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Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark II

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2331 entstanden aus Vorlage: OF 598/5 vom 25.09.2017 Betreff: Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark II Vorgang: OM 1641/17 OBR 5; ST 1681/17 Der Magistrat wird aufgefordert, im Seehofpark einen Bereich zu umzäunen und mit einem Tor zu versehen, um im umzäunten Bereich den freien Auslauf von Hunden zu gestatten. Dabei bietet sich insbesondere der Bereich zwischen Reversbrunnenweg und dem im Seehofpark befindlichen Bolzplatz an (s iehe Abbildung). Begründung: Der Magistrat hat dem Vorschlag des Ortsbeirates 5, im Seehofpark eine Hundewiese einzurichten, in seiner Stellungnahme vom 04.09.2017, ST 1681, eine Absage erteilt. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass Hunde auch im Bereich einer eingezäunten Hundewiese nicht unbeaufsichtigt laufen dürfen, sondern sich im Einwirkungsbereich der führenden Person befinden müssen. Gerade zum beaufsichtigten Auslauf von Hunden soll eine Hundewiese, bestenfalls mit Sitzbank, für Hunde und deren Besitz geschaffen werden. Letztere bilden im Übrigen, neben Passanten und Kindern, einen erheblichen Anteil an Parknutzern. Auch merkt der Ortsbeirat an, dass der Magistrat gerne auch einen anderen als den in der Anregung vom 19.05.2017, OM 1641, vorgeschlagenen Bereich im Seehofpark zur Hundewiese ausweisen kann, der Ortsbeirat ist insoweit nicht festgelegt. Weiterhin greift das Argument, dass in Ortsrandnähe genügend Hundeauslaufflächen bestehen, nur bedingt. Soweit der Magistrat dabei auf den Stadtwald anspielt, ist anzumerken, dass dieser vom Seehofpark noch mehr als einen Kilometer fußläufig entfernt ist und viele der Besucherinnen und Besucher des Parks bereits bei Erreichen des Parks zumindest einige Hundert Meter gelaufen sind. Auch herrscht in der Brut- und Setzzeit im Stadtwald Leinenpflicht. Insofern unterscheidet sich die Lage für Hundebesitzer rund um den Hennigerturm nicht von jenen im Frankfurter Westend vor Eröffnung der Hundewiese im Grüneburgpark. Weiterhin weist der Ortsbeirat abermals darauf hin, dass durch die Schaffung einer Hundewiese Konflikte zwischen Parkbesuchern bzw. Passanten und Hundebesitzern entschärft werden und für Hundebesitzer eine Möglichkeit geschaffen wird, ihren Hunden wohnortnah Auslauf zu ermöglichen, ohne dabei gegen die Leinenpflicht zu verstoßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1641 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1681 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 196 Antrag vom 20.02.2018, OF 784/5 Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2924 Antrag vom 04.03.2019, OF 1187/5 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4428 Antrag vom 20.06.2019, OF 1316/5 Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4994 Antrag vom 30.07.2021, OF 143/5 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 775 Aktenzeichen: 67 0