Meine Nachbarschaft: Unterer Kalbacher Weg
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Markierungen der Tempo-30-Zone in Kalbach und temporäre Geschwindigkeitsanzeigetafeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5639 entstanden aus Vorlage: OF 525/12 vom 06.01.2020 Betreff: Markierungen der Tempo-30-Zone in Kalbach und temporäre Geschwindigkeitsanzeigetafeln Vorgang: OM 3724/14 OBR 12; ST 282/15 Der Magistrat wird gebeten, entsprechend seiner Stellungnahme vom 20.02.2015, ST 282 (zur OM 3724 vom 05.12.2014), die zugesagte, aber noch nicht umgesetzte Anbringung einer Fahrbahnmarkierung "Tempo 30" im Einfahrtsbereich von der Umgehungsstraße L 3019 in die Straße Lange Meile auszuführen. Da die Beachtung der Tempo-30-Zone in Kalbach leider schwindet, sollen mobile Geschwindigkeitsanzeigetafeln vorübergehend in den vier Einfahrtsbereichen Kalbachs aufgestellt werden. Begründung: Während in den engen Straßen des Ortskerns zwangsläufig mit verminderter Geschwindigkeit gefahren wird, sind besonders in den Straßen Am Weißkirchener Berg, Lange Meile, Talstraße und in Teilbereichen der Kalbacher Hauptstraße Fahrgeschwindigkeiten deutlich über Tempo 30 festzustellen. Um auf die Geschwindigkeitsanordnungen aufmerksam zu machen, sind zeitlich befristete, mobile Geschwindigkeitsanzeigetafeln in den oben genannten Straßenbereichen zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2014, OM 3724 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 282 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 708 Antrag vom 29.09.2023, OF 344/4 Auskunftsersuchen vom 17.10.2023, V 771 Aktenzeichen: 32 1
Spender für Hundekottüten im Kalbacher Freizeitpark und im Bonifatiuspark aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2019, OM 5513 entstanden aus Vorlage: OF 505/12 vom 17.11.2019 Betreff: Spender für Hundekottüten im Kalbacher Freizeitpark und im Bonifatiuspark aufstellen Der Magistrat wird gebeten, im Freizeitpark Kalbach und im Bonifatiuspark auf dem Riedberg Spender für Hundekottüten aufzustellen und dabei zu prüfen, ob es plastikfreie Varianten der Beutel gibt. Im Freizeitpark Kalbach bieten sich Stationen am Zugang von der Kalbacher Hauptstraße oder vom Kalbacher Stadtpfad an. Im Bonifatiuspark sollten die Spender im Bereich der neu ausgewiesenen Hundefreilauffläche angebracht werden. Begründung: In diesen Parkanlagen werden viele Hunde ausgeführt, und es gibt immer wieder Beschwerden von Anliegern, dass der Kot nicht von den Hundebesitzern entfernt wird. Sie hoffen, dass diese Situation sich mit dem Aufstellen von Hundekottütenspendern verbessert. Es haben sich auch schon Hundehalter bereit erklärt, als Pate zur Verfügung zu stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 187 Aktenzeichen: 67 0
Sportflächen zwischen Kalbach und Bonames möglich?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5275 entstanden aus Vorlage: OF 489/12 vom 14.10.2019 Betreff: Sportflächen zwischen Kalbach und Bonames möglich? Vorgang: B 85/09 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich durch den Rückbau der Autobahnauf- und -abfahrt "Frankfurt-Kalbach" (BAB 661) die Möglichkeit ergibt, zwischen der Golf-Range Frankfurt, der BAB 661, dem Sport- und Freizeitzentrum Kalbach und den Gebäuden an der Kalbacher Hauptstraße 131 bis 143 (siehe Skizze) eine weitere Sportfläche (z. B. für Leichtathletik oder andere Sportarten) einzurichten. Hierbei soll auch der bereits 2009 festgestellte Bedarf berücksichtigt werden (siehe B 85 vom 06.02.2009), der bislang nicht befriedigt werden konnte. Quelle: OpenStreetMap, (c) OpenStreetMap-Mitwirkende Begründung: Der Rückbau der Autobahnzufahrt schafft eine zusammenhängende rechteckige Fläche von circa 290 mal 180 Metern, was zahlreiche neue Angebote ermöglichen könnte. Falls es für die 2009 betrachtete kleinere Fläche Probleme gab, die eine Umsetzung verhinderten, so kann die Sachlage sich nun deutlich verändert darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.02.2009, B 85 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 95 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7057 Aktenzeichen: 52 2
Erweiterung der Grundschule Kalbach durch benachbarte Gebäude?
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 486/12 Betreff: Erweiterung der Grundschule Kalbach durch benachbarte Gebäude? Es war zu vernehmen, dass die Stadt Frankfurt Gespräche mit den Eigentümern der Häuser "Kalbacher Hauptstraße" 50 und 52 geführt hat mit dem Ziel, durch einen Erwerb dieser Gebäude zusätzliche Flächen für die Grundschule Kalbach zu erschließen. Der Ortsbeirat begrüßt dies ausdrücklich. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, über den Stand der Gespräche hierzu zu berichten und ggf. über weitere Planungen in diesem Zusammenhang zu berichten. Begründung: Eine Erweiterung der Grundschule Kalbach durch unmittelbar benachbarte Gebäude würde die Raumprobleme der Schule wirksam lindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 10 Vor der Beschlussfassung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 486/12 dahin gehend ab, dass im letzten Satz des Tenors nach dem Wort "Zusammenhang" das Wort "vertraulich" eingefügt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 486/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und 3 SPD gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenParken auf dem Grün- und Blühstreifen in der Homburger Landstraße unmöglich machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4779 entstanden aus Vorlage: OF 745/10 vom 22.04.2019 Betreff: Parken auf dem Grün- und Blühstreifen in der Homburger Landstraße unmöglich machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie das wilde Parken auf dem Grün- und Blühstreifen an der Homburger Landstraße zwischen Bonameser Straße und Am Burghof verhindert werden kann - z. B. mit Findlingen, Baumstämmen oder Bügeln -, wobei die Belange des Landwirtschafts- und Fahrradverkehrs berücksichtigt werden sollen. Begründung: Leider wird auf dem von der Stadt Frankfurt angelegten Grün- und Blühstreifen am Rande der Homburger Landstraße zwischen Bonameser Straße und Am Burghof immer wieder wild geparkt und somit dem Ansinnen der Stadt Frankfurt, Grün- und Blühstreifen für Insekten anzulegen, zuwidergehandelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1699 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 280 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1393 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 503 Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2021, ST 1398 Aktenzeichen: 67 0
Schandfleck Oberer Kalbacher Weg zwischen U-Bahn-Übergang und Kalbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4381 entstanden aus Vorlage: OF 713/10 vom 04.03.2019 Betreff: Schandfleck Oberer Kalbacher Weg zwischen U-Bahn-Übergang und Kalbach Der Magistrat wird gebeten - nachdem der Autobahnanschluss Bonames zur A 661 auf Jahrzehnte nicht geöffnet werden wird - zu prüfen, ob aus laufenden Haushaltsmitteln mit einfachen Maßnahmen der Bereich des Oberen Kalbacher Wegs zwischen U-Bahn-Übergang und Kalbach ansehnlicher und sicherer gestaltet werden kann. Dafür könnten beispielsweise folgende Maßnahmen geprüft und umgesetzt werden: - Entfernung der unschönen Fahrbahnabweiser hinter dem Bürgersteig direkt vor dem Park-and-ride-Platz zugunsten einer Heckenbepflanzung, die so auch das nicht gewünschte Überfahren verhindern kann; - Aufmalen von Fahrradstreifen jeweils am Fahrbahnrand. Begründung: Der Obere Kalbacher Weg im Bereich der U-Bahn-Station ist seit Jahren ein Schandfleck und zudem leider auch eine vermeidbare Gefahrenstelle. Dies ist jeweils ehestens zu bereinigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1389 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 0
Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2018, OM 4047 entstanden aus Vorlage: OF 378/12 vom 04.11.2018 Betreff: Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg Der Magistrat wird gebeten, sämtliche Lichtsignalanlagen im Stadtteil Kalbach-Riedberg mit akustischen Elementen für sehbehinderte und blinde Menschen auszustatten. Begründung: Viele Lichtsignalanlagen im Stadtteil wie z. B. Am Martinszehnten/Heinrich-Lanz-Allee, Kalbacher Hauptstraße/Am Martinszehnten, Lange Meile/Josef-Bautz-Straße/L 3019 sowie Am Weißkirchener Berg/L 3019 sind nicht behindertengerecht ausgestattet. Elemente der Blindensignalisierung sind Taster mit einem Orientierungston und einem Vibrationssignal sowie auch Lautsprecher. Ein Orientierungston erleichtert das Auffinden des Ampelmastes. Daneben gibt es die Vibration am Taster und einen Freigabeton aus dem Lautsprecher, die das Grünsignal auch für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2019, ST 590 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Treppe in der Straße Am Hang barrierefrei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3835 entstanden aus Vorlage: OF 358/12 vom 10.10.2018 Betreff: Treppe in der Straße Am Hang barrierefrei Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main die Treppe in der Straße Am Hang so umzugestalten, dass diese künftig auch für Menschen, die mit Rollatoren unterwegs sind, nutzbar ist. Begründung: Diese Treppe dient zum einen dazu, um zu den Bushaltestellen "Alte Riedbergstraße" zu gelangen und weiterhin auch die dort ansässige Arztpraxis zu erreichen. Auch sind viele Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Bereich des Kirschenwäldchens bzw. der Kalbacher Hauptstraße zum Umgehen dieser Treppe gezwungen, weite Umwege bzw. andere Transportwege wie das Taxi zu nutzen, um direkt auf kurzem Wege zu der Allgemeinarztpraxis zu gelangen. Daher sollte vonseiten der Stadt Frankfurt für Abhilfe gesorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 274
