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Meine Nachbarschaft: Wilhelm-Meiß-Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer bei Querung der Vilbeler Landstraße

16.11.2015 · Aktualisiert: 12.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 16.11.2015, OM 4733 entstanden aus Vorlage: OF 365/11 vom 23.09.2015 Betreff: Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer bei Querung der Vilbeler Landstraße Vorgang: OM 4212/10 OBR 11; ST 1128/10 Am oberen Ende des Radwegs an der Vilbeler Landstraße kommt es vor allem bei deren Querung immer wieder zu gefährlichen Situationen mit motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen sowie Verkehrsteilnehmern. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, Maßnahmen vorzuschlagen, wie durch zusätzliche Beschilderung oder eine Verkehrsinsel die Situation verbessert werden kann. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt das Ziel, den Anteil des Fahrradverkehrs deutlich zu erhöhen. Dazu müssen unterstützende Maßnahmen zur Verkehrssicherheit erarbeitet werden. Auf dem ehemaligen Gleisbett der Straßenbahn nach Bergen wurde auf Wunsch des Ortsbeirats ein Radweg angelegt, der gut angenommen und frequentiert wird. Für diesen Bereich wurde mit der Stellungnahme vom 13.08.2010, ST 1128, eine Ampelanlage in die Vormerkliste für Lichtsignalanlagen aufgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.05.2010, OM 4212 Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2010, ST 1128 Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 175 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Parksituation in Enkheim

03.11.2015 · Aktualisiert: 30.04.2020

Anregung vom 03.11.2015, OA 685 entstanden aus Vorlage: OF 339/16 vom 06.10.2015 Betreff: Parksituation in Enkheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für das Gebiet um die U-Bahn-Station "Enkheim" ein tragfähiges Konzept zur Beordnung der Parksituation zu erstellen und dem Ortsbeirat in öffentlicher Sitzung vorzustellen. Das Untersuchungsgebiet soll durch die Philipp-Puth-Straße/Rangenbergstraße/ Barbarossastraße/Victor-Slotosch-Straße/Röntgenstraße/ Borsigallee/ Am Hessen-Center abgegrenzt werden. Begründung: Berufspendler sind für die Stadt, auch als Steuerzahler, und für die örtliche Wirtschaft wichtig. Die Nutzung der U-Bahn-Linien U 4 und U 7 hat erfreulicherweise deutlich zugenommen. Aber die Parksituation ist deshalb in dem genannten Bereich durch die zunehmende Anzahl der Pendler aus dem Umland unerträglich geworden. Allein die Parkflächen auf der Leuchte sind täglich durch Dauerparker ständig belegt. Dies gilt auch für die im genannten Gebiet liegenden Straßen wie beispielsweise Am Waldacker, Hahnenkammstraße oder Volkshausstraße. Anwohner in Enkheim haben dadurch für ihre Fahrzeuge kaum noch Parkmöglichkeiten. Der Grund hierfür liegt sicher auch darin, dass das Parkhaus Borsigallee nicht mehr zur Entlastung der gesamten Parksituation in Enkheim beiträgt, da es in Gänze durch Dauermieter belegt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.02.2016, B 60 Bericht des Magistrats vom 22.08.2016, B 207 Bericht des Magistrats vom 03.02.2017, B 29 Bericht des Magistrats vom 17.07.2017, B 223 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 11.11.2015 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.12.2015, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 685 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, LINKE. und BFF; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und RÖMER (= Annahme) 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.12.2015, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 685 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und AGP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL, REP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs (= Annahme) Stv. Ochs (= Enthaltung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2015, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 685 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, REP, AGP und Stv. Krebs (= Annahme); Stv. Ochs (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6661, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verzögerung der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung auf der Vilbeler Landstraße

05.10.2015 · Aktualisiert: 15.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 05.10.2015, OM 4560 entstanden aus Vorlage: OF 349/11 vom 15.09.2015 Betreff: Verzögerung der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung auf der Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung auf der Vilbeler Landstraße so zu ändern, dass zwischen Endhaltestelle Enkheim ab der Brücke und Birsteiner Straße nach Ankunft der letzten U-Bahn noch ein beleuchteter Heimweg für die Bürger möglich ist. Begründung: Die Nachtabschaltung erfolgt in diesem Bereich so frühzeitig, dass bei Ankunft mit der letzten U 7 oder U 4 an der Endhaltestelle Enkheim der Fußweg in Richtung Birsteiner Straße in totaler Finsternis erfolgen muss. Die lange Waldstrecke stellt dabei eine für das Wohlbefinden der Fußgänger und Radfahrer unzumutbare und beängstigende Belastung dar. Die Beleuchtung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze dient in erster Linie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung, der sogenannten Kriminalitätsvorbeugung und im Speziellen der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Die Vilbeler Landstraße ist auf dem besagten Stück zu späteren Stunden weniger befahren, sodass von der Verkehrssicherheit der Kfz-Verkehrsteilnehmer wohl ausgegangen werden kann, jedoch kann dies für die Fußgänger, die zu später Stunde diese Strecke zurücklegen, nicht behauptet werden. Bei der Strecke handelt es sich um eine Waldstrecke, der Fußboden ist völlig naturbelassen und dort befinden sich keine bebauten oder beleuchteten Flächen, die auch nur ein wenig Licht werfen würden. Der Fußweg liegt zum Teil unter und abseits des Straßenniveaus. Es liegen dort Hindernisse auf dem Laufweg, die bei entsprechender Beleuchtung rechtzeitig erkennbar wären. Ob die Teilabschaltung der Beleuchtung auch zu einer Steigerung der Kriminalität führt, ist bis dato umstritten, doch führt sie mit Sicherheit bei einer nicht unbeachtlichen Anzahl an Menschen zusätzlich zu einer unangenehmen Gefühlslage, der sich niemand aussetzen möchte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 54 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufhebung der Sondergenehmigungen zur Einfahrt in den Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Teufelsbruch

05.10.2015 · Aktualisiert: 09.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 05.10.2015, OM 4562 entstanden aus Vorlage: OF 354/11 vom 17.09.2015 Betreff: Aufhebung der Sondergenehmigungen zur Einfahrt in den Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Teufelsbruch Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass 1. eine Zufahrt von der Borsigallee über das Gelände der Hessen Mobil (welches längerfristig für ein Flüchtlingsheim zur Verfügung gestellt wird) zum Kleingartenverein Teufelsbruch bei der Gestaltung der Anlage berücksichtigt wird; 2. alle Sondergenehmigungen zur Einfahrt in den Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Teufelsbruch aufgehoben werden; 3. die Zufahrtsmöglichkeiten von der Borsigallee, abgehend am Waldrand zum Teufelsbruch sowie von der Wächtersbacher Straße, mit geeigneten Pfosten gesperrt werden. Begründung: Der Kleingartenverein Teufelsbruch hat einen großen Teil seiner Fläche durch den Bau des Riederwaldtunnels verloren. Momentan besteht keine Zufahrtsmöglichkeit direkt vor die Kleingärten. Die Kleingärtner fahren mit ihren Fahrzeugen durch den Waldweg, der überwiegend von Fußgängern und Radfahrern genutzt wird. Auf die Fußgänger und Radfahrer wird wenig Rücksicht genommen. Bei feuchter Witterung leidet der Waldweg sehr darunter und wird beschädigt. Der Teufelsbruch wird ebenfalls als Zufahrt genutzt. Der Teufelsbruch ist ein Teil des Grüngürtels und Landschaftsschutzgebiet. Eine Nutzung von Fahrzeugen in diesem Bereich ist von den Bürgern, die dort spazieren gehen und sich erholen wollen, nicht gewünscht. Die Stadt Frankfurt hat Sondergenehmigungen für die Zufahrt über den Teufelsbruch ausgestellt. Die Folge ist nun eine ausufernde und dauerhafte Nutzung des Grüngürtels als Straße und Parkplatz. Mit einer Zufahrt von der Borsigallee und einer Parkmöglichkeit beim Kleingartengelände hinter dem Flüchtlingsheim würde sich die Situation entspannen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 275 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2016, ST 910 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 67 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Überprüfung der Verkehrsplanung: Anbindung der Hanauer Landstraße an die Wächtersbacher Straße durch die Kleingartenanlage Kleeacker (nordmainische S-Bahn)

