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Bauvorhaben „Oberlindau 80"

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.01.2012, OM 754 entstanden aus Vorlage: OF 112/2 vom 16.12.2011 Betreff: Bauvorhaben "Oberlindau 80" Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten: 1. Das Bauvorhaben "Oberlindau 80" befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 320. Das wesentliche Ziel dieses Bebauungsplans ist es, eine ausgewogene bauliche und soziale Entwicklung des Stadtteils zu erreichen. Inwiefern wurden diese Ziele in Bezug auf das genannte Objekt berücksichtigt? 2. Die für das Westend charakteristischen Vorgärten sind über die Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt am Main in der Fassung vom 24. Februar 1977 als Erhaltungsziel festgesetzt. Die Immobilie ist hiervon aufgrund eines etwa eineinhalb Meter breiten Vorgartens betroffen. Wie wurde die Aufgabe entsprechender Ansprüche begründet? 3. Des Weiteren bedingt der betreffende Bebauungsplan die zeichnerische Festsetzung zweier Bäume im Innenhof des Objekts. Wird diese Festsetzung aufrechterhalten? 4. Typisch für die Blockrandbebauung in gründerzeitlicher Architektur ist eine entsprechende Fassadenausführung hin zur Straßenseite. Wenn schon hier durch einen entsprechenden Vorbau wenig harmonisch an das benachbarte Gründerzeithaus angeschlossen wird, was ist der Grund hier auch noch überhängende Balkone auf auskragenden Geschossplatten zu bewilligen? 5. Das Bauobjekt befindet sich im Bereich der Erhaltungssatzung Nr. 3 (Westend I) in der Fassung vom 2. April 1990. Auf welche Weise entspricht das anstehende Bauvorhaben den hier formulierten sozialpolitischen, wohnungspolitischen und städtebaulichen Zielen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2012, ST 529 Aktenzeichen: 63 0

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