Meine Nachbarschaft: Wendelsweg
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Vorlagen
Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2603 entstanden aus Vorlage: OF 651/5 vom 02.11.2017 Betreff: Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald (II) Vorgang: OM 1878/17 OBR 5; ST 1957/17 Der Magistrat wird erneut gebeten, zumindest den vom Gotheturm-Parkplatz aus kommend auf der linken Seite der Schranke befindlichen Baumstamm zu entfernen und den Bereich zur Umgehung der Schranke für Fußgänger und Fahrradfahrer zu befestigen. Begründung: Der Sachsenhäuser Landwehrweg bildet einen wichtigen Zugang zum Stadtwald und muss daher barrierefrei sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1878 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1957 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 737 Aktenzeichen: 67 0
Verkehrssituation am Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg II
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2432 entstanden aus Vorlage: OF 654/5 vom 06.11.2017 Betreff: Verkehrssituation am Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg II Vorgang: OM 3827/15 OBR 5; OM 147/16 OBR 5 Der Magistrat wird erneut gebeten, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, den Verkehrsspiegel am Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg seiner beabsichtigten Nutzung zuzuführen. Der Spiegel spiegelt regelmäßig die Lastkraftwagen und Wohnmobile wider, die auf der Seite des Friedhofes geparkt sind, und nicht seiner Aufgabe entsprechend den Verkehrsfluss des Hainer Weges. Auch wird der Magistrat erneut gebeten, einen weiteren Verkehrsspiegel zu verfügen, welcher aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugen Einsicht in den nördlichen Hainer Weg gibt. Begründung: Die vom Magistrat auf die Anregungen vom 23.01.2015, OM 3827, und vom 03.06.2016, OM 147, veranlassten Maßnahmen gewährleisten nicht eine ausreichende Sichtbeziehung auf den Hainer Weg. Der bereits installierte Verkehrsspiegel, welcher aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugen Einsicht in den südlichen Hainer Weg geben soll, ist noch immer oft von an der Friedhofsmauer parkenden Lkws zugestellt bzw. die dort parkenden Lkws nehmen die durch den Verkehrsspiegel ermöglichte Sicht in den südlichen Hainer Weg. Auch der nördliche Teil des Hainer Weges ist für aus dem Bergesgrundweg kommende Fahrzeuge schlecht einsehbar. Fahrzeuge fahren bereits in den Hainer Weg ein, um Einsicht in den nördlichen Hainer Weg nehmen zu können. Um den dadurch entstehenden Gefahren zu begegnen, ist das Anbringen eines weiteren Verkehrsspiegels, welcher aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugen Einsicht in den nördlichen Hainer Weg ermöglicht, dringend erforderlich. Die dadurch eventuell entstehende trügerische Sicherheit bei dem einen oder anderen Verkehrsteilnehmer ist im Vergleich zum Einfahren in den Hainer Weg ohne Sicht auf den Verkehr aus nördlicher Richtung vorzugswürdig. Auch unterscheiden sich die Sichtbedingungen von einer Vielzahl anderer Ausfahrten im Stadtgebiet Frankfurt, da der Bergesgrundweg hier ein Gefälle aufweist und dadurch das Einfahren durch vorsichtiges Herantasten an die Fahrbahnmitte zur Einsichtnahme in den Hainer Weg erheblich erschwert ist. Quelle: Googlemaps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2015, OM 3827 Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 147 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 685 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0
Hundekottütenspender am Goetheturm und Abfallbehälter
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2430 entstanden aus Vorlage: OF 652/5 vom 04.11.2017 Betreff: Hundekottütenspender am Goetheturm und Abfallbehälter Vorgang: OM 291/16 OBR 5; ST 1310/16 Der Magistrat wird gebeten, den in seiner Stellungnahme vom 23.09.2016, ST 1310, zugesagten Hundekottütenspender am Parkplatz am Goetheturm zeitnah zu installieren und sich mit dem Ortsvorsteher zwecks Mitteilung des Paten in Verbindung zu setzen. Weiterhin wird darum gebeten, an den Ecken "Scheerwaldschneise"/Wendelsweg, "Scheerwaldschneise"/F4 und Zum Goetheturm/"Klepperschneise" weitere Abfallbehälter, auch zwecks Entsorgung des Hundekots, aufzustellen (siehe auch Karte). Ferner wird darum gebeten, den an der Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg/"Goetheschneise" aufgestellten Abfallbehälter häufiger zu leeren. Karte mit aufzustellenden Abfallbehältern (schwarzer Punkt = Behälter): Quelle der Karte: Planungsauskunftssystem der Stadt Frankfurt Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 23.09.2016, ST 1310, zugesagt, dass er den 2015 abgebauten Hundekottütenspender am Parkplatz am mittlerweile leider abgebrannten Goetheturm wieder aufstellen wird und sich mit dem Ortsvorsteher zwecks Mitteilung des Paten in Verbindung setzt. Beides ist bisher nicht geschehen, sodass der Ortsbeirat nun erneut um zeitnahe Installation des Hundekottütenspenders bittet. Bezüglich der Notwendigkeit des Hundekottütenspenders wird auf die Anregung des Ortsbeirates vom 01.07.2016, OM 291, verwiesen. Weiterhin kann durch Installation weiterer Abfallbehälter einer Entsorgung der gefüllten Tüten im Wald vorgebeugt werden. Der an der Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg/"Goetheschneise" aufgestellte Abfallbehälter ist nahezu dauerhaft überfüllt. Hier könnte häufigeres Leeren für Abhilfe sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 291 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1310 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 538 Antrag vom 25.08.2019, OF 1383/5 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5183 Antrag vom 25.01.2021, OF 1904/5 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7339 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 67 0
Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung im Oberen Schafhofweg im Abschnitt zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerem Schafhofweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2315 entstanden aus Vorlage: OF 523/5 vom 16.06.2017 Betreff: Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung im Oberen Schafhofweg im Abschnitt zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerem Schafhofweg Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung für Kraftfahrzeugf ahrer im Oberen Schafhofweg im Abschnitt zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerem Schafhofweg zu schaffen. Begründung: In dem oben genannten Abschnitt kommt es sehr häufig zu Geschwindigkeitsübertretungen durch Kraftfahrer, die diesen als Schleichweg benutzen. Die Straße ist jedoch hier ausgesprochen eng. Zudem wird sie von vielen Radfahrern und Fußgängern benutzt, die immer wieder konkreten Gefährdungen hierdurch ausgeliefert sind. Die dort angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung wird meistens nicht eingehalten. Da eine ständige Verkehrsüberwachung durch Polizeibehörden nicht möglich ist, sollten geeignete Maßnahmen getroffen werden, die zu einer Geschwindigkeitsreduzierung führen. So wäre beispielsweise zu überlegen, ob im Verlauf der Straße Bodenschwellen angebracht werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 383 Aktenzeichen: 32 1
Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2332 entstanden aus Vorlage: OF 605/5 vom 17.10.2017 Betreff: Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, an folgenden für den Radverkehr relevanten Bordsteinen eine Nullabsenkung vorzunehmen: 1. In der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 507 an der Einmündung des Radweges; 2. an der gleichen Stelle am Übergang über die Straßenbahngleise; 3. in der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 508 an der Einmündung des Waldweges entlang der Bahngleise; 4. i m Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung des verkehrsberuhigten Bereichs im Letzten Hasenpfad und 5. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung in die Turiner Straße. Begründung: Die Bordsteine sind für Radfahrer zu hoch und können zu gefährlichen Stürzen führen, wenn sie im spitzen Winkel angesteuert werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 368 Antrag vom 04.03.2019, OF 1222/5 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4447 Antrag vom 25.02.2020, OF 1627/5 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5930 Aktenzeichen: 66 2
Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark II
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2331 entstanden aus Vorlage: OF 598/5 vom 25.09.2017 Betreff: Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark II Vorgang: OM 1641/17 OBR 5; ST 1681/17 Der Magistrat wird aufgefordert, im Seehofpark einen Bereich zu umzäunen und mit einem Tor zu versehen, um im umzäunten Bereich den freien Auslauf von Hunden zu gestatten. Dabei bietet sich insbesondere der Bereich zwischen Reversbrunnenweg und dem im Seehofpark befindlichen Bolzplatz an (s iehe Abbildung). Begründung: Der Magistrat hat dem Vorschlag des Ortsbeirates 5, im Seehofpark eine Hundewiese einzurichten, in seiner Stellungnahme vom 04.09.2017, ST 1681, eine Absage erteilt. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass Hunde auch im Bereich einer eingezäunten Hundewiese nicht unbeaufsichtigt laufen dürfen, sondern sich im Einwirkungsbereich der führenden Person befinden müssen. Gerade zum beaufsichtigten Auslauf von Hunden soll eine Hundewiese, bestenfalls mit Sitzbank, für Hunde und deren Besitz geschaffen werden. Letztere bilden im Übrigen, neben Passanten und Kindern, einen erheblichen Anteil an Parknutzern. Auch merkt der Ortsbeirat an, dass der Magistrat gerne auch einen anderen als den in der Anregung vom 19.05.2017, OM 1641, vorgeschlagenen Bereich im Seehofpark zur Hundewiese ausweisen kann, der Ortsbeirat ist insoweit nicht festgelegt. Weiterhin greift das Argument, dass in Ortsrandnähe genügend Hundeauslaufflächen bestehen, nur bedingt. Soweit der Magistrat dabei auf den Stadtwald anspielt, ist anzumerken, dass dieser vom Seehofpark noch mehr als einen Kilometer fußläufig entfernt ist und viele der Besucherinnen und Besucher des Parks bereits bei Erreichen des Parks zumindest einige Hundert Meter gelaufen sind. Auch herrscht in der Brut- und Setzzeit im Stadtwald Leinenpflicht. Insofern unterscheidet sich die Lage für Hundebesitzer rund um den Hennigerturm nicht von jenen im Frankfurter Westend vor Eröffnung der Hundewiese im Grüneburgpark. Weiterhin weist der Ortsbeirat abermals darauf hin, dass durch die Schaffung einer Hundewiese Konflikte zwischen Parkbesuchern bzw. Passanten und Hundebesitzern entschärft werden und für Hundebesitzer eine Möglichkeit geschaffen wird, ihren Hunden wohnortnah Auslauf zu ermöglichen, ohne dabei gegen die Leinenpflicht zu verstoßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1641 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1681 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 196 Antrag vom 20.02.2018, OF 784/5 Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2924 Antrag vom 04.03.2019, OF 1187/5 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4428 Antrag vom 20.06.2019, OF 1316/5 Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4994 Antrag vom 30.07.2021, OF 143/5 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 775 Aktenzeichen: 67 0
Beleuchtung der Straße An der Goetheruh
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2316 entstanden aus Vorlage: OF 547/5 vom 29.08.2017 Betreff: Beleuchtung der Straße An der Goetheruh Der Magistrat wird gebeten, die Straße An der Goetheruh vom Wendelsweg bis zum Parkplatz der Spvgg. 05 Oberrad zu beleuchten. Begründung: Die Straße An der Goetheruh wird von zahlreichen Kindern und Jugendlichen auf ihrem Weg von Sachsenhausen zum Sportplatz der Spvgg. 05 Oberrad genutzt. Aufgrund der nicht vorhandenen Beleuchtung werden sie in den Abend- und Nachtstunden von den dort verkehrenden Autofahrern erst spät gesehen. Um die Sicherheit der Kinder sicherzustellen, ist es nötig, die Straße noch vor Beginn der dunklen Jahreszeit ausreichend zu beleuchten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 241 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1911 Aktenzeichen: 91 52
Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2017, OF 601/5 Betreff: Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, auf der westliche Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg, das Parken auf dem Gehweg durch aufstellen des Verkehrszeichens 315 zu erlauben. Gleichzeitig ist auf der östlichen Seite in diesem Bereich ein absolutes Haltverbot zu verfügen (Verkehrszeichen 283). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben mitgeteilt, dass seit Jahren bereits auf dem Bürgersteig auf der westlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg geparkt wird ohne, dass es zu Beeinträchtigung für Fußgänger und Passanten gekommen sei. Die Nachfrage nach Parkplätzen übersteigt auch in diesem Bereich das Angebot und wird durch den Bezug des nahe gelegenen Henniger Areals weiter zunehmen. Vor dem Hintergrund der Breite des Gehweges, wird angeregt hier weiteren Parkraum zu schaffen. Gleichzeitig ist ein absolutes Haltverbot auf der östlichen Seite in diesem Bereich zu verfügen um einen stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, insbesondere vor dem Hintergrund des hier stattfindenden Busverkehrs. Quelle: Googlemaps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 601/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenMehr Parkflächen im Bereich Steinhausenstraße 24 ausweisen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2163 entstanden aus Vorlage: OF 580/5 vom 15.09.2017 Betreff: Mehr Parkflächen im Bereich Steinhausenstraße 24 ausweisen Der Magistrat wird gebeten, die befestigte Fläche zwischen Grünfläche und Steinhausenstraße auf Höhe der Steinhausenstraße 24, die unmittelbar am Ende der Grünanlage in eine Ausfahrt und anschließend in Querparkplätze übergeht, durch Beschilderung eindeutig als Parkplätze auszuweisen und kenntlich zu machen. Begründung: Die Anregung folgt nachvollziehbaren Anregungen von Anwohnerinnen und Anwohnern. Seit geraumer Zeit ist die Parkplatzsituation im Bereich Steinhausenstraße/Wendelsweg sehr angespannt. Die angesprochene Fläche wird aufgrund dieser Tatsache im Alltag seit Langem als Pakfläche genutzt, nicht zuletzt auch deshalb, weil sie gar nicht als "Gehweg" erkennbar ist. Sie hat zur Straße hin über die gesamte Länge einen abgesenkten Bordstein und geht in der Verlängerung direkt, d. h. ohne Absatz oder Kante, in eine Fläche mit Querparkplätzen über. Den Fußgängern stehen weiterhin in diesem Bereich auf beiden Straßenseiten ausreichend Gehwegsflächen zur Verfügung: Vor dem Haus Steinhausenstraße 24 ist ein voll ausgebauter Geweg zwischen Grünfläche und Häuserfront. Außerdem ist auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein voll ausgebauter Gehweg. Die Zielsetzung der Anregung wird in Unterschriftenlisten von 92 Anwohnerinnen und Anwohnern unterstützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2469 Aktenzeichen: 32 1
