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Meine Nachbarschaft: Thomas-Mann-Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tunnel für Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig vorbereiten

13.08.2019 · Aktualisiert: 14.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4872 entstanden aus Vorlage: OF 381/7 vom 30.07.2019 Betreff: Tunnel für Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig vorbereiten Der Magistrat wird gebeten, alle Vorbereitungen zu treffen (wie z. B. Planung, Grundstückserwerb, Baurecht), um nachdem die Europäische Schule den jetzigen Standort am Praunheimer Weg verlassen hat, die Untertunnelung der Liegenschaft durchzuführen, bevor das Gelände einer neuen Nutzung zugeführt wird. Begründung: Sämtliche Untersuchungen haben gezeigt, dass eine Entlastungsstraße von Praunheim bis zur Dillenburger Straße und zum Erich-Ollenhauer-Ring sinnvoll ist. Durch die Abwägung mit den Kosten des Tunnels unter dem Hauptgebäude und dem Schulbetrieb wurde das Vorhaben zurückgestellt. Das Wachstum der Stadt zeigt, dass die Notwendigkeit der Praunheimer Umfahrung wachsen wird. Aktuell wird über einen notwendigen Umzug der Europäischen Schule diskutiert. Es wird nach einem passenden Areal gesucht. Nach Ansicht des Ortsbeirates soll der Magistrat sich darauf vorbereiten, in dem Zeitfenster zwischen bisheriger Nutzung und künftiger Nutzung den Rohbau des Tunnels durchzuführen. Die weiteren Baumaßnahmen der Ortsumfahrung sollten entsprechend abgestimmt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 388 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1573 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbegleitgrün im Gerhart-Hauptmann-Ring (Hauptstraße, ungerade Hausnummern) anders gestalten und Lkw-Parken unterbinden

13.06.2019 · Aktualisiert: 16.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4730 entstanden aus Vorlage: OF 448/8 vom 27.05.2019 Betreff: Straßenbegleitgrün im Gerhart-Hauptmann-Ring (Hauptstraße, ungerade Hausnummern) anders gestalten und Lkw-Parken unterbinden Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie das Straßenbegleitgrün im Gerhart-Hauptmann-Ring entlang der Hauptstraße (Seite der ungeraden Hausnummern) an den Stellen, die komplett abgefahren sind, wieder instand gesetzt oder zweckdienlich umgestaltet werden kann, damit insbesondere das verbotswidrige Parken von Lkws auf diesen Grünstreifen unterbunden wird. Begründung: Das beigefügte Foto dokumentiert den ruinierten Zustand der Flächen, die Lkw-Fahrer zudem dazu weiter einladen, ihre Fahrzeuge dort zu parken. Über diesen Zustand beklagen sich Anwohnerinnen und Anwohner des Gerhart-Hauptmann-Rings. Foto: Katja Klenner Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1848 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schlechte Müll- und Sperrmüllsituation im GerhartHauptmannRing verbessern

13.06.2019 · Aktualisiert: 16.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4728 entstanden aus Vorlage: OF 444/8 vom 29.05.2019 Betreff: Schlechte Müll- und Sperrmüllsituation im Gerhart-Hauptmann-Ring verbessern Der Magistrat wird beauftragt, Konzepte zur Beseitigung der schlechten Müll- und Sperrmüllsituation im Gerhart-Hauptmann-Ring mit den beteiligten Wohnungsgesellschaften zu entwickeln und zeitnah umzusetzen. Begründung: Im Gerhart-Hauptmann-Ring leben viele Menschen in Mehrfamilienhäusern unterschiedlicher Größe. Zu den Häusern gehören Flächen für Müllcontainer und zunehmend auch Flächen zum Sammeln von Sperrmüll. Diese Flächen sind oftmals leider mehr als überfüllt und quellen über. Auf Sperrmüllflächen wird zunehmend auch eine große Anzahl von Restmülltüten abgestellt. Einen Abtransport scheint es offensichtlich nicht in dem erforderlichen Maß zu geben. In jüngster Vergangenheit kam es auf einer Müllabstellfläche vor dem Haus Nr. 344 und auf einer Sperrmüllabstellfläche (die auch mit Restmülltüten belagert war) zwischen den Häusern Nr. 318 und 320 zu Bränden. Die Plätze sind nun nahezu komplett heruntergebrannt, allerdings hat die Beseitigung der verkohlten Überreste wiederum lange auf sich warten lassen. Die Stadt muss den Vermüllungszuständen (auch dem sog. "wilden Sperrmüll") entgegentreten, die Wohnungsgesellschaften mit in die Pflicht nehmen und wirksame Konzepte zur Müll- und Sperrmüllbeseitigung im Gerhart-Hauptmann-Ring entwickeln und umsetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2019, ST 1566 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterirdische Altglasentsorgung im Bereich der Kreuzung Weißkirchener Weg/Schüttgraben und Gerhart-Hauptmann-Ring

13.06.2019 · Aktualisiert: 14.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4727 entstanden aus Vorlage: OF 443/8 vom 28.05.2019 Betreff: Unterirdische Altglasentsorgung im Bereich der Kreuzung Weißkirchener Weg/Schüttgraben und Gerhart-Hauptmann-Ring Im Rahmenplan Niederursel vom 06.02.2012 ist als Handlungsfeld 5 der Bereich der Kreuzung Weißkirchener Weg/Schüttgraben und Gerhart-Hauptmann-Ring ausgewiesen. Dort befand sich bis zur Errichtung eines Bücherschranks ein Altglascontainer, der bisher nicht ersetzt wurde. Es bietet sich daher an, bei der Umsetzung des Handlungsfelds 5 des Rahmenplans Niederursel in diesem Kreuzungsbereich eine unterirdische Altglasentsorgung zu planen und zu bauen. Dieses vorausgeschickt, wird der Magistrat beauftragt, im Kreuzungsbereich Weißkirchener Weg/Schüttgraben und Gerhart-Hauptmann-Ring den Altglascontainer, der sich bis zur Aufstellung eines Bücherschranks dort befand, durch eine unterirdische Altglasentsorgung zu ersetzen. Dies könnte auch im Zusammenhang mit der Umsetzung des Handlungsfelds 5 des Rahmenplans Niederursel realisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1937 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 79 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Die Tiefgaragen der Nordweststadt fit machen für Elektromobilität

27.05.2019 · Aktualisiert: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2019, OF 445/8 Betreff: Die Tiefgaragen der Nordweststadt fit machen für Elektromobilität Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen 1. wie viele Stellplätze in den Tiefgaragen der Nordweststadt stehen aktuell insgesamt zur Verfügung (inklusive der Stellplätze in aktuell nicht betriebenen Tiefgaragen). 2. wie viele Stellplätze wurden über die letzten 5 Jahre im Jahresmittelvermietet und wie viele im Jahresmittel waren nicht vergeben (inklusive geschlossener TGs). 3. ob angedacht ist einzelne TG für Elektromobilität zu nächst für einige Stellplätze zu ertüchtigen und proaktiv zu bewerben, sowie bei steigendem Bedarf auch weitere Plätze zügig zur Verfügung stellen. 4. aus welchen Gründen steht die Tiefgarage 25a im Gerhart-Hauptmann-Ring für eine Benutzung nicht zur Verfügung und welche Maßnahmen werden geplant, um diese Parkplätze für den ruhenden Verkehr in der Nordweststadt wieder verfügbar zu machen? 5. Was unternimmt der Magistrat gegen das illegale, dauerhafte Parken auf dem Fußweg neben der Tiefgaragenzufahrt 25a? Begründung: Entgegen den meisten anderen Stadtteilen verfügt die Nordweststadt von Beginn an flächendeckend über viele frei anmietbare Tiefgaragenplätze. Diese bieten gegenüber anderen Quartieren einen großen Vorteil um Elektromobilität auch in reinen Wohngebieten zu forcieren, wie dies im Strategiepapier "Elektromobilität im Jahr 2025 in Frankfurt am Main", 05/2011). Dort wird folgerichtig festgestellt, dass in derart verdichteten Gebieten Lademöglichkeiten nicht im öffentlichen Raum bereit gestellt werden können. Quartiersgaragen werden hierbei als wichtiges Element bewertet, auch dort Elektromobilität attraktiv zu machen. Hierüber verfügt die Nordweststadt vielzählig. Der Ortsbeirat kann sich daher vorstellen zunächst in einzelnen Tiefgaragen durch die Vorhaltung ausreichend starker Stromverkabelungen, an die Mieter eigene für den Privatgebrauch vorgesehene Ladestationen anzuschließen lassen können, die Attraktivität von Tiefgaragen und Wohnquartier zu steigern. Der verbrauchte Strom soll hierbei privat abgerechnet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 13.06.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1305 2019 Die Vorlage OF 445/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 4., Ziffer 5 und in der Begründung das Wort "folgerichtig" gestrichen werden. Abstimmung: zu Absatz 1 und 2: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung) zu Absatz 3:: SPD, CDU, GRÜNE, 1 LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bücherschrank am Kultur- und Sozialzentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 398

08.05.2019 · Aktualisiert: 14.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2019, OF 440/8 Betreff: Bücherschrank am Kultur- und Sozialzentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 398 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit der Konversionsgrundstücks-entwicklungsgesellschaft (KEG), dem Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe, dem Quartiersmanagement und dem Verein Vokus 398 e.V. einen Bücherschrank auf dem Grundstück des neuen Kultur- und Sozialzentrums im Gerhart-Hauptmann-Ring 398 aufzustellen. Die Maßnahme wird aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert mit einer Obergrenze von 8.000 Euro. Begründung: Die Bücherschränke erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Im Kernbereich der Nordweststadt gibt es einen solchen "Tauschturm" noch nicht. Als Standort bietet sich besonders das neue Kultur- und Sozialzentrum im Gerhart-Hauptmann-Ring 398 an, da dort nicht nur der große Saal für Konzerte, Theater, Kino, Gottesdienste oder Vereinstreffen geplant ist, sondern in den kleineren Räumen auch ein Café, ein Kindergarten sowie Beratungsangebote entstehen. Das Gebäude wird somit zu einem regen Stadtteiltreffpunkt und ist ideal als Standort für einen Bücherschrank geeignet, zum Beispiel auf der zum Wendehammer hin dem Gebäude vorgelagerten Grünfläche. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP BFF FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 296 2019 Die Vorlage OF 440/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FREIE_WÄHLER

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rückbau der Baustellenzufahrten an der Thomas-Mann-Straße 18

