Eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286 bzw. 290.1 StVO) vor der Liegenschaft Voltenseestraße 20 - 28
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM
648 entstanden aus Vorlage:
OF 60/16 vom
17.09.2016 Betreff: Eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286
bzw. 290.1 StVO) vor der Liegenschaft Voltenseestraße 20 - 28
Der Magistrat wird
aufgefordert, in der Voltenseestraße vor den Hausnummern 26-28 ein
eingeschränktes Halteverbot nach Zeichen 286 StVO bzw. 290.1 ausweisen zu
lassen, entsprechend zu beschildern und zu kontrollieren. Begründung: Ständig behindern dauerparkende Kraftfahrzeuge
unmittelbar vor und an den Einfahrten zu den Betrieben den Zuliefer- und
Kundenverkehr für die dort ansässigen Betriebe. Durch das gesetzeswidrige
Parken zum Teil bis 1 m und mehr in die Einfahrten, siehe beigefügte
Bilder, können Zulieferer und
Kunden kaum mehr anfahren. Somit wird der Standort der ansässigen Betriebe
gefährdet. Wenden im sogenannten Wendehammer ist zudem kaum mehr möglich.
. . .
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 16
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.12.2016, ST 1794
Aktenzeichen: 32 1