05.10.2015 · Aktualisiert: 13.11.2020

Anregung vom 05.10.2015, OA 668 entstanden aus Vorlage: OF 351/11 vom 17.09.2015 Betreff: Überprüfung der Verkehrsplanung: Anbindung der Hanauer Landstraße an die Wächtersbacher Straße durch die Kleingartenanlage Kleeacker (nordmainische S-Bahn) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die jetzige Planung der Trassenführung von der Ernst-Heinkel-Straße zur Wächtersbacher Straße zu überprüfen und abzuwägen auf 1. Umweltverträglichkeit und Einhaltung aller Grenzwerte; 2. Einhaltung der EU-Umgebungslärmrichtlinie; 3. Verträglichkeit und Belastungen durch fehlende Schutzzonen zwischen Industriegebiet und einem reinen Wohngebiet; 4. wirtschaftliche Aspekte (keine Nutzbarkeit für Lkw von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr); 5. zukünftig zu erwartende Verkehrsmengen in Verbindung mit Störungen durch Gewerbetreibende (z. B. Kaufland); 6. inwieweit die neue Verkehrsachse von Süd (Offenbach) zur BAB mit Riederwaldtunnel die Verkehrszahlen auf der Wächtersbacher Straße verändern wird und welche Auswirkungen dies auf das Wohngebiet haben wird; 7. dringenden Sanierungsbedarf Schlitzer Straße/Orber Straße; 8. wirtschaftliche Interessen der Unternehmer im Industriegebiet. Begründung: Bei der jetzigen Planung zur Anbindung sind verschiedene Umstände nicht ausreichend oder gar nicht berücksichtigt worden, weil diese damals nicht bekannt waren oder sich erst später ergeben haben. Daher wird dringend angeregt, die Planung zu prüfen und gesamtheitlich zwischen den Alternativen abzuwägen. Im Stadtteil Fechenheim-Nord sind einige nicht unbedeutende Bauprojekte geplant oder bereits im Bau, welche das Quartier nicht unerheblich verändern werden. Alle Planungen müssen gemeinschaftlich betrachtet werden und nicht jedes Projekt singulär. Bereits jetzt ist der Stadtteil durch umfangreiche Belastungen sehr beeinträchtigt. Besonders in Hinsicht auf den Faktor Lärm wird sich im Stadtteil Fechenheim-Nord zukünftig einiges ändern. Diese Belastungen gilt es auch in der Summe zu betrachten und nicht nur per einzelnem geplanten Projekt oder bereits realisiertem Zustand, sondern dessen gesamtheitliche Auswirkungen auf den Stadtteil. Bei Lärmimmissionen addieren sich z. B. die Werte und führen zu einer nicht unerheblichen Anhebung des Lärmpegels. Allein wegen diesem Umstand ist eine Gesamtbetrachtung unumgänglich. Faktoren, die bei dieser Planung berücksichtigt werden sollten: Im Stadtteil gibt es jetzt bereits bezahlte Angebote für passive Lärmschutzmaßnahmen für einige Wohngebäude. Das sind Schallschutzfenster und Belüftungsanlagen. Diese werden mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels dort nötig sein. Die Lärmgrenzen werden dort nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels überschritten. Eine amtliche Untersuchung im Jahr 2014 zum Fluglärm hat in Fechenheim-Nord Spitzenwerte von 83 dB gemessen. Das Industriegebiet Fechenheim-Nord weist nicht die erforderliche Schutzzone zur Wohnbebauung auf. Das Industriegebiet darf 24 Stunden am Tag mit 70 dB und in den Spitzen sogar kurzzeitig nachts mit 90 dB und tags mit 100 dB Lärm produzieren. Dazu gehört auch Lärm der bei der Anlieferung von Waren, z. B. für ein Einkaufszentrum früh am Morgen, oder der öfter für Unmut sorgende Motorenprüfstand von Harley Davidson. Bei der anschließenden Wohnbebauung handelt es sich auch um ein reines Wohngebiet mit Lärmwerten von 35 dB nachts und 50 dB tagsüber, mit kurzzeitigen Spitzenwerten von plus 6 dB. Die neuen Gleise der nordmainischen S-Bahn werden zur Kapazitätserhöhung für den Güterzugverkehr und den Personenzugverkehr gebaut. Gleichzeitig wird mit diesen neuen Gleisen und der Schließung des Bahnübergangs die Fahrgeschwindigkeit der Züge wesentlich erhöht. Eine Erhöhung der Geschwindigkeiten und der Zugfrequenzen bedeutet eine wesentliche Zunahme des Lärms. Im Moment sind auf der Nordseite noch nicht einmal Lärmschutzwände für die Bewohner des Stadtteils geplant. Um diesem Umstand der bestehenden Lärmbeeinträchtigungen nur ein wenig gerecht zu werden, wurde die Sanierung der Wächtersbacher Straße bereits mit Flüsterasphalt ausgeführt. Alleine die Wächtersbacher Straße stellt die Schutzzone zwischen Industriegebiet und Wohngebiet dar. Dies wäre heutzutage bei Planungen undenkbar. Die neue Verkehrsader mit Unterführung, welche als Anbindung der Hanauer Landstraße und Offenbachs über das Gelände der Kleingartenanlage Kleeacker und dann weiter zur Autobahn 66 über die Wächtersbacher Straße/Borsigallee geplant ist, könnte umweltverträglich an 24 Stunden am Tag für alle Verkehrsteilnehmer genutzt werden. Bei der jetzigen Planung ist eine Nutzung für Lkw von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr morgens nicht möglich. Dies schränkt die Gewerbetreibenden im Industriegebiet bereits heute sehr ein. Ein Beispiel: Die Firma Brandenburger hat einen 24-Stunden-Betrieb mit 1.200 Beschäftigten in Fechenheim-Nord und sehr starkem Groß-Lkw-Verkehr. Dies wäre eine große Belastung, nicht nur für diesen einen Betrieb. Die Firma REWE/Brandenburger hat sich schon in dieser Angelegenheit an die Stadt Frankfurt und den Regierungspräsidenten gewandt und einen Einspruch gegen die Planungen im Planfeststellungsbeschluss der nordmainischen S-Bahn eingelegt. Schon alleine unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Aspekte macht solch eine Trassenführung wenig Sinn, die Variante Schlitzer Straße/Orber Straße würde immerhin 24 Stunden am Tag nutzbar sein und es müsste keine neue Straße durch den Kleingartenverein gebaut werden. Eine neue Straßenführung würde mindestens zwei Ampelanlagen komplett einsparen. Der Verkehrsfluss ohne Ampeln und vorfahrtsberechtigt, komplett durch das Industriegebiet, würde einen hohen Durchsatz an Fahrzeugen mit sehr viel geringerer Lärmbelästigung der Bürger ermöglichen. Die Immobilien an stark frequentierten und gut erreichbaren Straßen sind attraktiver und interessanter für Gewerbetreibende. Damit gewinnt in der Folge das Industriegebiet an Attraktivität und somit hat die Stadt Frankfurt am Main dadurch mehr Gewerbeeinnahmen. Es ist davon auszugehen, dass bei der jetzigen Planung eine dann einsetzende Debatte über die Lärm- und Abgasbelastungen eintritt. Die Folgen wären sicher Forderungen nach einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h und einem generellen ganztägigen Lkw-Verbot auf der Wächtersbacher Straße. Bereits jetzt gibt es berechtigte Klagen gegen die zukünftige Lärmbelastung von der BAB/Riederwaldtunnel und Einsprüche von Bürgern aus dem Stadtteil gegen den Bau der nordmainischen S-Bahn ohne Lärmschutzwand. Es ist bereits seitens der Stadt festgestellt worden, dass das Industriegebiet insgesamt Not leidend ist. Ein entsprechendes Gutachten ist von der Stadt Frankfurt am Main veranlasst worden. Immobilien im Industriegebiet sind derzeit sehr schwer zu vermieten. Ziel der Stadt Frankfurt am Main ist es, das Gebiet aufzuwerten. Hierfür wäre eine Sanierung der Schlitzer Straße und Orber Straße unumgänglich und die Sontraer Straße sollte ebenfalls mit berücksichtigt werden. Diese drei Straßen haben fast im gesamten Bereich noch Kopfsteinpflasterungen oder sind stark in Mitleidenschaft gezogen. Eine Streckenführung der neuen Verbindung zwischen Hanauer Landstraße/OF und Borsigallee/BAB wäre eine Möglichkeit, zwei längst fällige Straßen zu sanieren und das Industriegebiet insgesamt attraktiver für die Ansiedelung von Gewerbe zu machen. Momentan versuchen viele Immobilieneigentümer, ihre Gebäude dort umzubauen, sei es für Bordellbetriebe oder Flüchtlinge, um wenigstens eine Nutzung mit Mieteinnahmen der Immobilie sicherzustellen. Derartige Nutzungen in den raren Industriegebieten der Stadt Frankfurt am Main kann längerfristig nicht im Interesse der Stadt Frankfurt am Main sein. In der Stadt Frankfurt am Main ist eine Ansiedlung von großen Einzelhandesgeschäften in Industrie- und Gewerbegebieten nicht erwünscht. Nach verlorenen Klageverfahren muss die Stadt Frankfurt am Main ein großes Einzelhandelsgeschäft in der Wächtersbacher Straße dulden. Das bedeutet ein weiteres erhöhtes Verkehrsaufkommen und Hindernis auf der Wächtersbacher Straße. Es werden sehr viele Fahrzeuge in diesem Bereich auf und von dem Gelände der Firma Kaufland ein- und ausfahren. Dies wird jetzt nach der bevorstehenden Eröffnung zu massiven Störungen führen. Es könnte sein, dass an dieser Ausfahrt eine weitere Ampelanlage notwendig werden könnte. Wenn auf die Wächtersbacher Straße noch mehr Verkehr geleitet wird, wie dies momentan mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels ohnehin schon geplant ist, wird man anfangen, nach Alternativen zu suchen, um den Verkehr zu verteilen. Ein Anschluss an das Verkehrswegesystem südlich der Bahngleise wird zu einem Dauerkollaps in Fechenheim-Nord führen. Bereits heute staut sich der Verkehr morgens oft mehrere hundert Meter auf der Wächtersbacher Straße zurück. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 256 Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2016, ST 913 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 14.10.2015 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.11.2015, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 668 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.11.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 668 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6473, 44. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 10.11.2015 Aktenzeichen: 61 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erweiterte 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung Victor-Slotosch-Straße

29.09.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 29.09.2015, OM 4557 entstanden aus Vorlage: OF 332/16 vom 14.09.2015 Betreff: Erweiterte 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung Victor-Slotosch-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, die 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung auf beide Straßenseiten der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel Vilbeler Landstraße und der Röntgenstraße zu erweitern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1616 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Ausbau der Parkkapazitäten im P+R-Parkhaus in der Borsigallee und Erhalt der Zufahrt von der Borsigallee

15.09.2015 · Aktualisiert: 20.10.2015

Antrag vom 15.09.2015, OF 336/16 Betreff: Ausbau der Parkkapazitäten im P+R-Parkhaus in der Borsigallee und Erhalt der Zufahrt von der Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, - die Parkkapazitäten im Parkhaus in der Borsigallee der gesteigerten Nachfrage anzupassen, und so auszulegen, dass auch ein ausreichendes Kontingent an Parkplätzen für Nicht-Dauerparker zur Verfügung steht. Dies könnte durch Aufstockung und / oder Erweiterung auf einer der benachbarten Flächen geschehen - auf jeden Fall die Zufahrt zum P+R-Parkhaus von der Borsigallee aus zu erhalten, da sonst das gesamte Parkumfeld in den Wohnstraßen um die Endhaltestelle der U4 / U7 und der Erlenbruch mehr noch als bisher im Parkchaos versinken würden. Begründung: Aus den Plänen zur zukünftigen Andienung des P+R-Parkhauses nach Fertigstellung des "Riederwaldtunnels" geht hervor, dass auf die Zu- und Abfahrt in die Borsigallee dann ganz verzichtet werden soll. Die Andienung soll dann ausschließlich direkt von der Autobahn aus erfolgen. Da die Pendler, die in Enkheim die Wohnstraßen zustellen (und mittlerweile ja aufgrund der Vollbelegung des P+R-Parkhauses gar keine Alternative mehr angeboten bekommen), bei Weitem nicht alle über die Autobahn kommen, sondern auch etwa über die Umgehungsstraße in Bergen und die Vilbeler Landstraße, würde ein Wegfall der Zufahrt von der Borsigallee aus Enkheim hart treffen, und vermutlich ebenso den Riederwald. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, den Antrag OF 336/16 dem zuständigen Ortsbeirat 11 mit der Bitte um Beratung zuzuleiten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Erstellung einer Planungsstudie und Kontaktaufnahme mit der Stadt Bad Vilbel mit dem Ziel der Verlängerung der Straßenbahnlinie 18 entlang der Friedberger Landstraße mindestens bis zum Heiligenstock, ggfs. Weiterführung über B.V.-Heilsberg nach Bad Vilbel

