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Die Raupe soll im Riederwald bleiben
Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 12 entstanden aus Vorlage: OF 11/11 vom 16.04.2021 Betreff: Die Raupe soll im Riederwald bleiben Viele Jahre verzierte ein schönes Kunstwerk, eine Metall-Raupe, einen Baum am Erlenbruch im Stadtteil Riederwald. Der Baum musste gefällt werden und das Kunstwerk wurde vom Grünflächenamt eingelagert. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es einen geeigneten Baum im Bereich des Torbogens in der Schäfflestraße oder an anderer zentraler Stelle im Riederwald gibt, um der Raupe eine neue Heimat zu geben. Die Raupe soll im Riederwald bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2021, ST 1401 Aktenzeichen: 67 0
Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahn-Station „Seckbach-Atzelberg“ als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost Vortrag des Magistra
Anregung vom 25.01.2021, OA 673 entstanden aus Vorlage: OF 798/11 vom 02.01.2021 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahn-Station "Seckbach-Atzelberg" als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: OA 489/19 OBR 11; Beschl. d. Stv.-V., § 5029/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die mögliche U-Bahn-Station "Seckbach-Atzelberg" nicht als Endstation, sondern als Zwischenstation mit der Weiterführung der Stadtbahnstrecke in Richtung Süden (Riederwald, Enkheim) geplant wird. Weiterhin ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029, in den Nahverkehrsplan aufzunehmen und somit die Option eines Abzweigs in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße von der Stadtbahnstrecke über Gwinnerstraße bis Bergen-Ost zu untersuchen. Begründung: Die Einbindung einer U-Bahn-Station "Seckbach-Atzelberg" in die Streckenführung der Linie U 4 als Zwischenstation und nicht als Endstation böte die Möglichkeit, dass jede U 4 diese Station anfahren könnte und die Option offengehalten würde, ebenfalls jede U 4 in den Riederwald und nach Enkheim bzw. bis nach Bergen zu führen. Weshalb der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029, nicht in den Nahverkehrsplan aufgenommen wurde, erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Mit Umsetzung dieses Beschlusses würde eine dritte Variante der Streckenführung der U-Bahn untersucht werden können. Es würden so die Möglichkeiten zur Findung der attraktivsten Streckenführung um eine Option erweitert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 28.10.2019, OA 489 Bericht des Magistrats vom 25.05.2021, B 211 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 27.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 61 11
Lassallestraße: Radverkehr durchgehend in beide Richtungen freigeben
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6612 entstanden aus Vorlage: OF 757/11 vom 22.07.2020 Betreff: Lassallestraße: Radverkehr durchgehend in beide Richtungen freigeben Der Magistrat wird gebeten, den Radverkehr in der Lassallestraße durchgehend für beide Richtungen freizu geben und entsprechende Straßenmarkierungen aufzubringen. Begründung: Der Radverkehr ist auf der Lassallestraße von der Schäfflestraße bis zur Friedrich-List-Straße beidseitig freigegeben und markiert. Ab Friedrich-List-Straße bis zur Lahmeyerstraße gibt es keine Freigabe. Eine Freigabe ist wünschenswert, da die Lahmeyerstraße eine gute verkehrsberuhigte Alternative zum Erlenbruch bietet. Sie wird daher auch jetzt schon genutzt, bei gegenseitiger Rücksichtnahme ist das problemlos möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2135 Aktenzeichen: 32 1
Müllbehälter am Marie-Juchacz-Platz, in der Motzstraße und am Volgersbrunnenweg, gegenüber Netto-Parkplatz, aufstellen
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6617 entstanden aus Vorlage: OF 762/11 vom 22.07.2020 Betreff: Müllbehälter am Marie-Juchacz-Platz, in der Motzstraße und am Volgersbrunnenweg, gegenüber Netto-Parkplatz, aufstellen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Marie-Juchacz-Platz und in der Motzstraße, neben den beiden Bänken, sowie im Volgersbrunnenweg, gegenüber dem Netto, Müllbehälter aufzustellen. Begründung: Die Sitzmöglichkeiten auf dem Marie-Juchacz-Platz und in der Motzstraße werden gerne und oft genutzt. Leider wird häufig Müll hinterlassen, weil Müllbehälter fehlen. Im Volgersbrunnenweg gegenüber dem Netto-Parkplatz am Anfang des schmalen Waldweges (ohne Namen) gibt es zwar einen Müllbehälter, jedoch ist dieser sehr klein und schnell voll. Müll liegt häufig daneben und verteilt sich dann bei Wind im Wald. Da nach dem Einkauf beim Netto Getränke und Mahlzeiten direkt verzehrt werden, ist an dieser Stelle ein großer Müllbehälter erforderlich. Quelle: google maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 17 Aktenzeichen: 79 4
Poller an diversen Straßenkreuzungen im Riederwald installieren
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6615 entstanden aus Vorlage: OF 760/11 vom 22.07.2020 Betreff: Poller an diversen Straßenkreuzungen im Riederwald installieren Der Magistrat wird gebeten, auf folgenden Straßenecken je nach Möglichkeit entweder Poller zu installieren oder Sperrflächen zu markieren, um das Parken im Kreuzungsbereich zu verhindern (§ 12 Absatz 3 Nr. 1 StVO): 1. Motzstraße/Ecke Iselinstraße und Friedrich-List-Straße; 2. Schlettweinstraße/ Ecke Nebeniusstraße, Friedrich-List-Straße, Karl-Marx-Straße und Motzstraße; 3. Lahmeyerstraße/Ecke Lassallestraße. Begründung: In letzter Zeit häufen sich in o. g. Bereichen Beschwerden, dass die Ecken zugeparkt werden. Es wurde berichtet, dass es schon häufiger vorkam, dass die Müllabfuhr nicht anfahren konnte und die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge nur eingeschränkt möglich war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 394 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Raiffeisenstraße: Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt und weiteren Vertretern am 11.02.2020
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6610 entstanden aus Vorlage: OF 755/11 vom 22.07.2020 Betreff: Raiffeisenstraße: Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt und weiteren Vertretern am 11.02.2020 Vorgang: OM 4104/19 OBR 11; ST 609/20; Protokoll v. 12.02.2020 Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat Maßnahmen zu ergreifen, um in der Raiffeisenstraße das Fahren gegen die Einbahnstraße zu verhindern. Es kommen verschiedene Möglichkeiten infrage, die nochmals geprüft werden müssen: 1. Sperrung der Raiffeisenstraße ab evangelischer Kirche mit Stahlabweisern; 2. Blitzer; 3. Messgeräte; 4. verstärkte Kontrollen; 5. ggf. geänderte Verkehrsführung - Vorschläge gibt es, ob diese realisierbar sind, muss bei einem weiteren Ortstermin mit dem Straßenverkehrsamt besprochen werden; 6. Einbau von Schikanen/Verengungen auf der Raiffeisenstraße wo möglich. Zu diesem Zweck und aufgrund der noch folgenden Schilderungen von Anwohnerinnen und Anwohnern wird der Magistrat erneut um einen Ortstermin gebeten, der dazu dienen soll, in aller Gründlichkeit geeignete Maßnahmen zu erarbeiten. Begründung: Bei dem benannten Ortstermin wurde (außerhalb des Protokolls) von den Behörden die Ansicht vertreten, dass man in Frankfurt mit einer gewissen Zahl Verkehrsübertretungen rechnen muss und so gesehen im Riederwald paradiesische Zustände herrschen. Eine solche Aussage von verantwortlichen Stellen ist kein gutes Signal. Es wurde auch gesagt, dass Kinder lernen müssen, in beide Richtungen zu schauen. Das ist zwar richtig, aber in erster Linie müssen Autofahrerinnen und Autofahrer lernen, sich an die Verkehrsregeln zu halten. Jedenfalls kann diese Argumentation nicht dazu dienen, hier nicht tätig zu werden. Das immer wiederkehrende Argument, dass es sich hier nicht um einen Unfallschwerpunkt handelt, ist schwer erträglich, denn wenn sich hier jemals ein Unfall