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Sicherung des Trainingsbetriebs der Spvgg. 05 Oberrad hier: Genehmigung des Aufstellens von Toren in der Gemarkung 507, Flur 38, Flurstücke 31, 32, 33, 34, 35 und 36

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM 4749 entstanden aus Vorlage: OF 1178/5 vom 09.11.2015 Betreff: Sicherung des Trainingsbetriebs der Spvgg. 05 Oberrad hier: Genehmigung des Aufstellens von Toren in der Gemarkung 507, Flur 38, Flurstücke 31, 32, 33, 34, 35 und 36 Vorgang: M 121/11 Der Magistrat wird gebeten, der Spvgg. 05 Oberrad das Aufstellen von Toren auf dem Grundstück in der Gemarkung 507, Flur 38, Flurstücke 31, 32, 33, 34, 35 und 36 zu gestatten, wie es bisher auch der Fall gewesen ist. Begründung: Die Untere Naturschutzbehörde hatte im Frühsommer 2015 darauf hingewiesen, dass auf dem o. g. Grundstück, das die Spvgg. 05 Oberrad zu Trainingszwecken nutzt, u. a. Festzeltgarnituren und Trainingsmaterial gelagert werden. Die Untere Naturschutzbehörde bat darum, dass diese Beeinträchtigung entfernt werden solle. Dies kann der Ortsbeirat soweit nachvollziehen. Nicht nachvollziehen kann der Ortsbeirat, dass mit der Entfernung auch das Deinstallieren der Tore gemeint war, die die Spvgg. 05 Oberrad zum Trainieren braucht. Vor allem vor dem Hintergrund der Begründung des Bebauungsplans Nr. 877 - An der Goetheruh/Nördlich Beckerwiese - (Vortrag des Magistrats vom 21.06.2011, M 121), wo es heißt "Aufgrund attraktiver und bedarfsgerechter Sportangebote und einer vorbildlichen Vereinsarbeit steigen die Mitgliederzahlen der Spvgg. 05 Oberrad stetig. Dieser Umstand macht eine Erweiterung der vorhandenen Sportanlage um ein weiteres Spielfeld notwendig. Mit diesem Spielfeld kann insbesondere die hervorragende Kinder- und Jugendarbeit weiterhin in gebotenem Maß geleistet und sogar noch ausgebaut werden.", ist das Vorgehen schwer nachzuvollziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.06.2011, M 121 Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 427

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