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Meine Nachbarschaft: Voltenseeweg

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Defekte Fahrbahnen bei allen Fußgängerüberwegen im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Triebstraße, Leuchte und Borsigallee sowie Vilbeler Landstraße/PhillipPuthStraße

07.08.2018 · Aktualisiert: 20.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3414 entstanden aus Vorlage: OF 194/16 vom 30.06.2018 Betreff: Defekte Fahrbahnen bei allen Fußgängerüberwegen im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Triebstraße, Leuchte und Borsigallee sowie Vilbeler Landstraße/Phillip-Puth-Straße Der Magistrat wird gebeten, die defekten Fahrbahnen an allen Fußgängerüberwegen im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Triebstraße, Leuchte und Borsigallee sowie Vilbeler Landstraße/ Phillip-Puth-Straße zu erneuern. Begründung: Bei den o. g. Fußgängerübergängen ist die Fahrbahn schon mehrfach aufgebrochen und dann nur notdürftig wieder verschlossen worden. Durch den täglich hohen Durchgangsverkehr haben sich an den ausgebesserten Stellen gefährliche Risse und zum Teil schon große Löcher gebildet (siehe Bilder). Für Fußgänger, Behinderte und Frauen mit Kinderwagen stellen diese Löcher eine große Gefahr dar. Diese Fußgängerüberwege sollten schnellstens grunderneuert (nicht ausgebessert) werden. Links Überweg an der Phillip-Puth-Straße Überweg an der Phillip-Puth-Straße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2177

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schaffung begrünter Mittelstreifen und einer einspurigen Verkehrsführung auf der Vilbeler Landstraße zwischen der Einmündung Taschnerstraße und der Einmündung Florianweg

07.08.2018 · Aktualisiert: 20.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3415 entstanden aus Vorlage: OF 196/16 vom 16.07.2018 Betreff: Schaffung begrünter Mittelstreifen und einer einspurigen Verkehrsführung auf der Vilbeler Landstraße zwischen der Einmündung Taschnerstraße und der Einmündung Florianweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Teilstück der Vilbeler Landstraße zwischen der Einmündung Taschnerstraße und der Einmündung Florianweg weitere begrünte Mittelstreifen angelegt werden können, wie sie im südlichen Verlauf bereits vor einiger Zeit geschaffen wurden. Im genannten 300 Meter langen Teilstück könnten so fünf Grünstreifen (Inseln) von mindestens circa acht Metern Länge im Abstand von circa 40 Metern angelegt werden, die sich mittig auf der Fahrbahn befinden würden. In diesem Teilstück müsste die Verkehrsführung dann einspurig erfolgen, wobei der bestehende Radweg, der derzeit an der Einmündung Taschnerstraße endet, beidseitig bis zur Einmündung Florianweg fortgesetzt werden müsste. Jeder Grünstreifen (Insel) soll mit zwei Bäumen bepflanzt werden, analog zu den bereits bestehenden Grünstreifen. Begründung: Auch Verkehrsräume sollten - wenn dies der Zweck zulässt - attraktiv gestaltet werden. Dies steigert die Lebensqualität im betroffenen Bereich. Die Schaffung der Grünstreifen würde hier einen sehr positiven Beitrag leisten. Durch den derzeitigen vierspurigen Ausbau der Vilbeler Landstraße im betroffenen Abschnitt hat sie momentan den Charakter einer Schnellstraße, was auch Auswirkungen auf das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer hat. Der Schnellstraßencharakter lädt quasi zum Rasen beziehungsweise zum unnötigen Überholen ein. Gerade solche Überholvorgänge in Fahrtrichtung Bergen (also auf ansteigender Straße) sind laut und tragen zur Lärmbelastung im Stadtteil signifikant bei. Sie sind gleichzeitig unsinnig, weil durch die anschließende Verengung auf wieder nur eine Fahrspur und die folgenden Ampelanlagen der Zeitgewinn praktisch gleich Null ist. Gerade auch für Radfahrer würde eine Weiterführung der Radwege eine Entlastung bedeutet, denn durch die starke Steigung fahren diese oft langsam, werden aber von Kraftfahrzeugen häufig sehr eng überholt. Hier wäre zu prüfen, ob mittelfristig die Vilbeler Landstraße möglichst durchgehend mit Radwegen ausgestattet werden könnte. Die mit Bäumen bepflanzten Grünstreifen würden also einen positiven Beitrag zum lokalen Stadtklima erbringen, sie würden unnötiges Rasen vermindern und somit einen Beitrag zum Energiesparen leisten. Die Bäume würden der Verkehrssicherheit dienen, die Lärmbelastung reduzieren und die Vilbeler Landstraße optisch aufwerten. Quelle: OpenStreetMap Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2178

OA (Anregung Ortsbeirat)

Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64

05.06.2018 · Aktualisiert: 17.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.06.2018, OA 270 entstanden aus Vorlage: OF 184/16 vom 16.05.2018 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Vorgang: OA 191/17 OBR 16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64, heißt es unter anderem: "Anmeldungen investiver Bedarfe sind nur zulässig, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind, das heißt, sie müssen der Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht gegeben." Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Antrag vom 24.10.2017, OA 191, sehr wohl gegeben, denn durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Vergrößerungspläne des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel- und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Die in Bergen-Enkheim ansässige Ingenieurgesellschaft für Verkehr und Stadtplanung mbH hat Mitgliedern des Ortsbeirates 16 klar aufgezeigt, dass a) ein Kreisverkehr an dieser Stelle sehr wohl möglich sowie sinnvoll ist und b) dort ein Kreisverkehr auch mit kleinerem Budget implantiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.06.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 270 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154/17) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 64 = Zurückweisung, OA 270 = Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 270 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154/17) Beschlussausfertigung(en): § 2866, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Einrichten einer Bedarfsampel auf der Vilbeler Landstraße auf Höhe Hausnummer 174

27.05.2018 · Aktualisiert: 18.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2018, OF 382/11 Betreff: Einrichten einer Bedarfsampel auf der Vilbeler Landstraße auf Höhe Hausnummer 174 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Bedarfsampel für Fußgänger auf der Vilbeler Landstraße auf Höhe der Hausnummer 174 einzurichten. Begründung: Alternativ ist der Ortsbeirat auch mit der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs einverstanden. Die Vilbeler Landstraße hat in dem Abschnitt Abfahrt nach Seckbach bis zur Abfahrt nach Bergen weder Ampel noch Fußgängerüberweg. Dennoch befindet sich mittig in diesem genannten Abschnitt die beidseitige Bushaltestelle Vilbeler Landstraße der Linie 43. Um es den Anwohnern und Nutzern des öffentlichen Personennahverkehrs sicherer zu ermöglichen, die jeweilige Bushaltestelle zu erreichen, muss eine Bedarfsampel, bzw. ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.06.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 382/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen CDU (= Annahme)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kirchbergweg (Fuß- und Radweg) gegen illegales Befahren mit Kraftfahrzeugen sichern

14.05.2018 · Aktualisiert: 27.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3165 entstanden aus Vorlage: OF 370/11 vom 20.04.2018 Betreff: Kirchbergweg (Fuß- und Radweg) gegen illegales Befahren mit Kraftfahrzeugen sichern Der Magistrat wird gebeten, den Kirchbergweg, im Abschnitt zwischen Seckbacher Bitzweg und Wilhelmshöher Straße, mittels massiver Absperrung gegen das illegale Befahren mit Kraftfahrzeugen zu sichern. Die Absperrungen sollten an den möglichen Kraftfahrzeugauffahrten auf dem Weg angebracht werden. Begründung: Der Kirchbergweg ist als ein reiner Fuß- und Radweg angelegt. Obwohl die Auffahrmöglichkeiten durch Kraftfahrzeuge mittels Findlingen verhindert werden sollten, ist immer wieder zu beobachten, dass der Weg mit Kraftfahrzeuge befahren wird. Die Autofahrer schieben die Findlinge regelmäßig unrechtmäßigerweise beiseite. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST 1997 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1012 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gebiet Am Weimerhaus/Voltenseestraße nicht mehr als FFH-Gebiet ausweisen

10.04.2018 · Aktualisiert: 19.07.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2967 entstanden aus Vorlage: OF 158/16 vom 08.01.2018 Betreff: Gebiet Am Weimerhaus/Voltenseestraße nicht mehr als FFH-Gebiet ausweisen Vorgang: V 489/17 OBR 16; ST 1589/17 Der Magistrat wird gebeten, bei der oberen Naturschutzbehörde (RP) zu verlangen und durchzusetzen, dass das Gebiet Weimerhaus/Voltenseeweg in Frankfurt am Main/Bergen-Enkheim als FFH-Gebiet aufgehoben und die entsprechende Meldung/Mitteilung an die Europäischen Union widerrufen bzw. zurückgenommen wird. Soweit der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main selbst gegenüber der oberen Naturschutzbehörde oder der Europäischen Union Mitteilungen und Erklärungen abgegeben hat, die zur Festlegung des vorbezeichneten Gebietes als FFH-Gebiet geführt haben könnten, wird der Magistrat aufgefordert, diese Erklärung zurückzunehmen bzw. zu widerrufen. Begründung: Die schon über Jahrzehnte (mehr als 70 Jahre) gewachsene Struktur der Wiesen und Gärten im Bereich Weimerhaus/Voltenseeweg und die damit verbundene Lebensqualität der Pächter der Gärten und der Bürger in Bergen-Enkheim ist zu erhalten, wird aber aktuell durch die Bestimmung dieses Gebietes als FFH-Gebiet und die daraus resultierenden Maßnahmen der unteren Naturschutzbehörde gegenüber einzelnen Eigentümern gefährdet, wenn nicht gar zerstört. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2017, V 489 Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1589 Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2018, ST 1260