Sanierung des Weges von der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Beckerweg bis zum Beginn des Forstweges
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2142 entstanden aus Vorlage: OF 550/5 vom 30.08.2017 Betreff: Sanierung des Weges von der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Beckerweg bis zum Beginn des Forstweges Der Magistrat wird gebeten, das nicht asphaltierte Stück von der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Beckerweg bis zum Beginn des Forstweges (siehe Schild auf dem Foto) so herzurichten, dass dieses Wegestück gefahrlos genutzt werden kann, am besten wäre hier eine Asphaltierung. Begründung: Auf diesem kleinen Abschnitt des Weges befinden sich 15 mehr oder weniger große Löcher (siehe Foto). Diese Beschädigungen sind sicher durch die häufige Benutzung durch Autos, die zum Parkplatz des Sportplatzes fahren, entstanden. Diese Löcher sind aber eine Gefahr für Radfahrer und vor allen Dingen für Kinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2358 Aktenzeichen: 67 0
Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1878 entstanden aus Vorlage: OF 435/5 vom 02.05.2017 Betreff: Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald Der Magistrat wird gebeten, die zu Beginn dieses Jahres auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe des Restaurants Goetheruh installierte Schranke wieder zu entfernen oder dergestalt umzustellen, dass ein barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges sichergestellt ist. Begründung: Der Ortsbeirat ist verwundert über die Installation einer Schranke auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe des Restaurants Goetheruh. In der Vergangenheit war eine derartige Maßnahme zur Verhinderung des im Stadtwald verbotenen privaten Pkw-Verkehrs an dieser Stelle nicht notwendig. Ein Anstieg der Verstöße gegen dieses Verbot ist dem Ortsbeirat nicht bekannt. Soweit der Magistrat an der Maßnahme festhält, ist die Schranke zumindest derart aufzustellen, dass sie für Personen mit Kinderwagen, Fußgänger, Fahrradfahrer und Rollstuhlfahrer ohne Ausweichen auf einen unbefestigten Bereich des Weges zu passieren ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1957 Antrag vom 02.11.2017, OF 651/5 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2603 Aktenzeichen: 67 0
Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1641 entstanden aus Vorlage: OF 436/5 vom 25.04.2017 Betreff: Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark Der Magistrat wird aufgefordert, im Seehofpark einen Bereich zu umzäunen und mit einem Tor zu versehen, um im umzäunten Bereich den freien Auslauf von Hunden zu gestatten. Dabei bietet sich insbesondere der Bereich zwischen dem Reversbrunnenweg und dem im Seehofpark befindlichen Bolzplatz an (siehe Abbildung). Begründung: Im südöstlichen Sachsenhausen fehlt eine Fläche, in der Hunde frei laufen können. Die nächsten Hundeauslaufflächen befinden sich an der Gartenstraße/Otto-Hahn-Platz, Im Tiroler Park und an der Gerbermühle. Durch die Schaffung einer sogenannten Hundewiese werden Konflikte zwischen Parkbesuchern bzw. Passanten und Hundebesitzern entschärft. Für Hundebesitzer wird eine Möglichkeit geschaffen, ihren Hunden wohnortnah Auslauf zu ermöglichen, ohne dabei gegen die Leinenpflicht zu verstoßen. Zur Aufwertung des Bereiches ist es auch wünschenswert, die einzuzäunende Hundeauslauffläche mit Hecken zu begrünen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1681 Antrag vom 25.09.2017, OF 598/5 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2331 Antrag vom 04.03.2019, OF 1187/5 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4428 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 67 0
Durchgangsverkehr durch die Straße „An der Goetheruh“ verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 439/5 Betreff: Durchgangsverkehr durch die Straße "An der Goetheruh" verhindern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Durchgangsverkehr in der Straße "An der Goetheruh" zu unterbinden. Der Ortsbeirat hält eine für den Radverkehr leicht umfahrbare Umlaufsperre auf der Mitte der Strecke zwischen Wendelsweg und dem Parkplatz des Waldspielparks Scheerwald für eine geeignete Maßnahme. Begründung: Bis zur Freigabe des Wendelsweg für den öffentlichen Verkehr war die Straße "An der Goetheruh in beiden Richtungen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Beschilderung erlaubte nur den Anliegerverkehr zu den Gärten. Selbst die Zufahrt zum Parkplatz des Waldspielplatzes ist durch den Anwohnerbereich nicht erfasst. Kraftfahrzeuge dürfen nicht vom Parkplatz über die "Goetheruh" nach Sachsenhausen fahren. Derzeit ist nur noch die Fahrtrichtung Westen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Straße ist aber für eine Freigabe nicht geeignet, weil auf Grund der geringen Breite ein Begegnungsverkehr nicht möglich ist. Kraftfahrzeuge müssen dann zurücksetzen, Fußgänger und Radfahrer sind gezwungen, auf den unbefestigten Seitenstreifen auszuweichen. Anlässlich eines Ortstermins am 26.4. d.J. wurden von Nachbarn, Anliegern und dem Straßenverkehrsamt Argumente gegen eine Schließung des Weges vorgetragen, die einer sorgfältigen Abwägung nicht standhalten: Der Weg sei ohnehin auf Grund seiner geringen Breite nicht für den Durchgangsverkehr attraktiv. Während des etwa zwanzig minütigen Ortstermins befuhren allerdings insgesamt vier Kraftfahrzeuge offensichtlich im Durchgangsverkehr aus der noch jetzt verbotenen östlichen Richtung den Weg. In der Hauptverkehrszeit ist sicher mit einem deutlich höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen. Einige Anwohner verwiesen den Fuß- und Radverkehr auf den parallel verlaufenden Sachsenhäuser Landwehrweg. Die "Goetheruh" hat eine für den Radverkehr bestens geeignete Bitumendecke, während der Landwehrweg mit seiner wassergebundenen Decke besser für den Freizeitverkehr geeignet ist. Es ist erwünscht, dass der Radverkehr nicht mit dem reinen Freizeitverkehr in Konflikt kommt und deshalb auf der "Goetheruh" fährt. Eine Sperrung würde den Anwohnerverkehr zu großen Umwegen zwingen. Dieses Argument wäre stichhaltig, wenn der Weg wirklich nur durch die Anwohner mit Kraftwagen benutzt werden würde. Tatsächlich ist der Kraftfahrzeugverkehr der Anlieger die Ausnahme. Wer ohne Auto anfährt, hat weiterhin keine Beeinträchtigung. In Abwägung der großen Probleme, die der illegale Autoverkehr verursacht, müssen leider die Umwege in Kauf genommen werden. Der Weg werde kaum von Fußgängern und Radfahrern benutzt. Dies ist jedoch der Tatsache geschuldet, dass Radfahrer bei einer Durchfahrt fast sicher mit