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Vorlagen
Haushalt 2014 Produktbereich: Produktgruppe: Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2013, OF 212/11 Betreff: Haushalt 2014 Produktbereich: Produktgruppe: Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel einzustellen um an den zentralen Stellen der Stadtteile des Ortsbezirkes 11 ein kostenloses WLan-Angebot zu realisieren. In Fechenheim könnte dies entlang der Mainufer-Promenade, Kita-Vorplatz Alt Fechenheim, auf dem Burglehen und am kleinen Einkaufszentrum der Wächtersbacher Straße, in Seckbach auf dem Atzelbergplatz und im Riederwald in der Schäfflestraße und/oder in der Max-Hirsch-Straße sein. Begründung: Das Internet ist mittlerweile zu einer bedeutenden Informationsquelle geworden. Viele Städte in Deutschland, aber auch weltweit bieten deshalb Ihren Bürgern die Möglichkeit eines kostenlosen Internetzugangs per WLan an. Die Bürger im Ortsbezirk 11 sollten ebenfalls die Möglichkeit bekommen, das Internet in öffentlichen Bereichen kostenlos nutzen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 30.09.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 262 2013 Die Vorlage OF 212/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWohnbebauung im Riederwald
S A C H S T A N D : Anregung vom 02.09.2013, OA 420 entstanden aus Vorlage: OF 189/11 vom 19.08.2013 Betreff: Wohnbebauung im Riederwald Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, ob eine Wohnbebauung, unter Beibehaltung der bestehenden Parkplätze östlich der Harkortstraße, möglich ist. Begründung: Bei dem erklärten Bedarf an Wohnflächen muss man auch an bestehende Flächen denken, die zurzeit noch minder genutzt sind. Die Fläche östlich der Harkortstraße, von der Raiffeisenstraße bis zur Iselinstraße, würde sich für eine Wohnbebauung eignen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.12.2013, B 582 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 11.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 420 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.10.2013, TO II, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage OA 420 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3803, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.10.2013 Aktenzeichen: 61 0
Lärmaktionsplan
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2013, OM 2293 entstanden aus Vorlage: OF 303/4 vom 12.05.2013 Betreff: Lärmaktionsplan Vorgang: NR 103/11 CDU, GRÜNE; ST 1579/12 Der Magistrat wird gebeten, in die Stellungnahme zur Fortführung des Lärmaktionsplanes gegenüber dem Regierungspräsidium folgende Anmerkungen mit aufzunehmen: i) Der grobe Sachstand in Bezug auf die Autobahnen A 661 und A 66 ist im Lärmaktionsplan enthalten und bedarf einer ergänzenden Darstellung: Die Potenzialstudie für den Bereich Seckbacher Landstraße und der Straße Am Erlenbruch, umrissen im Antrag vom 22.09.2011, NR 103, arbeitet heraus, dass eine Einhausung möglich ist. Empfohlen wird, einen Antrag auf zusätzlichen Lärmschutz gemäß § 75 Abs. 2 HVwVfG für die Hallgartenschule zu stellen. Die Hallgartenschule ist wesentlich näher an der A 661 gelegen und damit höheren Pegeln als die Anwohnerinnen und Anwohner ausgesetzt. Die Anwohnerinnen und Anwohner hatten mit diesem Antrag bereits gute Erfolge erzielt und es wäre gut, die Stadt Frankfurt mit im Boot zu haben. Die Stadt Frankfurt darf mit den Kosten für die Einhausung nicht allein gelassen werden und es ist möglich, den Bund als Baulastträger in die Pflicht zu nehmen. Die Begründung in der Stellungnahme ST 1579 vom 28.09.2012 ist nicht ausreichend dargelegt und Bedarf einer genaueren Betrachtung, z. B. mit einem Rechtsgutachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2013, ST 1371 Aktenzeichen: 79 3
Erstellung und Veröffentlichung des Nutzungskonzeptes für die Straße Am Erlenbruch für die Zeit nach Inbetriebnahme des Riederwaldtunnels und Berücksichtigung der verschiedenen Szenarien beim Schadstoff- und Lärmschutz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2013, OM 2271 entstanden aus Vorlage: OF 181/11 vom 28.05.2013 Betreff: Erstellung und Veröffentlichung des Nutzungskonzeptes für die Straße Am Erlenbruch für die Zeit nach Inbetriebnahme des Riederwaldtunnels und Berücksichtigung der verschiedenen Szenarien beim Schadstoff- und Lärmschutz Der Magistrat wird gebeten, aufgrund der zentralen Bedeutung für die Schadstoff- und Lärmbelastung des Riederwalds, ausgehend von den Autobahnen A 66/A 661 und der Straße Am Erlenbruch, sein Nutzungskonzept für die Straße Am Erlenbruch noch vor Baubeginn des Autobahndreiecks und des Riederwaldtunnels vorzulegen. Dabei sollten auch eventuell später noch mögliche Änderungen an den Nutzungskonzepten, die zu mehr Verkehr führen können, bereits jetzt benannt und berücksichtigt werden. Aus diesem Grund sollten die nun zur Planung anstehenden Schutzmaßnahmen, im Hinblick auf Schadstoffe und Lärm, auch die Szenarien einer Verkehrsreduzierung um nur ein Drittel beziehungsweise ein Viertel abdecken. Ferner sollten die bisher von Hessen Mobil getroffenen Annahmen (wie unter anderem innerstädtische Verkehrsrückverlagerung von anderen Straßen auf den Erlenbruch, Zubringerfunktion des Erlenbruchs für Verkehr von der Autobahn in die Innenstadt), die zusammen mit den Verkehrsmessungen zu einer Reduzierung des Verkehrs um die Hälfte in der bisherigen Prognose führen, auf Plausibilität und Belastbarkeit überprüft und offengelegt werden. Begründung: Herr Staatsminister Rentsch schreibt an die BI Riederwald am 10. Mai 2013: "Die bisherigen Verkehrsuntersuchungen zeigen auf, dass durch die Bündelung von Durchgangsverkehren auf dem neuen Teilabschnitt der A 66 (Tunnel Riederwald) eine Verkehrsentlastung um circa 50 Prozent auf den bisher betroffenen Straßen in diesem Bereich erreicht werden kann. Dadurch verringern sich in diesem Bereich auch die Immissionen aus Lärm und Abgasen. Konkrete Angaben zur Entlastungswirkung können jedoch erst getroffen werden, wenn ein entsprechendes Konzept der Stadt Frankfurt am Main zur Nutzung der in ihrer Baulast liegenden betroffenen Straßen, insbesondere der Straße Am Erlenbruch (Kreisstraße 870), vorliegt." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2013, ST 1498 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 61 1