OF (Antrag Ortsbeirat)

Landschaftsschutzverordnung in Bergen-Enkheim

20.01.2018 · Aktualisiert: 25.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2018, OF 163/16 Betreff: Landschaftsschutzverordnung in Bergen-Enkheim Vorgang: ST 1589/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Was soll in Zukunft mit den betroffenen Grundstücken geschehen? Sollen dort tatsächlich, wie im Maßnahmenplan beschrieben, Feuchtwiesen und Auenwälder entstehen, direkt anschließend der Vilbeler Landstraße und einem Wohngebiet? Wenn geplant wird, innerstädtische Grundstücke zu fluten. Was für Folgen hat das für die Anwohner? 2. Wer sorgt in Zukunft für die Pflege und Sicherheit dieser Grundstücke? 3. Wie und in welcher Form gedenkt die Stadt Frankfurt im Falle einer Durchsetzung der Pläne die Besitzer zu entschädigen, bzw. Ersatzgrundstücke bereitzustellen. Begründung: Die schon über Jahrzehnte (mehr als 90 Jahre) gewachsene Struktur der Wiesen und Gärten "Am Weimerhaus/Voltenseeweg" und die damit verbundene Lebensqualität der Besitzer der Gärten und der Bürger in Bergen-Enkheim ist zu erhalten, wird aber aktuell durch die Bestimmung dieses Gebietes als FFH-Gebiet und die daraus resultierenden Maßnahmen der unteren Naturschutzbehörde gegenüber einzelnen Eigentümern gefährdet, wenn nicht gar zerstört. Antragsteller: WBE CDU SPD GRÜNE BFF LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1589 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 739 2018 Die Vorlage OF 163/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF, LINKE., FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fußgängerbedarfsampel mit Zusatzeinrichtung für Blinde und sehbehinderte Menschen in Höhe der Bushaltestelle „Vilbeler Landstraße“ der Buslinie 43 installieren

02.01.2018 · Aktualisiert: 29.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2018, OF 271/11 Betreff: Fußgängerbedarfsampel mit Zusatzeinrichtung für Blinde und sehbehinderte Menschen in Höhe der Bushaltestelle "Vilbeler Landstraße" der Buslinie 43 installieren Vorgang: ST 1716/17 Gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1716 war der Baubeginn, der im Betreff genannten Fußgängerbedarfsampel, für Anfang Oktober 2017 geplant und die Inbetriebnahme der Lichtsignalanlage für das Ende des 4. Quartals 2017 vorgesehen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Wann ist mit dem Baubeginn der Ampelanlage zu rechnen 2. Für wann ist die voraussichtliche Inbetriebnahme der Anlage geplant Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1716 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 728 2018 Die Vorlage OF 271/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlegung der RMV Bushaltestelle „Berger Warte“ Bahnbuslinie Bad Vilbel - Offenbach Bus Nr. 551

24.10.2017 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2287 entstanden aus Vorlage: OF 140/16 vom 06.10.2017 Betreff: Verlegung der RMV Bushaltestelle "Berger Warte" Bahnbuslinie Bad Vilbel - Offenbach Bus Nr. 551 Der Magistrat wird um Prüfung und Veranlassung gebeten: Die jetzige Haltestelle "Berger Warte" der Buslinie 551 auf der Vilbeler Landstraße ist fußläufig kaum zu erreichen, es sei denn man geht über unbefestigte Feldwege. Die Haltestelle ist in den Bereich des Parkplatzes am Ende des nördlichen Höhenweges zu verlegen, an dem sich auch der alte Berger Jüdische Friedhof befindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 510 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ehemalige Parkbucht der aufgelassenen Bushaltestelle vor dem Ärztehaus Vilbeler Landstraße 45 zu einer normalen Parkbucht umbauen

24.10.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2288 entstanden aus Vorlage: OF 141/16 vom 11.09.2017 Betreff: Ehemalige Parkbucht der aufgelassenen Bushaltestelle vor dem Ärztehaus Vilbeler Landstraße 45 zu einer normalen Parkbucht umbauen Der Magistrat wird gebeten, die Parkbucht der ehemaligen Bushaltestelle vor dem Ärztehaus zu einer normalen Parkbucht mit rechten Winkeln umzubauen, um zwei volle, mit zwei Stunden eingeschränkte Parkplätze dazu zu gewinnen und das verkehrswidrige Parken in den Straßenraum der westlichen Fahrbahn der Vilbeler Landstraße am nördlichen Ende der früheren Buseinfahrt abzustellen. Begründung: Da rund um das Ärztehaus Parkplatzmangel herrscht, stellen sich immer wieder Parker in die kurvige Einfahrt dieser ehemaligen Bushaltestelle und der letzte ragt meistens mit dem Heck in die westliche Fahrspur der vielbefahrenen Abbiegespur der Vilbeler Landstraße, Richtung Hessen-Center. Das führt immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn ordnungsgemäß fahrende Fahrzeuge auf der Vilbeler Landstraße abrupt bremsen müssen, weil sie wegen der Verkehrsdichte nicht auf die östliche Spur ausweichen können. Dies sollte umgehend geändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 94 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße

24.10.2017 · Aktualisiert: 17.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.10.2017, OA 191 entstanden aus Vorlage: OF 138/16 vom 20.09.2017 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten; 2. den Durchgangs- und Pendlerschleichverkehr im Verlauf Leuchte/Fritz-Schubert-Ring/Im Sperber/Röhrborngasse/Marktstraße bzw. Marktstraße/Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring/Leuchte durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Begründung: Durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Aktivitäten des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Antrag vom 16.05.2018, OF 184/16 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 532 Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.11.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 191 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2042, 16. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.12.2017 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Blindenampel im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Marktstraße

12.09.2017 · Aktualisiert: 04.06.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2102 entstanden aus Vorlage: OF 133/16 vom 16.08.2017 Betreff: Blindenampel im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Marktstraße Der Magistrat wird beauftragt, die vorha ndenen Ampeln im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Marktstraße zu einer Blindenampelanlage umrüsten zu lassen. Begründung: Der an dieser Ecke befindliche Supermarkt ist die letzte Einkaufsmöglichkeit für Bergen-Enkheimer Bürgerinnen und Bürger, welche oberhalb des Heinrich-Bingemer-Weg wohnen. Gerade ältere und sehbehinderte Menschen, welche zu Fuß diesen Markt aufsuchen müssen, sind in diesem Kreuzungsbereich den alltäglichen Gefahren des Straßenverkehrs extrem ausgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2236 Antrag vom 03.06.2019, OF 249/16

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fragen zum Konzept für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921) - Wilhelmsbader Weg