08.05.2019 · Aktualisiert: 14.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2019, OM 4599 entstanden aus Vorlage: OF 434/8 vom 23.04.2019 Betreff: Rückbau der Baustellenzufahrten an der Thomas-Mann-Straße 18 Der Magistrat wird beauftragt, sich mit der Wohnungsbaugesellschaft Nassauische Heimstätte (NH) in Verbindung zu setzen und auf einen Rückbau der provisorischen Baustellenzufahrten rund um das Hochhaus Thomas-Mann-Straße 18 zu drängen und damit unter anderem auch das derzeitige "wilde Parken" auf den aktuell noch geschotterten Flächen zu unterbinden. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, der NH als Eigentümerin vorzuschlagen, die Grünflächen rund um das Wohnhochhaus attraktiv zu gestalten. Bei den Gestaltungsmaßnahmen sollten bereits die zur Thomas-Mann-Straße 18 festgestellten Ergebnisse des s tädtebaulichen Ideenwettbewerbes "Neue Ideen für die Nordweststadt" Berücksichtigung finden ("Musterhof"). Begründung: Die Haustechnik in der Thomas-Mann-Straße 18 wurde über einen längeren Zeitraum saniert und ist mittlerweile nach Auskunft von Anwohnern bereits seit Längerem abgeschlossen. Die provisorischen Baustellenzufahrten wurden bislang nicht zurückgebaut und werden, für die Anwohner störend, als Pkw-Abstellplätze missbraucht. Des Weiteren kann schon eine attraktive Neugestaltung dieser Flächen zu einer Verbesserung des Wohnumfeldes in diesem Bereich der Thomas-Mann-Straße erheblich beitragen. In diesem Zusammenhang schlägt der Ortsbeirat vor, bei der Neugestaltung der Flächen rund um dieses höchste Haus der Nordweststadt, in dem sich vorwiegend Einzimmerapartments befinden, die Ergebnisse des städtebaulichen Ideenwettbewerbs zu berücksichtigen, damit eine nachhaltige Aufwertung der Wohnlage erreicht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1504 Aktenzeichen: 63 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Altkleidercontainer im Wendehammer Gerhart-Hauptmann-Ring 77/79

08.05.2019 · Aktualisiert: 14.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2019, OM 4598 entstanden aus Vorlage: OF 430/8 vom 23.04.2019 Betreff: Altkleidercontainer im Wendehammer Gerhart-Hauptmann-Ring 77/79 Der Magistrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass der auf städtischem Grund stehende Altkleidercontainer im Wendehammer Gerhart-Hauptmann-Ring 77/79 ersatzlos entfernt wird. Begründung: Bei dem Altkleidercontainer handelt es sich um eine kommerzielle Sammelvorrichtung, die in der Nachbarschaft immer wieder Anlass zu Beschwerden gibt. Eine Leerung scheint nur unregelmäßig zu erfolgen, denn der Container ist immer voll und viele Altkleidersäcke werden dann einfach vor das Behältnis gestellt. Die Folge ist eine ständig wachsende Verwahrlosung im Bereich des Wendehammers. Auf dem Kleidercontainer ist keine Rufnummer angegeben, die für Hinweise an den Eigentümer dienlich sein könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1612 Aktenzeichen: 66 5

OA (Anregung Ortsbeirat)

Zukunft des Kirchengrundstücks von St. Matthias in der Thomas-Mann-Straße

21.03.2019 · Aktualisiert: 18.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.03.2019, OA 377 entstanden aus Vorlage: OF 417/8 vom 05.03.2019 Betreff: Zukunft des Kirchengrundstücks von St. Matthias in der Thomas-Mann-Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Hinblick auf eine mögliche Aufgabe oder Teilaufgabe des Kirchortes St. Matthias, Thomas-Mann-Straße 2-4, 1. das Bistum Limburg um förmliche Auskunft zu bitten, welche Planungen es zur Zukunft des Gemeindezentrums mit den dort bestehenden pastoralen und karitativen Angeboten hegt; 2. zu prüfen und zu berichten, ob aufgrund der planungsrechtlichen Sicherung der betreffenden Grundstücke als "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf - kath. Kirchenzentrum" (Bebauungsplan NW 103c Nr.1 v. 26.06.1965) - Verpflichtungen für die katholische Kirche abzuleiten sind, an dieser Stelle der Nordweststadt mit einem Gemeindezentrum inklusive Kirchbau und Kindergarten vertreten zu sein. Falls vor dem Bau von St. Matthias dazu Verträge zwischen der Stadt und der katholischen Kirche geschlossen wurden, so sind die Inhalte dieser Verträge in dem Magistratsbericht aufzuführen; 3. darüber Auskunft zu erteilen, ob sich der Denkmalschutz des Kirchengebäudes nur auf einzelne bauliche Aspekte (z. B. die in den Beton eingeprägten Bildwerke von Hans Mettel) oder auf das gesamte Gotteshaus, das dazugehörige Gemeindezentrum sowie auch - in raumordnender Hinsicht - auf das städtebauliche Umfeld des Sakralbaus erstreckt; 4. gegenüber dem Bistum Limburg anzuregen, im Falle der pfarrstrukturell möglicherweise unvermeidbaren Aufgabe des Kirchortes eine anderweitige zweckgemäße, stadtkirchlich profilierte Nutzung der kirchlichen Gebäude - beistpielsweise durch eine muttersprachliche katholische Kirchengemeinde, eine caritativ tätige Ordensgemeinschaft oder Betreutes Wohnen mit Gemeinschaftseinrichtungen im Kirchengebäude - in Betracht zu ziehen, die es ermöglicht, die Kirchbauten ebenso nachhaltig wie wirtschaftlich zu unterhalten. Begründung: Am 9. Dezember 2018 titelte die Frankfurter Rundschau "Warten auf die Abrissbirne" und berichtete über eine mögliche Aufgabe von St. Matthias als einer der sieben Kirchorte der neuen Großpfarrei St. Katharina von Siena. Viele Gemeindemitglieder, aber auch die nicht-katholischen Bürgerinnen und Bürger in der Nordweststadt sind verunsichert, dachte man doch, die bereits sehr emotionale Diskussion von 2006 um den notwendigen Erhalt des Kirchenstandortes habe im Bistum Limburg zu einem tragfähig finanzierten Konzept für diese Gemeindebauten geführt. St. Matthias leistet seit dem Bau der Nordweststadt wichtige Gemeinwesenaufgaben und dient den katholischen Christen in der westlichen Nordweststadt als Versammlungszentrum. Eine mögliche bauliche Arrondierung der Nordweststadt kann zudem neue Bezugspunkte für Seelsorge- und caritative Arbeit bringen. Eine Preisgabe dieser für den sozialen Zusammenhalt wichtigen Gebäude, auch und ganz besonders der 2006 unter Denkmalschutz gestellten Kirche, führt zu problematischen Effekten im Stadtteil. Schon der Wegfall der früheren Deutschen Evangelisch-Reformierten Gemeinde vor gut 20 Jahren hat im Gerhart-Hauptmann-Ring einen erheblichen Mangel an Versammlungsräumen offengelegt, der erst jetzt durch den Umbau des Bestandsgebäudes in ein Sozial- und Kulturzentrum kompensiert wird. Wenn nun St. Matthias wegbricht, beginnt diese Diskussion von Neuem. Im gültigen Bebauungsplan ist nicht nur der Gemeinbedarf für diese Flächen festgeschrieben, sondern auch eine konkrete Nutzung als "Kirchengrundstück". Daraus ist abzuleiten, dass es die Absicht der damaligen Stadtplanung war, für den neu gebauten Stadtteil tragfähige Strukturen der Gemeinwesenarbeit zu schaffen, und zwar mit der Gewähr der Dauer, wofür als Partner bevorzugt die beiden körperschaftlich verfassten Großkirchen infrage kamen. Ihnen war und ist zuzutrauen, einen stabilen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenleben in einem großen Stadtquartier zu leisten. Aus diesem für die städtebauliche Grundstruktur der Nordweststadt wichtigen Grund sollte sich die Stadt Frankfurt am Main bei kirchlicherseits etwa bestehenden Abriss-, Verkaufs- und Neubauplänen und/oder im Falle der Erarbeitung von Umnutzungskonzepten auch mit möglichen Dritten frühzeitig einschalten und das Gespräch suchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1676 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 26 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 415 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 27.03.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.05.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 377 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3984, 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 13.05.2019 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Keine Erweiterung der Europäischen Schule auf dem bisherigen Standort

21.03.2019 · Aktualisiert: 14.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2019, OM 4418 entstanden aus Vorlage: OF 413/8 vom 04.03.2019 Betreff: Keine Erweiterung der Europäischen Schule auf dem bisherigen Standort In einem Artikel der FAZ vom 13. Februar ist zu lesen, dass die Stadtverwaltung die Option prüft, die Europäische Schule auf dem bisherigen Standort in Niederursel zu erweitern. Zurzeit werden dort 1.600 Schüler unterrichtet, langfristig wird mit 2.500 Schülern kalkuliert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dieses Vorhaben nicht weiter zu verfolgen, da die Entwicklung der Ernst-Reuter-Schulen in hohem Maß gefährdet wäre. Dazu kommt, dass auf dem Praunheimer Weg heute schon zu Schulbeginn ein Verkehrschaos herrscht, dass sich noch weiter vergrößern würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1182 Aktenzeichen: 40 33

OF (Antrag Ortsbeirat)

Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“ Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76

19.03.2019 · Aktualisiert: 28.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2019, OF 353/7 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlungen einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von 7,3 Hektar angekauft hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe durch die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 353/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und Herr Leitzbach gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung Frau Lämmer

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“

18.03.2019 · Aktualisiert: 28.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2019, OF 422/8 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von insgesamt 7,3 Hektar angekauft bzw. optioniert hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe und -optionen durch/für die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen angedachten Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1207 2019 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 422/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 11 der Vorlage gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stilvolle Außensanierung des Hauses Gerhart-Hauptmann-Ring 15 - ein Beispiel für andere Wohnungsbaugesellschaften in der Nordweststadt

