösung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 12 am 25.05.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 120/12 wird als Brief der Ortsvorsteherin beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
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