15.09.2015 · Aktualisiert: 20.10.2015

Antrag vom 15.09.2015, OF 335/16 Betreff: Erstellung einer Planungsstudie und Kontaktaufnahme mit der Stadt Bad Vilbel mit dem Ziel der Verlängerung der Straßenbahnlinie 18 entlang der Friedberger Landstraße mindestens bis zum Heiligenstock, ggfs. Weiterführung über B.V.-Heilsberg nach Bad Vilbel Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, eine Planungsstudie mit folgendem Ziel in Auftrag zu geben - Verlängerung der Straßenbahnlinie 18 mit den Haltstellen BG-Unfallkrankenhaus, Lohrberg, Heiligenstock, sowie in Absprache mit der Stadt Bad Vilbel über BV-Heilsberg ggfs. weiter entlang der Frankfurter Straße bis Bad Vilbel Innenstadt - Planung eines gemeinsamen Parkhauses mit der Stadt Bad Vilbel auf Frankfurter oder Bad Vilbeler Grenzgemarkung entweder am Heiligenstock oder weiter zur T-Kreuzung der B521 gelegen. Begründung: Viel Verkehr fließt derzeit über die Nordumgehung Bergens (B521) und staut sich im Berufsverkehr von der Vilbeler Landstraße aus zurück. Ein beträchtlicher Teil des Verkehrs mit Ziel Frankfurt geht von dort aus auch über die Vilbeler Landstraße nach Enkheim zur U-Bahn-Endhaltestelle, oder über die Wilhelmshöher Straße (verzweigte halblegale Wege über den Lohrberg) zur Seckbacher Landstraße, um dort auf das Schienennetz umzusteigen. Weder in Enkheim noch an der Haltestelle der U4 in der Seckbacher Landstraße stehen Kapazitäten zur Verfügung, um diese erheblichen Verkehrsmengen mit Parkraum zu versorgen. Da die Stadt Bad Vilbel ebenfalls ein Interesse haben dürfte, mittels eines Parkhauses vor der Stadt und einer guten Nahverkehrsverbindung die Innenstadt vom Autoverkehr zu entlasten, bietet sich eine gute Gelegenheit für eine interkommunale Kooperation der beiden Städte. Vorteile auf der Frankfurter Seite: Mögliche Verkehrsentlastung der Friedberger Landstraße, bessere Erreichbarkeit der University of Applied Sciences (ehemals FH) für Pendler von außen, Eindämmung des Schleichverkehrs über den Lohrberg, Verkürzung des Arbeitsweges für viele Pendler, und schließlich für Bergen-Enkheim und den Frankfurter Osten Entlastung der Vilbeler Landstraße und der Wilhelmshöher Straße, sowie Entlastung der Parkräume um die U-Bahn Endhaltestelle in Enkheim und die U4-Haltestelle in der Seckbacher Landstraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage OF 335/16 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Bänke am Jean-Kempf-Weg zwischen Vilbeler Landstraße und Waldrand

14.09.2015 · Aktualisiert: 20.10.2015

Antrag vom 14.09.2015, OF 333/16 Betreff: Bänke am Jean-Kempf-Weg zwischen Vilbeler Landstraße und Waldrand Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die von Spaziergängern gewünschten Bänke so aufzustellen, daß die Erholungsuchenden nicht zwischen den geparkten Autos sitzen, sondern am sonnigen Weg mit Blick in die Gärten Begründung: Die gegenüber der Einfahrt zum Kleingartengelände aufgestellte Bank, wird abgelehnt, da sie meist von parkenden Autos der Kleingärtner und Geflügelzüchter eingerahmt ist. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 333/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausbau einer Radwegeverbindung durch das Voltenseegebiet zwischen Enkheim und Seckbach

08.09.2015 · Aktualisiert: 18.04.2024

Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4473 entstanden aus Vorlage: OF 329/16 vom 25.08.2015 Betreff: Ausbau einer Radwegeverbindung durch das Voltenseegebiet zwischen Enkheim und Seckbach Der Magistrat wird aufgefordert, den Voltenseeweg zwischen Vilbeler Landstraße und Seckbach so auszubauen, dass er als offizieller Radwanderweg in das Radwegenetz der Stadt Frankfurt am Main Eingang finden kann. Begründung: Den Voltenseeweg zum wetterfesten Radwanderweg auszubauen, war bereits mehrfach gefordert worden, wurde aber immer mit Blick auf die fertigzustellende Fließwasserverbindung in die Zukunft verschoben. Da sich für diese Fließwasserverbindung längst eine weit sinnvollere Alternative in Planung befindet, ist es jetzt an der Zeit, diesen nach Regen schlecht passierbaren, ebenerdigen Weg auszubauen und damit das Netz der städtischen Radwanderwege Richtung Enkheimer Ried/Riedbad oder in Richtung Fechenheim sinnvoll zu ergänzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1611 Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 757 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1572 Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5272 Aktenzeichen: 61 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Grunderneuerung der Victor-Slotosch-Straße zwischen Vilbeler Landstraße und Röntgenstraße

08.09.2015 · Aktualisiert: 20.10.2015

Antrag vom 08.09.2015, OF 331/16 Betreff: Grunderneuerung der Victor-Slotosch-Straße zwischen Vilbeler Landstraße und Röntgenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Victor-Slotosch-Straße zwischen Vilbeler Landstraße und Röntgenstraße schnellstmöglich grundhaft zu erneuern und Im Rahmen dieser Arbeiten die bereits zugesagte Querungshilfe baulich umzusetzen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sollte diese entweder mit einem Fußgängerüberweg versehen oder die besondere Verkehrssituation durch einen andersfarbigen Asphalt verdeutlicht werden. Antragsteller: CDU WBE BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 331/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen WBE und BFF (= Annahme)

Parteien: CDU WBE BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Anbindung des Neubaugebietes Leuchte nach Fertigstellung an die Buslinie 42

30.06.2015 · Aktualisiert: 19.02.2016

Antrag vom 30.06.2015, OF 326/16 Betreff: Anbindung des Neubaugebietes Leuchte nach Fertigstellung an die Buslinie 42 Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der IX. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die VGF muss in der Variante 2 in Richtung U AI U7 folgende Haltestellen neu einrichten bzw.weiterhin bedienen: Leuchte/Barbarossastraße (Riedschule) -neu- Leuchte/Rangenbergstraße (Haltestelle vorhanden) Barbarossastraße/Riedschule (Haltestelle vorhanden) Rangenbergstraße/Riedschule (Haltestelle vorhanden) Riedstraße -alt- Triebstraße/Florianweg -alt- Triebstraße/Barbarossastraße -alt- Weiterführung zur U 4/ U 7 wie bisher Weiterhin sollte bei einer Neuausrichtung der Linienführung das Sozialrathaus in der Voltenseestraße mit berüc ksichtigt werden. Begründung: Der Ortsbeirat hat kein Verständnis dafür, dass der alte Ortskern von Enkheim nicht mehr von der Buslinie 42 bedient werden soll. Die Argumentation: Die Buslinie 551 kann dies übernehmen wäre eine wesentliche Verschlechterung im ÖPN. Die Buslinie 551 bedient die Triebstraße von Montag bis Freitag nur alle 30 Minuten in der Zeit von 05.25 Uhr bis 21.55 Uhr. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen nur alle 60 Minuten. Es kann also nicht sein, dass das Neubaugebiet bevorzugt bedient wird und der alte Ortskern von Enkheim vernachlässigt wird. Zum Sozialrathaus in der Voltenseestraße, die Besucher kommen aus Fechenheim, Seckbach und Riederwald, sollte auch eine akzeptable Lösung gefunden werden. Die Besucher sind in der Regel ältere Personen und alleinerziehende Mütter mit Kleinkinder. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.12.2013, OF 215/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 16 am 30.06.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 16 am 08.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 03.11.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 16 am 12.01.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 16 am 16.02.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme

Partei: WBE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer Querungshilfe in der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und Bessemerstraße

19.05.2015 · Aktualisiert: 11.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4196 entstanden aus Vorlage: OF 314/16 vom 19.05.2015 Betreff: Einrichtung einer Querungshilfe in der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und Bessemerstraße Vorgang: ST 571/15 Der Magistrat wird gebeten, die mit der Stellungnahme ST 571 zugesagte Einrichtung einer Querungshilfe in der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße nicht erst bei einer zukünftigen grundhaften Erneuerung der Victor-Slotosch-Straße einzurichten, sondern sofort. Gegebenenfalls ist die Querungshilfe auf die Fahrbahn aufzuschrauben. Zudem sollte die vorhandene 30 km/h-Beschränkung beidseitig bis zum Kreisel ausgedehnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 571 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1303 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geplanter Minikreisel Ecke Wilhelmshöher Straße/Im Trieb

27.04.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4110 entstanden aus Vorlage: OF 317/11 vom 09.04.2015 Betreff: Geplanter Minikreisel Ecke Wilhelmshöher Straße/Im Trieb Der Magistrat wird gebeten, die geplante Umgestaltung/Erneuerung der Wilhelmshöher Straße und die Planung eines Minikreisels zu überprüfen und einen solchen Kreisel besser am Ende der Wilhelmshöher Straße/Ecke Einfahrt zur Vilbeler Landstraße zu planen. Begründung: In der engen und an dieser Stelle wegen einer leichten Kurve schlecht einsehbaren Fahrbahn ist ein Kreisel zu verhindern. Besser wäre es, ein Kreisel am Ende der Wilhelmshöher Straße, nämlich zur reibungslosen Eingliederung in die Vilbeler Landstraße, anzubringen. Durch einen Kreisel könnte besonders im Berufsverkehr dieser sowie auch der gesamte sonstige Verkehr mühelos, ohne lange Standzeiten und den damit verbundenen Rückstaus einfädeln und würde den fließenden Verkehr nicht blockieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1096 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes

27.04.2015 · Aktualisiert: 04.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4111 entstanden aus Vorlage: OF 318/11 vom 30.03.2015 Betreff: Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes Vorgang: OM 2086/13 OBR 11; ST 926/13 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht an sämtlichen Zufahrtsstraßen nach Seckbach verstärkt zu kontrollieren. In der Gelastraße, der Straße Im Trieb sowie der Nussgartenstraße ist zusätzlich das Durchfahrtsverbot für Busse zu kontrollieren. Kontrollen sind in folgenden Bereichen durchzuführen: - Seckbacher Landstraße/Heinz-Herbert-Karry-Straße/Wilhelmshöher Straße; - Vilbeler Landstraße/Wilhelmshöher Straße; - Berger Weg/Nussgartenstraße; - Gwinnerstraße/Gelastraße; - Flinschstraße/Gelastraße/Im Trieb; 2. zusätzlich zu dem vorhandenen Hinweisschild (Richtung stadtauswärts) vor der Straßenkreuzung Seckbacher Landstraße/Weidenbornstraße/Rendeler Straße ein zweites Hinweisschild zum Durchfahrtsverbot (Richtung stadtauswärts) hinter dieser Straßenkreuzung anzubringen. Begründung: Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926, zurück. Es geht nicht darum, nur das Einfahrtsverbot, sondern das Durchfahrtsverbot (Ein- und Ausfahrt) für Lkw zu kontrollieren. Selbst der Verkehrsdezernent Herr Majer zeigte sich anlässlich der Bürgerinformationsveranstaltung am 20. März 2015 in Seckbach für solche Kontrollen offen. Wegen der Enge der Seckbacher Straßen wurde für schwere Kraftfahrzeuge zu Recht vor Jahren ein Durchfahrtsverbot durch den Stadtteil ausgewiesen. Allerdings sind die aufgestellten Verbotsschilder offensichtlich für Lkw- und Busfahrer längst kein Hinderungsgrund mehr, die Strecke durch den Stadtteil zwecks Wegeabkürzung zu durchfahren. Das vorhandene Hinweisschild ist für die Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer, die von der Rendeler Straße oder Weidenbornstraße in die Seckbacher Landstraße in Richtung Seckbach einbiegen, nicht einsehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2013, OM 2086 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1097 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

1. Buslinien durch die Straße Alt-Enkheim, dauerhafte, erhabene Fahrbahnteilung von der Triebstraße bis Anfang Alt-Enkheim 2. Reparatur des Bürgersteiges vor Alt-Enkheim 5 3. Prüfung und Kontrolle der Parksituation am Anfang von Alt-Enkheim

