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Meine Nachbarschaft: Schäfflestraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgänger im Bereich Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz endlich schützen

13.02.2017 · Aktualisiert: 03.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1223 entstanden aus Vorlage: OF 112/11 vom 26.01.2017 Betreff: Fußgänger im Bereich Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz endlich schützen Seit vielen Jahren fordert der Ortsbeirat 11, die chaotische Verkehrssituation im Bereich der Straße Am Erlenbruch und des Johanna-Tesch-Platzes zu entschärfen. Aufgrund des letzten Antrages gab es wieder Ortstermine und verschiedene Stellungnahmen. Zu konkreten Verbesserungen hat dies leider überhaupt nicht geführt. Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Punkte durchzuführen: 1. Eine Überprüfung beziehungsweise Neuplanung der Verkehrsführung. 2. Falls diese zu einer Verbesserung führen kann, deren schnellstmögliche Realisierung. 3. Die Erneuerung der Ampeln durch eine Lichtsignalanlage aktueller Bauart. Bis zur Realisierung dieser Maßnahmen wird der Magistrat aufgefordert, kurzfristig folgende Punkte umzusetzen: 1. Die Anbringung eines Schildes für die stadtauswärts fahrenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer direkt vor der Einmündung des Straßenverkehrs vor dem Johanna-Tesch-Platz mit der Aufschrift: "Bei Rückstau Kreuzungsbereich frei halten". 2. Die Anbringung einer Haltelinie unterhalb dieses Schildes. 3. Die Anbringung eines "Blitzers" im Bereich des Fußgängerüberwegs Am Erlenbruch, um die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer davon abzuhalten, den Fußgängerüberweg bei Rot zu überfahren. Begründung: Seit Jahren kommt es durch die ungünstige Positionierung der Ampelanlage im Bereich Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz zu gefährlichen Situationen. Die stadtauswärts fahrenden motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer fahren bei Grün in den Kreuzungsbereich ein. Durch den tagtäglichen Stau erreichen sie die Ausfahrt des Johanna-Tesch-Platzes und den Fußgängerüberweg erst, wenn der Querungsverkehr sich in der Grünphase in Bewegung setzt. Tagtäglich werden Fußgängerinnen und Fußgänger lebensgefährlichen Situationen ausgesetzt. Da durch die Verzögerung des Baubeginnes des Riederwaldtunnels die Sanierung der Straße Am Erlenbruch auf unbestimmte Zeit verschoben wird, muss dieser Kreuzungsbereich vorrangig entschärft werden. Die mit Schreiben vom 06.01.2017 dem Ortsbeirat zugegangene Stellungnahme des Straßenverkehrsamts verkennt das Hauptproblem in diesem Bereich. Natürlich werden auch Autofahrerinnen und Autofahrer behindert, die in den Riederwald einfahren wollen. Dies führt aber nicht zu lebensbedrohlichen Situationen, wie sie sich tagtäglich im Bereich des Fußgängerübergangs abspielen. Um die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger zu verbessern, muss schnell gehandelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 864 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2017, ST 2034 Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2492 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampeln Am Erlenbruch/JohannaTeschPlatz

13.02.2017 · Aktualisiert: 03.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1222 entstanden aus Vorlage: OF 111/11 vom 21.01.2017 Betreff: Ampeln Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz Vorgang: OM 4809/15 OBR 11; ST 528/16 Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampel Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz, stadtauswärts, vom jetzigen Standort an die nächste Einmündung zu versetzen. Bis zur Ausführung dieser Maßnahme soll zeitnah zur derzeit bestehenden Ampel zusätzlich eine Behelfs-/Baustellenampel an der nächsten Einmündung installiert werden. Begründung: Mehrfach wurde vom Ortsbeirat gefordert, die Ampel an die nächste Einmündung zu versetzen, da es hier immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgängerinnen und Fußgänger am Fußgängerüberweg kommt. Die ungünstige Lage der Ampel führt dazu, dass Autofahrerinnen und Autofahrer den Fußgängerüberweg nicht bemerken. Alle Begründungen des Magistrats, das Anliegen abzulehnen, sind für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbar. So wurde die Anregung vom 07.12.2015, OM 4809, mit der Stellungnahme vom 18.03.2016, ST 528, abgelehnt, weil die Ampelanlage älterer Bauart sei, für die es keine Ersatzteile mehr gäbe. Nun fand eine Ortsbegehung durch das Straßenverkehrsamt statt. In der Stellungnahme der Behörde vom 02.01.2017 wird am eigentlichen Problem vorbeiargumentiert. Das Problem ist nicht der abbiegende Verkehr zum Johanna-Tesch-Platz, sondern die Gefährdung der Fußgängerinnen und Fußgänger an der Fußgängerampel, die der Ortsbeirat seit Jahren beklagt. Es ist nicht notwendig, den Knotenpunkt komplett umzubauen und eine Zufahrt zum Johanna-Tesch-Platz zu sperren. Es gibt für die Autofahrerinnen und Autofahrer, stadteinwärts fahrend, eine Linksabbiegerspur, und es gehört zu den normalen Verkehrsregeln, dass man den Kreuzungsbereich bei Rückstau frei hält. Dies funktioniert auch bei allen anderen Einmündungen im Riederwald. Eine Versetzung/Neuinstallation der Ampel ist die wirksamste Maßnahme, um die Fußgängerinnen und Fußgänger zu schützen, und dringend erforderlich! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.12.2015, OM 4809 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 528 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 906 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1782 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Gelastraße

24.01.2017 · Aktualisiert: 22.11.2017

Antrag vom 24.01.2017, OF 114/11 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Gelastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Gelastraße verkehrsberuhigende Maßnahmen wie z. B. wechselseitige Fahrbahnverengungen durch Verbreiterung des Gehweges, so dass die Fahrbahnbreite in diesen Bereichen ein Maß von 3,05 m aufweist. Oder mit aufgebrachten Sperrflächen auf der Fahrbahn mit demontierbaren Pollern, zur Ermöglichung der Zufahrten durch Feuerwehr- und FES-Fahrzeuge. Begründung: Die Gelastraße wird von vielen Fahrzeugen zwecks Umfahrung der Staus auf den Straßen Borsigallee und Am Erlenbruch genutzt, oder dient als Schleichweg in Richtung Seckbach-Mitte. Obwohl es sich hier um eine Tempo 30 Zone handelt und der Lastverkehr auf 3,5 Tonnen beschränkt ist, wird seitens vieler LKW- und Busfahrer keine Rücksicht darauf genommen. Laut Anwohnern wird, wenn der Straßenverkehr es zulässt, gerast. Des Weiteren befahren sogar Sattelschlepper die Gelastraße. Es kommt, so die Anwohner, immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgänger und dem Kfz-Verkehr. Da die angebrachte Beschilderung nicht von allen Verkehrsteilnehmern beachtet wird, eine Kontrolle nur vereinzelt stattfinden kann, ist der beschriebenen Problematik nur mit baulichen Maßnahmen entgegen zu wirken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 114/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 114/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Generationen-Fitnessparcours für den Riederwald

05.12.2016 · Aktualisiert: 24.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2016, OM 1046 entstanden aus Vorlage: OF 97/11 vom 17.11.2016 Betreff: Generationen-Fitnessparcours für den Riederwald Der Magistrat wird gebeten, im Stadtteil Riederwald einen Generationen-Fitnessparcours einzurichten. Es soll geprüft werden, ob sich dafür die bisher wenig genutzte Grünfläche neben dem neu gestalteten Kinderspielplatz in der Lassallestraße eignet. Begründung: "Multifunktions-Geräte, meist als Parcours angelegt, ermöglichen Bewegung und ein zielgerichtetes Training von Koordination, Kraft, Ausdauer und Beweglichkeit unter freiem Himmel. Die Übungen an den modernen, hochwertigen Geräten können ohne Vorbereitung durchgeführt werden und fördern Beweglichkeit, Geschicklichkeit und die Kräftigung der Muskulatur. Darüber hinaus verbinden die neuen Anlagen Spiel und Sport für ein geselliges Miteinander, auch durch ihre Lage in unmittelbarer Nähe zu Spielflächen." Mit diesen Worten bewirbt die Stadt Hannover zahlreiche Generationen-Fitnessparcours, die dort seit dem Jahre 2009 errichtet wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 628 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Kauf des Bunkers in der Schäfflestraße

17.11.2016 · Aktualisiert: 14.12.2016

Antrag vom 17.11.2016, OF 96/11 Betreff: Kauf des Bunkers in der Schäfflestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 hat mehrfach gefordert, den Hochbunker in der Schäfflestraße zu kaufen und den Riederwälder Vereinen zur Nutzung zu überlassen. Erfreulicherweise ist der Magistrat diesem Anliegen gefolgt, leider bisher ohne konkretes Ergebnis. In der Stellungnahme des Magistrats (ST 987 vom 25.07.2016) auf die Frage des Ortsbeirats nach dem Stand der Verhandlungen bezüglich des Bunkerankaufs in der Schäfflestraße heißt es: ...Parallel dazu werden die möglichen Ankaufskonditionen für den Hochbunker am Engelsplatz/Schäfflestraße abgestimmt. Sobald diese abschließend geklärt werden konnten, wird der Magistrat eine weitere Magistratsvorlage auf den Weg bringen. Der Erwerb dieses Gebäudes wird zeitlich nach der Umsetzung des Bunkerpakets erfolgen, um eine zeitliche Verzögerung, die mit einer Erweiterung des Pakets verbunden wäre, zu vermeiden.... Pressemeldungen zu Folge wurde der Ankauf des Bunkerpakets mittlerweile abgeschlossen. Daher bittet der Ortsbeirat um Auskunft über den Stand der Kaufverhandlungen für den Bunker in der Schäfflestraße. Begründung: Angesichts geplanter Renovierungsarbeiten benötigen die Vereine Planungssicherheit ob und wann der Kauf des Bunkers zu Stande kommt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 289 2016 Die Vorlage OF 96/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Prüfung der Verbesserung der Ampelschaltung an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße

07.11.2016 · Aktualisiert: 22.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 07.11.2016, OM 906 entstanden aus Vorlage: OF 82/11 vom 18.10.2016 Betreff: Prüfung der Verbesserung der Ampelschaltung an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Ampelschaltung an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße verbessert werden kann. Insbesondere sollte die Ampelschaltung besser an die U-Bahn angepasst werden. So sollte es den anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern durch eine neue Schaltung öfters möglich sein, zuerst nach einer U-Bahn Grün zu erhalten. Während einer U-Bahn-Durchfahrt sollte es dem Verkehr aus der Schäfflestraße außerdem mit einem Grünen Pfeil ermöglicht werden, nach rechts auf die Straße Am Erlenbruch abzubiegen. Begründung: Die Straße Am Erlenbruch ist die Hauptverkehrsachse im Frankfurter Osten. Durch die beiden U-Bahn-Linien U 4 und U 7 fährt tagsüber circa alle drei bis vier Minuten eine U-Bahn über die besagte Kreuzung. Im Berufsverkehr ist dies durch eine höhere Taktung der Linien noch häufiger. Während dieser Zeit steht der gesamte Straßenverkehr aus allen Richtungen still. Nach einer U-Bahn wird meistens die Ampelanlage für den Verkehr auf der Straße Am Erlenbruch Grün. Hierdurch ergeben sich erhebliche Wartezeiten für den Verkehr aus der Schäffle- und der Vatterstraße. Eine erhöhte Gefährdung der "grünen" Fußgängerinnen und Fußgänger entsteht nicht, da die Autofahrerinnen und Autofahrer aus der Schäfflestraße bereits jetzt diese beachten müssen, wenn sie selbst Grün haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 142 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung von „Bei Rückstau hier halten“- Schildern an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße

07.11.2016 · Aktualisiert: 14.02.2017

Anregung an den Magistrat vom 07.11.2016, OM 907 entstanden aus Vorlage: OF 83/11 vom 18.10.2016 Betreff: Anbringung von "Bei Rückstau hier halten"- Schildern an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße Der Magistrat wird gebeten, an der oben genannten Kreuzung für den motorisierten Verkehr auf der Straße Am Erlenbruch Schilder aufzustellen, die deutlich machen, dass bei Rückstau auf der Kreuzung an den Haltestreifen stehen zu bleiben ist. Begründung: Häufig treten Rückstaus auf der Straße Am Erlenbruch auf. Dies führt dazu, dass der Verkehr aus der Schäffle- und Vatterstraße nicht auf die Kreuzung einfahren kann und ggf. eine weitere Ampelphase warten muss, bis ein Passieren oder Abbiegen auf die Straße Am Erlenbruch möglich ist. Der Rückstau gefährdet zudem die Schulkinder der Pestalozzischule, die um die Fahrzeuge herumlaufen müssen und der Gefahr ausgesetzt werden, dass Autos die Grünschaltung der Fußgängerampel nicht sehen oder vorsätzlich missachten. Um Rückstaus zu vermeiden, soll an den Ampelmasten auf der Straße Am Erlenbruch in beide Fahrtrichtungen (stadteinwärts und stadtauswärts) ein Hinweisschild angebracht werden, dass bei Rückstau bereits an der eingezeichneten Haltelinie zu warten ist, damit die Kreuzung frei bleibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 371

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Effektive Kontrollen des Parkverbotes an der Schäfflestraße vor dem Torbogen

07.11.2016 · Aktualisiert: 25.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 07.11.2016, OM 908 entstanden aus Vorlage: OF 84/11 vom 18.10.2016 Betreff: Effektive Kontrollen des Parkverbotes an der Schäfflestraße vor dem Torbogen Der Magistrat wird gebeten, regelmäßig das dauerhafte Parken im Bereich des eingeschränkten Halteverbotes in der Schäfflestraße vor dem Torbogen zu kontrollieren und bei Falsch- bzw. Dauerparkerinnen und Dauerparkern entsprechende Bußgelder aussprechen. Begründung: Im Bereich der Schäfflestraße vor dem Torbogen (also im Bereich der Geschäftszeile) ist das Halten nur eingeschränkt (i. S. d. Zeichens 286 Anlage 2 StVO) zulässig. Dies soll es den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie weiteren Personen ermöglichen, kurz für Besorgungen in den umliegenden Geschäften halten zu können. Allerdings wird diese Fläche fast ausschließlich von Pendlerinnen und Pendlern zum dauerhaften Parken verwendet. Die Fläche kann daher nicht zum Halten verwendet werden. Zudem werden dort des Öfteren Kleintransporter geparkt, sodass aus dem Stadtteil kommend die Rechtsabbiegerinnen und Rechtsabbieger in Richtung Enkheim ihre eigene Abbiegespur nicht verwenden können. Hierdurch entstehen längere Wartezeiten an der Ampelkreuzung. Mit dem Park-and-ride-Parkhaus in der Borsigallee existiert für Pendlerinnen und Pendler bereits eine Parkmöglichkeit, um mit der U-Bahn in die Innenstadt zu fahren. Die genannte Fläche darf nicht als kostengünstige Alternative zulasten der Anwohnerinnen und Anwohner sowie anderer eingeschränkt haltewilliger Personen dauerhaft blockiert werden. Bisher sind keine Kontrollen seitens des Ordnungsamtes erfolgt. Zur Sicherstellung der bestimmungsgemäßen Nutzungsmöglichkeit der Fläche soll das Ordnungsamt dauerhaft Kontrollen durchführen und die Parksünderinnen und Parksünder bestrafen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 144 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Auskunftsersuchen an den Magistrat bezüglich des Riederwaldtunnel/Verlegung der UBahnTrasse, Auswirkungen auf die Einrichtungen und Bewohner in der Vatterstraße

19.10.2016 · Aktualisiert: 14.11.2016

Antrag vom 19.10.2016, OF 81/11 Betreff: Auskunftsersuchen an den Magistrat bezüglich des Riederwaldtunnel/Verlegung der U-Bahn-Trasse, Auswirkungen auf die Einrichtungen und Bewohner in der Vatterstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu folgenden Fragen Informationen bei Hessen Mobil einzuholen: Wann erfolgt der Abriss der Wohnhäuser in der Flinschstraße 1-3? Wann wird die Verlegung der U-Bahn Trasse (U4 und U7) stattfinden? Wann wird sie in Betrieb genommen? Wann werden im betroffenen Gebiet die Arbeiten am Riederwaldtunnel erfolgen? Wie nah rückt die Trasse an die Wohnhäuser und Einrichtungen in der Vatterstraße heran? Gibt es einen Austausch zwischen Hessen mobil und den Vermietungsgesellschaften und den sozialen Einrichtungen darüber was dort an zusätzlichem Lärm zu erwarten ist und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen - beispielsweise Schallschutzfenster, Verlegung von Schlafräumen, Unterrichtsräumen etc. ? Welche Lärmschutzmaßnahmen sind während und nach der Verlegung der Trasse geplant? Für den Sommer / Herbst 2016 wurde ein umfassendes Immissionsschutzkonzept angekündigt, wann ist damit zu rechnen? Begründung: Die Entmietung der Flinschstraße 1-3 ist mittlerweile erfolgt und wir gehen davon aus, dass mit der Verlegung und Inbetriebnahme der U-Bahn Trasse begonnen wird, sobald die Wohnhäuser abgerissen wurden. Die Verlegung belastet die Anwohner und Einrichtungen in der Vatterstraße, da die U-Bahn dann nah an die Wohnhäuser heranrückt. Den Mietern liegen bisher keine Informationen vor. Es ist erforderlich rechtzeitig zu prüfen welche Maßnahmen zum Schutz der Bewohner notwendig sind. Da sich zudem eine Seniorenwohnanlage, eine Grundschule, ein Kindergarten und ein Hort in der Vatterstraße befinden, besteht hier eine besondere Verpflichtung. In der Grundschule müssen sicher auch Klassenräume verlegt werden, dies erfordert genug Planungszeit. Ein wichtiges Anliegen ist das die Verlegung der Trasse nicht früher erfolgt als erforderlich. Die Bewohner in der Vatterstraße sind durch die gesamte Maßnahme ohnehin extremen Belastungen ausgesetzt und es ist unbedingt darauf zu achten das alle Baumaßnahmen so geplant werden das man hier nicht vor der erforderlichen Zeit Tatsachen schafft. Die Anwohner und Einrichtungen haben es verdient dass man ihre Belange berücksichtigt. Als schlechtes Beispiel von einem guten Umgang mit den Anwohnern führen wir den Abriss der Kleingärten in der Haenischstraße an, hier hätten die Pächter ihre Gärten noch mehrere Jahre nutzen können. Wir möchten nicht dass sich so etwas wiederholt und Bürger jahrelang unter einer verlegten U-Bahn Trasse leiden, die noch nicht erforderlich wäre. Wir fordern eine Planung die rücksichtsvoll mit den Belangen der Anwohner und Einrichtungen umgeht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 248 2016 Die Vorlage OF 81/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung der Wege auf den Flurstücken 4/36 (Stadt) und 4/4, 4/32, 4/35 (Bund) vor dem Bunker und dem Erich-Ziemer-Haus in der Schäfflestraße

10.10.2016 · Aktualisiert: 07.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM 725 entstanden aus Vorlage: OF 72/11 vom 12.09.2016 Betreff: Sanierung der Wege auf den Flurstücken 4/36 (Stadt) und 4/4, 4/32, 4/35 (Bund) vor dem Bunker und dem Erich-Ziemer-Haus in der Schäfflestraße Der Magistrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Bund die Sanierung der Wege auf oben genannten Flurstücken zu veranlassen. Begründung: Der Bunker und das Erich-Ziemer-Haus gehören zu den wichtigen Sozialräumen im Riederwald. Das Erich-Ziemer-Haus dient der SG Riederwald als Vereinsheim. Hier finden regelmäßig Veranstaltungen statt. Es wurde eine Boulebahn installiert und die Initiative Stadtteiltreff (IST) betreibt ein Stadtteilcafé. Im Bunker sind verschiedene Vereine beheimatet und vor dem Bunker veranstaltet der Vereinsring Riederwald jährlich den Weihnachtsmarkt. Die Wege sind extrem schlecht, die Teerdecke an vielen Stellen aufgebrochen, sodass ein sicheres Begehen mit Rollator oder sicheres Befahren mit Rollstuhl kaum möglich ist. Auch gangunsichere Personen haben zunehmend Angst, die Wege zu begehen. Viele ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger bleiben daher mittlerweile den Veranstaltungen fern, obwohl sie insbesondere den Stadtteiltreff gerne nutzen würden. Anlage 1 (ca. 231 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 282 Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5320 Beratung im Ortsbeirat: 11

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Modernisierung/Optimierung der Straßenbeleuchtung im Stadtteil Riederwald

26.09.2016 · Aktualisiert: 14.11.2016

Antrag vom 26.09.2016, OF 74/11 Betreff: Modernisierung/Optimierung der Straßenbeleuchtung im Stadtteil Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge dafür Sorge tragen, dass insbesondere im Bereich der Straßen Lassallestraße, Friedrich-List-Straße, Raiffeisenstraße und Schäfflestraße die schlechte Beleuchtungssituation (häufig defekt und / oder unzureichende Leuchtstärke) umgehend verbessert wird und die Straßenlaternen modernisiert werden, damit eine ausreichende Beleuchtungssituation in diesen Straßenzügen hergestellt und dauerhaft gewährleistet ist (wie dies z. B. bereits in der Lahmeyer-, Harkort- und Schlettweinstraße der Fall ist). Im Zuge dieser Maßnahme soll die gesamte Straßenbeleuchtung im Stadtteil auf den Prüfstand gestellt und wo nötig ebenfalls optimiert werden. Begründung: Eine ausreichende Straßenbeleuchtung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, aber insbesondere für Radfahrer und Fußgänger. Des Weiteren stellt sie ein wichtiges Kriterium zur Erhöhung der sozialen Sicherheit dar, sogenannte Angsträume durch mangelhafte Beleuchtung werden somit vermieden. Darüber hinaus werden durch den Einsatz einer Straßenbeleuchtung auf dem aktuellen Stand der Technik (Leuchten mit verbesserter Lichtausbeute, energieeffiziente Leuchtmittel, integrierte Steuerungstechnik, verlängerte Wartungsintervalle) erhebliche Einsparpotentiale erschlossen. Damit stellt diese Maßnahme nicht nur einen Beitrag zur mittel- bis langfristigen Entlastung des städtischen Haushalts dar, sondern auch zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaschutzziele. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 74/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 74/11 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Zugang zum Ziemer-Haus verkehrssicher gestalten