Begegnungsverkehr rechnen müssen und nach der Straßenverkehrsordnung zum Ausweichen auch in den unbefestigten Seitenbereich verpflichtet sind. In der gleichen Richtung fahrende Kraftfahrzeuge sind ein noch größeres Problem, weil das Überholen auf Grund der geringen Straßenbreite verboten ist. Leider muss immer wieder beobachtet werden, dass Radler durch Kraftfahrer bedrängt werden und der Wunsch zu überholen durch hupen, aufheulen lassen des Motors oder lautes Rufen bekundet wird oder aber einfach mit viel zu geringem Seitenabstand vorbeigefahren wird. Es kann aber nicht hingenommen werden, dass der illegale Autoverkehr die Radler in den parallel verlaufenden schmutzigen und holprigen Sachsenhäuser Landwehrweg zwingt. Die "Goetheruh" werde als Rettungsweg für den Sportplatz am Scheerpark benötigt. Hier wäre der Ortsbeirat überrascht, wenn die Einsatzfahrzeuge der schmalen "Goetheruh" der viel breiteren Buchrainstraße den Vorzug geben würden. Die Notwendigkeit einer zweiten Zufahrt zum Gelände erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Vertreter des Straßenverkehrsamtes bekundeten geringes Interesse, in den Schleichverkehr einzugreifen. Der Verkehr würde sich dann andere Routen suchen. Das Argument passt nicht ganz zu dem ebenfalls vorgebrachten Einwand, dass es gar nicht so viel Schleichverkehr gebe. Bei einer Sperrung müsste jedenfalls der Verkehr auf die legalen Wege ausweichen. Genau das ist Ziel der Maßnahme. Der Ortsbeirat stellt fest, dass vom Straßenverkehrsamt seit einiger Zeit, das Verkehrsschild "Anlieger frei" zusammen mit einem Durchfahrtsverbot nicht mehr wieder aufgestellt wird, wenn es durch anderweitige Maßnahmen entfernt wurde, wie hier an der "Goetheruh" oder im Hansenweg. Diese Vorgehensweise ist zwar insoweit konsequent als es in der Praxis keinerlei Sanktionen gegen das illegale Befahren gibt. Gesetzestreue Bürgerinnen fühlen sich ja verhöhnt, wenn die verbotene Fahrweise Augen zwinkernd hingenommen wird. Die Öffnung der Wege würde jedoch Fußgängern und Radfahrern die letzten Rückzugsräume nehmen, in denen sie sich nicht dem Autoverkehr unterordnen müssen. Es ist daher geboten, den Kraftfahrzeugverkehr in den Freizeitflächen wie hier in der "Goetheruh" zu unterbinden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZusammenhang zwischen dem Busverkehr in der Straße Am Sandberg und Beschädigungen an dortigen Liegenschaften überprüfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1176 entstanden aus Vorlage: OF 282/5 vom 09.12.2016 Betreff: Zusammenhang zwischen dem Busverkehr in der Straße Am Sandberg und Beschädigungen an dortigen Liegenschaften überprüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob Beschädigungen (Risse, Steinverschiebungen) an Liegenschaften in der Straße Am Sandberg, insbesondere bei den Hausnummern 55, 56, 60, 86 und 90, auf Vibrationen durch den Busverkehr der Linien 47 und 48 zurückgeführt werden können; 2. ob und in welchem Turnus Geschwindigkeitsmessungen in der Straße Am Sandberg durchgeführt werden. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, auf die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) dahin gehend einzuwirken, dass sie die Busfahrerinnen und Busfahrer der Buslinien 47 und 48 darauf hinweist, die vorge schriebene Geschwindigkeit von 30 km/h in der Straße Am Sandberg zu beachten. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass in den letzten Jahren vermehrt Beschädigungen an Liegenschaften in der Straße Am Sandberg aufgetreten sind. Im Einzelnen wird von folgenden Beschädigungen berichtet: - Absenken des Bodens (sowohl auf den öffentlichen Gehwegen und Parkstreifen als auch auf den privaten Zugängen und Zufahrten); - Risse an Gebäuden; - verbogene Rohre im Vorgarten. Dabei ist die Vermutung aufgekommen, dass die Schäden mit dem Busverkehr der Linien 47 und 48 im Zusammenhang stehen könnten, insbesondere da zum Teil die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h überschritten würde. Seit 2005 verkehrt die Buslinie 47 in der Straße Am Sandberg. Im Jahr 2009 kam die Buslinie 48 hinzu. Zunächst wurden kleine rote Busse eingesetzt, die vor ca. drei Jahren gegen größere (grüne) ausgetauscht wurden. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass sie seit der Umstellung auf die größeren Busse fast jeden durchfahrenden Bus an den Erschütterungen, sogar in den oberen Etagen der Häuser, wahrnehmen können. Weiterhin wird bezüglich der Situation in der Straße Am Sandberg auf den Bericht der FNP vom 08.12.2017 verwiesen.1 1 http://m.fnp.de/lokales/frankfurt/Sachsenhausen-Wenn-der-Bus-kommt-wackelt-rsquo -s;art675,2361484. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2017, ST 731 Aktenzeichen: 92 14
Parken an der Miltenberger Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2017, OF 313/5 Betreff: Parken an der Miltenberger Straße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob, wie weit und in welcher Form (schräg oder längs) das Parken auf dem Gehwegen der Miltenberger Straße, insbesondere an dessen westlicher Seite, erlaubt werden kann. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben mitgeteilt, dass seit Jahren bereits auf den Bürgersteigen an der Miltenberger Straße geparkt wird ohne, dass es zu Beeinträchtigung für Fußgänger und Passanten gekommen sei. Die Nachfrage nach Parkplätzen übersteigt auch im Bereich der Miltenberger Straße das Angebot und wird durch den Bezug des nahe gelegenen Henniger Areals weiter zunehmen. Vor dem Hintergrund der Breite des Gehweges, insbesondere auf der westlichen Seite der Miltenberger Straße, wird angeregt hier weiteren Parkraum zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 67 Beschluss: Die Vorlage OF 313/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 5 am 10.02.2017, TO I, TOP 15 Der Ortsvorsteher wird einvernehmlich beauftragt, im Sinne der Vorlage OF 313/5 einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Fachamtes zu vereinbaren. Beschluss: Die Vorlage OF 313/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 10.03.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 313/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 5 am 21.04.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 313/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 313/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenDurchgangsverkehr durch die Straße An der Goetheruh verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 286/5 Betreff: Durchgangsverkehr durch die Straße An der Goetheruh verhindern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Schleichverkehr in der schmalen Straße "An der Goetheruh" mit einer Sperre entweder am Anfang in Höhe Wendelsweg oder an geeigneter Stelle im Verlauf zu verhindern. Begründung: Dieser Weg wird besonders nachmittags und abends als Zufahrt von Sachsenhausen zu den Sportplätzen am Scheerwald genutzt. Leider wird er aber auch als Schleichweg nach Oberrad und Offenbach zunehmend in Anspruch genommen. Er ist für den Zweirichtungsverkehr von Kraftfahrzeugen jedoch nicht ausgelegt, da auf Grund der mangelnden Breite schwer ausgewichen werden kann. Fußgänger und Radfahrer müssen dann den unbefestigten Seitenstreifen benutzen, was auf der unbeleuchteten Strecke bei Dunkelheit besonders gefährlich ist. Da sich in diesem Bereich keine Wohnhäuser und kein Gewerbe befinden, ist die Sperrung für den Kfz-Verkehr zumutbar. Ab Frühjahr 2017 ist durch die Sperrung der Offenbacher Landstraße mit zusätzlichem Schleichverkehr zu rechnen. Daher besteht jetzt dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 5 am 10.02.2017, TO I, TOP 9 Der Ortsvorsteher wird einvernehmlich beauftragt, im Sinne der Vorlage OF 286/5 einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Fachamtes zu vereinbaren. Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 10.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 5 am 21.04.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAnliegerverkehr am Wendelsweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Reversbrunnenweg aufheben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2016, OM 934 entstanden aus Vorlage: OF 143/5 vom 16.07.2016 Betreff: Anliegerverkehr am Wendelsweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Reversbrunnenweg aufheben Der Magistrat wird gebeten, den Wendelsweg zwischen der Kreuzung mit dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Reversbrunnenweg für den Verkehr insgesamt freizugeben und das Verkehrszeichen 250 (Durchfahrt verboten) sowie das Zusatzschild "Anlieger frei" an der Ecke Wendelsweg/Sachsenhäuser Landwehrweg zu entfernen. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, an die Stelle des Verkehrszeichens 250 (Durchfahrt verboten) ein Tempo-30-Schild (Verkehrszeichen 274) aufzustellen. Quelle: Googlemaps Grün = für den Verkehr insgesamt freizugebende Strecke Rot = überlastete Strecke mit gefährlichem Begegnungsverkehr und stauartigen Situationen Begründung: Gerade in den Sommermonaten wird der Goetheturm samt Spielpark und dem angrenzenden Stadtwald durch Besucherinnen und Besucher stark frequentiert. Diese reisen oft mit Pkws an und parken am Goetheturmparkplatz. Die An- und Abfahrt kann derzeit ausschließlich über den Sachsenhäuser Landwehrweg stattfinden. Ein Begegnungsverkehr ist am Sachsenhäuser Landwehrweg nur begrenzt möglich. Dies führt zu stauartigen Situationen an den besagten Tagen und bringt erhebliche Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer mit sich, insbesondere für ein- und aussteigende Fahrgäste der Buslinie 48. Es wird daher angeraten, den Verkehr auch über den Wendelsweg zwischen der Kreuzung mit dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Reversbrunnenweg (Einbahnverkehr) abfließen zu lassen. So würde der Begegnungsverkehr am Sachenhäuser Landwehrweg deutlich reduziert und die mit ihm einhergehenden Gefahren gemindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 402
Halte- und Parkverbot im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg verlängern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 700 entstanden aus Vorlage: OF 172/5 vom 20.09.2016 Betreff: Halte- und Parkverbot im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg verlängern Der Magistrat wird gebeten, das bereits vorhandene Halte- und Parkverbot im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg auf der Seite des Grundstückes Sachsenhäuser Landwehrweg 95 (östliche Seite des Hasselhorstweges; siehe auch rote Markierung in der Grafik) um circa sieben Meter (zwei Autolängen) in den Hasselhorstweg hinein zu verlängern (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung). Quelle: Google Maps Begründung: Das bereits verfügte Halte- und Parkverbot im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg ist zu klein, um den aus dem Hasselhorstweg ausfahrenden Fahrzeugen eine ausreichende Ausweichmöglichkeit für in den Hasselhorstweg einfahrende Fahrzeuge zu ermöglichen. Besonders problematisch stellt sich die derzeitige Situation für größere Fahrzeuge, wie Rettungswagen oder die Müllabfuhr, dar. Hinzu kommt, dass seitdem der westliche Teil des Anton-Burger-Weges eine Spielstraße ist, Bewohnerinnen und Bewohner des Hasselhorstweges, des Scholdererweges und des östlichen Anton-Burger-Weges vermehrt den Hasselhorstweg nutzen, um von den dortigen Liegenschaften wegzufahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1687 Aktenzeichen: 32 1
Verschmutzter Bereich am Aufgang der B-Ebene der Hauptwache/Steinweg 1
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 354 entstanden aus Vorlage: OF 62/1 vom 19.06.2016 Betreff: Verschmutzter Bereich am Aufgang der B-Ebene der Hauptwache/Steinweg 1 Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen für die von Anliegern beschriebenen Verschmutzungen im Bereich der Liegenschaft Steinweg 1 zu ergreifen. Begründung: Anlieger berichten, dass dieser Bereich als Toilette missbraucht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1325 Aktenzeichen: 92 13
Installation eines Blinklichtes an der Einmündung des Lettigkautweges in die Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 308 entstanden aus Vorlage: OF 118/5 vom 26.06.2016 Betreff: Installation eines Blinklichtes an der Einmündung des Lettigkautweges in die Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Lichtsignalanlage über den Lettigkautweg ein Blinklicht zu installieren, das die von der Offenbacher Landstraße kommenden und nach rechts in den Lettigkautweg fahrenden Fahrzeugführer auf die Fußgängerinnen und Fußgänger hinweist. Begründung: Schülerinnen und Schüler, die zum neuen Standort der Mühlbergschule am Länderweg auf der "Gartenseite" der Offenbacher Landstraße laufen, müssen an dieser Stelle den Lettigkautweg überqueren, wobei Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Rechtsabbieger von der Offenbacher Landstraße zeitgleich Grün haben. Daher erscheint eine Warnung der Autofahrerinnen und Autofahrer als vorbeugende Maßnahme sinnvoll. Der Umzug der Schule findet im Herbst 2016 statt, daher kommt dieser Wunsch aus den Reihen des Schulbeirates. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1387
Straßenschäden an der Bushaltestelle „Hasselhorstweg“
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2016, OF 87/5 Betreff: Straßenschäden an der Bushaltestelle "Hasselhorstweg" Der Ortsbeirat 5 möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu veranlassen, die Straßenschäden auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe der Bushaltestelle Hasselhorstweg zu beseitigen. Begründung: Die Ausmaß an Schlaglöcher und Fahrbahnschäden auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe der Bushaltestelle Hasselhorstweg stellt eine erheblich Gefährdung des Straßenverkehrs dar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 87/5 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrssituation im Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 147 entstanden aus Vorlage: OF 42/5 vom 18.05.2016 Betreff: Verkehrssituation im Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg Vorgang: OM 3827/15 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den Verkehrsspiegel am Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg wieder seiner beabsichtigten Nutzung zuzuführen. Der Spiegel spiegelt regelmäßig die Lastkraftwagen und Wohnmobile wider, die auf der Seite des Friedhofes geparkt sind, und nicht den Verkehrsfluss des Hainer Weges. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, einen weiteren Verkehrsspiegel zu verfügen, welcher den aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugführern Einsicht in den nördlichen Hainer Weg gibt. Begründung: Die vom Magistrat auf Anregung des Ortsbeirates vom 23.01.2015, OM 3827, veranlassten Maßnahmen gewährleisten nicht eine ausreichende Sichtbeziehung auf den Hainer Weg. Der bereits installierte Verkehrsspiegel, welcher den aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugführern Einsicht in den nördlichen Hainer Weg geben soll, ist noch immer oft von an der Friedhofsmauer parkenden Lkws zugestellt bzw. die dort parkenden Lkws nehmen die durch den Verkehrsspiegel ermöglichte Sicht in den südlichen Hainer Weg. Auch der südliche Teil des Hainer Weges ist für die aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugführer schlecht einsehbar. Fahrzeugführer fahren bereits in den Hainer Weg ein, um Einsicht in den südlichen Hainer Weg nehmen zu können. Um den dadurch entstehenden Gefahren zu begegnen, ist das Anbringen eines weiteren Verkehrsspiegels, welcher den aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugführern Einsicht in den südlichen Hainer Weg ermöglicht, dringend erforderlich. Quelle: Googlemaps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2015, OM 3827 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1179 Antrag vom 12.10.2016, OF 211/5 Antrag vom 06.11.2017, OF 654/5
Bushaltestelle der Linie 48 „Am Sandberg“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 139 entstanden aus Vorlage: OF 29/5 vom 11.05.2016 Betreff: Bushaltestelle der Linie 48 "Am Sandberg" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) für die Buslinie 48 im Bereich der Bushaltestelle "Am Sandberg" für die ein- und aussteigenden Fahrgäste Maßnahmen zur Unfallvermeidung treffen kann. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Erleichterungen in diesem Bereich für gehbehinderte Busbenutzer und für Mütter mit Kinderwagen zu treffen sind, zum Beispiel das Entfernen der Bügel und Pflastern des Bereichs. Begründung: Im hinteren Abschnitt der Bushaltestelle "Am Sandberg" sind Metallbügel in das Erdreich eingelassen worden, wohl um das Falschparken im Bereich der Bushaltestelle zu verhindern (siehe Abbildung). Dies kann aber auch zu einer erheblichen Unfallgefährdung für die Fahrgäste beim Ein- und Aussteigen im hinteren Bereich der Busse führen - insbesondere bei Dunkelheit. Des Weiteren ist es in diesem Bereich kaum möglich, den Bus - z. B. als Rollstuhlfahrer, mit Gehhilfen oder mit einem Kinderwagen - zu betreten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1181 Aktenzeichen: 92 14
Schutzgitter Sachsenhäuser Landwehrweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.02.2016, OM 4997 entstanden aus Vorlage: OF 1218/5 vom 26.01.2016 Betreff: Schutzgitter Sachsenhäuser Landwehrweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf dem Schulweg zwischen Letzter Hasenpfad und Martin-Buber-Schule ein Schutzgitter auf der Fahrbahn im Abstand von einem Meter vom Bordstein angebracht werden kann. Dadurch wird der extrem schmale Gehweg um das entsprechende Maß verbreitert. Begründung: Die in diesem Straßenabschnitt vorhandene Gehwegbreite entspricht absolut nicht den Erfordernissen eines stark frequentierten Schulwegs. Bei Schulschluss wird von den Schulkindern ein erheblicher Teil der Fahrbahn als Gehweg genutzt. Diese Situation ist unhaltbar. Bei verschiedenen Schulwegbegehungen wurde immer wieder die gefährliche Situation für Schüler der Martin-Buber-Schule diskutiert. Eine wirksame Verbesserung wurde aber nicht in Aussicht gestellt. Ein Schutzgitter (Drängelgitter) auf der Fahrbahn, welches den Gehweg entsprechend verbreitert, sollte zumindest geprüft werden. Eine ähnliche Maßnahme wurde in Höchst in der Palleskestraße auf dem Schulweg zur neuen Containeranlage durchgeführt, nachdem es auch dort massive Interventionen der Elternvertreter und des Lehrpersonals gab. . Drängelgitter in der Palleskestraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 740 Antrag vom 29.01.2019, OF 1159/5 Aktenzeichen: 66 2
Sicherung des Trainingsbetriebs der Spvgg. 05 Oberrad hier: Genehmigung des Aufstellens von Toren in der Gemarkung 507, Flur 38, Flurstücke 31, 32, 33, 34, 35 und 36
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM 4749 entstanden aus Vorlage: OF 1178/5 vom 09.11.2015 Betreff: Sicherung des Trainingsbetriebs der Spvgg. 05 Oberrad hier: Genehmigung des Aufstellens von Toren in der Gemarkung 507, Flur 38, Flurstücke 31, 32, 33, 34, 35 und 36 Vorgang: M 121/11 Der Magistrat wird gebeten, der Spvgg. 05 Oberrad das Aufstellen von Toren auf dem Grundstück in der Gemarkung 507, Flur 38, Flurstücke 31, 32, 33, 34, 35 und 36 zu gestatten, wie es bisher auch der Fall gewesen ist. Begründung: Die Untere Naturschutzbehörde hatte im Frühsommer 2015 darauf hingewiesen, dass auf dem o. g. Grundstück, das die Spvgg. 05 Oberrad zu Trainingszwecken nutzt, u. a. Festzeltgarnituren und Trainingsmaterial gelagert werden. Die Untere Naturschutzbehörde bat darum, dass diese Beeinträchtigung entfernt werden solle. Dies kann der Ortsbeirat soweit nachvollziehen. Nicht nachvollziehen kann der Ortsbeirat, dass mit der Entfernung auch das Deinstallieren der Tore gemeint war, die die Spvgg. 05 Oberrad zum Trainieren braucht. Vor allem vor dem Hintergrund der Begründung des Bebauungsplans Nr. 877 - An der Goetheruh/Nördlich Beckerwiese - (Vortrag des Magistrats vom 21.06.2011, M 121), wo es heißt "Aufgrund attraktiver und bedarfsgerechter Sportangebote und einer vorbildlichen Vereinsarbeit steigen die Mitgliederzahlen der Spvgg. 05 Oberrad stetig. Dieser Umstand macht eine Erweiterung der vorhandenen Sportanlage um ein weiteres Spielfeld notwendig. Mit diesem Spielfeld kann insbesondere die hervorragende Kinder- und Jugendarbeit weiterhin in gebotenem Maß geleistet und sogar noch ausgebaut werden.", ist das Vorgehen schwer nachzuvollziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.06.2011, M 121 Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 427
Verkehrskonzept Henninger Areal
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2015, OF 1165/5 Betreff: Verkehrskonzept Henninger Areal Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das zu erwartende Verkehrsaufkommen der vorliegenden Baugenehmigungen und Bauanträge auf aktueller Datenbasis darzustellen und das sich daraus ableitende Verkehrskonzept sowohl für den fließenden Verkehr als auch für den ruhenden Verkehr darzulegen. Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Mit welchem PKW- und LKW-Verkehrsaufkommen wird für die Einzelhandels- und gewerbliche Nutzung im Basement des Henninger Turms gerechnet? 2. Wie viele Stellplätze wurden in den einzelnen Baufeldern genehmigt oder - soweit sie noch nicht genehmigt sind - bisher beantragt? Für den Fall, dass noch keine Anträge für die einzelnen Baufelder vorliegen, bitten wir um die Prognose der für diese Baufelder zu genehmigenden Stellplätze. 3. Wie viele Kunden-/Besucherparkplätze werden im Baugebiet Henninger Areal eingerichtet. Falls es hierfür zentrale Parkierungsanlagen gibt, bitten wir um die Mitteilung, wo diese liegen und wie diese angefahren werden können. 