Wöhlerstraße 22 - keine Abrissgenehmigung erteilen, vor Luxusmodernisierung oder Neubau schützen! Milieuschutz einhalten!
Begründung
Abrissgenehmigung erteilen, vor Luxusmodernisierung oder Neubau schützen! Milieuschutz einhalten! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Für das Gebäude Wöhlerstrasse 22 soll keine Abrissgenehmigung erteilt werden. Der Mileuschutz soll eingehalten werden. Begründung: Bei dem Gebäude Wöhlerstrasse 22 handelt es sich um ein für den Milieuschutz der Erhaltungssatzung Westend 1 wichtigen 50er Jahre Bau. Die Mieter haben bereits Kündigungen wegen eines bevorstehenden Abriss und Neubau des Gebäudes erhalten. Wenn die Wöhlerstrasse 22 abgerissen werden sollte, dann wäre es neben dem Umbau des Grundstücks Bockenheimer Landstrasse/Mendelsohnstrasse/Arndtstrasse zu Luxus Eigentumswohnungen, ein erneuter Verstoss gegen den Milieuschutz der Erhaltungssatzung Westend 1.