22.09.2016 · Aktualisiert: 22.11.2017

Antrag vom 22.09.2016, OF 75/11 Betreff: Zugang zum Ziemer-Haus verkehrssicher gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Weg von der Schäfflestraße über den Vorplatz des Bunkers bis zum Heinz-Ziemer-Haus in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen. Begründung: Das Heinz-Ziemer-Haus wird seit vielen Jahren von der SG Riederwald als Vereinsheim genutzt. Seit fast einem Jahr öffnet dort sonntäglich auch das Stadtteilkaffee, das von einer Initiativgruppe betrieben wird. Viele ältere Besucherinnen und Besucher beschweren sich über den Zustand des Weges, der zahlreiche Unebenheiten und Schlaglöcher aufweist. Das Gelände befindet sich im Eigentum des Stadtschulamtes. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 75/11 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Ortsbeiratszuschuss zur Aufstellung eines Schaukastens in der Vatterstraße

07.09.2016 · Aktualisiert: 19.10.2016

Antrag vom 07.09.2016, OF 65/11 Betreff: Ortsbeiratszuschuss zur Aufstellung eines Schaukastens in der Vatterstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit dem Quartiersmanagement im Riederwald, an der Ecke Vatterstraße / Haenischstraße, einen verschließbaren Glasschaukasten aufzustellen. Er soll Aushänge für Veranstaltungen und Informationen der Riederwälder Vereine, Bürgerinitiativen und des Quartiersmanagements aufnehmen. Die Betreuung und Aktualisierung erfolgt durch die Bürgerinitiative Riederwald (BIR). Die Maßnahme ist durch das Ortsbeiratsbudget bis zu einem Höchstbetrag von 2.400 Euro brutto zu finanzieren. Begründung: Im Riederwälder Forum kam zur Sprache, dass sich die BürgerInnen in der Vatterstraße und den umliegenden Straßen vom Leben in der Riederwaldsiedlung abgeschnitten fühlen. Umgekehrt sind die Riederwälder Vereine und Initiativen darauf angewiesen, ihre Angebote und Veranstaltungen möglichst breit zu bewerben. Von der Bürgerinitiative wurde daher die Idee eines Informationsschaukastens angeregt. Der Platz neben der Parkbank Ecke Vatterstraße / Haenischstraße würde sich hierfür gut eignen. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 44 2016 Die Vorlage OF 65/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD CDU GRÜNE LINKE FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Aufstellung eines Schaukastens (Stadtteilfenster) in der Vatterstraße

09.07.2016 · Aktualisiert: 13.09.2016

Antrag vom 09.07.2016, OF 63/11 Betreff: Aufstellung eines Schaukastens (Stadtteilfenster) in der Vatterstraße Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit dem Quartiersmanagement Riederwald, auf der Ecke Vatterstrasse / Haenischstrasse einen verschließbaren Glasschaukasten aufzustellen. Er soll Aushänge für Veranstaltungen der Riederwälder Vereine, Bürgerinitiativen und des Quartiersmanagements aufnehmen. Die Betreuung und Aktualisierung erfolgt durch die Bürgerinitiative Riederwald (BIR). Wir beantragen, die Maßnahme durch das Ortsbeiratsbudget finanzieren. Begründung: Im Riederwälder Forum kam zur Sprache, dass sich die BürgerInnen in der Vatterstrasse und den umliegenden Straßen vom Leben in der Riederwaldsiedlung abgeschnitten fühlen. Umgekehrt sind die Riederwälder Vereine und Initiativen darauf angewiesen, ihre Angebote und Veranstaltungen möglichst breit zu bewerben. Von der Bürgerinitiative wurde daher die Idee eines Informationsschaukastens angeregt. Der Platz neben der Parkbank Ecke Vatterstraße / Haenischstraße würde sich hierfür gut eignen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 63/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Müllbehälter rechts vom Eingang der Pestalozzischule

09.07.2016 · Aktualisiert: 13.09.2016

Antrag vom 09.07.2016, OF 62/11 Betreff: Müllbehälter rechts vom Eingang der Pestalozzischule Der Magistrat wird gebeten: den Müllbehälter rechts neben dem Eingang an der Pestalozzischule zu entfernen und in der Nähe der Sitzbank Ecke Haenischstraße / Vatterstraße zu installieren. Begründung: Der Müllbehälter ist am Verkehrsschild Füßgängerüberweg / Zebrastreifen angebracht und völlig in einer Hecke eingewachsen. Er ist kaum zu sehen und wird daher wenig benutzt, wohingegen gegenüber an der Sitzbank ein Mülleimer fehlt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 62/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Standort des Bücherbusses im Riederwald

04.07.2016 · Aktualisiert: 30.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 316 entstanden aus Vorlage: OF 29/11 vom 16.06.2016 Betreff: Standort des Bücherbusses im Riederwald Der Magistrat wird gebeten, die Haltstelle des Stadtbüchereibusses wieder in das Zentrum des Riederwalds, bevorzugt im Bereich der Schäfflestraße, zu verlegen. Begründung: Der Standort des Bücherbusses wurde vorrübergehend in die Haenischstraße an die Pestalozzischule verlegt. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Riederwalds wünschen sich dringend, dass diese Haltestelle zurück in das Zentrum des Stadtteils verlegt wird. Für die überwiegende Anzahl der Bewohnerinnnen und Bewohner des Riederwalds ist der Bücherbus derzeit nur sehr schwer erreichbar. Durch den zu abgelegenen Standplatz sind hiervon besonders ältere und gehbehinderte Bürgerinnen und Bürger sowie Familien mit kleinen Kindern betroffen. Der Bus soll ein Ersatz für die ehemalige Stadtteilbibliothek im Herzen des Riederwalds sein. Dies ist durch seinen jetzigen Standort nicht gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1373 Aktenzeichen: 41 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überschwemmungen im Riederwald beseitigen

06.06.2016 · Aktualisiert: 16.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 06.06.2016, OM 167 entstanden aus Vorlage: OF 11/11 vom 19.05.2016 Betreff: Überschwemmungen im Riederwald beseitigen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Abflusskanäle in der Schäfflestraße in den Bereichen Platz vor der Post und Platz vor dem Bunker überprüft und gegebenenfalls gereinigt werden. Begründung: Bei Regen kam es in letzter Zeit zu großflächigen Pfützen. Die Gebäude in diesem Bereich konnten dann nur hüpfend oder mit Gummistiefeln erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2016, ST 1017 Aktenzeichen: 90 34

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Autoverkehr in der Max-Hirsch-Straße/Rümelinstraße abbremsen

19.05.2016 · Aktualisiert: 13.09.2016

Antrag vom 19.05.2016, OF 9/11 Betreff: Autoverkehr in der Max-Hirsch-Straße/Rümelinstraße abbremsen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in der Max-Hirsch-Straße im Riederwald mindestens 3 Bodenschwellen anbringen zu lassen um den Durchgangsverkehr abzubremsen. Eine Bodenschwelle sollte im Bereich Johanna-Tesch-Platz, Max-Hirsch-Straße angebracht werden, zwei weitere im Bereich Max- Hirsch-Straße, Rümelinstraße, auf Höhe des Kinderspielplatzes. Begründung: Der tagtägliche Stau auf der Straße "Am Erlenbruch" bringt immer wieder PKW Fahrer dazu, durch Raserei auf Parallelstraßen ein paar Meter "gut machen" zu wollen. Nachdem der Magistrat dem Vorschlag des Ortsbeirats gefolgt ist und die Durchfahrungsmöglichkeit der Schulze-Delitzsch-Straße unterbrochen hat, hat sich das Problem jetzt in die parallel verlaufende Max-Hirsch-Straße verlagert. Obwohl dort auf beiden Seiten geparkt wird und die Fahrbahnbreite dadurch recht gering ist, beklagen AnwohnerInnen zunehmend Raser, mit auswärtigen Kennzeichen, vor allem während des Berufsverkehrs. Besonders im Bereich des Kinderspielplatzes, der sich auf dem Grünstreifen in der Rümelin Straße befindet, kommt es zu lebensgefährlichen Situationen. Die AnwohnerInnen haben vorgeschlagen durch Kunststoff- Bodenschwellen die Raser zum Abbremsen zu zwingen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 06.06.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 9/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 9/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 9/11 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Fußgänger „Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz“ besser schützen

19.05.2016 · Aktualisiert: 16.01.2017

Antrag vom 19.05.2016, OF 8/11 Betreff: Fußgänger "Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz" besser schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit vielen Jahren fordert der Ortsbeirat 11 die chaotische Verkehrssituation im Bereich der Straße "Am Erlenbruch" und des "Johanna-Tesch-Platzes" zu entschärfen. Auf den letzten Antrag des OBR 11 vom 21.11.2015 antwortet der Magistrat in seiner Stellungnahme (ST 528) am 18.03.2016: "Bei der Lichtsignalanlage handelt es sich um eine Anlage älterer Bauart, für die keine Ersatzteile mehr verfügbar sind." Vor diesem Hintergrund fordert der Ortsbeirat: 1. Die Erneuerung der Anlage durch eine Lichtsignalanlage aktueller Bauart. Bis zur Realisierung dieser Maßnahme: 2. Die Anbringung eines Schildes, für die stadtauswärts fahrenden Verkehrsteilnehmer, direkt vor der Einmündung des Straßenverkehrs vom Johanna-Tesch-Platz, mit der Aufschrift: "Bei Rückstau Kreuzungsbereich freihalten" 3. Die Anbringung eines "Blitzers" im Bereich des Fußgängerüberwegs "Am Erlenbruch" um Verkehrsteilnehmer davon abzuhalten den Fußgängerüberweg bei "Rot" zu überfahren. Begründung: Seit Jahren kommt es durch die ungünstige Positionierung der Ampelanlage im Bereich "Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz" zu gefährlichen Situationen. Die stadtauswärts fahrenden motorisierten Verkehrsteilnehmer fahren bei "Grün" in den Kreuzungsbereich ein. Durch den tagtäglichen Stau erreichen sie die Ausfahrt des "Johanna-Tesch-Platzes" und den Fußgängerüberweg erst, wenn der Querungsverkehr sich in der "Grünphase" in Bewegung setzt. Tagtäglich werden Fußgänger lebensgefährlichen Situationen ausgesetzt. Da durch die Verzögerung des Baubeginnes des Riederwaldtunnels die Sanierung der Straße "Am Erlenbruch" auf unbestimmte Zeit verschoben wird, muss dieser Kreuzungsbereich vorrangig entschärft werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 06.06.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 8/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 8/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 8/11 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 11 am 09.01.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 8/11 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Markierung des Radweges „Am Erlenbruch“ erneuern