Abschließbare Schranke auf dem Gelände am Alten Flugplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3724 entstanden aus Vorlage: OF 582/10 vom 03.09.2018 Betreff: Abschließbare Schranke auf dem Gelände am Alten Flugplatz Vorgang: OM 3671/18 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, die bereits vorhandene Schranke mit einer Doppelschließanlage (je eine Behördenschließung SK5 & freie Schließung) auszustatten. Dieses soll in Absprache mit dem Feuerwehr-Museumsverein Rhein/Main e. V. und der SFG - Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel gGmbH - sowie allen weiteren Nutzern des Anwesens "Alter Flugplatz Bonames, Am Burghof 55" geschehen. So soll das widerrechtliche Befahren des Geländes dauerhaft verhindert werden. Zusätzlich soll zur Kenntlichmachung des Durchfahrverbotes rechts und links der Schranke jeweils ein Schild gemäß § 41 StVO, VZ 250 - "Verbot für Fahrzeuge aller Art", mit Zusatz "Lieferverkehr frei" angebracht werden. Der Gehweg, der vom öffentlichen Parkplatz zum Gelände führt, soll durch geeignete Maßnahmen so gestaltet werden, dass ein Befahren mit Kraftfahrzeugen und somit zur Nutzung als Schleichweg wirksam unterbunden wird. Begründung: Das Gelände wird regelmäßig widerrechtlich u. a. von Hundebesitzern befahren, die mit ihren Fahrzeugen bis an die Wiesen heranfahren. Dadurch wird die Nutzung für die Pächter erschwert. Deshalb ist eine Ausstattung der vorhandenen, derzeit nicht abschließbaren Schranke mit einer Doppelschließung zwingend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3671 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 32 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 23 20
Schranke auf dem Gelände des Alten Flugplatzes Bonames/Kalbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3671 entstanden aus Vorlage: OF 350/12 vom 23.08.2018 Betreff: Schranke auf dem Gelände des Alten Flugplatzes Bonames/Kalbach Vorgang: OM 3724/18 OBR 10 Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit dem Feuerwehr-Museumsverein Rhein/Main e. V. und der SFG - Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel gGmbH sowie allen weiteren Nutzern des Anwesens "Alter Flugplatz Bonames, Am Burghof 55" die bereits vorhandene Schranke mit einer Doppelschließanlage (je eine Behördenschließung SK5 und freie Schließung) auszustatten, um das widerrechtliche Befahren des Geländes dauerhaft zu verhindern. Zusätzlich muss je rechts und links der Schranke zur Kenntlichmachung des Durchfahrverbotes nach StVO jeweils ein Schild gemäß VZ-250 "Durchfahrt verboten" mit Zusatz "Lieferverkehr frei" angebracht werden. Auch sollten die Gehwege zum Gelände vom öffentlichen Parkplatz aus durch geeignete Maßnahmen so gestaltet werden, dass ein Befahren mit Kraftfahrzeugen und somit zur Nutzung als Schleichweg wirksam unterbunden wird. Begründung: Da regelmäßig widerrechtlich das Gelände von u. a. Hundebesitzern befahren wird, die mit ihren Fahrzeugen bis an die Wiesen heranfahren, und die Nutzung für die Pächter damit erschwert wird, ist eine Ausstattung der vorhandenen, derzeit nicht abschließbaren Schranke mit einer Doppelschließung erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3724 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 36 Aktenzeichen: 32 1
Wiederholungsantrag Oberer Kalbacher Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3435 entstanden aus Vorlage: OF 553/10 vom 22.07.2018 Betreff: Wiederholungsantrag Oberer Kalbacher Weg Der Magistrat wird gebeten, nachdem der Autobahnanschluss Bonames auf Jahrzehnte nicht geöffnet werden wird und es Hinweise auf nicht richtig funktionierende Ampelphasen gibt, nunmehr die bisherige Verkehrsführung auf dem Oberen Kalbacher Weg durch eine grundlegende Neuplanung, nebst Erneuerung insgesamt, schnellstmöglich herbeizuführen. Dabei ist die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Fahrra dfahrer und Fußgänger, deutlich zu verbessern. Begründung: Der Obere Kalbacher Weg im Bereich der U-Bahn-Station "Kalbach" ist seit Jahren ein Schandfleck und zudem leider eine Gefahrenstelle. Dieser Bonameser Ortseingang wird seither durch sehr unschöne Fahrbahnabweiser, die zu großen Teilen sogar sinnfrei hinter dem Bürgersteig stehen, geprägt. Diese verleiten letztlich nur zum viel zu schnellen Fahren der Verkehrsteilnehmer, die befürchten müssen, dass sich die Schranken an der U-Bahn-Überführung extrem lange schließen. Dies fördert leider die Gefahr der Ungeduld der Verkehrsteilnehmer. Entsprechende Unfallgefahren gilt es zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2062 Antrag vom 04.03.2019, OF 714/10 Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4382 Aktenzeichen: 66 0
Sitzbank Kalbacher Hauptstraße Nr. 36
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2018, OF 294/12 Betreff: Sitzbank Kalbacher Hauptstraße Nr. 36 Der Ortsbeirat bittet die Ortsvorsteherin, folgenden Brief an den Magistrat zu senden: Mit der Ortsbeiratsinitiative OIB 65/2017 vom 17.2.2017 wurde der Magistrat u. a. gebeten, die Schäden an der Sitzbank am alten Rathaus Kalbach zu beseitigen. Dafür hatte der Ortsbeirat Mittel aus seinem Budget zur Verfügung gestellt. Leider ist diese Bank immer noch reparaturbedürftig, da ein Brett der Sitzfläche stark beschädigt ist. Der Ortsbeirat bittet, diese Reparatur zeitnah auszuführen, da die Bank, bedingt durch die Bushaltestelle, intensiv genutzt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 294/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenInstandsetzung des Weges zwischen Kalbacher Niddapfad und Unterer Kalbacher Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2940 entstanden aus Vorlage: OF 275/12 vom 27.02.2018 Betreff: Instandsetzung des Weges zwischen Kalbacher Niddapfad und Unterer Kalbacher Weg Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Weg südlich der A 661 zwischen Kalbacher Niddapfad und dem Unteren Kalbacher Weg möglichst bald instand gesetzt wird. Begründung: Der oben beschriebene Weg mit der Brücke über den Kalbach ist eine wichtige Verbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Kalbach und Bonames. Er ermöglicht einen raschen und sicheren Zugang zur U-Bahn- und Bus-Station "Kalbach" und zum Park-and-ride-Platz. Leider befindet sich der Weg im südwestlichen Bereich in einem sehr schlechten Zustand. Er sollte möglichst bald wieder instand gesetzt werden, z. B. durch eine wassergebundene Decke. Auch eine gewisse Verbreiterung im südwestlichen Bereich wäre für eine bequeme Nutzung sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1572 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 2
Keine Filialschließung der Frankfurter Sparkasse in Kalbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2487 entstanden aus Vorlage: OF 245/12 vom 30.11.2017 Betreff: Keine Filialschließung der Frankfurter Sparkasse in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, Gespräche mit der Landesbank Hessen-Thüringen - Girozentrale - als Träger der Frankfurter Sparkasse und den Mitgliedern im Verwaltungsrat der Sparkasse zu führen, um die für den 25.01.2018 geplante Schließung der Frankfurter Sparkasse Filiale Kalbach in der Kalbacher Hauptstraße 26 rückgängig zu machen. Die Aufstellung eines Geldautomaten und Briefkastens für Überweisungsträger an zentraler Stelle in Kalbach stellt keinen Ersatz für die in der Filiale angebotenen Dienstleistungen dar. Begründung: Die Schließung der Filiale der Frankfurter Sparkasse in der Kalbacher Hauptstraße ist für den 25.01.2018 angekündigt. Nach dem Gesetz vom 14.05.2007 zur Errichtung der Frankfurter Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts ist diese eine "Landesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts". Die Aufgaben der Frankfurter Sparkasse ergeben sich aus § 2 dieses Gesetzes. Demnach ist sie ein dem gemeinen Nutzen dienendes Wirtschaftsunternehmen. Sie erledigt im Interesse ihrer Kunden Dienstleistungen nach Maßgabe der Satzung. Hierzu gehört, dass in Kalbach Kunden diese Dienstleistungen angeboten werden. Weiterhin ist festzustellen, dass viele ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger in Kalbach wohnen, die nicht in der Lage sind, mit dem ÖPNV die nächste Filiale zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 572 Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3156
SB-Terminal und Geldautomat für die Post-Partnerfiliale in der Kalbacher Hauptstraße 12
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2479 entstanden aus Vorlage: OF 237/12 vom 10.11.2017 Betreff: SB-Terminal und Geldautomat für die Post-Partnerfiliale in der Kalbacher Hauptstraße 12 Der Magistrat wird beauftragt, bei der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Post AG anzuregen, in der Post-Partnerfiliale in Frankfurt-Kalbach, Kalbacher Hauptstraße 12, ein SB-Terminal und einen Geldautomaten der Deutschen Postbank AG bzw. Cash Group für Bankgeschäfte und zur Bargeldversorgung aufzustellen. Begründung: Während Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen eine kostenfreie und nahe Bargeldversorgung im Stadtteil vorfinden, ist die Nutzung dieser Geldautomaten für Nichtkunden mit deutlichen Gebühren versehen. Auch die Versorgung mit Bargeld über den örtlichen REWE-Markt ist an eine Mindesteinkaufssumme gebunden. Kunden der Geschäftsbanken finden indes kein kostenfreies Angebot vor und besonders für ältere Menschen sind die Wege sehr weit. Ein SB-Terminal und ein Geldautomat in der Post-Partnerfiliale Kalbach mit Auszahlungs-, Überweisungs- und Umbuchungsfunktion würde die kostenfreie Bargeldversorgung sicherstellen, Bankgeschäfte auch ohne PC ermöglichen und zudem der Festigung der Post-Partnerfiliale dienen, da es für ein zusätzliches Angebot und mehr Kundenfrequenz der Filiale sorgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 555 Aktenzeichen: 92 31
