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Aufstellen und Unterhalt von Pollern
Antrag vom 16.11.2021, OF 178/11 Betreff: Aufstellen und Unterhalt von Pollern Der Ortsbeirat 11 möge beschließen, folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat zu richten. Der Magistrat wird ersucht folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Poller sind in den vergangenen drei Jahren mutwillig zerstört ("abgeflext") worden? 2. Bei wie vielen abschließbaren Pollern sind die Schlösser durch Klebstoff oder anderweitig unbrauchbar gemacht worden? 3. Welche Kosten sind dem Magistrat durch die Reparatur dieser Poller entstanden? 4. Welche jährliche Budget wird für nötig gehalten, um alle Poller in Frankfurt ordnungsgemäß in Funktion zu halten? Begründung: Am 19. Januar 2022 fand der lange erwartete Ortstermin (drei Jahre Wartezeit) zur Sperrung der Raiffeisenstraße in Höhe des evangelischen Kindergartens statt. Die Sperrung war von allen Fraktionen im Ortsbeirat einstimmig gefordert worden, um auf Wunsch der Anwohner die illegale Durchfahrt gegen die Einbahnstraße zu unterbinden (OM 4104vom 21.01.2019, OM 852 vom 25.10.2021) Die Vertreter des Magistrat erklärten, die Sperrung sei nur mittels abschließbarer Poller zu realisieren. Erfahrungsgemäß würden solche Poller von Unbekannten regelmäßigt zerstört ("abgeflext") oder die Schlößer durch Klebstoff unbrauchbar gemacht. Die Ämter hätten kein Budget, um solche Poller zu reparieren oder zu ersetzen. Deshalb sei die ansonsten von allen Beteiligten gewünschte Sperrung nicht möglich. Dem Ortsbeirat ist schleierhaft, warum eine Metropole wie Frankfurt operativ und finanziell keine Poller unterhalten kann und nur deshalb ansonsten sinnvolle Maßnahme unterbleiben müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 307 2022 Die Vorlage OF 178/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
Sicherheit im Volgersbrunnenweg verbessern
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 838 entstanden aus Vorlage: OF 90/11 vom 25.08.2021 Betreff: Sicherheit im Volgersbrunnenweg verbessern Vorgang: OM 3849/18 OBR 11, ST 1281/20 Mit Stellungnahme vom 06.07.2020, ST 1281, wurde dem Ortsbeirat 11 mitgeteilt, dass der Magistrat bereit ist, die Verkehrssituation an dieser Stelle zu entschärfen und entsprechende Markierungen anzubringen. Dort teilen sich Fußgänger und Fahrzeuge den Zugang zum einzigen Lebensmittelsupermarkt im Riederwald. Die entsprechenden Markierungen wurden im Frühjahr erfreulicherweise angebracht, fielen aber nach wenigen Wochen einer Baustelle zum Opfer und sind jetzt unter einer neuen Asphaltdecke verschwunden. Der Magistrat wird daher gebeten zu veranlassen, dass die Markierungen erneut aufgebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3849 Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2020, ST 1281 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 221 Aktenzeichen: 67 0
Falschfahren in der Raiffeisenstraße
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 852 entstanden aus Vorlage: OF 115/11 vom 20.09.2021 Betreff: Falschfahren in der Raiffeisenstraße Vorgang: OM 4104/19 OBR 11; ST 609/20; OM 6610/20 OBR 11; ST 388/21 Der Magistrat wird gebeten, den angekündigten Ortstermin endlich anzusetzen und Abhilfe gegen Autofahrerinnen und Autofahrer zu schaffen, die gegen die Einbahnstraße und zum Teil mit überhöher Geschwindigkeit den Stau auf dem Erlenbruch zu umgehen versuchen. Begründung: Die Raiffeisenstraße ist in Abschnitte mit unterschiedlicher Richtung als Einbahnstraße aufgeteilt, um zu verhindern, dass Fahrzeuge die Siedlung als Stauumgehung nutzen. Diese Regel wird aber häufig missachtet. Das Problem ist altbekannt (ausführlich dazu die Anregung vom 21.09.2020, OM 6610). Als im Sommer 2021 eine Baustelle auf dem Erlenbruch eingerichtet wurde, hat sich das Problem massiv verstärkt. Die Zahl von Autos, die (oft mit überhöhter Geschwindigkeit) gegen die Einbahnstraße in der Raiffeisenstraße fuhren, stieg deutlich. Damit zusammenhängend nahmen auch die Beschwerden zu, die im Nachbarschaftsbüro oder bei den Ortsbeiräten eingehen. Wegen Falschfahrens und überhöhter Geschwindigkeit an sich, aber auch wegen der Aggressivität (bis hin zu Beleidigungen und der Androhung von Schlägen), die manche Autofahrende an den Tag legen, wenn man versucht, sie auf ihr Fehlverhalten anzusprechen. Mittlerweise fragt man sich: Wie soll es während des neunjährigen Tunnelbaus ablaufen? Wird die Raiffeisenstraße dann zur illegalen Dauerumgehung für alle Eiligen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4104 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 609 Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6610 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 388 Auskunftsersuchen vom 07.02.2022, V 306 Auskunftsersuchen vom 07.02.2022, V 307 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 523 Anregung vom 25.04.2022, OA 180 Aktenzeichen: 32 1
Umfassende Umgestaltung der Raiffeisenstraße
Antrag vom 10.10.2021, OF 116/11 Betreff: Umfassende Umgestaltung der Raiffeisenstraße Der Ortsbeirat beschließt, die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, die Raiffeisenstraße umfassend umzugestalten. Dabei sollen folgende Punkte umgesetzt werden: 1. Die Raiffeisenstraße wird in der ganzen Länge zur Fahrradstraße erhoben. 2. Die Durchfahrt der Raiffeisenstraße wird in der Höhe der Hausnummer 69, Einfahrt zum evangelischen Kindergarten, für Kraftfahrzeuge gesperrt. Eine Durchfahrt für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge bleibt dabei gewährleistet, zum Beispiel durch versenkbare Poller. Begründung: Die Raiffeisenstraße verläuft vom Johanna-Tesch-Platz bis zur Lahmeyerstraße parallel zum Erlenbruch und ist damit sowohl für Autofahrer als auch für Radfahrer eine attraktive Umgehung des überlasteten Erlenbruchs. Dabei kommt es immer wieder zum Fahren von Kraftfahrzeugen und Mopeds gegen die Einbahnstraße und zu gravierenden Überschreitungen des Tempolimits. Dies ist gefährlich für die Anwohner und insbesondere für die Kinder der anliegenden Kitas. Der Bereich zwischen des Friedrich-Manz-Weg und der Motzstraße hat sich zudem zum Zentrum des Stadtteils entwickelt. Nach Umgestaltung des Cäcilie-Breckheimer Platzes und des Marie Juchacz Platzes wird dieser Bereich auch von den Kindern aus den drei umliegenden Kindergärten immer stärker genutzt. Eine Neufassung und Etablierung dieses Bereiches wird zur Sicherheit für die spielenden Kinder beitragen und die Belebung des Stadtteils stärken. Die Etablierung der Raiffeisenstraße als Fahrradstraße wird zudem den Fahrradverkehr sicherer und attraktiver machen. Als vor zwei Jahren die Baumassnahmen an der Schäfflestraße stattgefunden haben, war die Durchfahrt der Raiffeisenstraße über Monate hinweg gesperrt, ohne dass dies zu negativen Auswirkungen geführt hat. Eine erneute Sperrung hat nur Vorteile und keine Nachteile. Eine umfassende und weitreichende Planung soll dazu dienen, es der Verwaltung zu erschweren, den Wunsch nach Verkehrsberuhigung erneut einfach wegzuwischen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 116/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 1 SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Annahme); 3 SPD (= Enthaltung)
Ankauf eines Grundstücks in der Rümelinstraße
Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 11 entstanden aus Vorlage: OF 10/11 vom 16.04.2021 Betreff: Ankauf eines Grundstücks in der Rümelinstraße Auf einem Grundstück im Riederwald (Ecke Rümelinstraße/Raiffeisenstraße) wurden sehr günstige Wohnungen entmietet, um dort Eigentumswohnungen zu bauen. Jahrelang passierte dort nichts und die erteilte Baugenehmigung ist zwischenzeitlich erloschen. Nun wird das Grundstück im Internet zum Kauf angeboten. Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob die Möglichkeit besteht, die Immobilie im Rahmen eines Vorverkaufsrechts oder zum Bodenrichtwert zu erwerben, um dort wieder bezahlbaren Wohnraum entstehen zu lassen. Begründung: Der Bestand von bezahlbarem Wohnraum in Frankfurt muss erhalten werden. Da der Anbau des Wohnhauses bereits vor Jahren abgerissen wurde, besteht die Möglichkeit, zusätzliche Wohnungen zu errichten. Die Fläche eignet sich auch sehr gut für ein gemeinschaftliches oder genossenschaftliches Wohnprojekt. Da der Investor über viele Jahre nicht imstande war, seine Planungen zu realisieren, sollte der Magistrat die Fläche (zur Hälfte eine offene Baugrube) wieder als Wohnraum nutzbar machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1321 Aktenzeichen: 23 10