08.02.2015 · Aktualisiert: 18.03.2015

Antrag vom 08.02.2015, OF 292/16 Betreff: 1. Buslinien durch die Straße Alt-Enkheim, dauerhafte, erhabene Fahrbahnteilung von der Triebstraße bis Anfang Alt-Enkheim 2. Reparatur des Bürgersteiges vor Alt-Enkheim 5 3. Prüfung und Kontrolle der Parksituation am Anfang von Alt-Enkheim Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird beauftragt, 1. Die Fahrbahnmarkierung zwischen der Triebstraße, der Abbiegung in die Riedstraße und der Einfahrt nach Alt-Enkheim durch eine massive gebogene Leitplatte und evtl. Leitsäulen zu ersetzen, um die Busse zu zwingen, langsam nach Alt-Enkheim einzufahren. 2. Den von den Bussen zum wiederholten Mal beschädigten, sehr schmalen Bürgersteig vor Alt-Enkheim 5, umgehend zu reparieren und die Busfahrer anzuhalten nicht so nahe an die alten Häuser heranzufahren. Das Haus Nr. 5 weist inzwischen jede Menge Risse im Putz durch die Erschütterungen auf, das Haus wird bei Nässe mit Dreck bespritzt und Fußgänger laufen Gefahr besudelt zu werden (siehe Scans). 3. Um die Busse mittig auf der Einbahnstraße Alt-Enkheim zu halten, sollte die Parksituation an diesem Engpass überprüft und öfter kontrolliert werden. Begründung: 1. Sobald an der letzten Haltestelle vor Alt-Enkheim niemand ein- oder aussteigt, fahren die Busse ohne Halt und viel zu schnell einfach weiter. Dabei wird die Kurve mit der aufgemalten Fahrbahnmarkierung flott geschnitten und die Busse fahren ganz links, zumal wenn dann gleich danach rechts geparkt wird. Dabei wird immer wieder über den Bürgersteig gefahren und die Hauswand von Nr. 5 mit Dreck bespritzt. Das ist zu unterbinden, da 2. der Bürgersteig zum wiederholten Mal beschädigt wurde und schnellstens repariert werden muss, und das ca. 200 Jahre alte Haus Nr. 5. inzwischen Risse in der Bausubstanz aufweist. 3. Die Busse und anderer Schwerverkehr sollten grundsätzlich in der Mitte der Gasse fahren, um die alten Häuser vor weiteren Schäden und Fußgänger vor Dreckduschen Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 16 am 10.03.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 292/16 wird abgelehnt. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des Straßenverkehrsamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung zu vereinbaren. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, WBE und SPD gegen FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: FREIE_WÄHLER
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Parkverbot in engen Wohnstraßen, Ausschilderung aller in Bergen-Enkheim .zu engen Straßen. gemäß §.12.Absatz.1, §.49.StVO, §.24.STVg; 51b BKat mit dem Verkehrszeichen .Eingeschränktes Halteverbot.

12.01.2015 · Aktualisiert: 26.02.2015

Antrag vom 12.01.2015, OF 286/16 Betreff: Parkverbot in engen Wohnstraßen, Ausschilderung aller in Bergen-Enkheim "zu engen Straßen" gemäß § 12 Absatz 1, § 49 StVO, § 24 STVg; 51b BKat mit dem Verkehrszeichen "Eingeschränktes Halteverbot" Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, sämtliche Straßen in Bergen-Enkheim, die gemäß den obigen Paragraphen zu eng zum Parken sind, z.B. Kreuzbergstraße, Siedlerstraße, Laurentiusstraße nördlicher Teil, Am Hessenborn, Bruderhofstraße und Im Hermeshain von Röhrborngasse bis Am Bächelchen usw., die nicht entsprechend ausgeschildert sind, zu erfassen und zur rechtlichen Klarstellung für die Anwohner mit dem Verkehrszeichen "Eingeschränktes Halteverbot" auszuschildern, um den Anwohnern, Handwerkern, Anlieferern und sonstigen Besuchern rechtliche Sicherheit zu geben, wo man parken/nicht parken oder nur kurz, auch zum Be- und Entladen halten kann Begründung: Es gibt in Bergen-Enkheim neben den aufgeführten viele weitere schmale Altstadtstraßen, in denen laut den obigen Paragraphen niemals geparkt und höchstens mal kurz gehalten werden darf. Diese Straßen sind, mit wenigen Ausnahmen, wie z.B. nördlicher Teil der Laurentiusstraße, nicht ausgeschildert, so daß dort häufig geparkt wird. Nachdem die emsige Stadtpolizei solche Straßen gerne abfährt und reihenweise Knöllchen verteilt, sollten alle Bürger über die rechtliche Situation mittels dem Verkehrsschild "Eingeschränktes Halteverbot" aufgeklärt werden, denn kein Mensch mißt mit einem Metermaß nach, wie breit der verbliebene Straßenraum ist und ob das zulässig ist. Andererseits laufen Anwohner und Anlieger dauernd Gefahr, schon bei kurzem Halt mit einer Ordnungswidrigkeit sanktioniert zu werden. Das ist nicht bürgerfreundlich und kann nicht Sinn einer verantwortungsvollen Verkehrsüberwachung sein. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 10.02.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 286/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und SPD gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: FREIE_WÄHLER
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Luftbilder der Alliierten vom Bombenangriff am 02.03.1944 auf Bergen-Enkheim beim Regierungspräsidium anfordern, um Gefahren am Entenbach abschätzen und vermeiden zu können

15.11.2014 · Aktualisiert: 18.12.2014

Antrag vom 15.11.2014, OF 277/16 Betreff: Luftbilder der Alliierten vom Bombenangriff am 02.03.1944 auf Bergen-Enkheim beim Regierungspräsidium anfordern, um Gefahren am Entenbach abschätzen und vermeiden zu können Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, für das als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesene Gebiet um den Entenbach beim Regierungspräsidium, Kampfmittelräumdienst, die Luftbilder der allierten Aufklärung nach den Bombenabwürfen am 2.3.1944 zu verlangen, um das Gefahrenpotential für die Nutzer und auch die Bewohner der anliegenden Wohnstraßen Florianweg und Taschnerstraße abschätzen zu können, wenn in den dort befindlichen Gärten beim Fundamente ausheben, Brunnen bohren usw. die Pächter oder Besitzer im 70sten Jahr nach dem Ende des zweiten Weltkrieges auf Bomben oder Stabbrandbomben stoßen sollten. Begründung: Wie eine Ortsbegehung des OBR 16 mit den Leitern des Umweltamtes und der Unteren Naturschutzbehörde ergeben hat, gibt es im Entenbachgebiet immer noch eine - seit 2005 erheblich gewachsene, große Ansammlung von provisorischen Gartenhütten, die zum Teil offensichtlich auch beheizt werden. Dieser Zustand ist dem Magistrat seit 2005 bekannt, da der verstorbene Ortsvorsteher Gerd Riechemeier nach einer Ortsbegehung den Magistrat, die Untere Naturschutzbehörde, das Umweltamt , das Ordnungsamt und das Stadtgesundheitsamt mit gleichlautendem Schreiben vom 21.4.2005 schriftlich um Überprüfung und Abhilfe gebeten hat. Da von noch lebenden Zeitzeugen berichtet wird, daß am 2.3.1944 in dem fraglichen Gebiet Bomben abgeworfen worden sind - so wurden in der heutigen Taschnerstraße und am Ende der Triebstraße Häuser getroffen, in denen auch Menschen starben und auch im Gebiet des heutigen Florianweges, dem damals nicht bebauten Ochsenweg waren große Bombentrichter entstanden - muß dringend geklärt werden, ob in diesem Gebiet evtl. noch Blindgänger liegen. Die Hessenschau compakt berichtete am 14.11.2014, 17.55 Uhr von der Entschärfung einer Fliegerbombe am Flughafen mit weiträumigen Sperrungen, weil diese Bombe nur 20 cm unter der Erdoberfläche lag und bei einer Explosion die Splitter bis zu 500 m weit Zerstörungen und Tod bringen können. Da die Kleingärtner im Bereich am Entenbach ganz offensichtlich und auch einsehbar eine emsige Bautätigkeit entfaltet haben und dem Magistrat dies auch seit mindestens 2005 bekannt ist, hat der Magistrat dafür zu sorgen, daß eine eventuelle Gefährdung der Anlieger und auch der Pächter und Grundstücksbesitzer durch eine unabsichtlich ausgelöste Bombenexplosion ausgeschlossen werden kann. Dies kann mit einer Überprüfung der Bilder der allierten Luftaufklärung vom 2.3.1944 leicht festgestellt werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 277/16 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, WBE und SPD gegen FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung CDU

Partei: FREIE_WÄHLER
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Wendehammer der Volkshausstraße mit Abgrenzung zur VictorSlotosch-Straße/Kreisel an der Vilbeler Landstraße

15.11.2014 · Aktualisiert: 18.12.2014

Antrag vom 15.11.2014, OF 276/16 Betreff: Wendehammer der Volkshausstraße mit Abgrenzung zur Victor-Slotosch--Straße/Kreisel an der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, am Wendehammer Volkshausstraße wieder alle Absperrungen zur Victor-Slotosch- Straße und dem neuen Kreisel Vilbeler Landstraße anzubringen, da seit dem Bau des Kreisels und den Umbauten im Straßenraum die Absperrung zur Volkshausstraße teilweise verschwunden und eine breite Lücke entstanden ist. Begründung: Dauerparker aus dem Wendehammer fahren jetzt durch die entstandene Lücke über den Bürgersteig in den Kreisel ein. Das ist gefährlich, da weder Fußgänger noch Autofahrer damit rechnen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 276/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FREIE_WÄHLER
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Errichtung von Schieberillen an der Treppe des Verbindungsweges Vilbeler Landstraße 177 und Kirchgasse

04.11.2014 · Aktualisiert: 05.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2014, OM 3619 entstanden aus Vorlage: OF 270/16 vom 20.10.2014 Betreff: Errichtung von Schieberillen an der Treppe des Verbindungsweges Vilbeler Landstraße 177 und Kirchgasse Der Magistrat wird aufgefordert, an der Treppe des Verbindungsweges Vilbeler Landstraße 177 und Kirchgasse eine Schieberampe mittels zweier Schieberillen zu errichten. Diese soll die Nutzung der Treppe am Ende des neu errichteten Fahrradwegs auf der ehemaligen Straßenbahnstrecke für Fahrradfahrer und Kinderwagen ermöglichen. Begründung: Die neue Fahrradroute von Seckbach nach Bergen auf der alten Straßenbahnstrecke erfreut sich großer Beliebtheit. Allerdings endet die Fahrradstrecke abrupt an der alten Endhaltestelle. Um weiter auf eine befahrbare Strecke zu gelangen, muss das Fahrrad oder von vielen Familien der Kinderwagen eine Treppe hochgetragen werden, was vor allem für Kinder und junge Mütter mit Schwierigkeiten verbunden ist. Diese werden dann gezwungen, die viel befahrene und enge Vilbeler Landstraße zu nutzen. Die Einrichtung einer Rampe auf dem kleinen Treppenstück ist eine kostengünstige Verbindungsmöglichkeit zweier bestehender Fahrradwege. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 274 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 760 Aktenzeichen: 92 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Aufstellung eines Bebauungsplanes Entenbachgebiet zwischen der Taschnerstraße, der Vilbeler Landstraße und dem Florianweg, um die unhaltbare Situation der illegalen Bebauung dieses Landschaftsschutzgebietes I zu beordnen