Verschmutzung des Oberen Kalbacher Weges durch Krähendreck verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1758 entstanden aus Vorlage: OF 317/10 vom 26.05.2017 Betreff: Verschmutzung des Oberen Kalbacher Weges durch Krähendreck verhindern Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass beispielsweise durch die FES mittels Sonderreinigungen der Bereich zwischen der U-Bahn-Haltestelle "Kalbach" und der Einmündung Fleckenbühlstraße verstärkt gereinigt wird. Begründung: Entsprechende Verschmutzungen nehmen zu, in dem genannten Bereich gibt es mehr als 100 Krähennester. Anwohnerinnen und Anwohner sowie Pendlerinnen und Pendler klagen über massive Verschmutzungen. Der Ortsbeirat 10 bittet um rasche Abhilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1581 Aktenzeichen: 79 4
Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2017, OA 133 entstanden aus Vorlage: OF 138/12 vom 24.02.2017 Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Vorgang: OM 717/16 OBR 12; ST 43/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, inwieweit die Rechtsauffassung und Handlungsweise der Bauaufsicht zutrifft, durch die Stadt hergestellte und unterhaltene öffentliche Verkehrsflächen, sofern sie sich im Privatbesitz befinden, ohne Entwidmungsverfahren beseitigen und bebauen lassen zu können, oder ob diese Handlungsweise im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht, nach der auch im privaten Besitz befindliche Verkehrsflächen zum öffentlichen und zu erhaltenden Verkehrsraum zählen, sofern sie aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung des Verfügungsberechtigten zur Benutzung durch jedermann zugelassen sind. 2. Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, mit welchen Begründungen das Erwerbsrecht der Stadt nach § 3 des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht in Anspruch genommen wurde, um die Erhaltung der für den öffentlichen Verkehr notwendigen Bürgersteigflächen vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 37 und Weißkirchener Weg 34 zu sichern. Begründung: In Beantwortung einer Anregung des Ortsbeirats 12 mit Stellungnahme vom 09.01.2017, ST 43, erklärt die Bauaufsicht, dass die Bebauung einer bisher der Öffentlichkeit zugänglichen und von der Stadt hergestellten und instand gehaltenen Bürgersteigfläche zulässig ist, da diese Fläche nicht im öffentlichen Eigentum ist und somit nicht den Status eines öffentlichen Bürgersteigs erfüllt. Infolge wurde der bisher 1,5 Meter breite Bürgersteig auf eine Breite von 1,0 Meter und stellenweise auf 0,60 Meter reduziert. Im Weißkirchener Weg 34 stehen vor dem Geschäft eines Altgerätehändlers auf dem öffentlichen Bürgersteig Schrottgeräte. Auch in diesem Fall, der zur Gefährdung von Passanten führt, erkennt die Bauaufsicht keine Funktion als Verkehrsfläche, da sich der betreffende Teil des Bürgersteigs im Privatbesitz befindet. In den alten Ortsteilen kommt es durch früher geltende Baugesetze nicht selten vor, dass die vor den bebauten Privatgrundstücken liegenden Verkehrsflächen, meist Bürgersteige, zum Teil in Privatbesitz sind. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stützt die Auffassung, dass es sich dabei um öffentliche Verkehrsflächen handelt, die nicht zur freien Verwendung der Eigentümer stehen. Um die Nutzungsrechte dieser Flächen zu regeln, wurde 2001 das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz als Bundesgesetz erlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 717 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 43 Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 262 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage OA 133 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.04.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 133 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1353, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 61 0
Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1164 entstanden aus Vorlage: OF 122/12 vom 09.01.2017 Betreff: Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung auf den Zufahrtsstraßen nach Kalbach-Riedberg dahin gehend zu verbessern, dass beide Teile des Stadtteils ausgeschildert sind und hierzu, soweit erforderlich, Gespräche mit Nachbarkommunen sowie der Straßenverkehrsverwaltung beziehungsweise Hessen Mobil aufzunehmen. Insbesondere schlägt der Ortsbeirat folgende Anpassungen der Beschilderung vor: - Vor und an der Kreuzung "Kalbacher Hauptstraße/Am Martinszehnten" zum einen von Bonames kommend für den Geradeausverkehr sowie für den Linksabbiegeverkehr von Kalbach kommend und für den Rechtsabbiegeverkehr vom Martinszehnten kommend zusätzlich zu "F-Niederursel" und "Oberursel" auch "F-Riedberg" zu ergänzen; - an der Kreuzung "Rosa-Luxemburg-Straße/Am Weißkirchener Berg" bzw. "Frankfurter Landstraße" zusätzlich zu "F-Kalbach" auch "F-Riedberg" auszuweisen; - an der Kreuzung "Am Weißkirchener Berg/L 3019" aus Kalbach kommend für den Linksabbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen; - an der Kreuzung "Lange Meile/L 3019" aus Kalbach kommend für den Links abbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen sowie - auf den Ausfahrttafeln der Abfahrt 6 (Heddernheim) der BAB 661 aus Süden kommend den Schriftzug "F-Riedberg" zu ergänzen. Begründung: Zahlreiche Hinweisschilder auf den Zufahrtsstraßen zum Stadtteil enthalten unvollständige und teilweise irreführende Angaben zu den beiden Teilen des Stadtteils. Dies kann dazu führen, dass Ortsfremde fehlgeleitet werden. Darüber hinaus trägt dies besser dem gewachsenen Stadtteil Rechnung. Daher wird der Magistrat gebeten, im Sinne einer Verbesserung der Beschilderung selbst tätig zu werden beziehungsweise zur Verbesserung der Beschilderung mit den zuständigen Nachbarkommunen beziehungsweise den zuständigen Straßenverkehrsbehörden Kontakt aufzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 684 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1828 Aktenzeichen: 66 7
Mehr Sicherheit für Fahrradfahrende in Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1114 entstanden aus Vorlage: OF 211/10 vom 17.01.2017 Betreff: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrende in Bonames Nach einer im Dezember 2016 erfolgten Begehung des Stadtteils Bonames mit einem Vertreter des ADFC wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob weitere Fahrradbügel in der Hombuger Landstraße gegenüber der Fahrschule beziehungsweise im B ereich der Straße Homburger Hohl sowie im Bereich der U-Bahn-Station "Bonames Mitte" und am Park-and-ride-Parkplatz "Kalbach" sowie im Bereich der Gaststätte "Zum Einhorn" eingerichtet werden können; 2. ob auf dem ansteigenden Teil der Homburger Landstraße in Richtung der Siedlung am Bügel ein einseitiger Schutzstreifen für Fahrradfahrende eingerichtet werden kann; 3. ob die Beschilderung für Fahrradfahrende Richtung Niddatal dahin gehend verbessert werden kann, dass diese nicht gegen die Einbahnstraße Alt-Bonames, sondern den ruhigeren Bereich der Homburger Landstraße befahren sollen; 4. ob zeitnah Piktogramme mit dem Symbol "Fahrrad" in den Straßen des alten Ortskerns von Bonames (Homburger Landstraße, Alt-Bonames und Am Burghof) aufgebracht werden können; 5. ob die Beschilderung zum alten Flugplatz am Unteren Kalbacher Weg verbessert werden kann; 6. ob der Gefahrenbereich an der Ecke Unterer Kalbacher Weg/Am Burghof durch Änderung der Vorfahrtsregelung (Rechts-vor-Links) entschärft werden kann; 7. ob das Fahrradfahren parallel zum Park-and-ride-Parkplatz (verlängerte Radwegeverbindung zwischen Ben-Gurion-Ring und dem alten Flugplatz) verbessert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 699 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1817 Aktenzeichen: 32 1
Installieren von Beleuchtung mit LED-Lampen auf dem Weg zum alten Flugplatz Bonames für die Besucherinnen und Besucher sowie Schülerinnen und Schüler aus den Wohncontainern der Geflüchteten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1110 entstanden aus Vorlage: OF 206/10 vom 30.12.2016 Betreff: Installieren von Beleuchtung mit LED-Lampen auf dem Weg zum alten Flugplatz Bonames für die Besucherinnen und Besucher sowie Schülerinnen und Schüler aus den Wohncontainern der Geflüchteten Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob auf dem Weg zum alten Flugplatz Bonames eine Beleuchtung mit LED-Lampen verwirklicht werden kann. Begründung: Der Weg von der U-Bahn-Haltestelle "Kalbach" zum alten Flugplatz Bonames entlang der U-Bahn-Schienen und über den Niddapfad wird durch Besucherinnen und Besucher sowie Schülerinnen und Schüler der Containeranlagen für Geflüchtete stark frequentiert. Die Beleuchtung fehlt aber auf dem Weg bis zur Straße Am Burghof. Durch eine Beleuchtung nach der Art, wie sie am Wirtschaftsweg zur Straßenbahnlinie 18 aufgestellt worden ist, würde ein naturfreundliches Licht erzeugt, das landschaftsverträglich und trotzdem hell ist und dadurch zu mehr Sicherheit führen könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 613 Aktenzeichen: 91 52