Einschätzung zur Immissionssituation um das zukünftige Westportal des Riederwaldtunnels - aktuell, in der Bauphase und nach Eröffnung des Tunnels
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2013, OF 182/11 Betreff: Einschätzung zur Immissionssituation um das zukünftige Westportal des Riederwaldtunnels - aktuell, in der Bauphase und nach Eröffnung des Tunnels Bereits jetzt kommt im Bereich der Straße Am Erlenbruch, laut repräsentativen Messungen von Hessen Mobil aus den Jahren 2009/2010 zu Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid und Feinstaub. In der langjährigen Bauphase wird es zu einem weiteren Anstieg bei diesen Werten kommen. Auch nach der Tunnelöffnung wird die Schadstoffsituation durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als kritisch eingeschätzt. Die Lärmbelastung wird ebenfalls höher ausfallen als ursprünglich berechnet. Zu den Lärmbelastungen während der Bauzeit wurden auch noch keine Aussagen getroffen. Aus diesem Grund fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie schätzt die Stadt Frankfurt die aktuelle und zukünftige Schadstoffkonzentration in dem o.g. Bereich ein? 2. Wie sind sehen die aktuell möglichen gesundheitlichen Folgen für die Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenwohnanlage und der anderen Gebäude Am Erlenbruch, wie auch für die Kinder, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher an der Pestalozzischule sowie dien den Besucherinnen und Besuchern auf den zahlreichen, angrenzenden Sportstätten aus und wie sind diese einzuschätzen? (In Hinblick auf die aktuelle Belastungssituation sollten dabei insbesondere die von Hessen Mobil im Rahmen der Vorbereitungsmaßnahmen zum Riederwaldtunnel repräsentativ im Sommer und Winter der Jahre 2009 und 2010 gemessenen Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid und Feinstaub berücksichtigt werden (dazu auch Schreiben von Herrn Staatsminister Rentsch an die Bürgerinitiative Riederwald von Ende März 2013 "[. .] derzeit eine Überschreitung des Immissionsgrenzwertes für Stickstoffdioxid im Bereich der Straße Am Erlenbruch nicht ausgeschlossen ist, [. .]. Dies gilt auch für Feinstaub."). Falls erforderlich sollten umgehend weitere Messungen vorgenommen werden (siehe auch OF 174) und bei Bedarf sofortige Maßnahmen zur Senkung der Schadstoffbelastung für die Riederwälder ergriffen werden.) 3. Welche zusätzlichen Belastungen in Hinblick auf die Schadstoffe und den Lärm werden die mind. 7 Jahre andauernden Baumaßnahmen für das Autobahndreieck Am Erlenbruch und den Riederwaldtunnel mit sich bringen? 4. Mit welcher aggregierten Schadstoff- und Lärmbelästigung müssen die in Punkt 2 genannten Bevölkerungsgruppen in der Bauphase rechnen (bitte auch um den Ausweis der Spitzenwerte und der durchschnittlichen Belastungen) und wie ist diese für die Gesundheit der Betroffenen einzuschätzen? 5. Welche Effekte werden die bereits durch den OBR 11 geforderten Schutzmaßnahmen für die Bauphase (OF 174, OF 178) zeigen? Sind evtl. noch weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in diesem langen Zeitraum zu ergreifen? 6. Wie schätzt die Stadt Frankfurt die Schadstoffsituation nach Tunnelöffnung ein? 7. Wie ist die Aussage: "Doch selbst bei nachweislicher Überschreitung von Immissionsgrenzwerten, wird es schwierig werden, hier Abhilfe zu schaffen", vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Brief an Umweltdezernat der Stadt Ffm, 22.11.12) zu verstehen? 8. Welches Gesundheitsrisiko wird hier zu Lasten der Riederwälder Bevölkerung eingegangen, insbesondere welches Ausmaß können die Grenzwertüberschreitungen erreichen (bitte auch um die Ergebnisse im kritischsten Szenario)? 9. Wie lange werden die genannten Bevölkerungsgruppen nach Tunneleröffnung einer evtl. erhöhten Schadstoffbelastung ausgesetzt sein und wie sehen dann die möglichen Schutzkonzepte aus? Bitte beziffern Sie den Zeitraum bis zur Schaffung möglicher Abhilfemaßnahmen (insbesondere mit Benennung der Zeiträume für die notwendigen Schritte: a) Beantragung der Immissionsmessstation und Genehmigung durch das Land, b) Errichtung der Immissionsmessstation, c) Anzahl der Jahre der Messung, bis Schadstoffüberschreitungen "ausreichend" dokumentiert werden können, d) Planung von erweiterten Schutzmaßnahmen, e) Realisierung erweiterter Schutzmaßnahmen). 10. Ergibt sich vor diesem kritischen Hintergrund bereits jetzt im Rahmen der aktuell laufenden Planungen der Schutzmaßnahmen akuter Handlungsbedarf in Hinblick auf eine sofortige Berücksichtigung von erweiterten Schutzmaßnahmen beim Autobahnbau rund um den Riederwald? 11. Bereits nach den Planungen von Hessen Mobil von 2011 werden nach Autobahneröffnung knapp 400 Wohnungen im Riederwald nicht aktiv vor Lärm geschützt, d.h. beim Öffnen der Fenster und im Freien sind die Bewohner Verkehrslärm ausgesetzt. Die der Stadt Frankfurt vorliegenden Studien von RegioConsult aus den Jahren 2011 und 2012 gehen von weit höheren Grenzwertüberschreitungen beim Lärm insbesondere rund um das Westportal des Riederwaldtunnels aus. Wie stark sind die Riederwälder Wohnungen, die Seniorenwohnanlage Riederwald, die Pestalozzischule und die Sportgelände (Eintracht und FSV) sowie der Wald Riederwald tatsächlich betroffen? Wie werden die Kritikpunkte dieser Studien in Neuberechnungen zum Beispiel im Rahmen der Verkehrsprognose 2025 berücksichtigt? Die Stadt Frankfurt solle vor diesen Hintergrund darauf hinwirken, dass der aktive Lärmschutz deutlich ausgeweitet wird und die Pestalozzischule auf alle Fälle vollständig aktiv geschützt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 758 2013 Die Vorlage OF 182/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff wie folgt geändert wird "Einschätzung zur Immissionssituation an den zukünftigen Portalen des Riederwaldtunnels - aktuell, in der Bauphase und nach der Eröffnung des Tunnels". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAusreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen während der Proberammarbeiten, die von Hessen Mobil in der Straße Am Erlenbruch für den geplanten Riederwaldtunnel vorgesehen sind