Lassallestraße: Radverkehr durchgehend in beide Richtungen freigeben
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6612 entstanden aus Vorlage: OF 757/11 vom 22.07.2020 Betreff: Lassallestraße: Radverkehr durchgehend in beide Richtungen freigeben Der Magistrat wird gebeten, den Radverkehr in der Lassallestraße durchgehend für beide Richtungen freizu geben und entsprechende Straßenmarkierungen aufzubringen. Begründung: Der Radverkehr ist auf der Lassallestraße von der Schäfflestraße bis zur Friedrich-List-Straße beidseitig freigegeben und markiert. Ab Friedrich-List-Straße bis zur Lahmeyerstraße gibt es keine Freigabe. Eine Freigabe ist wünschenswert, da die Lahmeyerstraße eine gute verkehrsberuhigte Alternative zum Erlenbruch bietet. Sie wird daher auch jetzt schon genutzt, bei gegenseitiger Rücksichtnahme ist das problemlos möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2135 Aktenzeichen: 32 1
Poller an diversen Straßenkreuzungen im Riederwald installieren
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6615 entstanden aus Vorlage: OF 760/11 vom 22.07.2020 Betreff: Poller an diversen Straßenkreuzungen im Riederwald installieren Der Magistrat wird gebeten, auf folgenden Straßenecken je nach Möglichkeit entweder Poller zu installieren oder Sperrflächen zu markieren, um das Parken im Kreuzungsbereich zu verhindern (§ 12 Absatz 3 Nr. 1 StVO): 1. Motzstraße/Ecke Iselinstraße und Friedrich-List-Straße; 2. Schlettweinstraße/ Ecke Nebeniusstraße, Friedrich-List-Straße, Karl-Marx-Straße und Motzstraße; 3. Lahmeyerstraße/Ecke Lassallestraße. Begründung: In letzter Zeit häufen sich in o. g. Bereichen Beschwerden, dass die Ecken zugeparkt werden. Es wurde berichtet, dass es schon häufiger vorkam, dass die Müllabfuhr nicht anfahren konnte und die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge nur eingeschränkt möglich war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 394 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Geschwindigkeit in der Harkortstraße durch Verengung der Fahrbahn drosseln
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6616 entstanden aus Vorlage: OF 761/11 vom 22.07.2020 Betreff: Geschwindigkeit in der Harkortstraße durch Verengung der Fahrbahn drosseln Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, in der Harkortstraße durch Verengung an geeigneten Stellen der Straße (links und rechts der Fahrbahn) dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingehalten wird, z. B. durch 1. Blumenkübel/Pflanzecken (Bewohner wären bereit, die Pflege als Paten zu übernehmen); 2. Poller (am Wegrand, sodass Fahrzeuge vorbeifahren können). Begründung: Es häufen sich Beschwerden, dass auf der Harkortstraße regelmäßig deutlich schneller gefahren wird als die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Da es schwierig ist, dieses Fehlverhalten durch regelmäßige Kontrollen zu unterbinden, sollten andere geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Raserei zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 396 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Müllbehälter am Marie-Juchacz-Platz, in der Motzstraße und am Volgersbrunnenweg, gegenüber Netto-Parkplatz, aufstellen
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6617 entstanden aus Vorlage: OF 762/11 vom 22.07.2020 Betreff: Müllbehälter am Marie-Juchacz-Platz, in der Motzstraße und am Volgersbrunnenweg, gegenüber Netto-Parkplatz, aufstellen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Marie-Juchacz-Platz und in der Motzstraße, neben den beiden Bänken, sowie im Volgersbrunnenweg, gegenüber dem Netto, Müllbehälter aufzustellen. Begründung: Die Sitzmöglichkeiten auf dem Marie-Juchacz-Platz und in der Motzstraße werden gerne und oft genutzt. Leider wird häufig Müll hinterlassen, weil Müllbehälter fehlen. Im Volgersbrunnenweg gegenüber dem Netto-Parkplatz am Anfang des schmalen Waldweges (ohne Namen) gibt es zwar einen Müllbehälter, jedoch ist dieser sehr klein und schnell voll. Müll liegt häufig daneben und verteilt sich dann bei Wind im Wald. Da nach dem Einkauf beim Netto Getränke und Mahlzeiten direkt verzehrt werden, ist an dieser Stelle ein großer Müllbehälter erforderlich. Quelle: google maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 17 Aktenzeichen: 79 4
Raiffeisenstraße: Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt und weiteren Vertretern am 11.02.2020
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6610 entstanden aus Vorlage: OF 755/11 vom 22.07.2020 Betreff: Raiffeisenstraße: Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt und weiteren Vertretern am 11.02.2020 Vorgang: OM 4104/19 OBR 11; ST 609/20; Protokoll v. 12.02.2020 Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat Maßnahmen zu ergreifen, um in der Raiffeisenstraße das Fahren gegen die Einbahnstraße zu verhindern. Es kommen verschiedene Möglichkeiten infrage, die nochmals geprüft werden müssen: 1. Sperrung der Raiffeisenstraße ab evangelischer Kirche mit Stahlabweisern; 2. Blitzer; 3. Messgeräte; 4. verstärkte Kontrollen; 5. ggf. geänderte Verkehrsführung - Vorschläge gibt es, ob diese realisierbar sind, muss bei einem weiteren Ortstermin mit dem Straßenverkehrsamt besprochen werden; 6. Einbau von Schikanen/Verengungen auf der Raiffeisenstraße wo möglich. Zu diesem Zweck und aufgrund der noch folgenden Schilderungen von Anwohnerinnen und Anwohnern wird der Magistrat erneut um einen Ortstermin gebeten, der dazu dienen soll, in aller Gründlichkeit geeignete Maßnahmen zu erarbeiten. Begründung: Bei dem benannten Ortstermin wurde (außerhalb des Protokolls) von den Behörden die Ansicht vertreten, dass man in Frankfurt mit einer gewissen Zahl Verkehrsübertretungen rechnen muss und so gesehen im Riederwald paradiesische Zustände herrschen. Eine solche Aussage von verantwortlichen Stellen ist kein gutes Signal. Es wurde auch gesagt, dass Kinder lernen müssen, in beide Richtungen zu schauen. Das ist zwar richtig, aber in erster Linie müssen Autofahrerinnen und Autofahrer lernen, sich an die Verkehrsregeln zu halten. Jedenfalls kann diese Argumentation nicht dazu dienen, hier nicht tätig zu werden. Das immer wiederkehrende Argument, dass es sich hier nicht um einen Unfallschwerpunkt handelt, ist schwer erträglich, denn wenn sich hier jemals ein Unfall ereignet, dann in jedem Fall mit Personenschaden und schlimmen Folgen. Zur Erinnerung: Hier wohnen Familien mit kleinen Kindern, es gibt einen Kindergarten und eine Krabbelstube. Auch der Ansicht, dass konkrete Messungen mit elektronischen Messgeräten verworfen werden, weil keine nennenswerten Zahlen zu erwarten sind, muss widersprochen werden. Dies entspricht nicht den täglichen Erfahrungen der Anwohnerinnen und Anwohner. Es ist gut, dass der Stadtteil mit dem Schutzmann vor Ort einen engagierten und guten Ansprechpartner gewonnen hat, er ist jedoch nicht immer vor Ort, und somit kann es sein, dass bei ihm selbst der Eindruck entsteht, dass das Fahren gegen die Einbahnstraße selten vorkommt. Wenn es jedoch zum täglichen Erleben gehört, kommt man zu einer anderen Bewertung. Dies zeigt das beigefügte Protokoll, das mit Hilfe von Anwohnern erstellt wurde und natürlich nicht vollständig sein kann, aber es zeigt, dass das Fahren gegen die Einbahnstraße systematisch geschieht, insbesondere wenn Stau auf dem Erlenbruch herrscht. Den Ordnungsbehörden müssen zudem viele Anzeigen vorliegen, die dies bestätigen. Durch Corona und die damit verbundenen Einschränkungen hat es sich zwar deutlich entspannt, aber es ist damit zu rechnen, dass sich die Situation nach Ablauf der Sommerferien wieder auf Normalmaß verschlimmern wird. Die Anwohnerinnen und Anwohner sind nicht gewillt, diese ständigen Übertretungen, die mit hoher Rücksichtslosigkeit und Aggressivität verbunden sind, auf Dauer hinzunehmen und werden mit Aktionen das Thema in der Öffentlichkeit weiter thematisieren. Nachfolgend nur einige Fälle: Datum Uhrzeit Kennzeichen Fahrzeugmodell 21.03.2020 17:30 bekannt Kleinwagen silber 09.04.2020 14:30 bekannt Kombi anthrazit 23.04.2020 15:10 bekannt Mercedes schwarz 23.04.2020 16:10 bekannt Kombi 25.04.2020 15:00 bekannt BMW 05.05.2020 12:50 bekannt goldfarbenes Auto 09.05.2020 bekannt BMW SUV weiß 14.05.2020 15:00 ? VW Transporter weiß 14.05.2020 16:55 bekannt ? 