19.05.2016 · Aktualisiert: 13.09.2016

Antrag vom 19.05.2016, OF 10/11 Betreff: Markierung des Radweges "Am Erlenbruch" erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen: Fußgänger und Radweg teilen sich den Bürgersteig auf der stadtauswärtsführenden Seite der Straße "Am Erlenbruch" im Riederwald. Im Laufe der Jahre sind die Markierungstreifen auf dem Bürgersteig völlig verblasst. Dadurch kommt es immer wieder zu gegenseitigen Behinderungen von Fußgängern und Radfahrern. Der Magistrat wird gebeten den Markierungstreifen für den gesamten Bereich bis zur Wächtersbacherstraße erneuern zu lassen und zusätzlich Piktogramme am Boden anbringen zu lassen, die den jeweiligen Nutzugsbereich markieren. Begründung: Da die Sanierung der Straße "Am Erlenbruch" auf unbestimmte Zeit verschoben wird, sollten diese Markierungsarbeiten kurzfristig erledigt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 06.06.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 10/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 10/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 10/11 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Bunkerankauf im Riederwald

17.04.2016 · Aktualisiert: 11.05.2016

Antrag vom 17.04.2016, OF 5/11 Betreff: Bunkerankauf im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat hat in der ST8 am11.1.2016 mitgeteilt, dass die Verhandlungen über Ankauf des Bunkers in der Schäfflestraße im Riederwald aufgenommen wurden. Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wie weit die Verhandlungen gediehen sind, und wann mit einem Abschluss des Ankaufs gerechnet werden kann. Begründung: Die sanitären Anlagen im Bunker in der Schäfflestraße müssen teilweise dringend erneuert werden. Der Haupt Nutzer des Bunkers, der Karnevalsverein Narhalla eV ist bereit, dies mit eigenen Mitteln und großem ehrenamtlichen Einsatz zu übernehmen. Voraussetzung ist jedoch eine gesicherte Nutzungsperspektive, die durch den Ankauf durch die Stadt Frankfurt entstehen würde. Daher ist es wichtig Informationen zum Stand der Verhandlung zu erhalten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 02.05.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 7 2016 Die Vorlage OF 5/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 4 CDU, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP; bei Enthaltung 1 CDU

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sofortige Sanierung der Straße Am Erlenbruch

07.12.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 07.12.2015, OM 4809 entstanden aus Vorlage: OF 380/11 vom 21.11.2015 Betreff: Sofortige Sanierung der Straße Am Erlenbruch Seit vielen Jahren werden die lärmgeplagten Anwohnerinnen und Anwohner der Straße Am Erlenbruch im Riederwald vertröstet. Eine der schlimmsten Buckelpisten in Frankfurt soll im Rahmen des Baus des Riederwaldtunnels saniert und zum Teil verlegt werden. Durch die Neuplanung des Tunnelprojekts wird sich der Baubeginn des Tunnels mindestens um zwei Jahre, Experten sprechen auch von fünf Jahren, verzögern. Der Ortsbeirat fordert daher den Magistrat auf, 1. schnellstmöglich den gesamten Straßenbelag auf der Straße Am Erlenbruch zu erneuern; 2. die Lichtsignalanlage im Bereich des Johanna-Tesch-Platzes, wie vom Ortsbeirat mehrfach gefordert, so zu versetzen, dass die Lichtsignalanlage die stadtauswärts fahrenden Fahrzeuge direkt vor dem Fußgängerübergang stoppt; 3. mittels technischer Anlagen das bestehende Lkw-Durchfahrtsverbot von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr durchgängig zu überwachen; 4. Überlegungen anzustellen, wie das bereits gerodete Baugelände des Tunnels zwischenzeitlich genutzt werden kann. Begründung: Der Baubeginn des Tunnels rückt in unbestimmbare Ferne. Die Anwohnerinnen und Anwohner wurden lange vertröstet. Jetzt muss gehandelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 528 Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1222 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Spielgerät .Seilgarten. für den Spielplatz Lassallestraße

22.11.2015 · Aktualisiert: 11.12.2015

Antrag vom 22.11.2015, OF 378/11 Betreff: Spielgerät "Seilgarten" für den Spielplatz Lassallestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 bezuschusst einmalig aus seinem eigenen Budget für ein Spielgerät in Form eines Seilgartens in der Lassallestraße im Riederwald bis zu 15.000 Euro brutto. Begründung: Das erwähnte Spielgerät in Form eines Seilgartens wurde in einer Umfrage unter den Besuchen des Spielplatzes in der Lassallestraße am häufigsten favorisiert. Zur Steigerung der Attraktivität des Spielplatzes kommt der Ortsbeirat gerne dem Wunsch nach. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 11 am 07.12.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 399 2015 Die Vorlage OF 378/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD CDU GRÜNE LINKE FDP BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielstraße im Friedrich-Manz-Weg im Riederwald

16.11.2015 · Aktualisiert: 11.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 16.11.2015, OM 4734 entstanden aus Vorlage: OF 366/11 vom 25.10.2015 Betreff: Spielstraße im Friedrich-Manz-Weg im Riederwald Der Magistrat wird gebeten, den verkehrsberuhigten Bereich des Friedrich-Manz-Wegs im Stadtteil Riederwald in eine Spielstraße mit entsprechender Beschilderung umzuwandeln. Begründung: Obwohl diese Straße eine Sackgasse ist, fahren nicht nur Eltern in die Straße und bringen ihre Kinder zum Kindergarten, auch viele Autofahrerinnen und Autofahrer, auch Auswärtige, die zur gegenüberliegenden Sparkasse wollen, fahren und parken in der Straße. Die Gefahr durch rücksichtslos hereinfahrende Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer sowie Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer ist für die Kinder, die dort zu ihrer Tagesstätte laufen, sehr gefährlich. Es sollte schnellstens gehandelt werden, bevor ein Unfall geschieht. Nur so ist es möglich, den Kindern der evangelischen Kindertagesstätte der Philippus-Gemeinde, welche sich am Ende des Weges befindet, einen sicheren Weg zu garantieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 365 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhöhung der Kapazität auf der Linie U 7 und der Buslinie 44

16.11.2015 · Aktualisiert: 12.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 16.11.2015, OM 4736 entstanden aus Vorlage: OF 370/11 vom 17.10.2015 Betreff: Erhöhung der Kapazität auf der Linie U 7 und der Buslinie 44 Der Magistrat wird gebeten, auf die VGF dahin gehend einzuwirken, dass in der Zeit von montags bis freitags 07:00 bis 09:00 Uhr die Linie U 7 mit vier kleinen Wagen beziehungsweise zwei durchgehenden lang en Wagen in Richtung Hausen verkehrt. Die Abfahrtszeiten der Buslinie 44 in Richtung Enkheim ab 13:00 Uhr sollen geprüft und die Kapazitäten angepasst werden. Begründung: Erhöhung der Kapazität auf der Linie U 7. Jahrelang verkehrte die U 7 montags bis freitags ab der Station "Schäfflestraße" um 07:32 Uhr und dann wieder um 07:38 Uhr in Richtung Hausen. Dies wurde mit der letzten Fahrplanänderung geändert, sodass die U 7 von der genannten Station um 07:32 Uhr und dann erst wieder um 07:42 Uhr sowie um 07:47 Uhr abfährt. Diese Änderung hat jedoch die Belange der vielen Schülerinnen und Schüler verkannt. Für die Frankfurter Schülerinnen und Schüler beginnt der Unterricht um 08:00 Uhr, sodass die Schülerinnen und Schüler auf die U-Bahnen um 07:32 Uhr und um 07:42 Uhr angewiesen sind. Die U-Bahn U 7 um 07:47 Uhr ist für ein pünktliches Eintreffen in den Schulen ungeeignet. Im Vergleich zu dem früheren Fahrplan kommt es jetzt durch die Auseinanderziehung der Abfahrtszeiten dazu, dass die U 7 mit den Fahrzeiten 07:32 Uhr und 07:42 Uhr regelmäßig völlig überfüllt ist. Die U 7 fährt unter der Woche (morgens) immer nur mit drei kleinen Einzelwagen oder einem großen Wagen und einem kleinen Wagen, was in etwa drei kleinen Wagen entspricht. Es hat sich gezeigt, dass durch die Fahrplanumstellung die Kapazität des Zuges regelmäßig zu klein ist und es zu wenige Sitzplätze sowie Stehplätze gibt. Ein vierter kleiner Wagen oder zwei große Wagen sind daher dringend notwendig. Die genannten Bahnen sind auch stark von Pendlerinnen und Pendlern aus dem Umland frequentiert und zählen mit zu den vollsten Bahnen am Morgen. Zwar verkehrt die U 4 mit vier kleinen Wagen und durch sie lassen sich die zentralen Innenstadtstationen ebenso erreichen. Dies schafft jedoch keine Abhilfe für die vielen Schülerinnen und Schüler aus Bergen-Enkheim, dem Riederwald und Fechenheim, die zur Brüder-Grimm-Schule, der Helmholtzschule oder dem Heinrich-von-Gagern-Gymnasium fahren. Die zeitlich nachfolgenden U 7-Züge, im Zeitraum zwischen 07:00 bis 09:00 Uhr, sind regelmäßig, spätestens ab der Station "Parlamentsplatz", völlig überfüllt, sodass sich viele Passagiere nicht einmal mehr festhalten können. Daher erscheint es nicht nur als Merkmal der Servicequalität, sondern auch unter Beachtung der Sicherheit der Fahrgäste dringend erforderlich, dass die U 7 mit vier Wagen oder zwei großen Wagen verkehrt. Buslinie 44 von Frankfurt Fechenheim nach Enkheim: Die Buslinie ist ein wichtiges Verbindungsglied der Stadtteile Fechenheim-Süd mit Fechenheim-Nord, Bergen-Enkheim und Maintal. Viele Schülerinnen und Schüler besuchen die Schulen in den jeweils anderen Stadtteilen. Die Abfahrtszeiten des Busses liegen sehr knapp an den Unterrichtsenden der Heinrich-Kraft-Schule und der Freien Christlichen Schule in Frankfurt-Fechenheim. Fast alle 600 Schülerinnen und Schüler der Freien Christlichen Schule haben täglich um 13:10 Uhr Schulschluss. Die Haltestelle ist 500 Meter entfernt. Es sind genau fünf Minuten nach Schulschluss, um den Bus zu erreichen. Jeden Tag verpassen sehr viele Kinder den Bus und müssen dann 30 Minuten auf den nächsten Bus warten. Das führt dazu, dass die Straße Alt-Fechenheim von den Kindern wild überquert oder bei roter Fußgängerampel überrannt wird. Die Kinder achten dabei nicht auf den Verkehr, um den Bus noch zu erreichen. Eine geringfügige Verzögerung in der Abfahrtszeit würde hier eine große Entlastung und einen entscheidenden Beitrag zur Verkehrssicherheit bedeuten. Der Bus der Linie 44 füllt sich an der Haltestelle "Jakobsbrunnenstraße" komplett, und es wäre wünschenswert, hier mehr Kapazitäten anbieten zu können. Sei dies in der Art von einer zusätzlichen Frequenz oder in einem wenige Minuten nach hinten gelegten Takt und einem größeren Bus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 364 Aktenzeichen: 92 14