Gefährliche Kanaldeckel
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 128/12 Betreff: Gefährliche Kanaldeckel Der Ortbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, sich mit der zuständigen Firma in Verbindung zu setzen, die für den Einbau der Kanalkästen verantwortlich ist, die sich auf der Kalbacher Hauptstraße vor dem Alten Rathaus und auf der anderen Straßenseite, sowie auf dem Bürgersteig gegenüber der Straße Am Schlinkenborn befinden. Diese Firma ist aufzufordern, die Abdeckungen dieser Kästen so einzubauen, dass keine Kanten hervorragen. Begründung: Die Kanaldeckel stehen zwischen zwei und fünf Zentimeter hervor und sind gefährliche Stolperfallen. Dieser Antrag ist so dringend, weil bereits am 29. Dezember eine Seniorin aus Kalbach an einem herausragenden Kanaldeckel gestolpert und hingefallen ist. Sie hat sich eine Schulterverletzung zugezogen, so dass ein Krankenwagen angefordert werden musste. Sie ist über einen der Kanaldeckel, der nicht einmal sehr hoch hervorsteht, gestolpert, Nicht auszudenken wenn jemand über den unverantwortlich hochstehend Kanaldeckel an der Bushaltestelle vor dem Alten Rathaus stolpert und hinfällt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 128/12 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenGeplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten! Ablehnung des Vorschlags des Ortsbeirates 10 hinsichtlich eines Brückenbauwerks oder einer Unterführung
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.11.2016, OA 89 entstanden aus Vorlage: OF 59/15 vom 04.11.2016 Betreff: Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten! Ablehnung des Vorschlags des Ortsbeirates 10 hinsichtlich eines Brückenbauwerks oder einer Unterführung Vorgang: B 1014/03; V 220/16 OBR 10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. bei der Umsetzung der Planung weiterhin mit Priorität nur die Variante einer schienengleichen Querung der U-Bahn-Trasse durch die Ortsrandstraße zu verfolgen. Der Ortsbeirat weist auf die positive Prüfung seitens des Magistrats und das Einvernehmen mit den Verkehrsträgern hin (vgl. B 1014), welche die Machbarkeit ebenfalls aufgrund der besonderen Ortslage positiv ansahen und dies dann in den Bebauungsplan einarbeiten ließen (siehe Anlage mit Ausbauplan des beschrankten Bahnüberganges). Die Querung mittels eines Brückenbauwerkes beziehungsweise einer Unterführung wird aus städtebaulichen Gründen (negatives Landschaftsbild) sowie wegen des extrem großen Flächenverbrauchs, der enorm höheren Investitionskosten und der Unterhaltungskosten weiterhin abgelehnt. Der Vorschlag des für Bonames zuständigen Ortsbeirates 10 zum Bau einer Unterführung oder eines Brückenbauwerks für die Ortsrandstraße ist negativ zu bescheiden. 2. vor dem Hintergrund des Wunsches der Bonameser nach verkehrlicher Entlastung die Machbarkeit einer echten Ortsumgehung mit einer Straße, die vom Harheimer Weg abzweigt, südöstlich an Bonames vorbeigeht und über das angrenzende Niddatal an die Homburger Landstraße Richtung Frankfurter Berg angebunden ist, als mögliche Alternative vertiefend zu prüfen. Begründung: Mit dem Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 220, hat der Ortsbeirat 10 den Bau einer Brücke oder Unterführung zur Querung der Gleise der Stadtbahn vorgeschlagen. Auch ein Vertreter der Initiative L(i)ebenswertes Bonames hat dies vorgeschlagen (siehe Bericht in der FNP vom 04.11.2016), der jedoch nicht die Interessen der mit der Ortsrandstraße belasteten Nieder-Eschbacher vertritt und augenscheinlich die verkehrlichen Probleme im weiteren Verlauf der Ortsrandstraße negiert. Der Ortsbeirat Nieder-Eschbach hat sich aus mehreren Gründen für eine schrankenunterstützte Querung ausgesprochen und eingesetzt. So zieht dieser beschrankte Übergang - neben dem Vorteil der extrem günstigeren Ausbaukosten, dem geringeren Flächenverlust, dem Erhalt eines freundlicheren Landschaftsbildes - mit einer gewollten Hürde durch die zeitweise geschlossenen Bahnschranken einen Attraktivitätsverlust für den überörtlichen Verkehr auf dieser Straße nach sich, was vom Ortsbeirat 15 ausdrücklich auch so erwünscht ist. Die Straße soll letztendlich vordringlich der Anbindung des neuen Baugebietes dienen. Wenn die Bewohner im Ortskern von Bonames eine echte und wirkungsvolle Ortsumgehung zur Entlastung des Harheimer Weges und der Straße Am Burghof haben wollen, ist dies nur durch eine alternative Planung zu erreichen. Hier bietet sich eine Südostumgehung von Bonames an. Dies gilt es zu prüfen. Der Ortsbeirat 15 sieht hier durchaus Möglichkeiten für eine Umgehung, die dann wirklich eine wäre. Auch wenn ein solches Vorhaben einen Eingriff in das Landschaftsumfeld darstellt und unter Umständen naturschutzrechtliche Belange betroffen sind, sollte dieser Vorschlag hinsichtlich der Machbarkeit unter planungs- und baurechtlichen Anforderungen vertiefend geprüft werden. Die Vor- und Nachteile sind zu ermitteln, die dann bei der Gegenüberstellung von Landschaftsschutz und verkehrlicher Entlastung für Bonames abzuwägen sind. Anlage 1 (ca. 530 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014 Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 220 Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 09.11.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OA 89 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2016, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 89 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 89 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Annahme), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 871, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 Aktenzeichen: 66 2
Verkehrssituation in Bonames muss endlich geklärt werden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 784 entstanden aus Vorlage: OF 151/10 vom 18.10.2016 Betreff: Verkehrssituation in Bonames muss endlich geklärt werden Das schon von allen Parteien im Ortsbeirat 10 gewünschte und geforderte Verkehrsgutachten, unter Einbeziehung des Neubaugebietes Bonames-Ost bzw. Am Eschbachtal, ist bisher noch nicht vorgelegt worden. Die Verkehrssituation in Bonames, insbesondere im alten Stadtteil, ist unerträglich. Das ausstehende Verkehrsgutachten ist deshalb schnellstmöglich zu realisieren. Als kurzfristige Lösungsvorschläge, wie auch vom Naturschutzverein Bonames vorgeschlagen, sollten folgende Überlegungen umgesetzt werden: 1. Die bereits bestehende Beschränkung in der Fleckenbühlstraße auf 3,5 Tonnen sollte umgesetzt werden und die Straße für Busse, mit Ausnahme des Linienbusses, gesperrt werden; 2. ganz Bonames ist entweder auf die Geschwindigkeit 30 km/h begrenzt oder als Tempo-30-Zone ausgewiesen und deshalb sollte konsequent an allen Einmündungen und Kreuzungen die Rechts-vor-Links Regel gelten; 3. die Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Straße Am Burghof, wie schon seit Jahren gefordert ; 4. Radarkontrollen in der Straße Am Burghof sind technisch nicht möglich, hier wäre dann das Aufstellen eines Dialog-Displays angebracht, um zu signalisieren, welche Geschwindigkeit gerade gefahren wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die benannten Lösungsvorschläge für Bonames umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 246 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1109 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2084 Aktenzeichen: 32 1
Verlegung der Bushaltestelle „Rathaus Kalbach“
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2016, OF 88/12 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Rathaus Kalbach" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, zunächst keine weiteren Planungsschritte zur Verlegung der Bushaltestelle der Linie 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach zu unternehmen. Stattdessen ist zwischen dem ausführenden Amt, dem beauftragten Planungsbüro und dem Ortsbeirat ein klärendes Gespräch zu führen, um die bauliche Maßnahme und eventuell mögliche Alternativen zu erörtern. Ein Vertreter der Grundstückseigentümer des Anwesens Kalbacher Hauptstraße 34 ist bei der Erörterung der Maßnahme zu beteiligen. Begründung: Mit der ST 1214 vom 9.9.2016 teilt der Magistrat mit, dass er aufgrund des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle Rathaus Kalbach die Planung zur Verlegung der Haltestelle vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34, entgegen des Beschlusses des Ortsbeirats (OM 4990 vom 22.1.2016) weiterverfolgt. Der Ortsbeirat verweist in diesem Zusammenhang auf den Antrag NR. 109 vom 19.9.2016 "Beim Umbau von Bushaltestellen Ortsbeiräte in die Planung einbeziehen", dessen Aussagen auch auf die Situation von Kalbach übertragbar sind. Die geplante Verlegung der Haltestelle bewirkt aus Sicht des Ortsbeirats Nachteile für die Fahrgäste, die Bewohner des Wohnhauses Kalbacher Hauptstraße 34 und für den Verkehrsfluss auf der Straße. An dieser Einschätzung hält der Ortsbeirat trotz des Inhalts der Stellungnahme ST 1214 fest und bittet das Fachamt um eine gemeinsame Erörterung mit nochmaliger Prüfung der örtlichen Situation unter Erwägung möglicher Alternativen. Des Weiteren verweist der Ortsbeirat auf die ihm vorliegende Aussage des Grundstückseigentümers, der eine Bushaltestelle an seinem Wohnhaus wegen erheblicher Beeinträchtigungen der Wohnsituation ablehnt. Im Übrigen hat der Eigentümer vom Fachamt die Auskunft erhalten, dass keine Verlegung der Haltestelle vor sein Anwesen stattfinden wird. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 5 2016 Die Vorlage OF 88/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP
Weiter lesenKeine Reduzierung der schmalen Bürgersteige in Kalbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 717 entstanden aus Vorlage: OF 82/12 vom 20.09.2016 Betreff: Keine Reduzierung der schmalen Bürgersteige in Kalbach 1. Der Magistrat (Bauaufsicht und Liegenschaftsamt) wird aufgefordert, verstärkt darauf zu achten, dass die schmalen Bürgersteige im Ortskern von Kalbach durch private Baumaßnahmen nicht in Anspruch genommen und der öffentlichen Nutzung dauerhaft entzogen werden. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die bei dem Neubauvorhaben Kalbacher Hauptstraße 37, sogenannte "Kalbacher Höfe", vorgenommene Reduzierung des bisher 1,5 Meter breiten Bürgersteigs um voraussichtlich mindestens 50 Zentimeter mit Zustimmung oder Duldung der Bauaufsicht oder des Liegenschaftsamtes erfolgt ist. 3. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten darzustellen, warum im Rahmen der bauaufsichtlichen Prüfung und Genehmigung eine angestrebte bauliche Inanspruchnahme nicht zum Baugrundstück gehörender öffentlicher Verkehrsflächen nicht verhindert wird. Es ist zu erklären, warum trotz der Zweckbestimmung als öffentlicher Verkehrsfläche allein die Eigentumsverhältnisse die bauliche Nutzung von Verkehrsflächen begründen sollen. Begründung: Die 2016 fertiggestellten bzw. in Ausführung befindlichen Neubaumaßnahmen Kalbacher Hauptstraße 30 und 37 führten zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Beanstandet wurde die weitere Reduzierung der schmalen Bürgersteige vor den Gebäuden. Besonders einschränkend ist die Ausführung des Neubauprojekts Kalbacher Hauptstraße 37. Der Standort neben drei Geschäften und einer Sparkasse führt zu zahlreichem Fußgängerverkehr. Die jetzt vollzogene Bürgersteigreduzierung, durch eine stärkere Wärmedämmung und in Hüfthöhe vorstehende Fensterbänke, auf eine Breite von unter einem Meter führt zu Einschränkungen für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere wenn sie einen Rollator oder Kinderwagen mitführen. Begegnungen sind ohne Ausweichen auf die Fahrbahn nicht mehr möglich. Durch den mangelnden Erhalt öffentlicher Wegeflächen wird die Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern erhöht. In der Tat ist bei zahlreichen Grundstücken in alten Ortskernen ein schmaler Teil des Bürgersteigs vor den Gebäuden in privatem Besitz. Dies resultiert aus der Zeit des Hessischen-Nassauischen Baurechts. Die vordere Dachkante des Gebäudes durfte nicht über die Grundstücksgrenze ragen. Durch den Dachüberstand blieb die Gebäudewand zwangsläufig von der Grenze zurück. Dieser schmale Grundstücksstreifen ist zwar in den meisten Fällen noch in Privatbesitz geblieben, gleichwohl gehört er aber nach wie vor zur öffentlichen Verkehrsfläche, ist damit der privaten Nutzung entzogen und kann ausschließlich zum Zwecke des öffentlichen Verkehrs verwendet werden. Die vor einigen Jahren erfolgte Einmessung dieser geringen Teilflächen mit der Bildung separater Flurstücksnummern sollte einen Erwerb dieser Verkehrsflächen durch die Stadt ermöglichen. Auch wenn in vielen Fällen dieser Eigentumswechsel noch nicht erfolgt ist, sind daraus keine Bebauungsrechte der Eigentümer abzuleiten, denn entscheidend ist nicht die Eigentumssituation, sondern die Zweckbestimmung dieser Flächen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 43 Anregung vom 10.03.2017, OA 133 Aktenzeichen: 66 2
Altes Rathaus, Kalbacher Hauptstraße 36: Instandsetzung der Eingangstür
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2016, OF 84/12 Betreff: Altes Rathaus, Kalbacher Hauptstraße 36: Instandsetzung der Eingangstür Der Magistrat wird gebeten, an dem denkmalgeschützten alten Rathausgebäude die äußeren Oberflächen der beiden Türflügel des Haupteingangs mit einem neuen Anstrich zu versehen. Begründung: Die Oberflächen der Türflügel sind in unterschiedlichem Zustand, teils grau verwittert und teils mit Anstrichresten behaftet. Es ist der öffentlichen Nutzung des Gebäudes abträglich, wenn die im barocken Stil gestaltete Tür einen vernachlässigten Eindruck macht. Auch im Hinblick auf den Schutz des Holzes wäre ein neuer Anstrich der Außenseite angebracht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 84/12 einen Brief an die Verwaltung zu schreiben und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrsspiegel Kalbacher Hauptstraße/Neugasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 558 entstanden aus Vorlage: OF 68/12 vom 25.08.2016 Betreff: Verkehrsspiegel Kalbacher Hauptstraße/Neugasse Der Magistrat wird gebeten, nach Fertigstellung der Bauarbeiten auf dem Grundstück Kalbacher Hauptstraße Nr. 37 einen Verkehrsspiegel anzubringen, um bei Ausfahrt aus der Neugasse auf die Kalbacher Hauptstraße Einblick in den westlichen Verkehrsbereich zu erhalten. Begründung: Der Neubau in der Kalbacher Hauptstraße Nr. 30 versperrt eine einwandfreie Sicht in den westlichen Straßenverlauf. Fahrzeuge müssen sich in die Hauptstraße hineintasten. Ein Spiegel, wie er an der Parallelstraße der Neugasse, der Gickelgasse, vorhanden ist, schafft Abhilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1563 Aktenzeichen: 66 7
Hochwasserschutz entlang des Kalbachs
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.07.2016, OA 35 entstanden aus Vorlage: OF 45/12 vom 16.06.2016 Betreff: Hochwasserschutz entlang des Kalbachs Vorgang: M 131/02 In den Starkregenereignissen der letzten Wochen sind verstärkt Hochwassersituationen in Frankfurt eingetreten. Dies betrifft auch den Bereich des durch die Gemarkung fließenden Kalbachs. Im Gebiet des Durchlasses Höhe der Straße Am Burghof, wo der Kalbach zweimal rechtwinkelig abknickt, ist dieser über die Ufer getreten. Dies hatte Überschwemmungen in der angrenzenden Wohnbebauung zur Folge. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den zweiten Bauabschnitt (M 131/02, Seite 5) unverzüglich umzusetzen, damit künftige Hochwasserereignisse vermieden werden. Begründung: Die damals im Jahre 2006 fertiggestellte erste Baumaßnahme gemäß Magistratsvortrag M 131 diente dem Hochwasserschutz sowie der weiteren Landschaftsgestaltung. Die Beflutung des neu entstandenen 400 Meter langen Flutgrabens wurde mittels einer Verrohrung von ca. 30 Zentimetern verwirklicht. Dieser technisch geschaffene Überlauf konnte dieses Hochwasserereignis alleine nicht verhindern. Daher ist die Verwirklichung des zweiten Bauabschnittes dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.06.2002, M 131 Bericht des Magistrats vom 21.11.2016, B 292 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 06.07.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 30.08.2016, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OA 35 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.09.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 35 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 461, 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 01.09.2016 Aktenzeichen: 90 34
Ausbau der Bonifatiusstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 284 entstanden aus Vorlage: OF 49/12 vom 18.06.2016 Betreff: Ausbau der Bonifatiusstraße Vorgang: M 208/91; M 124/16 Der Magistrat wird gebeten, den 1991 geplanten Ausbau der Bonifatiusstraße zwischen der Talstraße und der Kalbacher Hauptstraße entsprechend den Planunterlagen der Vorlage M 208 vom 30.08.1991 mit beidseitigen Bürgersteigen und Parklängsstreifen und einer Fahrbahnbreite von 6,5 Metern unter Berücksichtigung von Fahrradstreifen herzustellen und damit eine für den öffentlichen Nahverkehr der Buslinien 24 und 29 angemessene Fahrstraße zu schaffen. Begründung: Die derzeit nur einseitig bebaute Bonifatiusstraße mit einseitigem Bürgersteig von 1,6 Metern und einer Fahrbahn von 5 Metern ist in keiner Weise geeignet, um die parkenden Autos, den sich begegnenden Busverkehr und die Zufahrt zum Stadtteil Kalbach einschließlich des Gewerbegebiets um die ehemalige "Carbone" aufzunehmen. Nach Aussagen im Magistratsvortrag M 124 vom 10.06.2016 entstehen durch die Fahrverzögerungen der Buslinie 29 jährlich nicht unerhebliche Mehrkosten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.06.2016, M 124 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1213 Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 Aktenzeichen: 66 2
Freie Ein- und Ausfahrt in die Gickelgasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 156 entstanden aus Vorlage: OF 19/12 vom 20.05.2016 Betreff: Freie Ein- und Ausfahrt in die Gickelgasse Der Magistrat wird gebeten, in der Gickelgasse die Ein- und Ausfahrtsituation durch die Aufstellung von Pollern sowohl neben dem Gebäude Talstraße 7 als auch Kalbacher Hauptstraße 24 zu sichern und damit das Parken von Pkw unmittelbar in der Ein- und Ausfahrt der Gasse zu verhindern. Begründung: Die Einfahrt in die Gickelgasse von der Talstraße ist nur möglich, wenn kein Fahrzeug unmittelbar im Eckbereich der Gickelgasse steht. Das angeordnete absolute Halteverbot wird leider regelmäßig ignoriert. Auch die nördliche Ausfahrt in die Kalbacher Hauptstraße ist erschwert, soweit im Ausfahrtsbereich ein Fahrzeug parkt. Nicht nur Notfallfahrzeuge haben dann keine Zufahrt, auch die Müllabfuhr kann dann die Gickelgasse nicht anfahren und die Mülltonnen bleiben ungeleert. Bis zur Fertigstellung der Baustelle sollten zumindest im Eckbereich zur Talstraße Poller aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1086 Aktenzeichen: 32 1
