Parkzeitbegrenzung zwischen Röntgenstraße und Kruppstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.04.2015, OM
4067 entstanden aus Vorlage:
OF 307/16 vom
13.04.2015 Betreff: Parkzeitbegrenzung zwischen Röntgenstraße
und Kruppstraße Die Magistrat wird aufgefordert, auf der südlichen
Seite der Victor-Slotosch-Straße im Abschnitt Röntgenstraße bis Kruppstraße die
Parkzeit auf zwei Stunden zu begrenzen, um einen Kundenzugang zu den ansässigen
Gewerbetreibenden, unter anderem ein Fitnessstudio mit
dauerndem Kundenaustausch, zu ermöglichen. Begründung: Durch Dauerparker wird in dem genannten Bereich der
Kundenaustausch der ortsansässigen Betriebe stark erschwert. Eine zweistündige
Begrenzung zumindest auf einer der Straßenseiten wäre ein guter Kompromiss zum
Interessensausgleich zwischen allen Beteiligten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 16
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.07.2015, ST 1024
Aktenzeichen: 32 1