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bunkerkauf in der Schäfflestraße

05.10.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 05.10.2015, OM 4563 entstanden aus Vorlage: OF 355/11 vom 23.09.2015 Betreff: Bunkerkauf in der Schäfflestraße Laut Pressemeldungen vom 18.09.2015 beabsichtigt der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main, zusätzlich den Hochbunker in der Schäfflestraße im Riederwald zu kaufen. Der Ortsbeirat 11 begrüßt diese Absichtserklärung ausdrücklich, da sie die Zukunft der dort ansässigen Vereine sichert und weitere Nutzungsmöglichkeiten im Stadtteil schafft. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, bevor weiteren finanzielle Entscheidungen getroffen werden, wie z. B. für die notwendigen Brandschutzmaßnahmen für beide Bunker im Riederwald, ein Nutzungskonzept erarbeiten zu lassen. Dieses soll durch die Bunker nutzenden Vereine, den Vereinsring, die örtlichen Bürgerinitiativen und das Quartiersmanagement vorgeschlagen werden. Begründung: Nach dem Verlust des Bürgerhauses und der Stadtteilbibliothek im Riederwald besteht durch den Ankauf der beiden Bunker in der Lassallestraße und der Schäfflestraße die Chance, die kulturellen Angebote und die soziale Infrastruktur im Stadtteil zu verbessern. Um dies zu erreichen, sollten von Anfang an alle Beteiligten bei der Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes mit einbezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 8 Aktenzeichen: 23 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzungsbereich Schäfflestraße/Lassallestraße erhöhen (Aufpflasterung)

07.09.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4383 entstanden aus Vorlage: OF 345/11 vom 05.08.2015 Betreff: Kreuzungsbereich Schäfflestraße/Lassallestraße erhöhen (Aufpflasterung) Der Magistrat wird aufgefordert, an der im Betreff genannten Kreuzung eine Aufpflasterung vorzunehmen. Begründung: Die Schäfflestraße wird neu gestaltet. Im Rahmen dessen soll berücksichtigt werden, dass eine Aufpflasterung in der im Betreff genannten Straßenkreuzung vorgenommen wird. Überwiegend fahren die Autos in diesem Bereich der Schäfflestraße mit erhöhter Geschwindigkeit. Es wird übersehen, dass an der Lassallestraße rechts vor links gilt. Um die Unfallgefahr zu minimieren und ohne die Fahrbahnbreite dort einzuschränken, zeigt sich eine Aufpflasterung als geeignetes Mittel für diesen Bereich. Die Aufpflasterung, die auch einen visuellen Effekt aufweisen wird, um die Fahrerinnen und Fahrer zu einer umsichtigeren Fahrweise zu bewegen, sollte mit sehr leicht ansteigenden Rampen gefertigt werden. Fußgängerinnen sowie Fußgängern wird dadurch mehr Aufmerksamkeit geschenkt, und es wird dort unnötiger Lärm vermieden. Diese Maßnahme sollte im Rahmen der Neugestaltung der Schäfflestraße mit umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1727 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Luftmessstation im Riederwald

13.06.2015 · Aktualisiert: 07.07.2015

Antrag vom 13.06.2015, OF 334/11 Betreff: Luftmessstation im Riederwald Vorgang: ST 683/15 Der Magistrat der Stadt Frankfurt lehnt in der o.g. Stellungnahme die dauerhafte Einrichtung einer Luftmessstation im Stadtteil Riederwald ab. Als Begründung wird aufgeführt, dass mit bereits durchgeführten Messungen und einem Prognosegutachten die lufthygienische Situation im Riederwald als ausreichend beurteilt wird. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten: Wie sieht der Magistrat die aktuelle lufthygienische Situation für die Straße Am Erlenbruch und den Stadtteil Riederwald? Was sagt das Prognosegutachten über die zukünftige Entwicklung der Luftreinheit für den Stadtteil aus? Welche Maßnahmen hat der Magistrat bereits ergriffen, bzw. will er ergreifen um die Luftreinheit im Stadtteil Riederwald zu verbessern? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 683 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 29.06.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1379 2015 Die Vorlage OF 334/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ankauf des Bunkers in der Schäfflestraße 18

16.03.2015 · Aktualisiert: 30.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 16.03.2015, OM 3991 entstanden aus Vorlage: OF 314/11 vom 28.02.2015 Betreff: Ankauf des Bunkers in der Schäfflestraße 18 Der Magistrat wird aufgefordert, zusätzlich den Bunker in der Schäfflestraße 18 vom Bund zu erwerben, um damit die Vereinsarbeit des FKG Narrhalla 1948 e. V. und weiterer Riederwälder Vereine zu sichern. Begründung: Im Bunker der Schäfflestraße 18 befinden sich die Räume des Karnevalsvereins FKG Narrhalla 1948 e. V. und des Vereinsrings Riederwald. Der Verein FKG Narrhalla 1948 e. V. hat den Bunker mit großem Aufwand für seine Vereinszwecke selbst hergerichtet. Der Verein und der Vereinsring Riederwald nutzen im Erdgeschoss diverse Lagerräume, im ersten Stock sind der Klubraum sowie der Trainingsraum der Tanzgarden. Das Büro/Vorstandszimmer, der Übungsraum für den Musikzug sowie das Kleider- und Technikarchiv befinden sich im zweiten Stock. Über das Jahr finden verschiedene öffentliche Veranstaltungen im und vor dem Bunker statt. Ohne das Vereinsheim wird es dem FKG Narrhalla 1948 e. V. nicht möglich sein, den Verein weiterhin aufrechtzuerhalten beziehungsweise ein drittes Mal in Eigeninitiative und mit finanziellem Engagement erneut ein Vereinsheim um- beziehungswiese auszubauen. Durch den Verkauf des Bunkers an einen privaten Investor droht dem Verein das Aus seiner bisherigen erfolgreichen Kinder- und Jugendarbeit. Mit dem Kauf des Bunkers durch die Stadt Frankfurt soll die kontinuierliche Arbeit und das Bestehen des Vereins gesichert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 664 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 23 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Luftmessstation im Riederwald - Erlenbruch und Pestalozzischule

09.02.2015 · Aktualisiert: 27.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 09.02.2015, OM 3853 entstanden aus Vorlage: OF 304/11 vom 23.01.2015 Betreff: Luftmessstation im Riederwald - Erlenbruch und Pestalozzischule Der Magistrat wird aufgefordert, an der Straße Am Erlenbruch vor der Seniorenwohnanlage und an der Vatterstraße/Pestalozzischule jeweils eine Messstation für - Schwefeldioxid (SO2), - Kohlenmonoxid (CO), - Stickstoffoxide (NOx), - Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2), - Einzelkohlenwasserstoffe Benzol, Toluol, o-Xylol (BTX), - Ozon (O3), - Schwefelwasserstoff (H2S), - Feinstaub (PM10, Partikeldurchmesser kleiner gleich 10 μm), - Feinstaub (PM2,5, Partikeldurchmesser kleiner gleich 2,5 μm) - sowie meteorologische Daten aufstellen zu lassen. Begründung: Anlässlich der Voruntersuchungen zum Bau des Riederwaldtunnels wurden von Hessen Mobil 2009 und 2013 vor der Seniorenwohnanlage an der Straße Am Erlenbruch und in der Vatterstraße Messungen durchgeführt. Dabei stellte sich heraus, dass bei beiden Messpunkten die Grenzwerte für NO2 und Feinstaub eindeutig überschritten waren. Stickstoffdioxid (NO2) zum Beispiel greift die Atemwege an und führt zu Gesundheitsschäden. Betroffen sind vor allem Kinder, Jugendliche, ältere Bewohnerinnen und Bewohner sowie gesundheitlich geschwächte Menschen. Die Einwohnerinnen und Einwohner im Riederwald hatten schon länger den Verdacht, dass im Bereich der Straße Am Erlenbruch die Grenzwerte ständig überschritten werden. Durch die Messungen von Hessen Mobil hat sich dieser Verdacht bestätigt. Deshalb sollten dort entsprechende Messungen langfristig durchgeführt werden, damit die Ergebnisse transparent sowie belastbar sind und bei der Überschreitung der Grenzwerte entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 683 Aktenzeichen: 79 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Verkauf der Bunker im Riederwald

03.02.2015 · Aktualisiert: 20.02.2015

Antrag vom 03.02.2015, OF 307/11 Betreff: Verkauf der Bunker im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Laut aktuellen Informationen durch Riederwälder Vereine beabsichtigt die Eigentümerin die beiden im Stadtteil befindlichen Bunker zu verkaufen. Die Bunker werden seit vielen Jahren von Vereinen genutzt, die die Bunker mit viel Eigeninitiative im Innenausbau, für eine zivile Nutzung nutzbar gemacht haben. Sie haben ein Interesse an einer weiteren Nutzung und an Planungssicherheit für die Vereinsaktivitäten. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung folgende Fragen: 1. Zu welchem Zeitpunkt und zu welchen Konditionen beabsichtigt die Eigentümerin die Bunker in der Schäfflestraße und in der Lassallestraße zu verkaufen? 2. Wer verfügt über Mietverträge für Räumlichkeiten in den Bunkern und mit welcher Frist können diese gekündigt werden? 3. Gibt es Pläne für die weitere Nutzung der Gebäude oder Grundstücke? 4. Gibt es für die Gebäude Denkmalschutz-Auflagen? 5. Unterstützt der Magistrat das Anliegen der Vereine, die Bunker weiter nutzen zu können? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 09.02.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1249 2015 Die Vorlage OF 307/11 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanfrage beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielstraße im Friedrich-Manz-Weg im Stadtteil Riederwald

17.11.2014 · Aktualisiert: 04.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 17.11.2014, OM 3653 entstanden aus Vorlage: OF 289/11 vom 30.10.2014 Betreff: Spielstraße im Friedrich-Manz-Weg im Stadtteil Riederwald Der Magistrat wird aufgefordert, den verkehrsberuhigten Bereich im Friedrich-Manz-Weg umgehend durch zwei bis drei abschließbare Poller verkehrstechnisch zu sperren. Begründung: Nach wie vor besteht Gefahr durch rücksichtslos hereinfahrende Pkws und Motorräder für die Kinder, die dort zu ihrer Tagesstätte laufen. Es sollte schnellstens gehandelt werden, bevor ein Unfall geschieht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 174 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Veränderung der Ampelanlage am Johanna-Tesch-Platz