ereignet, dann in jedem Fall mit Personenschaden und schlimmen Folgen. Zur Erinnerung: Hier wohnen Familien mit kleinen Kindern, es gibt einen Kindergarten und eine Krabbelstube. Auch der Ansicht, dass konkrete Messungen mit elektronischen Messgeräten verworfen werden, weil keine nennenswerten Zahlen zu erwarten sind, muss widersprochen werden. Dies entspricht nicht den täglichen Erfahrungen der Anwohnerinnen und Anwohner. Es ist gut, dass der Stadtteil mit dem Schutzmann vor Ort einen engagierten und guten Ansprechpartner gewonnen hat, er ist jedoch nicht immer vor Ort, und somit kann es sein, dass bei ihm selbst der Eindruck entsteht, dass das Fahren gegen die Einbahnstraße selten vorkommt. Wenn es jedoch zum täglichen Erleben gehört, kommt man zu einer anderen Bewertung. Dies zeigt das beigefügte Protokoll, das mit Hilfe von Anwohnern erstellt wurde und natürlich nicht vollständig sein kann, aber es zeigt, dass das Fahren gegen die Einbahnstraße systematisch geschieht, insbesondere wenn Stau auf dem Erlenbruch herrscht. Den Ordnungsbehörden müssen zudem viele Anzeigen vorliegen, die dies bestätigen. Durch Corona und die damit verbundenen Einschränkungen hat es sich zwar deutlich entspannt, aber es ist damit zu rechnen, dass sich die Situation nach Ablauf der Sommerferien wieder auf Normalmaß verschlimmern wird. Die Anwohnerinnen und Anwohner sind nicht gewillt, diese ständigen Übertretungen, die mit hoher Rücksichtslosigkeit und Aggressivität verbunden sind, auf Dauer hinzunehmen und werden mit Aktionen das Thema in der Öffentlichkeit weiter thematisieren. Nachfolgend nur einige Fälle: Datum Uhrzeit Kennzeichen Fahrzeugmodell 21.03.2020 17:30 bekannt Kleinwagen silber 09.04.2020 14:30 bekannt Kombi anthrazit 23.04.2020 15:10 bekannt Mercedes schwarz 23.04.2020 16:10 bekannt Kombi 25.04.2020 15:00 bekannt BMW 05.05.2020 12:50 bekannt goldfarbenes Auto 09.05.2020 bekannt BMW SUV weiß 14.05.2020 15:00 ? VW Transporter weiß 14.05.2020 16:55 bekannt ? 14.05.2020 17:10 bekannt ? 17.05.2020 19:00 bekannt schwarzer Smart 22.05.2020 14:40 bekannt weißer Sprinter 22.05.2020 17:42 bekannt BMW 3er Cabrio schwarz 27.05.2020 16:37 bekannt Range Rover grau 28.05.2020 14:33 bekannt BMW schwarz 29.05.2020 17:42 bekannt BMW weiß 02.06.2020 11:20 bekannt schwarzes Kfz 02.06.2020 14:20 bekannt blauer Golf Kombi 02.06.2020 17:30 bekannt VW Caddy grau 02.06.2020 18:00 ? Motorroller 02.06.2020 18:30 ? schwarzer Kleinwagen 03.06.2020 17:15 ? orangener Quad 03.06.2020 18:20 bekannt Mercedes silber 04.06.2020 12:11 bekannt roter Transporter 04.06.2020 16:38 ? 3 er BMW 04.06.2020 16:45 bekannt Porsche 04.06.2020 19:00 bekannt VW Bus T 05.06.2020 10:57 ? Roller 05.06.2020 20:45 bekannt dunkler VW Golf 06.06.2020 16:35 ? VW Polo schwarz 08.06.2020 16:20 ? 3er BMW schwarz 08.06.2020 15:27 ? blauer Kleinwagen 08.06.2020 15:56 ? Mercedes silber 09.06.2020 17:55 ? Roller 10.06.2020 15:52 bekannt schwarzer Ford 10.06.2020 16:00 gelber Fiat Kleinwagen 10.06.2020 16:20 bekannt VW anthrazit 10.06.2020 16:45 bekannt Renault silber 10.06.2020 18:00 ? Roller 10.06.2020 18:11 ? weißer Transporter 10.06.2020 18:15 bekannt schwarzes Kfz 10.06.2020 19:39 ? schwarzes Motorrad 10.06.2020 20:55 ? Roller 11.06.2020 09:40 bekannt weißes Kfz 12.06.2020 14:45 bekannt Golf silber 12.06.2020 15:57 bekannt weißer Transporter 12.06.2020 16:22 bekannt anthr. Kfz 13.06.2020 15:25 bekannt Motorrad 15.06.2020 14:52 bekannt Audi SUV weiß 15.06.2020 16:00 ? Transporter weiß 15.06.2020 16:51 bekannt Mercedes blau 16.06.2020 11:20 ? BMW SUV grau 16.06.2020 17:04 bekannt blaues Kfz 18.06.2020 11:50 bekannt Transporter der Tafel 18.06.2020 12:25 bekannt Mercedes beige 18.06.2020 12:32 ? Roller 19.06.2020 13:30 bekannt schwarzer Smart 19.06.2020 15:20 bekannt VW Passat blau 19.06.2020 15:30 bekannt Ford silber 19.06.2020 15:56 ? Roller 20.06.2020 10:00 bekannt schwarzer Kleinwagen 23.06.2020 20:15 bekannt weißer Mercedes SUV 29.06.2020 16:42 bekannt Smart gold/gelb 29.06.2020 18:18 bekannt ? silber 30.06.2020 11:55 bekannt weißer Mercedes Transporter 30.06.2020 14:05 bekannt book-n-drive Auto 30.06.2020 18:31 bekannt book-n-drive Auto 01.07.2020 17:15 bekannt Mercedes weiß 02.07.2020 18:54 bekannt Mercedes siber 02.07.2020 19:03 bekannt SUV weiß 08.07.2020 16:18 bekannt Opel silber 09.07.2020 18:14 bekannt weißer Kombi Zitate von Anwohnern zum Thema: "Die Aussage, Kinder müssen lernen, im Straßenverkehr aufzupassen und in beide Richtungen zu schauen, finde ich, ist eine Frechheit. Ich selbst bin schon zwei Mal fast über den Haufen gefahren worden - ohne echten Personenschaden wird die Polizei allerdings nicht aktiv." "Mal wieder unverständlich, wie hier eine, hoffentlich nie passierende Tragödie mit einem schweren Unfall in Kauf genommen wird und eigentlich vernünftige Menschen eine Gefahrenlage einfach nicht sehen wollen." "Dieser Zustand ist nicht zu akzeptieren. Auch wenn es zurzeit etwas ruhiger ist (Corona), ist dieses Verhalten der Verkehrsteilnehmer, die gegen die Fahrtrichtung fahren (brettern), um den Stau am Erlenbruch zu umgehen, nicht hinnehmbar, da sie sich und vor allem andere - Mensch und Tier - in höchste Gefahr bringen. Leider ist das mit nur einer Kontrolle schwer zu belegen, da es nach meiner Meinung zwischen ca. drei- und 15-mal am Tag passiert. Wir hatten da auch schon oft Ärger und wurden bedroht, wenn man die Personen ansprach." "Ich bräuchte hier wirklich mal Hilfe mit Anzeigenschreiben, vielleicht wird es dann der Stadt zu viel und sie unternehmen etwas." "Ich habe schon mehr als einmal das zuständige Polizeirevier verständigt und auch schon diverse Vergehen angezeigt. Es ist wahr, dass es auf der Straße leider schnell eskaliert, wenn man die Fahrzeuge anhält und auf das Fehlverhalten aufmerksam macht." "Aber nicht nur die, die gegen die Einbahnstraße fahren, sondern eben auch die, die mit hoher Geschwindigkeit zahlreich in die richtige Richtung fahren, finde ich bedenklich." "Also meine Beobachtungen sind andere. Es wird regelmäßig gegen die Einbahnstraße gefahren, mehrmals täglich würde ich sogar sagen. Das ist ja nichts Neues. Ich halte eine Aktion für angebracht." "Ich kann fast täglich Autos beobachten, die meist mit mehr als den erlaubten 30 km/h gegen die Einbahnstraße fahren, auch habe ich schon mehrmals Autos dabei beobachtet, die dabei ein Stück auf dem Gehweg gefahren sind, weil sie jemand daran hindern wollte, weiter gegen die Einbahnstraße zu fahren." "Die rasen hier durch, als gibt es kein Morgen." "Auch aus der richtigen Richtung fahren die hier oft mit 60 bis 70 km/h und das in einem Wohngebiet mit vielen Kindern; dass an der Rümelinstraße Vorfahrt zu achten ist oder Radfahrer hier Vorrang haben, wird ebenfalls gnadenlos ignoriert." "Ich habe schon manchen Autofahrer angesprochen, meist wurde mir in einem aggressiven Ton geantwortet und die Fahrer haben sich uneinsichtig gezeigt. Diese Situationen haben mich sehr gestresst." "Ich habe zwei Kinder, die auch mal auf die Straße rennen und dabei nicht nach links schauen, weil sie nicht erwarten, dass auch von links Autos kommen. Aber nicht nur Kinder sind davon betroffen, auch Erwachsene erwarten das nicht." "Zur Entschärfung von lebensgefährlichen Situationen und auch im Sinne eines stressfreieren Lebens ist es erforderlich, dass hier besondere Maßnahmen ergriffen werden." "Neulich ist ein Sprinter mit mindestens 60 Sachen oder mehr über sämtliche Bürgersteige gerast, über die Rümelinstraße drüber. Wäre da jemand rausgekommen, der hätte keine Chance gehabt." "Erst kürzlich wurde ein junger Familienvater, der mit seiner Tochter den Zebrastreifen am Kindergarten überqueren wollte, von drei jungen Männern übel beschimpft und bedroht, nachdem diese mit großer Geschwindigkeit aus der falschen Richtung auf den Fußgängerüberweg zurasten und im letzten Moment zum Stehen kamen. Auf ihr Fehlverhalten angesprochen, reagierten sie aggressiv und waren, trotz mehrerer Zeugen des Vorfalls, nicht zur Einsicht bereit. Auch dieser Fall kam zur Anzeige." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4104 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 609 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 388 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 852 Anregung vom 25.04.2022, OA 180 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Beschlossene Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges zur Pestalozzischule zeitnah umsetzen
Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6229 entstanden aus Vorlage: OF 742/11 vom 22.06.2020 Betreff: Beschlossene Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges zur Pestalozzischule zeitnah umsetzen Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges zur Pestalozzischule zeitnah zu veranlassen: 1. gemäß dem Protokoll vom 27.08.2019: am Fußgängerüberweg (FGÜ) vor der Schule, Vatterstraße 1, eine Sperrfläche zu markieren und diese massiv abzusichern und vor der Schule auf Länge der Markierung Halteverbotsschilder aufzustellen; 2. gemäß dem Protokoll vom 13.12.2019: in der Haenischstraße vor der Baustellenausfahrt das Piktogramm "Achtung Kinder" aufzubringen; 3. den FGÜ über die Haenischstraße (zurzeit gelb) weiß zu streichen; 4. Installation einer Fußgängerampel über die Gustav-Behringer-Straße bzw. über die Baustraße - je nach Bauphase; 5. Installation einer Beleuchtung des Überweges Gustav-Behringer-Straße (Strommast befindet sich direkt am Überweg); 6. Installation einer Fußgängerampel direkt vor der Schule in der Vatterstraße statt des Zebrastreifens; 7. Einführung der Schülerinnen und Schüler durch die Verkehrspolizei vor der jeweiligen Bauphase in Abstimmung mit der Schulleitung. Besondere Berücksichtigung muss die Zeit nach den Sommerferien finden, wenn die Erstklässler eingeschult werden; 8. Kontaktaufnahme mit den Baufirmen der Baustelle Riederwaldtunnel, um zu vereinbaren, dass die Baustellenandienung erst ab 9:00 Uhr erfolgen soll. Desweiteren sollen die Fahrer der Baustellenfahrzeuge für den Schulweg sensibilisiert werden; 9. Installation eines Blinklichtes an der Kreuzung Erlenbruch/Haenischstraße für die stadtauswärts fahrenden Linksabbieger in die Haenischstraße sowie eines weiteren Blinklichtes für die stadteinwärts fahrenden Rechtsabbieger in die Haenischstraße, um die Aufmerksamkeit auf die Fußgängerüberwege zu lenken. Begründung: Bei den Ortsbegehungen am 27.08.2019 und 13.12.2019 wurden o. g. Maßnahmen mit den zuständigen Fachämtern erarbeitet. Zusätzlich hat die Schulleitung weitere Maßnahmen als notwendig erkannt. Es ist mit einer starken Zunahme des Verkehrs in der Vatterstraße zu rechnen, sobald der Ringverkehr eingerichtet ist. Zusätzlich hat die VGF mit Bautätigkeiten begonnen, sodass zu erwarten ist, dass der Lieferverkehr von zwei Baustellen und der zusätzliche Autoverkehr, der durch die Einrichtung der Ringstraße entsteht, zu chaotischen Zuständen führt. Die Situation auf den Fußgängerüberwegen Erlenbruch, Haenischstraße, Gustav-Behringer-Straße und Vatterstraße ist für Grundschulkinder so unübersichtlich, dass Maßnahmen erforderlich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 646 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31
Fußwege beleuchten - Angsträume beseitigen
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5793 entstanden aus Vorlage: OF 709/11 vom 30.01.2020 Betreff: Fußwege beleuchten - Angsträume beseitigen Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig dafür Sorge zu tragen, dass der derzeit völlig unbeleuchtete Heinz-Saalig-Weg, der die Straße Am Erlenbruch mit der Lassallestraße verbindet, ausreichend beleuchtet wird. Des Weiteren ist eine zusätzliche Beleuchtung des Fußweges zwischen Rümelinstraße und dem Engelsplatz erforderlich, der lediglich durch eine einzige zurzeit flackernde Laterne beleuchtet wird. Begründung: Gerade im Winterhalbjahr sind vom Schulkind bis zur Seniorin alle gezwungen, in der Dunkelheit die Fußwegverbindungen im Stadtteil Riederwald zu nutzen. Für viele Menschen sind unübersichtliche dunkle Wege Angsträume. Hinzu kommt die Unfallgefahr durch Stolpern und Stürzen. Um die Unfallgefahr zu minimieren und das Sicherheitsgefühl zu verstärken, sollte schnell gehandelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 999 Aktenzeichen: 91 52
Nacht-U-Bahnen
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5702 entstanden aus Vorlage: OF 651/11 vom 22.12.2019 Betreff: Nacht-U-Bahnen Der Magistrat wird gebeten, ab Fahrplanwechsel 2020/2021 zu veranlassen, dass Nacht-U-Bahnen die komplette Woche verkehren. Begründung: Nacht-U-Bahnen verkehren bisher nur freitags, samstags und an Feiertagen. An den übrigen Tagen besteht lediglich ein Nachtbus-Angebot. Im November 2019 war von Überlegungen des Verkehrsdezernenten zu lesen, dass auch in der Nacht von Donnerstag auf Freitag die U-Bahnen verkehren sollen (https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-hessen-mehr-busse-bahnen-nacht-frankfurt- zr-13186824.html). Dies ist zwar ein guter Schritt, reicht aber nicht aus. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würden eine gute ÖPNV-Anbindung in der Nacht nutzen, um beispielsweise zu ihrem Schichtdienst zu gelangen. Immer wieder haben dem Ortsbeirat Bürgerinnen und Bürger berichtet, dass sie nachts gezwungen sind, auf das Auto umzusteigen, da die Nachtbusse deutlich länger von den Randstadtteilen in die Innenstadt und zurück brauchen und es sich deswegen nicht lohnt, diese Busse zu nutzen. So dauert die Fahrt mit dem n5 von der Konstablerwache zur Schäfflestraße laut Fahrplan 40 Minuten, anstatt 10 Minuten mit der U-Bahn. Auch Nachtschwärmer und Touristen würden dieses Angebot gerne nutzen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Klimadebatte muss der ÖPNV stetig attraktiver werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 729 Aktenzeichen: 92 10
Baumaßnahmen Riederwaldtunnel - Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten einer Pforte für Fußgänger durch Überlappen von zwei Wandsegmenten - Zufahrt für Autos an andere Stelle verlegen - Installation einer Lüftungsanlage in de
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5699 entstanden aus Vorlage: OF 646/11 vom 22.12.2019 Betreff: Baumaßnahmen Riederwaldtunnel - Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten einer Pforte für Fußgänger durch Überlappen von zwei Wandsegmenten - Zufahrt für Autos an andere Stelle verlegen - Installation einer Lüftungsanlage in der Pestalozzischule Der Magistrat wird gebeten, die Forderung für die Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße gegenüber Hessen Mobil zu bekräftigen und eine Ablehnung dieser Maßnahme nicht zu akzeptieren. Weiterhin sorgt der Magistrat und Hessen Mobil dafür, dass die Einbauten der erforderlichen Lärmschutzfenster und einer Lüftungsanlage in der Pestalozzischule zeitnah vor dem Sommer erfolgen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020/ 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Laut Presseberichten scheint es gesichert zu sein, dass in der Pestalozzischule sowohl Schallschutzfenster als auch eine Lüftungsanlage installiert werden. Es ist notwendig, dass diese Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden, da die extreme Hitze bereits im letzten Sommer für schlechte Lernbedingungen sorgte. Zudem ist die Baustelle mittlerweile noch näher an die Schule gerückt. Für große Irritation sorgt die Aussage von Hessen Mobil, die eine Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße nicht für erforderlich hält, weil die Berechnungen eine solche Maßnahme nicht begründen. Es war die konkrete Aussage auf der ersten Informationsveranstaltung von Hessen Mobil, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Werte in diesem Bereich nicht eingehalten werden. Dies bewog den Ortsbeirat dazu, einen Antrag auf die Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße zu stellen. Vom Magistrat wird erwartet, dass er hier im Sinne der betroffenen Schulgemeinde schnell tätig wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1585 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 12
