Fußgängerbereich an der Ampel Erlenbruch/Schäfflestraße frei halten
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2019, OM
4264 entstanden aus Vorlage:
OF 519/11 vom
29.01.2019 Betreff: Fußgängerbereich an der Ampel
Erlenbruch/Schäfflestraße frei halten Der Magistrat wird gebeten, die
Ampelschaltung an der Kreuzung Erlenbruch/Schäfflestraße/Haenischstraße zu
überprüfen, um zu gewährleisten, dass der Fußgängerüberweg (offizieller
Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Pestalozzischule) frei bleibt und
nicht durch Rückstau blockiert wird. Es ist weiter zu prüfen, ob dies durch
eine Gleichschaltung der Autoampeln, die stadtein- und -auswärts zu
unterschiedlichen Zeiten auf Rot schalten, erreicht werden kann. Die Grün- und
Rotphasen für Fußgänger und Autos sind so anzupassen, dass für die
stadtauswärts fahrenden Autos genug Zeit bleibt den Kreuzungs- und
Fußgängerbereich freizuräumen, bevor die Fußgängerampel auf Grün schaltet. Es
ist zudem zu prüfen, ob es geeignete Warnhinweise für
Autofahrer gibt, die zulässig sind und direkt vor der Fußgängerampel
installiert werden können, da es auch immer wieder vorkommt, dass Autofahrer
die grüne Fußgängerampel gänzlich unbeachtet lassen und den Fußgängerweg
überfahren (s. Bild). Begründung: Die Ampel für Autos stadteinwärts schaltet ca. zehn
bis 20 Sekunden früher auf Rot als die Ampel stadtauswärts. Dadurch befahren
die Autos stadtauswärts noch den Kreuzungsbereich während die Autos
stadteinwärts bereits stehen. Auf den Gefahrenbereich wurde vom Ortsbeirat
immer wieder hingewiesen und mit verschieden Anträgen Lösungsvorschläge
gemacht, die alle abgelehnt wurden. Die Gefahr für Fußgänger, insbesondere für
die Grundschulkinder, ist definitiv zu groß. Regelmäßig berichten Kinder,
Eltern sowie Anwohnerinnen und Anwohner von gefährlichen Situationen. Der
Magistrat muss hier schnell eine Lösung finden, es ist eine Frage der Zeit, bis
an dieser Kreuzung jemand zu Schaden kommt! Quelle: Eigene Bilder Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.05.2019, ST 906
Aktenzeichen: 32 1