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Auftragen eines Piktogramms „Eingeschränktes Haltverbot“ vor der Schäfflestraße 29

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4453 entstanden aus Vorlage: OF 532/11 vom 09.03.2019 Betreff: Auftragen eines Piktogramms "Eingeschränktes Haltverbot" vor der Schäfflestraße 29 Der Magistrat wird aufgefordert, vor der Schäfflestraße Hausnummer 29 ein Piktogramm "Eingeschränktes Haltverbot" (Zeichen 286 der StVO) in der dortigen Liefereinfahrt (tatsächliche Örtlichkeit Auffahrt Raiffeisenstraße vor dem dortigen Kiosk) aufzutragen, um ein Blockieren der Zufahrt zu verhindern. Begründung: Die Örtlichkeit liegt in der Raiffeisenstraße/Schäfflestraße. Dieser neu gestaltete Platz gehört formal allerdings zur Schäfflestraße 29 und wertet den Riederwald in seiner äußeren Erscheinung auf. Die breite Zufahrt wird regelmäßig durch geparkte Fahrzeuge blockiert. Ein Piktogramm "Eingeschränktes Haltverbot" erinnert Fahrzeugführer, die der StVO nicht sonderlich mächtig sind, an die Freihaltung der Zufahrt zur Anlieferung. Andernfalls muss die Anlieferung des dortigen Gewerbes über ein nicht ordnungsgemäßes Parken auf und gleichzeitiges Blockieren der Fahrbahn geschehen, was in Anbetracht der Verkehrssituation im Riederwald in niemandes Interesse liegen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1241 Aktenzeichen: 32 1