4. Ist an ein bevorrechtigtes Anwohnerparken in den umgebenden Straßen des Baugebietes Henninger Turm gedacht, wo dieses bislang nicht eingerichtet ist. Wenn ja, bitten wir um eine Darlegung, in welchen Straßenabschnitten dies in welchen Zeiträumen am Tag erfolgen soll. 5. Nach der Begründung des Bebauungsplanes B 847 soll der Ziel- und Quellverkehr ganz überwiegend über den Hainer Weg abgewickelt werden. Der hierzu erforderliche Anschluss an Hauptstraßen (im Wesentlichen die Darmstädter Landstraße) soll über die Geleitstraße erfolgen, bei der einen Zwei-Richtungsverkehr zulässig sein soll. Dieser ist schon seit einiger Zeit im Betrieb. Hierzu stellen wir folgende Fragen. a) Ist bekannt, um wie viel sich die Ausfahrtzeiten von der Geleitstraße auf die Darmstädter Landstraße in der morgendlichen rush hour nach Einführung des Zwei-Richtungsverkehrs verlängert haben? Um wie viel werden sich die Ausfahrtzeiten weiter verändern, wenn die Nutzung im neuen Baugebiet vollständig aufgenommen werden. b) Ist erwogen worden, ob zur Verbesserung des Abflusses von der Geleitstraße in die Darmstädter Landstraße in der morgendlichen rush hour eine Uhrzeit gesteuerte Aufhebung des Zwei-Richtungsverkehrs in Betracht kommt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? c) Für den Fall, dass der Magistrat die Meinung teilt, dass der Abfluss von der Geleitstraße in die Darmstädter Landstraße zumindest während der morgendlichen rush hour verkehrspolitisch unzuträglich ist, hat der Magistrat alternative Anschlüsse geprüft? Gibt es insbesondere eine Möglichkeit, die Aschaffenburger Straße zur Darmstädter Landstraße zu verlängern? Sind hierzu Verhandlungen mit den betroffenen Grundstückeigentümern geführt worden? Wenn ja, wie werden die Erfolgsaussichten einer solchen Lösung eingeschätzt? d) Als weitere Alternative zum Anschluss an Hauptverkehrsstraßen wurden im Rahmen der Bebauungsplanung erwogen, den Hainer Weg auch in Fahrtrichtung Norden an die Offenbacher Landstraße anzuschließen? Ist dieses planerische Konzept weiterverfolgt worden und zu welchem Ergebnis hat es geführt? 6. Die inneren Erschließungsstraßen des Baugebietes Henninger Turm sind so ausgerichtet, dass der Verkehr weitestgehend über den Hainer Weg abfließen kann. Eine Ausnahme stellt eine Wegeverbindung dar, die auf Höhe des Wendelsweges 59/61 vom Wendelsweg in Richtung Hainer Weg abgeht. Sie ist im Bebauungsplan nicht als Verkehrsfläche gekennzeichnet. Es steht daher zu vermuten, dass es sich um eine private Fläche handeln soll, die gegebenenfalls mit Geh- und Fahrrechten zugunsten der Allgemeinheit belastet wird. Entsprechende Festsetzungen finden sich im Bebauungsplan jedoch nicht. Der straßenverkehrsrechtlichen Beurteilung dieser Straße kommt eine große Bedeutung zu für die Frage, ob der Verkehr des Baugebietes im Wesentlichen über den Hainer Weg abgewickelt werden kann. Sollte die verkehrliche Anbindung zum Wendelsweg eine durchgehende öffentliche Straße sein, würde erheblicher Verkehr in den Wendelsweg abfließen und damit der gesamte Mühlberg entsprechend belastet werden. Wir bitten daher, folgende Fragen zu beantworten: a) Wird es sich bei der bezeichneten Straße um eine private Straße oder eine öffentliche Straße handeln? b) Welche Maßnahmen sind vorgesehen, dass die Straße nur von den unmittelbaren Anliegern genutzt wird? 7. Sind im Zusammenhang mit der Nutzungsaufnahme für das neue Baugebiet neue Bushaltestellen geplant, neue Buslinien vorgesehen oder ein verkürzter Takt vorhandener Busse geplant? Für den Fall, dass neue Bushaltestellen vorgesehen sind, bitten wir um Bekanntgabe der genauen Standorte, um möglicherweise Hinweise auf Optimierungen geben zu können. 8. Sind neue Radwege zur Erschließung des Baugebietes Henninger Areal vorgesehen und wenn ja, wo liegen diese? 9. Ist der Stadt bekannt, ob in dem neuen Baugebiet Carsharing oder E-Bike-Sharing angeboten werden sollen, um den motorisierten Individualverkehr, so gut es geht, zu begrenzen. Begründung: Die verkehrsplanerische Bewältigung des Neubaugebietes Henninger Areal war eines der herausragenden Probleme des schließlich verabschiedeten Bebauungsplans B 847. Mittlerweile hat sich die Faktenlage, die Grundlage eines Verkehrskonzeptes sein könnte, so verdichtet, dass seriös die notwendigen Maßnahmen geplant werden können, um ein allseits befriedigendes Verkehrskonzept zu entwickeln. Da mittlerweile fast ein Drittel des Gebietes, inklusive des neuen Henninger Turms mit den Einzelhandelsbetrieben in seinem Basement gebaut ist, weiß man, wie viele Stellplätze dort genehmigt wurden. Aufgrund der Kommunikation mit dem Investor haben die Anlieger den Eindruck, dass für weite Teile des restlichen Baugebietes Baugenehmigungen erteilt sind, so dass auch insoweit die Anzahl der Stellplätze feststeht. Neben der Anzahl der Stellplätze liegen damit auch die Zu- und Abfahrten zu den Tiefgaragen fest, so dass die Verknüpfung mit dem vorhandenen Straßennetz nunmehr auch im Detail bekannt ist. Ebenfalls im Vorgriff auf das angekündigte Verkehrskonzept sind verkehrslenkende Maßnahmen eingeführt worden, deren Erfolg man nun in der alltäglichen Wirklichkeit überprüfen kann. So ist bei der Geleitstraße ein Zwei-Richtungsverkehr eingeführt worden, was eine Beurteilung der Leistungsfähigkeit dieses Anschlusses erlaubt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 06.11.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1508 2015 Die Vorlage OF 1165/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenErneuerung eines Piktogramms im Lettigkautweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4246 entstanden aus Vorlage: OF 1097/5 vom 08.06.2015 Betreff: Erneuerung eines Piktogramms im Lettigkautweg Der Magistrat wird gebeten, das im Lettigkautweg vorhandene Piktogramm "Vorsicht Kinder" in Höhe der Hausnummer 33 zu erneuern. Begründung: Im Laufe der Zeit hat das Piktogramm "Vorsicht Kinder" sehr stark gelitten, sodass es kaum noch sichtbar ist. Da sich in unmittelbarer Nähe die Mühlbergschule befindet, sollte hier schnellstens Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1237 Aktenzeichen: 66 7
Verbesserung des Zustandes der Straße An der Goetheruh
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4241 entstanden aus Vorlage: OF 1086/5 vom 12.05.2015 Betreff: Verbesserung des Zustandes der Straße An der Goetheruh Der Magistrat wird gebeten, die asphaltierte Straße An der Goetheruh vom Sachsenhäuser Landwehrweg in Richtung Sportplatz Beckerwiese so herzurichten, dass diese gefahrlos genutzt werden kann. Begründung: Die Straßenoberfläche in dem beschriebenen Abschnitt gleicht einer Kraterlandschaft und birgt daher nicht nur Gefahren für Personenkraftwagen, sondern auch für Fahrradfahrer, die diesen Weg oft nutzen. Die an diesem Straßenabschnitt befindlichen Gärten können nur über diese Straße erreicht werden. Besonders schlimm ist es bei Dunkelheit, da sich dort keinerlei Beleuchtung befindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1239 Aktenzeichen: 66 5