24.01.2019 · Aktualisiert: 27.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM 4186 entstanden aus Vorlage: OF 387/8 vom 09.01.2019 Betreff: Stilvolle Außensanierung des Hauses Gerhart-Hauptmann-Ring 15 - ein Beispiel für andere Wohnungsbaugesellschaften in der Nordweststadt 1. Der Ortsbeirat begrüßt die von der Wohnbaugenossenschaft in Frankfurt am Main eG durchgeführte energetische Sanierung des Mehrfamilienwohnhauses Gerhart-Hauptmann-Ring 15 mit der imposanten Neugestaltung der zur Straße gerichteten Fassade durch ein haushohes Porträtbild des Dichters und Schriftstellers Gerhart Hauptmann. 2. Der Magistrat wird gebeten, die in der Nordweststadt mit Mehrfamilienhäusern ansässigen öffentlichen und privaten Wohnungsbaugesellschaften sowie die Wohnungsbaugenossenschaften auf dieses Projekt hinzuweisen und damit eine Anregung zu geben, durch nicht nur konventionell qualitätvolle, sondern auch ideenreiche Sanierungsmaßnahmen zugleich das Wohnumfeld entschieden aufzuwerten. Begründung: Das Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 15 mit 34 Wohnungen im Besitz der Wohnbaugenossenschaft in Frankfurt am Main eG ist von August bis Dezember 2018 energetisch saniert worden: neue Fenster, neue Eingangs-, Wohnungs- und Kellertüren, Sanierung des Flachdachs, Wärmedämmverbundsystem an der Fassade und Dämmung der Kellerdecke. Ein Großteil der Kosten soll durch gesenkte Heizungskosten abgedeckt werden, die Mieterhöhungen fallen dadurch mit voraussichtlich 13,50 Euro je Wohnung pro Monat moderat aus. Hinzu kommt ein neuer, am Farbleitplan der Nordweststadt durchaus orientierter Fassadenanstrich, der auf der Nordseite zur Straße hin durch ein imposantes, mit Werkzitaten ergänztes Bildnis des Dichters und Schriftstellers Gerhart Hauptmann (1862-1946) verziert ist und an diesem markanten Entrée zum Gerhart-Hauptmann-Ring einen Blickfang darstellt, der als ein Beitrag zur Identität der Nordweststadt gesehen werden kann. Andere Bauträger können durch das Beispiel ermutigt werden, ihren Mieterinnen und Mietern ein attraktives Umfeld zu bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 671 Aktenzeichen: 60 10

OA (Anregung Ortsbeirat)

Städtebauliche Neuordnung des Areals „Kleines Einkaufszentrum“ in der Thomas-Mann-Straße

29.11.2018 · Aktualisiert: 18.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.11.2018, OA 342 entstanden aus Vorlage: OF 339/8 vom 28.08.2018 Betreff: Städtebauliche Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" in der Thomas-Mann-Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. dem Eigentümer des "Kleinen Einkaufszentrums" keinen Nachlass von Schulden zu gewähren; 2. mit den in Frankfurt am Main tätigen Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand (ABG, NH, GWH usw.) Gespräche mit dem Ziel zu führen, eine dieser Gesellschaften zu überzeugen, das "Kleine Einkaufszentrum" in der Thomas-Mann-Straße 6 zu erwerben, abzureißen und einer zu den Zielsetzungen des Städtebaulichen Wettbewerbs zur Zukunft der Nordweststadt passenden neuen Nutzung zuzuführen (Wohnungsbau mit Nahversorgungsangeboten sowie Räume für soziale Nutzungen). Begründung: Der anstehende Neubau des Supermarktes Netto sowie immer neue Trading-down-Effekte, auch durch die ansässigen Mindernutzungen verursacht, bieten aktuell Anlass, dass sich der Magistrat endlich über die Zukunft dieses Einkaufszentrums klar wird und eine städtebauliche Neuordnung des Areals durchführt. Dazu wird es erforderlich sein, das Zentrum mit Grundstück zu erwerben. Es wäre wünschenswert für die Stabilität des Stadtteils, wenn eine Wohnungsbaugesellschaft der öffentlichen Hand, möglichst mit städtischen Besitzanteilen, investiert und zusätzlichen Wohnraum für die Mittelschicht, aber auch nach den Förderwegen 1 und 2 schaffen würde. Zusätzlich sind attraktive und sozial verträgliche Angebote der Nahversorgung in diesem Bereich gefragt. Auch sollen Räume für Einrichtungen der sozialen Fürsorge mitgeplant werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1014 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2356 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 342 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3548, 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.01.2019 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Insektenwiese und Blühflächen im Ortsbezirk 8

25.10.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3810 entstanden aus Vorlage: OF 336/8 vom 28.08.2018 Betreff: Insektenwiese und Blühflächen im Ortsbezirk 8 Der Magistrat wird gebeten, 1. im Martin-Luther-King-Park und in der Anlage am Neumühlenweg (zwischen Spielplatz und Marie-Curie-Straße) eine Bienen- und Insektenwiese anzulegen; 2. auf den Mittelstreifen des Hammarskjöldrings, der Bernadottestraße und der Ernst-Kahn-Straße ebenfalls Wildblumenbeeten in gestalterischer Abwechslung zu den bereits bestehenden gärtnerischen Bepflanzungen anzulegen. Gegebenenfalls könnten auch unbepflanzte Baumscheiben bedacht werden; 3. auf der Rasenfläche der Kreuzung Praunheimer Weg/Am Stockborn und zwischen Auf- und Abfahrt Marie-Curie-Straße ebenfalls eine Wildblumenwiese für Schmetterlinge, Bienen und andere Insekten anzulegen. Begründung: Aufgrund des weltweiten Bienensterbens und der starken Zunahme versiegelter Flächen sowie der zum Teil falschen Blumenpflanzung in Privatgärten, ist es notwendig, zusätzliche Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten zu schaffen. Durch den selteneren Schnitt könnte die Ausbreitung blühender Pflanzen gefördert werden, was Insekten, Schmetterlingen und auch Vögeln Lebensraum bietet. Von solchen Wildblumenwiesen profitiert das gesamte städtische Mikroklima. Außerdem verbessert sich die Aufenthaltsqualität bzw. die optische Gestaltung des Straßenbegleitgrüns. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 102 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auto-Poser stoppen - Stichstraße zum Kleinen Zentrum technisch verkehrsberuhigen

13.09.2018 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3649 entstanden aus Vorlage: OF 338/8 vom 28.08.2018 Betreff: Auto-Poser stoppen - Stichstraße zum Kleinen Zentrum technisch verkehrsberuhigen Der Magistrat wird gebeten, die vom Praunheimer Weg abzweigende Stichstraße - Zufahrt zum Kleinen Einkaufszentrum Thomas-Mann-Straße 6 - durch technische Maßnahmen verkehrszuberuhigen, um dadurch das sogenannte Auto-Posing in diesem Straßenabschnitt unattraktiv zu machen. Begründung: Nachbarn beklagen über das Quartiersmanagement Nordweststadt gegenüber dem Ortsbeirat, dass es in letzter Zeit nachts häufig zu wilden Autofahrten kommt, wenn "Kunden" die Gaststätte mit Glücksspielangebot im Kleinen Einkaufszentrum mit ihren "Rennwagen" besuchen oder verlassen. Es ist oftmals 03:00 Uhr oder 04:00 Uhr in der Nacht, wenn die Motoren dieser getunten und meist tiefergelegten Fahrzeuge in der Stichstraße und anschließend auf dem Praunheimer Weg aufheulen und die Anwohner um den Schlaf bringen. Die Abschaffung der Sperrstunde erleichtert der "Gaststätte" leider den nächtlichen Publikumsverkehr, was zulasten der Anwohner rund um das Kleine Zentrum geht. Das schnelle Beschleunigen aufgemotzter Motoren in einer derart kurzen Stichstraße ist ein so gravierendes Problem, das neben polizeilichen Maßnahmen auch durch bauliche Veränderungen der Straßenoberfläche unmöglich gemacht werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 86 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens

11.09.2018 · Aktualisiert: 04.06.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 11.09.2018, OA 298 entstanden aus Vorlage: OF 302/7 vom 11.09.2018 Betreff: Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Frankfurter Nordwesten eine Straßenbahnlinie (auch als Teil eines zu planenden Ringbahnsystems) entsprechend des unten geschilderten Verlaufs sinnvoll ist und welche Auswirkungen die Planung für eine solche Straßenbahnlinie auf die Planungen für die Regionaltangente West (RTW) hat. Der Verlauf soll vom Nordwestzentrum zum Praunheimer Weg und zum Gewerbegebiet Praunheim (nördlich der Heerstraße) führen. Über die Gleise zur VGF-Zentralwerkstatt soll sie die Guerickestraße erreichen. In der Guerickestraße, am Seegewann und in der Gaugrafenstraße bis zur Westerbachstraße soll sie im Straßenraum integriert werden. Eine Verlängerung entlang des Westerbaches mit Anbindung der Postsiedlung bis zum Westbahnhof (ggf. als Zweisystemfahrzeug) zur S-Bahn soll geprüft werden. Begründung: Seit Jahren steigt in Frankfurt die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner, Arbeitsplätze und Pendler. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV und Straßennetz) wuchs nicht in ausreichendem Maße mit. Im Frankfurter Nordwesten wird dies deutlich an der zunehmenden Überlastung der Hauptstraßen wie der Bernadottestraße, der Heerstraße (mit der Ludwig-Landmann-Straße als Zubringer von der Autobahn), der Guerickestraße und der Westerbachstraße. Der öffentliche Personennahverkehr entlastet die Straßen nur ungenügend, da er in Ostwestrichtung und Westostrichtung durch Omnibusse erbracht wird, die ihrerseits im Berufsverkehr meist im Stau stehen und daher keine attraktive Alternative zum Individualverkehr sind. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer wegen verlorener Zeit und Stress; Leidtragende sind insbesondere die hiesigen Einwohner wegen der Lärm- und Abgasemissionen. Eine Entlastung Praunheims durch eine Umfahrung war in den letzten 80 Jahren politisch nicht umsetzbar. Eine Entlastung von Rödelheim und Sossenheim durch weitere Anschlüsse an das Autobahnnetz wird von Bund und Land abgelehnt, da das Fernstraßennetz für die Lösung innerörtlicher Verkehrsprobleme nicht in Anspruch genommen werden soll. Gut angenommen werden in Frankfurt Straßenbahn, Stadtbahn und S-Bahn, wenn sie unabhängig vom Stau des Straßenverkehrs eine schnelle und leistungsfähige Verbindung herstellen. Eine Verbesserung des ÖPNV im schon überlasteten Frankfurter Nordwesten ist dringend geboten, da beabsichtigt ist, - nördlich der Heerstraße das Gewerbegebiet zu erweitern und/oder eventuell Wohnungen zu bauen, - die Niederlassung von Continental zu vergrößern und - das Areal westlich der Gaugrafenstraße intensiv gewerblich zu nutzen. Eine Anbindung der Linie an das S-Bahn-Netz im Westbahnhof wäre eine attraktive Alternative für die pendelnden Autofahrer aus dem und in das Umland. Der vorgeschlagene Streckenverlauf bietet sich an, da das Nordwestzentrum als ein Endpunkt nicht nur ein Einkaufszentrum, sondern auch ein Verkehrsknoten des ÖPNV ist. Gemeinsam könnte eine Trasse mit der geplanten RTW Richtung Praunheim genutzt werden. Ob ober- oder unterirdisch müsste abgewogen werden. Am Praunheimer Weg könnte eine Station den Schülern sowie den Nordweststädtern dienen. Am nördlichen Ende des Steinbacher Hohles könnte eine neue Siedlung sowie das Gelände des Nordwestkrankenhauses an den ÖPNV angeschlossen werden. Wird nun die Trasse unweit der Heerstraße geführt, dient die Bahn sowohl der Siedlung Praunheim als auch dem künftigen Gewerbegebiet (und/oder Wohngebiet) nördlich der Heerstraße. Nach Kreuzen der Ziegelei-Allee kann die Bahn die Betriebsgleise zur VGF-Zentralwerkstatt bis zur Guerickestraße nutzen. Das Profil der Guerickestraße, am Seegewann und der Gaugrafenstraße erlauben eine Mittellage der Gleise. In der Guerickestraße können die Einkaufsmärkte einerseits und andererseits das vergrößerte Continental-Werk angeschlossen werden. Am Seegewann bietet sich eine Station an, die das Wohn- und Gewerbegebiet der Eschborner Landstraße erschließt. Eine weitere Station müsste einerseits das vorhandene und andererseits das beabsichtigte (westliche) Gewerbegebiet an der Gaugrafenstraße erschließen. Im Bereich der Westerbachstraße wären Umsteigebeziehungen zum Busverkehr sinnvoll. Nun bietet sich parallel zum Westerbach eine eigene Trasse an. Angebunden werden kann hier das westliche Wohngebiet Rödelheims. Das Naherholungsgebiet "Biegwald" und anschließend die Postsiedlung können nun ebenfalls mit der Bahn erreicht werden. Die etwa 2.000 neuen Wohneinheiten des vorgesehenen "Schönhof-Viertels" können ebenfalls angebunden werden. Der Westbahnhof als Ziel bietet die Möglichkeit für die Pendler, nun von hier aus schnell mit der S-Bahn das Umland zu erreichen. Quelle: Thomas Rätzke Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 25.10.2018, OA 315 Antrag vom 25.10.2018, OF 356/8 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.02.2019, B 34 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 8 Versandpaket: 19.09.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 315 2018 1. Der Vorlage OA 298 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 356/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 2. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 298 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 298 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 315 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2018, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Annahme), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (OA 298 und OA 315 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3352, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ auch im Ortsbezirk 8 umsetzen

09.08.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.08.2018, OM 3455 entstanden aus Vorlage: OF 316/8 vom 09.07.2018 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch im Ortsbezirk 8 umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Magistrat wird in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017, § 1314, zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beauftragt, an folgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke aufzustellen: 1. Zwei Sitzbänke entlang des Max-Kirschner-Weges; 2. eine Sitzbank vor der Turnhalle Habelstraße 11; 3. eine Sitzbank an der oberen Hälfte der Hundewiese am "Bubeloch" an der Nidda; 4. eine Sitzbank auf dem schmalen Weg zwischen Campingplatz "City Camp Sandelmühle" und Alexander-Riese-Weg; 5. eine Sitzbank im Knick der Straße An der Sandelmühle gegenüber Haus Nr. 34; 6. eine Sitzbank unter den Bäumen zwischen Gerhart-Hauptmann-Ring 80 und 96; 7. eine Sitzbank auf der Wiese hinter dem Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 60 und neben Haus Nr. 62; 8. eine Sitzbank auf der Wiese vor den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 56-60; 9. eine Sitzbank entlang des Spazierweges zwischen Oberurseler Weg (Wendehammer) und der Krebsmühle; 10. eine Sitzbank an dem Verbindungsweg zwischen Hundertwasser-Kindergarten entlang der Stadtbahngleise bis zur Station "Zeilweg"; 11. zusätzliche Sitzgelegenheiten in der U-Bahn-Station "Nordwestzentrum" in beide Fahrtrichtungen. Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbstständig zurückzulegen. Die genannten Standorte wurden von Bürgern bei einer von der CDU-Stadtverordnetenfraktion durchgeführten Befragung vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2141 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Probleme mit der Sperrmüllabfuhr

09.08.2018 · Aktualisiert: 29.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.08.2018, OM 3453 entstanden aus Vorlage: OF 312/8 vom 24.07.2018 Betreff: Probleme mit der Sperrmüllabfuhr Vorgang: V 461/17 OBR 8; ST 1382/17 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu veranlassen, dass 1. die Sperrmüllablagerungen der Nordweststadt und in der Römerstadt unabhängig von den festen Terminen der Siedlungsabfuhr zeitnah nach der Meldung (unter anderem über das Portal Mängelmelder) beseitigt werden, 2. bei der jeweiligen Sperrmüllabfuhr die gesamten Ablagerungen beseitigt werden und 3. die Stadtpolizei eingeschaltet wird, um zu ermitteln, wer für die wilden Sperrmüllablagerungen außerhalb der festen Termine der Siedlungsabfuhr bzw. ohne Terminvereinbarung für die Sperrmüllabfuhr verantwortlich ist. Begründung: Nachdem Bewohner der südlichen Nordweststadt und der Römerstadt auf wilde Sperrmüllablagerungen hingewiesen haben, wurde von einem Ortsbeiratsmitglied der benannte Bereich mehrmals in Augenschein genommen. Insbesondere von wilden Sperrmüllablagerungen betroffen sind die folgenden Bereiche: a) Wendehammer In der Römerstadt 124/Haupteingang der Römerstadtschule, b) Wendehammer In der Römerstadt 154, c) Wendehammer Bernadottestraße 49/Im Weimel 14, d) Ernst-Kahn-Straße 9, e) Hadrianstraße 20, f) Gerhart-Hauptmann-Ring 100 und g) Gerhart-Hauptmann-Ring 314. In der Nähe der Ablagerungen zu a), b) und c) befindet sich jeweils ein Kinderspielplatz. Bei den Ablagerungen handelt es sich oftmals auch um Möbelteile mit zum Teil hervorstehenden Nägeln und Schrauben sowie Glasteilen. Somit besteht für die Kinder eine Verletzungsgefahr. Ferner wachsen die Kinder mit dem Eindruck auf, dass es normal ist, wenn über längere Zeit Abfall und Unrat im Bereich ihres Spielplatzes und vor ihrer Schule herumliegt. Mehrmals wurde bei der Meldung der Abfallberge darauf hingewiesen, dass die jeweilige Abfuhr mit dem festgelegten Siedlungsabfuhrtermin erfolgen werde. In der Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1382 (Absatz 2), wird dargestellt, dass nach der Meldung von wilden Sperrmüllablagerungen (auch im Bereich von Siedlungsabfuhr) ein Abfuhrtermin disponiert wird. Entsprechend ist die Bitte unter Punkt 1. zu verstehen. Bei den Beobachtungen wurde immer wieder festgestellt, dass offensichtlich nicht alle Teile der Ablagerungen entfernt wurden. Somit kann auch der Eindruck entstehen, dass die Abfuhr noch nicht abgeschlossen ist und man noch Sperrmüll dazu legen kann. Deshalb die Bitte, dass bei der Abfuhr alle Teile (z. B. auch Elektroschrott und Farbeimer) mitgenommen werden. Ferner ist offensichtlich, dass die genannten Problembereiche insbesondere in der Zeit der Dämmerung und bei Nacht von den in der Nähe wohnenden Personen zum Teil schlecht einsehbar sind. Somit ist auch denkbar, dass die Ablagerungen durch Personen erfolgen, die nicht in der Nähe wohnen. Auch aus diesem Grund und entsprechend Absatz 3 der oben genannten Stellungnahme wird um die Einschaltung der Stadtpolizei gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.05.2017, V 461 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1382 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2068 Aktenzeichen: 91 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8

06.08.2018 · Aktualisiert: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2018, OF 325/8 Betreff: Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Wasserhäuschen, auch als Trinkhallen oder "Büdchen" bekannt, gibt es in Frankfurt am Main seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Sie dienten ursprünglich zum Verkauf von Mineralwasser an Arbeiter und waren nicht an die offiziellen Ladenöffnungszeiten gebunden. Die heutigen Trinkhallen haben ihre Angebotspalette erweitert: neben alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken gibt es Süßigkeiten, Zeitungen, Kaffee, Tabakprodukte und manchmal auch sonntags frische Backwaren. Die Stadt Frankfurt am Main wirbt auf ihrer Homepage mit den Wasserhäuschen. Dort ist zu lesen, sie gehörten traditionell zum Frankfurter Stadtbild und seien heute für Einheimische "mehr als nur reine Kioske". Tatsächlich tragen die "Büdchen" nicht nur zur Nahversorgung bei, sondern als Treffpunkte ermöglichen sie es, Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Herkunft die Sorgen und Freuden des Lebens zu teilen. Heute gibt es noch über 200 solcher Wasserhäuschen im ganzen Stadtgebiet. Die Büdchen-Kultur ist auch im Ortsbezirk 8 vertreten. "Büdchen" wie das "Windige Eck" in Heddernheim genießen längst Kultstatus. Gleichwohl sind diese Verkaufsstellen und Treffpunkte im Ortsbezirk auf dem Rückzug. Das gilt insbesondere für die Nordweststadt, wo die Trinkhallen in unmittelbarer Nachbarschaft der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 77 und Bernadottestraße 1 mittlerweile geschlossen und teilweise auch abgerissen sind. Kürzlich war in der Zeitung zu lesen, dass die Betreiberin des Kiosks "Palaver" am Ausgang des Gerhart-Hauptmann-Rings verkauft hat und die Trinkhalle umgebaut werden soll. Gegen diesen Trend hat sich in den zurückliegenden fünf Jahren die traditionsreiche "Heinrich's Trinkhalle" in der Niederurseler Landstraße, direkt an der Bushaltestelle Heinrich-Kromer-Schule, zu einem beliebten Stadtteil-Treffpunkt entwickelt, der für die Nahversorgung Niederursels und für die Kommunikation der Nachbarn untereinander eine wichtige Funktion ausübt. Dennoch soll dem Betreiber kürzlich mitgeteilt worden sein, die Genehmigung für den Wirtschaftsgarten solle nicht verlängert werden. Außerdem sei die Schank- und Speisewirtschafterlaubnis für den Gastraum im Inneren des Kiosks "unrichtig", mithin also nichtig. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich über die Medien und auch beim Ortsbeirat darüber beklagt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen: welchen Stellenwert er der "Büdchen"-Kultur im Ortsbezirk zumisst; welche Wasserhäuschen/Trinkhallen/Büdchen im Ortsbezirk 8 derzeit noch existieren, welche Öffnungszeiten sie haben und welche ordnungs- und baurechtlichen Auflagen bestehen; welche Informationen dem Magistrat vorliegen hinsichtlich eines Weiterbetriebs des Kiosks "Palaver" im Gerhart-Hauptmann-Ring 139; 4. welche Lösungsmöglichkeiten er herbeiführt, um die ordnungs- und baurechtliche Betriebserlaubnis für den Wirtschaftsgarten und den Gastraum von "Heinrich's Trinkhalle" in der Niederurseler Landstraße 54 zu verlängern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 943 2018 Die Vorlage OF 325/8 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff "Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8 und Erhalt der Schankerlaubnis für ‚Heinrich Kiosk'" lautet; die Frage unter Ziffer 1. entfällt und das Wort "herbeiführt" durch das Wort "sieht" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Altgerätehandel im Weißkirchener Weg 34

