Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark II
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM
2331 entstanden aus
Vorlage: OF 598/5 vom
25.09.2017 Betreff: Einrichtung einer Hundeauslauffläche im
Seehofpark II Vorgang: OM 1641/17 OBR 5; ST 1681/17 Der Magistrat wird aufgefordert, im Seehofpark einen
Bereich zu umzäunen und mit einem Tor zu versehen, um im umzäunten Bereich den
freien Auslauf von Hunden zu gestatten. Dabei bietet sich insbesondere der
Bereich zwischen Reversbrunnenweg und dem im Seehofpark befindlichen Bolzplatz
an (s iehe Abbildung). Begründung: Der Magistrat hat dem Vorschlag des Ortsbeirates 5,
im Seehofpark eine Hundewiese einzurichten, in seiner Stellungnahme vom
04.09.2017, ST 1681, eine Absage erteilt. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass Hunde auch im
Bereich einer eingezäunten Hundewiese nicht unbeaufsichtigt laufen dürfen,
sondern sich im Einwirkungsbereich der führenden Person befinden müssen. Gerade
zum beaufsichtigten Auslauf von Hunden soll eine Hundewiese, bestenfalls mit
Sitzbank, für Hunde und deren Besitz geschaffen werden. Letztere bilden im
Übrigen, neben Passanten und Kindern, einen erheblichen Anteil an Parknutzern.
Auch merkt der Ortsbeirat an, dass der Magistrat gerne auch einen anderen als
den in der Anregung vom 19.05.2017, OM 1641, vorgeschlagenen Bereich im
Seehofpark zur Hundewiese ausweisen kann, der Ortsbeirat ist insoweit nicht
festgelegt. Weiterhin greift das Argument, dass
in Ortsrandnähe genügend Hundeauslaufflächen bestehen, nur bedingt. Soweit der
Magistrat dabei auf den Stadtwald anspielt, ist anzumerken, dass dieser vom
Seehofpark noch mehr als einen Kilometer fußläufig entfernt ist und viele der
Besucherinnen und Besucher des Parks bereits bei Erreichen des Parks zumindest
einige Hundert Meter gelaufen sind. Auch herrscht in der Brut- und Setzzeit im
Stadtwald Leinenpflicht. Insofern unterscheidet sich die Lage für Hundebesitzer
rund um den Hennigerturm nicht von jenen im Frankfurter Westend vor Eröffnung
der Hundewiese im Grüneburgpark. Weiterhin weist der Ortsbeirat abermals darauf hin,
dass durch die Schaffung einer Hundewiese Konflikte zwischen Parkbesuchern bzw.
Passanten und Hundebesitzern entschärft werden und für Hundebesitzer eine
Möglichkeit geschaffen wird, ihren Hunden wohnortnah Auslauf zu ermöglichen,
ohne dabei gegen die Leinenpflicht zu verstoßen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.05.2017, OM 1641
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.09.2017, ST 1681
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.02.2018, ST 196
Antrag vom
20.02.2018, OF
784/5
Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2924
Antrag vom
04.03.2019, OF
1187/5
Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4428
Antrag vom
20.06.2019, OF
1316/5
Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4994
Antrag vom
30.07.2021, OF
143/5
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 775
Aktenzeichen: 67 0