Errichtung eines Verkehrsspiegels am Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2015, OM 3827 entstanden aus Vorlage: OF 1007/5 vom 08.01.2015 Betreff: Errichtung eines Verkehrsspiegels am Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg Der Magistrat wird gebeten, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, den Verkehrsspiegel am Hainer Weg/Ecke Bergesgrundweg wieder seiner beabsichtigten Nutzung zuzuführen. Der Spiegel spiegelt regelmäßig die Lastkraftwagen und Wohnmobile wider, die auf der Seite des Friedhofes geparkt sind, und nicht den Verkehrsfluss des Hainer Weges. Begründung: Die Sicht in den Hainer Weg ist häufig mit parkenden Lastkraftwagen und Wohnmobilen für die aus dem Bergesgrundweg kommenden Personenkraftwagenfahrerinnen und -fahrer sowie Radfahrerinnen und Radfahrer verstellt. Damit ist die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.05.2016, OF 42/5 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 587 Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 147 Antrag vom 06.11.2017, OF 654/5 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2432 Aktenzeichen: 66 7
Einrichtung zusätzlicher Haltestellen für die Buslinien 81 und 82
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2015, OM 3830 entstanden aus Vorlage: OF 1011/5 vom 04.01.2015 Betreff: Einrichtung zusätzlicher Haltestellen für die Buslinien 81 und 82 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es 1. ohne finanziellen Mehraufwand und 2. ohne bauliche Veränderungen möglich ist, bei den Buslinien 81 und 82 zusätzlich eine Haltestelle a) im Bereich der Siedlung "Im Teller" und b) am Parkplatz "An der Goetheruh" zu installieren. Begründung: Die Buslinien 81 und 82 werden von den Bürgerinnen und Bürgern im Stadtteil Oberrad gut angenommen. Aus der Bevölkerung kam der Wunsch, dass man zusätzlich eine Haltestelle im Bereich der Siedlung "Im Teller" und am Parkplatz "An der Goetheruh" installieren möge. Mit Blick auf die Haushaltslage möchte der Ortsbeirat daher wissen, ob diesem Wunsch ohne finanziellen Mehraufwand und ohne bauliche Veränderungen entsprochen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2015, ST 639 Aktenzeichen: 92 13
Aufnahme der Fußgängerquerung an der Einmündung des Lettigkautwegs in die Offenbacher Landstraße in den Schulwegeplan
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2014, OM 3634 entstanden aus Vorlage: OF 965/5 vom 17.10.2014 Betreff: Aufnahme der Fußgängerquerung an der Einmündung des Lettigkautwegs in die Offenbacher Landstraße in den Schulwegeplan Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerquerung an der Einmündung des Lettigkautwegs in die Offenbacher Landstraße in den Schulwegeplan aufzunehmen und diese Fußgängerquerung als Teil eines offiziellen Schulwegs einzutragen. Begründung: Die Fußgängerquerung an der Einmündung des Lettigkautwegs in die Offenbacher Landstraße wird von den Schülerinnen und Schülern der Mühlbergschule zunehmend als Schulweg genutzt. Daher unterliegt dieser Überweg aus Sicht des Ortsbeirates einer besonderen Sicherungspflicht, und eine über das übliche Maß hinausgehende Kennzeichnung und Sicherung ist nötig. Dies ist aber nur möglich, wenn die o. g. Fußgängerquerung in den Schulwegeplan aufgenommen wird, worum der Ortsbeirat bittet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 67 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 805 Aktenzeichen: 32 1
Prüfung des Gebietes Wendelsweg und davon abgehende Straßen für das Bewohnerparken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2014, OM 3562 entstanden aus Vorlage: OF 935/5 vom 13.08.2014 Betreff: Prüfung des Gebietes Wendelsweg und davon abgehende Straßen für das Bewohnerparken Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit der Einrichtung des Bewohnerparkens im Wendelsweg und in den davon abgehenden Straßen zu prüfen und darüber zu berichten. Begründung: Bewohnerinnen und Bewohner des Wendelswegs haben geäußert, dass der Parkdruck im Wendelsweg und den davon abgehenden Straßen sehr hoch ist. Seitens der Bevölkerung wurde mehrfach der Wunsch geäußert, in dem oben genannten Bereich Bewohnerparken einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 71 Aktenzeichen: 61 1
Witterungsschutz an der RMV-Haltestelle „Am Sandberg“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3358 entstanden aus Vorlage: OF 872/5 vom 30.06.2014 Betreff: Witterungsschutz an der RMV-Haltestelle "Am Sandberg" Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem RMV an der Haltestelle "Am Sandberg"/Ecke Wendelsweg einen Witterungsschutz für die Fahrgäste zu installieren, da diese Haltestelle stark frequentiert ist. Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere ältere Menschen, aber auch Schülerinnen und Schüler warten ungeschützt auf die Busse. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1537 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13
Absenkung der Bordsteinkante des Wendelsweges/Ecke Am Sandberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3359 entstanden aus Vorlage: OF 873/5 vom 30.06.2014 Betreff: Absenkung der Bordsteinkante des Wendelsweges/Ecke Am Sandberg Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteinkante des Wendelsweges/Ecke Am Sandberg abzusenken, damit ein barrierefreier Zugang zur Bushaltestelle gewährleistet wird. Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere ältere Menschen, die in der Seniorenwohnanlage im Wendelsweg Nr. 109 wohnen, nutzen rege die Busverbindung Am Sandberg und benötigen einen barrierefreien Zugang zur Haltestelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2014, ST 1357 Aktenzeichen: 66 2
Anbringung einer Gedenktafel für Max Beckmann
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2014, OM 3221 entstanden aus Vorlage: OF 838/5 vom 25.05.2014 Betreff: Anbringung einer Gedenktafel für Max Beckmann Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Eigentümer der Liegenschaft Steinhausenstraße Nr. 7 in Frankfurt am Main - Sachsenhausen, Herrn Ulrich Menkel, eine Gedenktafel für Max Beckmann an der Liegenschaft anbringen zu lassen. Begründung: Der Eigentümer der Liegenschaft Steinhausenstraße Nr. 7, Herr Ulrich Menkel, möchte an seinem Haus eine Gedenktafel für den deutschen Maler, Grafiker, Bildhauer, Autor und Hochschullehrer Max Beckmann anbringen lassen. Der Ortsbeirat befürwortet dieses Vorhaben und bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main, hier tätig zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1272 Aktenzeichen: 60 3
Geschwindigkeitsüberwachung und Rotlichtkontrolle in der Siemensstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2740 entstanden aus Vorlage: OF 734/5 vom 13.11.2013 Betreff: Geschwindigkeitsüberwachung und Rotlichtkontrolle in der Siemensstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Fußgängerampel Ecke Siemensstraße/Heisterstraße eine Überwachungsanlage zur Kontrolle von Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstößen analog zur Anlage Ecke Offenbacher Landstraße/Lettigkautweg zu installieren. Begründung: Dem Ortsbeirat liegen Beschwerden von Eltern vor, die ihre Kinder im Kinderzentrum Siemensstraße betreuen lassen und sich darüber beklagen, dass zahlreiche Autofahrer noch bei Rotlicht die Fußgängerampel überfahren und auch nicht die vorgeschriebene Geschwindigkeit einhalten. Dadurch werden besonders die Kinder gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2014, ST 235 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 498 Aktenzeichen: 32 4
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