14.05.2020 17:10 bekannt ? 17.05.2020 19:00 bekannt schwarzer Smart 22.05.2020 14:40 bekannt weißer Sprinter 22.05.2020 17:42 bekannt BMW 3er Cabrio schwarz 27.05.2020 16:37 bekannt Range Rover grau 28.05.2020 14:33 bekannt BMW schwarz 29.05.2020 17:42 bekannt BMW weiß 02.06.2020 11:20 bekannt schwarzes Kfz 02.06.2020 14:20 bekannt blauer Golf Kombi 02.06.2020 17:30 bekannt VW Caddy grau 02.06.2020 18:00 ? Motorroller 02.06.2020 18:30 ? schwarzer Kleinwagen 03.06.2020 17:15 ? orangener Quad 03.06.2020 18:20 bekannt Mercedes silber 04.06.2020 12:11 bekannt roter Transporter 04.06.2020 16:38 ? 3 er BMW 04.06.2020 16:45 bekannt Porsche 04.06.2020 19:00 bekannt VW Bus T 05.06.2020 10:57 ? Roller 05.06.2020 20:45 bekannt dunkler VW Golf 06.06.2020 16:35 ? VW Polo schwarz 08.06.2020 16:20 ? 3er BMW schwarz 08.06.2020 15:27 ? blauer Kleinwagen 08.06.2020 15:56 ? Mercedes silber 09.06.2020 17:55 ? Roller 10.06.2020 15:52 bekannt schwarzer Ford 10.06.2020 16:00 gelber Fiat Kleinwagen 10.06.2020 16:20 bekannt VW anthrazit 10.06.2020 16:45 bekannt Renault silber 10.06.2020 18:00 ? Roller 10.06.2020 18:11 ? weißer Transporter 10.06.2020 18:15 bekannt schwarzes Kfz 10.06.2020 19:39 ? schwarzes Motorrad 10.06.2020 20:55 ? Roller 11.06.2020 09:40 bekannt weißes Kfz 12.06.2020 14:45 bekannt Golf silber 12.06.2020 15:57 bekannt weißer Transporter 12.06.2020 16:22 bekannt anthr. Kfz 13.06.2020 15:25 bekannt Motorrad 15.06.2020 14:52 bekannt Audi SUV weiß 15.06.2020 16:00 ? Transporter weiß 15.06.2020 16:51 bekannt Mercedes blau 16.06.2020 11:20 ? BMW SUV grau 16.06.2020 17:04 bekannt blaues Kfz 18.06.2020 11:50 bekannt Transporter der Tafel 18.06.2020 12:25 bekannt Mercedes beige 18.06.2020 12:32 ? Roller 19.06.2020 13:30 bekannt schwarzer Smart 19.06.2020 15:20 bekannt VW Passat blau 19.06.2020 15:30 bekannt Ford silber 19.06.2020 15:56 ? Roller 20.06.2020 10:00 bekannt schwarzer Kleinwagen 23.06.2020 20:15 bekannt weißer Mercedes SUV 29.06.2020 16:42 bekannt Smart gold/gelb 29.06.2020 18:18 bekannt ? silber 30.06.2020 11:55 bekannt weißer Mercedes Transporter 30.06.2020 14:05 bekannt book-n-drive Auto 30.06.2020 18:31 bekannt book-n-drive Auto 01.07.2020 17:15 bekannt Mercedes weiß 02.07.2020 18:54 bekannt Mercedes siber 02.07.2020 19:03 bekannt SUV weiß 08.07.2020 16:18 bekannt Opel silber 09.07.2020 18:14 bekannt weißer Kombi Zitate von Anwohnern zum Thema: "Die Aussage, Kinder müssen lernen, im Straßenverkehr aufzupassen und in beide Richtungen zu schauen, finde ich, ist eine Frechheit. Ich selbst bin schon zwei Mal fast über den Haufen gefahren worden - ohne echten Personenschaden wird die Polizei allerdings nicht aktiv." "Mal wieder unverständlich, wie hier eine, hoffentlich nie passierende Tragödie mit einem schweren Unfall in Kauf genommen wird und eigentlich vernünftige Menschen eine Gefahrenlage einfach nicht sehen wollen." "Dieser Zustand ist nicht zu akzeptieren. Auch wenn es zurzeit etwas ruhiger ist (Corona), ist dieses Verhalten der Verkehrsteilnehmer, die gegen die Fahrtrichtung fahren (brettern), um den Stau am Erlenbruch zu umgehen, nicht hinnehmbar, da sie sich und vor allem andere - Mensch und Tier - in höchste Gefahr bringen. Leider ist das mit nur einer Kontrolle schwer zu belegen, da es nach meiner Meinung zwischen ca. drei- und 15-mal am Tag passiert. Wir hatten da auch schon oft Ärger und wurden bedroht, wenn man die Personen ansprach." "Ich bräuchte hier wirklich mal Hilfe mit Anzeigenschreiben, vielleicht wird es dann der Stadt zu viel und sie unternehmen etwas." "Ich habe schon mehr als einmal das zuständige Polizeirevier verständigt und auch schon diverse Vergehen angezeigt. Es ist wahr, dass es auf der Straße leider schnell eskaliert, wenn man die Fahrzeuge anhält und auf das Fehlverhalten aufmerksam macht." "Aber nicht nur die, die gegen die Einbahnstraße fahren, sondern eben auch die, die mit hoher Geschwindigkeit zahlreich in die richtige Richtung fahren, finde ich bedenklich." "Also meine Beobachtungen sind andere. Es wird regelmäßig gegen die Einbahnstraße gefahren, mehrmals täglich würde ich sogar sagen. Das ist ja nichts Neues. Ich halte eine Aktion für angebracht." "Ich kann fast täglich Autos beobachten, die meist mit mehr als den erlaubten 30 km/h gegen die Einbahnstraße fahren, auch habe ich schon mehrmals Autos dabei beobachtet, die dabei ein Stück auf dem Gehweg gefahren sind, weil sie jemand daran hindern wollte, weiter gegen die Einbahnstraße zu fahren." "Die rasen hier durch, als gibt es kein Morgen." "Auch aus der richtigen Richtung fahren die hier oft mit 60 bis 70 km/h und das in einem Wohngebiet mit vielen Kindern; dass an der Rümelinstraße Vorfahrt zu achten ist oder Radfahrer hier Vorrang haben, wird ebenfalls gnadenlos ignoriert." "Ich habe schon manchen Autofahrer angesprochen, meist wurde mir in einem aggressiven Ton geantwortet und die Fahrer haben sich uneinsichtig gezeigt. Diese Situationen haben mich sehr gestresst." "Ich habe zwei Kinder, die auch mal auf die Straße rennen und dabei nicht nach links schauen, weil sie nicht erwarten, dass auch von links Autos kommen. Aber nicht nur Kinder sind davon betroffen, auch Erwachsene erwarten das nicht." "Zur Entschärfung von lebensgefährlichen Situationen und auch im Sinne eines stressfreieren Lebens ist es erforderlich, dass hier besondere Maßnahmen ergriffen werden." "Neulich ist ein Sprinter mit mindestens 60 Sachen oder mehr über sämtliche Bürgersteige gerast, über die Rümelinstraße drüber. Wäre da jemand rausgekommen, der hätte keine Chance gehabt." "Erst kürzlich wurde ein junger Familienvater, der mit seiner Tochter den Zebrastreifen am Kindergarten überqueren wollte, von drei jungen Männern übel beschimpft und bedroht, nachdem diese mit großer Geschwindigkeit aus der falschen Richtung auf den Fußgängerüberweg zurasten und im letzten Moment zum Stehen kamen. Auf ihr Fehlverhalten angesprochen, reagierten sie aggressiv und waren, trotz mehrerer Zeugen des Vorfalls, nicht zur Einsicht bereit. Auch dieser Fall kam zur Anzeige." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4104 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 609 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 388 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 852 Anregung vom 25.04.2022, OA 180 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke – ausgeruht mobil“ auch in Fechenheim, Seckbach und Riederwald umsetzen
Antrag vom 10.11.2019, OF 634/11 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch in Fechenheim, Seckbach und Riederwald umsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1314/2017 zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" aufgefordert, eine zusätzliche Sitzbank aufzustellen: - Riederwald, Motzstraße 16 Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke -ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 11 weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Die genannten Standorte wurden von Bürgern bei einer von der CDU-Stadtverordnetenfraktion durchgeführten Befragung vorgeschlagen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 02.12.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 634/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 634/11 wurde zurückgezogen.