09.07.2018 · Aktualisiert: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2018, OF 313/8 Betreff: Altgerätehandel im Weißkirchener Weg 34 Vorgang: B 262/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Magistratsbericht B 262 vom 14.08.2017 wird zum Altgerätehandel auf der Liegenschaft Weißkirchener Weg 34 ausgeführt: "Aufgrund erheblicher Ablagerungen von Weißgeräten auf dem Gehweg Weißkirchener Weg 34' wurden zu Beginn des Jahres umfangreiche Ermittlungen durch die Dienstgruppe ,Umwelt- und Naturschutz, Abfallrecht' des Ordnungsamtes durchgeführt, die letztendlich zur Entfernung der Geräte geführt haben. Der Betrieb wurde aufgefordert, keine Weißgeräte mehr auf den Gehweg abzustellen. Dadurch konnte eine weitgehende Befriedung der Situation im öffentlichen Raum erreicht werden. Die Stadtpolizei kontrolliert regelmäßig. Unabhängig davon ist beim Regierungspräsidium Darmstadt bezüglich des Altgerätehandels auch noch ein Verfahren zur Beseitigung der Elektrogeräte und der Altlasten anhängig". Die Liegenschaft als solche stellt weiterhin einen Schandfleck dar und beeinträchtigt das Ortsbild im südlichen Teil des Denkmalschutzgebietes von Niederursel erheblich. Das Haus Weißkirchener Weg 34 steht einer gestalterischen Neuordnung des Kreuzungsbereichs Gerhart-Hauptmann-Ring/Weißkirchener Weg/Schüttgrabenstraße (Rahmenplan Niederursel) im Weg. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Ist das Verfahren beim Regierungspräsidium Darmstadt bezüglich des Altgerätehandels zwischenzeitlich abgeschlossen und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 2. Welche weiteren Sachverhalte sind aktuell zu dieser Problemliegenschaft mitzuteilen? 3. Versucht der Magistrat, den Eigentümer der Liegenschaft zu beraten, seinen Grund und Boden anderweitig zu nutzen und bestenfalls dem Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 262 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 939 2018 Die Vorlage OF 313/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ausstattung Spielplatz Am Forum

29.05.2018 · Aktualisiert: 19.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2018, OF 299/8 Betreff: Ausstattung Spielplatz Am Forum Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, 1. welche Pläne hinsichtlich der Ausstattung des Spielplatzes in der Grünanlage Am Forum bei der Fachabteilung vorliegen, 2. in welche Kategorie der Spielplatz eingeordnet ist, 3. ob im Einzugsbereich des Spielplatzes eine größere Anzahl von Kindern wohnen und damit ein Bedarf an dem Spielplatz besteht, 4. ob der angrenzende Kindergarten den Spielplatz bei entsprechender Ausstattung nutzen würde und 5. welche Möglichkeiten bestehen, dass entsprechend der Beschilderung die Grünfläche nicht als Hundewiese genutzt wird? Begründung: In der Grünanlage Am Forum befindet sich ein Spielplatz mit einer großen Sandfläche. Auf dieser Sandfläche ist kein einziges Spielgerät aufgestellt. Lediglich neben der Fläche ist ein einziges Spielgerät vorhanden. Bei einem Ortstermin auf einem Spielplatz in der Thomas-Mann-Straße Anfang des Jahres 2018 wurde von Mitarbeitern des Grünflächenamtes dargestellt, dass die Spielplätze in drei Kategorien eingeordnet sind. Lediglich die Spielplätze mit der höchsten Stufe werden entsprechend ausgestattet. Von Anwohnern wird geäußert, dass der Spielplatz bei besserer Ausstattung mit Spielgeräten auch genutzt werden würde. Aus diesem Grunde stellt sich die Frage, ob eine größere Anzahl von Kindern in der Nähe wohnen oder ob durch den Kindergarten eine entsprechende Nachfrage besteht. Ferner wird von Anwohnern bemängelt, dass trotz der Beschilderung die Grünfläche als Hundewiese genutzt wird und es nicht ausreicht, nur die Verbotsschilder aufzustellen. Vielmehr sollte das Verbot auch durchgesetzt werden. Deshalb die Frage, welche Möglichkeiten der Durchsetzung des Verbotes bestehen. Darin eingeschlossen ist die Frage, wie bei anderen entsprechend beschilderten Grünanlagen verfahren wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 299/8 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maßnahmen gegen Falschparker im Wendehammer Gerhart-Hauptmann-Ring 1-15

17.05.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3178 entstanden aus Vorlage: OF 281/8 vom 26.04.2018 Betreff: Maßnahmen gegen Falschparker im Wendehammer Gerhart-Hauptmann-Ring 1-15 Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen gegen Falschparker zu ergreifen, um die Zufahrt zur Tiefgarage 20 und zum Müllkäfig der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 7-9 sowie die Feuerwehrzufahrt sicherzustellen. Insbesondere sollen im Wendehammer - auch in den Abendstunden und nachts - verstärkt Kontrollen der Verkehrspolizei stattfinden und zusätzlich kennzeichnende Markierungen oder Poller auf der Fahrbahn des Wendehammers in Höhe des Müllkäfigs und der Tiefgaragenzufahrten geprüft und geeignetenfalls aufgebracht werden. Begründung: Wie in so vielen Wendehämmern der Nordweststadt werden die Kreisel verbotswidrig und gewohnheitsmäßig ganztägig beparkt. In dieser Stichstraße kommt es sehr häufig vor, dass die FES die Tonnen aus dem Müllkäfig der Häuser 7-9 nicht entsorgen kann, weil der Fußweg davor zugeparkt ist. Die Tiefgaragenaus- und -zufahrten sind häufig sehr knapp beparkt. Im Interesse der Bürger, die sich an die Regeln halten, ersucht der Ortsbeirat um Abhilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1475 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Rücksichtnahme verbessern - schwebende 3 D-Zebrastreifen in der Nordweststadt ausprobieren

26.04.2018 · Aktualisiert: 19.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2018, OF 284/8 Betreff: Rücksichtnahme verbessern - schwebende 3 D-Zebrastreifen in der Nordweststadt ausprobieren Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Nordweststadt - vorzugsweise auf dem Praunheimer Weg/Ecke Stichstraße Thomas-Mann-Straße (Höhe St. Matthias-Kirche) - ein schwebender 3 D-Zebrastreifen erprobt werden kann, um die Rücksichtnahme zu verbessern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Begründung: Dreidimensionale Überwege gibt es schon in Island und in Österreich. Der ADAC hält sie für geeignet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Zebrastreifen in 3 D funktionieren als optische Täuschung und werden mit einer eigenen Zeichentechnik so auf die Straße gebracht, dass sie aus einem bestimmten Blickwinkel wie in der Luft hängende weiße Balken über der Straße schwebend wirken. Der Zebrastreifen vor der St. Matthias-Kirche als Übergang zum Hammarskjöldring mit der wenige Meter entfernten Bushaltestelle "Eduard-Bernstein-Weg" wird von Autofahrern vor allem aus südlicher Richtung gerne übersehen und könnte auf dieser Weise "sichtbarer" werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 17.05.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 284/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 284/8 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entmoosung - jetzt! Straßenschilder im Ortsbezirk 8 für die Verkehrssicherheit säubern

19.04.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3054 entstanden aus Vorlage: OF 273/8 vom 02.04.2018 Betreff: Entmoosung - jetzt! Straßenschilder im Ortsbezirk 8 für die Verkehrssicherheit säubern Der Magistrat wird gebeten, noch in diesem Jahr die Straßenschilder, Verkehrsspiegel und Lichtzeichenanlagen im Ortsbezirk 8 systematisch zu kontrollieren und ggf. zu entmoosen/säubern zu lassen, und zwar die Verkehrszeichen an Grundnetzstraßen zuerst. Begründung: Zahlreiche Verkehrszeichen, bspw. entlang des Gerhart-Hauptmann-Rings oder im Umfeld des Martin-Luther-King-Parks, sind kaum noch erkennbar, da sie von Moos oder Schmutz, zum Teil durch Wettereinflüsse, überzogen sind. Der Ortsbeirat würde eine systematische Reinigung der betroffenen Schilder begrüßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1350 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Personennahverkehr - Verbesserte Taktung der Buslinie 71