13.10.2014 · Aktualisiert: 15.09.2015

Antrag vom 13.10.2014, OF 268/16 Betreff: Aufstellung eines Bebauungsplanes Entenbachgebiet zwischen der Taschnerstraße, der Vilbeler Landstraße und dem Florianweg, um die unhaltbare Situation der illegalen Bebauung dieses Landschaftsschutzgebietes I zu beordnen Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, für diese, als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesene, relativ kleine Fläche zwischen bestehender Bebauung an der Taschnerstraße und dem Florianweg, und der breiten Durchgangsstraße Vibeler Landstraße, einen Bebauungsplan zu erstellen, damit die seit Jahren immer weiter ausgeuferte, illegale Bebauung beordnet bzw. auch entfernt werden kann, um eine rechtsgültige, überprüfbare und genehmigungsfähige Bebauung zu ermöglichen. Begründung: Wie eine Ortsbegehung des OBR 16 mit den Leitern des Umweltamtes und der Unteren Naturschutzbehörde ergeben hat, gibt es im Entenbachgebiet eine Ansammlung von provisorischen Hütten, die zum Teil offensichtlich beheizt werden, wenig ansehnlichen Altglasanbauten, Gestellen und Schuppen, sowie provisorische Zäune aus Metallschrott und altem Bauholz, die die einzelnen durchaus gepflegten Gemüsegärten mit hervorragendem Gartenboden einfrieden. Diese unübersichtliche, illegale Gemengelage befindet sich zwischen zwei gepflegten Wohnstraßen und sollte aus Ordnungs- aber auch aus Sicherheitsgründen (z.B. Feuerstätten) einer geordneten Bebauung, z.B. als Kleingartenanlage, zugeführt werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 04.11.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 16 am 14.01.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 10.02.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 16 am 10.03.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 16 am 28.04.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 16 am 19.05.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 30.06.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 16 am 08.09.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen WBE und BFF (= Annahme)

Partei: FREIE_WÄHLER
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Geschwindigkeitskontrollen in der Stargarder Straße

13.10.2014 · Aktualisiert: 26.11.2014

Antrag vom 13.10.2014, OF 269/16 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in der Stargarder Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, während der einseitigen Sperrung der östlichen Barbarossastraße, wegen der Erschließung des Baugebietes Leuchte und der Bauarbeiten in der Riedstraße, bei einseitiger Sperrung und Betrieb einer Behelfsampel, in der von Ost nach Süd durchgängigen, schmalen, schnurgeraden und einseitig beparkten Stargarder Straße, regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Begründung: Seit Beginn der Verkehrsbeschränkungen nutzen Anwohner und Ortskundige diese Wohnstraße vermehrt, gerne auch mit erhöhter Geschwindigkeit, um schnell und ohne weitere Ampeln auf die Ausfahrt Leuchte in die Vilbeler Landstraße zu kommen. Das ist zwar verständlich, nicht aber, dass die zugelassene Höchstgeschwindigkeit laufend erheblich überschritten wird. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 04.11.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 269/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FREIE_WÄHLER
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2015/2016 Blindenanforderungstaster an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler.Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten.

04.10.2014 · Aktualisiert: 13.10.2014

Antrag vom 04.10.2014, OF 278/11 Betreff: Haushalt 2015/2016 Blindenanforderungstaster an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Nachrüstung von Blindenanforderungstastern an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße / Baumertstraße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: im Ortsteil Fechenheim-Nord beheimatet. Wenn sehbehinderte Menschen ihre Hunde von dieser Schule übernehmen, leben diese für eine Weile im Hotel in der Vilbeler Landstraße, damit die Tiere sich an die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer gewöhnen können. Die Querungsstelle Pfortenstraße/Baumertstraße ist die am meisten genutzte Querungsstelle in Fechenheim und liegt im Zentrum von Fechenheim mit seinen Geschäften. Ampeln für sehbehinderte Menschen sind mit am Ampelmast in einer Höhe von circa 2,10 Metern montierten trichterförmigen akustischen Signalgebern ausgerüstet. Im Normalfall müssen bei diesen Ampeln die Signale über die Fußgängergrünphase von sehbehinderten Menschen angefordert werden. Dafür ist ein Kästchen mit dem Anforderungstaster in etwa 0,85 Meter Höhe vorgesehen. Mit diesem akustischen und taktilen Signal wird im Normalfall keine Freigabe für die Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern nur das Freigabesignal für sehbehinderte Menschen angefordert. Besteht die Möglichkeit der Anforderung der Grünphase, so ist für die sehenden Fußgängerinnen und Fußgänger ein gekennzeichneter Taster vorgesehen. Die sehbehinderten Menschen fordern durch Drücken ihres Anforderungstasters für das Freigabesignal gleichzeitig die Grünphase an. Nähern sich die sehbehinderten Menschen dem Ampelmast, so orientieren sie sich anhand des "Klopfgeräusches". Nach Erreichen des Ampelmastes ertasten die sehbehinderten Menschen mit ihrer freien Hand das Anforderungskästchen. Den Anforderungstaster für die Freigabesignale finden die sehbehinderten Menschen an dessen Unterseite. Ein während einer Grünphase betätigter Anforderungstaster aktiviert das Freigabesignal erst zur nächsten Grünphase. Eine Grundorientierung vermittelt ihm ein auf einem Vibrationsplättchen aufgebrachter, in Überquerungsrichtung weisender Pfeil. Bei einzelnen Bauformen sind Vibrationsplättchen verbaut. Das Vibrationsplättchen ist vor allem für hör- und sehbehinderte Menschen hilfreich, aber auch sehbehinderte Menschen ohne Hörbehinderung nutzen meist diese zusätzliche Information über die auf die Vibrationsplättchen aufgelegten Finger. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 06.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 10 2014 Die Vorlage OF 278/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Verkehrsspiegel Ausfahrt Stettiner Str. in die Barbarossastraße

18.09.2014 · Aktualisiert: 26.11.2014

Antrag vom 18.09.2014, OF 272/16 Betreff: Verkehrsspiegel Ausfahrt Stettiner Str. in die Barbarossastraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an der Ausfahrt der Stettiner Straße in die Barbarossastraße ein Verkehrsspiegel angebracht wird Begründung: Bei der Ausfahrt aus der Stettiner Str. in die Barbarossastr. in Richtung Triebstraße kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, da der entgegenkommende Verkehr durch das zu dichte Parken an der Ausfahrt nicht rechtzeitig eingesehen werden kann. Ein Verkehrsspiegel verspricht Abhilfe. Anstatt des Spiegels könnten an der Ausfahrt nach rechts auch Halteverbotsstreifen am Fahrbahnrand angebracht werden, um das Parken dicht an der Ausfahrt unmöglich zu machen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 04.11.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 272/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und WBE gegen GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Strom für die Verkehrsinsel des Kreisverkehrs Vilbeler Landstraße

09.09.2014 · Aktualisiert: 04.05.2021

Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3412 entstanden aus Vorlage: OF 259/16 vom 26.08.2014 Betreff: Strom für die Verkehrsinsel des Kreisverkehrs Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, einen Stromanschluss für die Verkehrsinsel des Kreisverkehrs auf der Vilbeler Landstraße herzustellen. Dies sollte aus Kostengründen durch "schießen" der Leitung erfolgen. Falls dies aufgrund bereits vorhandener Leitungen nicht möglich sein sollte, wäre die Methode der Spülbohrung zu prüfen. Begründung: Der Ortsbeirat berät aktuell noch über die genaue Gestaltung der Verkehrsinsel, welche aus dem Verschönerungsetat des Ortsbeirates bezahlt werden soll. Für die weitere Planung zur Gestaltung der Verkehrsinsel wird ein Stromanschluss vorausgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1636 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 686 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2015, ST 1578

OA (Anregung Ortsbeirat)

Einrichtung einer Querungshilfe zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße

09.09.2014 · Aktualisiert: 12.11.2020

Anregung vom 09.09.2014, OA 549 entstanden aus Vorlage: OF 258/16 vom 17.08.2014 Betreff: Einrichtung einer Querungshilfe zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Victor-Slotosch-Straße im Bereich zwischen der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße eine Querungshilfe anzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1515 Antrag vom 12.04.2015, OF 302/16 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 571 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 17.09.2014 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.10.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 549 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5134, 33. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.10.2014 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Beseitigung umfänglicher Graffiti-Schmierereien im Stadtteil

23.06.2014 · Aktualisiert: 17.07.2014

Antrag vom 23.06.2014, OF 252/16 Betreff: Beseitigung umfänglicher Graffiti-Schmierereien im Stadtteil Der Ortsbeirat möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Benehmen mit der Stabsstelle sauberes Frankfurt die Gerätschaften zu organisieren, mit Hilfe derer unerwünschte Graffiti professionell mit vertretbarem Aufwand entfernt werden kann. Ferner möge der Ortsbeitrat beschließen, an einem Samstag im Sommer dieses Jahres an neuralgischen Punkten die Schmierereien in einer gemeinsamen Aktion des Ortsbeirates durch die Ortsbeiratsmitglieder zu entfernen. Gerne können sich auch interessierte Bürger anschließen. Namentlich in den Bereichen Ludwig-Klemann-Weg, Neuer Weg, Marktstraße, Landgraben, Triebstraße und Barbarossastraße sollten alle betroffenen, im weiteren Sinne öffentlichen (d.h. nicht in Privatbesitz befindlichen Objekte) einer Reinigung unterzogen werden. Der Ortsbeirat möge ferner beschließen, dass gegen eine symbolische Gebühr von 20 €, die anschließend einem guten Zweck gespendet wird, auch private Hauseigentümer ihre Häuserfassaden durch die Mitglieder des Ortsbeirates gereinigt bekommen können. Anmeldungen hierfür werden in der Verwaltungsstelle entgegen genommen. Die Aktion wird rechtzeitig im Vorfeld in der Bergen-Enkheimer Presse publik gemacht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 08.07.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 252/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Entfernung von Graffiti im öffentlich zugänglichen und einsehbaren Raum von Bergen-Enkheim