Austausch der Gaslaternen in der Haenischstraße vorziehen
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5700 entstanden aus Vorlage: OF 648/11 vom 22.12.2019 Betreff: Austausch der Gaslaternen in der Haenischstraße vorziehen Der Magistrat wird gebeten, den Austausch der Gaslaternen in der Haenischstraße vorzuziehen und zeitnah auf LED umzustellen. Begründung: Bei der Ortsbegehung vor der Pestalozzischule am 13.12.2019 bezüglich der Sicherheit des Schulweges wurde festgestellt, dass die gesamte Haenischstraße sehr dunkel ist. Für die Grundschulkinder ist das in der dunklen Jahreszeit sehr gefährlich, sie sind kaum zu sehen und haben selbst keinen Überblick. Der Schulweg ist ohnehin durch die aktuell ausgeführten Baumaßnahmen zum Riederwaldtunnel sehr unübersichtlich, eine bessere Beleuchtung ist erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 790 Aktenzeichen: 91 52
Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Renovierung der Bunker im Riederwald
Antrag vom 17.01.2020, OF 698/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Renovierung der Bunker im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt des Jahres 2020 und 2021 werden jeweils Mittel in Höhe von 50 000.- Euro eingestellt um mit den notwendigen Brandschutzmaßnahmen und Sanierungen in den Bunkern in der Schäfflestraße und in der Lassallestraße im Riederwald beginnen zu können. Begründung: Der Magistrat ist den Wünschen des Ortsbeirates 11 gefolgt und hat beide Hochbunker im Stadtteil Riederwald gekauft, um sie den ortsansässigen Vereinen zur Nutzung zu überlassen. Seither ist jedoch nichts mehr geschehen. Für die notwendigen Brandschutzmaßnahmen und Sanierungen der Sanitär- und Elektroanlagen sollten zeitnah erste Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Sanierungsplanungen sollen in enger Abstimmung mit dem Vereinsring Riederwald stattfinden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 91 2020 Die Vorlage OF 698/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch
Antrag vom 17.01.2020, OF 684/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Am Erlenbruch werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Am Erlenbruch in einem desolaten Zustand. Das tägliche Verkehrsaufkommen macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist die Hauptverkehrsstraße im Riederwald und eine wichtige Verbindungsstraße. Dem sollte Rechnung getragen werden, indem die Straße priorisiert erneuert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 80 2020 Die Vorlage OF 684/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch
Antrag vom 17.01.2020, OF 693/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2020 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. In den Bereichen des Tunnelbaus werden die notwendigsten Arbeiten durchgeführt um die Verkehrssicherheit herzustellen. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser werde, werden die AnwohnerInnen seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch", gleichen Straßen in Kriegsgebieten .Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Baubeginn des Riederwaldtunnels steht immer noch in den Sternen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 87 2020 Die Vorlage OF 693/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Produktbereich Produktgruppe Kostenfreies WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots
Antrag vom 30.12.2019, OF 680/11 Betreff: Produktbereich Produktgruppe Kostenfreies WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel einzustellen um an den zentralen Stellen der Stadtteile des Ortsbezirkes 11 ein kostenfreies WLAN-Angebot zu realisieren. In Fechenheim könnte dies entlang der Mainufer-Promenade, Kita-Vorplatz Alt Fechenheim, auf dem Burglehen und am ehemaligen kleinen Einkaufszentrum der Wächtersbacher Straße, in Seckbach auf dem Atzelbergplatz und im Riederwald in der Schäfflestraße und/oder in der Max-Hirsch-Straße sein. Begründung: Das Internet ist mittlerweile zu einer bedeutenden Informationsquelle geworden. Viele Informationen und Angebote der Kommunen (Informationen für die Stadtteile), des ÖPNV (Verspätungen, Ausfall etc.) werden ausführlich nur noch im Internet bereitgestellt. Viele Städte in Deutschland, aber auch weltweit bieten deshalb Ihren Bürgern die Möglichkeit eines kostenfreien Internetzugangs per WLAN an. Die Bürger im Ortsbezirk 11 sollten ebenfalls die Möglichkeit bekommen, das Internet in öffentlichen Bereichen kostenlos nutzen zu können. In anderen Stadtteilen Frankfurts übernehmen diese Funktionen oft Stadtteilbüchereien und ähnliche Einrichtungen. Diese sind aber z.B. in Fechenheim nicht existent. Mit Hinweis auf die geringe Kaufkraft im Ortsbezirk 11, die Verteilung öffentlicher Hotspots in Frankfurt (Quelle Internetseite der Stadt Frankfurt / digitales Frankfurt) regen wir deshalb unter dem Gesichtspunkt gleicher Möglichkeiten die Einrichtung öffentlich er Hotspots durch die Stadt Frankfurt an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 77 2020 Die Vorlage OF 680/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE. und GRÜNE gegen CDU und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und Überwachung Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen auf dem Erlenbruch
Antrag vom 28.12.2019, OF 654/11 Betreff: Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und Überwachung Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen auf dem Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat stellt die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 ein, um Rotlichtüberwachungskameras am Erlenbruch / Schäfflestraße an den Ampeln stadtein- und auswärts zu installieren. Des Weiteren werden ausreichend Mittel für mobile Geschwindigkeitsmessungen, auch nachts, auf dem Erlenbruch eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Auf die Gefahrenlage hat der Ortsbeirat mehrfach hingewiesen. Es ist festzustellen dass sich die Situation weiter verschlechtert hat, die Hemmungen Ordnungsverstöße zu begehen sind gefallen. Die Gefahr für sein Handeln zur Rechenschaft gezogen zu werden ist zu gering und ein Gegensteuern ist dringend erforderlich. Dem Magistrat ist bekannt, das die Ampelanlage Erlenbruch / Schäfflestraße zum offiziellen Schulweg in die Grundschule Pestalozzischule gehört. Durch Rotlichtverstöße werden Kinder regelmäßig gefährdet, dies kann durch zahlreiche Elternberichte belegt werden. Nächtliche Raserei auf dem Erlenbruch ist ebenfalls ein großes Problem, nur regelmäßige Kontrollen und entsprechendes Ahnden der Vergehen kann für Abhilfe sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 52 2020 Die Vorlage OF 654/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke – ausgeruht mobil“ auch in Fechenheim, Seckbach und Riederwald umsetzen
Antrag vom 10.11.2019, OF 634/11 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch in Fechenheim, Seckbach und Riederwald umsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1314/2017 zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" aufgefordert, eine zusätzliche Sitzbank aufzustellen: - Riederwald, Motzstraße 16 Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke -ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 11 weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Die genannten Standorte wurden von Bürgern bei einer von der CDU-Stadtverordnetenfraktion durchgeführten Befragung vorgeschlagen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 02.12.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 634/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 634/11 wurde zurückgezogen.
Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen
Anregung vom 28.10.2019, OA 489 entstanden aus Vorlage: OF 629/11 vom 14.10.2019 Betreff: Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den anstehenden GVP-Untersuchungen auch einen Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen; gemäß der im Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236, zugesagten optionalen Flächensicherung. Hierbei könnte die Streckenführung folgendermaßen verlaufen: Abzweigung der U-Bahn Am Erlenbruch, Einmündung in die Gwinnerstraße, weiter über die alte Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 20 (Kirchbergweg) und ab der ehemaligen Endstation der Straßenbahnlinie 20 im Tunnel bis an den Ortsrand Bergens mit der Option einer Verlängerung in Richtung Niederdorfelden. Begründung: Die Einwohner Seckbachs, Bergen-Enkheims und die Pendler aus der Gegend nordöstlich von Bergen-Enkheim benötigen dringend eine ÖPNV-Alternative zum Individualverkehr. Der Bau der beantragten U-Bahn-Strecke würde die Chance, die Stadtteile Bergen-Enkheim und Seckbach vom Durchgangsverkehr zu entlasten, drastisch erhöhen. Falls im Rahmen der GVP-Untersuchungen die Stadtbahnverlängerung von der Seckbacher Landstraße über den Atzelberg nach Bergen kein positives Ergebnis erreicht, ist der im Tenor beschriebene Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost hierzu eine sinnvolle Alternative. Der Magistrat führt in seinem Bericht vom 09.05.2008, B 236, hierzu u. a. Folgendes aus: "Gleichwohl will der Magistrat die Option für eine langfristige Anbindung Bergens an das Schienennetz aufrecht halten. Neben der im Gesamtverkehrsplan bereits enthaltenen Option einer weiteren Verlängerung der U 4 über die geplante Erweiterung bis Seckbach-Atzelberg hinaus kann auch ein Abzweig von der U 7 durch das Gewerbegebiet Seckbach eine diskussionswürdige Alternative darstellen. Daher wird der Magistrat sowohl für die Verlängerung der U 4 als auch für den Abzweig von der U 7 eine langfristige Flächensicherung betreiben." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Anregung vom 25.01.2021, OA 673 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OA 489 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 489 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 68 Beschluss: Der Vorlage OA 489 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 5029, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 32 1
Sanierung der Wege auf den Flurstücken 4/36 und 4/4, 4/32, 4/35 vor dem Bunker und dem Erich-Ziemer-Haus in der Schäfflestraße
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5320 entstanden aus Vorlage: OF 624/11 vom 05.10.2019 Betreff: Sanierung der Wege auf den Flurstücken 4/36 und 4/4, 4/32, 4/35 vor dem Bunker und dem Erich-Ziemer-Haus in der Schäfflestraße Vorgang: OM 725/16 OBR 11; ST 282/17 D er Magistrat wird gebeten, die oben bezeichneten Flurstücke, wie in der Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 282 zugesagt, zu sanieren. Begründung: Der Bunker wurde von der Stadt Frankfurt erworben. Damit ist es nun möglich, die Flurstücke, wie bereits vor dem Hort der Kids Riederwald und dem Erich-Mühsam-Haus geschehen, zu sanieren. Die Wege vor dem Bunker und dem Vereinsheim der SG Riederwald befinden sich in einem schlechten Zustand. Die Teerdecke ist mehrfach aufgebrochen, sodass Stolperfallen entstanden sind. Diese Löcher füllen sich zudem bei Regen mit Wasser, welches schlecht ablaufen kann. Insgesamt führt die Situation dazu, dass es für Seniorinnen und Senioren sowie Rollstuhlfahrende schwierig ist, die im Bunker und dem Vereinsheim der SG Riederwald stattfindenden Veranstaltungen zu besuchen. Dies liegt zudem daran, dass der Weg abschüssig ist und nur bis zur Hälfte der abschüssigen Strecke saniert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM 725 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 282 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 441 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 166 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 23 20
Einrichtung eines Behindertenparkplatzes
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5319 entstanden aus Vorlage: OF 623/11 vom 25.09.2019 Betreff: Einrichtung eines Behindertenparkplatzes Vorgang: OM 4943/19 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Parkregelung mit Parkscheibe im Bereich der Einzelhandelsgeschäfte in der Schäfflestraße (vor dem Torbogen stadteinwärts) einen Behindertenparkplatz auszuweisen. Begründung: Mit der Vorlage OM 4934 wurde ein zeitlich begrenztes Parken mittels Parkscheibe beantragt. In Ergänzung hierzu sollte ein entsprechend zu nutzender Behindertenparkplatz auf dem betreffenden Areal ausgewiesen werden. Es soll damit sichergestellt werden, dass für mobilitätseingeschränkte Personen eine entsprechende Parkmöglichkeit gewährleistet ist, um die umliegenden Geschäfte/Einrichtungen nutzen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.08.2019, OM 4943 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 307 Aktenzeichen: 32 1
Lichtsignalanlage in der Haenischstraße
Anregung an den Magistrat vom 16.09.2019, OM 5107 entstanden aus Vorlage: OF 605/11 vom 30.08.2019 Betreff: Lichtsignalanlage in der Haenischstraße Der Magistrat wird aufgefordert, an der Lichtsignalanlage in der Haenischstraße ein gelbblinkendes Warnlicht anzubringen, das auf den Fußgängerüberweg am Erlenbruch hinweist. Ebenso sind Warnlichter aus der Gegenrichtung, Schäfflestraße auf den Erlenbruch hin, zu installieren. Begründung: Der Fußgängerbereich auf dem Erlenbruch ist weit entfernt von den Lichtsignalanlagen in der Haenischstraße sowie der Schäfflestraße und wird daher von Autofahrenden häufig übersehen. Da hier besonders viele Kinder queren, die sich auf dem Schulweg befinden, ist es notwendig, die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2330 Aktenzeichen: 32 1
Neugestaltung öffentlicher Grünflächen im Riederwald
Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4937 entstanden aus Vorlage: OF 594/11 vom 27.07.2019 Betreff: Neugestaltung öffentlicher Grünflächen im Riederwald Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Aufwertung der städtischen Grünflächen im Siedlungsgebiet Riederwald zu prüfen und durchzuführen: 1. Die Bemühungen der Stadtteil-Initiative zur Bepflanzung des "Rosengärtchen" am Johanna-Tesch-Platz (gegenüber Hausnummer 16) sind weiter zu unterstützen. Dort ist man bemüht, eine insektenfreundliche Naturwiese herzustellen und in Hochbeeten Blühpflanzen zu kultivieren, um die natürliche Ökologie zu fördern. 2. Auf der Grünfläche am "Nußplätzchen" (Straßendreieck Raiffeisenstraße/Roscherstraße) sind ein oder mehrere Schachspieltische mit Sitzgelegenheiten zu installieren. 3. Aufstellung bzw. Genehmigung weiterer mobiler Hochbeete auf dem zukünftigen "Cäcilie-Breckheimer-Platz". 4. Die Grünfläche an der Lassallestraße zwischen Görresstraße und Karl-Marx-Straße soll als Naturgarten mit Bienenwiese eingerichtet werden. 5. Die Lücken in den Hecken an der Grünfläche (Punkt 4) sollen durch Nachpflanzung geschlossen werden. Begründung: Im Rahmen einer Stadtteilbegehung mit Bürgerinnen und Bürgern aus dem Riederwald wurde festgestellt, dass es zwar viele Grünflächen gibt, diese aber durch eine Umgestaltung besser genutzt werden könnten. Gerade im Hinblick auf Klimawandel und Insektensterben ist es wichtig, vorhandene Freiflächen (Wiesen, Parkanlagen) zu nutzen, um Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Die vorhandenen Bepflanzungen sind zum Teil eher praktisch als naturnah. Hier sollte umgedacht werden. Es besteht zudem die Hoffnung, dass durch diese Maßnahmen die Plätze allgemein besser genutzt werden. Derzeit fühlen sich viele Anwohner durch Gruppen gestört, die insbesondere im "Rosengärtchen" und in der Lasallestraße durch übermäßigen Alkoholgenuss und die damit verbundene Lautstärke auffallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2141 Aktenzeichen: 67 0
Öffentliche Uhr im Riederwald
Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4935 entstanden aus Vorlage: OF 592/11 vom 30.07.2019 Betreff: Öffentliche Uhr im Riederwald Der Magistrat wird aufgefordert, eine Uhr für die Allgemeinheit auf dem Platz vor der Schäfflestraße 29 zu errichten. Die Ausgestaltung der Uhr ist mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Zur objektiven Verschönerung des neu gestalteten Platzes vor der Schäfflestraße 29 trägt eine Standuhr enorm bei. Die Ausgestaltung muss mit dem Ortsbeirat abgestimmt werden, damit das Erscheinungsbild auch in den neu gestalteten Teil des Riederwalds passt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 102 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 60 10
Baumausgleichsmaßnahmen im Riederwald
Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4936 entstanden aus Vorlage: OF 593/11 vom 27.07.2019 Betreff: Baumausgleichsmaßnahmen im Riederwald Vorgang: OM 3847/18 OBR 11; ST 307/19 Der Magistrat wird gebeten, wie in der Stellungnahme ST 307 angekündigt, folgende Standorte für Baumpflanzungen zu prüfen: 1. Entlang der Schäfflestraße im Bereich des Parkplatzes an der katholischen Kirche (statt der installierten Poller). 2. Ersatz der gefällten Birke am Rosengärtchen (Johanna-Tesch-Platz). 3. Im Riederwälder Forst, wo zahlreiche Bäume aufgrund von Krankheiten entnommen wurden. Begründung: Aufgrund diverser Bauaktivitäten (Sanierung Lahmeyerbrücke, Bau Riederwaldtunnel, Siedlungsverdichtung und Wohnraumsanierungen) sowie witterungsbedingten Baumkrankheiten mussten in jüngster Vergangenheit im Stadtteil Riederwald und im Riederwälder Forst mehrere hundert Bäume gefällt werden, und es ist damit zu rechnen, dass es noch viele weitere Fällungen geben wird. Der Baumbestand im Riederwald ist elementar wichtig für die Luftqualität und dient zudem als Lärmschutz gegen die angrenzenden Straßen und die Bahnstrecke. Nach den Fällungen im Forstgebiet sind die Lärmauswirkungen deutlich gestiegen. Ein weiterer Verlust von Bäumen ist durch die Sanierung der Schäfflestraße entstanden. Hier befanden sich direkt an der Straße mehrere Bäume, die nun durch die Poller ersetzt wurden. Diese bildeten eine Reihe, welche nunmehr aufgrund der installierten Poller unterbrochen wurde. Eine Erklärung für die ersatzlose Streichung dieser Bäume konnte nicht mitgeteilt werden. Die Bäume entlang der Schäfflestraße stellen ein wichtiges Charakteristikum der Straße dar, sodass die Neubepflanzung dem Charakter entsprechen würde. Der Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Schadstoffen erfordert eine schnellstmögliche Aufforstung. Insbesondere im Riederwald, wo die Menschen durch den Autobahnbau, den Flugverkehr und den Pendlerverkehr stark belastet sind, ist eine Umsetzung zeitnah erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3847 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 307 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2019, ST 2207 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1043 Aktenzeichen: 67 0
Parkregelung mit Parkscheibe in der Schäfflestraße
Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4934 entstanden aus Vorlage: OF 591/11 vom 27.07.2019 Betreff: Parkregelung mit Parkscheibe in der Schäfflestraße Der Magistrat wird gebeten, in der Schäfflestraße in Höhe der Einzelhandelsgeschäfte (vor dem Torbogen stadteinwärts) nach Beendigung der Baumaßnahmen der SEF eine Parkregelung mit Parkscheibe (Mo - Sa von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr, zwei Stunden) einzuführen. Begründung: Das Dauerparken von Fahrzeugen, die an dieser Stelle stehen, damit ihre Lenkenden mit der U-Bahn weiterfahren können, soll so verhindert werden. Die Parkplätze werden dringend für die Geschäfte benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 127 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Errichtung von Fahrradständern an den U-Bahn-Stationen Schäfflestraße und Johanna-Tesch-Platz
Antrag vom 30.05.2019, OF 580/11 Betreff: Errichtung von Fahrradständern an den U-Bahn-Stationen Schäfflestraße und Johanna-Tesch-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, an den U-Bahn-Stationen Schäfflestraße und Johanna-Tesch-Platz für den Zeitraum der U-Bahn-Sperrung in den Sommerferien 2019 zusätzliche (temporäre) Fahrradständer aufzustellen. Begründung: Die wenigen Fahrradständer an den beiden Stationen reichen nicht aus. Gerade ältere AnwohnerInnen fahren mit dem Fahrrad von ihrem Wohnort im hinteren Teil des Riederwalds zur Station, um von dort in die Bahn zu wechseln. Sie sehen sich oft gezwungen, Fahrräder "wild" abzustellen, beispielsweise am Geländer an der Station selbst. Hierbei kommt es zu Beeinträchtigungen des Fußgängerweges. Es bedarf daher einer Abhilfe, um die Kombination aus Fahrrad und ÖPNV attraktiv zu machen. Zusätzlich werden in den Sommerferien 2019 die U-Bahnlinien U7 und U4 nur verkürzt bis zur Schäfflestraße bzw. dem Johanna-Tesch-Platz verkehren. Von dort sollen Busse den Transport Richtung Enkheim übernehmen. Bekanntlich kommt es auf der Straße Am Erlenbruch regelmäßig zu Staus. Es ist zu befürchten, dass die Busse über 30 Minuten bis nach Enkheim benötigen werden. Viele Bergen-Enkheimer werden daher mit dem Fahrrad in den Riederwald fahren und von dort aus mit der Bahn in die Stadt fahren. Die zusätzlichen Fahrradständer an der Schäfflestraße könnten teilweise temporär aufgestellt und bei Beginn des Tunnelbaus an den neuen Ort der Station mitgenommen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 580/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 580/11 wurde zurückgezogen.
Einrichtung einer „verkehrsberuhigten Zone“ für die gesamte Schlettweinstraße
Anregung vom 13.05.2019, OA 396 entstanden aus Vorlage: OF 545/11 vom 24.04.2019 Betreff: Einrichtung einer "verkehrsberuhigten Zone" für die gesamte Schlettweinstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die komplette Schlettweinstraße im Riederwald ab Harkortstraße als "verkehrsberuhigte Zone" auszuweisen und durch geeignete Maßnahmen (z. B. Bodenwellen) die Einhaltung der notwendigen Schrittgeschwindigkeit zu gewährleisten. Begründung: Die Schlettweinstraße beginnt an der Harkortstraße und endet an der Motzstraße. Es ist auf der gesamten Länge kein Bürgersteig vorhanden. Die Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg erfolgt nur durch farblich unterschiedliche Verbundsteinpflasterung, wobei diese kaum noch zu erkennen ist. Zwischen den Kreuzungen Friedrich-List-Straße und Motzstraße ist die Schlettweinstraße bereits als "verkehrsberuhigte Zone" ausgewiesen. Es ist nicht ersichtlich, warum dieses nicht auch für den Abschnitt von der Kreuzung Harkortstraße bis zur Friedrich-List-Straße möglich ist. Die ABG Frankfurt Holding hat entlang der Schlettweinstraße im Rahmen von Wohnraumverdichtung neue Häuser errichtet und im näheren Umfeld (Nebeniusstraße/Friedrich-List-Straße) Wohnungen saniert, in welche zwischenzeitlich junge Familien mit Kindern eingezogen sind. Diese Kinder leben und spielen im Umfeld ihrer Wohnungen und werden durch den Straßenverkehr dort stark gefährdet. Insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten, wenn auf dem Erlenbruch Stau herrscht, wird die Schlettweinstraße von ortsfremden Pendlern gern als "Abkürzung" benutzt. Durch die Einrichtung einer "verkehrsberuhigten Zone" über die gesamte Strecke könnte möglicherweise der "Fremdverkehr" entsprechend reduziert werden. Allerdings müsste dazu sichergestellt sein, dass die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit nicht überschritten wird. Nach bisheriger Kenntnis wird auf dem bereits beruhigten Abschnitt nämlich keine Rücksicht genommen und teilweise sogar mit mehr als 30 km/h durchgefahren. Deshalb sollten geeignete Maßnahmen, wie z. B. Errichtung von Bodenwellen, vorgenommen werden, um die Geschwindigkeitsreduzierung "technisch" einzufordern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 67 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 396 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019, TO II, TOP 52 Beschluss: Der Vorlage OA 396 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4268, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019 Aktenzeichen: 32 1
Theodor-Haubach-Weg - Lärmschutzwand auf der A 661 verlängern hier: Erwiderung auf den Bericht B 389
Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4641 entstanden aus Vorlage: OF 550/11 vom 19.04.2019 Betreff: Theodor-Haubach-Weg - Lärmschutzwand auf der A 661 verlängern hier: Erwiderung auf den Bericht B 389 Vorgang: OA 293/18 OBR 11; B 389/18 Der Magistrat wird gebeten, sich erneut mit der Anregung OA 293 vom 13.08.2018 zu befassen. Der dazu abgegebene Bericht zielt auf die A 66 und den Anschluss auf die A 661, nicht aber auf den eigentlichen Tenor der Ortsbeiratsanregung. Es stellt sich zudem die Frage, ob dem Magistrat bekannt ist, dass es eine Zusage von Hessen Mobil aus dem Kontext des Planfeststellungsverfahrens für den Riederwaldtunnel gibt, die Lärmauswirkungen südlich des Erlenbruchs in die Untersuchungen zum Projekt "A 661" mit einzubeziehen. Begründung: Der Bericht des Magistrats geht am Thema vorbei. Er bezieht sich auf den Lärm aus dem geplanten Tunnelprojekt an der A 66 bzw. der Brücke nahe der U-Bahn-Station "Johanna-Tesch-Platz", nicht aber auf den Lärm von der A 661 (Bestand) wegen der zur kurzen Lärmschutzwand und der Knall-Geräusche von der alten Brücke über die Straße, die zur Hessengarage und zur Metro führt ("Am Riederbruch"). Dieser Lärm ist von dem Tunnelprojekt nur insofern betroffen, als der Verkehr auf der A 661 zunehmen wird. Zudem bezieht sich die Antwort des Magistrats auf den Riegelbau im Theodor-Haubach-Weg direkt an der Autobahn, nicht auf die Häuser entlang der Südseite des Theodor-Haubach-Wegs, des Johanna-Tesch-Platzes und der Raiffeisenstraße. Nach Aussage von Hessen Mobil sollen im Zuge des Projektes "A 661" die Lärmschutzberechnungen erweitert werden und den von Süden kommenden Schall der A 661 mit erfassen. Hessen Mobil räumt ein, dass die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes - das auf den Tunnel ausgerichtet war - den Schall ausgeblendet hat. Es gibt eine Zusage, die Lärmauswirkungen des Riederwaldtunnels und der A 661 zu erfassen und beide Bereiche in dem Verfahren zur Lärmschutzwand an der A 661, also im A 661-Verfahren, mit abzuarbeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.08.2018, OA 293 Bericht des Magistrats vom 07.12.2018, B 389 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2019, ST 1578 Aktenzeichen: 61 12
Was wird in der Rümelinstraße 41 gebaut?