02.09.2017 · Aktualisiert: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2017, OF 241/11 Betreff: Fragen zum Konzept für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921) - Wilhelmsbader Weg Der Magistrat weist im Rahmen seiner selbst verfassten Studie "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel" auf die Bedeutung sogenannter Frischluftenstehungsgebiete hin. Hierzu zählt auch das interkommunale Gewerbegebiet Wilhelmsbader Weg an der Grenze zu Maintal. Bei Ostwetterlagen hat dieser Bereich große Bedeutung für das Klima im Frankfurter Osten. Auf diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: Hält der Magistrat eine Verschlechterung der Luftqualität durch die weitere Versiegelung großer Flächen im Zuluftkorridor des östlichen Frankfurts für die Bevölkerung im Frankfurter Osten, die bereits heute durch Abgase und Lärm aus Gewerbe und Verkehr hoch belastet ist, für zumutbar und im Sinne des Klimawandels und den damit zu erwartenden negativen Veränderungen des Stadtklimas für opportun? Ausgehend von der Tatsache einer Klimaerwärmung und einer zunehmenden Überhitzung der urbanen Gebiete in den Sommermonaten, die die weitere Versieglung ehemaliger Grün- und Brachflächen im neuen Interkommunalen Gewerbegebiet ... negativ unterstützen wird, fragen wir den Magistrat, wie er im Frankfurter Osten dieser Entwicklung entgegenwirken wird? Welche Gewerbe- und Industriebetriebe sind als Nutzer dieses neuen Gewerbegebietes im Fokus des Magistrats? Hält der Magistrat eine in 1,5 Kilometer Entfernung gelegene S-Bahnstation und einfachen Fahrtkosten von 4,80 Euro pro Strecke von Frankfurt in das Gewerbegebiet für eine gute verkehrliche Anbindung durch den ÖPNV? Ist der Magistrat der Überzeugung, dass die heutige Infrastruktur des Straßenraums mit seinen schon heute an der Kapazitätsgrenze operierenden Verkehrsabwicklung im Bereich Mainkur, Hanauer Landstraße, Vilbeler Landstraße, Wächtersbacher Straße, Kilianstädter Straße, Wilhelmsbader Weg ausreichend ist ein neues Gewerbegebiet andienen zu können? Mit den Gewerbegebieten Seckbach Süd, Fechenheim Nord, Borsigallee gibt es im Frankfurter Osten Gewerbegebiete mit Leerstand und alter Infrastruktur. Diese Gewerbegebiete stehen erst noch vor ihrer Erneuerung und Optimierung. Ist es nicht sinnvoll diesen Prozess zuerst abzuschließen und dann erneut zu überprüfen, ob weiterer Gewerberaum benötigt wird - das vor allem auf dem Hintergrund der oben beschriebenen ungünstigen Entwicklungen des Stadtklimas? Hält es der Magistrat für sinnvoll weiteren Gewerberaum bzw. neue Gewerbegebiete zu etablieren, obwohl Frankfurt schon heute nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen kann und die bestehende verkehrstechnische Infrastruktur kaum noch neue Pendler verkraften kann? Begründung: Aus der Veröffentlichung des Umweltamtes: Von großer Bedeutung für das Frankfurter Stadtklima sind neben den städtebaulichen Rahmenbedingungen die Kalt- und Frischluftproduktionsflächen im Stadtgebiet und auch im Umland sowie die Ventilationsbahnen entlang des Mains, der Nidda und der verschiedenen Taunusbäche. Es zeichnet sich ab, dass es in Frankfurt am Main zukünftig mildere und feuchtere Winter, zahlreichere und heftigere Unwetter sowie stärkere und länger andauernde Hitzeperioden im Sommer geben wird. Dies belegen auch erste Ergebnisse einer Studie, die das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main gemeinsam mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) erarbeitet hat. Es ist mit einer deutlichen Zunahme der sommerlichen Tages- und Nachtemperaturen, speziell in den bebauten Bereichen der Stadt, zu rechnen. Ziel muss es daher sein, die Überwärmungstendenzen auf ein erträgliches Maß zu begrenzen und die Durchlüftung des Stadtkörpers zu erhalten, bzw. womöglich auch zu fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 587 2017 Die Vorlage OF 241/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung der Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Triebstraße/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Borsigallee

15.08.2017 · Aktualisiert: 12.04.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1927 entstanden aus Vorlage: OF 119/16 vom 25.07.2017 Betreff: Erneuerung der Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Triebstraße/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Borsigallee Der Magistrat wird beauftragt, die Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Triebstraße/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Borsigallee so herrichten zu lassen, dass jeglicher Fußgängerverkehr ohne Stolperfallen und Hindernisse im Pflasterbereich, auch für Personen mit Rollatoren, Rollstühlen sowie Trolleys, möglich ist. Begründung: Die Fußgängerüberwege in diesem Bereich führen von und zur U-Bahn-Endhaltestelle der U 7/U 4 und zu den Bushaltestellen. Sie werden häufig von Reisenden mit Koffer, aber auch von Behinderten mit Rollstuhl und Rollator frequentiert. Ein Überqueren der Fahrbahn ist durch die Pflasterung der Insel in Mitte der Fahrbahn für diese Personen kaum möglich, sodass die Insel häufig umgangen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2151 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Berücksichtigung des Neubaugebietes „Bergen-Nord“ bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Hessen

15.08.2017 · Aktualisiert: 05.12.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1932 entstanden aus Vorlage: OF 128/16 vom 01.08.2017 Betreff: Berücksichtigung des Neubaugebietes "Bergen-Nord" bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Hessen Der Magistrat wird aufgefordert, in Gesprächen und Verhandlungen mit dem Land Hessen über die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Hessen (LEP) sicherzustellen, dass durch die Anwendung aktueller Berechnungsmethoden der Fluglärm bedingte Siedlungsbeschränkungsbereich, das heißt, die sogenannte umhüllende Isophone, mit der Folge neu festgelegt wird, dass die nordöstlichen Frankfurter Stadtteile, insbesondere der Stadtteil Bergen-Enkheim, nicht mehr von diesen Restriktionen betroffen sind. Begründung: Es ist allgemeiner Konsens, sowohl in der Stadt Frankfurt am Main als auch im Land Hessen, dass im Rhein-Main-Gebiet, insbesondere in der Stadt Frankfurt am Main, dringender Wohnraumbedarf besteht. Eines der möglichen, wenn auch kleineren Wohnbaugebiete könnte in Bergen-Enkheim entstehen, begrenzt durch die Straße Nordring im Süden, die L 521 im Norden, die Vilbeler Landstraße im Westen und die Erlenseer Straße im Osten. Diese Fläche, früher als mögliches Baugebiet "Bergen-Nord" bezeichnet, kann derzeit nicht als Baugebiet genutzt werden, weil 60 Prozent im Siedlungsbeschränkungsgebiet liegen. Diese Festlegung ist durch den regionalen Flächennutzungsplan erfolgt und könnte dann geändert werden, wenn der LEP den Fluglärm bedingten Siedlungsbeschränkungsbereich im Stadtteil Bergen-Enkheim neu festlegt beziehungsweise ganz entfallen lässt. Mit der dann möglichen Realisierung des Baugebietes "Bergen-Nord" könnten ca. 28,7 Hektar brutto (ohne Sportanlage und Kleingartenanlage) bebaut werden. Gemäß den derzeit gültigen Dichtewerten des regionalen Flächennutzungsplans, der 45 Wohneinheiten pro Hektar als möglich ansieht, könnten hier 1.300 Wohneinheiten entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2366

OF (Antrag Ortsbeirat)

„Grüne Welle“ für Fußgänger

01.08.2017 · Aktualisiert: 21.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2017, OF 120/16 Betreff: "Grüne Welle" für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für die Fußgänger im Kreuzungsbereich Triebstraße/Vilbeler Landstraße/Borsigallee eine "grüne Welle" geschaltet werden kann, so dass es möglich ist, die U-Bahn-Station von der Triebstraße aus "in einem Zug" zu erreichen. Begründung: Bei der Überquerung der verschiedenen Teilstrecken von der Triebstraße bis zur U-Bahn-Station kommt es immer wieder zu erheblichen gefährlichen Situationen, weil Fußgänger die Rot-Schaltung übersehen oder missachten, nach dem sie bei grün für die Fußgänger begonnen haben, die Vilbeler Landstraße zu überqueren. Der wegen der U-Bahn-Station stark von Fußgängern frequentierte Kreuzungsbereich sollte deshalb signaltechnisch mit Vorrang für die Fußgänger eingerichtet werden, zumindest, bis in einigen Jahren möglicherweise die derzeitige Verkehrsführung durch einen Kreisverkehr ersetzt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 16 am 15.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin zu organisieren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 16 am 12.09.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 16 am 24.10.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 16 am 28.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrssituation in der Straße Leuchte sicherer gestalten

15.07.2017 · Aktualisiert: 02.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.07.2017, OF 121/16 Betreff: Verkehrssituation in der Straße Leuchte sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird beauftragt: Um die Verkehrssituation auf der Straße Leuchte vor Hausnummer 2 vor und nach dem Fußgängerüberweg bis zur Bushaltestelle sicherer zu gestalten, wird der Magistrat gebeten Maßnahmen durchzuführen, die das Parken auf dem Bürgersteig/Fahrradweg ab der Kreuzung Vilbeler Landstraße /Leuchte. bis zur Bushaltestelle vor Hausnummer 12 unterbindet. Entsprechende Maßnahmen wären bspw. Poller bzw. ein Verkehrszeichen Z286 StVO (eingeschränktes Halteverbot) Begründung: Auch in der Straße Leuchte macht sich der Parkplatzmangel, der an vielen Stellen Bergen-Enkheims herrscht, bemerkbar. Vermehrt parken auch hier Autofahrer ihre Fahrzeuge im Halteverbot bzw. auf dem Bürgersteig/Fahrradweg. Verschärft wird die Situation an dieser Stelle noch durch zwei Pizzeria/Döneria mit Liefer- und Abholservice. Viele Kunden kommen mit dem Auto, um ihre Bestellungen abzuholen und stellen ihr Fahrzeug dann direkt vor den Geschäften auf Fahrradweg und Bürgersteig ab. Dies führt Behinderungen und gefährlichen Situationen für Fußgänger (insbesondere Menschen mit Kinderwagen oder ältere Menschen, die auf eine Gehhilfe angewiesen sind) mit sich, da diese gezwungen werden, vom Gehweg auf die Straße auszuweichen. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 16 am 15.08.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 121/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin zu organisieren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 16 am 12.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 121/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 16 am 24.10.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 121/16 wurde zurückgezogen.