21.06.2014 · Aktualisiert: 17.07.2014

Antrag vom 21.06.2014, OF 251/16 Betreff: Entfernung von Graffiti im öffentlich zugänglichen und einsehbaren Raum von Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die im öffentlichen Raum von Bergen-Enkheim an vielen Stellen, z. B. dem Verbindungsweg zwischen dem Landgraben und dem Schelmenburgplatz, dem Neuen Weg und der Triebstraße, der Marktstraße, am Schelmenburgeingang usw. angebrachten Graffiti mit der Aufforderung "BMC - BOMB MY CITY" oder "TÖTET BULLEN" und ähnlichen Texten und Tags über ganze Garagentore, Häuserfronten, Stromkästen, Kinderspielgeräte auf Spielplätzen (z. B. an der Hangschule) umgehend entfernt werden. Dabei sollten auch alle übrigen Schmierereien auf Stromkästen etc. gleich mit entfernt werden. Begründung: Diese Schmierereien einer fremdes Eigentum nicht achtenden Jugend sind eine Verhöhnung aller Opfer von Bombenkriegen und die Aufforderung, Frankfurt zu bombardieren und Frankfurter zu töten. Mit der Forderung "Tötet Bullen" über ein ganzes Garagentor wird der offensichtlichen Missachtung von Recht und Ordnung noch einmal Nachdruck verliehen. Dies verleiht dem ganzen Stadtteil eine Aura von Verwahrlosung, dem die Stadtverwaltung, hier der Magistrat, mit allem gebotenen Nachdruck entgegenwirken sollte. Nachdem die Stadt und private Eigentümer im letzten Jahr 783.000 Euro zur Entfernung nicht bestellter "Kunst" aufwenden mussten (http://www.f az.net/aktuell/rhein-main/graffiti-kunst-in-frankfurt-sprayen-ohne-angst-im-nac k en-12966308-p2.html) ist es an der Zeit, dass die Stadt die latente Duldung, ja Förderung von Grafitti einstellt und die Täter sehr viel mehr zur Rechenschaft zieht. Es kann auch nicht sein, dass die Stadt die mangelnde Überwachung des öffentlichen Raumes und die daraus folgenden Schmierereien mit den erheblichen Entfernungskosten zum ganz überwiegenden Teil auf die privaten Eigentümer abwälzt, weil sie nicht genügend Ordnungskräfte zur Überwachung des öffentlichen Raumes bereitstellt. So bleiben die das Recht verhöhnenden, destruktiven Schmierereien jahrelang bestehen, weil die privaten Eigentümer die Entfernungskosten nicht mehr tragen können oder wollen. Dies muss zur Unterstreichung von Recht und Öffentlicher Ordnung abgestellt werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 08.07.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 251/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und SPD gegen FREIE WÄHLER. (= Annahme)

Partei: FREIE_WÄHLER
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anforderungstaster für sehbehinderte Menschen an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten

12.05.2014 · Aktualisiert: 25.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 12.05.2014, OM 3134 entstanden aus Vorlage: OF 246/11 vom 06.04.2014 Betreff: Anforderungstaster für sehbehinderte Menschen an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten Der Magistrat wird aufgefordert, für sehbehinderte Menschen an den Lichtsignalanlagen der Querungsstellen Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße Blindenanforderungstaster nachzurüsten. Begründung: In beiden Wohngebieten gibt es sehbehinderte Menschen. Auch eine Schule für Blindenhunde ist im Ortsteil Fechenheim-Nord beheimatet. Wenn sehbehinderte Menschen ihre Hunde von dieser Schule übernehmen, leben diese für eine Weile im Hotel in der Vilbeler Landstraße, damit die Tiere sich an die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer gewöhnen können. Die Querungsstelle Pfortenstraße/Baumertstraße ist die am meisten genutzte Querungsstelle in Fechenheim und liegt im Zentrum von Fechenheim mit seinen Geschäften. Ampeln für sehbehinderte Menschen sind mit am Ampelmast in einer Höhe von circa 2,10 Metern montierten trichterförmigen akustischen Signalgebern ausgerüstet.
Im Normalfall müssen bei diesen Ampeln die Signale über die Fußgängergrünphase von sehbehinderten Menschen angefordert werden. Dafür ist ein Kästchen mit dem Anforderungstaster in etwa 0,85 Meter Höhe vorgesehen. Mit diesem akustischen und taktilen Signal wird im Normalfall keine Freigabe für die Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern nur das Freigabesignal für sehbehinderte Menschen angefordert. Besteht die Möglichkeit der Anforderung der Grünphase, so ist für die sehenden Fußgängerinnen und Fußgänger ein gekennzeichneter Taster vorgesehen. Die sehbehinderten Menschen fordern durch Drücken ihres Anforderungstasters für das Freigabesignal gleichzeitig die Grünphase an. Nähern sich die sehbehinderten Menschen dem Ampelmast, so orientieren sie sich anhand des "Klopfgeräusches". Nach Erreichen des Ampelmastes ertasten die sehbehinderten Menschen mit ihrer freien Hand das Anforderungskästchen. Den Anforderungstaster für die Freigabesignale finden die sehbehinderten Menschen an dessen Unterseite. Ein während einer Grünphase betätigter Anforderungstaster aktiviert das Freigabesignal erst zur nächsten Grünphase. Eine Grundorientierung vermittelt ihm ein auf einem Vibrationsplättchen aufgebrachter, in Überquerungsrichtung weisender Pfeil. Bei einzelnen Bauformen sind Vibrationsplättchen verbaut. Das Vibrationsplättchen ist vor allem für hör- und sehbehinderte Menschen hilfreich, aber auch sehbehinderte Menschen ohne Hörbehinderung nutzen meist diese zusätzliche Information über die auf die Vibrationsplättchen aufgelegten Finger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1067 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Illegale Gärten im Entenbachgebiet und an der Vilbeler Landstraße

09.04.2014 · Aktualisiert: 26.11.2014

Antrag vom 09.04.2014, OF 238/16 Betreff: Illegale Gärten im Entenbachgebiet und an der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die wilden Gärten im Entenbachgebiet zu beordnen und dafür Sorge zu tragen, dass die Ansammlung von provisorischen Hütten, die zum Teil offensichtlich beheizt werden, und die wenig ansehnlichen Altglasanbauten, Gestelle und Schuppen, die sich zwischen zwei gepflegten Wohnstraßen befinden, entfernt werden. Begründung: Im Landschaftsschutzgebiet am Entenbach ist zwischen Taschnerstraße und Florianweg eine von der Vilbeler Landstraße aus einsehbare "Favela" entstanden, die einen ungepflegten, nicht zumutbaren Slum-Eindruck vermittelt. Da es sich immer noch um ein Landschaftsschutzgebiet handelt, ist dieser unhaltbare Zustand umgehend zu beenden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 06.05.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 238/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 16 am 17.06.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 238/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 16 am 08.07.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 238/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 238/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Es soll ein Ortstermin mit der Unteren Naturschutzbehörde vereinbart werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 16 am 30.09.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 238/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 16 am 04.11.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 238/16 wurde zurückgezogen.

Partei: FREIE_WÄHLER
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Erneuerung beziehungsweise Aufstellung von zwei Schaukästen im Ortsbezirk Bergen-Enkheim

18.03.2014 · Aktualisiert: 01.04.2014

Antrag vom 18.03.2014, OF 236/16 Betreff: Erneuerung beziehungsweise Aufstellung von zwei Schaukästen im Ortsbezirk Bergen-Enkheim Aus dem Budget des Ortsbeirates wird der vor der Verwaltungsstelle aufgestellte Schaukasten erneuert und ein weiterer am Beginn der Triebstraße, in Höhe der Liegenschaft Nummer 82, neu aufgestellt. Es werden bis zu 2.400 Euro zur Verfügung gestellt. Mit der Ausführung der Arbeiten ist die in Bergen-Enkheim ansässige Firma Weinrich zu beauftragen. Die gesamte Maßnahme soll mit dem Leiter der Verwaltungsstelle abgestimmt werden. Begründung: Der bereits vorhandene Schaukasten befindet sich nach mehr als 40 Jahren in einem irreparablem Zustand und bedarf dringend der Erneuerung. In diesem Zuge bietet es sich an, an der vorgesehenen Stelle am Beginn der Triebstraße, auch in Enkheim einen Schaukasten für die Ankündigung wichtiger Termine und Mitteilungen aufzustellen. Nach Recherchen wurden im Jahr 2009 für die Aufstellung lediglich eines Schaukastens in Nieder-Erlenbach über 1800 Euro verausgabt; die oben genannte Firma wäre erheblich preiswerter. Antragsteller: CDU GRÜNE WBE SPD FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 18.03.2014, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 229 2014 Die Vorlage OF 236/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU GRÜNE WBE SPD FREIE_WÄHLER
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erweiterung des Park-and-ride-Parkhauses Borsigallee

17.03.2014 · Aktualisiert: 04.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 17.03.2014, OM 2949 entstanden aus Vorlage: OF 238/11 vom 25.02.2014 Betreff: Erweiterung des Park-and-ride-Parkhauses Borsigallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. inwieweit eine bauliche Erweiterung des Park-and-ride-Parkhauses Borsigallee möglich ist; 2. wie hoch die Kosten für einen Erweiterungsbau sind; 3. welche Möglichkeiten alternativ bestehen, mehr Fahrzeugen einen Platz in dem Parkhaus anzubieten. Begründung: Das Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee ist eine kostengünstige Möglichkeit, sein Fahrzeug am Stadtrand abzustellen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Innenstadt zu fahren. Durch den geringen Preis (15 Euro im Monat beziehungsweise 150 Euro im Jahr in Verbindung mit einem RMV-Ticket) ist das Parkhaus durch Langzeitmieterinnen und Langzeitmieter praktisch ausgebucht und Tagesfahrerinnen und Tagesfahrer haben nur geringe Chancen, noch einen Platz zu bekommen. Der Magistrat wird deshalb gebeten, die Möglichkeiten einer Erweiterung des Parkplatzangebotes zu überprüfen und die Kosten festzustellen, die ein Erweiterungsbau bedingt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1488 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2015, ST 820 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 17.11.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 3

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Zustand des Kreuzungsbereichs der Straße .Am Hessen-Center.

21.02.2014 · Aktualisiert: 01.04.2014

Antrag vom 21.02.2014, OF 229/16 Betreff: Zustand des Kreuzungsbereichs der Straße "Am Hessen-Center" Die Ortsvorsteherin wird gebeten, mit dem Betreiber des Hessen-Center (diese Straße ist im Eigentum des Center-Betreibers) Kontakt aufzunehmen, mit dem Ziel, den Kreuzungsbereich der Straße "Am Hessen-Center" zu erneuern. Dies betrifft einerseits die Erneuerung der Markierungen, insbesondere aber ein Absenken der viel zu hohen Bordsteinkanten an den Überwegen. Begründung: Für Fußgänger und vor allem Ältere Menschen oder Frauen mit Kinderwagen sind die Borsteinkanten zu den Zebrastreifen viel zu hoch. Hier ist die Gefahr sehr groß, dass man stolpert. Ebenfalls sind die Markierungen der Zebrastreifen zu erneuern, das sie so gut wie nicht mehr zu erkennen sind. (Siehe hierzu auch die Bilder auf der Rückseite des Antrages Anlage 1 (ca. 3,9 MB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 18.03.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 229/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Änderung der Grünphase der Ampelanlage Vilbeler Landstraße

12.02.2014 · Aktualisiert: 01.04.2014

Antrag vom 12.02.2014, OF 228/16 Betreff: Änderung der Grünphase der Ampelanlage Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ) die Grünphase für die Fußgänger an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße in Höhe Nordring zu verlängern. ) eine Rotlichtampel anzubringen, die Richtung Nordring ausgerichtet ist. Begründung: Autofahrer fahren auch noch bei Rotlicht über diese Ampel hinweg, wenn bereits für Fußgänger "grün" angezeigt wird. Fußgänger können erst sicher die Straße überqueren, wenn wirklich die Fahrzeuge still stehen. Dadurch "verkürzt" sich die Grünphase und die Fußgängerampel zeigt bereits wieder "rot" bevor ältere und langsam laufende Personen oder Kinder die andere Straßenseite erreicht haben. Auch wird von Autofahrern die aus dem Nordring nach links in die Vilbeler Landstraße einbiegen die Ampel bei "rot" zu spät erkannt, weil diese sich hauptsächlich auf eine Lücke in dem fließenden Verkehr konzentrieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 18.03.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 228/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Aufstellung eines Abfallbehälters in der Vilbeler Landstraße