Elektro-Kleingeräte-Sammeltonnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2016, OF 37/10 Betreff: Elektro-Kleingeräte-Sammeltonnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die Sammeltonnen vor den Rewe-Märkten Karl-von-Drais-Straße (derzeit geschlossen) und Am Dachsberg entfernt wurden, welches Ergebnis das Pilotprojekt mit den Sammeltonnen gebracht hat und wo derzeit im Ortsbezirk 10 welche zu finden sind. Begründung: Im Rahmen eines Pilotprojekts wurden 2013 vor den Smart-Märkten Porthstraße und Oberer Kalbacher Weg und den beiden Rewe-Märkten Elektro-Kleingeräte-Sammeltonnen aufgestellt, damit solche Geräte nicht im Hausmüll landen und die wertvollen Inhaltsstoffe sinnvoll recycelt werden können. Bei den Rewe-Märkten sind sie seit der Jahreswende verschwunden, obwohl die Tonnen von den Bürger*innen stark genutzt wurden und auch heute noch häufig nach dem Verbleib der Tonnen gefragt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2016, TO II, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 24 2016 Die Vorlage OF 37/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrskonzept für den Individualverkehr im Kern von Bonames nach Verwirklichung eines Baugebiets „Bonames-Ost“ Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 448 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 449
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.02.2016, OA 715 entstanden aus Vorlage: OF 931/10 vom 01.02.2016 Betreff: Verkehrskonzept für den Individualverkehr im Kern von Bonames nach Verwirklichung eines Baugebiets "Bonames-Ost" Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 448 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 449 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, ein unabhängiges Verkehrsgutachten hinsichtlich der Verkehrssituation in Bonames nach Verwirklichung einer Bebauung von "Bonames-Ost" vorzulegen. Dabei ist zur Schaffung einer besseren Entscheidungsgrundlage von einer Bebauung mit jeweils 1.250 WE/1.560 WE/1.800 WE auszugehen. 2. Ferner wird auf auf dieser Grundlage der Magistrat beauftragt, ein Verkehrskonzept für den Ortskern von Bonames zu erstellen, nach dem der Individualverkehr dort nach Realisierung des Baugebiets sinkt. Eine Steigerung muss dabei ausgeschlossen sein. Begründung: In den Berichten des Magistrats vom 11.12.2015, B 448 und B 449, stellt der Magistrat fest, dass für die Straßen Alt-Bonames und Am Burghof von einem höheren Verkehrsaufkommen nach Realisierung des Baugebiets "Bonames-Ost" auszugehen ist. Diese Straßen sind aber bereits jetzt vollständig überlastet und keinesfalls in der Lage, weiteren Verkehr aufzunehmen. Die Begründung für den jetzigen, eigentlich untragbaren Zustand war immer gewesen, dass nach Realisierung der Ortsrandstraße eine eindeutige Entlastung des Bonameser Ortskerns erfolge. Wenn dies nun nicht zu erwarten ist, muss dringend ein Verkehrskonzept erstellt werden, das dieses Problem löst, oder von der weiteren Planung Abstand genommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 448 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 449 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2016, ST 861 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 17.02.2016 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2016, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 715 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen BFF (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn (B 448 = Kenntnis, OA 715 = Annahme) Stv. Krebs (B 448 = Kenntnis, OA 715 = Enthaltung) 48. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2016, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 715 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 715) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn (B 449 = Kenntnis, OA 715 = Annahme) Stv. Krebs (B 449 = Kenntnis, OA 715 = Enthaltung) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2016, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 715 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, REP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs gegen BFF (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme); Stv. Krebs (= Enthaltung) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2016, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 715 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, REP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 715) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme); Stv. Krebs (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6884, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2016 § 6885, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2016 Aktenzeichen: 61 1
Umgestaltung der Haltestellen der Buslinien 28 und 29 am Riedberg und in Kalbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4990 entstanden aus Vorlage: OF 535/12 vom 22.01.2016 Betreff: Umgestaltung der Haltestellen der Buslinien 28 und 29 am Riedberg und in Kalbach Vorgang: OM 4378/15 OBR 12 Der Magistrat wird in Abstimmung mit traffiQ und der VGF gebeten, 1. die mit traffiQ vereinbarte Verlegung der Haltestelle der Buslinie 29 "Uni Campus Riedberg" in den südwestlichen Bereich des Riedbergplatzes, wie anlässlich einer gemeinsamen Ortsbesichtigung am Riedberg im Protokoll vom 02.07.2015 dokumentiert und durch Beschluss des Ortsbeirats 12 mit der Vorlage OM 4378 vom 10.07.2015 bestätigt, zu vollziehen. Die nördlich des Kreisverkehrsplatzes liegende Haltestelle an der Riedbergallee, die im Zuge des aktuellen Fahrplanwechsels von "Uni Campus Riedberg" in "Riedbergzentrum" umbenannt wurde, ist als Bedarfshaltestelle zu erhalten und zur Vermeidung von Irritationen mit einer Namensbezeichnung ohne Bezug zum Zentrum zu versehen; 2. die Pläne, die Haltestelle der Buslinien 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach aufzulösen und eine Verlegung vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 vorzunehmen, einzustellen. Die Haltestelle "Rathaus Kalbach" ist direkt vor dem Gebäude in der derzeitigen Positionierung barrierefrei auszubauen. Zwischen Oberkante Bürgersteig am Gebäudesockel und der Fahrbahn liegt ein Gefälle von circa 10 Zentimeter . Um die fehlenden Zentimeter für die Bordsteinanhebung zu erzielen, ist zu prüfen, ob durch eine leichte Fahrbahnabfräsung mit geringer Erhöhung des Bürgersteigs das notwendige Niveau erreicht werden kann. Begründung: In einer geringfügigen Bürgersteiganhebung von wenigen Zentimetern sieht der Ortsbeirat keine Beeinträchtigung des Kulturdenkmals Altes Rathaus. Das derzeitige Bürgersteigniveau ist neuzeitlich und entspricht nicht dem historischen Zustand. Erst kürzlich wurde auf der Gebäuderückseite, mit Zustimmung der Denkmalpflege, der Gebäudesockel wesentlich verändert und erhöht. Eine Haltestellenverlegung vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 bewirkt für die Bewohner erhebliche Nachteile und findet nach Kenntnis des Ortsbeirats nicht deren Zustimmung. Der Bürgersteig ist an dieser Stelle mit 2 Metern Breite zu schmal für eine überdachte Wartehalle. Wartende Fahrgäste dürften vor den Wohnungsfenstern mit 1,25 Meter Brüstungshöhe die Wohnsituation in der Erdgeschosswohnung erheblich belasten. Durch die bei diesem Standort schmale Fahrbahnbreite der Kalbacher Hauptstraße wird eine Anordnung der Bushaltestellen für beide Fahrtrichtungen auf gleicher Höhe verkehrstechnisch als äußerst ungünstig beurteilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.07.2015, OM 4378 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 795 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1214 Initiative vom 04.11.2016, OI 5 Aktenzeichen: 92 13
Verkehrsgutachten aufgrund des Neubaugebiets „Bonames-Ost“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4784 entstanden aus Vorlage: OF 909/10 vom 16.11.2015 Betreff: Verkehrsgutachten aufgrund des Neubaugebiets "Bonames-Ost" Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass ein Verkehrsgutachten erstellt wird, welches die jetzigen Planungen des Neubaugebiets "Bonames-Ost" berücksichtigt. Das Verkehrsgutachten soll zeitnah erstellt werden, um gegebenenfalls frühzeitig geeignete Maßnahmen einleiten zu können. Das Gutachten soll folgende Fragen beantworten: 1. Welche Verkehrsströme sind über die Ortsrandstraße aus den umliegenden Stadtteilen und aus dem Neubaugebiet zu erwarten? 2. Inwieweit werden die Verkehrsströme an der U-Bahn-Schranke, hier insbesondere in den Verkehrsspitzenzeiten, aufgehalten? Wie lang wird nach der eventuell zu erwartenden Anzahl der Fahrzeuge die wartende Schlange sein? 3. Inwieweit nutzen Fahrzeuge, um längere Wartezeiten an der U-Bahn-Schranke zu vermeiden, beispielsweise durch die Parallelstraße südlich der U-Bahn-Strecke an den Schulen vorbei, trotz möglicher Pförtnerampel den Straßenverlauf über den Harheimer Weg, dann weiter die Fleckenbühlstraße und weiter die Homburger Landstraße? 4. Wie wird sich der Verkehr bis zum Jahr 2030 entwickeln und sind neue Verkehrsangebote nötig? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 435 Aktenzeichen: 61 10
Verkehr in Bonames nach Realisierung des Baugebiets .Bonames-Ost.