Antrag vom 18.04.2019, OF 553/11 Betreff: Was wird in der Rümelinstraße 41 gebaut? Der Ortsbeirat möge beschließen: Nach jahrelangem Leerstand des Wohn- und Geschäftsgebäudes in der Rümelinstraße 41 im Riederwald wurden in den vergangenen Tagen Baustellenabsperrungen auf der Straße aufgebaut. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, Auskunft zu erteilen, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände geplant sind und wann mit dem Baubeginn zu rechnen ist? Begründung: Bevor das Haus vor Jahren entmietet wurde, gab es in dem Gebäudekomplex sehr günstige Mietwohnungen und die Gewerbeflächen wurden von einem Einzelhändler für die Lebensmittelnahversorgung genutzt. Mehrfach berichtete die Presse über den Leerstand und ein Investor kündigte an, dem Ortsbeirat Planungen vorzustellen. Dann geschah wieder jahrelang nichts. Die neuen Baustellenabsperrungen deuten darauf hin, dass nun mit der Sanierung oder dem Umbau begonnen wird. Der Ortsbeirat bittet um Auskunft, was dort geplant ist und welche Baumaßnahmen genehmigt wurden? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1271 2019 Die Vorlage OF 553/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 BFF
Weihnachtsbeleuchtung im Stadtteil Riederwald
Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4448 entstanden aus Vorlage: OF 525/11 vom 01.03.2019 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung im Stadtteil Riederwald Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass der Vereinsring Riederwald e. V. in der Schäfflestraße eine Weihnachtsbeleuchtung anbringen kann. Begründung: Im Stadtteil Riederwald wurde erfreulicherweise das Zentrum des Stadtteils, die Schäfflestraße, saniert und neu gestaltet. Vom Ortsbeirat und vom Vereinsring bestand bereits während der Planungen der Wunsch, dass zukünftig die gesamte Straße mit einer Weihnachtsbeleuchtung versehen werden kann. Nach Abschluss der Baumaßnahme wurde dem Vereinsring mitgeteilt, dass an den neuen Laternen keine Weihnachtsbeleuchtung angebracht werden darf. Im Stadtteil Riederwald werden seit vielen Jahren im Besitz des Vereinsrings befindliche Leuchtmittel ehrenamtlich aufgehängt. Der Ortsbeirat war bereit, die Finanzierung zusätzlicher Lampen zu übernehmen, um die gesamte Schäfflestraße vorweihnachtlich zu beleuchten. Die Vertreter der Vereine haben kein Verständnis dafür, dass ihnen dieses Engagement nun verwehrt werden soll. Es sollte eine Lösung gefunden werden, mit der die Beleuchtung am Ende des Jahres 2019 ermöglicht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2019, ST 1267 Aktenzeichen: 91 52
Auftragen eines Piktogramms „Eingeschränktes Haltverbot“ vor der Schäfflestraße 29
Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4453 entstanden aus Vorlage: OF 532/11 vom 09.03.2019 Betreff: Auftragen eines Piktogramms "Eingeschränktes Haltverbot" vor der Schäfflestraße 29 Der Magistrat wird aufgefordert, vor der Schäfflestraße Hausnummer 29 ein Piktogramm "Eingeschränktes Haltverbot" (Zeichen 286 der StVO) in der dortigen Liefereinfahrt (tatsächliche Örtlichkeit Auffahrt Raiffeisenstraße vor dem dortigen Kiosk) aufzutragen, um ein Blockieren der Zufahrt zu verhindern. Begründung: Die Örtlichkeit liegt in der Raiffeisenstraße/Schäfflestraße. Dieser neu gestaltete Platz gehört formal allerdings zur Schäfflestraße 29 und wertet den Riederwald in seiner äußeren Erscheinung auf. Die breite Zufahrt wird regelmäßig durch geparkte Fahrzeuge blockiert. Ein Piktogramm "Eingeschränktes Haltverbot" erinnert Fahrzeugführer, die der StVO nicht sonderlich mächtig sind, an die Freihaltung der Zufahrt zur Anlieferung. Andernfalls muss die Anlieferung des dortigen Gewerbes über ein nicht ordnungsgemäßes Parken auf und gleichzeitiges Blockieren der Fahrbahn geschehen, was in Anbetracht der Verkehrssituation im Riederwald in niemandes Interesse liegen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1241 Aktenzeichen: 32 1
Fußgängerbereich an der Ampel Erlenbruch/Schäfflestraße frei halten
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2019, OM 4264 entstanden aus Vorlage: OF 519/11 vom 29.01.2019 Betreff: Fußgängerbereich an der Ampel Erlenbruch/Schäfflestraße frei halten Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Erlenbruch/Schäfflestraße/Haenischstraße zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass der Fußgängerüberweg (offizieller Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Pestalozzischule) frei bleibt und nicht durch Rückstau blockiert wird. Es ist weiter zu prüfen, ob dies durch eine Gleichschaltung der Autoampeln, die stadtein- und -auswärts zu unterschiedlichen Zeiten auf Rot schalten, erreicht werden kann. Die Grün- und Rotphasen für Fußgänger und Autos sind so anzupassen, dass für die stadtauswärts fahrenden Autos genug Zeit bleibt den Kreuzungs- und Fußgängerbereich freizuräumen, bevor die Fußgängerampel auf Grün schaltet. Es ist zudem zu prüfen, ob es geeignete Warnhinweise für Autofahrer gibt, die zulässig sind und direkt vor der Fußgängerampel installiert werden können, da es auch immer wieder vorkommt, dass Autofahrer die grüne Fußgängerampel gänzlich unbeachtet lassen und den Fußgängerweg überfahren (s. Bild). Begründung: Die Ampel für Autos stadteinwärts schaltet ca. zehn bis 20 Sekunden früher auf Rot als die Ampel stadtauswärts. Dadurch befahren die Autos stadtauswärts noch den Kreuzungsbereich während die Autos stadteinwärts bereits stehen. Auf den Gefahrenbereich wurde vom Ortsbeirat immer wieder hingewiesen und mit verschieden Anträgen Lösungsvorschläge gemacht, die alle abgelehnt wurden. Die Gefahr für Fußgänger, insbesondere für die Grundschulkinder, ist definitiv zu groß. Regelmäßig berichten Kinder, Eltern sowie Anwohnerinnen und Anwohner von gefährlichen Situationen. Der Magistrat muss hier schnell eine Lösung finden, es ist eine Frage der Zeit, bis an dieser Kreuzung jemand zu Schaden kommt! Quelle: Eigene Bilder Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 906 Aktenzeichen: 32 1
Benennung der Plätze Schäfflestraße (vor dem KIFAZ) und Schäfflestraße/Ecke Raiffeisenstraße (vor der Philippusgemeinde)
Antrag vom 18.02.2019, OF 524/11 Betreff: Benennung der Plätze Schäfflestraße (vor dem KIFAZ) und Schäfflestraße/Ecke Raiffeisenstraße (vor der Philippusgemeinde) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, die oben benannten Plätze zu benennen und in das Straßenverzeichnis aufzunehmen: Den Platz in der Schäfflestraße (vor dem KIFAZ): Marie Juchacz Platz Den Platz Schäfflestraße / Ecke Raiffeisenstraße (vor der Philippusgemeinde): Cäcilie Breckheimer Platz Begründung: Im Zuge der Neugestaltung der Schäfflestraße wurde durch bauliche Maßnahmen eine höhere Aufenthaltsqualität auf den genannten Plätzen geschaffen. Der neu gestaltete Platz vor der Philippuskirche eignet als zentraler Treffpunkt, der Platz vor dem KIFAZ soll als Veranstaltungsort für diverse Stadtteilfeste dienen. Beide Plätze sollten daher benannt werden. Im Jahr des 100 jährigen Wahlrechts für Frauen sollen die Plätze nach Frauen benannt werden: Marie Juchacz, Gründerin der Arbeiterwohlfahrt, die dieses Jahr ebenfalls ihr 100 jähriges Bestehen feiern wird und Cäcilie Breckheimer die mit ihrer Familie im Riederwald lebte und als im Widerstand politisch aktive Frau und Jüdin ihr Leben in Ausschwitz lassen musste. Ein Stolperstein in der Raiffeisenstraße erinnert an sie. Marie Juchacz: geboren am 15. März 1879 in Landsberg, gestorben am 28. Januar 1956 in Düsseldorf war eine deutsche Politikerin und Sozialreformerin.Sie hatte eine bedeutende Rolle für die Frauenbewegung und die Gleichberechtigung der Frau. Sie arbeitete als Zimmermädchen, Fabrikarbeiterin, Krankenpflegerin und Schneiderin und bekam zwei Kinder. 