Neugestaltung öffentlicher Grünflächen im Riederwald
Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4937 entstanden aus Vorlage: OF 594/11 vom 27.07.2019 Betreff: Neugestaltung öffentlicher Grünflächen im Riederwald Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Aufwertung der städtischen Grünflächen im Siedlungsgebiet Riederwald zu prüfen und durchzuführen: 1. Die Bemühungen der Stadtteil-Initiative zur Bepflanzung des "Rosengärtchen" am Johanna-Tesch-Platz (gegenüber Hausnummer 16) sind weiter zu unterstützen. Dort ist man bemüht, eine insektenfreundliche Naturwiese herzustellen und in Hochbeeten Blühpflanzen zu kultivieren, um die natürliche Ökologie zu fördern. 2. Auf der Grünfläche am "Nußplätzchen" (Straßendreieck Raiffeisenstraße/Roscherstraße) sind ein oder mehrere Schachspieltische mit Sitzgelegenheiten zu installieren. 3. Aufstellung bzw. Genehmigung weiterer mobiler Hochbeete auf dem zukünftigen "Cäcilie-Breckheimer-Platz". 4. Die Grünfläche an der Lassallestraße zwischen Görresstraße und Karl-Marx-Straße soll als Naturgarten mit Bienenwiese eingerichtet werden. 5. Die Lücken in den Hecken an der Grünfläche (Punkt 4) sollen durch Nachpflanzung geschlossen werden. Begründung: Im Rahmen einer Stadtteilbegehung mit Bürgerinnen und Bürgern aus dem Riederwald wurde festgestellt, dass es zwar viele Grünflächen gibt, diese aber durch eine Umgestaltung besser genutzt werden könnten. Gerade im Hinblick auf Klimawandel und Insektensterben ist es wichtig, vorhandene Freiflächen (Wiesen, Parkanlagen) zu nutzen, um Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Die vorhandenen Bepflanzungen sind zum Teil eher praktisch als naturnah. Hier sollte umgedacht werden. Es besteht zudem die Hoffnung, dass durch diese Maßnahmen die Plätze allgemein besser genutzt werden. Derzeit fühlen sich viele Anwohner durch Gruppen gestört, die insbesondere im "Rosengärtchen" und in der Lasallestraße durch übermäßigen Alkoholgenuss und die damit verbundene Lautstärke auffallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2141 Aktenzeichen: 67 0
Einrichtung einer „verkehrsberuhigten Zone“ für die gesamte Schlettweinstraße
Anregung vom 13.05.2019, OA 396 entstanden aus Vorlage: OF 545/11 vom 24.04.2019 Betreff: Einrichtung einer "verkehrsberuhigten Zone" für die gesamte Schlettweinstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die komplette Schlettweinstraße im Riederwald ab Harkortstraße als "verkehrsberuhigte Zone" auszuweisen und durch geeignete Maßnahmen (z. B. Bodenwellen) die Einhaltung der notwendigen Schrittgeschwindigkeit zu gewährleisten. Begründung: Die Schlettweinstraße beginnt an der Harkortstraße und endet an der Motzstraße. Es ist auf der gesamten Länge kein Bürgersteig vorhanden. Die Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg erfolgt nur durch farblich unterschiedliche Verbundsteinpflasterung, wobei diese kaum noch zu erkennen ist. Zwischen den Kreuzungen Friedrich-List-Straße und Motzstraße ist die Schlettweinstraße bereits als "verkehrsberuhigte Zone" ausgewiesen. Es ist nicht ersichtlich, warum dieses nicht auch für den Abschnitt von der Kreuzung Harkortstraße bis zur Friedrich-List-Straße möglich ist. Die ABG Frankfurt Holding hat entlang der Schlettweinstraße im Rahmen von Wohnraumverdichtung neue Häuser errichtet und im näheren Umfeld (Nebeniusstraße/Friedrich-List-Straße) Wohnungen saniert, in welche zwischenzeitlich junge Familien mit Kindern eingezogen sind. Diese Kinder leben und spielen im Umfeld ihrer Wohnungen und werden durch den Straßenverkehr dort stark gefährdet. Insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten, wenn auf dem Erlenbruch Stau herrscht, wird die Schlettweinstraße von ortsfremden Pendlern gern als "Abkürzung" benutzt. Durch die Einrichtung einer "verkehrsberuhigten Zone" über die gesamte Strecke könnte möglicherweise der "Fremdverkehr" entsprechend reduziert werden. Allerdings müsste dazu sichergestellt sein, dass die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit nicht überschritten wird. Nach bisheriger Kenntnis wird auf dem bereits beruhigten Abschnitt nämlich keine Rücksicht genommen und teilweise sogar mit mehr als 30 km/h durchgefahren. Deshalb sollten geeignete Maßnahmen, wie z. B. Errichtung von Bodenwellen, vorgenommen werden, um die Geschwindigkeitsreduzierung "technisch" einzufordern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 67 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 396 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019, TO II, TOP 52 Beschluss: Der Vorlage OA 396 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4268, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019 Aktenzeichen: 32 1
Sicherheit für Fußgänger auf der Schlettweinstraße gewährleisten
Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4639 entstanden aus Vorlage: OF 546/11 vom 24.04.2019 Betreff: Sicherheit für Fußgänger auf der Schlettweinstraße gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, in der Schlettweinstraße mit einer anderen Aufteilung des Straßenraumes für die notwendige Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger zu sorgen. Dies betrifft insbesondere die Parkmarkierungen, deren Verlegung vorab mit dem Ortsbeirat abzustimmen ist. An den Straßeneinmündungen und vor Ausfahrten sind Poller zu installieren. Zudem sind häufigere Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs notwendig. Begründung: Auf der Schlettweinstraße gibt es keinen sichereren Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger. Da die Straße komplett zugeparkt ist, selbst an Straßenecken und vor Grundstücks- und Feuerwehreinfahrten, teilen sich Autos und der Fußverkehr den Straßenraum. Zwar ist ein Fußgängerbereich markiert, aber zum einen ist die Markierung kaum noch zu erkennen und zum anderen ist ein Ausweichen aufgrund der Parkregelung schlicht nicht möglich. Fußgängerinnen und Fußgänger müssen die Straßenseite wechseln und sich zwischen die parkenden Autos stellen oder sie versuchen zwischen den Hecken einen Platz zu finden, bis sie weitergehen können. Die Straße wird zudem immer stärker als Ausweichstrecke genutzt, um den Stau auf dem Erlenbruch zu umfahren. Geschwindigkeitsübertretungen kommen regelmäßig vor. Es wohnen hier viele Familien mit kleinen Kindern, für die diese Situation eine Gefahr darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1453 Aktenzeichen: 32 1
Theodor-Haubach-Weg - Lärmschutzwand auf der A 661 verlängern hier: Erwiderung auf den Bericht B 389
Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4641 entstanden aus Vorlage: OF 550/11 vom 19.04.2019 Betreff: Theodor-Haubach-Weg - Lärmschutzwand auf der A 661 verlängern hier: Erwiderung auf den Bericht B 389 Vorgang: OA 293/18 OBR 11; B 389/18 Der Magistrat wird gebeten, sich erneut mit der Anregung OA 293 vom 13.08.2018 zu befassen. Der dazu abgegebene Bericht zielt auf die A 66 und den Anschluss auf die A 661, nicht aber auf den eigentlichen Tenor der Ortsbeiratsanregung. Es stellt sich zudem die Frage, ob dem Magistrat bekannt ist, dass es eine Zusage von Hessen Mobil aus dem Kontext des Planfeststellungsverfahrens für den Riederwaldtunnel gibt, die Lärmauswirkungen südlich des Erlenbruchs in die Untersuchungen zum Projekt "A 661" mit einzubeziehen. Begründung: Der Bericht des Magistrats geht am Thema vorbei. Er bezieht sich auf den Lärm aus dem geplanten Tunnelprojekt an der A 66 bzw. der Brücke nahe der U-Bahn-Station "Johanna-Tesch-Platz", nicht aber auf den Lärm von der A 661 (Bestand) wegen der zur kurzen Lärmschutzwand und der Knall-Geräusche von der alten Brücke über die Straße, die zur Hessengarage und zur Metro führt ("Am Riederbruch"). Dieser Lärm ist von dem Tunnelprojekt nur insofern betroffen, als der Verkehr auf der A 661 zunehmen wird. Zudem bezieht sich die Antwort des Magistrats auf den Riegelbau im Theodor-Haubach-Weg direkt an der Autobahn, nicht auf die Häuser entlang der Südseite des Theodor-Haubach-Wegs, des Johanna-Tesch-Platzes und der Raiffeisenstraße. Nach Aussage von Hessen Mobil sollen im Zuge des Projektes "A 661" die Lärmschutzberechnungen erweitert werden und den von Süden kommenden Schall der A 661 mit erfassen. Hessen Mobil räumt ein, dass die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes - das auf den Tunnel ausgerichtet war - den Schall ausgeblendet hat. Es gibt eine Zusage, die Lärmauswirkungen des Riederwaldtunnels und der A 661 zu erfassen und beide Bereiche in dem Verfahren zur Lärmschutzwand an der A 661, also im A 661-Verfahren, mit abzuarbeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.08.2018, OA 293 Bericht des Magistrats vom 07.12.2018, B 389 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2019, ST 1578 Aktenzeichen: 61 12
Auftragen eines Piktogramms „Eingeschränktes Haltverbot“ vor der Schäfflestraße 29
Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4453 entstanden aus Vorlage: OF 532/11 vom 09.03.2019 Betreff: Auftragen eines Piktogramms "Eingeschränktes Haltverbot" vor der Schäfflestraße 29 Der Magistrat wird aufgefordert, vor der Schäfflestraße Hausnummer 29 ein Piktogramm "Eingeschränktes Haltverbot" (Zeichen 286 der StVO) in der dortigen Liefereinfahrt (tatsächliche Örtlichkeit Auffahrt Raiffeisenstraße vor dem dortigen Kiosk) aufzutragen, um ein Blockieren der Zufahrt zu verhindern. Begründung: Die Örtlichkeit liegt in der Raiffeisenstraße/Schäfflestraße. Dieser neu gestaltete Platz gehört formal allerdings zur Schäfflestraße 29 und wertet den Riederwald in seiner äußeren Erscheinung auf. Die breite Zufahrt wird regelmäßig durch geparkte Fahrzeuge blockiert. Ein Piktogramm "Eingeschränktes Haltverbot" erinnert Fahrzeugführer, die der StVO nicht sonderlich mächtig sind, an die Freihaltung der Zufahrt zur Anlieferung. Andernfalls muss die Anlieferung des dortigen Gewerbes über ein nicht ordnungsgemäßes Parken auf und gleichzeitiges Blockieren der Fahrbahn geschehen, was in Anbetracht der Verkehrssituation im Riederwald in niemandes Interesse liegen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1241 Aktenzeichen: 32 1
Benennung der Plätze Schäfflestraße (vor dem KIFAZ) und Schäfflestraße/Ecke Raiffeisenstraße (vor der Philippusgemeinde)
Antrag vom 18.02.2019, OF 524/11 Betreff: Benennung der Plätze Schäfflestraße (vor dem KIFAZ) und Schäfflestraße/Ecke Raiffeisenstraße (vor der Philippusgemeinde) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, die oben benannten Plätze zu benennen und in das Straßenverzeichnis aufzunehmen: Den Platz in der Schäfflestraße (vor dem KIFAZ): Marie Juchacz Platz Den Platz Schäfflestraße / Ecke Raiffeisenstraße (vor der Philippusgemeinde): Cäcilie Breckheimer Platz Begründung: Im Zuge der Neugestaltung der Schäfflestraße wurde durch bauliche Maßnahmen eine höhere Aufenthaltsqualität auf den genannten Plätzen geschaffen. Der neu gestaltete Platz vor der Philippuskirche eignet als zentraler Treffpunkt, der Platz vor dem KIFAZ soll als Veranstaltungsort für diverse Stadtteilfeste dienen. Beide Plätze sollten daher benannt werden. Im Jahr des 100 jährigen Wahlrechts für Frauen sollen die Plätze nach Frauen benannt werden: Marie Juchacz, Gründerin der Arbeiterwohlfahrt, die dieses Jahr ebenfalls ihr 100 jähriges Bestehen feiern wird und Cäcilie Breckheimer die mit ihrer Familie im Riederwald lebte und als im Widerstand politisch aktive Frau und Jüdin ihr Leben in Ausschwitz lassen musste. Ein Stolperstein in der Raiffeisenstraße erinnert an sie. Marie Juchacz: geboren am 15. März 1879 in Landsberg, gestorben am 28. Januar 1956 in Düsseldorf war eine deutsche Politikerin und Sozialreformerin.Sie hatte eine bedeutende Rolle für die Frauenbewegung und die Gleichberechtigung der Frau. Sie arbeitete als Zimmermädchen, Fabrikarbeiterin, Krankenpflegerin und Schneiderin und bekam zwei Kinder. 1908 trat sie in die SPD ein. Nach Einführung des Frauenwahlrechts war sie eine von 37 Frauen die 1919 in die Weimarer Nationalversammlung gewählt wurden. Als gute Versammlungsrednerin hatte sie sich da schon einen Namen gemacht und so war sie die erste Frau die in einem deutschen Parlament das Rednerpult betrat. Ein besonderes Anliegen war ihr die Sozialpolitik, das Lindern von Not und die Hilfe zur Selbsthilfe. Im Dezember 1919 rief sie den "Hauptausschuss für Arbeiterwohlfahrt" ins Leben und übernahm den Vorsitz. Die Hilfsorganisation Arbeiterwohlfahrt organisierte mit vielen ehrenamtlichen Helfern Mittagstische, Nähstuben, Werkstätten zur Selbsthilfe, Ausbildungs-möglichkeiten und Beratungsstellen. Unter ihrer Leitung engagierten sich bis zu 135.000 Ehrenamtliche für Kinder, Jugendliche, Behinderte, Alte und Erwerbslose. 1933 musste Marie Juchacz vor den Nazis fliehen. Auch im Exil, zunächst in Frankreich, dann in New York blieb sie nicht untätig, sie organisierte Mittagstische für MigrantInnen und baute die "Arbeiterwohlfahrt USA" auf, die sich um Opfer des Nationalsozialismus kümmerte. 1949 kehrte sie nach Deutschland zurück und begleitete als Ehrenpräsidentin den Wiederaufbau der AWO. Cäcilie Breckheimer: Cäcilie Beckheimer wurde am 29.01.1895 in Litauen als Tochter einer jüdischen Familie geboren. Nach Frankfurt gekommen, heiratete sie Peter Breckheimer. Die Familie lebte im Riederwald. Sie bekamen einen Sohn. Cäcilie Beckheimer und ihre Familie waren sehr aktive Sozialdemokraten und Sozialisten. Auch nach der Machtergreifung der Nazis 1933 arbeiteten sie in konspirativen Treffen weiterhin politisch. Cäcilie war durch ihre Ehe mit einem "Arier" eine Zeit lang vor den Deportationen geschützt. Im Februar 1943 erhielt sie eine Vorladung ins Hauptquartier der Gestapo und kam ins Polizeigefängnis Klapperfeld. Ihr Sohn verbrachte viele Tage vor dem Frauentrakt um seine Mutter mit dem speziellen Familienpfiff zu kontaktieren. Die Familie Breckheimer kam nie wieder zusammen. Cäcilie Breckheimer wurde nach Ausschwitz verschleppt und ist am 26. Juli 1943 gestorben. Anlage 1 (ca. 112 KB) Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 23 2019 Die Vorlage OF 524/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Benennung zweier Plätze im Stadtteil Riederwald Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, im Riederwald den Platz unmittelbar vor der Philippusgemeinde in "Cäcilie-Breckheimer-Platz" sowie die Freifläche an der Ecke Schäfflestraße/Raiffeisenstraße in "Marie-Juchacz-Platz" zu benennen. Die Benennung der Plätze nach den genannten Personen wird durch das Stadtvermessungsamt unterstützt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schleichverkehr stoppen, Raiffeisenstraße sperren!