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 910/10 Betreff: Verkehr in Bonames nach Realisierung des Baugebiets "Bonames-Ost" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert vor Vorlage eines Bebauungsplanentwurfs für Bonames-Ost folgende Fragen zu klären: Wie kann der Individualverkehr so geführt werden, dass es nicht zu einer Verstärkung des Individualverkehrs im Kernort von Bonames kommt und auch keine Eingriffe in den bestehenden Grüngürtel erforderlich werden? Sind die zur Bewältigung des Verkehrsaufkommens im Bereich des ÖPNV bei der Vorstellung des Baugebiets am 4. November 2015 ins Spiel gebrachten Vier-Wagen-Züge realistisch, nachdem so lange Züge bei der Weiterfahrt Richtung Innenstadt im Haupttunnel zusätzliche Kapazität beanspruchen werden? Wie wirkten sich solche langen Züge aus Richtung Bad-Homburg auf die anderen im Haupttunnel verkehrenden U-Bahnlinien aus Hohemark, Ginnheim und vom Riedberg aus? Begründung: Zu 1: Bei der Vorstellung des Baugebietes für den Ortsbeirat am 04. November 2015 gingen die Zuständigen vom Stadtplanungsamt selbst davon aus, dass es bei Realisierung ihrer Planungen zu einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens im Bereich Wendelsgarten, Alt Bonames und Am Burghof kommen wird. Dies ist in Anbetracht der dort jetzt schon herrschenden Überlastung keine Option und muss auf jeden Fall verhindert werden. Ansonsten würde erneut im Bezirk 10 mangels leistungsfähiger Erschließungsstraßen der Verkehr bewusst in Wohngebiete gezogen. Andererseits sind auch Umfahrungen von Bonames in südlicher Richtung, weil sie massiv in den bestehenden Grüngürtel eingreifen würden, keine Option. Zu 2: Bürgermeister Cunitz hat in selbiger Vorstellung darauf verwiesen, dass es hinsichtlich des ÖPNV keine Probleme geben werde, weil man vierzügige U-Bahn-Züge einsetzen werde, die die erforderliche Kapazität bieten würden. In Anbetracht der Überlastung des Haupttunnels ab "Weißem Stein" stellt sich allerdings die Frage, ob so lange Züge dort überhaupt weiterfahren könnten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 01.12.2015, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1533 2015 Die Vorlage OF 910/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenFahrbahnmarkierungen in Kalbach erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4500 entstanden aus Vorlage: OF 475/12 vom 23.08.2015 Betreff: Fahrbahnmarkierungen in Kalbach erneuern Vorgang: OM 3724/14 OBR 12; ST 282/15 Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen entlang der innerhalb Kalbachs befindlichen Straße Am Weißkirchener Berg und im weiteren Verlauf der Kalbacher Hauptstraße auszubessern. Hierbei sind insbesondere die unterbrochenen Wartelinien der untergeordneten Straßen Schwalbenweg, Am Hopfenbrunnen, Zum Bergwerk, Grubweg und Am Oberschlag, die Haltelinie Kalbacher Hauptstraße/An der Grünhohl, die Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote vor dem alten Rathaus Kalbach sowie der Fußgängerüberweg an der Langen Meile wiederherzustellen. Dies gilt ebenso für den Fußgängerüberweg auf der Kalbacher Hauptstraße in Höhe der Hausnummer 141 (nähe Getränke Retzlaff). Im Zuge der bereits mit der Stellungnahme vom 20.02.2015, ST 282, entsprochenen, aber noch nicht umgesetzten Anregung "Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach" (OM 3724 vom 05.12.2014) könnten die Ausbesserungen umgesetzt werden. Begründung: Um Gebote und Verbote von Markierungen zu beachten, müssen sie auch erkennbar sein. Insbesondere bei den nicht vorfahrtsberechtigten Straßen mit Gefälle, wie z. B. Schwalbenweg, Grubweg und Am Oberschlag, dienen die Markierungen der Verkehrssicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2014, OM 3724 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 282 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1640 Aktenzeichen: 66 7
Fußgängerampel an der Grundschule Kalbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2015, OF 467/12 Betreff: Fußgängerampel an der Grundschule Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten folgenden Brief an das Straßenverkehrsamt der Stadt Frankfurt am Main zu senden: "Sehr geehrte Damen und Herren, in der Regel wird die Lichtsignalanlage vor der Grundschule Kalbach von Schülerinnen und Schülern der Schule und den umliegenden Kindertagesstätten zur Überquerung der Kalbacher Hauptstraße genutzt. Bedauerlicherweise ist festzustellen, dass die Grünphase für die Fußgänger nicht ausreicht um die Kalbacher Hauptstraße zu queren. Daher werden Sie gebeten, die Schaltung zugunsten der Fußgänger zu verlängern, um einen gefahrlosen Übergang zu gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen" Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 10.07.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 467/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, BFF und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenÖffentlicher Spielplatz Kalbacher Hauptstraße Errichtung einer Tischtennisplatte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4234 entstanden aus Vorlage: OF 456/12 vom 12.05.2015 Betreff: Öffentlicher Spielplatz Kalbacher Hauptstraße Errichtung einer Tischtennisplatte Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Spielplatz Kalbacher Hauptstraße eine Tischtennisplatte errichtet werden kann, um den Kindern der Grundschule Kalbach eine sportlich-spielerische Betätigung zu ermöglichen, die auf dem Schulhof nicht möglich ist. Begründung: Die Prüfung zur Errichtung einer Tischtennisplatte auf dem Schulhof der Grundschule führte zu einem negativen Ergebnis, da auf dem Schulhof für eine Tischtennisplatte kein ausreichender Bewegungsraum zur Verfügung steht beziehungsweise für eine Tischtennisplatte zu viel Fläche beansprucht würde. Da die Grundschulkinder auch den angrenzenden Spielplatz nutzen, wäre dort eine Tischtennisplatte eine sinnvolle Ergänzung des Spielangebots. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2015, ST 1174 Aktenzeichen: 67 2
Straßenkreuzung Bonifatiusstraße/Am Zedernholz mit der Kalbacher Hauptstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2015, OM 3983 entstanden aus Vorlage: OF 421/12 vom 25.02.2015 Betreff: Straßenkreuzung Bonifatiusstraße/Am Zedernholz mit der Kalbacher Hauptstraße Vorgang: M 208/91; OM 1693/12 OBR 12 Der Ortsbeirat begrüßt die positive Beantwortung seiner jahrelangen Bemühungen um eine Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames/Kalbach im Bereich Bonifatiusstraße/Am Zedernholz und nimmt den für Oktober 2015 geplanten Baubeginn erfreut zur Kenntnis. Da durch diese aktivierte Radwegeverbindung der kritische Einmündungspunkt der Straße Am Zedernholz in die Kalbacher Hauptstraße einer Umgestaltung bedarf, wird der Magistrat entsprechend der Anregung vom 02.11.2012, OM 1693, gebeten, diesen Kreuzungspunkt unter Beachtung des Planungsinhalts der Vorlage vom 30.08.1991, M 208, mit einem Zebrastreifen und einer Mittelinsel umzubauen. Anlage Anlage 1 (ca. 125 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1693 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 718 Auskunftsersuchen vom 01.12.2017, V 685 Aktenzeichen: 32 1
Kurzzeitparkzone in der Bonameser Hainstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2015, OM 3856 entstanden aus Vorlage: OF 746/10 vom 26.01.2015 Betreff: Kurzzeitparkzone in der Bonameser Hainstraße Die An- und Ablieferung der ansässigen Metzgerei erfolgt über deren nördlich angrenzende Hofzufahrt. Dies ist aber ungehindert nicht möglich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Bonameser Hainstraße von der Ecke Unterer Kalbacher Weg bis zur betreffenden Hofeinfahrt eine begrenzte Park-/Haltezone eingerichtet werden kann, sodass auch Lkws ungehindert diese Hofzufahrt nutzen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 715 Aktenzeichen: 32 1
Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2014, OM 3724 entstanden aus Vorlage: OF 404/12 vom 22.11.2014 Betreff: Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden, aber kaum noch sichtbaren Fahrbahnmarkierungen mit der großen Ziffer 30 in den Einfahrtsbereichen Am Weißkirchener Berg und Talstraße zu erneuern. Während die Fahrbahnmarkierung im Einfahrtsbereich Kalbacher Hauptstraße noch sehr gut erhalten ist, wurde es versäumt, nach der Erneuerung der Oberfläche der Straße Lange Meile eine entsprechende Fahrbahnmarkierung im Einfahrtsbereich aufzubringen, weshalb diese Markierung nachträglich auszuführen ist. Begründung: Der Stadtteil Kalbach ist vollständig als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Ursprünglich wurden die Einfahrtsbereiche mit den sogenannten "Stellvertretern" (inzwischen entfernt) und der Ziffer 30 auf der Straßenoberfläche markiert. Drei Einfahrtsbereiche zweigen von der Landesstraße L 3019 ab, auf der eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 70 gilt. Da im Bereich Am Weißkirchener Berg aufgrund der Gefällstrecke und in der Talstraße durch die Fahrbahnbreite die Neigung zu höheren Geschwindigkeiten besteht, bittet der Ortsbeirat um die Erneuerung beziehungsweise Ergänzung der Fahrbahnmarkierung. Eine Unzulässigkeit dieser straßenbehördlichen Anordnung dürfte aufgrund der früheren Anordnung der Kennzeichnung ausgeschlossen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 282 Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4500 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5639 Aktenzeichen: 32 1
