Theodor-Haubach-Weg - Lärmschutzwand auf der A 661 verlängern hier: Erwiderung auf den Bericht B 389
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM
4641 entstanden aus
Vorlage: OF 550/11 vom
19.04.2019 Betreff: Theodor-Haubach-Weg - Lärmschutzwand auf der
A 661 verlängern hier: Erwiderung auf den Bericht B 389 Vorgang:
OA 293/18 OBR 11; B
389/18 Der Magistrat wird gebeten, sich erneut mit der
Anregung OA 293 vom 13.08.2018 zu befassen. Der dazu abgegebene Bericht zielt
auf die A 66 und den Anschluss auf die A 661, nicht aber auf den
eigentlichen Tenor der Ortsbeiratsanregung. Es stellt sich zudem die Frage, ob
dem Magistrat bekannt ist, dass es eine Zusage von Hessen Mobil aus dem Kontext des Planfeststellungsverfahrens für den
Riederwaldtunnel gibt, die Lärmauswirkungen südlich des Erlenbruchs in die
Untersuchungen zum Projekt "A 661" mit einzubeziehen. Begründung: Der Bericht des Magistrats geht am Thema vorbei. Er
bezieht sich auf den Lärm aus dem geplanten Tunnelprojekt an der A 66 bzw.
der Brücke nahe der U-Bahn-Station "Johanna-Tesch-Platz", nicht aber auf den
Lärm von der A 661 (Bestand) wegen der zur kurzen Lärmschutzwand und der
Knall-Geräusche von der alten Brücke über die Straße, die zur Hessengarage und
zur Metro führt ("Am Riederbruch"). Dieser Lärm ist von dem Tunnelprojekt nur
insofern betroffen, als der Verkehr auf der A 661 zunehmen wird. Zudem
bezieht sich die Antwort des Magistrats auf den Riegelbau im
Theodor-Haubach-Weg direkt an der Autobahn, nicht auf die Häuser entlang der
Südseite des Theodor-Haubach-Wegs, des Johanna-Tesch-Platzes und der
Raiffeisenstraße. Nach Aussage von Hessen Mobil sollen im Zuge des Projektes
"A 661" die Lärmschutzberechnungen erweitert werden und den von Süden
kommenden Schall der A 661 mit erfassen. Hessen Mobil räumt ein, dass die
Abgrenzung des Untersuchungsgebietes - das auf den Tunnel ausgerichtet war -
den Schall ausgeblendet hat. Es gibt eine Zusage, die Lärmauswirkungen des
Riederwaldtunnels und der A 661 zu erfassen und beide Bereiche in dem
Verfahren zur Lärmschutzwand an der A 661, also im A 661-Verfahren,
mit abzuarbeiten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
13.08.2018, OA 293
Bericht des
Magistrats vom 07.12.2018, B 389
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.08.2019, ST 1578
Aktenzeichen: 61 12