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2013, OM 2168 entstanden aus Vorlage: OF 178/11 vom 13.05.2013 Betreff: Ausreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen während der Proberammarbeiten, die von Hessen Mobil in der Straße Am Erlenbruch für den geplanten Riederwaldtunnel vorgesehen sind Der Magistrat wird aufgefordert, dringend bei der Hessischen Landesregierung auf folgende Punkte Einfluss zu nehmen: - Die Bürgerinnen und Bürger, die in der Straße Am Erlenbruch und in deren Nähe wohnen sowie arbeiten, in der Pestalozzischule unterrichten, lernen und im Kindergarten betreut werden, müssen während der von Hessen Mobil geplanten Proberammarbeiten ausreichend gegen die gesundheitsschädlichen und störenden Einwirkungen der Baumaschinen geschützt werden. - Da die Gebäude dort keinen passiven Schallschutz haben und die Rammen extrem laut sind, ist während der Proberammarbeiten von Hessen Mobil ein wirksamer, aktiver Schallschutz an den Schlagrammen und Vibrationsrammen in Gestalt von schallabsorbierenden Lärmschutzwänden vorzusehen. Die Kompressoren und Dieselmotoren sind mit Schallschutzkapseln zu versehen. - Die Arbeiten sind auf die Werktage und die Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu beschränken. - Im Einwirkungsbereich der Pestalozzischule ist darauf zu dringen, dass die Rammarbeiten dort nur in den Schulferien durchgeführt werden dürfen, da sonst kein ungestörter Unterricht möglich ist. - Die Proberammarbeiten dienen vorab der Überprüfung der technischen Machbarkeit. Gleichzeitig sind sie als Probebetrieb und Testfall für den geplanten Bau des Riederwaldtunnels zu sehen. Die Rammarbeiten sind deshalb von Hessen Mobil mit Schalldruckpegelmessungen an den nächstgelegenen Gebäuden zu begleiten, zu dokumentieren, auszuwerten und zu veröffentlichen. - Neben den Lärmemissionen sind von Hessen Mobil die Emissionen von Staub, Ruß und Stickstoffoxiden, die von den Baumaschinen und Arbeiten ausgehen, auf ein Minimum entsprechend dem Stand der Technik und der geltenden Vorschriften, Verordnungen und Standards zu beschränken. Auch Baufahrzeuge gelten hier als Baumaschinen. - Die Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Standards sind von den zuständigen städtischen Behörden vor Ort zu überwachen. - Neben Lärm- und Schadstoffemissionen verursachen Rammarbeiten auch Erschütterungen und Schwingungen im Erdreich. Insbesondere der Einsatz von Vibrationsrammen kann zu Schäden an benachbarten Gebäuden führen. Die Anwohnerinnen und Anwohner sollen deshalb von Hessen Mobil über die möglichen Folgen informiert werden. Des Weiteren soll Hessen Mobil veranlassen, dass vor Arbeitsbeginn beweissichernde Maßnahmen an den G ebäuden der Anwohnerinnen und Anwohner durchgeführt werden. Begründung: Hessen Mobil hat angekündigt, ab Juni 2013 mit Proberammarbeiten für den Bau des Riederwaldtunnels im Bereich der Straße Am Erlenbruch zu beginnen (auf den freigeräumten Flächen). Diese sollen an den folgenden Stellen durchgeführt werden (Angaben mit der Kilometrierung der A 66): - Kilometer 1 + 825 Meter, entspricht der Lage an der Haenischstraße (Pestalozzischule) - Kilometer 2 + 150 Meter, entspricht der Lage am Wendehammer der Vatterstraße (Tunnelmitte) - Kilometer 2 + 620 Meter, entspricht der Lage östlich der Einmündung der Borsigallee in die Wächtersbacher Straße Es sollen verschiedene Verfahren zum Setzen der Spundwände zum Einsatz kommen: Neben Vorbohrungen sind Vibrationsrammen (für den lockeren Boden) und Schlagrammen (für den festen Boden) vorgesehen. Da der feste Boden (Sandstein) zum Teil erst in großer Tiefe ansteht, müssen die Stahlbohlen bis zu 25 Metern lang sein. Von den eingesetzten Maschinen sind die Schlagrammen die lärmintensivsten Geräte. Deren räumlicher Lärmwirkpegel beträgt bei freier Schallausbreitung noch etwa 50 Dezibel in 500 Metern Entfernung und 35 Dezibel in 1.600 Metern Entfernung. Vibrationsrammen sind etwas leiser. Deren Pegel beträgt etwa 50 Dezibel in 200 Metern Entfernung. Für die Schlagrammen ist bei der Bewertung des Lärms zudem ein Zuschlag für die hohe Impulshaltigkeit der Geräuschemissionen angezeigt. Da die Schlagrammen und die einzurammenden Stahlbohlen nicht schallgekapselt ausführbar sind, können nur schallabsorbierende Lärmschutzwände vorgesehen werden. Diese sollen die Rammen möglichst vollständig umschließen und in Richtung der umliegenden Gebäude wirksam sein. Durch den Einsatz von Dieselmotoren für die Baumaschinen und Fahrzeuge ist mit zusätzlichen Staub- und Abgasemissionen zu rechnen. Es ist deshalb von Hessen Mobil zu fordern, dass nur Geräte nach dem neuesten Stand der Technik, der Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Standards zum Einsatz kommen und dass Staubaufwirbelungen von der Baustelle durch regelmäßiges Beregnen minimiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2013, V 758 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1050 Aktenzeichen: 66 0
Aufstellen einer sogenannten Stadt-Uhr im Riederwald
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2013, OM 1934 entstanden aus Vorlage: OF 114/11 vom 20.04.2012 Betreff: Aufstellen einer sogenannten Stadt-Uhr im Riederwald Der Magistrat wird gebeten, die Ströer Out-of-Home Media AG zu bitten, im Rahmen der Neu-/Umgestaltung der Schäfflestraße im Stadtteil Riederwald eine sogenannte Stadt-Uhr mit Werbung im Ortskern (Schäfflestraße/Raiffeisenstraße) aufzustellen. Begründung: Die Mitglieder des Ortsbeirates werden häufig von der Riederwälder Bevölkerung angesprochen, die seit Jahren eine solche Uhr vermissen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 930 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 92 2