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4104 entstanden aus Vorlage: OF 506/11 vom 01.01.2019 Betreff: Schleichverkehr stoppen, Raiffeisenstraße sperren! Der Magistrat wird aufgefordert, die Raiffeisenstraße in Höhe der evangelischen Philippusgemeinde, nach dem Friedrich-Manz-Weg (stadteinwärts), mit Pollern für die Durchfahrt zu sperren. Im Bereich der dadurch entstehenden Sackgasse, zwischen Roscher Straße und dem evangelischen Kindergarten, wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben. Begründung: Seit Jahren gefährden Autofahrerinnen und Autofahrer die Anwohnerinnen und Anwohner, vor allem auch Kinder im Bereich des evangelischen Kindergartens in der Raiffeisenstraße. Durch den Dauerstau auf der Straße Am Erlenbruch versuchen tagtäglich Staugeplagte ein paar Meter gutzumachen, indem sie rechtswidrig gegen die Einbahnstraße die Raiffeisenstraße befahren. Um dies schnell zu schaffen, wird regelmäßig mit überhöhter Geschwindigkeit und teils über den Gehweg gefahren, besonders am Ende der Strecke, im Bereich des evangelischen Kindergartens. Während der Einweihungsfeier der Schäfflestraße am 18.12.2018 konnten die anwesenden Dezernenten dies selbst hautnah erleben. Da sich die Situation am Erlenbruch durch die Vorbereitungsarbeiten am Riederwaldtunnel weiter verschärfen wird, muss dringend gehandelt werden, bevor ein scherwiegender Unfall geschieht. Dass der Verkehrsfluss insgesamt nicht beeinträchtigt wird, wurde während der Baumaßnahmen in der Schäfflestraße deutlich. Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Maßnahme bestand zur Freude der Anwohnerinnen und Anwohner über mehrere Monate, ohne dass Schwierigkeiten für Feuerwehr, Polizei oder FES aufgetreten sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1391 Antrag vom 05.11.2019, OF 640/11 Auskunftsersuchen vom 02.12.2019, V 1506 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 609 Antrag vom 22.07.2020, OF 755/11 Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6610 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 852 Auskunftsersuchen vom 07.02.2022, V 306 Auskunftsersuchen vom 07.02.2022, V 307 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung des öffentlichen Nahverkehrs Einrichtung eines Quartierbusses/Shuttlebusses im Riederwald
Antrag vom 17.11.2018, OF 478/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung des öffentlichen Nahverkehrs Einrichtung eines Quartierbusses/Shuttlebusses im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2019 werden ausreichend Mittel zur Einführung eines Quartierbusses / Kleinbusses im Riederwald zur Verfügung gestellt. Die Route und die Fahrzeiten orientieren sich am Bedarf und werden mit dem Ortsbeirat abgestimmt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Zum einen wird sich der Fußweg von der Siedlung Riederwald zur U-Bahn Haltestelle Schäfflestraße enorm verlängern, sobald die Station, wegen dem Autobahnbau, in Richtung Pestalozzischule verlegt wird; zum anderen gibt es auch andere wichtige Ziele die für die Riederwälder Bevölkerung schlecht zu erreichen sind. Dazu zählen z.B. der Supermarkt Kaufland in der Wächtersbacher Straße oder die Märkte in der Victor Slotosch Straße, sowie die nächste erreichbare Station um zur Sparkassenfiliale in Fechenheim zu gelangen. Mit einem Kleinbus kann die Möglichkeit geschaffen werden einzelne Ziele direkt zu erreichen oder zumindest zur nächsten Station befördert zu werden. Im Riederwald gibt es eine große Anzahl Senioren, die auf ein solches Angebot hoffen. Im Stadtteil gibt es kaum noch Angebote um notwendige Besorgungen zu erledigen. Auch könnte der Einsatz eines Busses ein Anreiz sein, das Auto stehen zu lassen. Denkbar sind im Riederwald Haltepunkte in der Harkortstraße, Raiffeisenstraße und Schäfflestraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 290 2018 Die Vorlage OF 478/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung an den Tenor angehängt und um den Halbsatz ". .und eine Anbindung an die U-Bahn-Stationen" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2019 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Verlängerung der Lärmschutzwand auf der A 661 Richtung Süden zur Riederwälder Seite
Antrag vom 17.11.2018, OF 460/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Verlängerung der Lärmschutzwand auf der A 661 Richtung Süden zur Riederwälder Seite Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2019 werden Mittel eingestellt, um die Lärmschutzwand Richtung Süden zu verlängern. Kostenbeteiligungen aus den entsprechenden Töpfen des Bundes und Landes sind einzufordern. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Die Lärmschutzwand an der A661 auf der Riederwälder Seite nach dem Erlenbruch in Richtung Süden ist zu kurz, um den Theodor Haubach Weg und die Raiffeisenstraße bis Höhe Rümelinstraße vor dem Autobahnlärm zu schützen. Vor Allem nachts, bei Westwind und bei Regen ist die Geräuschentwicklung extrem stark. Zusätzlich zum Rollgeräusch verursacht das Überfahren der Verbindungen zwischen den Brückensegmenten jedes Mal ein lautes knallendes Geräusch. Ein ständiger Lärmteppich verhindert, insbesondere im Theodor Haubach Weg, die Nachtruhe. Der Lärm schallt vom Ende der Lärmschutzwand in die Siedlung. Schlafen ist nur bei geschlossenen Fenstern möglich. Die aktuellen Planungen zum RWT und dem Ausbau der A661 sehen hier keine Änderungen vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 273 2018 Die Vorlage OF 460/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sicherheit im Volgersbrunnenweg verbessern
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3849 entstanden aus Vorlage: OF 436/11 vom 11.10.2018 Betreff: Sicherheit im Volgersbrunnenweg verbessern Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit die Sicherheit für Fußgänger im Volgersbrunnenweg (bis zum Netto-Markt) verbessert wird. Der Lösungsvorschlag ist dem Ortsbeirat vorab vorzustellen. Begründung: Im Volgersbrunnenweg befindet sich der einzige Supermarkt im Riederwald. Fußgänger und motorisierter Verkehr teilen sich dorthin die Fahrbahn, da es ab Ende der Iselinstraße keinen Bürgersteig gibt. Durch Raser werden die Fußgänger und vor allem auch Kinder sehr oft gefährdet. Entweder muss durch eine Bodenschwelle das Tempo für Fahrzeuge gedrosselt werden oder ein Fußweg markiert oder angelegt und durch Poller gesichert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 347 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1480 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2020, ST 11 Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2020, ST 1281 Antrag vom 07.01.2021, OF 803/11 Auskunftsersuchen vom 25.01.2021, V 1930 Antrag vom 25.08.2021, OF 90/11 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 838 Aktenzeichen: 67 0
Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und Fahren gegen die Einbahnstraße im Siedlungsbereich Riederwald