19.04.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3050 entstanden aus Vorlage: OF 268/8 vom 03.04.2018 Betreff: Personennahverkehr - Verbesserte Taktung der Buslinie 71 Vorgang: M 96/13 2013 wurde mit dem Vortrag des Magistrats vom 03.06.2013, M 96, die Taktung der Buslinie 71 geändert. Dabei wurde die Taktung montags bis freitags in der Nebenverkehrszeit zwischen 10:00 Uhr und 15:00 Uhr und samstags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr von 20 Minuten auf 30 Minuten geändert. Abends verkehren die Busse der Buslinie 71 montags bis freitags ab 20:30 Uhr nicht mehr. Sonntags fahren die Busse überhaupt nicht. Nach Feststellung von Ortsbeiratsmitgliedern ist das Fahrgastaufkommen derzeit bei den Buslinien 71, 72 und 73 werktags in der Zeit von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr wegen der Nutzung durch gehbehinderte Fahrgäste mit Rollstuhl oder Rollatoren sowie Fahrgästen mit Kinderwagen sehr groß, sodass die Busse häufig überfüllt sind. Es kommt auch vor, dass dann nicht alle Fahrgäste mitfahren können. Derzeit verkehren die Busse der Buslinie 71 in dieser Zeit alle 30 Minuten. Zukünftig sollten die Busse in dieser Zeit alle 20 Minuten verkehren. Hinzukommt, dass Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Ortsbeiratsmitgliedern bemängeln, dass die Busse der Buslinie 71 abends nur bis 20:00 Uhr und sonntags überhaupt nicht verkehren. Das hat zur Folge, dass vor allem die Bewohnerinnen und Bewohner des Weißkirchener Wegs und des Gerhart-Hauptmann-Rings dann am Schulzentrum in die entgegengesetzte Richtung umsteigen müssen, wenn sie ins Nordwestzentrum und darüber hinaus mit dem ÖPNV fahren wollen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, sich bei der VGF dafür einzusetzen, dass die Busse der Buslinie 71 1. an Werktagen in der Zeit von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr statt bisher alle 30 Minuten zukünftig alle 20 Minuten verkehren, damit vor allem für Fahrgäste mit Rollstuhl oder Rollatoren sowie für Fahrgäste mit Kinderwagen die Mitfahrmöglichkeiten verbessert werden; 2. Montag bis Freitagabend wie Samstagabend bis 22:30 Uhr und sonntags von 10:00 Uhr bis 22:30 Uhr verkehren, damit vor allem die Bewohnerinnen und Bewohner des Weißkirchner Wegs und des Gerhart-Hauptmann-Rings in dieser Zeit nicht am Schulzentrum in die entgegengesetzte Richtung umsteigen müssen und damit auch eine verkürzte Fahrtzeit haben, wenn sie ins Nordwestzentrum und darüber hinaus mit dem ÖPNV fahren wollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2013, M 96 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1477 Aktenzeichen: 92 11

OA (Anregung Ortsbeirat)

Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig bauen Anregung des OBR 7 vom 23.01.2018, OA 220

08.03.2018 · Aktualisiert: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung vom 08.03.2018, OA 231 entstanden aus Vorlage: OF 263/8 vom 18.02.2018 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig bauen Anregung des OBR 7 vom 23.01.2018, OA 220 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage OA 220 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ortsumfahrung Praunheim nicht am Praunheimer Weg endet, sondern wie ursprünglich geplant in einem Tunnel bis zum Nordwestzentrum durchgebaut wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Anregung vom 23.01.2018, OA 220 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2018, ST 1171 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 14.03.2018 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.03.2018, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 220 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 231 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.03.2018, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage OA 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 231 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 220 und OA 231 = Prüfung und Berichterstattung) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2018, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Der Vorlage OA 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 231 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2515, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vier seniorengerechte Sitzbänke aus dem Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ auf dem Weg durch den MartinLutherKingPark

15.02.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2018, OM 2722 entstanden aus Vorlage: OF 255/8 vom 30.01.2018 Betreff: Vier seniorengerechte Sitzbänke aus dem Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auf dem Weg durch den Martin-Luther-King-Park In der Produktgruppe 17.03 des Haushalts 2017 wurden zusätzliche Mittel für "Nahmobilität in den Stadtteilen" (Maßnahme 5.0002746) eingestellt. Auf dem Weg vom Nordwestzentrum durch den Martin-Luther-King-Park zum Praunheimer Weg fehlen zusätzliche Sitzbänke. Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtteil bemängeln dies und haben auch die Anschaffung von seniorengerechten Sitzbänken des Typs "Frankfurter Bank" angeregt, wie sie der Seniorenbeirat vorschlägt. Dieses vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu veranlassen, dass auf dem Weg vom Nordwestzentrum durch den Martin-Luther-King-Par k ab dem Abenteuerspielplatz bis zum Praunheimer Weg bzw. Hollerkopfstraße zusätzlich vier seniorengerechte Sitzbänke aufgestellt werden. Die Standorte könnten in den Bereichen der Fotoaufnahmen liegen. Weg unterhalb Eingang Weg oberhalb Eingang Weg zur Hollerkopfstraße Weg oberhalb Spielplatz Ernst-Reuter-Schule Ernst-Reuter Schule (Bilder: Jürgen Schmidt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 952 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ortsumfahrung Praunheim - östlich Praunheimer Weg

23.01.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2672 entstanden aus Vorlage: OF 229/7 vom 14.11.2017 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim - östlich Praunheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, eine kostengünstigere Führung der Praunheimer Umfahrung östlich des Praunheimer Weges zu untersuchen , als die bisherige Planung darstellt und diese dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Die bisherigen Verkehrsprognosen haben gezeigt, dass eine Praunheimer Umfahrung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring bzw. Dillenburger Straße die Heerstraße in Praunheim erheblich entlasten würde. Bisher wurde den städtischen Entscheidungsgremien nur die teuerste Möglichkeit, eine Untertunnelung der Europäischen Schule mit einer Tunnelsohle von etwa 19 Metern zu Kosten von etwa 55 Millionen Euro vorgestellt. Diese Kosten dienen der Begründung, die (Erschließungs-) Straße am Praunheimer Weg enden zu lassen. Untersucht werden könnte eine andere Verkehrsführung oder z. B. die Untertunnelung des Schulhofes und/oder der Bereich zwischen der Schule und dem benachbarten Wohngebäude. Die Maßnahmen könnten in offener und/oder Deckelbauweise durchgeführt werden. Die Tunnelsohle würde bei etwa bis sechs Metern liegen. Tunnel und Tunnelrampen wären folglich wesentlich kürzer. Beispiel: Quelle: Stadtplanungsamt Machbarkeitsstudie Ortsumfahrung Praunheim 2008, Schüßler-Plan, Ergänzungen: Rätzke Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 804 Aktenzeichen: 61 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig bauen

23.01.2018 · Aktualisiert: 13.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.01.2018, OA 220 entstanden aus Vorlage: OF 228/7 vom 14.11.2017 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig bauen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass schnellstmöglich mit der Bauplanung und dem anschließenden Bau der Ortsumfahrung Praunheim begonnen wird. Begründung: Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass die Heerstraße eine zusätzliche Belastung durch Baustellenfahrzeuge in großer Zahl - z. B. durch die Erweiterung der Nordweststadt im Bereich des Gerhart-Hauptmann-Ringes, durch Bebauung des Gewerbegebietes nördlich der Heerstraße sowie durch den Bau der Regionaltangente West bis zum Nordwestzentrum - nicht verkraften kann. Vor dem Bezug neuer Wohnquartiere sollen sowohl das nötige Straßennetz als auch die Infrastruktur des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs gebaut sein. Da einerseits zeitnah Wohnraum benötigt wird und andererseits der Baustellenverkehr für die Schaffung der Infrastruktur nicht über die Heerstraße abgewickelt werden kann, wird dringend die Ortsumfahrung Praunheim benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 08.03.2018, OA 231 Antrag vom 18.02.2018, OF 263/8 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.08.2018, B 254 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 31.01.2018 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: a) Die Vorlage OA 220 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.02.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 220 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 20. Sitzung des OBR 8 am 08.03.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 231 2018 1. Der Vorlage OA 220 wird unter Hinweis auf OA 231 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 263/8 wird als gemeinsamer Antrag von SPD und CDU mit der Maßgabe beschlossen, dass Vorlage folgende Fassung erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage OA 220 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ortsumfahrung Praunheim nicht am Praunheimer Weg endet, sondern, wie ursprünglich geplant, in einem Tunnel bis zum Nordwestzentrum durchgebaut wird." Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. SPD, CDU, FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) 19. Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.03.2018, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 220 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 231 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.03.2018, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage OA 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 231 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 220 und OA 231 = Prüfung und Berichterstattung) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2018, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Der Vorlage OA 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 231 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2515, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018 Aktenzeichen: 61 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Stolperfalle beseitigen - Belag erneuern

07.01.2018 · Aktualisiert: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2018, OF 248/8 Betreff: Stolperfalle beseitigen - Belag erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Brückenbelag der Fußgängerbrücke über die Thomas-Mann-Straße, in Höhe der Dietrich-Bonhoeffer Gemeinde, zu erneuern. Begründung: Von einer Bürgerin wurde der Antragsteller auf die tatsächlich sehr unebene Asphaltdecke des Brückenbelages aufmerksam gemacht. Besagte Bürgerin zog sich bei einem Sturz schwere Verletzungen zu. Die Asphaltdecke ist sehr uneben und bedarf einer raschen Erneuerung um die Verkehrssicherheit zu verbessern. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 25.01.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 248/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 248/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 8 am 08.03.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 248/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 248/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8 am 17.05.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 248/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 248/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 248/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 im alten Ortskern von Niederursel besser durchsetzen

30.11.2017 · Aktualisiert: 30.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2476 entstanden aus Vorlage: OF 227/8 vom 14.11.2017 Betreff: Tempo 30 im alten Ortskern von Niederursel besser durchsetzen Der Magistrat wird gebeten, die Tempo-30-Regelung im Gebiet Alt-Niederursel besser durchzusetzen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die der Ortsbeirat wie folgt vorschlägt: 1. Ein größeres Tempo-30-Zonen-Schild an den folgenden Eingangsstraßen in die Zone: Ecke Praunheimer Weg/Weißkirchener Weg (für die Richtung Alt-Niederursel), Weißkirchener Weg (für die Richtung Schüttgrabenstraße, Hennegasse etc.) unmittelbar vor dem Neubau des Wohnhauses an der Zufahrt zum REWE-Supermarkt und - u. a. auch aufgrund von zu schnell fahrenden Fahrradfahrern - Oberurseler Weg/Ecke Spielsgasse; 2. zusätzliche Tempo-30-Piktogramme auf den breiteren Straßenzügen, dort wo sie fehlen, zum Beispiel Alt-Niederursel, Seibertsgasse, Krautgartenweg; 3. Reinigung des Gefahrenzeichens "Fußgängerüberweg" (VZ 145-12/22) am Oberurseler Weg kurz vor der Einmündung in den Kreuzungsbereich Krautgartenweg/Kreuzerhohl/Spielsgasse; 4. Prüfung von versetztem Parken in der Seibertsgasse; 5. das kleine Spielstraßenschild an der Ecke Alt-Niederursel/Kirchgartenstraße auch als Piktogramm auf der Straße anzubringen; 6. eine "Auframpung" des Weißkirchener Wegs in Höhe Hennegasse zur Verlangsamung des Verkehrs und zur besseren Ordnung des Abbiegeverkehrs in die und aus der Hennegasse; 7. zusätzliche Geschwindigkeitskontrollen. Begründung: Bei einer Ortsbegehung haben sich viele Anwohner aus dem Gebiet Alt-Niederursel über überhöhte Geschwindigkeiten von Pkw und Kleintransportern beklagt. Tatsächlich ist die Tempo-30-Zone zwar korrekt beschildert, aber die Schilder im Eingangsbereich der Zone sind oft zu klein oder werden etwa im Bereich der komplizierten Kreuzung Weißkirchener Weg/Praunheimer Weg/Niederurseler Landstraße leicht übersehen. Der Ortsbeirat schlägt ergänzende Maßnahmen vor, um die Sicherheit auf den verkehrsberuhigten Straßen im alten Ortskern von Niederursel zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 694 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5663 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Ortsumfahrung Praunheim 2. Abschnitt - Variante östlich Praunheimer Weg