04.10.2014 · Aktualisiert: 13.10.2014

Antrag vom 04.10.2014, OF 270/11 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Veränderung der Ampelanlage am Johanna-Tesch-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Aus den vorhandenen Mitteln des Produktbereiches für den Haushalt 2015/2016 werden zum Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger folgende Veränderungen im Bereich des Johanna-Tesch-Platzes vorgenommen: 1. Einrichtung einer stationären Rotlichtüberwachung in Richtung Innenstadt 2. Versetzung der Ampel, die vor der Einfahrt in den Riederwald/Johanna-Tesch-Platz steht, um circa 10 Meter nach Osten, vor die Ausfahrt aus dem Riederwald/Johanna-Tesch-Platz. 3. Am Fußgängerüberweg über die Straße Am Erlenbruch, hinter der Ausfahrt Johanna-Tesch-Platz aus der Siedlung, soll die Fußgängerampel mit einer gelben Blinkanlage ausgestattet werden. Begründung: Es kommt immer häufiger vor, dass Fußgängerinnen und Fußgänger, obwohl sie die Straße Am Erlenbruch bei Grün überqueren wollen, in Gefahr für ihr Leben kommen. Erst vorletzte Woche hat ein Anwohner ein Kind vom Fußgängerüberweg zurückgezogen, weil ein PKW die Ampelregelung nicht beachtet hat. Um schneller in die Innenstadt zu kommen, ignorieren jeden Tag viele Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer bewusst die rote Ampelschaltung. Ohne Kontrolle wird sich das nicht ändern! Deshalb ist eine stationäre Rotlichtüberwachung dringend notwendig. Für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer aus der Innenstadt in Richtung Osten ist nach der Ampel am Erlenbruch, vor dem Johanna-Tesch-Platz, nicht ersichtlich, dass diese Ampel für zwei Straßeneinmündungen gleichzeitig Gültigkeit hat. Deshalb rücken die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf, ohne zu erkennen, dass die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer aus der Siedlung Riederwald Grün, damit Vorfahrt haben und die Straße überqueren dürfen. Das führt oft zu Konflikten zwischen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern. Gleichzeitig ist für die Fußgänger Grün am Überweg über die Straße Am Erlenbruch geschaltet, damit sie die Straße überqueren können. Für die aufrückenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist das nicht sofort erkennbar und führt oft zu gefährlichen Situationen für die Fußgängerinnen und Fußgänger. Durch eine Ampel an dieser Stelle des Johanna-Tesch-Platzes könnten beide Probleme gelöst werden. Die Ausfahrt aus dem Riederwald ist frei und es gäbe keine nachrückenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mehr, die die Fußgängerinnen und Fußgänger behindern. Die gelbe Blinkanlage an der Fußgängerampel würde zusätzlich die abbiegenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer aus der Siedlung darauf aufmerksam machen, dass die Fußgängerinnen und Fußgänger Grün haben und die Straße überqueren dürfen. Der Fußgängerüberweg über die Straße Am Erlenbruch wird von vielen Schulkindern genutzt, um zur U-Bahn oder nach Hause zu gehen. Sie verlassen sich darauf, dass sie die Straße bei Grün überqueren können, ohne von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern angefahren zu werden. Wir selbst beobachten jeden Tag, dass sogar Fahrerinnen und Fahrer von Lastkraftwagen die Ampelregelung missachten! Deshalb ist es dringend notwendig, diesen Übergang zu sichern und zu kontrollieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 06.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 2 2014 Die Vorlage OF 270/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bau des Riederwaldtunnels - Lärmschutz und Informationspflicht

16.09.2014 · Aktualisiert: 18.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 16.09.2014, OM 3473 entstanden aus Vorlage: OF 266/11 vom 02.09.2014 Betreff: Bau des Riederwaldtunnels - Lärmschutz und Informationspflicht Auf der Informationsveranstaltung von Hessen Mobil zum Riederwaldtunnel am 02.07.2014 wurde bekannt, dass die Planungsbehörde Hessen Mobil im Rahmen der Rammarbeiten (bis maximal 270 Arbeitstage) von massiven Grenzwertüberschreitungen beim Lärm und bei den Schadstoffen ausgeht. Mit der Pestalozzischule und den Wohnungen in der Straße Am Erlenbruch und in der Vatterstraße (beides ABG Frankfurt Holding) ist die Stadt Frankfurt am Main Hauptbetroffene der Maßnahmen. Deshalb besteht nun für die Stadt selbst ein akuter Handlungsdruck. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, nachfolgende Maßnahmen zu ergreifen beziehungsweise nachfolgende Fragen zu beantworten: 1. Der Magistrat drängt bei Hessen Mobil auf die Vorlage eines Lärmaktionsplanes beim Bau des Riederwaldtunnels. 2. Die Ausschreibung von Lärmschutzmaßnahmen durch Hessen Mobil muss einer VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) gerechten Planung entsprechen. Die möglichen Maßnahmen sind mit der Stadt Frankfurt am Main und dem Ortsbeirat abzustimmen. Die Riederwälder Bevölkerung ist in die Planungen mit einzubeziehen. 3. Hessen Mobil gab bei der Informationsveranstaltung am 02.07.2014 im Riederwald bekannt, bei den bis zu 270 Tagen dauernden Rammarbeiten nur einen Grenzwert von 70 Dezibel an den Wohnhäusern der Vatterstraße (60 Dezibel an der Pestalozzischule) einhalten zu können. Dies verstößt gegen die AVV Baulärm Hessen, die 50 Dezibel für Wohnhäuser und 45 Dezibel für Schulen vorsieht. Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass Hessen Mobil diese festgelegten Grenzwerte einhält, alle Möglichkeiten einer Lärmminderung selbst zu prüfen sowie zu bewerten und beim Bauträger einzufordern. 4. Wegen des laut Hessen Mobil zu erwartenden extremen Lärmes durch die Rammungen (inklusive gleich lautes Rausziehen der Spundwände) sind sowohl Schallschutzfenster als auch eine Belüftungsanlage für die Pestalozzischule zwingend notwendig. Der Magistrat wird aufgefordert, bei Hessen Mobil auf eine zügige Umsetzung der Maßnahme zu drängen. Die Arbeiten müssen spätestens in den Sommerferien 2015, vor Beginn der Bauarbeiten, abgeschlossen sein. 5. Nahezu alle Wohnungen der ABG Frankfurt Holding in der Vatterstraße, in der Straße Am Erlenbruch und in der Flinschstraße sind ohne Schallschutzfenster. Was hat die ABG Frankfurt Holding beziehungsweise der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main unternommen, um die Bewohnerinnen und Bewohner in diesen Häusern vor dem Lärm zu schützen? Für die Seniorenwohnanlage der ABG Frankfurt Holding in der Vatterstraße 48 ist ferner der geringere Grenzwert von 45 Dezibel während der Arbeiten zu gewährleisten und eine Belüftungsanlage vorzusehen. Wie wird der Schutz der Bevölkerung in der zweiten Wohnreihe und der Seniorenwohnanlage in diesem Bereich gewährleistet? 6. Die Informationspolitik von Hessen Mobil ist verbesserungswürdig. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie die Schule und Seniorenanlage zukünftig halbjährlich schriftlich über die geplanten Maßnahmen, den aktuellen Zeitplan sowie die Belastung durch Lärm (konkret mit Dezibelangaben) und auch mögliche Schadstoffbelastung (NO2 und Feinstaub) informiert werden. 7. Der Magistrat wird aufgefordert, sich für eine sofortige, taggleiche Veröffentlichung aller gemessenen Lärm- und Schadstoffwerte während der gesamten Bauzeit einzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2014, ST 1507 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 432 Aktenzeichen: 79 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bau des Riederwaldtunnels