Kalbacher Niddapfad instand setzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2014, OM 3453 entstanden aus Vorlage: OF 376/12 vom 31.08.2014 Betreff: Kalbacher Niddapfad instand setzen Vorgang: OM 2249/13 OBR 12; ST 1162/13 Der Magistrat wird erneut gebeten, den Kalbacher Niddapfad zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße als Teil des Hölderlinpfades in der Weise instand zu setzen, dass der bei der Neuanlage des Weges vor mehreren Jahren geschaffene Zustand, insbesondere die niveaugleiche Einbindung der Kanaldeckel, in der vollen Breite von circa eineinhalb Metern wieder hergestellt wird. Begründung: Mit der Anregung OM 2249 vom 24.05.2013 hatte der Ortsbeirat darum gebeten, den auf eine schmale vertiefte Rinne abgesunkenen Kalbacher Niddapfad, aus dem die Kanten der gusseisernen Kanaldeckel bis zu sechs Zentimeter herausragen, instand zu setzen. Mit der Stellungnahme ST 1162 vom 29.07.2013 wurde angekündigt, die Kanaldeckel höhenmäßig anzupassen und den Weg regelmäßig zu mähen. Tatsächlich ist jetzt auf dem Grund der Rinne eine geringe Menge lockeres, sandfeines Basaltgranulat zu sehen und für Radfahrerinnen und Radfahrer als unangenehm rutschig zu fühlen. Die gefährlichen Kanalabdeckungen ragen unverändert in die Höhe. Der schlechte Zustand des Weges besteht also nach wie vor, eine gründliche Sanierung ist erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2249 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2013, ST 1162 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 188 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 16.01.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Zebrastreifen Oberer Kalbacher Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2014, OM 2870 entstanden aus Vorlage: OF 580/10 vom 10.02.2014 Betreff: Zebrastreifen Oberer Kalbacher Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit es möglich ist, einen Zebrastreifen am Oberen Kalbacher Weg gegenüber der Aral-Tankstelle, vor den Schranken der U-Bahn, sowie auch auf der anderen Seite des Schienenstrangs aufzutragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 660 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssituation Kalbacher Hauptstraße/Ecke An der Grünhohl
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2723 entstanden aus Vorlage: OF 302/12 vom 29.10.2013 Betreff: Verkehrssituation Kalbacher Hauptstraße/Ecke An der Grünhohl Der Magistrat wird aufgefordert, die Sichteinschränkung von der Kalbacher Hauptstraße in die Straße An der Grünhohl durch die Holzlatten im Bereich der Mülltonnen in der Grundschule Kalbach zu beseitigen. Dies kann durch die Aufstellung eines Verkehrsspiegels oder sonstiger geeigneter Maßnahmen erfolgen. Begründung: Im oben genannten Bereich ist oft festzustellen, dass Fahrzeuge unter Nichtbeachtung der Vorfahrtsregelung die T-Kreuzung überqueren. Damit ist seit der Errichtung der Mülltonneneinzäunung eine größere Verkehrsgefährdung gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 434 Beratung im Ortsbeirat: 12
Historische Straßennamen in Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2013, OM 2490 entstanden aus Vorlage: OF 504/10 vom 08.09.2013 Betreff: Historische Straßennamen in Bonames Vorgang: ST 1554/10 Der Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2010 (ST 1554) ist zu entnehmen: "Die Anregung des Ortsbeirates, durch eine Zusatzbeschilderung auf den historischen Straßennamen hinzuweisen, ist nachvollziehbar. Zu den aktuellen Straßennamenschildern und deren Zusatzschildern müssten weitere Hinweisschilder, ähnlich den Zusatzschildern bei Namenserläuterungen angebracht werden. Textlich müsste dabei erläutert werden, dass die betroffenen Straßen durch die Eingemeindung umbenannt wurden. Bei der praktischen Umsetzung gibt es allerdings erhebliche Probleme. Der Ortsbeirat hatte bereits am 17.08.2010, OM 4369, eine ähnliche Anregung beschlossen. Der Magistrat hatte in der Stellungnahme hierzu ausgeführt, dass aus Gründen der Einheitlichkeit der Verwaltung, die Maßnahme flächendeckend im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main eingeführt werden müsste. Dies wäre wegen des Anspruches auf historische Vollständigkeit nicht ohne Weiteres realisierbar." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, nunmehr im Sinne der vor Ort gewünschten Heimatkunde entsprechend dem Vorschlag des Bonameser Heimat- und Geschichtsverein e. V. unverändert an lediglich vier ausgesuchten Straßen in Bonames neben den derzeit gültigen Straßennamen auch die Straßennamen vor der Eingemeindung des Dorfes Bonames von vor 100 Jahren anbringen zu lassen: 1. An der Straße Am Wendelsgarten die ehemalige Bezeichnung Querstraße; 2. an der Straße Mühlackerstraße die ehemalige Bezeichnung Ringstraße; 3. an der Straße Alt-Bonames die ehemalige Bezeichnung Saalhofgasse; 4. an der Straße Homburger Landstraße die ehemalige Bezeichnung Frankfurter Straße. Begründung: Eine etwaige flächendeckende Beschilderung (wie in der Stellungnahme des Magistrats vermutet) ist auch drei Jahren danach in Frankfurt weder vorgeschlagen noch beantragt oder zu erwarten. Allerdings gibt es bereits in anderen Stadtteilen ähnliche Beschilderungen, sodass dies auch in Bonames möglich sein sollte. Die Feierlichkeiten der Bonameser Vereine am Wochenende um den 21. und 22. August 2010 zum 100-jährigen Jubiläum der Eingemeindung des ehemaligen Dorfes Bonames haben insbesondere durch die verschiedenen Präsentationen der Stadtteilgeschichte sowie durch Stadtteilbegehungen und Bildvorträge im Saalbau Nidda das heimatgeschichtliche Bewusstsein von Jung und Alt auf erfreuliche Weise geschärft. Mit der Erinnerung an und den Hinweisen auf die alten Straßenbezeichnungen soll auf die Weiterentwicklung des Dorfes Bonames zum Frankfurter Stadtteil eingegangen werden. Es wäre begrüßenswert, wenn die gewünschten Hinweistafeln gemeinsam durch den Ortsbeirat 10 sowie den Bonameser Heimat- und Geschichtsverein e. V. eingeweiht werden könnten. Ein Termin sollte mit dem Ortsvorsteher abgestimmt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2010, ST 1554 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 23 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 62 2
Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2013, OM 2436 entstanden aus Vorlage: OF 262/12 vom 18.08.2013 Betreff: Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach verbessern Der Magistrat wird gebeten, das Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach zu verbessern. Hierzu soll geprüft werden, ob die Pflegeverträge, die der Magistrat mit Privatunternehmern abschließt, in ausreichendem Maße und mit entsprechender Häufigkeit erfüllt werden. Begründung: Es ist vermehrt zu beobachten, dass im Stadtteil Kalbach einzelne Grünflächen und Straßenzüge augenscheinlich nicht hinreichend gepflegt werden. Die Grünflächen, aber auch Treppen und Straßen, wirken durch den starken Bewuchs mit Unkraut äußert ungepflegt und verwahrlost. Beispielhaft seien hier der Wendehammer in der Straße Zum Bergwerk, die Treppen An der Wellenburg und Am Schlittenberg, der Eingang zum Kalbacher Stadtpark von der Kalbacher Hauptstraße und die Ecke Kalbacher Hauptstraße/Lange Meile genannt. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher zu prüfen, ob die beauftragten Firmen den Pflegeauftrag gemäß ihrer Verträge erfüllen beziehungsweise ob die Pflegeintervalle verkürzt werden müssen, um ein gepflegtes Ortsbild zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1637 Aktenzeichen: 67 0
Kalbacher Niddapfad instand setzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2249 entstanden aus Vorlage: OF 240/12 vom 10.05.2013 Betreff: Kalbacher Niddapfad instand setzen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) den Kalbacher Niddapfad zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße instand setzt. Begründung: Der südwestlich des Kalbachs zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße gelegene Uferweg, auf dem auch der Hölderlinpfad verläuft, ist in einem sehr schlechten Zustand. Die vor Jahren in Form eines mineralischen Granulats eingebaute Wegbefestigung ist abgesunken und bis auf einen ca. 30 Zentimeter breiten Trampelpfad von Gras und Kräutern zugewachsen. Vier gusseiserne hochstehende Kanaldeckel ragen vier bis fünf Zentimeter in den vertieften Pfad hinein und gefährden die Wegbenutzerinnen und Wegbenutzer. Nach Regenfällen bleibt das Wasser auf dem Trampelpfad stehen, was im Bereich angrenzender Ackerflächen zu schwer passierbarer Verschlammung führt. Anlässlich der Gewässerschau am 18. März 2013 wurde der schlechte Zustand des Weges von dem teilnehmenden Ortsbeiratsmitglied schon zur Sprache gebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2013, ST 1162 Antrag vom 28.06.2014, OF 364/12 Antrag vom 31.08.2014, OF 376/12 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2014, OM 3453 Aktenzeichen: 66 5
Ideen
Keine Ideen gefunden.