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3844 entstanden aus Vorlage: OF 431/11 vom 04.10.2018 Betreff: Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und Fahren gegen die Einbahnstraße im Siedlungsbereich Riederwald Der Magistrat wird gebeten, bei einem Ortstermin mit dem Ortsbeirat im Riederwald zu klären, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um in der Siedlung immer wiederkehrende Gefährdungslagen, insbesondere für Fußgänger, zu entschärfen. Besonders betroffen sind die Max-Hirsch-Straße, die Raiffeisenstraße, die Schäfflestraße sowie die Lahmeyerstraße und Harkortstraße. Es ist zu prüfen, ob beim Land Hessen Fördermittel aus dem Programm zur Verkehrsinfrastrukturförderung beantragt werden können. Begründung: Zwar gilt in der gesamten Siedlung Tempo 30, jedoch kommt es täglich und regelhaft zu Verstößen und Gefährdungen, insbesondere für Fußgänger. Dies liegt zum großen Teil auch an Verkehrsteilnehmern, die den Stau auf dem Erlenbruch durch die Siedlung umfahren. In einer kürzlich gestarteten Umfrage wurde dieser Zustand einhellig kritisiert. Zudem ist deutlich feststellbar, dass sich die Vorfälle häufen. Für die Anwohnerinnen und Anwohner ist die Situation nicht mehr hinnehmbar. Alle bereits getroffenen Maßnahmen haben ihr Ziel nicht erreicht. Zwar finden sporadisch Verkehrskontrollen statt, jedoch sind diese nicht ausreichend, um für genügend Abschreckung zu sorgen. Im Rahmen einer Begehung soll im Dialog mit den Fachleuten des Magistrats Möglichkeiten erörtert werden, die im Straßenraum zulässig, sinnvoll und realisierbar sind. Unter dem Thema "Sicherheit und Lärmschutz" wird auf der Homepage des Hessischen Amtes für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung darauf verwiesen, dass Tempo-30-Zonen meist nicht ausreichen, damit Autofahrer ihr Verhalten anpassen. Oft sind auch verkehrsbauliche Maßnahmen erforderlich. Das Land Hessen sagt den Kommunen hierbei Unterstützung aus dem Programm für Verkehrsinfrastrukturförderung zu und verfolgt das Ziel, dass Fußgänger und Radfahrer ein höheres Gewicht in der Verkehrsplanung bekommen. Wenn hier Fördermittel beantragt werden können, sollte das berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 348 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsüberwachung Riederwald hier: Schäfflestraße und Raiffeisenstraße
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3846 entstanden aus Vorlage: OF 433/11 vom 09.10.2018 Betreff: Verkehrsüberwachung Riederwald hier: Schäfflestraße und Raiffeisenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, den ruhenden Verkehr in der Schäfflestraße zu überwachen, Verstöße zu ahnden und durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass ein ordnungsgemäßer Zustand wiederhergestellt wird und bestehen bleibt. Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass in der Raiffeisenstraße in die richtige Fahrtrichtung gefahren wird. Begründung: Überall in Frankfurt besteht Parkplatzmangel. Aufgrund der Baustellen im Riederwald war insbesondere die Parksituation in den letzten Monaten besonders angespannt. Aber auch die teilweise geänderte Verkehrsführung aufgrund dieser Baustellen geht offenbar an die Nerven der dortigen Fahrzeugführer, denen eine vorgeschriebene Fahrtrichtung ein Fremdwort zu sein scheint. Es kann nicht hinnehmbar sein, wenn Fahrzeugführer ihre Fahrzeuge ordnungswidrig abstellen. Dies ist täglich insbesondere auf (bislang unbegrünten) Flächen zwischen den hiesigen Bäumen zu beobachten. Aber auch der Gehweg muss als Parkplatz herhalten und Fußgänger den falsch geparkten Fahrzeugen ausweichen. Ohne ein Intervenieren des Magistrats "bürgert" sich das verkehrswidrige Abstellen der Fahrzeuge und das willkürliche Fahren in alle Richtungen, nur nicht in die vorgeschriebene, ein. Dann braucht man unter anderem auch nicht mehr damit beginnen, die Flächen irgendwann zu begrünen. Das Parken auf den genannten Flächen ist ordnungswidrig, da kein Verkehrszeichen Nr. 315 vorhanden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 206 Aktenzeichen: 32 4
Bänke für die Hundeauslauffläche in der Harkortstraße
Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3676 entstanden aus Vorlage: OF 407/11 vom 30.08.2018 Betreff: Bänke für die Hundeauslauffläche in der Harkortstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass auf der Hundeauslauffläche in der Harkortstraße im Riederwald zwei Sitzbänke und zwei Mülleimer sowie ein Hundekotbeutelspender aufgestellt werden. Begründung: Viele ältere Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer nutzen die Hundefreilauffläche in der Harkortstraße, um ihren vierbeinigen Gefährten den erforderlichen Auslauf zu ermöglichen. Leider bestehen für Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer in diesem Bereich keine Sitzmöglichkeiten. Zwei Bänke würden die Aufenthaltsqualität in diesem Bereich sehr erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 24 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 67 0
Lärmmessungen im Theodor-Haubach-Weg Lärmschutzwand verlängern
Anregung vom 13.08.2018, OA 293 entstanden aus Vorlage: OF 395/11 vom 06.07.2018 Betreff: Lärmmessungen im Theodor-Haubach-Weg Lärmschutzwand verlängern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Absprache mit dem Ortsbeirat im Theodor-Haubach-Weg Lärmmessungen durchzuführen. Die Ergebnisse sind zu veröffentlichen. Die Lärmschutzwand auf der A 661 in Richtung Süden zur Riederwälder Seite ist zu kurz, um die Bewohnerinnen und Bewohner vor dem nahen Autobahnlärm zu schützen, eine Verlängerung ist erforderlich. Begründung: Die Lärmschutzwand an der A 661 auf der Riederwälder Seite, nach dem Erlenbruch in Richtung Süden, ist zu kurz, um den Theodor-Haubach-Weg und die Raiffeisenstraße bis Höhe Rümelinstraße vor dem Autobahnlärm zu schützen. Vor allem nachts, bei Westwind und bei Regen ist die Geräuschentwicklung extrem stark. Zusätzlich zum Rollgeräusch verursacht das Überfahren der Verbindungen zwischen den Brückensegmenten jedes Mal ein lautes, knallendes Geräusch. Ein ständiger Lärmteppich verhindert insbesondere im Theodor-Haubach-Weg die Nachtruhe. Der Lärm schallt vom Ende der Lärmschutzwand in die Siedlung. Schlafen ist nur bei geschlossenen Fenstern möglich. Die aktuellen Planungen zum Riederwaldtunnel und dem Ausbau der A 661 sehen hier keine Änderungen vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.12.2018, B 389 Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4641 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.08.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.09.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 293 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3112, 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.09.2018
Kleinbus/Shuttlebus von RiederwaldMitte zur U-Bahn-Station „Schäfflestraße“ einrichten, nachdem die Gleise für den Bau des Riederwaldtunnels verlegt wurden, und ggf. weitere Haltepunkte einplanen
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3159 entstanden aus Vorlage: OF 357/11 vom 23.04.2018 Betreff: Kleinbus/Shuttlebus von Riederwald-Mitte zur U-Bahn-Station "Schäfflestraße" einrichten, nachdem die Gleise für den Bau des Riederwaldtunnels verlegt wurden, und ggf. weitere Haltepunkte einplanen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob zwischen Riederwald-Mitte und U-Bahn-Station "Schäfflestraße" ein Kleinbus/Shuttlebus eingesetzt werden kann, um Passagiere zu befördern, sobald die Gleise in Richtung Pestalozzischule verlegt wurden. Es könnte ausreichen, die Taktung von 7 Uhr bis 19 Uhr zu planen. Denkbar sind Haltepunkte in der Harkortstraße, Raiffeisenstraße/Schäfflestraße und ggf. ein weiterer Halt in der Schäfflestraße/Friedrich-List-Straße. Gegebenenfalls könnten auch weitere Stationen eingeplant werden, die für die Riederwälder Bevölkerung schlecht zu erreichen sind, z. B. der Supermarkt Kaufland auf der Wächtersbacher Straße oder die Märkte in der Victor-Slotosch-Straße. Die Prüfung sollte zeitnah geschehen, damit die Maßnahme rechtzeitig geplant werden kann. Der Ortsbeirat sollte in die Planung der Haltestellen einbezogen werden. Begründung: Die Haltestelle "Schäfflestraße" wird, sobald die Gleise verlegt wurden, nur mit einem deutlich längeren Fußmarsch zu erreichen sein. Dies stellt insbesondere für Senioren, Gehbehinderte und Familien mit Kleinkindern ein Problem dar. Ein weiteres Problem ist, dass es nur einen Discounter im Riederwald, am Waldrand, gibt. Dieser ist z. B. von der Seniorenwohnanlage sehr weit entfernt. Nachdem der REWE-Markt im Hessen-Center geschlossen hat, wäre es wünschenswert, wenn die Bürgerinnen und Bürger noch eine andere Alternative hätten. Der Supermarkt Kaufland und die Märkte in der Victor-Slotosch-Straße sind jedoch fußläufig zu weit weg und mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur sehr umständlich zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1740 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1390 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 92 11