16.06.2014 · Aktualisiert: 01.12.2014

Anregung an den Magistrat vom 16.06.2014, OM 3234 entstanden aus Vorlage: OF 251/11 vom 31.05.2014 Betreff: Bau des Riederwaldtunnels Der Magistrat wird aufgefordert, aufgrund des bereits eingeleiteten Aushubs des Autobahndreiecks Am Erlenbruch dringend konkrete Lösungsvorschläge und Antworten auf folgende Probleme zu geben und diese in einer Informationsveranstaltung den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen: 1. Die Proberammungen Ende 2013/Anfang 2014 entlang des Erlenbruchs sorgten für massive Grenzwertüberschreitungen beim Lärm sowohl für die Pestalozzischule als auch für die Anwohner entlang der Vatterstraße und der Straße Am Erlenbruch. a) Warum wurden die Proberammungen trotz deutlicher Grenzwertüberschreitungen fortgesetzt, obwohl diese von Bürgern, der BI (Riederwald) und dem Ortsbeirat 11 frühzeitig bemängelt wurden, u. a. gegenüber Hessen Mobil, und die Einstellung gefordert wurde? b) Warum wurden diese extrem lauten Verfahren gewählt und zum Beispiel nicht die hydraulische Presse? c) Warum kam es nicht zu dem von Hessen Mobil im Vorfeld versprochen Schutz bei den Proberammungen? Wohnhäuser direkt neben den Rammorten waren komplett ungeschützt. d) Wie kam es zum Einsatz des völlig untauglichen Flieslärmschutzes an der Pestalozzischule, der für den relevanten Frequenzbereich nicht ausgelegt ist? Gab es keine Berechnungen/Überlegungen im Vorfeld, welcher Lärmschutz bei den gewählten Verfahren notwendig ist? 2. In der Bauphase muss daher folgender Informationsversorgung sichergestellt sein: Die begleitenden Lärm- und Schadstoffmessungen bei der Schule und bei den Wohnblöcken inklusive Seniorenwohnanlage Riederwald müssen zeitgleich online im Internet verfügbar sein (wie beim Flughafen), dass bei Überschreitungen sofort gehandelt werden kann (im Rahmen bisheriger mit dem Bau in Zusammenhang stehender Messungen wurden auch Schadstoffmessungen bei Stickstoffdioxid und Feinstaub festgestellt). Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dies beim Land Hessen einzufordern. 3. Land und Stadt müssen einen Baustopp bei Überschreitungen sicherstellen - es ist ein Maßnahmenkatalog für diesen Fall erforderlich. Wohin können sich die Bürger/Einrichtungen/Gremien wenden (Hintergrund: Hessen Mobil setzte die hydraulische Schlagramme ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen weiter ein. Dabei gab es Beschwerden betroffener Anwohner und des Ortsbeirates 11)? Wieso wurde dem Eilantrag des Ortsbeirates 11 mit der Forderung eines sofortigen Baustopps nach den Grenzüberschreitungen der Proberammungen nicht gefolgt und die Maßnahmen trotzdem fortgesetzt? 4. Wie wird in Zukunft vorab sichergestellt, dass die Grünzüge nicht beschädigt werden? Gibt es eine schriftlich fixierte Liste mit Anforderungen an die Baufirmen und Kontrollen oder wird weiterhin erst im Nachhinein auf Beschwerden reagiert? 5. Die Baumaßnahmen sind auf sieben Jahre veranschlagt und es darf unter keinen Umständen länger werden! Aufgrund der komplizierten Ausgangslage zum Beispiel mit dem Grundwasser und zwei Großprojekten - Autobahndreieck und Riederwaldtunnel, hat der Magistrat die Pläne von Hessen Mobil bezüglich der zeitlichen Länge der Baumaßnahmen überprüft? Wie findet derzeit die Prüfung der Planungen statt und wie kann diese verbessert werden? 6. Es muss auch vor weiteren Ausschreibungen, u. a. des Autobahndreiecks, ein detaillierter Bauablaufplan der Öffentlichkeit vorgelegt werden, der es erlaubt, weitere Mängel bereits im Vorfeld anzugehen. 7. Herr Staatsminister Al-Wazir schreibt der BI (Riederwald) Ende März 2014, dass der Bauablaufplan noch nicht fertiggestellt ist. Um Veröffentlichung des aktuellen Standes wird gebeten. 8. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat und Hessen Mobil auf, für die Pestalozzischule (Lage direkt an der Baustelle und der verlegten U-Bahn und der verlegten Straße Am Erlenbruch und danach am Tunnelportal) bereits für die Bauphase Schallschutzfenster und eine Belüftungsanlage sicherzustellen. Oder kann die Schule auf andere Weise vor dem Lärm geschützt werden? 9. Die Schlafzimmer der Mietsblöcke in der Vatterstraße (Wohnheim, die der ABG Frankfurt Holding und damit der Stadt Frankfurt gehört) grenzten bisher an eine Grünanlage. In der 7-jährigen Bauphase werden die U-Bahn-Gleise und ein Teil der viel befahrenen Straße Am Erlenbruch quasi unter den Schlafzimmerfenstern verlaufen (das heißt, es muss davon ausgegangen werden, dass die gesetzlich festgelegten Lärmobergrenzen in der Nacht nicht eingehalten werden können). Auch hier wird die sofortige Zusage von Lärmschutzfenstern inklusive Belüftungsanlage benötigt. Kümmert sich die Stadt Frankfurt/die ABG Frankfurt Holding darum, dies bei Hessen Mobil einzufordern bzw. in Eigenregie umzusetzen? 10. Unbefriedigend ist, dass das Problem der Signalsteuerung für den Schulweg in der Bauphase (Synchronisierung der Schaltung für U-Bahn und Straße Am Erlenbruch zur Sicherheit der Schüler notwendig) zwar gesehen wird, dass aber weiter keine Lösung vorliegt. Bis wann liegt ein Ergebnis vor? Da der Bau voranschreitet, sollte diese noch dieses Jahr gefunden werden. Bitte Zeitpunkt benennen. 11. Im kommenden Winter sollen die hundertjährigen Kastanienbäume auf dem Erlenbruch gefällt werden. Dies muss verhindert werden, da Herr Staatsminister Al-Wazir der BI (Riederwald) schreibt, dass gerade für den Bereich Riederwald die neue Planfeststellung und die Verhandlung der Klagen Berücksichtigung finden. Deshalb muss diese den Stadtteil prägende Baumreihe so lange wie möglich erhalten bleiben. Werden die Baumfällungen im kommenden Winter ausgesetzt (und wenn möglich auch in den darauffolgenden Jahren)? 12. Die Verkehrsprognose 2025 muss sofort auf Schwachstellen untersucht werden; insbesondere die teils mangelnde Aktualität von Ausgangsdaten muss kritisch hinterfragt werden. Mehrfach wird Bezug auf Zahlen aus den Jahren 2002 und 2003 genommen, u. a. die Einwohnerzahl der Stadt Frankfurt soll sinken! Was bedeutet die Korrektur dieser und anderer Annahmen für die Emissionswerte im Bereich Riederwald, Fechenheim Nord und Seckbach? 13. Hier ist eine Überprüfung auf Konsistenz erforderlich: Engpassanalyse für die A 66/A 661 rund um den Riederwaldtunnel/Autobahndreieck Am Erlenbruch, die das Land Hessen Ende 2014 für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet hat, und der im Sommer 2013 von Hessen Mobil vorgestellten Verkehrsprognose 2025 - Grundlage der Lärm- und Schadstoffprognose im Riederwald, Fechenheim-Nord und Seckbach (Die Engpassanalyse für den Bereich rund um die Ausfahrt Friedberger Landstraße vorbei am neuen AD Am Erlenbruch bis Offenbach (A 661) beinhaltet eine Erhöhung der Fahrspuren von 4 auf 6. Genauso Engpassanalyse für den Bereich zwischen Friedberger Landstraße - über AD Am Erlenbruch und Riederwaldtunnel - bis AK Hanau (A 66) mit Ausbau von 6 auf 8 Spuren). a) Liegen diesem weiträumigen Autobahnausbau andere Verkehrszahlen zugrunde als jene, die in der Verkehrsprognose 2025 für den Lärm- und Schadstoffschutz im Riederwald verwendet wurden? b) Wenn ja, welche Verkehrswerte, welcher Lkw-Anteil (Riederwaldtunnel/A 661) wurde zugrunde gelegt? c) Wenn ja, wie kann es zur Verwendung unterschiedlicher Zahlen bei ein und derselben Autobahn kommen? Welche Lärm- und Schadstoffbelastung in den Stadtteilen Riederwald, Fechenheim und Seckbach resultiert aus den Verkehrszahlen aus der Engpassanalyse und dem geplanten Autobahnausbau (Bitte Darstellung entsprechend jener bei der Verkehrsprognose 2025)? d) Bitte um Übersendung aller Dokumente an den Ortsbeirat zu dieser Engpassanalyse inklusive der Dokumente zur verwendeten Verkehrsprognose als Kopie. 14. Bisher wurde davon ausgegangen, dass auf dem Erlenbruch der Verkehr um zwei Drittel abnimmt. Wie Herr Staatsminister Al-Wazir selbst einräumt, ist dies gar nicht sicher und hängt auch von den Vorgaben der Stadt Frankfurt ab. Das Verkehrsdezernat der Stadt Frankfurt erklärte der BI (Riederwald) wiederum, dass sie die Vorgaben des Landes Hessens übernimmt. Welche Werte ergeben sich für Lärm- und Schadstoffe im Riederwald, sollte der Verkehr auf dem Erlenbruch nur um ein Drittel, beziehungsweise um nur die Hälfte zurückgehen? 15. Thema Luftschadstoffe nach Tunneleröffnungen: Wie auch das Schreiben von Staatsminister Al-Wazir an die BI (Riederwald) verdeutlicht, ist die Situation in Hinblick auf die zu erwartende Schadstoffsituation als kritisch einzuschätzen. Wie sieht das Konzept für eine Nachrüstung des Riederwaldtunnels mit Schadstofffiltern aus? Wo sind die dafür nötigen Hohlräume und welche Herstellertypen kämen infrage? Wie viel Zeit muss zur Nachrüstung mit Schadstofffiltern gerechnet werden und können bereits jetzt Vorarbeiten geleistet werden, die das Nachrüsten später beschleunigen (und wohl auch verbilligen)? 16. Wieso wird bereits jetzt der Bau angegangen, obwohl die Klagen ruhend gestellt sind und die Anliegen der Kläger bisher weitestgehend unberücksichtigt sind? Es wird hier eine offene Baustelle geschaffen, ohne dass die Durchführung des Autobahnbaus sichergestellt ist. Wie wird mit den Klagen im weiteren Verlauf umgegangen? Müssen die Riederwälder eine offene Baustelle mitten im Stadtteil befürchten? Begründung: Das Antwortschreiben des Hessischen Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Herrn Tarek Al-Wazir, an die Bürgerinitiative BI (Riederwald) vom 31.03.2014 ließ für den Stadtteil sehr wichtigen Fragen in Zusammenhang mit dem Bau des Riederwaldtunnels offen. Deshalb besteht für den Ortsbeirat, die BI (Riederwald) und sechs Einrichtungen im Riederwald (Pestalozzischule, Seniorenwohnanlage Riederwald, Eintracht Frankfurt, FSV Frankfurt, Abenteuerspielplatz Riederwald und evangelische Philippusgemeinde) weiterer Klärungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1489 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 17.11.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baulärm am Autobahndreieck Erlenbruch, A 66 und A 661

13.05.2014 · Aktualisiert: 21.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 13.05.2014, OM 3145 entstanden aus Vorlage: OF 378/4 vom 25.03.2014 Betreff: Baulärm am Autobahndreieck Erlenbruch, A 66 und A 661 Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, ob aufgrund seiner eigenen Nachforschungen und Erkenntnisse die Lärmwerte nach AVV-Baulärm beim Bau des Autobahndreiecks Erlenbruch im Bereich der Charles-Hallgarten-Schule und der am Hang darüber liegenden Wohnhäuser eingehalten werden. Begründung: Laut Aussage eines Bauleiters vor Ort, der von einem Mitglied der ortsansässigen Bürgerinitiative befragt wurde, käme ". . die Ramme [. .] voraussichtlich erst Ende des Monats zum Einsatz." Gemeint war der Monat März. Zwei weitere Zitate dokumentieren die aus Sicht des Ortsbeirates begründete Befürchtung, dass die Lärmgrenzwerte nicht eingehalten werden könnten: "Von den Proberammungen ist bekannt, dass der größte Lärm beim Ansetzen der 15 Meter langen Bohlen entsteht. Dies ist darin begründet, dass die langen Stahlbohlen durch die Vibrationsramme wie Klangsaiten angeregt werden. Dadurch verstärkt sich der Lärm bei den langen Bohlen; bei kürzeren ist er etwas weniger. Der Lärm erhöht sich aber auch mit der Vibrationsfrequenz. Sobald der Untergrund fester wird, wird die Schlagzahl erhöht. Im Erlenbruch war zu sehen, dass einige herausgezogene Bohlen im unteren Bereich stark verbeult waren. Der Lärm wird leider nicht nur in Bornheim, sondern auch Am Erlenbruch in den Hochhäusern zu hören sein. Eine Sichtkontrolle ergab, dass die langen Bohlen den Autobahndamm der A 661 beim Rammen überragen werden. Der Damm hat so nur für die niedrigeren Wohnhäuser Am Erlenbruch eine Schalldämmwirkung. Es ist nicht bekannt, ob man eine mobile Lärmschutzwand stellen wird. Es wird daher vorgeschlagen, dass die betroffenen Ortsbeiräte 4 und 11 deshalb die Stadt auffordern, dass diese von Hessen Mobil die Einhaltung des vorgeschriebenen Lärmschutzes für die Bürger gemäß AVV-Baulärm fordert und auch überwacht. Anderenfalls müssten ortsansässige Bürger oder der BUND oder die BVN einen Baustopp im Eilverfahren beim Verwaltungsgericht erzwingen. Da die Fließrichtung des Grundwassers hier parallel zur A 661 ist, könnten hier auch Bohrpfahlwände oder Schlitzwände zum Einsatz kommen, die in der Herstellung leiser sind als eingerammte Spundwandbohlen. Die Ortsbeiräte sollten von der Stadt und von Hessen Mobil auch Aufklärung darüber verlangen, warum welche Verfahren zum Verbau der Baugrube und zur Einhaltung der AVV-Baulärm vorgesehen sind, welche Lärmberechnungen erstellt und welche leiseren Alternativen untersucht wurden und wie die Einhaltung und Kontrolle der Lärmgrenzwerte nach AVV-Baulärm gewährleistet werden soll." und "Derzeit entstehen nämlich nach jedem Bohrgang, beim Abschlagen des Bohrgutes vom Bohrer, laute Schlaggeräusche. Falls diese gemäß AVV-Baulärm zu laut wären, müssten dafür alternative Lösungen gefordert werden (Wasserstrahlen oder Abstreifer)." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1049 Aktenzeichen: 79 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigter Bereich im Friedrich-Manz-Weg (Riederwald)

