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Parkzeitbegrenzung zwischen Röntgenstraße und Kruppstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2015, OM 4067 entstanden aus Vorlage: OF 307/16 vom 13.04.2015 Betreff: Parkzeitbegrenzung zwischen Röntgenstraße und Kruppstraße Die Magistrat wird aufgefordert, auf der südlichen Seite der Victor-Slotosch-Straße im Abschnitt Röntgenstraße bis Kruppstraße die Parkzeit auf zwei Stunden zu begrenzen, um einen Kundenzugang zu den ansässigen Gewerbetreibenden, unter anderem ein Fitnessstudio mit dauerndem Kundenaustausch, zu ermöglichen. Begründung: Durch Dauerparker wird in dem genannten Bereich der Kundenaustausch der ortsansässigen Betriebe stark erschwert. Eine zweistündige Begrenzung zumindest auf einer der Straßenseiten wäre ein guter Kompromiss zum Interessensausgleich zwischen allen Beteiligten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1024 Aktenzeichen: 32 1