Zeitlich begrenzte Verpachtung der Kleingärten im KGV Riederwald - Anlage Am Erlenbruch und KGV Enkheimer Wald
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.09.2012, OA 259 entstanden aus Vorlage: OF 141/11 vom 07.09.2012 Betreff: Zeitlich begrenzte Verpachtung der Kleingärten im KGV Riederwald - Anlage Am Erlenbruch und KGV Enkheimer Wald Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 22.02.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die im Rahmen der bauvorbereiteten Maßnahmen Riederwaldtunnel geräumten Gärten im Erlenbruch (KGV Riederwald - Anlage Am Erlenbruch) und Teufelsbruch (KGV Enkheimer Wald) bis zum endgültigen Baubeginn des Riederwaldtunnels ortsansässigen Vereinen, Schulen oder gemeinnützigen Gruppen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden können. Begründung: Durch eine sinnvolle Nutzung der Gartenfläche (circa 19.200 Quadratmeter) würde eine Zweckentfremdung (Müllentsorgung/Schlafplätze) durch Dritte erschwert beziehungsweise verhindert werden. Durch diese Maßnahme könnte die Stadt Frankfurt am Main Gelder einsparen und im Gegenzug würden die Grünflächen nicht brachliegen und verwildern, sondern von Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.03.2013, B 131 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 02.10.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.11.2012, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 259 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 64 Beschluss: Der Vorlage OA 259 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) 20. Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO II, TOP 112 Beschluss: Der Vorlage OA 259 wird zugestimmt. 18. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.03.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 259 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 2418, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 67 1
Einführung eines SMS und E-Mail unterstützenden Systems für Katastrophenwarnungen
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.09.2012, OA 258 entstanden aus Vorlage: OF 140/11 vom 27.08.2012 Betreff: Einführung eines SMS und E-Mail unterstützenden Systems für Katastrophenwarnungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einführung eines SMS und E-Mail unterstützenden Systems für Katastrophenwarnungen einzuführen. Dieses System muss funkzellengebunden sein und ebenfalls für einen Postleitzahlenbereich Warnungen versenden können. Begründung: Früher wurden die Menschen in den Stadtteilen durch Sirenen gewarnt. Die Sirenen sind aus Kostengründen weitestgehend abgebaut worden. Im letzten Jahr kam es zu zwei gefährlichen Ereignissen im Ortsbezirk, bei denen Menschen vor katastrophenartigen Schäden bewahrt werden mussten. Beim ersten Ereignis ist eine Giftwolke vom Gelände der Chemiefabrik AllessaChemie GmbH in Richtung Stadtteil Fechenheim gezogen. Bei diesem Unfall war es nicht möglich, alle Menschen zu informieren. Die gesamten Schülerinnen und Schüler einer Schule im Stadtteil Fechenheim haben sich im gefährdeten Bereich im Freien aufgehalten, da sie über die Gefährdung nicht informiert waren. Schule, Schülerinnen und Schüler haben erst am nächsten Tag von der Gefährdung gehört. Beim zweiten Ereignis am 13. August 2012 entstand eine Gefahr durch einen Unfall im Riederwald, Straße Am Erlenbruch in Höhe Schäfflestraße, bei dem eine schwefelsäurehaltige Gaswolke zur Hauptverkehrszeit mitten im Wohngebiet auswich. Mit vier Wasserwerfern der Feuerwehr musste die Gaswolke reduziert werden. Die umliegenden Bewohnerinnen und Bewohner wurden zum Teil evakuiert oder aufgefordert, Türen und Fenster zu schließen sowie dem Bereich fernzubleiben. Es wurden jedoch keine Lautsprecherdurchsagen wahrgenommen. Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer sind weiterhin durch die Straße Am Erlenbruch an den Polizisten vorbeigefahren. Lediglich der Autoverkehr wurde aufgehalten. Die Erwachsenen und Kinder auf dem direkt angrenzenden Gelände der Eintracht Frankfurt, mit Fußball- und Tennisplätzen, waren nicht informiert worden und trainierten weiter. Bei beiden Ereignissen ist glücklicherweise niemand verletzt worden oder gestorben. In einer Nachbetrachtung der Ereignisse ist aber klar ersichtlich, dass eine bessere und schnellere Information der Bürgerinnen und Bürger dringend erforderlich ist. Der Riederwald und Fechenheim sind durch deren Nähe zu den Industrieanlagen und Chemiewerken einer besonderen Gefährdung ausgesetzt. Diesem muss durch ein zeitgemäßes Warnsystem Rechnung getragen werden. Ein Warnsystem für einen Postleitzahlenbereich und eine zusätzliche funkzellengebundene Information aller mobilen Endgeräte in diesem Bereich würde zu einer wesentlichen Steigerung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger führen. In der Meldung sollten mindestens Verhaltensregeln, der gefährdete Bereich, eine Quelle für weitere Informationen und die Ankündigung einer weiteren Mitteilung bei Beendigung des Zustandes mitgeteilt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.02.2013, B 89 Antrag vom 30.04.2024, OF 626/11 Auskunftsersuchen vom 27.05.2024, V 948 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 02.10.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 12.11.2012, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 258 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) FDP und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage OA 258 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 20. Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO II, TOP 111 Beschluss: Der Vorlage OA 258 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2417, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 37 3
Keine Gefahrguttransporte durch Wohngebiete