1908 trat sie in die SPD ein. Nach Einführung des Frauenwahlrechts war sie eine von 37 Frauen die 1919 in die Weimarer Nationalversammlung gewählt wurden. Als gute Versammlungsrednerin hatte sie sich da schon einen Namen gemacht und so war sie die erste Frau die in einem deutschen Parlament das Rednerpult betrat. Ein besonderes Anliegen war ihr die Sozialpolitik, das Lindern von Not und die Hilfe zur Selbsthilfe. Im Dezember 1919 rief sie den "Hauptausschuss für Arbeiterwohlfahrt" ins Leben und übernahm den Vorsitz. Die Hilfsorganisation Arbeiterwohlfahrt organisierte mit vielen ehrenamtlichen Helfern Mittagstische, Nähstuben, Werkstätten zur Selbsthilfe, Ausbildungs-möglichkeiten und Beratungsstellen. Unter ihrer Leitung engagierten sich bis zu 135.000 Ehrenamtliche für Kinder, Jugendliche, Behinderte, Alte und Erwerbslose. 1933 musste Marie Juchacz vor den Nazis fliehen. Auch im Exil, zunächst in Frankreich, dann in New York blieb sie nicht untätig, sie organisierte Mittagstische für MigrantInnen und baute die "Arbeiterwohlfahrt USA" auf, die sich um Opfer des Nationalsozialismus kümmerte. 1949 kehrte sie nach Deutschland zurück und begleitete als Ehrenpräsidentin den Wiederaufbau der AWO. Cäcilie Breckheimer: Cäcilie Beckheimer wurde am 29.01.1895 in Litauen als Tochter einer jüdischen Familie geboren. Nach Frankfurt gekommen, heiratete sie Peter Breckheimer. Die Familie lebte im Riederwald. Sie bekamen einen Sohn. Cäcilie Beckheimer und ihre Familie waren sehr aktive Sozialdemokraten und Sozialisten. Auch nach der Machtergreifung der Nazis 1933 arbeiteten sie in konspirativen Treffen weiterhin politisch. Cäcilie war durch ihre Ehe mit einem "Arier" eine Zeit lang vor den Deportationen geschützt. Im Februar 1943 erhielt sie eine Vorladung ins Hauptquartier der Gestapo und kam ins Polizeigefängnis Klapperfeld. Ihr Sohn verbrachte viele Tage vor dem Frauentrakt um seine Mutter mit dem speziellen Familienpfiff zu kontaktieren. Die Familie Breckheimer kam nie wieder zusammen. Cäcilie Breckheimer wurde nach Ausschwitz verschleppt und ist am 26. Juli 1943 gestorben. Anlage 1 (ca. 112 KB) Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 23 2019 Die Vorlage OF 524/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Benennung zweier Plätze im Stadtteil Riederwald Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, im Riederwald den Platz unmittelbar vor der Philippusgemeinde in "Cäcilie-Breckheimer-Platz" sowie die Freifläche an der Ecke Schäfflestraße/Raiffeisenstraße in "Marie-Juchacz-Platz" zu benennen. Die Benennung der Plätze nach den genannten Personen wird durch das Stadtvermessungsamt unterstützt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Veranstaltungen auf dem Gelände des Fußballleistungszentrums am Riederwald von Eintracht Frankfurt e. V.
Antrag vom 27.01.2019, OF 521/11 Betreff: Veranstaltungen auf dem Gelände des Fußballleistungszentrums am Riederwald von Eintracht Frankfurt e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge Auskunft geben: Wurden die Veranstaltungen der Gaststätte DIVA im Juli 2018 auf dem Gelände der Eintracht Frankfurt e.V. anlässlich der Fußballweltmeisterschaft ordnungsgemäß angemeldet? Falls ja, bittet der OBR um Beantwortung folgender Fragen: Wie viel Besucher wurden im Anmeldeformular angegeben? Wurde ein Sicherheitskonzept vorgelegt? Gab es Auflagen zur Lautstärke? Wurde mit den Behörden An und Abfahrt, sowie die Parkplatzsituation besprochen? Gab es sonstige Auflagen der Genehmigungsbehörde? Begründung: Durch das von der Gaststätte "Diva" auf dem Gelände des Fussball-Leistungszentrums am Riederwald ausgerichtete "Public Viewing" während der Fussball-Weltmeisterschaft 2018 kam es im Bereich der Vatterstr./Haenischstr./Gustav-Behringer-Str./ Alfred-Pfaff-Str. zu chaotischen Verkehrsverhältnissen. Der Abfluss der Autos in den oben benannten Straßen dauert zum Teil bis in die frühen Morgenstunden. Polizei und Ordnungsamt waren zu einem späteren Zeitpunkt involviert, konnten den Ansturm aber auch nur sehr begrenzt kontrollieren. Hubkonzert bis 4 Uhr in den Morgenstunden ließen die betroffenen AnwohnerInnen nicht schlafen. Es gab Schlägereien mit mehreren Personen, auch diese sind polizeibekannt. Besucher der Veranstaltung urinierten in die Hauseingänge. Es wurden Schüsse aus Schreckschusspistolen abgegeben. Weiter kam es zu einem Unfall zwischen einem Auto und der U-Bahn. Die Haenischstraße und Vatterstraße wurden von der Polizei abgesperrt, AnwohnerInnen konnten Ihre Wohnungen mit dem Auto nicht mehr erreichen. Besonders gravierend war zudem dass ein Rettungswagen einen Einsatzort im hinteren Bereich der Vatterstraße nicht erreichen konnte. Er fuhr schließlich über die Grünanlage hinter der U-Bahn Station Schäfflestraße an die Siedlung heran. Zu Fuß wurde dann die Einsatzstelle erreicht und der Patient wurde mit der Trage zum Rettungswagen transportiert. Es handelte sich um einen lebenswichtigen Einsatz, diese Verzögerung war definitiv gefährlich. Es ist fraglich ob der Veranstaltungsort für Großveranstaltungen (bei Spielen der Kroatischen Mannschaft waren geschätzt über 3.000 Besucher im Stadion am Riederwald) geeignet ist. Sowohl die verkehrliche als auch die sanitäre Situation lassen Veranstaltungen in dieser Größenordnung nicht zu. Den Menschen im verkehrlich ohnehin hochbelasteten Frankfurter Osten sind solche zusätzliche Belastungen nicht zuzumuten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 18.02.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 521/11 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE. GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD (= Annahme)
Schleichverkehr stoppen, Raiffeisenstraße sperren!
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4104 entstanden aus Vorlage: OF 506/11 vom 01.01.2019 Betreff: Schleichverkehr stoppen, Raiffeisenstraße sperren! Der Magistrat wird aufgefordert, die Raiffeisenstraße in Höhe der evangelischen Philippusgemeinde, nach dem Friedrich-Manz-Weg (stadteinwärts), mit Pollern für die Durchfahrt zu sperren. Im Bereich der dadurch entstehenden Sackgasse, zwischen Roscher Straße und dem evangelischen Kindergarten, wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben. Begründung: Seit Jahren gefährden Autofahrerinnen und Autofahrer die Anwohnerinnen und Anwohner, vor allem auch Kinder im Bereich des evangelischen Kindergartens in der Raiffeisenstraße. Durch den Dauerstau auf der Straße Am Erlenbruch versuchen tagtäglich Staugeplagte ein paar Meter gutzumachen, indem sie rechtswidrig gegen die Einbahnstraße die Raiffeisenstraße befahren. Um dies schnell zu schaffen, wird regelmäßig mit überhöhter Geschwindigkeit und teils über den Gehweg gefahren, besonders am Ende der Strecke, im Bereich des evangelischen Kindergartens. Während der Einweihungsfeier der Schäfflestraße am 18.12.2018 konnten die anwesenden Dezernenten dies selbst hautnah erleben. Da sich die Situation am Erlenbruch durch die Vorbereitungsarbeiten am Riederwaldtunnel weiter verschärfen wird, muss dringend gehandelt werden, bevor ein scherwiegender Unfall geschieht. Dass der Verkehrsfluss insgesamt nicht beeinträchtigt wird, wurde während der Baumaßnahmen in der Schäfflestraße deutlich. Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Maßnahme bestand zur Freude der Anwohnerinnen und Anwohner über mehrere Monate, ohne dass Schwierigkeiten für Feuerwehr, Polizei oder FES aufgetreten sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1391 Antrag vom 05.11.2019, OF 640/11 Auskunftsersuchen vom 02.12.2019, V 1506 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 609 Antrag vom 22.07.2020, OF 755/11 Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6610 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 852 Auskunftsersuchen vom 07.02.2022, V 306 Auskunftsersuchen vom 07.02.2022, V 307 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
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