Bauvorhaben „Oberlindau 80"
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 09.01.2012, OM
754 entstanden aus Vorlage:
OF 112/2 vom
16.12.2011 Betreff: Bauvorhaben "Oberlindau 80"
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu
berichten: 1. Das Bauvorhaben "Oberlindau
80" befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr.
320. Das wesentliche Ziel dieses Bebauungsplans ist es, eine ausgewogene
bauliche und soziale Entwicklung des Stadtteils zu erreichen. Inwiefern wurden
diese Ziele in Bezug auf das genannte Objekt berücksichtigt? 2. Die für das Westend charakteristischen Vorgärten
sind über die Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt am Main in der Fassung vom
24. Februar 1977 als Erhaltungsziel festgesetzt. Die Immobilie ist hiervon
aufgrund eines etwa eineinhalb Meter breiten Vorgartens betroffen. Wie wurde
die Aufgabe entsprechender Ansprüche begründet? 3. Des Weiteren bedingt der betreffende Bebauungsplan
die zeichnerische Festsetzung zweier Bäume im Innenhof des Objekts. Wird diese
Festsetzung aufrechterhalten? 4. Typisch für die Blockrandbebauung in
gründerzeitlicher Architektur ist eine entsprechende Fassadenausführung hin zur
Straßenseite. Wenn schon hier durch einen entsprechenden Vorbau wenig
harmonisch an das benachbarte Gründerzeithaus angeschlossen wird, was ist der
Grund hier auch noch überhängende Balkone auf auskragenden Geschossplatten zu
bewilligen? 5. Das Bauobjekt befindet sich im
Bereich der Erhaltungssatzung Nr. 3 (Westend I) in der Fassung vom 2. April
1990. Auf welche Weise entspricht das anstehende Bauvorhaben den hier
formulierten sozialpolitischen, wohnungspolitischen und städtebaulichen
Zielen? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.04.2012, ST 529
Aktenzeichen: 63 0