12.02.2014 · Aktualisiert: 01.04.2014

Antrag vom 12.02.2014, OF 227/16 Betreff: Aufstellung eines Abfallbehälters in der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Vilbeler Landstraße im Bereich des Ärzte- und Geschäftshauses Nr. 255 einen Abfallbehälter nebst Spender für Hundekottüten aufzustellen Begründung: Der o.g. Bereich sowie die angrenzenden Streuobstwiesen werden sehr stark von Hundehaltern zum Ausführen Ihrer Hunde genutzt. Verhalten sich diese im öffentlichen Straßenraum noch einigermaßen diszipliniert, was die Beseitigung des Hundekots betrifft, fallen die Hemmungen, wenn der gepflasterte Bürgersteig verlassen wird. Die Grünanlagen in dem parallel zur Casimirstraße verlaufenden Fußweg und die angrenzenden Wiesen sind von Hundekot übersät. Da aber ein Abfallbehälter in erreichbarer Nähe fehlt, wird manche "Hinterlassenschaft" der Hunde zwar noch verpackt aber in den Büschen entsorgt. Dieser Bereich ist Start und Ziel für den dort beheimateten Waldkindergarten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 18.03.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 227/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Sicherstellung mindestens einer Basisversorgung mit öffentlichen Telefonen in den Kernbereichen der beiden Ortsteile Bergen und Enkheim

28.01.2014 · Aktualisiert: 12.02.2014

Antrag vom 28.01.2014, OF 225/16 Betreff: Sicherstellung mindestens einer Basisversorgung mit öffentlichen Telefonen in den Kernbereichen der beiden Ortsteile Bergen und Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Gespräch mit der Telekom mindestens zu erreichen, dass in den Kernbereichen von Bergen (Bereich Rathausplatz, Verwaltungsstelle, Schelmenburgplatz) und Enkheim (Triebstraße, Bereich zwischen Volksbank und Post) eine wettergeschützte Möglichkeit zum Telefonieren erhalten bleibt, respektive umgehend wieder geschaffen wird. Für regelmäßige Wartung und Funktionskontrolle ist zu sorgen. Nicht mehr genutztes "Mobiliar" ist zu entfernen, respektive für die Dauer des Verbleibs im öffentlichen Raum ebenfalls hinreichend zu warten und zu sichern. Entstandene Schäden sind zeitnah zu beseitigen, um - Verletzungen vorzubeugen. - Weiteren Vandalismus zu verhindern - Das öffentliche Stadtbild in dem Zustand zu erhalten, wie wir es in Bergen-Enkheim gewöhnt sind Begründung: Dass immer mehr Gelegenheiten zum öffentlichen Telefonieren zurückgebaut werden ist vor dem Hintergrund der weiten Verbreitung von Mobiltelefonen verständlich. Dass die meisten im Berufsleben stehenden Bürger über ein Handy verfügen und auch kaum mehr jemanden kennen, der keines besitzt, sollte dennoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es weiter viele Menschen gibt, die aus verschiedenen Gründen keines nutzen (Altersgründe, Kinder, grundsätzliche Beweggründe, Behinderung, Armut ...). Aber auch diejenigen, die Handys nutzen, kennen gut die Situation, dass gerade im Notfall das Ding im verschlossenen Auto liegt, der Akku leer ist, kein Empfang da ist, die Tasche mitsamt Handy geklaut wurde etc. pp. Es muss in jedem Ortskern an einem für jeden instinktiv zu erahnenden Ort möglich sein, ein Telefongespräch zu führen, das ja immer auch aus einer Notlage heraus geführt werden könnte und in dem der Faktor Zeit schlimmstenfalls über Leben und Tod entscheidet. Wenn aber Gerätschaften nicht mehr genutzt werden, macht es keinen Sinn, sie weiter in der Stadtlandschaft stehen zu lassen, sie völlig wartungsfrei sich selbst und dem Vandalismus zu überlassen und zudem beim Bürger die Illusion aufrechtzuerhalten, dort im Zweifel auch telefonieren zu können. Dieser Irrtum kostet dann, wenn es zählt, wertvollste Minuten. Möglicherweise gäben aber zwei in Bergen-Enkheim nicht mehr benötigte Telefonzellen auch eine brauchbare Grundlage ab, um sie kostensparend in einen öffentlichen Bücherschrank umzubauen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.02.2014, OF 226/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 11.02.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 225/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 226/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Bereitstellung von Mitteln zur Einrichtung einer Blinden-Ampelanlage an der Fußgängerquerung der Vilbeler Landstraße in Höhe Verbindungsweg Kirchgasse/Vilbeler Landstraße nach Haus Nr. 177 zur Bushaltestelle des 43er Busses auf der Südseite der Vilbeler L

29.10.2013 · Aktualisiert: 25.11.2020

Anregung vom 29.10.2013, OA 432 entstanden aus Vorlage: OF 201/16 vom 14.10.2013 Betreff: Bereitstellung von Mitteln zur Einrichtung einer Blinden-Ampelanlage an der Fußgängerquerung der Vilbeler Landstraße in Höhe Verbindungsweg Kirchgasse/Vilbeler Landstraße nach Haus Nr. 177 zur Bushaltestelle des 43er Busses auf der Südseite der Vilbeler Landstraße und schnellstmögliche Ausführung derselben Antrag der FREIEN WÄHLER vom 26.09.2013, NR 710 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage NR 710 wird der nachfolgende Plan angefügt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.09.2013, NR 710 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.01.2014, B 19 Bericht des Magistrats vom 04.07.2014, B 236 Antrag vom 19.09.2016, OF 63/16 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.11.2013, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 710 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 432 nicht die erforderliche Mehrheit erreicht hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: zu 1. SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie Piraten (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) Piraten (= Ablehnung) CDU, GRÜNE, SPD und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.11.2013, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 710 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage OA 432 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie Piraten (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme); Piraten (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (NR 710 = Enthaltung, OA 432 = Annahme) NPD (NR 710 und OA 432 = Annahme) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2013, TO II, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 710 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage OA 432 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER, RÖMER und NPD (= Annahme) sowie Piraten (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme); Piraten (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 3881, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2013 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Leuchte in Höhe der Arnswalder Straße

29.10.2013 · Aktualisiert: 26.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2612 entstanden aus Vorlage: OF 204/16 vom 14.10.2013 Betreff: Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Leuchte in Höhe der Arnswalder Straße Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Leuchte in Höhe der Arnswalder Straße einen Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: Der bebaute Teil der Leuchte ist eine schnurgerade Straße, die - gerade im Bereich zwischen Arnswalder Straße und ihrem Ende - auch recht schnell befahren wird, um die Grünphasen an der Vilbeler Landstraße auszunutzen. Aus den umliegenden großen Wohneinheiten gibt es andererseits häufiger den Bedarf, die Leuchte in diesem Bereich zu queren, um zum Beispiel die Bushaltestelle der Linie 42 in Richtung Bergen zu erreichen. Gerade ältere Mitbürger fühlen sich hier beim Queren der Leuchte nicht sicher und würden einen Fußgängerüberweg sehr begrüßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1790 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 650 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1170 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Bebauung des Neubaugebietes Leuchte

24.09.2013 · Aktualisiert: 22.10.2013

Antrag vom 24.09.2013, OF 196/16 Betreff: Bebauung des Neubaugebietes Leuchte Gemäß dem Vorschlag des Magistrats im zweiten Absatz der Stellungnahme B402 vom 12.08.2013 wird gebeten, mindestens für den Zeitraum der Erschließung und Bebauung des Neubaugebietes Leuchte die folgenden verkehrlichen Veränderungen am Knotenpunkt Leuchte / Vilbeler Landstr. vorzunehmen und die erforderlichen Mittel in den Haushalt 2014 einzustellen: - die heutige Ausfahrt aus der Leuchte auf sechs bis sieben Meter zu verbreitern und die Verkehrsinsel im Einmündungsbereich entsprechend zu verkleinern. - Die Spur für Rechtsabbieger von der Borsigallee um einen Pfeil zum Gerade ausfahren zu erweitern. - die Signalisierung der Ausfahrt Leuchte entsprechend anzupassen. Begründung: Die umfangreichen Verkehrsbewegungen mit Baufahrzeugen und schwerem Gerät müssen über die Straße "Leuchte" abgewickelt werden unter Zu-und Abfluss auf die Vilbeler Landstraße. Eine Andienung über den Fritz-Schubert-Ring verbietet sich aufgrund des Nadelöhrs am Ende (Röhrborngasse) vollends und wäre technisch gar nicht möglich. Es ist aber auch eine (teilweise) Abwicklung über die engen Straßen Barbarossastraße und Triebstraße kaum denkbar und den Anwohnern nicht zumutbar. Als Alternative bietet sich somit nur noch die zügige planerische Umgestaltung des "Knoten Vilbeler Landstraße / Borsigallee an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 16 am 24.09.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 196/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen WBE und SPD (= Annahme)

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einbeziehung des Park-and-ride-Parkhauses in die neu geplante Ausfahrt der A 66 in Richtung Borsigallee/Friesstraße, komplementär zur bestehenden Zufahrt aus Richtung Borsigallee und Kruppstraße

02.09.2013 · Aktualisiert: 25.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 02.09.2013, OM 2462 entstanden aus Vorlage: OF 186/16 vom 25.06.2013 Betreff: Einbeziehung des Park-and-ride-Parkhauses in die neu geplante Ausfahrt der A 66 in Richtung Borsigallee/Friesstraße, komplementär zur bestehenden Zufahrt aus Richtung Borsigallee und Kruppstraße Der Magistrat wird aufgefordert, sich in den Planungen zur Umgestaltung der Ausfahrt der A 66 in Enkheim im Zusammenhang mit dem Riederwaldtunnel für eine direkte Anbindung des Park-and-ride-Parkhauses an die Autobahn einzusetzen. Die bisherigen Zufahrtswege aus Richtung Borsigallee und Kruppstraße sind beizubehalten. Begründung: Bisher kann das Park-and-ride-Parkhaus nur über die Stauzone Borsigallee erreicht werden. Eine Verkehrsentlastung zu Berufsverkehrszeiten in diesem Bereich durch das Park-and-ride-Parkhaus ist deshalb nur fiktiv. Eine maßgebliche Entlastung des Zugangsverkehrs nach Frankfurt wie auch eine bessere Auslastung des Parkhauses könnte aber erreicht werden, wenn das Park-and-ride-Parkhaus auch bereits vor dem Einbiegen in die Borsigallee zugänglich wäre. Verbunden damit wäre dann von dort aus auch eine bessere Verkehrsanbindung an die U 4/U 7-Haltestelle und eine Reduzierung des Parksuch- und Schleichverkehrs in Enkheims Wohnstraßen. Dies kann jedoch keineswegs auf Kosten der bisherigen Zufahrtswege aus Richtung Borsigallee und Kruppstraße geschehen. Bei deren Wegfall wäre ein weiteres Zuparken der angrenzenden Wohnstraßen zu befürchten, wenn den Pendlern über Vilbeler Landstraße und Leuchte ein direkter Zufahrtsweg gar nicht mehr zur Verfügung steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1734 Aktenzeichen: 66 3