Partei: WBE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Landschaftsschutzverordnung in Bergen-Enkheim

30.05.2017 · Aktualisiert: 21.06.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2017, OF 117/16 Betreff: Landschaftsschutzverordnung in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert folgende Fragen zu beantworten: Warum das Gelände zwischen "Weimerhaus" und "Voltenseeweg" , Gemarkung 68 Flur 46 , welches weit über 50 Jahre in der Nutzungsart 8 - Freizeitgärten - und in der Entwicklungsstufe mit 1 - Fläche für Landwirtschaft - ausgewiesen ist, plötzlich von der Unteren Naturschutzbehörde mkit der Begründung es handele sich um FFH Gebiet, in eine "Auenlandschaft" umgewandelt werden soll. In wie weit das unterfangen der Unteren Naturschutzbehörde rechtens ist, die Besitzer trotz der Gegebenheiten gezwungen werden sollen, ihren Besitz plötzlich der Allgemeinheit zu Verfügung zu stellen. Begründung: Die Besitzer der Gemarkung 68, Flur 46 werden in einem Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde vom 08. 05. 2017 aufgefordert, jeglichen Zäune, Bebauungen, nichtheimische Sträucher und standortgerechter Gehölze von den Grundstücken zu entfernen. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2017, TO I, TOP 16 Die Ortsvorsteherin wird einvernehmlich beauftragt, im Rahmen der Vorlage V 489 zeitnah einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Fachämter, der Oberen und der Unteren Naturschutzbehörde sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern zu vereinbaren. Beschluss: Auskunftsersuchen V 489 2017 Die Vorlage OF 117/16 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Dauerhafte Sperrung der Waldwege in Fechenheim-Nord verhindern

07.05.2017 · Aktualisiert: 01.06.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2017, OF 204/11 Betreff: Dauerhafte Sperrung der Waldwege in Fechenheim-Nord verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf den Forst des Landes Hessens einzuwirken die dauerhafte Sperrung der Waldwege für Fußgänger im Fechenheimer Wald zu verhindern. Begründung: Das Waldstück dient der Erholung der Menschen im Stadtteil. Es schließt direkt an die Wohnbebauung an. Es soll nun für die Bürger geschlossen worden, weil eine Gruppe von 10-15 Fledermäusen auf drängen von Hessen Mobil dorthin umgesiedelt werden sollen. Die anderen Fledermäuse die angelockt werden sollen sind dort z.Zt. überhaupt nicht ansässig. Hessen Mobil befürchtet durch den Bau des Riederwaldtunnels könnten die Tiere zu schaden kommen, wenn sie nicht umgesiedelt werden. Der Wald soll zum Teil gerodet werden für die Fahrbahn der Autobahn und ein ca. 100m x 100m großes Waldstück wird durch die Autobahn abgetrennt. Der Überflug für die ca. 10-15 Fledermäuse über die Autobahn sei lebensgefährlich. Das Vorgehen des Umsiedelns für die Kleingruppe von 10-15 Fledermäuse ist grundsätzlich nicht zu Beanstanden. Allerdings hätte ebenfalls eine Umsiedlung in den 500m entfernten und wesentlich ruhigeren und besser geeigneten Teil des Waldes östlich der Vilbeler Landstraße erfolgen sollen. Dort befinden sich zwei größere Wasserfläche die für Fledermäuse sehr wichtig sind, da die Tiere von Insekten leben und erhebliche Mengen an Nahrung benötigen. Das Waldstück ist quasi menschenleer und ruhig. Auf Nachfragen wurde mitgeteilt, der Autobahnlärm im zukünftig gesperrten Bereich sei nicht störend für die Tiere nur die Nähe der Autobahn sei ein Problem und stelle eine Gefahr für die Fledermäuse dar, weil viele Fledermäuse nur bis 5m hoch fliegen würden. Die LKW könnten die Population reduzieren. Da Fledermäuse nachtaktiv sind, tagsüber in Höhlen in den Wipfeln irgendwo im Wald schlafen, stellen tagsüber ein paar Fußgänger unten auf den Waldwegen keine Störung dar. Die jetzt nur noch verbleibenden zwei Wege für die Bürger führen um das gesperrte Gebiet. Der eine Weg führt direkt an der Autobahn entlang und ist sehr laut. Man kann sich dort nicht unterhalten. Der zweite Weg im Süden ist eine Fahrradroute geworden und wurde neulich als schönste Fahrradstrecke in Frankfurt bezeichnet. Konflikte zwischen Radfahrern, Fußgängern und Hundebesitzern sind vorprogrammiert. Der geplante zu sperrende Hauptweg ist nicht wie vom Forst erwähnt nur ein Trampelpfad sondern ein vollwertiger Weg. Es ist der Grenzweg der beiden Ortsbezirke 11 und 16. Er soll mit kleinen Bäumen bepflanzt und unbegehbar gemacht werden und bald nicht mehr sichtbar sein. Der Ortsbeirat 16 ist über die Maßnahmen nicht informiert worden. Der Wald soll in diesem Bereich nicht mehr bewirtschaftet werden und soll zukünftig sich selbst überlassen werden. Kontrollen sollen dort nicht mehrt stattfinden. Dies ist in Anbetracht der starken Nutzung durch die Bürger sehr gefährlich. Für Kinder besteht ein noch größere Gefahr, weil diese gerade solche Gebiete gerne erkunden. Im Jahr 2016 ist im Riederwald durch eine umfallende Buche ein Hund erschlagen worden, der Hundebesitzer überlebte. Direkt am Waldrand befindet sich die Kindertagesstätte 75 und ein dicht besiedeltes Wohngebiet mit sehr hohem Kinderanteil. Viele Kinder spielen im Wald. Die sich im Stadtteil befindeten Kindergärten/Schulen/Hort unternehmen regelmäßig Ausflüge in den Wald. Die Kita 75 ist durch den Ortsbeirat bei der damaligen Planung des Gebiets absichtlich wegen des Waldes an diesen Ort gelegt worden und die dort geplante katholische Kirche musste in die Cassella-straße ausweichen. Diesen sich im Stadtteil befindenten Kindergärten/Schulen/Hort nimmt man den Wald "vor der Haustür weg". Es wurde sogar davon gesprochen, in diesem Bereich über den Waldweg von der Kruppstraße kommend Waldparkplätze im Grüngürtel einzurichten und den Bereich für Kraftfahrzeuge befahrbar zu machen. Der zukünftig für Fußgänger gesperrte Steinbruchweg ist angeschlossen an den zukünftig befahrbaren Waldweg. Das würde überhaupt nicht zusammen passen. Es gab einen großen "Aufschrei" aus dem Ortsteil wegen der Sperrung der Waldwege. Warum dort keine Fußgänger mehr durch den Wald laufen dürfen ist für die Bürger nicht vermittelbar. Es wäre sehr sinnvoll diese Entscheidung zu überdenken und alternative Lösungen zu suchen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 22.05.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 204/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Park-and-ride-Parkplatz Bergen Ost

02.05.2017 · Aktualisiert: 17.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 107/16 Betreff: Park-and-ride-Parkplatz Bergen Ost Der Ortsbeirat 16 - Bergen Enkheim möge beschließen Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert: Die Errichtung eines Park und Ride Parkplatzes in Bergen Ost im Bereich der Kreuzung B 521 (Nordumgehung) und Erleenseer Straße zu prüfen. Begründung: Viele Pendler aus dem Main Kinzig - und dem Wetteraukreis parken ihre Fahrzeuge im Stadtteil Bergen Enkheim um dann mit öffentlichem Verkehrsmittel in die Innenstadt zu fahren. Außerdem Parkhaus in der Kruppstraße gibt es im Stadtteil keine größere Parkmöglichkeit. Der mögliche Parkplatz wird von der Buslinie 42 (Bergen Ost - U-Bahnstation Enkheim tangiert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 16 am 16.05.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 107/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, SPD, GRÜNE, BFF und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausstattung der Bushaltestelle „Budge-Altenheim/Lohrberg“ mit Sitzmöglichkeiten

24.04.2017 · Aktualisiert: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1491 entstanden aus Vorlage: OF 192/11 vom 01.04.2017 Betreff: Ausstattung der Bushaltestelle "Budge-Altenheim/Lohrberg" mit Sitzmöglichkeiten Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle "Budge-Altenheim/Lohrberg" der Buslinie 43 auf der Wilhelmshöher Straße in Richtung Vilbeler Landstraße mit Sitzmöglichkeiten (eventuell Klappsitzen) auszustatten. Begründung: In der Vorplanung der betreffenden Bushaltestelle sind Sitzmöglichkeiten nicht vorgesehen. Die Nutzerinnen und Nutzer dieser Bushaltestelle sind allerdings in erster Linie die Bewohnerinnen und Bewohner der gegenüberliegenden Senioren-Wohnanlage der Henry und Emma Budge-Stiftung. Einer Vielzahl von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Besucherinnen und Besuchern sind teilweise in ihrer Beweglichkeit sehr eingeschränkt und benötigen während der Wartezeiten die insbesondere an Wochenenden 20 bis 30 Minuten betragen kann, eine Sitzmöglichkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1416 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerbedarfsampel mit Zusatzeinrichtung für Blinde und sehbehinderte Menschen in Höhe der Bushaltestelle „Vilbeler Landstraße“ der Buslinie 43