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2012, OM 1479 entstanden aus Vorlage: OF 139/11 vom 27.08.2012 Betreff: Keine Gefahrguttransporte durch Wohngebiete Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, - welche Möglichkeiten bestehen, Gefahrguttransporte nicht durch Wohngebiete zu leiten; - welche Stoffe zur HIM GmbH transportiert, dort gelagert, verarbeitet und umgefüllt werden und - ob diese Stoffe unter die Seveso-II-Richtlinie fallen. Begründung: Am 13.08.2012 war ein Großeinsatz im Stadtteil Riederwald, an der Straße Am Erlenbruch/Schäfflestraße, der Feuerwehr vonnöten, da aus einem Gefahrgutlastkraftwagen giftige Dämpfe austraten. Die Einsatzkräfte wurden zu einem Stoffaustritt gerufen, da aus dem Entlüftungsventil des Lastkraftwagens eine orangenfarbene Wolke entwich, bei der es sich um ein Abfallprodukt aus Salpetersäure handelte, wie erste Ermittlungen ergaben. Der Großeinsatz der Rettungskräfte und die Sperrung der genannten Straßen dauerte circa drei Stunden. Die Bevölkerung fühlte sich nur unzureichend gewarnt, da nur in unmittelbarer Nähe die Anwohnerinnen und Anwohner informiert wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.10.2012, ST 1654 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Schließung der Stadtteilbücherei im Riederwald
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.02.2012, OF 90/11 Betreff: Schließung der Stadtteilbücherei im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit wurde in der Vergangenheit wiederholt mitgeteilt, dass die Stadtteil Bücherei mi Riederwald am 22.12.2011 geschlossen werde, da der Mietvertrag in der Liegenschaft in der Max-Hirsch-Straße zum 31.12.2011 ende. Zwischenzeitlich wurde zwar begonnen einige Bücher auszuräumen, das Mobiliar der Bibliothek befindet sich aber bis zum heutigen Tage in den Räumlichkeiten. Dies vorausgeschickt fragen wir den Magistrat: 1. Wie lange ist die tatsächliche Laufzeit des Mietvertrages für die Räume der Stadteilbücherei im Riederwald? 2. Wie viele Monate werden benötigt um Bücher und Mobiliar einer kleinen Stadtteilbibliothek umzuziehen? 3. Falls ein Mietverhältnis weiterhin besteht, welche Nutzung ist für die Räumlichkeiten vorgesehen? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 269 2012 Die Vorlage OF 90/11 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenStraßenmarkierung für den Bücherbus anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2011, OM 731 entstanden aus Vorlage: OF 72/11 vom 05.12.2011 Betreff: Straßenmarkierung für den Bücherbus anbringen Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass vor dem ersten Einsatz des Bücherbusses, am 09.01.2012, der Halteplatz in der Max-Hirsch-Straße mit einer weißen Markierung versehen wird. Begründung: Bei einem Ortstermin am 28.11.2011 wurde festgestellt, dass bereits ein Hinweisschild an der von der Stadtbücherei vorgesehenen Stelle aufgestellt wurde. Alle Anwesenden waren sich einig, dass dies nicht ausreichend sein wird, um genügend Fläche für den großen Bücherbus freizuhalten. Um den Halt des Bücherbusses zu ermöglichen, ist es erforderlich, eine Sperrmarkierung von mindestens 12 Metern Länge auf den Fahrbahnbelag aufzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2012, ST 173 Aktenzeichen: 32 1
Ende der Zeuläckerstraße (Seckbach) als Sackgasse einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2011, OM 443 entstanden aus Vorlage: OF 57/11 vom 02.10.2011 Betreff: Ende der Zeuläckerstraße (Seckbach) als Sackgasse einrichten Der Magistrat wird aufgefordert, am Ende der Zeuläckerstraße, vor Einmündung der Gustav-Behringer-Straße, einen schließbaren Pfosten zu installieren. Die bisherige Einbahnstraßenregelung soll somit durch die Einrichtung einer Sackgasse ersetzt werden. Die erforderliche Sackgassenbeschilderung ist entsprechend vorzunehmen. Begründung: Seit längerer Zeit ist zu beobachten, dass vermehrt Autofahrerinnen und Autofahrer verkehrswidrig, gegen die Einbahnstraße, in die Zeuläckerstraße einfahren. Offenbar handelt es sich hierbei um Schleichverkehr, der von der Straße Am Erlenbruch über die Gustav-Behringer-Straße in die Zeuläckerstraße einfährt. Damit sollen vermutlich der Verkehrsstau und die Lichtsignalanlagen auf der Straße Am Erlenbruch umgangen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 16 Aktenzeichen: 32 1
Zusatzzeichen „Anlieger frei“ für den Riederwald
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2011, OM 439 entstanden aus Vorlage: OF 52/11 vom 05.10.2011 Betreff: Zusatzzeichen "Anlieger frei" für den Riederwald Der Magistrat wird aufgefordert, die drei Zufahrtsstraßen (Johanna-Tesch-Platz, Rümelinstraße und Schäfflestraße) in den Riederwald mit dem Zusatzzeichen "Anlieger frei" (Zeichen 1020-30) zu versehen, um die Durchfahrtszahlen der "Schleichfahrerinnen und Schleichfahrer" im Feierabendverkehr zu minimieren und die Kinder auf dem neu errichteten Spielplatz vor durchrasenden Autos zu schützen. Begründung: Im Feierabendverkehr wird die Zufahrtsstraße Johanna-Tesch-Platz über Raiffeisenstraße und Rümelinstraße von einigen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern gerne als Abkürzung missbraucht, um dem stockenden Verkehr im Erlenbruch zu entgehen. Hierbei rasen viele Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer durch die engen Straßen im Riederwald. Mit der beantragten Maßnahme sollen die Durchfahrtszahlen minimiert und die Kinder auf dem neu errichteten Spielplatz in der Rümelinstraße vor durchrasenden Autos geschützt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 237 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 7
Müllbeseitigung im Waldgebiet Riederwald