OA (Anregung Ortsbeirat)

Lärmschutz für Bergen-Enkheim

27.08.2013 · Aktualisiert: 12.11.2020

Anregung vom 27.08.2013, OA 412 entstanden aus Vorlage: OF 194/16 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmschutz für Bergen-Enkheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Gesprächen mit Hessen Mobil darauf zu dringen, dass für Bergen-Enkheim ähnliche Lärmschutzmaßnahmen wie für die Stad tteile Riederwald, Seckbach und Bornheim umgesetzt werden. Ziel muss sein, dass in allen Stadtteilen die gleichen Grenzen für belastende Lärmwerte gezogen werden und alle erforderlichen Maßnahmen zu deren Einhaltung bereits im Zuge der Fertigstellung mitgeplant werden. Begründung: Es kann nicht sein, dass den Bergen-Enkheimer Bürgerinnen und Bürgern ein Lärmschutz gegen die zu erwartende Lärmsituation nach dem Bau des Riederwaldtunnel und der Anschlussstelle Borsigallee verweigert wird. Es ist klar, dass die rechtliche Situation dem Magistrat keine Möglichkeit bietet, Hessen Mobil unter Druck zu setzen, trotzdem wird vom Magistrat der Stadt Frankfurt am Main erwartet, dass er sich auch für die Belange der Bergen-Enkheimer aktiv einsetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 34 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 412 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3715, 23. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 01.10.2013 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entschärfung der Verkehrssituation längs der Bundesstraße B 521 nördlich von Bergen

27.08.2013 · Aktualisiert: 01.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM 2384 entstanden aus Vorlage: OF 184/16 vom 27.05.2013 Betreff: Entschärfung der Verkehrssituation längs der Bundesstraße B 521 nördlich von Bergen Der Magistrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den eventuell beteiligten Bundesbehörden umgehend Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen, damit zukünftig eine Fußgängerquerung der Bundesstraße B 521 nördlich von Bergen ohne lebensbedrohliche Gefährdungen möglich wird. Begründung: Inzwischen hat es allein auf dem nördlich von Bergen verlaufenden Bundesstraßenabschnitt drei Todesopfer gegeben, letztmals am 4. Mai 2013. Da der nördlich gelegene Landschaftsbereich als Ausflugsgebiet genutzt wird, besteht hier latente Gefahr weiterer tragischer Unfälle. Diese ist unverzüglich durch geeignete Maßnahmen, beispielsweise einer gesicherten Fußgängerquerung, zu verhindern. Eine Maßnahme könnte unter anderem eine Bedarfsampel sein, wie es sie bereits im Bereich Vilbeler Landstraße im Enkheimer Wald gibt. Insbesondere sind die Erfahrungen der Verkehrsexperten hier einzubringen, damit eine Personengefährdung ausgeschlossen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1706 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Benutzungspflicht für straßenbegleitende Radwege

25.06.2013 · Aktualisiert: 16.11.2020

Anregung vom 25.06.2013, OA 406 entstanden aus Vorlage: OF 183/16 vom 11.06.2013 Betreff: Benutzungspflicht für straßenbegleitende Radwege Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Benutzungspflicht für baulich getrennte Radwege im Ortsbezirk Bergen-Enkheim nicht aufzuheben. Begründung: Entgegen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, dass Radfahrer grundsätzlich auf der Fahrbahn fahren sollen, ist es für deren Sicherheit besser, auf den relativ stark frequentierten Straßen in Bergen-Enkheim weiterhin die Benutzung der Radwege vorzuschreiben. Es handelt sich insbesondere um die Borsigallee. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1591 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 03.07.2013 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.09.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 406 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und Piraten (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3501, 22. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 03.09.2013 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Lärm- und Belastungsuntersuchungen für Bergen-Enkheim Bau des Riederwaldtunnels und der Anschlussstelle Borsigallee

14.05.2013 · Aktualisiert: 01.10.2020

Anregung vom 14.05.2013, OA 375 entstanden aus Vorlage: OF 176/16 vom 14.04.2013 Betreff: Lärm- und Belastungsuntersuchungen für Bergen-Enkheim Bau des Riederwaldtunnels und der Anschlussstelle Borsigallee Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 09.09.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Gespräch mit der Hessen Mobil darauf zu dringen, dass für Bergen-Enkheim (wie im Riederwald und in Bornheim) Lärm- und Belastungsuntersuchungen durchgeführt und vorgestellt werden. Begründung: Nachdem im Verlauf der Diskussionen um den Riederwaldtunnel bekannt wurde, dass in Bergen-Enkheim keinerlei Lärm- und Belastungsuntersuchungen stattgefunden haben (zum Zeitpunkt des Planungsbeginns war das noch keine Pflicht), ist es nun um so dringlicher, dass diese Untersuchungen durchgeführt werden. Hintergrund ist, dass durch die dann zunehmende Frequentierung der A 661 auch Bergen-Enkheim eine viel größere Lärmbeeinträchtigung erfahren wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.02.2014, B 44 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.06.2013, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 375 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) 15. Sitzung der KAV am 26.08.2013, TO II, TOP 112 Beschluss: Der Vorlage OA 375 wird zugestimmt. 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.11.2013, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 375 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 3304, 21. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 25.06.2013 § 3856, 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.11.2013 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen während der Proberammarbeiten, die von Hessen Mobil in der Straße Am Erlenbruch für den geplanten Riederwaldtunnel vorgesehen sind

13.05.2013 · Aktualisiert: 26.03.2020

Anregung an den Magistrat vom 13.05.2013, OM 2168 entstanden aus Vorlage: OF 178/11 vom 13.05.2013 Betreff: Ausreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen während der Proberammarbeiten, die von Hessen Mobil in der Straße Am Erlenbruch für den geplanten Riederwaldtunnel vorgesehen sind Der Magistrat wird aufgefordert, dringend bei der Hessischen Landesregierung auf folgende Punkte Einfluss zu nehmen: - Die Bürgerinnen und Bürger, die in der Straße Am Erlenbruch und in deren Nähe wohnen sowie arbeiten, in der Pestalozzischule unterrichten, lernen und im Kindergarten betreut werden, müssen während der von Hessen Mobil geplanten Proberammarbeiten ausreichend gegen die gesundheitsschädlichen und störenden Einwirkungen der Baumaschinen geschützt werden. - Da die Gebäude dort keinen passiven Schallschutz haben und die Rammen extrem laut sind, ist während der Proberammarbeiten von Hessen Mobil ein wirksamer, aktiver Schallschutz an den Schlagrammen und Vibrationsrammen in Gestalt von schallabsorbierenden Lärmschutzwänden vorzusehen. Die Kompressoren und Dieselmotoren sind mit Schallschutzkapseln zu versehen. - Die Arbeiten sind auf die Werktage und die Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu beschränken. - Im Einwirkungsbereich der Pestalozzischule ist darauf zu dringen, dass die Rammarbeiten dort nur in den Schulferien durchgeführt werden dürfen, da sonst kein ungestörter Unterricht möglich ist. - Die Proberammarbeiten dienen vorab der Überprüfung der technischen Machbarkeit. Gleichzeitig sind sie als Probebetrieb und Testfall für den geplanten Bau des Riederwaldtunnels zu sehen. Die Rammarbeiten sind deshalb von Hessen Mobil mit Schalldruckpegelmessungen an den nächstgelegenen Gebäuden zu begleiten, zu dokumentieren, auszuwerten und zu veröffentlichen. - Neben den Lärmemissionen sind von Hessen Mobil die Emissionen von Staub, Ruß und Stickstoffoxiden, die von den Baumaschinen und Arbeiten ausgehen, auf ein Minimum entsprechend dem Stand der Technik und der geltenden Vorschriften, Verordnungen und Standards zu beschränken. Auch Baufahrzeuge gelten hier als Baumaschinen. - Die Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Standards sind von den zuständigen städtischen Behörden vor Ort zu überwachen. - Neben Lärm- und Schadstoffemissionen verursachen Rammarbeiten auch Erschütterungen und Schwingungen im Erdreich. Insbesondere der Einsatz von Vibrationsrammen kann zu Schäden an benachbarten Gebäuden führen. Die Anwohnerinnen und Anwohner sollen deshalb von Hessen Mobil über die möglichen Folgen informiert werden. Des Weiteren soll Hessen Mobil veranlassen, dass vor Arbeitsbeginn beweissichernde Maßnahmen an den G ebäuden der Anwohnerinnen und Anwohner durchgeführt werden. Begründung: Hessen Mobil hat angekündigt, ab Juni 2013 mit Proberammarbeiten für den Bau des Riederwaldtunnels im Bereich der Straße Am Erlenbruch zu beginnen (auf den freigeräumten Flächen). Diese sollen an den folgenden Stellen durchgeführt werden (Angaben mit der Kilometrierung der A 66): - Kilometer 1 + 825 Meter, entspricht der Lage an der Haenischstraße (Pestalozzischule) - Kilometer 2 + 150 Meter, entspricht der Lage am Wendehammer der Vatterstraße (Tunnelmitte) - Kilometer 2 + 620 Meter, entspricht der Lage östlich der Einmündung der Borsigallee in die Wächtersbacher Straße Es sollen verschiedene Verfahren zum Setzen der Spundwände zum Einsatz kommen: Neben Vorbohrungen sind Vibrationsrammen (für den lockeren Boden) und Schlagrammen (für den festen Boden) vorgesehen. Da der feste Boden (Sandstein) zum Teil erst in großer Tiefe ansteht, müssen die Stahlbohlen bis zu 25 Metern lang sein. Von den eingesetzten Maschinen sind die Schlagrammen die lärmintensivsten Geräte. Deren räumlicher Lärmwirkpegel beträgt bei freier Schallausbreitung noch etwa 50 Dezibel in 500 Metern Entfernung und 35 Dezibel in 1.600 Metern Entfernung. Vibrationsrammen sind etwas leiser. Deren Pegel beträgt etwa 50 Dezibel in 200 Metern Entfernung. Für die Schlagrammen ist bei der Bewertung des Lärms zudem ein Zuschlag für die hohe Impulshaltigkeit der Geräuschemissionen angezeigt. Da die Schlagrammen und die einzurammenden Stahlbohlen nicht schallgekapselt ausführbar sind, können nur schallabsorbierende Lärmschutzwände vorgesehen werden. Diese sollen die Rammen möglichst vollständig umschließen und in Richtung der umliegenden Gebäude wirksam sein. Durch den Einsatz von Dieselmotoren für die Baumaschinen und Fahrzeuge ist mit zusätzlichen Staub- und Abgasemissionen zu rechnen. Es ist deshalb von Hessen Mobil zu fordern, dass nur Geräte nach dem neuesten Stand der Technik, der Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Standards zum Einsatz kommen und dass Staubaufwirbelungen von der Baustelle durch regelmäßiges Beregnen minimiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2013, V 758 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1050 Aktenzeichen: 66 0

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