13.02.2017 · Aktualisiert: 13.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1225 entstanden aus Vorlage: OF 116/11 vom 24.01.2017 Betreff: Fußgängerbedarfsampel mit Zusatzeinrichtung für Blinde und sehbehinderte Menschen in Höhe der Bushaltestelle "Vilbeler Landstraße" der Buslinie 43 Der Magistrat wird aufgefordert, an der Bushaltestelle "Vilbeler Landstraße" der Buslinie 43, in Höhe Vilbeler Landstraße 177, eine Fußgängerbedarfsampel mit Zusatzeinrichtung für Blinde und sehbehinderte Menschen einzurichten. Begründung: Ein Überqueren der Fahrbahn durch Fußgängerinnen und Fußgänger, welche die Haltestellen nutzen wollen, ist in diesem Bereich aufgrund der Unübersichtlichkeit und dem hohen Verkehrsaufkommen fast unmöglich. Blinde und sehbehinderte Menschen können die Straße überhaupt nicht überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.02.2017, OF 145/11 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 80 Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2017, ST 739 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Philipp-Puth-Straße in eine Einbahnstraße ändern

09.11.2016 · Aktualisiert: 20.04.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2016, OF 80/16 Betreff: Philipp-Puth-Straße in eine Einbahnstraße ändern Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Philipp-Puth-Straße ab der Auerbachstraße in Richtung Vilbeler Landstraße und die Siedlerstraße von der Leuchte in Richtung Vilbeler Landstraße in eine Einbahnstraße zu ändern. Begründung: Durch die neue Fahrtrichtung der beiden Straßen wird der Verkehr, insbesondere der Pendlerverkehr, auf die größeren Straßen konzentriert und somit also die kleineren Straßen entlastet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 29.11.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 80/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 80/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 16 am 07.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 80/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 16 am 18.04.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 80/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 16 am 16.05.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 80/16 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286 bzw. 290.1 StVO) vor der Liegenschaft Voltenseestraße 20 - 28

04.10.2016 · Aktualisiert: 24.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 648 entstanden aus Vorlage: OF 60/16 vom 17.09.2016 Betreff: Eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286 bzw. 290.1 StVO) vor der Liegenschaft Voltenseestraße 20 - 28 Der Magistrat wird aufgefordert, in der Voltenseestraße vor den Hausnummern 26-28 ein eingeschränktes Halteverbot nach Zeichen 286 StVO bzw. 290.1 ausweisen zu lassen, entsprechend zu beschildern und zu kontrollieren. Begründung: Ständig behindern dauerparkende Kraftfahrzeuge unmittelbar vor und an den Einfahrten zu den Betrieben den Zuliefer- und Kundenverkehr für die dort ansässigen Betriebe. Durch das gesetzeswidrige Parken zum Teil bis 1 m und mehr in die Einfahrten, siehe beigefügte Bilder, können Zulieferer und Kunden kaum mehr anfahren. Somit wird der Standort der ansässigen Betriebe gefährdet. Wenden im sogenannten Wendehammer ist zudem kaum mehr möglich. . . . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1794 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Querungshilfe an der Bushaltestelle Vilbeler Landstraße

12.09.2016 · Aktualisiert: 07.10.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2016, OF 58/16 Betreff: Querungshilfe an der Bushaltestelle Vilbeler Landstraße Die Ortsvorsteherin wird gebeten, den OBR 11 zu bitten, eine Querungshilfe an der Bushaltestelle Vilbeler Landstrasse (Linie 43), ehemalige Endstation der Linie 20, einzurichten. Bedarf besteht hier insbesondere für ältere Fährgäste und alleinfahrende Kinder. Begründung: Älteren Fahrgästen mit Seh- oder Gehbeeinträchtigung und alleinfahrenden Kindern soll eine gefahrlose und einfache Überquerung der verkehrsreichen Straße ermöglicht werden. Die nächste Querungshilfe, gekennzeichnet durch ein Piktogramm auf dem Bodenbelag, liegt in Richtung Bergen an der Kirchgasse, ca. 400m entfernt, was für den o.g. Personenkreis sehr umständlich und bei Fehlverhalten auch sehr gefährlich ist. Auch gibt es für die Anwohner des südlichen Teils der Vilbeler Landstraße keine Anbindung. Auch sie müssten den Weg zur Kirchgasse laufen, um anschließend den kompletten Weg wieder Richtung Enkheim zur Wohnung zulaufen. Das ist äußerst umständlich und mancher nimmt die gefährliche Überquerung der Straße in Kauf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 04.10.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 58/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen, wobei die Ortsvorsteherin gebeten wird, im Hinblick auf die Diskussion zur Vorlage OF 63/16 (Tagesordnungspunkt 26.) den Brief an den Ortsbeirat 11 noch zurückzuhalten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Befestigung eines Fußwegs im Seckbacher Ried

05.09.2016 · Aktualisiert: 30.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2016, OM 519 entstanden aus Vorlage: OF 53/11 vom 15.08.2016 Betreff: Befestigung eines Fußwegs im Seckbacher Ried Der Magistrat wird gebeten, den im Seckbacher Ried vorhandenen Fußweg so zu befestigen bzw. auszubauen, dass er zu jeder Jahreszeit und bei jeder Witterung begehbar bleibt. Der betreffende Fußweg befindet sich in Verlängerung des Wallfahrtswegs, im Abschnitt zwischen den Wegen "In der Sauren Wiese" und "Voltenseeweg". Begründung: Die Fußwegverbindung durch das Seckbacher Ried, zwischen der Wilhelmshöher Straße und der Kruppstraße, wurde in den letzten Jahren in zunehmendem Maße angenommen. Im nördlichen Einzugsbereich des Fußwegs liegen u. a. das Henry und Emma Budge-Heim sowie die Buchhändlerschule. Im südlichen Bereich wiederum liegen die Seckbacher und Enkheimer Gewerbegebiete, mit den Einkaufsmöglichkeiten in der Victor-Slotosch-Straße und dem Hessen-Center. Der Fußweg wird immer wieder überflutet und ist dadurch nicht mehr begehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1686 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 591 Aktenzeichen: 79 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsanzeigeanlage auf der Victor-Slotosch-Straße

30.08.2016 · Aktualisiert: 17.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 458 entstanden aus Vorlage: OF 32/16 vom 29.07.2016 Betreff: Geschwindigkeitsanzeigeanlage auf der Victor-Slotosch-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, auf beiden Seiten der Victor-Slotosch-Straße in Höhe der Hausnummer 20 eine Geschwindigkeitsanzeigeanlage, ähnlich der auf der Vilbeler Landstraße, einzurichten. Die Kosten hierfür werden von der Firma Nord Micro übernommen. Die Maßnahme ist mit dem Leiter der Verwaltungsstelle Bergen-Enkheim abzustimmen. Begründung: Das Gelände der Firma Nord Micro befindet sich auf beiden Seiten der Victor-Slotosch-Straße, sodass diese von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern täglich mehrfach überquert werden muss. An der genannten Stelle wird oft mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren. Eine Geschwindigkeitsanzeigeanlage kann hier Abhilfe schaffen und würde in diesem Falle den Steuerzahler nicht belasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1760 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen auf der Vilbeler Landstraße

30.08.2016 · Aktualisiert: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 461 entstanden aus Vorlage: OF 48/16 vom 09.08.2016 Betreff: Zebrastreifen auf der Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der Vilbeler Landstraße in Höhe der Bushaltestelle "Vilbeler Landstraße" einen Zebrastreifen einzurichten. Begründung: An der Bushaltestelle soll ein Zebrastreifen eingerichtet werden, damit ankommende Fahrgäste die Straße gefahrlos überqueren können. Dies gilt insbesondere für Kinder, die alleine unterwegs sind. Es gibt schon eine Verkehrsinsel, die den Verkehr etwas beruhigt, so sollte es kein Problem sein, eine Querungshilfe einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1591 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 549 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße von der Voltenseestraße bis zum Kreisel Vilbeler Landstraße

15.08.2016 · Aktualisiert: 08.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2016, OF 54/16 Betreff: Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße von der Voltenseestraße bis zum Kreisel Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Einrichtung einer von der Firma Nord Micro gesponsorten Geschwindigkeitsmeßanlage in Höhe des Firmengeländes in der stark befahrenen und frequentierten Victor-Slotoschstraße ab der Voltenseestraße bis zum Kreisel Vilbeler Landstraße Tempo 30 auszuweisen. Begründung: Im Unterzentrum an der Voltenseestraße mit seinen vielen Supermärkten, Firmen und dem großen Wohngebiet "An der alten Gießerei" queren inzwischen auch viele Fußgänger die viel befahrene Straße. Es wird hier oft zu schnell gefahren, weil die ausgewiesene Tempo-30-Zone viel zu kurz ist. Im Wohngebiet wohnen inzwischen viele Senioren, aber auch viele Kinder müssen im Laufe eines Tages die lange, gerade, zum Rasen einladende Straße queren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 30.08.2016, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 54/16 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: WBE, SPD, und LINKE. gegen CDU, GRÜNE, BFF und FDP (= Annahme)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Lichtzeichenanlage Neuer Weg im Bereich Bushaltestelle Parkplatz Friedhof