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2011, OM 253 entstanden aus Vorlage: OF 33/11 vom 27.07.2011 Betreff: Müllbeseitigung im Waldgebiet Riederwald Der Magistrat wird gebeten, den Weg entlang der Bahnschiene vom Geflügelzuchtverein in der Motzstraße bis zum Zwischenlagerplatz für kompostierbare Abfälle der Stadt Frankfurt, das Waldstück um das Licht- und Luftbad beziehungsweise um den Fußballplatz im Riederwald, das Waldgebiet bis zu den Kleingartenanlagen in Richtung Eissporthalle zwischen Johanna-Tesch-Platz und der Straße Am Riederbruch von den Müllstellen am Wegrand und im Wald zu befreien. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob das Müllaufkommen am Weg entlang der Bahnschienen durch das Aufstellen von weiteren Mülleimern vermieden oder zumindest vermindert werden kann. Zudem sollten die vorhandenen Mülleimer im Waldgebiet mit Mülldeckel und kleinem Einwurf-Fenster versehen werden, damit Vögel und andere Waldtiere daran gehindert werden, den Müll nach Essensresten zu durchwühlen und den Müll im Wald zu verteilen. Die Leerung der Müllbehälter sowie die Reinigung des Umfeldes sollte alle 14 Tage durchgeführt werden. Begründung: Bei dem genannten Waldstück handelt es sich um ein beliebtes Naherholungsgebiet vieler Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Riederwald. Viele nutzen das Waldstück zum Joggen, Radfahren oder um mit dem Hund spazieren zu gehen. Beim Durchqueren des Waldes fällt schnell auf, dass an vielen Stellen am Wegrand und besonders an den aufgestellten Mülleimern der Müll verstreut herumliegt. Die geschilderten Maßnahmen sollen diesem Zustand entgegenwirken und der Aufrechterhaltung beziehungsweise der Aufwertung des Waldes für seine Besucher dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1146 Aktenzeichen: 67 0
Barrierefreier Zugang der Ladenzeile im Riederwald
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2011, OF 32/11 Betreff: Barrierefreier Zugang der Ladenzeile im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Anfang diesen Jahres wurden die durch den Volks-, Bau- und Sparverein durchgeführten Kernsanierungsmaßnahmen, an der Ladenzeile in der Max-Hirsch-Straße 49-55 im Riederwald, abgeschlossenen. Im Verlauf der Sanierung wurde, nach Vorgaben des Denkmalamtes, der ursprüngliche Bauzustand des Gebäudes wieder hergestellt. Hierbei wurde eine seit vielen Jahren vorhandene Rampe, die durch den früheren Ladeninhaber zwar unrechtmäßig angebracht wurde, aber der Barrierefreiheit der Kunden diente, durch die ursprüngliche Treppe ersetzt. Durch die bis dahin vorhandene Rampe konnten viele behinderte und ältere Menschen aus dem nahegelegenen Altenwohnheim und aus dem Stadtteil Riederwald ohne Hilfe in die Bäckerei. Bedingt durch die bauliche Veränderung ist der Zugang nun für viele Menschen überhaupt nicht oder nur noch mit Hilfe der Ladenbetreiber möglich und stellt damit eine deutliche Verschlechterung der gewohnten Situation dar. Bezüglich dieser Situation fragen wir den Magistrat: 1. Wieso konnte der Volks-, Bau-, und Sparverein sich nicht schon vor der Sanierungsmaßnahme über die Notwendigkeit einer barrierefreien Gestaltung informieren und diese bei der Kernsanierungsmaßnahme mit berücksichtigen? 2. Ist es richtig, dass das Denkmalamt die Bestimmungen des Denkmalschutzes und die Herstellung des ursprünglichen Bauzustandes vor die barrierefreie Gestaltung gesetzt hat und mit welcher Begründung ist das zulässig? 3. Sind momentan bauliche Veränderungen zur Herstellung der Barrierefreiheit durch das Stadtplanungsamt geplant und wie sehen diese Planungen aus? 4. Sollten bauliche Veränderungen geplant sein, möchten wir hierzu gerne wissen, wann die Bauarbeiten geplant sind und wann die barrierefreie Nutzung wieder hergestellt ist? UND 5. Wer ist für die Finanzierung der Umbaumaßnahme zuständig und muss sich der Volks-, Bau- und Sparverein an der Umgestaltungsmaßnahme finanziell beteiligen, weil er den demographischen Wandel und die gesellschaftliche Veränderung bzw. die Situation und den Bedarf im Riederwald bei der Sanierung nicht mit berücksichtigt hat? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 15.08.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 72 2011 Die Vorlage OF 32/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEinhausung der A 661/A 66 bis einschließlich Riederwaldtunnel
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.01.2011, OA 1267 entstanden aus Vorlage: OF 504/11 vom 18.12.2010 Betreff: Einhausung der A 661/A 66 bis einschließlich Riederwaldtunnel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der Fachhochschule am Nibelungenplatz in Verbindung zu setzen, um im Jahr 2011 im Rahmen eines Wettbewerbs der Studierenden des Fachbereiches Architektur Modelle für die Einhausung der A 661/A 66 zwischen der Seckbacher Landstraße, dem Dreieck Am Erlenbruch und dem Anschluss an den Riederwaldtunnel zu entwickeln. Die drei besten Arbeiten sollen mit einem Preis ausgezeichnet werden. Begründung: Das Stadtplanungsamt der Stadt Frankfurt am Main hat das Büro AS&P-Albert Speer & Partner beauftragt, zu untersuchen, welche Auswirkungen eine Einhausung der A 661 aus städtebaulicher Sicht auf die angrenzenden Stadtteile an der Autobahn hat. In der Studie, die inzwischen vorliegt, wird die Einhausung ausdrücklich empfohlen. Die Aussagen beziehen sich allerdings nur auf das Gebiet zwischen der Friedberger Landstraße und der Seckbacher Landstraße. Da die Lärm- und Abgasbelastung für die Bewohner des daran anschließenden Abschnittes der A 661/A 66 am Bornheimer Hang, in Seckbach und im Riederwald nicht weniger hoch sein wird, soll auch dieses Stück der Autobahn eingehaust werden. Dafür muss man unkonventionelle Wege gehen. Deshalb kann die Fachhochschule der geeignete Partner für diesen Wettbewerb sein. Studentinnen und Studenten sind in ihrer Kreativität unverbraucht und Neuem gegenüber aufgeschlossen. Ein weiterer Vorteil für die Studierenden an der FH besteht darin, dass sich das Objekt des Wettbewerbs in der näheren Umgebung der Fachhochschule befindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.05.2011, B 232 Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 97 Bericht des Magistrats vom 02.07.2012, B 306 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 26.01.2011 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.02.2011, TO I, TOP 62 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1267 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme) 49. Sitzung des OBR 4 am 15.02.2011, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OA 1267 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 48. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.02.2011, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1267 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 9471, 48. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.02.2011 Aktenzeichen: 61 12
