Einrichtung einer „verkehrsberuhigten Zone“ für die gesamte Schlettweinstraße
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 13.05.2019, OA 396 entstanden aus Vorlage:
OF 545/11 vom
24.04.2019 Betreff: Einrichtung einer "verkehrsberuhigten
Zone" für die gesamte Schlettweinstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die
komplette Schlettweinstraße im Riederwald ab Harkortstraße
als "verkehrsberuhigte Zone" auszuweisen und durch geeignete Maßnahmen
(z. B. Bodenwellen) die Einhaltung der notwendigen Schrittgeschwindigkeit
zu gewährleisten. Begründung: Die Schlettweinstraße beginnt an der Harkortstraße
und endet an der Motzstraße. Es ist auf der gesamten Länge kein Bürgersteig
vorhanden. Die Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg erfolgt nur durch farblich
unterschiedliche Verbundsteinpflasterung, wobei diese kaum noch zu erkennen
ist. Zwischen den Kreuzungen Friedrich-List-Straße und Motzstraße ist die
Schlettweinstraße bereits als "verkehrsberuhigte Zone" ausgewiesen. Es ist
nicht ersichtlich, warum dieses nicht auch für den Abschnitt von der Kreuzung
Harkortstraße bis zur Friedrich-List-Straße möglich ist. Die ABG Frankfurt Holding hat entlang der
Schlettweinstraße im Rahmen von Wohnraumverdichtung neue Häuser errichtet und
im näheren Umfeld (Nebeniusstraße/Friedrich-List-Straße) Wohnungen saniert, in
welche zwischenzeitlich junge Familien mit Kindern eingezogen sind. Diese
Kinder leben und spielen im Umfeld ihrer Wohnungen und werden durch den
Straßenverkehr dort stark gefährdet. Insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten,
wenn auf dem Erlenbruch Stau herrscht, wird die Schlettweinstraße von
ortsfremden Pendlern gern als "Abkürzung" benutzt. Durch die Einrichtung einer
"verkehrsberuhigten Zone" über die gesamte Strecke könnte möglicherweise der
"Fremdverkehr" entsprechend reduziert werden. Allerdings müsste dazu
sichergestellt sein, dass die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit nicht
überschritten wird. Nach bisheriger Kenntnis wird auf dem bereits beruhigten
Abschnitt nämlich keine Rücksicht genommen und teilweise sogar mit mehr als
30 km/h durchgefahren. Deshalb sollten geeignete Maßnahmen, wie z. B.
Errichtung von Bodenwellen, vorgenommen werden, um die
Geschwindigkeitsreduzierung "technisch" einzufordern. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 67
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage OA 396 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER
gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 34. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019, TO II, TOP 52
Beschluss: Der Vorlage OA 396 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
Beschlussausfertigung(en): § 4268, 34. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019 Aktenzeichen: 32 1