08.08.2016 · Aktualisiert: 09.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2016, OF 34/16 Betreff: Lichtzeichenanlage Neuer Weg im Bereich Bushaltestelle Parkplatz Friedhof Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten. Eine Lichtzeichen-Anlage (Bitte langsam/Danke) wie bereits auf der Vilbeler Landstraße vorhanden im Bereich der Bußhaltestelle Parkplatz Friedhof bis Litfaßsäule im Neuen Weg zu installieren. Begründung: Der Neuer Weg verleitet durch die abschüssige Lage zu erhöhter Geschwindigkeit. Die von einigen geforderte Reduzierung auf 30 Km/h würde das Problem nicht beheben. Eine Kontrolle der vorgegebenen Geschwindigkeit von 40 Km/h ist ausreichend. Eine Lichtzeichen-Anlage würde zur Einhaltung dieser Geschwindigkeit beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 30.08.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 34/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 04.10.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 34/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 01.11.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 34/16 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußweg Kruppstraße zur Kita 75 wiederherstellen

04.07.2016 · Aktualisiert: 01.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 325 entstanden aus Vorlage: OF 46/11 vom 09.06.2016 Betreff: Fußweg Kruppstraße zur Kita 75 wiederherstellen Der Magistrat wird aufgefordert, den Fußweg von der U-Bahn-Haltestelle "Kruppstraße" in das Wohngebiet Fechenheim-Nord (Kita 75) wiederherzustellen. Begründung: Der Fußweg wird von Pkws und Lkws beschädigt. Er ist die Verbindung für die Bewohnerinnen und Bewohner des Wohnviertels Fechenheim-Nord zur U-Bahn und zum Hessencenter. Auf dem Weg bilden sich nach Regen große Pfützen, die tagelang nicht ablaufen und den Boden völlig durchweichen. Eine Benutzung ist lange Zeit nur mit Gummistiefeln ratsam. Für den Herbst und Winter ist es daher von hoher Wichtigkeit, den Weg wieder in einen normalen, für Fußgängerinnen und Fußgänger nutzbaren Zustand zu versetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2016, ST 1489 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 23 20

OF (Antrag Ortsbeirat)

Blauweiße Manschetten an allen Zebrastreifen am Kreisel Vilbeler Landstraße/ Victor-Slotoschstraße und Richtzeichen 350-10 an allen Lichtmasten bei den Überwegen mit Zebrastreifen im Bereich des Kreisels

18.04.2016 · Aktualisiert: 11.05.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2016, OF 4/16 Betreff: Blauweiße Manschetten an allen Zebrastreifen am Kreisel Vilbeler Landstraße/ Victor-Slotoschstraße und Richtzeichen 350-10 an allen Lichtmasten bei den Überwegen mit Zebrastreifen im Bereich des Kreisels Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der Schulwegekommission zu veranlassen, dass 1. die Zebrastreifen am Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotoschstraße alle mit den blau-weißen Manschetten der Schulwegsicherung ausgestattet werden, um die Sichtbarkeit der Zebrastreifen und evtl. verdeckt dort stehender Passanten für die Autofahrer zu erhöhen, die sich vor dem Kreisel bei stärkerem Verkehr oft vor den Zebrastreifen aufstauen. 2. An den Lichtmasten an jedem Zebrastreifen im Bereich des Kreisels das amtliche Richtzeichen 350-10 in gut sichtbarer Höhe anzubringen. Begründung: Da dieser Kreisel auch von Schulkindern aus dem Wohngebiet "An der alten Gießerei" überquert werden muss und auch aus Enkheim inzwischen viele ältere Menschen zu Fuß zu den Supermärkten laufen, muss dieser verkehrsumtoste Kreisel für alle Verkehrsteilnehmer als Querung für Fußgänger besser und eindeutig erkennbar werden. Wenn sich der Verkehr vor den Einfahrten in den Kreisel staut, und das ist sehr oft der Fall, sind die Zebrastreifen für die Fahrer der aufgestauten Fahrzeuge nicht sichtbar und auch insbesondere kleine Fußgänger leicht zu übersehen. Bei flüssigerem Verkehr kommt hinzu, dass manche Fahrer zu schnell in den Kreisel einfahren und Fußgänger sprinten müssen, um die rettenden Mittelinseln zu erreichen. Da hier schon ein schwerer Unfall an einem Zebrastreifen passiert ist, sollten die Peitschenlampen an den Zebrastreifen mit solchen blauweißen, gut sichtbaren Manschetten ausgestattet werden und oben drüber das amtliche Richtschild 350-10 angebracht werden, denn es gilt hier Menschen zu schützen. Die Stadt Bad Vilbel hält das so an allen Kreiseln im Stadtgebiet und sie haben derer viele. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 16 am 03.05.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 4/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Gleichzeitig soll ein Ortstermin vereinbart werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Blauweiße Manschetten an allen Zebrastreifen am Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotoschstraße

18.04.2016 · Aktualisiert: 11.05.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2016, OF 3/16 Betreff: Blauweiße Manschetten an allen Zebrastreifen am Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotoschstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der Schulwegekommission zu veranlassen, dass die Zebrastreifen am Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotoschstraße alle mit den blau-weißen Manschetten der Schulwegsicherung ausgestattet werden, um die Sichtbarkeit der Zebrastreifen und evtl. verdeckt dort stehender Passanten für die Autofahrer zu erhöhen, die sich vor dem Kreisel bei stärkerem Verkehr oft vor den Zebrastreifen aufstauen. Begründung: Da dieser Kreisel auch von Schulkindern aus dem Wohngebiet "An der alten Gießerei" überquert werden muß und auch aus Enkheim inzwischen viele ältere Menschen zu Fuß zu den Supermärkten laufen, muß dieser verkehrsumtoste Kreisel besser für alle Verkehrsteilnehmer als Querung für Fußgänger erkennbar werden. Wenn sich der Verkehr vor den Einfahrten in den Kreisel staut, und das ist sehr oft der Fall, sind die Zebrastreifen für die Fahrer der aufgestauten Fahrzeuge nicht sichtbar und auch insbesondere kleine Fußgänger leicht zu übersehen. Bei flüssigerem Verkehr kommt hinzu, daß manche Fahrer zu schnell in den Kreisel einfahren und Fußgänger sprinten müssen, um die rettenden Mittelinseln zu erreichen. Da hier schon ein schwerer Unfall passiert ist, sollten die Peitschenlampen an den Zebrastreifen mit solchen blauweißen, gut sichtbaren Manschetten ausgestattet werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 16 am 03.05.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 3/16 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Gestattung von halbseitigem Parken auf dem Gehweg in der Vilbeler Landstraße vor Hausnummer 244

18.01.2016 · Aktualisiert: 19.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2016, OF 354/16 Betreff: Gestattung von halbseitigem Parken auf dem Gehweg in der Vilbeler Landstraße vor Hausnummer 244 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, auf der Vilbeler Landstraße vor Hausnummer 244 (das deckt den kompletten Bereich zwischen Heilsberger Straße und Nordring ab) das halbseitige Parken auf der Fahrbahn zu gestatten. Begründung: Auf dem Gehweg, insbesondere unmittelbar vor der Fußgängerampel in der Vilbeler Landstraße kommt es durch parkende Fahrzeuge, die vorschriftsmäßig der Beschilderung folgend mit beiden Rädern auf dem Gehweg parken dazu, dass der verbleibende Platz für Fußgänger kaum noch ausreicht. Es könnte nun mittels Pollern auf der Länge von mindestens 5 Metern von der Ampel weg eine Fläche zum Parken gesperrt werden. Viel sinnvoller erscheint es jedoch, angesichts der zur Verfügung stehenden Fahrbahnbreite und des sich zur Ampel hin ohnehin verschmälernden Fahrweges, unkompliziert das halbseitige Parken zu gestatten, wie es ja auch auf Betreiben des Ortsbeirates in der Vilbeler Landstraße zwischen Hausnr. 231 und dem Klingenweg bereits eingerichtet worden ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 16 am 16.02.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 354/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und WBE gegen 3 GRÜNE und SPD (= Annahme) bei Enthaltung1 GRÜNE und BFF

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Einrichtung einer Express-Buslinie zwischen „Bergen Ost“ und U-Bahn-Station „Enkheim“