Sicherer Schulweg für die Riederwälder Kinder während den Bauphasen 3 und 4 des Riederwaldtunnels
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2010, OM 4268 entstanden aus Vorlage: OF 464/11 vom 26.05.2010 Betreff: Sicherer Schulweg für die Riederwälder Kinder während den Bauphasen 3 und 4 des Riederwaldtunnels Der Magistrat wird aufgefordert, mit dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen in Verhandlung zu treten, dass von der Schäfflestraße/Am Erlenbruch bis zur Pestalozzischule, während der Bauphasen 3 und 4 zum Riederwaldtunnel, eine Holzbrücke errichtet wird, damit Schülerinnen und Schüler sowie Hort- und Kindergartenkinder ihren "gewohnten" Weg zur Pestalozzischule, dem Hort und der Kindertagesstätte gehen können. Außerdem soll für die Bürgerinnen und Bürger ein Abgang von der Brücke zur U-Bahnhaltestelle eingerichtet werden. Begründung: Bei der Bürgeranhörung am 6. Mai 2010 haben Vertreter des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen mitgeteilt, dass während der Bauphasen 3 und 4 ein direkter Zugang von der Schäfflestraße/Ecke Erlenbruch zur Pestalozzischule nicht möglich ist und nur über einen Umweg ermöglicht werden kann. Ein Mitarbeiter des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen hatte auf Frage bei der Bürgeranhörung eine Prüfung zugesagt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.09.2010, ST 1295 Aktenzeichen: 66 0
Erschließung der Siedlung Riederwald während der Bauphasen 3 und 4 - Geschäfte und soziale Einrichtungen müssen mit Kraftfahrzeugen erreichbar bleiben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2010, OM 4269 entstanden aus Vorlage: OF 447/11 vom 26.05.2010 Betreff: Erschließung der Siedlung Riederwald während der Bauphasen 3 und 4 - Geschäfte und soziale Einrichtungen müssen mit Kraftfahrzeugen erreichbar bleiben Der Magistrat wird aufgefordert, 1. während der Bauphasen 3 und 4 zum Riederwaldtunnel Pläne zu erarbeiten und dem Ortsbeirat zu erläutern, wie die Erschließung der Siedlung Riederwald erfolgt und wie die Verkehrsbeziehung von West nach Ost und umgekehrt innerhalb der Siedlung geregelt wird; 2. durch entsprechende Verkehrslenkungsmaßnahmen dafür zu sorgen, dass vor und während der Bauphasen 3 und 4 die Wohnsiedlung Riederwald nur für den Anlieger- und Anlieferverkehr befahrbar ist. Begründung: Bei der Bürgeranhörung am 6. Mai 2010 haben Vertreter des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen mitgeteilt, dass während der Bauphasen 3 und 4 die Siedlung Riederwald nur noch über die Lahmeyerstraße und Rümelinstraße zu erreichen sei. Der Vertreter des Dezernates VI hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass es noch keine Planungen hinsichtlich der inneren Erschließung der Siedlung gibt und man dies vom jeweiligen Baufortschritt abhängig machen wolle. Pläne für die innere Erschließung der Siedlung können und müssen jedoch unabhängig vom Baufortschritt erstellt werden, da in jedem Fall eine Sperrung der Schäfflestraße/Raiffeisenstraße während der Bauphasen 3 und 4 erfolgt. Dies ist insofern von Wichtigkeit, da sich in der Schäfflestraße, Max-Hirsch-Straße, Raiffeisenstraße und Rümelinstraße Geschäfte und soziale Einrichtungen befinden, die auch mit Kraftfahrzeugen erreicht werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.09.2010, ST 1296 Aktenzeichen: 61 1
Verkehrsberuhigung nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.06.2010, OA 1141 entstanden aus Vorlage: OF 449/11 vom 11.05.2010 Betreff: Verkehrsberuhigung nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mit dem Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen dahin gehend zu verhandeln, dass nach Beendigung der Baumaßnahmen und Fertigstellung des Riederwaldtunnels die Straße Am Erlenbruch und die Wilhelmshöher Straße nur als Erschließungsstraßen für die Stadtteile Riederwald beziehungsweise Seckbach freigegeben werden. Des Weiteren ist durch bauliche Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Straße Am Erlenbruch nicht mehr als Durchgangsstraße für Lkw und als Parkraum für auswärtige Autofahrerinnen und Autofahrer genutzt werden kann. Es ist zu prüfen, ob weitere Stellflächen für Pkws, gegebenenfalls durch Erweiterung des Park-and-ride-Angebots im Parkhaus am Hessen-Center oder durch andere Parkflächen, nach Beendigung der Baumaßnahmen für den Riederwaldtunnel ausgewiesen werden können. Begründung: Ziel der gesamten Baumaßnahme sollte unter anderem sein, dass möglichst viel Individualverkehr bereits an der Stadtgrenze aufgefangen und zum Umstieg auf den öffentlichen Personennahverkehr angehalten wird. Auch sollte mit der Neugestaltung der Straße Am Erlenbruch und der erweiterten Grünfläche nicht der Parkdruck auf die Siedlung erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2010, ST 1425 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.06.2010 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.08.2010, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1141 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 8507, 43. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 24.08.2010 Aktenzeichen: 79 3