30.11.2017 · Aktualisiert: 13.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 30.11.2017, OA 207 entstanden aus Vorlage: OF 226/8 vom 14.11.2017 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim 2. Abschnitt - Variante östlich Praunheimer Weg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt , zu prüfen und zu berichten, ob eine gegenüber den bisherigen Planungsergebnissen kostengünstigere Führung der Praunheimer Umfahrung östlich des Praunheimer Weges möglich ist. Begründung: Die bisherigen Verkehrsprognosen haben gezeigt, dass eine Praunheimer Umfahrung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring bzw. Dillenburger Straße erheblich die Heerstraße und die Bernadottestraße in Praunheim entlasten würde. Bisher wurde den städtischen Entscheidungsgremien nur die teuerste Möglichkeit, eine Untertunnelung der Europäischen Schule mit einer Tunnelsohle von etwa 19 Metern, vorgestellt zu Kosten von etwa 55 Millionen Euro. Diese Kosten dienen der Begründung, die Erschließungsstraße am Praunheimer Weg enden zu lassen. Untersucht werden könnten eine andere Verkehrsführung oder z. B. die Untertunnelung des Schulhofes (siehe Abbildung) und/oder des Bereiches zwischen der Schule und dem benachbarten Wohngebäude. Die Maßnahmen könnten in offener und/oder Deckelbauweise durchgeführt werden. Die Tunnelsohle würde bei etwa 6 Metern liegen. Tunnel und Tunnelrampen wären folglich wesentlich kürzer. Quelle: Stadtplanungsamt Machbarkeitsstudie Ortsumfahrung Praunheim 2008, Schüßler-Plan (Beispiel für eine Untertunnelung des Schulhofes zwischen Schulgebäude und Turnhalle der Europäischen Schule Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.04.2018, B 108 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.12.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2018, TO II, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage OA 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2293, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen

28.11.2017 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2455 entstanden aus Vorlage: OF 221/7 vom 13.11.2017 Betreff: Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen In Frankfurt wird dringend bezahlbarer Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese Entwicklung befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt, was nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen kann. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, im Zuge der weiteren Planungen folgende Forderungen und Anregungen zu berücksichtigen und umzusetzen. Dem Ortsbeirat ist einmal jährlich ein detaillierter Bericht über den Stand der Planungen zu geben. Sobald eine Entscheidung gegen eine der Forderungen des Ortsbeirats im Magistrat gefallen ist, ist der Ortsbeirat unverzüglich zu informieren: A. Forderungen zum Schutz der Lebensqualität in den benachbarten Stadteilen 1. Entlang der Autobahn 5 vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ist ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung, wie sie z. B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der Autobahn 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung). 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren, bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass die Erschließung bevorzugt von Norden über die Rosa-Luxemburg-Straße erfolgt. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung geprüft. 5. Bei der Bebauung des Baugebiets ist ein Konzept zu entwickeln, welches dafür sorgt, dass die Frischluftschneisen nicht komplett zugebaut werden und somit die herabfallenden Taunuswinde ihre Wirkung für Frankfurt weiterhin entfalten können. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. 6. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann, um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 7. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26 bis 28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 8. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben. 9. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U-Bahn-Linie U 6 und über eine Tunnelanbindung bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U-Bahn-Linie U 6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der Linie U 3 einbiegt. 10. Folgende weitere Möglichkeiten der Erschließung sind zu prüfen: Zusätzlicher S-Bahn-Haltepunkt, Linie U 6-Verlängerung bis Steinbach, direkte Buslinien über den neuen Stadtteil nach Steinbach/Eschborn/Weißkirchen. 11. Im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzliche Anschlussstelle zur Autobahn 66 oder Bundesautobahn 648 geschaffen, um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsfluss über die Guerickestraße und die Heerstraße zu minimieren. 12. Die Verkehrsplanung ist so zu gestalten, dass eine Verkehrszunahme auf der Heerstraße und der Ludwig-Landmann-Straße vermieden wird. 13. Eine zusätzliche Ausfahrt von der Autobahn 5, z. B. in Höhe des Rastplatzes Taunusblick, birgt die große Gefahr, dass diese Ausfahrt als Einfallstor in die Stadt genutzt wird und der Verkehr über die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße abfließt. Der Ortsbeirat lehnt eine solche Abfahrt daher ab, sofern nicht plausibel nachgewiesen werden kann, dass eine solche Abfahrt nur der Erschließung des neuen Stadtteils dient und zusätzliche Belastungen, insbesondere für die Ludwig-Landmann-Straße und die Heerstraße, ausgeschlossen werden. Auch im Falle der Errichtung einer Park-and-ride-Anlage ist sicherzustellen, dass kein zusätzlicher Verkehr durch Praunheim oder Rödelheim geführt wird. B. Anregungen zur Gestaltung des neuen Stadtteils 1. Die Planungen für den neuen Stadtteil sollten von einem Expertengremium begleitet werden (Consilium), dabei sind neben externen Experten auch Interessenvertreter der benachbarten Stadtteile zu berücksichtigen. 2. Der neue Stadtteil sollte nach den aktuellen Grundsätzen einer nachhaltigen Stadtentwicklung geplant werden. Dies schließt unter anderem eine klimafreundliche Bauweise, die Reduzierung des Individualverkehrs, die Nutzung und Erzeugung regenerativer Energien und den Bau getrennter Systeme für Trink- und Brauchwasser ein. 3. Bei der Planung sind Carsharing-Stationen, Ladestationen für E-Autos und E-Bikes sowie die Erschließung durch einen Radschnellweg (Frankfurt- Oberursel/Bad Homburg) zu berücksichtigen. 4. Die öffentliche Infrastruktur für den neuen Stadtteil (Schule, Kitas etc.) muss parallel mit dem Einzug der ersten Bewohnerinnen und Bewohner in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen. 5. Als ein weiterer Beitrag zur Aufwertung des neuen Stadtteils ist die Erweiterung des Grüngürtels rund um den neuen Stadtteil zu prüfen. 6. Es sollten möglichst innovative und vielfältige Architekturkonzepte gefördert werden. 7. Es sollte eine reduzierte Vergabe der Grundstücke an Großinvestoren angestrebt werden. Damit kann man eine kreativere und individuellere Architektur erreichen. Eine monotone Blockbebauung wie im Europaviertel ist auf jeden Fall zu vermeiden. 8. Die Vergabe der Grundstücke sollte in der Regel aufgrund einer Konzeptvergabe erfolgen. Dabei sollten gemeinschaftliche Wohnprojekte und Genossenschaften angemessen berücksichtigt werden. 9. Es ist sicherzustellen, dass auch bei privaten Investoren mindestens 30 Prozent der Wohnungen als geförderte Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg entstehen. Mit den angrenzenden Nachbargemeinden ist eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 10. Mit den von der Baumaßnahme betroffenen Landwirten ist ebenfalls eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 11. Die Planungen für den neuen Stadtteil und die Ausbauplanungen für die Autobahn 5 sollten eng miteinander abgestimmt werden, um Zeitverzögerungen und Doppelarbeiten zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2018, ST 657 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176

02.11.2017 · Aktualisiert: 07.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.11.2017, OA 195 entstanden aus Vorlage: OF 205/8 vom 12.10.2017 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotenzial für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können, da die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragrafen 35 BauGB in Einklang zu bringen wäre. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, beispielsweise für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrats sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S. 4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die Bauern aus Steinbach, Oberursel-Weißkirchen und Niederursel gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirates schützenswert ist. Dem Vernehmen nach wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A 5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst die Ankündigung des Magistrats sei, zuerst die Infrastruktur und dann die Wohnungen schaffen zu wollen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren Tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rushhour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße/In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach, ein Eingriff in das Urselbachtal und eine Vernichtung der wertvollen und sehr fruchtbaren Ackerböden jenseits der A 5 ("Auf der Steinritz", "In der Goethegewann", "Auf dem Geiersberg" usw.) wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion frei zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 464 = Ablehnung, NR 463 = Annahme, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 176, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, NR 464 = Annahme ohne Zusatz, OA 195 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 463 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Stock, Tafel-Stein, Mund, Dr. Römer, Yilmaz, Zieran und Baier sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION zehn Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL übertragen hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 2080, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erweiterte Absenkung Zugang Kleines Einkaufszentrum nördliche Seite Praunheimer Weg

02.11.2017 · Aktualisiert: 16.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2290 entstanden aus Vorlage: OF 180/8 vom 01.08.2017 Betreff: Erweiterte Absenkung Zugang Kleines Einkaufszentrum nördliche Seite Praunheimer Weg Aufgrund der Parksituation auf der Nordseite des Kleinen Zentrums und der dort angebrachten Poller stehen die Fahrzeuge dort vor dem kleinen abgesenkten Bereich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu veranlassen, dass der Zugang auf der ganzen Breite abgesenkt wird. Somit können Rollstuhlfahrer, Pers onen mit Kinderwagen, Fahrradfahrer etc. diesen gesamten abgesenkten Bereich nutzen. Bei einer Verbreiterung wird die Möglichkeit um ein Vielfaches wahrscheinlicher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 266 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbleib der Europäische Schule in Frankfurt