12.01.2016 · Aktualisiert: 19.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 12.01.2016, OA 703 entstanden aus Vorlage: OF 351/16 vom 07.01.2016 Betreff: Einrichtung einer Express-Buslinie zwischen "Bergen Ost" und U-Bahn-Station "Enkheim" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Express-Buslinie zwischen "Bergen Ost" und U-Bahn-Station "Enkheim" einzurichten. Diese Buslinie soll spätestens bis zu den nächsten geplanten Umbauarbeiten an der Wilhelmshöher Straße Mitte 2016 eingeführt werden. Die Verbindung wird durch eine gleichzeitige leichte Reduzierung der Taktung der Buslinie 43 von ein bis zwei Minuten kostenneutral eingerichtet. Durch diese Umlegung wird eine zeitintensive Neuausschreibung vermieden. Folgende Stationen sollen angefahren werden: 1. "Bergen Ost" 2. "Karl-Wessendorft-Straße" 3. "Am Michlersbrunnen" 4. "Marktstraße/Landgraben" 5. "Kirchgasse" 6. "Vilbeler Landstraße" 7. Sozialrathaus Enkheim (müsste neu eingerichtet werden) 8. U-Bahn-Station "Enkheim" Begründung: Alle folgenden Zahlen basieren auf den Angaben von traffiQ aus der Besprechung vom 09.07.2015 beziehungsweise den am 17.12.2015 übermittelten Ergebnissen der Fahrgastzählung und der Verspätungsaufzeichnungen: Ungefähr 25 Prozent der Fahrgäste der Buslinie 43 pendeln zwischen Bergen und der Seckbacher Landstraße, um von dort mit der U-Bahn-Linie U 4 in die Stadt zu fahren. Vor allem im Berufsverkehr ist der lange Fahrweg über Seckbach mit großen Verspätungen verbunden, die die Fahrzeit nach Seckbach sogar verdoppeln können. TraffiQ berichtet, dass die Verspätungen im Durchschnitt im Berufsverkehr sieben Minuten betragen. Dazu kommen längere Wartezeiten auf die U 4, weil kein planmäßiger Anschlusszug genutzt werden kann. Im April 2014 wurde die Buslinie 43 aufgrund von Bauarbeiten in Seckbach als Verbindung zwischen Bergen Ost und Enkheim umgeleitet. In dieser Zeit erreichten Pendlerinnen und Pendler die U-Bahn-Station "Enkheim" innerhalb von sieben Minuten bei nur einer Minute Verzögerung im Berufsverkehr. Die U-Bahn-Station "Enkheim" ist durch die U 4 und U 7 gut an das Frankfurter U-Bahn-Netz angeschlossen, deshalb nutzen viele Einwohnerinnen und Einwohner, auch Mitglieder des Ortsbeirats, den Pkw, um morgens nach Enkheim zu fahren und dort in die U-Bahn zu steigen. Bei der Einführung einer schnellen Verbindung zwischen Bergen und Enkheim kann deshalb gleichzeitig die Taktung der Buslinie 43 reduziert werden. Die Buslinie 43 fährt im Berufsverkehr derzeit alle siebeneinhalb Minuten. Diese Taktung kann auf einen Abstand von neun Minuten verlängert werden, um die neue Pendelverbindung kostenneutral mit den freigewordenen Fahrzeugen einzurichten. Weitere Vorteile von der Einrichtung sind die Zeiteinsparung für die Einwohnerinnen und Einwohner von Bergen, die abhängig von der Tageszeit im Schnitt bis zu sieben Minuten pro Strecke sparen könnten, die Entlastung der Straßen und der Bevölkerung in Seckbach und eine Reduzierung des Parkens von Pendlerinnen und Pendlern in Enkheim. Um die neue Verbindung schnell bekannt zu machen, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, der Empfehlung von traffiQ zu folgen, die neue Verbindung gemeinsam mit den Umbauarbeiten dieses Jahr an der Wilhelmhöher Straße einzurichten, da dann die Buslinie 43 zu dieser Zeit eingestellt/umgeleitet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.05.2016, B 142 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 20.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.02.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 703 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6810, 47. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.02.2016 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer bei Querung der Vilbeler Landstraße

16.11.2015 · Aktualisiert: 12.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.11.2015, OM 4733 entstanden aus Vorlage: OF 365/11 vom 23.09.2015 Betreff: Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer bei Querung der Vilbeler Landstraße Vorgang: OM 4212/10 OBR 11; ST 1128/10 Am oberen Ende des Radwegs an der Vilbeler Landstraße kommt es vor allem bei deren Querung immer wieder zu gefährlichen Situationen mit motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen sowie Verkehrsteilnehmern. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, Maßnahmen vorzuschlagen, wie durch zusätzliche Beschilderung oder eine Verkehrsinsel die Situation verbessert werden kann. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt das Ziel, den Anteil des Fahrradverkehrs deutlich zu erhöhen. Dazu müssen unterstützende Maßnahmen zur Verkehrssicherheit erarbeitet werden. Auf dem ehemaligen Gleisbett der Straßenbahn nach Bergen wurde auf Wunsch des Ortsbeirats ein Radweg angelegt, der gut angenommen und frequentiert wird. Für diesen Bereich wurde mit der Stellungnahme vom 13.08.2010, ST 1128, eine Ampelanlage in die Vormerkliste für Lichtsignalanlagen aufgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.05.2010, OM 4212 Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2010, ST 1128 Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 175 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Förderung des Wohnens im Bereich zwischen Victor-Slotosch-Straße, Vilbeler Landstraße, Borsigallee und Röntgenstraße

16.11.2015 · Aktualisiert: 15.12.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 345/16 Betreff: Förderung des Wohnens im Bereich zwischen Victor-Slotosch-Straße, Vilbeler Landstraße, Borsigallee und Röntgenstraße Prolog: Wohnraum in Frankfurt am Main ist knapp und teuer. Nachdem -entgegen zurückliegender Prognosen- Frankfurt stark wächst, werden selbst vor Jahren nicht weiterverfolgte Neubaugebiete teils gegen erhebliche Widerstände wieder ins Gleis gesetzt. Wohnen ist als eines der wichtigsten Themen längst zurückgekehrt auf die politische Agenda. Auch in Bergen-Enkheim ist nach dem Bezug des Neubaugebietes Leuchte kein weiteres Areal mehr vorhanden, das in der Fläche beplant werden könnte, um dem Wohndruck zu begegnen. Gewerbeflächen stellen das Rückgrat dar für den Wohlstand Frankfurts, damit auch der Region, Hessens und der Republik. Doch unser Gewerbegebiet in Enkheim hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stark gewandelt und auch einen anderen Weg genommen als das direkt anschließende Areal in Seckbach und Fechenheim-Nord. Wir teilen die Schwierigkeit, dass produzierendes Gewerbe verschwunden ist und viele Areale zwischen Kümmernutzung und Leerstand schwanken. Jedoch hat sich auf dem Gelände der ehemaligen Eisengießerei Slotosch das Wohnen einen festen Platz erobert, nebenan sind auf den Flächen Discountermärkte empor gewachsen, Getränkemärkte, Reinigung und Fitnessstudios. Neben einer Kinderbetreuungseinrichtung in der Bessemerstraße sprechen auch die hervorragende Erschließung mit U-Bahn und Bus, die fußläufige Erreichbarkeit Enkheims wie des Hessencenters, sowie die gut mit dem Wohnen zu vereinbarende verbliebene gewerbliche Nutzung dafür, dem Wohnen hier eine verstärkte Rolle zukommen zu lassen. Antrag: Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, seine Vorplanungen fortsetzend - In einem Teil-Areal des Gewerbegebietes Enkheim, das begrenzt werden soll von der Vilbeler Landstraße, Victor-Slotosch-Str., der Borsigallee und der Roentgenstraße, Möglichkeiten zu eröffnen, unkompliziert leerstehenden Gewerberaum zu Wohnzwecken umzuwidmen, sei es durch Abriss und Neubau, sei es durch Umwandlung des angejahrten Gewerberaumes in Wohnungen, wo dies möglich erscheint und gewünscht wird. Ansässiges Gewerbe im genannten Areal bleibt selbstverständlich davon unberührt und es bleibt auch ungehindert möglich, weiterhin Gewerbebetriebe auf den geeigneten Flächen anzusiedeln. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 345/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 341/16 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verzögerung der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung auf der Vilbeler Landstraße

05.10.2015 · Aktualisiert: 15.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.10.2015, OM 4560 entstanden aus Vorlage: OF 349/11 vom 15.09.2015 Betreff: Verzögerung der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung auf der Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung auf der Vilbeler Landstraße so zu ändern, dass zwischen Endhaltestelle Enkheim ab der Brücke und Birsteiner Straße nach Ankunft der letzten U-Bahn noch ein beleuchteter Heimweg für die Bürger möglich ist. Begründung: Die Nachtabschaltung erfolgt in diesem Bereich so frühzeitig, dass bei Ankunft mit der letzten U 7 oder U 4 an der Endhaltestelle Enkheim der Fußweg in Richtung Birsteiner Straße in totaler Finsternis erfolgen muss. Die lange Waldstrecke stellt dabei eine für das Wohlbefinden der Fußgänger und Radfahrer unzumutbare und beängstigende Belastung dar. Die Beleuchtung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze dient in erster Linie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung, der sogenannten Kriminalitätsvorbeugung und im Speziellen der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Die Vilbeler Landstraße ist auf dem besagten Stück zu späteren Stunden weniger befahren, sodass von der Verkehrssicherheit der Kfz-Verkehrsteilnehmer wohl ausgegangen werden kann, jedoch kann dies für die Fußgänger, die zu später Stunde diese Strecke zurücklegen, nicht behauptet werden. Bei der Strecke handelt es sich um eine Waldstrecke, der Fußboden ist völlig naturbelassen und dort befinden sich keine bebauten oder beleuchteten Flächen, die auch nur ein wenig Licht werfen würden. Der Fußweg liegt zum Teil unter und abseits des Straßenniveaus. Es liegen dort Hindernisse auf dem Laufweg, die bei entsprechender Beleuchtung rechtzeitig erkennbar wären. Ob die Teilabschaltung der Beleuchtung auch zu einer Steigerung der Kriminalität führt, ist bis dato umstritten, doch führt sie mit Sicherheit bei einer nicht unbeachtlichen Anzahl an Menschen zusätzlich zu einer unangenehmen Gefühlslage, der sich niemand aussetzen möchte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 54 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erweiterte 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung Victor-Slotosch-Straße