Verbesserung der Verkehrssituation an der Kreuzung Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2009, OM 3333 entstanden aus Vorlage: OF 343/11 vom 07.06.2009 Betreff: Verbesserung der Verkehrssituation an der Kreuzung Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampelanlage westlich des Johanna-Tesch-Platzes vor die Ausfahrt zu verlegen. Begründung: Die meisten Autofahrerinnen oder Autofahrer halten bei Rückstau nicht die Kreuzung frei, so dass es den Autofahrerinnen oder Autofahrern, die vom Johanna-Tesch-Platz auf den Erlenbruch abbiegen möchten, trotz grüner Ampel häufig nicht möglich ist, die Kreuzung zu passieren. Des Weiteren kam es schon des Öfteren zu Zusammenstößen, da die Autofahrer auf dem Erlenbruch bei Stau einfach weiterfahren, ohne auf die von rechts kommenden Autos vom Johanna-Tesch-Platz zu achten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2009, ST 1417 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Straßenschäden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2009, OM 2869 entstanden aus Vorlage: OF 430/4 vom 05.11.2008 Betreff: Straßenschäden Der Magistrat wird dringend gebeten, die Straßenschäden (Schlaglöcher) in der Straße Am Erlenbruch/Am Riederbruch in der Kurve vor dem Bornheimer Hang (Volksbank-Arena) stadteinwärts zu beheben. Begründung: Gerade jetzt in der nassen und kalten Jahreszeit stellen die Schlaglöcher mit dem hervortretenden Kopfsteinpflaster eine Gefahrenquelle für alle Verkehrsteilnehmer dar. Durch die schlecht einsehbare Kurve kommt es selbst bei Tempo 30 häufig zu Gefahrensituationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2009, ST 430 Aktenzeichen: 32 1
A 66 – Erhalt bzw. Neugestaltung des Grünzuges am Erlenbruch
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.08.2008, OA 716 entstanden aus Vorlage: OF 239/11 vom 03.06.2008 Betreff: A 66 - Erhalt bzw. Neugestaltung des Grünzuges am Erlenbruch Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. bei der technischen Ausführungsplanung des Riederwaldtunnels darauf hinzuwirken, dass der lineare Gehölzbestand nördlich des geplanten Tunnels, entlang des Zaunes der Kleingartenanlage zwischen Haenischstraße und Flinschstraße, sowie im weiteren Verlauf die Kastanienreihe bis zu den ehemaligen Hafenbahngleisen durch das Verschieben der Tunnelgradienten um wenige Meter nach Süden erhalten bleibt. Während des Baus sind entsprechende Baumschutzmaßnahmen gemäß DIN 18920 und Bewässerungen vorzusehen, um den Gehölzbestand zu erhalten. 2. dafür zu sorgen, dass nach dem Autobahnbau auf und neben der Tunneldecke, unter Einbeziehung des unter Ziffer 1. genannten Gehölzbestandes, ein Grünzug im heutigen Verlauf wiederhergestellt wird, der mindestens die Breite des heutigen Grünzuges hat. Begründung: Der Landschaftspflegerische Begleitplan zur Planfeststellung sieht vor, von den heute vorhandenen vier Baum- und Gehölzreihen, zwischen Riederwald-Siedlung und Vatterstraße-Bebauung, drei ersatzlos zu beseitigen. Nur noch die Baumreihe vor der Häuserzeile am Erlenbruch (1. Reihe) soll verbleiben. Neben den Kastanien, zwischen Straße und U-Bahn (2. Reihe) und den Bäumen am Rad- und Fußweg nördlich der U-Bahn (3. Reihe), soll vor allem der dichte Baum- und Heckenbestand, der sich entlang des Zauns der Kleingartenanlage zur Bebauung Vatterstraße befindet (4. Reihe), gerodet werden. Nach dem Bau der Autobahn sollen die Gehölzstrukturen (Reihen 2, 3 und 4) nicht wiederhergestellt werden. Vor allem die dichte Gehölzreihe vor der Bebauung Vatterstraße hat heraus- ragende Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild der Riederwald-Siedlung sowie als ökologische Leitlinie. Die Gehölzreihe gibt dem Grünzug seine Gestalt und Wertigkeit, sie verdeckt den freien Blick auf die Häuser an der Vatterstraße (bzw. schützt diese vor Emissionen der Straße "Am Erlenbruch"), sie hat wichtige staubfilternde und klimatische Wirkungen und stellt eine einzigartige Biotopvernetzungsstruktur zwischen Riederwald/Ostpark und den Waldgebieten im Frankfurter Osten dar, die für Fledermäuse und Vögel unverzichtbar ist. Diese Gehölzstruktur, einschließlich der Kastanienreihe östlich der Flinschstraße, können erhalten werden, wenn der Tunnel nur wenige Meter nach Süden verschoben wird. Da die technische Ausführungsplanung für den Bau des Tunnels erst jetzt erstellt wird, kann die Forderung auch nach der Planfeststellung berücksichtigt werden. Für die Verschiebung einer Trasse um wenige Meter bedarf es keiner Änderung der Planfeststellung, weil kein anderer Grundstücks- eigentümer betroffen wird und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die weitere Gestaltung auf der Oberfläche des Tunnels obliegt der Stadt Frankfurt allein. Die Planfeststellung lässt hier alle Möglichkeiten offen und ist nicht abschließend. Daher muss der Magistrat frühzeitig darauf hinwirken, den heute vorhandenen Grünzug zwischen U-Bahn und Zaun, unter Einbeziehung der oben genannten Gehölzreihe, in seiner heutigen Breite wiederherzustellen. Der Gestaltungsplan in der Planfeststellung sieht lediglich einen schmalen Kiesweg entlang des Zaunes vor - dort, wo heute die Gehölzreihe steht. Anschließend folgen südlich die U-Bahn und die Straße "Am Erlenbruch". Wiesen und Baumpflanzungen sind nicht mehr geplant. Der Erlenbruch-Grünzug würde vollständig entfallen. Im Hinblick auf die herausragende Bedeutung des Grünzuges als Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes "Grünzüge und Grüngürtel", als wichtiger Rad- und Fußweg zwischen Bornheim/Innenstadt und den östlichen Naherholungs- gebieten und als Erholungsraum für die Riederwälder, muss der Grünzug mindestens in seiner heutigen Dimension wiederhergestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2008, ST 1689 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 27.08.2008 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.09.2008, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 716 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Prüfung und Berichterstattung) NPD (= Annahme) 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.09.2008, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 716 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme); FAG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4572, 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.09.2008 Aktenzeichen: 61 12
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