Sicherung des Trainingsbetriebs der Spvgg. 05 Oberrad hier: Genehmigung des Aufstellens von Toren in der Gemarkung 507, Flur 38, Flurstücke 31, 32, 33, 34, 35 und 36
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM
4749 entstanden aus
Vorlage: OF 1178/5 vom
09.11.2015 Betreff: Sicherung des Trainingsbetriebs der Spvgg. 05
Oberrad hier: Genehmigung des Aufstellens von Toren in der Gemarkung 507,
Flur 38, Flurstücke 31, 32, 33, 34, 35 und 36 Vorgang: M 121/11 Der Magistrat wird gebeten, der Spvgg. 05 Oberrad
das Aufstellen von Toren auf dem Grundstück in der Gemarkung 507, Flur 38,
Flurstücke 31, 32, 33, 34, 35 und 36 zu gestatten, wie es bisher auch der Fall
gewesen ist. Begründung: Die Untere Naturschutzbehörde hatte im Frühsommer
2015 darauf hingewiesen, dass auf dem o. g. Grundstück, das die Spvgg. 05
Oberrad zu Trainingszwecken nutzt, u. a. Festzeltgarnituren und
Trainingsmaterial gelagert werden. Die Untere Naturschutzbehörde bat darum,
dass diese Beeinträchtigung entfernt werden solle. Dies kann der Ortsbeirat
soweit nachvollziehen. Nicht nachvollziehen kann der Ortsbeirat, dass mit
der Entfernung auch das Deinstallieren der Tore gemeint war, die die Spvgg. 05
Oberrad zum Trainieren braucht. Vor allem vor dem Hintergrund der Begründung des
Bebauungsplans Nr. 877 - An der Goetheruh/Nördlich Beckerwiese - (Vortrag des
Magistrats vom 21.06.2011, M 121), wo es heißt "Aufgrund attraktiver und
bedarfsgerechter Sportangebote und einer vorbildlichen Vereinsarbeit steigen
die Mitgliederzahlen der Spvgg. 05 Oberrad stetig. Dieser Umstand macht eine
Erweiterung der vorhandenen Sportanlage um ein weiteres Spielfeld notwendig.
Mit diesem Spielfeld kann insbesondere die hervorragende Kinder- und
Jugendarbeit weiterhin in gebotenem Maß geleistet und sogar noch ausgebaut
werden.", ist das Vorgehen schwer nachzuvollziehen. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 21.06.2011, M 121
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.02.2016, ST 427