29.09.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.09.2015, OM 4557 entstanden aus Vorlage: OF 332/16 vom 14.09.2015 Betreff: Erweiterte 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung Victor-Slotosch-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, die 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung auf beide Straßenseiten der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel Vilbeler Landstraße und der Röntgenstraße zu erweitern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1616 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ausbau der Parkkapazitäten im P+R-Parkhaus in der Borsigallee und Erhalt der Zufahrt von der Borsigallee

15.09.2015 · Aktualisiert: 20.10.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2015, OF 336/16 Betreff: Ausbau der Parkkapazitäten im P+R-Parkhaus in der Borsigallee und Erhalt der Zufahrt von der Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, - die Parkkapazitäten im Parkhaus in der Borsigallee der gesteigerten Nachfrage anzupassen, und so auszulegen, dass auch ein ausreichendes Kontingent an Parkplätzen für Nicht-Dauerparker zur Verfügung steht. Dies könnte durch Aufstockung und / oder Erweiterung auf einer der benachbarten Flächen geschehen - auf jeden Fall die Zufahrt zum P+R-Parkhaus von der Borsigallee aus zu erhalten, da sonst das gesamte Parkumfeld in den Wohnstraßen um die Endhaltestelle der U4 / U7 und der Erlenbruch mehr noch als bisher im Parkchaos versinken würden. Begründung: Aus den Plänen zur zukünftigen Andienung des P+R-Parkhauses nach Fertigstellung des "Riederwaldtunnels" geht hervor, dass auf die Zu- und Abfahrt in die Borsigallee dann ganz verzichtet werden soll. Die Andienung soll dann ausschließlich direkt von der Autobahn aus erfolgen. Da die Pendler, die in Enkheim die Wohnstraßen zustellen (und mittlerweile ja aufgrund der Vollbelegung des P+R-Parkhauses gar keine Alternative mehr angeboten bekommen), bei Weitem nicht alle über die Autobahn kommen, sondern auch etwa über die Umgehungsstraße in Bergen und die Vilbeler Landstraße, würde ein Wegfall der Zufahrt von der Borsigallee aus Enkheim hart treffen, und vermutlich ebenso den Riederwald. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, den Antrag OF 336/16 dem zuständigen Ortsbeirat 11 mit der Bitte um Beratung zuzuleiten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Erstellung einer Planungsstudie und Kontaktaufnahme mit der Stadt Bad Vilbel mit dem Ziel der Verlängerung der Straßenbahnlinie 18 entlang der Friedberger Landstraße mindestens bis zum Heiligenstock, ggfs. Weiterführung über B.V.-Heilsberg nach Bad Vilbel

15.09.2015 · Aktualisiert: 20.10.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2015, OF 335/16 Betreff: Erstellung einer Planungsstudie und Kontaktaufnahme mit der Stadt Bad Vilbel mit dem Ziel der Verlängerung der Straßenbahnlinie 18 entlang der Friedberger Landstraße mindestens bis zum Heiligenstock, ggfs. Weiterführung über B.V.-Heilsberg nach Bad Vilbel Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, eine Planungsstudie mit folgendem Ziel in Auftrag zu geben - Verlängerung der Straßenbahnlinie 18 mit den Haltstellen BG-Unfallkrankenhaus, Lohrberg, Heiligenstock, sowie in Absprache mit der Stadt Bad Vilbel über BV-Heilsberg ggfs. weiter entlang der Frankfurter Straße bis Bad Vilbel Innenstadt - Planung eines gemeinsamen Parkhauses mit der Stadt Bad Vilbel auf Frankfurter oder Bad Vilbeler Grenzgemarkung entweder am Heiligenstock oder weiter zur T-Kreuzung der B521 gelegen. Begründung: Viel Verkehr fließt derzeit über die Nordumgehung Bergens (B521) und staut sich im Berufsverkehr von der Vilbeler Landstraße aus zurück. Ein beträchtlicher Teil des Verkehrs mit Ziel Frankfurt geht von dort aus auch über die Vilbeler Landstraße nach Enkheim zur U-Bahn-Endhaltestelle, oder über die Wilhelmshöher Straße (verzweigte halblegale Wege über den Lohrberg) zur Seckbacher Landstraße, um dort auf das Schienennetz umzusteigen. Weder in Enkheim noch an der Haltestelle der U4 in der Seckbacher Landstraße stehen Kapazitäten zur Verfügung, um diese erheblichen Verkehrsmengen mit Parkraum zu versorgen. Da die Stadt Bad Vilbel ebenfalls ein Interesse haben dürfte, mittels eines Parkhauses vor der Stadt und einer guten Nahverkehrsverbindung die Innenstadt vom Autoverkehr zu entlasten, bietet sich eine gute Gelegenheit für eine interkommunale Kooperation der beiden Städte. Vorteile auf der Frankfurter Seite: Mögliche Verkehrsentlastung der Friedberger Landstraße, bessere Erreichbarkeit der University of Applied Sciences (ehemals FH) für Pendler von außen, Eindämmung des Schleichverkehrs über den Lohrberg, Verkürzung des Arbeitsweges für viele Pendler, und schließlich für Bergen-Enkheim und den Frankfurter Osten Entlastung der Vilbeler Landstraße und der Wilhelmshöher Straße, sowie Entlastung der Parkräume um die U-Bahn Endhaltestelle in Enkheim und die U4-Haltestelle in der Seckbacher Landstraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage OF 335/16 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bänke am Jean-Kempf-Weg zwischen Vilbeler Landstraße und Waldrand

14.09.2015 · Aktualisiert: 20.10.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2015, OF 333/16 Betreff: Bänke am Jean-Kempf-Weg zwischen Vilbeler Landstraße und Waldrand Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die von Spaziergängern gewünschten Bänke so aufzustellen, daß die Erholungsuchenden nicht zwischen den geparkten Autos sitzen, sondern am sonnigen Weg mit Blick in die Gärten Begründung: Die gegenüber der Einfahrt zum Kleingartengelände aufgestellte Bank, wird abgelehnt, da sie meist von parkenden Autos der Kleingärtner und Geflügelzüchter eingerahmt ist. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 333/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Grunderneuerung der Victor-Slotosch-Straße zwischen Vilbeler Landstraße und Röntgenstraße

08.09.2015 · Aktualisiert: 20.10.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2015, OF 331/16 Betreff: Grunderneuerung der Victor-Slotosch-Straße zwischen Vilbeler Landstraße und Röntgenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Victor-Slotosch-Straße zwischen Vilbeler Landstraße und Röntgenstraße schnellstmöglich grundhaft zu erneuern und Im Rahmen dieser Arbeiten die bereits zugesagte Querungshilfe baulich umzusetzen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sollte diese entweder mit einem Fußgängerüberweg versehen oder die besondere Verkehrssituation durch einen andersfarbigen Asphalt verdeutlicht werden. Antragsteller: CDU WBE BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 331/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen WBE und BFF (= Annahme)

Parteien: CDU, WBE, BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausbau einer Radwegeverbindung durch das Voltenseegebiet zwischen Enkheim und Seckbach

08.09.2015 · Aktualisiert: 18.04.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4473 entstanden aus Vorlage: OF 329/16 vom 25.08.2015 Betreff: Ausbau einer Radwegeverbindung durch das Voltenseegebiet zwischen Enkheim und Seckbach Der Magistrat wird aufgefordert, den Voltenseeweg zwischen Vilbeler Landstraße und Seckbach so auszubauen, dass er als offizieller Radwanderweg in das Radwegenetz der Stadt Frankfurt am Main Eingang finden kann. Begründung: Den Voltenseeweg zum wetterfesten Radwanderweg auszubauen, war bereits mehrfach gefordert worden, wurde aber immer mit Blick auf die fertigzustellende Fließwasserverbindung in die Zukunft verschoben. Da sich für diese Fließwasserverbindung längst eine weit sinnvollere Alternative in Planung befindet, ist es jetzt an der Zeit, diesen nach Regen schlecht passierbaren, ebenerdigen Weg auszubauen und damit das Netz der städtischen Radwanderwege Richtung Enkheimer Ried/Riedbad oder in Richtung Fechenheim sinnvoll zu ergänzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1611 Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 757 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1572 Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5272 Aktenzeichen: 61 1

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