Sparkassenfiliale Frankfurt-Riederwald - Schließung verhindern
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3156 entstanden aus Vorlage: OF 352/11 vom 14.04.2018 Betreff: Sparkassenfiliale Frankfurt-Riederwald - Schließung verhindern Vorgang: OM 2487/17 OBR 12; ST 572/18 Der Magistrat wird aufgefordert, sich für den Erhalt der Sparkassenfiliale im Riederwald einzusetzen, die im Juli/August 2018 geschlossen werden soll. Der Magistrat wird gebeten, die Frankfurter Sparkasse daran zu erinnern, dass sie als Anstalt des öffentlichen Rechts den damit verbundenen Gemeinnützigkeitsauftrag, im Rahmen der Daseinsvorsorge, zu erfüllen hat. Die Sparkasse, Tochter der Landesbank Hessen-Thüringen, wirbt auf ihrer Homepage damit, dass ihre Stärke in der persönlichen Beratung liegt und sie hierfür über das dichteste Netz von Filialen und Beratungscentern verfügt. Der Magistrat wird gebeten, darauf zu drängen, dass dieses Versprechen eingehalten wird. Begründung: Dem Ortsbeirat liegt eine Unterschriftenliste mit 619 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern vor, welche die Erhaltung der Filiale fordern. Auszug aus dem Unternehmensporträts der Frankfurter Sparkasse unter www.frankfurter-sparkasse.de : "Die Frankfurter Sparkasse wurde im Jahr 1822 gegründet und ist heute Marktführerin im Privatkundengeschäft im Rhein-Main-Gebiet. Die Frankfurter Sparkasse bietet als Teil des Konzerns der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen und mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe sämtliche Finanzdienstleistungen für Privat-, Gewerbe- und Firmenkunden. Die persönliche Beratung ist der wichtigste Grund für 40 Prozent aller Frankfurter, ihre Bankgeschäfte mit der Frankfurter Sparkasse zu tätigen. Hierfür verfügt sie in der gesamten Region über das dichteste Netz von Filialen und Beratungscentern. Online-Banking und Online-Beratung ergänzen das Serviceangebot im Internet. Darüber hinaus übernimmt die Frankfurter Sparkasse seit jeher gesellschaftliche Verantwortung. Gemeinsam mit der Stiftung der Frankfurter Sparkasse fördert und gestaltet sie das Leben der Bürger und die Zukunft der Region." Die Filiale ist, nachdem die Filiale in der Wächtersbacher Straße geschlossen wurde, nicht nur für Riederwälder Kunden, sondern auch für Fechenheim-Nord Anlaufstelle. Es gibt dort nicht einmal mehr einen Geldautomaten. Lediglich im Supermarkt Kaufland gibt es einen Automaten der ING-DiBa Bank, was bedeutet, dass die Abhebung mit Fremdnutzungsgebühren verbunden ist. Die Schließung bedeutet also nicht nur einen herben Verlust für den Stadtteil Riederwald. Die lokale Versorgung mit einem dichten Filialnetz ist für die Bürgerinnen und Bürger von elementarer Bedeutung, insbesondere für Seniorinnen und Senioren. So ist oftmals zu beobachten, dass diese aufgrund des fortgeschrittenen Alters nicht mehr in der Lage sind, den Geldautomaten zu benutzen. Auch bei sonstigen Bankgeschäften wird die Hilfe der bemühten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigt. Für diesen Personenkreis ist es entscheidend, dass sich in den Stadtteilen selbst Filialen befinden. Eine lange Anfahrt in andere Stadtteile ist oftmals (insbesondere unter Beachtung der körperlichen Konstitution) nicht möglich. Ähnliches trifft auf die Mitbürgerinnen und Mitbürger zu, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Auch für diese Personen ist der persönliche Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Grundvoraussetzung für die Abwicklung ihrer Bankgeschäfte. Die Schließung von Filialen in den Stadtteilen führt dazu, dass dieser Personenkreis von der alltäglichen Erledigung seiner Bankgeschäfte ausgeschlossen wird. Ein SB-Automat hilft in diesen Fällen nicht. Die Frankfurter Sparkasse nimmt als Anstalt des öffentlichen Rechts wichtige Gemeinnützigkeitsaufgaben wahr. Nach § 2 VI 2 Hessisches Sparkassengesetz ist die Erzielung von Gewinnen nicht der Hauptzweck des Geschäftsbetriebs der hessischen Sparkassen. Insofern soll sich die Frankfurter Sparkasse auf ihren Auftrag zurückbesinnen. Zwar ist es verständlich, dass gerade in den sozial schwächeren Stadtteilen ein gewinnorientiertes Betreiben von Filialen mangels investitionskräftigem Kundenstamm schwierig ist. Dies ist allerdings durch gewinnbringende Filialen im Sinne der Daseinsvorsorge auszugleichen. Eine Schließung von Filialen in den sozial schwächeren Stadtteilen trifft gerade diejenigen, die für die aktuelle betriebswirtschaftliche Lage der Sparkasse am wenigsten die Verantwortung zu tragen haben. In der Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 572, hat der Magistrat eine Stellungnahme der Sparkasse bezüglich der erfolgten Schließung in Kalbach veröffentlicht. Vorsorglich möchte der Ortsbeirat der dortigen Argumentation entgegentreten, falls dies auch für den Riederwald angeführt wird. Die Sparkasse verweist dort darauf, dass die Filiale nicht den heutigen Diskretionsanforderungen entsprechen würde und daher eine unrentable Sanierung notwendig sei. Die Bürgerinnen und Bürger werden liebend gerne auf eine Sanierung verzichten, wenn dafür die Filiale im Stadtteil erhalten bleibt. Kunden der Sparkasse Riederwald wurde von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Filiale in Alt-Fechenheim als Ersatz angeboten. Diese Filiale ist vom Riederwald aus extrem schlecht zu erreichen. Eine direkte ÖPNV-Verbindung besteht nicht. Gerade Seniorinnen und Senioren ist es nicht zuzumuten, dass sie weite Gehstrecken über die Lahmeyerbrücke auf die Hanauer Landstraße bis zur Straßenbahnlinie 11 bewältigen oder bis zur Lahmeyerstraße gehen, um mit der Buslinie 44 nach Fechenheim zu fahren. Daher ist die Filiale in Fechenheim kein Ersatz. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Riederwälder Filiale wurde als Schließungsgrund auch die "häufigen Überfälle der letzten Jahre" genannt. Der Ortsbeirat weist diesen Schließungsgrund ausdrücklich zurück. Das Überfallrisiko und der im letzten Jahr erfolgte Überfall rechtfertigt keine Filialschließung. Wäre dies ein tragfähiger Grund, so müssten nach dieser Argumentation alle Filialen schließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2487 Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 572 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1914 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 92 31
Parken auf dem Gehweg Friedrich-List-Straße/Thünenstraße ahnden
Anregung an den Magistrat vom 12.03.2018, OM 2829 entstanden aus Vorlage: OF 331/11 vom 23.02.2018 Betreff: Parken auf dem Gehweg Friedrich-List-Straße/Thünenstraße ahnden Der Magistrat wird aufgefordert, Kontrollen durchzuführen und Maßnahmen gegen Falschparker zu ergreifen, die auf dem Gehweg in der Thünenstraße parken. Zudem wird auf der Ecke Friedrich-List-Straße/Thünenstraße zu nah an der Kreuzung geparkt. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob hier Sperrflächenmarkierungen im Kreuzungsbereich angezeigt sind. Begründung: In der Thünenstraße kommt es häufig zu Behinderungen, weil Autos auf dem Gehweg geparkt werden. Am Ende der Thünenstraße befinden sich zudem Garagen. Die Straße ist sehr eng und durch falsch geparkte Fahrzeuge werden die Mieter beim Befahren ihrer Garagen behindert. Zusätzlich werden Autos so dicht an der Kreuzung Friedrich-List-Straße/Thünenstraße geparkt, dass man nur schwer um die Kurve kommt. Da es sich mittlerweile um regelmäßig vorkommende Vergehen handelt, sind Kontrollen erforderlich und eine Markierung sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 979 Aktenzeichen: 32 4
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