Landschaftsschutzverordnung in Bergen-Enkheim
Begründung
Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert folgende Fragen zu beantworten: Warum das Gelände zwischen "Weimerhaus" und "Voltenseeweg" , Gemarkung 68 Flur 46 , welches weit über 50 Jahre in der Nutzungsart 8 - Freizeitgärten - und in der Entwicklungsstufe mit 1 - Fläche für Landwirtschaft - ausgewiesen ist, plötzlich von der Unteren Naturschutzbehörde mkit der Begründung es handele sich um FFH Gebiet, in eine "Auenlandschaft" umgewandelt werden soll. In wie weit das unterfangen der Unteren Naturschutzbehörde rechtens ist, die Besitzer trotz der Gegebenheiten gezwungen werden sollen, ihren Besitz plötzlich der Allgemeinheit zu Verfügung zu stellen. Begründung: Die Besitzer der Gemarkung 68, Flur 46 werden in einem Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde vom 08. 05. 2017 aufgefordert, jeglichen Zäune, Bebauungen, nichtheimische Sträucher und standortgerechter Gehölze von den Grundstücken zu entfernen.