24.10.2017 · Aktualisiert: 18.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2239 entstanden aus Vorlage: OF 218/7 vom 21.10.2017 Betreff: Verbleib der Europäische Schule in Frankfurt Seit fast vier Jahren sucht die Stadt Frankfurt einen neuen Standort für die Europäische Schule. Schon lange davor war bekannt, dass die Schule an ihrem jetzigen Standort Praunheimer Weg "aus allen Nähten" platzt. Leichtfertig wurde ein Gebiet nördlich der Heerstraße verworfen. Man hat sich voreilig auf einen Standort am Kaiserlei festgelegt. Dieser Standort ist laut aktueller Information aus der Presse nicht mehr möglich. Insbesondere im Hinblick auf die mögliche Platzierung der Europäischen Bankenaufsicht in Frankfurt ist es vom Magistrat unverantwortlich, dass die Europäische Schule noch immer keinen neuen Standort hat. Der EU-Ministerrat fällt am 20.11.2017 die Entscheidung über die Standortfrage der Bankenaufsicht. Es wäre fatal, wenn durch die leidigen Diskussionen um die Schule diese Entscheidung gegen Frankfurt fallen würde. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, 1. zusammen mit der Europäischen Schule schnellstmöglich und einvernehmlich einen neuen ausbaufähigen Standort zu finden, der den Neubau der Schule umgehend möglich macht. Die Probleme und Fehler vom jetzigen Standort müssen unbedingt vermieden werden; 2. noch einmal ernsthaft den Standort nördlich der Heerstraße zu prüfen. Hierbei darf ein notwendiger Grundstücksankauf kein Ausschlusskriterium sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2411 Aktenzeichen: 40 33

OF (Antrag Ortsbeirat)

Keine Betonburg am Stadtrand – für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten!

09.10.2017 · Aktualisiert: 02.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2017, OF 201/7 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten! Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Magistratsvortrag 176 und damit die Voruntersuchung für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit dem Ziel, westlich und südlich der Nordweststadt und darüber hinaus auch westlich der A 5 bis zu den Stadtgrenzen von Steinbach und Oberursel eine Großsiedlung für bis zu 30.000 Menschen zu bauen, wird abgelehnt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die M 176 ebenfalls abzulehnen. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zur Fortsetzung der Wohnbaulandentwicklung im Frankfurter Nordwesten und auf der Basis eines konventionellen Bebauungsplanverfahrens zügig eine maßvolle Erweiterung Praunheims im derzeitigen Außenbereich rund um die frühere Ziegelei am Steinbach (Steinbacher Hohl 150) zu verwirklichen. Eine Nutzung von Flurstücken, die innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B696 (Gewerbegebiet nördlich Heerstraße, Teilbereich 2, M 22 v. 13.01.2012) zu Wohnbauzwecken ist dabei nicht vorzusehen. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotential für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen und von Teilen des Gewerbegebietes Heerstraße nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits, und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können. Denn die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung wäre nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragraphen 35 BauGB in Einklang zu bringen. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, bspw. für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrates sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S.4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die in dem Untersuchungsgebiet tätigen Bauern gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirats schützenswert ist. Zugleich zielt die Voruntersuchung darauf ab, bereits gesicherte Gewerbeflächen nördlich der Heerstraße für Wohnzwecke nutzbar zu machen. Gewerbeflächen sind in Frankfurt knapp und werden speziell in Praunheim benötigt. Der Ortsbeirat lehnt eine Aufweichung des Beschlusses zum Bebauungsplan B696 aus diesem Grund ab. Dem Vernehmen nach, wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auch auf dem Gebiet des Ortsbezirks 7 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst gemeint die Ankündigung des Magistrats ist, zuerst die Infrastruktur schaffen zu wollen, dann die Wohnungen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rush Hour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße / In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Folgerichtig soll sich die Untersuchung wohl auch deshalb auf sogenannte "Anpassungsbereiche" außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebietes beziehen, in denen aus "verkehrlichen" und "infrastrukturellen" Gründen bauliche Maßnahmen erforderlich sein können. Diese Anpassungsbereiche enthalten das Urselbachtal zwischen Autobahnbrücke und Spielsgasse, den Großteil des denkmalgeschützten Alt-Niederursel, den Weißkirchener Weg und alle Stichstraßen westlich der Hauptstraße des Gerhart-Hauptmann-Rings. Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft weiter entlang des Praunheimer Weges über die Haingrabenstraße zur Heerstraße. Damit ist klar, in welcher Weise diese Trabantenstadt an Frankfurt vor allem in verkehrlicher Hinsicht angebunden werden soll. Aus Praunheimer Sicht bergen diese "Anpassungsbereiche" erhebliche Risiken für die bestehende Lebensqualität in Straßenzügen wie bspw. der Steinbacher Hohl, Oberhöchstädter Weg, Haingrabenstraße und Alt-Praunheim. Der Ortsbeirat plädiert für eine vernünftige Stadtplanung, die auf intelligent konzipierte Arrondierungen und Verdichtungen mit attraktivem neuen Wohnraum setzt. Die Entwicklung des früheren Ziegeleigeländes und des großen Grundstücks zwischen dem Steinbach und den Behelfsheimen an der Steinbacher Hohl ist deshalb aus Sicht des Ortsbeirats voranzutreiben. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion freizuhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 201/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 202/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Zukunft der Europäischen Schule am Standort Praunheimer Weg

30.08.2017 · Aktualisiert: 20.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2017, OF 193/8 Betreff: Zukunft der Europäischen Schule am Standort Praunheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: In der ST 1236 wird mitgeteilt, dass der Modulbau der Europäischen Schule auf der gegenüberliegenden Seite des Praunheimer Wegs um 9 Klassen und eine temporäre Sporthalle erweitert wird. Es wird kein Hinweis gegeben, ob und wann die Europäische Schule an einen anderen Standort wegen erheblich steigenden Schülerzahlen verlegt wird. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat um folgende Auskünfte: 1. Für welchen Zeitraum reichen die jetzt vorgesehenen Erweiterungsmaßnahmen, um die steigenden Schülerzahlen unterzubringen? 2. Sind weitere Baumaßnahmen auf der gegenüberliegenden Seite des Praunheimer Wegs für die Europäische Schule vorgesehen und wenn, welche zu welchem Zeitpunkt? 3. Wie weit ist die Suche nach alternativen Standorten für die Europäische Schule gediehen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1236 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 582 2017 Die Vorlage OF 193/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, REP, FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei einer Enthaltung GRÜNE

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zufahrt und Parksituation Mosaikschule, Gerhart-Hauptmann-Ring 240a

17.08.2017 · Aktualisiert: 01.11.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2017, OM 1942 entstanden aus Vorlage: OF 182/8 vom 01.08.2017 Betreff: Zufahrt und Parksituation Mosaikschule, Gerhart-Hauptmann-Ring 240a Im Gerhart-Hauptmann-Ring 240a, Mosaikschule, wird in erheblichem Umfang illegal geparkt. Dies hat zur Folge, dass An- und Abfahrt der Schulbusse der behinderten Kinder teilweise in massivem Maß gestört ist. Viele Kinder werden auch von ihren Eltern gebracht und haben nur sehr eingeschränkt die Möglichkeit, mit einem Rollstuhl die vorgesehenen Wege zu benutzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Parksituation an dieser Stelle entschärft werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2107

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung von umlegbaren Parkpfosten

17.08.2017 · Aktualisiert: 01.11.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2017, OM 1941 entstanden aus Vorlage: OF 181/8 vom 01.08.2017 Betreff: Anbringung von umlegbaren Parkpfosten Vor den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 23-25 wird in erheblichem Umfang illegal geparkt. Somit sind die Flucht- und Rettungswege oft nicht nutzbar und die Rasenflächen werden in erheblichem Maß dauerhaft geschädigt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die in der Nordweststadt üblichen Parkpfosten zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2106

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erneuerung des großen Spielplatzes mit Boulebahn südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27

18.05.2017 · Aktualisiert: 29.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2017, OF 168/8 Betreff: Erneuerung des großen Spielplatzes mit Boulebahn südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 (3) GOOBR beauftragt, gemeinsam mit den Kinderbeauftragten des Ortsbeirates den großen Spielplatz mit Vorhergehender TrefferBoulebahnNächster Treffer südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27, gelegen im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring zwischen den Häusern 77 und 57, umfassend zu erneuern und als Mehrgenerationenanlage zu entwickeln. Im Einzelnen schlägt der Ortsbeirat folgende Maßnahmen/Ergänzungen vor: - Wegnahme einer Tischtennisplatte - Sanierung der Vorhergehender TrefferBoulebahn - Klettergerüst / Niedrigseilgarten - Rutschen für große und kleine Kinder - Drehkreisel - Schaukeln für Babys und größere Kinder Hängematten - Vergrößerung des Sandkastens Kleines Labyrinth Balancier- und Turngeräte Wippen - Anlage eines Schachfeldes und/oder einzelner Schachtische (Figuren- und Schlüsseldienst kann über das Quartiersmanagement organisiert werden) In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat zu informieren, wer Eigentümer der früheren Trinkhalle vordem Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 77 ist und welche Planungen bestehen, das Gebäude zu nutzen oder abzureißen. Der Ortsbeirat schlägt vor, das Dach für Zwecke der Stadtimkerei zu nutzen. Ein Kontakt kann über den Ortsbeirat hergestellt werden. , Begründung: Dieser große Spielplatz ist leider wenig attraktiv und muss erneuert werden. Die Tischtennisplatten sind noch in Ordnung. Der Sandkasten ist modernisierungsbedürftig. Es entstünde ein attraktiver Stadtteilspielplatz, der in diesem Teil der Nordweststadt einfach fehlt. Er bietet sich ideal als ergänzendes Bewegungsangebot für das Kinderzentrum GHR 27, den Kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde (Kita "Sternenhimmel") und die mit Kindern arbeitenden Einrichtungen im Kleinen Einkaufszentrum Thomas-Mann-Straße an. Letztere verfügen über keine Außenflächen für Spielangebote. Däs nördlich des Spielplatzes gelegene, früher als Trinkhalle genutzte, Gebäude steht seit geraumer Zeit leer. Die Anwohner fragen sich, was mit dem Gebäude geschehen soll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.04.2017, OF 143/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 9 2017 1. Die Vorlage OF 143/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF168/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 168/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Spiegelstrich entfällt und folgender Spiegelstrich an vorletzter Stelle in die Aufzählung eingefügt wird: "- Im Bedarfsfall: Wegnahme einer Tischtennisplatte" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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