Auftragen eines Piktogramms „Eingeschränktes Haltverbot“ vor der Schäfflestraße 29
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM
4453 entstanden aus Vorlage:
OF 532/11 vom
09.03.2019 Betreff: Auftragen eines Piktogramms
"Eingeschränktes Haltverbot" vor der Schäfflestraße 29
Der Magistrat wird
aufgefordert, vor der Schäfflestraße Hausnummer 29 ein Piktogramm "Eingeschränktes Haltverbot" (Zeichen 286 der StVO) in der
dortigen Liefereinfahrt (tatsächliche Örtlichkeit Auffahrt Raiffeisenstraße vor
dem dortigen Kiosk) aufzutragen, um ein Blockieren der Zufahrt zu
verhindern. Begründung: Die Örtlichkeit liegt in der
Raiffeisenstraße/Schäfflestraße. Dieser neu gestaltete Platz gehört formal
allerdings zur Schäfflestraße 29 und wertet den Riederwald in seiner äußeren
Erscheinung auf. Die breite Zufahrt wird regelmäßig durch geparkte Fahrzeuge
blockiert. Ein Piktogramm "Eingeschränktes Haltverbot" erinnert Fahrzeugführer,
die der StVO nicht sonderlich mächtig sind, an die Freihaltung der Zufahrt zur
Anlieferung. Andernfalls muss die Anlieferung des dortigen Gewerbes über ein
nicht ordnungsgemäßes Parken auf und gleichzeitiges Blockieren der Fahrbahn
geschehen, was in Anbetracht der Verkehrssituation im Riederwald in niemandes
Interesse liegen kann. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.07.2019, ST 1241
Aktenzeichen: 32 1