12.05.2014 · Aktualisiert: 25.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 12.05.2014, OM 3133 entstanden aus Vorlage: OF 244/11 vom 10.04.2014 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich im Friedrich-Manz-Weg (Riederwald) Der Magistrat wird gebeten, den Friedrich-Manz-Weg im Stadtteil Riederwald in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln, um den Kindern der Kindertagesstätte der evangelischen Philippusgemeinde, die sich dort am Ende des Weges befindet, einen sicheren Weg zu garantieren. Begründung: Die Gefahr durch rücksichtslos hereinfahrende Autofahrerinnen und Autofahrer sowie Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer ist für die Kinder, die dort zu ihrer Tagesstätte laufen, sehr gefährlich. Es sollte schnellstens gehandelt werden, bevor ein Unfall geschieht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2014, ST 1112 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Aufstellung eines Schaukastens im Riederwald

08.04.2014 · Aktualisiert: 20.05.2014

Antrag vom 08.04.2014, OF 243/11 Betreff: Aufstellung eines Schaukastens im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit dem Quartiersmanagement im Riederwald, einen verschließbaren Glasschaukasten aufzustellen. Der Schaukasten soll an zentraler Stelle im Bereich der Post oder Bank in der Schäfflestraße aufgestellt werden. Er soll Aushänge für Veranstaltungen der Riederwälder Vereine, des Ortsbeirats, Bürgerinitiativen und des Quartiersmanagements aufnehmen. Die Betreuung und Aktualisierung erfolgt durch das Quartiersmanagement. Die Maßnahme ist durch das Ortsbeiratsbudget, bis zu einem Höchstbetrag von netto Euro 2000,00 zu finanzieren. Begründung: Der Anteil der Tageszeitungsleser geht immer weiter zurück. Somit haben Vereine immer mehr Schwierigkeiten örtliche, auch kleinere Veranstaltungen zu bewerben. In der Praxis führt dies häufig zu "wilden Plakatierungen". Vom Quartiers Management wurde daher die Idee eines zentralen Informations- Schaukastens angeregt. Zur Kostenreduzierung kann die Anschaffung mit der Bestellung der Schaukästen für den OBR 16 erfolgen. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 12.05.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 243 2014 Die Vorlage OF 243/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz des Tenors wie folgt geändert wird "Der Schaukasten soll im Rahmen der Planungen zur Umgestaltung der Schäfflestraße an zentraler Stelle, im Bereich der Post oder der Bank, aufgestellt werden." Im dritten Satz des Tenors die Worte "des Ortsbeirates" gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. und 2.) Einstimmige Annahme

Parteien: SPD CDU GRÜNE LINKE FDP FREIE_WÄHLER
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufpflasterung in der Karl-Marx-Straße - Übergang Grünfläche zum Spielplatz in der Lassallestraße

28.10.2013 · Aktualisiert: 20.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 28.10.2013, OM 2578 entstanden aus Vorlage: OF 215/11 vom 09.10.2013 Betreff: Aufpflasterung in der Karl-Marx-Straße - Übergang Grünfläche zum Spielplatz in der Lassallestraße Der Magistrat wird aufgefordert, den Straßenübergang Karl-Marx-Straße, von der Grünfläche zum Spielplatz in der Lassallestraße, aufzupflastern und somit für querende Personen sicherer zu machen. Begründung: Möchte man von der Grünfläche in der Lassallestraße auf den Spielplatz in der Lassallestraße, muss man die Karl-Marx-Straße überqueren. Dieser Übergang ist durch parkende Autos sehr uneinsehbar, sodass Personen, vor allem Kinder, von fahrenden Autos nicht oder nur schlecht gesehen werden können und die Kinder erst spät die fahrenden Autos bemerken. Außerdem fahren die Autos häufig in einem sehr hohen Tempo. Im Frühjahr dieses Jahres wurde bereits ein zweijähriges Mädchen angefahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 152 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geeignete Lärmschutzmaßnahmen auch während der Bauarbeiten des Riederwaldtunnels

28.10.2013 · Aktualisiert: 25.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 28.10.2013, OM 2579 entstanden aus Vorlage: OF 217/11 vom 28.10.2013 Betreff: Geeignete Lärmschutzmaßnahmen auch während der Bauarbeiten des Riederwaldtunnels Der Magistrat wird aufgefordert, Hessen Mobil aufzufordern, - die Proberammarbeiten umgehend und solange einzustellen, bis ein adäquater Lärmschutz gewährleistet werden kann, - zukünftige Rammarbeiten ausschließlich in den Schulferien durchzuführen, - sich um geeignete Lärmschutzmaßnahmen während und nach den Bauarbeiten des Riederwaldtunnels zu kümmern. Begründung: Am Freitag, dem 18.10.2013, wurde in der Straße Am Erlenbruch mit den sogenannten Proberammungen begonnen, die den später folgenden Tunnelbau testen und vorbereiten. Hierzu wurden 10 Meter lange Stahlbohlen als Spundwände mit einer Vibrationsramme im Boden versenkt. Da das verwendete Blech nicht sehr biegsam ist, mussten für die Pfähle entsprechende Löcher vorgebohrt werden. Neben der hydraulischen Ramme und der Bohrmaschine wurden Bagger und Planierraupen eingesetzt. Es zeigte sich, dass die Maschinen sehr laut sind. Bei den täglichen Besuchen der Baustelle war nur eine mobile Leichtbauwand als Schutzschirm für die Schule vorhanden. An den Häusern der Vatterstraße fehlte hingegen jede Art von Schallschutzmaßnahme. Von den Tunnelplanern war dazu auf der Homepage von Hessen Mobil zu lesen: "Um die Beeinträchtigungen für Anwohner und die nahe gelegene Pestalozzischule so gering wie möglich zu halten, setzt Hessen Mobil Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise Lärm- und Staubschutzwände ein [. .]. Das Schutzkonzept wurde zuvor dem Frankfurter Ortsbeirat 11 (Fechenheim, Riederwald, Seckbach) und der Schulleitung der Pestalozzischule erläutert. Parallel zu den Arbeiten werden Messungen durchgeführt, um die Lärm- und Erschütterungsentwicklung aufzuzeichnen und auszuwerten."1 __________________________ 1http://mobil.hessen.de/irj/HSVV_Internet?rid=HMWVL_15/HSVV_Internet/ sub/36b/36b40568-0f39-3141-79cd-aa2b417c0cf4,,,11111111-2222-3333-4444-100000005 004%26_ic_uCon_zentral=36b40568-0f39-3141-79cd-aa2b417c0cf4.htm Technische Angaben zu den Messungen der Bürgerinitiative Riederwald: Gemessen wurde am Freitag, dem 18.10.2013, um 17 Uhr bei trockenem Wetter in der Vatterstraße 48 und an der Schule. Als Messgerät wurde ein DIN-Lautstärkemesser gemäß DIN 5045, der im Fast-Modus mit A-Filterung und Maxwerterfassung über jeweils 5 Sekunden den Schall misst, verwendet und bewertet. Zur Bestimmung des Beurteilungspegels ist dann gemäß AVV-Baulärm bei Wohngebieten ein Abzug von 5 dB(A) zu machen, wenn die tägliche Betriebsdauer der Baumaschine mehr als 2,5 Stunden beträgt. Für die Schule gilt das jedoch nicht (AVV-Baulärm = Allgem. Verwaltungsvorschrift vom 19.08.1970). An der Schule und am Wohngebäude wurde immer in 0,5 Meter Abstand vor dem Fenster gemessen. Messwerte am Freitag, dem 18.10.2013, 17 Uhr (nur Einsatz der Bagger und Bohrmaschine): Pestalozzischule (mit LSW): Bohrmaschine mit Dieselmotor: 67 dB(A) zulässig gem. AVV-Baulärm: 45 dB(A) Vatterstraße 48: Bagger mit Dieselmotor: 65-5 = 60 dB(A) zulässig gem. AVV-Baulärm: 50 dB(A) Am Erlenbruch 98: nur Straßenverkehr: 55 dB(A) bei ROT (Stillstand) 65 dB(A) bei GRÜN (freie Fahrt) zulässig gem. 16. BImSchV: 59 dB(A) Messwerte am Dienstag, dem 22.10.2013, um 16 Uhr (Einsatz der hydraulischen Vibrationsramme): Pestalozzischule (mit LSW): Vibrationsramme: 70 dB(A) zulässig gem. AVV-Baulärm: 45 dB(A) Vatterstraße 48: Vibrationsramme: 93-5 = 88 dB(A) zulässig gem. AVV-Baulärm: 50 dB(A) Die Beurteilungspegel liegen somit jenseits des Zumutbaren! Nach dem Einsatz der Vibrationsramme ist nun der Test mit der Schlagramme geplant. Diese soll die bis zu 24 Meter langen Stahlbohlen in den Boden rammen. Das Schlaggeräusch wird dann um ein Vielfaches lauter als das der Vibrationsramme sein. Der Lärm und die Erschütterungen werden noch in zwei Kilometer Entfernung zu bemerken sein. Der Umstand, dass die Tunnelplaner für die Vatterstraße und den Erlenbruch bisher keinen Lärmschutz planen, lässt befürchten, dass man die Schmerzgrenze der Bürgerinnen und Bürger testen will. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden vergrault und möglicherweise ausquartiert, die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG mit ihren Wohnungen in der Vatterstraße und Am Erlenbruch muss mit Mietminderungen rechnen, was ein finanzieller Schaden zu Lasten der Bürgerinnen und Bürgern Frankfurts bedeutet. Der Ortsbeirat fordert geeignete Lärmschutzmaßnahmen, auch während der Bauarbeiten. Der Lärmschirm muss vor alle Häuser. Er darf keine Öffnungen haben und muss aus einer massiven, mobilen Wandkonstruktion mit schallabsorbierender Vorsatzschale hergestellt werden. Die Bürgerinnen und Bürger des Riederwaldes erwarten, ernst genommen zu werden. Wenn Lärmschutz angekündigt wird, muss dieser auch etwas bringen. Dies gilt auch für die Bauphase, die mit sieben Jahren die Riederwälderinnen und Riederwälder, auch bei den besten Schutzmaßnahmen, an ihre Grenzen bringen wird - solche schlechten Feldversuche bringen rein gar nichts. Aber auch für die Zeit nach der Tunneleröffnung liegt vieles im Argen. Es werden den Bürgerinnen und Bürgern Lärmschutzwände und Flüsterasphalt als "Hightech" verkauft. Es muss endlich Schluss sein mit den verbalen Klimmzügen bei der Vermarktung des Minimalen und das Land Hessen muss den Problemen bei der Lärm- und Schadstoffbelastung für den Riederwald, die es im Übrigen selbst wahrnimmt, mit weit sinnvolleren Konzepten begegnen. Schluss mit dem Anwohnerschutz aus dem "1-Euro-Shop". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 898 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

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